und doch darauf hinzuweisen, daß es in der That nicht eines Drängens
von oben nach unten bedurft hat, um dieses Herbeiströmen zu ermög⸗
lichen, sondern es ist umgekehrt noch niemals ein Professor gewesen,
welcher nicht das Mehrfache von den Anmeldungen zu den Kursen e zurücweisen müssen. —ĩ
Wir hier in Berlin und ebenso auf den anderen Universitäten sind meines Erachtens auch verpflichtet gewesen, nicht bloß die Lehr⸗ thättgkeit — ich habe das gestern schon ausgeführt — in Aussicht 3 en, sendern auch daran festzuhalten, daß im Interesse der
eiterentwickelung der Wissenschaft und im Interesse der Medizinal verwaltung und der öffentlichen Gesundheitspflege auch für wissen⸗ scaftliche Untersuchun gen Raum, Zeit und Stätte geboten werden muß Hier bei den glücklichen Verhältnissen Berlins, wo fortwährend 20 = 30 Praktikanten, darunter mehrere Militärärzte und eine Reihe von Ausländern, n de . die Plätze inne haben, ist es natürlich möglich gewesen, eine große Zahl von wissenschaftlichen Untersuchungen abzuschließen. Diese Untersuchungen, deren Titel i mir habe ausziehen lassen — sie liegen left vor mir — beweisen ebenfalls, daß nur ein , escheidener Theil auf dem Boden der Bakteriologie erwächst, und daß die meisten Arbeiten sich auf alle Zweige der Hygiene beziehen, von der Kleidung an bis zur Ventilation der Eisenbahnwagen Das sind scheinbar Alles . kleine Sachen, aber abgeschlossene Untersuchungen. Wir aben hier sehr wichtige Untersuchungen z. B. über Oefen; eine ganze Reihe von Oefen werden in Folge dessen ausgeschaltet aus dem e e, Gebrauch, und so gehen . Untersuchungen, durch⸗ aus anschließend an die praktischen edürfnisse, weiter. Diese n, sind meistens in der Zeitschrift für Hygiene erfolgt, aben aber auch in anderen Zeitschristen eine Stätte gefunden.
Außerdem haben wir, wie ich schon im Jahre 1884 gesagt habe, einen großen Werth darauf gelegt, daß die Kommunen in jedem hygienischen Institut einen tüchtigen Berather finden. Das ist hier in Berlin im vollen Maße der Fall; es handelt sich in Berlin nicht bloß um eine einmalige gustunfferthei ung, wie sie an der Hand der von mir stets vervollständigten Bibliothek geboten wird,
ondern zum Theil auch um sehr erhebliche, mit Experimenten ver= ehene Untersuchungen. Namentlich hat die Stadt Berlin hier
asseruntersuchungen machen lassen, ebenso Potsdam und Posen; von diesen sehr wissenschaftlichen Untersuchungen hängt nachber das Wohl und Wehe von Millionen unter Umständen ab, ,. hängen auch große Summen davon ab, ob die Untersuchungen zweckmäßig und richtig ausgeführt werden. Ebenso habe ich und der Kriegs ⸗Minister in allen schwierigen Fragen, welche mit Experimen⸗ ten verbunden waren, mich des Raths des hiesigen Instituts bedient. In Göttingen und Breslau liegen die Sachen im Wesentlichen ebenso natürlich in bescheideneren Verhältnissen, aber auch dort kann i konstatiren, daß in dem öffentlichen Leben diese Institute bereits als ein wahres Bedürfniß empfunden werden. Beispielsmeise in Mar—⸗ burg hat der Herr Landes ⸗Direktor jetzt keine Gelegenheit versäumt, wo es sich um Ventilation, Heizung, Beleuchtung, Abwässerung und ähnliche Fragen handelte, sich bei dem dortigen Professor Raths zu erholen, ahnlich ist es in Göttingen, ähnlich in Breslau.
In Ergänzung der Ausführungen des Abg. Hrn. Dr. Drechsler kann ich auch namentlich darauf hinweisen, daß sich unter den Hygienikern jeder Gelehrte und Forscher, zufällig oder aus einer mehr programmatischen Gedankenkette heraus, mit besonderen praktischen Aufgaben beschäfrigt. So haben sich Marburg und Breslau nament⸗ lich den Milchuntersuchungen zugewandt und gerade diese Universitäten — was ich hier jetzt sagen will, betrifft allerdings mehr Breslau — haben eine Reihe von Methoden gefunden. namentlich Breslau eine Methode für die Konservirung der Milch, welche einen ganz neuen Blick in die Versorgung der Großstädte mit Milch thun läßt, und welche der Landwirthschaft, wie ich voffe, einen ganz gußerordentlichen Vortheil zuführen wird. Man ist jetzt bereits so weit, daß man mit Sicherheit sagen kann, daß mit verhältnißmäßig gexingen Kosten nun. Milch auf mehrere 100 Kilometer transportfähig wird. Das machen alles unsere hygienischen Institute.
Ueberall aber ist die Beobachtung zu machen, daß der Andrang der Studirenden ein ganz außerordentlich erfreulicher ist und daß nicht bloß Mediziner, sondern auch Verwaltungsbeamte und selbst Philo⸗ logen in Göttingen sich gemeldet haben, um die Vorlesungen mitzu⸗ machen, oder sich besondere Privatkollegia zu erbitten. Und ferner . auch die Beobachtung durch, daß der medizinische Student in
, recht wenig für chemische und ähnliche Untersuchungen vorbereitet ist. Unsere Universitäten haben nicht mehr die Plätze. Sie können hier einen Studenten sprechen, welchen Sie wollen: er läuft von der Dorotheenstraße nach Charlottenburg und findet hier und dort sehr selten einen Platz, wo er die nöthige Kenntniß zu Selbst⸗ arbeit durch Beobachtungen erwirbt. Hier ist die Thatsache jedenfalls zu konstatiren, daß es eine wahre Errettung und Erlösung für einen Studirenden ist, wenn er sehen und arbeiten lernt in den hygienischen Laboratorien. Die Hoffnung, welche AuEdruck fand, daß die jungen Leute wohl vorbereitet mit chemischen Kenntnissen und Methoden in den Unterricht kommen, ist in den überwiegenden Fällen als leider nicht zutreffend zu erachten.
Nun will ich mich jetzt nicht weiter vertiefen — das würde mir nicht besonders zustehen — in wie weit die Hygiene als eine Wissenschaft zu betrachten ist. Ich halte sie dafür, andere halten sie nicht dafür. Die Männer treten dafür ein, die, wie ich, die großen Vorträge von Pettenkofer und Flügge darüber gehört haben; ich empfehle Ihnen auch die Vorträge von dem Rektor der Universität Leipzig, Professor Hofmann, der im vorigen Jahre diese 6. sehr eingehend, nach meiner Meinung überzeugend, erörtert hat.
bin auch nicht so einseitig, daß ich mir einbildete, daß die Hygieniker allein darüber das Wort zu führen hätten; ich habe mir auch Gutachten von preußischen Professoren, die nicht hygienische Lehr⸗ stühle bekleiden, verschafft, und ich kann versichern, daß es darunter recht ausgezeichnete renommirte Forscher giebt, die voll davon durch⸗ drungen sind, daß die Hygiene durch ihr Auftreten in den letzten 20 Jahren das Recht auf den Namen einer Wissenschaft und auf eine selbständige Stellung in den Disziplinen der Universitäten ent schieden erworben hat.
Aber auf eines möchte ich hierbei zurückkommen, weil es wichtig ist, um das Verfahren, nach welchem ich versuche die Ver⸗ waltung auf diesem Gebiet zu leiten, in das richtige Licht zu stellen.
Das ist die vom Hrn. Grafen Limburg⸗Stirum und auch vom Hrn. Abg. Virchow berührte Frage nach der differenten Stellung zwischen den Hrrn. Pettenkofer und Koch. Meine Herren, ich habe mich mit der Frage vielfach beschäftigt. Nach meiner Meinung liegt zwischen ihnen kein Widerspruch vor, sondern fie ergänzen fich gegen⸗ seitig. Ich babe deshalb, weil beide Herren sich in Beziehung auf die gesammte Auffassung der Hygiene wenn guch etwas geeinigt oder genähert, gleichwohl in ihren Lieblingsbeschäftigungen etwas getrennt gehalten haben, gar keine Bedenken gehabt, im vollen Einvernehmen, wie ich glaube, mit beiden Herren, meine Berufungen so einzurichten, daß jeder der Herren zu seinem vollen Recht kommt. Darin hat Hr. Abg. Virchom Recht: Das Gebiet der Hygiene ist heute, bereits so ö. daß nicht Jeder Alles auf diesem Gebiet leisten kann. Ich habe deshalb für Breslau den früheren Götiinger Hygieniler genommen, der selbständig u dem geworden ist, was er geleistet hat, wesentlich aber auf Koch'schem Boden steht. Der jetzige Lehrer in Göttingen ist aus der Pettenkefer'schen Professorenschule hervorgegangen, hat sich Aber wesentlich auch mit den Koch schen Methoden vertraut gemacht.
n Kiel und Greifswald sind Koch'sche Schüler, in Marburg ein etten ofer scher chüler angestellt, für Halle habe ich auch einen tienkofer jchen Schüler in Aussicht genommen. Sie sehen daraus,
für die preußische Unterrichts. und Medizinal verwaltung hier
Dwie erkennbare und greifbare Differenzen nicht existtren.
enn ich nun zum Schluß komme, so muß ich mir darüber klar werden; , , ich denn mit der Einrichtung pan hygienischen Vortesungen und hygienischen In“ situ ten Da habe ich mir die ache so zurecht gelegt, was die zte anbetrifft die Sache ungefähr ebenso liegt wie mit den
betrachtet, daß der Zweck desselben ist, junge Leute juristisch denken zu lehren e sollen die . in die sie treten, unter das Schema von Rechtaverhältnissen beingen, sei es, daß die Verhältnisse so sind. w 39 liegen sollen, oder daß sie durch irgend etwas gestört werden. be ich mir gedacht. und darin bestärkten mich die Eindrücke, die aus vielfachen Unterhaltungen mit praktischen Medizinern gehabt habe, aß es eine edle und wichtige Aufgabe ist, junge Leute, die praktische Aerzte werden wollen, hygienisch denken ju lehren. Sie sollen den Blick geöffnet erhalten für die Umgebung des Menschen. Der Mensch soll nicht erst für sie anfangen, wenn er krank ist, sondern vor allen Dingen, wenn er gesund ist. Ich glaube, es ist die Hauptaufgabe unserer jetzigen Medizin und unserer jetzigen Medizinalverwaltung, dafür zu sorgen, daß der Mensch nicht erst krank wird. Dies ist heut, wo unser Gewerbebetrieb, unser Tageszusammenwohnen, und wo andere Ereignisse schädigend eintreten, in der That eine sehr schwere
Aufgabe. ö Ich gehe nun nicht so weit, daß jeder g Mann mit allen Methoden ausgerüstet sein soll, wenn er ing praktische Leben tritt; aber der An⸗ schauungs⸗Unterricht, der ihm zu Theil wird, wird ihn befähigen, in der Praxis die Erscheinungen sich richtig zurecht zu legen. Wenn er eh. die , e. nicht beherrscht, um vielleicht Wasserunter⸗ uchungen, Luftuntersuchungen oder eine Untersuchung von Aus ,, des Menschen zu machen, so wird er sich jedenfalls zu elfen wissen. Er wird wissen: hier ist etwas, das von Wichtigkeit ist für die Beurtheilung hygienischer Verhältnifse, eiwas, was du selbst nicht ergründen kannst; wende dich an die richtige Stelle. So geht es auf allen Gebieten des Wissens. Die Zahl derer, welche Alles wissen, ist Gott sei Dank sehr n Melne Herren, ich gehe auch noch weiter. — Ich kann mir sehr wohl vorstellen, daß wir dahin kommen können und vielleicht auch kommen müssen, daß in einer auf den Anschauungsunterricht begrün⸗ deten Weise auch die Verwaltungsbeamten und Lehrer einen hygie⸗ nischen Unterricht empfangen. Wir haben in der auten alten Zeit bei den cameralia Studirenden vielfach die erfreuliche Erscheinung gehabt, daß sie sich um Sachen des Gewerbewesens, der Technologie bekümmert haben. Wir haben heute sehr viele im praktischen Leben Stehende — und ich bitte, daß Sie bei Ihrer Umgebung nach⸗ fragen —, die keine Ahnung haben, wie z. B. aus einer Kartoffel Spiritus oder Stärke gemacht wird oder wie ein Verhüttungsprozeß verläuft, und doch sind sie nachher in der Praxis dazu berufen und ver⸗ pflichtet, über gewerbliche Anlagen und vieles Andere, welches tief in das pekuniäre Verhältniß der Mitbürger eingreift, zu entscheiden. Ganz dasselbe, vielleicht auch noch Wichtigeres gilt auf dem Gebiet der Hygiene. Der Verwaltungsbeamte ist berufen, zu entscheiden, ob Kanalisfation, ob Abfuhr, ob Rieselfeld und Klärungsanlage und Alles, was dahin gehört; er muß entscheiden, ob eine industrielle Anlage genehmigt werden kann, er muß eine Ahnung haben, wie die Schutz- vorrichtung ist, die Ventilationseinrichtung. Alle diese Fragen kann er meines Erachtens nur lösen, wenn er wenigstens einen Anschauungsunterricht auf diesem Gebiete gehabt hat. Unsere sozialpolitische Entwickelung drängt dahin, immer mehr diesem Gegenstande die Aufmerksamkeit zu widmen. Wir haben früher Knappschaftsärzte gehabt. Fragen Sie einen solchen Knapp= schaftsarzt; er wird Ihnen sagen: ich habe schwer gelitten, daß ich auf ein Lehrbuch angewiesen war und keinen offenen Blick gehabt habe für die großen Aufgaben, die mir als Knaprschaftsarzt zugetheilt sind. Wenn Sie die Genossenschaftgarzte, die Kassenärzte fragen, — diese sind in derselben Lage. Ich wünsche dringend, daß nicht erst die an Tuberkulose erkrankten Arbeiter das In ereffe dez Arztes erwecken, sondern daß der Kassenarzt schon mit der Frage be⸗ n wird: wie kannst du die Entstehung der Tuberkulose bei den rbeitern verhindern? Das ist aber ohne einen geregelten Unterricht schwer möglich. Ich weiß wohl, daß in allen Fragen das Poly⸗ bistorische eine gewisse Gefahr in sich birgt; ich verlange aber keine polyhistorische Bildung. Ich halte daran fest, daß jeder Mensch, der durch Anschauungsunterricht einiges lernt, vor Allem die Grenzen seines Wissens erkennt. Das hetrachte ich über⸗ haupt als Aufgabe der wahren Bildung, die Grenzen des Wissens 1 [n . sie sind vielleicht etwas enger, als die meisten Menschen glauben. Um das Bild abzuschließen, halte ich daran fest, daß auch bei der Ausbildung der Baumeister und Ingenieure nicht genug die ange⸗ wandte Hygiene getrieben werden kann. Wir klagen mit Recht über viele kostbare Anlagen in öffentlichen und Privatgebäuden, über Ventilation und Heizung, wir klagen über vieles Andere mit Recht, was sich auf dem Gebiet der Gewerbehygiene befindet, und ich glaube, es ist durchaus nothwendig und nützlich, im Interesse des Staats namentlich, auch diesen wichtigen Kategorien eine etwas gejesichtetere Bildung zuzuführen. Wir sind da meiner Meinung nach auf dem
besten Wege .
Ich. will schließen: das bitte ich in erster Linie festzuhalten, daß die Bestimmungen des Deutschen Reichs uns nöthigen, einen Lehrstuhl für Hygiene zu errichten. Ich wüßte nicht, wie ich als preußischer Unterrichts⸗Minister meinen anderen Kollegen gegenüberstehen soll, wenn ich sagen würde: Preußen, will nicht, oder hat kein Geld, um auezuführen, was das Reich bestimmt hat. Die Frage kann sich nur darum drehen, ob Institute mit diesem Lehrstuhl zu verbinden sind. Im Allgemeinen wird man diese Frage zu bejahen geneigt sein, wenn man sich gegenwärtig hält, daß ein Institut nach unseren Begriffen schon vorhanden ist, wenn es mit Anschauungs⸗ material versehen ist. Dazu gehören natürlich ganz außerordentlich wenig Vorrichtungen, und ich denke nicht daran, die großartigen Ein⸗ richtungen Berlins übertragen zu wollen auf andere Universitäten. Das wäre ein Mißgriff und würde innerhalb der Staats⸗ regierung auch zurückgewiesen werden. Aber ich bestreite, daß, wenn Sie die Verhältnisse von Breslau und Göttingen ansehen — es handelt sich da nur um wenige tausend Mark — die dort auf⸗ gewendeten Ausgaben unnütze sind oder daß Sie erwarten können, größere Ausgaben aufwenden zu müssen. Sie werden, wenn Sie die Güte haben, die Erläuterungen bei Halle, Seite 115 des Etats entwurf, anzusehen, ausdrücklich finden, daß in Halle gar keine Bauten nothwendig sind. Dort ist es durch Verschiebung möglich, das Institut in einer angemessenen Weise unterjubringen; es ist mit sehr wenigen nnn und verhältnißmäßig sehr wenig Instrumenten ins Leben zu rufen.
Ich glaube, daß, wenn Hr. Graf Limburg-⸗Stirum die Güte hat, heute oder später meine Ausführungen im Zusammenhange zu be⸗ trachten, er zu der Auffassung kommen wird, daß es sich bei der Hygiene um, ein grundlegendes Fach handelt. Dann wird er auch seinem Versprechen gemäß wohl dahin kommen, jetzt oder demnächst die Mittel zu bewilligen. Ich will jetzt nicht über den Begriff des angewandten Faches polemisiren, aber wir müssen jedenfalls daran festhalten, daß die Hygiene selbst ein grundlegendes Fach ist; weil es einen wesentlichen Theil des Prüfung pensums bildet. Wer in der Hygiene nicht besteht, kann nicht voller Arzt werden. Er muß diese Abtheilung nochmals durch⸗ machen, und in diesem Sinne, glaube ich, habe ich Recht, die Hygiene 1. eh als grundlegendes Fach für die ärztliche Prüfung an⸗ erkannt.
Ich weiß nicht, meine Herren, ob es mir gelungen ist, an der Hand dieser mehr einfachen Darlegungen, die ich versucht habe, nicht polemisch zu gestalten, Ihnen klar zu machen, daß wir hier eine Sache betreiben, die weit über den Rahmen und den Kreis der Herren, die hier versammelt sind, hinausgeht — eine Sache, die, soweit ich es verstehe, für die Entwickelung unseres Staats und Volks in , . von außerordentlicher Bedeutung sein wird. Ich bin der Meinung, daß die hygienischen Institute die Brenn⸗ und Centralpunkte sind, wo alle auf die Gesundheit des Menschen und auf die Verhältnisse eines ee . Menschen bezũg⸗ lichen Angelegenheiten ihre wissenschaftliche Bearbeitung finden můssen, und zwar in der Weise, daß die Erfolge, sei es für den Unterricht, sei es für die wissenschaftliche Forschung, unmittelbar dem praktischen Leben zu Gute kommen.
daß uristen. J hade es immer als Aufgabe des juristischen Unterrichts
Abg. Dr. Seelig: Die Hygiene sei allerdings eine aus verschiedenen Spezialfächern zusammengesetzte Wissenschaft, aher an kleinen Universitäten aan die Lehrstühle in diesen Spezialfächern nur einfach besetzt, sodaß auf die für die ,. speziell in Betracht kommenden Dinge nicht Rücksicht genommen werden könne. Man müsse also, um dort den Studenten zum Studium der Hygiene Gelegenheit zu geben, alle diese Lehrstühle doppelt besetzen und das würde mehr kosten, als ein 2 bl für Hygiene besonders. Selbst wenn sich die hygienischen Institute nur mit bakteriologischen Forschungen beschäftigten, um Krankheiten vorzubeugen, so würde dieser Zweck schon genügen, um die paar Tausend Mark jährlich auszugeben. Das Haus möge also die neuen Professuren und die Institute bewilligen.
Der Antrag der Abgg. Graf Douglas und Genossen wurde darauf angenommen, ebenso wurden die einmaligen Ausgaben für die Einrichtung des hygienischen Instituts in Halle genehmigt.
Der Zuschuß für die Universität Kiel, ist auf 557 206 M (13 492 M mehr als im laufenden Etat) angesetzt.
Abg. Graf Kanitz beantragte, die zur Errichtung einer außerordentlichen Professur für englische ehilolth geforderten 3060 S6 abzulehnen.
Nachdem dieser Antrag zurückgezogen worden war, wurde der Titel unverändert bewilligt.
Der Staatszuschuß für die Universität Göttingen ist auf 363 ö. M oder 22 428 M höher als im laufenden Etat angesetzt. —
. Budgetkommission beantragt, die zur Gewährung einer Miethsentschädigung für den Universitätskurator gefor— derten 300 M nicht zu bewilligen. Das Haus stimmte diesem Antrage ohne Debatte zu. Der Zuschuß für die Universität Marburg beträgt 55h 9637 6 (18 874 M mehr als im laufenden Etat). Die Budgetkommission beantragt, 1980 M zur Mieths⸗ entschäbigung für den Kurator, 400 M6 zur Umwandlung der außerordentlichen Professur für Staatsarzneikunde in eine ordentliche Professur für Hygiene und Staatsarzneikunde und 4274 MH für das hygienische Institut nicht zu bewilligen, den Staatszuschuß also auf 547 283 M½ς hera , Die Abgg. Graf Douglas, Dr. Graf (Elberfeld) und Dr. Weber (Höxter) beantragen, die 2400 M. für die Pro⸗ fessur der Hygiene und 4274 M für das hygienische Institut zu bewilligen. Abg. von Schenckendorff begrüßte dankbar die Erklärung des Ministers, daß nach und nach auf allen Universitäten hygienische Institute eingerichtet werden sollten, namentlich, weil davon auch eine Weiterentwickelung der Schulhygiene zu er⸗ warten sei; erst dann werde die allgemeine Ausbildung und Einführung der Schulärzte mig ic sein. Der Antrag der Abgg. Graf Douglas und Gen. wurde angenommen, in den übrigen Punkten des Titels der Antrag der Budgetkommission. Die einmaligen Ausgaben für die Einrichtung des Instituts wurden ebenfalls bewilligt. Bei dem Titel „Zuschuß für die Universität Bonn“ brachte der Abg. Dr. Friedberg den Mangel der Kenntniß der neueren Sprachen bei den Studirenden zur Sprache, der nur durch Anstellung geeigneter Lehrkräfte beseitigt werden könne. Die italienische Sprache im Besonderen sei an den Universitäten absolut nicht vertreten, was bei dem Aufschwung der italieni⸗ schen Literatur und namentlich der Nationalökonomie in neuerer Zeit bedauert werden müsse. Der Titel wurde bewilligt. Im Titel 15a sind 160 009 66 neu ausgeworfen zu Zuschüssen für die an den Universitäten bestehenden Wittwen⸗ und , für die ö. von Professoren, sowie zur Unterstützung von Hinterbliebenen ehrern an den Universitäten. Die Budgetkommission beantragt, diese Neuforderung nicht zu bewilligen.
ö Die Abgg. Hobrecht und Genossen beantragen die Be⸗ willigung. Berichterstatter Abg. Mithoff: Die Kassen für die Relikten der Professoren zeigten auf den verschiedenen Universitäten sehr große Ungleichheiten, die sich hauptsächlich nach den Beständen der Kassen richteten. Je nach diesem Kassenver⸗ mögen würden auch die Wittwen und Waisen verschieden ver⸗ sorgt. In Marburg, dessen Kasse 123 281 66 im Vermögen habe, erhalte die Wittwe 500 M jährlich, in Göttingen, dessen Kasse 1119333 6 besitzt, bekomme sie 1250 S. Diese Ungleichheiten wolle die Regierung durch Aufwendung der hier geforderten 160 0090 S6 beseitigen. Sie wolle im Sinne der ausgleichenden Gerechtigkeit den Professoren die Staatszuschüsse zu ihren Reliktenkassen gewähren wie den anderen Staatsbeamten nach dem Pensionsgesetz, nämlich 3 Proz. ihrer Gehälter. Die Neuordnung des Reliktenwesens auf dem Boden der bestehenden Kassen empfehle sich nach Ansicht der Regierung auch zur Förderung des korporativen Geistes unter den Professoren. Diese Bewilligungen habe die Regierung an die . geknüpft, daß das Statut der Kassen nach einem bestimmten Normativ-Statut umgeändert werde. 9 der Kommission habe man beklagt, daß die Regierung ihre
orderung nicht näher, etwa durch eine Denkschrift, motivirt habe, daß ferner die Bestimmungen des Pensionsgesetzes von 1882 nicht auch auf die Professoren ausgedehnt seien. Dagegen sei auf die Verschiedenheit der Professorengehälter hingewiesen worden und darauf, daß die Prosessoren überhaupt nicht pen⸗ sionirt würden. Andererseits habe man gefunden, daß die Pro⸗ fessoren nach der neuen Etatsposition zu hohe Zuwendungen erhalten würden. Der Haupteinwand aber sei der gewesen, daß die Erledigung dieses Gegenstandes auf dem Wege des Etats, nicht auf dem des Gesetzes geregelt werden solle, und wenn die Kommission auch einstimmig der Ansicht gewesen sei, daß hier eine Neuregelung nöthig sei, so richte sich die Ablehnung lediglich auf die Form einer Etatsforderung. Der Regierungsvertreter habe auf, die großen Schwierig⸗ keiten eines solchen Gesetzes hingewiesen. Die Re⸗ gierung könne sich nicht entschließen, auf dem Wege des Gesetzes in bestehende echte einzugreifen. Die Wittwen und Waisen hätten schon jetzt ein Recht, wenn auch nicht gegenüber dem Staate, so doch gegenüber den Kassen, und 9 würde durch neue gesetzliche Bestimmungen verletzt werden. Die Kommission habe aus den angeführten Grün⸗ den die Forderung abgesetzt und erwarte ein Gesetz über diesen Gegenstand. Abg. Hobrecht: Die Kommission habe nur deshalb An⸗ stand genommen, die Bewilligung zu empfehlen, weil sie für
von
Die gesetzliche Regelung würde sich auf das Verhältniß
Ich glaube, ich gehe nicht zu weit, wenn ich sage: bewilligen Sie die Mittel, . Herren, die Zukunft wird es Cen danken.
eine so wichtige Sache eine gesetzliche . beanspruche. zwischen den versorgungsberechtigten Hinterbliebenen und den
verpflichteten Kassen, dann auch auf das Verhältniß der e u bem Staate zu erstrecken haben. Die Ungleichheiten der Helm g der Professoren, die bei den unmittelbaren Staatsbeamten nirgends zu finden seien, erforderten eine Berücksichtigung der Einkommengverhältnisse. Eine gesetzliche
rirung des Verhältnisses der Kassen zum Staat wuͤrde sehr in sein, aber doch vielleicht später erfolgen können, was aber nicht gegen die Bewilligung der Position spreche. Für die beiden katholischen Anstalten Münster und Braunsberg würde im Interesse der korporativen Selbständigkeit und der Sicherstellung der Wittwen und Waisen allerdings eine gesetz= liche Regelung das beste sein. Dennoch bitte er, auch in diesem Punkte, dem Antrage der Budgetkommission entgegen, den Titel zu bewilligen.
Abg. Imwalle: Die Kommission habe nicht entfernt daran gedacht, die Zwecke der Regierung zu bemängeln, sondern nur eine gesetzliche Regelung, wie sie bei den Beamten bereits be⸗
ftehe, bei den Lehrern demnächst eingeführt werden solle, ge⸗
wünscht. Unüberwindliche Schwierigkeiten werde eine gesetz= liche Regelung nicht bieten, und der bisherige Zustand könne bis dahin ohne großen Nachtheil für die. Betroffenen noch fortbestehen. Wenn die 160 000 6 im Etat genehmigt würden, so schaffe man damit nur einen neuen Diepositions⸗ fonds, auf dessen Verwendung das Haus keinen Einfluß aben würde. Gesetzlich würde sich die Materie besser regeln lassen, als durch eine kurze Notiz im Etat. Es sei auch nicht einzusehen, warum die Dinge gerade so, wie vorgeschlagen werde, geregelt werden müßten. Durch die Ordnung der Sache im Wege des Etats würde auch das Herrenhaus in eine gewisse Zwangslage gebracht werden, da es den Etat nur im Ganzen annehmen oder ablehnen könne, während es einen besonderen Gesetzentwurf im Einzelnen prüfen und ändern könne.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von Goßler: .
Meire Herren! Die Debatte ist insofern sehr erfreulich verflossen, als von allen Seiten, auch von dem letzten Herrn Redner anerkannt worden ist, daß jedenfalls materiell der Antrag der Regierung auch bei den Herren, welche sich in der Opposition halten, alle Billigung findet. Aber ich möchte, was die form elle Seite dieser Angelegenheit betrifft, doch bitten, den Anträgen, welche die Hrrn. Hobrecht und Genossen gestellt ö zu folgen und der Regierungsvorlage Ihre
ustimmung zu gewähren.
. lin nn. Regelung der Wittwen- und Waisen— gelder für die Hinterbliebenen der Universitäts⸗ , ,. würde nach Auffassung der Regierung tief in die orporative Existenz der bestehenden Kassen eingreifen müssen. Die Kaffen haben juristische Persönlichkeit, sie sind historisch erwachsen. haben besondere Stiftungen und Vermächtnisse, beruhen auf Beiträgen, haben zum Theil ganz eigenartige Statuten. Es würde Ihren wohl⸗ wollenden und guten Absichten unter Umständen widersprechen, wenn Sie zu einer Gesetzgebung wider Willen der Vertreter dieser Kassen schreiten und damit vielleicht sehr wohl erworbene historische und sonstige Rechte verletzen würden. Jetzt ist es zu unserer großen Freude gelungen, im vollen Einverständniß mit den Üniversitätskorporationen und Vertretern dieser Kassen die recht schwierlge Frage zu regeln. Ich kann hier im ,, ,, wohl erklären, daß die Vertreter der in Betracht mmenden' neun Üniversitaͤten in der That einesz besonderen Lobes würdig find, weil sie auch in jenen Universitäten, wo sehr hohe Be⸗ träge angesammelt sind, sich sehr gern bereit erklärt haben, auf geringe Staatszuschüsse sich zu beschränken, um ihren schlechter situirten Schwesteranstalten den höheren Staatsbeitrag zuzuführen. Ich kann hervorheben, daß in den neun Universitäten im Dezember 1887 über L Toööh 66 M als Fonds angesammelt waren; die Fonds schwanken zwischen 123 000 und 1 119 6000 . Sie sehen daraus, daß es in der That eines sehr freundlichen kollegialischen Entgegenkommens Seitens der besser Situirten bedurft hat, um zu unserer Freude das jetzt an⸗ gebahnte Verhältniß herbeizuführen. .
Run möchte ich noch anführen — wenigstens ist die Regierung vollständig davon überzeugt — daß, wenn Sie nach dem Vorschlage der Regierung den Etatstitel bewilligen, die Regierung vollkommen daran gebunden s . ä . . . ein , ihrerseits in eßt, das zu erfüllen, wa ie in der Kolonne Bemerkungen“ in Aussicht gestellt hat. Außerdem darf ich daran erinnern, daß der Vorgang absolut nichts Neues enthält, und daß das Verfahren, welches wir Ihnen einzuschlagen empfehlen, auch bei anderen Gelegenheiten von Ihnen uns bewilligt worden ist, fowie daß diefe Form vollkommen unserem Budget- und dem inneren Staatsrechte entspricht. Ich darf nur erinnern an die Staats zuschüsse für Gymngsien und andere höhere Anstalten. Wir haben im dis⸗ positlven Theil des Etats nichts Anderes als die Aufführung der
1. Steckbriefe und ö, , ,, 3. Fwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkaufe, Verpachtungen, Verdingungen ze. .
4. Verloofung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
daß ing Zuschuß, der hier in der Anlage in Aussicht gestellt ist,
Genossen Statt zu geben.
Namen dieser Anstalten, während erst die Anlagen zu dem Etat das Nähere ergeben. Trotzdem bat nicht eine Korporation in dem preußischen Staat einen Augenblick darüber in Zweifel sein können,
zu zahlen ist.
ch möchte also dringend bitten, meine Herren, daß Sie uns nicht, bei allem Wohlwollen, welches Sie der Sache entgegentragen, entweder in die Lage bringen, mit den Universitätskorporationen neu zu verhandeln oder daß wir den Weg der Gesetzgebung beschreiten müssen, der mehr oder minder als eine Konfiskation oder eine ähnliche widerwillige Inanspruchnahme der Reliktenkassen aufgefaßt werden würde. Ich bitte dringend, über diese formellen Fragen den guten Zweck nicht zu vergessen und dem Antrage der Hrrn. Hobrecht und
Abg. ö. zu Limburg⸗Stirum: Die , könne die Gelder verstaͤndiger Weise nicht ausgeben, ohne sich mit den Kassen zu vereinbaren; man könne also eine willkürliche Verwendung des Dispositionsfonds nicht mit Grund befürchten. Da die Vertreter der Professoren, zu deren Gunsten die Materie geregelt werden solle, mit dem Vorschlage der Regie⸗ rung einverstanden seien, so sehe er nicht ein, warum das Haus an der formalen Frage Anstoß nehmen und durchaus eine gesetzliche Regelung erstreben wolle. Abg. Rickert: Den Antrag Hobrecht könne seine Partei nicht annehmen. Die Ausführungen des Kultus⸗Ministers über das Budgetrecht seien sehr bedenklich und den Thatsachen widersprechend. Gerade nach dieser Rede könne man nicht so verfahren, wie der Minister vorschlage. Die Erläuterungen, welche hier zum Etat gemacht würden, hätten für die Ober⸗ Rechnungskammer und für das Herrenhaus gar keine Bedeutung. Auch die, welche den Zweck wollten, müßten dem Budgetrecht Geltung verschaffen. Man, könne jetzt diese n absetzen und in der dritten Lesun ein Dispositiv in den Etat selbst hineinbringen, . dasselbe auch dem Herrenhaus zur Berathung vorliegen und die Ober⸗Rechnungskamnier dasselbe prüfen könne. Daß die Regierung eine moralische Verpflichtung habe, die Sache so zu ordnen, wie die Bemerkung besage, bestreite er. Selbst ö abgegebene Erklärungen der Regierung seien nicht bindend ür den Nachfolger. Der Minister Friedenthal habe früher aus⸗ drücklich erklärt, daß die feierlich abgegebenen Erklärungen der Re⸗ gierung bezüglich der Landgemeindeordnung nur für den jeweiligen Minister bindend sein könnten. Der ganze Kultus⸗Etat werde nach dieser Richtung einer sorgsamen Durchsicht hedürfen. Gerade jetzt wo das Haus dabei h sich den Kultus⸗Etat mit Bezug auf Dispositionsfonds näher anzusehen, würde es auffallend sein, wenn es einen neuen Dispositionsfonds schaffe, der keine bindende Verpflichtung für die Regierung habe. Das Haus möge die Position bis zur dritten Lesung aussetzen. Es habe alle Veranlassung, das formelle Budgetrecht peinlich aufrecht zu erhalten. Regierungs-Kommissar, Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Germar: Wenn in den Bemerkungen ein Verwendungs- zweck angegeben werde, so werde die Regierung nach diesen Bemerkungen, nach Möglichkeit verfahren, ebenso wie sie z. B. bei den Bewilligungen unter den ein⸗ maligen Ausgaben lediglich den Plan ausführen werde, den sie dem Haufe zur Beschlußfassung unterbreitet habe. Wenn das Haus den Inhalt der Bemerkung in das Dispositiv über⸗ nehme, zwinge es die Regierung, nur so zu verfahren; solche Bestimmungen gehörten aber dann in ein Gesetz, denn nach der Verfassung liege die vollziehende Gewalt allein bei Sr. Majestät dem Könige; sie sei nur beschränkt durch die Vor— schriften des Gesetzes und des Etats. Die Abgg. Rickert und Freiherr von Huene beantragten die Vertagung der Diskussion, weil die Erklärungen des Regierungsvertreters von großer budgetrechtlicher Bedeu⸗ tung seien. Der Vertagungsantrag wurde abgelehnt. Die Abgg. Graf Limburg-Stirum und Hobrecht wiesen darauf hin, daß es dem Abgeordnetenhause gar nicht daran liegen könne, hier irgend welche Rechte der Relikten festzulegen, sondern das Abgeordnetenhaus könne nur den Wunsch haben, daß ein bestimmtes Verhältniß zwischen den betreffenden Wittwen⸗ und Waisenkassen und dem Staat herbeigeführt werde. Regierungs⸗Kommissar, Geheimer Oher⸗Finanz⸗ Rath Germar bemerkte, daß in den siebziger . bei einer Neuregelung der Statuten der Berliner Professoren⸗Wittwen⸗
und Waisenkassen und in dem Etat Neuregelung des Pensionswesens für eine ähnliche Einrichtung getroffen sei.
r 1859/90 bei der ie Eisenbahnarbeiter
Abg. Rickert wies darauf hin, daß die Bemerkungen zum
ö. für die Regierung keine rechtliche Verpflichtung ent⸗ ielten. Recht, in dieser ia ng die richtige Verwendung der bewilligten Gelder zu kontroliren. Deswegen werde es nothwendig sein, jetzt oder bei der dritten Lesung in das Dispositiv des Etats einen entsprechenden Vermerk aufzunehmen.
Also habe auch die Ober⸗Rechnungskammer kein
Abg. Hobrecht: Er bitte den Abg. Rickert, genau zu sagen,
was er eigentlich in den Vermerk a n. wünsche.
Abg. Rickert; Wenn der Titel ohne weiteren Vermerk be⸗
willigt werde, gebe die Mehrheit lediglich dem Minister einen Dispositionsfonds zur beliebigen Verwendung.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, Dr. vo n
Goßler:
Meine Herren! Dieses freundliche Anerbieten des Hrn. Abg.
Rickert nehme ich nicht an. Wenn Sie den Etatsentwurf nach den Vorschlägen der Regierung bewilligen, so halte ich mich nicht für be⸗ rechtigt, die 160 000 Me nach den allgemein angedeuteten Zwecken nach meinem halte daran fest, sagt, was sie
wenn Sie i Ich sage gewissermaßen.· denn darin liegt, glaube ich, das, was der Hr. Abg. Rickert nicht ausreichend begründet hält in den Erklärungen des Kommissars des Herrn Finanz ⸗Ministers. Darüber mögen wir uns verständigen. Mögen Sie den Vermerk lassen an der Stelle, wo
freien Ermessen zu verwenden, sondern ich daß die Regierung, wenn sie Ihnen genau will, hieran gewissermaßen gebunden ist,
darauf hin die erbetenen Mittel bewilligen.
er sich jetzt befindet, oder ihn in den anderen Theil des Etats hinein
setzen, so hat nach unserer Auffassung die Regierung die Verpflichtung, die bewilligte Summe zu keinem anderen Zweck zu verwenden, als zu dem vorher genannten.
Wenn aber der Herr Kommissar des Finanz- Ministers andeutete, daß die Regierung nicht die Verpflichtung über⸗ nehmen könne, unter allen Umständen die Summe voll zu dem Zweck der Bewilligung zu verwenden, so ist dies durchaus zutreffend. In der Bewilligung liegt nur eine Vollmacht zur Verwendung. Denn wir brauchen vorerst noch eine neue Organisatien der bestehenden Kassen. Dieselben müssen ihren Mitgliedern gegenüber ganz andere neue Verpflichtungen übernehmen, und müssen mit dem Staat ein Abkommen oder ein Quasi Abkommen treffen, welches die Kassen dahin sichert, daß sie im Stande sein werden, unter Hinzutreten des Staats die zu über- nehmenden weiteren Verpflichtungen zu erfüllen. So ist es sehr wohl möglich, daß trotz aller Freundlichkeit, in welcher wir bisher mit diefen Verwaltungen die Verhandlungen geführt haben, doch Differenzen eintreten, namentlich auf dem Gebiet der Uebergangsbestim mungen. Dann würden wir, wie der Herr Regierungskommissarius vorhin an⸗ gedeutet hat, nichts Anderes thun können, als die Vollmacht, die Sie uns gegeben haben, nicht ausführen und würden Ihnen ganz offenherzig fagen: mit der oder jener Kasse sind wir nicht zu einem Einvernehmen gelangt; lassen Sie uns die entsprechende Summe vom Etat absetzen oder irgend etwas Anderes thun, was ich heute noch nicht vorschlagen kann. . ⸗ Ich glaube, daß diese Worte wohl dazu führen können, einen Punkt, der vielleicht zu Mißverständnissen führen kann, auszugleichen.
Es ist gefährlich, Beispiele anzuführen; aber ich glaube, wir haben noch in Erinnerung, daß vorhin nach Nummern über Bemerkun⸗ en zum Etat abgestimmt worden ist; es ist bei den Universitäten
arburg und Halle so abgestimmt worden. Es war das wohl mehr eine Bequemlichkeit, wenn ich so sagen darf, aber es hat der Vorgang doch immerhin einen gewissen Werth. Sie haben für die einzelnen Universitäten die vollen Summen bewilligt, Zuschüsse für Marburg und Halle, aber ich halte es doch für ganz unmöglich, daß die Regie⸗ rung die Zuschüsse, die Sie bewilligt haben, zu anderen Zwecken ver⸗ wenden könnte, alt zu den Zwecken, die in der Kolonne Bemerkun⸗ gen‘ angeführt worden sind; also insofern paßt doch einigermaßen diese Parallele. Aber der . ist doch immer der, welchen der Hr. Abg. Hobrecht angeführt hat, und das zweite ist dasjenige, was ich Ihnen vorhin gesagt habe, daß hier die Verhältnisse so liegen, wie Hr. Hobrecht klar gestellt hat. Die Regierung hält sich. gebunden, die Gelder, die Sie ihr anvertrauen, in keiner anderen Weise und zu keinen anderen Zwecken zu verwenden, als sie, vorgeschlagen hat; kann sie diese Zwecke nicht erreichen, so kann sie die Gelder selbstverstaͤndlich nicht verwenden.
Abg. Freiherr von Huene widersprach der Auffassung des Ministers, daf eine Analogie mit den Bewilligungen für Mar⸗ burg und Halle vorliege. . .
Hierauf wurde die Diskussion geschlossen und die Position nach dem Antrage Hoͤbrecht, der Regierungs vorlage entsprechend, mit geringer Majorität bewilligt.
Der Rest des Universitäts-Etats wurde ohne Debatte ge⸗ nehmigt. .
Hierauf vertagte sich das Haus. Schluß / Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 12 Uhr.
Oeffentlicher Anz
eiger.
5. Kommandit · Gesellschaften auf Aktien u. Attien ⸗Gesellsch. 6. Berufs Genossenschaften.
7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
8. Verschiedene Bekanntmachungen.
Brandenburg a. S. auf den 15. April 1889,
den Rechtsanwalt Knobloch zu Dobrilugk, klagt
öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage
2) ,
Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
(64o00h] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Julius Brietz zu Branden⸗ burg a. S, Kurstr. 66. vertreten durch Rechtsanwalt Flaminius daselbst, klagt gegen den Bäckermeister C. Ruck, bisher zu Brandenburg a. H. jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen eines am 5. Januar 1889 gewährten baaren Darlehns von 400 4A, mit dem Antrage, Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung eines Theilbetrages von 100 M nebst 60/o in seit dem 15. Januar 1889 zu verurtheilen, auch das Ürtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Brandenburg a. H. auf den 15. April 1889, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öhfent lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be— kannt gemacht.
Brandenburg a. S., den 28. Februar 1889.
Pinezakowski, ;
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
1640061 Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Julius Brietz zu Brandenburg a. H., Kurstraße 66, vertreten urch Rechtsanwalt
laminius daselbst, klagt gegen den Bäckermeister
Ruck, bisher ju Brandenburg a. H., jetzt un= bekannten Aufenthalts, wegen eines am 5. Januar 18859 gewährten baaren Varlehns von 400 S mit dem Antrage, Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung eines Theilbetrages von 300 MK nebst 6 9½ Zinsen seit 15. Januar 1889 zu verurtheilen, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten jur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreit vor das Könieliche Amtsgericht zu
Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht. Brandenburg a. S., den 28. Februar 1889. ; Pänczakowski, —⸗ Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
sõꝛs 18] . K. Württb. Amtsgericht Heidenheim. Oeffentliche Zustellung.
Der Fabrikant Friedrich Kraus in Giengen a. Br., Theilhaber der offenen Handelsgesellschaft Mousselin⸗ glasfabrik von Gebrüder Kraus zu Giengen a. Br. vertreten durch Rechtsanwalt Freisleben in Heiden heim, ladet in seiner Rechtssache gegen seinen Bruder und Mittheilhaber der genannten Firma, Josef Kraus, mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, An= spruch aus Gesellschaft betreffend, den Beklagten in den auf Freitag, den 12. April 1889, Vor⸗ mittags 9 Uhr, neu anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung vor das K. Amtsgericht hierselbst, in welchem er den Klagantrag nunmehr dahin steilen wird: durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zu erkennen, daß die von dem Beklagten mit dem Kläger eingegangene offene Handelsgesellschaft zum Betrieb einer Mousselineglasfabrik am 11. De⸗ zember 1887 ihre Auflösung gefunden habe. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Klag⸗ auszug bekannt gemacht.
Den 25. Februar 1889.
Weigand, ; Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts.
(b3 8971] Oeffentliche Justellung. Die Wittwe Christiane Schulze, geborene Engel⸗ mann, zu Schönborn bei Dobrilugk, vertreten durch
gegen
1) den Herrn Richard Echtermeyer aus Riesen⸗
burg, jetzt in Australien,
2) den Herrn Bruno Echtermeyer aus Riesen⸗
burg, jetzt unbekannten Aufenthalts,
wegen Bewilligung der Löschung der auf dem der Klägerin gehörigen, zu Schönborn belegenen, im Grundbuche von Schönborn Band J. Nr; 47 ver- zeichneten Grundstücke in der dritten Abtheilung Nr 12 für den Erblasser der Beklagten, den Rechts- anwalt Echtermeyer zu Herzberg a. Elster einge. tragenen 20 Thaler 3 Silbergroschen 6 Pfennig mit dem Antrage, die Beklagten als Erben des am 10. Juni 1871᷑ zu Marienburg in Preußen ver⸗ storbenen Rechtsanwalts Ernst Bruno Echtermeyer kostenpflichtig zu verurtheilen: . J .I. die Löschung der auf dem zu Schönborn bei Dobri⸗ lugk belegenen, im Grundbuche ven Schönborn Band. Nr. 47 verzeichneten Grundstücke in der dritten Ab⸗ theilung Nr. 12 für den Rechtsanwalt Echtermeyer zu Herzberg a. (Elster auf Antrag des Prozeßrichters im Wege der Exekution eingetragenen zwanzig Thaler drei Silbergroschen sechs Pfennig — sechézig Mark fünf und dreißig Pfennig aus dem rechtekräftigen Mandate vom 3. November 1850 in Sachen Echter⸗ meyer wider Seehgus, und zwar an 5 und den hinzugerechneten Auglagen, sowie mit den Kosten der Eintragung und kiffen Einziehung zu bewilligen. ‚
II. anzuerkennen, daß sie den über die vorstehend beschriebene Post gebildeten Hypothekenschein weder besitzen, noch gefährlicherweise abbanden gebracht haben, auch nicht wissen, wo derselbe sich befindet,
und das Ürtheil für, vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung deg Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtegericht zu Dobrilugk auf den 2. Mai 1889, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der
bekannt gemacht. Schulz, . Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
(64010 Bekanntmachung.
Die durch Rechtsanwalt Hünerbein in Elberfeld vertretene, zum Armenrechte zugelassene geschäftslose Johanna Elisabetb, geb. Roth, zu Elberfeld, Ehe= frau des Delikateßwaarenbändlers Heinrich Gaum daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Land gerichte zu Eke el Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung.
Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 26. April 1889, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.
Eblowski, Assistent,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
64012 Bekanntmachung. ;
Die durch Rechtsanwalt Justizrath König J., in Elberfeld vertretene, zum Armenrechte zu elassene geschäftslose Helene, geborne Bohres, ju Solingen, Ebefrau des Schaalenpressers und Wirthen Fried⸗ rich Lungenstraß daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage er- boben mit dem Antrage auf Gütertrennung.
Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 26. April 1889, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.
GEblows ki, Assistent
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. (64011 Bekanntmachung.
Durch Urtheil der 1. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 29. Januar
1889 ist die zwischen den Eheleuten Spezereiwaaren⸗