——
S6) Reservisten, Schlosser Franz Sadomski, ge⸗ boren am 28. Februar 1859 in Graudenz, 96) Wehrmann, Sattler Rudolf Seeberger, ge⸗ boren am 12. Juli 1855 in Wolfsdorf, Kreis
berg,
97) Unteroffizier, Kaufmann Paul Oskar Hermann GSperrlich, geboren am 31. Juli 1853 in Berlin, 28) Wehrmann, Arbeiter Ferdinand Carl Joachim , . am 28. September 1856 in
Zettun, Kre . 99) Wehrmann, Steindrucker Georg Friedrich 1 Im Zinn, geboren am 16. März 1859 in erlin, 100) Reservisten, Commis David Schüler, geboren am 6. April 1860 in Mohrungen. 46 101) Wehrmann, Kellner Carl Friebrich Wilhelm Schmidt, geboren am 2. Oktober 1857 in Neuftadt a. Rb, Kreis Hildburghaufen, 102) Reservisten, Zimmermann Johann Georg Suppingun, geboren am 7. Juli 1861 in Coburg, 1093) Reservisten, Schiffer Wilhelm Julius Richard . geboren am 6. Oktober 1860 in Berlin, 104) Reservisten, Arbeiter Johann Wensierski, 66 am 10. November 1853 in Schwetz, Kreis etz, 1065) Gefreiten, Arbeiter Johann Heinrich Christof Braun, geboren am 30. Oktober 1859 in Trienke, Kreis Kolberg, 106) Gefreiten, Schneider Adolf Witteck, ge⸗ boren am 4. Mai 1859 in Sensburg, Kreis Seng⸗
urg, 1067) Wehrmann, Büchsenschmied Albert Wei⸗ nitschky, geboren am 27. Februar 1854 in Potsdam, 108) Unteroffizier, Kaufmann Emil Bischoff, ge⸗ . am 6. Februar 1856 in Borne, Kreis Neu- markt, 109) Porters: -Fähnrich Friedrich Wandelt, ge⸗ boren am 26. Just 1861 in Tornow, Kreis Her 110) ErsatzReservisten, Infanterie, Bautechniker Ernst Julius Richter, geboren am 17. Juli 1858 in Muckendorf, Kreis Jüterbog Luckenwalde, 111) Ersatz ⸗Reservisten, Infanterie, Gelbgießer
Johann Georg Christian Ludwig Weber, geboren deren jetziger Verbleib aber nicht bekannt ist, werden Diejenigen, welche nach
am 20. Dezember 1859 in Baltimore in Amerika, 112 Ersatz⸗Reservisten, Infanterie, Commis Josef Malick, geboren am 4. März 1859 in Klein—⸗
ö in Schlesien, Seewehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, ; eservisten, Arbeiter Albert Heinrich Fried. Diejenigen aber, die als Ersatzreservisten bezeichnet rich Daleske, geberen am 28. Mai 1860 in Adlich⸗ sind, werden beschuldigt, als 9 Schl ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden 114) Gefreiten der Reserve, Schlosser Gottfried Auswanderung der Milttärbehörde Anzeige gemacht Julius Heinrich Fischer, geboren am 7. April zu haben. Uebertretung des 8. 360 zu 3 des 1859 in Küstrin, Kreis Königsberg N. M.,
113)
Luckow, Kreis Schlawe,
115) Wehrmann, Haucdiener Anton August
ippnow, Kreis Deutsch⸗Krone,
116) Gefreiten der Landwehr, Tischler Herinann das Königliche Amtsgericht J., Abtheilung 4, in Schaum, geboren am 16. Dezember 1850 in Berlin, AÄlt⸗ Moabit 11i2, Portal J., Mittelbau, t Saal 10, parterre, hierdurch öffentlich vorgeladen,
117) Gefreiten der Landwehr, Kaufmann Hermann unter der Verwarnung, daß bei unentschuldigtem Aus⸗ Schroeder, geboren am 1. August 1850 in Glöwen, bleiben sie auf Grund der gemäß des 8. 77 der Straf⸗ ; prozeßordnung von den Militaäͤrbehörden ausgestellten
118) Wehrmann, Tischler Otto Zotta, geboren Erklaͤrungen über die anzunehmende Auswanderung am 11. November 1851 in Ragösermühle, Kreis werden verurtheilt werden.
Kunzendorf, Kreis Sorau, Kreis Westpriegnitz,
Angermünde, 119) Wehrmann, Kaufmann Gustav Schlutius, eboren am 19. Februar 1865 in Konitz, Kreis
2 geboren am 27. Oktober 1858 in Alt, werden alle
*
boren am 24. Oktober 1856 in Hitdorf, Kreis Solingen, 145) Unteroffizier der Landwehr, Buchhalter Albert Viert, geboren am 12. Juni 1854 in Tiefenthal, Kreis Karthaus, . 146) Wehrmann, Tischler Hermann Albrecht, ge ⸗ boren am 18. April 1850 in Beilin, 147) Gefreiten der Landwehr, Kaufmann Max eh mn. geboren am 6. Oktober 1850 in erlin, . 148) Gefreiten der Landwehr, Gärtner Albert Berg, geboren am 2. Oktober 1850 in Dammen, Kreis Stolp, 143) Wehrmann, Diener Albert Witte, geboren 2 21. Mai 1850 in Deutsch ⸗Krone, Kreis Deutsch⸗ cone, 150) Wehrmann, Diener Johann Brandt, ge⸗ boren am 25. August 1858 in Pasenow, Kreis Neu⸗ brandenburg, 151) Gefreiten der Landwehr, Albert Adolf, ge⸗ boren am 17. März 18651 in Reetzer⸗Hütten, Kreis Zauch⸗ Belzig, 152) Wehrmann, Tuchmacher August Bez, ge⸗ 6 am 26. März 1850 in Neu⸗Tuchel, Kreis onitz, h Wehrmann, Knecht August Busjahn, ge⸗ boren am 7. Oktober 1350 in Stresen, Kreis Pyritz, 154) Wehrmann, Arbeiter Carl Werner, geboren am 9. Oktober 1851 in Tempelhof, Kreis Teltow, 155) Wehrmann, Tischler Carl Wallor, geboren am 30. April 1851 in Naumburg, Kreis Naumburg, 166) Gefreiten der Landwehr, Hermann Bor⸗ mann, geboren am 18. Juni 1853 in Unter⸗ Barmen. Kreis Barmen, 157 Wehrmann, Schuhmacher Albert Bartsch, geboren am 30. September 1853 in Klopschen, Kreis Glogau, 158) Wehrmann J. Aufgebots, Reitknecht Franz Gustav Heisterberg, geboren am 6. Juni 1855 zu Lochau, Saalkreis. welche sämmtlich in Berlin ihren letzten bekannten dauernden Wohn⸗ oder Aufenthaltsort gehabt haben,
ihrer früheren Truppen⸗
attung bezeichnet sind, beschuldigt, als beurlaubte eservisten resp. als Wehrmänner der Land⸗ oder
atzreservisten J. Klasse
t * buches. .
Zur Hauptverhandlung über vorstehende Anklage vorgenannten Personen auf den 13. April 1889, Mittags 125 Uhr, vor
Berlin, den 8. Januar 1889. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 94.
onitz
126) Gefreiten der Landwehr, Schiffer Ferdinand Schubert, geboren am 20. Oktober 18650 in Hohen—⸗ see, Kreis Schrimm,
121) Gefreiten der Landwehr, Korbmacher Wil⸗
Eilenburg, Kreis Delitzsch,
122) Gefreiten der Landwehr, Schneider Hermann Implorantin, wider die Ehefrau des Schersching, geboren am 3. September 1853 in Friedrich Voigt, Hermine, geb. Rätke, hieselbst, Im⸗ p. . . ploratin, wegen rückständiger Grundsteuern, wird, 123) Wehrmann, Böttcher Wilhelm Schrowe, nachdem auf Antrag der Implorantin die Beschlag⸗·
124) Gefreiten der Landwehr, Zi H 6 fr f ö 1 J
r . r, Zimmermann Her⸗ Feldmar a „am Kröppelberge bele mann Scheibel, geboren am 1. Juli 1852 in Nord. Abfindungsplaͤne 59 . .
Wepers, Kreis Mohrungen, geboren am 9. Februar 1851 in Berlin,
hausen, Kreis Nordhausen,
125) Wehrmann, Fleischer Josef Schwarzer, geboren am 7. Februar 1851 in Schwommelwitz, Kreis Neisse, .
126) Wehrmann, Tischler Ferdinand Seyfert, sammt dem auf den unter J und 2 bezeichneten ö . Grundstücken befindlichen Gebäuden Nr. 4488, zum
127) Unteroffizier der Landwehr, Musikusß Gustav Zwecke der Zwangsbersteigerung durch Beschluß vom Steinbrecher, geboren am 25. Oktober 1854 in W. Januar 1889 verfügt, auch die Eintragung dieses n Beschlusses im Grundbuche am 29. Januar 1889
128) Unteroffizier der Landwehr, Kaufmann Fedor erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Zernick, geboren am 13. April 1852 in Ratibor, den 13. Mai 1889, Morgens 11 Uhr, vor . = Herzoglichem Amtsgerichte, JZimmer Nr. 42, an⸗
129) Unteroffizier der Landwehr, KFürtler Her ⸗ gesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypo⸗ mann Frauboes, geboren am 11. Mai 1850 in hhekenbriefe zu überreichen haben.
geboren am 11. September 18657 in Berlin, Berlin, Kreis Ratibor,
Berlin,
130) Wehrmann, Maurer Wilhelm Donath, ge⸗ boren am 22. Dezember 1850 in Schönfeld, Kreis Königsberg N. M.,
131) Gefreiten der Landwehr, Schlosser Louis [46147] un
Trill, geboren am 20. November 18651 in Köpeni reis Teton Köpenick,
am 2. Juni 1852 in Posen, Kreis Posen,
Nieder ⸗Barnim,
136) Wehrmann, Glaser Jacob Friedeberg, ge⸗ . April 1851 in Golanz, Kreis Won⸗ growitz,
137 Wehrmann, Ciggrrenhändler August Neu ⸗ Ib6932
mann, geboren am 24. November 1850 in Berlin,
138) Wehrmann, Zimmermann August Dittmann, Eigenschaft als Konkursverwalter der Fi Keller ˖ geboren am 18. Februar 1850 in Röhré dorf, Kreis mann und . in Oppenheim, . u er er. ü . eines am 28. September 1885 von d : 139) Unteroffizier der Landwehr, Sattler Carl Kellermann und Sander in ,, ö 6. unge, geboren am 22. November 1850 in Wronke, ihr , auf die Firma Marshall und
olland in London gezogenen und von di = 140) Wehrmann, Arbeiter Au ust Tschikardt, tirten, am 28. ,. fh fälligen g fie gr ö. ittersbach, Kreis . . ft
. . aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. Ok- 141) Unteroffizier der Landwehr, Fleischer Ernst tober 18389, Vormittags 16 fin vor 9
Fraustadt,
reis Samter,
. am 11. Februar 18651 in
unghaus, geboren am 20. April 1855 in Großen⸗ ain, Freis Meißen, p ö oßen · u
boren am 31. Mai 18656 in Kassel, Kreis Kassel, 143) Wehrmann, Knecht August Teske, geboren
am 198. November 1853 in Lüben, Kreis Dt. Krone, 144) Wehrmann, Musiker Jofef Nicolini, ge⸗
Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
helm Sperling, geboren am 21. Dezember 1852 in lIo8404
i Aufgebot des angeblich verlorenen Receptionsschei 132) Wehrmann, Tischler Paul Dinter, geboren . 475, , für 1 ö. . hien, 3 . 2 ; J ebensvoersicherungsverein für Mecklenburgische Le 133) Wehrmann, Buchbinder Julius Dietrich, zu Neukloster über Zweihundert . geboren am 31. Januar 1850 in Liebenwalde, Kreis Eater r n. der Urkunde wird aufgefor⸗ ; ert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 131) Gefreiten der Landwehr, Tischler Jacob 22. Juni 1889, Mittags iz ühr, vor n geboren am 9. Mai 18652 in Aachen, Kreis J i, in J . chen, . ermine seine Rechte anzumelden und die ürkunde 1535 Wehrmann, Commis Hermann Trinkaus, vorzulegen, widrigenfalls die Kraftio ü geboren am 1. Juni 1850 in Stettin, Kreis Randow. Urkunde erfolgen . .
- . . termine seine Rechte anzumelden und die Urk 142) Wehrmann, Friseur Wilhelm Fischer, ge⸗ vorzulegen, widrigenfalls die e afl erk lr ö. Urkunde erfolgen wird.
2) Zwangsvollstreckungen,
In Sachen der Herzoglichen Kreis⸗Kasse hieselbst, Oekonomen
I) Nr. 55 zu 23 a g5 4m, 2) Nr. 56 zu 23 a 9g8 qm, 3) Nr. 57 zu 24 a 2 4m, 4) Nr. 116p zu 32 a 25 am
Braunschweig, den 31. Januar 1889. Herzogliches Amtsgericht. V. von Münchhaufen.
ge dot,
Der Lehrer Christian Toewe in Parchim hat das
anberaumten Aufgebots⸗
Warin, den 29. November 1888. Großherzogl. Mecklbg. Schwerinsches Amtsgericht.
Aufgebot. Der Rechtsanwalt Dr. Mann in Mainz, in seiner
Der Inhaber der Urkunde wird
nterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗
Oppenheim, den 25. Januar 1889. Großherzogliches Amte gericht.
8384] Aufgebot.
Laut Schuldscheins der Stadtkasse zu Lübeck vom 30. Dezember 1806, Loosnummer 1872, hat dieselbe von Carl Friedrich Müller und Joachim . Martens, als damaligen Ladenmeistern für der Buntfutter Gesellen die Summe von Ct R 300 mit der Verpflichtung empfangen, dieses Kapital nebst Zinsen nach vorher geschehener Loskündigung an die vorgenannten Ladenmeister oder sonstigen 3 Inhaber der Schrift wieder zu bejahlen. —
ie Buntfutter⸗Gesellenlade ist im Jahre 1869 auf⸗ gelöst worden.
Ein Anrecht an dem gedachten Schuldschein haben, als derzeitige Inhaber desselben, die nachbenannten hiesigen Buntfuttermeister:
1) Joachim Friedrich Ludwig Pöppener,
2) Johann Christian Nicolaus Möllendorf,
3) Johann Carl Philipp Braune,
4) Johann Jochim Friedrich Boy,
5) Anton Friedrich Heinrich Möller,
6) Julius Carl Wilhelm Duͤsing glaubhaft gemacht, und werden auf desfallsigen An⸗ trag derselben, vertreten durch den Rechtsanwalt Pr. Vermehren, Alle, welche der ausschließlichen Berechtigung der Antragsteller an dem mehrgedachten Schuldschein widersprechen wollen, mittelst dieses Aufgebots aufgefordert, solchen Widerspruch spätestens in dem auf Donnerstag, den 11. April 1889, Vormittags 11 Uhr, angesetzten Angebotstermine bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, unter dein Rechtsnachtheil, daß die sich nicht Meldenden ihre Rechte verlieren.
Lübeck, den 31. Januar 1889. Das Amtsgericht. Abth. II. Asschenfeldt, Dr. Veröffentlicht: Fick, Gerichtsschreiber.
(499531
In dem Hypothekenbuche der Bauerschaft Lüerdissen sind die folgenden Ingrossate eingetragen, bezüglich welcher die Schuldner behaupten, daß die betreffende Schuld erloschen sei, ohne daß die erforderlichen Quittungen oder die Originalobligationen beschafft werden können:
1) auf dem Colonate Nr. 10 zu Lüerdissen: Darlehn zu 1500 Thlr. — 4500 6, eingetragen am 14. Juni 1869 für Friedrich Bültemeier von Nr. 65 zu Kalldorf;
2) auf dem Colonate Nr. 33 zu Lüerdissen: Darlehn zu 100 Thlr. — 500 , eingetragen am 26. Februar 18655 für den Kaufmann H. Arnsberg in Talle, später cedirt an den Colon Hermeier Nr. 5 zu Brosen;
3) auf dem Colonate Nr 35 zu Lüerdissen:
a. Dahrlehntrest zu b Thlr. 95 Sgr. — 153 06
3 W eingetragen am 10. März 1847 für die Reuter'schen Kinder erster Ehe;
b. Darlehn zu 759 s, verzinslich mit 4 Go
läbrlich am 1L April, rückzahlbar nach drei⸗ monatlicher Kündigung, eingetragen für den Colon Carl Rehmsmeier Nr. 6 in Lüer⸗ dissen auf Grund der Schuldurkunde vom 20. April 1886;
H auf dem Colongte Nr. 37 zu Lüerdissen: Bürgschaft für Ernst Frevert von Rieperthurm wegen Erfüllung eines Pachtkontrakts, eingetragen am 18. September 1869 für Claus Hildebrandt in Kührstedt.
Auf Grund des 5. 17 des Einführungsgesetzes zum Gesetze über den Eigenthumserwerb an Grund⸗ stücken u. s. w. i zur Grundbuchordnung vom 27. Juli 1882, sowie auf Antrag der Schuldner werden hiermit Alle, welche aus obigen Ingrofsaten Rechte herleiten wollen, aufgefordert, folche spätestens in dem auf Mittwoch, den 26. Juni 1889, Morgens 9 Uhr, angesetzten Termine hier anzu⸗ melden und zu begründen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen, die Urkunden für . erklärt und die Ingrossate gelöscht werden ollen. Zugleich werden alle nicht bereits vorgeladenen J welche vermeinen, daß ihnen an einem
rundstücke in der Bauerschaft Läerdifsen das Eigen⸗ thum, ein das Eigenthum beschränkendes oder ein anderes dingliches Recht zustehe, hiermit aufgefordert, diese Rechte behufs Eintragung in das Grundbuch, unter genauer Bezeichnung derselben, unter Angabe eines bestimmten Geldbetrags und der beanspruchten Rangordnung sowie unter Beifügung der Beweis—⸗ mittel spätestens in dem oben angesetzten Termine hier anzumelden. Von der Anmeldungspflicht sind diejenigen frei, denen eine besondere Benachrichtigung Über die ge⸗ schehene Anerkennung ihres Rechts bereits zugegangen oder deren Recht nach dem 1. August 1884 ein- getragen ist. Die Unterlassung der Anmeldung hat den Rechtz- nachtheil zur Folge, daß bei Hypotheken das Recht aus der Ingrossation verloren geht und Cigenthumß⸗ rechte oder sonstige dingliche Rechte Dritten gegen« über, welche innerhalb der Ausschlußfrist ihre Rechte angemeldet haben, oder welche im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundstück oder Rechte an demselben erworben haben, nicht geltend gemacht werden können. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ichn den Ablauf der festgesetzten Frist findet nicht Mit dem Ablauf derselben am 26. Juni 1889 treten das Eigenthumserwerbsgesetz und die Grund⸗ buchordnung vom 27. Juli 1882 in der Bauer⸗ schaft Lüerdissen in vollem Umfange in Kraft. Die bisherigen Hypothekenbücher werden alsdann geschlossen. Lemgo, den 18, Dezember 1888.
Fürstliches Amtsgericht. II. J. A.: Zimmermann.
(h 8d 0h] Aufgebot. Die Stadt Bocholt hat das Aufgebot des zum Grundbuche noch nicht übernommenen Grundstücks lur 11 Nr. 271 der Kat. Gemeinde Bocholt eantragt. Es werden alle Diejenigen, welche Rechte und Ansprüche auf dag bezeichnete Grundstück geltend n machen haben, aufgefordert, dieselben spätestens m Aufgebotetermine den 21. Mai er., ii üühr, anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen und Rechten auf das Grundstück ausgefchloffen werden .
Bocholt, den 25. Januar 1889.
lözta gh en der am . d Heinrich N achdem der Kaufmann Conrad Heinr obbe zu Bremerhaven den Antrag af n , Tr n der nachstehend bezeichneten, ihm abhanden ge , e enn, . 5
a. einer Handfeste, groß 500 Thlr. Gold, fol
. e , , ao gilt. gol a.
einer Handfeste, gro r. Gold, folge e Höhe fe ir 6, ö.
beide gewilligt von dem Antragsteller auf sein unter Grundnummer 445 an der Straße am Deich Rr. 105 belegenes Immobile, werden diesem für zulässig be= fundenen Antrage Een aß die Inhaber der vor⸗ bezeichneten Handfesten aufgefordert, ihre Rechte spätestens im Aufgebotstermine Dienstag, den 2. April 1889, Vorm. 10 Uhr, bei dem unter. zeichneten Amtsgerichte anzumelden und die Hand- festen vorzulegen, widrigenfalls die letzteren fur kraftlos erklärt werden sollen.
Bremerhaven, den 1. Februar 1889.
Das Amtsgericht, Abth. II. gez.: H Grote, Dr.
Zur Beglaubigung: Schindler, Gerichtsschreiber.
Ib 8d0o0] Anfgebst.
Im Grundbuch von Hatshausen tom. 49 Vol 1 Nr. 17 pag. 129 steht Titelseite Jg die unabgetheilte Hälfte eineß Stückes der getheilten Gemeindeweide, dem Sandwater gegenüber, im Ganzen pl. m. 6 Die math groß, für Harm Harms Wever alt Eigen⸗ thümer eingetragen. Das ganje Grundstück ift lan geblich jetzt als Parzelle los / 99 und 65 Ktbl. 8 von Hatshausen zur Größe von 3, 1640 ha vermessen. Nach Inhalt der Grundakten hat mittels Kontraktz
ö 16. Dez. 1815 om 35. Mai 18s Wever dasselbe an den
Hausmann Alcke Dirks in Timmel verkauft, und mittels Kontrakts vom 12. Mai 1821 bat ein Haut mann Dirk Janssen Abels daselbst daffelbe an den . Harm Groenewold Soucken dafelbst ver⸗ auft.
Auf Antrag der jetzigen in Erbgemeinschaft be— sindlichen Besitzer als der Wittwe Kirte Andr. van Loh, geh. Eilerts, in Timmel, der Ehefrau Thier arztes Mansholt, Antze, geb. v. Loh, in Emden, des Andreas D. v. Loh in Timmel, des Hedde v. Loh in Ostgroßefehn für sich und als Pflegers der noch unbekannten Erben der Ehefrau Gretje Harmz Buß, geb. Gronewold, in Timmel unter Beitritt ihres Wittwers, des Landwirths Jan Rikl. Janss. Buß in Timmel als mit Dispositionsbefugniß für Nothfälle ausgestatteten Nießbräuchers werden Die * jenigen, welche auf obenbezeichnete Grundstückshälfte Eigenthum zansprüche zu haben vermeinen, geladen, spätestens im Termine Dienstag, den 9. April d Morgens 10 Uhr, ihre Ansrrüche anzu⸗ melden, widrigenfalls sie damit ausgeschloffen und Antragsteller als Cigenthümer im Grundbuch ein⸗ getragen werden.
Aurich, 30, Januar 1889.
Königliches Amtsgericht. III.
he t ufgebot behufs Todeserklärung. Der am 17. Mai 1857 geborene kdilhel Johann Diedrich Goetjen aus Wellen, Sohn des weiland Häuslings Johann Goetjen zu Wellen und dessen weil, Ehefrau, Anna Hedwig, geb. Häsch, ist in minderjährigem Alter nach Amerika ausgewandert und verschollen; Nachrichten über sein Fortleben sind, wie glaubhaft gemacht worden, seit laͤnger als 10 Jahren nicht eingegangen. Auf Antrag seiner Schwestern: 1) Ehefrau Anng Bremer, geb. Goetjen, 2) Ehefrau Catharine Rumpel, geb. Goetjen, Beide zu Charleston S. C. wohnhaft und vertreten durch ihren Generalbevollmächtigten Auktionator Seedorff zu Beverstedt, wird der vorgenannte Wilhelin Johann Diedrich Goetjen aus Wellen, aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Gerichte, spätestens in dem auf den 36. April 1855, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern über⸗ nigen . . Zugleich werden Alle, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, ö, deren Mittheilung, und für den Fall der demnächstigen Todeserklärung, alle etwaigen Erb und Rachfolge⸗ berechtigten zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung aufgefordert, daß im Nichtanmel dungs= falle auf sie bei Ugberweisung des Vermögens des Verschollenen keine Rücksicht genommen werden soll. Geeftemünde, 2. Februar 1889. . Königliches Amtsgericht. II
(õ 8403] Aufgebot.
Gegen nachbenannte Personen ist von Seiten des
Curators das Verschollenheitsverfahren beantragt:
1) Roth, Gustav, Bäcker, geboren 21. April 1831,
2, ö, lt Uhrmacher, geboren 23. Juni 2, un
3) . Wilhelm. Schlosser, geboren 22. August
alle drei Personen sind Brüder und von Weißenburg. Dieselben wanderten nach Amerika, und zwar Gustay und Wilhelm Roth im Jahre 18863 und Adolph Roth im Jahre 1852, und haben feit länger als 190 Jaheen keine Nachricht von sich gegeben. Für einen jeden wird ein Vermögen von 1935,57 0 mit 30 0 igen Zinsen seit August 1833 verwaltet.
Es ergeht nun an jede dieser Personen die Auf⸗ forderung, innerhalb neun Monaten und spätestens bis zum Aufgebotstermine am Mittwoch, 13. No⸗ vember 1889, früh 9 Uhr, perfönlich oder schriftlich hei unterfertigtem Gericht sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt würden. An die Erbbetheiligten ergeht die Aufforderung, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, und. Diejenigen, welche über das L ben obiger ersonen Kunde geben können, wollen Mittheilung lerüber bei dem unterfertigten Gericht machen. Weiffenburg, 4. Februar 1889.
J . Amtsgericht.
(L S. eyer. Für den Dlelchlaut? ; Der Gerichtsschreiber: (L. 8.) Anger mann, Kgl. Sekretär.
Dr. Kepplinger.
Königliches Amtsgericht.
Zweite Beilage . zun Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger. a 35.
Berlin, Donnerstag, den 7. Februar
Aichtamtliches.
Preußen. Ber lin, J. Februar. Im weiteren Verlauf der gestrigen (11) Sitzung des Hauses der Abgeord— neten wurde der Bericht über die Verwendung des Erlöses für verkaufte Berliner Stadtbahn⸗ parzellen ohne Debatte der Budgetkommission überwiesen.
Es folgte die Fortsetzung der zweiten Berathung des Etats.
Bei dem Etat der direkten Steuern und zwar bei dem Titel „Grundsteuer“ wünschte der Abg. Olzem eine Besse⸗
rung der Lage der Rentmeister in Rheinland und. Westfalen
in Bezug auf ihre Pensionsverhältnisse und Wittwen⸗ und Waisengelder. ö J
Bei dem Titel „Klassifizirte Einkommensteuer regte der Abg. Bachem die Festsetzung eines einheitlichen Ver⸗ fahrens bei der Zustellung der Steuerzettel an, bei dem das Geheimniß der Einschätzung möglichst gewahrt bleibe.
,, ar, Geheimer Ober-Finanz-Rath Fuisting erklärte, daß die Zustellung des Einschätzungszettels in ge— schlossenem Couvert erfolge, wie es das Gesetz vorschreibe; in Bezug auf die Steuerzettel bestehe weder eine solche gesetz liche Be⸗ stimmung noch sei eine derartige Bestimmung Seitens des Finanz⸗Ministeriums getroffen. Die Zustellung der Steuerzettel eschehe durch Beamte oder durch die Post. Irgendwelche Be⸗ 6 über Mißbräuche seien zur Kenntniß der Central⸗ Inston nicht gelangt. . V
Abg. von Eynern wies darauf hin, daß in einzelnen Städten des Westens die Publikation der Einkommensteuer⸗ listen durch die kommunalen Behörden erfolge. Es sei übrigens u erwägen, ob nicht die gesetzliche Bestimmung über die Zu⸗ . des Einschätzungszettels auch eine sekrete Behandlung des Steuerzettels einschließe, .
Regierungskommissar, Geh. ,, r rf er⸗ widerte, daß die Auslegung der Klassensteuerrolle auf gesetzlicher Bestimmung beruhe. Eine öffentliche Auslegung der Einkom⸗ mensteuerliste finde staagtlicherseits nicht statt; daß dies durch Kommunalbehörden erfolge, sei bisher nicht bekannt gewesen.
Abg. Mooren fügte aus seiner ern hinzu, daß in den großen Städten des Westens eine Publikation der Kom⸗ munalstẽuern erfolge, die doch auf den Staatssteuern basirten; es bedeute dies also zugleich eine Publikation der letzteren.
Abg. Bachem konstatirte, daß in Köln die Veroffentlichung di rekt durch den Staat erfolge. . ö
Regierungskommissar, Geheimer Ober Finanz⸗Rath Fuisting erklärte, er muͤsse dem i das Vestimmteste widersprechen; es würde dies ein arger Mißbrauch sein. .
Dieser Titel wie die übrigen Einnahmetitel wurden bewilligt.
Bei den dauernden Ausgaben, und zwar bei dem Kapitel Besoldungen“ kamen die Abgg. Lucius und Berger a die Verhältnisse der Rentmeister in Rheinland und Westfalen zurück und wünschten dringend eine Aufbesserung die ser Beamtenklasse. . .
Regierungskommissar, Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Fuisting bemerkte, daß ein Theil dieser Beamten, die abweichend von den Grundsätzen der übrigen Provinzen keine feste Besoldung, sondern Tantieme bezögen, sich sehr gut stände, eine Minorirät sich ind eß allerdings in bedrängter Lage befinde. Die gegen— wäriigen Zustaͤnde würden auch von der Regierung als un⸗ haltbar anerkannt und die Verhandlungen über ihre Abänderung seien bereits eingeleitet. (
Auf eine Anregung des Abg. Dr. Sattler erklärte der Regierungskommissar, Geheimer , Fuisting, daß kein Vollziehungsbeaniter gezwungen worden sei, auf die bisherigen Gebühren zu verzichten und dafür ein festes Gehalt anzunehmen; es sei in die ö. Wahl dieser Beamten gestellt
ewesen, bei den Gebühren zu verbleiben oder sie gegen ein estes Gehalt aufzugeben. Ihre Thätigkeit sei nicht 1 die direkten Staatssteuern beschränkt, sondern erstrecke sich auf alle öffentlichen Abgaben, deren Erhebung den Steuerkassen obliege; irgendwie eine besondere Remuneration hier zu gewähren, sei keine Veranlassung
Abg. Berger (Witten) brachte die Konkurrenz zur Sprache, welche die Kataster⸗Controleure durch ihre Nebenarbeiten den Privatgeometern machten; dieselbe sei unzulässig, ungerecht und der Stellung eines Staatsbeamten nicht entsprechend. Liege eine Verstaatlichung der Privat⸗Landmesser in der Absicht der Regierung, so sollte sie damit energisch vorgehen.
Regierungekommissar, General⸗Inspektor des Katasters Gauß erklärte, daß eine Regelung dieser Frage in Aussicht
tehe.
J. Abg. Mooren wies darauf hin, daß die Kataster⸗Contro⸗ leure durch die Centralisation der Kataster in der Rheinprovinz mit Arbeit überlastet seien.
Regierungskommissar, General-Inspektor des Katasters Gauß meinte, die größere Arbeit rühre daher, daß die Katasterauszüge jetzt pünktlicher und schneller geliefert würden; alle berechtigten Wünsche der, Gemeinden, U. Karten zu überlassen, würden Berücksichtigung finden. .
Die Abgg. Dr. Freiherr von Heereman und von Below⸗ Saleske wünschten eine bessere und selbständigere Stellung der Katasterbeamten.
Regierungekommissar, General⸗Inspektor des Katasters Gauß erklärte, daß die Regierung es an Wohlwollen gegen diese Beamten nicht fehlen lassen werde.
Die Ausgaben wurden bewilligt. .
Bei dem Etat der indirekten Steuern, und zwar bei dem Titel Einnahme aus der Reichs⸗Branntwein⸗ steuer“ brachte der Abg. Freiherr von Lyncker die ungünstige Lage der kleinen Brennereien zur Sprache. Die Ursache sei
die Kontingentirung. In den bstlichen Provingen habe bereits
eine große Reihe von Brennereien ihren Betrieb eingestellt; diejenigen, die ihn fortsetzten, thäten es in der Erwartung, daß eine Aenderung der Gesetzgebung eintreten werde. Statistische Erhebungen würden eine solche Nothwendigkeit bestimmt nachweisen. Eine höhere Kontingentirung für die kleinen Brennereien sei, falls sie lebensfähig bleiben sollten, unbedingt erforderlich, um so mehr, als die Einführung des Rektifikationszwanges bevorstehe.
Abg. von Tiedemann (Bomst) meinte im Gegentheil, daß das Branntweinsteuergesetz gerade für die kleinen Brennereien besondere Vergünstigungen enthalte; man könne eher von einer Bevorzugung als von einer enacht eiligung derselhen gegen⸗ über den großen Brennereien sprechen. Der Druck . die Lage unserer Brennerei sei namentlich durch die russische J mit ihrer hohen Exportprämie hervor⸗ gerufen. ;
Abg. Freiherr von Lyncker bemerkte, daß die großen Brennereien in der Lage seien, ihren Betrieb jetzt einzu⸗ schränken, während die kleinen dies nicht mehr in weiterem Maße thun könnten.
Finanz⸗Minister Dr. von Scholz:
Wie groß oder wie klein die Differenz zwischen den beiden ge—⸗ ehrten Herren Abgeordneten sein mag, die zur Sache gesprochen haben, lasse ich dahin gestellt. Dem letzten geehrten Herrn Redner, der ge⸗ glaubt hat, die Regierung auf die Lage der kleinen Brennereien aufmerk⸗ fam machen zu müffen, wunschen zu müssen, daß sie denen ihr Wohlwollen zuwende, dem glaube ich sagen zu sollen, daß es an Wohl⸗ wollen für die kleinen Brennereien weder bei einer der verbündeten Regierungen noch auch im Reichstage bei der Verhandlung dieses Gesetzes irgend gefehlt hat, daß im Gegentheil, wer sich der Ver bandlung erinnert, wissen muß, daß beinahe bei jedem Paragraphen die schwierigste Aufgabe immer die war, dem allgemeinen Wohlwollen für die kleinen Brennereien, dem Wunsche, die kleinen Brennereien in ihrer gesegneten Wirksamkeit, für das Land zu erhalten, möglichst gerecht zu werden. Die Frage ist ja von allen Seiten als eine überaus schwierige erkannt worden; das hat der Hr. Abg, von Tiede⸗ mann dem letzten geehrten Herrn Vorredner schon erwidert — an Wohlwollen hat es aber — Davon bitte ich Hrn. Abg. Freiherrn von Lyncker überzeugt sein zu wollen — auf keiner Seite gefehlt, und es handelt sich nicht darum, ein solches dieser Kategorie erst zuzuwenden, der er sich annimmt. ( .
Ich verkenne gar nicht, daß der Zustand, der eingetreten ist, für die Betheiligten in vielfacher Hinsicht ein schwieriger und unliebsamer ist, wenn er auch nicht in jeder Beziehung auf das Gesetz zurückzuführen ist, sondern vielfach auf andere Ursachen. Es ist deshalb die Auf⸗ gabe noch nicht abgeschloßsen, zu erwägen, ob und wie Hülfe zu schaffen sst. Wir sind namentlich auch mit der Prüfung dieser Zustände fort- während befaßt; ich alaube nur, daß anderseits eine gewisse Geduld auf Seiten der Interessenten zu wuͤnschen und nothwendig ist, weil die Uebergangszeit noch keineswegs überwunden ist. Der Gedanke, daß eine kleine Brennerei nicht mehr als 25 bis 3 Monat unter den jetzigen Umständen in Thätigkeit sein könne, beruht auf der Voraussetzung, daß diese Brennerei nichts als kontingentirten Spiritus produziren könne. Ob diese Voraussetzung thatsächlich für die Dauer zutreffend ist, das kann heute noch Niemand sagen. Das Gesetz ist von der Voraus setzung ausgegangen, daß der Bedarf des Inlandskonsums weit über die Kontingentirungsziffer auf die Dauer hinausgehen wird. Ist das der Fall, dann sehe ich nicht ein, weshalb die kleineren Brennereien nicht in der Lage fein sollen, auch mehr als ihr Kontingentsquantum zu brennen, und wenn sie in der Lage sind, mehr als dies Kontingents quantum zu brennen, so mindern sich auch die beklagten Uebelstände.
Was den andern Punkt betrifft; auf den Hr. Freiherr von Lyngker aufmerksam macht, die Frage des Reinigungszwanges, so bin ich nicht in der Lage, mich daruber ausführlich verbreiten zu können. Die Herren wissen ja, daß die verbündeten Regierungen durch das Gesetz die Aufgabe bekommen haben, in dieser Beziehung demnächst weitere Anordnungen zu treffen oder Vorschläge zur Regelung zu machen; daß aber in dieser Hinsicht einmal die Kenntniß der Thatsachen besteht, auf die der Herr Abgeordnete aufmerksam macht, und dann auch der gute Wille, sie zu berücsichtigen, das kann ich ihm versichern.
Bei dem Titel Brücken-, Fähr⸗ und Hafengelder, Strom- und Kanalgefälle“ bat der Abg. Lohren um künftige Zerlegung dieses Titels in seine Theile und um eine Revision des Kanaltarifs; eine große Zahl kleiner Schiffer habe mit Recht in einer Petition darauf hingewiesen, daß sie nach Vollendung des Oder⸗Spreekanals bei dem gegenwärtigen Tarif mit den großen Schiffen nicht mehr würden konkurriren können, da diese pro Eentner weniger Schleusengelder zu
zahlen hätten.
Finanz-Minister Dr. von Scholz:
Ich kann dem Herrn Abgeordneten eigenilich in keinem Punkt widersprechen, namentlich wüßte ich auch selbst nicht, was fuͤr ein Grund besteben könnte, mit der Auseinanderlegung der Ziffern bei diesem Titel zurückzuhalten. Nur ist dieser Wunsch nicht, wie der Herr Abgeordnete vorauszusetzen scheint, im letzten Jahre geäußert und unbeachtet geblieben, sondern er ist seiner Zeit geäußert und be⸗ folgt worden, aber nicht in dem Sinne, daß er eine jährliche Be⸗ sastung der Beilagen des Ftats sein sollte. Ich werde gern Veranlassung nehmen, diese Auseinanderlegung wieder anzuordnen, aber ich möchte doch glauben: wenn eine solche Zerlegung von Zahlen — und es ist dies nicht der einzige Titel, bei dem eine solche Zer⸗ legung gewüänscht werden könnte — durch ein aktuelles Interesse ge⸗ boten zu sein scheint, dann soll man das thun, aber man soll nicht aus solcher vorübergehenden Ursache immerfort den Etat mit allen solchen Dingen belasten, — etwa wie in dem bekannten Vorfall, wo eine Schildwache immer stehen geblieben, weil sie einmal hingestellt worden ist. Wir bekommen sonst einen Etat, aus dem sich Niemand mehr zurecht findet und der übermäßig Kosten verursacht, ohne gn Uebersichtlichteit zu gewinnen. Ich erkläre mich bereit, das nächste Mal, weil diese Frage iet angeregt worden ist, die Zerlegung in der Beilage erscheinen zu lassen.
Im Uebrigen habe ich mich über die Stellung, welche der geehrte 33 Abgeordnete zu der Frage der Kanalabgaben eingenommen hat,
ehr gefreut, desgleichen über die Mittheilung, daß die an der Schiff fahrt auf den märkischen Wasserstraßen betheiligten kleinen Schiffer keineswegs über die Höhe der Kanalabgaben geklagt haben.
ch glaube aber, der Herr Abgeordnete ist nicht ganz im Recht mit den Rückschlüssen, die er aus der Gestaltung der finanziellen Ver ⸗ hältnisse der märkischen Wasserstraßen auf die Kanäle überhaupt ge⸗ zogen hat. Man ist den Kanalabgaben, die, wie den Herren bekannt, lange Zeit sehr vernachlaͤssigt worden sind, namentlich bei der Herbei = führung neuer Kanäle, . mit der Sorgfalt gegenübergetreten wie früher, weil lange Zeit die Meinung bestand, ein mit einer Abgabe belasteter Kanal sei eigentlich gar nichts werth. Die märkischen Wasserstraßen wurden in einer Zeit zur Ausführung gebracht, wo die Lage des Staatshaushalts nöthigte, diesem Axiom etwas schärfer gegenüberzutreten. Man hätte damals diese Belastung nicht auf die Staatskasse genommen, wenn nicht zugesagt worden wäre, daß man darauf sehen werde, durch Erhebung einer Kanalabgabe die Ausgaben wieder zu decken. Nur in dieser Aussicht entschloß sich damals das Abgeordnetenhaus, die erheblichen Ausgaben für die Verbesserung der märkischen Wasser⸗ straßen zu genehmigen. Das hat sich denn auch gelohnt, es hat sich gejelgt, daß auf diesem Wege — der, wenn er schon früher beschritten worden ware, unser Kanalsystem schon viel weiter gebracht hätte, als
es heute ist, — ohne Druck auf den Verkehr und ohne Druck auf die Staaislasse das Nöthige hat geleistet werden können.
1889.
Wenn nun — was mir bis diesen Augenblick noch nicht in solcher Weife entgegengetreten war — durch den Oder ⸗Spreekanal und dessen FDimensionen und Tarife eine wesentliche Aenderung in allen diesen Verhältniffen herbeigeführt wird, dann ist es selbstverständlich, daß eine Neuprüfung des Tarifs für den einen Kanal wie für den a:deren eintreten muß, und ich würde im Augenblich nicht erkennen können, welches Hinderniß bestehen sollte, den Tarif für den Oder⸗Spreekanal so umzugeftalten, daß er Niemandem zur Klage und Niemandem zum Bruck gereicht. Ich glaube, die Petition, von der der Hr. Abg. Lohren sprach, wird, wenn sie demnächst an die Regierung gelangt, den erwünschten Anlaß bieten, diese Sache unbefangen nach allen Seiten zu prüfen. .
Die Einnahmen wurden bewilligt.
Bei den Ausgaben, und zwar bei dem Kapitel „Zoll⸗ und Steuererheb ung und Kontrole, Besoldungen“ sprach der Abg. von Naüchhaupt seine Genugthuung darüber aus, daß trotz der in 6. des neuen Branntwein⸗ und . so erheblich vermehrten Ansprüche es an
eamten nirgends gefehlt habe. Es werde aber wohl in Zu⸗ kunft ein geringeres Quantum von Beamten zur Bewältigung der Arbeiten ausreichen, ohne irgendwelche Interessen zu schädi⸗ gen. Zu bedenken sei auch, daß keine Beamtenkategorie so günstig gestellt sei, wie diese Beamten, die einen großen Theil des Jahres gar nichts zu thun hätten.
Finanz⸗Minister Dr. von Scholz:
Ich bin dem Hrn. Abg. von Rauchhgupt dankbar, sowohl für die Rnregung als sür das Zeugniß, welches er über die Lage der Sache eben abgegeben hat. Ich kann demgegenüber nur sagen: bis jetzt ist das das erste Zeugniß, welches ich in dieser Richtung empfangen habe. Ich werde auf demselben gern fußend, meine Bemühungen, die fortwährend dahin gegangen sind, den Anregungen und Wünschen nach mehr Beamtenkräften maßigend entgegenzutreten, nun um so kräftiger wieder aufnehmen Ich kann nicht verschweigen, meine Herren, daß sfowohl die Provinzialbehörden, wie die Interessenten mich fortgesetzt mit zahllosen Klagen überhäuft haben. daß nicht genügend für Be⸗ amtenkräfte geforgt fei, um ibren Wünschen und Interessen gemäß die etwas harten Aufgaben des Gesetzes zu lösen, und ich freue mich, aus ⸗ drücklich zu hören, daß in dieser Beziehung ich den Klagen, die an mich ge⸗ langen, nicht zu viel vertrauen kann, sondern annehmen kann, es werde mit weniger gehen. Die Schwierigkeiten, die der Herr Abgeordnete angedeutet hat, daß fowohl die bei der Zucker ⸗Industrie wie bei der Branntwein⸗ Industrie verwendeten Beamten zum Theil einen großen Theil des Jahres keine Beschäftigung finden, verkenne ich keineswegs, aber da— Jegen läßt sich in der That nichts machen. Wir suchen dem Uebel mit jedem möglichen Mittel zu begegnen, aber, in einem gewissen Umfange wird es immer bestehen bleiben, daß wir eine Zeit lang des Jahres weniger Beschäftigung für die Beamten haben als zu anderen Jeiten. — Aber, wie gesagt: ich kann die Anregungen und das Zeugniß nur mit Dank annehmen.
Dieses Kapitel, wie der Rest der Ausgaben, wurde be⸗ willigt, ebenso der Rest des Etats der allgemeinen Finanzverwaltung. .
Es folgt der Etat des Finanz⸗Ministeriums.
Für einen Unter-Staatsfekretär sind im Etat 20 000 MS½ gefordert; die Budgetkommission beantragte, wie bisher ein Gehalt von nur 15 S6 zu bewilligen.
Abg. von Meyer (Arnswalde) bat, die Gehaltserhöhung zu bewilligen; die Majorität für die Herabsetzung sei in der Kommission wie im Plenum eine knappe gewesen; die Er⸗ höhung dieses Gehalts werde die allgemeine Erhöhung der Beamtengehälter nicht hinausschieben. Bielleicht empfehle es sich auch, statt des Titels Unter. Staats sekretär Leinen ange⸗ messeneren, vielleicht den Titel „Ministerial⸗Präsident diesen Beamten zu geben. Die Bitte, die Gehaltserhöhung zu ge⸗ nehmigen, richte er insbesondere an die Kartellmajorität, da⸗ mit er ihr nicht sagen müsse: „Wir Wilden sind doch bessere Menschen!“ .
Abg. von Keudell führte aus, daß die Unter⸗Staats se kre⸗ täre unentbehrliche Beamte seien; die eigenthümlichen Ver⸗ hältnisse im Eisenbahn⸗Ministerium ließen keinen Rückschluß auf die Lebensbedingungen anderer Ministerien zu. Man habe vor einiger Zeit den lebhaften Wunsch gehegt, den Unter⸗ Staatssekretär vont Elsaß⸗-Lothringen in eine preußische Unter⸗ Staatsfekretärstelle zu berufen, habe demselben aber doch nicht zumuthen können, im Gehalt um 5000 S herabzusteigen. Der Ümstand, daß im Laufe eines Jahrzehnts vier Unter⸗Staats⸗ sekretäre sich zum Rücktritt veranlaßt gesehen hätten, müsse auch den Ministerial⸗Direktor, der ein guter Pater familias sei, vorsichtig machen, von seinem sicheren Posten auf die dor⸗ nige Höhe des Unter⸗-Staats sekretärs hinau zusteigen, wo man sich leicht eine Unpäßlichkeit holen könne, die zum Rücktritt auffordere. Es handele sich nicht um eine Wo lthat für eine bestimmte Beamtenkategorie, sondern um eine Vorkehrung, zu den wichtigsten Aemtern der Central verwaltung die tüchtigsten und befählgsten Männer berufen zu können,. .
Abg. Br. Freiherr von Schorlemer⸗Alst erwiderte, es sei nicht die Frage, ob der Unter⸗Stagtssekretär, sondern ob ein höheres Gehalt für ihn nothwendig sei. Die dornige Höhe zu besteigen seien nur zu Viele bereit Welcher Titel, ob „Unter⸗Staatssekretär“ oder „Ministerial⸗Präsident geschmack⸗ lofer sei, das zu entscheiden, überlasse er dem Abg. von Meyer. Die Zumuthung an eine große Majorität, innerhalb acht Tagen von einem wohlüberlegten Beschluß, der auch in der Kommission gefaßt sei, abzugehen, könne nur von Jemand ausgehen, der in den Verhältnissen neu oder, wie der Abg. von Meyer, ein Wilder sei. . . .
Abg. Berger (Witten) wies darauf hin, daß die Majorität zwischen 2 / oder 3. ö habe. Daß diese Gehaltzerhöhung nicht die allgemeine Gehaltsaufbesserung hinausschieben könne,
laube er nach seinen Erfahrungen mit der Erhöhung der inistergehälter nicht. Er widersetze sich nur der isolirten Erhöhung dieses Gehalts.
Die Gehaltserhöhung wurde abgelehnt. ⸗
Bei dem Kapitel Besoldungen bei den Regie⸗ rungen“ bat der Abg. Dr. Sattier um eine materielle Aufbesserung der Klasse der Sekretärbeamten. .
Das Kapitel wie der Rest dieses Etats wurden bewilligt.
Schluß Fis. Uhr. Nächste Sitzung Freitag 11 Uhr.
— Die in der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten bei der Berathung des Gesetz' Entwurfs, betreffend den Erlaß oder die Ermäßigung der Grundsteuer in Folge von Ueberschwemmungen,