arm war in seiner oberen Hälfte auffällig abgeschwollen, die Finger
nd des geschwollenen Arms vermochte einen starken Handdruck auszuüben. Die früheren Schmer⸗ petit, der nächtliche Schlaf und die Hoff⸗
konnten wieder bewegt werden, die
zen waren verschwunden, 2 nung auf Herstellung zurückgekehrt. Der zweite Bruftkrebg, der ebenso bereits zwei
und für nicht mehr operirbar erklärt wurde, bestand aus einer H tellergtoßen Geschwulst von sebr weicher Konsistenn. starke Loͤsungen bis 5 Decigramm vom 8. Juni bis heute mittelst In einem anderen Falle
Injektionen der Verhornung nahe gebracht.
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2. Zwangs voll 3. Verkãufe,
erpachtungen, Verdingungen 2e.
4. Verloofung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
eckungen, . Vorladungen u. dergl.
wirkungslos sein mußten. Mal opꝛrirt war vorher durch von fiatten.
and⸗ Er ist durch
bezogen. .
lag auf dem Krebsgeschwür eine schmutziggraue, ein Paar Millimeter dicke, fefte und dem G stark anhaftende Haut. Auf diese Haut, welche bereits drei Wochen bestand, waren die Umschläge gemacht worden, die natürlich nahezu Als diese aus abgestorbenem Krebsgewebe entstandene Membran durch Pincette, Messer und den Irrigator entfernt war, ging die Alle Cbirurgen und Aerzte haben die Präparate aus der Fabrik elektrischen Sauerstoffs Berlin W., Potsdamerstraße 83 A,
runde und dem Rande mäßig
Scheere, theils Heilung sichtbar
richten kann.
und Wider standsfähigkeit des Or mit seinem Gehalt an aer stoff Dieses sind die Thatsachen und Erfahrungen, über welche ich be⸗
Außer der örtlichen Präservativbehandlung ist die i !. handlung mit der schwachen Lösung me n enn die , anismus steht in geradem Verhältniß
Rudolf Lender, W. Potsdamerstraße 83 A
Kommandit · Gesellschaft Atti Attien. de n ge, 363 auf Altien n. en · Gesellsch
ochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.
Deffentlicher Anzeiger.
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Ibo gh 2] , , , Der gegen den Arbeiter
erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 14. Februar 1889. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 90. bo9hl] Gegen
chöͤffengericht wegen Bettelei zuerkannte Haftstrafe von 4 Wochen, wovon 2 Wochen als durch Unter⸗ suchungshaft verbüßt gelten, vollstreckt werden. Der Verurtheilte ist auch der Landespolizei überwiesen.
Es wird erfucht, den Verurtheilten, gegen welchen der Haftbefebl erlassen ist, zu verhaften, in das nächste Amte gerichtsgefaͤngniß abzuliefern und hierher tele ⸗ graphische Mittheilung zu machen.
Wittenburg i. M., den 16. Februar 1889.
Der Amtsrichter: Gaster. Signalement:
Alter 31 Jahre, Größe 171 em, Statur kräftig, Stirne flach, Haar und Augenbrauen dunkelbraun, Augen graublau, Nase groß, Zähne gut, Sprache hochdeutsch.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
läge Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangs vollstreckung soll das im Grund; buche von der Friedrichstadt Band 27 Nr. 1881 auf den Namen des Baumeisters Bernhard Hoff mann hierselbst eingetragene, in der Wilhelmstr. Nr. 62 belegene Grundstück in einem neuen Termine am 26. April 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel O, parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ist mit einer Fläche von 22 a 21 am weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundhuchblatts etwaige Abschaͤtzungen und andere das Grundstũück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige . von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei. Feststellung des ge⸗ ringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei, Vertheilung des Kaufgeldes gegen die be⸗ rücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des
Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens b
herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 26. Ayril 1889, Mittags 1 Unr, an obenbezeichneter Ge⸗ richtsstelle verkündet werden. Die am 25. März d J. werden aufgehoben. Berlin, den 11. Februar 1889. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 51.
61001]
In Sachen des Pferdehändlers Gottlieb Brauwers hierselbst, Klägers, wider die Witwe des früheren Eisenbahngepãckträgers Friedrich Schaab richtiger Schaap), Auguste, geb. Sperling, bierselbst, Be⸗ klagte, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme der der Beklagten gehörigen Grundstücke, als:
1) des Nr. 64 Bl. IV. des Feldrisses Altewieck an der Salzdahlumerstraße belegenen Grundstücks zu 8a, 34 4m sammt Wohnhause Nr. 3625 und übrigem Zubehör,
2) der Blatt XII. des Feldrisses Altewiek im Heidteichsanger belegenen Grundstücke, als:
a. Nr. 32 zu 30 a 60 4m,
b. Nr. 42 zu 39 a 50 4m,
c. Nr. 43 zu 59 a 25 ꝗm, zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom z. Februar 1889 verfügt, auch die Eintragung dieses , . im Grundbuch am 4. Februar 1889 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 4. Juni 1889, orgens 1090 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hierselbst. Zimmer Nr. 39, angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.
Braunschweig, den 7. Februar 1889.
Herzogliches Amtsgericht. VII. Horenburg.
anberaumten Termine
(61185 In der Zwangẽvollstreckungssache des Oekonomen Ln! mr, zu Fümmelse, 6 wider den
hristian Friedrich Theodor Kühl, am 8. Mai 1852 zu Stettin geboren, in Akten — 96 D. 482. 89 — am 26. Mai 1885
das unten signalisirte, flüchtig gewordene Individuum, welches sich hier anscheinend fälsch⸗ lich Arbeiter Friedrich Guftav Hartwig aus
r. Eylan genannt hat, soll eine ihm vom biesigen
zinsen, werden die Gläubiger aufgefordert,
melden. sowie zur
vorgeladen werden. Wolfenbüttel, 18. Februar 1889. Herzogliches Amtsgericht. (Unterschrift)
161187]
Schwieger hieselbst, gericht zur Abnahme der Rechnung des Sequesters
Grevesmühlen i. M., 18. Februar 1889. Millies,
Gerichtsschreiber des Großh. Amtsgerichts. (61186 Aufgebot.
desselben erfolgen wird. Königsberg i. Pr., den 11. Februar 1889. Königliches Amtsgericht. IX.
60998] Aufgebot.
der Hamburgischen Prämien ⸗Anleihe Serie 3034 Nr. 22. .
Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Samburg, den 6. Februar 1889.
Das Amtsgericht Hamburg. Zur Beglaubigung:
Rom berg Dr., Gerichts ⸗ Sekretär.
. Aufgebot.
„Auf den Antrag des Partieuliers W. Buchert hierselbst wird der Inhaber der angeblich am 5. No= vember 1886 in der Vorhalle des Empfangsgebäudes der Ostpreußischen Südbahn hierselbst verloren ge⸗ gangenen Sypotheken⸗Antheilscheine Nr. 445, 446 und 447 über je 10900 M, ausgefertigt von der in das Handelsregister der Stadt Königsberg eingetra—⸗ genen. Aktien Gesellschaft . Aftien⸗Brauerei Schön- busch. für die Aktien ⸗Gesellschaft Königsberger Vereinsbank! zu Königsberg i. Pr. oder deren Ordre, versehen mit dem Blanco⸗Indossament der Königs erger Vereinsbank hierdurch aufgefordert, seine ö auf die Antheilscheine spätestens im Aufgebots⸗ ermine den 26. Oktober 1891, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 62, anzu⸗ melden und dieselben vorzulegen, widrigenfalls ihre Kraftloserklärung erfolgen wird. Königsberg, den 8. Februar 1887.
Königliches Amtsgericht. VIII.
61182 Nachdem der Ziegler Heinrich Berkemeier von Augustdorf, zur Zeit in Ibbenbüren, glaubhaft ge⸗ macht hat, daß ihm ein Schein der Detmolder Sparkasse vom 28. Februar 1888 über 150 4A Nr. 2437 abhanden gekommen sei, ist auf Antrag dieserhalb das Aufgebot heute verfügt worden und werden demnach Alle, welche Ansprüche an den Schein zu haben glauben, hiermit aufgefordert, solche in dem auf Dienstag, 3. September 1889, Morgens 10 Uhr, angesetzten Termine anzumelden und zu begründen, widrigenfalls diese für ungültig und wirkungslos erklärt werden sollen. Detmold, 11. Februar 1889.
Fürstliches Amtsgericht. I.
(Unterschrift.)
58238 Aufgebot.
Folgende Urkunden:
I) das Sparkassenbuch des Danziger Sparkassen⸗ Aktien Vereins Nr. 119 436 über Einzahlungen vom 14. Oktober 1886 von 300 MS und vom 3. Novem⸗ ber 1836 von 168,12 4M, zusammen über 468, 12 „, 2) ein von der Firma Adolph Opentrop Arn. Sohn zu Altena, Westfalen, ausgestellter, auf J. Broh in Danzig gezogener und von demselben an—⸗ genommener, mit dem Blanco⸗Indossament der Aus⸗ stellerin versehener Wechsel, d. d. Altena, den 3. Ja- 364 1888, über 138,60 M, zahlbar am 29. Februar 3) das Blankett eines auf die Handelsgesellschaft Wanner & Co in Prangschin gezogenen und von derselben angenommenen, mit der Unterschrift eines
eßer Hermann Steuber, früher hieselbst, jetzt
Ausstellers noch nicht versehenen Wechsels, d. d. Prang
in Buckau⸗Magdeburg, Beklagten, wegen ,
re , ng unter Angabe des Betrages an Kapital
insen, Kesten und Nebenforderungzen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzu- Xr Erklärung über den Vertheilungsplan, r ertheilung der Kaufgelder wird Termin auf den 13. April 1889, Morgeus 19 uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit
In Sachen, betreffend die Zwangs versteigerung der beschlagnahmten Grundstücke des „Schusters Carl e Wohnhaus Nr. 404A. und Ackerstück Nr. 6724, hat das Großherzogliche Amts⸗
zur Erklärung über den Theilungsplan, lowie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf Dienstag, den 5. März 1889, Vorm. 11 Uhr, bestimmt.
Der Inhaber des angeblich gestohlenen 34 prozen tigen Ostpreußischen Pfandbriefs Litt. E. Nr. 4065 über 5 6 wird auf den Antrag der Kirchengemeinde ju Gilge aufgefordert, spätesten, im Aufgebots⸗ termine, den 25. September 1889, Borm. k Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 36, seine Rechte anzumelden und den Pfand brief vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung
Carl Sperling in Güstrow hat das Aufgebot be⸗ antragt zur Kraftloserklärung des 50 Thlr. Looses von 1866,
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä—⸗ testens in dem auf Donnerstag, den 7. November 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte, Dammthorstraße 16, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die
Civil ⸗Abtheilung VII.
schin, den 5. September 1886, über 15 000 4, zahl⸗ bar nach Sicht, sind anzeiglich den Eigenthümern abhanden ge⸗ kommen bezw. untergegangen.
Auf Antrag der resp. Eigenthümer
zu 1) des minderjaͤhrigen Franz Michael Steffa⸗ nowski, vertreten erz seinen Vormund, den Arbeiter Valentin Brotzki in Schidlitz.
zu 2) des Fabrikanten F. Heutelbeck zu Altena, vertreten durch den Rechtsanwalt Graumann daselbst, iu 3) der verehelichten Käthe Elsner, geb. Radtke, im Beistande ihres Ehemannes, des Kaufmanns Hermann Elsner, zu Prangschin, vertreten durch den Rechtsanwalt Keruth in Danzig,
werden die Inhaber der Urkunden aufgefordert, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gerichte am 7. September 1889, Vorm. 9 Uhr, an⸗ stehenden Termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der letzteren erfolgen wird.
Danzig, den 16. Januar 1389.
ü Königliches Amtsgericht. X. 61181
Der Hvpothekenscheln über 200 Thlr. Crt., ein⸗ getragen Fol. VII. des Hypothbekenbuchs über das Backer Carl . Haus hieselbst für den Amts -Zimmermeister Schmidt in Feldberg, ist be⸗ scheinigtermaßen von dem letzteren an die Bäcker⸗ wittwe Carl Dörschner hieselbst, Christiane, geb. Ständer, gegen Empfang der Valuta cedirt und dann bei dieser abhanden gekommen.
Auf Antrag der Frau Carl Dörschner wird der Inhaber jenes Hypothekenscheins aufgefordert, späte⸗ stens im Aufgebotstermine vor hiesigem Amtsgerichte am Sonnabend, den 27. April 1889, Mor⸗ gens 19 Uhr, seine Rechte anzumelden und den Hvpothekenschein vorzulegen, widrigenfalls derselbe wird für kraftlos erklärt werden.
Feldberg, 16. Februar 1889.
Großherzoglich w Amtsgericht.
Runge.
Ilõ8219 Aufgebot.
Auf zulässig befundenen Antrag des Hausguts—⸗ pächters Ernst Burgwedel zu Hof⸗Malchow werden alle Diejenigen, welche dingliche Rechte an dessen von ihm an seinen Sohn EGinst verkauften, zu Jo⸗ hannis 1889 demselben zu übergebenden lebenden und todten Wirthschafts⸗Inventar, wie solches zur Zeit in Hof ⸗Malchow vorhanden ist, und an dem mit⸗ übergehenden Pachtvorschuß und den Inventarien⸗ Saaten⸗ Geldern zu haben vermeinen, hiermit auf⸗ gefordert, solche Rechte spätestens in dem auf Sonnabend, den 24. März 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an⸗ beraumten Aufgebotstermine anzumelden und glaub⸗ haft zu machen, widrigenfalls ihre Rechte als er⸗ loschen erklärt werden werden.
Plau, den 1. Februar 1889.
Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches
Amtsgericht. Martienssen.
(61180 Aufgebot. Der Zeller Joseph Lülf, Krspls. Osterwick, bat das Aufgebot des im Grundbuche von Osterwick Band 2 Blatt 22 eingetragenen Grundstücks Flur 16 Nr. 582/18 der Gemeinde Osterwick beantragt. Es werden daher alle bekannten und unbekannten Eigen⸗ thumsprätendenten, namentlich die Töchter des ver⸗ storbenen Joseph Veldkamp zu Osterwick, die Kinder der verstorbenen Ehefrau Zurhorst, geb. Veldkamp, zu Laar, Kreis Burgsteinfurt, und der Rudolph VeldkamZp, aus Osterwick, aufgefordert, ihre An⸗ sprüche spätestens in dem auf den 17. April 1889, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebots termine anzumelden und glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie mit ihren Rechten werden ausge⸗ schlossen werden. Kösfeld, den 9. Februar 1889.
Königliches Amtsgericht.
(61000 Aufgebot. Auf den Antrag des Musikus Christian Fraaz zu Grasberg wird der am 27. Februar 1845 in Gras⸗ berg geborene Johann Hinrich Bohling, welcher etwa im Jahre 1863 nach London ausgewandert ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine den 17. April 1890, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten . Erben oder Nachfolgern überwiesen werden wird. Gleichzeitig werden alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung und für den Fall der dem⸗ nächstigen Todeserklärung etwaige Erb⸗ und Nach⸗ folgeberechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche auf ⸗ gefordert, letztere unter der Verwarnung, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll. Lilienthal, den 2. Februar 1889. Königliches Amtsgericht. 60993 Ausfertigung. Aufgebot. ; Todeserklärung der Anna Sibylla Meier, genannt Hörndl, von hier und ihres außerehelichen Sohnes Joseyh betr. Die am 1. Februar 1833 dahier geborene Anna Sibylla Meier, genannt Hörndl, ist mit ihrem am 2. Februar 1863 dahjer unehelich geborenen Sohne
Auf Antrag des Pflegers der beiden Genannt des Schreinermeisters Andreas Frank dahier, . hiermit die Aufforderung:
1) an Anna Sibylla Meier, genannt Hörndl und ibren unehtlichen Sobn „Josef?, spa⸗ testens in dem bei unterfertigtem Gerichte auf Montag, den 16. Dezember 1889, Vormittags 9 Uhr, — Civilsitzungssaal = anberaumten Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich sich anzumelden, widrigenfalls sie für
9 ,, , hre 8 an die Erbbetheiligten, ihre Interessen i Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, fin in
3) an alle Diejenigen, welche über das Leben der Anra Sibylla Meier, genannt Hörndl und ihres unehelichen Sohnes Josef Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei unter. fertigtem Gerichte zu machen.
Regensburg, den 14. Februar 1889.
Königl. Amtsgericht Regensburg J.
(L. 8.) gez. Pfeu fer.
Zur Beglaubigung:
Regensburg, den 16 Februar 1889
Der geschäftsl. Kgl. Sekretär: (6. 8) Henckz.
lsosss!] Aufgebotsnerfahren.
Der Sattler und Tapezier Carl Henkel von Bad Naubeim, am 24. Januar 1842 als Sohn der jetzt verlebten Ludwig Henkel Eheleute daselbst geboren, wanderte 1862 nach Amerika aus und ist seitdem auch nicht das geringste Lebenszeichen von ihm be— kannt worden. Das ihm inzwischen anerfallene, durch Kurator Schmiedemeister Peter Stoll III. dahier kuratorisch verwaltete Vermögen beträgt gegen sechtz⸗ bundert Mark. Auf Antrag des Peier Henkel von Hanau a. M., des Bruders und gtsetzlichen Erben des verschollenen Carl Henkel, ergeht an den Letzteren hiermit die Aufforderung, um so gewisser im Auf⸗ gebotstetmin, Mittwoch, den 17. April 1889, Vormittags 8 Uhr, auf dem Büreau des unter⸗ zichneten Gerichts seine Ansprüche an das obige Vermögen geltend zu machen, die Erbschaft anzu— treten und in Empfang zu nehmen — unter dem Rechtsnachtheil, daß im Falle seines Stillschweigens sein Tod unterstellt und das für ihn verwaltete Ver mögen seinem Bruder Peter Henkel in Hanau vor . erst gegen Kaution überwicsen würde.
Dieselbe Aufforderung ergeht unter gleichem Rechts nachtheil an die etwaigen Leibeserben des verschol⸗ lenen Carl Henkel.
Bad: Nauheim, den 7. Februar 1889. Großherzogl. Hessisches Amtsgericht Bad⸗Nauheim.
auer.
(61189 Aufgebot.
Nachdem die Ehefrau Gärtner Peter Schmitz, Maria, geborene Schuhmacher, zu Ruhrort, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Eickhoff zu Duisburg, das Aufgebot ihres verschollenen, am 31. Juli 1816 geborenen Ehemannes zwecks Todesgerklärung ordnungk mäßig beantragt hat, wird dieser, Gärtner Peter Schmitz von Ruhrort, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 19. Dezember 1889, Vormittags 10 Uhr, hei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 8, schriftlich oder persönlich zu , widrigenfalls er für todt erklärt werden wird.
Ruhrort, den 16. Februar 1889. Königliches Amtsgericht.
(61188 Aufgebot. Auf den, Antrag der Schiffszimmermannswittwe Louise Kleinat, geb Aske, in Memel, wird deren Sohn, der Seefahrer Otto Julius John Kleinat al. John Green aus Memel, welcher im Jahre 1869 von Ponto Galle nach Havannah in See gegangen sein soll, aufgefordert, sich svätestens am 9. Dezem⸗ ber 1889, Vormittags 11 Uhr, bei dem unter ˖ zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 5, zu melden, widri⸗ genfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. Memel, den 14. Februar 1889.
Königliches Amtsgericht.
(60991 Bekanntmachung, betreffend den Paul Heinrich Kreil schen Nachlaß von London.
Alle Creditoren und andere Personen, welche irgend welche Ansprüche oder Forderungen an das Ver⸗ mögen des Herrn
Paul Heinrich Keil, Mannfakturwaaren⸗ Händler zu London 9 Westhonrne Rond HEarnsbnurxę N. . haben, welcher am 23. August 1888 verstorben ist und, dessen Testament vorschriftsmäßig bei der , . des höchsten Gerichtshofes zu
ondon durch die Testamentsvollstrecker Alexander Weir und William Green geprüft worden ist, werden hierdurch aufgefordert, An en, eder Forderungen bis zum 28. Febrnar 1889 an mich, den unter⸗ zeichneten Rechtsanwalt, schriftlich anzumelden. Die vorgenannten Erbschaftsvollstrecker werden alsdann das vorhandene Vermögen an die recht. mäßigen Erben vertheilen, indem sie nur diejenigen Ansprüche berücksichtigen, welche bis zum 28. Februar 1889 angemeldet sind. Datirt 5. Januar 1889.
Wm. Mitschell, 25 Fenchurch Street, London (England), Rechtsanwalt für die Testaments . Vosllstrecker
„Josef im Jahre 1864 nach Amerika ausgewandert und seitdem verschollen.
William Green und Alexander Weir.
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 20. Februar. In der gestrigen 11) Sitzung des Hauses der Abg egrdne ten bemerkte 6 der Fortfetzung der Berathung des Etats des Mini— nnern bei dem Kapitel „Standesbeamte / Im Kreise Gnesen lagen ast sämmt⸗ liche Slandesämter in der vom Mittelpunkt des Kreises weit entfernt liegenden Stadt Gnesen, so daß die Leute oft drei und mehr Meilen zurücklegen müßten, um ihre Geschäfte auf dem Standesamt erledigen zu können. Die Standesbeamten selbst würden häufig, gezwungen, statistische Erhebungen an⸗ Ustellen, wodurch die Uebernahme des Ehrenamtes durch
rivate erschwert werde. Er möchte den Herrn Minister hitten, die Standesbeamten von dieser Verpflichtung zu ent⸗
binden.
Minister des Innern, Herrfurth: .
Meine Herren! Wenn die Verhältnisse bezüglich der Stand es— beamten im Kreise Gnesen so liegen, wie sie so eben von dem Hrn. Abg. von Schalscha dargestellt worden sind — und ich zweifle sa nicht an der Richtigkeit dieser Darstellung — so erkenne ich an, baß es wünschenswerth wäre, eine Abhülfe zu schaffen. Worin jedoch bie Schwierigkeit für eine Abhülfe liegt, ist von ihm selkst schon an⸗ edentet worden: nämlich in dem großen Mangel an geeigneten Per⸗ elbe en zur Wahrnehmung der Standegamtsgeschäfte, welcher sich , , ö. ö Posen und wahrscheinlich auch in dem
reise Gnesen zeigt.
(. earn der Hr. Abg. von Schalscha dagegen Bedenken erhoben hat, daß die Standesbeamten mit statistischen Arbeiten beschäftigt würden, und daß diese Beschäftigung der Standesbeamten die Schwierig leit erhöhte, geeignete Persönlichkeiten für dieses Amt zu finden, so muß ich fagen, das ist keineswegs der Fall. Denn die Ausfüllung der statistischen Notizen, welche sich für die Statistik der Bewegung der Bevölkerung als unumgänglich erweist, ist viel leichter und erfordert fiel geringeres Verständniß, als die Wahrnehmung der eigentlichen Standes amtsgeschäfte. Wer sich zu Standes amtsgeschäften qualifizirt, sst unbedingt auch qualifizirt für die statistischen Arbeiten.
Im Üebrigen kann ich nur sagen, die statistischen Arbeiten werden gar nicht ungern von den Standesbeamten übernommen, weil sie bafür eine Nemuneration bekommen. Ich erinnere Hrn. Abg. von Schalscha daran, daß wir unter Kap. 84 Tit. 11 im Etat ausdrück⸗ sich eine Position von 103 000 ½ haben „Zur Remunerirung der Standesbtamten für Beschaffung der Materialien zur Statistik der Bewegung der Bevölkerung und zur Herstellung und Auszählung der
ählkarten.. Wir können aber die sehr dringend nothwendige tafistik der Bewegung der Bevölkerung gar nicht in zuverlässiger Weise anders aufstellen, als daß wir die Standesbeamten dazu heran⸗ ziehen; andere Mittel stehen uns nicht zur Disposition. .
Abg. Dr. von Jazdzewski wies darauf hin, daß die Standesbeamten in Posen zu sehr belastet seien und das Publikum oft stundenlang warten müsse. Da des Polnischen nicht kundige Standesbeamte früher die polnischen Namen un⸗ richtig eingetragen hätten, so solle der Minister veranlassen, daß die Standesamtsregister nach den Kirchenbüchern korrigirt würden. Für Personen, die einen standesamtlichen Akt vor⸗ nehmen sollten, ohne daß sie des Deutschen mächtig seien, müßten überall geeignete Dolmetscher vorhanden sein. Schließlich sei auch zu erwägen, ob nicht eine Abänderung des Civilstands⸗ gesetzes angebracht sei.
Minister des Innern, Herrfurth; .
Ich erkenne zunächst vollständig das Gewicht der Gründe an, welche der Abg. von Jazdzewski für die Zweckmäßigkeit einer, Kon gruenz der Kirchspiele und der Standesamtsbezirke angeführt hat, Für die Bildung der Standesamtsbezirke ist deshalb auch Seitens der Königlichen Staatsregierung generell, die Anordnung getroffen, daß möglichst darauf Rücksicht zu nehmen sei, diese Grenzen sich decken zu
lassen
f Diese Anweisung ist auch für die Provinz Posen ergangen, und wenn es nicht möglich gewesen ist, dort überall diese Anweisung auch praktisch zur Ausführung zu bringen, so liegen eben die Gründe in den Umständen, welche ich bei meiner Antwort auf die Anfrage des Abg. von Schalscha vorhin bereits erörtert habe,
Was Den Gebrauch der polnischen Sprache bei den Standes ämtern anlangt, so ist, wie aus dem Etat selbst hervorgeht, eine erhebliche Ausgabe für die bei der Aufnahme, von Civilstandtakten verwendeten Tolmetscher ausgeworfen. Sehr vielfach — wohl in der
roßen Mehrzahl — ist es die Regel, daß der betreffende Standes
. felber einen Dolmetscher zur Hand hat. Es wird das aller⸗ dings aber nicht immer der Fall sein, und ich kann dem Hrn. Abg. von Jazdzewski nicht so weit folgen, daß ich sage, der betreff ende Mann, welcher den Standesamtsakt aufnehmen lassen will, hat das Recht, zu verlangen, daß ihm ein Dolmetscher vom. Standesbeamten gestellt wird. Es ist dies ein amtlicher Akt, und für denselben finden die Vorfchriften des Gesetzes über die Geschäftssprache Geltung: sie sind in deutscher Sprache zu führen, daher hat der Betreffende dafür seinerfeits Sorge zu tragen, daß sie in deutscher Sprache geführt werden können. .
Was die Rechtschreibung der Eigennamen in den Standesregistern anlangt, so hat der Herr Vorredner bereits anerkannt, daß in Betreff einer korrekten Rechkschreibung die erforderlichen Anordnungen er gangen sind. ö . ⸗ .
Meine Herren, es mag ja sehr häufig zweifelhaft sein, wie der betreffende Name geschrieben wird, und da kann es auch angezeigt fein, solche Zweifel dadurch aufzuklären, daß man sich die Auskunft durch eine Rückfrage verschafft, wie die Schreibweise auf dem Pfarr⸗ amt üblich ist. Aber soweit zu gehen, daß die Kirchenbücher gewisser⸗ maßen obligatorisch publica fies auch für das Standeßamt haben sollten, das kann ich nicht. Es muß dem Standesbeamten uberlassen bleiben, ob er seinerseits auf andere Weise die Ueberzeugung davon sich verschaffen will, ob die Schreibweise in den Kirchenbüchern die richtige ist. ö.
Fer letzten Wunsch des Herrn Abgeordneten zu berücksichtigen, bin ich nicht in der Lage. Ich kann und werde meinerseits nicht die Initiative dazu ergreifen, eine Abänderung des Civilstandsgesetzes im Wege der Reichsgesetzgebung herbeizuführen.
Abg. von Schalscha: Er habe nur hervorheben wollen, daß die Standesbeamten durch 9 statistischen Beschäftigungen überlastet würden, nicht aber, daß dadurch ein Mangel an Bewerbern entstünde.
Minister des Innern, Herrfurth: .
Meine Herren! Ich möchte nur eine Berichtigung eintreten lassen in Beklreff der Äuffassung des Hra. Abg; von Schalscha, der die Befasffung der Standesbeamten mit statistischen Arbeiten als ein Hinderniß für die Auswahl dieser Beamten e ft,
Meine Herren! Ich habe in meiner nächsten Verwandtschaft eine Reihe von Gutgbefitzrrn, die zu gleicher Zeit Standesbeamte sind; ich habe aus Interesse für die Sache häufig mich bemüht, einen prak⸗ fischen Cindlick in den Geschäftsbetrieb ju gewinnen. Ich kann nun fagen, die Sache wird einfach so gemacht: wenn die be⸗
steriums des her Abg. v. Schalscha:
Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 46.
Berlin, Mittwoch, den 20. Februar
treffenden Leute kommen, um dem Standesbeamten eine Meldung zu machen, dann nimmt der Standesbeamte die Zählkarte zur Hand, die er für das Statistische Amt auszufüllen hat, fragt die Leute und trägt die Antwort ein; dann hat er zugleich die nöthigen Notizen für Ausfüllung der Standesamt bücher. Es ist dies in keiner Weise eine befondere Erschwerung, es ist lediglich erforderlich, diejenigen Notizen, welche für die Eintragung der Standesamtsakte zu machen sind, vor⸗ weg auf diejenige Zählkarte einzutragen, die ihnen von dem Sta tistischen Bureau geliefert wird. . .
Abg. Weffel: Die Beschwerden des Publikums über die Standesamtsführung seien durchaus nicht , Kein Amt eigne sich aber so wenig zu einem Ehrenamt, wie das des Standesbeamten; man könne vielleicht die Geschäfte dieser Beamten den Gerichten überweisen, wodurch auch für das Publikum eine ,, insofern geschaffen würde, als es dann wisse, daß die Eintragung in einer gewissen Tages stunde vorgenommen werde. Daß die Entfernungen nach dem Standes⸗ amt häufig größere seien, werde sich in wenig bewohnten Gegenden kaum vermeiden lassen, besonders wenn auch die Bezirke umfangreich seien. .
Abg. Pr. Windthorst: Er stimme dem Vorredner darin zu, die Führung der Standesamtsregister den Gerichten zu Überweisen; nur dadurch werde eine Kontinuität geschaffen werden können. .
Abg. von Schalscha: Wenn der Abg. Wessel meine, daß weite Wege sich nicht vermeiden ließen, so charakterisire das die Bescheidenheit eines Herrn vom Lande, aber zeige gleichzeitig, was alles die Landräthe den Landbewohnern zumutheten.
Abg. Motty beklagte sich über den Mangel an Standes⸗ beamten, die der polnischen Sprache mächtig seien. Dieser Mangel werde in ausschließlich polnischen Gegenden besonders schwer empfunden. . .
Abg. Wessel: Da die evangelischen Kirchengemeinden weit umfangreicher seien als die katholischen, so würden sich weite Wege und andere Schwierigkeiten eben nicht vermeiden lassen. Der Weg nach der Kirche sei oft viel weiter, als der nach dem Standesamt. .
Das Kapitel wurde bewilligt. ö
Beim Tit. „Landräthe“ des Kapitels „Landräthliche Be⸗ eh und Aecker“ fragte Abg. Lotichius, ob es wirklich beab⸗ ichtigt sei, das Schloß Meisenheim, in welchem sich jetzt die Wohnung. des Landraths befinde, zu verkaufen. Fiskalische Gebäude sollten, wenn sie für irgend welche Behörden geeignet seien, nicht verkauft werden.
Minister des Innern, Herrfurth: .
Ucber den vom Herrn Vorredner erwähnten Spezialfall ist mir bisher amtlich nichts bekannt geworden. Die Verhandlungen scheinen jedenfalls noch nicht so weit gediehen zu sein, daß die Frage bereits der Entfcheidung nahe liegt. Uebrigens mache ich darauf au merksam, daß der Landrath in Meisenheim im dortigen Schloß nicht eine Dien st wohnung hat, sondern lediglich eine Miet hs wohnung. eberhaupt sind da, wo nicht von früherer Zeit her Dienstlokalitãten vorhanden sind, nach den bestehenden Grundsätzen die Landräthe verpflichtet, auf eigene Kosten sich ihre Wohnung zu beschaffen, dazu bekommen sie ihren Wohnungsgeldzuschuß, und ebenso auch auf eigene Kosten ihr Bureaulokal zu beschaffen, dazu bekommen sie die Dienst. aufwandsentschädigung. Meinerseits kann ich auf die Fortsetzung eines Miethsverhältniffes nicht drängen, sondern, falls die sonstigen Inter= essen für den Verkauf sprechen, nur dann auf die Sistirung desselben hinwirken, wenn absolut nicht die Möglichkeit vorliegt, den Landrath, beziebentlich denen Bureau, in geeigneter Weise unterzubringen. Ob das in Meisenheim der Fall ist, weiß ich nicht, es ist ia möglich, so viel ich weiß, ist es nur eine kleine Stadt, und die Sache mag dort vielleicht ihre Schwierigkeiten haben . ö
Ich erkenne auch an, daß bei der Kleinheit des Kreises — (er hat ja wohl nur ungefähr 17 900 Einwohner) — derselbe kaum in der Lage sein wird, ein Kreisständehaus zu bauen und selbst für diese Bedürfnisse zu sorgen. ; ö .
Rach den bestehenden Bestimmungen wird übrigens die Verãuße⸗ rung von fiskalischem Eigenthum Seitens des Ressort⸗Chefs nicht in Ausführung gebracht, bevor nicht die übrigen Ressorts gefragt sind,
ob sie für ihre Bedürfnisse des Gebäudes benöthigen.
Ich darf daher erwarten, daß, wenn der Angelegenheit überhaupt weitere Folge gegeben wird, auch ich demnächst amtlich damit befaßt werde, und dann bin ich natürlich gern bereit, die Interessen meines Refforts und auch die persönlichen Interessen des Landrathes wahr⸗ zunehmen, soweit letztere mit den Dienstinteressen coincidiren.
Der Titel wurde bewilligt. .
Beim Titel „Kreissekretäre“ bemerkte der Abg. Dr, Ritter, daß das Minimalgehalt der Kreissekretäre 1800 MSc, das Maximalgehalt 3606 6 betrage, während bis vor acht Jahren sich das erstere auf 2100, das letztere auf 3300 6 belaufen habe; es sei damals also eine Erhöhung des Maximalgehalts auf Kosten des Minimalgehalts eingetreten. Die Kreis sekretäre ständen formell den Regierungs-Sekretären gleich, aber nicht finanziell. Er bitte deshalb das frühere Minimal gehalt wieder herzustellen, das sei keine Gehaltsaufbesserung, sondern
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lediglich eine restitutio in integrum. Der dazu erforderliche Betrag von 20 000 66 könne Angesichts der gůnstigen Finanz⸗ lage bewilligt werden. Minister des Innern, Herrfurth: . ; Meine Herren! Das Wohlwollen gegen die Kreissekretäre und der Wunsch nach Erhöhung des Gehalts derselben, welche ich im Jahre 1885 ausgesprochen habe, dieses Wohlwollen hege ich noch, aber es richtet sich dasselbe nicht allein auf eine Aufbesserung der Gehälter der Kreissekretäre, sondern gleichzeitig auf eine Aufbesserung der Gehälter der Regierungs⸗Bureaubeamten, denn in direktem Widerspruch mit der Auffassung des Herrn Vorredners gehe sch davon aus, daß die. Gehälter der Kreissekretãre im Vergleich mit den Gehältern der Regierungs⸗ Bureau⸗ beamten richtig normirt sind. Ich werde dazu schon außerl ch durch den Umstand bestimmt, daß die Klagen der Kreissekretäre über eine Benachtheiligung gegenüber den Regierungs ⸗Sekretären keineswegs leb⸗ hafter sind, als die Klagen der Regierungs ·˖ Sekretäre über die Bevor zugung der Kreissekretäre. Meine Herren, auf der einen Seite be⸗ haupten die Kreissekretäre: wir sind Bureaubegmten erster Llasse, wir müssen deshalb auch das gleiche Gehalt baben, wie die Regie⸗ rungz · Sekretäre, auf der andern Seite sagen die Regierungs⸗Sekretaͤre, die Ünbilligkeit liegt darin, daß die Kreissekretäre u beamten erster e ße angestellt werden. Wenn eine vollstaͤndige Gleichstellung erzielt werden soll, so muß dies darin bestehen, daß ein Hrittel der Kreisfefretãre zu Bureaubeamten zweiter Klasse, mit einem Sehaltsfatz von 1800 bis idö0 M gemacht wird. — Wenn Sie wirklich diefe, ich möchte sagen, mechanische Gleich⸗ stellung der Regierung Buregubeamten mit den Kreissekretãren haben wollen, dann würden die Kreissekretäre in der Erfüllung
ihrer Wünsche getäuscht werden. Meine Herren, dazu
ofort als Bureau⸗
1889.
überzugehen, hat die Königliche Staatsregierung keine Veranlassung. und sie erkennt an,. daß die selbständigere und verantwortlichere Stellung der Kreiefekretäre es nothwendig macht, ihnen durchweg den Charakter als Bureaubeamte erster Klasse beizulegen. Die Staats⸗ regierung hält es für richtig, daß beide Beamtenklassen dasselbe Gehaltsmaximum erbalten. Vie frühere Regelung, nach welcher der Maximalsatz des Gehalts der Kreissekretäre um 300 M geringer war als derjenige der Regierungs Sekretäre, ist mit Recht verlassen worden, denn man muß dapen ausgehen: ein älterer Regierungs· Sekretãr hat keineswegs höhere Bedürfnisse wie ein älterer Kreissekretär, im Gegen⸗ theil, dem Letzteren werden dadurch, daß er meistenrheils seine Kinder außerhalb seines Wohnortes erziehen lassen muß, ver hältnißmäßig noch größere Kosten verursacht. Aber die Kreis sekretäre kommen durch schnittlich 4, 6 bis 8 Jahre früher in die Stellung als der Regierungs⸗ Buregubeamte erster Klasse, und daher ist es vollständig gerechtfertigt, daß sie mit einem geringeren Minimalsatz anfangen, .
Im hkebrigen handelt es sich hier nicht um eine xestitutig in integrum, sondern es handelt sich nach dem Wunsch des Herrn Vorredners um die abgesonderte Aufbesserung einer einzigen Beamten klaffe, und für diese Beamtenklasse allein vorzugehen, ist meines Erachtens nicht gerechtfertigt. Ich gönne den Kreissekretären eine Aufbefferung ihres Gehalts, ich gönne solche aber den Regierungs- Sekretären nicht minder, und die eine aufzubessern ohne die andere, das halte ich nicht für richtig.
Der Titel wurde bewilligt. . .
Beim Titel De ie reef e, für die Landräthe“ bemerkte der Abg. von Meyer-Arnswalde: Eine Besserstellung nicht nur der Kreissekretäre sondern auch der Landräthe werde erst dann möglich sein, wenn die lex Huene aufgehoben sein werde. Gegenüber ihrer Repräsentations⸗ pflicht seien die Landräthe die schlechtestbesoldeten Beamten des Staates. Im vorigen Jahre habe eine Erhöhung der Dienstaufwandsgelder um 50 600 ½ stattgefunden; er habe bei verschiedenen der Herren angefragt, ob sie etwas davon bekommen hätten, und überall die Antwort erhalten: Nein! Er frage den Minister, ob diese Erhöhung an sämmtliche Landräthe des Staates oder provinzenweise vertheilt werde. Die Landräthe hätten besonders hohe Reyrãäsentationskosten, . 6 gi. ihre Equipage, so daß für die Bureaukosten nicht viel übrig bleibe; wenn sie im Einspänner führen, seien sie nicht e,. angesehen.
tinifter des Innern, Herrfurth:
Auf die Anfrage des Hrn. Abg. von Meyer in Betreff der Ver⸗ theilung des Betrags von 50 000 M zur Erhöhung der Dienstaufwands entschädigung der Landräthe habe ich zu erwidern, daß von densel ben bisher erft ein verhältnißmäßig kleiner Theil vertheilt worden ist. Es sind nämlich zunächst diejenigen Landrathgämter herausgesucht worden, für welche Anträge vorlagen auf Vermehrung ihres Bureaubeamnten⸗ personalz auf Staatskosten. Diese Anträge sind geprüft worden, und, foweit sie sich als begründet oder wenigstens annähernd begründet ergaben, sind den Betreffenden Beträge von 450, 00 bis 90g zugewiefen. Daz sind aber, glaube ich, nur etwa neun bis elf Fälle bis jetzt gewesen. ; ö -
n Betreff der Vertheilung des Restes sind bis jetzt die Ver⸗ fügungen noch nicht getroffen, weil die darüber zum ericht auf⸗ geforderten Ober Präsidenten sich noch nicht sämmtlich geäußert haben. Die Verthessung wird erst Ende diefes oder Anfang nächsten Monats erfolgen können. . ; .
Was die Grundsätze anlangt, nach denen die Vertheilung statt⸗ finden soll, fo ist zunächst nur der allgemeine Grundsatz aufgestellt worden, daß dabei die Landräthe nur derjenigen Kreise berücksichtigt werden' dürfen, welche entweder nach der Bevölkerung oder nach dem Umfang über den Durchschnitt der betreffenden Provinzen hinaus gehen, so daß also diejenigen, welche unter dem Durchschnitt sind, bei der Vertheilung wegfallen. Sehr wesentlich würde mir die Verthei⸗ lung leichter werden, wenn ich statt über, 50 0900 4 über 560 00 M zu verfügen hätte, dann würde es möglich sein, den vor- handenen Bedürfniffen wirklich Abhülfe zu schaffen. Die 50 9o0 K reichen nicht sehr weit, und man muß daher die dringend · sten Fälle heraussuchen und minder dringende zurũckstellen. Eine mechanische Vertheilung auf die Kreise oder Pro- vinzen kann nicht stattfinden, sondern es muß, auf Grund sorgsamer Prüfung der Verhältnisse des Einzelfalls, die Vertheilung ex aequo et bono bewirkt werden. ;
Ich freue mich übrigens, von dem Hrn. Abg. von Meyer gehört zu haben, daß auch er jetzt die Landräthe für die am schlechtesten be⸗ soldeten Beamten des preußischen Staats hält, und eine Aufbesserung der Gehälter derselben beansprucht. Ich bin vollstãndig derselben Meinung. Wenn mich aber meine Erinnerung nicht täuscht, so hat Hr. von Meyer diese Anschauung erst, seit er selber nicht mehr Land- rath ist, vertreten. Ich glaube mich nicht zu täuschen. daß er in früherer Zeit ausdrücklich erklärt hat: das Landrathsamt soll ein Ehrenamt fein, und es ist garnicht erwünscht, daß die Landräthe im Gehalt erhöht werden.
Abg. von Meyer (Arnswalde) erwiderte, daß damals von den Landräthen ein Rittergut als Eigenthum gefordert worden sei. Jetzt seien sie lediglich bureaukratische Beamte und müsse danach auch ihre Besoldung anders geregelt
werden. . Der Titel wurde bewilligt. . . Es folgte das Kapitel „Polizeiverwaltung in Berlin. Abg. Br. Arendt: Ein Uebelstand, der die Unzufrieden⸗ heit weiter Kreise erregte, könne durch ein energisches Ein⸗ schreiten der Polizeibehörden aus der Welt geschafft werden, nämlich die Art und Weise des Vertriebes von Extra⸗ blättern in Berlin. Bei gewissen großen Ereignissen sei aller⸗ dings eine Nachricht schon vor Ausgahe der nachsten Zeitung erwünscht, in Berlin sei aber dieser Vertrieb der Extrablãtter zur Unsitte geworden. So habe sich bei den traurigen Ereig⸗ nissen des vorigen Jahres die gemeine Spekulation die Er⸗ regung des 3 zu Nutze gemacht, ebenso bei den jan gen Nachrichten aus Wien. Darauf solle die Regierung ihre uf⸗ merkfamkeit richten. Wenn es auch im Auslande ebenso sei, so sei es doch nicht nöthig, die Unsitten des Auslandes mit⸗ zumachen. Wenn er solche Rotten Bassermann scher Gestalten mit wildem, wüstem Geschrei, durch die Straßen laufen sehe, müsse er unwillkürlich an die Wahlagitation für Boulanger denken, wenn es hier auch noch nicht gan so schlimm fei. Es werde häufig möglich sein, ein trafverfahren gegen die Verbreiter eines Exirablatts einzuleiten, wenn dasselbe nichts Anderes enthalte, als was bereits in den Zeitungen gestanden habe, denn das sei e re, Wenn ein anderer Staatsbürger in dieser lailten Weise d 2 ere 6 ‚. 3 er vim 5 . ( anntschaft machen. rum en a Extrablatt⸗ verkäufer einen Vorzug vor Anderen? Es sei erklärlich, daß.
wenn biese Burschen durch die Straßen mit nervenzerrüttendem