. dem Finanz⸗Minister Dr. von Scholz gehaltene Rede 1
Meine Herren! Wag die Anfrage des letzten geehrten Herrn Vorredners betrifft, so stehe ich gar nicht an, seine Voraussetzung zu bestätigen, daß, wenn das Gesetz so angenommen wird, wie es bier vorgeschlagen ist, der Finanz⸗Minister auch meiner Auffassung nach ermächtigt sein würde, vorübergehend wie dauernd Erlasse auch für die Vergangenheit eintreten zu lassen, eausa cognita natürlich. So⸗ weit die Verluste vollständig entschädigt sind, . ein Bedürfniß also nicht mehr vorläge, wurde das nicht einzutreten haben; aber wo das Bedurfniß vorliegt, wo eine Entschädigung nicht stattgefunden hat, gerade für diese Fälle würde die Ermächtigung des Gesetzes voll⸗ kommen ausreichen.
Ich wollte bauptsächlich gegenüber dem, was der vorletzte geehrte Herr Redner ausgeführt hat, erklären, . es wohl nicht zu verkennen ist, daß die Uebelstände, welche durch Grund- oder Druckwasser im Fall einer Ueberschwemmung erzeugt werden, immerhin unter die mittelbaren Folgen subsummirt werden müssen, und bezüglich ihrer wie bei allen mittelbaren Folgen die Frage des Kausalnexus etwas schwieriger zu beanworten ist. Soweit aber diese mittelbaren Folgen nachweislich auf die Ueberschwemmung, auf eine solche Kalamität wie die Ueberschwemmung zurückgeführt werden können, würde ich nicht . auch diefe als unter den Wortlaut des Gesetzes fallend zu erachten.
Ich bin in dieser Beziehung um so weniger bedenklich, als der Wortlaut des Gefetzes eben vorsichtig gefaßt ist, und das darf ich auch dem ersten Herrn Redner aus dem Hause erwidern; die „Er mächtigung', die dem Finanz ⸗Minister ertheilt werden soll, ist nicht etwa in der Absicht vorgeschlagen, um ein prunkendes Geschenk zu gehen, von dem nachher bei der Ausführung allerlei wieder zurückgezogen und gemindert werden könne. Meine Herren, Zustände, die uns, in über⸗ einstimmender Auffaffung, sogar dazu geführt haben, nach großen Millionen die aus der Staatskasse zu gewährende Hülfe zu berechnen und hereit zu stellen, das werden Sie doch überzeugt sein, dieselben Zustände haben in sich auch die Kraft, um auch in jedem einzelnen Falle die Regierung zu derselben milden und wohlwollenden Auffassung zu drängen, zu nöthigen, der wir hier so oft Ausdruck gegeben haben. Alfo ich meint, nach dieser Seite mit irgend einer Besorgniß sich über die bloße Ermächtigung der Regierung zu dußern, wäre wirklich Unrecht, und ich danke dem Hrn. Abg. von Jagow, daß er dieser Besorgniß gegenüber sich ausdrücklich ablehnend verhalten hat. Um so weniger hat es Bedenken, seinen Wünschen entgegenzukommen, weil die Formulirung, die in diesem Gesetzentwurf vocgeschlagen ist, immerhin zunächst noch die Erfahrung wird sammeln lassen, wie das Gesetz in zweckmäßigster Weise zu bandhaben ist. Es wäre denkbar, daß mit . Vorschriften geradezu eine Erschwerung ein⸗ geführt würde, indem dann ein bestimmtes Verfahren in jedem Falle vorausgeben müßte, ehe der Steuererlaß eintreten könnte, und daß eine Menge Personen vielleicht veranlaßt würden, bloß det Rechts⸗ anspruchs 6. ein solches Verfahren elnzuleiten, welches mit großen Kosten und Nachtheilen für sie endigte, was von dem Gesetz am wenigsten beabsichtigt ist. .
Ich hoffe deshalb, meine n, daß bei näherer Besprechung in der Kommifsion die heute geäußerten Bedenken — wenn ich so sagen darf, ich glaube, der Augdruck ist beinahe zu stark — zu allseitiger Befriedigung sich heben lassen werden.
— Der Etat der landwirthschaftlichen Verwal⸗ tun — einschließlich der Centralverwaltung des Ministeriums für Landwirthschaft, Domänen und Forsten für 1889 90 hat an Einnahmen (Kapitel 32) 1 695 166 MS (—. 3722 0). Die Ausgaben (Kapitel 99 — 107) betragen 10 521 147 6 * 503 gig 665, nämlich: 1) Ministerium 437 860 0⸗ 4 8300 66), 2 Ober⸗Landeskulturgericht 137 50h S (un— verändert), 3) Generalkommissionen 5 1538 884 6 (384 298 6. Auf Grund des 8. 9 des Gesetzes vom 24. Juni 1875 halten die Spezialkommissare nach Bedarf zur Beförderung der Geschäfte vereidigte Protokollführer und Rechnengehülfen. Nach feststehender Praxis bezieht die nach Maßgahe der be⸗ stehenden Vorschriften von der Generalkommission festzusetzende Vergütung der Kommissar. Sie ist in der dem letzteren zufolge der , ., in dem bisherigen Etatsvermerk bewilligten , Bureaulosten⸗Entschädigung enthalten, oder, falls er Kommissar eine solche nicht a. im Einzelnen zu liquidiren. Die Bezahlung der in Rede stehenden Bureauarbeiter dagegen ist Sache des Kommissars, welcher sie annimmt und entläßt. Sie werden hiernach nicht als unmittelbare Staats⸗ beamte angesehen und haben keinen Anspruch auf Anstellung und Penslonirung. Sie können nach Maßgabe der mit dem Kommissar abgeschlossenen Verträge jeder⸗ zeit selbst ausscheiden oder entlassen werden; sie er—⸗ halten ihr Gehalt nur so lange, als sie wirklich arbeiten, und verlieren dasselbe bei zeitweiser oder dauernder Arbeitsunfähigleit. Jeder Wechsel in der Person des Kom⸗ missars bringt ihre Stellung in Frage, besonders, wenn sie bereits in vorgerücktem Alter stehen oder ihre Gesundheit er— schüttert ist. Die Aussicht auf Beförderung oder Anstellung im Staatsdienst ist ihnen verschlossen und die Hoffnung auf eine Gnadenpension eine unsichere. Hieraus erklärt es sich, daß vorwiegend nur solche Personen Beschäftigung im Bureau eines Spezialkommissars suchen, welche den Bureaudienst erlernen wollen, um möglichst bald eine gunstigere Stellung in einem andern Geschäftszweig zu erhalten, oder solche Personen, welche sich anderweit nicht bewährt haben und eine derartige Beschäftigung als einen vorübergehenden Noth⸗ behelf ansehen. Die Zahl der vorhandenen brauchbaren Ar—⸗ beits kräfte ist nur e ns und geht von Jahr zu Jahr zurück, der Mangel an solchen tritt ei allen Generalkommissionen fin , ,. und die Gehaltsansprüche qualifizirter Ar⸗ eiter steigen daher naturgemäß auf Kosten der Staatskasse, welche jetz die Gehälter 66 die Hand des Kommissars zahlt. Das Maximum dieser Gehälter ist zwar fixirt, damit aber auch das Festhalten der Bureauarbeiter in ihren Stellungen erschwert, sobald denselben andere Stellungen mit einem dieses Maximum überschreitenden Einkommen angeboten werden. Es bedarf keiner näheren Erörterung, daß diese Kalamität auf das Fortschreiten der umfangreicheren Auseinandersetzungen siorend wirkt, insbesondere dann, wenn mit dem Ausscheiden eines geschulten und eingearbeiteten Bureauarbeiters auch noch ein Wechsel in der Person des Kommissars eintritt. Die Thaͤtigkeit der kommissarischen Bureauarbeiter umfaßt nicht nur die Kanzlei! und Registraturgeschäfte und die Führung der Protokolle, sondern auch eins erhebliche Anzahl anderer wichtiger Arbeiten, insbesondere Anfertigung und Ergänzung der Legitimations⸗ und Verwendungstabellen, Prüfung der Legitimation und Beseitigung der dabei gefundenen Mangel, Entwerfung der Werthsberechnungen, Sollhabenberechnungen, Ablösungspläne und Rezesse, Notirung und Zusammenstellung der von den Interessenten neben den Pauschsätzen zu er⸗ statten den besonderen Kosten, Aufstellung der Kostenliquidationen und Vertheilungslisten und dergleichen mehr. Der älteste bezw. gewandteste unter den Bureauarbeitern heaufsichtigt außerdem das übrige Personal und besorgt den Verkehr mit dem Publikum, soweit der Kommissar durch auswärtige Dienstgeschäfte daran behindert ist. Mit Rücksicht auf den öffentlichen Charakter ihrer Dienstgeschäfte dürfen die⸗
jenigen Geschäftegehülfen, welche nicht ausschließlich zur An⸗ . mechanischer Buregu⸗ und Schreibarbeiten verwendet werden follen, vom Kommissar nur nach zuvoriger Genehmi⸗ gung der Generalkommission angenommen werden. Dieselben werden alsdann mit dem allgemeinen Staatsdienereide belegt; den von oder mit vereideten Protokollführern aufgenommenen Verhandlungen giebt das Gesetz eine besondere Bedeutung, auch kann der Dienst eines Dolmetschers von einem vereideten Protokollführer wahrgenommen werden. Bei dem Umfang und der Wichtigkeit der hiernach den vorbezeichneten Bureau⸗ arbeitern obliegenden Dienstgeschäfte liegt es auf der Hand, wie vortheilhaft die andauernde Thätigkeit eines geschickten und eingearbeiteten derartigen Geschäftsgehülfen auf den Fortgang der vielfach verwickelten und schwierigen Auseinandersetzungs⸗ geschäfte einwirken kann. Ganz besonders tritt die Art und Glte der Leistungen dieser Bureauarbeiter gegenüber den Interessen der Staatskasse hervor, seitdem die Parteien nach dem Gesetz vom 24. Juni 1875 nicht mehr die wirklich ent- standenen Kosten, sondern im Allgemeinen Pauschsätze zahlen, deren Höhe nicht selten erheblich hinter dem Betrag der wirklich entstandenen und der Staatskasse zur Last fallenden Kosten zurückbleibt. Es ist deshalb dringend geboten, daß diese letzteren Kosten durch die möglichst ausschließliche Lerwendung guter und geübter Bureauarbeiter thunlichst herabgemindert werden. Ueberdies haben bei der Mehrzahl der Generalkommissionen die Geschäfte derart zugenommen, daß zur ordnungsmäßigen Förderung derselben tüchtige kommissarische Bureauarheiter gar nicht zu entbehren sind. Die Heranbildung brauchbarer Bureaukräfle und das Verbleiben der letzteren im Buregu des Kommissars ist aber nur mit einer dauernden Verbesserung der rechtlichen Stellung dieser Personen zu erreichen. Die bloße Verleihung einer bestimmten Pensionsberechtigung an Alle oder eine gewisse Anzahl derselben, wie sie schon vom Hause der Abgeordneten in den Sitzungen vom 2. Mai 1874, 7. März 1877 und 8. Februar 1878 wiederholt in Anregung gebracht worden ist, erscheint gegenüber den Vorschriften im F. 1 des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 nicht zulässig, weil die genannten Personen gegenwärtig weder als unmittel⸗ bare Staatsbeamte angesehen werden können, . ihr Dienst⸗ einkommen aus der Staatskasse beziehen. s empfiehlt sich vielmehr, die . geeigneten Bureauarbeiter direkt aus der Staatskasse zu bezahlen und zwar den größeren Theil gegen Remuneration, den kleineren Theil aber gegen festes Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß anzustellen. Eine Mehrforderung gegen den bisherigen Etat tritt hierdurch nicht ein, da der Betrag dieser Bezüge von den etatsmäßig für die Bureaukosten⸗Enischädigungen bestimmten Fonds ab⸗ gesetzt werden kann. Die etatsmäßig anzustellenden Beamten kreten mit ihrem Gehalt und mit ihrem Wohnungsgeldzuschuß hinzu. Während des . 18871838 wurden von den Spezialkommissaren (außer den Rechnengehülfen, Registratoren, Schreibern und Boten) 107 rotokoll⸗ führer und 93 Bureauvorsteher beschäftigt und ist mit Sicher⸗ heit zu erwarten, daß für die Folge die Zahl der Bureau⸗ arbeiter eher zu⸗ als abnehmen wird. In den Verhältnissen dieses Bureaupersonals wird eine ö. nur bezüglich der Bureauvorsteher und der als „Protokollführer“ bezeich⸗ neten Bureauarbeiter beabsichtigt. Von diesen — gegen⸗ wärtig 200 — Beamten werden 80 mit der Bezeichnung „Spezialkommissions⸗Sekretäre“ etatsmäßig anzustellen und es wird ihr Gehalt guf den Durchschnittssatz der General⸗ kommissions⸗Bureauassistenten von 1875 66, im Maximum aber auf das Maximum der Generalkommissions⸗ Kanzlisten von 2250 66 festzustellen sein. Die übrigen 120 sollen als Bureau⸗Hülfsarbeiter fixirte Remunerationen von durchschnittlich jährlich 1200 S/ bis . Maximum von 1500 S beziehen. iernach sind jährlich zu zahlen: für S0 Spezialkommissions⸗ Sekretäre: Gehalt durchschnittlich 1875 Se,, zusammen 150 000 S6, Wohnungsgeldzuschuß durchschnittlich 297,69 M, zusammen 23 808 M, für 120 Bureau⸗Hülfssarbeiter fixirte Remuneration durch⸗ schnittlich 12060 6, zusammen 144 000 „MS, überhaupt 317 808 M Nach den bisherigen Festsetzungen konnten schon jetzt an die Spezialkommissare gezahll werden: für 93 Bureau⸗ vorsteher je 1860 6, zusammen 167 400 , für 1097 Protokoll⸗ führer je 1440 MS, zusammen 154 080 6, überhaupt 321 480 , sodaß 1 die Folge jährlich 3672 S6 weniger zur Ausgabe kommen. Nach dem Vermerk des Etats . den Spezial⸗ kommissaren Bureaukosten⸗Entschädigungen von jährlich 4900 M im Durchschnitt gewährt werden. Die im Etat vor⸗ 5 129 Spezialkommissare können also jährlich 32 100 S6 je zur Hälfte beziehen. Nach Abzug der oben berechneten, künftig unmittelbar aus der Staatskasse zu ien 317 808 S6 bleiben zur Bezahlung der Rechnen gehülfen, Registratoren, Schreiber und Boten sowie zur Deckung aller sonstigen, aus der Bureaukosten⸗Entschädigung zu be⸗ streitenden Ausgaben 314292 M oder für jeden Kommissar durchschnittlich W436 MS. Diese verbleibenden Bureaukosten⸗ Entschädigungen sind umsomehr ungetheilt bei Tit. 12 zu ver⸗ rechnen, als sie der Hälfte der gegenwärtig zu gewährenden Bureaukosten⸗Entschädigungen von 316 950 S6 ziemlich genau entsprechen. Der jetzige Höchstbetrag der . . 1 gung von 8400 „M ermäßigt sich hiernach um . i — 2464 M6, sodaß als künftiger Höchstbetrag verbleibt 5936 S6 (oder rund 900 MS). Die vorstehende Berechnung ergiebt folgende Aenderungen im Etat für das Jahr 1889,90: 1) Es treten hinzu; 80 Spezialkommissions⸗-Sekretäre mit 1509 bis 2250 6, im i fe 1875 M6, 150 900 Ms. Zu Wohnungsgeld⸗ zuschüssen für die Beamten 23 8038 6. — 173 808 2) Dagegen ist abzusetzen die Hälfte der Bureau⸗ kosten⸗Entschädigungen, welche jetzt gewährt werden können, mit 316050 „S6, abzüglich der auch ferner zu ver⸗ rechnenden fixirten Remuneration der 120 Bureau⸗Hülfarbeiter mit 144 000 M — 1723 050 M, die Differenz zwischen der Hälfte der Bureaukosten⸗Entschädigungen, welche nach der jetzigen Etatsbestimmung bewilligt werden können, von ZI 059 „S6 und dem Betrage der Bureaukosten-⸗Entschädigungen, welche künftig gewährt werden können, von 3142926 = 1758 , ergiebt zusammen, wie oben 173 808 6 Die Worte „und der Protokollführer und Rechnengehülfen der Spezial⸗ kommissare“ werden durch die Worte: „und der Bureau -(Hülfgz⸗ arbeiter der Spezialkommissare“ und die Worte: „Schreib⸗ und Botengebühren“ durch die Worte: „Rechnengehülfen⸗ Schreib und Botengebühren“ ersetzt. Zugleich ist der jetzt bei Kap. 101 des Etats befindliche Vermerk zu streichen und folgender Vermerk aufzunehmen: (Den Spezialkommissaren kann an Stelle der ihnen nach den S5. 9 und 11 des Gesetzes vom 24. Juni 1875 über das Kostenwesen in Aug—⸗ einandersetzungssachen zustehenden Rechnengehülfen⸗, Schreib⸗
und Botengebühren, Packetträgerlöhne, Emballagekosten und sonstigen im Interesse des . , baaren Auslagen, auss ö ortos und der sonstigen Fracht⸗ gebühren, eine Bureaukosten⸗Entschädigung von jährlich 24366 im Durchschnitt, bis zum Höchstbetrage von 5900 ½ gewäyrt werden.) Aus Anlaß der durch die Lage der Geschäfte bedingten erheb⸗ lichen Vermehrung des Vermessungspersonals haben die zu dessen Remunerirung bestimmten Ansätze in den Kassen⸗Etats der en nl n ons in Hannover, Düsseldorf und Münster bei der Erneuerung der letzteren um den nachge⸗ wiesenen Mehrbedarf von zusammen 200 059 4 erhöht werden müssen. Ebenso ergeben die angestellten Durchschnittsberech⸗
nungen bei den zur Remunerirung der nicht dauernd beschäf⸗
tigten Kommissare und der Sachverständigen bestimmten Positionen in den jetzt zu erneuernden Etats der General⸗ kommissionen in Düsseldorf und Münster einen Mehrbedarf von zusammen 16080 S6 Dagegen sind in Folge der An⸗ stellung von 80 Spezialkommissions-Sekretären hier ab— zusetzen 216130 S6, bleibt — 44089 S. Für die Gewährung von Beihülfen zu den bei den Ausein⸗ andersetzungsgeschäften vorkommenden sogenannten Folgeein⸗ r e fn wurde zum ersten Male in dem Staatshaus⸗ . von 1885/86 ein Betrag von 60 000 MSH zur Ver⸗ ügung gestellt, welcher im folgenden Jahre auf 120 000 M und im Jahre 1887/88 auf 150 009 6 erhöht wurde. Inzmischen hat sich eine weitere Erhöhung desselben als nothwendig heraus⸗ gestellt, nicht nur wegen der Ausdehnung der betreffenden , auf andere Landestheile (Rheinprovinz, Regie— rungsbezirk Wiesbaden und die Hohenzollernschen Lande), in welchen die Zusammenlegungen (Konsolidationen) einen über Erwarten großen Umfang angenommen haben, sondern auch deswegen, weil die Zahl der Zusammenlegungen gerade in solchen Gemarkungen, in welchen Bodenbeschaffenheit, Besitz⸗ und Vermögensverhältnisse u. dgl. m. weniger günstig sind, in welchen also die Folgeeinrichtungskosten sich steigern be⸗ ziehungsweise besonders drückend empfunden werden, gegen früher erheblich gewachsen ist. In der Regel entschließen sich in diesen Gemeinden die Grundbesitzer erst zum Antrage auf Grundstückszusammenlegung, wenn die Zerstückelung der Par⸗ zellen und die unwirthschaftliche Lage derselben bis zur Grenze des Unhaltbaren gelangt und die Grundbesitzer in ihren wirthschaftlichen Verhältnissen zurückgegangen sind. Erwägt man ferner die ungünstige Lage, der On d wirih nf sowie den Umstand, daß die Generalkommissionen, wie die Betheiligten, im Interesse einer rationelleren Wirthschaft ge⸗ nöthigt n, dem ordnungsmäßigen Ausbau der Folgeeinrich⸗ tungen ganz besondere Sorgfalt zuzumenden und hierfür größere Aufwendungen in Aussicht zu nehmen, als früher zu geschehen pflegte, so erscheint die Erhöhung des Fonds um 100 060 S gerechtfertigt. Andere Ausgaben sind: 4) Bei den landwirthschaftlichen Lehranstalten, und sonstigen wissenschaft⸗ lichen und Lehrzwecken nämlich 1 038 286 6 (4 54 936 Mt). Aus diesem Titel werden die Subventionen für die 16 Land⸗ wirthschaftsschulen und die Gärtnerlehranstalt in Potsdam ge⸗ zahlt. Es hat sich das Bedürfniß herausgestellt, die Einrich⸗ tungen und den Lehrplan der genannten Gärtnerlehranstalt zu erweitern und besonders durch die dauernde Gewinnung einer tüchtigen Lehrkraft für die Landschaftsgärtnerei die günstige Lage der Lehranstalt für den ö in der höheren Gartenkunst besser, als 13. auszunutzen. Zu diesem Zwecke wird eine Erhöhung der Staatssubyention nicht zu umgehen sein. Auch bel den Landwirthschaftsschulen sind vermehrte Bedürfnisse nach besserer Ausstattung hervorgetreten, deren Befriedigung der jetzt vorhandene Fonds nicht gestattet, da derselbe nach den mit den einzelnen Schul⸗ unternehmern getroffenen Abmachungen durch die regel⸗ mäßigen Jahressubventionen ganz in Anspruch genommen ist. Eine mäßige Erhöhung des Fonds würde es ge— statten, bei der Centralstelle eine Summe zu reserviren, um die bessere Ausstattung der Schulen zu unterstützen, geeignete Lehrbücher ausarbeiten zu lassen, bessere Lehrkräfte zu ge⸗ winnen oder zu erhalten, sowie durch Vermehrung der prak⸗ tischen Demonstrationsmittel, Anlegung kleiner Versuchsfelder und ökonomisch⸗botanischer Gärten und Baumschulen dem Unterricht eine möglichst praktische Richtung zu geben. Zu den genannten Zwecken würde im Ganzen die Summe von 10 009 M hinreichen und ist deshalb dieser Betrag als Mehr⸗ bedarf in den Etat eingestellt worden. Die gegenwärtige Lage der Landwirthschaft macht es dringend . nach⸗ stehende der landwirthschaftlichen Verwaltung zur Verfügung stehende Fonds; Zu, wissenschaftlichen und Lehrzwecken von 237 809 M16, zu Praͤmien für die Zucht von Hengsten und Stuten im Besitz von Vereinen und Privaten, zu Prämien für den Import von Vollblutzuchtpferden und zu anderen dahin ge⸗ hörigen Zwecken von 155 009 M, zur Förderung der Zucht anderer landwirthschaftlicher Thiergattungen und zur Förderung des Molkereiwesens von 280 000 M, zur Unterstuützung der landwirthschaftlichen Vereine und zur Förderung der Land⸗ kultur im Allgemeinen, soweit für dieselbe nicht bereits in den vorangegangenen Kapiteln des Etats der landwirthschaft⸗ lichen Verwaltung Fürsorge getroffen ist, von 260 000 M zu verstärken, um den Anstrengungen der Land⸗ wirthe zur Ueberwindung der wirthschastlichen Schwierig⸗ keiten durch möglichste Unterstützung aller auf den technischen Fortschritt gerichteten Bestrebungen in erhöhtem Maße zu Hülfe zu kommen. Die Verwendung der genannten Fonds geschieht vorzugsweise durch die landwirthschaftlichen Hereine, welche daraus in dem Maße unterstützt werden, wie sie durch eigene Opfer und Anstrengungen eine Garantie für die nützliche Verwendung der Staatsgelder bieten. Bei der , , . Höhe dieser Fonds war die landwirthschaftliche erwaltung sehr häufig in der Lage, auf die eigene Initiative zur Förderung der verschiedenen Zweige der Landwirthschaft verzichten und entsprechende Anträge der landwirthschaft⸗ lichen Vereine und sonstiger Interessenten ablehnen zu müssen. Es besteht daher die Absicht, die einzelnen Fonds um die nachstehenden Summen zu erhöhen: Den Fonds zu. wissenschaft ichen und Lehrzwecken um 40 205 * Diese Erhöhung soll wesentlich zur vermehrten Anstellung von Wanderlehrern im Interesse des landwirihschaftlichen Mittel⸗ standes und Kleinbetriebes und zur besseren Ausstattung der landwirthschaftlichen Versuchsstationen verwandt werden. Die Institution der Wanderlehrer, auf welche jetzt jährlich circa M6 900 6 Staatssubvention verwandt werden, hat sich be⸗ sonders in Verbindung mit dem Winterschulsystem gut be⸗ währt und ist bis jetzt am meisten in Schlesien und in der Rheinprovinz entwickelt. Es ist dringend erforderlich, auch in den übrigen Provinzen den bäuerlichen Landwirthen, welchen andere Mittel und Wege zu ihrer fachlichen Belehrung meist nicht offen stehen, mehr als bisher die Gelegenheit zu
eben, von den Rathschlägen erfahrener Wanderlehrer zur Ver⸗ ke erung des Betriebes Nutzen zu ziehen. Die in Preußen beftehenden 16 landwirthschaftlichen Versuchsstationen sind Anstalten der landwirthschaftlichen Centralvereine und erfordern einen Gesammtkosten⸗Aufwand von ca. 20 000 6, wovon bisher ca. 83 00 6 durch Staatszuschüsse, gedeckt wurden, Es besteht die Absicht, wenigstens einige dieser Stationen mit den nöthigen Einrichtungen zur erfolgreichen Durchführung von Düngüungsversuchen nach der von Professor Wagner aus⸗ gebildeten . zu versehen, wie dies das Landes⸗Oekonomie⸗ Kollegium in seiner Sitzung vom Herbst 1887 dringend befür— wortet hat. Auch wird es nicht zu umgehen sein, die. Sub⸗ vention einzelner Stationen zu erhöhen, da die eigenen Einnahmen derselben aus der Düngerkontrole in be⸗ ständigem Rückgang, begriffen sind und es nicht wünschenswerth erscheint, die für die Landwirthschaft hoch⸗ wichtigen Stationen in ihrer Wirksamkeit beschränkt oder in eine ihrer Stellung unangemessene Abhängigkeit von der Düngerindustrie gebracht zu sehen. Für den Pferdezuchtfonds ist eine Erhöhung um 25 000 MS vorgesehen. In der im Frühjahr 1888 versammelt gewesenen andespferdezucht⸗Kom⸗ mission, in welcher die Mittel und Wege zur Hebung der Pferdezucht eingehend berathen wurden, war man einstimmig der Ansicht, daß die jetzt auf den Pferdeausstellungen zur Vertheilung gelangenden Prämien weder der Zah! noch der Höhe nach dem vorhandenen Bedürfniß genügten. Neben diesen Prämien dient der Fonds auch noch zur Unterstützung der
ferdezuchtvereine und zur Beförderung des Imports guten Zuchtmaterials und auch hier machen sich erhöhte Bedürfnisse gel⸗ zend. Bei der großen Wichtigkeit der Pferdezucht für die Landes ver⸗ theidigung, wie für die Landwirthschaft, ist es dringend wünschens— werth, das überall wachsende Bestreben nach einer planmäßigen und den lokalen Verhältnissen entsprechenden Zucht kräftiger unterstüͤtzen zu können. Der Dispositions fonds zur Förderung der Zucht anderer landwirthschaftlicher Thiergattungen und zur Förderung des Molkereiwesens soll um 30 000 erhöht werden. Aus diesem Fonds werden die Prämien bei den Rindvieh-Ausstellungen und bei den Körungen, sowie die Kosten der Errichtung von Bullenstationen bestritten. In dem Maße, wie sich diese Einrichtungen ausdehnen, werden auch größere Mittel erforderlich, speziell um die besseren Thiere möglichst lange der einheimischen a. erhalten zu können. Es ist ferner wünschenswerth, neben den Prämiirungen auf Aus—⸗ stellungen auch noch Leistungsprüfungen eintreten lassen zu können, um zu ermitteln, in welchem Maße die äußeren Eigenschaften mit den wirklichen Leistungen an Milchergiebigkeit und Mastfähigkeit zusammenfallen und dadurch einseitige Richtungen in der Zucht bloß nach dem Exterieur zu verhüten. Solche Ermittelungen in geeigneten Wirthschaften unter den nöthigen Kontrolen konnten bis jetzt wegen Unzulänglichkeit des betreffenden Fonds nicht angestellt werden. Das Molkereiwesen verlangt eine be⸗ sondere Unterstützung wesentlich nach der Seite hin, um neue lohnende Absatzgebiete gewinnen zu können. Auch für die aus diesem Fonds zu subventionirende Schaf- und Schweine— zucht sind neue Aufgaben in der Veränderung der Produktions⸗ richtung erwachsen, deren Förderung mit Staatsmitteln wünschenswerth erscheint. Was schließlich den sogenannten Landeskulturfonds anbetrifft, für welchen eine Erhöhung um 50 000 M6 vorgesehen ist, so haben sich bei dem steigenden Leben in den landwirthschaftlichen Vereinen und der mit der Mitglieder⸗ ahl stetig wachsenden Geschäftslast der Vereine die Anspruͤche an iesen Fonds so vermehrt, daß die vorgeschlagene Erhöhung nicht h umgehen sein dürfte. Es verdient die größte Anerkennung, aß die Landwirthe durch verdoppelte Anstrengungen zur Hebung der Technik ihres Gewerbes bemüht sind, die Schwierig⸗ keiten der Situation zu überwinden, und daß sie zu diesem Zweck der gemeinnützigen Thätigkeit der landwirthschaftlichen Vereine, obgleich sie mit nicht unbeträchtlichen Opfern an Zeit und Geld verknüpft ist, sich in immer noch wachsendem Maße zuwenden. Es muß daher für die landwirthschaftliche Ver⸗ waltung dringend wünschenswerth sein, die Bestrebungen der landwirthschaftlichen Vereine möglichst ausgiebig unter⸗ stützen zu können. Ueber die bisherige Verwendung der vorstehend bezeichneten Fonds sind die genauesten Nach⸗ weise regelmäßig in den als Ergänzungshefte zu den land⸗ wirthschaftlichen Jahrbüchern gedruckten und auch den Häusern des Landtages zuhehenden Beiträgen zur landwirthschaftlichen Statistik veröffentlicht, und darf auf die betreffenden detaillirten Ausführungen zur Motivirung der vorstehend angeführten Mehrbedürfnisse hier verwiesen werden.
Ferner sind ausgeworfen: 5) Für thierärztliche Hoch⸗ schulen und Veterinärwesen 808 O0 6 70 8 (4 39 885 M6), 6) zur Förderung der Viehzucht 703 420 S (4 55 0900 6) und 7) zur Förderung der . 271 862 MS (4 17 680 M). Das zunehmende Interesse und Verständniß für Hebung der Fischerei und Fischzucht hat zur Folge, daß die Anträge aus Bewilligung von Sta e betsa ken für die bezüglichen Bestrebungen in den letzten Jahren sich ge⸗ mehrt haben. Insbesondere tritt neuerdings in den west⸗ lichen Provinzen das Bestreben stärker hervor, durch rationelle künstliche Fischzucht den Fischbestand der Gewässer zu heben, sowie die Verfolgung der Fischfeinde durch Aussetzung von Prämien für Erlegung von Ottern, Reihern und Kormoranen zu fördern. Außerdem ist es nothwendig, für die Errichtung von Sturmsignalstationen, welche sich an den ostpreußischen Haffen im greg; der Fischer bewährt haben, größere Mittel, namentlich für die vorpommersche Küste, bereit zu stellen. Bei der ö des zur Hebung der Fischerei bestimmten Fonds ist es bisher nicht thunlich gewesen, den vielseitigen, begründeten Unterstützungsanträgen in aus⸗ reichendem Maße 96 entsprechen. Eine Erhöhung des Etatsfonds um 11 „M ist daher ein dringendes Bedürfniß. 8) Die Kosten für die Landesmeliorationen, Moor⸗, Deich⸗, Ufer⸗ und Dünenwesen betragen 1414619 S6. 30 8 ( 61 480 ). Die zunehmende Inanspruchnahme der den Ober⸗Präsidenten als Techniker für das Meliorationswesen zugeordneten 13 Meliorations⸗Baubeamten sowie die erhebliche räumliche Ausdehnung der Mehrzahl, der den Letzteren über⸗ wiesenen Amtsbezirke hat die Nothwendigkeit hervortreten lassen, die Anzahl der Regierungs⸗Baumeister, welche einzelnen besonders belasteten eliorations⸗Baubeamten als Hülfsarbeiter beigegeben oder mit Vertretungen betraut werden können, zu verstärken, um ge n stockungen zu verhüten, der Aufstellung und Prüfung von , das gebotene c sorgfältiger Durch⸗ arbeitung zu sichern und die Feststellung der für das Meliorasionswesen der einzelnen Provinzen belangreichen Ver⸗ hältnisse zu fordern. Nachdem der landwirthschaftlichen Ver⸗= waltung durch die Staatshaushalts⸗Etats der Jahre 188788 und 1888/89 die Mittel zur Verfügung gestellt worden waren,
um zunächst drei Baumeister und hiernächst weitere zwei Bau⸗ meister in der bezeichneten Weise zu beschäftigen, soll ein Mehrbetrag von J200 66 dazu verwendet werden, um noch zwei RNegierungs⸗Baumeister heranzuziehen. Da es zweckmäßig erscheint, die Leitung und den Betrieb der Stranddeckungsarbeiten, sowie die Unterhaltung der . Bauwerke auf der Insel Sylt und den übrigen nordfriesischen Inseln Schleswig⸗Holsteins von der landwirthschajtlichen Ver⸗ waltung abzuzweigen und in Zukunft, wie dies auf den übrigen Inseln der Nordsee, sowie an der Ostseeküste der Fall ist, der allgemeinen Bauverwaltung zu unterstellen, so ist — unter Zugrundelegung des Durchschnitts der letzten 5 Jahre — ein Betrag von 30 000 MS aus diesem Fonds ausgeschieden und dem Fonds des Etats der Bauverwaltung zugesetzt worden.
Die einmaligen und außerordentlichen Aus⸗ gaben (Kapitel 13) ergeben 904 000 M6 (4 197 500 b). Die Gesammtsumme der dauernden und einmaligen Ausgaben beträgt 11 425 147 S6 (4 701 419 „66). „Die Einrichtung einer Versuchs- und Lehranstalt für die gesammten Gährungs⸗ gewerbe ist von den betheiligten Fachvereinen wiederholt be⸗ antragt und auch von dem Landes-Oekonomie⸗-Kollegium in seiner Sitzung vom Jahre 1886 dringend befürwortet worden. Durch Beschluß vom 29. März 1887 hat das Haus der Ab⸗ geordneten eine entsprechende Petition des Vereins der Spiritus⸗ fabrikanten, des Vereins der Stärke⸗Interessenten und des Vereins „Versuchs⸗ und Lehranstalt für Brauerei“ der Staats⸗ regierung zur Erwägung überwiesen. Während diese Erwägungen noch unter den betheiligten Ressorts schwebten, wandte sich der letztgenannte Verein unter dem 26. Mai 188 aufs Neue an die Staats⸗ regierung und erklärte sich bereit, wenn die Regierung
geneigt fein sollte, das Projekt zunächst nur theilweise zur
. zu bringen, für den auf die Brauerei entfallenden Antheil der ganzen Anstalt einen Kostenbeitrag von 200 000 46 zu leisten. Die auf Grundlage dieses Anerbietens aufgenom⸗ menen Unterhandlungen führten zu dem Entschluß, im An⸗ schluß an das schon vorhandene, dem gedachten Verein in der Landwirthschaftlichen Hochschule eingeräumte Laboratorium eine Versuchs⸗ und Lehranstalt für Brauerei unter den nachfol⸗ genden Bedingungen zu errichten. Der Zweck der Anstalt ist der Betrieb einer kleinen Brauerei zu Versuchs⸗ und Lehr⸗ zwecken, die Ausbildung wissenschaftlicher und technischer Beamten und Hülfskräfte für die Brauerei, die Er⸗ robung neuer Verfahren und Apparate. Die An⸗ talt wird als integrirender Theil der Landwirth⸗ schaftlichen Hochschule auf einem fiskalischen Terrain an der Seestraße errichtet. Den in dem superrevidirten Kosten⸗ anschlag auf 458 000 66 inkl. der ganzen inneren Einrichtung und maschinellen Ausstattung veranschlagten Bau übernimmt der genannte Verein gegen Zuwendung einer Staatssubvention der . dieser Auschlagssumme mit 229 009 auf eigenes Risiko, so daß etwaige Mehrkosten ihm ausschließlich zur Last fallen. Die sämmtlichen Gebäude der Anstalt inkl. der inneren Einrichtung und maschinellen Ausstattung gehen nach Fertig⸗ stelung in das Eigenthum des Fiskus über. Der Verein übernimmt den Betrieb und die Unterhaltung der Anstalt auf eigene Kosten, trägt das ganze Risiko und stellt das erforder⸗ liche Betriebskapital, wogegen ihm auch die Einnahmen aus der Brauerei, dem Lehrgelde der auszubildenden Techniker und den Versuchen ufallen. Der Verein unterwirft sich in seiner n u d ichen Geschäftsgebahrung der Aufsicht durch die andwirthschaftliche Hochschule in gleicher Weise, wie dies jetzt mit seinem Laboratorium der Fall ist. Dem Fiskus steht das Recht zu, dem Vereine den Betrieb der Anstalt ohne Ent⸗ schädigun n entziehen, wenn dieser Betrieb nicht mehr sach⸗ gemäß w. gt; der Verein kann von dem Betriebe nur zurück⸗ treten, wenn er nachweist, daß er 3 Jahre hindurch mit Unterbitanz gearbeitet hat, in diesem Falle soll ihm die innere Einrichtung und maschinelle Ausrüstung der Anstalt als Ent⸗ schädigung verbleiben. Die Brauerei in Norddeutschland entbehrte bisher einer Anstalt zur Ausbildung ihrer Techniker und zur praktischen Erprobung der zahlreichen neuen Erfindungen auf dem Gebiete des Brauwesens, während in den süddeutschen Staaten, Bayern, Württemberg, Hessen ebenso wie in Oester⸗ reich und Frankreich solche Ir in' als Staats⸗ oder Privat⸗ anstalten mit und ohne Verbindung mit Brauereien und Versuchanstalten theils schon längere Zeit bestehen, theils in der Errichtung begriffen sind. Es steht mit Sicherheit zu erwarten, daß die nach ihrem Umfange und ihrer Wichtigkeit für den inneren Bedarf und den Export schon jetzt 1. be⸗ deutende heimische Brauerei durch die Errichtung der geplanten Anstalt einen kräftigen Impuls erhalten und durch die Be⸗ nutzung eines rationeller vorgebildeten Personals und die Verwerthung der Resultate der wissenschaftlichen Forschung ger. örtschritte machen wird. Der Verein Versuchtz⸗ und
ehranstalt für Brauerei, welcher jetzt über 1000 Mit⸗ glieder zählt und welchem durch Allerhöchste Ordre vom 29. Oktober 1888 Korporationgrechte verliehen sind, bietet durch seine bisherige Wirksamkeit alle wünschenswerthen Garantien für einen zweckentsprechenden Betrieb der Anstalt; es erschien daher gerechtfertigt, den Antrag des Vereins nicht unberücksichtigt zu lassen, da es auf diese Weise ermöglicht wird, mit verhältnißmäßig geringen einmaligen Aufwendungen des Staats für eine der eren Industrlen des Landes ein dringend gefühltes Bedürfniß dauernd zu befriedigen. Die Verbindung der geplanten Anstalt mit der Landwirthschaftlichen Hochschule ist durch die mannigfachen Beziehungen der Brauerei zu der ihr die ieh ig liefernden Landwirthschaft, welche auch schon zur Errichtung des Laboratoriums für die Gährungsgewerbe in der . Hochschule geführt haben, naturgemäß gegeben.“
Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheit s⸗ amts. Nr. 6. — Inhalt: a ,, Gesundheits⸗ stand. Volkskrankheiten in der Berichtswoche. — Volkskrankheiten und Sterblichkeit im Dezember 18883. — Sterbefälle in deutschen Städten von 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgleichen in e ren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Berliner
rankenhäusern. — Desgleichen in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Das öffentliche Gefundheitswesen des Regierungsbezirls Aurich 1883 bis 1885. — n . — Zeitweilige fe, deln 2e. — Thierseuchen. Rinderpest in Rußland 1888, 1. Halbjahr. — . krankheit im Deutschen Reich 1382. — Veiter närpolizeiliche Maß⸗ regeln. — Medizinal ⸗Gesetzgebung ꝛc. (Preußen) Viehbeförderung nach den Nordser Häfen. — (Regierungsbezirk Posen) Verladung von Thieren auf Fisenbahnen. — (Hamburg.) Gesundheits und Krankenpflege an Bord von Kauffahrteischiffen. — Rechtsprechung. (Landgericht Colmar.) Nachahmung von China Wein. — Sterbefälle in deutschen Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern für den Monat Dezember 1888. — Desgleichen in größeren Städten des Auslandes.
Centtalblatt der Bauverwaltung. Nr. 5H A. — Inhalt: Nichtamtliches: Versuche mit 2 m weiten Monier- Röhren. — Ent- wurf zu einem oberrheinischen Schiffahrts kanal. (Fortsetzung.)
Gewerbe und Handel.
Die ordentliche Generaloersammlung der Allgemeinen Deutfchen Hagel⸗Versicherungsgefellschaft zu Berlin vom 31. Januar d. J. hat zu den auf der Tagesordnung stehen zen Punkten folgende Beschlüsse gefaßt: Decharge-Ertheilung für das abgelaufene Geschäftsjahr 1888 sowie Decharge⸗Ertheilung zu der im Frühjahre v. J. von der jetzigen Verwaltung aufgestellten Bilanz pro 1887; Bestätigung der in der außerordentlichin General- versammlung vom 14. Mär; 1888 und der seitdem vom Verwaltungs- rath gefaßten Beschlüßse; Genehmigung des Entlassungsgesuchs des Direktors Lotze und Wahl des seitherigen stell vertretenden Di ektors W. Wilke fowie des Subdirektors H. Heyl in Berlin als Direktoren.
— Nach dem Bericht des Vorstandes der Berliner Brod fabrik Aktiengesellschaft gestaltete sich der Geschäftsbetrieb des Jahres 1888 im ersten Semester fehr ungünstig. Im letzten Quartal trat dann wieder regere Kauflust bei besserem Rendiment ein, da inzwischen auch die Nebenprodufte in Folge schlechter Futter⸗ ernte im Preise gesliegen waren. Die aufgesammelten Mehlvorräthe wurden bis zum Schluß des Jahres vollständig geräumt, und die freigewordenen Lagerräume konnten durch Aufspeicherung von Roggen für den. Winter nutzbar gemacht werden Diese Ausnutzung gewährte einen direkten Gewinn, weil die bisher alljährlich gejahlten bedeutenden Auslagerungs⸗Spesen für das Mehllager fortfielen. Die Müble hat mit Ausnahme von kurzen Unterbrechungen, welche für die jährlich sich wiederholenden Repargturen nothwendig sind, ununterbrochen ge⸗ arbeitet; in Folge dessen sind 2325 t mehr vermahlen wie im Jahre 1887. — Die Abschreibungen wurden, nachdem im vorigen Jahre durch hohe Abschreibungen der Entwerthung der außer Betrieb ge⸗ stellten Bäckerei Rechnung getragen worden ist, wieder auf die alten äblichen Sätze zurückgeführt. Der Reingewinn pro 1888 beträgt mit Hinzurechnung des Gewinnübertrages von 14875 M6 aus 1857 135 499 S Der Vorstand schlägt vor, eine Dipidende von 139 90 zu vertheilen und den Rest von 897 M auf 1889 vorzutragen. .
— Der Aufsichtsrath der Berliner Cichorien- Fabrik, Aktien ⸗Gesellschaft, vormals H. L. Voigt, hat beschlossen, für das Jahr 1888 bei gleichen Abschreibungen wie bisher die Ver⸗ theilung von 80/9 Dividende der General versammlung zur Genehmigung vorzuschlagen. .
— Vie Rhein. Westf. Ztg.“ berichtet vom rheinisch⸗ westfälischen Eisen⸗ und Stahlmarkt: Die Haltung des rheinisch⸗westfälischen Eisenmarkts war auch in den letzten Wochen eine feste; das Geschäft war lebhaft und die Preise bei steigender Tendenz fest. Das Eisenerzgeschäft war auch in der letzten Woche im Siegerlande und im Nassauischen sehr lebhaft, trotzdem der Rückgang in den Seefrachten den Bezug aus ländischer Erze wieder erleichtert hat. Die Preise konnten sich fest auf den Sätzen der vorigen Woche behaupten. Auch in Lothringer Erzen sind die Preise fest; wesentliche Aenderungen im Versandt sind nicht zu verzeichnen. Das Roheifengeschäft ist in allen Sorten lebhaft bei sehr festen Preifen. In Spiegeleißen herrscht augenblicklich eine sehr rege Nachfrage; die Käufer suchen namentlich für das zweite Viertel⸗ jahr anzukommen. Die Preise sind in Folge dessen sehr fest und seit dem letzten Bericht abermals in die Höhe gegangen. In Pudd el; roheifen ist ebenfalls lebhafter Verkehr. Der vom Verband auf 54 M erhöhte Preis für Qualitäts · Puddelroheisen wird anstandslos bewilligt und es werden meistens sogar Abschlüsse, auf längere Zeit gesucht. In Gießereiroheisen ist die Nachfrage eine stetige. Thomaseisen ist noch immer lebhaft begehrt und jeigt steigende Tendenz. Auch Bessemereisen wird etwas höher bezahlt als früher, ist, aber im Ganzen noch verhältnißmäßig vernachlässigt. Das Stabeisengeschäft scheint sich in erfreulicher Weise weiter ju entwickeln; Aufträge vom Inlande laufen in be⸗ k Anzahl ein. Da die Preise der Rohmaterialien, Roheisen und Kohle jedoch in rascherem Tempo vorangeschritten sind als die Walzwerkserzeugniffe, so stehen die Preise der letzteren nicht mehr in richtigem Verhältniß zu den Robstoffpreisen., und es ist höchst wahrschein- lich, daß demnächst eine Erhöhung beschlossen wird. Bezeichnend für die Lebhaftigkeit des Geschäfts ist, daß die den einzelnen Gruppen für das erste Vierteljahr 1889 zum Verlauf freigegebenen Posten Stabeisen bereits Abfatz gefunden haben. Die Form eisenwalzwerke sind eben⸗ falls in letzter Zeit wieder besser mit Aufträgen versehen, da man bereits anfaͤngt, sich für die beginnende Bauthätigkeit wieder vorzusehen. Die größere Rezsamkeit im Bandeisen⸗ geschäft hat angehalten. Die Abnehmer sind geneigt, auf längere Zeit . finden indessen wenig Entgegenkommen. In Gröobblechen ist das Geschäft noch immer lebhaft und die erhöhten Preise werden anstandslos bewilligt. Auch das Fein— blechgeschäft ist in letzter Zeit etwas lebhafter geworden, die Nachfrage ist reger und die Werke sind, wenn auch noch nicht aus⸗ kömmlich, fo doch besser beschäftigt. In Walzdraht ist das Ge= schäft in der letzten Zeit lebhafter. Die Eisengießereien und Maschinenfabriken sind andauernd gut beschäftigt; dasselbe ist mit den Bahnwagenfabriken der Fall. . ö
Karlsruhe, 6. Februar. (W. T. B) Die Firmg Ludwig Löwe K Co, in Berlin hat in Gemeinschaft mit der Pulverfabrit Rottweil in Hamburg und den Vereinigten Rheinisch⸗Westfälischen . in Köln die Metallpatronenfabrik von
orenz hier für 5 Millionen Mark käuflich erworben. Die Ge⸗ schäfte der Patronenfabrik, deren Leitung vorläufig die Firma Ludwig Löwe & Co. übernimmt, werden für die gemeinschaftliche Rechnung der drei oben genannten Firmen weitergeführt.
London, 6. Februar. (W. T. B.) Un der Küste 3 Weizen⸗ ladungen angeboten. — Wollauktion. Stimmung fest.
New⸗Hork, 25. Januar. (New ⸗ Yorker Hdls.«⸗ Itg. ) Von dem Verlauf des legitimen Geschäfts läßt sich in dieser Be⸗ richtswoche nicht viel, Bedeutendes sagen Der Export ist zwar im großen Ganzen befriedigend gewesen, doch hat sich eine eher lustlose Stimmung in vielen Branchen bemerkbar gemacht, was wohl in erster Linie dem anhaltend milden, der jetzigen Jahreszeit völlig unangemessenen Wetter zuzuschreiben ist. Ganz besonders macht sich dieses bei der Kohlen⸗Industrie bemerkbar; aus Fachkreisen wird mit⸗ getheilt, daß gegründete Befürchtungen vorliegen, die Produktion über⸗ steige den reellen Bedarf um ein ganz Bedeutendes. Auch aus der Eifen⸗ und Metall⸗Branche lassen sich, wenn auch nur ver⸗ einzelt, Klagen hören, und der diese Woche stattgehabte, allerdings wohl mehr auf spekulative Einflüsse zurückzuführende scharfe Preis- rückgang in Brotstoffen hat auch das legitime Geschäft ungünsti beeinflußt. — Die Notirungen am Wechselmarkt haben sich 14 behauptet, doch ist das Geschäft kein umfangreiches gewesen. Die vierte Jahreswoche darf die Ehre für sich in Anspruch nehmen, daß in ihr — zum ersten Mal in 1889 — Goldexport, d. h in etwas größerem. Maße, stattgefunden hat; es sind in dieser Woche zur Verschiffung ab Rew⸗Jork nach Europa gelangt insgesammt 1 009 000 Doll.
Verkehrs⸗Anftalten.
Dem Verwaltungsbericht der Königlich württembergischen Verkehrsanstalten für 1887/88 zufolge haben beim Eisen⸗ babn⸗Betrieb im Berichtsjahr die Gesammt⸗Einnahmen 31 620 341 M (1886/87 30 622 3665 MS,), die Gesammt ⸗ Ausgaben 16 222 023 M (1886/87 16161 354 44) betragen. Es ergab sich also ein Reinertrag von 15 398 318 „ (gegen 14461 011 M im Vorjahre). Nach Berücksichtigung der Veränderungen beim Betriebsfonds belief sich die baare Ablieferung zur Staats⸗Hauptkasse auf 15 438 756
egen 14452 379 „ im Vorjahre). Verglichen mit der im aupt⸗Finanz⸗»Etat für 1887/88 verabschiedeten Summe von 3 458 730 A6, ist der Reinertrag des Eisenbahnbetriebs um 1939 588 S, die baare Ablieferung um 1 989 026 6 höher. Auf 1 Rn Betriebslänge kamen im Berichtsjahre: Betriebs⸗