. IG h00 6 (4 2279 6). 5) Königliches Institut * lagmalerei 56 700 MS (unverändert). 6) Vermischte — g 8 2 aum g gun
ordentlichen Ausga i agen unverandert).
0
— Der Etat der allge meinen Finanzverwaltung für das r 1889,90 . ein (Kap. 24) 245 779 707 4 44979 184 M, nämlich: 1) Antheil an dem Ertrage der ölle und der Tabacksteuer 91 168 330 MS (4 12218 670 M). a. Antheil an dem Ertrage der Verbrauchsabgabe vom Branntwein und des Zuschlags zu derselben 66 869 130 — 4077220 6). 2 Antheil an dem Ertrage der Reichs⸗ tempelabgaben 12 065 950 M 6 160 760 4M). 3) Einnahme des vormaligen Staatsschatzes 2 503 0300 S (4 NS 300 M). 9 Zinsen von Stgatsaktivkapitalien? 173 320 (( — 12830 65. 55 Erlös für Verschreibungen konsolidirter Anleihe, welche behufs baarer Einlösung von Schuldverschreibungen älterer Anleihen ausgegeben werden, 7198 6713 S 17 8 C 1673 705 M 33 . 6) Privatrenten· Ablbsungokapita⸗ lien, welche nach 5 67 des Gesetzes vom 2. März 1850 2 S. 112) zur a . der Staatsschulden be⸗ timmt sind, 104 324 S (— 374 S6). 7) Rente von der Reichsbank nach 8. 6 des Vertrages wegen Abtretung der Preußischen Bank an das Reich vom 17. 8. Mai 1875 (Gesetz'Samml. S. 224) 1 865 30 M, (unverändert). 8) Rückzahlungen auf früher in den Hohen⸗ ö anden gewährte Vorschüsse 600 Me (unverändert). Rückzahlungen und Zinsen auf die nach den Gesetzen vom 25. Dezember 1867 (GHesetzSamml. S. 1929) und vom 3. März 1868 (Gesetz'Samml. S. 174) zur Abhülfe des Nothstandes in Ostpreußen gewährten Darlehne 10 000 (66 unverändert). 10 Rückzahlungen und Zinsen auf die in olge des , . vom 24. April 1873 GesetzSamml. 185) zur n n, des durch die Sturmfluth der Dstsee hervorgerufenen Nothstandes bewilligten Darlehne 90 625 .. 13 3 (4 3117 06). 11). Rückzahlungen und insen auf Darlehne, welche zur Beseitigung der durch die , des Jahres 1876 verursachten Schäden auf Grund des Gesetzes vom 22. 96 1876 (Gesetz⸗Samml. S. 294) bewilligt worden sind, 41 377 M 27 3 (4 S800 . 6 ). 19) Rückzahlungen und Zinsen auf die in Anlaß des Nothstandes in Oberschlesien auf Grund des Gesetzes vom 3. Februar 1880 (Gesetz⸗Samml. S. 17) gewährten Darlehne 38 393 M 85 8 (— 4196 S6 95 3). 12a. Rück— zahlungen und nf auf die in Folge des Gesetzes vom 23. Februar 1881 (Gesetz⸗Samml. 8. 25) zur Hebung der wirthschaftlichen Lage in den nothleidenden Theilen des Regierungsbezirks Oppeln gewährten Darlehne 9569 MS 52 8 4 4849 M 57 83). Rückzahlungen und Zinsen auf die aus nlaß der Verheerungen durch Hochwasser im Stromgebiet des Rheins auf Grund des Gesetzes vom 21. Januar 1883 Gesetz⸗Samml. S. 3) bewilligten Darlehne 51 769 M6 91 8 — 265 084 M 46 8). 13) ö Gelder 25 000 000 Ma 2000000 S6) 14) Zinsen, welche den Hinterlegungs⸗ etheiligten gutzuschreiben sind, 625 000 „S. (unverändert). 15) Zinsen und sonstige Erträge von den Beständen des vor⸗ maligen Hinterlegungsfonds 1890 S6 60 S (4 1296 M6 90 3). 16) Sonstige Einnahmen 999 M 55 R Ch 31 8). 17) Außerordentliche Einnahmen 35 962 994 (4 35 962 99466) Die Ausgaben (Kap. 42, 43) betragen 220 575 521 M66 (t 13 178 864 M6, nämlich: dauernde Ausgaben 130071 807 6 (4 3262 085 M60, ferner: 1) Apanagen 144018 S6 72 8 — 1216 6 58 83). 2) Renten und Entschädigungen an ürsten und Standesherren 1 736 022 S½ 30 8 (unverändert). ) Zuschuß zur Ablösung der Domainen⸗Amortisationsrenten aus den Kreisen Heiligenstadgt, Mühlhausen und Worbis 20 582 S 44 8 (unverändert). An das Militär⸗Waisen⸗ , zu Potsdam und an das Soldaten⸗Kinderhaus zu Stral⸗ und 395 g87 S (unverändert). 5) Sonstige Renten und Entschädigungen für aufgehobene Zölle und andere Berech⸗ tigungen 221 132 M 84 8 (— 4 46 40 3). 6) Zur Ge⸗ währung von Provinzialfonds für Zwecke der Selbstverwal⸗ tung einschließlich der Mittel zur r n der Kreis⸗ ordnung 37 559 110 S6 70 8 (unverändert). 7) Beitrag zu den Kosten der Amtsverwaltung nach Maßgabe des 8. 70 der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. De⸗ zember 1877 (Ges.⸗Samml. S. 661) 745 500 „Sv! (un⸗ verändert). 8) Zuschuß zu den Verwaltungsausgaben der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont 310 900 M (unver⸗ ändert). 9) Zuschuß zur Tilgung der ständischen Schulden der Nieder⸗Lausitz 7360 M 98 H (unveränderth. 10) Bei⸗ hülfe für die Stadt Königsberg i. Pr. zur Verzinsung und Tilgung der städtischen Kriegsschuld 90 000 6 (unverändert). 11) Beihülfe für die Stadt Elbing zur Verzinsung und Tilgung der städtischen Kriegsschuld 10 000 6 (unverändert). 12) Zu⸗ schuß für das Theater in Kassel 108 900 M (unverändert). 13) Zu Rückzahlungen von hinterlegten Geldern 25 000 000 S ( 20000600 6). 14) Zu Auszahlungen von Zinsen hinter⸗ legter Gelder 530 0090 Sh (— 40 000 S6). 15) Zinsen, welche den Hinterlegungsbetheiligten gut zu schreiben sind, 625 000 M (unverändert). 16) Rechnungsvergütungen 9909 M6. 02 8 ( O 17) Zu Ueberweisungen an die Kommunal⸗ verbände auf Grund des Gesetzes vom 14. Mai 1885 (Gesetz⸗ Samml. S. 128) 23 000000 M (4 8000000 6). Die einmaligen
und außerordentlichen Ausgaben betragen — P 000 Mb
— Der Etat der Verwaltung der indirekten Steuern 1889/90 hat an n m, 64 691 200 M 3 152 800 M), davon Reichssteuern Kapitel 1—
M4 711 856 S (— 172376 M6), nämlich: Zölle 8 825 005 = 1432 000 M), Tabacksteuer 180 890 S6 (4 13 600 ), Zuckersteuer, a. Materialsteuer 1 886 000 S6, b. Ver⸗ hrauchs abgabe 1 656 G60 Sc, zusammen 3566 C0 0 — 10306000 t). Salzsteuer 118450 M (— 3470 A6), ranntweinsteuer a. Maischbottich⸗ und Branntwein⸗ materialsteuer 4 526 7100 S6, b. Verbrauchsabgabe und Zuschlag zu derselben 15 337 500 „SJ, zusammen 19864 6 8. 2 421 450 6), Braustener und abe ge , , von ier 2 446 8090 M (4 94200 (S6), Spielkartenstempel 35 6900 S ( 1750 ), n, für e , Kaufgeschäfte und Lotterieloose 215 S6 (4 S), zufammen 34 711 856 s (— 4772 379 ; ferner Ein⸗ nahmen für alleinige Rechnung Preußens 29 979 350 8. 1619570 6), nämlich: Entschädigung für die durch die tatistik des Waarenverkehrs mit dem Ausland erwachsenden Kosten 9600 S (— 500 MSM), Antheil an der deutschen Wechse lstempelsteuer J0 S60 6 (— 680 S6), Stempelsteuer 18 600 000 MS (4 600 000 Se), Erbs , 6 900 000 6 (4 900 000 ), Brücken⸗, Fähr⸗ und Hafengelder, Strom⸗ und
. e, n , , a 16e), Wi ohen⸗ 6 Landen 2 M (4 600 M), Stra gn.
O00 M (30 000 A6), Verwaltungs kostenbeiträge 900 0! ( bo 066 M6), Miethe für Gebäude, Grundstüde und Dienst⸗ wohnungen 67 000 MS (unverändert), außerordentliche Ein⸗ nahmen 1652 990 M (4 150 6.
Die dauernden Ausgaben weisen die Summe von 31 016 100 C — S895 600 M6) auf, und zwar: 1) Kapitel . Die Central⸗Stempel⸗ und Drucksachen⸗ Verwaltung 226 460 MS ( 235 000 S6). 2) Aus Anlaß der neuen Gesetzgebung über die Branntwein⸗ und Zuckersteuer erhöhen sich die Ausgaben bei den Besoldungen der Beamten: Kapitel 8 bei der Pro⸗ vinzial⸗Steuer verwaltung Tit. 2 1150800 0 (4 36900. 6). Ge⸗ sammtsumme 258 520 6 (439200). 3) Vei der Zoll⸗ und Steuer⸗ Echebung und Kontrole Kapitel 9. Tit. 1. 7 G34 518 6 C 1961 050 C6), Tit. 2. 2 458 12669 13 8 (4 47 860 ), Tit. 3. 8 606 250 M 58 3 (4 43040 c 83 8). Im Tit. 5 ermäßigen sich die Ausgaben 450 000 ( w Gesammtsumme des 9g. Kapitels 25 160 310 s C 639 860 ).
Die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben
, e. 2 600 0090 C 4 40 900 6). , h. n⸗
betragen 459 940 M6 (— 902544 S6). Davon sind 192 00016
(4 79 978 S) als zweite Baurate für ein Dienstgebäude für das Haupt⸗Steueramt zu Kottbus ausgeworfen. 22 500 M6 (» 2 Mü) zum Neubau eines Dienstgebäudes für das Haupt⸗Steueramt zu Prenzlau; desgleichen 50 0090 S zum Ankauf eines Dienstgebäudes zu Verden und 285 440 MM zum Neubau eines Zoll⸗Dienstgebaäudes in Altona. Nach Abzug aller Ausgaben läßt der Etat einen Ueberschuß von 33 215 160 M — 1 354 656 .
— Der Etat des Finanz⸗Ministeriums für das Jahr 1889/90 nimmt ein ö apitel 27) 1 631 268 Mt (4 54087), nämlich: 1) Wittwen⸗ und Waisen⸗Verpflegungs⸗ Anstalten 333 40 S6 (= 29 540 6). 2) Verschiedene Ein⸗ nahmen 1 297 528 M (4 S3 627 S). Die Ausgaben belaufen sich ö 57 — 63) auf 57 753 897 o ( 4169 163 M6, nämlich: 1) Besoldungen 778 700 Mi (4 27 J zuschüsse für die Beamten 128 000 6 (4 4300 M). 3) Andere persönliche Ausgaben 60 200 S (unverändert). 4 Sächliche und vermischte Ausgaben 155 500 S (unverändert). Ober⸗ Präsiden ten, Regierungs-⸗Präsidenten und Re⸗ gierungen ꝛc. ... 1) Besoldungen 6 994 195 S 50 3 ( 26 981 S6 25 3). 2) Wohnungsgeldzuschüsse für die Beamten 903 500 MS (4 1395 S6). 3) Andere persönliche Ausgaben 1 821 900 S Ü(unverändert). 4 Sächliche Ausgaben 2926 7100 S ( 22 500 S6). 5) Sonstige Aus⸗
aben 231 004 S 50 J (4 18 6 75 B). Renten⸗ anken. 1) Besoldungen 24970 S (4 11475 66). 2) Zu Wohnungsgeldzuschüssen für die Beamten 37500 S6 ( 226816. 3) Andere persönliche Ausgaben 281 350 6 (— 7400 „3. 4) Sächliche und vermischte Ausgaben 9 528 M (= 150 6). Wittwen⸗ und Waisen⸗Verpflegungs-Anstalten 4563 465 6 (— 395 237 MS). Verwaltung des Thier⸗ artens bei Berlin 143200 ( —– 750 ½ ). Wartegelder,
ensionen und Unterstützungen 30 595 G84 (6 ö 5 040 562 S). Allgemeine Fonds 2812 000 unverändert). Das Betriebskapital der General⸗Staatskasse beträgt 30 350 000 St Einmalige und außerordentliche Aus⸗ gaben — 564 000 M Durch die Mehrarbeiten, welche durch die Ausführung der neuen Gesetzgebung über die Branntwein⸗ und Zuckerbesteuernng (Gesetze vom 24. Juni und 9. Juli 1887) bei der Abtheilung des Finanz⸗Ministeriums für die Verwal⸗ tung der indirekten Steuern hervorgerufen sind, ist die Neuerrichtung der Stelle eines vortragenden Raths, sowie die weitere Verstärkung des etatsmäßigen Bureaubeamten⸗ personals nothwendig und eine Mehrausgabe von 8700 Mt erforderlich. Durch die Theilung des Regierungsbezirks Schleswig in zwei Regierungsbezirke ist eine Ausgabe von 22 950 S6 mehr erforderlich. Die Zulage für einen Ober⸗ Regierungs-Rath bei der Ministerial-, Militär- und Bau⸗ kommission in Berlin bedingt eine Mehrausgabe von 900 6 Aus Anlaß der , einer neuen Regierung in Kiel ist eine Mehrausgabe von 22 500 MS entstanden.
— Der Etat der Bauverwaltung für das Jahr 1889/90 hat an Einnahmen (Kapitel 283) 1 624 000 (4 107 500 S6), an Ausgaben (Kapitel 64, 65, 66) 20 614 226 MS (4 1 309 254 6), und zwar: 1) Für das Ministerium 794 440 M (4 9840 66). 2) Für die Besol⸗ dungen bei der Bauverwaltung 3 093 996 M (4 20 522 MH). 3) Für Wohnungsgeldzuschüsse für die Beamten 356 608 M6 (4 4488 S). 4) Andere persönliche Ausgaben 563 055 M6 C 51 Sõ0 A6). 5) Sächliche Ausgaben 115 605 707 6 . 1265 354 SHdI). 6) Vermischte Ausgaben 200 420 Mi — 42 800 S6. Ferner betragen die einmaligen und außer⸗ ordentlichen Ausgaben (Kapitel 6) zur Regulirung der Wasser⸗ straßen und Förderung der Binnenschiffahrt 6 88 400 . ( 908 200 M), zu Seehäfen und Seeschiffahrtsverbindungen 3 380 000 S6. (4 1259 960 MS), zum Bau von Straßen, Brücken und Dienstwohnungen 1873 500 M (— 36 500 M), zusammen 12 041 900 S C 279 000 ch.
„Wiederholt hat sich das Bedürfniß geltend gemacht, die Leitung umfangreicher und besonders verantwortungsreicher Bauten älteren und erfahreneren Beamten von höherer Rang⸗ stellung, als solche den Bauinspektoren beiwohnt, zu über⸗ tragen. Nicht minder liegt es im dienstlichen Interesse, aus der Zahl solcher Beamten Hülfsarbeiter in die Bau⸗ abtheilung des Ministeriums berufen zu können. End⸗ lich ist es unerwünscht, daß zu den Posten der technischen Attachés der Regel nach nicht Regierungs- und Bauräthe, deren Rang der von den bezeichneten Beamten einzunehmenden Stellung am meisten entsprechen würde, sondern nur ,, aus den unter Kap. 65 Tit. 2 vor der Linie ausgebrachten 30 besonderen Stellen verwendet werden konnten. Mit Rücksicht darauf, daß keine der sonst bei den Regierungen ꝛc. vorhandenen Regierungs- und Baurathestellen entbehrt oder auch nur auf längere Zeit hinaus offengehalten werden kann, ist zur Beseitigung dieses Mißstandes zunächst die Errichtung von drei Regierungs- und Baurathsstellen, 3 nhaber in ähnlicher Weise, wie die 30 Bauinspektoren unter bei sonstigen besonders wichtigen Aufträgen zu verwenden sein werden, ins Auge gefaßt worden und es sind demzufolge hier das vurchschniltage alt von je hlo0 S, zusammen also 15 300 M und unter Titel 9 der durchschnittliche Betrag des , , mit je 492 MS, zusammen 1476 MM vor der Linie zum Ansatz gebracht. Die Besoldungen der ge⸗ nannten Beamten werden demnächst aus Baufonds oder anderen geeigneten Etatstiteln zu bestreiten sein.“
ap. 6h Tit. 2, bei größeren Bauausführungen oder
Des Näheren besagt eine bin, ,,.
Nach den bei den Hochwasfer und Eisgefahren des le Ern gemachten Ecsahrungen hat die Theilung der 3
ei den Strombau⸗, Strompolizei⸗ und. Deichsachen
Regierung · Praͤstdenten und den für die vier * (Weichsel, Oder, Elbe, Rhein) bestehenden Strom mannigfache Schwierigkelten veranlaßt. Abgeseben davon, daß gerade in Zeiten der Gefahr eine einheitliche Behandlung aller die Sträm= und die Stromdeiche 16 Angelegenheiten nothwendig sst, lat die it bestehende Theilung der Zuständigkeiten Veranlaffung gegeben, daß die , . zur Verhütung und die Vorbereitungen die Bekämpfung der E gang. rechtzeitig getroffen und genuͤgend gewesen sind.
Werden hiernach Geschäfte thunlichst wieder in einer Hand ju , sein, fo it auch insbesondere Werth darauf zu legen, daß die erforderliche Ver änderung der Geschäftghereiche ohne Verzug erfolge, damit berennz etwaigen im nächsten Frühjahr drohenden Hochwasser⸗ und Gig. gefahren wirksamer als bisher entgegengetreten werden kann.
ndiakeiten wi Een e
Ueber die hiernach in Ausstcht genommenen Maßnahmen und
deren Begründung im Einzelnen ist Folgendes zu bemerken:
1) Mit Rücksicht darauf, daß zur wirksamen Vorbeugung van Hochwasser⸗ und Gisgefahren und zur Bekämpfung eingetretener Ge, fahren dieser Art es raschen, energischen und sachkundigen Cin= schreiteng der zuständigen Behörde bedarf, ist es erforderlich, mit der Wahrnehmung dieser im Bereich der Strom bauverwaltungen zwischen diesen und, den Landes- Polizeibehörden vertheisten Geschäfte einheitlich eine dieser Behörden zu betrauen, welche unter Beilegung ausreichender Befugnisse und Ueber weisung der nothwendigen Hülfsmittel, Gisbrechdampfer u. s. w. und h die volle ungetheilte Verantwortung dafür zu übertragen ist. Schon der Umstand, daß allein den Strombauverwaltungen die erforder⸗ lichen, mit den Verhaäͤltnissen des Stromes genau bekannten fach— männischen Hülfskräfte zur Verfügung stehen, weist darauf hin, de Anordnung von Vorbeugungsmaßregeln . Hochwasser⸗ und Ciz⸗ gefahr und die einheitliche Leitung der Maßregeln zur Bekämpfung von eingetretenen Gefahren dieser Art in die Hand der Stromban ⸗ perwaltungen zu legen. Dabei wird, unbeschadet des Rechts der Dber⸗Präͤsidenten, allgemeine Maßregeln zur Vorbeugung oder Ab⸗ wendung von Hochwassergefahren anzuordnen, die eigentliche Deich vertheidigung den Regierungs · Präsidenten (Regierungen) nach den be⸗ stehenden er üben Vorschriften verbleiben.
2) Der Vereinigung sämmtlicher auf die Strom ⸗ und Deich⸗ angelegenheiten bezüglichen Geschafte in der Hand der Strom bau. verwaltung steht die Lage der Gesetzgebung, welche einen wesentlichen Theil derselben, insbesondere die Deichpolizei und die Deichaufsicht, be= stimmten anderen Behörden überträgt, sowie die Erwägung entgegen, daß die Deichaufsicht in ihrem Zusammenhange mit dem Sielwesen und mit den mannigfachsten Interessen der Landeskultur und dez Landesschutzes lokaler als die Stromaufsicht behandelt werden muß. Ünabhängig davon aber wird den Strombauverwaltungen als den mit der ,, technischen Sachkenntniß und. Ecfghrung ank ⸗
erüsteten Berörden eine erweiterte technische Mitwir kung bei der Herr legte reg des Deichbaues und der Deichpflege einzuräumen sein.
In dieser Beziehung soll zunächst die technische Prüfung der Deichanlagen und der zu deren Schutze erforderlichen Deich und Uferbauten, bezüglich deren die Mitwirkung der Strombauverwaltungen sich bisher auf die Prüfung im Schiffahrtsinteresse beschränkte, auf die Prüfung vom Standpunkte der Hochwasserabführung und fonstiger Landeskulturinteressen erweitert werden. Das technische Votum der Strombauyerwaltung wird für die Regierungs . Hräs denten (Regierungen) insoweit bindend sein, als sie nicht selbstanig pon demselben abweichen dürfen, im Falle von Meinungsverschieden. heiten vielmehr die Entscheidung des Ressort ⸗Ministers einzuholen gehalten sein werden. .
Endlich wird den Strombauverwaltungen die Ueberwachung der Stromdeiche und aller den Stromlauf beeinflussenden Anschlüsse sowie des Zustandes der Hochfluthgebiete, namentlich im Hinblick auf die Beseitigung vorhandener und die Verhütung der Entstehung neuer natürlicher und künstlicher Behinderungen des regelmaͤßigen Hoch wasferabflusses durch Deichschauen und andere geeignete Mittel ob ⸗ stegen. Die Ergebnisse der Prüfung werden an die zustäͤndige ge, hörde behufs Abstellung vorgefundener Mängel mitzutheilen sein, Bei den auf das Deichwefen und die Hochwasser⸗ und Cisgangsverhältnisse bezüglichen Geschäften der besonderen Strombguverwaltungen ist die Mitwirkung von Kommissaren der für die Deichangelegenheiten zu⸗ ständigen Landes . Polizeibehörden in AÄustsicht genommen.
Behufs Durchführung der einheitlichen Leitung der Maßregeln zur Vorbeugung und zur wirksamen Bekämpfung der Eis⸗ und Hoch⸗ wassergefahren ist unter entsprechender Kürzung der betreffenden Jondd der Bauverwaltung Kap. 65 Tit 16 um den. durchschnittlichen Be⸗= trag der Aufwendungen für Zwecke dieser Art in Höhe von 10 C0) und unter Einziehung des Fonds Kap. 106 Tit. 8b. der landwirth⸗ schaftlichen Verwaltung im Betrage von 45 000 M in dem Etat der Bauverwaltung ein besonderer Fonds — Kap. 66 Tit. 162. — oh S6 606 M für die bezeichneten Zwecke ausgebracht worden. Die fest vereinbarten Beiträge der zunächst betheiligten Interessenten werden nach wie vor von der Ausgabe abzusetzen sein. ö
Ferner wird mit Rücksicht auf die Erweiterung des Geschäftt— kreises der Strombauverwaltungen und der daraus sich ergebenden Vermehrung der Dienstreifen der Strombau-⸗Direktoren und deten Stellvertreter der Fonds Kap. 65 Tit. 13 behufs Gewährung einet Fuhrlosten · Entschädigung um 3150 zu erhöhen sein
Sodann bedarf ez, üund zwar fowohl für den Bereich der de besonderen Strombauverwaltungen unterstellten Ströme, als füt diejenigen . Ströme, für welche solche nicht bestehen, insbesondere alfo die Wefer und die Memel, einer einheitlichen systemgtisben Beobachtung und Unterfuchung der Hochwasserverhältnisse durch die mit der Beaufsichtigung und Unterhaltung der Ströme betrauten Behörden.
Zur Festftellung der gegenfeitigen Abstände und sonstigen Lage der Stromdeiche, ingleichen zur Bestimmung der erforderlichen Höhen age der Deichkronen, nicht minder zur Beurtheilung der anderweitigen Maßnahmen für den. Schutz gegen Hochwasserschäden ist auher der genauen Kenntniß der, Sertlichkeit die Bestimmung; h Wassermengen, welche der Strom namentlich bei Sochwasser sihtt unbedingt erforderlich. Diese Bestimmung muß durch örtliche . suchungen und unmittelbare Messungen der Stromgeschwindigkeiten in den verschiedenen, durch die Nebenflüsse begrenzten Abtheilungen des Stromes einheitlich vorgenommen werden, weil sie sonst . forderlichen Zuverlässigkeit entbehren würde. Es ist daher nothwen ! sie für jeden Strom in Eine Hand zu legen, was an den n, Strombauverwaltungen unterfteliten Strömen nur geschehen ö. wenn diefelbe diefen Behörden übertragen wird. Da aber bin . 6 beigegebenen technischen Kräfte zur Bewältigung dieser . arbeit um so weniger augreichen, als durch die erforderlichen örtli Untersuchungen und , häufige Reisen bedingt werden, so ö. die Ueberweifung mindestens je eineg technischen Hülfsarbeiters in . Person eines Re ö an die Slroꝛn gguer wa tzynj ) unerläßlich. ierbel kann der Rhein auher ö e. bleiben, weil für diefen die betreffenden Arbeiten ber anderweit organisirt sind. Da die Memel gan . Regierungs ˖ Praͤsidenten zu Gumbinnen unterstellt ist, wird diesem 6 Beobachtung der Hochwasserverhältnisse dieses Flußseg zu , sein, während für die Weser, welche einer einheitlichen ern al tn entbehrt, einem der betheiligten , am hesten he demjenigen von Hannover, diese Geschäfte zu , ll. sein 1 . Beiden Behörden würde, wie den besonderen Strom guter a 10. se eine technische Hüslfskraft beizuordnen fein. Diernach entfa . ben unter Kap. 65 Tit. i6b. in Ansatz gebrachten 30 000 c as . der obigen Strome im Durchschnitt doo 6 Von diesem en, würden die Tagegelder des aumeisters 3696 in Anspruch. nn und 2400 S für sächliche bei den Messungen, Bootzmiethen u. f. w., sowie für die
leiben, wossn die se Summe nicht s
von Instrumenten ꝛe. übrig hoch bemessen erscheint.
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auverwgl tungen
und Hochwassergefahren nicht übergß die auf die Hochwasserverhältnisse bezüglichen
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ch ie also für Reiselosten, il,
Zur Beglaubigung: Brügmann, Gerichtsschreiber,
zur Be
h'osz)
zum Deutschen Reichs⸗An
3 29.
teckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. ö. , . 3. . Verpachtungen, Verdingungen ꝛe.
(. Verloo
orladungen u. dergl. ung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
Dritte Beilage
zeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Domerstag, den 31. Januar
—
Deffentlicher Anzeiger.
—
H. 6. 7. 8.
188g.
Kommandit · Gesellschaften auf Aktien n. Altien · Gesellsch. Berufs Genossenschaften.
Wochen · Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.
2 Zwangsvollstreckungen 8 . Car hren u. dgl.
57052] Umtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Rechtsanwalt Pr. von Leesen, als Testamentavollstrecker von Johann Hinrich August Bernhardt, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche an den Nachlaß des am 3. April 1888 hieselbst verstorbenen Johann
inrich August Bernhardt Erb⸗ oder sonstige . und Forderungen zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 8. Februar 1879 errichteten, mit Additament vom I6. April 1885 versehenen, am 36. April 1888 hieselbst publieirten Testaments, wie auch der Einsetzung des Antragstellers zum Testamentsvollstrecker und den demselben als solchem ertheilten Befugnissen, widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An ⸗˖ und Widersprüche und Forderungen spätestens in dem auf Donnerstag, den 25. April 1889, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10. Zimmer Nr. h, anzu⸗ melden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 23. Januar 1839,
Daz Amtsgericht Hamburg. Civil ⸗Abtheilung VIII. ur Beglaubigung: Brügmann, Gerichtsschreiber, in Vertretung des Gerichts ⸗ Sekretärs.
5705 Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Graf Kurt Reventlow, Kloster⸗ probst zu Preetz, vertreten durch die Rechtsanwälte hres. S. Israel und Max Cohen, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche an den Nachlaß der am 4. Dezember 1888 hieselbst verstorbenen Amalie Dorothea Johanna Mencke Eib⸗ oder sonstige Anspruͤche zu haben vermeinen, oder den Be⸗ stimmungen des von der genannten Erblasserin am 18. Mai 1888 errichteten, am 13. Dezember 1888 hieselbst publicirten Testaments, wie auch der Einsetzung des Antragstellers zum Universal⸗ erben, widersprechen wollen, hiemit auf⸗ gefordert werden, solche An und Wider- sprüche spätestens in dem auf Sonnabend, den 13. April 1889, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 55, anzumelden. — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 18. Januar 1889.
das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII.
in Vertretung des Gerichts⸗Sekretärs.
57057 Amtsgericht Samburg. Auf Antrag von August Wilhelm Lübbers als 'Testamentsvollstrecker von Gustav Adolph Lübbere, dertreten durch Rechtsanwalt Dr. Stade, wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an den Nachlaß des am 328. Oktober 1888 hieselbst verstorbenen Gustav Adolph Lübbers Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forderungen — insbesondere auch auf Grund seiner früheren Betheiligung an der Firma L. K A. Pardo & Co. in Santander als Com- manditist dieser Firma — zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 26. Februar 1885 errichteten, mit 3 Nachträgen vom 10. März 1887 und 26. April 1887 versehenen, am 1h. November 1888 hieselbst publicirten Testaments, wie auch der Bestellung des Antragstellers zum Testa⸗ mentsvollstrecker und den demselben als solchem friheilten Befugnissen widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, folche. An- und Widersprüche und Forderungen fpätestens in dem auf Donnerstag, den 25. April 1889, 2 uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebots⸗ termin im unterzeichneten Amtsgericht, Bamm thorstraße 1, Zimmer Rr. 56, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines iesigen Zustellungsbevr mächtigten trafe des Ausschlusses. Dean bnrg., den 2353. Januar 1889. as Amtsgericht Hamburg. .
— bei
VII. glaubigung: Brügm ann, Gerichtsschreiber,
in Vertrelung des Gerichts ⸗ Sekretärs.
Amtsgericht Hamburg. . Antrag von Rechtgzanwalt Pr. G. T. Brandis Rukatzr Perpstung bon Hang Starksohann, wird n Aufgebot dahin erlaffen: daß Alle, welche an den unter der Cura des Antragstellerg ,,, durch Beschluß des Amts⸗ gerichts Hamburg vom 25. September 185 wegen Geisteskrankheit entmündigten, und z. It. in der Irrenanstalt Friedrichsberg befindlichen Hang Starklohann Ansprüche oder Forderungen zu haben vermeinen, hiemit aufgefordert werden, solche Anspräche und Fordecungen spatesteng in dem 39. Sonnabend, den S7. Uprii isG6, æ ihr ,, ub e r g n g n, n en Amtsgericht, ammthor⸗ straße 106, Zimmer Nr. Sc, anzumelden — und
2
zwar Auswärtige unter Beftellung eines hiesi⸗
en Zustell! achti . ö. 85 1 , ngen bei Strafe
damburg, den 73. Januar 1889. as Qa ihn Hamburg. Civil Abtheilung VIII. r Beglaubigung: Brügmann, Serichtsf reiber,
Io 7o46] Bekanntmachung.
Die Wittwe Pauline Henriette Brochnom, geb. Wegener, hat in ihrem am 6. Dezember 1888 er⸗ oͤffneten Testamente vom 7. Juli 1886 den Kauf⸗ mann Carl Kallenbach zum Erben eingesetzt.
Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Berlin, den 21. Januar 1889.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 61.
Ib6ß8s79] Im Namen des Königs! ; Auf den Antrag des Kolons Friedrich Weber in Hörste erkennt das Königliche Amtsgericht zu Halle i. W. am 23 Januar 1889 durch den Amtsrichter Plate, da der Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeichneten Urkunde und die Be— rechtigung zum Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht hat, für Recht: ; ie Hypothekenurkunde über die in Band II. Blatt 137 des Grundbuchs von Hörste Ab⸗ theilung III. sub Nr. J eingetragenen Abdikate von Ass Thlr. 24 Sgr. 15 Pf. füͤr die Kinder des Johann Heinrich Weber aus der Ehe mit Marie Catharine, geb, Schultensuhre, a. Catharine Wilhelmine, b. Marie Catharine Charlotte und C. Heinrich Friedrich. für jedes 731 Thlr. 28 Sgr. 11 Pf. nach dem Do⸗ kumente vom 20. Juli 1842, wird für kraftlos erklärt.
(õ7o78] Oeffentliche Zustellnug.
Der Fabrikarbeiter Wilhelm Brennecke zu Schöne⸗ beck, vertreten durch den Geheimen Justizrath Stein ˖ bach hier, klagt gegen seine Ehefrau Sophie Caroline Ida Brennecke, geb. Ziem, in unbekannter Abwesenheit, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die IV. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg auf deu 8. Mai 1889, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Magdeburg, den 23. Januar 15889.
Brandis, Assistent, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichte.
(o 7073] Oeffentliche Zustellung.
Die nachgenanzten Personen, als:
1) Jakob Schilling, Gr. Bürgermeister, 9 Georg Boos III., 3) Simon Deforth, 4) Johann Höflich, 5) O. Kirschbaum, 6) Philipp Weber II., alle Land⸗ wirthe in Dittelsheim, klagen gegen Georg Deforth, Küfer, ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort, als Miterben seines verlebten Vaters Philipp De⸗ ö Gr. Bürgermeister, in Dittelsheim wohnhaft gewesen,
auf Zahlung und zwar ad 1 von 51 M 42 3 für baares Darlehen nebst 5 9 Zinsen seit 10. Juni 1874, ad 2 von 137 M 14 9 für baares Darlehen lt. Schuldschein vom 11. Februar 1875 nebst 5 C Zinsen von da an, ad 3 von 171 M 45 für baares Darlehen lt. Schuldschein vom 21. März 1872 nebst 5Hoso Zinsen von da an, ad 4 von 68 60 3 für baares Darlehen lt. Schuldschein vom 5. Juli 1871 nebst 5 oυ Zinsen von da an, ad 5 von 85 M½ 70 5 für baares Darlehen lt. Schuld⸗ schein vom 20 Februar 1872 nebst 5 G Zinsen von da an, ad 6 von 88 ½ für gemachte Vorlagen nebst 5 oo Zinsen seit 4. Mai 1883, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung zur nnn obiger Beträge und Erklärung vorläufiger Vollstreckbarkeit der Urtheile, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreites vor Gr. Amtsgericht Ost⸗ hofen auf Donnerstag, den 14. März 1889, Vormittags 9z Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung der Klagen wird dieser Auszug der Klagen bekannt gemacht. Guttandin, Gr. Amtsgerichtsschreiber.
(67083) Oeffentliche Zustellung. Die Hubertine Katharina, . Wittwe von. Alois Riß, in Sentheim, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Croissant, klagt als Erbin zur Hälfte an dem Nachlaß des Weinhändlers Joseph Vogt in Rufach gegen 1) Victorine Koß, Wittwe von Nicolaus Riß, Anng Maria Riß, Wittwe von Sebastian Bertsch, Ackerer, Beide in Sentheim, 3 Ignaz Riß, Tagner, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalsort, abwesend, 4 die Kinder der verstorbenen Therese Riß, Ehefrau von Meinrad Roth, nämlich: a Therese Roth, Ehefrau von Peter Schlosser, Fabrikarbeiter in Sentheim, und diesen letz⸗ teren selbst der ehelichen Gütergemeinschaft
wegen, b. Ignaz Roth, Eisenbahnarbeiter in Sentheim, e. Philomene Roth. Ehefrau von Theobald argue, Wirth in Sentheim, und diesen letzteren selbst der ehelichen Gütergemeinschaft wegen,
6) die Kinder der verstorben Ehefrau des Wag
ners o geborene Riß, nämlich: a.
arbelter und diesen letzteren selbst d 1 lichen n ce chf 3 ö b. Therese Hutz, Ehefrau von Ignaz Arnitz,
n Veriretung des Gerichts⸗Serret rz.
dalena Hut, Ehefrau Roth, Fabrik⸗ A
e Nicolaus Hutz, Ackerer, ;
d. Walburga Hutz, Ehefrau von Albert Kieny, Ackerer, und diesen letzteren selbst der ehe⸗ lichen Gütergemeinschaft wegen, alle in Sent⸗ heim wohnhaft. und
e. Anna Hutz, Ehefrau von Joseph Hatten⸗ berger, und diesen letzteren selbst der ehe⸗ lichen Gütergemeinschaft wegen, Beide in Obersulzbach wohnhaft,
aus Forderung für Weinlieferungen, welche Joseph Vogt dem versterbenen Gastwirth Nikolaus Riß in Sentheim gemacht, mit dem Antrage: Kaiserliches Landgericht wolle Beklagte als Erben des Nikolaus Riß verurtheilen, an Klägerin die Summe von Siebenhundertachtunddreißig Mark 2 sammt Zinsen hieraus zu 69s0 von 5 Jahren zu bezahlen und zwar die Beklagte ad 1“ zur Hälfte, die Be⸗ klagten ad 2 und 3 zu je t, Beklagte ad 4 mit ihren Ehemännern solidarisch je zu ½q und die Beklagten ad 5 solidarisch mit ihren Ehemännern zu je /c, wolle auch den Beklagten die Prozeß- kosten zur Last legen, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mül⸗ hausen auf den 6. April 1889, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den abwesenden Beklagten Ignaz Riß wird dieser Aus zug der Klage bekannt gemacht.
Mülhausen i. E., den 28. Januar 1889.
Herzog, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
(b 7049 Oeffentliche Zustellung.
Der Stadtgutsbesitzer Adolf . zu Quer- furt — vertreten durch den Rechtsanwalt Nitka da⸗ selbst — klagt gegen den Holzhändler Albert Pfitzner, früher zu Trotha, jetzt in unbekannter Abwesenheit, unter der Behauptung, er habe im Auftrage des Beklagten im August 1888 die demselben gehörigen, in dem Loderslebener Forste liegenden Hölzer — wie sie in der Klagerechnung ersichtlich gemacht sind — nach dem Bahnhof Querfurt gefahren, mit dem An ⸗ trage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Be⸗ klagten in Zahlung von 55 go, buchstäͤblich Fünf⸗ undfünfzig Mark, nebst 50½ Verzugszinsen seit dem 1. Januar 1889 und vorläufige Vollstreckbarkeits ˖
erklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur
mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtegericht zu Halle a. S., kleine Stein⸗ straße Nr 8, Zimmer Nr. 18, auf den 27. März 1889, Vormittags 115 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Halle a. S., den 21. Januar 1889. ; Boelecke, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Iõ7I07?2]! Oeffentliche Zuftellung.
Die Firma Seiff & Schütte in Jierlohn, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Loewen⸗ thal daselbst, klagt gegen den früheren Aufseher Robert Backhaus, früher in Iserlohn wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthaltes, Beklagten, wegen Waaren⸗Forderung, mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung des Beklagten durch vorläufig vollstreck⸗ bares Urtheil zur Zahlung von 76 M nebst 60o Zinsen seit dem 28. Oktober 1888, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Iserlohn auf den 28. März 1889, Vormittags 9. Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Iserlohn, den . Januar 1889.
ltfeld, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
(57071 Heffentliche Zustellung.
Der Schuhmacher Johann Heinrich Becker in Kassel, Essiggasse Nr. 6, jetzt unbekannt wo? hat egen den n e nen, Karl Salzmann in assel, Hohenzollernstraße Nr. 72, vertreten durch den Justizrath Rieß zu Kassel, aus K auf Zahlung von 42. ½ geklagt und ist Beklagter durch Urtheil Königlichen Amtsgerichts zu Kassel vom 6 Oktober 18838 zur Zahlung von 42 M6 kosten˖ pflichtig verurtheilt worden. Beklagter erbebt , das Versäumnißurtheil vom 6. Oktober 1888 inspruch und ladet den Kläger zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts gericht, Abtheilung 3, zu Kaffel auf den 16. März 1889, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird der Einspruch be⸗ kannt gemacht und bemerkt, daß gegen eine Sicher⸗ heitsleistung von 70 S6 das Jwangsvollstreckungs⸗ erh r gegen den Beklagten eingestellt wird.
C. 741/88 Wieck! ow, Gerichtẽschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung 3.
lö7982) Oeffentliche Zustellung. Der Rechtsanwalt Julius Feust M nchen, ver treten durch den Rechtsanwalt HBr. Samuelsohn zu Breslau, klagt gegen die A. P Kaiser⸗Ferdinand⸗ Nordbahn, vertreten durch ihre Direktion zu Wien, enn 600 ½ nebst 6 M0 Zinsen seit dem 26. Augæst 1888 gegen Herausgabe der Schuldverschreibung Nr. A 940 vom Jahre 1872 nebst Talon und ,. vom 1. November 1888 ab, mit dem ntrage:; 1) die Bekllagte zu verurtheilen, an den Kläger egen Herausgabe ihrer Schul dverschreibung Nr, 21 940 nebst Talon und Coupong vom 1. November 1888 gb 600 S nebst 6 Gso
Tagner, und diefen letzteren seißft d sschen Guͤtergemeinschast 2 st der ehe
Zinsen seit dem 20. August 1853 zu zahlen,
*
leuten Nikolaus Amann und
2) der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen,
3) das Urtheil gegen Sicherheitsleistung in vier⸗ prozentiger oder 3] prozentiger Deutscher Reichsanleihe oder 4 prozentigen Eisenbahn ⸗ Obligationen des Königlich Bavyerischen Staats für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Breslau auf den 16. April 1889, Vormittags 95 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. =. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lax, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(57075 Oeffentliche Zustellnug.
Die Wittwe Bertha Baer zu Janowitz, vertreten durch den Rrchtsanwalt Alexander in Wongrowitz klagt gegen den Kaufmann J. Wolkowaski, früher zu Janowitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 200 n, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurtheilen, darin zu willigen, daß die in den Arrestakten des Königlichen Amtsgerichts zu Wongrowitz Bger e/ a. Wolkowski II. G. 26/88. Seitens der Klägerin bestellte Kaution von 200 6 an dieselbe herausgezahlt werde und das Urtheil hinsichtlich der Kosten für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Wongrowitz den 2. April 1889, Wormittags 95 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht.
Wongrowitz, den 26. Januar 1889.
mérek, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
(56153 Oeffentliche Zustellung.
Die Eheleute Johann Thiel und Pauline, geborene Schirtzinger, Beide zu Neueglashütte wohnhaft, vertreien durch Rechtsanwalt Karl zu Saargemünd, klagen gegen 1) Margaretha Gorius, Ehefrau Louis Hinschberger und diesen selbst, der ehelichen Gütergemeinschaft wegen; 2) Nikolaus Gorius, 3) Julie Goriusß, Ehefrau Geoffroy und diesen selbst der ehelichen Gütergemeinschaft wegen, sämmt⸗ lich ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, früher zu Neueglashütte wohnhaft, und Konsorten, aus , mit dem Antrage: Wolle Kaiserliches Amtsgericht die Kläger den Beklagten gegenüber als Eigenthümer der Parzelle erklären, welche durch die in Neueglashütte be⸗ thätigte Vermessung von dem Garten der Kläger abgetrennt und dem Anwesen der Beklagten zu⸗ gemessen wurde, also einer Parzelle, deren Grenze nach dem freien Platze vor dem Hause der Beklagten zu durch alte Heckenstöcke bezw. Planken markirt ist, Kosten den Beklagten zur Last legend, und laden die Beklagten zur muͤndlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Forbach auf Donnerstag, den 11. Ayril 1889, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen . wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Schmitt, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
(57079 Bekanntmachung.
Die Barbara Reimsbacher, ohne Stand, Ehefrau von Johann Kohr, Krämer, Beide zu Bettingen bei Lebach wohnend, Klägerin, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Leibl, klagt gegen ihren genannten Ehemann Johann Kohr auf Gütertrennung.
Zur Verhandlung der Sache ist die Sitzung der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken vom 21. März 1889, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.
Saarbrücken, den 276. Januar 1889.
Cüppers, Gerichtsschreiber des K. Landgerichts.
(o 7081]
Die Ehefrau des Schlossers Gerhard Kettel in Köln, Eva, geborene Scheven, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Fröhlich, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf den 18. März 1889, Vormittags 9 Uhr, vor dem Landgerichte zu Köln, II. Civil⸗ kammer.
Köln, den 26. Januar 1889.
Der Gerichtsschreiber: Reinartz.
ooso]
Durch Urtheil der III. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg i. E. vom 19. Januar 1889 wurde die Gütertrennung zwischen den Ehe⸗ osephine, geb. Kempf, in Reichshofen ausgesprochen. Zur Auseinandersetzung der Vermögensverhältnisse wurden die Parteien vor Notar Weber in Hagenau verwiesen und dem Che⸗ manne die Kosften zur Last gelegt. .
(L. 8) Der Landgerichts⸗Sekretär: Hörkens.
157035] Bekanntma g. Der bisberige Gerichts ⸗Assessor Dr. juris Max Reichardt hier ist unterm heutigen Tage in die Liste der beim
hiesigen Landgericht zugelassenen Rechtsanwälte ein ⸗ getragen.
Naumburg a. d. S., den 26. Januar 1889. Königliches Landgericht.
57038] . . ö. In der Rechtsanwalts-Liste des Kammergericht
ist der daselbst unter Nr. 42 eingetragene, am