1889 / 42 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Feb 1889 18:00:01 GMT) scan diff

urtheilt, dann aber von der Redaktion auf meine Veranlaffung entfernt worden ist so können Sie der Stagtzregierung keinen Vorwurf dargug machen, wenn sie nach diesem Wechsel der Redaktion dem

. n Kreisblatt“ die amtlichen Bekanntmachungen noch be⸗

Abg. Hansen lenkte, wie in ,, Jahren, die Auf⸗ merksgnkeir der Regierung auf die Unterbringung pflicht⸗ . Familienväter, die Frau und Kinder verließen, in Arbeitshäusern, und sprach, die Hoffnung aus, daß diese An⸗

gelegenheit recht bald eine landes- resp. reichsgesetzliche egelung erfahren mag,

. Lehmann bedauerte, daß der Civilgemeinde Serrig (Kreis Saarbrücken) staatlicherseits die Genehmigung versagt worden sei, die Mittel für einen von der Kirchengemeinde 1 Kirchenbau zu bestreiten. Dies sei um so be⸗

auerlicher, als in diesem Falle Civil⸗ und Kirchengemeinde 36 religise Zwistigkeiten und Unzuträglichkeiten also aus⸗ ges loffen gewesen seien.

inister des Innern, ,

Meine Herren! Meine Erklärung auf die von dem Hin. Abg. Lehmgnn angeregte Frage wird so überaus dürftig und unvollständig ausfallen, daß ich mir zur Entschuldigung derselben eine allgemeine Vorbemerkung gestatten möchte. Melne Herren, wenn ich im Allge⸗ meinen selbstverstaͤndlich durchaus bereit bin, auf die Erörterung . das Ministerium des Innern betreffenden Angelegenheit hier einzu⸗ gehen, Auskunft zu ertheilen und über etwaige Beschwerden mich zu dͤußern, so muß ich immer einen Vorbehalt dabei machen: ultra . nemo tenetur! Die Zahl der beim Ministerium des Innern äglich r hen und zur Bearbeitung gelangenden Sachen, über 1660 täglich, ist so groß, daß es eine absolute Unmöglichkeit ist. für * . die Einzelheiten noch vollständig im Gedächtniß zu

n.

Ich werde deshalb nur dann in der Lage sein, eine sichere und bestimmte Auskunft geben zu können, wenn diejenigen i, welche die Angelegenheit hier zur Sprache bringen, die Güte haben, diese mir . rechtzeitig mitzutheilen, daß ich Gelegenheit habe, die Akten darüber einzusehen und mir von dem betreffenden Referenten Vortrag 21. 3. . G weiß ö

Meine Herren, ich weih ja wo l, daß, wenn es Jemandem weniger auf eine sachliche Erörterung ankommt als wie darauf, einem Minister Ungelegenheiten zu bereiten, es sehr zweckwidrig sein würde, eine derartige vorgängige Mittheilung ergehen zu lassen. Das macht sich viel besser, wenn ausgerüstet mit dem vollen Beweis⸗ mgterial ganz überraschend ein solcher Angriff erfolgt, und dann der t erklären muß: ja, ich kann mich auf die Sache nicht mehr

nnen! Ich darf daran erinnern, daß an einer anderen Stelle und von einer, in diesem Hause nicht vertretenen Partei, diese Art und Weise des Angriffs zu einem vollständigen System ausgebildet worden ist. In diesem Hause, nehme ich an, kommt dies nicht vor; aber meine Herren, wenn der Hr. Abg. Lehmann die Güte gehabt hätte, in derselben Weise, wie es von seinem Fraktions⸗ genossen Hrn. von Strombeck geschehen ist, mir seine Absicht mitzu⸗ theilen, diese Sache hier zur Sprache zu bringen, dann würde ich die Gründe, weshalb die Genehmigung hat versagt werden müssen, ihm haben mitthellen können. Jetzt kann ich nur sagen: ich p es nicht mehr, wahrscheinlich wird hier der Fall vorliegen, daß sich die Kultus gemeinde mit der politischen Gemeinde doch nicht volsständig deckt; vielleicht liegen auch noch andere Gründe vor, wie gesagt, meine Auskunft ist eine dürftige, ich weiß es aber nicht mehr. Abg. Dietz fragte die Regierung, wie es mit der An⸗ gegen 3. Gemeinde Rheinbrohl und des Bürgermeisters onra ehe. . det ö Herr ĩ urth: . eine Herren! Seit einem vollen Lustrum ist Jahr für Jahr die Frage der Rheinbrohler Kirchenglocken und die hne d ld, Bürgermeisters Conrad in K hier zum Gegenstand so ein⸗ gehender und erregter Diskufsionen gemacht worden, daß ich wohl er⸗ warten durfte, es würden dieselben in diesem Jahre gleichfalls wieder zur Sprache gebracht werden, und zwar um so mehr, als der Hr. Abg. Bachem, der ja das letzte Mal der Hauptredner in dieser Frage ge⸗ wesen ist, am Schluß seiner zweiten Rede vom 31. Januar vorigen e. erklärte: es sei nunmehr die Angelegenheit des Bürgermeisters

onrad von dem Chrengericht der Offiziere in Angriff genommen, es sei dadurch der Stein ins Rollen gekommen und man könne ja auf die weitere Entwicklung der Sache gespannt sein. Ich habe natürlich deshalb sofort die Akten einfordern lassen und bin jetzt im Besitz des gesammten Materials.

Meine Herren, daß der Hr. Abg. Bachem die Sache nicht wieder würde angeregt haben, das ist mir allerdings nach dem Resultat der Verhandlungen klar. Er hat sich nicht gerade als ein zuverlässiger Prophet erwiesen. Der Stein, den er erwähnte, ist ins Rollen gekommen, aber er hat nicht, wie der Hr. Abg. Bachem annahm, den Bürger⸗ meister Conrad darniedergeworfen, sondern er hat dem Koloß ver⸗ leumderischer Beleidigungen und unerhörter falscher Beschuldigungen, welche gegen den Bürgermeister Conrad erhoben worden sind, die thönernen Füße zerschmettert und den 66 Meine Herren, daz Ehrengericht der Offiziere hat, nachdem ihm das Erkenntniß des Kölner Landgerichts, die Zeugenaussagen in der Koblenzer Untersuchung und sämmtliche gerichtliche und außser⸗ gerichtliche Verhandlungen vorgelegt worden sind, nach Prüfun derselben dahin erkannt, daß der Bürgermeister Conrad 3 nichts habe zu Schulden lommen lassen, was die Standesehre eines preußischen Offiziers gefährde oder berletze und hat ihn voll⸗ ständig freigesproch gn. Dieses Erkenntniß ist durch eine Aller⸗

öchste Orbre vom 10. v. M. bestätigt worden. Dem vielangefeindeten

anne ist die eklatanteste Genugthuung, die vollständigste Ehrenrettung zu

Theil geworden, und ich freue mich, dies vor dem hohen Hause kann tiren zu können. Meine Herren, heute, wo, wie ich annehme, zum letzten Mal diese Angelegenheit das hohe Haus beschäftigen wird, (O nein im Centrum) nun dann will ich sagen, wo sie zum letzten . ernsth aft dieses Haus beschäftigen wird, muß ich mir gestarten, namentlich, weil eine große Anzahl von Mitgliedern hier im Hause sind, die den früheren Verhandlungen nicht vollständig beigewohnt haben, in aller Kürze das Ergebniß der gesammten Untersuchung hier zu rekapituliren, um die

,. die dem Manne zu Theil geworden ist, auch zu be⸗

Der Bürgermeister Conrad in Hönningen ist wesentlich mit in Folge

des Umstandes, daß er in det Rheinbrohler i e dn , nnn erh licht nf lg den Weisungen seiner vorgesetzten Dienstbebörde nachge⸗ ommen in in der unerhörtesten Weise angegriffen worden und zwar unter nes Mannes, der, gelinde gesagt. doch zu den fragwürdigften

ehört. Es. wurben gegen af tibe ungefähr 35 Anklagen on diesen 33 It ben, waren etwa 26 so vollständig gus der Luft gegriffen, daß sie sich ohne Weiteres beim ersten Ansehen in eitel Dunst auflösten. Von den übrig gebliebenen 7, welche durch die Instanzen getrieben wurden, stellten sich bei eingehender Unter⸗ suchung hy ebenfalls als durchaus unbegründet heraus. Es blieben jedoch wei zweifelhafte Punkte. Der Hr. Abg. Bachem hat diese . unkte ganz korrekt auf Grund des Erkenntnisses des Kölner Land⸗ enn welcheg in Beireff dieser Punkte den Beweis der Wahrheit är geführt erachtet, in der Sitzung vom 31. Januar 1888 praäzisirt.

,,

er .

. 1 . nklage ist. Es itt so behauptet

daß 1) der Bürgermeister Conrad in einer Wi aft zu

Hönningen Zechschul eträge von 3

zu Falle gebracht.

Führung e G e. erhoben.

ulden gegen geglichen, welche der Gemeinde zustanden; 2) d . Conrad in zwei Fällen Gemeindegelder ,,,, ie bis 14 Jahren, in einem Falle sogar erst dann an die Gemeindekasfe ö . habe, als beim Gemeinde Empfänger mit Anzeige ge⸗

olgendes richtig: Der Bürgermeister Conrad hat in einem Fall einen Betrag von 30 0 Abschlagszahlung auf den Erlös von 115 M für verkaufte Weiden vom Dezember 1880 oder Ja⸗ nuar 1881 bis April 1881 bestimmungswidrig in Empfang genommen und an sich behalten, bis er nach der Zahlung des Ge⸗ . im April sie an den Gemeindeempfänger abgeliefert hat. 6 ist ferner richtig, daß derselbe bestimmungswidrig . Betrag von 89 M für eine im Prozeß befindliche Forderung der Gemeinde Hönningen im Juli 1879 in Empfang genommen hat, Diese Summe sst ihm gegeben werden mit dem außdrüclichen Vorbehalt, er möge das Sachverhältniß und die Akten dahin prüfen, ob wirklich eine solche n,. der Gemeinde zustehe. Er hat die Akten nicht gleich bekommen können, und es hat sich fast ein volles Jahr derzögert, biz er diesen. Betrag abgeliefert hat. Der Bürgermeister Conrad hat in beiden enn bestimmungswidrig gehandelt, und es ist für dieses formale Verfahren denn es ist nur ein formales Ver fahren ihm von seiner vorgesetzten Dienstbehörde eine Miß. billigung zu Theil geworden. Ich lih⸗ einen Werth darauf, daß in dem Kölner Erkenniniß und in der Aeußerung des Hrn. Abg. Bachem der Zeitraum nicht arf 3 und 12, sondern auf 6 und 18 zer an⸗ gegeben ist. Aber, meine Herren, diese ganze formale Ordnungs⸗ widrigkeit erhält erst ihren Charakter durch den Zusatz, der gemacht worden ist, nämlich, daß der Bürgermeister Conrad erst dann die Ablieferung bewirkt habe, nachdem mit Anzeige gedroht worden, denn daraus geht ja doch in Verbindung mit dem ersten Anschuldigungs⸗ punkt hervor, daß man den Verdacht, die Vermuthung hervor⸗ rufen wollte, er habe diese Beträge für verwenden, sie also unterschlagen wollen. Und nun, meine Herren, was diesen 5 anlangt so ist der fal sch. Es ist festgestellt, daß der Zürgermeister Conrad diese Betraͤge an die Gemeindekasse aus eigenem Antriebe, spontan i n. hat, obne daß mit einer Anzeige gegen ihn beim Gemeinde Empfänger vorher gedroht worden . Dlese Anschuldigung gewinnt jedoch erst ihren richtigen Charakter in Verbindung mit der ersten Anschuldigung, zaß Conrad in einer Wirth⸗ schaft zu Hönnigen Zechschulden gegen Beträge von Kellermiethen nne er ee , , 9 86 . ger möchte zunä arauf hinweisen, wie äußerst geschickt der Ausdruck Zech chulden? ist. Etymologisch kann man ja unter Fr t men allerdings ebensowohl Beträge verstehen, welche für de Zeche wie für das Zechen geschuldet werden. Aber ich meine, im gewöhnlichen Sprachgebrauch haben die Zechschulden“ den unan⸗ genehmen Nebenbegriff: leichtsinnig kontrahirter Schulden, kontrahirt in Folge des Genusseg eines Uebermaßes von Getränken.

Nun bestanden die Zechschulden des Bürgermeisters Conrad aus einem Betrag von 0 M, welchen er schuldig geworden ist in einem Zeitraum von 3 Jahren für gelieferte Speisen und Getränke und für entnommene Gegenstände für seine Haushaltung. Er hat diese Zechschulden in der Welse berichtigt, daß er einen Betrag von 45 , welche der Gastwirth ihm schuldete, kompensirt hat mit dieser¶ Forderung, den Rest von 5 S aber anderweit beglichen hat. Es kommt nun, also wesentlich darauf an, ob die Behauptung, die ich hier aufstelle, daß dem Conrad diese Hi n zustand, richtig ist, oder ob die Behauptung des Hrn. Abg.

achem, welche von dem Kölner Gericht für nachgewiesen erachtet worden ist, zutrifft, daß diese Beträge der Gemeinde Hönningen zugestanden haben. Meine Herren, nun ist glücklicher Weise die Richtigkeit meiner und die Unrichtigkeit der Annahme des Kölner Gerichts durch Urkunden und die Aussagen vereideter Jeugen erwiesen.

Dem Bürgermeister Conrad wurde bei seiner im September 1875 erfolgten een das Schoop'sche Haus in Hönnigen ö der Gemeinde zur Nutznießung überwiesen. Ausgenommen wurden davon zwei Räume, welche zu Zwecken des Gemeinderaths. Bureauzwecken benutzt werden sollten. Einer der beiden Keller im Hause ist in dem Beschluß des Gemeinderaths vom Januar 1875, durch, welchen das Daus eln für allemgl als Wohn. und Geschäftsgebäude für den Bürgermeister in Hönnigen bestimmt worden war, nicht aus— genommen. Der Beschluß, welcher so lautet, wie ich ihn hier referire, ist in diesem Sinne in das Protokollbuch des Gemeinde⸗ raths aufgenommen und von sämmtlichen Gemeinderathsmitgliedern unterschrleben. Nun haben in dem Prozeß, der gegen die Kölner Volkszeitung. angestrengt worden ist, drei dieser Gemeinderaths⸗ mitglieder die Behauptüng aufgestellt, es sei in der Gemeinderaths⸗ 56 vom Januar 18755 davon die Rede gewesen, daß die Miethe ür einen an einen Gastwirth vermietheten Keller in dem gedachten Hause der Gemeinde verbleiben solle, und auf Grund dieser Behaup- tung der drei Gemeinderathsmitglieder ist dann von dem Kölner Gericht der Beweis der Wahrheit für geführt erachtet und die Zeitung freigesprochen worden.

. Zunächst, meine Herren, möchte ich sagen, selbst wenn das wahr wäre, was diese Zeugen behauptet haben, so würde es darauf nicht ankommen. Denn nach der rheinischen Gemeinde ordnun ist für jeden Gemeinderathsbeschluß die Aufnahme in das Protokollbuch und die Unterzeichnung durch mindestens 3 Mitglieder aus drücklich vorgeschrieben. Wenn nun von dieser Kellermiethe im Protokollbuch nichts steht, sondern nach der Fassung des Beschlusses das ganze Haus wie an⸗ gegeben zur Verfügung des Conrad stand, so würde es nicht darauf ankommen; wenn wirklich in der Sitzung etwas Anderes verabredet worden ware, da davon Nichts protokollirt, sondern das Gegentheil ge⸗ und unterschrieben worden ist. Aber, meine Herren, wie steht denn . Xr r rl bekannt, d en Herren bekannt, daß nicht bloß gegen die „Kölnische Volkszeitung sondern auch gegen 9 Koblenzer Volks ⸗Jeitung“ . klage wegen Verleumdung des Conrad erhoben worden ist, und in der letzteren Anklagesache ist nun eine vollständig neue Beweisgufnahme und zwar durch ei dliche , der sämmtlichen Mitglieder des Gemeinderaths erfolgt, welche diesen Beschluß damals gefaßt haben und noch am Leben waren. Diese Mitglieder, an ihrer Spitze der Graf Westerholt ˖ Gysenberg auf Arenfels, bekunden nun überein⸗ stimmend, daß ihnen von irgend einem derartigen Beschluß, von irgend einem derartigen Vorbehalt nichts bekannt sei, sondern daß der Be⸗ schluß so gefaßt sei, wie er protokollirt und unterschrieben . Es sind dabei auch diejenigen Mitglieder vernommen worden, die in Köln nach dem Gerichtserkenntniß anders ausgesagt haben sollen, und diese erklärten sich nun zurückhaltender. Einer sagte: es sei ihm von einem verstorbenen Mitgliede des Gemeinderaths ob in oder außer der betreffenden Gemeinderaths⸗Versammlung, dessen entsinne er sich nicht mehr ganz genau gesagt worden, der eine der beiden Keller verbleibe der Gemeinde Ein anderer meinderathe von einigen Mitgliedern über den zwar gesprochen, aber flüchtig darüber ine g gen gen worden. die Ungenauigkeit, ich will es nicht anders bezeichnen, in der Zeugen⸗ aussage in der Kölner Sache, demnächst in der Unter⸗ suchung in Koblenz richtig gestellt worden. Nachdem diese Zeugen in Koblenz eidlich vernommen und das Sachverhältniß klar r worden, hat leider eine gerichtliche Feststellung durch ein rkenntniß, welches die Koblenzer Volks Zeitung“ verurtheilt hätte, k können, denn es war die Verjährung inzwischen ein Dag war für den Bürgermeister Conrad sehr ungünstig. Derselbe hat wirklich bei . lf, ge viel Un un e . zu⸗ letzt aber auch viel &lück. Er hat das ö gehabt, daß er in der schmählichsten und wirklich unerhörtesten Welse angegriffen worden ist, namentlich, weil er seine Pflicht als Beamter gethan hat; er hat das Unglück gehabt, daß in einem Erkenntniß, gegen welches Berufung nicht zulaͤssig war, der Beweis der Wahrheit für zwei Anschuldigungs⸗ punkte fär geführt erachtet wurde, ohne daß ihm Gelegenheit gegeben war, den Gegenbeweis zu führen. Er hat das Unglück gehabt, daß, nachdem der Gegenbeweis geführt war in der zweiten Sache, die An⸗ gelegenheit als verjährt erachtet worhen ist und die Sache nicht noch; mals zur gerichtlichen Entscheidung gelangen konnte, Er hat noch ein anderes Unglück gehabt, meine Herren, es ist ihm hier sehr verargt worden, daß er nicht sofort gegen die Zeitungen

ag es sei im Ge⸗ illmann'schen Keller So ist

Meine deren, es ist, was zunächst den 2. Punkt anbelangt,

tungen cingelestet worden ist. Cs i jetzt aber, end zwar durch din

Aussage des Landraths von Runckel, aktenmaäͤßig festgestellt, daß

die Zeitungen vorzugehen, daß er sich an seinen Landrath bes. wegen gewendet hat. ieser ihn aber von einer meines Erachtens unrichtigen Auffassung ausgehend, veranlaßt hat, die Verfolgung nicht eintreten zu lassen. Denn, sagte der Landrath. das wird . politischer Prozeß und, wie es bei politischen Prozessen mit der Erforschung der obsektiven Wahrheit zugeht, darüber habe ich in meiner früheren Cigenschaft als Richter manche trübe Erfahrung gemacht. Meine Herren! Ich halte dag für einen falscken Standpunkt und es ist ja demnächst auch von Aufsichtswegen der Antrag auf Ein⸗ leitung der Untersuchung erfolgt. 9 u dem vielen Unglück für den Mann kommt aber auch ein eson /

eres Glück; zunächst daß der Eintritt der Verjährung in Koblenz erst dann erkannt worden ist, nachdem alle Zeugen eidlich ver⸗ nommen waren und das Sachverhaͤltniß vollständig klar gestellt war; und zweltens hat der Mann das ganz besondere Glück gehabt, daß er dem Offinierstande angehört.

Meine Herren, dadurch ist es möglich geworden, eine Revision des Vorprozesses wenn auch nicht in dem formellen Sinne ein⸗ treten zu lassen, denn dem Ehrengerichte sinid sämmtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen, das Kölner Erkenntniß, die Koblenzer ÄAussagen, die gerichtlichen und außergerichtlichen Alten vergelegt worden, und daz Ehrengericht der Offiziere Hat cine Ent- . getroffen, welche diesen Bürgermeister vollständig reha⸗

Meine Herren, zu meiner großen Freude ist auf diese Weise nunmehr die Sache, die jahrelang einen ö wirklich in ö schmäh⸗ lichsten und unerhörtesten Weise hat Angriffe erdulden lassen, zu einem versshnenden Abschluß gekommen, durch das Erkenntniß des Ehrengerich durch die dasselbe bestätigende Allerhöchste Ordre vom 10 v. M. Ich möchte um die Erlauhniß bitten, diese Allerhöchste Ordre hier verlesen zu dürfen; sie lautet:

Ich ertheile dem mit den Untersuchungsakten hierbei zurüc⸗ erfolgenden ehrengerichtlichen Spruche vom 9. November v. J. wider den Rittmesster a. D. Conrad, zuletzt von der Reserve des 2. Rheinischen Husaren⸗Regiments Nr. 9, ans dem Landwehrbezirk Neuwied, wonach demselben wegen der gegen ihn in öffentlichen Blättern erhobenen Anschuldigungen, Beträge von Kellermiethe, welche der Gemeinde zugestanden, eingezogen und für sich verwendet zu aben, ohne daß die zur Sache geführte gerichtliche Untersuchung diese Be⸗ schuldigung als unrichtig bezeichnet habe, sowie durch zweimalige amtliche Empfangnahme von Geldbeträgen in seiner Eigenschaft als Bürgermeister und verspätete Abführung derselben an die Gemeinde. kasse seine Unbescholtenheit gefährdet zu haben, ein Vorwurf nicht k . . 6. dier s it e. der Verle . ,. G efähr⸗ ung der Standesehre für schuldig zu erachten, vielmehr freizu⸗ sprechen ist, hierdurch die Bestätigung. .

Berlin, den 10. Januar 1889. ilhelm

( ez. W —⸗ Meine Herren, ich wiederhole: dem Yen ist die eklatanteste Ehrenrettung und Genugthuung zu Theil geworden. Ich freue mich von Herzen darüber, und ich hege zu dem Gerechtigkeitssinn des Hrn. Abg. Bachem das Vertrauen, daß auch er, wenn er dies lesen wird, sich mit mir darüber freuen wird. .

Ein Vertagungsantrag des Abg. Berger wurde abgelehnt.

Abg. Dr. Windthorst: Er habe nicht gewußt, daß 3. 6 heute zur Sprache kommen würde, habe die Akten nicht gelesen und könne deshalb gegenüber der vollkemmen durch⸗ gearbeiteten Vertheidigungsrede des Ministers nicht erschöpfend erwidern. Der ö Bachem, der das ganze Material kenne und den Verhandlungen in Köln beigewohnt habe, werde wohl gelegentlich sich darüher äußeern, heute sei derselbe wegen dringender Geschäfte abwesend. Ihm (Redner) liege es lediglich an der formellen Frage. Im vorigen Jahre habẽ, der damalige Minister erklärt, er wolle mit weiteren Schritten warten, bis das Erkenntniß des Koblenzer Gerichts vorliege und, wenn es so ausfalle, wie das Kölner, seine Maß⸗ regeln treffen. Das Erkenntniß in Koblenz sei nicht gekommen und zwar merkwürdigerweise wegen Perjährung. er habe denn aber die Verjährung herbeigeführt? In Kohlenz habe allerdings über einen Punkt eine Vernehmung stattgefunden, und der Minister habe daraus eine volle Rechtfertigung für den Burgermeister Conrad entnommen. Der Minister könne allerdings subjektiv darüber urt eilen, sei aber, da kein Erkenntniß des Gerichts vorliege, in dieser Sache inkompetent. Um durchaus ine Revision zu haben, habe man ein ganz eigenthümliches Wg ren eingeschlagen, man habe ein Ehren⸗ gericht befragt. Ohne Zweifel habe dieses nach bestem Er⸗ messen und Gewissen geurtheilt, aer in diesem ehrengericht⸗ lichen Verfahren hätten nur Hr. Conrad und seine Vertreter Aeußerungen zu machen gehabt, eine Entgegnung habe nicht stattgefunden, es sei also ein Urtheil auf Grund einer ein⸗ seitigen Untersuchung. Er bezweifle die Gewissenhaftigkeit des Ehrengerichts nicht, dieses Verfahren führe aber nicht eine Beurtheilung aller Verhultniffe herbei. Die Erkenntnisse des Kölner Gerichts und des Ehrengerichts ständen s diametral gegenüber. Das Ehrengericht habe erkannt, daß in dem Verfahren des Hrn. Conrad nichts seiner Standesehre widerspreche. Ehrengericht und Kölner Gericht ständen eben⸗ bürtig neben einander, also sei nicht eins ohne Weiteres ent⸗ scheidend. Wenn auch Seitens des Ehrengerichts alle Akten geprüft seien, so halte er sich doch einstweilen an das Kölner Erkenntniß. Man solle aber nicht unter solchen Umständen mit einer gewissen Animosität eine solche Philippika gegen den Abg. Bachem halten, ohne ihn vorher zu . daß man über ihn zu Gericht sitzen wolle. Derselbe habe sich in seiner früheren Darlegung lediglich auf die Entscheidung des Kölner . gestützt. Wenn er (Redner) sich auf etwas stütze, was das Gericht als thatsächlich angenommen habe, so könne ihm Niemand einen Vorwurf daraus machen. Bezüglich der von dem Abg. Lehmann besprochenen Nichtbestätigung zweier Be⸗ schlüsse von Civilgemeinden, eine Kirche zu bauen, verlange er von dem Minister keine Aufklärung, da er nicht darüber orientirt sei. Indessen sei die Frage prinzipiell so wichtig, daß sie Gegenstand einer besonderen Interpellation sein könne, um klarzustellen, welche Prinzipien bei solchen , , , verfolgt würden. Was die Angelegenheit des „Worbiser Kreisblatts. betreffe, so dürfe ein Blatt, dessen Redaeteur sich solche Dinge habe zu Schulden kommen lassen, nicht wieder für amtliche Publikationen . werden. Es gebe ein Mittel zur Abhülfe in dieser

ache; das sei: bis auf Weiteres das Kreisblatt von Heiligen⸗

stadt auch zum Kreisblatt für Worbis zu machen. Der Redacteur der „Eichsfeldia“ sei lediglich wegen eines politischen Preßvergehens bestraft, und ein solches Vergehen dürfe man nicht mik einem so gemeinen Verbrechen auf eine Stufe stellen. Ein solches Argument dürfe man nicht gebrauchen, es mache augenblicklich ffekt, sei aber thatsächlich nicht stichhaltig. Minister des Innern, Herrfurth: Meine Herren! Was zunächst den letzten Punkt das Worbiser Kreisblatt anlangt, so möchte ich lediglich daran erinnern: es ist,

jaube ich, ganz gleichgültig, wem die Typen gehören, mit denen ein latt gebruckt wird, und wer die Abonnementsgelder verclnnahmt,

vorgegangen, und daß erst in Folge von Anwelsungen, die aus Ministerial⸗Instanz ergingen, ö. der rer el zen lich *r

8 ü e , 0 2 d / / / .

is kommt bei einem Blatt in erster Linie auch nach dem. Preßgesetz darauf an: wer ist der verantwortliche he e n m h habe in

Conrad versönlich den dringenden Wunsch gehabt hat, sofort gegen

Bestaͤtigung derselben.

ich möchte den genannten Herren empfehlen, diese Rolle lieber

dieser Stelle eine Aenderung herbeigeführt, bevor ich gestattet babe, daß dem Worbifer Kreisblatt ferner noch die kreisamtlichen Bekannt ˖ machungen zugewendet werden. . . ch würde hierzu aber nicht das Wort ergriffen haben, wenn mich

nicht die Ausführung des Hrn. Abg. Dr. Windthorst in Betreff des Hürgermessters Conrad nöthigten, noch ein paar Worte hinzuzu · ügen. . Meine Herren, der Hr. Abg. Dr. Windthorst hat erklart: es stehe das Kölner Landgerichtserkenntniß entgegen dem ehrengerichtlichen Grkenntniß, und er für seine Person wolle sich an das Kölner Er⸗ lenntniß halten. Nun möchte ich doch kurz daran erinnern: Das Kölner Erkenntniß ist ergangen auf einen Strafantrag der Regierung zu Koblenz als Kommunal⸗Aufsichtsbehörde, des Bürgermeisters Fonrad, nachdem abgesehen von der Vernehmung des Conrad lediglich die von dem angeklagten Blatt bezeichneten Entlastungs⸗ zengen gehört worden waren, ohne daß dem ze Conrad die Möglich ˖ keit gegeben war, das Material für den Gegenheweis zu beschaffen.

In Koblenz ist demnächst die eidliche Vernehmung säm mt. lich er Betheiligten, sämmtlicher Mitglieder des Gemeinderaths erfolgt auch der in Köln vernommenen Mitglieder, und es Fat sich aus diesen Vernehmungen herausgestellt, daß das Kölner Gericht felbstverständlich bone fie, aber auf einer thatsächlich unrichtigen Grundlage sein Erkenntniß gefällt hat. Das Erkenntniß des Ehrengerichts ist gefällt auf Grund der demselben vorgelegten voll ständigen Verhandlungen: des Kölner Erkenntnisses, der Koblenzer Zeugenaussagen und des übrigen überhaupt in der Sache verhandelten Materials. Nun gebe ich . zu, in dem ehrengericht⸗ sichen Erkenniniß steht nicht: die Thatsachen sind falsch, die die Zei⸗ tungen behauptet haben, sondern es steht drin: Ter Bürgermeister Conrad hat sich gegenüber jenen schweren Beschuldigungen nichts zu Schulden kommen lassen, was als eine . oder Ge⸗ faährdung der Standeszehre als Offizier anzusehen sei. Aber, meine Herren, das, glaube ich, bedarf kaum einer weiteren Begründung, daß, wenn das EChrengericht angenommen hätte, es sei auch nur im Entferntesten ein Theil davon wahr, was dort behauptet worden ist, daß dann das Ehrengericht den Conrad als Sffißter niemals hätte freisprechen können. Ich habe einen unrichtigen Kugbruck gebraucht, wenn ich gesagt habe, eine Quasirepision des Kölner Erkenntniffes habe stattgefunden; es hat eine nochmalige gränd⸗ liche Erörterung sämmtlicher in dieser Angelegenheit gepflogenen Ver⸗ handlungen stattgefunden und auf Grund dieser Verhandlungen hat das Ehrengericht erkannt: der Mann ist schuldlos, er ist freizusprechen. Und diefes Erkenntniß ist von Sr. Majestät dem Kaiser bestätigt

worden.

Meine Herren, es ist von dem Hrn. Abg. Dr, Windthorst gesagt worden, es fei mit einer gewissen Animosität über den Hrn. Abg, Bachem, der heute hier nicht anwefend sei, gesprochen worden, es sei eine Philippika gegen ihn gehalten worden. Ich glaube, ich habe mich davon ferngehalten, und sollte das nicht der Fall gewesen sein, so will ich jeden Ausdruck, der nach dieser. Richtung hin gedeutet werden könnte, ausdrücklich zurücknehmen. Ich habe übrigens am Schluß meiner Rede geg ich hätte das Vertrauen zu dem Ge⸗ rechtigkeitssinn des Hrn. Abg. Bachein, daß er sich mit mir über diesen Nusgang der Sache freuen, würde. Meine Herren, ich möchte wirklich nochmals darauf zurückkommen: die Sache ist jetzt zu Ende;

e fann nach ihrem ganzen Verlauf nicht wieder künstlich belebt werden; ie hat einen fo hochdramatischen Charakter gehabt, daß sie jetzt zu Ende ein muß. Es ist wirklich ein Schauspiel in 5 Atten ganz genau nach dem Rezept, wie Sie es in jedem Lehrbuch der Poetik finden.

Erfter Akt: Einleitung und Entwicklung: Glockengelqute der Rheinbrohler Kirchenglocken und das pflichtmäßige Eingreifen des Bůürgermeisterz .

Zweiter Akt: Verwickelung: Erhebung von 33 Anklagen, von denen II sich alsbald verflüchtigen, 2 aber zweifelhaft bleiben. .

Dritter Akt: Höhepunkt der Verwickelung: Das Kölner Erkenntniß, welches den Bewels der Wahrheit für erführt erachtet.

Peripetie. Vierter Akt: In Koblenz die Vernehmung vereideter Zeugen, welche die volle Unschuld dez Bürgermeisters Conrad nach⸗ weisen, nun aber kommt das retardirende Moment Unmöglich⸗ keit der gerichtlichen Feststellung wegen Eintritts der Verjährung.

nr. Akt: Lz fung: militär ehrengerichtliche Untersuchung; nochmalige genaue Durchsicht sämmtlicher gepflogener Verhandlungen des gefammten Materials; vollständige Freisprechung; Allerhöchste

Meine Herren, ich glaube, das Stück ist aus; der Vorhang fällt; die Zuschauer können ruhig nach Hause gehen. Will der Hr. Abg. Pr. Windthorst oder der Hr. Abg. Bachem oder irgend ein anderer

dem zuzuschieben, der bis jetzt auch als der Ankläger des Conrad vorgegangen ist will, sage ich, einer dieser Herren diesem Schau⸗ spiel noch ein Satyrspiel folgen lafsen, dann mochte ich anheimstellen, daß der Betreffende nicht hier im Hause, wo seine Aeußerungen nicht zur Verantwortung gejogen werden können, sondern in der Presse unter Unterzeichnung feines Namens nochmal wörtlich die Anklagen erhebe, die von dem Kölner Gericht für festgestellt erachtet worden sind.

Meine Herren, ich verspreche Ihnen, ich werde dafür Sorge tragen, daß mit größter Beschleunigung sofort gegen den Betreffenden die Anklage wegen verleumderischer Beleidigung erhoben wird; dann wird ja der Hr. Abg. Dr. Windthorst auch noch ein Erkenntniß der ordentlichen Gerichte, welches er dem ehrengerichtlichen Erkennt. niß vorziehen zu müffen glaubt, erhalten, und ich glaube, das Resultat wird dasselbe sein; eklatanteste, vollständigste Genugthuung für den viel angegriffenen Bürgermeister Conrad.

Abg. Berger (Witten): Er bedauere, daß der Abg. Bachem nicht anwesend sei, der ja selbst diese Sache stets bei dem Ministergehalt vorgebracht habe. Um ihm Gelegenheit zu geben, der weiteren Verhandlung beiwohnen zu können, habe er vorhin den Antrag auf Vertagung gestellt, der aber leider nicht angenommen worden sei. Er werde sich aller Angriffe auf den abwesenden Abgeordneten enthalten, aber er müsse boch auf einige Ausführungen des Abg. Dr. Windthorst, der den Abg. Bachem übrigens in ausgezeichneter Weise vertreten . erwidern. Der Abg. Bachem . sich seiner Zeit nicht darauf

eschränkt, nur einzelne Theile des gegen Conrad ergangenen Kölner Erkenntnisses vorzubringen, sondern habe den Buͤrger⸗ meister Eonrad in einer Weise charakterisirt, die weit über das zulässige Maß hinausgegangen sei. Er habe ihn einen nichtsnutzigen ,, genannt, der mit einer Dreistig= feit und eknem Üebermuth auftrete, als ob er nicht der be= len PMiann wäre, der er nach dem Kölner Gericht ei; er 6 ein Mann, der mit dem Aermel bereits das Gefängniß Wenn derartige Aeußerungen gegenüber einem im Kommunaldienst . Beamten fielen, dann habe nicht nur der Minister des Innern, son⸗ dern jedes Mitglied des Hauses, daz vom Gegen⸗ theil überzeugt sei, Recht und Pflicht, für den Beam⸗ ten einzutreten. Wenn die Mitglieder des Hauses auf Grund . Unverantwortlichkeit das Recht in Anspruch nähmen, sich über Beamte, die ihre Schuldigkeit nicht thäten, . auazusprechen, dann hätten sie die P icht, für Diejenigen einzutreten, die zu Unrecht angegriffe

ie ganz anders aig in dem Bericht des Abg. Rintelen von 1886 stelle sich nach den Materialien des Minssters die Sache eraus! Conrad sei danach vollständig unschuldig und ellatant reigesprochen von dem Ehrengericht, dem das gesammte

aöerlak vorgelegen. Der Abg. Dr. Windthorst halte ich nur an * bas verurtheilende Erkenntniß und age, wie es komme, daß in Koblenz Verjährung

gestreift u. s. w.

fen würden.

.

k in hätte unfehl

kassirt werden sodann gemeint, immer

kompetent, die Kölner Daß das Haus aber nach petenter Richter sei, werde

Darstellung in Hönningen unqualifizirbar faul und n zielles Altenstück, das ihm

sei, an einem Sonntag, die Angriffe gegen

verrottet, da verpflichtet,

besuchten, ihre angebliche Deckmantel ihrer .

Hause sei eine fo

Abg. Dr. Windt urtheile bloß forme gegenüber. etwas gegen beide Erkennt

und Pflichttreue , aufgefordert, mit wenn er (Redner)

ureau zur Disposition. schreiben, mente angeführt. irgend einen der Sätze, als richtig anerkenne. so erkannt, daraus folge sei. Er wisse sehr wohl, Thatsachen ausgehen Conrad, oder wie er überlasse ernsthafte Nach Kardorff und Hr. Schluß 4 / Uhr.

denn er habe Er

2. 16 415 S 872 3).

dem Kunstgewerbe⸗ Einnahmen dieses lichen nur noch

32 126 M6 H6

Die Gesammtsumme der

und zwar;

45 Evangelische Geistliche (4 12979 S6 65 8).

(C 4007 M 71 9). Unterstützungen, nrg der, ;

währen, demselben statt d ein solches bis zum können.

Zur Errichtung matische Theologie, 3210 MS, zur Errichtung Geschichte, Gehalt und

sächlichen Ausgabefonds

sitäüt Berlin 1 beren Universitätskasse

eines Betrages von 5800 lichen Ersatzprofessur in

matische Astronomie

halt des Dirigenten des Rechenin Nach 9 der e

estellt wird. Mt

eingetreten sei? Sie sei durch die Schuld des Staatsanwalts in Koblenz eingetreten, der für seine schwere Versäumniß von

botanischen Garten Gehalt und Wohnung

Resultat verschwinden zu

müssen, und auf Grund d spreche dasselbe den Burgermeister Conrad frei.

des Abg. Bachem hätte das Haus die für unerhörte und die Aufsichts behörde für achsichtig halten müssen. Ein offi⸗

Hause ein anderes Bild von den selben heiße es, daß der Pa bald nach der Bürgermeister und böswillig, als gottlose Bosheit, so sie der Teufel in der Hölle nicht

den

Er wiederhole, Er zweifle nicht, daß beide

könnten.

und Unterricht gemeinsam

Y) Evangelischer Ober⸗Kir 3) Evangelische Konsistorien 11

6314 69. Für den Vi Schulkollegiums zu Berlin i Räthe in den Ministerien, a Durchschnitt 8700 S6, ausge

war ein Mehrbetrag von 12 ) Prüfungskommissionen 96 392 S Cc. 670 Mb). versitäten 7569 286 M6 38. schuß für die Universität in Königsber Fßerordentlichen Professur für syste⸗ Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß sind einer außerordentlichen Professur für Wohnungsgeldzuschuß (künftig n fallendz werden 3210 M und für das physiologische Labora⸗ torium des ,

einer au

Zur Umwandlung der au

dem erwähnten zur

ö.

in lassen,

gestern zugeg

hätte ausdenken können, gebrandmarkt habe. diesen Ausführungen entgegenzutreten, als bie beiden Anstifter den Gottes dienst nie oder nur selten

Centrumsang

Dieses Schriftstũ „der römisch⸗katholische Kirchenvorstand römisch⸗katholische Geistliche und di über die Leute, welche fich während eines Lustrums den Bürgermeister Conrad zum Gegenstand ihrer Verfolgung au gewählt hätten. Seit langen Jahren er sitze 24 ziifz⸗ im schlechte Sache wie diese nicht sequent hier vertheidigt worden. . Er kenne die Thatsachen nicht, er Es ständen sich zwei Erkenntnisse daß er in keiner Weise irgend nisse habe sagen können oder wollen. erichte in vollster Ueberzeugungs⸗ Der Minister amennennung in die Zeitungen zu schreiben, die Sache weiter verfolgen wolle. Er 9 nicht in die Zeitungen, ihm stehe kein literarisches Er brauche auch gar nichts zu nicht 6 sondern Argu⸗ nicht die gegen den Mann vorgetragen seien, Er sage nur, das Kölner Gericht habe für ihn nicht, daß es absolut wahr daß die Gerichte auch von falschen Er beschuldige auch sonst heiße, keineswegs. Im Uebrigen er es den Geschmackurtheilen, ob man eine so Angelegenheit so theatralisch behandeln dürfe. einigen persönlichen Bemerkungen der Abgg. von Windthorst vertagte sich das Haus. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr.

Der Etat des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten für 1885/90 hat an Einnahmen (Kap ( 55 284 M), nämlich:

hätten.

erkläre

ergeben 1514 M e),

130 378 6 75 8 (h. 16 260 66). D Einnahmen betragen 60 ꝗh6 M 71 3

dauernden

og 136) ist angesetzt mit 9l öl al M. C 21 466 349 Sp), 15 Ministerium 1 924 630 6 (4 12 620 40. chenrath 145 547 M (unverändert). 27 343 S6 24 83 (E 42 559 M66). und Kirchen 1 456 124 6 87 8 5) Bisthumer und die zu denselben Fehörenden Institute j 256 417 6 60 3. t. d c, Ot g) 86) Katholische Geistliche und. Kirchen 1247314 58 3 7) Bedürfnißzuschüsse und einmalige insbesondere für einen Bi 8) Provinzial ⸗Schulkollegien 55 428 MEi e⸗Präfidenten des Provinzial⸗ s das Gehalt der vortragenden lso 7500 S6 bis 9900 M, im bracht, um die Möglichkeit zu ge⸗ es bisherigen Gehalts von 8100 Mi, Betrage von g900 MS bewilligen zu Behufs Bereitstellung der

00 66

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Zur der p

alt Sgeldzuschuß

Conrad ergangen Koblenz nicht staltgefunden hätten! Er r an als Bürgermeister wie als Rittmeister en. Der Abg. Dr. Windthorst habe

der Absicht, der Minister Verhandlungen dem vorgelegten Material ein kom⸗ der Abg. Hr. Windthorst zugeben es ehrengerichtlichen Erkenntnisses

uständen geben. In dem⸗ stor des Orts, der ganz katholisch Rede des Abg. Bachem,

e Gemeinde in Hönningen

itel 345 2611 353 Mu Evangelischer Kultus 41 00 . 20 3 (4 945 1 365 8), katholischer Kultus 6922 S6 93 8 I5 M) und öffentlicher Unterricht 2 339 297 6 S5 S Das „Kunstgewerbe⸗Museum“ in erlin ist mit dem „öffentlichen Unterricht“ Es wird beabsichtigt, die Erhebung von useum in Wegfall zu bringen. Die Instituts werden in Unterrichtshonorar bestehen.

8 J *(Nzhs zis Sc). a2. Zu⸗

tlichen Instituts ind 50G MS angesetzt, folglich entsteht eine . M6 b. Zuschu ö die Univer⸗

un

4 14901 M5. In Fo

d Verbindung der Quästur mit der⸗

selben sind erforderlich 24 960 Dafür sind an Deckungsmitteln

vorhanden 19 160 M; mithin bedarf

ur Errichtung

losophischen

und al i re ech (lünsti

, .

in eine ordentliche Professur, Besoldungs⸗

differenz 3000 S, welcher Betra einstweilen aus dem Ge⸗

ituts der Sternwarte bereit

Anstellun

* *

seinem vorgesetzten Ober⸗ Staatz anwalt rektifizirt worden sei. Wie würde es dem Hrn. s

ein, wenn die

das Koblenzer sei in⸗

zu kritisiren.

Nach der Zustãände

angen sei, werde dem

als unwahr verflucht und schlimmer emeinde sei umsomehr,

Die

ehörigkeit sei nur ein sei unterzeichnet So urtheile der

aus⸗

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abe ihn

einmal, daß er

Hrn.

vereinigt worden. Eintrittsgeld bei

alsdann im Wesent⸗ Kultus eine Einnahme von das Medizinalwesen ie sonstigen vermischten (4 24184 M6 853 8). Aus gaben (Kapitel

schof 48 000 Mi

letzteren Summe in Ansatz zu bringen. ) 10 Uni⸗

m. gos s C= 360 Ih.

weg⸗

zur Verstärkung der ge einer beson⸗

es der Flüssigmachung einer ordent⸗ akultät, Gehalt wegfallend) 2300 Mt rofessur für mathe⸗

Professur fließen diese wieder zu. ür den eines irektors,

in Breslau 8I2 591 Ss (4 11 0000.

rauenklinit, Zuschuß zur Errichtung einer Inspel⸗ ö „Afsistenten tele mit 1809 6. Gehalt und big. MJ Wohnungsgeldzuschuß 540 M. Für die chirurgische Klinit, Zuschuß zur Errichtung einer Anatomiedienerstells mit 1080 6 Dehalt und 25 I6 Wohnungsgeldzuschuß 126 MS Für die Kliniken für Syphilis und Hautkrankheiten zur Nemu⸗ nerirung eineg zweiten Assistenten 1350 6 Für dag Zweite anatomische Institut: zur Remunerirung eines Assistenten 1350 S, zur Anstellung eines Präparators, Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß 1640 6, zur Remunerirung eines Hulfsdieners i086 Ms, zu sächlichen Ausgaben 3000 MS Für das Institut für thedretische Physik: zur Remunerirung eines Afsistenten 1350 6, zur Remunerirung, eines Hülfsdieners 1080 6, zu sächlichen Ausgaben 570 S6 ür das Museum für Naturkunde und das zoologische

nstitut: Geologisch-paläontologische Sammlung nehst Institut.

ur Anstellung eines Präparators, Gehalt ünd Wohnungs—

eldzuschuß 18640 (6. Mineralogisch⸗petrographische Samm⸗ ung nebst Institut. Zur Remunerirung eines zweiten Afsiftenten 1350 M6, zur Verstärkung der sächlichen Ausgabe⸗ fonds 1750 6. JZoologische Sammlung. Zur Anstellung eines Kustos, Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß Mao (i, zur Ge⸗ währung persönlicher Gehaltszulagen von je 900 6 an zwei Kustoden (künftig , ,. zur Anstellung eines Präparators, Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß 16496, zur Remunerirung von Hülfskräften 3000 6, Joologisches Institut Zur Anstellung eines Kustos mit 3000 6 Gehalt und 540 6 Wohnungsgeldzuschuß unter Mitverwendung eines Betrages von 1000 S6 aus dem Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß des vorhandenen Präpgragtors 3546 M, zur Remunerirung eines Hülfsdieners 1080 6, zur Verstärkung der sächlichen Ausgabefonds 1000 6 Den künftig wegfallenden Beträgen treten hinzu 324 6, Entschädigung eines Anatomie Aufwärters aus der Kasse des Friedrich⸗Wilhelms⸗ Instituts. Die Summe der Mehrausgahe beträgt also 61 360 . Zuschuß für die Universität in Greifswald 230 380 M. (4 13 555 ö). Zur Errichtung einer außererdentlichen Professur für innere Medizin und . Umwandlung einer ebensolchen für Geschichte und geschichtliche Hülfswissenschaften in eine ordentliche und ferner für bauliche Veränderungen sind 21 600 SM mehr ausgeworfen. d. Zuschuͤß für die Unvwersität Bei dieser Universität entsteht eine Mehrausgabe von 20 810 66 durch Errichtung einer außerordentlichen Professur in der juristischen Fakultät, durch Gründung einer außerordentlichen Ersatz⸗ professur in der medizinischen und einer außerordentlichen Professur für Ohren⸗, Nasen⸗ und Halskrankheiten. e. Zu⸗ schuß für die Universität Halle 615 107 ½ς (. 19 842 Mc. Zur Gewährung einer Miethsentschädigung an den Univer⸗ sitäts⸗Kurator, für mechanische Hülfsleistungen in dem Ver⸗ waltungs gebäude, zur Errichtung einer ordentlichen Professur für Hygiene, zur Errichtung einer ordentlichen Professur für alte Geschichte und einer außerordentlichen Ersatzprofessur in der philosophischen Fakultät zc. sind M6 mehr zur Disposition gestellt. . Zuschuß für die Unkverstlät in Kiel 567 266 (4 1349853 6) Für die Gründung einer ordentlichen Ersatzprofessur in der theo⸗ logischen Fakultät und einer au erordentlichen Professur für englische Philologie, sowie für das pharmakologische Institut, für die Universitäts- Bibliothek 26 sind 16 552 M mehr ausgeworfen. 8. ih für die Universität in Göttingen öh Mt Er. W 's 6). Zur Gewährung einer Miethsentschädigung, zur Errichtung neuer Stellen und zu anderen Zwecken werden 26 380 MS mehr verausgabt. h. Zu⸗ schuß für die Universität in Marburg 5h56 937 M ö. 18 874 S6). In Marburg wird eine außerordentliche rofessur für Staats⸗Arzneikunde in eine ordentliche für Hygiene und Staats⸗-Arzneikunde verwandelt und eine außerordentliche Professur für innere Medizin einge⸗ stet, fodaß dadurch und zu anderen Neuerungen eine Summe von S mehr erforderlich ist. j. Zuschuß für die Universität in Bonn S66 0M G6 (4 33 546 M6). Zur Gründung einer ordentlichen Ersatz⸗ professur in der evängelisch⸗theologischen Fakultät und einer ebensolchen in der juristischen und philosophischen Fakultät ꝛc. werben 24 406 S ausgeworfen. k. Zuschuß für die Akademie in Münster 149 129 6 (4 19 050 6). Zur Erhöhung der Durchschnittsbesoldungen der Professuren, zur ö der Besoldung der Bibliotheksvorsteherstelle und der Kustoden an der Paulinischen Bibliothek sind 10 050 6 mehr in An⸗ schlag gebracht worden. l., Zuschuß für das Lyceum Hosianum in Braunsberg 16 028 M C 300 6 Dis positions fonds zu außerordentlichen sächlichen Ausgaben für die Universitaten, die IAtademie in Münster und das Lyceum in Braunsberg 66H SS (unverändert). Zur Verbesserung der Besoldungen der Lehrer an sämmtlichen Universitäten, an der Akademie in Munster und an dem Lyceum in Braunsherg sowie zur Heranziehung ausgezeichneter Dozenten 175 000 MS: (unver⸗ een. . Stipendien für Privatdozenten und andere jungere Gelehrte 60 909 ch (unverandert). Dispositions sends e Berufung von Nachfolgern für unerwartet außer Thãtig⸗ eit tretende, zur Beschaffung von Vertretern für zeitweise be⸗

urlaubte oder aus fonstigen Gründen an der Ausühung .

Universitäts ehrer für die an den und

ür die

amtlichen Obliegenheiten behinderte 20 006 S (unverändert). Re bf. Universitaten bestehenden itiwen- forgungsanstalten, Wittwen⸗ und Waisengelder Hinterbliebenen von Professoren sowie Unterstützungen für Hinterbliebene von Lehrern an den Universitäten, der Akademie zu Münster und dem Lyceum zu Braunsberg 160 909 M0 * 160 6060 6. Es wird beabsichtigt, die staalliche Fürsorge für die Hinterbliebenen von Lehrern an den Universitäten, der Akademie zu Münster und dem Lyceum zu Braungberg unter Berücksichtigung, der besonderen Verhãaltnisse dieser Beamtenlategorie auf nachstehender Grundlage zu ordnen: Wittwen⸗ und Waisengelder erhalten nur die Dinterbliebenen dersenigen Profefsoren, welche eine mit Besoldung aus der Kaffe der Kniversttät ꝛe. verbundene Stelle bekleidet hahen. Das Wiltwengeld beträgt für die Wittwe eines ordentlichen Pro⸗ . jährlich 1400 6 und für die Wittwe eines außerordent⸗ ichen Profe ssors jährlich 1000 6 Das Waisengeld beträgt für eine Ganzwaise jährlich 600 66 und für jede weitere anzwaise jahrlich 0 M, für eine Halbwaise jährlich 400 4, und . jede weitere Halbwaise jährlich 260 6. Die Wittwen⸗ und Waisen⸗ Versorgungsanstalten an den neun Universitäten bleiben mit der Maßgabe 6 daß in Zukunft nur noch die unter Nr. 1 bezeichneten Proͤfessoren Mitglieder derselben werden, daß die Mitgliederbeiträge fortfallen, daß die Einkünfte auß dem vorhandenen Vermögen zur Gewährung der Wittwen⸗ und

800 S Für die

Waisengelder in erster Linie heranzußiehen sind und daß, en diese nicht ausreichen, die er er e ü hen Zuschůsse aus