nn rr
freiem Felde.
um oleichzeitig auch das beim raschen Abfließen eintretende Abspülen
des Bodeng zu verbuͤten. Gegen dieses Mittel sind folgende Ein ⸗ heben. ;
6 6 Mittelgebirge sind überhaupt geeionete Flächen
für die Änlegung solcher Gräben nur im geringen Umfange zu finden.
2) Selbst da. wo die erste Herstellung möglich ist, kann eine
dauernde Wirksamkeit solcher Gräben nur ausnahmsweise erwartet
ö Sollen die Gräben auch bei einem mehrtägigen Regen oder bei wolkenbruchartigen Ergüssen von Wirkun sein, so müssen sie einander so nahe liegen, daß die wirthschaftliche Ausnutzung * Flachen im höchsten Grade erschwert, vielfach fast unmoöͤg lich wird. ö 66 3. Anlage. und Unterhaltungskosten sind unverhältniß äßig groß. . = ; nah eg, Grundbesitzer werden die Ausführung der Graben nicht ohne erhebliche Entschädigungen dulden; namentlich wird die Anlegung derselben auf Acker. und Wiesenflächen den lebhaftesten Widerspruch rrufen. ,. j ferner die Zurückhaltung des Wassers durch Anlegung von Querdämmen, , das n . aber den eigentlichen chlauch frei lassen, vorgeschlagen worden. ginn eh . laͤngere Zeit an, so können solche 336 dämme keinen Cinfluß ausüben, denn es wird sich nag einiger . ein Beharrungszustand einstellen, bei welchem J 3 der zufließenden Wassermenge ist. Nach diesem Zeitpunkt wird der Zufluß geringer werden, wahrend der Abfluß groͤßer alt der Zufluß ist, da die vorher aufgestauten, also angesammelten , wieder allmählich abgeführt werden. Diese Steigerung der A . menge konn auf den unteren Flußlauf in ähnlich nachtheiliger weise wirken wie das frühzeitige Ablassen eines gefüllten Sammelteichs, weshalb das Mittel nur mit Vorsicht und namentlich e, anzuwenden ist, wenn eine Verlangsamung der . e eines Flusses, behufs Verhütung des Zusammentreffens mit der Fluth⸗ welle eines anderen Flusses, herbeigeführt werden soll oder wenn es sich um die Mäßigung einer äußerst intensiv auftretenden Fluthwelle von fehr kurzer Dauer handelt. Die örtlichen Verhältnisse gestatten dasselbe nur selten, die Kosten des Bauwerks sind sehr erheblich 3. die vermehrte . . oberen Ebene wird in der Rege nzuträglichkeiten herbeiführen. ᷣ ea, 9 namentlich falls eine Streudeckde vorhanden ist wirkt im Gebirges und Hügelland in. günstigster Weise, da das rasche Abströmen des Wassers gemäßigt, das Abschwemmen des Bodens und das Zerreißen der Gehänge, mithin die Zuführung großer Geschiebemassen zu den Flüssen verhütet werden; durch letter wird die Sohle der Wasserläufe erhöht, also eine Hebung des. Wasser⸗ spiegels hervorgerufen. Auch ist die Versickerung in einem mit Streu. decke ausgestatketen Wald eine bessere und es tritt das Schmeljen des Schnees daselbst weniger rasch und später ein als. auf Daß aber die Wälder trotzdem nur im beschränkten Maße wirken können. beweisen gerade die Ueberschwemmungen der schlesischen Gebirgsflüsse, deren Gebiet im ausgedehnten Maße bewaldet ist. Die Forderung, daß auf dem Gebiet der Entwässerungen und Brainirungen, sowie der Verwandlung von Bruch, Moor. und Haide flächen in Ackerland weniger als bisher geschehen, daß die Trocken ; legung von Sümpfen, Morästen, Seen und Teichen unterbleiben möge, ist vom einseitig wasserwirthichaftlichen Standpunkt aus wohl berechtigt. Von vereinzelten Mißerfolgen ahgesehen⸗ sind aber die genannten Arbeiten durch, die gesteigerte Kultur und die intensivere Erwerbsthätigkeit bedingt und deshalb so⸗ wohl vom wirthschaftlichen als vom hygienischen Gesichtspunkt als ein wichtiger Fortschritt anzusehen. Der,. Einfluß solcher Ent⸗ wässerung? anlagen auf die Hochfluthen wird auch in der Regel weit über⸗ schätzi. Man hat z. B der Entwässerung von im Gebirge vorhande nen Hochmooren eine Bedeutung beigelegt, die sie nicht besitzt; denn solche Lochmoore sind gewöhnlich nur von geringer Mächtigkeit und deshalb bald gesättigt, fodaß sie bei andauernden Regen nur wenig für die Zurückhaltung des Wassers zu wirken vermögen; immerhin wird ihre Erhaltung anzustreben sein. ö ö Die Forstyerwaltungen sind übrigens seit längeren Jahren be⸗ mühl, das Wasser im Gebirge, soweit irgend thunlich, zurückzuhalten, indem Entwässerungsgräben nicht auf kürzestem Wege zum Thale. sondern möglichst nach Flächen geführt werden, in denen das Wasser versickern kann. Der Vorschlag, die Seen früherer Jahrhunderte wieder herzu- stellen, ist fast immer undurchführbar, da derartige Flächen inzwischen meist in hohe Kultur gebracht und bewohnt sind; eine Wiederherstel lung der Seen würde fast immer einen großen Rückschritt in der Kultur bedeuten. Selbst Lie vorhandenen Seen sind nur selten für die Aufnabme größerer Wassermassen einzurichten; sowohl die Hebung des bisherigen höchsten, als die Senkung des bisherigen kleinsten Wasserstand s werzen gewöhnlich den weitgehendsten Einfluß auf die Rachbarschaft ausüben. Im ersteren Falle würden die blühenden Gelände und Ortschaften des Sees unter Wasser gesetzt, im letzteren Falle würden dieselben vom bisherigen Seespiegel entrückt, sodaß, sie die vi fachen Vortheile . . welche mit der Lage See verknüpft sind, verlieren würden. . . . 6. 3 1 Bassins im Flußthale selbst oder in dessen Näbe, in welche die Hochfluthen bei höherem Stande eingelassen werden, ist wegen des Fehlens geeigneter Flächen und der großen Nacht heile, wel ge, den . derselben zugefügt werden, nur in äußerst seltenen Fällen möglich. . . 3. die Winter- in Sommerdeiche verwandelt und, um die beftige Durchströmung der Niederung zu verhindern, hochwasserfreie Querdämme angel gt, die zugleich als Wege dienen und mit den Ringmwällen verbunden sind, so ist dadurch zwar ein jederzeitiger Ver= kehr wieder hergestellt, doch treten dann andere Mißstände den oben erwähnten hinzu. Sind die Sommerdeiche zu niedrig oder erfolgt die Füllung der Niederungen zu frühzeitig vor dem Eintreten des Saupt · hochwassers, so vermag dies s nur noch geringe Wassermengen an die Polzer abzugeben und die Mäßigung der Hochfluthwelle wird. hinter dem gemünschten Erfolg zurückbleiben. Bei zu großer Höhe der Sommerdeiche oder bei zu spätem Einlassen des Wassers werden die Segnungen der Bewässerung und Ueberschlämmung fehlen. So wünschenswerth demnach vom allgemeinen wa ferwirthschaft· lichen Standpunkte aus die Verwandlung mancher Winter in Som⸗ merdeiche ober die Einlassung der Winterfluthen in die Niederungen erscheinen mag, so wird sie sich doch in den seltensten Fällen als aus sührbar erweisen. . . ö Diesseits wird angenommen, daß die Präventivmaßregeln, von welchen vielfach ein dauernder Schutz gelen. Dochwa fer gefahren er · wartet wird, entweder allgemein, orer doch in ihrer Anwendung auf Preußen nur in den seltensten Auanghmefällen praktisch verwerthbar sein werden. Mag aber hierüber eine Meinungsverschiedenheit obwalten, so darf doch in dem Punkte auf die Zustimmung Aller, gerechnet werden, welche den Verhältnissen näher stehen, daß die nächstliegende Maß regel zur Abwehr von Hochwassergesahren nicht in der Verfolgung jener Projekte, sondern darin bestehen muß, daß unsere Gewãässer so weit wie möglich l g. f rr. welcher sie befähigt, öhnliche Hochfluthen unschädlich abzuführen. . . . hat im Allgemeinen folgende Punkte ins uge zu fassen: . 29 ) Ci Herstellung eines normalen Flußprofils. 2 Die Regulirung des Gefälles. 3) Die Beseitigung zu scharfer Krümmungen. 4) Die Ausbildung 2 ) Regulirung der Deichanlagen. ö . 2 des durch Wehre oder Brücken herbeigeführten ädlichen Staues. 7 7) Die Zurückhaltung der Geschiebe. ; Ueber die Ersolge von Flußregulirungen, welche nach Maßgabe der vorerwähnten Gesichtspunkte zur Ausführung gelangt sind, liegen auch rücksichtlich der Berggewässer manche günstige Erfahrungen e. Was insb (sondere rie aus Anlaß der vorjährigen Ueber⸗ schwemmungen an niederschlesijchen Gebirgeflüßsen angestellten . juchungen betrifft, so haben dieselben zu dem Ergebniß geführt, daß
die Zurückhaltung des Wassers in einem wirksamen Grade entweder über * nicht, a doch nur in größerer Entfernung vom ** i und mit ganz e mm. 783 Kostenaufwande möglich ö
Für die Anlegung von künstlichen Sammelbehältern sind die große Steilheit der . des Riesen ⸗ und Isergebirges und das w Gefälle der Wa . gan . ungunstig ebenso für
orizontaler ergräben.
ö Wear le er Gebirgsflüsse, insbesondere der Zacken und Queis nebst ihren wichtigeren Nebenläufen, sind aber der Regulirung in bohem Grade bedürftig. Die Querschnitte sind sast durchweg 39 enge, der Lauf zeigt zu schroffe Uebergänge zwischen den aus, .
einbuchtenden Ufern, große Geröll: und Geschiebemassen, welche theils von den stark geneigten Gebirgsbächen zugeführt. theils durch . einrisse und Auskolkungen entstanden sind, bedecken die Sohle. Sie sind namentlich an der Einmündung der Bäche in die größeren Wasserläufe und an den Knickpunkten des Gefälles der letzteren ab- gelagert; hier veranlassen sie zuerst einen Anstau des Hochwassers, bis der Druck und die Geschwin digkeit groß genug geworden sind, um selbst größere Geschiebe fortzuführen und in erweiterten Strecken, sowie auf den Vorländern, wo die Geschwindigkeit eine geringere ist. wieder ab⸗ zulagern. Bei so verwilderten Wasserläufen vermögen die Arbeiten ein⸗ zelner Anlieger wenig zu belfen; es ist eine planmäßige, nach , . Grundsaͤtzen durchgeführte Regulirung erforderlich, bei welcher die en näher erörterten Maßnahmen in ausgedehnter Weise werden zur An⸗ wendung kommen müssen. Falls dies geschieht und die spätere In⸗ standhaltung eine ordnungsmäßige ist, so wird es auch hier gelingen, die gewöhnlichen Hochgewässer ohne allen Schaden abzuführen und die bei außerordentlichen . entstehenden Nachtheile erheblich zu mäßigen. Wird die Instandhaltung nicht in planmäßiger Weise bewirkt, so werden bald von Neuem Verwilderungen eintreten und die fur die Regulirung aufgewendeten Beträge werden großentheils nutzlos verausgabt sein; je intensiver die Hochfluth auftritt, um so sorgfältiger wird die Unterhaltung des regulirten Laufs sein müssen. —
Es ist hiermit der Nachweis versucht, daß eine den ört⸗ lichen Verhältnissen angepaßte, einheitlich durchgeführte Regulirung der links. und rechtsseltigen Nebenflüsse der Oder das wirksamste Mittel ist, um künftigen Hochwassergefahren vorzubeugen. Nach Lage unserer Gesetzgebung kann eine das Maß der Unter haltung uübersteigende Flußregulirung von Aufsichtswegen nicht er= zwungen werden, sie ist vielmehr Gegenstand freier Entjschließung der betheiligten Personen und Körperschaften, auf welche Staat und Provinz nur durch Beschaffung der Vorarbeiten oder durch theilweise üebernahme der Regulirungskosten förderlich einwirken können. Auch in dem Gesetz vom 1. April 1879 über die Bildung von Wasser— genoffenschaften ist diefer Standpunkt für den Fall festgehalten, daß Fluß⸗ regulirungen, als solche, Gegenstand genossenschaftlicher Unternehmungen werden sollten. Nur dann, wenn die Flußregusirung nicht Selbst zweck, sondern integrirender Theil eines Unternehmens zur Ent ⸗ und Bewässerung von Grundstücken ist, treten die für diese Unternehmungen bestimmten besonderen Vorschriften (.5. 65 ff. des Gesetzes) in Kraft. In sehr vielen Fällen bildet die zuvorige Regulirung eines das Genossenschaftsgebiet berührenden Privatflusses die Voraus setzung solcher Unternehmungen, und in der That ist es gelungen, auf, diesem Wege viele, bis dahin ganz verwahrloste Flüsse oder Flußtheile in einen befriedigenden Zustand zu versetzen. Allein alle i artig Unternehmungen sind an bestimmte örtliche Bedingungen und Bedůrf nisse geknüpft, die sich nicht immer und oft da am wenigsten vorfinden, wo, wie bei vielen Gebirgsflüssen, die Regulirung im Gesammt⸗ interesse der Flußanlieger am dringendsten ist. Von, dem Falle der vorerwähnten Unternehmungen abgesehen, steht die Frage der Flußregulirungen im engsten Zusammenhang mit der Frage der Flußunierhaltung und ist von derselben im hohen Grade abhängig, Wo die Pflicht zur Unterhaltung von Privatflüssen angemessen organisirt und auf breite Schultern gelegt ist, folgt die zweckent⸗ sprechende Regulirung derselben von selbst, zumal dann, wenn Staat und Provinz helfend beitreten; denn das Gesammtinteresse der Unter⸗ haltungespflichtigen eines Flußlaufs fordert die Herstellung geordneter Zustände. Umgekehrt kann keine Flußregulirung in Angriff genommen werden, wenn nicht zuvor die ordnungsmäßige Instandhaitung sicher⸗
ĩ . * c 2 k der Flußunterhaltung ist demnach die entscheidende. Gelingt es für die Instandhaltung der Privatflüsse eine Organisation zu schaffen, in welcher die vielseitigen, davon berührten Interessen zum Ausdruck kommen, und durch welche die einheitliche Behandlung des Flußlaufes gewahrt wird so ist der entscheidende Schritt geschehen, welcher eine dauernde Verbesserung unserer, wasserwirthschaftlichen Verhältnisse verbürgt. In dem größten Theile der Monarchie und speziell in der Provinz Schlesien ist die Verbindlichkeit zur Unter. haltung von Privatflüͤssen im Wesentlichen durch landesgesetzliche und proyvinzielle Vorschriften geregelt, und die Polizeibehörde wird sich zur Beschaffung der Vorfluth der Regel nach nur an die Flußanlieger halten können. Ist es, wie die tagtägliche Erfahrung lebrt, schon uber · aus schwierig, in solchen der Adjazentenräumung unterworfenen Flüssen eine weitere Verschlechterung der Vorfluthverhältnisse und größere Unordnungen zu verhindern, so ist natürlich auf dieser Grundlage eine Verbesserung der Zustände, eine verständige, planmãßige Regulirung des Flusses gänzlich ausgeschloss en. Cine Ver⸗ bindlichkeit dazu besteht nicht und eine freiwillige Verständigung der unterhaltungspflichtigen Adjazenten über ein derartiges gemeinsames, einheitliches Vorgehen ist gänzlich ausgeschlossen. Finden dritte Ver. sonen, genossenschaflliche oder kommunale Verbände, es in ihrem In⸗ teresse, eine Flußstrecke zu reguliren, so bleibt nichts übrig, als die Adjazentenräumung, mit welcher die planmäßige Unterhaltung des regulirten Flusses nicht erreicht werden kann, zu beseitigen, und die Unterhaltungspflicht auf eigene Schultern zu nehmen. That ˖ sächlich haben sich denn auch jene Mängel der Adjazenten⸗ räumung an allen unsern Gebirgsflüssen und ganz vorzugsweise an denj-⸗ nigen der Provinz Schlesien zum Nachtheil des Gemeinwohls fühlbar gemacht. Sie hat sich den Hochwassergefahren gegenüber machtlos erwiesen, sie war nicht geeignet, Vorfluthwverbesse⸗ rungen anzuregen und zu verfolgen und konnte nicht verhindern, daß Flüsse, welche mit den geschilderten schwierigen Ver hältnissen zu kämpfen haben, mehr und mehr verwilderten. Hier ist demnach eine Aenderung dringend wünschenswerth. Will man an unseren schwie⸗ rigeren Flußläufen geordnetere Zustände anbahnen, so⸗ ist es noth⸗ wendig, an diesem Punkte zunächst einzusetzen, und die Adjazenten⸗ räumung durch eine zweckdienlichere Regelung der Unterhaltungs⸗ pflicht zu ersetzen. Für eine solche neue Ordnung ergeben sich fol
e Gesichtspunkte: ö . ; . ee cn, Sorge getragen werden, daß die öffentliche Verbind⸗ lichkeit zur Unterhaltung nicht schiffbarer Flusse oder Theile derselben, da, wo die bestehende Srdnung nicht ausreicht, um geordnete Zustãnde herzustellen und zu erhalten, von einem größeren lei stungsfahigeren Verbande übernommen werde. . .
ö 2j Dabei würde vorautzusetzen sein, daß die vom Kreise zu be streitenden Kosten der Flußunterhaltung gesondert von den übrigen Kreisabgaben vertheilt, und die bisherigen Unterhaltungspflichtigen und die übrigen Nächstbetheiligten dazu vorzugsweise herangezogen
rden. J ; . 3. 5 Einer Aenderung in dem Umfange der öffentlichen Verbind⸗ lichkeit zur Unterhaltung von Flüsfen oder der polizeilich erzwingbaren Unterhaltungspflicht, wie ö durch die bestehende Gesetzgebung
t ist, bedarf es nicht. = else eln ,,, und Instandhaltung der mehrerwähnten Flußläufe muß unter geeigneter Mitwirkung von Sachverständigen erfolgen, welche durch ihre Vorbildung und ihren Beruf Gelegenheit fen t haben, auf diesem Gebiet ausreichende Erfahrungen zu ammeln. ö ‚
Eine Ordnung, wie sie vorstehend kurz skizzirt ist, würde die planmäßige . der Wasserläufe sicher stellen und den Keim zu der iel wünschenswerthen gründlichen Regulirung derselben in sich tragen, bei welcher auch der nteresse zu bethäͤtigen haben würden.
taat und die Provinz ihr
Etatistische Nachrichten.
vangelische Taufen und Trauungen in den preußi- s. J P 3 23 Corr.) — Unsere neulichen Mittheilungen über die Betbätigung kirchlichen Sinnes im preußischen Stgat durch Taufen und Trauungen dehnen wir heute auf die 1 6 Provinzen aus. Im Allgemeinen veranschaulichen nachstehende Ziffern die größere oder geringere Vollstaͤndigkeit. in welcher der kirchliche Akt der standez. amtlichen Registrirung nachfolgte. Von je 100 Lebendgeborenen
ö in rein evan⸗ in evangellschen uneheliche Kinder in den gelischen Ehen Mischehen evangelischer Mütter Provinzen (igbg i383 1885 1557 * 18556 186 Ostpreußen 26,138 965, 18 Jo 2 59,49 S,49 Sh, 52 Westpreußen .. . 97,39 9740 62.21 60,64 8029 84, 02 Stadtkreis Berlin. 87,80 86,95 101,86 10068 72,92 73,09 Brandenburg. 94,28 93,73 g4, 40 3829 84,388 84.73 Pommern. de,h4 97.53 83,6 7227 91.61 S70B 96,95 97,42 92,35 9741 92,83 92.08 98,11 98,60 88,58 S7, 59 90,41, 91,185 * 94,76 965,86 gl, 13 ,. 64 - 56 wig Holstein gö, 36 g4,75 Sa, 57 75. sg 563 83, ö tt 98,39 97,93 93,50 87,98 93,22 92,61 Westfalen.. 100 01 99,01 60,54 62,z9 87,61 0.6 Hessen · Nassau 98, 80 97, 83 94,94 96,11 865,40 91,29 Rheinland 2.43 97,76 7757 7952 S4. 01 86,48 Hohenzollern. . . 100,00 93,33 42,66 29,035 10000 10000 Auf 100 Eheschließungen entfielen Trauungen . in den rein evangelischer Paare evargelischer Mischpaare Provinzen 1886 1887 1886 1887 Ostpreußen. ; 93,21 94, 69h 88,65 70,43 Westpreußen . 92,42 96, 57 81, 28 21 Stadtkreis Berlin 61, 25 62, 80 58,01 64,48 Brandenburg. 93, O 93,19 89, 40 96, 39 Pommern . 93.98 94, 13 sl, 65 87, 89 97,6 97, 65 11032 126,46 97,01 97, 64 104, 34 105,62 . 92,37 94,20 e . e. S ig⸗Holstein . 96,49 96, 93 4 8. ö . 98,36 98, 28 97, 8h 88, 59 Westfalen .. 98, 80 100,01 Sg 0h 819g effen. Rassau. gh. 19 gh. 5 d. Oz 36 Rheinland .. 98, 12 9910 9,9 83.92 Hohenzollern. 12000 S5, 71 8, 33 15,38. Hinsichtlich der Taufen in rein evangelischen Ehen steht, wenn wir Hohenzollern mit seiner einen richtigen Schluß nicht zulassenden Minimalzahl von Fällen ausscheiden, Westfalen gleichwie in den Jahren 1882 und 1885 obenan; in den Jahren 1883 und 1884 nahm Hessen-⸗Nassau mit 99,12 biw. 28, '8 die erste Stelle ein, während es nunmehr nicht nur in Folge der Steigerung der Prozentzablen anderer Provinzen, sondern wesentlich auch in Folge des fast ständia eingetretenen Sinkens seiner Prozentzahl für 1887 nur die fünfte Stelle einnimmt. Die Prozentzahl von Westfalen ist zwar 1887 gegen 1886 stark gefallen, weist jedoch gegen 1883 und 1884 noch eine kleine Zunahme aaf. Unter den übrigen Vrovin zen ist noch besonders Westbreußen hervorzuheben, welches im Jahre 1886 nächst Berlin die ileinste Prozentzahl bezüglich der Taufen in rein evangelischen Ehen mit 94,02 zeigte, für 1886 aber die 7. Stelle und 1857 die 8. Stelle unter den Provinzen, abgesehen von Hohenzollern, dnn g Ge uf fer in evangelischen Mischehen ist, wie auch in früheren Jahren, am höchsten in Berlin und am niedrigsten 18865 in Westfalen und 1887 in Westpreußen. In einzelnen Provinzen unterlagen die Ziffern sehr erheblichen Schwankungen, so z. B. in Pommern, dessen Prozentzahl 1882 54,28 und sodann bis 1885 mit geringeren Ab⸗ weichungen etwa 76 betrug, 1886 aber auf 83, 86 stieg und 1887 auf 72,77 gefallen ist. Im Allgemeinen ist durchweg eine Steigerung der Prozentzahlen festzustellen; dies gilt ins besondere auch von Ostyreußen, dessen Prozentzahl bis 1885 auf 619 gefallen war, und in ähnlicher Weise von Schleswig ⸗Holstein, dessen Prozentzahl bis 1885 gleich falls ständig bis auf h 39 gefallen war. Westfalen, welches. 1886 die geringste Prozentzahl ausweist, ist seit 1835 nur unerheblich zu⸗ rückgegangen, , 4 1887 die kleinste Prozentzahl hat, en 1885 sogar um 5,88 gestiegen. ö. ; — . 7 1d alf ge unehelicher Kinder evangelischer Mütter ist 1886 und 1887 am höchsten in Hannover und am niedrigsten in Berlin ge⸗ wesen, wo sie aber immerhin 1886 72,99 und, 1887 75,099 betrug. Sachfens Prozentzahl, welche bis 1886 regelmäßig, wenn auch nicht erheblich gefallen war, ist 1887 gestiegen, und zwar gegen 1886 um 2,58. Im Uebrigen haben erhebliche Schwankungen in den einzelnen Provin en stattgetunden, welche für 1887 ö die früheren Jahre irchichnittlich eine kleine Steigerung aufweisen. . ö . der Trauungen rein evangelischer Paare ist 1886 und 1887 am höchsten in Westfalen gewesen, wo sie 9d, So bzw. 10001 betrug, am niedrigsten in Berlin mit 61,29 bzw. 62,80, nächsidem 1886 in Sachsen mit 93,37 und 1887 in Brandenburg mit v3, 19. Im Allgemeinen haben in den einzelnen Provinzen die Zahlen seit iös2 mehrfach, wenn auch nur in geringeren Grenzen geschwantt; im Ganzen ist jedoch eine Steigerung eingetreten, und dies gilt im Ein ˖ n auch von Berlin. . n,. Trauungsziffer evangelischer Mischehen ist am höchsten. 6 in Schleswig-Holstein mit 112265 und 1887 in Posen mit 9 Sowohl in diesen beiden Provinzen, wie auch in Schlesien ist 188 und 1887 mehr als der Hälfte aller bürgerlichen Eheschließungen Evangelischer mit Personen anderen Bekenntnisset in der evangelischen Kirche die Trauung gefolgt. Am niedrigsten erscheint die n n ziffer in evangelischen Mischehen 1886 und 1887 in Berlin mit od ol bezw. 6448 und nächstdem 1886 in Westpreußen mit 81, 28 und . in Ostpreußen mit 70,43. Erheblichere Schwankungen. haben . 1887 in einzelnen Provinzen mehrfach stattgefunden; bestaͤndige Rück gänge sind nicht festzustellen gewesen.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Ueber die Ernte Ergebnisse in Dest e nr eich 1m Jahre 1888 veröffentlicht das österreichische , Ministerium die i n, Hb gr nde a, , bekann
! danach ergeben sich folgende Hauptziffern; nn , ld gegen 1858, Millionen Hektoliter
15 157 4 (1651 26 074 — 2221 . 297 * er. if . 3 683 3 526 4 0157 ö 236. en 6 ea folet: en wichtigsten Ländern gestaltete sich die Ernte wi . . Weizen Roggen Gerste . Mi n J. Niederösterreich . .. 1601 32 Oberösterreich .. 0939 2068 Oolh Steiermarkfe .. 0942 1171 hz Böhmen. . 96375 9366 7727 3 ,,, , estgalizien ... 14 26 s 3. s Hu ge gieichui aus dem Jahre 1887 ist nicht gemacht, , wird eine Tabelle veröffentlicht, aus welcher hervorgeht, daß e 1 des Jahres 1888, gegentiber dem Durchschnitt, der aus den ö. nissen der Jahre 19875 bis 1887 gezogen wurde, in gllen oben e. geführten Tändern wesentlich höher ausfiel. Eine Berechnung Ie. Geldwerths der Ernte läßt sich nicht anstellen, weil die Daten die Qualität bezw. das Gewicht der Körner noch nicht vorliegen.
Sachsen
13 543 23 8653 17122 31 0090
Weizen Roggen. Gerste
4012 2230 15666 11449
zum Deuntschen
M 47.
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2. , , , n Vorladungen u. dergl.
3. 296 erxpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verloosfung, Zinszahlung ꝛc. von ff entlichen Papieren.
3wmeite
Beilage
Berlin, Dannerstag, den 21. Februar
Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
1889.
er deutschen Zettelbanken.
Deffentlicher Anzeiger.
Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 6ll66] Steckbrief.
Gegen den domizillosen Schneidergesellen Wilhelm Weist, zuletzt in Ratibor aufhaltsam (gebürtig aus
Neisse), eirea 30 Jahre alt, welcher ö. g t en nklage von der
ist auf Grund des nach erhobener
Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierfelbft
unterm 12. Februar er. ergangenen Beschlusseg d Untersuchungshaft wegen Beleidigung angeordnet.
ie
Es wird ersucht, den 2e. Welß zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängniß einzuliefern. iI a. ].
1044/88. Ratibor, den 17. Februar 1889. Der Erste Staatsanwalt.
sbllb7] Steckbrie fs · Erneuerung.
Der gegen den Schlächtermeister Heinrich Graff, am 5. August 1860 in Bindow, Kreis Krossen, ge⸗ boren, wegen wiederholten Betruges in den Akten wider Graff 83 G. 820 84 — J. iLa. 73 84 unter dem 8. März 1834 erlassene und unter dem 21. Mär;
1885 erneuerte Steckbrief wird erneuert. Berlin, den 15. Februar 1889.
Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht J.
lbllböl Steckbriefs Erledigung. Der gegen den Kassirer Louis Baer wegen wieder
holter Uinterschlagung unter dem 19. Januar 1889 in den Akten L. R. J. 27. 89 erlassene Steckbrief
wird zurückgenommen.
Berlin, Alt⸗Moabit Nr. 1112 (NW.), den
16. Februar 1889. Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht J.
l6ll 7]! DOeffentliche Zuftellung.
In der Strafsache wider den Hofgänger August Wittwer zu Wiebendorf wegen Diebstahls soll der Maurergeselle Eduard. Bartz, angeblich geboren zu
zuletzt in Altena, als Zeuge vernommen
Labentz
werden. Derselbe wird hierdurch auf
herzogliche Schöffengericht hierselbst geladen.
Boizenburg, den 19. Februar 1889. Der Gerichtsschreiber des Fe ege, Akt. Geh.
õdgb]
25. Januar 1863 zu Waldheim, zuletzt in Meißen wohnhaft, wird beschuldigt, als Ersatzreservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein. lebertretung gegen 5. 360 Nr. 3 des Straf esetzbuchs in Verb. mit §. 11 des Reichsges., betr. e n der Wehrpflicht, vom 11. Febr. 1888. Derselbe wird auf Montag, den 8. April 1889, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche fen gericht Meißen zur Hauptverhandlung ge⸗ aden. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 477 der Strafprozeßordnung bon dem Königlichen Landwehr⸗Bezirks⸗Kommands lu Wurzen ausgestellten Erklaͤrung verurtheilt werden.
Meißen, den 12. Februar 1889. Der Königliche Amtsanwalt.
Dr. Knaur, Ass.
r 0 Q Q mm,. 2) , . Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
6296
In Sachen, betreffend die Zwangs versteigerung der dem Schuhmacher Albert Bauer hieselbst gehörigen Ftundstücke: des Hauses Rr. 117 und des Äcker stickes Nr. 520 hiefelbst, findet nach heute erfolgter Cinstellung des Verfahrens der auf den 26. Mãrz d. J. anberaumte Ueberhbotstermin nicht statt.
Tessin, 16. Februar 1889.
Großherzoglich Mecklenburg ⸗Schwerinsches Amtsgericht. tols l] .
Auf den Antrag des Rittergutsbesitzers Siegfried auf Karben wird der Inhaber der angeblich verloren Hir genen vierprozentigen Obligation des Provinzial⸗
erbandes der Provinz Ostpreußen für Zwecke des Provin zial Hulfokassenfonds
Serie II. Litt. D. Nr. 453 über 500 M zufgefordert, feine Rechte auf die Obligation späte⸗ stens im Aufgebotstermin den 9. Juli 1889, Mittags 12 hr, bei dem unterzeichneten Gericht Zimmer Nr. 65) anzumelden und die Obligation potzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklaͤrung der letzleren erfolgen wird.
Königsberg, den 8. Dezember 1888.“
Königliches Amtsgericht. XI.
lodß gs
Jr ., . 6 Gastwirth Karl Reichert aus Waraschkrug ü Altsorge hat das Äuufgebol des auf seinen Namen kutenden Dulttungsbnuͤcheg Rr. A8 der Hriesener ewerbebank eingetragenen Genoffenschaft über ein⸗ äblte 1100 M beantragt. Ber Inhaber der unde wird aufgefordert, e sem in dem auf * 20. September 18859, n, 8 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe⸗ numten Aufgebotztermine feine Rechte , nd die Urkunde vorzuiegen, widrigenfalls bie Kraft', böerklärung der Urkunde erfolgen wird.
Driesen, den o. Februar 1836. Das Königliche Amtsgericht.
; uf Anordnung des hiesigen Großherzoglichen Amtsgerichts zur Haupt- verhandlung auf Donnerstag, den 11. April 1889, Vormittags 10 Uhr, vor das Groß—
roßherzogl. Amtsgerichts:
Ladung. ; Der Dienstknecht Georg Max Claus, geb. den
Bernburg,
Gr. Mühlingen, Bernburg beantragt.
, Bureauassistent Theodor
durch den Nachlaßkurator Handelszmann Carl Berger u Baalberge,
i worden, wobei bemerkt wird, daß der
E
Plümecke, geb. Hesse, zu Gr. Mühlingen, jetzt deren Erben, über gö60 M aus dem gun
17. September 1866, 23. Mai 1864, Stückquittung vom 7. Juli 1857 und Cession vom 5. 7. Rovember 1867 an den Schmiedemeister Gottlieb Becker zu Gr. . jetzt den Maurer Friedrich Fricke zu Gr. daselbst Band VI. Bl. 326,
Krause zu Bernburg, jetzt dessen Erben, über Jod „ und verschiedene Auszugöforderungen aus dem Kauf— vertrage vom 9. April 1875 an den Maurer Andreas Traeger zu Bernburg. eingetragen auf dem Haus⸗ grundslücke P. 46 an der
Zubehör, Grundakten II. 36
Personen:
Eisenach,
Braunschweig, ;
10 Jahren in unbekannter Abwefenheit lebend en Handelsmanng Fri durch seinen Abwesenheitskurator, den Glasermeister Carl Richter zu Güsten, und das Aufgebot der un— bekannten Erben und Vermächtnißnehmer,
rr, st, unb ais seine esetzlichen Erb
erschel, und der Restaurateur Paul Cramer, Beide
[26877] Aufgebot.
66 Rechte
(27470 . Es sind die folgenden Dokumente:
Grundbuche von Neundorf Band JII1. Bi. 148, 27). Forderungs dokument des Forstauffehers Car
nuar 1886 an den Maurer Friedrich Thiele zu Nien
zu Nienburg,
Moritz Henke zu Leopoldshall, aus der S
Schule, früher in Halberstadt, jetzt in Braunschweig, über 8643 M an den Lehrer Carl
vom 2.6. Juli 1879, eingetragen im Grundbuche von Leopoldshall Band III. Bl. 34, o) Forderungsdokument der Ehefrau des Kauf— manns Carl Rienecker zu Bernburg, Johanne, geb. Donoth, über 600 Thaler Gold aus der Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 9. 9. Oktober 1545 R * Cessionen vom 20 / 30. Dezember 1862,
ö r 2 ö. 1866, 9. Mai 1853, 6. Mai 1879 und
Erblegitimations ⸗Atteste vom 18. März 1881 an den Leinewebermeister Johann Gottfried Müller zu Bern— burg, jetzt dessen Erben, eingetragen auf dem hier belegenen Hausgrundstücke des Schuldnerg, 6) ö des Oekonom Gottlob Plümecke zu Gr. Mühlingen, jetzt deffen Erben, uͤber 300 M aus der Schuld. und Pfand⸗ verschreibung vom 21. Februar 1837, Cefsion vom 8 I09.. August 1848, dem Uebergangs⸗Atteste vom 5. März 1856, der Cession vom 7I. April 1865 an den Handarbeiter Daniel Otto zu Gr.⸗Mühlingen, jetzt die Bergmann Eduard Pengel'schen Eheleute daselbst, eingetragen im Grundbuche von Groß⸗ Mühlingen Band JV. Bl. 243, I) Forderungsdokument der Wittwe Dorothee
vertrage vom
Mühlingen, eingetragen im Grundbuche
8) Forderungsdokument des Kutschers Gottlieb
. hierselbst nebst abhanden gekommen und haben die nachfolgenden Obermeister Friedrich Wiener zu
ad 2) die Carl Thiele'schen Erben zu Nienburg, ad 3) die Ehefrau des Lehrers Haedrich zu
ad 1) der
ad 4) Fräulein Elisabeth Schule zu Braunschweig, ad) die Ehefrau des Kaufmann Rienecker zu
ad 6) u, ad 7) der Gutsbesitzer Louis Plümecke zu Chr. Roeder zu das Aufgebot der obenverzeichneten Dokumente
ad 8) der Bauunternehmer
Ferner ist die Todeserklärung des seit länger als Friedrich Triechelt von Stmargleben
a. des Qienstknechts Ernst Cramer zu Leopoldshall
b. des Arbeiters Jacob Schmidt zu Baalberge
rnst Cramer am 19. Oktober 1840 zu Bernstadt am 31. Mai 1887 zu an f verstorben n bis jetzt seine
wesene Ehefrau Sidonie Marie Frauier, geb.
e zu
Auf Antrag der Ehefrau Arbeiters Schmiedchen Louise, geb. Gierz, aus Wittenberg wird das Spar kassenbuch der Stadtsparkasse Wittenberg Nr. 13066 über 660 M 71 9 lautend, deffen Verlust glaub ⸗ haft gemacht worden, hierdurch aufgeßoten und hat der jetzige Inhaber desfelben spaͤtestens im Termine den 27. März 1889, Vormittags 16 ühr, an demselben unter Vorlegung des
uches anzumelden, widrigenfalls dasselbe für kraft⸗ los erklärt werden soll.
Wittenberg, den 3. August 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
Forderungsdokument der Ida Wiener zu Neun⸗ dorf über 150 6 an die Wittwe Äugufte Goerike, geb, Koch, zu Neundorf aus dem gerichtlichen Kauf⸗ vertrage vom 13. 15. August 1876, eingetragen im
Thiele u Nienburg a. S., jetzt deffen Erben, über 150 MS aus der Schuld⸗ und Pfand verschreibung vom 4.17. Oktober 1884 und Cession vom J6. Sa⸗
putz eingetragen Band 1X. Bl. 464 im Grundbuche stzli 9]
3) Forderungsdokument der Ehefrau des Lehrers Carl Haedrich, Anna, geb. Schule, zu Braunschweig, früher zu Halberstadt, über S563 M an den Tehrer Carl Haedrich zu Braunschweig, jetzt den e,,
uld⸗ un Pfandverschreibung vom 10/10. September 1878 und Schuldübernahme vom 2. s6. Juli 1879, ein⸗ enn im Grundbuche von Leopoldshall Band III.
am 1. März 1823 zu Baalberge verstorben ist un Erben von ihm nicht aufgefunden find, daß auch de hier bekannte Nachlaß in beiden Fällen nur 36 bi 40 S beträgt.
Demzufolge werden die etwaigen Inhaber der ab
ekannten Erben Dienstknechts Ernst Cramer von Leopoldshall sowi des Arbeiters Jacob Schmidt von Baalberge hier
anheraumten Termine, zu erscheinen, ihre Recht wahrzunehmen, auch die betr. Dokumente vorzulegen widrigenfalls der verschollene ꝛc. Triechelt für tod
kraftlos werden erklärt werden, auch die Nachlaß
[ meldet haben, erfolgen wird. Bernburg, den 18. August 1888. Herzoglich Aha nf h Amtsgericht. Haenisch.
Aufgebot.
Steuergemeinde Helberhaufen beantragt:
en:
Haedrich ju 4. bezüglich der wie ad 1 berichtigten Parzelle Braunschweig, jetzt den Fuhrherrn Mor! Henke zu Flur A. ĩ bee gelände n n, de blen, Kuen. Fir. zz Steimeletaatten, Garien glaß Je
vom 10. /10. September 1878 und Schuldübernahme
b. bezüglich der Bd. II. Bl. 18 desselben Grund⸗ buchs für die Wittwe Jacob Roth und die Ge⸗ schwister Johannes Heinrich, Friedrich, Wilhelm dam, Johann Heinrich, Anna Catharina und Jacob Heinrich Roth berichtigien Parzelle Flur A. Nr. 230 unterm Dorfe, Wiese groß 3 a 19 qm,
3) der Gerber Heinrich 5 von Helber ⸗ hausen bezüglich der Bd II. BI. 14 desfelben Grundbuch für die Geschwister Maria Elisabeth Roth, verehelichte Neuser, Maria Catharina, Maria Louise und Helene Roth berichtigten Parzellen Flur A. Nr. 472) am Spieß, Ader groß 12 a g4 dim und ier, Nr. 1072/5674, Helberhausen, Wiese groß
a 81 qm, 4) der Landwirth Jacob Geizweid von Helber⸗ hausen bezüglich der wie ad 1 berichtigten Parzelle Hit A. Nr. 118 unterm Steimel, Acker groß 7 a
am, 5) der Landwirth Heinrich Vorländer von Helber hausen bezüglich der Bd. J. Bl. 19 desselben Grund- buchs für Eheleute Johannes Jacob Kunze und Anna Maria, geb. Kunze, daselbst berichtigten Parzelle Flur A. Nr. 8083 Rauhenberger Garten, Garten groß 2 a g3 am, ; ga der Handelsmann Adolf Schade von Helber⸗ ausen:
a. n der wie ad 3 berichtigten Parzelle ö Nr. 52 unterm Helsmeswald, Acker groß a 54 gm,
b. bezuglich der Bd. II. Bl. 41 desselben Grund⸗ buchs für Wittwe Maria Magdalena Reus, geb. Neus, berichtigten Parzelle Flur A. Nr. 734 Helber⸗ hausen, Wiese 4 a 82 4m, e. bezüglich der Bd. II. Bl. T desselben Grund buchs für Eheleute Justus Menn und Maria Elisabeth, geb. Winterbach, zu Helberhausen be⸗ xichtigten Parzelle Flur A. Nr. 45 unterm Steimel, Acker groß 10 a 21 4m, I der Landwirth und Gemeinde⸗Vorsteher Jacob Wiesel von Helberhausen bezüglich: a. der Bd. J. Bl. 48 desselben Grundbuchs für Geschwister Maria Catharina, Agnefe, Johann Eberhard, Maria Margaretha und Maria Louise Bruch zu Helberhausen berichtigten Parzelle Flur A. Nr. 285 in der Steh, Wiese groß S a L' 4m, b. der Br. IV. Bl. 2 desselben Grundbuchs für die Maria Margaretha Bruch zu Helberhaufen be⸗ richtigten Parzelle . A. Nr. 532 im Kunzen⸗ garten, Garten 1 a 35 4m. 8) der Gerber Heinrich Menn L von Helberhausen bezüglich der Bd. V. Bl. 35 desselben Grundbuchs für die Ehefrau Platzmeister Friedrich Stein, Caro- line, geb. Kunze, zu Ahlbäumer ⸗ Hammer berichtigten Parzelle Flur B. Nr. 246 / 138 in der langen Wiefse, Wiese groß 2 a 56 4m, ) der Landwirth August Klaus von Helberhausen bezüglich der Bd. IV. Bl. 40 desselben Grundbuchs für die Geschwister Wilhelmine, Jacob, Caroline und Maria Louise Menn zu Helberhausen berichtigten ,. Flur A. Nr. 618 und 10rd /619 Helber= ausen, Garten groß 2 a 42 4m bejw. 3 a J9 4m. Es werden daher alle Diejenigen, welche Cigen« thums ⸗Ansprüche an die vorbezeichneten Grundstäcke zu machen haben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den 8. Juni er., Vorm. 16 Üähr, anberaumten Aufgebotztermine anzumelden. widrigen ˖ falls sie mit ihren Ansprüchen . werden und die Eintragung des Besitztitels für die Antrag. steller e, wird.
ebruar 1889.
Silchen 24 den 12. önigliches Amtsgericht.
— ———
61191 . l. 1 14.
resden, ermittelt sind, während Jacob Schmidt
handen gekommenen Dokumente, der Handelsmann ., Triechelt zu Osmarsleben und die un— und Vermächtnißnehmer des
durch geladen, in dem auf den 22. März 1889, Vormittags 117 Uhr, an hiesiger Gerichtsstele
erklärt werden wird und die betr. Dokumente für
regulirung und die Ausantwortung der Erbschaft des Ernst Cramer und des Jacob Schmidt und die Er— theilung eines Erbberechtigungsscheineß an die be— kannten berechtigten Erben unter Ausschluß derjenigen Erben und Vermächtnißnehmer, welche sich nicht ge⸗
ö * . . , ,. 1 . 9 ehu esitztitelberichtigung haben folgende Personen rund bezüglich der Bd. IJ. Bl. 3 Grundbuchs das Aufgebot der dabel verzeichneten Grundstücke der Grund für den Johann Thomas e ., n
I) die Wittwe Johs. Heinrich Kunze, Marianne, 6. Helmes, zu Helberhausen bezüglich der Bd. II. Bl. 17 des Grundbuchs von Helberhaufen für die Wittwe Anna Marggretha Roth, geb. Winke, be= richtigten Parzellen Flur B. Nr. 115 und 116 in
56 der Langewiese, Wi 48 21 ; = ĩ ĩ z H' Korderungedokument des Fruulein Glisabeth . c en i, m, 5 . Ja, 0 . thums⸗Ansprüche an die vorbezeichneten Grundstůcke au
d das Aufgebot der dabei verzeichneten Grundstücke
r bezw. , . beantragt: ö
8 I) Der Postbote a. D. Carl Haardt zu Hilchen⸗ bach bezüglich der Bd. IX. Bl. 2 Grundbuchs von
Hilchenbach für Ehefrau Johannes . Brücher,
Caroline, geh. Haardt, dafelbst bere tigten Parzelle
lur IV. Nr. 24 Steuergemeinde Hilchenbach
in, een Garten fraß 87 am e 2) Die Che eute Fabrirkarbe ter Friedrich Wilhelm Bub 1, und Caroline, geb. Merte, zu Ersdorf bez.
der Bd. 1X. Bl. 50 Grundbuchs von Erngdorf, für Ehefrau Jacoh Müller, Anna Maria, geb. Schreiber, e zu Littfeld berichtigten Parzelle Flur fiJ. Rr. 187 der Steuergemeinde Ernsdorf, oberste Hüttenwiese, t Wiese groß 40 a 72 ꝗm. 3) Der Tagelöhner Wilhelm Preiß von Obern⸗ dorf bezüglich der Bd. J. Bl. 29 Grundbuchs von Aberndorf für Schäfer Jobg. Heinrich Yreiß und Maurer ,, reiß daselbst berichtigten Parzellen Flur A. Nr. 51 Steuergemeinde Oberndorf in der Winterbach. Wiese groß 3 a 62 ꝗm.
4) Der Landwirth Johannes Heinrich Otto von Erndorf bezüglich der Bd. IV. Bl. 15 Grundbuchs von Ernsdorf für Ehefrau Johann Heinrich Thomas, Anna Margaretha, geb. Thomas, ju Ernzdorf hbe⸗ richtigten Parzelle Flur II. zu Nr. 1402 / 121 ꝛc. (früher 121) Steuergemeinde Erngdorf, Dörrwiese, Wiese groß 1 a 68 qm
3) Der Landwirth Jost Heinrich Helmes von
berichtigten Parzellen Flur J. Nr. 99 in den Kämpen, Wiese groß 4 a 97 m und Flur J. Nr. 424 im Rottseifen, Acker groß 14 a 66 qm sowie 5 Pfennige Vr. 92— 966 Gründer Hauberg belegen in der Steuergemeinde Grund.
Es werden daher alle Diejenigen, welche Eigen
zu machen haben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den 8. Juni er., Vormittags 16 Uhr,. anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen falls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschloffen werden und die Ei n, des Besitztitels fuͤr die Antrag⸗ steller erfolgen wird.
Hilchenbach, den 24. Februar 1889.
Königliches Amtsgericht.
611921 Aufgebot. Zum Zwede der Grwirkung urtheils behufs Besitztitelberichti haben folgende Personen das Aufgebot der dabei rn, der Steuergemeinde Helberhaufen bean⸗ ragt: 15 Der Landwirth Albert Stein zu Helberhausen bezüglich der Bd. J. Bl. 19 Grundbuchs von Helber⸗ hausen für Eheleute Johannes Jacob Kunje und Anna Maria, geb. Kunze, zu Helberhausen berichtig · ten Parzelle ir A. Nr. 763, im Sammtgarten, Wiese groß 1 23 4m. 2) Der Eberhard Menn zu Helberhausen bez lich der Bd. III. Bl. 2 dess. Grundbuchs für Eberhard Schmitt zu Hilchenbach und Martin Kraemer zu Hadem herichtigten Parzelle Flur A. Nr. 1119 165, Unterm Dorfe, Acker groß 23 37 ꝗ4m. 3) Die Wittwe Friedrich Neus, Catharina, geb. Klaus, zu Helberhausen bezüglich: a. der Bd. J. Bl. 32 desf. Grundbuchs für Ge— schwister Johannes Jacob, Johannes, Marianne, Anna Catharina, Maria Agnes und Anna Mar! garetha Klaus zu Helberhausen berichtigten Parzellen Flur A. Nr. 48, in der Dahle, Holzun groß 1 a 36 4m und Flur B. Nr. 137, in der —— 4 Wiese groß ga 85 am, b der Bd. II. Blatt 14 dess. Grundbuchs für die Geschwister Roth: 2. Maria Elifabeth. Ehefrau Neuser, b. Maria Catharina. Maria Vouife und Helene berichtigten Parzelle Flur B. Nr. 124, in der Langewiese, Wiese groß 44a 57 4m. 4) Der Landwirth Friedrich Wilhelm Menn zu Helberhausen bezüglich der Bd. II. BI. 7 desf. Grundbuchs für Eheleute Justus Menn und Maria Elisabeth, geb. Winterbach, zu Helberhaufen berich⸗ tigten Parzelle Flur A. Nr. 152, unterm Dorfe, Wiese groß 12 7 am. z. 8) Der Landwirth Heinrich Kunze zu Helberhausen bezüglich der Bd. III. Bl. 6 dess. Grundbuchs für Eheleute Leinweber Eberhard Kunze und Anna Clara, geb. Neus, zu Helberhausen berichtigten Par⸗ zellen Flur A. Nr. 527 und 528 Kunzengarten, e. groß 2 a 48 m bezw. Acker 2 5 a2 74 am. z 3 Der Landwirth Johs Adam Winke von Helber ⸗ ausen: a. bezüglich der Band II. Bl. 17 dess. Grund- buchs für Wittwe Anna Margaretha Roth, geb. Winke, berichtigten Parzellen Flur B. Nr. II9 und ö in der Langewiese, Wiese groß 43 am bezw. am, b. bezüglich der Bd. IJ. BI. 18 dess. Grundbuchs für die Wittwe Jacob Roth und die Geschwister obs Heinrich, ᷓ=— Wilhelm, Adam, Johann einrich, Anna Catharina und Jacob Heinrich Roth ö 3 Parzelle Flur B. Nr. Lo in der Lange⸗ wiese, Wiese groß 7 2 18 4m.
9 Der Landwirth Johannes Schäfer von Helber hausen bezüglich der Bd. III. BI. 14 desf. Grund- buchs für Wittwe J. Wiesel., Anng Catharina, geb. Hoff mann, von da berichtigten Parzelle Flur X Nr; 941 in der Dahle, Acker groß 12 2 84 ö 3 Der Gastwirth Heinrich Feldmann zu ausen:
a. bezüglich der Bd. II. Bl. 14 desselben Grund buchs * Wittwe J. Wiesel. Anna Catharina, geb. off mann, von da berichtigten Parzellen Flur X. r. 142, 143 und 148 in der langen Wiese, Wiese
eines Augschluß ·
ot. Zum Zwecke der Erwirkung eines Ausschlußurtheils behufs Besitztitelberichtigung haben ie g. 22
groß 1 2 24 4m, 1 a 84 m 421 2 kehnclich er Bs, mm md, ö für Wittwe A. Fuhrmann und Geschwister