1889 / 51 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Feb 1889 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Gesundheitsvvmrhältnisse in BerlUin waren in der Berichts woche ahnliche wie in der vorangegangenen Woche. Nur Darm⸗ * ,, 386 te amen 216 e. 2 8 noch gesteigerter Zahl als Todesursachen zum Vo un gt 1 Sãuglingsalters an der Sterbl Sehr zablreich waren auch in dieser Woche akute Entzündungen der Athmunggorgane, doch begann die Zahl der durch sie hervorgerufenen Sterbefälle kleiner zu werden. Von den Infeltiongkrankheiten wurden Erkrankungen an Scharlach, bejonders aus der Rosenthaler Vorstadt, und an Unterleibstyphus häufiger zur Anzeige gebracht, während Erkrankungen an Diphtherie, die sich in der dies seitigen Luisenstadt und in Moabit am häufigsten zeigten, und Masern, die nur im Stralauer Viertel und in der Rosenthaler Vorstadt in nennenswerther Zahl zur Meldung kamen, seltener wurden. Auch eine weitere Erkrankung an Pocken kam zur Kenntniß. Erkrankungen im Wochenbett und rosenartige Entzündungen des Zell⸗

ewebes der Haut zeigten keine wesentliche Veränderung in ihrem

orkommen. Erkrankungen an Keuchhusten kamen seltener zur ärzt⸗ lichen Behandlung. Die Zahl der Sterbefälle sank auf 5. Auch rheumatische Beschwerden aller Art wiesen im Vergleich zur Vorwoche

Elberfeld, Braunschweig die gleich grohe, in Berlin, Breslau, Straß⸗ burg, Pest, Prag, London, Parig eine größere als in der Vorwoche. Neue Erkrankungen gelangten in Berlin, Breslgu, Hamburg, Nürnberg, Hannover, in den Regierungsbenirlen Düsseldorf etwas weniger, dagegen in den Regierungsbenlrken Schleswig, Stettin., ferner in Kopenhagen, Christiania und St. Petersburg etwas zahlreicher zur Anzeige. Todesfälle an Unt erleibstyphus wurden aus Pest, Paris und London in etwas größerer, aus Prag und St. Petersburg in etwas verminderter Zahl gemeldet. Neue Erkrankungen waren dagegen nur in Hamburg gestelgert. - An Flecktyphus kamen aus Edinburg, Warschau und Ddessa je 1 Todesfall, aus St. Peters burg 3 Erkrankungen, an ep ide mischer Genickstarre aus Kopenhagen 1, aus dem Regierungsbezirk Königsberg 4 zur Berichterstattung. Dem Keuchhu sten erlagen in Berlin, London und Liverpool etwas weniger, in Paris, St. Petersburg etwas mehr Kinder; neue Erkrankungen waren in Hamburg und Kopenhagen zahlreicher. Vereinzelte Todes. fälle an Pocken wurden aus Wien und seinen Vororten, ferner aus Brünn, Lemberg, Paris, Lyon und Odessa gemeldet, aus Triest und Venedig je 2, aus Warschau 4, aus Rom 5, aus Prag 14. Er⸗ krankungen an Pocken wurden aus Berlin, Breslau und aus dem Regierungsbezirk Trier je 1, aus Pest 2, aus Wien und St. Peters⸗

maßgebend sein. wenn Angebote nach Prozenten der An⸗

21) Sicherheitsstellung, Bürge. schlagssumme verlangt sind dlese Angeboie;

gierung zu Düsseldorf, Jahrgang 1889 Nr. 2 S. 13, ausge

Bürgen haben nach dem Ermessen der Aufsichtsbehörde als Selbsi⸗ 12. Heer 1389 m. a, schuldner in den Vertrag mit einzutreten. . 1 K . ö. . daz 3 eh der 1 Erlaß 29 3. de, . 1888, betre ffend die ö Seitens gemein etender onen die rung, da erleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinden Linzhau lichkeit war i i z 2. . 22) . k . sie ) * das Angebot solidarisch verbindlich machen, und Odenfels im Kreise Neuwied bezüglich der zur Hennen vn 6st 3 Lebenden ur ben! ,,, ber gi ertz⸗ un i onen h nnen * . 2 elde, * 35 Werthyapieren, Spar⸗ die Bezeichnung eines zur Geschafts führung und zur n gsanf; Strecke des Weges von Linzhausen nach Ockenfels erferderlichen Hin 87, in München 73 Säuglinge. Die Infektionskrankheiten ö chern oder nach . n n f er ufsichts behörde auch in nahme der Zahlungen Bevollmächtigten; letzteres Erfordern Hrundstücke. durch dag Amtsblatt der Königlichen Regierung m fuhren dagegen meist eine Abnahme, nur Sterbefälle an typhösen 45 26 . Wechseln beste werden. ) gilt auch für die Gebote von Gesellschaften; ; Koblenz, Jahrgang 1889 Nr. 2 S. 5, ausgegeben den 16. Januar ern und an Poden kamen etwas häufiger zur Berichterstattung. ; 9 ⸗— 4 , sind folgende: . nähere Angaben über die Bezeichnun der etwa mit ein 1889 . wurden Todesfälle an Masern in Berlin, Danzig, Düsseldorf ) die e i. 693 welche vom Deutschen Reich oder gereichten Proben Die Proben selbst müssen ebenfalls vor s) der Allerböchste Erlaß vom 38. Dezember 1888, betreffend die Ffürnberg, Brüfsel, Amsterdam, London, Liverpool sellener da egen e. 4 e schen Bundesstaat mit gesetzlicher Ermächtigung dem Bietungstermine eingesandt und derartig bezeichnet sein. Verlelhung des Enteignungsrechts, sowie des Rechts zur Erhebung in . Köln, Paris, Wien und seinen Vororten haufiger. eue 9 2 1 J. 6 c ö. ; Ber u 3. 4 sich ohne Weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie des tarifmäßigen Chauffeegeldes an den Kreis Fifchhaufen für die Frirankungen wurden dagegen aus den meisten Orten, aus denen Be⸗ ed . er . nne, eren Verzinsung vom Deutschen gehören; 32 von demselben zu bauenden Chausseen 1) vom Ende des fiskalischen nchte vorllegen, häufiger, nur aus Breslau und aus den Regierungs . 6. er von einem deutschen Bundesstaat gesetzlich garan⸗ f, die etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bejuggquellen. Pflasters vor n in der alten Landstraße Fischhausen Kznige. kezirken Dusseldorf und. Schlegwig in geringerer Zahl mitge—⸗ 9 ö. 9 . ͤ Angebote, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, ins besondere berg nach Bludau. 2) von Kirschnehnen nach Michelau, 3) von theilt. Das Scharlachfieber forderte in Berlin 1 34 ö. k— Ablösung von ace, ö . 3 , . ö. e, n. , ; . . . 3 4) von u ße berg. Magdeburg, Wien, Warschau, St. Petersburg weniger, in l n . velche bezügli egenstandes von der obethen über Sorthenen, upöhnen und Grünhof bis zu ö ig, (

4) die Schuldverschreibungen, welche von deutschen kommunalen Ausschrelbung?'felbst abweichen, oder das Gebot an Sonderbedingungen ale n k bei . ö ift ge. page nffi, ö , , 6 ichelau nach Kranz, durch das Amtsblatt der Königlichen Regler en, während sie in Sto Di lichkeit zu Königsberg, Jahrgang 1889 Nr. 1 S. 4, , ö . ; , ae i.

Korporationen (Provinzen, Gemeinden, Kreisen z.) oder von knüpfen, haben keine Autsicht auf Berücksichtigung. deren Kreditanstalten ausgestellt, und entweder Seitens der In- 6 sollen indessen i Angebote nicht grundsãtzlich ausgeschlossen a Diphtherie und Cro up war in München. Dresden, Königs-

ginder bedingten namentlich in Berlin und Hamburg, aber auch in Freßlau, Magdeburg. Wien, Pest, Warschau u. a. O. jahl niche Todegfälle. Die Theilnahme des Säuglingsalters an der

eine größere Theilnahme des

haber kündbar sind, oder einer regelmäßigen Amortisation unterliegen,

6) die Sparkassenbücher von öffentlichen, obrigkeitlich bestätigten

Sparkassen, ;

6) sichere Hypotheken und Pfandbriefe.

Die Annahme von Wechseln erfolgt nur, wenn die Aufsichts⸗ behörde solche für ganz zweifellos sicher erachtet.

Baar hinterlegte Kautionen werden nicht verzinst. Zingtragenden Werthyapieren sind die Anweisungen (Talons) und Zinsscheine, in⸗ soweit bezüglich der letzteren in den besonderen Bedingungen nicht etwas Anderes bestimmt wird, beizufügen. Die Zinsscheine werden so lange, als nicht eine Veräußerung der Werthpaplere zur Deckung ent⸗

standener Verbindlichkeiten in Aussicht genommen werden muß, an den Fälligkeitsterminen dem Unternehmer ausgehändigt. Für den Ümtausch der Anweisungen (Talons), die Einlösung und den Ersatz ausgelooster Werthpapiere, sowie den Ersatz abgelaufener Wechsel hat der Unter⸗ nehmer zu sorgen.

(Falls der Unternehmer in irgend einer Beziehung seinen Ver⸗ bindlichkeiten nicht nachkommt, kann die Behörde zu ihrer Schadlos⸗ haltung auf dem einfachsten, gesetzlich zulässigen Wege die hinterlegten Werthpapiere und Wechsel peräußern bezw. einkasstren.

Die Rückgabe der Kaution, soweit dieselbe für Verbindlichkeiten des Unternehmers nicht in Anspruch zu nehmen ist, erfolgt, nachdem der Unternehmer die ihm obliegenden Verpflichtungen vollständig er⸗ füllt hat, und insoweit die Kaution zur Sicherung der . ich⸗ tung dient, nachdem die Haftzeit abgelaufen ist. In Ermangelung gnderweiter Verabredung gilt als bedungen, daß die Kaution in ganzer Höhe zur Deckung der Haftverbindlichkeit einzubehalten ist.

23) Uebertragbarkeit des Vertrages.

Ohne Zustimmung der Behörde, welche, den Vertrag genehmigt hat, darf der Unternehmer seine vertragsmaäßigen Verpflichtungen nicht auf Andere übertragen.

Verfällt der Unternehmer vor Erfüllung des Vertrages in Konkurs, so ist diese Behörde berechtigt, den Vertrag mit dem Tage der Konkurseröffnung aufzuheben.

. der in diesem Falle zu gewährenden Vergütung sowie der Gewährung von Abschlagszahlungen finden die Bestimmungen in 10 sinngemaße Anwendung.

Für den Fall, daß der Unternehmer mit Tode abgehen sollte, bevor der Vertrag vollständig erfüllt ist, hat die Behörde die Wahl, ob sie das Vertragsverhältniß mit den Erben desselben fortsetzen oder dasselbe als aufgelöst betrachten will.

2c) Gerichtestand.

Für die aus dem Vertrage entspringenden Rechtsstreitigkei en hat der Unternehmer unbeschadet der in 25) vorgesehenen Zuständigkeit eines Schiedsgericht; hei dem für den Ort der Bauausführung zuständigen Gerichte Recht zu nehmen.

25) Schiedsgericht.

Streitigkeiten über die, durch den Vertrag begründeten Rechte und Pflichten, sowie über die Ausführung des Vertrages sind, wenn die Be legung im Wege der Verhandlung nicht gelingen sollte, zunächst der Behörde, welche den Vertrag genehmigt hat, zur Enischeidung vorzulegen.

Gegen die Entscheidung dieser Behörde wird die Anrufung eines Schiedsgerichts zugelassen Die Fortführung der Bauarb iten, nach Maßgabe der von der Behörde getroffenen Anordnungen, darf hier durch nicht aufgehalten werden.

Für die Bildung des Schiedsgerichts und das Verfahren vor demselben kommen die Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung vom 30. Januar 1877, 85. 851 872, in Anwendung. Bezüglich der Ernennung der Schiedsrichter sind abweichende, in den besonderen Ver⸗ tragsbedingungen gesroffene Bestimmungen in erster Reihe maßgebend. i. die Schiedsrichter den Parteien anzeigen, daß sich unter ihnen Stimmengleichheit ergehen habe, wird das Schiedsgericht durch einen

bmann ergänzt. Die Ernennung degselben erfolgt mangels ander⸗ weiter den chung in den besonderen Bedingungen 6. den In⸗ tendanten eines benachbarten Corpsbezirks.

Ueber die Tragung der Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrens entscheidet das Schiedsgericht nach billigem Ermessen.

26) Kosten und Stempel.

Briefe und Depeschen, welche den Abschluß und die Ausführung des Vertrages betreffen. werden beiderseits frankirt. Die Portokosten für solche Geld- und sonstige Sendungen, welche k Interesse des Unternehmers erfolgen, trägt der etztere.

Die Kosten des Vertragsstempels trägt der Unternehmer na Maßgabe der gesetzlichen Besfimmungen. ö

Die übrigen Kosten des Vertragzabschlusses, d. h. der baaren Auslagen, fallen jedem Theile zur Hälfte zur Last.

Besti nm mungen für die Bewerbung um Leistungen für Garnisonbauten.

1) Persönliche Leistungsfähigkeit der Bewerber.

Bei der Vergebung von Leistungen für Garnisonbauten hat Niemand Aussicht als Unternehmer angenommen zu e . der . für die tüchtige, pünktliche und vollständige Ausführung derselben auch in technischer Hinsicht die erforderliche Sicherheit bietet.

Y Einsicht und Bezug der Verdingungsanschläge.

Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen sind an den in der Aueschreibung bezeichneten Stellen einzusehen, Abschriften, Nach⸗

risse werden erforderlichen Falls auf Ersuchen gegen Erstatt d Sel bstkosten verabfolgt. neh geg stattung der

3) Form und Inhalt der Angebote.

Die Angebote sind unter Benutzung der etwa vorgeschriebenen enn e, von den Bewerbern unterschrieben, mit der in der Aus⸗ chreibung geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankirt bis zu dem angegebenen Termine einzureichen.

Die Angebote müssen enthalten:

a. die ausdrückliche Ertlärung, daß der Bewerber sich den Be⸗ dingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt sind, unterwirft;

b. die Angabe der gesorderten Preise nach Reichs währung, und zwar sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten, als auch der Gesammtforderung; stimmt die Gesammtforderung mit den Einheitepreisen nicht überein, so follen die letzteren

) Hinsichtlich der Kautionsfähigkeit der Werthpapiere sind die

sein, in welchen der Bewerber erklärt, sich nur während einer kürzeren, als der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagsfrist an sein An⸗ gebot gebunden halten zu wollen.

4) Wirkung des Angebots.

Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen des Angebots bei der ausschreibenden Behörde bis zum Ablauf der festgesetz ten Zuschlagsfrist bezw. der von ihnen bezeichneten kürzeren Frist (Nr. 3 letzter Abfatz) an ihre Angebote gebunden.

Die Bewerber unterwerfen sich mit Abgabe des Angebots in Bezug auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der ec rr des Orts, an welchem die ausschreibende Behörde

ren Sitz hat.

5) Zulassung zum Eröffnungstermin.

Den Bewerbern und deren Bevollmächtigten steht der Zutritt zu dem Eröffnungstermin frei. Cine Veröffentlichung der abgegebenen Gebote ist nicht gestattet.

6) Ertheilung des Zuschlags.

Der Zuschlag wird von dem ausschreibenden Beamten, oder von der ausschreibenden Behörde, oder von einer dieser übergeordneten Behörde entweder im Eröffnungstermin, durch von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehende Verhandlung, oder durch besondere schriftliche Benachrichtigung ertheilt.

Letzterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Telegraphen⸗ oder Postamt zur Beförderung an die in dem An⸗ gebvt bezeichnete Adresse übergeben worden ist.

Trifft die Benachrichtigung trotz rechtzeitiger Absendung erst nach demjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger ein, für welchen dieser bei ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abgesandten Briefes erwarten darf, so ist der Empfaͤnger an sein Angebot nicht mehr gebunden, falls er ohne Verzug nach dem verspäteten Eintreffen der ö seinem Rücktritt Nachricht gegeben hat.

achricht an diejenigen Bewerber, welche den Zuschlag nicht erhalten, wird nur dann ertheilt, wenn dieselben bei Einreichung des Angebots unter Beifügung des erforderlichen Briefgeldbetrages einen desfallsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebotsschreiben ausdrücklich verlangt wird, und erfolgt alsdann die Rücksendung auf Kosten des betreffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im Falle der Annahme des Angebots nicht statt; ebenso kann im Falle der Ablehnung des selben die Rückgabe insoweit nicht verlangt werden, als die Proben bei den Prüfungen verbraucht sind.

. , . . ö J

en Empfang des Zuschlagschreibens hat der Unternehmer um⸗ gehend schriftlich zu bestätigen. 7) Vertragsabschluß.

Der Bewerber, welcher den Zuschlag erhält, ist verpflichtet, au Erfordern über den durch die ain e, des i hre bfi . gekommenen Vertrag eine schriftliche Urkunde zu vollziehen. Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nicht bekannt ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu verlangen.

Die der Ausschreibung zu Grunde liegenden Verdingungsanschläge, Zeichnungen, welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, hat der Ben erber bei Abschluß des Vertrags mit zu unterzeichnen.

8) Sicherheitsstellung (Kaution).

Wenn nichts Anderes durch die Ausschreibung bestimmt ist, hat per Unternehmer innerhalb 3 Tagen nach der Ertheilung des Zu— schlags die vorgeschriebene Kaution zu bestellen, widrigenfalls Die Behörde befugt ist, von dem Vertrage zurückzutreten und Schaden ersatz zu beanspruchen.

9) Kosten der Ausschreibung.

Zu den durch die Ausschreibung selbst entstehenden Kosten hat der unte g g . , ,; orstehende allgemeine Vertragsbedingungen ꝛe. werden hierdur erneut zur öffentlichen Kenntniß gebracht. . ö.

Berlin, den 23. Februar 1889. Königliche Intendantur des Garde⸗Corps.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: ; ; .

AI), das unterm 8. Mai 13888 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Stroheich im Kreise Daun durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Rr. 26 S. 229, 1 . 29. . ö

as unterm 29. Mai 1888 Allerhöchst vollzogene Statut für die Ent. und Bewässerungegenossenschaft zu Gerolstein im Kreife ll durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 27 S. 239, ausgegeben den 6. Juli 1888; .

3) das Allerhöchste in, vom 14. November 1888 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine des Kreifes Jerichow Il. im Betrage von 263 0090 ƽ durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 52 S. 437, ausgegeben den 29. ö . 9 ;

A) das unterm 265. November 1883 Allerhöchst vollzogene Statut für die Deichgenossenschaft Sperlingsdorf-⸗Schönau zu Sperlingsdorf im Landkreise Danziger Niederung durch das Amtsblatt der nen lichen Regierung zu Danzig Nr. 52 S. 351, ausgegeben den 29. De= zember 1888;

6) der Allerhöchste Erlaß vom 28. November 1888, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Waldorf im Kreise Bonn, bezüglich der zur Herstellung eines öffentlichen Weges von. der Hauptstraße des Dorfes nach dem Quellengebiete der Wal. dorfer Wasserleitung am Steinpütz erforderlichen Flächen, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köln, Jahrgang 1839 Nr.? S. 7, ausgegeben den 9g. Januar 1889

6) der Allerhöchste Erlaß vom 2. Dezember 1888, betreffend die weitere Herabsetzung des Zinßfußes der von dem Kreise Memel auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 25. Juni 1867, 2. Juli 1863. 24. März 1875 und 2. August 1880 ausgegebenen Anleihescheine

auf 3 oso, durch dag Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königs

berg Nr. 57 S. 406, ausgegeben den 77. Dezember 1885; 7 der Allerhöchste Erlaß vom 2. Dezember 1888, betreffend die Herabsetzung des Zingfußesg der von der Stadt Duͤsfeldorf auf Grund

ö , . 3. Dezember 1888 Allerhöchst voll

19) das unterm 3. Dezember erhöchst vollzogene Stat für die Ent! und Bewässerungsgenossenschaft Gin f er e fn ju Mettendorf im Kreise Bitburg durch das Amtsblatt der Köoönig= lichen Regierung zu Trier, Jahrgang 1889 Nr. 1 S. 1, ausgegeben den 4. Januar 1889;

11) der Allerhöchste Erlaß vom 6. Dezember 1888, betreffend die Herabsezung des Zinsfußes der von der Stadt Köslin auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 6. Mai 1885 aufgenommenen Anleihe von 4 auf 34 Go, durch das Amtsblatt der Königlichen Re— gierung zu Köslin, Jahrgang 1889 Nr. 4 S. 23, ausgegeben den 24. Januar 1889;

12 der Allerhöchste Erlaß vom 5. Dezember 1888, betreffend die Anwendung der dem Chausseegeldtarise vom 29. Februar 1840 an= gehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizeivergehen auf die im Kreise Neuhaldeneleben belegene Chaussee von der Wedringen⸗ Neuenhofer Chaussee über Hillersleben bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Meseberg, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu . Jahrgang 1889 Nr. 3 S. 16, ausgegeben den 19. Ja- nuar z A183) der Allerhöchste Erlaß vom 12. Dezember 1888, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Guben bezüglich der zum Bau einer Chaussee von Fünfeichen über Schönfließ nach Bahnhof Fürstenberg a. O. erforderlichen Grundstücke, du rch daz Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O., Jahr— gang 1889 Nr. 2 S. 3, ausgegeben den 9. Janugr 1889

14) das Allerhöchste Prlvilegium vom 12. Dezember 1888 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗-Anleihescheine des Kreises Posen ‚Ost im Betrage von 109090 M durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen, Jahrgang 1889 Nr. 3 S. A, ausgegeben den 15. Januar 1889,

19) das Allerhöchste Privilegium vom 21. Dezember 1888 wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Stettin zum Betrage von 56000 000 6 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin, Jahrgang 1889 Nr. 4 S. 26, ausgegeben den 25. Januar 1889;

16) der Allerhöchste Erlaß vom 7. Januar 1889, betreffend die ,, . des Zinsfußes der von der Stadt Elbing auf Grund der Allerböchsten Privilegien vom 17. September 1875 und 4 Mai 1885 aufgenommenen Anleihen auf 34 ι , durch das Amtsblatt der König lichen Regierung zu Danzig Nr. 5 S. 21, ausgegeben den 2. Fe⸗ bruar 1889;

17) der Allerhöchste Erlaß vom 2. Januar 1889, betre ffend die ,, des Zinsfußes der von der Stadt Halberstadt auf

rund des Allerhöchsten Privilegiums vom 25. Januar 1882 auf- genommenen Anleihe von 4 auf. 3z Yo, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 5 S. 27, ausgegeben den 2. Februar 1889;

18) das Allerhöchste Privilegium vom 2. Januar 1889 wegen

Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis ⸗Anleihescheine des Kreises Insterburg im Betrage von 295 0060 M durch das Amts blatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen Nr. 7 S. 38, aus⸗ gegeben den 13. Februar 1889;

19) das Allerhöchste Privilegium vom 2. Januar 1889 wegen Ausgabe von 1659 000 S½ς vierprozentiger Vorzugs⸗AUnleihescheine II. Ausgabe der Westholsteinischen Eisenbahngesellschaft durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 7 S. 43, ausgegeben den 9. Februar 1889,

20 der Allerhöchste Erlaß vom 9. Januar 1889, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von der Stadt Insterburg auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 20. Nozember 1877 und 12. Dezember 1881 aufgenommenen Anleihen auf 33 oo, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen Nr. 6 S. 34, ausgegeben den 6. Februar 1889;

2l) der Allerhöchste Erlaß vom 11. Januar 1889, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Berlin be⸗ züglich des zur Anlage einer Wasserleitung aus dem Müggelsee nach der Stadt Berlin in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 6 S. 37, aufgegeben den 8. Februar 1889;

27) der Allerhöchste Erlaß vom 11. Januar 1889, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Frankfurt a. M. bezüglich des zur Freilegung der Johnstraße an der Ein mündung in die Eckenheimerlandstraße in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthumg, durch das Amtsblatt für den Stadtkreis und für den Landkreis Frankfurt a. M. Nr. 7 S. 61, ausgegeben den 9. Februar 1889.

Statiftische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund— heitsamts sind in der Zeit vom 10. bis 16. Februar er. von je 1000 Bewohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als . en gemeldet:; in Berlin 23,1, in Breslau 25,3, in Königs

erg 2,ö), in Köln 25,1, in Frankfurt a. M. 21,5, in Wiesbaden 1441, in Hannover 18,, in Kassel 19, in Magdeburg 22,8, in Stettin 28,“, in Altona 23.2, in Straßburg 24,8, in Metz 266, in München 29,9, in Nürnberg 26,0, in Augsburg 29.3, in Dresden 19,7, in Leipzig 17.1, in Stuttgart 244, in Karlsruhe 180, in Braun—⸗ chweig 22‚5, in Hamburg 36,9, in Wien 25,6. in Pest 33,5, in rag 306,6, in Triest 33,6 in Krakau 28,3, in Amsterdam 27,7, in Brüssel 26 4, in Paris 23,7, in Basel in London 18,ů2, in Glasgow 26,4, in Liverpool 2110, in Dublin 294, in Evinburg 19,2, in Kopenhagen 22,2, in Stockholm in Christiania 22,2, in St. Petersburg z1,4, in. Warschau 25,6, in Odessa 29.3, in Rom 26,5, in Turin in Venedig 26, 8E in Alexandria 56.7. Ferner aus der Zeit vom 20. bis 26. y,. er. in New. Jork 26,4 in Philadelphia 17,8, in Baltimore 16,4, in Kalkutta in Bombay —, in Madras Hh2, 4.

„Die Sterblichkeitsverhältnisse der meisten größeren europäischen Stãdte haben in der Berichtswoche wieder zugenommen und wurden auf den meisten derselben böhere Sterblichkeitsziffern gemeldet als aus der Vorwoche. Einer sehr geringen Sterblichkeit (bis 15,9 pr.

u. JM. erfreuten sich Wiesbaden, Potsdam und Charlottenburg. Günstig (bis 20,0 pr. M. u. J.) war die Sterblichkeit in Hannover, Kassel, Barmen, Erfurt, Lelpzig. Dresden, Zwickau, Karlsruhe, Bremen, Mannheim, London, Edinhurg. Auch in , a. M., Magdeburg, Würzburg, Chemnitz, Braunschweig, Mainz, Liverpool, Christignia war die Sterblichkeit eine mäßig hohe (eiwas über 20,9 pr. M.) Hohe Sterblichkeitsziffern (über 35, 0 pro Mille) melden von deutschen Städten Hamburg und Münster. Unter den , . sind es

hierfür erlassenen besonderen Bestimmungen in die allgemeinen Be⸗ dingungen aufzunehmen.

des Allerhöchsten Privilegiums vom 13. Norvember 1876 aufgenom- menen Anleihe auf 34 9o, durch das Amtsblatt der Kegr r Re⸗

noch immer akute Entzündungen der Athmungtzorgane, die in größerer Zahl Opfer forderten. Auch Darmkatarrhe und Brechdur chfälle der

berg, Frankfurt a. M.,

Hannover, Nürnberg, Magdeburg, Stettin, Vien, Waischau, St. Petersburg eine kleinere, in Stuttgart, Leipzig,

burg je berichtet.

keine wesentliche Veränderung auf.

——

1, Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 7. Zwangs vollstreckungen, , 3. Verkäufe, Verpachkungen, Verdingungen ꝛe.

4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

orladungen u. dergl.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Berufs⸗Genossen

aften. Wo . deutschen Zettelbanken. ö Bekanntmachungen.

Deffentlicher Anzeiger.

mm,

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

bꝛo34] b der Strafsache gegen den Rekruten Jakob Sürker, geboren den 29. Januar 1868 zu ÜUtten⸗ hofen, Kreis Hagenau, wegen Fahnenflucht, hat auf isntrag der Kais. Staatsanwaltschaft vom 31. Ja⸗ nar 1889 die Strafkammer des Kais. Landgerichts Straßburg in der Sitzung vom 5. Februar 1889, an welcher Theil genommen haben die Herren: Landgerichts Direktor Krieger als Vorsitzender, Landgerichts Rath Dr. Becker als Beisi Landgerichts⸗Rath Dr. Lossen eisitzer, nach Anhörung des Landgerichts Raths Dr. Becker in seiner Berichterstattung:

In Erwägung, daß der Antrag der Kais. Staats mwaltschafst auf Vermögensbeschlagnahme nach den §§5. 2066 und 246 der Mil⸗-Str. Pr. O. und dem 1 Des Ges. v. 1. März 1890, sowie endlich des U des Einf. Ges. der Mil Str. Pr. O. in Elsaß⸗ othringen begründet ist,

daß die Beschlagnahme einzelner zum Vermögen des Angeschuldigten gehörigen Gegenstände nicht aus⸗

sährbar ist, beschlossen:

daß das Vermögen des genannten Jakob Bürker bis tum Betrage der ihn möglicherweise treffenden Heldstrafe 3200 M inkl., der Kosten mit Beschlag belegt sei, und zugleich die auszugsweise einmalige Bekanntmachung dieses Beschlusses im „Deutschen Reichs ⸗Anzeiger verfügt und zwar in weitere An⸗ wendung der §§. 325 und 325 St.» Pr. -O.

gez; Krieger, Dr. Becker, Dr. Lossen.

Für richtige Abschrift:

(. 8) Der Landgerichts Sekretär: Gielsdorf.

62036 In der Strafsache gegen den Rekruten Anton Enger aus Hochfelden wegen Fahnenflucht hat auf Antrag der Kaiserlichen Stastsanwaltschaft vom l2. Februar 1889 die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts Straßburg in der Sitzung vom V Februar 1889, an welcher Theil genommen haben die Herren: als Vorsitzender, andgerichts⸗Ra imper M Landgerichts Rath Dr. Becker als Beisitzer, Nach Anhörung des Landgerichts ⸗Raths Dr. Becker in seiner Berichterstattung; K In Erwägung, daß der Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft auf Vermögensbeschlagnahme nach den §§. 205 u. 246 der Mil--Str. Pr. O. und dem 5. 1 des Ges. v. 1. März 1850, sowie endlich des 5. I des Einf. Ges. der Mil. Str. Pr. O. in Elsaß⸗ Lothringen begründet ist; daß die Beschlagnahme einzelner zum Vermögen des Angeschuldigten gehörigen Gegenstände nicht ausführbar ist; beschlossen: daß das Vermögen des vorgenannten Anton Enger bis zum Betrage der ihn möglicherweise zreffenden Feldstrafe 3206 , inkl. der Kosten, mit Beschlag belegt sei und zugleich die auszugsweise einmalige Hekanntmachung dieses Beschlusses im „Deutschen Reichs Anzeiger? verfügt und zwar in weiterer An⸗ wendung der §§. 325 u. 326 St. Pr. O. gez Krieger. Schimper. Dr. Becker. Für richtige Abschrift: Der Landgerichts Sekretär: J. V.: Comtesse.

2) Zwangsvollstreckungen Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

9 * es! Zwangspersteigerung.

Das im Brundbuche von den Umgebungen Ber- ling im Kreife Nieder ⸗Barnim Band 6 Nr. 496 auf die Namen I) der minderjährigen Helene Bertha Rössel, des minderjährigen Oskar August Felix Rössel, 3) der minderjährigen Marie Helene Hedwig Nössel, ad 14 bis 3 zu je ii Antheil, 4) des Rentiers Abraham Cohn, 5) der verehelichten Steinsetzer⸗ neister Rössel, Marie Louise Emilie, geborenen Fritze, ad 4 und 5 zu je M5 Antheil, eingetragene, nach dem Auszuge aus der Grundsteuermutterrolle in der Wriezenerstraße Nr. 33 belegene Grundstück soll auf Üntrag des Rentiers Abraham Cohn zu Herlin zum Zwecke der Auseinandersetzung unter den Niteigenthümern am 25. April iss, Bormit tags 103 ühr, vor dem unterzeichneten Gericht in. Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel O, parterre, Saal 460, zwangsweise versteigert werden. Has Grundstück ist mit S7 3 Reinertrag und liner Fläche von 12 a 22 qm zur Grundsteuer ver⸗ anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, heglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen nd andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, ee rc e, , n, ö ie. ͤ reiber ebenda, Zimmer 42, einge⸗ ssehen werben. Hiejenigen welche das Eigenthum

falls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an, die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 25. April 1889, Mittags 12 Uhr, an obenbezeichneter Gerichtsstelle Saal 40, verkündet werden.

Berlin, den 18. Februar 1889.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 53.

62055 Aufgebot. ; Auf Antrag des Gutsbesitzers Theodor Knittel werden die Eigenthümer der am 15. Februar 1889 im Keller des Knittel'schen Wohnhauses zu Herms dorf aufgefundenen Geldsummen von 246 Thalerstücken, 433 Drittelthalerstücken, 1205 Sechstelthalerstücken, welche in einem eisernen und einem thönernen Topfe aufbewahrt waren, aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine am 25. April 1889, Vormittags il Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte ihre An sprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls ihnen nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den und erlangten und zur Zeit der Erhebung des An⸗ pruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht aber ausgeschlossen wird. Wansen, den 18 Februar 1889. Königliches Amtsgericht. Schrader.

62139 Aufgebot.

Auf Antrag der Arbeiterin Maren Petersdatter Frank in Hadersleben werden alle Diejenigen, welche an deren Jachtschiff Mary, Heimathshafen Haders⸗ leben, Unterscheidungssignal; L. G. B. T., Ansprüche, insbesondere auch Pfandrechte zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, diese ihre Ansprüche bei Vermeidung des Ausschlusses spätestens im Auf⸗ gebotstermin anzumelden, welcher auf Dienstag, den 4. Juni 1889, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht, Zimmer Rr. 32, bestimmt wird.

Flensburg, den 23. Februar 1889.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

kn Aufgebot.

Das Aufgebot folgender verloren gegangener Ab⸗ rechnungsbücher der Sparkasse der Stadt Magdeburg ist von den nachbenannten Personen beantragt worden:

1) Nr. 30 091 B. über 71,36 , ausgefertigt für die Geschwister Heiß, von dem Referendar Streicher von hier als Pfleger des minorennen Wilhelm August

Heiß,

2 Nr 51 557 C. über 61,92 S, ausgefertigt für den Arbeiter Hermann Böttger hier, von demselben,

3) Nr. 63 874 B. über 90,49 M, ung,, für Fräulein Else Weinlig hier, von Frau Else Kretsch⸗ mann, geb. Weinlig, in Kiel. .

4) Nr. 92777 B. über 21,13 ½, ausgefertigt für den Tapezierlehrling Adolf Kahlow hier, von dem Tapeziergehülfen Adolf Kahlow hier,

5) Nr. 31 308 B. über 9, 83 M, ausgefertigt sür den Kaufmann Franz Gottwald hier, von demselben,

6) Nr. b4 829 C. über 141,57 4M, ausgefertigt für Ernestine Otto hier, von dem Dienstmädchen Ernestine Otto in Magdeburg⸗Neustadt,

7) Nr. 14 580 C. über 306,96 M, ausgefertigt für . Aurelie Reinecke zu Langenweddingen, von erselben.

Die Inhaber der Sparkassenbücher werden auf— gefordert, spätestens in dem auf den 7. Mai 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, n,, 9, , . Nr. 1, anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und die Bücher vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Magdeburg, den 15. Oktober 1888.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung 6.

(38125 Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der Ständischen Neben⸗ sparkasse zu Sorau Nr. 27 929, ausgefertigt für die Kinder des Schmiedemeisters August Hoehne in Wellersdorf, lautend über 146 1 1 98 am 30, Juni 1887, ist angeblich verloren gegangen.

Dasselbe soll amortisirt werden.

Auf Antrag des Schmiedemeisters August Hoehne in Wellersdorf wird ein Jeder, der an dieses Spar⸗ kassenbuch irgend ein Anrecht zu haben vermeint, aufgefordert, seine Ansprüche und Rechte spätestens in dem ülufgebotztermnin den 7. Mai iss, Vormittags 115 Uhr, beim unterzeichneten Ge⸗ richte, Terminszimmer Nr. III., anzumelden, irren, die Kraftloserklärung des Sparkassen⸗ buchs erfolgen wird.

orau, den 15. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

sol18659] Anfgebot.

Das e , der Sparkasse der Stadt Goldberg Nr. 13966 über 500 M, ausgefertigt für den Senator Karl Thomas in Goldberg, ist an⸗

helmine Ulrike, geborenen

des Eigenthümers Senators Karl Thomas in Gold. berg, zum Zweck der neuen Ausfertigung, für kraftlos erklärt werden. Es wird daher der Inhaber des Buches auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebots termin den 17. September 1889, Vormittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Terminszimmer Nr. 2, seine Rechte anzumelden und das Buch vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Goldberg, den 11. Februar 1889.

Königliches Amtsgericht.

(62116 Aufgebot.

Das zum Grundbuch noch nicht übernommene Grundstuͤck Flur III. Nr. 9b / 295 Steuergemeinde Lünen, Goldbrink“, groß 9 a 24 am, soll für die Gewerkschaft Eisenhůtte Westfalia eingetragen werden. Auf Antrag der bisherigen Besitzer, nämlich der Erben des Fabrikbesitzers Wilhelm Potthoff zu Lünen, beziehungsweise der Gewerkschaft Eisenhütte Westfalia, vertreten durch den Rechtsanwalt Tewaag zu Dortmund, werden deshalb die unbekannten Eigen⸗ thums⸗Prätendenten und dinglich Berechtigten auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grund⸗ stuͤck spätestens in dem auf den 3. Mai 1889, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer 23, anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen und Rechten ausgeschlossen werden.

Dortmund, den 19. Februar 1889.

Königliches Amtsgericht.

62140] Aufgebot.

In der Kammerrath Lembke'schen Familienstiftungz⸗ sache L. 15 hat das Fräulein Adelaide Louise Ulrike Lembke zu Pyritz beim Königlichen Amts⸗ gerichte hierselbst, Abtheilung für Stiftungssachen, den Antrag gestellt: .

Die durch das wechselseitige Testament des Kammer⸗ raths Joachim Christian Lembke zu Balz und seiner Ehefrau Juliane Friederike, geborene Dahrenstädt, vom 21. Mai 1819 und das Kodizill des ersteren vom 11. Oktober 1819 errichtete, durch Beschluß des vormaligen Königlichen Ober Landesgerichts zu Frankfurt a. O. vom 29. Februar 1823 bestätigte Familienstiftung behufs der Erziehung, Ausstattung und Aushülfe der Verwandten und zur Beihülfe für die Wittwen und Greise in der Familie“ durch Familienschluß der Stiftungs anwärter

aufzuheben. .

Der Rechtsanwalt Pohl zu Landsberg a. W. ist dieser Stiftung zum Pfleger bestellt.

Zura Genusse der Stiftung sind berufen:

J. die Enkelkinder und deren fernere Nachkommen: = ä; des Amtsmanns Johann Samuel 8

emke, 3

Y) der zu Stettin verstorbenen Kriminal 3 Grano, Dorothea Christiane, geborene 5

emke II. für den Fall, daß Berechtigte aus den zu I und 2 genannten Familien nicht vorhanden sind,

3) die Kinder und Nachkommen des Pächters Gustav Dahrenstaedt in Balz und ö

c) die Kinder und Nachkommen der Frau Bürger⸗ meister Mann, geborenen Dahrenstädt.

Behufs Beschlußfassung über den vorgedachten Antrag werden nunmehr .

. J. folgende von der Antragstellerin als Anwärter benannte und bekannte Personen: .

1) die am 22. März 1836 geborene Auguste Wil helmine Esser, Tochter der verstorbenen Frau Eisen⸗ händler Esser, Caroline Florentine Sophie, geborenen Lembke in Soldin,

4 der am 253. Juli 1824 geborene, frühere Restaurateur August Wilhelm Esser in Pyritz, Sohn der verehelichten 3 Esser, Wil⸗

embke,

3) die verehelichte Prediger Block, Agnes, geb. giti * Pribbernow, Tochter des Posthalters

udo er, J

* der Kaufmann Ernst Esser in Stargardt i. P., Sohn des ö. Rudolf Esser,

did Emil Csser in Sol ˖ Szhne deg verstorbenen 3 Richard Esser in Mühlenbesitzers Franz

Pyrit Leopold Esser in Phritz, 7) die Antragstellerin,

II. folgende von der Antragstellerin ebenfalls als Anwärter bejeichnete und ihrer Person nach bekannte, . Leben und Aufenthalt nach aber nicht bekannte

ersonen:

II der am 12. März 1798 geborene Kaufmann Carl Wilhelm Lembke, Sohn erster Ehe des Kom⸗ missarius Wilhelm Lembke in Balz,

) der am 25. Dezember 1805 geborene Oekonom Friedrich Lembke,

3) die Kinder der verstorbenen Frau Justizaktuarius Nettelbeck in Zehden:

a. die am 30. März 1800 geborene Auguste Caroline Sophie Nettel beck,

b. der am 4. Juni 1803 geborene Carl Georg

8.

* 3 v

S8

des Grundstückz beanfpruchen, werden aufgefordert, por 3 des w nn 3 Ein⸗ stellung deg Verfahrens herbeizuführen, widrigen ˖

geblich verloren gegangen, und soll auf den Antrag

C. die am 9. Dezember 1805 geborene Auguste Ida Sophie Nettelbeck. d, die am 9. April 1809 geborene Eulalia Phi⸗ lippine Sophie Nettelbeck, ; e. die am 7. April 1812 geborene Amalie Ulrike Sophie Nettelbeck. f. die am 9. Mai 1815 geborene Emilie Fran⸗ zikka Sophie Nettelbeck, : .

9 der am 27. Dezember 1818 geborene Victor Friedrich Carl Nettelbeck, 4) die Kinder des verstorbenen Regierungs- Raths Grano, eines Sohnes der Kriminalräthin Grano, Dorothea Christiane, geb. Lembke, . a. der am 18. Mai 1796 geborene Felix Grano, b. die am 15. Dezember 1798 geborene Veronica Grano, später verehelichte Hauptmann Ettinger, e. der am 5. März 1806 geborene Constantin d. der am 19. Oktober 1804 geborene Grano, Emilius ö 5) die Kinder des früheren Gutspächters Gustav Dahrenstaedt: a. die am 22. November 1816 geborene Christiane Maria Helene b. der am 1. Dezember 1817 geborene Ru⸗ dolf Christian c. der am 19. Dezember 1818 geborene Christian Wilhelm Gustav d. der am 25. November 1820 geborene Emil Gustav Wilhelm . e. Felix Dahrenstaedt, . - 6) die . . Bürgermeister Mann, ge⸗ orenen Dahrenstaedt:

a. der * 2. Juni 1790 geborene Carl Gottlieb einri ann, . 2 5 am 25. Juli 1793 geborene Friedrich

August Ferdinand Mann, c. der am 23. September 1797 geborene Mann.

Dahrenstaedt,

August Leopold 3 ö. 9. 1. Mai 1801 geborene Adolf

Emil (Theodor)

III. alle sonstigen unbekannten Anwärter und Nach⸗ kommen der zu If. genannten Personen, gemäß 88. 20, 9 Gesetzes vom 15. Februar 1840, §5§. S823, 57 C-P. O. und 5§5§. 24 27 A. G. zu , aufgefordert,

ihre Erklärungen über den auf Aufhebung der Stiftung gerichteten und durch Familienschluß zu erledigenden Antrag des Fräuleins Adelaide Louise Ulrike Lembke zu Pyritz spätestens in dem auf 17. April 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 10, an- beraumten Aufgebotstermine abzugeben, widrigenfalls dieselben nach Ablauf des Aufgebotstermins mit ihrem Widerspruchsrechte gegen den ,. ge⸗ dachten Antrag und den hierauf von dem Stiftungs⸗ richter zu erlassenden Familienschluß auf Aufhebung der Stiftung werden ausgeschlossen werden.

Landsberg a. W:, den 31. Jenuar 1889.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung für Aufgebotssachen.

Ib2136 Aufgebot. .

Der Johann Heinrich Älthüser von Salingen bei Barop ist seit dem Jahre 1874 verschollen. Die Kinder seines verstorbenen Bruders Diedrich Her⸗ mann, nämlich: die je ige Ehefrau Pächter Carl Hollberg zu Salingen, geb. Althüser, im Beistande ihres Ehemannes, der Ackerer Diedrich Hermann Althüser, z. 3. bei Wittwe Leßmöllmann in 833 der Wilhelm Althüser zu Salingen, sowie der Ab⸗ wesenheitsvormund, der Oekonom Heinrich Brink mann zu Salingen, haben beantragt, den Johann Heinrich Althüser für todt zu erklären.

Der Johann Heinrich Althüser, geboren am 7. November 18415 zu Salingen bei Bargp, als Sohn der Eheleute Landwirth Johann Heinrich Althüser und Elisabeth Catharina, geb. Schulte, zu Salingen, wird daher aufgefordert, sich spätestens bis auf den 20. Dezember 1889, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer 27, an= beraumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird.

Dortmund, den 16. Februar 1889.

Königliches Amtsgericht.

le eh Aufgebot. —⸗ ö 1) Auf den Antrag der verehelichten Eigenthümer irus, Caroline, geb. Wittke, zu Annenaue wird der hemann derselben, der Eigenthümer Wilhelm Firus, welcher am 13. Juni 1878 von seinem Wohnsitze Annenaue nach Wassersleben bei , , um seine dort aufhaltsame Ehefrau zu besuchen, gereift dort auch am 14. Juni angekommen ist, aber n an demselben Tage wieder von dort weg, angeblich ech hg sich begeben hat und seitdem ver⸗ ollen ist,

7 auf den Antrag des Kupferschmiedemeifsters Carl Ritter zu Landsberg a. W. wird dessen Schwester, die verehelichte Fleischermeister Leix, Marie, geb. Ritter, welche am 17. Januar 1876 von , ,,,

ni ur e aufg testens im otstermine den 80. 1

Leopold Nettelbech,

168659, k ö ntr, bei dem