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erreicht würden, als z. B. die Steinbruchs, . Zucker⸗ berufsgenossenschaft, die Vinnenschiffahrtsgenssenschaften, die Fuhrwerksgenossenschaft und Kellereigenossenschaft vollständig außer Rechnung gelassen, und damit ergebe sich eine Herab⸗ minderung um 21 SM pro Kopf und Jahr. Im Jahre 1860 tten die Domänen 14 6 pro Hektar gebracht, jetzt dagegen ächten sie 40 6 Dieser Zustand der Tomänen sei doch kein Beweis für die allgemeine Nothlage der Landwirthschast. Was die Sparkasseneinlagen betreffe, so habe er die offiziellen Zahlen der neuesten statistischen Zeitschrift des Stati⸗ stischen Bureaus angeführt. Darnach sei die Zunahme keine günstige. Die Zunahme der Sparkassenbücher, von welcher die Thronrede spreche, beweise nichts, da die Zahl der höheren Conten größer sei, als die der niederen. Er habe daher mit Recht behaupten dürfen, daß sich in den letzten Jahren die Lage der unteren Klassen nicht besonders gehoben habe. Man spreche immer von einer Reform der direkten Steuern, ohne Quotisirung sei sie aber lediglich eine Erhöhung der Steuern. Dazu kämen dann immer neue indirekte Steuern. Die nationalliberale Partei, die 1879 gegen die ganze Finanzpolitik Front gemacht habe, 69 1884 nur noch zum Theil gegen die Zollerhöhung gewesen. arum sollte das nicht weiter so gehen? Hätten wir diese Finanzpolitik nicht, so würden wir sparsamer wirthschasten, und er könne nur wünschen, daß der Finanz-Minister dieser unseligen Verquickung von Reichs und Landes-Etat ein Ende mache. Der Finanz Minister habe gesagt; weiß denn der Abg. Rickert nicht, daß es außer dem Portemonnaiegesetz noch ein Eisenbahn⸗-Garantiegesetz giebt? Das wisse der Abg. Rickert ebenso gut wie der Finanz-Minister. Aber habe denn der Finanz⸗Minister seine eigene Rede vom 16. Januar 1889 vergessen? Habe er nicht gesagt, wir nehmen diese 12 Millionen unächst nicht in Anspruch, vielleicht verständigen wir uns mit em Landtage über andere Bedürfnisse. Er habe also selbst diese 12 Millionen nicht zur Schuldentilgung verwenden wollen. Er (Redner) bleibe dabei, daß der Minister die Pflicht habe, diese 12 Millionen im Sinne des Gesetzes von 1880 zur Er⸗ leichterung der Censiten der Klassen- und untersten Stufen der Einkommensteuer zu verwenden. Dem Finanz⸗Minister sei das Gesetz von 1880 natürlich ein Dorn im Auge und werde er (Redner) sich gar nicht wundern, wenn dieses Gesetz zu den Todten geworfen werde. Der Finanz⸗-Minister schweige, aber was würden die Konsequenzen seiner ganzen gestrigen Rede sein? Der Finanz⸗Minister habe gestern eine eigenthüm⸗ liche Methode ihm gegenüber angenommen. Wenn er sie fortsetzen wolle, so sei das seine Sache, das richte sich nach dem Geschmack. Was in der Zeitung stände in Bezug auf die Branntweinsteuer, habe der Minister ihm in den Mund gelegt. Er bitte ihn, sich ganz an das zu halten, was er sage, nicht an das, was in der Presse stehe. Die Herren von der Regierung seien ja von ihrer Presse gewöhnt, daß sie nur das ausspreche, was die Regierung wolle. Was in der freisinnigen Presse stehe, sei der Ausdruck der Meinung charaktervoller Männer. Man möge ihn widerlegen, aber ihm nicht vorwerfen, was in der Presse irgendwo gestanden habe.
Abg. von Benda sprach die Hoffnung aus, daß die Budget⸗ kommission eine Arbeit liefern werde, die allen Wünschen ent⸗ spreche. Nach dem Antrage, welcher vorbereitet sei, werde ja die Kommission fast das gesammte Budget zu berathen haben. Hoffentlich werde es möglich sein, in dieser Sessiöon endlich die Frage der Einkommensteuer zu erledigen; bisher sei das Schicksal dieser Frage nicht günstig gewesen, denn jedes Mitglied der früheren Kommission hätte einen besonderen Steuerplan gehabt, so daß eine Einigung nicht zu erzielen gewesen wäre. Gerade die jetzige günstige Zeit weise mehr als je auf eine genaue Berathung des Budgets hin. In ungünstigen Zeiten müsse man sich ein— richten; die Beschlüsse wären gegeben. Jetzt müsse bei reich⸗ licheren Mitteln daran gedacht werden, daß vielleicht Zeiten entgegengegangen werde, in welchen man vielleicht nicht mehr solchen Einnahmen gegenüberstehen würde. ;
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch sprach zunächst seine Befriedigung aus über die Versicherung des Abg. Gra— fen Limburg-Stirum, daß dessen Partei mit anderen Parteien des Hauses zusammengehen wolle. Die finanziellen Verhält— nisse seien günstig; Handel und Industrie befänden sich in einem erfreulichen Aufschwung; nur in Bezug auf die Land⸗ wirthschast sei es noch ungewiß, ob sie an diesem Aufschwung theilnehme. Trotz der eiwas besseren Preise sei die Lage derselben immer noch eine gedrückte, wenn auch der Nothstand nicht überall gleichmäßig sei. Die Reserven der Landwirthe würden nach und nach erschöpft sein, und es werde nöthlg sein, sie wieder in eine bessere Lage zu bringen. Die Ver— mehrung der Besteuerung sei nicht so ungeheuerlich, wie der Abg. Rickert ausgeführt habe. Was aber an Erleichterung in Preußen gewährt worden sei durch Steuererlaß, Uebernahme der Schullasten auf den Staat ꝛc, beliefe sich auf 21a 6 pro Kopf, für die Mehrausgabe des Reichs seien 90 Milliönen Mark bewilligt und zwar auch zum Theil von freisinnigen Abgeordneten. Im Ganzen bezahle man in Preußen 15112 6 Reichssteuern, viel weniger als die Einwohner der Nachbar⸗ staaten. Der Finanz-Minister meine, daß das Verhältniß
wischen dem Reich und Preußen so bleiben werde wie isher. Der Finanz⸗Minister habe das nicht allein in der Hand, es würden dafür organische Einrichtungen getroffen werden müssen. Mit dem Abg. Freiherrn von Huene sei er der Meinung, daß die Reserven des Reichs und indirekten Steuern geschont werden müßten, wenn auch noch andere steuerfähige Objekte da seien, wie z. B. das Bier. Der Eisenbahn⸗Etat wei de ja ö seinen Voranschlag erreichen; daß er zu niedrig veranschlagt sei, glaube er nicht, aber es seien ja einige Momente vorhanden, welche Mindereinnahmen herbeiführen könnten. Jeden⸗ . bewiesen aber die Eisenbahneinnahmen, daß von einem
ankerott des Staatseisenbahn-Systems keine Rede sein könne. Die Herabsetzung von Personen- und Gütertarifen hätte nach der finanziellen Seite hin keine Berechtigung, aber auch nicht nach der wirthschaftlichen Seite hin. Die gesetzliche Verpflich⸗ tung zur Tilgung von Staats-Anleihen werde diesmal zum ersten Male erfüllt; das sei nothwendig, um den Eisenbahneinnahmen den schwankenden Charakter zu nehmen. Die einzelnen Mehrausgaben des Etats würden ja in der Budgetkommission auf ihre Nothwendigkeit hin geprüft werden. Vollständig berechtigt sei es aber, daß man mit einer all⸗ d. Erhöhung der Beamtengehälter nicht , ,. ei; dazu dränge die Lage namentlich des größten Standes, unferer Landwirihe. Daß die Ausgaben für die Förderung der Landwirthschaft, namentlich auch die Ausgaben für e der Hochwasser, eine Verstärkung erfahren hätten,
sei mit Beifall zu begrüßen. Man sollte überhaupt prüfen, ob erpolizeilichen Vorschriften, die aus alter Zeit
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stammten, für unsere Verhältnisse paßten. wäre es, daß die Alterszulagen und die sonstigen Zuschüsse ur Besoldung für Lehrer und Geistliche nach bestimmten Grund⸗ ren gewährt würden. Die Schuldotations frage bedürfe aber dringlich einer Lösung. Wenn sie von Seiten der Regierung nicht angeregt würde, werde es aus dem Hause heraus geschehen müssen. Die Reliktenversorgung der Lehrer hätte in dieser Ihn 36 im vorigen Jahre gemacht werden können; man ollte jedenfalls nun dabei die Frage der Beiträge der Gemeinden zu diesem Zwecke regeln. Bezüglich der Zuschüsse für die if ich würde das Haus auch die Bedurfnisse der Geistlichen der katholischen Kirche ins Auge fassen müssen, trotzdem er glaube, daß die Letzteren bier nicht benachtheiligt seien, wenn man die Lebensführung der evangelischen und der katholischen Geistlichen dabei in Betracht ziehe. Auch eine Stol⸗ gebührenreform sei nothwendig, damit nicht der Gebühr wegen die Kinder ungetauft blieben, die Ehen kirchlich nicht ein⸗ gesegnet würden. Unerfüllt geblieben sei der Wunsch nach einem Fonds zur Bildung neuer Parochien, dafür sei die Aenderung der Bestimmungen des Fonds für das fiskalische Patronat nicht genügender, Ersats. Der Abg. Freiherr von Huene habe die Ueberweisungen der halben Grund⸗ und Gebäudesteuer an die Gemeinden empfohlen, der Abg. Hobrecht habe gehofft, daß dadurch die Zuschläge zur Grundsteuer be⸗ seitigt würden, dabei aber übersehen, daß außer sür die Kom⸗ munalzwecke auch für Schulzwecke und für provinzielle Aus⸗ gaben die Grundsteuer als Erhebungsmodus diene. Diese
Wirkung könne auch nur dadurch herbeigeführt werden, daß man
die Steuerverhältnisse erst in allen Gemeinden gleichmäßig mache. Danach würden auch viele Gemeinden weniger erhalten, als sie jetzt nach der lex Huene erhielten. Deshalb möchte er (Redner) davor warnen, dieses Projekt so schnell zu verfolgen, nament— lich auch, weil es nicht der Gerechtigkeit entsprechen würde, den Gutsbezirken die Grundsteuer zu überweisen. Es sei eine Neuordnung der Verhältnisse der Landgemeinden noth⸗ wendig und diese Neuordnung werde erleichtert werden, wenn den neuen Gemeindebildungen als Pathengeschenk die halbe Grundsteuer überwiesen werden könnte. Man befände sich mit dem Etat jetzt auf dem richtigen Wege, das wieder zu erreichen, was stets der Stolz Preußens gewesen sei: eine Steuereinrich⸗ tung, welche mit gerechtem Maße messe, und eine sichere und feste Finanzpolitik.
Abg. Dr. Sattler hob zunächst hervor, daß neben der konservativen auch die nationalliberale Partei bei der Eisen⸗ bahnverstaatlichung mitgewirkt habe. Das Portemonnaiegesetz sei nicht von dem Abg. Hobrecht vorgelegt worden, sondern von dem Abg. Dr. von Bitter. Der Abg. Rickert habe be⸗ hauptet, daß Alles, was in freisinnigen Zeitungen stehe, nur das Weik charaktervoller Männer sei. Die „Freisinnige Zeitung“ sei gegründet vom Abg. Richter, er sei für jedes Wort, was in derselben stehe, verantwortlich. Bei der Wahl in Melle⸗Diepholz habe die „Freisinnige ö ein Flugblatt verbreitet, welches lauter Lügen über seine Person enthalten habe. Es heiße Larin, die „Kölnische Zeitung“ trete für Dr. Sattler ein. Dr. Sattler werde den Artikel wohl selbst seschrieben haben. Das sei eine unverantwortliche In⸗ inuation. Er (Redner) habe übrigens niemals der freisinnigen Partei die nationale Gesinnung abgesprochen, weil er die freisinnige Partei nicht verantwortlich machen könne für die Thaten ihrer Führer im Reichstage. Die FFreisinnige Zeitung“ behaupte ferner, daß er eingetreten sei für eine Verfassungsänderung in Bezug auf die Stichwahl. Auch das sei nicht wahr. Wenn schon die „Freisinnige Zeitung“, welche doch die Spitze und Blüthe der freisinnigen Presse sei, welche also auch in der Achtung vor dem parlamen⸗ tarischen Ton und der Wahrheit allen Anderen vorangehen solle, wenn schon die „Freisinnige Zeitung“ in dieser Weise vorgehe, wie müsse dann die andere Presse sein! Oder nenne der Abg. Rickert das das Auftreten charaktervoller Männer? Redner geht dann ganz kurz auf den Etat ein und erklärt sich namentlich mit der Vermehrung der Schulden— tilgung einverstanden, hält aber das, was bis jetzt in dieser Beziehung geleistet sei, für zu gering gegenüber einem Schulden⸗Etat von nahezu 6 Milliarden. Die 12 Millionen, welche jetzt zur außerordentlichen Schuldentilgung bestimmt wären, würden nicht lange für diesen Zweck disponibel sein. Im Uebrigen ist der Redner mit der Etatsaufstellung voll⸗ ständig zufrieden und in vielen . einverstanden mit dem Abg. Freiherrn von Zedlitz und Neukirch.
Damit schloß die Debatte. Der größte Theil des Etats wurde der Budgetkommission überwiesen.
Der Nachweis über die Verwendung des Dis— positionsfonds im Eisenbahn-Ministerium und die Verhandlungen des Landes-Eisenbahnraths wurden der Budgetkommission, die Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben für 1887/88, und die über die allgemeine Re 6 nung für 1885,86 der Rechnungskommission über— wiesen.
Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die 4 des Gesetzes über die Erleichterung der Volksschullasten.
Abg. Dr. Sattler beantragte die Verweisung an eine Kommission von 14 Mitgliedern. Es sei zu wünschen, daß die Beseitigung des Schulgeldes nun auch völlig erreicht werde; das werde nur möglich sein, wenn man durch die Fassung des Gesetzes den Bezirksausschüssen Gelegenheit gebe, sich noch ein— mal mit dieser Frage zu befassen.
Abg. Steinmann hielt eine kommissarische Berathung nicht für nothwendig. Die Ausführung des Schullastengesetzes habe gezeigt, daß man seine Erweiterungen ohne besondere Bedenken annehmen könne.
Abg. Dr. Freiherr von Schorlemer⸗Alst hielt eine kom— ,, Berathung für nothwendig, da es sich um eine
ehrausgabe von 6 Millionen Mark handele.
Abg. von Oertzen glaubte ebenfalls, daß eine kommissa⸗ rische Berathung nothwendig sei, namentlich der finanziellen Seite wegen.
Die Vorlage wurde an eine Kommission von 14 Mit—⸗ gliedern verwiesen.
Schluß A/ J Uhr. Rächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr.
Statiftische Nachrichten.
Aus welchen Berufsklassen stammen unsere Stu⸗ dirend en? (Statist. Corr — Die im Winter⸗Semester 1886/87 und im Sommer Semester 1887 aufgenommene Universitätsstatistik bietet interessante 3 über den Hauptberuf und die Beruftz= stellung der Väter der Studirenden. Zunächst ist bemerkenswerth, daß nur 23 969 der Gesammtzahl der Letzteren, soweit sie Preußen sind, eine Hochschule besucht hatten. Bel den einzelnen Berufsarten
Zu wünschen
zeigen sich natürlich andere Zahlen. Der Prozentsatz der akademi ie dl. unter den Vätern beträgt (nach den Gruppen der . statistik vom 5. Juni 1882): (A. bei den landwirthschaftlichen Berufen... . 1200 gewerblichen Berufen.. . 13. . 3 und Verkehrsberufen.... 2. . ilitärs. Hof-, Staats⸗ ꝛc. Beamten und ö den freien Berufen 6851. (F.) . . Rentnern
J Begreiflicherweise hat keiner der 18 Väter, welche der Beruft⸗
kategorie (D) Hausdienst und wechselnde Lohnarbeit angehören, eine Hochschule befucht. Die Rentner setzen id natürlich zum großen Theil aus solchen zusammen, welche früher in den verschiedenen Berufen thätig waren, insbesondere auch aus pensionirten Beamten. Unter den genannten Berufsgruppen zeichnet sich durch einen besonders hohen Prozentsatz die Gruppe E aut, zu welcher die Militärs, die öffentlichen Beamten aller Art, mit Ausschluß jedoch der Eisenbahn⸗ Post⸗ und derjenigen Beamten, die in gewerblichen oder Verkehrg⸗ betrieben berufthätig sind, ferner die Kfrchendiener, alle öffentlichen und Privatlehrer, das äritliche und Heilpersonal, sowie die Schrift steller, Musiker, Schauspieler u. s. w. gehören. Da in diesen Berufen verhältnißmäßeig viele Berufsthätige mit akademischer Bildung vor⸗ kommen, so ist jener hohe Prozentsatz nicht auffallend; ja er ist für einzelne Schichten der Gruppe E noch wesentlich höher, und steigt beispielsweise bei den höheren Beamten aller Art (mit obiger Uus⸗ nahme), den Geistlichen und den Aerzten zusammen auf 94, und be⸗ trägt felbst bei den Militärs 21, bei den Lehrern 26 u. s. w.
Schon in den angeführten Zahlen drückt sich die Macht der Familtenüberlieferung auß, welche die Söhne akademisch gebildeter Väter so häufig wieder der Universität zufübrt. Bei den Lehrern konnte leider eine Scheidung von akademisch Gebildeten und Anderen nicht vorgenommen werden. Der Prozentsatz der akademisch gebil⸗ deten Offiziere ist nicht unerheblich, während die Berufstzschichten des Handels und Verkehrs vor mindestens zwanzig Jahren in sehr ge— ringem Umfange eine Universitätsbildung suchten.
Vergleichen wir nun das Verhältniß der Berufsthätigen in den einzelnen Gruppen zur Gesammtzahl der Personen der betreffenden Berufsgruppen, wie es sich nach der Berufsstatistik vom 5. Juni 1882 ergiebt, mit dem Verhältnisse der Studirenden des Jahres 1886/8, deren Väter den gleichen Gruppen angehörten, zur Gesammtzahl der Studirenden jenes Jahres: so finden wir, daß auf 100 der betreffen⸗ den Gesammtzahl entfallen:
aus der Berufs⸗ aus der Beruft⸗ stellung:: stellung: Berufsselbständige Verwaltungs und Ar⸗ und Geschäftsleiter (a) beiter ⸗Personal (ou c)
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derselben Be⸗ 9
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bei der
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Vt Väter dieser Berufs⸗
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Studirende rufsstellun angeh mit und ohn Studirende, stellung angehören.
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Berufẽthãtige ——— mit und ohne
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A. Bodennutzung u. Thier⸗ Zucht
u K B. Industrie n. Gewerbe . C. Handel u. Verkehr.. D. Hausdienst u wechselnde FE. Lohnarbeit... Heer⸗ u. Verwaltungk⸗ dienst u freier Beruf . 1.9 6, 8 zusammen .. 26,7 17, Aus dieser Zusammenstellung tritt klar hervor, in welchem über wiegenden Maße die Studirenden aus wirthschaftlich selbständigen Bevölkerungeschichten stammen; allerdings darf nicht vergessen werden, daß alle kleinen landwirthschaftlichen Besitzer bejw. Klein gewerb— treibenden sich unter den Berufsselbständigen“ befinden. Ferner er⸗ sieht man, wie, innerhalb der letztbezeichneten Berufostellung die Zahlen der Studirenden ihrer Höhe nach im umgekebrten Verbäktnisse zu den Zahlen der Berufsthätigen stehen; die umfänglichste Beruftz gruppe der Landwirthschaft u. s. w. (A. entsendet verhältnißmäßig wenig Studirende, die kleinste Gruppe E., die meisten. In der Beruf⸗ stellung des Verwaltungs und Arbeiterpersonals“ ist die Gruppe „Heer- und Verwaltungsdienst und freier Beruf“ wiederum befonders bemerkenswerth; sie ist hier die einzige, bei welcher der Prozentsatz der Studirenden den Prozentsatz der Berufsthätigen übersteigt, und zwar bedeutend. Der Andrang der Söhne von Militärs im Unter⸗ offizierrange und von niederen Beamten zur Universität ist darnach ein verhältnißmäßig sehr starker. Faßt man beide Berufsstellungen zusammen, so ergiebt sich, daß 344 0 0 der Stndirenden aus den Bevölkerungsschichten stammen, welche die Berufsgruppe der Militärs, Beamten, Geistlichen, Aerzte, Lehrer, Schriftsteller und Musiker bilden; dann folgen die Gruppen Handel und Verkehr mit 22 YC, ‚„Industrie und Gewerbe *) mit 19,1 ͤ0, „Bodennutzung und Thierzucht“ mit 14,9 ͤο,. endlich „Haus—⸗ dienst und wechselnde Lohnarbeit? mit O, 1 S; der Rest umfaßt die Gruppe „ohne, Beruf oder Berufsangabe“. Aus Allem ergiebt sich, daß der Zufluß aus Kreisen ohne akademische Ueberlieserungen recht bedeutend ist, daß hiernach also über Mangel an „srischem Blut“ nicht geklagt werden kann.
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X. Berufathãtige
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Gewerbe und Handel.
Bericht über den Handel mit Stärke, zusammengestellt nach Mittheilungen der Vertrauensmänner des Vereins der Stärke⸗ Interessenten in Deutschland. (Woche vom 16— 22. Januar 1889. Der Verkehr in Stärkefabrikaten, soweit er sich auf Grund der uns zugegangenen Mittheilungen beurtheilen läßt, ist auch in dieser Be— richtswoche von mäßigem . gewesen. Wie uns gemeldet wird, hören die pomnerschen Stärkefabriken meist zu arbeiten auf, weil
die niedrigen Stärkepreise mit den Kartoffelpreisen nicht in Ein⸗
r stehen. Auch aus der Ost-Prignitz theilte uns eine Fabrik den Schluß ihres Betriebes wegen Mangels an Kartoffeln zu Ende des laufenden Monats mit. — In 12. Kartoffelmehl wurden uns Verkäufe von 200 Sack zu 26,75 M lieferbar Januar, desgleichen 200 Sack zu 27,50 M lieferbar Februar März und 200 Sack zu 28,50 M lieferbar April Mai, alles ab Station in Niederschlesien, ferner von 200 Sack zu 26 M netto Kassa ab Station der Berlin⸗ Lehrter Eisenbahn, Abnahme Februar ⸗ Mai, von 5h00 Sack zu 28 S6 franko Hamburg⸗Freihafen ab Station an der mecklen⸗ burgischen Grenze und schließlich von 150 Sack zu 27 S ab Station in Niederschlesien, Lieferung Januar. mitgetheilt. Ver—⸗ käufe von trockener Kartoffelstärke sind uns nicht be⸗ kannt geworden. — An feuchter Kartoffelstär ke wurden 505 Sack zu 12,40 FM ab Station an der mecklenburgischen Grenze, 500 Sack zu 12,90 „S frei Fabrik 8 Meilen von Berlin — 13,05 M Parität Berlin und eine Ladung zu 11,70 M ab Station in der Neumark — 12,40 Parität Frankfurt a. D. oder 12,60 6 Parität Berlin ver kauft, während andererseits ein Angebot von 12,35 M Parität Frank⸗ furt a. O. abgelehnt wurde.
— Der Aufsichtsratb der Bank für Süddeutschland hat beschlossen, der auf den 12. März einzuberufenden Generalversamm⸗ lung der Aktionäre die Vertheilung einer Dividende von 3370 oo — 11,0 MS pro Aktie für das Geschaͤftejahr 1388 — gegen 3,53 o für 1887 — vorzuschlagen.
= Auf die Attien der Kreditbank von Donimiirgki, Kalkstein, Lys kowski u. Co. in Liqu. gelangt die erste Rate von 20 C vom 15. Februar ab zur Auszahlung
München, 23. Januar. (W. T. B.) Der Aufsichtsrath der Bayerischen Handel bank hat beschlossen, der Generalvpersamm -= lung die Erhöhung des Aktienkapitalz um 5 Millionen Mark vor⸗
zuschlagen.
i Die Gruppe ohne Beruf oder Beruft angabe“ ist weggelassen worden. — *) ohne Berücksichtigung der Hausindustrie. .
zuin Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 22.
Zweite Beilage
Berlin, Donnerstag, den 24. Januar
1889.
—
erdingungen ꝛc.
. , . Vorladungen u. dergl.
— 1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2.
3. Verkäufe, Verpachtungen,
4.
Verloofung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
98 ö. 8 5. Deffentlicher Anzeiger.
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Iobboꝰy Steckbrief. .
Gegen den unten beschriebenen Fleischergesellen Andreas Friedrich Giesecke, geboren zu Magdeburg am 2. Mai 1846, welcher flüchtig ist, ist die Unter⸗ fuchungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird erfucht, denselben zu verhaften und in das Gerichts- gefängniß zu Potsdam, Lindenstr, Ha / ö, abzuliefern.
Potsdam, den 15. Januar 1889.
Der Untersuchungzrichter bei dem Königlichen Landgerichte.
Beschreibung: Alter 42 Jahre, Größe 1m 6h em, Statur untersetzt, Haare dunkel, Stirn frei, Bart blonden Vollbart, Augenbrauen dunkel, Augen blau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne defekt, Kinn gewöhnlich, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: der linke Fuß am Kniegelenk gebrochen, geht in Folge dessen lahm.
sbbbo 8] Steck brief.
Gegen den Arbeiter Robert Lintow, geboren zu Luckenwalde am 8. August 1859, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Potsdam, Lindenstr. 54 s56, abzuliefern. .
Potsdam, den 15. Januar 1889.
Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte.
bb60h6] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Restaurateur Otto Graul aus Lauenburg, geb. zu Frankfurt a. O., welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Vornahme unzüchtiger Handlungen an einer Frauens⸗ person unter 14 Jahren verhängt. Es wird erfucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Lauenburg in Pomm. abzuliefern. J. 35/89.
Stolp, den 18. Januar 1889.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Beschreibung: Alter 34 Jahre. Größe 1,Bů'6 m. Statur kräftig. Haare dunkelblond. Stirn hoch. Vollbart. Augenbrauen dunkelblond. Augen braun. Nase gewöhnlich. Mund gewöhnlich. Zähne voll ständig. Kinn oval. Gesicht rund. Gesichtsfarbe Ein r. Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen fehlen.
—
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
össbs! Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsrollstreckung soll ein im Grundbuche von der Königstadt Band 84 Nr. 4384 auf den Namen des Bauunternehmers Ferdinand Granowski hier, eingetragenes, in der Münz— straße vor Nr. 17 belegenes Stück Land am 22. März 1889, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichts stelle — Neue Friedrichstraße Nr. 13, Sof, Flügel C, parterre, Saal 40, versteigert werden. Dar Grundstück ist mit einer Fläche von 44 4m weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer ver⸗ anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge— richtsschreiberei, ebenda, Flügel D, Zimmer 41, ein⸗ gesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufge⸗ sordert, die nicht von selbst auf den Ersteher über gehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, ins⸗ besonde re derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederk ehrenden . oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab⸗ gabe von Geboten anzumelden und, falls der be⸗ treibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des i n beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 22. März 1889, Nachmittags 1 Uhr, an obenbezeichneter Gericht sstelle verkündet werden.
Berlin, den 16. Januar 1889.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 52.
Ibd209] Beschluß. ; JI. Es werden folgende Urkunden wegen angeblichen Verlustes aufgeboten:
ꝛe. xe.
m. Auf Antrag des Arbeiters Emil Jordan aus Weidisch das Sparbuch Litt. a. Nr. 2477 der Spar—⸗ kasse des Kreises Glogau, 6 für den Antrag⸗ steller, ursprünglich über 35,37 M, am 18. Novem⸗ ber 1881 über 1047, 15 „K lautend.
Die unbekannten Inhaber vorbezeichneter Urkunden werden k spätestens im Aufgebotstermin ihre Rechte bei unterzeichnetem Gerichte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls letztere auf Antrag für kraftlos erklärt werden.
Der Aufgebotstermin wird auf den 31. August
1889, Vormittags 9 Uhr, im Rathhaus hier, Zimmer II, anberaumt. Glogau, den 1. Januar 1889. Königliches Amtsgericht. Neumann.
125644 Aufgebot.
Rücksichtlich der abhanden gekommenen Prämien Quittung Nr. 109301 vom 22. Dezember 1886 zu der von der Deutschen Lebensversicherungs⸗Gesell⸗ schaft zu Lübeck am 22. Dezember 1875 auf das Leben des Fabrikmeisters Gottlieb Friedrich Müller zu Feuerbach bei Stuttgart ausgestellten Police Nr. 67931 über 2000 M, ist von dem Handlungs hause Kast & Ehinger zu Feuerbach das Aufgebots⸗ verfahren beantragt worden.
Der unbekannte Inhaber der Prämien⸗Quittung wird aufgefordert, seine Rechte und Ansprüche an diese Urkunde spätestens in dem auf
Mittwoch, den 6. Februar 1889, Vormittags 11 Uhr, angesetzten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Amtsgerichte geltend zu machen, auch die Urkunde selbst vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird. Lübeck, den 25. Mai 1888. Das Amtsgericht. Abth. II. As schenfeldt, Dr. Zur Beglaubigung: Fick, Gerichtsschreiber.
(5h68 .
Auf Antrag Herzoglicher Kammer, Direktion der
Forsten, in Braunschweig, ist Termin zur Auszablung einer Geldentschädigung für die abgelöste, dem Brink⸗ sitzerwesen No. ass 12 in Oker an den Herzoglichen Forsten zuste hende Bauholzberechtigung auf Freitag, den 15. März 1889, Vormittags 10 Uhr, hier angesetzt. . Unbekannte dritte Betheiligte werden aufgefordert, ihre Ansprüche an die Entschädigungsgelder spätestens im fr. Termine anzumelden und zwar unter dem Rechtsnachtheile des Ausschlusses mit denselben und der Auszahlung jener Gelder an den Eigenthümer * erwahnten Hofes oder deren gerichtlicher Depo⸗ ition.
Harzburg, den 18. Januar 1889.
Herzogliches Amtsgericht. Thielemann. sõhs211
Auf Antrag des Hausbesitzers und Schornstein⸗ fegermeisters Lucas Franke zu Powidz, vertreten durch den Justizrath Meinhardt zu Gnesen, wird das zu Powidz in der Thornerstraße Nr. 35 belegene Grundstück, das aus Wohnhaus, Stall, Hofraum und etwa 14 Ar Hausgarten besteht, im Ssten an die Wasserstraße, im Norden an eine Gasse, im Westen an die Thornerstraße und im Süden an die Grundstücke des Adalbert Tabaczynski und des Jacob Kozlowski grenzt, im Grundbuche von Powidz Nr. 122 auf dem Titelblatt als Bestandtheil D. aufgeführt ist, und dessen Gebäude unter Nr. 39 der Gebäudefteuerrolle des Gemeindebezirks Powidz ein⸗ getragen sind, hierdurch aufgeboten.
Alle Eigenthumsprätendenten, insbesondere die verschollenen Franz Friedrich und Ferdinand Jach⸗ mann, werden aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das bezeichnete Grundstück spätestens im Auf— gebotstermine den 1. April 1889, Mittags ,, . bei dem unterzeichneten Gerichte anzu— melden.
Im Falle nicht erfolgender Anmeldung und Be— scheinigung des vermeintlichen Widerspruchsrechts wird der Ausschluß aller Eigenthumt prätendenten und die Eintragung des Besitztitels für den Antrag—⸗ steller (Uebertragung des Bestandtheils D. von Po⸗ 69 Nr. 122 auf ein neues Grundbuchblatt) er⸗
olgen.
Gnesen, den 15. Januar 1889.
Königliches Amtsgericht.
654203 Oeffentliches Aufgebot.
Die von dem Schiffer P. Kurtzweil aus Apenrade geführte, in Arnis beheimathete Bark „Sibirien“ — Unterscheidungs⸗Signal L. R. F. C. — hat am 20. Mai 1888 den Hafen von Amoy in China ver⸗ lassen, um nach Soerahayg auf Java zu segeln, bis jetzt aber weder ihren Bestimmungsort erreicht, noch anderswo sich gezeigt.
Alle Diejenigen, welche über den Verbleib des Schiffes und die Art seiner Verunglückung Angaben zu machen im Stande sind, werden hierdurch auf⸗ gefordert, das, was ihnen bekannt ist, dem unter⸗ zeichneten Seeamt binnen 6 Wochen anzuzeigen.
Flensburg, den 15. Januar 1889.
Nönigliches Seeamt.
5h622 Aufgebot.
Auf den Antrag des Vormundes der Anna Louise Albertine Jork, Bildhauers Ferdinand Krügen zu Berlin, wird der Vater der Kurandin, Arbeiter., und Schiffer Julius Carl Heinrich Jork aus Hohen Schönhausen, welcher seit dem Jahre 1876 ver schollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ termin am 2. Dezember 1889, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Hallesches Ufer 29— 31, Zimmer Nr. 8, zu melden, widrigen⸗ falls seine Todeserklärung erfolgen wird.
Berlin, den 17. Januar 1889.
Königliches Amtsgericht II. Abtheilung 9. (bbb 9 Aufgebot.
heinrich Wehrwein, geboren am 1. Dezember 1794 zu Londorf als Sohn des Konrad Wehrwein und dessen Ehefrau Anna Marie, geborenen Dapfer, daselbst, ist seit 112, wo er mit nach Rußland ge⸗ zogen, verschollen.
Auf Antrag von dessen Kurator Philipp Göbel
zu Londorf wird derselbe und bezw. seine etwaigen Leibeserben aufgefordert, seine Ansprüche und Rechte schriftlich oder mündlich spätestens im Aufgebots⸗ termin Donnerstag, den 21. März 1889, Vormittags 11 Uhr, bei unterzeichnetem Gericht anzumelden, widrigenfalls Heinrich Wehrwein für todt erklärt wird.
Zugleich ergeht Aufforderung an etwaige Ver⸗ wandte des Heinrich Wehrwein oder sonstige Be⸗ rechtigte, ihre etwaigen Erb⸗ ꝛc. Ansprüche bis zu jenem Termin dahier anzumelden, ansonsten das big jetzt kuratorisch verwaltete Vermögen mit 1078,18 in Ermangelung von Verwandten dem Großherzog ⸗ lich heisischen Fiskus überwiesen wird.
Grünberg, den 18. Januar 1889.
Großherzoglich hessisches Amtsgericht. Bötticher.
(ohh 25 ;
Das Kgl. Amtsgericht München J., Abth. A. für Civilsachen, hat am 19. Januar 1889 folgendes Aufgebot erlassen:
Ueber Leben und Aufenthalt der längst volljährigen Häuslerstochter Marie Scheuer von Neuhaus, K. Amtsgerichts Passau, zuletzt hier im Aufenthalte, sind seit dem 24. Juli 1876, zu welcher Zeit sie nach Amerika abgemeldet wurde, keine Nachrichten mehr vorhanden, Für dieselbe wird seit 265. Juni vor. Je. am hiesigen Gerichte eine Absentenkuratel geführt. Auf Antrag des Kurators Paul Scheuer, Maurerpoliers dahier, mit Genehmigung des Vor⸗ mundschaftsgerichts ergeht nun die Aufforderung:
1) an die verschollene Marie Scheuer, spätestens im Aufgebotstermin am Mittwoch, den 20. November If. Is., Vormittags 9 Uhr, persönlich oder schriftlich bei hiesigem Gerichte, Sitzungssaal 18.1. (Augustinerstoch sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt wird,
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen,
2) an alle Diejenigen. welche über das Leben der Verschollenen Auskunft zu ertheilen ver⸗ mögen, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.
München, 21. Januar 1859.
Der geschäftsleitende Königliche Gerichtsschreiber: (¶ I. 8.) Hagenauer.
(bbb ꝛol Aufgebot.
Auf den Antrag der gerichtlich bestellten Nachlaß⸗ pfleger, Rechtsanwalt Kleckow hierselbst, zu 1 und 2, und Rechtsanwalt Creutzberger hierselbst, zu 3, werden die unbekannten Erben:
1) des am 25. April 1887 zu Grünberg ver storbenen minderjährigen Gustav Paul Seifert, Sohnes der vor ihm verstorbenen unverehelichten Arbeiterin Johanne Christiane Seifert,
Y der am 20. März 1888 hierselbst verstorbenen unverehelichten Auguste Emilie Imrock, Tochter der vorverstorbenen Johann Christian und Anna Rosina, geb. Reiche, Imrock'schen Eheleute,
3) der am 24. März 1888 zu Schweinitz II. ver⸗ storbenen Häuslerwitte Anna Rosina Stein, geb. Hering, unehelichen Tochter der vor ihr verstorbenen unverehelichten Marie Elisabeth
ering, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, den 20. November 1889, Vormittags 11 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den
zu 1 etwa 120 „, *
zu 2 etwa 2000 A,
zu 3 etwa 700 M ; betragenden Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren An⸗ sprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimiren⸗ den Erben, in Ermangelung desselben aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später mel⸗ dende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschafts⸗ ir, anzuerkennen schuldig, von demselben weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen zu for⸗ dern berechtigt ist, sich vielmehr mit der Herausgabe des noch Vorhandenen begnügen muß.
Grüuberg, den 11. Januar 1888.
Königliches Amtsgericht. IIIF.
hhb28] Bekanntmachung. ; Durch Ausschlußurtheil vom I1. Januar er. ist
der muthmaßlich im Jahre 1796 geborene eheliche
Sohn der am 1. Juli 1812 in Damlos verstorbenen
Wittwe Anna Catharina Schmahl, geb. Hollmann,
Namens Peter (?7) Schmahl für todt erklärt und sind
unbekannte Erben von seinem Nachlasse ausgeschlossen. Oldenburg i. S., den 18. Januar 1889.
Königliches Amtsgericht.
bbb 32] Bekanntmachung.
Der Schuhmacher Johann Schoenradt aus Brom⸗ berg ist durch Urtheil des n n. Amtsgerichts zu ö vom 19. Januar 1889 für todt erklärt worden.
Bromberg, den 19. Januar 1889.
Königliches Amtsgericht.
bbb 8]
Das Liquidationsverfahren über den Nachlaß des Werkmeisters Carl Louis Ferdinand Demars ist, da Forderungen nicht angemeldet sind, durch heutigen Beschluß des Amtsgerichts eingestellt.
Bremen, den 21. Januar 1889.
Der Gerichtsschreiber: Ste de.
Im Namen des Königs! Verkündet am 11. Januar 1889. Kretschm ann, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Rechtsanwalts Diekamp zu
(bbb 2]
Bochum, Namens des Kirchenvorstandes der katho⸗
lischen Pfarrgemeinde zu Bochum, erkennt das König liche Amtsgericht zu Bochum durch den Amts- richter Neukamp für Recht:
Das über die in dem Hypothekenbuche von. Wie⸗ melhausen Band III. Blatt 451 Abtheilung III. Nr. 3 für den Pfarrfonds der katholischen Kirchen⸗ gemeinde zu Bochum zufolge Verfügung vom 14. Februar 1855 eingetragene Post von 3623 Thlr. — 1086 M nebst 4 resp. 5 ίο Zinsen Darlehn ge⸗ bildete Hypothekeninstrument vom 11. April 1855 nebst annektirter gerichtlicher Schuldverschreibung vom 31. Januar 1855 wird zum Zwecke der Neu⸗ ausfertigung dieser Urkunde für kraftlos erklärt.
5h 460 Bekanntmachung.
Auf den Antrag des Ackerwirthes Ignatz JIozwiak zu Starzyny hat das unterzeichnete Gericht am 15. Januar 1889 für Recht erkannt:
Das Hypothekendokument über die im Grundbuche des Grundstücks Starzyny Nr. 2 in Abtheilung III. Nr. 10 für den Kaufmann Ph. Brüh zu Grzebienisko bei Bythin eingetragenen 10 Thaler rechtskräftige Restforderung und 3 Thaler 7 Sgr. 6 Pf. Kosten ö ö. Kosten der Eintragung wird für kraftlos erklär
Posen, den 16. Januar 1889.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
hh4b8 Bekanntmachung.
In der Steinweg' bez. Heyer'schen Aufgebotssache ist durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 18. Januar 1889 dahin erkannt:
1) Der Hypothekenbrief vom 29. September 1881 über 1700 60 Restkaufgeld, eingetragen in Abthei⸗ lung III. Nr. 5 des Grundbuchs von Staßfurt Band 4 Blatt Nr. 131 auf dem dem Klempner meister Theodor Steinweg zu Staßfurt gehörigen Grundstücke für die Ehefrau Steinweg, Elise, geb. Busse, aus der Schuldurkunde vom 79. September 1881, wird für kraftlos erklärt.
2) Der Hppothekenbrief vom 22. Januar 1881 über 4700 „S Darlehn, eingetragen in Abthei⸗ lung III. Nr. 1 des Grundbuchs von Staßfurt Band 15 Blatt Nr. 866 auf dem jetzt dem Arbeiter Friedrich Emersleben zu Staßfurt gehörigen Grund⸗ stücke für den Schmiedemeister Christian Heyer und dessen Ehefrau Charlotte, geb. Lippold, zu Leopolds⸗ hall aus der Schuldurkunde vom 20. Januar 1881, wird für kraftlos erklärt.
Staßfurt, den 18 Januar 1889
Königliches Amtsgericht.
(h5õ453] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 18. dies. Mts. ist die Hypothekenurkunde über 500 Thaler Kaufgelder, eingetragen aus der Urkunde rom 5. April 1873 am 9. Juni 1873 für den Gastwirth Julius Kolbe zu Liegnitz, subingros⸗ sirt für den Oekonomen Carl Hübner zu Nimptsch in Abtheilung II. Nr. 20 des dem Gasthofbesitzer August Schüttner zu Liegnitz gehörigen Grundstückes Nr. 514 Stadt Liegnitz, gebildet aus dem Hypo⸗ thekenbriefe vom 9. Juni 1873 und der Schuld⸗ urkunde vom 5. April 1873, für kraftlos erklärt.
Liegnitz, den 19. Januar 1889.
Königliches Amtsgericht.
löb617 Im Namen des stönigs!
Auf den Antrag der Königlichen Gerichtskasse zu Kassel hat das Königliche Amtsgericht zu Ober⸗ kaufungen durch den Amtsrichter Kratz am 10. Ja⸗ nuar 1889 für Recht erkannt:
Der über die Post 3 Abth. III. Artikel 2512 des Grundbuchs von Oberkaufungen unter dem 17. Juni 1880 vom Königlichen Amtsgericht zu Oberkaufungen ausgefertigte Hypothekenbrief über 6 6 Hauptgeld nebst 5 o Zinsen seit dem 12. April 1877, 3 M 70 J Gerschtskosten, 4 M 60 8 außergexichtliche Kosten, 1 89 3 weitere Kosten, für den Rechts anwalt C. Frieß nach Immission vom 12. Juli 1878, haftend auf dem Grundvermögen des Fuhrmanns He inrich Weber zu Oberkaufungen
wird für kraftlos erklärt.
gez. Kratz.
Oberkaufungen, den 15. Januar 18890.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Heymann.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 11. Januar 1889.
Borries, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Sieders Franz Wulf an der 8 bei Werl, vertreten durch den Rechtsanwalt
eigers daselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Werl für Recht:
Die Hypothekenurkunde, nach welcher Bd. II. Art. 99 Abthlg. III. Nr. 2 des Grundbuchs von Werl ein Darlehn von 1709 Thlr. nebst 4 9/o Zinsen aus der Urkunde vom 14. September 1849 für die Wittwe Ritter . Theodor von Papen — Lohe, Maria Franziska, geb. von Fürstenberg, ein 6 steht, wird auf Kosten des Antragstellers für kraftlos
erklart. Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 15. Januar 1889. Schünemann, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Ackerbürger ritz Frank zu Tribsees erkennt das Königliche tsgericht zu Grimmen, Gerichtstag Tribsees, durch den Amtsrichter Wienstein,
da kö als Grundeigenthümer das Auf gebot folgender Post beantragt hat:
121 Thlr. 25 Sgr. 1 Pf. — 361,51 4, verzinslich ,,,
e ndigung zahlbar, eingetra Hen eden, the
54674
oba?
260 des Grundbuchs von