Wenn Schleswig ⸗Holstein zwar freiblieb von gleich schweren Schäden, wie sie andere Provinzen durch die elementaren Ereignisse des auch in dieser ö so trüben Jahres 1888 erleiden mußten, so hatten doch auch bei uns die Landwirthe die Folgen der Unbilden der Witterung zu beklagen. Die Ernte ist fast durchgehends ungünstig ausgefallen und die Rückwirkung davon hat sich auch für andere Berufskreise nachtheilig fühlbar gemacht.
Im i . ist unser Wirthschaftsleben von ernsteren Er⸗ schütterungen bewahrt und in normaler Entwickelung geblieben. Einzelne Zweige desselben, so vor Allem Rhederei und Schiffbau, weisen sogar einen hocherfreulichen Aufschwung nach, der längere Bauer zu verheißen scheint. ö
Auch der Wohlstand im Allgemeinen ist im Steigen begriffen, wie dies u. A. in der sehr beträchtlichen Zunahme hervortritt, welche auch im Laufe des letzten Jahres die Sparkassen ⸗ Einlagen erfahren haben, die sich gegenwärtig auf die enorme Summe von 316 Millionen — 19 Millionen mehr als im Vorjahr — belaufen.
Mit der Vervollständigung des Eisenbahnnetzes der Provinz ist auch im Jahre 1888 weiter vorgegangen worden. Neue Schmalspur⸗ bahnen wurden auf der Insel Sylt und in Schwansen eröffnet. Die Linien Wrist— Itzehoe und Flensburg — Niebüll gehen der Vollendung entgegen. Die Projekte der Linien Gremsmühlen— Lütjenburg und Kiel — Holtenau, sowie von Wilster bis zur westlichen Mündung des Nord⸗Ostsee⸗Kanals befinden sich in der Bearbeitung. Auch das
rojekt für den Bahnbau von Oldesloe nach Hagenow gewinnt Aus—⸗ icht auf baldige Verwirklichung.
Die Gewerbekammer der Provinz hat auch im letzten Jahre eine rege Thätigkeit entfaltet, auf Verlangen der Staatsbehörden ver— schiedene werthvolle Gutachten in wichtigen Fragen unseres Wirth⸗ ,, . erstattet, in anderen Fällen dankenswerthe Anregung er⸗ gehen lassen.
Die Arbeiten für die Einführung der neuen Kreis. und Provinzial⸗ erdnung sind dem Abschlusse nahe gebracht. Die Behörden haben sich dabei des bereiten Entgegenkommens der KBetheiligten zu erfreuen gebabt, deren Wünsche in der großen Mehrzahl der Faͤlle Berück⸗ sichtigung werden finden können.
Mit der Einführung dieser Gesetze, sowie des neuen Landes⸗ verwaltungs⸗ und des nn n g , glaubt die Königliche
Staatsreglerung, gestützt auf das einmüthige Gutachten sämmtlicher der Verwaltung unserer Provinz nahestehenden amtlichen Instanzen, sowie auf die Ansicht der gehörten Vertrauensmänner und frühere Erklärungen des Provinzial⸗Landtages selbst, im Interesse dauernder Sicherstellung einer gedeihlich wirkenden Administration eine veränderte Organisation der Bezirksbehörde unter Errichtung einer zweiten Regierung in Kiel verbinden zu müssen. Die dementsprechende Vorlage ist Ihnen zur gutachtlichen Aeußerung bereits zugegangen. Die Staatsregserung giebt sich der Hoffnung hin, daß der Plan, auf dessen Durchführung i besonderen Werth legen muß, von Ihnen vom rein sachlichen Standpunkt aus geprüft und gut geheißen werden wird.
An sonstigen gesetzgeberischen Arbeiten wird Sie nur noch ein Gesetzentwurf bezüglich des Ansatzes der Zinsen von den im vor— maligen Stadtbuche von Altona protokollirten Hypotheken im Zwangs vollstreckungsverfahren beschäftigen.
Außerdem werden von Ihnen einige rein formelle Aenderungen der Bestimmungen über die Gewerbekammer zu beschließen sein, welche die Zugehörigkeit dieses provinziellen Instituts zu dem Ressort des Ober ⸗Präsidenten auch nach dessen Loslösung von dem Präsidium der 3 in Folge des , n , , ,. sicher stellen sollen
Endlich wird es sich in der gegenwärtigen Sitzungsperiode noch um einige Veränderungen in der Klassifikation der Wege, sowie um eine Reihe von Wahlen handeln, während Sie Sich im Uebrigen nur mit dem Haushalt der Provinzialverwaltung zu beschäftigen haben werden, dessen Lage — Bank der unermüdlichen Thätigkeit Ihrer Verwaltüngsorgane — auch diesmal eine vollständig befriedigende ist.
Mit dem Wunsche, daß es Ihnen auch in Ikrer gegenwärtigen Session geln möge, Ihre Aufgaben in gedeihlicher Weise zu lösen, erkläre ich nunmehr im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Kaisers und Königs den 22. Schleswig ⸗Holsteinischen Provinzial⸗ Landtag für eröffnet.
Der rn g , Klosterpropst Graf , n, , 5 t
begrüßte darauf die Versammlung und bracht auf Se. Majestät den Kaiser und König ein dreimaliges Hoch aus, in welches die Versammlung begeistert einstimmte.
Münster, 109. März. Heute Mittag 12 Uhr wurde der auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers und Königs ein⸗ berufene Landtag der Previnz Westfalen im Sitzungs⸗ saale des hiesigen Ständehauses, nachdem zuvor die Mitglieder des Landtages dem im Dome und in der evangelischen Kirche ab⸗ gehaltenen feierlichen Gottesdienst beigewohnt hatten, durch den Königlichen Kommissarius, Ober⸗-Präsidenten der Provinz 2 . von Hagemeister, mittelst folgender Ansprache erossnet:;
dochgeehrte Herren! In dem Augenblick, in welchem Sie zu neuer Arbeit in diesen Räumen sich wieder versammeln, zieben an unserem Auge vorüber die Greignisse des , . Jahres, welche unser Königliches Haus und unser Volk in tiefe Trauer versenkt haben.
Nach langer, thatenreicher, von wunderbaren Erfolgen gekrönter Regierung hat König Wilhelm. der erste Deutsche Kaiser, Sein ehrwürdiges Haupt zur ewigen Rube gesenkt und wenige Monate später mußten wir Seinen Sohn und Nachfolger auf dem Thron, den Kaiser Friedrich, die Hoffnung unserer hukenft in der Vollkraft des Mannesalters ins Grab sinken sehen.
. Diese verhängnißvollen Heimsuchungen haben unser Vaterland im innersten Leben erschüttert, sie baben aber auch Zeugniß davon ge⸗ gef daß der Schmerz unseres Königshauses auch der Schmerz unseres olles ist, hi haben das Band der Liebe und Treue, welches uns mit dem Hohenzollernhause vereint, noch enger und fester geknüpft.
Voll. Hoffnung erheben wir unsern Blick zu dem ohn und Enkel der be e,. unserem Kaiser und König Wilbelm II., der klaren Auges Seine großen Aufgaben erfaßt und mit dem Pflichtgefühle eines Hobenzollern Seine ganze Kraft einsetzt für Seinen Königlichen Beruf.
Das Vorbild unseres Königlichen Herrn vor Augen und im Ver- trauen auf Den, an dessen Segen Alles gelegen ist., geben wir an unser Tagewerk.
In der w . des Provinzial Landtages bat eine ge⸗ wichtige Veraͤnderung sich vollzogen. Ihr seitberiger Vorsitzender, Erbmarschall Kammerherr Graf von Bodelschwingb ⸗Plettenberg bat mit Rücksicht auf seine Gesundheit sich genöthbigt gefehen, auf feinen Sitz im Provinzial · Landtage zu verzichten.
Durch die Gnade Sr. , di,. wiederholt zum Landtags- Marschall ernannt, hat Herr von Bodelschwingh ein Jabrzebnt bin. durch die Verhandlungen der Provinzlal-Landtage mit bober Umsicht geleitet, in dem ebemaligen propinzialständischen Ausschuß den Vorsitz J . und bei der Anwesenheit weiland Sr. Majestät des Kaisers
ilbelm J. in Münster lg fr edinn würdig vertreten. Auch Sie, geebrte Herren, haben nach Einfuͤbrung der neuen Provinzial ⸗ Ordnung dem Herrn Grafen von God lun en Ihre Anerkennung und Ihr Vertrauen bethätigt, indem Sie das er bis dahin durch die Gnade Sr. ibm durch Ihre Wahl übertrugen. em hochverdienten Manne von diefer Stelle aus den Bank der Königlichen Staats. tegierung auszusprechen, ist mir eine werthe und ehrenvolle Pflicht.
Wenn ich auf die Lage der Provinz einen kurzen Blid werfen * so habe ich der Ueberschwemmungen zu gedenken, welche in aut. gedebnten Gegenden uneres Vaterlandes große Verheerungen an⸗ richteten und, wenn auch in eringerem Maße, auch in Westfalen auf ⸗ 266 Der bewäbrte Wohltbänigkeitefinn der Westfalen bat auch * diesem Anlaß sich glaͤnzend bethätigt: reiche Spenden konnten den
Ehrenamt, ju welchem Majestät berufen war,
werden, während ein Theil der eingegangenen Gaben in Westfalen Verwendung fand.
Als einen hocherfreulichen Erfolg darf ich es bezeichnen, daß der roße Verband der Männer ⸗Vereine vom Rothen Kreuz, eine chöpfung Ihrer Majestät der Kaiserin Augusta, welche das Ziel
verfolgt, im Falle eines Krieges den Verwundeten Hülfe zu bringen, in n, ten aber Werke der Nächstenliebe zu fördern, auch in Westfalen eine gute Stätte . bat. Im Anschluß an den Hauptverein sind in Westfalen ein Provinzialverein und in allen Kreisen Kreisvereine begründet, deren Wirksamkeit 6 . Provinz und dem gesammten Valerlande zum Segen gereichen wird.
In Ihrer vorangegangenen Session haben Sie 3. den Dortmund⸗ Emg. Kanal einen namhaften Beitrag bewilligt, gleichzeitig aber an die Königliche Staatsregierung den Antrag gerichtet, den im Wege von
eichnungen nicht beibringlichen Theil der Grunderwerbskosten auf die
taatskasse zu übernehmen. Die Berechtigung dieses Antrags ist anerkannt worden sowohl von der Königlichen Stagateregierung als von den Häusern des Landtages, sie hat ihren Ausdruck gefunden in dem Kanalgesetze vom 6. Juni 1888. Wenn ich bei dem Schluß des 29. Provinzial⸗Landtages die Hoffnung aussprach, Ihr opfer⸗ williges Vorgehen werde nicht ohne Einfluß bleiben auf die Ent ⸗ schließungen der übrigen Betheiligten, so bin ich hierin nicht ge⸗ täuscht worden. Aus Westfalen sind rund 4 Millionen Mark an freiwilligen Beiträgen bereit gestellt und ist auch der auf die Provinz Hannover entfallende Beitrag nach Ueberwin⸗ dung mannigfacher ,,, nunmehr gesichert. Dem that⸗ kräftigen Eintreten des westfälischen Provinzial⸗-Landtages aber ist es zu danken, daß die Kanalfrage überhaupt wieder in Fluß gekommen, und daß wir hoffen dürfen, bald an die Ausführung des großen Werkes heranzutreten.
Das in voriger Session von Ihnen gutgeheißene Reglement einer , ,, der Amtsverbände und Landgemeinden für deren Beamte at die Genehmigung des Herrn Ministers erlangt und ist bereits in Wirksamkeit getreten.
Unter den Vorlagen steht im Vordergrunde die Errichtung eines Denkmals für weiland Se. Majestät den Kaiser Wilhelm J. Gehen
auseinander, so dürfen wir doch vertrauen, daß alle Sonderbestrebungen dem Ausspruch der berufenen Vertreter der Provinz sich willig unter⸗ ordnen werden, auf daß wir mit vereinter Kraft daran gehen, dem Schöpfer der deutschen Einheit durch Herstellung eines würdigen fr el, unsern unauslöschlichen Dank und unsere Verebrung zu e en.
. Königliche Staatsregierung wird Ihre gutachtliche Aeußerung erfordern über den Entwurf eines Gesetzes betreffend die Vereini⸗ nt der Landgemeinden Wiegbold und Kirchspiel
rup.
Nachdem die Revision der mit Ihrer Zustimmung erlassenen Heng st⸗Körerdnung bereits auf dem 29. Provinzial ⸗Landtage als ein Bedürfniß erkannt worden, wird nunmehr ein abgeänderter Ent—⸗ wurf Ihrer Beschlußnahme unterbreitet werden.
Im Uebrigen werden Ihre Berathungen sich wesentlich mit den kommunalen Angelegenheiten des Provinzialverbandes und mit der Woblfahrtspflege zu beschäftigen haben.
Die Organisation der oberen Provinzialbeamten hat nach der neuen Provinzialordnung einen einheitlichen Abschluß erhalten durch das Amt des Landes ⸗ Direktors. Der vom 29. Provinzial⸗Landtage zum Landes⸗Direktor gewählte und Allerhöchsten Orts bestätigte Herr Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Overweg hat am 20. Juli 1887 sein neues Amt übernommen. ;
Dank der umsichtigen, nie ermüdenden Thätigkeit des Herrn Landes ⸗Direktord ist es dem Provinzial ⸗Ausschusse ohne Schwierigkeit gelungen, die kommunale Provinzialverwaltung in die von der neuen Gelen ung vorgezeichneten Bahnen überzuleiten.
n Entwurf eines Provinzialstatuts in Betreff der dem Landed⸗ Direktor beigeordneten oberen (Provinzial ;) Beamten wird Ihnen vor gelegt werden, auch ist es nöthig geworden, einige Statuten und die Reglements verschiedener Verwaltungszweige nach Maßgabe der neuen Provinzialordnung umzuarbeiten und Ihnen zur Genehmigung wor
zulegen. *
Der vorliegende Bericht des Provinzialausschusses und der Vor , . Haushalts werden Ihnen einen klaren Einblick gewaͤbren in die Ergebnisse und in die gegenwärtige Lage der kommunalen Proxinftalvermal tung, Die Ruͤcksichten der Sparsamkeit sind bei Aufstellung des Voranschlags nicht außer Acht gelassen worden, aber die steigenden Bedürfnisse verschiedener Verwaltungszweige, namentlich die durchaus gebotene Erweiterung der Provinzial Irren ⸗ Anstalte.“ lassen eine Steigerung der Provinzial⸗ umlage unvermeidlich erscheinen. Die Mehrbelastung wird aber meines Erachtens ohne empfindlichen Bedruck getragen werden können, weil die neue Provinzialordnung einen der Leistungs⸗ fähigkeit entsprechenden Vertheilungsmaßstab darbietet.
Eine neue und hervorragende Aufgabe ist in Folge der sozial— politischen Gesetzgebung dem Provinzial⸗Ausschusse und den Kreis ⸗ Ausschüssen erwachsen durch die Zuweisung der landwirtbschaftlichen Unfallversicherung. Nachdem die konstituirende Versamml ung der Berufsgenossenschaft auf Grund des Landesgesetzes vom 20. Mai 1887 am 30. Dezember 1887 beschlossen bat, die Zuständigkeit des Genossen schaftsporstandes an den nn , die der Sektionsvorstände an die Kreisausschüsse zu übertragen, beruht diese wichtige und um fassende Angelegenheit nunmehr in den bewährten Händen der Organe der Selbstverwaltang.
Indem ich mich überzeugt halte, daß auch Ibre diesmaligen Be⸗ rathungen unserer Provinz zum Heile gereichen werden, erkläre ich auf Allerböchsten Befehl den 30. Provinzial Landtag der Provinz Westfalen für eröffnet. .
Das älteste Mitglied der Versammlung, Ehrenamtmann Brüning aus Enniger, brachte am Schluß der Erwiderung ein . Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König aus, in welches die Versammlung freudig einstimmte.
Bayern. München, 11. März. (W. T. B.) An⸗ läßlich des morgigen Geburtstages Sr. Kön iglichen . des rinz-Regenten erhielt Fürst Fugger⸗
abenhausen den St. Hubertus-Orden, der u en. Minister . von Leonrod den Verdienst⸗Orden vom heiligen Michael erster Klasse, sowie der außer⸗ ordentliche Gesandte in Dresden, Freiherr von Niethammer, die zweite Klasse desselben Ordens. Dem Hof⸗Kapellmeister Levi wurde der Titel General⸗Direktor verliehen.
Sachsen. Dres den, 9. März. Wie das „Dresdner ournal“ vernimmt, hat Se. Majestät der König für die eier des 80jährigen Jubelfestes des Königshauses onntag, den 16. Juni dieses Jahres und die folgenden
Tage bestimmt.
Baden. Karlsruhe, 9. März. (Karlsr. Ztg.) Zum Gedächtniß des Todestages Sr. Majestät des in Gott ruhenden Kaisers Wilhelm J. end auf Allerhöchsten Befehl in der Schloßkirche hier⸗ ö st heute Abend 6 Uhr eine gottesdienstliche eier unter ö. zahlreicher Betheiligung des Publikums aus den verschiedensten Ständen statt. Die gotteg⸗ dienstliche Handlung wurde vom gh. D. Helbing voll⸗
gen, welcher als Text für die ächtnißansprache gewählt atte Hiob 1, 21: „Der Herr hat es gegeben, der Herr hat es genommen, der Name des Herrn sei gelobet in igkeit !/. Einen 1 Abschluß fand die Feier durch den vor Er⸗ theilung des Segens gesungenen Chor: „Wer bis an das Ende beharrt, der wird selig“, ein Satz, der auf Niemanden besser An⸗
othleidenden der norddeutschen Ueberschwemmungkgebiete zugeführt
die Ansichten und Wünsche über die Wahl des Standorts auch weit
Beginn des Gottesdienstes waren Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Wilhelm, hre Kaiserliche Hoheit die Prinzessin Wilhelm, sowie Ihre Großherzogliche Hoheit die Prinzessin Marie in die Fürstliche Hofloge eingetreten.
Sessen. Darm stadt, 9. März. Gx. W.) Se. König⸗ liche Hoheit der Großherzog wird, sicherem Vernehmen nach, mit Sr. Königlichen Hoheit dem Erbgroßher zog und Heer Großherzoglichen Hoheit der Prinzessin Irene am
onnerstag, den 14. März, Abends Sißg Uhr, von St. Peters⸗ burg kommend, wieder in Darmstadt eintreffen.
Mecklenburg ⸗ Schwerin. Schwerin, 9. März. (Mecklb. Nachr.) Aus Anlaß des heutigen ersten Jahres⸗ tages des Heimganges Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm J. wurde heute Vormittag Io Uhr im Palais der Frau Großherzogin⸗Mutter von dem Ober⸗Hosprediger Dr. Jahn eine Andacht gehalten, an welcher Ihre en he Hoheit die . Großherzogin⸗Mutter, Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin Maxie und Ihre Hoheit die e e n Eli sabeth, sowie etwa 30 Personen der Hof⸗ gesellschaft theilnahmen. Der Großherzogliche Schloßchor sang einige Choräle.
Sachsen⸗ Coburg⸗ Gotha. Coburg, 10. März.
W. T. B.) Die Herzogin von Edäinburg ist mit ihren
zrinzessinnen⸗Töchtern zu längerem Aufenthalt von Malta hier eingetroffen.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 7. März. Das Regierungs⸗ und Nachricht s blatt“ schreibt in seiner heute ausgegebenen Nummer: „Kaiser Wilhelm's!. Todestag ist heute. Durch alle Gauen des Deusschen Reichs hallt wiederum der Glocken Klang, um zu einem Gedächtniß⸗ gottes dienste zu laden alle Diejenigen, welche es nicht vergessen mögen, was der allmächtige Gott durch den selig Entschlafenen unserem Volk geschenkt hat. „Das Gedächtniß des Gerechten bleibet im Segen“. Und ein Volk, das seine Todten Ii. das ehret sich selbst. Darum begrüßen wir diese Feier, welche nicht eine Menschenvergötterung, sondern den Preis des gött— lichen Waltens zu ihrem n hat. — Nun mögen auch, wo Deutsche wohnen, die sichtharen Zeichen solch unvergäng⸗ lichen Gedächtnisses erstehen in Städten und auf Bergen! Wer bei uns rechten Dank im Herzen trägt und Liebe hegt zum theuren Vaterlande, der möge heute sein Scherflein spenden zur Errichtung des Denkmals für die spätesten Zeiten, das deutsche Soldaten auf unserm benach⸗ harten Kyffhäuser erbauen wollen, zumal der Senior der . des verewigten Kaisers, der Jubilar siebzigjähriger ienstzeit vom gestrigen Tage, General⸗Feldmarschall Graf Hellmuth von Moltke, selbst die Führung übernommen hat beim Aufruf kr Mitarbeit an diesem Werke!“
Höchster Anordnung gemäß findet heute, am Sterbetage Kaiser Wilhelm's J, eine Gedächtnißfeier in der hiesigen Sct. Trinitatis⸗Kirche statt.
Das am 5. d. M. ausgegebene 5. Stück der Landesgesetz⸗ 3. mmlung veröffentlicht eine neue KLandidaten-⸗Ordnung ür die Kandidaten der Theologie der evangelisch⸗lutherischen Landeskirche des Fürstenthums Schwarzburg⸗Sondershausen, vom 27. Februar. Dieselbe tritt am 1. April d. J. in Kraft. 2. ,, vom 4. Oktober 1866 wird gleichzeitig auf⸗ gehoben.
Bremen, 10. März. (W. T. B.) Der Senator Dr. Hermann Henrich Meier ist gestern Abend gestorben.
Elsaßn⸗Lothringen. Straßburg, 8. März. (Lds.-Ztg. h le ar n In seiner gestrigen (12.) Plenarsitzung be⸗ chäftigte sich der Lan desausschuß zunächst mit dem Ent⸗ wurf eines Gesetzes, bett, das Hebammenwesen. Der Abg. Grad befürwortete das Gesetz, indem er vorschlug, die zweite Lesung ohne Kommissionsberathung im Plenum vorzu⸗ nehmen. Das Haus schloß sich, unter Ablehnung eines Antrages Gunzert auf Kommissionsberathung, diesem gut age an; es wird also die zweite Lesung ohne Kommissionsbericht im Plenum stattfinden. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung, Allgemeine Rechnung über den Landeshaushalt ür 1884/85, wurde ohne Erörterung erledigt, indem das
Plenum dem Antrage der Kommission auf Ertheilung der Entlastung beitrat. Hieran schloß sich die Berathung des Antrages Gunzert, über einige Milderungen von Bestimmungen des Licenzsteuergesetzes. Das Haus lehnte, entsprechend dem Vorschlag der Kommission, den Antrag ab. Zu dem an die Kommission zurückverwiesenen Titel 38, Kap. 1 des außerordentlichen Etats: „Für eine normalspurige Bahn von Saarburg nach Alberschweiler und Vallerysthal 200000 M* schlug die Kommission vor, den eingesetzten Betrag zu ge— nehmigen und von der Leistung eines Beitrags des Hei k Lothringen für die Zweiglinie nach Vallerysthal abzusehen, in Anbetracht des von der Glashüttengesellschaft für diese Zweig⸗ linie bereitgestellten Beitrags. Das Haus schloß sich den Vor⸗ schlägen der Kommission an, worauf Hr. Abg. Jaunez Namens des Bezirks Lothringen dankte und die bestimmte Hoffnung aussprach, daß der Bezirkstag die fehlende Summe votiren werde. In der heutigen Sitzung wurde der Rest des Etats der Verwaltung des Innern ohne Debatte erledigt. Bei der zweiten Lesung des Finanzgesetzes trat das Haus ohne Diskussion den Vorschlägen der Kommission bei.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 9. März. (W. T. B.) Das Abgeordnetenhaus setzte heute die Berathung des Budgets fort. Bei dem Kapitel „Dispositionsfonds“ warf Pichler der Regierung vor, daß dieselbe wohl die Zer⸗ trümmerung der bäuerlichen Liegenfchaften bekämpfe, dabei aber die Zertrümmerung des Staats besorge. Den Patriotismus eines so treuen Volkes wie des deutsch⸗ ö sterreichischen sollte man nicht aufs Spiel setzen. Der Minister⸗Präsident, Graf Taaffe, erklaͤrte: er betrachte den Dispositionsfonds wie jeden anderen Posten im Budget, und trat entschieden der Be⸗ hauptung entgegen, daß die Minister die größten Feinde der en eln . des Staats seien; sie ö. im Gegentheil Alles gethan, um die Konsolidirung herbeizuführen und das Terrain derartig vorzubereiten, daß alle Völker Oesterreichs sich wohl fühlten. Die Regierung stehe auf dem Standpunkt der Gleichberechtigung und habe den guten Willen, diese durch⸗ zuführen; allein in der Politik sei es ähnlich wie im Privat⸗ leben: zur Liebe und zur Versöhnung könne man Niemand
wendung finden könnte, als auf Kaiser Wilhelm J. Bei
zwingen. Die Regierung sei jedoch unverzagt und hoffe die Ver⸗
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söhnung, beziehungsweise die Verständigung zuwege zu bringen. Dem
Pichler antwortete der Minister: nicht die Regierung, sondern link versuchten die Zertrümmerung; aber Gattlob siehe der Staat so fest und der Patriotismus der Völker so i. daß dies Niemand gelingen werde. Er vernehme freudig die Versicherung von dem Patrigtismus der Deutsch⸗Dester⸗ reicher, aber auch die übrigen Völker hätten ihr Blut für Kaifer und Reich vergossen und würden, wenn es noth thue, auch künftig dasselbe vergießen. Die Rede des Minister⸗ Praͤsidenten wurde vielfach durch Beifall unterbrochem. = Nach⸗ dem Zallinger erklärt hatte, daß er gegen den Dis n fonds stimme, weil die Regierung kein Verständniß für die lonfessionelle Schule habe, wurde der Dispositionsfonds mit 138 gegen 129 Stiminen in namentlicher Abstimmung an⸗ genommen.
Pest, 9. März. (W. T. B.) Das Unterhaus setzte heute die Debatte über das Wehrgesetz fort. Zenttkiralvi und Karl Eoetvoes sprachen gegen die 55. 24 und 25, wo⸗ bei Eoetvoes sich eine Rüge des Präsidenten zuzog durch den Vorwurf, daß die Mitglieder des Kaiserlichen Hauses eine vorzugsweise militärische Ausbildun ⸗ erhielten. Der Präsident wies dabei unter lebhaftem Beifall auf den hochseligen Kronprinzen Rudolph hin, als einen Heweis des Gegentheils. — Die Debatte wurde alsdann auf Montag vertagt. . .
Der Kommunikationsausschuß genehmigte den Gesetzentwurf über die Theiß⸗Regulirung mit zahl⸗ reichen Aenderungen, deren bemerkenswertheste die Streichung der Bestimmung wegen Haftung der Mitglieder der Theiß⸗ thal⸗Gesellschaften für Anlehen derselben ist. Die Minister von Tisza und Baroß stimmten den Aenderungen zu, Ersterer mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß die Hastungs⸗ bestimmung in den demnächst auf Grund des Uebereinkommens mit dem Bodenkredit-Institut einzubringenden, alle Angelegen⸗ heiten des Regulirungs⸗ und Meliorationskredits des Theiß⸗ thals organisch regelnden Gesetz entwurf vollinhaltlich auf⸗ genommen werde.
Großbritannien und Irland. London, 9. März. (W. T. B) Dem „Reuter'schen Bureau“ wird aus Zanzi— bar, von gestern, gemeldet: Nach dort eingegangenen Post⸗ nachrichten seien die Veziehungen zwischen den Eng⸗ lisch-Indiern und den Eingeborenen in Kilwa und Lindi gespannt. Den Ersteren werde nicht gestattet, Pro⸗ dukte, außer in geringen Quantitäten, zu verschiffen, und auch das sei ihnen nur , im Wege der Bestechung. Es herrsche weder Gesetz noch Ordnung. Die Lage der Englisch⸗ Indier sei sehr prekär.
Frankreich. Paris, 9. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Ministerraths wurde beschlossen, den Gesetzentwurf Laffon's, betreffend die Verhinderung von Viel⸗Kandidaturen, zu unterstützen. .
Die gerichtlichen Vorerhebungen über die An⸗ elegenheit der Patriotenliga sind noch nicht voll⸗ 6 ndig abgeschlossen. Das Aktenmaterial sowie der Antrag des General-⸗Prokurators dürfte erst heute Abend dem Justiz-Minister übergeben werden; der Minister wird daher heute noch nicht um die, Ermächtigung zum gerichtlichen Einschreiten gegen diejenigen , ber Liga, welche der Kammer angehören, nachsuchen. Wie verlautet, hätten die durch die Untersuchung ermittelten Thatsachen ergeben, daß die Liga ihren e ,, Zweck bel Seite gelassen habe, und daß mithin das Gesetz auf sie Anwendung finden würde, nach welchem geheime Gesell⸗ schaften strafbar sind.
In der heutigen Sitzung der Deputirtenkam mer richteie Pelletan eine Interpellation an die Regierung über das Dekret, durch welches dem Herzog von Aumgle die Rückkehr nach Frankreich gestattet wird, und hob hervor, er würde nicht daran gedacht haben, hierauf zurück⸗ zukommen, wenn es sich einfach um eine wohlwollende Maßregel hinsichtlich eines Mannes handelte, welcher den Wunsch geäußert hätte, seine Tage in Frankreich zu be⸗ schließen. Da es sich aber augenscheinlich um einen politi⸗ schen Akt handle, so würde das Land darin einen mit dem allgemeinen Stimmrecht nicht zu vereinbarenden Schritt er⸗ blicken. Er müsse also die Maßregel mißbilligen. Der Minister des Innern Constans erwiderte, das Kabinet habe eine ausnahmsweise und unnöthige Maßregel zurüsck⸗
enommen; es 9j Ehrensache der Republik, von einer
aßregel zurückzukommen, die keine Berechtigung mehr sür ihr Fortbestehen hätte. Die fruheren Regie— rungen seien ersucht worden, die Sache in Erwägung zu ziehen; das gegenwärtige Kabinet habe unter seiner Verant- wortlichkeit eine Entscheidung getroffen, die es der Republik für würdig erachte. Das Betreten des Gebiets der Republik sei dem Herzog nicht als Prätendenten untersagt worden, sondern wegen eines unehrerbietigen Schreibens an das Staatsoberhaupt. Die Regierung sei der Ansicht, daß wegen dieses Vergehens die dreijährige Verbannung eine hinreichende Sühne sei und habe geglaubt, die Thore Frankreichs einem alten Soldaten wieder öffnen zu sollen, der n über Alles liebe und dessen Anwesenheit keine Gefahr biete. Es sehe darin nicht einen Akt der Politik, sondern einen Akt der Billigkeit und erwarte vertrauensvoll das Urtheil der Kammer. Andrieux sprach sich zustimmend zu dem Dekret aus und äußerte, er wünsche, daß dies der Beginn einer liberalen Politik sein möge. Laffon (radikal) tadelte das Dekret als unklug und unpolitisch. Sabatier (radikal) betonte, ein Ausnahmegesetz fei jetzt unnöthig, da die royalistische Partei abgedankt habe. Flo quet erklärte, die Schritte, die Rück⸗ berufung des Herzogs von Aumale zu erreichen, seien von dem
nstitut, de France ausgegangen. Er billige das Dekret.
chließlich wurde die von dem Ministerium verlangte ein⸗ fache Tagezordnung mit zl6 gegen 147 Stimmen an⸗ genommen. Millera ud (Intransigent) stellte den Antrag auf eine Amnestie für w bie durch Arbeits⸗ einstel lungen, durch die Presse und Reden begangen seien, derselbe verlangte für seinen Antrag die Dringlichkeit und ofortige Berathung. Der Minister⸗Präsident Tir rd erklärte sich mit der Dringlichkeit einverstanden, lehnte aber die so⸗ fortige Berathung ab; die Regierung sei gef f Maßregeln der Milde im weiten Umfang eintreten zu lassen, müͤsse f ch aber gegen einen Amnestieantrag erklären. Die Dringlichkeit wurde darauf angenommen, dagegen die sofortige Berathung mit 345 gegen 153 Stimmen abgelehnt.
Senator Naguet wegen Theilnahme an geheimen Gesell⸗ schaften eingeleitet werden solle.
— 11. März. (W. T. B.) Der Herzog von Aumale wird heute Abend in Paris eintreffen und , . dem Präsidenten Carnot seinen Dank abstatten. Na hmittags wird der Herzog einer Sitzung der, Acadsmie fran çaise“, deren Mitglied derselbe ist, beiwohnen.
Italien. Rem, 9. März. (B. T. B) Der König * nunmehr die Dekrete ,, durch welche die ntlaffungsgesuche der Minister Grimaldi (Finanzen), er n l 8. und Saracco (Arbeiten) angenommen, und an (ihrer Stelle Seismit Do da zum Finanz⸗Minister, Giolitti zum Minister des aeg und der Senator Finali zum Minister der öffentlichen Arbeiten ernannt werden. Die neuen Minister werden heute Abend 7Uhr den Eid in die Hände des Königs ablegen. Von den Mitgliedern des neuen Kabinets gehören der früheren Linken Crispi, Janardelli Miceli, Seismit Doda, Giolitti und Brin an, während Bertole, Finali und m Mitglieder des Centrums sind. — 9. März. (W. T. B.) Das amtliche Blatt ver⸗ öffentlich das neue Kabinet in der gemeldeten bekannten usammensetzung. . Die 366 tn n,, nimmt am 18. d. M. Sitzungen wieder auf, . ; . 9. März, Abends. (W. T. B.) Die „Riforma— spricht sich anerkennend über die neuen Min ist er aus und giebt dem Vertrauen Ausdruck, daß dieselben die finan⸗ ziellen Schwierigkeiten zu überwinden wissen würden. Die allgemeine Politik sei auch fernerhin eine Politik der Freiheit im Verein mit der Ordnung im ö sowie einem würdigen, fruchtbaren Frieden nach Außen. — 10. März. (W. T. B.) Die neuen Minister werden nach dem heute statifindenden Kabinetsrath die Geschäfte übernehmen. — Wie verlautet, würde die Depu⸗ tirten kammer nach ihrem Zusammentritt zunächst das abgeänderte Budget berathen und sich alsdann vertagen. — 10. März. (W. T. B.) Der Ministerrath bes loß n ,. . k eines Minist eriums in. ost und Telegraphen. e,, ö 2. er . e ,. r meamrrn,, rn, ,, , mr, 2 c w eiz. Bern, 10. März. (W. T. V.) Aus Bellinzona wird gemeldet: Da der ö 6s⸗Statt⸗
ihre
halter von Lugano sich geweigert hatte, die von dem Bundes-Kommissar, Obersten Borel, e , ,. gebung eines ungesetzlich verhafteten Radikalen zu vollziehen, zog auf , des Kommissars das gestern nach Lugano entsendete ö ürcher Halbbataillon vor die Prä⸗ feltur und schickte sich an, dieselbe mit Gewalt zu besetzen. Hierauf erfolgte die verlangte Freilassung.
Niederlande. Haag, 11. März. (W. T. B.) Nach einer offiziellen Meldung war der König in den letzten Tagen weniger gezwungen, das Bett zu hüten, der Krankheitszustand aber trotzdem nicht verändert.
Serbien. Belgrad, 9. März. (W. T. B.) Der König Milan richtete unmittelbar nach der Abdankung ein in sehr warmen Worten abgefaßtes Telegramm an den Kaiser Franz Joseph, in welchem er seinen Gefühlen des Danketz für die ihm und Serbien stets bewiesene Freundschaft lebhaften Ausdruck gab und den Kaiser . bat, dem König Alexander 1. und Serbien au fernerhin die⸗ selben wohlwollenden Gesinnungen zu bewahren. Die Ant⸗ wort des Kaisers ertheilt dem König die erbetenen Zu⸗ sicherungen für den neuen König und das Land in den herz⸗ lichsten Ausdrücken. .
Die „Politische Correspondenz / veröffentlicht den letzten e, n des Königs Milan, in welchem er um die Treue und Ergebenheit des Heeres für seinen Nachfolger und um Gehorsam gegenüber der Regentschaft bittet. — Der Minister Tauschanovie hat ein Cirkular an die Präfekten versandt, in welchem er denselben die strengste Verfassungmäßigkeit und Unparteilichkeit einschärft.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 9. März. (W. T. B.) In der hiesigen deut schen Kirche, fand heute Abend eine Feler zum Gedächtniß Kaiser Wil el m'sl. statt, welcher der Kronprinz, der , Gesandte, Vr. Busch, sowie die übrigen Mitglieder der Ge , der Staats⸗ Minister Baron Bildt, der Minister des eußern, Graf Ehrentzvard, sowie ein überaus zahlreiches Publikum bei⸗ wohnten.
Zeitungs stimmen.
9 9 3 2 * In einem „Sozialistengesetz und gemeines Recht über⸗
schriebenen Artilel der „Leipziger Zeitung“ heißt es: Der im Jahre 1890 eintreiende Ablauf der Geltungsdauer des Soglaliftengesetzeß regt schon jetzt, die Diskussion an; Was wird dann? Die feither von Zeit zu Zeit sich wiederbolende Verlãngerung der Geltungsdauer des Gesetzes, jedesmal nur auf eine kurze Spanne eit, die, wie Jedermann einsehen mußte, nicht ausreichen konnte, den 3 des Gesetzes erfüllen zu lassen, trug derart den Stempel einer jedesmaligen Konzession an die Regierungen an sich, bot den destrut· iiven Parteien so häufigen und willkommenen Agitationsstoff dar, daß im Interesse einer stetigen Entwickelung unseres Staats lebens sowohi wie jur Erreichung der Intentionen des Gesetzes eine festere Basis für die Stellungnahme der Stgategewalt gegenuber den revolutionären Bestrebungen der Sozialdemokratie dringend nothwendig erscheint. Diese Basis ist von Anfang an auf vielen Sxiten in einer entsprechenden RKevision und Ergänzung des gemeinen Rechts erblickt worden. Im Jahre 1878, nach dem iweiten Attentat, trat noch eine Minderheit der Reichstagskommission für die Vorberathung des Sozialistengesetzes der i,, . ebung überhaupt entgegen. erklaͤrte fich aber bereit, bei einer Reviston und Ergänzung des ge. meinen Rechts in gewiffem Umfange mitzuwirken; und auch die Mehrheit der Kommission * der Ueberzeugung Ausdruck, daß durch eine Revision und Ergänzung der bestehenden Gesetze die Mittel beschafft werden können und mössen, um auf dem Boden des für alle Bürger geltenden gemeinen Rechts Ausschreitungen der er⸗ wähnten Art entgegenzuwirken und benehungsweise unter das Straf . gesetz zu stellen. Diese Ueberzeugung ist bei jeder Verlängerung der Geltungsdauer des Sozialistengesetzes in Parlament und Presse von Reuem betont und insbesondere auch von den Nationalliberalen mit einem gewisfen Pathos vertreten worden. Die Reichstags debatten des vorigen Frähjahrs dürften noch genügend in Erinnerung H Wir geben nun gern zu, daß einem doktrinãren Stand punkte diese Ueberzeugung etwas sehr Nahellegendes ist. Der B riff Sonder. geseß, Nutznahmegesetz' bat an sich für den liberalen Volitiker etwas Peinliches. Die Eigenschaft als Sondergesetz ist auch von der Sozial
emokratie des Oesteren ge ü ĩ ͤ
ö Und die ger rich Entwickelung bietet allerdings mannig⸗
Aber es muß doch auffallen, daß jener Ueberzeugung seither nicht praktischer Ausdruck zu geben versucht worden ist
In der That find wir nach wie vor der Meinung, daß zu einer wirkfamen Bekämpfung des jozialistischen und anarchistischen Giftes das Seng fer er auf absehbare Zeit nicht zu entbehren ist.
Es bieten fich uns zwei Wege einer Reform dar: entweder Uebertragung der erprobten n , , . des 'r, ed, in allem Wefentlichen in daz gemeine Recht, d. h. Förmelung derselben nur derart, daß sie ihrer ausgesprochenen Spitze bloß gegen die Um⸗ sturzbeftrebungen der fozialistischen Parteien entkleidet, damit aber u. uͤ. auf die Reformbeftrebungen aller Parteien anwendbar gemacht werden. Oder schärfere Gestaltung einzelner Bestimmungen des eltenden gemeinen Rechts, aber so daß die auf , Boden kh bewegenden Reformbestrebungen nicht beengt und bedroht
Bewe ie rn;
* nichts geändert. tengesetzes erwiesen Sprache
niedergehaltene losbrechen in den
mächtige, und von
eine n Vereinen und
wegun in gung Ohren
die Sprache, die untz 1875 her noch küngt, würde wieder aller Orten die Miassen offen ver⸗ rohen. Ez würde dann zwar den tollsten Ausschreitungen und An⸗ griffen auf unsere Staats ⸗ und Gesellschaftgordnung mit e,, lichen Bestrafungen geantwortet werden können, aber eben nur nach- träglich, wenn das Wort hinausgedrungen und dat verspritzte Gift langst in weiten Umkreisen gewirkt haben würde, und mit der Dãufig· keit der so anzustrengenden Strafprozesse unter Darbietung neuen Agi⸗ tationsstoffes in der öffentlichen Verkündung des Märtyrerthums der Bestrasten. Die liberale Presse, die schon jetzt über Häufigkeit poli⸗ fischer Prozesse Klage führt, würde dann selbst aus diesen Klagen gar nicht mehr herauskommen können. Und die Bewegung im Ganzen, die doch nicht bloß in einzelnen maßlosen Ausbrüchen, sondern als eminent revolutlonär ist, könnte mit solchen
solche im Prinzi ; inzelner, Mehrerer, Vieler nimmermehr getroffen
Verurtheilungen werden. ö . ( So ist eine wirksame Bekämpfung der , efãhrlichen Agi⸗ tation der Sozialdemokratie nicht mit Repressioma regeln, wie sie Strafgesetzparagraphen allein an die Oand geben, . wie seither, im Wesentlichen mit Präventivmitteln zu unternehmen. . Der Schwerpunkt ö. n, , 2 er⸗ fahrungsgemäß in der Benutzung der Vereine und Versammlungen sowie ö. resse; je mehr ihr sachliche Berechtigung und Basis mangelt, desto mehr spielt bei ihr der persönliche Ginfluß einzelner, mit besonders agitatorischer Kraft begahter Individuen eine Rolle. Deshalb muß die Präventive nach diesen Richtungen hin thãtig werden. . . Dem wird das bestehende Gesetz dadurch gerecht, daß es bestimmt. Vereine, welche durch sozialdemokratische Besttebungen den Umsturz der beftehenden Staats. oder Gesellschaftsordnung bezwecken, oder in denen solche Bestrebungen in einer den õffentlichen Frieden gefährdenden Weise zu Tage treten, ebenso Versammlungen. con denen durch Thatfachen die Annahme gerechtfertigt ist, daß sie zur Förderung solchet Bestrebungen bestimmt sind, sind zu verbieten; Versammlungen, in denen solche Bestrebungen zu Tage treten, sind aufzulöfen; Druckschriften in welchen solche Bestrebungen in frieden- gefahrdender Weise zu Tage treten, sind zu verbieten, und zwar kann bei periodischen Druckschri
wirthschaftliche
Frage stellt. 0
weisungsmöglichkeiten in das gemeine
V
brer Jul fig = der Vereins ⸗ Rede ·
die jetzigen enim. ibrem allgemernen
gen die liberalen Parteien ausgespielt
n parlamentarischen Kreisen verlautet, daß die . liche Verfolgung gegen Déroulzde, Richard Galliau, die Deputirlen Laguerre, Laisant, Turquet und den
ache Beispiele, daß neue Kechtsgedanken, die zuerst in Sondergeseßzen ,. k in gemeines Recht sich umgesetzt baben.
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