Adolf ⸗Ernst⸗Theater. Am Donnerstag findet en, e a Hundert ausverkaufte oder nahezu ausverkaufte Häuser und der unver⸗
H0. Aufführung der Posse Die junge Garden statt. Ein mindert fortbestehende Andrang zu den Vorstellungen lassen auch für die fernere Lebensdauer des lustigen Stückes die günstigsten
lüsse zu.
— 23 Pianist und Komponist 8 Josef Wie niawski, der seit feines Bruderg, des berühmten . Tode in Warschau ii aufhält und von Zeit zu Zeit in öffentlichen Concerten mitwirkt, ga am Sonntag im Saale der Sing ⸗Akademie ein Concert, in welchem er von Hrn. Prof. de Ahna und Hrn. Heinrich Grün⸗ feld unterstützt wurde. Sein Spiel zeichnet sich durch Sauberkeit und technische Sicherheit aug, während die Auffassung in der Wiedergabe klassischer Werke viel zu wünschen übrig läßt, was z. B. an mancherlei Abweichungen von. Beethoven's ausdrücklich vorgeschriebenen Bezeichnungen des Vortrags (in der Sonate op. 31. Nr. 3) zu bemerken war. Besser gelangen dem Künstler die Variationen von Haydn; ganz besonders enn ch fühlte sich der⸗ selbe aber in den kurzen und anmuthigen Stücken von Schubert, Schu⸗ mann und Mendelssohn. Der zweite Theil des Programms enthielt ausschließlich Kompasitionen des Concertgebers, unter denen ein Trio für Klavier. Violine und Cello (op. 40) am meisten beachtenswerth erscheint. Die beiden Hauptsätze enthalten viele interessante, kurz ⸗ , mitunter an Chopin erinnernde Motive, die jedoch mehr nebeneinander hingestellt sind, als daß sie sich durch eine innere Zusammengehörigkeit geltend machten, oder durch eine kontra— punktische Gestaltung sich zu einem Höhepunkt in der Durch führung emporschwängen. Die Schule halten selbst bei der jetzt üblichen, mehr der Phantasie ähn—⸗ lichen Form der Sonate an einer gediegeneren Art des inneren Aut baus der Komposition fest, als es in diesem Werk der Fall ist. Das Andante des Trios sowie der Scherzosatz befriedigen, was Gehalt und Form betrifft, am meisten und zeugen zugleich von Originalität der Erfindung. Die Hrrn. Prof. de Ahna und Grünfeld hatten sich mit kollegialischer Liebe an der höchst gelungenen Ausführung be⸗ theiligt, die mit lebhaftem Beifall aufgenommen wurde. Unter den kleinen Salonstücken Wieniawski's verdienen schließlich das Impromptu, op. 19, und der Walzer op. 45, besonders lobend erwähnt zu werden. Von dem auf den 16. März angesetzten Chopin⸗Abend versprechen wir uns bei der anerkannten Vorliebe des Künstlers für diesen Meister
noch besonders Erfreuliches.
— In dem gestrigen, für diese Saison letzten Montags⸗ concert der Hrrn. Dr. Hans Bischoff und W. Hellmich wirkten als Solisten mit: Fr. Gertrud Krüger, der Königliche Kammervirtuose Hr, F. Grützmacher aus Dresden, sowie die König⸗ lichen Kammermusiker Hrrn. A. Gentz (Viola), C. Philipsen (Cello) und Ebert (Violine) Zur Ausführung gelangten F. Schubert's Quintett in G-dur (op. 163), W. Mozart's Andante cantabile für Violoncello und Klavier, ein Quintett in E-dur von Boccherini und eine Reihe von Liedern, welche letztere durch Fr. Krüger mit ihrer sympathischen, in jeder Lage gleichmäßig schön ausgebildeten Alt⸗ Stimme vorgefragen und mit warmem Beifall auf⸗
enommen wurden. Ein ganz besonderes Interesse zeigte das Publikum ür die schöne Wiedergabe des Quintetts von Boecherini, bei welchem sich der Beifall bis zum Menuett so steigerte, daß sich die Aus⸗ führenden zu einer Wiederholung des letzteren entschließen mußten. Den Montags ⸗Concerten, die unter den winterlichen Musik⸗Aufführungen der Hauytstadt längst einen hervorragenden Platz errungen haben, im . Jahre wieder zu begegnen, ist gewiß der Wunsch aller Musik⸗ reunde.
— Für die Klein⸗Kinder⸗Bewahr-⸗Anstalt Heilig⸗ Kreuz findet am Freitag Abend, 73 Uhr, ein Congert in der Kirche zum heiligen Kreuz statt, bei welchem Frau Professor Schultzen von Asten Stradella's Kirchen⸗Arie und Mendelssohn's „Jerusalem“, Hr. Dr. R. Meyer ein Arioso aus Bach's Johannis ⸗Passion und Blumenthal's 13. Psalm sowie der A capella⸗Verein von Pietsch Chöre von Palestrina. M. Bach, Blumner und Succo singen werden. ö. wird Hr. Professor Em. Wirth zwei Adagio von Bach, ein
argo von Fr. Schulz und die G-dur⸗-Romanze von Beethoven auf der Violine und Hr. Musikdirektor Otto Dienel das C-dur⸗Präludium von Bach sowie ein Pastorale aus seiner 6. Orgel- Sonate spielen. Billets zu 2 und 1 M sind bei Bote u. Bock und Abends am Ein⸗ gange der Kirche zu haben.
St. Petersburg, 12. März. ö. T. B.) Gestern Abend wurde im Kaiserlichen Marien⸗ Theater unter der Leitung des Direktors Angelo Neumann der erste Cyklus der Aufführungen des
Komponisten der norddeutschen
*
„Ringes der Nibelungen! von Richard Wagner mit Rheing old begonnen. Der Aufführung, welche bei vollständig ausverkauftem Hause stattfand, wohnten die Spitzen der hiesigen Gesellschaft bei. Die Aufnahme des Werkes, das in trefflicher Weise zur Darstellung gelangte, war im Laufe der Vor- stellung sehr reservirt; erst am Schluß brach ein begeisterter Beifall aus, der sich bis zum zehnmaligen Hervorruf steigerte und nicht eher sich beruhigte, als bis der Direktor Angelo Neumann, der Kapell⸗ meister Muck und der Ober⸗Maschinenmeister Lautenschlager an der Spitze der sämmtlichen Künstler wiederholt auf der Bühne erschienen waren. Heute findet die Aufführung der Walküre“ statt.
Mannigfaltiges.
Deutsche Allgemeine Ausstellung . Unfal l⸗ verhütung, Berlin 1889, unter dem Allerhöchsten Protektorat Sr. . des Kaisers und König. — Gegenüber ver— schiedenen in letzter Zeit durch die Presse verbreiteten Mittheilungen über Eytstehung und Entwickelung der Deutschen Allgemeinen Atrsstellung für Unfallverhütung gehen uns folgende offizielle Mittheilungen zu:
Zur Durchführung der bereits im Sommer des Jahres 1887 angeregten Ausstellung für Schutz- Apparate und Vor⸗ richtungen zur Verhütung von Unfällen im Brauerei betriebe hatte sich Anfangs September desselben Jahres ein Comits gebildet, welches aus Mitgliedern und Interessenten des Berliner Braugewerbes bestand. Im Gegensatz zu früheren deutschen Ausstellungen, welche, wie die Hygiene ⸗Ausstellung im Jahre 1883, den Zwecken der Unfallverhütung und des Arbeiterschutzes nur indirekt bezw. nur zum Theil gewidmet waren, oder welche, wie die Chemnitzer
ahrstuhl⸗Ausstellung, nur ein beschränktes Gebiet der maschinellen Einrichtungen einzelner Gewerbe umfaßten, war die für das Jahr 1889 in Aussicht genommene Ausstellung zur Verhütung von Unfällen im Braugewerbe von weit umfassenderen Gesichtspunkten aus geplant. ie unter dem 25. September 1887 in Nr. 18 der Zeitschrift
Berufsgenossenschaft von dem genannten Comits veröffentlichte Kundgebung, welche sozusagen dessen Programm darstellte, enthielt die hauptsächlichsten Gesichtspunkte, welche später auch für das erweiterte Unternehmen einer allgemeinen Unfallverhütungs⸗Ausstellung maß⸗ gebend gewesen sind. Schon damals war darauf hingewiesen worden, daß „die Aus⸗ stellung im großen Stile gedacht sei, und man hatte von vornherein hierfür den Landes⸗Ausstellungspark am Lehrter Bahnhof in Aussicht genommen. „Ob eine Ausstellung von Einrichtungen zur Unfall⸗ vderhütung im Brauereigewerbe — so hieß es in dem betreffenden Artikel — in der That einen so erheblichen Umfang annehmen kann, daß sie des Interesses eines größeren Publikums sicher sein darf, wird wohl von der oder jener Seite in Zweifel gezogen werden. Wenn man si aber vergegenwärtigt, da die im März d. J. in Chemnitz stattgehabte Spezialausstellung von Fahrstühlen sich der größten Beachtung der Behörden und Industriellen zu erfreuen hatte und zahlreich besucht wurde, so darf man, ohne sich Illusionen hinzugeben, mit Zuversicht darauf rechnen, daß eine Ausstellung in der Hauptstadt des Deutschen Reichs, dem Sitze der Behörden, denen die Pflege der Sozialreform obliegt, und dem Domizil eines großen Theiles der Berufsgenossen⸗ schaften, ein ungleich größeres und allgemeineres Interesse in Anspruch nehmen wird. Man kann dies um so eher erwarten, als diese Aus⸗ stellung sich nicht auf eine einzelne Spezies beschränkt, sondern allen Apparaten und Einrichtungen Raum geben will, welche, wenn auch nur zunächst für die Zwecke des Brauerei⸗ und Mälzereigewerbes, zur Verhütung von Unfällen dienen.“
Nach Aufführung der einzelnen Apparate und Vorrichtungen, welche hauptsächlich zur Vorführung gelangen sollten, wurde dann darauf hingewiesen, daß auch Maschinen mit Schutz vorrich⸗ tungen im Betriebe geeignete Ausstellungsobjekte seien und daß andererseits die Ausstellung keineswegs ihren Rahmen überschreite, wenn sie dem großen Gebiete allgemein hygienischer Einrich⸗ tungen Zutritt gewährt, vorausgesetzt, daß die letzteren mindestens in mittelbare Beziehung zu industriellen Anlagen gebracht werden können.“ Auch auf das Gebiet der Wohlfahrtseinrichtung en beabsichtigte das Comité von vornherein die Ausstellung auszudehnen, um Material zu bieten „für das reiche Kapitel der . und auch fürsorglich eine Verminderung der Lasten anzubahnen, welche 3 Industrie durch das Alters⸗ und Invalidengesetz auferlegt werden ollen.
Weiter hieß es alsdann in der erwähnten Kundgebung, daß man glaubie, durch die Auflählung der in den Kreis der Ausstellung zu siehenden Gebiete den Beweis erbracht zu haben, daß dieselbe nicht nur der Beachtun auggedehnteren Kreises von Gewerbetreibenden sicher sein darf, denn Schutzapparate und Wohlfahrtsvorrichtungen, wie sie in Brauereien und Maͤlzereien erforderlich sind, werden fast ausnahmslos auch in anderen Industriezweigen gleichen Zwecken dienen. Es wird im All. gemeinen, unbeschader des Charakters einer Spezial ⸗ Ausstellung ein ziemlich vollständiges Bild von Gegensftänden auf den Gebieten der Unfallverhütung aller Industriezweige geboten werden können.“
Nachdem alsdann im Oktober 1837 in Folge der Anregung des
Kaiserlichen Regierungs⸗Raths, Hrn. Reichel — Dozenten an der Technischen Hochschule und Mitglieds des Reichs Versicherungsamts — das Comits die Ausdehnung der Augstellung auf alle Gewerbe be⸗ schlossen hatte, bedurfte es noch der Gliederung der in obiger Kund⸗ gebung niedergelegten Grundzüge und, deren Ergänzung in. Bezug auf die den übrigen Industriezweigen eigenthümlichen maschinellen und sonstigen Einrichtungen, um sie für die allgemeine Ausstellung nutzbar zu machen — eine Aufgabe, der sich auf, Ersuchen des , . Hr. Regierungs⸗Rath Reichel in bereitwilligster Weise unterzog. Wie die große Zahl von Unfällen in den Brauereien bezw. die Gefährlichkeit des Brauereibetriebes erst durch das Unfallversiche⸗ rungogesetz vom 6. Juli 1884 zu Tage getreten und dieses daher die eigentliche Veranlaffung zu der geplanten Ausstellung gewesen ist, so lehnte sich auch das erweiterte Unternehmen einer Deutschen Allge⸗ meinen Ausstellung für Unfallverhütung in Bezug auf seine Organi- sation an die durch dieses Gesetz geschaffene Organisation an. Daß dasselbe Comits, welches den engeren Plan der Spezial Ausstellung für das Braugewerbe zur Durchführung zu bringen übernommen hatte, nun auch an der Spitze des neuen Unter nehmens verblieb, findet seine Erklärung u. A. darin, daß das Braugewerbe es gewesen ist und noch ist, welches die nothwendigen Mittel für die Durchführung der ganzen Ausstellung zur Verfügung gestellt, sowie ohne irgend welche finanziellen Unterstützungen von Seiten des Staats oder sonstiger Kreise das gesammte Risiko bisher getragen hat und — abgesehen von dem von der Stadt Berlin in Aussicht gestellten dankenswerthen Zuschuß von 100 000 S6 — auch fernerhin tragen wird. Daß aber dieses Risiko in der That kein unbedeutendes ist, ergiebt sich einerseits aus der verhältnißmäßig kurzen Dauer der Ausstellung, andererseits aus dem für dieselbe auf⸗ . Etat, welcher den Betrag von 600 (000 S bei Weitem übersteigt.
Mit der Organisation des Unternehmens, welche in der Haupt⸗ sache im März 1888 vollendet war, war aber sozusagen nur das
undament geschaffen, auf welchem der Bau errichtet werden sollte.
ieser Bau selbst geht nun nach 18jähriger angestrengter Thätigkeit seiner Vollendung entgegen und werden sich die dem Unternehmen ferner Stehenden ein annäherndes Bild von der Summe der erforderlich gewesenen Arbeit verschaffen können, wenn wir anführen, daß in dieser Zeit, abgesehen von den laufenden Correspondenzen, mehr als 1560 000 Cirkulare zur Versendung gelangten, daß neben unzähligen Konferenzen über 100 förmliche Sitzungen stattgefunden haben und daß 238 Eingaben an Behörden, darunter 23 Baugesuche, eingereicht worden sind. Außer den eigentlichen Leitern des Unternehmens, dem Vorsitzenden und dem Schriftführer der Ausstellung, waren und sind 265 bau und maschinen technische bezw. kaufmännische Beamte tagtäglich mit der Bewältigung der sich immer noch häufenden Arbeiten beschäftigt. — Im Uebrigen sind an der Fertigstellung der Bauten auf dem Ausstellungsterrain ca. 450 Arbeiter thätig, und es müssen außerdem das elektrische Licht und die Nächte zu Hülfe genommen werden, um all' die großen Projekte rechtzeitig zur Durchführung zu bringen.
Duisburg, 10. März. Köln. Ztg) Heute, am Geburtztage der Königin Luise von Preußen, fand in Mülheim a. d. Ruhr die Enthüllung der aus freiwilligen Beiträgen errichteten Den k⸗ mäler des verewigten Kaisers Wilhelm J. und Seiner hochseligen Mutter statt.
Rom, 11. März. W. T. B.) In Aquila wurden heute Morgen abermals sechs Erdstäüße, darunter zwei heftige, wahr- genommen, welche jedoch keinen Schaden anrichteten.
vom 12. März 1889, Morgens.
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red. in Millim. S
ovelle des Taglioni. ¶
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Stationen. Wind. Wetter.
Bar. auf 0 Gr.
u. d. Meeressp Temperatur in O Celsius
50 C. — 460 M.
bedeckt wolkig Schnee Dunst
ill Nebel bedeckt bedeckt halb bed.
Mullaghmore Aberdeen .. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. 7h64 ö 751 t Petersburg Moskau... 773
Cork, Queens town... Cherbourg. I68 elder ... 166
ylt .... 760 , , .
winemünde 768 Neufahrwasser Ih Memel 1756 Muͤnster. .. 764 Karlsruhe.. I.63 Wiesbaden IJ63 München. I]7658 Chemnitz.. 1.61 Berlin.. 759 Wien... I7656 Breslau...
7b6 Triest ...
757 ) Reif. nebersicht der Witterung.
Die gestern erwähnte Zone niedrigen Luftdrucks hat ig ostwaͤrtz verschoben und erstreckt sich jetzt von
ord⸗ Skandinavien südwärts nach der Adria hin, während der Luftdruck in Südwest⸗Irland auf 773 mm angestiegen ist. Ueber Central ⸗Europa ift bei schwacher, meist nördlicher und nordwestlicher Luftbewegung und durchschnittlich nahezu normalen Waärmeverhältnifsen das Wetter trübe und im Süden E . geneigt. Deutschland ist fast ganz
ostfrei.
Taglioni.
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setzung.) enz 7 Uhr.
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der Dritte.
Freitag:
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Lnther. Donnerstag: reitag:
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Clsͤmencean.
reitag: nfang 7 Uhr.
Deutsche Seewarte. mmm mmmm̃
Theater ⸗Anzeigen.
Königliche Schauspielt. Mittwoch: Opern . haug. 67. Vorstellung. Carmen. Oper in Akten von Georges Bizet. Dichtung von
Emil Neumann.
Vorher: Sonnabend:
Fine ff.
enry Meilhae und Ludovic Halsvy, nach einer rosper Méörimse. rmen; Frl. Rothauser, vom Stadt⸗ Theater in Leipzig, als Gast) Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 79. Vorstellung. Die Rantzau. Schauspiel in 4 Akten von Erckmann⸗Chatrian Deutsch von Carl Saar. Donnerstag: Opernhaus. 68. Vorstellung. Rienzi, der Letzte der Tribunen. in 5 Akten von Richard Wagner. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. vom Meere. Schauspiel in 5 Akten aus dem Norwegischen von Henrik Ibsen. In Scene gesetzt vom Direktor Anno.
Wegen des auf die Zeit von 10 bis 12 Uhr fallenden Gottesdienstes wird künftig der Billet⸗ verkauf in den Königlichen Theatern an Sonn- und Festtagen in folgender Weise geregelt werden:
Der Verkauf der auf Meldungen reservirten Ein⸗ trittskarten findet von 9 bis 10 Uhr, derjenige der nicht reservirten von 12 bis 18 Uhr statt.
Beutsches Theater. Mittwoch: König Richard
Donnerstag: Weh' dem, der lügt?! König Heinrich der Vierte.
Berliner Theater.
Martin Luther.
26. Abonnements⸗Vorstellung. 1. Male: Graf Essex. Essex: Emil Dr
Tessing Theater. Mittwoch: Der Zall Schauspiel in 5 Akten von A. Dumas und A. d' Artois.
Donnerstag: Der Fall Clsmencean. Der Fall Clsmenceau.
Wallner · Theater. Mittwoch: Zum 141. M.:
Madame Bonivard. Alex Bisson und Antonie Mars.
Mitternachtssoune.
1 Akt von Hjalmar Knutson. Donnerstag und Freitag: Madame Bonivard.
Die Mitternachtssoune.
Zum 1. Male:
Posse mit Gesang in
Keller und L. Herrmann.
Tanz von Paul
Zum 27. Male: Germania.
Musik von C. A. Raida.
berg. Anfang 7 Uhr.
Anfang 7 Ühr. ration.
Große tragische Oper Ballet von Paul 71. Vorstellung Die Frau zum 97. Pale Male rf nehm Mikado, oder: Ein Tag in von A. Sullivan. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Der Mikado.
Male: Nervöse Frauen.
von Franz Wallner. Sonnabend: Zum 1. Male:
Rroll's Theater. Novität!
Ph Gille. Primadonna: Maria van Zandt.
Oper in 3
Mittwoch: Martin
Zum Chef: Luigi Arditi.
(Elisabeth: Clara Ziegler. vom Stadt⸗Theater in Frank ⸗
4. Male: Das Liebespfand.
Mannstädt. Musik von G. Steffens. Schwank in 3 Akten von Deutsch von Vorher: Zum 13. Male: Die Parodistischer Schwank in Anfang 73 Uhr.
Leop.
Sngo's Ver⸗ ; 5 ö Görß. Musik von
ildern von usik von F. Krause.
Victoria - Theater. Halbe Preise. Mittwoch: Großes nationales Ausstattungsstück in 4 Akten und 12 Bildern mit Ballet und Chören. Dichtung von Ernst Scheren
Donnerstag u. folgende Tage: Germania.
Friedrich ⸗Wilhelmstädtisches Theater. Mittwoch: Mit neuer glänzender Ausstattung, (in deutscher Sprache) Der Titivn. Operette in 2 Akten von W. S. Gilbert.
Nesidenz-⸗ Theater. Mittwoch: Zum drittletzten Lustspiel in 3 Akten von Ernest Blum und Raoul Tochs, bearbeitet Anfang 74 Uhr. Assessor Marck Veritas. Schau⸗ spiel in 3 Akten von Felix Philippi.
Mittwoch, den 20. März:
Eröffnung der italienischen Opern ⸗Saison. Akten von E. Gondinet und Musik von Lso Delibes. ;
I. Tenor: Luigi Ravelli von der ital. Oper in London.
elle Alliance Theater. Mittwoch: Zum osse in 3 Akten von Henri Rochefort und Alb. Wolff, für die deutsche Bühne bearbeitet von Paul Blumenreich.
71 Uhr. Donnerstag: Das Liebespfand.
Central Theater. Mittwoch: Zum 81. Male: Lenchtkugeln. Gesangsposse in 4 Akten von W.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. In Vorbereitung: Leute von heute.
Adolph Ernst-⸗ Theater. Dresdenerstraße 72. Mittwoch: Zum 49. Male: Die junge Garde. , die fe nee rr an, 3 e Gesangstexte theilweife von Gust. en Anzeiger ommanditgese ͤ e en. Anfang 7 Uhr. 1 ? 3 Wo Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Wanda Haenschke mit Hrn. Haupt⸗ mann Fritz Stephan (Waldenburg i. Schl. — Breslau. — Frl. Anna Möller mit Hrn. Kreis ⸗ physikus Dr. B. Schlegtendal (Hamburg — Lennep). — Ftl. Klara von Hertzberg mit Hrn. Förster Ringhardt (Uderwangen —-Grenzwald). — Frl. Anna Veit mit Hrn. Hugo Vogt (Jauer). — Frl. Emma Pignos mit Hrn. Fritz Jenke (Potsdam — Heidelberg). — Frl. Victoria Sello mit Hrn. Ger. Assessor Peter Pignol (Potsdam).
Verehelicht: Hr. Gustav Plüschke mit Frl. Wilhelmine Krüger (Spremberg). — Hr, Post sekretär Karl Hoberg mit Frl. Paula Märten (Hannover). — Hr. Wilhelm Feldt mit Frl. Martha Salis (Magdeburg).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Pastor E. Röchling (Pfarrhaus Jackschönau). — Hrn Reallehrer Ulrich Müller Gn hen. — Hrn. Gerichts-
Irene re e drs Gene ft rn. Apothekenbesitzer Friedr ertel (Lissa i. P.).
Hrn. Superintendenten Jahns , —
Hrn. Wirthschafts⸗Inspektor Neutwich (Greiffen⸗
, — Hrn. Prem.“ Liöeutn. von Bitter (Han⸗
nover).
Gestorben: Frau Karoline Thöns. geb. Helms⸗ dorff (Charlottenburg) — Hr. Ferdinand von Schack (Rostock). — Gräfin Lydia zu Dohna , , — Hr. Geometer Ludwig Kieß Nellingen b. Eßlingen). — Frau Kommerzien“ Rath Pauline Leidloff, geb. Kirschbaum (Magde⸗ burg). — Hr. Dr. med. Karl Wagner (Hannover). — Han Kreisgerichts Rath Stephani, geb. Piltz 6 — Hr. Lehrer emer. Hermann Graben⸗ orst (Neuhaldensleben). — Hr. Pastor Wilhelm Gleiß (Hamburg).
Wandeldeko⸗
Burles ke Musik
Lalm 6.
Orchester⸗
Anfang
Redacteur: J. V.: Siemenroth.
Berlin: Verlag der Expedition (Scholy.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagg⸗ Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sieben Beilagen
(einschließlich Börsen⸗Beilage), und die Jnhaltsaugabe zu Nr. 8 des öffent.
Anfang 74 Uhr.
Jacobson und
d Atti ellschaft r irn ri n r, big.
der Brauerei⸗Interessenten, sondern eines weit
zun Deutschen Reichs⸗ Anz
Nichtamtliches.
Prensten. Berlin, 12. März. Dem Reichstage ist der Entwurf eines Gesetzes, g fen die Auf ebung der S 4 und 25 des Gesetzes über die Besteue rung des Fsranntweins, vom 24 Juni 1887, zugegangen. Derselbe lautet: Wir Wishelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛe. . verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und deg Relchstgges, was folgtt:
Die S§S 4 und 25 des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Branntwelnz, vom 24. Juni 1887 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 2653) werden. aufgehoben.
Urkundlich ꝛe.
Gegeben ꝛe.
Begründung. .
Der g. 4 des Branntweinsteuergesetzes vom 26. Juni 1887 (Reichs ˖ Gesetzbl. S. 2653) lautet wie folgt: ; —⸗
Vem J. Sktober 1889 ab darf der nicht aus Roggen, Weizen oder Gerste hergeftellte oder der Materialsteuer unterworfene Brannt- wein, sofern er der Verbrauchgabgabe unterltegt, nur in gereinigtem Zuftande in den frelen Verkehr gebracht werden.
Den Grad und bie Art der Reinigung, sowie die etwa erforder⸗ lichen Beihülfen zur ,, eiben bestimmt der Bundes rath.
Dem Reichstage sind diese Bestimmungen, sofern er versammelt ist, sofort, andernfalls bei dessen nächstem Zusammentreten vorzu- . i find außer Kraft zu setzen, soweit der Reichstag
es verlangt. (
in nh lungen gegen die in Gemäßheit des 8. 4 vom Bundegrath erlaffenen Vorschriften über die Reinigung des Brannt⸗ weng sind durch 3. 25 desselben Gesetzes mit Geldstrafe bis zu 1000 S6 bedroht. ;
BViese Beflimmungen, welche in dem Regierungsentwurf zum e , , , nicht enthalten waren, sind in Folge eines im Reichstage gestelllen Zusatzantrages in das Gesetz aufgenommen. Schon bei den Hell er er welche im Reichstage hierüber geführt worden find, wurden Seitens der Vertreter der verbündeten Regierungen die gewichtigen sachlichen Bedenken betont, welche der beabsichtigten Maß⸗ regel enigegenstehen, und es wurde — bei Anerkennung der dem An ⸗ trage zu Grunde liegenden Tendenz — die praktische Durchführbarkeit in Zweifel gezogen. Wenn demnächst die verbündeten Regierungen dem Gesetzentwurf mit dem vom Reichstage beschlossenen Zusatz die . ertheilt haben, so ist dies nur . weil der fur die
inführung des Reinigungszwanges festgesetzte geräumige Termin Gelegenheit bot, inzwischen eine eingehende Prüfung der Frage ein⸗ treten zu lassen und nöthigenfalls zum Zweck einer anderweiten Regelung den Weg der Gesetzgebung zu beschreiten. Demgemäß sind alsbald nach Erlaß des Gesetzes Über die in Betracht kommenden fanitären, technischen und wirthschaftlichen Gesichtgpunkte Erörterungen eingeleitet worden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen und Ver⸗ handlungen haben die Ueberzeugung, daß der im 8. 4 des Brannt⸗ weinsteuergesetzes vorgesehene Weg nicht gangbar ist, nur bestärken können. Bie Bestimmungen dieses Paragraphen beruhen ausschließlich auf Erwägungen fanitärer Natur. Wie die Verhandlungen des Reicht tages erkennen laffen, hatten die Antragsteller hauptsächlich die Ent ; fernung des im Branntwein enthaltenen sogenannten uselöls im Auge, indem angenommen wurde, daß die verderblichen Folgen des anhalten⸗ den übermäßigen Branntweingenusses überwiegend auf die Einwirkungen des Fufelöltz zurückzuführen sejen. Diesen sanitären Schutz würde je= doch der Reinigungs zwang, wie er im 5. 4 vorgeschrieben ist, nur in unvollkommenem 1. darbieten. Me Beschaffenheit des in den Konsum gelangenden Trinkbranntweins ist dabei Jus dem Auge gelassen, vielmehr wird der Branntwein von der Vorschrift des 8. 4 zu einem Zeitpunkt getroffen, wo er zum unmittel baren Genuß in den meisten
ällen weder bestimmt eg! seiner Beschaffenheit nach geeignet ist. 8m Schutz gegen nachträgliche Beimischung gesundheitsschädlicher Stoffe ist aber durch das Gesetz nicht gewährt, und selbst ein Zusatz von Fus elöl oder fuselölhaltigen Flüssigkeiten zum gereinigten Sprit bei Herstellung des Trinkbranntweins würde nach dem Wortlaut deg Gesetzes nicht als unzulässig betrachtet werden können, Vor Allem aber fällt ins Gewicht, daß der gesundheiis polizeiliche Werth des Reinigungszwanges durch die in das Gesetz auf⸗ genommene Ausnghme zu Gunsten des aus Roggen, Weizen oder Gerste hergestellken, beziehungsweise der Materialsteuer unter worfenen Branntweins wesentlich beeinträchtigt wird. Diese Ein ⸗ schraͤnkung kann vom gesundheitspolizeilichen Standpunkte aus als be⸗ rechtigt nicht angesehen werden; denn die aus den bezeichneten Ma⸗ terlalien gewonnenen Branntweine, wie namentlich der Getreide⸗ Dbst ˖ und Treslerbranntwein, sind meist reicher an Fuselöl als der Fartoffelbrannkwein, und auch hinsichtlich des Grades der Gesundheits⸗ schädlichkest steht — soweit nach den seitherigen Erfahrungen ein Urtheil überhaupt möglich ist — das Fuselöl der zuerst genannten Branntweinarten hinter demfenigen des Kartoffelbranntweins zum mindesten nicht erheblich zurück,. .
Um den Grad der Verunreinigung der in Deutschland zum Konsum gelangenden Trinkbranntweine zu ermitteln, sind im Gesund⸗ heitsamt Unalysen einer großen 3 aus dem Verkehr entnommener Proben ausgeführt worden. Diefe Untersuchungen haben ergeben, daß der Gehalt des Trinkbranntwesns an Fufelößl im Allgemeinen nur ein verhältnißmäßig geringer ist. Von 265 analy irten Ptoben waren 353 vbllkom men fuselfrei, weitere enthielten im Verhältniß * Gesammt⸗ menge der Flüssigkeit nicht mehr als 001 vo Fuselöl. Bei 99 Proben lag der Fusclölgehalt zwischen , 9l und 9,1 (0 und nur bei 44 über⸗ flieg derfelbe . öjg. Dabei ist hervorzuheben, daß auch diese Unter- fuchungen die Ansicht, als ob die durch §. 4 des Gesetzes dem Reinigungszwang unterworfenen Branntweinarten in vorzugzweise hohem Maße fuselölhaltig wären, nicht bestãtigen. Die Auswahl der Proben ist nämlich nicht etwa auf jene Branntweingrten heschränkt worden, vielmehr befindet sich unter den Proben zugleich eine große Unzahl solcher, von welchen, mit Bestinimtheit angengmmen, werden lsann, daß fie aus vom Neinignungszwang befreiten Materialien her⸗
sesteltt sind, und es ist besonders bemerfenswerth, daß sich der höchste j ste , . von mehr als 0, z Prozent fast ausschließlich foichen Proben gef nden hat, ta g den westlichen und südwestlichen
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in solchen r
Thelen beg Reichs (Westfalen, Kheinpropinz, Hessen Nasfau, s⸗ Lothringen) entftammen, woselbst, der Genuß von Getreide, und Ob drannktwein äberwiegt. Auch läßt bei einigen dieset Proben die sonstige chemische Zusammens erf darauf schließen, daß es sich um r r re n zandeit. Aehnlich liegt es nach den angestellten Unter suchungen mit n mn n een n, des Fuselöls zu dem in dem Branntwein enthaltenen reinen Alkohol. Der Fuselgehalt liegt — abgefehen von den 33 fuselfreien Proben —— zwischen O, l und 1,177 dio, und guch hier tritt die Erscheinung hervor, daß von den⸗ senigen 43 Proben, welche den höchften relativen g rin t von über G5 do aufweisen, 235 aug dem Nordwesten, Westen und Süden des Reichs (Hannover, Westfalen, a ne , Hessen · Nassau, Bremen, Bayern, Württemberg, Baden, Elfaß ˖ Lothringen) her⸗ rühren. Diese Beobachtungen berechtigen zu dem luß, daß schon jetzt ein giefff Theil des aus Kartoffeln her⸗ gistellten Branntweing vollständig oder doch bis zu einem
mit den Großindustriellen, nicht mehr würden aufnehmen können, und
Erste Beilage eiger und Königlich Preußischen Stants⸗Anzeiger.
Berlin, Dienstag den 10 März
verhältnißmãäßig hohen 2 er in wird, ehe er in den Konsum r
gelangt, während diejenigen Trlnebranitweine, welche eine besonders are. Verunreinigung 6 uselõlen 5 vielfach aus ai, RMateriollen gewonnen sind, welche dem Reinigungs zwang nicht unter, Der letzlere würde daher, wenn er in der durch 8 * egebenen Beschränkung zur Dr f err g g. seinen eige nit lten . nur in unvollkommener Weise I, sen; lhöbesondere würde die Vevßblkerung alier derjenigen Landegtheike, in welchen der Genuß von Getreide, Sbst ⸗ und Tresterbranntwein den , deg beabsichtigten Schutzes nicht theilhaftig werden. Ob es sich würde rechtfertigen saffen, für die Durchführung einer Maßregel, welche nur einen so unvollkommenen Erfolg verfpricht, öffentliche Mittel — wie S. 4 in Nusficht nimmt — in erheblichem Umfange aufzjuwenden, darf mit Grund bezweifelt werden. ; ö.
Gegenüber dem Umstand, daß die von dem Reinigungszwang erhofften fanitären Vortheile nur in beschränktem Umfang eintreten würden, gewinnen diejenigen Bedenken, welche der Ausführung des §. 4 auf rer ft re Gebiet ent egenstehen, eine verschärfte Be⸗ deutung. Wenn der Branntwein künftig in gereinigtem Zustand gus der steuerlichen Kontrole entlassen und dem freien Verkehr übergeben werden darf, fo hat dies für diejenigen Brenner, welche nicht in der Lage sind, sich eigene Reinigungsapparate anzuschaffen, erhebliche Er⸗ schwerungen in der Verfügung über den gewonnenen Branntwein zur Folge. Bie dabon Betroffenen werden hierdurch unabweislich in ine Abhängigkeit vom Großhandel, betiehungsweise, von den Rettifikationganstalten gebracht, welche ge. ist, die Rentabilität des Betriebes in Frage zu stellen oder dor e rl ig zu beeinträchtigen. Die Möglichkeit aber, fich dieser Abhangigkeit zu entzüieben, ist in Folge der Kostspieligkeit der Reinigungs apygrate, selbst wenn aus öffentlichen Mitteln namhafte Beihülfen geleistet werden sollten, nur den größeren und wohlhabenderen Brennern geboten. Die hiernach mit dem Reinigungszwang für den Brennereihetrieb verbundenen empfindlichen Rachthelle würden sich für die Kartoffelbrennerei dophelt schädlich erweisen, wenn die Herstellung des Kornbranntweins von den fraglichen Beschränkungen befreit bliebe. Dies müßte mit Noth= wendigkeit dahin führen, daß die kleinen, wirtbscha tlich schwachen Kartoffelbrenner die Konkurrenz mit den Kornbrennern, insbesondere
liegen sollen.
ez würde hierdurch ein Rückgang der Kartoffelbrennerei vergnlaßt werden, welcher mit den lerne e rl hn aftlichen Interessen eee ne! des Reichsgebietes nicht vereinbar ist. Diesen Erwägungen wird um deswillen ein besonders starkes Gewicht beizumessen sein, weil die kleinen Kartoffelbrennereien vorwiegend auf Besttzungen, mit leichtem Boden betrieben werden, welchem fur durch den Kartöffelbau und die durch die Brennerei gebotene Möglichkeit besseter Düngung überhaupt eine landwirthschaftliche Rente abgewonnen werden kann.
Am empfindlichsten würden von der Ausführung des §. 4 die; jenigen kleinen Brennereien getroffen werden, welche gemä §. 13 Absatz 1 des Branntweinsteuergesetzes gegen Entrichtung einer festen Verbrauchsabgabenfumme von der steuerlichen Kontrole befreit sind. Dieselben würden in Folge der Bestimmungen des §. 4 künftig nur noch gereinigten Branntwein produziren dürfen, Va aber die Be⸗ schaffung von Rein igungzapparaten die mirthschgftlichen Kräfte solcher Brenner in der Regel übersfteigen wird, fo würden, die letzteren von der bezeichneten Ve g nt g, nicht mehr ir fh machen können. und dies würde vorgugzsich ö für eine erhebliche Zahl derselben die Einstellung des Betriebes nach sich ziehen
ie biese Erwägungen weisen darauf hin, daß der Reinigungs zwang in der durch §. 4 gegebenen Gestalt als praktisch durchführbar nicht betrachtet werden kann. Vielmehr wird es eines erneuten etz geberischen Vorgehens bedürfen, um zu einer den Interessen des Ver⸗ kehrs und der Gesundheitspflege genügenden Lösung der Frage zu ge langen. Bestimmte Vorschläge hierüber können zur Zelt nicht gemacht werden. Die feither gufgefsihrten Untersuchungen haben zwar für die Beurtheilung der in Betracht kommenden nen, ein werth⸗ volles Material geliefert, allein die einschlagenden technischen, chemischen und hvgienischen Fragen sind noch nicht hinreichend geklärt. Unter Anderem ist die Frage, ob es angängig sein wird, über die Art der Reinigung bestimmte Vorschriften zu erlassen, nicht spruchreif, In diefer Richtung ist die Technik zur Zeit mit Versuchen beschãftigt, welche möglicherweise für die Behandlung der Angelegenheit neue Gesichtspunkte ergeben werden. . .
Ünttr diesen Umständen wird es zunächst weiterer, eingehender Unterfuchungen bedürfen, um für eine gesetzliche , einen sicheren Boden zu gewinnen. Dabei wird namentlich zu Prüfen sein, ob und in welcher Weise den Anforderungen der Gesundheitspflege auch bezüglich des auß Getreide, Obst oder Trestern hergestell ten Branntwelns Rechnung getragen werden kann; ferner ob es zweckmäßig ist, die im Interesse der Gesundheitspflege erforderlichen Maßregeln mlt der steucrlichen Kontrole iber den Branntwein in Verbinzung zu bringen, oder ob es etwa den Vorzug verdient, die beabsichtigte Regelung unter Anlehnung an das Nahrungtmittelgesetz herbꝛi⸗ zuführen; sowie endlich, in welcher 3 eventuell der Reinigunge⸗ zwang umzugestalten i, wird, um die oben dargelegten nachtheiligen
irkungen zu vermeiden. Wir en im 5. 4 des Branntweinsteuergesetzes vorgesehenen Zeitvunkt kann auf den Abschluß dieser Erörterungen nicht gerechnet werden; für jetzt erübrigt daher nur, die bezüglichen Gesetzes⸗
bestimmungen aufzuheben.
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befördert. In Schiffen,
1889.
Die der Hamburg ⸗ , Packetfahrt⸗Aktien⸗ gesellschaft gehörenden Dampfer, welche die Linie Stettin — Nem Mork aufrecht erhalten, werden gleichfalls den Vor⸗ chriften des hang er nderungsgesetzes ent⸗ prechend eingerichlet und ausgerlistet, Häufiger In gls in früheren Jahren waren die Agitationen r die Auswanderung, besonders nach Argentinien und Brasilien. In bedeutendem Maßt hat die Auswanderung nach den h zeichreten Ländern in Folge diefer Agitgtionen a . zu inn ö Een, . aden, ( tternehmern an Hamburger Da iffsgesellschaften gema ] ae fg f n rr denen .
wurden, von ihnen angeworbene Musmn ter, dener Ueberfahrtsgeld behufs späterer Rüchlahlung vorgeschossen werden sollte, zu beförbern, wurden von diesen zurückgewiesen, weil das Hamburger Gesetz Beförderungen, welche den Aug⸗ wanderern in dem Bestimmungzlande irgend 6 Verpflich⸗ tungen auferlegen oder die freie Bestimmung über ihre Be⸗
wegn irgendwie beeinträchtigen, verbietet. annigfach war während des verslossenen Jahres über Ungerechtfertigkeiten und unredliches Treiben von Aus wanderer⸗ Agenten, ganz besonders außerdeutscher an der ,,,, und rufsischen Grenze zu klagen. Es wurden von diesen Agenten mehrfach Auswanderer, denen alle Subsistenzmittel fehlten, und denen demzufolge in Nord⸗Amerika die Landung verweigert wurde, über die deutsche Grenze geschmuggelt und die dafelbst eingeführte Kontrole umgangen. Einigen Aus⸗ wanderern wurde bedeutend mehr Geld abgenommen, als der Befoörderungspreis beträgt, anderen sind sogar ungültige Fahrbillets verkauft worden. In vielen Fällen ist es den Be⸗ örden gelungen, den geschädigten Auswanderern, 6 durch 9 anderem
erantwortlichmachen der Expedienten, theils au
Wege zu ihrem Rechte zu verhelfen.
n Folge der theils durch Zeitungsnachrichten, theils in . * e nach Deutschland gelangten Klagen, daß Aus⸗ wanderer, denen wegen Mittellosigkeit die Landung in den Vereinigten Staaten verweigert werden würde, durch gewissen⸗ lose Agenten auf dem Wege über Canada befördert werden, ist in Hamburg, von wo eine geringe Auswanderer⸗Befoörderun nach Canada erfolgt, die Maßnahme getroffen worden, da jeder mit , , ,, für Canada versehene Aus⸗ wanderer bei der Einschiffung befragt wird, ob er diesen Weg aut eigener Initiative gewählt habe oder dazu beredet worden sei, fowie ob ihm, falls er von Canada nach den Vereinigten Siaaten weiter zu reisen beabsichtige, die weite Entfernung und der Kostenpunkt bekannt sei.
Die schon vor mehreren Jahren in der Presse aufgetauchten Klagen über Verkuppelung junger Mädchen nach Argentinien und Uruguay sind auch in diesem Jahre wieder hervorgetreten. Es ist in Folge dessen Seitens der Polizeibehörden in den deutschen Hafenstädten eine verschärfte Kontrole in dieser Richtung eingeführt worden. Diese Kgntrole hat in einem Falle ein Resultat ergeben und zur Bestrafung des Schuldigen
eführt. .
tf sHsondere Unfälle mit Auswandererschiffen sind im ver⸗ flossenen Jahr nicht zu beklagen gewesen, Ein von Stettin mit 147 Auswanderern nach New⸗Jork am 1. Dezember expedirter Dampfer stieß im Sund bei der . Hven auf Grund und erlitt eine Beschädigung. Die uswanderer wurden in Kopenhagen gelandet und demnächst über Hamburg nach New⸗York befördert. . ;
Die Auswanderung über die drei deutschen Häfen Hamburg, Bremen und Stetttin hat im verflossenen Jahre im Vergleich mit dem Vorjahre wieder etwas zugenommen; doch ist an dieser Zunahme die fremdländische (außerdeutsche) Auswanderung in üngleich höherem Maße betheiligt, als die deutsche sreichs⸗ angehörige) Auswanderung. Es wurden nämlich im Jahre 1858 aus obigen drei Häfen befördert:
1587 657 Personen, wovon 80 671 Deutsche,
gegen 172 452 fe „ I9 473 . 1887,
166 414 „, „66 647 ö. 1886, 155 147 „ 88 900 . 1886,
Davon reisten: . von , aus 88 483 Personen (gegen A1 007 im Vorjahre),
„Bremen , 965 5oog9 , , 99415,
„Stettin, 304, 19690, . Es hat hiernach die Auswanderung über Hamburg und Stettin zu⸗, über Bremen dagegen etwas abgenommen. Von den über Hamburg beförderten SS 483 Personen wurden be⸗ fördert? direkt mit 3458 Schiffen, indirekt mit 477 Schiffen zufammen 55 450 männliche, 33 023 weibliche, zusammen S386 485. Von den 88 483 Personen wurden 1996 in Schiffen befördert, die nicht als Auswandererschiffe betrachtet werden und daher keiner Kontrole unterliegen.
Die über Bremen ausgewanderten 95 500 Personen wurden befördert: direkt mit M6 Dampfschiffen und 1 Segel⸗ schiff und indirekt mit 5 Dampfschiffen; unter den Auswanderern befanden sich 13 248 Familien. Indirekt mit 5 Dampf⸗ schiffen wurden über Leith und Glasggw 230 Personen beför⸗ dert; mit dem Segelschiffe wurden l Personen nach Honolulu die nicht als Auswandere chiffe be⸗ trachtet werden und keiner Kontrole unterliegen, sind im Laufe des Jahres außerdem noch 51 Personen nach außereuropãischen Ländern gereist.
Die Über Stetlin ausgewanderten Personen wurden in 13 Dampfern befördert und gingen sämmtlich nach Nem⸗Hork.
Von n ,,, , wurden im Laufe des Jahres
den drei deutschen Häfen nh s . Personen befördert; 205 . g614 *
Nö Ferfonen.
Von diesen Personen kamen nach mburg .. 11 056 Personen, 66 29 822 .
remen Stelin . . zusammen. TTG Versm̃en.
Unter diesen M 182 Personen befanden sich 0 mittellase
von Lissabon aus England
Personen, sogenannte Pauperag; von lebteren stammten