1) Im Monat Februar Goldmünzen
1889 sind geyrsgt⸗ worden in:
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nebersicht
Silber münzen
Rickelmünzen Kupfer münzen?
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) Vergl. den Reichs⸗Anzeiger vom 8. Februar 1389 Nr. 36.
Berlin, den 8. März 1889.
Hauptbuchhalterei des Reichs ·Schatzamts. Biest er.
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Königreich Preußen.
Bekanntmachung,
betreffend die Frühjahrs⸗Kontrol-Versammlungen üm Land wehr⸗ Bezirk II Berlin.
Die diesjährigen Frühjahrs⸗Kontrol⸗Versammlungen der in Berlin wohnhaften und von dem unterzeichneten Kommando kontrolirten Mannschaften der Reserve, der Landwehr 1. Aufgebots und der Ersatz⸗ reserve der Infanterie werden auf dem Kasernenhofe des Kagiset Franz. Harde ⸗ Grenadier⸗Regiments Nre 2, in der Blücherstraße Nr. 4 — 48 , , n Nr. 185 a), an folgenden Tagen und Standen abgehalten:
J. Für die Mannschaften der Provinzial⸗Infanterie (Feldwebel⸗
, 10, 11, 12, 14, 15 und 16) jahrgangsweise, wie olgt:
Jahrgang 1888, 1887, 1886 am Montag, den 1. April, Vor⸗ mittags 8 Uhr.
Jahrgang 1885 am Dienstag, den 2. April, Vormittags 8 Uhr.
Jahrgang 1884 am Mittwoch, den 3. April, Vormittags 8 Uhr,
ehr ß 1883 am Donnerstag, den 4. April, Vormittags 8 Uhr.
ö rgang 1887 am Freitag, den 5. April, Vormittags 8 Uhr.
ahrgang 1881 am Sonnabend, den 6. April, Vormittags 8 Uhr.
Jahrgang 1880 am Montag, den 8. April, Vormittags 8 Uhr.
Jahrgang 1879 am Dienstag, den 9. April, Vormittags 8 Uhr.
Jahrßang 1878 am Mittwoch, den 10. April, Vormittags 8 Uhr. - niht na 18577“) am Donnerstag, den 11. April, Vormittags
r.
) Autzschließlich der in der Zeit vom 1. April bis 30. Septem⸗ ber 1877 eingetretenen Mannschasten, welche zur Frühjahrs ⸗Kontrol Versammlung nicht zu erscheinen brauchen.
Jahrgang 1879 am Freitag, den 12. April, Vormittags 8 Uhr.
II. Für die Grscc hre ferien der Infanterie (Feldwebel ⸗Melde⸗ Abtheilung 15, 13 a, 17 und 17a):
Jahrg 1886 (1866 geborene) am Montag, den 1. April Vor⸗ mittags 10 Uhr.
Jahrg 13885 (1865 geborene) mit den Namen ⸗Anfgs. Buchst : A, B, G. Hl, L, M- 8 am Dienstag, den 2. April, Vormittags 10 Uhr.
Jahrg. 1885 (1865 geborene) mit den Namens ⸗ Anfgs. Buchst.: C, D, E, E, J, K, N, O0, P, Q, R, T, U, V, W, X, V, Z am Mittwoch, den 3. April, Vormlitags 10 Uhr. ;
Jahrg 1884 (1864 geborene) mit den Namens Anfgs. Buchst.: A, . ö H, L, M, 8 am Donnerstag, den 4. April, Vormittags
r.
Jahrg. 1884 (1864 geborene) mit den Namentz⸗Anfgs.⸗Buchst.: C, D, E, F, J. K, N, 0, P, Q, R, T, U, V, W, X, V, Z am Freitag, den 5. April, Vormittags 10 Uhr.
Jahrg. 1883 (1863 geborene) mit den Namens. Anfgs. Buchst : A, . 6 H, L, M, 8S am Sonnabend, den 6. April, Vormittags
r.
Jahrg. 1883 (1863 geborene) mit den Namens ⸗Anfgs. Buchst.: O, D, KE, E, J, K, N, 0, P, Q., R, T, U, V, W, X, X, Z am Montag, den g. Äptll, Vormittags fo Ühr.
Jahrg. 1882 (1862 geborene) mit den Namens ⸗Anfgs.⸗Buchst.: A, B, G, H, L, M, 8 am Dicsistag den 9. 1 Vormistags 19 Uhr.
Jahr. 1882 (1862 geborene) mit den Namens ⸗Anfgs. Buchst.: C, P, K. js. J. K, N, 0, P, G. R, T, ij, V, W, X, *, z' am Mittwoch, den I0. April, Vormittags o ühr.
Jahrg. 1881, 1880 (1861, 1860 geborene) am Donnerstag, den 11. April, Votmittags 19 Uhr.
Jahrg 1877 1878, 1878, 1887. 1888, 1889 (1867. 1858, 1869. — ; 1865 geborene) am Frestag, den 12. April, Vormittags
0 Uhr.
III. Für die Offizier ⸗Aspiranten der Provinzial Infanterie:
Jahrg 1888, 1887, 1886, 18895 und 1881 am Montag, den l. April, Vormittags 10 Ubr.
Jahrg. 1883, 1882, 1881, 1880, 1879, 1878, 1877 und 1876
am ien tag den 2. April, Vormittags 19 Ubr. IV. Für die (wegen zeitiger Dienstunbrauchbarkeit u. s. w.) zur Disposition der Ersatz Behörden entlassenen Mannschaften aller ö mit den Namens ⸗Ansangsbuchstaben L — 2 am Mittwoch, April, Vormittags 10 Uhr.
Die vorbezeichneten Mannschaften werden aufgefordert, zu den festgesetzten Stunden Vünktlich zu erscheinen, wobei bemerkt wird, daß die Beorderung nur durch die gegenwärtige Bekanntmachung erfolgt und besondere Gestellungs ⸗Ordres nicht erlassen werden.
Wer die Kontrolversammlung versäumt, wird mit Arrest und event, auf Grund des §. 67 Reichs Militär ⸗Gesetzes mit Versetzung in die vächstjüngere , ,. Verlängerung der Gesammt⸗ dienstpflicht um ein Jahr folgt, bestraft.
Königliches Kommando des Landwehrbezirks AI Berlin.
den
Per seonalorer änder un g en. stöniglich Preußische Armee.
Im Beurlaubtenstande. Berlin, 25. Februar, von Boetticher, Major von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bez. II. Berlin, der Charakter als Oberst⸗Lt. verliehen.
Abschieds bewilligungen. Irm Beurlaubtenstande. Berlin, 25. Februar. Frhr. v. Lucius, Major a. D., zuletzt von der Kav. IJ. 2 des Landw. Bats. Bezirks Sondershausen, der Charakter als Oberst ⸗Lt. verliehen
Berlin, 2. März. Hasse, Pr. Lt. a. D., zuletzt Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bats. Heir örlitz, die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee ⸗Uniform ertheilt.
Königlich Bayerische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 1. März. v. Hartlieb gen. Wallsporn,
der Art. und Ingen. Schule, zugleich mit der Wahrnehmung der Ge schäfte des- Direktors der Kriegsakademie beauftragt.
2. März. Erbgraf v. Quadt ⸗Wykradt⸗ Isny. Rittm. à la suite der Armee, ein Patent seiner Charge vom 12. September 1883 verliehen.
Abschiedsbewils(lligun gen. Im aktiven Heere. 1. März. v. Kiligni, Gen, Lt. und Inspeeteur der Kav., in Genehmi— gung seines Abschiedsgesuches, unter Verleihung des Charakters als Gen. der Kar, mit Penslon zur Digp. gestellt. Kleemann, Gen. Maior und Direktor der Kriegs⸗Akademie, mit Pension der erbetene Abschied bewilligt.
2. März. Ritter v. Mussinan, Gen Lt, Commandeur der 1 Feld ⸗Art. Brig, in Genehmigung seines Abschiedegesuches, unter Verleihung des Prädikats ‚„Excellenz' mit Pension zur Disp. gestellt.
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 9. März. Im weiteren Verlauf der gestrigen (39) Sitzung setzte das Haus der Abgeord⸗ neten die Berathung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-An⸗ gelegenheiten fort.
Im Kapitel des Elementarschulwesens sind in Tit. 27 13 M0 559 Me 32 ausgeworfen für:
Besoldungen und Zuschüsse für Lehrer, Lehrerinnen und Schulen, ins besondere auch zur Gewäbrung zeitweiliger Gehalts— zulaßen für ältere Lehrer, sowie zu Unterstüuͤtzungen“,
und in Tit. 27a 26 Millionen Mark:
„Behufs allgemeiner Erleichterung der Volksschullasten.“ sal . Budgetkommission beantragt hierzu folgende Re⸗ olution:
eine Theilung eintreten zu lassen in dem Sinne: 1) daß Durch die Theil ung möglichst spentell ersichtlich gemacht wird, welche Summen zur Unterstützung der Schulunterbaltungspflichtigen und welche zur Verbesserung der Lage der Elementarlehrer bezw. für persönliche Unterstützung derselben zur Verwendung kommen; 2) daß durch , thunlichst die Grundsätze für die Verwendung festgesetzt werden. Zu dieser Resolution beantra gen die Abgg. von Heydebrand und der Lasa und Genossen: in Nr. 2 binter dem Worte Verwendung binzuzufügen: ins⸗ besondere auch betreffs der Dienstalterszulagen “. Die Abgg. Rickert und Genossen beantragen: 3 JI. An die Stelle der Tit. 7 und Na folgende Titel zu etzen: 1) Tit 27. Zu widerruflichen Staatdkbeibülfen zu den Be⸗ nn, für Schulen 7 344 244,411 2 it. 2 a. rinnen 4 800 000 M. Die Dienstalterszulagen betragen nach einer Dienstzeit von 10 beziebungsweise 20 beziehungsweise 30 Jahren I). bei Volksschullehrern 100 6 beziehungsweise 200. M beziehungs- weise 300 6, 2) bei Volkeschullehrerinnen 70 M beziehungsweise 140 5 iiieh' owg 169 63 ih n c ; ꝛ 3) Tit 27 b. Zu sonstigen persönlichen Zulagen für Lehrer und Lehrerinnen 500 o S6 -. ; Zulaaen / d 4) Tit. 27 e. Zuschüsse für Lebrer und Schulen aus rechtlicher Verpflichtung aus Stiftungs«, Provinzial- und Lokalfonds, ferner aus Grundsteuerentschãdigungen 260 286. 1 0 5) Tit. 27 4. Zu einmaligen Unterstützungen für Lehrer und Lehterinnen 166 084,76 S9 schullasten 26 000 9000 6 II. Folgende Resolution anzunebmen: Die Königliche Staatsregierung um aldige Vorlegung eines Gesetzes iu ersuchen, durch welches den Volksschullebrern der An⸗ spruch auf dauernde Dienstalterszulagen gewährt wird.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, J März. v. Siren gg, Oberst A la auite des B. Thürhng Inf Regtg. Nr. Ws, Flügel- Adiut. des . von Sachsen Coburg. Gotha Hobeit. der Charakter als GVenfral· Major verlieben. v. Vel sen, Major und etats mäßiger Sta offer des Drag. Regis = Frbre von Manteuffel (Rbein. = dir . unt Verkeibung des Fanqhs cines Reni. Cemmandenrs, mit Belassung seiner bigkerigen Moisorm, zu Ten Offizstren von der Arwee verscht Wald ed mä dt., Major dagtrg. Tem Brag. Neg. Frbr. von fai ei bein. Nr. 8, alg eiatz õ figer Siabsbffhier
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Oberst à la suite des 3. Feld⸗Art. Regts. Königin Mutter, Direktor
Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, in diesem Titel
Zu Dienstalterszulagen für Lehrer und Lehre⸗
Behufs allgemeiner Erleichterung der Volks
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der zu verwendenden Summe im Etat erfolgen. Alle Erspar⸗ nisse, die gemacht würden, müßten dem Dienstalterszulage⸗ Fonds zuwachsen. Er frage also: weshalb die Huh kemmmnssion bei der formalen Seite der Sache stehen ge⸗ blieben sei? Er müsse dies sehr bedauern. Die Erledigung des Wunsches nach Spezialisirung des Titels 27 könne ohne besondere Schwierigkeiten schon in diesem Jahre er⸗ folgen. Gegenwärtig ständen die Alterszulagen völlig in der . Das Haus könne Nachweifungen für die Verwendung dieser Summe fordern, aber eine geschlihe Regelung der Frage stehe aus. Man könne ein Unterrichtsgesetz nur erlangen, wenn man beim Etat Spezialisirung der einzelnen Titel und der Dispositionsfonds fordere. Auch der Finanz Minister werde seinen Kollegen, sobald fortgesetzt Streichungen vorgenommen würden, zur Erfüllung eines solchen Wunsches drängen. Er glaube, daß die Staatsregierung sich schon mit Erwägungen in dieser Sache getragen habe und die Annahme seines Antrages werde derselben die Wege ebnen. Er erinnere schließlich an den vorjährigen Beschluß der Unter⸗ richtskommission, durch welchen der Antrag des Abg. Dr. Langer⸗ hans nur mit Stimmengleichheit abgelehnt worden sei. Danach ollten die Elementarlehrer in den Städten einen Zuschuß er⸗ halten. Man sei also damals auf dem Wege der Spezialisirung gewesen. Nehme das Haus seinen Antrag an, so würde man auf diesem Wege fortfahren. Er betrachte die Annahme des Antrages als eine Abschlagszahlung.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch: Die Mehr⸗ aufwendungen in dem diesjährigen Etat für die Volksschul⸗ lehrer betrügen nicht bloß 300 000 ½, sondern einschließlich der Summen für Aufbesserung der Gehälter, für das Relikten⸗ wesen und die Pensionen 3 300 0900 6 Das Wünschenswerthe für die Lehrer sei damit allerdings noch nicht erreicht, aber mehr gestatteten die Finanzen zunächst nicht; die Beamten, Geistlichen, Lehrer müßten sich deshalb mit dem Nothwendigen und Erreichbaren behelfen. Diejenigen Abgeordneten, 4 die Lehrer dazu anreizten, mehr und mehr mit Forderungen hervorzutreten, seien nicht ihre wahren Freunde. Das führe nur dazu, daß viele Abgeordnete dann auch berechtigten Wünschen ihr Ohr verschlössen. Das platte Land und die kleinen Städte litten in Bezug auf die Lehrer ohnehin an der Konkurrenz der großen Städte. Es liege nicht im Interesse eines guten Schulwesens, diesen Uebelstand durch Altert⸗ zulagen von Staatswegen noch künstlich zu steigern. Eine ge⸗ setzliche Regelung der Materie könne nützlich oder zweckmäßig nicht vorgenommen werden vor der Regelung des Dotations⸗ gesetzes. Ein praktisches Interesse, die staatliche Alterszulage i . zu fixiren, liege nicht vor. Der Minister werde icherlich nach den im vorigen Jahre mitgetheilten Grundsätzen dieselben gewähren und die Lehrer dürften das Vertrauen haben, nicht verkürzt zu werden. Die Alterszulagen müßten aber mit dem Gehalt selbst in Verbindung gesetzt werden. Die vorgeschlagene Spezialisirung im Etat werde das Schuldotationtz⸗ gesetz nicht n, zu diesem werde es einer Initiative aus dem n. bedürfen. Eine so weitgehende Spezialisirung, wie sie der Abg. Rickert vorschlage, sei gar nicht möglich. Er sehe auch nicht ein, warum dauernde und einmalige Zulagen zu trennen
eien. Die Dinge in diesem Titel seien zur Zeit noch im Fluß. Die Entscheidung werde erst im nächsten Jahre erfolgen können, in welchem Umfange die Zuschüsse an die leistungs⸗ unfähigen Gemeinden gewährt werden müßten. Erst wenn diese Summe bekannt sei, werde mit Sicherheit die Speziali⸗ sirung vorzunehmen sein. Er bitte das Haus, den Antrag der Budgetkommission anzunehmen.
Abg. Rickert: Es seien schon viel schwierigere Spezia⸗ lisirungen vorgenommen worden, als die nn,, Wenn man seiner Partei heute vorwerfe, daß ste die Lehrer zu immer neuen Forderungen anreize, so hätten gerade die Frei⸗ konservativen früher sich mit Anträgen auf Gehaltsaufbesse⸗ rung der Geistlichen nicht genug thun können. Daß sämmt⸗ liche Lehrer Alterszulagen erhielten, sei allerdings das letzte Ziel seiner Partei, ebenso wie es die Absicht der Unterrichtskommifsion gewesen sei, welche den nur mit Stimmengleichheit abgelehnten ähnlichen Antrag gestellt habe. Selbst auf der konservativen Seite sei anerkannt, 9. die Spezialisirungen des Kultus⸗Etats vollständig unzureichen seien. Die Möglichkeit einer Spezialisirung weise die Rechte nun wieder von der Hand. Wenn der Abg. Freiherr von
edlitz und Neukirch frage, warum man denn nur einen
ruchtheil der festgesetzten Alterszulagen den Lehrern geben wolle, so könne man ihnen ja auch das Ganze geben. Sein Antrag binde nicht den Kultus-Minister, binde auch nicht die gesetzliche Regelung
Abg. Krah: Er könne in dem Antrage - Rickert keine
,, , auch den Nutzen für die Lehrer nicht Seinse 3 leicht dahin kommen, daß vget⸗ kännten, wo fie gerade am rigkerten der indivldumhken Vemessung, besonders bei den landlichel Lehrern, die noch oft Naturalienliefetungen und Dienstacket er⸗ , Dann allerdings mit einem Schlage abgeholfen.
Bei Aufstellung allgemeiner Grundsätze würde es ulagen da nicht gewährt werden ö. seien. Den besonderen Schwie⸗
e besonderg, daß mit dem Grundsatz gebr den Lehrern in den i mt .
ige de Sch i bei i. teing
142 *
stellung der Grundsätze über die Vertheilung der Zulagen auf ker r f re zu nehmen.
Die weitere , wurde hierauf derte t Schluß 4 Uhr. 363 Sitzung Montag 11 Uhr.
— Die von dem Finanz⸗Minister Dr. von Scholz in der gestrigen Sitzung des Hauses der Ab geordneten bei der dritten Beraihung des Gesetzentwurf g, be⸗ treffend die Ergänzung des Gesetzes über die Erleichterung der Volksschullasten vom 14. Juni 664 nach der Erklärung des Abg. Hobrecht, gehaltene Rede autete:
Meine Herren! Nach dem, was der geehrte Herr Vorredner eben · ausgeführt hat, darf ich annehmen, daß der Antrag, der von den Herren Steinmann und Genossen vorgelegt ist, Aussicht hat, in der dritten Lesung die Zustimmung des Hauseß zu finden. Ich könnte es deshalb um so mehr vielleicht unterlassen, . überhaupt noch zur Sache das Wort zu ergreifen; wenn ich es dennoch thue, meine Herren, so leitet mich hauptsächlich dabei eine Rücksicht; wenn ich mich recht erinnere, ist es im vorigen Jahre im Lauf der großen Schwierigkeiten, welche sich dem Zustandekommen des Gesetzes, vom 14. Juni v. J. entgegenstellten, von einigen Seiten der Regierung zum Vorwurf er. worden, daß sie hier in diesem Hause und besonders dei der dritten Lesung ihre Stellung zur Sache nicht deutlich und bestimmt ausgedrückt habe. Ich habe, den Vorwurf zwar nicht für berechtigt erachten können; aber es ist ja Sache der fubjektiven Beurtheilung, ob ein anderer bei der Berathung deutlich und bestimmt genug gewesen ist. Ich möchte nun vermeiden, daß etwa dieser Vorwurf auch in diesem Jahre wiederholt werden könnte, und deshalb erlaube ich mir, auch bei der dritten Lesung noch einmal unseren Standpunkt zur Sache kurz darzulegen. -
Meine Herren, wir beurtheilen die Gründe, welche zum Erlaß eines solchen Gesetzes berechtigen und, bei der günstigen inn n, möchte ich sagen, nöthigen, heute ganz ebenso, wie vor 8 Tagen ich die Ehre ehabt habe, Ihnen darzulegen, Wir beurtheilen die entgegenstehenden
orschläge der Kommission, die in der zweiten Lesung hier im Hause den Beifall einer Majorität gefunden haben, heute noch ebenso wie vor acht Tagen. Wie ich Sie damals Namens der Stgatzregierung zu bitten hafte, den Kommissionsvorschlägen nicht Ihre Billigung zu geben, so habe ich Sie heute darum zu bitten, nicht in dritter Lesung die Beschlüsse der zweiten Lesung aufrecht zu erhalten. Wir würden uns in den weiteren Stadien, welche die Sache dann zu nehmen hätte, enzthigt sehen, eifrig und nachdrücklich in jedem Stadium die Wieder kenn mg der Reglerungsvorlage zu erstreben, und, wenn uns das nicht gelingen sollte, wenn der Landtag den abweichenden Vorschlägen, wie sie Ihre Kommission zuerst formulirt hat, seine Zustimmung geben sollte, wenn dadurch ver⸗ hindert werden . daß mit diesem Gesetz eine allgemeine und gleichmäßige Erleichterung der Volksschullasten erzielt würde, wenn vielmehr nur einem knappen Drittel der Volksschulen eine dreimal reichlichere Entlastung, dagegen den übrigen zwei Dritteln nur eine minime, kaum nennengwerthe Erleichterung zu Theil werden sollte, — dann würden wir uns wohl nicht genöthigt finden, einem . wie wir glauben, nicht besseren, sondern höchst bedenklichen Beschluß durch die weiteren Schritte dazu zu verhelfen, daß er Gesetz wird.
Ich wende mich, meine Herren, mit diesen Worten selbstverständlich
nicht an diejenigen Mitglieder des hohen Hauses, welche zwar am eifrigsten mitgewirkt haben, die fi, nr, Abänderungsvorschläge in der Kommission und hier im Hause zu empfehlen und zur Annahme zu bringen, welche aber gleichwohl erklärt haben, daß sie, wenn auch die Vor⸗ schläge angenommen werden sollten, ihrerseits das Gesetz verwerfen würden. Meine Herren, diese Mitglieder des Hauses müssen ja natur⸗ gemäß dringend wünschen, daß durch fortgesetzte Festhaltung der Kom⸗ er nee f gn der Zwiespalt aufrecht erhalten und möglichst da⸗
für gesorgt werde, daß nichts zu Stande kommt, denn das entspricht
ja ihrem bereits angekündigten Schlußrotum. Ich wende mich nun an diejenigen Herren, welche in der besten Absicht das Zustande⸗ kommen des Gesetzes zu . geglaubt haben, es so abän= dern zu sollen, wie es in der zweiten Lesung geschehen ist. Ich zweifle nicht, daß jeder der Herren von der Ueberzeugung gus— gegangen ist, daß es etwas Besseres sei, was der Regierungsvorlage nach ihrer Ansicht substituirt werden soll; ich kann aber mit der wiederholten Erklärung nicht zurückhalten, daß die Regierung die ent⸗ egengesetzte Ueberzeugung bat. An diejenigen Herren richte ich des ⸗ ß die Bitte, doch zu erwägen, ob es in der That eine Sache von
fo großer Selbstüberwindung ist, sich bei der mangelnden Aussicht. etwas anderes zu erreichen, dazu zu entschließen, für jede öffentliche
Lehrerstelle im Lande 106 ½ auf die Staatskasse zu übernehmen, wenn die Mittel dazu vorhanden sind. Ich glaube, meine Herren, der Entschluß dazu ist doch gewiß an und fur sich kein schwerer,
und ich glaube, Sie werden, wenn Sie ihn fassen, überall im Lande
damit Bank ernten, und deshalb lade ich Sie ein, diesen Beschluß zu fassen.
Dem Abg. Bachem entgegnete der Finanz⸗Minister, Dr. von Scholz: i.
Der Herr Abgeordnete hat mir vorgeworfen, daß ich mich r . lich des Standpunkts der Regierung zu der Uebernahme eines Theils der Gehälter der Lehrerinnen auf die Staatskasse nicht deutlich aus- esprochen hätte, daß ich vielmehr sowohl bei der zweiten Lesung, wie ken es dabei haͤtfe bewenden lassen, die Meinung der Reglerung ausjusprechen und zu verlangen, daß dieselbe zur Anerkennung komme Gründe seien von mir nicht vorgebracht worden. Ich glaube, das ist wohl hicht richtig. Ich habe mich in zweitet Fesun ausführlicher über die Sache hon ausgesprochen und möchte es g eich jetzt noch einmal nachholen, wenn ich es vorhin versäumt hab.
Meine Herren, die Frage werde ich naturlich meinerselts hier vom; Regierungstisch aus nicht erörtern, ob es für die Wirksamkeit der Volksschulen an und re f niltz ich und wünschenswerth ist, die Lehrstellen derselben mit Lehrern oder mit Lehrerinnen zu besetzen, vom schultechnischen Standpunkte aus erlaube ich mir daruͤber meiner ⸗ seits nicht ein Urtheil . Ich lasse es ganz dahingestellt, ob eg in der That ein Vortheil i. die Gemeinden ist, ihre Kinde überwiegend durch Lehrerinnen beschult zu sehen, oder ob etz ein Nach⸗ tbeil ist. Aber finanziell ist es jedenfalls ein Vortheil für die Gemeinden, denn die Besoldungen der Lehterinnen sind niedriger als wie die der Lehrer und müssen es , ,. sein. nicht bie geheime Absicht, Lie der Hr. Abg. — ist der Grund, weshalb ez 7 selbstverstãnblie ö allgemeinen Erleichkerung nur die Abst i laffe zu übernehmen, als wie von den größeren, d , Lehrter erwachfen. Ich laube, diese nr fi ist so einleue daß 1 . erf eh unden nicht noch zu suchen braucht.
s ist des
Ablehnung einer höheren Summe
Lehrerinnenstellen e eine
Abschreckung von R r n , Lehrerinnen, liege eine Prämie .
für das umgeilhrte Verfahren. Rein, meine Herren, nur darum thun
wir es nicht. wess in der Erhöhung der Stagtäportion fuͤr Lehterinnen⸗ ö. . i nn würde, statt der Lehrer Lehrerinnen
stellen ein natürlicher Anteiz . nehmen, und Weil wir etwas Derartiges nicht befür dern wollen, lelben wir bei der Vorlage, wie wir sie eingebracht haben.
3. Rickert erwiderte der ten, Dr. von Goßler; auf einige mein dee
1
.
gte iz ber e 5 ö,
daß die Lehrer au
Etat ansehen. noch unterhalten werden, werden etwa 13 Millionen Mark — es
annähernd 1 300000 M.
daran knüpfle, als ob gerade seine Heimathsprovinz Seitens der
5j 9 ian Bachem anzudeuten schien 3 , n. gleich icht sein kann, von v geringeren Laften der Gemeinden etwas , , die Stagtg e für ver , ,
ist dieses Thema auch von
alb guch ganz unrich n n mg wird, in der für n lie
. e e, w , .
rtnn Frage an seine Erfahrung Hife nischen ben Gehalt. einz, h
oder weiteren Lehrer
ört, da ertichtsz
stellen einrichten wollten, bekommen.
Waß die Lehrerinnenstellen anbetrifft, so glaube ich, hat der Herr Finanz Minister Alles ga, was darüber zu sagen ist. Auch meinerseits halte ich daran fest, daß die Abstufungen, welche in der Regierunggvorlage liegen, richtig gegriffen sind. Nach den Vor⸗ schlägen, der Reglerung und nach den Anträgen der Konservativen sollen die Gemeinden dern für sede Lehrerin wie früher 150 M er⸗ halten und für die zweiten und folgenden Lehrer 390 A Ich bin auch heute nec gf gr, daß die Differenz von“ 150 6, vom rein finanziellen Standpunkt aus be- betrachtet, es den Gemeinden imnter noch als das Billigere ,, , lassen wird, eine Lehrerin anzustellen statt eines zweiten ordentlichen Lehrers. Auch bei diesem Punkte ist es bloß daß Bemühen der Re⸗ gierung, innerbalb der festen Sätze angemessene Ahstufungen zu finden, . Norm zur Folge gehabt hat, die wir Ihnen zur Annahme empsehlen,
, ,, Bachem ist zwar so weit gegangen, daß er die Nichtberücksichtigung des Antrages, welcher auf , Bemessung des Beitrags für Lehrerinnenstellen gerichtet ist, als das Motiv bezelchnet hat, weshalb et gegen das Geseß stimmen würde. Er hat von ver großen Mihstimmung! gelesen welche sich innerhalb des Volkes ergeben würbe. Angenommen, daß Sie für 6500 Lehrerinnen stellen je 50 M einsetzen wollten, so würde bas einen Mehrbetrag ergeben von jährlich 580 000 ½, Der. Vorschlag des Hrn. Abg. Bachem würde also dahin gehen, daß, weil Sie nicht die (80 090 M mehr für diese Kategotie von Stellen bekommen, Sie auch die 6 Millionen Mark nicht wollen. Ob nicht dieser Ausweg im Lande mehr Mißstimmung erf en würde, als wenn Sie für die Lehrexinnen⸗ stellen nur 159 S bewilllgen, darüber scheint mir doch ein Zweifel kaum zu bestehen. —
Im e, . hat der Hr. Abg. Bachem, wie im vorigen Jahre er und einer seiner näheren Freun e, darauf hingewiesen, daß auch die Rücksicht auf die Lehrer ihn nöthigen würde, sich gegen die Vor⸗ lage fee
Melne Herren, ich habe im vorigen Jahre und auch in der zweiten Lesung der jetzigen Novelle meiner Hoffnung Ausdruck gegeben,
schon freiwillig von den a besser gestellt werden würden. Ich habe mir inzwischen Nachweistzngen machen laffen und kann versichern, daß zu meiner großen Freude eine nicht unerhebliche freiwillige Aufbesserung der Lehrergehälter nicht nur in den Hohenzollernschen Landen, sondern auch in einzelnen Regierungs⸗ bezirken der Provinz Hannover eingetreten ist, und daß in allen Bezirken die Bewegung zu Gunsten einer Einkommengverbesserun der Volksschullehrer sich in fortwährendem Anwachsen befindet. Au dürfen die Lehrer ohne besondere Mißstimmung den gegenwärtigen Für Älterszulagen, über die wir uns heute vielleicht
fehlen daran bloß 2000 M — mehr als bisher zur Verfügung ge⸗ stellt. Zur Entlastung der Lehrer auf dem Gebiet der Versorgung für ihre Witiwen und Waisen ist ein Betrag von in den Etat eingestellt; die Pen⸗ sionen haben sich in diesem Jahre erhöht um 730 000 M Das Alles macht ö Gunsten der Lehrer schen ein Plus von über Iz Millionen Mark im gegenwärtigen Etat. Und dann darf ich wohl noch darauf hinweifen, daß, wenn Sie die Dienstalterszulagen be⸗ willigen, auch die Pensionen der Lehrer wesentlich wachsen; denn das Penslontzgesetz von 1885 spricht ausdrücklich aus, daß bei. Berechnung her hen on die Dienstalterszulagen, welche faktisch gewährt werden, in Anrechnung kommen sollen. ch komme noch auf einige Bemerkungen, welche der Hr. Abg. von Stablewski gemacht hat. Die eine Bemerkung war richtig, welche dahin ing, daß die Regierung in Pofen sich bei der Jurüchiiehung von Staats- lil if ! eines zu großen Cifers beflissen hat — ich will einmal diesen Ausdruck betonen. Sle ist von einem unrichtigen Ansatz ausgegangen. Dieser Irrthum ist 3 berichtigt worden; ich habe ihr sofort eine recht erhebliche Summe überwiesen, um, diese Sperationen zu erleichtern. Ich kann daran auch die Be= merkung knüpfen, g betreff der Zurücksiehung in den einzelnen Regierungsbezirken sich noch eine gewisse ausgleichende Gerechtigkeit finden muß, damit diefe schwierigen Operationen nicht zur Bedrückung einzelner Landestheile führen. Aber die allgemeine Klage, die der Hr. Abg. von Stablewski
Schulverwaltung in Bejug auf die Zuwendung von Staatsbeihülfen schlecht behandelt würde, 66 selbst trotz der richtigen sebenptang, daß in Pofen eiwag zu viel Cifer gezeigt ist, eine gaͤnzlich unbegruͤn dete, Ich habe seit Jahren ausgeführt, daß ich meine ganze finanzielle Kraft auf die Reglerungsbezirke Posen, Bromberg, Marienwerder, zum Theil auch Danzig Lege, und selbst wenn es dabei geblieben wäre da die 165 050 ½ für Pofen zurückgezogen waren, würde die Probinz Pofen die weitaus am besten finanziell versorgte sein; denn aus den 7 Millionen Mark, bie aus dem Kap. 121 Titel 27 zur Unter- stüßzung der Schulgemeinden behufs Aufbrin unf der Lehrergehãlter ,. werden, bekommt die Provinz Posen zlem ich genau So 0000 — es fehlen an der runden Summe wenig über i 4M —, und diese so Go M sind schon mebr als der neunte Theil, welcher in der ganzen Monarchie zu Gunsten der Gemeinden verwandt wird. Damit unmittelbar im Zusammenhang komme — eß den Hrrn. Abgg. Dr. Windt Rickert berührt worden auf. den Ant heil staatlichen Beihülfen auf dem Gebiet der Volks- Sitzung nicht in der Lage, eine ie allgemeine, daß aus den
horst und , * an. an or. ö . schule. war in der vorigen andere ß erung geben, als erwähnten 7 freunblich Berüqckfichtigung Seilens der Schulverwaltung erfahren, und daß ich es mir angelegen sein lassen würde, e orderlichenfalls in ausgleichender greg eine zweckmäßige Berücksichtigung auch der kleineren Städte eintreten zu lafsen. Zu meiner fn Freude haben die Erhebungen herausgestellt, daß die kleinen Städte im Allgemeinen
des Staats den Einwand mangelnd erücksichtigung zu er Von den 7 Millionen Mark Elder g ääfn. meine Herren, sind auf zo Eilbie der seahn ilch Schalverkanbe Jen ioͤs R pertk ki g nd genau gn Projenten von dem Gesammtbetrage berechnet 18. 2 0so. gegen erhalten 5 i Landgemeinden bez. Schul verbände auf dem Lande h hl Staatgbeibülfen oder 81,78 /o der im Ganzen angewiesenen 7 Millionen Mark. ö Sehe ich die Liste im Einzelnen au, so ist die P die
e, eitaus am besten steht. Den e n n. 14h og, fehr viel syßter bei den ande eff : stell 6, welche
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jedenfalls nicht berechtigt find, gegen die Verwendung der u def
nit 92 879 A6. Brom- berg mit 87 58 1, Kaffel mit 76 So. Potsdam mit. 71 59b . Frankfurt mit 70 468 66, Düsseldot? mit 67 634 0, Marien werder mit 563 sis 46 Stgatsbeihülsen an städtische Schul verbände. Stellt man die Staatsbeihülfen, welche einerseits die Städte, andererseits das platte Land in den einzelnen Regierungg⸗ beiirken erhalten, in Vergleich, fo ist es wiederum der Regierungs⸗ bezirk Posen, in welchem die Städte weitaus am günstigsten stehen; denn dort bekommen von der Gesammtsumme der Beihülfen von überhaupt 421 452 M die Städte allein über 34 Co, während beispiels⸗ weise in dem, diesem Verhaͤltniß am nächsten kommenden Regierung bezirk Stettin die Städte 320 /o erbalten; im Regierungsbezirk Münster bekommen die Städte 30 69 und dann giebt es noch 8 Bezirke, in denen die Städte zwischen 20 und 30 G von den Summen bekommen, die überhaupt als Beihülfe zur Erleichterung der Schullasten an Schulgemeinden gewährt worden sind. .
Sie ersehen daraus, meine Herren, — ich hoffe, daß die Zahlen den Eindtuck machen werden —, daß die Städte schon heute sehr wohl zufrieden sein können mit der Berücksichtigung ihrer Interessen Seitens der Schulverwaltung. Ich bin aber, wie gesagt, sehr gern bereit, erneut die Bedürfnisse der kleinen Städte in Betracht zu ziehen; dieselben werden mit Wohlwollen von der Unterrichtsverwal⸗ tung behandelt werden.
— Der dem Hause der Abgeordneten zugegangene i der Abgg. Freiherrn von Huene und Genossen autet:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
Folgendem Gesetzentwurfe seine Zustimmung zu ertheilen:
Gesetz entwurf, betreffend 2 hon Grund und Gebäudesteuer an die ommunalverbãnde.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Köni verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Umfang der Monarchie, was olf! .
I. Von der Grund und Gebäudesteuer werden fünfzig Proßent an die Kommunalverbände überwiesen. Die Ueberweisung fernerer Beträge bis zur Erreichung des de,, , ,. der Grund! und Gebäudesteuer bleibt weiterer gesetzlicher Bestimmung vorbehalten.
. 7. Die Ueberweisung erfolgt in den Provinzen Ost. und Westpreußen, Pommern, Brandenburg, Schlesien, Posen an die Kreise, in den übrigen Provinzen an die Gemeinden.
§. 3. Die Ueberweisungsbeträge werden berechnet nach den in den betreffenden Kommuͤnalverbänden aufkommenden Grund und Gebãudesteuerbetrãgen.
§. 4. Insofern Kreise eine Untervertheilung der Beträge an die Gemeinden beschließen, so ist dafür die des §. 3 1 ebend. ö
5. 5. e Grund⸗ und Gebäudesteuer darf fortan mit Kommunal⸗ steuerzuschlägen nicht belastet werden.
5. 6. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Ayril 1889 in Kraft. gegn, treten außer Kraft die Gesetze vom 16. Juli 1880 6
5
von Preußen ꝛe. andtages, für den
überwiesenen Bestimmung
Samml. S. 287) und vom 14. Mai 1885 (Gesetz ⸗Samml. 125) sowie alle jf hen gesetzlichen Bestimmungen, welche mit 5. 5 in ehen. §. 7. Der Finanz ⸗Minister und der Minister des Innern werden
mit der Ausführung diefesãz Gesetzes beauftragt.
Urkundlich ꝛc. Motive.
Die Ueberweisung der Grund und Gebäudesteuer an die Kom ⸗ munal verbände ist seit einer längeren Reihe von Jahren in wieder⸗ holten Erklärungen von Seiten der Vertreter der Königlichen Staats- regierung und in Beschlüssen des Abgeordnetenhauses als ein zu er⸗ strebendes Ziel hingestellt worden; es bedarf daher wohl der Grund⸗ gedanke des Gesetzeniwurfs keiner eingehenden Begründung.
Im 5. List die Ueberweisung von Hod / bestimmt; zugleich aber auch im zweiten Satz das Ziel der Gesetzgebung: Ueberweisung des vollen Beirags der Steuer ausgesprochen. Es könnte der Erwägung unterliegen, ob der Inhalt dieses zweilen Satzes in dem Gesetz selbst, oder nur in den Motiven Ausdruck zu finden hat.
Der vorgeschlagene n. ist eingestellt mit Rücksicht auf den augenblicklichen Stand des Staatshaushalts Etats, welcher in dem Kapitel 43 der Ausgaben Titel 17 (Ueberweisung der Zollerträge 25 Millionen) und Kapitel 37 der Ausgaben (Außerordentliche Til⸗
ung 2c.) die Mittel zu dieser Ueberweisung enthalten dürfte, Die Grund ⸗ teuer ist im Etat pro 1889/90 mit 40 655 000 M, die Gebäudesteuer mit 31 vob 000 M eingestellt; 50 G betrugen demnach 35 777 500
Nach 5. 2 soll die Ueberweisung, in 6 östlichen Provinzen an die Kreife, in den ührigen 5 Provinzen an die Gemeinden erfolgen. Die aufgenommenen Kommunalverbände erscheinen thatsächlich als Haupt⸗ träger kommunaler Aufgaben. Es werden für die Entschließung die Erfahrungen, welche mit den bisherigen Ueberweisungen gemacht sind, ins Gewicht fallen. Für die östlichen Provinzen sind die Verhältnisse der Gutsbezirke in Betracht gezogen. ;
Die * 3 und 4 beruhen auf dem Grundsatze, daß es sich in diesem Gesetze und der für die Zukunft in Aussicht genommenen Er⸗ höhung der e, (8. 1 zweiter Satz) um Uebęerweisung der Steuer handelt, welche also lediglich nach dem Maße überwiesen werden zann, in welchem dieselbe in den betreffenden Kommunal—⸗ verbänden aufkommt. Es handelt sich demgemäß auch nicht um ein sogenanntes Verwendungsgeseß; es sind daher auch keine Bestimmungen über die Verwendungszwecke aufgenommen, dem Gefetz vom 14. Mai 18865 ist neben dem Betrage der Grund! und Gebudestener auch die Bevölkerungezadl zur Feststellung des , , e . Wenn nun⸗ mehr vorgeschlagen wird, unter Aufhebung dieses Gesetzes, die Neber · weisung der Grund und Gehäudesteuer herbeizuführen, so kann dies in Vorschlag gebracht werden, nachdem durch die Gesetzge bung 20 000 000 f Erleichterung der Volksschullasten zur Verwendung gekommen sind. Die Milder ge en mn der Bevßöl en fun war, wie in den Motiven zu dem Gesetzenkwurf hervorgehoben sst (Druck- fachen des Hauseg der Abgeordneten UI. Session 1886 Nr. 59 S. 5), namentlich mit Rücksicht auf die Schullasten erfolgt.
Ber S. 5 enthält eine Bestimmung über die Kommunal- besteuerung, durch welche die 3 zugleich benutzt wird, um
ine rere Verteilung der Steuerlasten anzubahnen. Es bedarf d, ,. 2 den Umstand, daß die Grund⸗ und
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