erkrankt. Da er gewußt, daß ihm wiederum die Erlaubniß versagt würde, sei er 36 eine solche Erlaubniß nach Frank⸗ em Bahnhofe erkannt und verhaftet
worden. Auch die beiden Kinder seien gestorben, an 2 erselbe äsident, der die Erlaubniß versagte, der nationalliberale Hr. von Hergenhahn, habe in einer Wahlrede 6 . s sei das
furt gereist, sei auf Vater sich in Untersuchungshaft befunden habe.
Leben sei den Armen und Elenden gewidmet.
eine politische Heuchelei ärgster Art. Die Ausweisungen be⸗
träfen nicht, wie Hr. von Puttkamer einmal erklärt habe, be⸗ onders gefährliche Männer, sondern oft Kranke, Krüppel und reise, die sich seit Jahren von dem Parteileben fernhielten.
Beschwerden an den Reichskanzler würden fruchtlos sein. Da
die Landes⸗Polizeibebörden die entscheidende Instanz seien,
sollte man auch die Beschwerden an diese richten können, die aber auch meistens fruchtlos seien. Ost komme auf eine Be⸗ schwerde umgehend als Antwort eine erneuerte Ausweisung.
Pflicht des Bundesraths wäre es auch, sich über die Ent⸗
scheidungen zu informiren. Halte man die Unterdrückung der
lauten Agitation, die man in der Denkschrift hervorhebe, wirklich fuͤr einen Erfolg? Nur ehrsamen Spießbürgern und
Philistern könne daran gelegen sein, die äußere Ruhe her—
ele zu wissen. Die Regierungen sollten anders denken.
3 sei das Rechtsgefühl in den Massen gründlich zerstört.
ie rohen Kräfte würden immer mehr entfesselt. Die
Nationalökonomen maßten sich an, ein philosophisches Problem zu lösen dadurch, daß sie sagten, daß die ganze Gesellschaft nur durch Interessen zusammengehalten werde, und doch er⸗ kennten die größten Männer noch immer als die Grundlage der Gesellschaft das Rechts- und Billigkeitsgefühl an, das man durch solches Verfahren zerstöre. Wäre Hr. Miquel heute hier anwesend, er müßte sagen, daß in Frankfurt nicht der geringste Grund für den Belagerungszustand bestehe. Der Herr sei aber in der glücklichen Lage, glauben zu können, daß er jedesmal in Frankfurt unabkömmlich sei, wenn hier über die dortigen Ausnahmemaßregeln verhandelt werde. Die Mitglieder des Frankfurter Magistrats seien auch alle ent⸗ rüstet üher den dortigen Ausnahmezustand. Es sei ein Ersolg des kleinen Belagerungszustandes, daß derselbe in immer weiteren Kreisen verurtheilt werde und mit ihm das ganze System. Es wäre wünschenswerth, daß das Haus heute hörte, ob die Aus⸗ ö der offiziösen Presse über die Zukunft des Sozialisten⸗ gesetzes auf Wahrheit beruhten. Die Einen meinten, es wäre
die Absicht, das gemeine Recht zu ergänzen, die Anderen
meinten, das sei nur ein Vorwand für die Nationalliberalen, damit diese ihrer Versprechungen aus der vorigen Session ledig würden. Was gehe vor? Daß die Erweiterung des
Strafgesetzbuchs eine mildere Praxis nicht bedeute, entspreche
ganz den heutigen Anschauungen über die Humanität. Künfti⸗
en Geschichtsschreibern müsse man das Urtheil über unsere eutigen Zustände überlassen. Die Sozialdemokraten schöpften aus der Zunahme der theoretischen Ueberzeugung von der
Berechtigung ihrer Grundsätze Hoffnungen für ihre Zukunft.
Von dem Belagerungszustane werde in Zukunft nichts
übrig bleiben, als die unrühmliche Erinnerung an eine
Staatskunst, die ihr eigenes Dasein, oder das Dasein einer
. civilisirten Gesellschaft durch solche Dinge zu fristen versuche.
(Während dieser Rede ist der Reichskanzler in den Saal getreten, nimmt auf den Bänken der Rechten neben dem Abg. von Helldorff Platz, um sich lange und lebhaft mit ihm zu unterhalten. Er verläßt dann noch während der Rede des
Abg. Sabor wieder den Saal.)
Abg. Dr. Meyer (Jena): Der Vorredner habe gesagt, daß die in Regierungskreisen über die zukünftige Gestaltung des Sozialistengesetzes gepflogenen Verhandlungen nur den
Zweck hätten, die Nationalliberalen ihres Versprechens zu entledigen, im Laufe der Legislaturperiode das Ausnahmegesetz zu beseitigen und zu dem gemeinen Recht überzugehen. Es habe sich allmählich über das, was die Nationalliberalen in Bezug auf das Sozialistengesetz ausgesprochen hätten, ein förmlicher Mythus entwickelt. Auch in der Presse seien Behauptungen aufgestellt worden, die mit den Thatsachen nicht im Einklang ständen. In der vorigen Session, wo die Frage des Sozialisten⸗ gesetzes behandelt worden sei, hätten die Nationalliberalen er⸗ klärt, bereit zu sein, einer Verlängerung auf zwei Jahre zuzu⸗ stimmen, um inzwischen Gelegenheit zu der Erwägung zu geben, oh dieses Gesetz durch ein besseres und dauerndes zu ersetzen sei. Sie hätten keine Verpflichtung übernommen, daß das neue Gesetz sich auf dem Boden des gemeinen Rechts be⸗ wegen müsse.
Abg. Frohme: Der Strike der Vulkan⸗Arbeiter in Stettin sei dadurch entstanden, daß die Verwaltung der bedeutenden Werke offenbar bemüht gewesen sei, die schon niedrigen Löhne noch weiter herabzudrücken, und doch sei diesen Werken damals der Bau der Subventionsdampfer übertragen, durch die man den Arbeitern einen guten Verdienst zu schaffen meinte. Der Reichskanzler habe im Jahre 1881 erklärt, daß er alle Bestre— bungen, die auf positive Verbesserung der Lage der Arbeiter gerichtet seien, billige. Man könne demnach den Arbeitern nicht verdenken, wenn sie von dem ihnen gesetzlich eingeräumten Rechte der Koalition Gebrauch machten. Die Unterdrückung der Gewerkschaften sei nach jener Aeußerung des Reichskanzlers vollständig unverständlich. Der Strikeerlaß des Ministers von Puttkamer und seine Anwendung beweise die Bemühung, das Koalitionsrecht der Arbeiter möglichst zu beschränken. Es sei selbst amtlicherseits anerkannt, daß die Lohn—⸗ bewegung sich unter dem Schutz der Gesetzgebung, also durchaus gesetzmäßig veollziehe. Das Sozialistengesetz habe diese Be⸗ strebungen nicht treffen wollen. Die Theilnahme einer großen in, Sozialdemokraten an der gewerkschaftlichen Bewegung beweise nichts für die Anwendung des Sozialistengesetzes auf dieselhe. Die sozialdemokratischen Arbeiter seien sozusagen auch Menschen. Alle Maßnahmen gegen die gewerkschastliche Bewegung entsprächen nur dem gegen die Selbständigkeit der Arbeiter gerichteten System unter behördlicher Autorisation. Die Maßregeln seien nur bestimmt, den Arbeitgebern im Kampfe mit den Arbeitnehmern Vortheile einzuräumen. Der Strike der Fermer in Hamburg sei dadurch herbeigeführt, daß die Fabrikanten die Organisation der Arbeiter sprengen wollten. Das Bestreben der vereinigten Arbeitgeber, besonderg der Innungen, gehe dahin, das Koalitions— recht der Arbeiter möglichst einzuschränken. Die Innungen hätten aber die Aufgabe, ein gedeihliches Verhältniß zwischen Arbeitgeher und. Ärheitnehmer herzustellen. Die Polizeibehörde, z. B. in Hamburg, schütze die Arbeitgeber mehr, als dag Gesetz erlaube, Im Puttkamer schen Strike⸗ erlaß sei die Ueberredung von Arbeüern, zu strifen, unter
trafe gestellt. Wenn einmal das, Koalitiongrecht bestehe,
überreden, an einer Ver-inigung theilzunehmen. Als der Maurer Lorenz, Mitglied der Agfiiations kommi ion in Hamburg, auf einer Agitationstour in Langen im Kreise Offenbach im August vorigen , n. eine Versammlung habe abhalten wollen, um für die gewerkschaftlichen Interessen der Maurer daselbst thätig zu en die Versammlung verboten worden und Lorenz nach wenigen Stunden Aufenthalt wieder abgereist. Nach Hamburg zurückgekehrt, sei er auf Grund des Se ali ge g. aus dem Kreise Offenb ausgewiesen worden. Auf seine Beschwerde habe das hessische Ministerium, unterzeichnet vom Minister Finger, erklärt, die Ausweisung sei gerechtfertigt, weil Lorenz von 1875 bis 18378 dem Ausschuß des im letzten Jahre auf⸗ elösten ,,, . Allgemeinen Maurer⸗ und Stein⸗ n., angehört habe, weil er wiederholt in öffentlichen Ver⸗ sammlungen, wo nur sozialdemokratische Redner aufgetreten, den Vorsitz geführt, der Agitationskommission des Fachvereins der Maurer als eins der 7 Mitglieder . und bei den Wahlen 1884 und 1887 in hervorragender Weise für einen sozialdemokratischen Kandidaten agitirt habe! Was seien das für Gründe! Der Mann habe lediglich seine staatsbürger⸗ lichen Rechte ausgeübt. Der Allgemeine Maurer⸗ und Stein⸗ hauerverein sei auch nicht aufgelöst, er habe sich selbst auf⸗ gelöst. Man sollte nicht mit dem Worte „aufgelöst“ solchen Humbug treiben. So wagten es die Behörden, gesetzlich er⸗ laubte Handlungen so darzustellen, daß eine Ausweisung er— folgen könne. Hier unterfange sich die Behörde, einen Mann wegen Handlungen auszuweisen, welche seiner heimathlichen Behörde in Hamburg keinen Anlaß zu einem Vorgehen gegeben hätten. Bei solcher Anwendung des Sozialistengesetzes müsse den Herren von der Regierung selbst grau und blau vor den Augen werden. Er appellire an das Rechtsbewußtsein aller Der jenigen, die noch ein solches hätten. In einer Zeit, wo in Preußen die Erhöhung der Krondotation von 12 auf 16 Millionen gerechtfertigt werde mit dem allgemeinen Steigen der Preise, wo man Angesichts der ganzen Welt ganz ernst behaupte, der preußische Hofhalt könnte mit über 12 Millionen jährlich nicht bestehen, wo eine Volksvertretung anstandslos bewillige, wage man es, den Arbeitern, die um ihr täglich Brot kaͤmpften, das Recht zu nehmen, nach einer günstigeren wirthschaftlichen Lage zu streben. Das sei ein nettes prakti⸗ sches K Der Kaiser habe es als eine sehr wichtige soziale Aufgabe bezeichnet, den Arbeitern begreiflich zu machen, daß sie ein berechtigter Stand seien und als solcher anerkannt würden. Die Worte seien durchaus berechtigt. Gerade die Sozialdemokraten hätten sich bemüht, die Arbeiter über die Gleichberechtigung ihres Standes aufzuklären. Sie würden aber deshalh gemaßregelt und verfolgt. Nach alle dem habe er nicht nöthig, noch ein besonderes Kapitel über die Ehrlich keit von Behörden und Regierungen zu halten. Abg. Liebknecht: So dürftig die Gründe für die Recht—⸗ fertigung des Belagerungszustandes seien, das gebe er dem Vertreter des Bundesraths zu, daß diese, je länger der Be⸗ lagerungszustand dauere, desto mehr Gründe für denselben haben werde. Eine Beleuchtung für die Art der Recht⸗ fertigung liefere besonders auch der Umstand, daß das eine Mal der „Sozialdemokrat“ als das Organ der Parteileitung hingestellt und dann wieder eine in dem Blatt abgegebene Erklärung als nicht von der Parteileitung abgegeben angesehen werde. Wenn die anarchistischen Bestrebungen in Deutschland nicht in erheblichem Maße vorhanden seien, so sei das nicht ein Verdienst der Regierung, sondern der Sozialdemokratie, welche so mächtig aufklärend gewirkt habe, daß diese Be⸗ wegung, wiewohl sie von den Behörden künstlich gezüchtet worden, nicht habe aufkommen können. Daß die anarchisti⸗ schen Bestrebungen wesentlich durch das Sozialistengesetz und von Beamten der Polizei planmäßig herbeigeführt worden, werde seine Partei bei der Verlängerung des Sozialisten⸗ gesetzes nachweisen. Wie die Ausweisungen erfolgten, habe er an seiner eigenen Person erlebt. Aus Berlin sei es ge— schehen, weil er bei der vorletzten Reichstagswahl eine Rede halten wollte; aus Offenbach, weil er dort kandidirt habe, aus Hanau, weil er einige Offenbacher Freunde dorthin bestellt habe. Aus Leipzig hätten seit Jahren viele Ausweisungen von Männern allein wegen ihrer Thätigkeit in Fachvereinen stattgefunden. So seien Mitglieder des Vorstandes des Metallarbeitervereins, des Tischlervereins und anderer Fach⸗ vereine ausgewiesen worden. Die Leute hätten sich überall erkundigt, wie ihr Verein der Auflösung entgehen könne, und hätten danach ihre Statuten und Einrichtungen gestaltet. Aber wegen irgend eines ungeschickten Ausdrucks eines Mitgliedes in einer Versammlung werde der Verein aufgelöst und der Mann ausgewiesen. Den Stein⸗ metzen sei dabei angekündigt worden, wenn sie nicht aus dem Fachverein ausschieden. Die Mitglieder seien selbstverständlich mannhaft genug gewesen, nicht auszu⸗ treten, und seien ausgesperrt worden. Da sei die Polizei zu Hülfe gekommen und habe den Fachverein aufgelöst. Und als trotzdem die Bewegung der Steinmetzen nicht unterdrückt worden sei, habe man zum Soziglistengesetz gegriffen und plötzlich einen Geheimbund entdeckt. Thatsächlich sei denn auch nach langer Untersuchungshast über eine Anzahl von Steinmetzen Gefängnißstrafen verhängt worden. Alle diese Leute hätten nichts gethan, als daß sie zusammengekommen seien, um ihre Fachinteressen zu besprechen. Wenn aber der deutsche Philister lese, daß in Leipzig ein Geheimbund entdeckt worden sei, so träume er von Mord und Empörung. Alles, was eingetreten sei, sei von der Sozialdemokratie voraus⸗ gesagt worden. Das Sozialistengesetz sei die Pandorabüchse gewesen, aus der alles dies hervorgegangen sei. Sie seien, was sie seien, und blieben es auch. Aber sie hätten wahr⸗ haftig keine Freude daran, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Sie wollten die Besserung der Dinge, und es freue sie sehr, wenn sie sie auf gesetz⸗ lichen Wege haben könnten. Der Citatenschatz aus dem „Sozialdemokrat“ sei heute nicht geöffnet worden. Für jede solche Aeußerung könnten sie ihrerseits Thaten bringen, die jedem mitfühlenden Menschen das Blut in Wallung bringen könnten. Sie blickten mit einer gewissen Jronie auf die Ver⸗ legenheit, in der das Haus sei, das Sozialißtengesetz in das gemeine Recht uberzuführen. Man sei mit Leichtigkeit in das Sozialistengesetz hineingekommen, nun könne man die Folgen seiner Stinden nicht los werden. Man schleppe das Sozialisten⸗ gesetz mit sich, es sei eine schwere Kette geworden. Ein Antrag auf Schluß der Ditzkussion wird eingebracht. Vor der Abstimmung darüber bezweifelt Abg. Singer die a ü. des Hauses.
a das Bureau einstünmig das Haus für nicht beschluß⸗ fähig hält, wird die Sitzung abgebrochen, J
müsse die Möglichkeit gelaffen werden, andere Arbeiter zu
— Dem , g,. ist der Entwurf eines Ge⸗
setzes, betreffend die Aufnahme einer Anleihe ür Zwecke der Verwaltung des Reichsheeres, nebst egrüͤndung zugegangen. Derselbe hat folgenden Wortlaut: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutschꝛr Kaiser, König
von Preußen ꝛe.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des
Bundesraths und des Reichstages, was folgt:
§. 1. Der Reichskanzler wird ermaͤchtigt, die außerordentlichen Geldmittel, welche in dem Nachtrag zum Reichshaushalts Etat für das Etatsjahr 1889,90 zur Bestreitung einmaliger Ausgaben der Verwaltung des Reichsheeres mit 12 495 575 M vorgesehen sind, bis zur Höhe dieses Betrages im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu diesem Zweck in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaffung jener Summe erforderlich sein wird, eine verzinsliche nach den Be⸗ stimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundes- Gesetzblatt S. . zu verwaltende Anleihe aufzunehmen und Schatzanweisungen auszugeben.
8. 2. Die Bestimmungen in den 55. 2 bis 5 des Gesetzes vom 27. Januar 18765, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine ⸗ und Telegraphenverwaltung (Reichs ⸗Gesetzblatt S 18). finden auf die nach dem gegenwärtigen Gesetze aufzunehmende Anleihe und guszugebenden Schatzanweisungen mit der Maßgabe Anwendung. daß Zinsscheine auch für einen längeren Zeitraum als vier Jayre aus—⸗ gegeben werden dürfen.
Urkundlich ꝛe.
Gegeben 2c.
Begründung.
Der vorliegende Gesetzentwurf schließt sich den gleichartigen, mit Bezug auf den Reichshaushalts⸗Etat vorgelegten früheren Entwürfen insofern an, als er die . Grundlage für die Aufnahme der⸗ jenigen Anleihemittel schaffen soll, welche in dem Nachtrag zum Reichshaushalts ⸗ Etat für 1889.90 im Kapitel 23 der Einnahme unter Titel 1 und 2Weingestellt und zur Bestreitung der in der Erläuterung zu diesen Titeln bezeichneten Ausgaben des Heerwesens bestimmt sind.
Bezüglich der Frage wegen Deckung der Ausgaben aug den ordentlichen Einnahmen oder aus Anleihemitteln ist nach den Grund⸗ sätzen verfahren, welche bisher zur Richtschnur gedient haben. Ins⸗ besondere gilt das von den Ansätzen für Grundstückserwerbungen und Bauten. Für die übrigen einmaligen Ausgaben der Verwaltung des Reichsheeres ist die Uebernahme auf Anleihemittel insoweit vor⸗ gesehen, als es sich nicht um Forderungen handelt, welche sich in den Grenzen der sonst in Jahres⸗Etats aufgeführten Beträge für geringere Organisationsänderungen bewegen. Die letzteren sind den ordentlichen Mitteln zur Last gestellt.
— In der gestrigen (33.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten bemerkte bei der weiteren Berathung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unter⸗ richts- und Medizinal-Angelegenheiten, und zwar bei Kap. 124 Tit. 1 der dauernden Ausgaben, der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von Goßler:
Meine Herren! Der geehrte Herr Vorredner hat von Absichten der Regierung gesprochen, von Absichten, die er nicht weiter enthüllt hat, ich muß ihm erwidern, daß ich keine anderen Absichten Seitens der Regierung kenne, als diejenigen, welche in dem Vermerk unmittel⸗ bar zum Ausdruck gekommen sind. Der Ausgangepunkt des Vermerks knüpft allerdings an die hier gepflogenen Debatten und an die prak⸗ tischen Erfahrungen an. Es ist vielfach innerhalb des Hauses und zwar von allen Parteien des Hauses als ein Nothstand empfunden worden, der nicht bloß kirchlicher Natur ist, sondern auch das allgemeine soziale und staatliche Leben erfaßt, daß die Theilung der großen Parochien und die Entwickelung des Kirchenbaues nicht ange⸗ messen voranschreitet. Anträge sind hier gestellt worden, Anträge sind abgelehnt. Aber der Gedanke, den ich hier eben ausgesprochen habe, hat die Billigung weit über diejenigen Kreise hinaus gefunden, aus denen die Antragsteller hervorgegangen sind. Was die praktischen Er⸗ fahrungen betrifft, auf welche ich hinwies, so beruhen sie auf einem Punkt, den die Herren bisher noch nicht erwähnt haben, der aber sehr tief einschneidet in das Leben der Gemeinden. Entgegen einer früheren wohlwollenden Praxis ist die Staatsregierung an der Hand der Rechtsprechung der Gerichte dahin gekommen, daß, wenn es sich um die ö sogenannter Nebenkirchen handelt, sie den Patronatsbeitrag ablehnen muß. Früher nahm die preußische Staats⸗ regierung an, daß in fiskalischen Patronatsgemeinden oder landes herrlichen Patronatsgemeinden — ich werde gleich auf den Ausdruck kommen — die Regierung berechtigt sei, den Patronatsbeitrag auch zum Bau einer zweiten Kirche, einer sogenannten Nebenkirche zu leisten, wenn eine Ueberfüllung eines kirchlichen Gebäudes vorlag, und die Unmöglichkeit sich erwies, dieses Gebäude angemessen zu erweitern. Durch die Judikatur ist dies der Regierung abgeschnitten und daraus ergiebt sich nun in der That eine sehr große Fülle von Schwierig keiten nicht bloß hier in Berlin, sondern auch in allen Theilen des Landes, wo durch eine industrielle oder Fabrikbevölkerung eine große Vermehrung der Bevölkerungszahl eingetreten ist. Die Klagen sind namentlich aus Oberschlesien sehr laut geworden, und es wird in der That Vielen, die die Sachen ansehen, wie sie praktisch liegen, nicht recht in den Sinn kommen, daß, wenn die Regierung für die Haupt⸗ kirche zahlt, sie für die Nebenkirche nicht zu zahlen braucht. Das ist für mich im Wesentlichen der praktische Gesichtspunkt. Ich will, da ich das Wort „fiskalisches Patronat“ in den Mund genommen habe, die Sache ganz kurz erörtern. Ich begreife in der That nicht, warum wir uns über dieses Wort streiten wollen. Die Gesetzgebung ist darüber ganz klar: der Landesherr ist Patron, und der Fiskus zahlt. Der Landesherr hat die Rechte auszuüben und zwar, auf Kosten des. Staats, welcher in vermögensrechtlicher Beziehung „Fiskus“ heißt; einen andern Sinn hat der Vermerk auf der Seite Ihres Etats nicht. Er bezeichnet die Quelle, aus welcher das Geld genommen werden soll; denn es giebt auch Königliche Patronate, deren Lasten unmittelbar aus Königlichen Mitteln getragen werden. ch weiß nicht. ob der Verfasser dieses Vermerks nicht vielleicht gerade darauf hat hinweisen wollen, daß es auch landesherrliche Patronate giebt, welche nicht aus dem fiskalischen Säckel bestritten werden. kann versichern, für mich ist die Sache ganz einfach und klar und ich sehe nicht, wie man hinter dem Gebrauch des Wortes „fiskalisch“ irgend einen be⸗ sonderen Gedanken hat finden können. Wie die Patronatsrechte des Staats auszuüben sind, steht auch durch Gesetz fest; ob die Patronate landesherrliche oder fiskalische genannt werden, ist rechtlich ohne Be⸗ deutung. An den Bestimmungen über die Ausübung der Patronats⸗ rechte irgendwie rütteln zu wollen, kann der Regierung nicht in den Sinn kommen.
Die Darlegungen, welche der Hr. Abg. Rickert von der Ent- wickelung des Patronats nach der Verfassung und nach Ihren Be⸗ rathungen von 1873 gegeben hat, kann ich in keinem Maße theilen. Auf die Verfassung und deren Geschichte hier näher einzugehen, hat, glaube ich, kein unmittelbares Interesse. Die Frage der Patronate durch die Verfassung zu ren. erwies sich schließlich als so schwer, . man es aufgab, den Satz auszusprechen: die Patrongte werden aufgehoben; man verschob die Entscheidung wie so vieles Andere auf eine spätere gesetzliche Regulirung. Davon ist aber gar
keine Rede gewesen, als damals diese Beschlüsse gefaßt wur⸗
den, daß die Patronate zu einem ewigen Stillftand verurtheilt
werden sollten. Jedenfalls geht aus der Geschichte dieses Hauses klar hervor, daß im Jahre 1873, als Ih Theil des vorliegenden Vermerks einführte, die Auffassung die ent⸗ gegengesetzte von der war, welche der Abg. Rickert aus den . h Verhandlungen vorgeführt hat. Er hat die Stelle nicht vor e e weil er das Buch nicht zur Hand hatte. 85 habe es hier unb bitte die paar Zeilen vorlesen zu dürfen. Der
Berichterstatter aus:
re Budgetkommission den ersten zũglichen
bg. Miquel führte als
Schluß Hi // Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 2 Uhr.
Ich möchte nur kur darauf binweisen, daß die Budget⸗ kommission durch die Bezeichnung des Titels soweit solche auf
rechtlichen ¶ Verpflichtung des Staats, beruht“, das. elbe bo 2 wollen, was im, weiteren Verfolge in dem ,. ausgedrückt ist, daß nämlich aus diesem Titel 2 zu Patronatsbauten nicht Bedürfnißhuschüsse gegeben werden können, sondern nur diesenigen Bauten bestritten werden dürfen, zu pelchen eine rechtliche Verpflichtung des Staalg vorhanden ist, daß auch pro futuro nur solche Patronate, welche keine Lasten dem Staat verursachen, ohne Zustimmung der beiden ,. des Landtages neu begründet werden können. Es soll, der Staatsregierung natürlich nicht entzogen werden, Patronate zu übernehmen unter Bedingungen, welche die Möglichkeit der Belastung des Staats ausschließen; wo aber mit dem Patrongt Pflichten verbunden sind, da wird nach diesem ö die Zustimmung des Abgeordnetenhauses noih⸗ wendig sein. . (
24 ist dieselbe Stellung, welche die Königliche Staatsregierung. in dem gegenwärtigen Vermerk eingenommen hat. Die Sache liegt so: wir Eren den Patronats-Baufonds zu verwenden und verwandt nur da, wo wir pflichtmäßig anerkannten, daß eine rechtliche Ver⸗ pflichtung des Staats vorliegt. Wir haben das Recht — auch nach dieser Motivirung — Patronate zu übernehmen, welche den Fiskus oder den Staat nicht belasten. Daß davon Gebrauch gemacht sei, weiß ich im Augenblick nicht, ich glaube es auch nicht. Wie Sie zu⸗ geben werden, sind wir aber in thesi berechtigt anzunehmen, baß wir Patronate übernehmen können, wenn der Landtag die Mittel inn. bewilligt, und um diese weiteren Ausgaben handelt es sich. Es sind einfach Praktische Erwägungen, die uns den Wunsch gegeben haben, an i heranzutreten. Wie liegt es denn? Im Extra- ordinaͤrium des Etats bewilligen Sie nichts nach Ihren Grundsätzen können es auch, meine ich, nicht thun — wenn Ihnen die Regierung nicht die Unterlagen giebt, damit Sie beurtheilen können, ob die Forderung der Königlichen Staatsregierung angemessen ist. Sie verlangen bei jedem projektirten Bau Änschläge und. Projelte. So hat es im vor— liegenden Falle auch zu geschehen und ebenso mußte die Regierung es für nöthig erachten, daß, wenn Sie im Extraordinarium Mittel für den Bau von Kirchen bewilligen, über welche das Patronat über⸗ nommen werden soll, nach irgend welchen Durchschnittssätzen dieselben für den Patronatsbaufonds eingestellt werden, um die Kirchen dem ˖ nächst aus diesem Patronatsbaufonds zu unterhalten.
Ich glaube, meine Herren, Sie haben da alle Garantien, welche Verfassung und parlamentarische Gewohnheit Ihnen giebt, um sich
egen Ueberrumpelung und unrechtmäßige Behandlung zu h f,
habe . . . ,, Etat den Herrn Finanz ·Minister geneigt zu machen, mit speziellen Anträgen, wegen zweirr, (bange; sischen und einer katholischen Kirche zu kommen. Zufällig betrifft keiner diefer Fälle eine Kirche in Berlin, die katholische Kirche speziell liegt in Oberschlesien, ich kann auch den Namen nennen, in KRybnick, wo geradezu schwere Mißstände dadurch eingetreten sind, daß der Fiskus es ablehnen mußte, für eine zweite Kirche, die durchaus nöthlg ist, innerhalb des fiskalischen Patronats Gelder zu geben. Der
err Finanz⸗Minister sagte mir aber — und ich mußte mir das mit . erwidern lassen —, die Prosekte und Anschläge seien noch nicht so weit vorbereitet, daß sich ein sicherer Ueberschlag geben lasse, es könne daher eine Anmeldung zum Etat nicht erfolgen, Also, meine Herren, dieselben Grundsätze, die allen Ressorts gegenüber beobachtet werden, hat der Herr Finanz ⸗Minister mit vollem Recht auch mir gegenüber in diesem Falle zur Anwendung gebracht. kö
Ich bitte Sie dringend, meine Herren, die Verhãltnisse so zu nehmen, wie sie liegen, und nicht etwa zu glauben, Laß ein Geheimniß Seiteng der Regierung dabei ist. Es ist wirklich so, daß, von Tag zu Tag es immer mehr klar wird: es ist nicht bloß ein kirch⸗ kiches Fnteresse, sondern ein allgemein politisches Interesse, dem Kirch enmangel, der Ueberfüllung der Parochien einen Damm zu setz en. Und wenn Sie der König⸗ lichen Staatgregierung dazu die Hand reichen, dürfen Sie überzeugt sein, nicht bloß im Interesse der Kirche, sondern auch in dem des Staats etwas Gutes zu thun.
Abg. von Rauchhaupt: Dem Antrage Rickert auf noch⸗ malige Prüfung in der Kommission könne er einen Sein? Freunde wollten durchaus nicht vom konfessionellen Standpunkt für sich auf Kosten der katholischen Kirche etwas herausschlagen. Die Parität werde , Vermerk vollkommen aufrecht erhalten. enn der Abg. Dr. Windthorst jede Ge⸗ legenheit benutze, um immer wieder in agitatorischer Weise den Kulturkampf zu beginnen, so verlasse das Haus in der That den Boden der sachlichen Dis kussion, Die Ausführungen des Abg. Dr. Miquel im Jahre 1873 sprächen absolut für ihn (Redner). Wolle man nach dem An⸗ trag Windthorst den ganzen Vermerk streichen, welche Reden würden dann vom Centrum über diesen unerträglichen Dis⸗ positions fonds, den der Kultus⸗Minister zu Gunsten der evan⸗ gelischen Kirche verwende, ge ider . Die rechtlichen Be⸗ benken könnten durch einen schriftlichen Bericht der Kommission klar gestellt werden. Die Verfassung verlange nicht obliga⸗ torisch die Aufhebung der Patronate. Beide Kirchen könnten ohne staatliche Unterstützung in Bezug auf Kirchenbauten nicht auekom men. Der Abg. Pr. Windthorst solle doch offen erklaren, er wünsche keine Unterstützung des Stgats für Kirchenbauten! Werde der Antrag der Budgetkommissien angenommen, so werde für das Land etwas Gutes für alle Zukunft geschaffen werden.
Abg. Dr. Windthorst: Solche Redensarten, daß er wieder in agitatorischer Weise den Kulturkampf beginne, könne er alle Tage lesen. Auf die staatliche Unterstützung wollten die Katholiken verzichten, sobald auch die Evangelischen dasselbe thäten. Auch nach der nothwendigen Entwickelung der Ver⸗
ältnisse zwischen Staat und Kirche müsse man zu diesem unkt kommen, und um so rascher, je mehr man das Staats⸗ lirchenthum so entwickeln wolle, wie jetzt. Der Minister möge allerdings keine Hintergedanken haben, aber der Zusatz zu diesem Vermerk im Etat sei durch die verschiedenen An⸗ regungen, in Berlin 20 Kirchen zu bauen, veranlaßt. Das Wort „fiskalische Patronate“ stehe allerdings nur in den Erläuterungen, und habe budgetmäßig nicht die Be deutung, wie, der Vermerk im Dispeositiv. Aber die Regierung habe diesen Ausdruck einmal gebraucht. Die Auionomie der Kirchengemeinschaft und die neuere Stellung der Kirche zum Staat ertrügen das Patronatsrecht nicht länger. In der Verfassung sei nach einem Gutachten eines bewährten Juristen die , . des Patronat gewollt. Nun werde mit Linem Hal das Wort des früheren Abg. Dr. Miquel uber die Verfassung gestellt oder wenigstens als eine Dekla⸗ ration derselben g , . Bei solchem Vorgehen müsse seine ö. Anträge auf Ausführung des Artikels 17 ö erwägen.
einer
versucht — ich kann das anführen —— schon
ie nicht katholischer Konfession seien, könnten die , , ,. , . teten hat istorisch entwickelt und seien nicht zu ändern.
. eue die Evangelischen aus eigenen Mitteln bereits fünf Kirchen gebaut. Mit einer staatlichen Unterstutzung ohne atronat sel er einverstanden. Katholische emeinden ia nr Anträge auf ein staatliches atronat nicht gestellt haben, das könnten nur die Bischöfe, und er möchte den Bischef sehen, der das gethan habe. Er habe stets für beide Konfessionen a. Recht verlangt; wenn es öfter für bie Katholiken geschehen sei, so habe dies daran gelegen, daß den Katholiken öfter Unrecht ethan sei.
atholiken nicht ,,.
verlangen, daß ein adäquater Betrag auch den Katholiken ge⸗ geben 2 Wie wenig die Rechte bereit sei, Parität zu äben, habe sie bei einem weiteren Titel gezeigt, der von den Beihülfen für Geistliche handele. Die Rechte habe ein für alle Mal das Recht verloren, zu sagen, daß das Centrum nicht Parität übe. Aber sie gehe von dem Standpunkte aus: für uns Älles und für Euch die Brocken, die vom Tische des
n fallen. derr hig von Benda: Wenn der Titel doch einmal der Budgetkommifssion überwiesen werden solle, so möchte er die Redner bitten, lee. auf das Wort zu verzichten.
Abg. Br. Enneccerus: Von Brocken für die katholische Kirche konne doch keine Rede sein. Es sei dem Centrum doch oft genug vorgerechnet worden, daß prozentualiter pro Kopf der katholischen Bevölkerung mehr entfalle, als pro Kopf der evangelischen Bevölkerung. In dem Titel stehe nichts von 20 Kirchen in Berlin. Seine Freunde seien wahrlich nicht geneigt, große Mittel für die reichste der Gemeinden des Staats Preußen für diesen Zweck zu bewilligen. Solche. Schreck— gespenster könnten seine Freunde von einer ruhigen Beurthei⸗ lung dieser Frage nicht ablenken; Von solcher Bedeutung, wie die Abgg. Rickert und Dr. Windthorst es hinstellten, sei diese Frage denn doch nicht. In der nnahme des Vermerks der Regierungsvorlage liege allerdings ein er fen Vedenken! Der Vermerk könne zum allermindesten so gedeutet werden, daß, sobald irgend eine Auf⸗ wendung für irgend eine Last bezüglich übernommenen Patro— nats von Seiten des Landtages im Etat bewilligt werde, dann damit die Uebernahme der gesammten Patronatslasten für die Dauer verbunden sei. Aber diese Fassung habe gerade bie Budgetkommission geändert, sodaß eine Aufwendung gus diesem Fonds nur möglich sei, sofern die Mittel zur Be⸗ streitung der Lasten eines derartigen Patronats durch den ,, bereit gestellt würden. Dieser Rechts⸗ zustand bestehe aber schon jetzt. Patronatslasten bedürften der Zustimmung des Landtages durch das Etatsgesetz. Diesem Gedanken habe früher der Abg. Br. Miquel Ausdruck ge⸗ eben. Eine kommissarische Berathung halte er an sich nicht . nöthig. Doch wolle er ihr mit Rücksicht auf Diejenigen, welche . durch Schreckbilder beeinflussen ließen, nicht wider⸗ sprechen. Ein schriftlicher Bericht werde die gewünschte Klar⸗ heit bringen. Abg? Rickert: Er wolle der Mahnung des Abg. von Benda Hen und nur auf die Konsequenzen hinweisen, welche die Zustimmung zur Uebernahme der . von Seilen des Landtages haben könne. enn beispielsweise eine Kirche ganz oder ,. zerstört werde, habe der Staat die Verpflichtung, sie neu zu bauen. Damit würden unüber⸗ sehbare finanzielle Lasten übernommen werden.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch: Er habe be⸗ dauert, daß die Budgetkommission nicht von vornherein einen eingehenden schriftlichen Bericht erstattet habe. Dann würde es nicht möglich gewesen sein, diese einfache Frage in dieser Weise ,,, und auszubeuten. Die evangelischen Ge⸗ meinden Berlins könnten sehn wohl ihre kirchlichen Bedurf⸗ nisse befriedigen, wenn sie aufhörten, sich in Parteien zu spalten. Für die Katholiken solle das Bedürfniß einer staat⸗ lichen Beihülfe nicht bestritten werden.
Abg. Rickert; Er wisse nicht, wie der Abg. Freiherr von Zedlitz Und Neukirch dazu komme, von einem Aufbauschen und Ausbeuten zu reden. Seit 1834 habe diese Frage dieses Haus in vielen Sitzungen beschäftigt; seine Partei habe immer wieder die Stöcker'schen Anträge. zurückgewiesen. Jetzt auf einmal solle die ganze Sache garnichts bedeuten.
Der Titel wurde . den Anträgen an die Budget⸗ kommission zurückverwiesen.
. ihk 2 sind eingestellt 5 500 00 M (im laufenden Etat 4 006 600 M zur Verbesserung der äußern, Lage der Geistlichen aller Bekenntnisse. Der Vermerk dazu lautet:
i onds ist nach Erfüllung der auf demselben ruhenden an , ,, . dazu bestimmt, das Jahreteinkommen der bereits fünf Jahre im Amt befindlichen Geistlichen in evan⸗ gelischen Pfarren auf 2400 * und in katholischen Pfarren auf 1800 M zu erhöhen, sodann den Pfarrern Alterszulagen und Unter⸗ stützungen zu gewähren. — Die Abftufung der Alterszulagen ist in ber Weise zu? regeln, daß das Jahreseinkommen der Geistlichen nach Ablauf einer weiteren Dienstjeit im Pfarramt und zwar für die evangelischen Geiftlichen von je fünf Jahren um ie 100 6 his zum Höchstbetrage von 3600 „M, für die kfatholischen Geist:⸗ lichen von 15 Fahren auf 20090 S, 15 Jahren auf 2260 M und 25 Fahren auf 2400 „ steigt. Die am Jahres hluss n . Bestände können in die folgenden
ahre übertragen werden.
ö Die . beantragt, statt der gesperrten Worte n:
ö seten die katholischen Geistlichen von je, 5 Jahren um je 150 bis zum Höchstbetrage von 2400 „ steigt.
Abg. von Strombeck beantragte, in dem Vermerk zu An⸗ fang anstatt der Worte „im Amt / zu setzen im Pfarramt und hinter dem Worte „Geistlichen/ einzuschalten geinschließ⸗ lich derer in staatlich anerkannten Nijfihn gpfarren ;
Abg. Freiherr von Huene beantragte, im er ten Satze hinter „sodann“ einzuschieben „nach Erfüllung dieses Zweckes“ und im zweiten Satze die hinter den Worten „katholischen Geistlichen“ in der gesperrten Stelle folgenden Worte zu fassen: 96 se 5 Jahren um je 300 1 bis zum Höchstbetrage von 7100 teigt“. ö .
. bat unter Hinweis auf die finanzielle Lage einzelner Gemeinden der Dibzese Limburg, bei Ge⸗ währung von zu hf die Leistungsfähigkeit der Gemeinden
i u rigoros abzuschätzen. . 36 bg. g, 3 . die Abgabe einer Erklärung, daß, wenn die in diesem Etat bereit gehaltenen Mittel nicht außreichen sollten, die Regierung im nächsten. Jahre ver⸗ stärkte Mittel zur n n der hetreffenden Bedürfnisse ein⸗ stellen werde. Die Budgetkommission habe den Vermerk zu Gunsten der katholischen Geistlichen bereits geündert; auf diesem Wege weiterzugehen, werde wohl nicht möglich sein.
Abg. gern bat, die Wohlthat der Reliktenbeiträge für die Gegiig auch auf die neuen Provinzen auszudehnen; es entspreche dies der Billigkeit und Gerechti keit. ⸗
Abg. von Oertzen fragte an, ob die Absicht vorliege, aus dem in Berathung stehenden Fonds 3 die Geistlichen der Gemeinden der lr il r ne ,. ich von der Landes⸗ kirche getrennt hätten, zu bedenken. Nach des Redners Meinung liege eine solche Verpflichtung vor.
Abg. von Strombeck empfahl sei — Hinweis, daß die e an dle Geistlichen gewährt würden ur Enischadigung für die ausgefallenen Stolgebuhren; diese
einen Antrag mit dem
2
ö — * .
fest angestellte Geistliche nicht dem Zweck der Seelsorge
fähigkeit
zu Grunde zu legen.
die
angenommen würde, erst
66 ankommen,
Goßler:
wärtigen Titel genau denjeni welche das
— so bemessen werden möge, freier Wohnung — der
ich muß das hier konstatiren, greift, als ob die Regierung Hauses zurückbleiben wollte,
Wenn geschlagen hat, der zehnjährige jahre unter zu lassen. Aber Beschlüsse, nicht in der sie den Antrag von Huene,
Erörterungen im vorigen
wie den Lehrern gegenüber, funden hat, daß durch die
auch Diskussion hingeben.
Abhülfe versprechen kann. hervorgehoben, daß
eren aber die Zulage, we auf einer alten Verfügung, angegriffen worden ist. Zustimmung des des Anfangstermins für die
rechnen, ausgehen können. Kurzum, entschlossen, dem Antrage kommen.
regte Hr. von Oertzen die
nicht in der Lage, nur versichern, daß altlutherische Geistliche stehen, derartige Zulagen
Gegenstand sehr ernster
als privilegirte in Preußen mit dem Herrn Finanz, außer Stande erklärt, sich
Was die Missionsp
den Begriff „Pfarrer im und ⸗Geistliche nicht fallen, Strombeck anzunehmen. sich um Propaganda auß an, daß jede hat, schützen, ju sammeln und folgt aber nicht für den
finanzielle Unterlage gewã auferlegt, zu erfuͤllen. jede Kirche es für ihre geistliche zu ernennen, als
thellen hinbringe fallen! Das eine
würde,
wo dahin gehende Antr
handen ist, in jeder Hinsicht Auch gegen die Beg meinerseits kein Bedenken
damit nicht r. von
aätten aber auch die Miffionspfarrer erlitten, und es könne
Seine Parlei werde bei jeder geforberten evangalischen Kirche
dabei nicht in Betracht kommen, daß sie nicht selbständige und
wären, um das Vordringen
eien; die Missio , ihre Aufgabe sei allein die
Abg. Mosler befürwortete den Antra usicherung von 2709 6 nur dem Skala entspreche, welche 13090 6 für die katho für die evangelischen Geistlichen enthalte. oͤherer gaben der evangelischen Geistlichen für ihre Familie könnten keinen Grund zur Ablehnung bieten. Die Kommission sei auch hrung von A006 hereit gewesen. wenn der Kommissionsvorschlag 25 Jahren bei einem solchen mit dem der evangelische anfange. Das entspreche nicht der Billigkeit und Parität.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, Dr. von
schon im vorigen Jahre zur Gewä Der katholische Geistliche würde,
Meine Herren! Die Staatsregierun
hohe Haus im vorigen haben mit großer Mehrheit damals beschlossen, d Kap. 124 Tit. 5 des Staatshaushalts⸗Etats — je
bereits Geistlichen in evangelischen Pfarren 2400 , in k 1806 M beträgt und in zweckmäßig abgestuften
die evangelischen Geistlichen auf 3690, für die kat auf 2406 ½ι nach 26 jähriger Amtsdauer entsprechend ist der gegenwärtige
i katholischen Geistlichen . itz ist , bereit, ie Regierung erkennt an, daß, wie der le Die e ir Spalt zwischen dem fünft ein ,,, tin⸗ . daß es sich em t er Staatskasse intre , die Regierung ist, anknüpfend an Ihre vorjährigen age, ein Versprechen dahin abzugeben, daß ener ö 3 , werde. Die
2700 S bemessen will, aecceptiren werde. Kö Jahre sind sehr eingehend man kann sie wiederholen; man kann auch anführen, daß der Begriff der Alterszulagen,
Ich gehe über zu einigen weit Vorredner Wünschen Ausdruck ge Der Hr. Ab
it dieferhalb an m . einiger Zei . Finanz ⸗ Miinisters, zu erklären
i it del schaffen wollen. nähere Festsetzung k n,. der Zulagen muß
in wenig überlegt werden. ö n, . etwa von dem ersten Tage des fol
dem vorliegenden Etatstitel auch Alterszulagen u. s. w. zu gewähren. eine von Gründung dieses Fonds
twägung, über den Rahmen der evange
Dag wird alfo noch Gegenstand weiterer auf demselben Standpunkt wie früher;
handelt oder nicht; Kirche ihre in der Zerstreuung
möchte doch einmal den Zuf . hundert solcher Gei
ĩ eth nf eint mir in dem se
Jr,,
in befinden, als wenn irgendwie staatl
r die in ihrem Pfarrbezirk wohnenden Katho Redner 6 dann Klag
ei einzelnen katholis Sachsen angenommen worden nicht vorhanden sei. Solche l Vertrauen der Katholiken zur parit des Ministers. Der Begriff Grundsãätze für ihre Festnellung r werden; vielleicht empfehle es sich, stimmten Summe an direkten
e daruͤber, daß die
der
nach
hat auch be
68⸗ en Gemeinden in der mn ei, während dieselbe hahe e z orkommnisse stärkten nicht das atischen Behandlung eitens Leistungsfähigkeit und die ung müßten ein für alle Mal fixirt die Aufbringung einer be⸗ inkommensteuern als Maßstab
nspfarrer dienten
liken. stun Pro
des Centrum, da ahmen der früheren lischen und 400 46. Die größeren Aus⸗
i dem gegen⸗
gen Beschlüäfsen entsprechend gehandelt,
Jahre gefaßt hat.
Die Herren
aß der Fonds im t Kap. 124 Tit. 2
„daß das Mindesteinkommen — neben
steigt. Ihr
5 Jahre im Amt befindlichen 66 atholischen Pfarren wischenräumen für olischen Geistlichen
em Wunsche
Etats ⸗Entwurf geregelt worden;
damit nicht etwa die Auffassung Platz
— hier eine
noch den
immer dadurch Gründung
wenn die Ausgaben
man d
pril des näch sten Etatsjahres ab erhalten.
erst vom 1. April des nächss 3 . ö.
i i in den Genu eser Bezüge Geistlichen vielfach in än e, ge, ,
ich geschrieben. Ich bin berechtigt, unter
Die Es 1 nicht möglich,
ich kann nur erklären:
sowohl den seine Rechtfertigung ge⸗ eines Familienstande, einer eigenen Häuslichkeit, naturgemäß die Ausgaben wachsen und daß da⸗ für gesorgt werden soll, daß,
gewachsen die Einnahmen größer wer
den. Diese Erwaͤgung ist den katholifchen Geistlichen gegenüber ja unmöglich. Ich will diesen Ge⸗ danken nicht weiter ausführen; aber ich glaube,
eren Punkten, in welchen der Herr eben hat, bezüglich deren ich ihm g. Mosler hat ganz richtig die Geistlichen, und zwar selbstverständlich die evangelischen eben so wie ö K innerhalb
jahres in das Pfarramt getreten sind, z J en n, . einem h jährigen Dienstalter n .
Trier
hinter den vorjährigen Beschlüssen dieses
re Kommifsion, in Korrektur der Regierungsvorlage, 9 ñ eine fünfjährige Abstufung vor⸗ darauf einzugehen. te Herr Vorredner bemerkte, en und fünfzehnten Dienst⸗ fiehlt — allerdings erbesserung eintreten
Geistliche den
epflogen; Ge . gar n
sind,
arf ihn in die
Minimum
Das beruht katholischen getreten sind, hat vor
daß wir nach
noch ein mit Tagen zu enden Monats ir sind beide
des Bischofs von Trier entgegenzu⸗
Im lfu e enz , . nun noch auf
ück, welche den Kreis der Personen r l
e n. dem Staate gegenüber anzusehen sind. In dieser Beziehung Frage an, ob es nicht zulässig wäre, aus altlutherischen Geistlichen Darauf bin ich augenblicklich
Untwort zu geben.
und Geistliche, welche nicht gewährt sind.
existiren,
i rochen; auch er ni e en r, e , zu bilden. Erwägung sei . so steht die Regierung ält daran fest. da
sofort eine?
farrer betrifft,
sie
betreffen,
hinausgehen dürf
zwei weitere die als die
kann
an für ihnen gleich Es ist ein
ob wir bei diesen Bewilligungen sifchen und katholischen Kirche, wie 1
habe
r f aber
hat sich n.
unter
vorliegenden Etatstitel Missionspfarrer
will z ich das Recht und lebenden
bei der
i tellten Geistlichen nun auch ,,, a l l'. die Pflichten, welche die Kirche ihnen Sie können nicht leugnen: mit dem Augen blicke, wo die Missionsgeistlichen , . sie nur auf die Beine bringen kann; ich
Pflicht halten,
i! 8a, Konfession zu erhalten. Staat, daß er diesen ganz unsicher funktio-
und sie muß widerrathen, den Antrag von ö gar nicht weiter erörtern, ob es erkenne durch⸗
die Pflicht
zu Daraus
eine derartige
ird Hife
stand sehen, wenn die e n. rche
n tereffe des Staats ist ganz klar, feste k. der Pfarreien und eine ordentliche ,,,, in den ge von evangelische oberen an die Regierung herantreten, wird,
Gemeinden.
ndlich entgegen pi j
ründung von
stlichen nach alten katholi — i. würde Ihnen doch auch nicht
durchgeführt
Landeg⸗
e es geht dahln,
ju sehen, Und überall,
n und katholischen Kirchen sobald die congrua vor⸗ ekommen.
isstonspfarreien besteht
indem die Genehmigung, welche
der Geldbewilligung
aa des Katbolinigzmus in den
geleg kRääncworgeseben ift, bereltwilligft eribellt wird; nur bitte *.
zu verqui