6 Dag ist doch wohl ein gro . Wir haben ung natürlich die Billigkeit und die Gerechtigkeit vor Augen ge⸗ halten, daß, wenn wir deshalb, weil die ich en erren Unter⸗Staats⸗˖ sebeeldre, wie die 6e Mebrzahi der Bramken berhaupt, einer Verbesferung ihrer Befoldungen bedurften, wenn wir gus diesem Grunde nur für diese Herren einen Vorschlag machten, wir eimwag Nnbaltbareg und Ungerechtes thun würden. Ich habe gsfo gesagt; das ist unfer Motiv nicht; aber damit habe ich die That. sache, 86 dort ein Bedurfniß besteht, im Entferntesten nicht beftrelten können und wollen. .
Gbenfo bat der Hr. Abg. Rickert in gewohnter Weise das, wag ich gefagt habe, bei einem anderen Punkte etwas umgemodelt. sodaß es iwas total Anderes geworden ist. Ich habe gesagt, wenn wir mit einem sanften Zwang einen Beamten in diese Stellungen hineinführen, müffen wir das üble Moment wenigstens beseitigen, daß er etwa
seine Rechnung stellt und sagt: zu Allem, was ich ↄpfere und zu dem
Schweren und vielfach Unerfreulichen, was ich übernehme, soll ich auch noch pekuniär . gestellt sein Was sagt aber der Hr. Abg. Rickert? — der Minister stellte es so dar, als ob die boo0 M ein Lockmittel sein sollten. Das ist mir gar nicht eingefallen, einem Be- amten, der die Qualitäten zum Unter ⸗Staatssekretäͤr hat, eine solche Gesinnung zuzutrauen. .
Der geehrte Herr Vorredner hat ebenfalls einen Irrthum be⸗
angen, indem er sagt, der Sprung von 11 600 ju 15 00644 sei schon 4 hoch, der auf 6 000 M würde aber entschieden zu hoch sein. Vas Gehalt der Reglerungs ˖ Präsidenten, mit Ausnahme von einigen wenigen geringer dotirten Stellen, ist 11 400 C und freie Dienstwohnung. ch habe bei der ersten Erörterung schon hervorgehoben, daß. wenn Jemand in einer n,, mit Ii 460 6 und einer augreichenden, sogar zur Repräsentation aus⸗ reichenden, meist recht guten Dienstwohnung k derselbe err, wenn er hier nach Berlin mit einer nur m ttelmäßig zahlreichen amllie berufen wird, er sein Kalkül dahin macht, daß er hier in erlin bei 15 000 4 Gehalt und Wohnungẽgeldzuschuß ein schlechtes Gefchäft macht und sich sehr leicht für ihn ein Minus herausstellt.
Wenn von anderer Seite die Behauptung . worden ist der Sprung von 15 000 auf 20 009 ½ sei zu hoch —, so mu ich erwidern, der Sprung ist gerade so hoch wie nötbig, um den Zweck zu erreichen. Ich würde eine geringere Verbesserung, die uns nicht in die Lage fetzen würde, mit Sicherheit den geeigneten Ersatz zu finden, den wir brauchen, nicht empfehlen; die würde ein Luxus sein, weil sie daß, worum es sich handelt, nicht garantirt,
Bann ift von dem Hrn. Abg, von Rauchhaupt gesagt worden, die Regierung brauche sich ja nicht auf die Regierungs- rãsidenten zu beschränken, es seien ja auch noch andere Kategorien da. Gewiß, meine Herren, darüber haben wir unt nicht ge⸗ täuscht; ich habe nur diese eine Kategorie angeführt, um an deren Verbältnissen zu erläutern, daß uns diese Kate orie aus pekuniären Gründen so gut wie verschlossen ist, und das halte ich für einen großen Nachtheil. Die Erfahrung hat es gezeigt. Daß wir in Berlin auch Beamte finden, bei denen alle die äußeren Verhältnisse nicht erschwerend in Betracht kommen, die in einer solchen Stellung unter Umftänden keinen NRachtheil erblicken, ist gewiß richtig, aber es ist doch eine nicht genug zu beachtende Rücksicht, daß man gerade in diese Stellen auch solche Beamten bringt, die in der Provinz mit dem Lande vertraut geworden sind und nicht bloß immer in Berliner Ver⸗· häͤltnissen gelebt haben. Ich glaube, es ist ein Segen für die Verwaltung, wenn z. B. Regierungs⸗Praͤstdenten, die recht vertraut mit ihrem Bezirk oder mit mehreren Bezirken im Laufe längerer Jahre ge⸗ worden sind, — wenn die im Centrum ihre Erfahrungen verwerthen, und nicht lauter Berliner, die vom Assessor bis zum Unter ⸗ Staats sekretär bloß in Berlin gesessen haben, nun die Dinge mit dem Minister erörtern müssen.
Ich habe diese Bemerkungen für nöthig gehalten, um mich ganz entschleden gegen die Folgerungen, die an meine heutigen K. rungen geknüpft worden sind, zu verwahren. Ich will aber noch eins berkihren, waz der Hr. Abg. Rickert als ganz besonderen Einwand gestend machen wollte. Die Thatsache nämlich, daß zur Jeit im Ministerium der öffentlichen Arbeiten die Stelle eines
nter · Staatssekretärs fehlt.
Ich habe bei meinen ersten Bemerkungen schon angedeutet, daß unter Umständen je nach der Person des Ministers und je, nach den Zeit verhältnissen, nach den jeweiligen Aufgahen eines Ministeriums die Stellung eines Unter ⸗Staatssekretärs mehr oder weniger an Be⸗ deutung zeitweilig einbüßen kann, während wieder eine andere Zeit kommt, wo der Künter ˖ Staatgsekretär vielleicht die allergrößte Wich⸗ tigkeit für ein Ministerium hat.
Der Herr Minister, welcher gegenwärtig jenes Ressort verwaltet und früher selbst Üünter⸗Staatssekretär in diesem Ministerium ge⸗ wesen ist, hat das Bedürfniß, während der Zeit der Hauptaufgaben dieses Minifteriums, denen er oblag und obliegen konnte, einen Unter⸗ Staatsfekretär zur Seite zu haben, nicht so dringend empfunden, daß er gewunscht hätte, eine solche Stelle auf seinen Etat zu haben. Baß bewesft doch aber nichts gegen die Institution selbst; die wollen Sie doch auch felbst nicht abschaffen, und wenn Sie die nicht ab⸗ schaffen wollen, dann trifft, diefes Ausnahmefalls ungeachtet, Alles das zu, was ich hier heute gesagt habe. Ich wiederhole deshalb nur, meine Herren: feien Sie, bitte ich, überzeugt, es hanzelt sich hier nicht um eine Besoldungsaufbesserung. welche etwa bestimmt ist, an einem bevorzuglen Punkt der Noth und den. Bedürfnissen der Beamten . sondern um die Aufrechterhaltung eines guten und geordneten Königlichen Dienstes. ; ;
Bibg. Berger (Witten Vor etwa sieben Jahren seien 25 Millionen für Aufbesserung der Beamtengehälter in Aus⸗ ficht genommen worden. Bis jetzt sei wenig geschehen. Es würde im Lande nicht verstanden werden, wenn nicht bei den unteren Beamten . würde. Die Erh hong der n von 10 auf 12 000 Thlr. hahe seiner
eit auch schon viel böses Blut gemacht. Die Sache habe eine Eile; das Haus könne heute die Erhöhung ablehnen und die giegierung auffordern, mit der allgemeinen Aufbesse⸗ rung der Beamtengehälter .
Abg. Bödiker bat, einen esoldungsplan für alle höheren Ministerialbeamten vorzulegen, und wies darauf hin, daß es vor Allem darauf ankomme, die geringsten Gehälter von S00 S, sowie die der Berufslandräthe zu erhöhen.
K Dr. von Scholz:
eine Herren! Die Digkusston faͤngt an, auf die Details der allgemeinen Besoldungsverhältnisse des preußischen Staats überzu⸗ gehen; ich bitte um Verzeihung, wenn ich auf dieses Gebiet nicht folge.
Ich habe gesagl und will es wiederholen; etñ ist dies kein Theil der dügemeinen Befoldunggaufbesserung; es handelt sich für die Re⸗ gierung um einen ganz anderen er T htc unk, um die Sicherheit geeigneter Wiederbeseßung im Erledigungsfalle und in der Bezlehung möchte ich den Hrn. Abg. Berger, der si , der Forderung gegenüber sehr wohlwollend verhalten hat, do
itten, zu n , daß die Meinung — es handele sich dabei um eine Sache, welche keine Cile habe — durchaus nicht zutrifft. Meine Herren, die Erledigung solcher Stellen ist eben so sehr eine Sache absolut ,, n, ,. Umstände wie die aller anderen Aemter, fie kann fehr bald, plötzlich, mehrfach eintreten, und wenn der all eintritt — wir haben daß kennen gelernt — dann besteht die Ver. legenheit, die angedeutete Unmöglichkeit, und wir können da nicht mit einer Speslalforderung an die Herren herankommen. Das ist der Grund, weshalb die Sache wohl Eile hat.
Im Uebrigen bin ich ja weit entfernt, der Meinung entgegen⸗ zutrefen, daß sene Verheißung von den 25 Millionen Mark immer ein Gegenstand der Erinnerung und der Aufmerksamkeit bleiben solle. Ich möchte aber den Hrn. Abg. Berger bitten, sich zu , . gen, daß wir im vorigen Jahre doch das Glück gehabt haben, circa 7 Millionen abschläglich für die Aufhebung der Reliktenbeiträge be⸗ reit zu stellen, und daß dieser Etat, den der Hr. Abg. Berger mit Recht als einen günstigen bezeichnet hat, uns doch noch nicht die
Döhe von ü. ; Der Rest diefes Etats wurde ohne Debatte erledigt. Beim Etat der landwirthschaftlichen Verwal⸗
tung, Tit. 1: „Gehalt des Ministerz“ bat. Abg. Graf
Douglas, die landwirthschaftlichen Kreise in geeigneter Weise
darauf aufmerksam zu machen, daß die Militär⸗Proviantämter
direlt von den Produzenten die nöthigen Landesprodukte zu
beziehen geneigt seien. — . . Abg. Conrad fragte an, ob ein Wildschadengesetz noch in
dieser Session zu erwarten fei. Abg. Rickert erklärte die Angelegenheit als für viele
ander heil: dringlich; die Anordnungen des Ministers könn⸗ ten die Mißstände nicht beseitigen; die Freunde des Abg. Con⸗ rad sollten sich mit ihm verbinden, einen derartigen Gesetz⸗ entwurf einzubringen.
Minister für Landwirthschaft ꝛ.,, Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen:
Meine Herren! Ich habe nur deshalb geschwiegen, weil ich noch weitere Redner aus dem hohen Hause abwarten wollte, um die ge⸗ stellten Anfragen dann gleich alle zu erledigen. Was die erste von dem Hrn. Grafen Douglas gegebene Anregung betrifft, so kann ich nur konstatiren, daß die Weisung des Herrn Kriegs Ministers, daß den Provinzial⸗Intendanturen Kommissionen, aug Sachverständigen beftehend, beigegeben werden sollen, um die Ankäufe für Proviant ⸗ magazine im Frieden und wahrscheinlich auch im Kriege direkt von den Produzenten vorzunehmen, daß diese Anordnung in landwirth⸗ schaftlichen Kreisen allgemein mit Dank i nnd begrüßt worden ist. Eg sind bereits auch die landwirthschaftlichen Vereine darauf aufmerksam gemacht worden, und die Designirung von Per ⸗ fönlichkeiten, die für diese Funktion geeignet sind, ist durch deren Ver ⸗ mittelung volljogen worden, Ich glaube alse. daß diese von dem Herrn Kriegs ⸗Minister getroffenene Maßregel von landwirthschaftlicher Seite nur durchweg als eine erfreuliche und auch im Intereffe der Militärverwaltung liegende begrüßt wor den ist,
Was die von dem Hrn. Abg. Conrad angeregte Frage des Wild⸗ schadens betrifft, so kann ich nur meinerseits bestätigen, daß jede Wildschadenklage, die hierher gelangt ist, jederzeit auf das Prompteste und mit der entschiedenen Weisung beantwortet worden ist, die Sache lokal zu unterfuchen und den Schäden Abhülfe zu egen soweit es eben innerhalb der Möglichkeit liegt. Ich habe aber bereits bei frü— heren Gelegenheiten darauf hinweisen müssen, daß diese Klagen nicht immer begründet sind, sondern daß sie recht häufig Uebertreibungen darftellen, die durchaus nicht im Verhältniß stehen zu dem wirklich angerichteten Schaden. Ich habe aber jederzeit, und ich glaube, nicht ohne Erfolg, die betreffenden Regierungen angewiesen, mit dem Abschuß des Hochwildes rücsichtslos vorzugehen, und ich könnte eine Reihe von Regierungsbezirken anführen, wo sehr bedeutende Reduk⸗ tionen des Wildes, die beinahe an die Vernichtung des Wildstandes heranstreifen, stattgefunden haben, sodaß ich glaube versichern zu können, ich habe nicht bloß bona ide das erfüllt, was ich bei früheren Gelegenheiten versprochen habe, sondern in der Provinzialinstanz ist das auch ausgeführt worden. Ich habe aber früher schon darauf hin ⸗ gewiesen, daß nicht der gesammte Forstbesitz in Staatshänden ist, — ich habe darauf hingewiesen, daß die Privaten nur his zu einem ge= wissen Grade genzthigt werden können, in gleicher Weise vorzugehen, ich habe darauf hingewiesen, daß unsere Landetzgrenzen derart sind, daß auf großen, ausgedehnten preußischen Gebietstheilen die Maß regeln, die auf preußischem Gebiete ergriffen werden. un⸗ wirksam gemacht werden durch die Nachbarvereine. Ich er⸗ innere Sie an die Verhältnisse in Thüringen, in der Provinz Sachsen überhaupt, auch an unseren Grenzen gegen Oesterreich und selbst gegen Belgien. Es sind amtliche Fälle konstatirt — und ich glaube, ich habe dies schon früher ne nnn, —, daß eben Hegungen, die in Nachbarstaaten stattgefunden haben, auf preußische Landestheile nachtheilig eingewirkt haben. .
Alfo ich kann nur wiederholen; das, was Seitens der Forst⸗ verwaltung und Seitens des landwirthschaftlichen Ministeriums in der Beziehung geschehen kann, geschieht ernst und aufrichtig, aber allen derartigen Beschwerden Abhülfe zu verschaffen, ist man in der That außer Stande. . .
Die Frage, ob im Laufe dieser Session ein Gesetz entwurf, über die Regelung des Wildschadens vorgelegt werden würde, kann ich nur verneinend beantworten. Die Königliche Staatsregierung hat den Verfuch gemacht, den berechtigten Wildschadenklagen Abhülfe zu verschaffen durch die Vorlegung der Jagdordnung, die ich die Ehre gehabt habe, zweimal, in diesem hohen Hause einzu⸗ bringen. Diese Jagdordnung enthielt sehr wirksame Bestimmungen, um berechtigten Wildschadenklagen Abhülfe zu verschaffen. Es war darin weniger gelöst worden die immer juristisch schwierige und zweifelhafte Regelung der Wildschadensentschädigung, sondern die Lösung war darin gesucht worden, daß den Verwaltungsbehörden die Befugniß gegeben wurde, durch die Anstellung von polizeilichen Jagden auch auf fremdem Gebiet für den Abschuß zu sorgen, und ich glaube auch heute noch, daß diese und die anderen Bestimmungen, die da⸗ mals die Jagdordnung enthielt, wenn sie Gesetz geworden wäre, allen vernünftigen und berechtigten Klagen Abhülfe geschafft haben würde. Nach dem Verlauf aber, den die Verhandlungen Lamals in beiden Häusern des Landtages genommen haben, war die Verschiedenheit der Auf⸗ fafsung zwischen hier und dem Herrenhause und wiederum 6 den beiden äusern des Landtages und der
egierung so groß. da zu einem JZustandekommen dieses Gefetzes damals jede Äussicht gefehlt hat. Ob sich die Aussichten, ein fölches Gesetz zu Stande zu bringen, jetzt gebessert haben, vermag ich noch nicht zu übersehen. Zur Zeit, kann ich nur sagen, ist die Staatsregierung mit einer ähnlichen Vorlage nicht beschäftigt.
Abg. . (Lupitz bat die Belehrung über Landeskultur auch in die bäuerlichen Kreise zu tragen und zu diesem Zwecke die Winterschule zu fördern, sowie den Wanderlehrern die Befugniß zu geben, kleine Prämien für , nn, Leistungen in den bäuerlichen Kreisen zu vertheilen. Derselbe empfahl sodann noch Förderung der Wasserwirthschaft.
Tit. 1 wurde bewilligt.
In Tit. 2 wurde das geforderte Gehalt von 20 009 . den Unter⸗Stagtssekretär auf 15 000 6 nach dem Vor⸗ chlat . Budgetkommission herabgese
e em
t. apitel ane its, sftznen/ bemerkte Abg. von Rauchhaupt, daß eine größere Anzahl Spezialkommissare,
die bisher Privatbeamte gewesen, nunmehr in die Beamten⸗ ed. e hineingezogen werden solle; er wolle daran die Be⸗ merkung knüpfen, daß, wenn nunmehr die Unterbeamten definitiv ae r i seien, das Verfahren der Generalkommissionen hoffentlich ein schnelleres Tempo annehmen werde.
Abg. Sombart schloß sich den von Rauchhaupt an.
Minister für Landwirthschaft ꝛc., Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen:
Meine Herren! Ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, daß diese Pofition unter Nr. 2 bereits bewilligt ist und. gar nicht mehr zur Diskussion fsteht. Wir befinden unt jetzt bei Tit. 6. Ich will aber sehr gern die von den beiden letzten Herren Rednern in An⸗= , gebrachten Fragen meinerseits beantworten.
s ist vollkommen richtig, daß bis jetzt diese Protokollführer
6 aber
usführungen des Abg.
Privatbeamte der Spezialkommission gewesen diefem Verhältniß bisher ausgekommen ist. , könnte eg sů in der That auffallend erscheinen, Vaß . aus diesen Herren Beam gemacht werden, die eine Pensionsberechfigung und dergleichen meh
Anregung in dieser Richtung, die Protokollführer he pez altommission als Beamte zu stellen, sind 1e. in frůheren Jahren häufig aus der Mitte dieses Hauses gelommen, und sind damals nicht mit Unrecht damit begründet worden, daß man sagte, ba diese . in ähnlicher Weise wie die Sekretäre beim gell k oder beim Vandrathsamt eine außerordentlich wichtige Stütze der Haupt, beamten sind, die die Kontinuität sehr häufig bei Stellenwechsel auf. recht erhalten, und insofern zur Förderung der Seyparatlonsgeschaft: fesbft von großem Werth sind. Das ist durchaus richtig und muj anerkannt werden. Wenn nun auf der anderen Seite von den zhh Sekretaren, die etwa vorhanden sind, 80 die Pensionsberechtigung und aĩfo Beamtenqualität hiermit ertheilt wird, so ist dafür auch der Gesichts punkt maßgebend gewesen, daß jetzt das Separagtlonswefen in den westlichen Provinzen neu eingeführt ist., und daß dort die höher entwickelten industriellen Verhältnisse es allerdings häufiger herben, führen, daß solche Leute, sobald sie ausgebildet sind, eine gewisfe bureaumäßtge Gewandtheit erlangt haben, aus diesen Stellen ausscheiden und in Privat oder anderen Staatsdienst übertreten Es ist also diese Beobachtung, die aus dem dienstlichen Interesse heraus es der Königlichen Staatsregierung angezeigt hat erscheinen lassen, diesen Vorschlag zu machen. Wenn daher nun, wie hier schon von dem Herrn Referenten hervor, gehoben worden ist, eine thatsächliche Mehrbelastung der Staatt⸗ verwaltung kaum siattfindet — denn das, was jetzt in Form von Gehalt gewährt wird, ist früher in Form der Entschädigung der Bureauloften den Spezialkommissionen gewährt worden — so sind das Alles, glaube ich, Gesichtspunkte, die diesen ganzen Vorschlas durchaus als rathsam und als im Interesse der Geschäftserledigung liegend erscheinen lassen.
Was die Klagen des Hrn. von Rauchhaupt — und Hr. Sombart hat sie theilweise bestätigt — über die Verzögerung der Geschäfte bel den Generalkommissionen betrifft, so glaube ich doch auf die Geschäftk⸗ übersichten Hinweisen zu dürfen, die alljährlich den Häusern mitgetheilt werden, und ich darf darauf hinweisen, daß in neuerer Zeit diese Geschäfte mit ganz außerordentlicher Schnelligkeit erledigt werden, daß von der Einleitung des Separationsverfahrens bis zur Auß— führung, bis zur Planübergabe — und das ist doch die Hauptfache die Uebernahme in das Grundbuch ist nicht immer so schnell zu be— werkstelligen und nicht bloß von der Thätigkeit der Generalkommission abhängig — ich sage — daß diese neuerlich mit gro Schnelligkei und zwar in 2 bis 3 Jahren erledigt werden, aß, woran. wir kranken, i gerade die uralten Sachen, über die schon Generationen hinweggestorben sind, und es ist die Weisung von der Centralstell
aus immer aufs Neue, und ich glaube auch, mit einigem Erfolge. an
die betreffenden Generalkommissionen gegeben worden, daß nach Mög⸗ lichkeit diese Sachen endlich zum Abschluß gebracht werden.
Ich glaube auch in dieser Beziehung, wenn Sie Kenntniß nehmen wollen von dem allgemeinen Verwaltungsbericht, worin die Thätig keit der einzelnen Kommissionen angegeben ist, daß von den Kom mifsionen in den östlichen Provinzen — ich meine Bromberg, Fran, furt a. D. — besonders in den letzten Jahren eine Reihe von sehr alten Sachen mit großer Rührigkeit erledigt worden sind. Im Uebrigen kann ich die Bestrebungen, diese Sachen zu einem schnellen . zu führen, nur als durchaus berechtigt und wünschenswerth
ezeichnen. .
Bei dem Kapitel „Thierärztliche Hochschulen“ erklärt Abg. Sombart es für nothwendig, an die wissenschaftliche Vorbildung der Thierärzte größere Ansprüche zu stellen.
Abg. von Schalscha bat im Gegentheil, die Zulassung zu diesem Studium zu erleichtern, statt zu erschweren, da es nicht genug Thierärzte im Lande gebe. Die Tuberkulose habe mit
Horaz und Sophokleslektüre nichts zu thun. Minister für Landwirthschaft 2c, Dr. Freiherr Luciut von Ballhausen: Meine Herren! Ich würde der Meinung sein, daß schon eine sehr beträchtüiche Hebung des Standes der Thierärzte zur Zeit an. etreten ist, seit zehn Jahren, seitdem man den Anspruch der Reif ö. die Prima eines Gymnastums erhoben hat, und, ich würde eh durchaus nicht für rathsam finden, jetzt schon mit einer neuen Steigerung der Ansprüche in dieser Beziehung vorzugehen. Die gemachten Erfahrungen sind durchaus günstige; es hat sich der Stand in der Praxis gehoben und auch in selner gesammten sonstige Stellung. Ich glaube nicht, daß Veranlassung vorliegt, jetzt schon wieder mit neuen Ansprüchen in dieser Beziehung vorzugehen. Ch würde dann wahrscheinlich das eintreten: einmal, würde man finanziell den Zutritt zum Studium außerordentlich erschweren; benn es heißt das eine Verlangerung der Schulzeit un voll zwei Jahre, etwas, was den Eltern. und den Ver wandten der Betreffenden nicht immer ganz leicht fallen, win, Dann aber bin ich auch fehr zweifelhaft, ob wirklich diese zwei Jahr Gymnasium gerade nützlich fein werden für die Vorbereitung fuͤr de künftige Berufthätigkeit. Ich halte es für sehr wahrscheinlich, daß wer einmal diefe Opfer an Geld und Zeit gebracht hat, um dat, Maturitätsexamen zu machen, es vorziehen wird, Menschenheilkunde su studiren. Alfo, wenn man dieselben Ansprüche erhebt, die aul praktifchen Gründen meines Erachtens gar nicht zu erheben sind, so würden sie sehr wahrscheinlich diesen Effekt haben. Außerdem kann ich nur konstatiren, daß die jetzige Schul vorbi⸗ dung nach den Aeußerungen der Herren Dojenten, mit denen ich do auch in häufiger Verbindung stehe, von den bestehenden thierarzneilichen Hochschulen doch die jungen Leute durchaus befähigt, um den betreffen den wissenschaftlichen Vorträgen mit Verständniß zu folgen und zh Fachbildung zu erreichen, was für ihre künftige praktische Thatigkel forderlich ist. Damit ist ja aber keineswegs ausgeschlossen, daß Def, jenige, der pekuniär besser gestellt ist, der einen höheren wissenschaf lichen Drang und auch die nöthigen Fähigkeiten hat, eine voll standiht akademische Carrisre machen kann, und das ist ja jetzt auch schan der Fall. Sie Herren Fozenten an den beiden Hochschulen stehe größkentheils in ibrer wissenschaftlichen Vorbildung und der Stellun die sie haben, den akademischen . vollständig gleich; zun Theil doziren sie auch an der hiesigen Unverisität. ö Alse ich meine, eg ist hier Thür und Thor für jeden Chrgein si jedes berechtigte Sirtben geöffnet, und ein Steigern der Ansprich enn. . dieser Beziehung eher einen Nachtheil als einen Vortheil m ringen. ö Im ' üebrigen glaube ich aber darauf noch verweisen zu misse daß diese Carrlere fich doch von den andern Beamtencarrisren wesen lich unterscheidet. Es wird doch nicht jeder Thierarzt Thierarzt, er braucht es wenigstens nicht zu werden. Also der 3 drang, der hier statifindet, ist einer, dem wir Beschränkung anfßuzt is eigentlich keine Veranlassung haben. Mehr Anstellungen, als , da find, erfolgen in keinem Fall, und die Uebrigen müssen versuchen h der Privatpraxis, wie das der Mediziner, der Menschenheillur treibt. . thun muß sich ihre Existenz zu suchen und zu sristen Illfo lch würde nach diefer Richtung es nicht erforderlich finden hier Hefe beschränkende Vorschriften eintreten zu lassen. f ei, dem Kapitel „Förderung der Fischerei ren Abg. Totichius eine Regelung der Adjazentenfischerei an. : Minister für Landwirthschaft ꝛc6, Dr. Freiherr Luciu von Ballhausen: inte Dle damals gegebene Anregung hat dazu . die Prop ik behörden zu Berichten aufjufordern über die t ö f niffe, Bedürfnisse und Anschauungen, die innerhalb 1 . bezirke in dieser Beziehung bestehen. Die Berichte t vergangenen Jahres eingegangen und sind sehr verschied efallen. Sie ., aber, um es kurz zu sagen, wohl dar aß es ein Gegenstand ist, der . zur provinziellen . empfiehlt. Die weileren vorbereitenden Schritte, um die cn ö ö. zu leiten, find geschehen, aber noch nicht zum 1 gelangt.
nnd, und daß man nit
beamtelet
Abg. Freiherr von Hammerstein brachte zur Sprache, daß die bisherige Korrektur der Lebamündung keinen Erfolg bt habe; der gegenwärtige Zustand beeinträchtige die e , des kleinen Städtchens Leba in ihrem erb in hohen Maße. Eine Fortführung der Molen und eine bessere Befestigung der Ostseite des Hafens sei dringend nothwendig. . 6. f Landwirthschaft 1c, Dr. Freiherr Lucius on Ballhausen; . ö Ich entnehme mit Bedauern aus den Ausführungen des Herrn Vorredners, daß die erheblichen Hafenbauten, die vor einigen Jahren an der Lebamůndung ausgeführt worden sind und die auch nach den früheren Berichten den gehegten Erwartungen entsprochen haben, nicht allez das geleistet haben, was dabei bezweckt worden ist. Es ist mir aller⸗ dings erinnerlich, daß, nachdem der Hafenbau ausgeführt war, schon sehr bald Anträge hervortraten, die eine Verlängerung der vorhandenen Molenbauten bejweckien, und es hat sich guch meiner Erinnerung nach diesem Wunsche gegenüber das Ministerium der öffentlichen Arbeiten wie mein eigenes keineswegs ablehnend verhalten. Ich werde jedenfalls Veranlaffung nehmen, die Sache wigder aufzunehmen, und mich darüber informiren, was etwa zur Vollendung der Anlagen noch ge schehen kann. Es war bei dem, ganzen Bau der leitende Gesichts= unkt eben doch, die Fischereibevölkerung in ihrem Gewerbe zu unter— ätzen und zu fördern, und ich hatte allerdings die Meinung, daß das mi durch die früheren Maßregeln erreicht sei. Ob die dortige Be . völkerung gerade Interesse daran hat, daß mit Torpedobooten in dem Lebahafen manvrirt werden kann, das lasse ich meinerseits dahin ⸗= estellt. s Abg. Cremer (Teltow) machte auf den Schaden auf⸗ merksam, der für die Fischerei dadurch entstehe, daß bei der Herstellung des Oder⸗Spree⸗Kanals die ausgeschachteten Erd⸗ masfen in die sogenannten Laken geworfen würden, in denen die Fische vorzugsweise sich aufzuhalten, namentlich zu laichen egten. . ; ; . . Bei dem Kapitel „Landesmeliorationen“ brachte Abg. Mooren die mißliche Lage der beiden ö schasten in den Bezirken Düsseldorf und Kö und bat die Staatsregierung, ihnen nach Kräften zu Hülfe zu kommen.
Minister für Landwirthschaft 2c, Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen:
Ich glaube doch, das hohe Haus und die Königliche Staats ⸗ regierung werden gut thun, zu dem Antrage erst Stellung zu nehmen, wenn er wirklich vorliegt. Was die ausgesprochenen Wünsche betrifft, fo sind mir natürlich nicht alle Details dieser Sache, die übrigens das Ministerium öfter beschäftigt hat, gegenwärtig; aber das glaube ich doch fagen zu müssen, auch nach den Cindrücken, die ich damals bei meiner persönlichen Bereisung gehabt habe, daß die Melioration keineßwegs eine mißlungene ist. Ich bin überzeugt, wenn sie damals vor 30 Jahren nicht gemgcht wäre, würde sie später oder jetzt gemacht werden müssen, weil sonst eine vollständige Versumpfung dieses Thals und wahrscheinlich eine noch viel größere Entwerthung der betreffenden Grundstücke eingetreten wäre, die wahrscheinlich jetzt müßig liegende Sünpfe sein würden.
Auch das ist mir aus den früheren Verhandlungen noch erinner⸗ lich, daß die großen Ueberschreitungen der ursprünglichen Anschläge wesentlich mit durch die hohen Ansprüche bedingt worden sind, welche die betreffenden Můhlenbesitzer, die Stauberechtigten, gemacht haben, um entschädigt zu werden, daß also die Interessenten selbst., die ja doch auch bei der Bauaussührung unbedingt mit thätig gewesen sind, oder hätten thätig sein sollen, an ihre eigene Brust klopfen mögen, ob sie nicht an diesen Kostenüberschreitungen, die stattgefunden haben sollen, selber ein gut Theil Schuld tragen.
Ich glaube, daß eine gewisse Gefahr darin liegt, wenn man bei jeder Gelegenheit an das milde Herz des Herrn Finanz · Ministers oder den Staatssäckel appelliren will, Forderungen zu erlassen und dergleichen mehr. Die Häuser des Landtages sowohl wie die König⸗ liche Staatsregierung haben bei gewissen großen Melio⸗ rationen solchen Anträgen ö nicht halten; das war der . ei der Burker Haide, ferner der ähnlich liegende all der Tuchler Haide und auch wobl noch in einigen anderen Fällen. Da ist aber doch nun sehr genaue und gründliche Prüfung vorausgegangen, ehe man dazu Stellung genommen hat.
Also bei allem Wohlwollen für die betreffenden Interessenten kann ich doch z. 3. ein Urtheil oder einen Ausspruch darüber nicht abgeben, ob in diesem Falle eine Berücksichtigung siattfinden kann. In edem Falle aber wird, wenn ein Staatsvorschuß überhaupt dabei in
rage kommt. was der Herr Abgeordnete auch nicht bestimmt an⸗ Cen hat — möglicherweise sind die Vorschüsse von Finanz⸗
snstituten oder von Privaten gegeben worden; mir ist das zur Zeit nicht gegenwärtig — aber in jedem Falle, wie die Sache auch liegen mag, wird es sich nicht um eine Entscheidung handeln, die der Minister der Landwirthschaft allein oder im Verein mit dem Minister der Finanzen zu treffen hätte, sondern eß wird wahrscheinlich, ebenso wie bei der Angelegenheit mit der Bookher Haide, eine gesetzliche Regelung erforderlich sein.
Abg. von Schalscha pflichtete dem Abg. Mooren bei.
Abg. Friedrichs bat bei den Flußregulirungen die Landes⸗ meliorationen mehr zu berücksichtigen.
Bei den Extraordinarien sprach Abg. Kiepert für den Zuschuß von 225 000 M zu den Bau⸗ und Einrichtungskosten einer in Berlin zu errichtenden Versuchs⸗ und Lehranstalt für Brauerei seinen Dank aus und hat die Regierung, dieses Institut auch auf die Brennerei, die dessen dringend bedürfe, auszudehnen.
Minister für Landwirthschaft 2c, Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen;
Meine Herren! Ich kann nur wiederholen, was ich bereits in der Budgetkommission geäußert habe, daß diese Anlage so gemacht wird, daß sie zum Theil schon darauf berechnet ist, um den Anschluß einer Versuchsbrennerei offen zu halten und zu ermöglichen; weiter aber zu gehen in meiner Zusage bin ich nicht in der Lage.
In der Anlage einer Versuchs⸗Spiritusbrennerei mit kontinuir-⸗ lichem Betriebe liegen jetzt seit der neuen Steuergesetzgebung sicher erheblich größere Schwierigkeiten als früher wegen der steuerlichen Kontrole und allem, was damit zusammenhängt. Das aber sage ich ohne Welteres und erkenne es ,, an, daß sch, so weit ich in der Lage hin, jedenfalls diese Bestrebungen, des Vereins der Spiritusbrenner sehr gern fördern werde und auch ressort⸗ mäßig fördern muß. Darüber kann kein Zweifel sein, daß das Bren⸗ nereigewerbe für den landwirthschaftlichen Betrieb in den östlichen . in den Provinzen mit leichter Bodenart, von der funda⸗ mentalsten Bedeutung ist, und daß staatsseitig alles geschehen muß, um diesem wichtigften landwirthschaftlichen Gewerbe über die Schwierig · keiten, unter denen es laborirt, hinwegzuhelfen.
Meiner Müithülfe nach der Richtung sind Sie jederzeit gewiß.
Der Titel wurde bewilligt.
Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr.
— In der gestri gen penn des Hauses der
Abgeordneten erwiderte bei Berathung des Fo rst⸗Etats und zwar bei Tit. Z der Ausgaben (Gehälter der Ober örster auf die den nn der Abgg. von Risselmann und von Benda der Minister für Landwirthschaft ꝛ6., Dr. Freiherr
Lucius von Ballhaußen:
Meine Herren! Ich kann als Ressortchef den beiden Herren Vorrednern nur i n dankbar sein für das warme Interesse, welches sie für die Verbesserung der Lage der Oberförster ausgesprochen
n zur Sprache
ablehnend ver
aben. Ich habe auch meines Theils bereits wiederbolt an dieser 86. 96 korn ne. diefer Forderung anerkannt und betone, daß, nach Maßgabe der Finanzlage eine Besserung über lang oder kurz erfolgen müsse. Wir haben in den letzten Jahren., wie der erste Herr Vorredner auch bereits hervorgehoben hat, eine Erhöhung der Durchfchnittzgehälter der Oberkörster um 109 Thaler erreicht. Daß damit! immer noch nicht den wirklichen Bedürfnissen und auch den Ldeistungen diefes böchst gchtungswerthen und e , Standes nachgekommen ist, daruber kann eine Meinungsverschiedenheit in diesem Haufe wohl kaum existiren. Wenn die Königliche Staats regierung nicht mit größeren Gehalte aufbesserungen vorgegangen ist, fo ist dabei lediglich, wie ich dem Herrn Finanz ⸗Minister gegenüber betonen muß, die berechtigte Rücksicht maßgebend gewesen, daß es immer großen Schwierigkeiten unterliegt, einen einzelnen Berufsstand aufzubessern, ohne gleichzeitig für andere Beamtenkategorien die Konsequenz ju ziehen. Lediglich in dlefem Ümstand, nicht in dem Umstand; daß die König. liche ,,, nicht die Berechtigung dieser Forderung erkannt hätte, liegt die Äufbesserung der Oberförstergehälter. Ich gebe mich aber der Foffnund hin, daß der Zeitpunkt nicht mehr fern sein wird, wo eine den Rangverhältnissen und Leistungen dieser Herren entsprechende Aufbefferung erfolgen kan. Ich bin der Meinung allerdings, daß in dielsem Gesichtspunkt in der auskömmlichen Gestaltung des Gehalts der Sberfzrfter doch das hauptfäͤchliche Interesse liegt und auch be⸗ friedigt ist. Ich kann nicht zugeben, daß die Bestrebung nach höherem Rang und die Titulaturen gerade eine größere Berechtigung haben; ich meine doch, der Stand der Oberförster hat stets eine hohe soziale Stellung eingenommen, wie er es seiner Vorbildung in den verant- wortlichen Sfand entfprechend auch einnehmen kann. Ich meine, unsere Rangverhälfnisse find historifch geworden, und den Meisten wird es vollffaͤndig fremd sein, ob der Sberförster den Rang eines Raths 4. oder 5. Klaffe hat. Ich meine, wir sind mit Titulaturen so reich gesegnet, daß ein Bedürfniß nach neuen wirklich nicht vorliegt. Ich kann auch nicht einmal zugeben, daß der Titel schöner ware, an Stelle des Oberförsters zu setzen: „Forstrath;, „ Forstmeister, sogar Regie ⸗ rungs⸗Forstmeister; — ich meine, die Lange der Titel ist nicht gerade eine Verschönerung derselben. Und nun auch den Titel noch mit „Geheim“ zu verknüpfen. dafür fehlt, meine ich, jeder Grund. Uebrigens hat der Hr. Abg. von Risselmann das nur beiläufig er wähnf, und so richten sich auch meine Entgegnungen weniger gegen
seine Autführungen, als gegen die Preßerzeugnisse, die mir in den
letzten Monaten und Wochen vor Augen gekommen sind. Ich habe immer beobachtet — der Försterstand ist ja immer der Stand, der am letzten mit derartigen Ansprüchen gekommen ist — Daß, je subalterner die Anschauungen in ei em Beruftkreis sind, desto mehr Werth gerade auf solche Titulaturen gelegt wird. Ich will nicht bestimmte. Beamtenkategorien., nennen, aber fast jeder Beamtenstand hat jetzt seinen Beamten verband und sein Organ, das folche Fragen wesentlich zur Geltung bringt und behandelt, und ich glaube kaum, daß es auch nur zur Erhöhung des Standes⸗ bewußtseing dient, wenn, man künstlich die Sucht nach neuen Titeln und kleinen Rangunterschieden, die einen reellen Werth und eine reelle Bedeutung nicht haben, 2 Ich meine: Jeder, der in den Königlichen Dienst tritt, welche ienstbranche das auch sein mag, ist sich darüber im Klaren, daß kömmliche Existenz zu gewärtigen hat. Wer in den Königlichen Dienst irstt — und der Zudrang ist ja zu allen Dienstzweigen ganz außer ordentlich gruß — der sucht eine sichere und bescheidene Ver⸗ sorgung, — und mehr als das wird der Staat auch nicht gewähren können — der verzichtet auf große Gewinne, auf die Chancen, ein großes Vermögen zu erwerben, eine große Einnahme zu bekommen, der tauscht eben diese Chancen ein gegen die Sicherheit seiner Stellung, gegen die Gewißheit, bis an sein Lebensende oder wenigstenz meist weit big über die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit in seinem Amte erhalten zu werden, als wie das im Privaterwerb und in Pripgtgeschäften geschehen fein würde. Der Königliche, Dienst bietet eine Menge von sicheren Vortheilen, also die lebenslãngliche Versorgung, in Krankheitsfällen die zahlreichen Unterstützungen, die gewährt werden. oder wenn häusliche Unglückefälle passiren; ferner die regelmäßigen Urlaubsbewilligungen. All solche Vortheile hat der
rivalerwerb · Treibende überhaupt nicht, oder in geringem Grade.
as sind die Lichtseiten der Sache, und ich meine, daß es doch auch an dieser Stelle richtig ist zu betonen, daß der Staatsdienst auch seine großen Vorzüge hat, daß aber Jeder, der sich dem Staats dienst widmet, bon vornherein mit bescheidenen Ansprüchen kommen muß. Dieser Beruf gerade, der des Oberförsters und des örsters, ist ein ganz eigenartiger; die Schwierigkeiten, die in der ünftigen Haus⸗ haltung, in der künftigen Kindererziehung liegen, hat sich J'her gegen , wärtig zu halten, wenn er diesen Beruf erwählt. Der Oberförster, der Forstschutzbeamte kann naturgemäß nicht in einer Stadt wobnen — das kann nur ein Aueng mefall sein —, er muß darauf gefaßt sein, in ländlicher Einsamkeit im Forst zu wohnen und auch dort sein Leben zu beschließen. Wer nicht die Berufsneigung und Beruföfreudigkeit hat, thut besser, auf eine solche Berufswahl zu verzichten. Es ist ganz unmöglich, die Eigenart, die dieser Beruf jedem seiner Träger auferlegt, zu befeitigen oder zu kompensiren durch hohe Gehaltsgewährung; das geht über die Möglichkeit. Aber in der Richtung bin ich und gewiß auch die Königliche Staatsregierung in ihrer Gesammtheit vodständig mit den Aeußerungen der beiden Herren Vorredner einverstanden, daß Alles, was geschehen kann, geschehen t um diese Beamten so zu situiren, daß sie ihre bescheidenen Lebensbeduͤrfnisse ausreichend befriedigen können. Es ist das ein Gebot der Billigkeit; und es ist auch ein Gebot der Staatsklugheit meines Erachtens; denn in der That sind es die persönlichen Leistungen der Revierbeamten, der Oberförster ingbesondere, die die Erfolge der Königlichen Forstverwaltung im Wesentlichen sichern in ihrer Sorgfalt, den Be⸗ trieb zu leiten, die Durchforstungen zur richtigen Zeit zu machen, die Kulturen zur richtigen Zeit anzulegen und zu schüͤtzen vor Ungeziefer, und was alles in der Beziehung geschehen kann. Die Verwerthung des Holies, die Steigerung der Nutzholiprozente, das alles sind Dinge, die wesentlich der perfönlichen Anstrengung und Bemühung der Ober⸗
förster zu danken sind; alfo ist ihnen der Staat auch die Anerken⸗
nung schuldig, daß er die steigenden Erträge der Forstverwaltung auch benutzt, um die Gehalte entsprechend aufzubessern. Die Stei⸗ gerungen, die der Hr. Abg. von Benda angeführt hat, sind sogar zum Theil noch erheblicher, als sie hier genannt worden sind. Den tiefsten Stand hatten die Fersteinnahmen im Jahre 1879 erreicht, die Brutto erträge namlich, weil die Nettoerträge durch eine Menge von neuen Belastungen alterirt waren, also für die Beurtheilung der Gewinne viel weniger charakteristisch sind. Damals haben die Bruttoerträge aus den Forsten betragen 47 Millionen Mark, im Jahre 1887188 waren sie auf über hb8 Soo 000 M6 gestiegen, und auch die beiden letzten Jahre werden, wenn auch nicht eine große, doch immerhin nicht ganz unbeträchtliche Steigerung der Einnahmen nachweisen.
Ich sshhließe also durchaus mit dem Ausdruck des Einverständnisses mit den hier ausgesprochenen wohlmeinenden Intentionen für die oberen und unteren Forstbeamten, und kann nur meinerseits versichern, daß ich hoch erfreut sein werde, wenn es mir beschieden sein sollte, mit einer Vorlage zur Gehaltsaufbesserung dieser Beamtenklasse recht bald vor das Haus zu treten.
— Dem Abg. Dr. Freiherrn von Heereman entgegnete der Minister für Landwirthschaft ꝛc., pd Freiherr ( . von Ballhausen:
Meine Herren! Die Zahl derjenigen Herren, die das große Forst⸗ examen . t haben, beträgt z. Z. 337. Zur Nene ub ah . in diesem Jahre die Jahrgänge, die das Exgmen in dem Jahre 1882/83 gemacht haben. Die ö t erfolgenden Anstellungen sind ver ⸗ haͤltnißmaͤßig noch keine übermaͤßlg 7 Dagegen ist allerdings zu befürchten, daß gegenüber dieser vorhandenen e n Anzahl von Her h Assessoren bei eintretenden Vakanzen von jährlich 30 ein langer Zeit ˖ raum vergehen wird, bis die letzten der jetzt vorhandenen Forst⸗
nnen zur Anstellung . en. einen Grlaß rlaß zur
ch habe daraus Veranlassung genommen,
2
er nur eine bescheidene und knapp aus-
ublikation zu bringen, wo ausdrücklich vor dem Betreten der
orstcarrisre gewarnt und auf diese Schwierigkeiten, die sich
r die spätere Knstellung ergeben, hinzewiesen wird. Meine
erren, weiter zu gehen, bin ich früher auch kaum in der
ge gewefen. Weil man doch nicht vorausgehen Hann, ob der . zur Carriere immer derselbe bleibt und man über⸗ haupt die graf en Konjunkturen guch berücksichtigen muß, die eintreten können — 3. B. Rriegsfall. Auch das ist eine Sache, die doch guch in unserer Berechnung nicht gan; ausgeschlossen bieiben darf — habe ich früher keine Veranlassung gehabt. in entschiedener Weise vor dem Betreten der Forftcarriere zu warnen, wie es jetzt neuerlich ge= schehen ist. Uebrigens befindet sich in dieser Beziehung die Forst⸗ verwaltung in keiner anderen Lage, wie alle anderen Königlichen Ver⸗ waltungen; auch die Zahl der unbesoldeten Justiz ⸗Asessoren ist eine ganz enorm große, und dieselben Uebelstände, die sich in der Forst⸗ carrisre zeigen, zeigen sich in allen anderen höheren Beruftcarrieren auch, und ich glaube kaum, daß ein Ressort⸗Chef in der Lage ist, in dieser Beziehung gewissermaßen abzuschrecken vor dieser Berufswabl, weiter zu gehen, als es von diesem Ressort cus geschehen ist. Es wird einmal für Diejenigen, die in den Forstdienst einzutreten reflektiren. eine felddiensttüchtige körperliche Beschaffenheit verlangt — also schon körperliche Voraussetzungen, die nicht gerade ganz allgemein sind unter der studirenden Jugend; es wird verlangt ein scharfes Gesicht, ein scharfes Gebör und eine robuste Gesundheit nach körperlicher Richtun hin. Es wird verlangt die Ableistung des Maturitätsexamens au den Realschulen erster Ordnung oder auf den Gymnasien, außerdem daß das Zeugniß in der Mathematik nicht bloß ein genügendes, son⸗ dern sogar ein guteß ist. Es ist ferner schon seit Jahren verlangt worden, daß die Betreffenden den Nachweis erbringen, daß sie min destens 8 Jahre nach abgelegtem Vor bereitungsdienst sich selbst zu erhalten in der Lage sind. Ich meine, diese Reihe von Erschwerungen ist wohl ganz sachgemäß begründet und geeignet, um abzuhalten von einem übertriebenen Zudrang. Wenn trotzdem die jetzige Zahl der Forst-⸗Assessoren herangewachsen ist, so geht das eben über das hinaus was der Ressort⸗Chef zu verhindern in der Lage ist. Ich zweifle aber nicht, daß sowohl der letzte Eilaß, als auch die jetzt eben stattgehabte Verhandlung soweit zur öffentli ben Kenntniß kommen wird, daß sich weniger junge Leute diesem Fach, das für die nächsten Jahre sehr wenig gänstige Aussichten bietet, widmen.
— Dem Abg. von Schöning erwiderte der Minister für Landwirthschaft 2c. Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen:
Meine Herren! Ich erlaube mir den Herrn Vorredner darauf aufmerksam zu machen, daß der landwirthschaftliche Ctat eine Position enthält, die dazu bestimmt ist. Prämien zur Aufforstung zu geben, Prämien an Gemeinden sowie auch an kleine Besitzer. Diese Prämien werden alljährlich nach den Anträgen, wie sie einlaufen, auch verwandt und größtentheils ausgegeben; Bestände von einem Jahre zum anderen werden selten übernommen.
Ebenso geschieht es von Seiten der Forstverwaltung sehr gern, aus ihren . Pflanzen, die zu der eigenen Kultur — das ist natürlich Voraussetzung, daß der eigene Bedarf gedeckt ist, — nicht erforderlich sind, zu minimen Preisen für solche Zwecke zu überweisen. Ich kann also, nur meinerseirs bestätigen, daß die Königliche Forst⸗ verwaltung, wie auch das landwirthschaftliche Ministerium den von ihnen befürworteten Bestrebungen durchaus begünstigend und fördernd gegenübersteht.
— Der Etat der Ansiedelungskommission für . Posen für das Jahr 1889990 nimmt ein (Kapitel 25 i); 491 104 S (4 304787 M) bei ebensoviel Ausgaben (Kapitel 54 a). Das Nähere besagt eine Den k⸗
schri 6.
Wie in der dem Landtage der Monarchie vorgelegten Denkschrift für das Jahr 1887 uͤber die Ausführung des Geseßes vom 26, April 1886 angegeben, sind die von der Ansiedelungs kommission angekauften Grundstuͤcke mit den dort erwähnten Ausnahmen gemäß §. 12 der Nllerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1886 früher unmittelbar nach der Uebergabe den Bezirksregierungen zur einstweiligen Ver⸗ waltung überwiesen und aus dieser erst wieder zurückgenommen worden, nachdem das eigentliche Austhuungt verfahren auf Grund festgestellter und genehmigter Besiedelungspläne begonnen hatte,. Dieses Verfahren hat sich hinsichtlich derjenigen Grundstücke, welche in Vorbereitung zur Austhuung genommen werden sollen, nicht bewährt. Die Arbeiten, welche der Aufstellung der Besiedelungspläne vorausgehen, machen vielfache örtliche Dispositionen der Ansiedelungsbehörde er⸗ forderlich; außerdem ist es wichtig, daß die Letztere die erforderlichen Vorbereitungen für das Austhuungsgeschäft selbst schon lange vor dem Abschluß der Planlggen treffen kann. Dies und die Durch⸗ führung der beschlossenen aßnahmen ist zweckmäßiger und schneller ins Werk zu setzen, wenn die Ansiedelungskommission damit nicht auf den Weg der Requisition einer anderen selbständigen Instanz und auf deren Organe angewiesen ist, In dem bisherigen Ver⸗ fahren ist daher insofern eine Aenderung eingetreten, als die Ansiedelungskommission auf Grund des §. 12 der Aller⸗ höchsten Verordnung vom 21. Juni 1886 die Verwaltung derjenigen Grundstücke, welche in Vorbereitung zur Austhuung ge⸗ nommen werden sollen, fortan selbst übernimmt. Zu diesem Zwecke ist bei derselben eine besondere Verwaltungsabtheilung einge⸗ richtet und mit den erforderlichen Beamten besetzt worden. Es sind dies zunaͤchst: 1 Rath. 4 Bureaubeamte und 1 Kanzleibeamter. Die Geschäfte des der Ansiedelungstommission als technischer Hülfsarbeiter beigegebenen Bauinspektors haben einen weit erheblicheren Umfang und eine größere Bedeutung gewonnen, als ursprünglich angenommen wurde. Insbesondere at es sich als praktisch erwiesen, denselben auch zur Bearbeitung der Parzellirungspläne, soweit diese bei der Ansiede⸗ lungskommission erfolgt, zuzuziehen. Hierbei hat er die erforderlichen geodätischen, kultur⸗ und bautechnischen Arbeiten, sowie auch umfang⸗ reiche Meliorationen auszuführen bezw. zu leiten und es ist ihm zu diesem Zwecke ein besondereg technisches Bureau unterstellt, welches zur Zeit aus 1 Regierung Baumeister, 1 Bautechniker und 4 Land⸗ messern besteht. Eine weitere Vermehrung seiner Aufgaben ist durch die oben erwähnte Uebernahme der zwischenzeitlichen Verwaltung an⸗ gekaufter Grundstücke Seitens der Ansiedelungskommission eingetreten, indem in Folge derselben die bezüglichen Funktionen der bautechnischen Räthe der Bezirksregierungen auf ibn übergegangen sind. Seine Geschäfte kommen an Umfang und Bedeutung gegenwärtig denjenigen der Regierungg und Bauräthe vollkommen leich, und es entspricht daher nicht nur den thatsächlichen Berhältnissen, sondern ist auch im Hinblick auf den nothwendigen Verkehr mit den Lokalbaubeamten angezeigt, die Stelle des Bauinspektors in eine Regierunggz⸗ und Bau ⸗ rathöstelle umzuwandeln. Zur Erledigung der laufenden Bureau⸗ geschäfte, insbesondere der umfangreichen Correspondenz mit den Unter ⸗ nehmern, der rechnerischen Prüfung der Kostenanschläge, Rechnungen ꝛe. ist es erforderlich, dem Reglerunge. und Baurath einen Bureaubeamten beizugeben. In der Eingangs erwähnten Denkschrift über die Aus⸗ führung des esepeʒ vom 26. April 1886 ist bereits von der provi⸗ sorischen Bildung einer Spezialkasse bei der Ansiedelunge kommission zu den dort r Zwecken Mittheilung gemacht worden. Diese Einrichtung hat sich bisher bewährt und soll in eine dauernde umge⸗ wandelt werden. Es ist daher für den anzustellenden Rendanten, welcher zugleich nebenbei Sekretariatsgeschäfte zu versehen bat, die Befoldung mit dem Durchschnittggehalte der Sekretäre auf den Etat gebracht worden.
— Der Etat des Ministeriums für Handel ur Gewerbe für das Jahr 9 66 Kapitel 1025138 M (4 211 ! .
69, 69a, 70) 9 4 M1225 M ( — . 1) Miniflerium 313 55 6 n
ewerbeverwaltung 1097 werbliches e n teen, wi Zwecke 1 826 502 6 (43291
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