1889 / 60 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Mar 1889 18:00:01 GMT) scan diff

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Abg. Krebs (Braunsberg) beklagte, daß im ganzen Bis⸗ thum Ermland keine katholischen Geistlichen als Kreis⸗Schul⸗ inspektoren fungirten, dagegen mehrere evangelische Geistliche. Unter den weltlichen Kreis⸗Schulinspektoren gebe es Protestanten und sogar Altkatholiken, die über e . Schulen gesetzt seien. Redner wünschte ferner Rekonfessionalisirung der Simultanschulen und Beseitigung der Schwierigkeiten, welche der Umwandlung der privaten katholischen Schulen in öffent⸗ liche entgegenständen.

Minister der geistlichen 2ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von

Goßler:

Meine Herren! Ob Sie das Material, welches der Herr Vor= redner vor Ihnen ausgebreitet hat, als ein reichhaltiges betrachten wollen, muß ich Ihrem Ermessen überlassen. Die letzten Ausführungen des Herrn Vorredner bezogen sich auf die Erschwerung der Um wandlung katholischer Privatschulen in öffentliche Schulen. Angeführt wurde, wenn ich recht verstanden habe, ein 64. aus Marienwerder. Der Fall ist mir auch gegenwärtig. Ich abe gewünscht, daß die katholische Privatschule in eine öffentliche Schule umgewandelt werde, aber ich bin nicht in der Lage. diese Auffassung der Stadtgemeinde gegenüber ohne Weiteres durchjuführen, seitdem das Feststellungsgesetz die Entscheidung über solche, zu neuen Belastungen der Gemeinden führende Maßnahmen in die Hand von anderen Organen gelegt hat. Wir haben uns hierüber früher aus Anlaß der Fälle von Branden burg und Weißenfels eingehend unterhalten. In Weißenfels ist die Verpflichtung der Gemeinde verneint, in Brandenburg jetzt in der höheren Instanz anerkannt worden. Sie werden hiergus ersehen, wie schwierig die Verhältnisse bei den Organen der Selbstverwaltung liegen, wie verschiedenartig sie behandelt werden können. Ich muß also den Herrn Vorredner bitten, seine etwaigen Angriffe nicht gegen die Schulverwaltung, sondern gegen die Rechtsprechung der Ver⸗ waltungé behörden zu wenden.

Was die Simultanschulen in Ermland anbetrifft, so ist darüber nicht viel zu sagen, weil solche eigentlich nicht existiren. Es giebt vielleicht noch jwei. Die paritätische Schule in Mehlsack, von welcher der Herr Vorredner gesprochen hat, ist, wie er anerkennt, in der Auflösung begriffen. Die Schule in Neuhof ist, wie er selbst anführte, auch im Prinzip längst für die FKonfesslonalifirung bestimmt. Die Schwierigkeiten, die gemacht werden, liegen auch nicht auf Seiten der Schulverwaltung, sondern auf Seiten der interessirten Gemeinden. Im Uebrigen sind mir Be⸗ schwerden über Simultanschulen nicht bekannt. (Zaruf: Allenstein h = Allenstein? soweit mir die Verhältnisse gegenwärtig sind, schweben auch dort Erörterungen in der von dem Herrn Vorredner gebilligten Richtung. Im Uebrigen darf man nicht jede Schule, an welcher Lehrer verschiedener Konfession wirken, als eine Simultanschule im eigentlichen Sinne bezeichnen. Schulen z. B. in weschen sich 6 bezw. 5s katholifche Lehrkräfte und je eine evangelische Lehrkraft befinden zum Schutz der Minorität, sind nicht eigentliche Sim eltanschulen. Diese Einrichtung besteht e fg, im preußischen Staat, wo es schwierig ist, der Minorität im Neligionsunterricht und auf anderen Gebieten zu Hülfe zu kommen. Diese Schulen haben aber nicht den Charakter von Simultanschulen, sondern sie sind Schulen mit konfessionell ausgeprägter Richtung, an welchen sich nur eint einzelne Lehrkraft befindet, um die Minorität mit dem nöthigen Religions- unterricht zu verfehen. Sie kommen namentlich ia Oberschlesien vor. In anderen Gegenden haben wir umgekehrt Schulen, an weschen viel⸗ leicht neben 4, 5 oder s evangelischen Lehrkräften eine katholische Lehrkraft angestellt ist. In der Publikation der Unterrichtsstatistik, welche hoffentlich in nächster Zeit in Ihre Hände kommt, können Sie sich alle Einzelbeiten ansehen.

Was die Beschwerden, welche eigentlich bei diesem Titel 23 zur Verhandlung kommen können, über die Schulaufsicht betrifft, so war früher die Klage in Ermland eine doppelte; einmal, daß die Lokal⸗Schulinspektion nicht in den Händen der Geistlichen lag, und zweitens, daß die Kreis⸗Schulinspektoren im Hauptamt nicht alle der i en Konfession angehörten. Beide Beschwerden haben fast völlig ihre Erledigung gefunden. Die Lokal⸗Schulinspektion befindet sich zumeist in den Händen der katholischen Geistlichkeit des Erm⸗ lands und der eine evangelische Kreis-Schulinspektor, von welchem der Herr Vorredner . ist bereits versetzt und wird sein neues Amt zum 1. April d. J. antreten. Er wird bereits, da er erkrankt wär, feit dem Oktober vorigen Jahres durch einen katholischen Beamten vertreten. Also auch nach der Richtung hin habe ich das oft erörterte Prin ip, möglichst die Konfession der Kreis⸗Schulinspektoren nach der e gn der beaufsichtigten Schulen ein urichten, aus⸗ gefhrt. Die Schwierigkeiten sind aber darin sehr groß, und das trifft namentlich zu gegenüber den Beschwerden des Herrn Abgeordneten

seine Ausführungen verstanden habe. Es gehört zu

solches Amt zu verwalten. anhetifft, 6 an keinen

zahl der Geistlichen kaum 21 Gepissensdtuck ange · n erinnern, daß, wenn wider

eistlichen eintritt, die

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inspektor im Hauptamt evangelische Schulen unterstellt seien, während das umgekehrte Verhältniß mehrfach bestehe. Wir haben eine ganze Reihe von Schulen, namentlich im Kreise Neustadt, wo allein zehn evangelische Schulen dem katholischen Kreis⸗Schulinspektor unterstellt worden sind. Daß ist nicht wünschenswerth, nicht immer angenehm, aber die Verhältnisse sind häufig so komplizirt, daß man sich nicht anders helfen kann. Man darf es auch nicht als eine ganz besondere Aug⸗ nahmemaßnahme darstellen, daß in einigen Kreisen Oberschlesiens die evangelischen Diasporaschulen herausgenommen und evangelischen Kreis⸗ Schulinspektoren im Nebenamt unterstellt sind. Dieselbe Erscheinung finden Sie umgekehrt in allen den Gebieten, wo sich Katholiken in der Diaspora befinden. Wenn Sie sich beispielsweise um die katholischen Schulen in der Provinz Brandenburg beküm mern, werden Sie finden, daß der Bischof Aßmann eine Schulaufsicht führt, die, was die territoriale Cinheit betrifft, der Gegensatz zu abgeschlosfenen Bezirken ist. Also nach der Richtung hin sind die Verhältnisse nicht alle vielleicht voll⸗ kommen, aber sie lassen sich eben nicht so rasch regeln, als es etwa der Wunsch der Bevölkerung ist,

Ich möchte nun noch auf die Bemerkung des Herrn Abgeordneten Sack etwas eingehen und dabei zunächst anknüpfen an die Erörterungen, die wir vor einigen Jahren hier geführt haben über die Erhöhung des hier in Rede stehenden Fonds (Kapitel 121 Titel 25, Damals habe ich ausdrücklich die Erhöhung des Fondz um 100 000 4 mit der Unzulänglichkeit der Remuneration begründet, welche den Kreis- Schulinspektoren im Nebenamt und den Orts⸗Schulinspektoren nach damaliger Lage des Fonds gegeben werden könnten. Es sind zwei Momente, welche Sie sich in's, Gedächtniß zurũck⸗ führen wollen: einmal hat mich das Schulinteresse damals wie heute bewogen, auf eine wirksame Schulaufsicht zu halten. Was ich in melnen Verfügungen angeordnet habe, ist, daß jeder Kreis⸗Schulinspektor im Nebenamt mindestens einmal im Jahre die ihm unterstellten Schulen zu besichtigen hat und zwar in loco. Das ift, glaube ich, an und für sich nicht zu viel verlangt. Ich darf er⸗ wähnen, daß bis in die neueste Zeit dieser Anordnung noch nicht ge⸗ nügend entsprochen ist, daß nach den Uebersichten die Zahl der Kreis Schulinfpekkoren, welche im Laufe des Jahres gar keine Schulen revldirt haben, oder nur einen fehr befcheidenen Bruchtheil, leider eine recht erhebliche ist. Nach der Richtung werden Sie mir beistimmen: entweder eine wirksame Aufsicht oder keine!

Um die Äusführung der angeordneten Revisionen zu sichern, habe ich, bei entfprechender Verpflichtung zur Vornahme dieser Rebisionen, den Kreiz⸗Schulinspektoren im Nebenamt, an Stelle der früher üblichen einmaligen Remuneratlonin, laufende Be⸗ züge zugebilligt. Abgesehen von den Provinzen Sachsen, Han— nober und Hessen Naffau, wo diese Organisation noch aussteht, erhalten die Kreis⸗Schulinspektoren jetzt an solchen Bezügen jährlich 26G 000 Æ; es sind dabei natürlich ebenso katholische, wie evangelische Beamte betheiligt. Wenn die Organifation für die ganze Monarchie durchgeführt ist, was sehr bald der Fall sein wird, werden sich, die laufenden Remunerationen auf etwa 330 000 S jährlich erhöhen. Die früher Üüblichen einmaligen Zuwendungen betrugen jährlich etwa 200 0060 S, die Kreis⸗Schulinspektoren erhalten also dann jährlich 135 060 S mehr. Aber, wie der Herr Abgeordnete Sack dies, glaube ich, nicht unrichtig ausgeführt hat, sind in den letzten Jahren gewisse Vortheile in Wegfall gekommen, welche vielleicht in der Addition wichtiger sind als die 150 000 J, welche jetzt mehr gezahlt werden. Es ist namlich in mehreren Provinzen, und insbesondere in der Provinz Brandenburg, welche der Herr Abgeordntte Sack besonders im Auge hatte, die Stellung von Natural fuhrwerk Seitens der Gemeinden in Fortfall gekommen, nachdem das Oberverwaltungsgericht in einer Streitsache oder viesleicht in mehreren den Grundsatz ausgesprochen hat, daß die Verpflichtung der Gemeinden, für den Kreis⸗Schulinspekter ein Fuhrwerk zu beschaffen, bezw. eine Entfchädigung dafür zu gewähren, Wangels provinztalgefetzlichen Bestimmung nicht zu Recht besteht. Ich bin infolgebeffen genöthigt gewesen, auch für gleichliegende andere Fälle anzuerkennen, daß die Gemeinden nicht mehr gezwungen werden können, das Fuhrwerk zu den Schulrevisionsreisen zu stellen.

ehmen fie diesen Ümstand in Verbindung mit der Tbatsache, daß setzt von den Keels⸗Schulinspektoren, die früher sehr wenig reisten, der Befuch fämmtlicher, ihnen unterstellten Schulen im Laufe jedes Jahres verlangt wird, so steht allerdings in Frage, ob die Kreis ⸗Schul⸗ infpekloren nicht jetzt schlechter stehen, als früher. Was den von dem Herrn Äbgeordueten Sack erwähnten Fortfall der besonderen Re⸗ visionsgebühr von 3 sür jede Kirchen. und Schulrevision, welche in einzelnen Bezirken üblich ist, betrifft, so kann sich seine Bemerkung, soweit ich es im Augenblick übersehe, nur dar⸗ auf beziehen, daß die Schulgemeinden nicht verpflichtet sind, diese 3 M auch für die, nicht mit Kirchenvisitationen verbundenen Schulrevisionen zu zahlen, bezw. daß diese Gebühr bei Insuffizienz der Kassen nicht mehr aus der Staatskasse gezahlt wird, nicht aber ist eine Vorschrift meinerseits ergangen, wonach die Kirchenkassen zu der seither üblichen Zahlung nicht mehr herangezogen werden dürften. Aber, wie gesagt, ich erkenne an, daß die Verhältnisse zu einer Erschwerniß für die Geistlichen geführt haben, welche unter Um⸗ ständen fo groß ist, daß der auf den Einzelnen entfallende Anthell des Nehrbetrages don 130 000 der Gesammtremunerationen vielleicht

doch nicht ausgiebig genug sein wird, um den ihnen zugefügten Verlust

auszugleichen. Nur ermöglicht die gegenwärtige Bemessung des Fonds nicht, eine Erhöhung , n, n, . in weiterem Umfange ein⸗ treten zu lassen.

Ich bin fehr dankbar für die von dem Herrn Abgeordneten Sagt gegebene Anregung. Wenn bei einer sorgfältigen Durcharbeitung und nach Anhörung der betreffenden Instanzen sich als zutreffend erweisen sollte, daß in großen Bezirken des Staats die gegenwärtigen Zustände zu schwer empfunden werden, werde ich mit den nöthigen Anträgen an die Finanzverwaltung herantreten.

Abg. Hosler: Die Wünsche seiner Partei bezüglich der Kreis⸗-Schulinspektoren seien noch lange nicht befriedigt; es seien noch viel zu viel weltliche und zu wenig geistliche da. Ueberall, wo das evangelische Bekenntniß sich in der Mehr⸗ heit befinde oder allein herrschend sei, seien fast gar keine geistlichen Schulinspektoren in Thätigkeit. Diese funktionirten fast nur in Landestheilen, wo die Katholiken die Mehrheit oder doch eine sehr erhebliche Minderheit hätten

Abg. Johannsen; Es handele sich bei seiner Beschwerde um das eigenmächtige Vorgehen des Kreis⸗Schulinspektors Stägemann in Hadersleben. In einer von der Regierung in Schkeswig erlassenen, vom Minister bestätigten Instruktion sei bestimmt, daß der Unterricht in der deutschen Sprache in allen Schulfächern mit Ausnahme der Religion zugelassen werden könne auf Antrag der Majorität der Schulinteressenten oder auf Anordnung des Ober⸗Präsidenten. Ohne einen solchen Antrag der Mehrheit und ohne eine. Anord⸗ nung des Ober- Präsidenten sei aber in einigen Schulen des Krelses Hadersleben der vollständige deutsche Unterricht an⸗ geordnet worden. Auf eine Beschwerde der Betheiligten an

die Regierung habe der Kreis⸗-Schulinspektor selbst geantwortet,

daß durch eine Verfügung des Ober⸗Präsidenten vom De⸗

zember 1888 die Beschwerde erledigt sei. Diese Ober⸗Präsidial⸗

verfügung trete aber erst mit dem 1. April in Kraft. . Gehüimer Ober⸗Regierungs Rath Dr. Schneider; Die

n f gg des betreffenden biete durchaus keinen

Grund zu Beschwerden. Der Spegalfall sei i

derselbe werde aber geprüft, werden, obgleich

post. feetum komnie, Hr. Stägemann

weichung von einer

lassen, die in 24 Tagen außer Kraft trete

ie Beschwerde

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h ni bekannt, ;

zr. Stägemann solle fich eine Ab. Cen far e . h . lommen ach dieser Zeit würde sein ,, , volltammen korrelt bezeichnet werden muff Für die 24 Tage aber sei eins Remebur wohl kamm

Abg. Neuhauer führte darüber Klage, daß in Westpreußen der weltliche Kreis⸗Schulinspektor in vielen Fällen auch die Lokal⸗Schulinspektion wahrnehme, obgleich für die katholischen Schulen geeignete Geistliche vorhanden und auch früher im mnie , . die Schulaufsicht wurden bewill

ie Ausgaben für die ulaufsicht wurden bewilligt. Schluß 4is. Uhr. Nächste Sitzung Freitag 11 Uhr.

Die in der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten bei der Berathung der Tit. 2 und 3 des Kap. 120 der dauernden Aus gaben des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗An⸗ r n en, von dem Minister Dr. von Goßler ge⸗

haltene Rede lautete:

Meine Herren! Auf diesem Gebiet hat die Unterrichtsverwaltung die gewünschte Klarheit nicht zu scheuen. Wenn den Herren, welche über diese etwas schwierige Materie, die in Titel 2 zur Berathung stebt, das Wort ergreifen, Einzelnes nicht vollkommen klar ist, so liegt das darin, daß eine große Fülle von Einzelheiten übersehen werden müssen, um zu einem allgemeinen Urtheil zu gelangen. Die Frage der Perstaatlichung der höberen Unter ichts- äaänstalten ist der Regierung einfach durch die Noth der Zeit auf- gedrängt worden. Die Regierung hat absolut niemals einen Angriff gegen irgend eine Gemeinde unternommen zu dem Zweck, ihr die Unterhaltung und die Fürserge für ihre höheren Unterrichts- anstalten zu entreißen; niemals! Im Gegentheil wird die Staats regierung überlaufen von Kommunen, welche dringend bitten, ihre Ünterrichtzanstalten auf den Stagthaushalts Etat zu übernehmen. Der Grund ist ein ziemlich einfacher; er liegt nicht bloß auf der finanziellen Seite, wie die Herren zunachst wohl anzunehmen scheinen, sondern wesentlich auch auf der unterrichtlichen. Nachdem in den 70 er Jahren viele einzelne kleinere Anstalten entstanden waren und die Anstalten eine Reihe von Jahren unter einem ver⸗ hältnißmäßig jungen und frischen Lehrer Kollegium auch ganz gut prosperirten, ist naturgemäß ein Rückschlag eingetreten. Viele von diesen mit Lebendigkeit gegründeten Gymnasien kranken heute daran, daß eine Reihe von Lehrern sei es sich nicht so entwickelt haben, wie man hoffte, oder durch den Ablauf der Zeit nicht mehr so a n sind, wie man das aus der Menschennatur wohl erklären kann. Run sind alle diese kleinen Städte in einer sehr schwierigen Lage, wie sie das Pensionswesen ihrer Lehrer zu regeln haben. Entweder suchen sie ihre Lehrer noch langer zu halten, zum Nachtheil des Unterrichts, oder sie stoßen die Lehrer ab und führen sie in den Pensionszustand über, sehr zum Nachtheil ihres Säckelz. Es ist klar, daß in den Händen des Staats leichter füͤr die Lehrer gesorgt werden kann. Der Sigat ist immer noch eher in der Lage, für Lehrer mit geringerer Leistungsfähigkeit, mit geringerer Qualifikation eine leidliche Unter- kunft zu finden, als wie eine Kommune mit einer einzelnen Anstalt. Ich will garnicht weiter eingehen auf die Verwirrung, welche in mehreren kleinen Städten vielleicht haben die Herren auch praktische Erfahrung darin eingetreten ist infolge von Zerwürfnissen, die, sei es innerhalb des Lehrerkollegiums, sei es in dem Verhältniß der Lehrer zu den städtischen Behörden oder zum Publikum sich eingestellt haben. In allen diefen Fällen sind die kleinen Kommunen in einer außerst schwierigen Lage. Meistens liegen die Verhältnisse so, daß auf dem Wege des Disziplinarverfahrens die Lehrer nicht zwangs⸗ weise entlasfen werden können. Andererseits ist aber das Disziplinar= verfahren gesetzlich so geregelt, daß gegen die im mittelbaren Staats⸗ dienft stehenden Lehrer eine Strafversetzung nicht autgesprochen werden kann, wie sie unmittelbaren Staatsbeamten gegenüber zulässig ist. Auch in der an sich beguemeren und leichteren Weise der Versetzung im Interesfe des Dienstes ist in solchen Fällen schwer zu helfen, um Frieden und Ordnung in solch einer kleinen städtischen Gemeinde wiederherzustellen. .

Ich könnte diese Gesichtspunkte noch ausdehnen, es genügt aber wohl dieser kurze Umrihz. Es ist jedenfalls daraus zu erklären, daß aus den verschiedensten Motiven heraus, nicht bloß vom Standpunkte der Magenfrage die kleinen Kommunen mit der dringenden Bitte an den Staat herantreten, sie von ihren kleinen, nicht immer gut ge⸗ leiteten Anstalten zu befreien.

Was die Kölner Anstalten betrifft, meine Herren, so ist die Stellung der Staatsregierung zu den 3 stiftischen Anstalten, welche der Hr. Abg. Mooren erwähnt hat, vor wie nach der Verstaat⸗ lichung genau dieselbe. Die Unterrichts verwaltung hatte dat Recht der Lehrerbesetzung, alle diejenigen Rechte, welche der Staat durch das Provinzial. Schulkollegium staatlichen Lehrerkollegien gegenüber ausübt. Was aber die Lehrer nicht hatten, das war, weil sie eben stiftische Lehrer waren, die Qualität der unmittelbaren Staatsbeamten, und wesentlich im Interesse der Lehrer ist es gewesen, daß unter der Zustimmung der Finanzverwaltung und, wie ich hoffe, mit Ihrer Zu⸗ stimmung die Verstaallichung eintreten wird, um diesen bisher stiftischen Lehrern die Wohlthaten der Reliktenversorgung zuzuführen.

as die Grundsätze betrifft, nach denen die Unterrichts verwaltung, welche in diesen Fragen vollkommen an die zustimmende Mitwirkung des Finanzressorts gebunden ist, bei der Verstaatlichung von Anstalten beobachtet hat, so kann ich darüber im Wesentlichen Folgendes sagen: im Allgemeinen ist die Regel, daß nur Vollanstalten über- nommen werden; aus sehr naheliegenden Gründen. Davon ist im größeren Stil nur eine Abweichung eingetreten bei den Pro⸗ gymmnasien und Pro ⸗Realgymnasien in Westpreußen. Aus allgemeinen politischen Gründen, die ich hier nur anjudenten brauche, erf ien es der Staatsregierung erwünscht, abgesehen von den An⸗ stalten in den größeren Städten, namentlich Danzig und Elbing, die gesammten höheren Unterrichtsanstalten in ihrer unmittelbaren Leitung zu halten, und unter Ihrer dankengwerthen Mitwirkung ist die biz auf verschwindende Ausnahmen auch eingetreten. Eine be—⸗ stimmte Ausnahme ist ferner einmal unter Ihrer Zustimmung ge⸗ macht worden, indem der Staat die Bürgerschule in Hechingen über⸗ nommen hat. Ich will mich auf diesem Punkt nicht festlegen für die Zukunft, daß ich für meine Person ein abgeben würde, als ob eg sich nicht doch vielleicht nach der von Ihnen, wie es scheint, gebilligten Richtung einer Forderung der realistischen Anstalten mit geringerer Unterricht dauer in einem späteren Zeitpunkt empfehlen könnte, auch solche Anstalten auf den Staat zu übernehmen bezw. zu begründen. Das sind Er⸗ wãägungen, wie gesagt, die wesentlich meine Person angehen und die auch fuͤr diefe Fragen kein praküisches Interesse haben. Ich will es nur erwähnen, damit in einer späteren Zeit nicht einmal dem jetzigen Unterrichts⸗Ministerium Inkonseguenz vorgeworfen wird,

Der zweite Gesichtspunkt ist der, daß nur Anstalten über- nommen werden, deren Fortbestehen im unterrichtlichen oder irgend einem sonstigen In tere sse erwüns cht erscheint. Diefes sonstige Interesse kann ich nicht näher ene fe. Es sind ãußerste Ausnahmen; es handelt sich ah und zu einmal um sehr alt äber⸗ kommene, Jahrhunderte lang bestehende Anstalten, vielleicht Anstalten mit ausgeprägtem konfessionellen Charakter. Es sind wie gesagt, Ausnahmen; jedenfalls ift die Regel, daß die Verstaatlichungzant r e der Gemeinden zurückgewiesen werden, wenn der Staat an dem Fork⸗

n Interesse hat. ö

Meine H vermissen, zugeben; es aber auch. e, Prozenten der lohn allgeme m der Ents ob nach der Finn

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Versprechen dahin

hausanlage, eine große Pflasterung, eine Kanalisation , da e ; rozent. wöhnlich der Zeitpunkt, in welchem eine Stadt sich danach umsieht, wie sie ihre Lasten auf einem anderen Gebiet vermindern könne. finden dann, daß insbesondere die Schullasten sie boch bedrücken und wenden sich an die e, , mit der Bitte, daß der Staat diese ber in einzelnen Fällen sind es

doch die Leistungen auf anderen Gebieten, die die Finanzgebahrung d n. Da ist allerdings die Staatsregierung härter den Gemeinden gegenüber, und zwar besonders in den Fällen, wo 6 den Gemeinden wenn sie baten, die Errichtung von höheren ildungsanstalten auf Kosten der Gemeinde zu genehmigen, aus— drücklich gesagt worden ist, daß die Gemeinden niemals

springen die Kommunallasten um I60 und mehr P

ihnen diese Lasten abnehmen möge. einer Stadt erschüttern.

rechnen hätten, einen Staatszu en. solcher Fälle. zuschuß zu erhalten

Diese Gemeinden bekommen auch zuschůsse,

sondern stehen immer vor der

Es giebt mehrere

Frage,

Anstalten wieder ei 6 er eingehen nicht, weil si

Die Stãdte

führen, so

arauf zu zuführen.

keine Staats ob sie die

lafssen wollen. Das betreffenden Gemeinden keine Annehmlichkeit, und zwar um deswillen e den Lebrern, wenn die Anstalt aufgehoben wird auf Grund der Anstellungs verträge das Gehalt erte gk bis die Lehrer abgestorben sind, oder bis sie eine andere Stellung, ein angemessenes Unterkommen verwaltung nimmt zwar in lick . keinen Anstand, solchen Gemeinden zu helfen, aber wenn unserer staatlichen hoͤheren Lehranstalten mit Lehrern vor Augen ist es keine Kleinigkeit, die Lebrer an einer ol Anstalt, die, mag sie auch noch so klein sein, doch mindestens 9 Lehrer in ihrem Etat aufweist, in den unmittelbaren Staatsdienst über⸗

efunden hab

Was die Gewährung von Zuschüssen an städtische Anstalten anbetrifft, so glaube ich, wenn die Herren den Etat nachsehen, daß die Staatsregierung in einer gleitenden Skala sich

ist für die

en müssen, sei es,

aben. Die Unterrichts⸗

ch die Herren die Ueberfüllung

kann nur versi und kann es nicht geben. weitere Klarheit wünschen, würde es meinerseits einem Bedenken nicht unterliegen, dieselbe zu verschaffen.

befindet, und jwar dahin, daß neue Zuschüsse nur ganz selten und auf Grund ganz ausnahmsweiser Erwägungen gewäh kommen in diesem CFtat nur zwei Anstalten in Betracht, eine in Pillau und eine in Riesenburg; das sind Anstalten, die von allgemei- nen großen Gesichtspunkten aus eine besondere Existenzfahigkeit wohl nicht beansyruchen können, die aber im Verhältniß zu ihren Landes⸗ theilen, zu der Fülle der gebildeten Personen, die kleinen Ortschasten wohnen, einer vorzeitigen Auflösung nicht wohl unterzogen werden dürfen.

Ich glaube, das sind im Wesentlichen die Gesichtspunkte, welche als leitend für die Siaatsregierung angesehen werden können; ob Sie damit sich befriedigt erklären, wage ich nicht zu behaupten. Ich chern, Geheimnisse auf dem Gebiet giebt es nicht

rt werden. Es

in und um diese

Wenn Sie nach irgend einer Richtung

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 32. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, 3. Verkäufe, Verpachtungen, en m g 2c.

4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

orladungen u. dergl.

Deffentlicher Anzeiger.

3. Kommandit ⸗Gesellschaften auf Aktien u. Attien ˖ Gesellsch. Berufs Genossenschaften.

Wochen ⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

(64382 Der unter dem 7. Februar er. gegen den früheren Schutz mann August Sandeck behufs Vollstreckung der Gefängnißstrafe von 58 Tagen in den Acten 99 B. 783. 87. erlassene Steckbrief ist erledigt. Berlin, den 4 März 1889. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 99.

(64385 Steckbriefg⸗ Erledigung. Der unterm 18. April 1888 hinter die unverehe⸗ lichte Amalie Lehmann aus Brandenburg in den Akten J. 518 / 88 erlassene Steckbrief ist erledigt. Potsdam, den 4. Märj 1889. Königliche Staatsanwaltschaft. (62715

Die Wehrpflichtigen

) der. Seefahrer Alexander Louis Ewald Flemming, geboren 15. Oktober 1863 zu Alten⸗ kirchen, zuletzt daselbst wohnhaft,

2) der Seefahrer August Christian Theodor Arndt, geboren 7. November 1863 zu Garz a. R., zuletzt daselbst wohnhaft,

3) der Seefahrer Christian Wilhelm Martin Marzahl, geboren 15. November 1863 zu Grabnow, zuletzt daselbst wohnhaft.

45 der Seefahrer Carl Christoph Magnus Peters gen. Schröder, geboren 8. März 1865 zu Hagen, zuletzt zu Stralsund wohnhaft,

o der Tischler Max Carl Diedrich, geboren 13. Juli 18635 zu Kl. Wendorf, zuletzt daselbst wohnhaft

6) der Schäferknecht Wilhelm Friedrich Johann Niejahr, geboren 7. Januar 1863 zu Zirkow, zuletzt zu Darz wohnhaft,

7) der Seefahrer Hermann Albert Johann Kröger, af sren 14. August 1864 zu Breege, zuletzt dort wohnhaft,

8) der Seefahrer Georg August Friedrich Kriüger, geboren 13. Januar 1864 zu Garz, zuletzt zu Stral⸗ sund wohnhaft,

9) der Seefahrer Carl Albert Ewald Stöwer, geboren 30. November 1864 zu Hagen, zuletzt dort wohnhaft,

10) der Seefahrer Hermann Friedrich Joachim Lobeck, geboren 31. Januar 1864 zu Lanken, zuletzt zu Puttgarten wohnhaft,

11) der Seefahrer Friedrich Wilhelm Magnus Welz, geboren 26. September 1864 zu Sagard, nul dort wohnhaft,

13) der Seefahrer Moritz Carl Malte Franz, eboren 27. Oktober 1864 zu Sellin, zuletzt zu Marie ndorf wohnhaft,

13) der Seefahrer August Carl Johann Giese, 6 16. November 1864 zu Starvitz, zuletzt zu

ieck wohnhaft,

14) der Seefahrer Malte Heinrich Christoph Last, geboren 28. April 1864 zu Gr. Zicker, zuletzt dort wohnhaft,

16) der Knecht Friedrich Wilhelm Ludwig Rieck, geboren 31. März 1865 zu Sehlen, zuletzt zu Mölln⸗ Medow wohnhaft,

16) der Knecht Heinrich Carl Malte Strüfing, geboren 18. November 1866 zu Tribberatz, zuletzt in Varbel vitz wohnhaft,

17) der Johann Friedrich Wilhelm Jänke, eboren 18. Oktober 1866 zu Kniepow, zuletzt zu

rankenthal wohnhaft,

18) der Arbeiter Emil Johann Malte Schmidt, eboren 11. September 1866 zu Helle, zuletzt zu

arnitz wohnhaft,

19) der Ehristopnh Emil Helmuth Behn, ge⸗ boren 12. Dezember 1866 zu Puttgarten, zuletzt dort wohnhaft,

20) der Knecht Julius Johann Carl Wöller, geboren 2. Februar 1866 zu Tangnitz, zuletzt dort wohnhaft,

21) der Carl Johann Wilhelm Knüttel, ge⸗ boren 29. Oktober 1866 zu Wreechen, zuletzt dort wohnhaft,

22) der Wilhelm Joachim Carl Utz, geboren 7. Oktober 1857 zu Moritzdorf, zuletzt dort wohnhaft,

23) der Knecht Christoph Friedrich Heinrich Meunßling, geboren 15. Mai 1867 zu Gager, zu⸗ letzt zu Renz wohnhaft,

9) der Müllergeselle Carl Ludwig Max Schultz, geboren 5. April isb7 zu Garz, zuletzt dort wohnbast,

26) der Albert Johann Heinrich Hoge, geboren ö. Ei mne 1867 zu Paßig, zuletzt zu Thesenvitz

ohnhaft,

26) der Knecht Malte Carl Johann Taap, ge⸗ boren 22. September 1867 zu Renz, zuletzt dort wohnhaft,

27) der Arbeiter Johann Georg Wilhelm Leh⸗ mann ** Ogrmsö, geboren 18. Juni 1867 ju Dolgemost, zuletzt dort wo 254

. ber Fried̃ ö Malte Behlotn. irn Beem zenzviz, zuletzt dort ne hh seg zehtetez nrthell der Straft nd durch rechtekräftiges Urtheil der Strafkammer bei dem . un , , , w

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der Aufenthalt einer jener Personen bekannt wird, Nachricht zu geben. Greifswald, den 24. Januar 1888. Der Erste Staatsanwalt.

64425

In der Strafsache gegen Heinrich Schäfer, geboren zu Helsen am 13. Juli 1867, zuletzt wohn⸗ baft in Hanau,. wegen Versetzung der Wehrpflicht, ist durch Beschluß Königlichen Landgerichts, Straf⸗ kammer, hier, vom 27. Februar d. J. auf Grund des §. 480 bezw. 326 der Strafprozeßordnung und 5 140 des Strafgesetzbuchs das im Deutschen eiche efindliche Vermögen des Angeklagten zur Deckung der denselben möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens mit Be⸗ schlag belegt worden, was hiermit in Gemãäßheit des 5. 326 Abs. 1 der Strafprozeßordnung ver⸗ öffentlicht wird.

Hanau, den 2. März 1889.

Der Erste Staatsanwalt. Schumann.

64386

In, der Strafsache gegen den Rekruten Johann Ludwig Bosch vom Ober ⸗-Elsässischen Reserve⸗Land⸗ wehr Bataillon Mülhausen Nr. 99. geboren den 25. Januar 1868 zu Leberau, Kreis Rappolts⸗ weiler, zuletzt in Mülhausen wohnhaft, wegen H g bt wird, da der Angeschuldigte Bosch des Vergehens gegen §. 69 des Mil. Strafgesetz buchs beschuldigt ist, auf Grund der §5§. 480, 326 der Strafprozeßordnung und 5§. 246 Mil. Str. G. Ordg. zur Deckung der den Angeschuldigten mög⸗ licherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Höhe von 3000 16 das im Deutschen Reiche befindliche Vermzgen des Ange= schuldigten mit Beschlag belegt. Gleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Beschlagnahme außer im Deutschen Reichs Anzeiger“ in der. Markircher Zeitung“ angeordnet.

Mülhausen, den 22. Februar 1839.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. von Barenfels. Hoppe. Levi—

Für die Richtigkeit der Abschrift:

Mülhausen, den 22. Februar 1889. (L. 8.) Der Landgerichts ⸗Sekretär: Heckelmann.

(64424 Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern!

Die Strafkammer des K. Landgerichts Frankenthal

hat am 28. Februar 1839, Vormittags 105 Uhr, versammelt in geheimer Sitzung, wo zugegen waren: der Vorsitzende, K. Lanxgerichtsdirektor ahr, die Landgerichtsräthe Osthelder und Zoeller, Referent,

in der Untersuchungssache gegen:

1) Joseph Simon, geb. 14. Dejember 1865 zu Altleiningen,

Y Gottfried Schwarz, geb. 28. Mai 1865 zu Bobenheim a. Rh.

3) Dietrich Kiefer, geb. 2. Juni 1865 zu Klein⸗ niedesheim,

4) Jakob Burre II., geb. 11. März 18665 zu Maxdorf,

55 Wilhelm Geörg, geb. 22. Mai 1865 zu Maxdorf, lugt wohnhaft in ah os

6) Jakob Burkard, geb. 28. ovember 1865 zu Reh bch Letzelt b. 9. Februar 18

7 eter Letzelter, geb. 9. Februar 1865 zu Rig hc zuletzt in Mörsch,

s) Karl Emil Gustav Wedel, geb. 26. April 1865 zu Brotterode, zuletzt in Neuleiningen,

9) Heinrich Berenz, geb. 9. April 1863 zu Grethen,

190 Sebastian Funk, geb. 19. Oktober 1867 zu Deidesheim,

1). Johann Adam Lippert, geb. 13. März 1867 zu Dürkheim,

12 Jakob Liebermann, geb. 2. Januar 1867 zu Leistadt

13) Richard Baum, geb. 11. Februar 1867 zu Seebach,

14) Ludwig Keller, geb. 25. August 1867 zu Wachenheim, ; 39 Karl Becker, geb. 28. Juli 1865 zu Lam⸗ recht,

16) Franz Weisbrod, geb. 10. Juni 1866 zu Hambach,

17) Georg Mayer, geb. 3. Mai 1867 zu Harz⸗ ofen, Gemeinde Elmstein,

3 Ludwig Gitzendonner, geb. 6. Januar 18657 zu Mußbach, zuletzt zu Neustadt a. 9

19) Anton Schühmaun, geb. 22. November 1867 zu Neustadt 9. H.,

939 Ludwig Spitzfaden, geb. 23. März 1867 ebenda,

21) Johannes Haffen, geb. 15. Februar 1867 zu Weidenthal,

22) Karl Kraemer, geb. 5. Juli 1864 zu Ober- flöͤrgheim, zuletzt in Obersulzen,

23) Peter Joseph Geis, geb. 4. November 1866 zu Oberaltenbuch, zuletzt in Ludwigshafen,

2) Robert Levi, geb. 17. November 18665 zu Gssige micht in Neustadt a. H.

go) Gehrg Üngich, geb. 8. April 1865 zu Ilves⸗

w 28. ; zu . . e ge r doe 1868

27) Jakob Friedrich Sammer, geb. 22. März 1866 zu Heiligenstein,

28) Martin Sattel, geb. 5. Januar 1866 zu Otterstadt,

wegen Verletzung der Wehrpflicht folgenden Be⸗ schluß gefaßt:

Nach Anhörung des Berichterstatters,

Nach , ,. Verlesung der wichtigeren Akten stücke des Ermittelungsverfahrens,

Nach Ansicht des vom k,. Staatsanwalt unter dem 26, Februar 1889 eingereichten Antrags auf Ver⸗ mögensbeschlagnahme, sowie der Anklageschrift des selben vom gleichen Tage,

In Erwägung, daß gegen die vorgenannten Wehr⸗ pflichtigen die öffentliche Klage wegen Verletzung der Wehrpflicht erhoben ist, daß dieselben zwar von ihren Eitern und Verwandten Vermögen zu erwar⸗ ten haben, dermalen aber ein Zugriff auf einzelne Vermögensstücke zur Deckung der die Angeschuldigten möglicherweise betreffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens nicht möglich ist, daß demnach der Fall gegeben ist, zu dem D , Zwecke das im Deutschen Reiche befindliche Ver⸗ mögen der Angeschuldigten entsprechend dem Antrag des k. Staatsanwalts mit Beschlag zu belegen,

ö Aus diesen Gründen

Wird die Beschlagnahme des im Deutschen Reich befindlichen Vermögens der obgenannten Angeschul⸗ digten beschlossen.

Gemäß §. 140 Abs. 3 R. St. G. B., §5. 480, z265, 5276 R. St. P.. S.

gez. Fa hr. Osthelder. Zoeller. Zur Beglaubigung: Frankenthal, 5. März 1889. 8. 8) Kgl. Landgerichtsschreiberei.

Mayer, G.⸗S na Q u Q ,

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

(64439)

In Sachen des Maurermeisters Eichbaum hie. selbst, Klägers, wider den Maurer Carl Oberstädt hieselbst, Beklagten, wegen Forderung, wird, nach⸗ dem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, sub No. ass. 573 an der Zehntnerstraße hieselbst belegenen Wohnhauses nebst Zubehör zum Zwecke der Zwangsveisteigerung durch Beschluß vom 26. Februar e, verfügt, auch die n dieses Beschlusses im Grundbuche am 26. Februar e. erfolgt ist, Termin zur Zwangs⸗ versteigerung auf Freitag, den 14. Juni c., Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Blankenburg an . in welchem die Hypothekgläu⸗ biger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.

Blankenburg, den 1. März 1889.

Herzogliches Amtsgericht. Ribbentrop.

(64437 Aufgebot.

1) inn, Johann Diedrich Gerstenkorn,

2 Kaufmann Siegmund Samson, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. J. und A. Wolffson und O. Dehn, haben das Aufgebot bean⸗ tragt jur Kraftloserklärung der Interimsscheine zu den Aktien der Hamburg ⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ , nnn tt Nr. 17 343, 18 488, 18 489,

Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 5. De⸗ zember 1889, Nachmittags 2 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anberaumten Anf gebotgterinine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen 6 die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Sanmburg, den 26. Februar 1889. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII.

Zur Beglaubigung: Rom berg Dr., Gerichts⸗Sekretär.

(64436 Anfgebot.

Der Justizrath Dr. Stamm in Wiesbaden, Namens seiner Ehefrau Caroline, geb. Graff, als alleiniger Erbin von Witwe Fanny Brasse, geb. Graff, ver⸗ treten durch die Rechtganwälte Dres. Heinsen und Moenckeberg, hat das Aufgebot beantragt zur Kraft.

lozerklärung des Reverseg, welchen die Volksbank

e. G. hiefelbst am 21. August 1886 ausgestellt hat, über von Frau Fanny Brasse, gegen darauf er haltenen Vorschuß von M 900. in Depot 6 ebene Cöln⸗ Mindener Pramien · Anleihe Serie 3636 / 131 730, ogg / 4 60, 266 [138 267 à 100 Thlr. nebst Cou⸗ pons per 1. April 1887.

Der i. der Urkunde wird a e er. spãtestens in dem auf Eonnabend, den 16. Rtovember 1889, RAachmittags 2 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Ham eth traße 10, Zimmer Nr. 56, anberdumten Aufgehotz termine seine Rechte anzumelden und die Ürlunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos ˖ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

g. den 22. Februar 1889 Das Amtsgericht Ha Civil⸗Abtheilung 7II. Zur K, Rom berg Dr, Gerichts ⸗Serretar.

——

(64441 Aufgebot.

Der Cigarrenfabrikant M. L. Kabaker in Lemgo hat das Aufgebot der sechs w,, , bezeichneten angeblich verloren gegangenen echsel de dato Lemgo, den 27. Oktober 1888 von ihm an eigene Ordre autgestellt und in Neuwied a. Rh. zahlbar, nämlich: Zwei von Carl Klaile in Neuwied aeccep⸗ tirte Wechsel über

a. hundertvierundzwanzig Mark O7 Pf., zahlbar am 15. Februar 1889,

b. hundertvlerundzwanzig Mark, zahlbar am 15. März 1889 und vier von Albert Weser in Neuwied acceptirte Wechsel über

C. neunundsechszig Mark O7 Pf., zahlbar 15. Ja⸗

nuar 1889,

d. achtundsechszig Mark, zahlbar 10. Februar 1889, e. achtundfechszig Mark, zahlbar 28. Februar 1889, f. achtundsechszig Mark, zahlbar 15. März 1889, beantragt. Jeder Inhaber dieser Wechsel wird auf⸗ gefordert, spaͤtestens in dem auf den 4. Oktober iSss9, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer 42, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte auf diese Wechsel anzu⸗ melden und die Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Wechsel erfolgen wird.

Neuwied, den 2. März 1889.

Königliches Amtsgericht.

(h 8648 Aufgebot.

Die Sparkassenbücher der Oberlausitzer Neben⸗ sparkasse zu Rothenburg OL, Litt. H. Nr. 2678 über 116,35 „S, ausgefertigt sür Paul Otto Pohl zu Leippa, und Litt. H. Nr. 9679 über 116,35 „, ausgefertigt für Carl Traugott Ernst Pohl zu Leippa, sind angeblich verloren gegangen und sollen auf Antrag der Frau Gasthofsbesitzer Ernestine Pohl zu Leippa zum Zweck der neuen Ausfertigung auf⸗ geboten werden.

Es werden deshalb die Inhaber der vorbezeichneten Sparkassenbücher aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. September 1889, Vormittags g; uhr, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte bel dem unterzeichneten Gericht anzumelden und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserkläͤrung derselben erfolgen wird.

Rothenburg O.⸗L., den 21. Januar 1889.

Königliches Amtsgericht.

(61434 Aufgebot.

Die Sparkassenbücher Nr. 18072 über 417,12 4A und Nr. 19158 über 273, 06 „M, ausgefertigt von der städtischen Sparkasse zu Anklam, und zwar jenes für Luise Barth ⸗Krebsow, dieses für Heinrich und Richard Krannich, sind angeblich verloren gegangen und sollen auf den Antrag der Ehefrau des Arbeitsmanns Wil⸗ helm Kadow, . geb. Barth, in Anklam, des Mußketiers Heinrich Krannich und des Schreiner meisters Friedrich Wackes in Suhl als Altersvor. mund über Richard Krannich in Suhl zum Zweck der Neuausfertigung amortisirt werden.

Es werden daher die Inhaber der Bücher auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 17. September 1889, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht. Zimmer 1, ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, i enn die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Anklam, den 18. Februar 1889.

Königliches Amtsgericht. J. Abtheilung.

(64431 Aufgebot.

Behufs Anlegung eines Grundbuchblattes für das bisher noch nicht im Grundbuche eingetragene, in der Flur Mühlhausen i. Th. belegene und wie folgt bezeichnete Grundftück: .

Kartenblatt 56 Parzelle 710 St. Nicolai, Graben⸗ fleck, Garten, 4 a 18 4m, 9, 65 Thlr. Rein ertrag, Grundsteuermutterrolle Art. Nr. S651,

haben deren Besitzer, die Erben des verstorbenen Kaufmanns E. Kloeppel hierselbst, nämlich: 1) ber Kaufmann Wil elm Kiepe hierselbst,

YI die Ehefrau des Rentiers Herting, Martha,

geb. Kloeppel, hierselbst,

3) der Mühlenbesitzer Heinrich Christoph Kloeppel

zu Großgrabe, vertreten durch den Justizrath Petersen hierselbst, . h it des vorbezeichneten Grundstüͤcks be⸗ antragt.

Es werden deshalb zu dem auf den 11. Juni 1889, Vormittags 111 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 165, anberaumten Termine alle Realberechtigten, deren Ansprüche im Falle der Zwangsversteigerung nicht von selbst auf den Ersteher über gehen, mit der Aufforderung 8. laden, n en. in die fem Termine ihre Ansprüche anzumelben und, falls die Antragsteller widersprechen, i, . zu machen, i n ihre 5 ei Änlegung des Grundbuchblatts nicht beru- sichtigt werden.

Mühlhausen i. Th., den 26. Februar 1888.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

64430]

Die k . und Ilsabein 9 leute, bei Nr. zu Gilshausen, haben alt Miterben des am 27. August 159 Cilebausen h knen H-en Albert

Rebenzn Heners ng lh . 26 , .

gig lle ber Reinrich antrwahn e enarbeiter Hein Unerwa big r,