ver Sthaspronehordanng, voCn der Käͤrialighen . ,,, r Tuer dee Senn — 2 3. Man 1889
— id. Gerichts schreiber a iat gen Amtsgerichts.
; Nr. . In der Strafsache gegen Georg Herr von Altsimonswald und Framjiöluz Jehrenbach ü wegen Verletzung der Wehr⸗ pflicht.
Beschl u. Nach Ansicht des 5. 1460 Abs. 2 St. G.⸗B. und §§. 180, 375 und 326 St. P. O. wird zur Deckung der den bar r, . Georg Herr von Altsimons⸗ wald möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und Kosten mit zusammen 400 M — Vierhundert Mark, das 2 Angeklagten dereinst zufallende, im Deutschen Reich befindliche Vermögen in Höhe von Vierhundert Mark mit Beschlag belegt. e . den 21. Februar 1889. Großherzogl. Lan gericht, Strafkammer II. (gez) Schäfer. Fleuchaus. Courtin. e Nebereinstimmung vorstehender Ausfertigung mit der Urschrift beurkundet Freiburg, den 21. Februar 1889. ; Der Gerichtsschreiber des Gr. Landgerichts. (L. S.) Schmieder. Nr. 3732. Dies wird gemäß §. 326 St. P. O. bekannt gemacht. greg den 10. März 1889. er Gr. bad. Staatsanwalt. Ga geur.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, He frre, u. dgl.
löstse Zwangsversteigerung.
Im Wege der Jwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den 3, en Band 3 Nr. 207 auf den Namen des Fa enn ff ers Richard Klotz eingetragene, in der Memelerstraße Nr. 69 belegene Grundstück am 13. Mai 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — Nene Friedrichstraße 13, Hof, Nügel O, parterre. Saal 40, versteigert werden.
as Grundstück ist mit 11 37 8 Reinertrag und einer Fläche von 8 a (Q 4m zur Grund steuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglau bigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Ab⸗ ö. ungen und andere das Grundstück betreffende
achwelsungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Hof, r ac D, part., Zimmer 42, eingesehen werden.
lle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund ⸗ buche 4. Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige
orderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden
ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des ge⸗ ringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die be⸗ rücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug, auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks fritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 13. Mai 1889, Mittags 12 Uhr, an obenbezeichneter Ge⸗ richtsstelle verkuͤndet werden.
Berlin, den 11. März 1889. ;
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 3.
lösnss] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche der Königstadt Band 5 Nr. 396 auf den Namen der Ehefrau des Kaufmanns Schmidt, Alberta, geb. Durow, zu Berlin eingetragene, in der Auguststraße Nr. 33 belegene Grundstuͤck am 13. Mai 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ist für das Etats jahr 1890,91 mit 10 190 4 Nutzungswerth zur Gebaudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Ab⸗ schätzungen und andere das Grundstück betreffende Nach⸗ weisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Hof. Flügel D., Zimmer 41 eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhanden. e. oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit er Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei zehn, des e, . Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berũchsichtig⸗ ten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejeni⸗ en, welche das Eigenthum des Grundstücks bean⸗ ,, werden au . vor Schluß des Ver⸗ , e. dle Einstellung des Verfahrens
eizufuhren, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bejug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 13. Mai 1889, Mittags 12 Uhr, an obengenannter Gerichtsstelle verkündet werden.
Berlin, den 13. März 1889.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 51.
sꝛia] e, , , ,,
n i , svollstreckung soll 363 m
8. 188 * Be ⸗ am 8. Juni . er nnn , rer
Band 36 auf den Namen st
dem unterzeichneten — an ,, ̃ . Grundstuͤck ist mit 12 442,44 Æ Reinertrag und einer e von 914, 6590 Hektar zur Grund euer, mit 6921 4 Nutzungkwerth zur Gebäude- euer veranla In , . Gesammtbetrage des
3 werthes sind u. A. enthalten: das herr⸗ schaftliche Wohnhaus mit 920 6 mit 350 , eine Zuckerfabrik mit werth. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige a,, und andere das Grundftück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge⸗ k J. des unterzeichneten Gerichts ein⸗ gesehen werden. Wereschen, den 8. März 1889.
Königliches Amtsgericht.
eine Brennerei
lbb216] Betkauntmachung. .
In Sachen des Kothsassen Heinrich Mechau in Wahrstedt, Klägers, wider den Tischlermeister Adolf Kramer in Velpke, Beklagten, wegen 3060 M und gin en, sind nachbezeichnete Grundstücke des Be⸗
lagten durch Beschluß vom 8. dieses Monats, ein⸗ ,. in das Grundbuch am 9. dieses Monats, ehuf der Zwangẽeversteigerung beschlagnahmt: 1) das Anbauerwesen No. ass. 55 in Velpke sammt Zubehör (Grundbuch J. 53), 2) vom Plane: Auf dem Steinkampe Nr. 282 der Karte ein Stück zu 50 a 3 qm (Grund⸗ buch II. 133).
Termin zur 3Zwangsversteigerung ist auf Don⸗
nerstag, den 27. Juni 1889, Vormittags ühr, vor Herzoglichem Amtsgerichte in der Wirthschaft von Kausche in Velpke angesetzt.
Die hie rn . Gläubiger haben die Hypo⸗ thekenbriefe im Termine zu überreichen.
Die Versteigerungsbedingungen, laut welcher jeder Bie ter auf Verlangen eines ethelligten Sicherheit bis zu 10 90 seines Gebotes durch Baarzahlung, Niederlegung courefähiger Werthpapiere oder ge ⸗ eignete Bürgen zu leisten hat, sowie die Grundbuch⸗ auszüge können innerhalb der letzten zwei Wochen vor dem Versteigerungstermine auf der Gerichts- schreiberei eingesehen, auch die Grundstücke selbst be⸗ sichtigt werden.
Vorsfelde, den 9. März 1889.
Herzogliches Amtsgericht. e, Hildebrand. Veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber: H. Haselhorst, Registrator.
obo 11]
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung der zur Konkursmasse des Krämers F. Rieckhoff zu Buchholz gehörigen Häuslerei Nr. 5 zu Buchholz mit Zubehör Termine statt:
15 zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen am Mitt ß 10. April 1889, Vormittags
T,
2) zum Ueberbot am Mittwoch, den 1. Mai 1889, Vormittags 11 Uhr,
3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Mitt⸗ , . 10. April 1889, Vormittags
r.
Auslage der Verkaufsbedingungen vom 27. März d. Is. an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem Konkursverwalter Gerichtsaktuar Renn hieselbst, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör ge⸗ statten und Auswärtigen auf Wunsch eine kurze Be—⸗ schreibung desselben liefern wird.
Gadebusch, den 13. März 1889. ö Großherzoglich Mecklenburg ⸗Schwerinsches Amtsgericht.
Schroeder.
(66210
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem 2 finden zur Zwangsversteigerung des dem
ischler W. Saß hierselbst gehörigen Hausgrundstücks, Steinstraße 4 hierselbst, mit Zubehör Termine statt:
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufs bedingungen am Montag, den 27. Mai 1889, Vormittags 11 Uhr,
2) zum Ueberbot am , , den 17. Juni 1889, Vormittags 11 Uhr,
3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliar⸗ masse desselben gehörenden Gegenstände am Montag, den 27. Mai 1889, Vormit⸗ tags 16 Uhr.
Auslage der . vom 11. Mai 1889 an auf der Gerichtsschreiberel und bei dem zum Sequester bestellten Aktuariatsgehülfen Keuscher hier⸗ selbst, welcher Kaufliebhabern nach vorgangiger An⸗ meldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör arg und Auswärtigen auf Wunsch eine kurze Be⸗ chreibung desselben liefern wird.
Gadebnsch, den 14. März 1889.
Großherzoglich Mecklenburg ·˖ Schwerinsches Amtsgericht. Schroeder. (66104
Nach heute erlassenem, seinem ganzen halte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden * wangsversteigerung des dem früheren Kaufmann Cd. Milewsky gehörigen, zub Nr. 2657 an der Speckstraße hieselbst belegenen Wohnhauses mit Zubehör Termine 15 zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher ,, , der Verkauft · bedingungen am Montag, den 27. Mai 1889, , den 17. Juni 3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Montag, den 27. Mai 1889, jedegmal Vormittags 11 Uhr, im Sessionszimmer des hiesigen K statt. lage der Verkaufsbedingungen vom 13. Mai der n,, ,. und bei dem zum Seguester bestellten Kaufmann H. Schwartz hieselbst, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die If ht idung des Grundstücks mit Zubehör ge⸗
Penzlin, den 1. Mär 1899.
2) ö. Ueberbot am 18
zdos 4 Rußungs
(66213 . des Bãcler den Kaufmann t hieselbst, als Ver⸗ walter in dem Konkurtüerfahren über den Nachlaß des verstorbenen Materialwaarenhaͤndlers W. Hogrefe ler. Schuldner, . Hypoꝛhektayitals und en, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre orderungen unter Angabe des Betrages an glaxita insen, en und Nebenforderungen binnen zwel ochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier an⸗ zumelden.
Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf den 17. April 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vorgeladen werden.
olfenbüttel, den 12. März 1889. Herzogliches Amtsgericht. ehren zs. 6 M0065] Aufgebot.
Der Braumeister Friedrich Ruderisch in Hirsch⸗ berg a. S. hat das Aufgebot des auf Grund des Gesegzes vom 26. Februar 1872 zur Entschädigung ausschließlicher Braurechte ausgegebenen vierprozen⸗ tigen Staatsschuldscheins des Fürstenthums Reuß 1. L. Serie J. Nr. 10 über 270 M —, welcher am 19. November 1888 mit ausgeloost worden ist, und am 2. Januar 1889 zur Auszahlung gelangen sollte, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf Montag, den 2. September 1889, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Landhaus, 2 Tr., 3 6, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Gera, den 14. Februar 1889.
Fürstliches Amtsgericht. Münch.
(bb 216 Aufgebot.
Nr. 8038. Fabrikant Karl Wilhelm Lutz dahier, welcher aus der Konkursmasse des Fabrikanten W. Flieg hier das Recht auf 3 Aktien- Interimsscheine der Pforzheimer Immobilien⸗Aktiengesellschaft Nr. 40, 41 und 42 über je 1000 4M ersteigerte, auf die W. Fieg am 10. Januar 1881 — 100, mit 300 K laut Quittung einbezahlte, hat unter der glaubhaft
emachten Behauptung, die Quittung (Interims⸗ . sei verloren gegangen, das Aufgebot derselben eantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf Mittwoch, 2. Ok⸗ tober d. Is., Vormittags 9 Uhr, vor Gr. Amtsgerichte dahier anberaumten Termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Pforzheim, 93. März 1889. Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: Rittelmann.
(66237 Aufgebot.
Der Gemeindevorsteher Friedrich Marquordt in Beledorf (Amtsgerichts bezirk Kalvörde) hat Namens der Gemeindekasse zu Velsdorf das Aufgebot der dieser gehörigen Leihhaus Obligation Litt. 8. Nr. 346 über 210 S½ dd. d. Helmstedt, den 21. Dezember 1882, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ erden spätestens in dem auf den 21. Septem⸗
er 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ur ⸗ kunde erfolgen wird.
Helmstedt, den 12. März 1889.
Herzogliches Amtsgericht. Kruse.
loͤbꝛho) Aufgebot.
Die Eheleute Heinrich Ring und Elise, geborene Heidkamp, Beide zu Düsseldorf, Bandelstraße wohn⸗ haft, vertreten durch Rechtsanwalt Freischem daselbst, haben das Aufgebot 1) eines auf den Namen Elise Ring von der städtischen Sparkasse zu Düsseldorf über eine Einlage von 421,46 AM ausgestellten und mit der Nr. 3800 bezeichneten . , , . 2) eines auf den Namen i ing von der städtischen Sparkasse zu Düsseldorf über eine Ge⸗ sammteinlage von 15 S b0 8 ausgestellten und mit der Nummer 785 bezeichneten Sammelkassen⸗ buchs beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den S8. Juli 1859, Vormittags 10 uhr, vor dem unter zeichneten Gerichte, in dem Zimmer Nr. 9, Königl. Justizgebäudes zu Düsseldorf, anberaumten Aufgebors⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Düfseldorf, den 12. März 1889.
Königliches Amtsgericht. VI.
lb Mol] Aufgebot.
Das ,,,, der Volksbank zu Raschkow, Eingetragenen Genossenschaft, Nr. 147, über 63, 5 M, ausgefertigt für Franziska Samsik, ist angeblich ver⸗ loren gegangen und soll auf den Antrag der Eigen⸗ thümerin, der Arbeiterin Franziska Samsik, jetzt verehelichten Matuszek, im Beistande ihres Ehe⸗ mannes, deg Arbeiters Valentin Matuszek zu Plag. witz zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden. s wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, am 17. September 1889, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird. strowmo, den 9. Februgr 1889.
Königliches Amtsgericht.
66221] Anfgebot. feen g Quittungẽbilsẽ der Städtischen Spar⸗ kasse zu Nordhausen: a. Nr. bbb9 über 56 M 25 8, lautend auf den Namen „Louis Ballin“, b. Nr. 2109 über 34 M 42 g, lautend auf den Namen „Frau Karoline Teichmüllern, e. Nr. 9554 über 466 Æ 21 8, lautend auf den Namen Fräulein Alma Schmidt hier“, sind angeblich durch Jufall vernichtet, bezgl. verloren worden, und sollen auf den Antrag der Cigenthümer bejgl. deren gesetzlichen Vertreter, namlich: zu a. des Kaufmanng Jacob Ballin in Nord⸗ hausen, Vaterg des Louig Ballin,
des Rütergutsbesißers Karl Heinrich Kitch in Ko⸗ morze ein kene, im Krei PYVrog na kö . 3 . 2
Großherzogliches Amtegericht.
— —
d. . 8 = meisters , n nhl ers, wider auf m
e. der Ehefrau Des Lehrers Aim nn R n, nn, e en, wn. oten und für kraftlos erklärt werden. Dean nr n, de, fee r n mee ,
er aufgeforde = k im e n t
immer Nr. ih ihre Rechte . und d ücher vorjulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung derselben erfolgen wird.
Nordhausen, den 11. März 1889. — Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.
(6647990 Anfgebot.
Nr. 2315. Der St. Nikolausspitalfond hier, ver⸗ treten durch den Rechner Friedrich Weiß. Schlosser, bier, hat das Aufgebot eines Sparbüchleins der Sparkasse Waldkirch Nr. 6448 über ein Einlage⸗ uthaben von 697 MÆ 56 beantragt. Der In⸗
aber dieser Urkunde wird aufgefordert, in dem auf Dienstag, den 14. Mai d. J., Vormittags 9 Uhr, vor Gr. Amtsgerichte Waldkirch an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Waldkirch, den 6. März 1889.
Großherzogliches Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber: Willi.
(oa 75]
Lage. Der Colon Stölting Nr. 8 zu Müssen hat für sich und die übrigen Mitglieder der weib- lichen Junghertchen'schen Erblinie am 15. Juli 1870 auf sein Colonat 18. Orts dahin eine Kaution ein ⸗ tragen lassen, daß, falls die weibliche Linie nicht so viel aus der Junghert chen schen Erbmasse zu Müssen erhalte, wie ihr vom Amte Lage am 15. Juli 1870 ausbezahlt ist, oder falls sie ein Mehreres, als bisher feststehe, zu der Junghertchen schen Masse einbezahlen müsse, der Colon Stölting Nr. 8 zu Müssen oder dessen Rechtsnachfolger solche Summe sofort an das Gericht auszuzahlen sich verpflichte. Diese Kaution ist, wie glaubhaft gemacht worden, gegenstandslos geworder, und das Aufgebot beantragt. Es werden daher Alle, welche die Hypothek in Anspruch nehmen, dem §5. 77 b. des Lippischen Prozeßgesetzes vom Jahre 1859 gemäß hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche bis spätestens im Aufgebotstermine Mittwoch, 18. Sep- tember 1889, Morgens 10 Uhr, hier anzu⸗ melden und zu begründen, widrigenfalls die Ein⸗ tragung für erloschen erklärt und die Löschung voll—⸗ zogen werden soll.
Lage, 8. März 1889.
Fürstlich Lippisches Amtsgericht. Nieländer.
(66458 Aufgebot.
Auf Antrag des Rechisanwalts Dr. C. Plitt zu Lübeck für den Landmann Jochim Peter Christopher Scharbau zu Genin werden alle Diejenigen, welche dingliche Rechte an die dem Antragsteller gemäß dem Gesetze vom 12. November 1383 im Hypothekenbuche für den Gemeirdebezirk Genin Buch 11 Blatt 11 zugeschriebene Landstelle nebst Zubehör zu haben oder Widerspruch dagegen erheben zu können vermeinen, daß die gedachte Stelle der Lüb. Stadtkasse für Ct. R 1853 1665 — 184 35 8 Martini zahl⸗ bare bestimmte Abgaben“ verpfändet wird auf⸗ gefordert, ihre Rechte und Ansprüche spätestens in dem auf Dienstag, den 25. Inni 1889, Vor⸗ mittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin bei dem unterzeichneten Amtsgerichte zu melden, unter dem Rechtsnachtheile, daß eine Geltendmachung nicht angemeldeter Rechte für die Folge denen gegenüber ausgeschlossen bleibt, zu deren Gunsten, nach der auf Grund des Ausschlußurtheils gemachten Eintragung, weitere Umschreibungen im Hhpothekenbuche erfolgt
sind. Lübeck, den 13. März 1889. Das Amtsgericht Abth. II. Asschenfeldt Dr. Veröffentlicht: Fick, Gerichtsschreiber.
— ——
66217 Aufgebot.
Die Wittwe Bauhaus, Josefine, geb. Biermann, zu Bocholt, hat das Aufgebot der zum Grundbuche nicht übernommenen Grundstücke Flur 14 Nr. 151 und 161 der Gemeinde Bocholt beantragt.
Es werden daher alle unbekannten Eigenthums—⸗ prãtendenten ,,,. ihre Rechte und Ansprüche auf die Grundstücke spätestens in dem auf den 18. Mai, 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle an⸗ beraumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit denselben ausgeschlossen werden.
Bocholt, den 4. März 1889.
Königliches Amtsgericht.
(6b 208] Aufgebot.
Die Erben des Gerichistaxators Adolf Flume zu Lünen, nämlich: .
A. der Kinder seiner Tochter Bernhardine Flume, verehelichte Dr. med. Althoff in Lünen, nämlich des Dr. med. Carl Ludwig Althoff, der unverehelichten Auguste Friederike Marie Althoff in Lünen, der Bertha. Christine Althoff, verehelichte Kaufmann Albrecht Heine in Dortmund und der Johanna Bern⸗ n Caroline Althoff, Wittwe Pr. med. Con- tantin Vormann in Lünen
B. der Witiwe feines Sohnes Adolvh Flume jr. Johanna, geb. Müller, und dessen Kinder Kaufmann Adolph Flume in Lünen, Richard Flume in Dort⸗ mund und Emil Flume in Müͤnster,
C. der Kinder seiner Tochter Louise Flume, ver⸗ ehelichte Kaufmann Gustav Müller in Essen, nämlich: Louise Müller, Wilhelmine Henriette Jda Müller und Maria Caroline Müller, vertreten durch ihren vorbenannten Vater als ihren Generalbevollmächtigten, haben das Aufgebot der angeblich noch nicht zum Grundbuche übernommenen Grundstücke Flur 4 Nr. 172 und Flur 6 Nr. 124 Steuergemeinde Lünen behufs Anlegung eines neuen Grundbuchblatts bean⸗ tragt. Es werden daher alle diejenigen unbekannten Personen, welche Eigenthumg⸗ oder dingliche Rechte an den bezeichneten Grundstücken geltend machen wollen, hiermit , ,, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf
den 28. Mai 1889, Vormittags 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte, immer 21, anbe⸗ raumten Aufgebotgztermine anzumelden, widrigenfalls sie mit denselben ausgeschlossen werden. Dortmnnd, den 9. Märj 1889.
u b. der Ghefrau Teichmüller, Caroline, geb. Nauendorf, in Nordhausen und g
ini i gr
Bor⸗
so können wir es hinnehmen.
zum Deutschen Reichs⸗A
Nichtamtliches.
reusten. Berlin, 16. März. In der gestrigen
r bes Hauses der s rte ted ergriff 8 weiteren Verlauf der Berathung des Etats der Eisen⸗ bahn verwaltung der Minister der öffentlichen Arbeiten, von Maybach, das Wort:
Der Herr Vorredner hat im Eingang seiner Rede die Auffgrde⸗ rund an ung gerichlet, mit den Angzgaben sparsam zu sein. Diese Jlufforderung acceptire ich melnerfeits volllommen. Ich glaube, e. unsere gegenwärtige gunstige Finanzlage ung keinen Anla bieten darf, unz, ich möchte sagen, in eins okonomische leichgültigke einzuwiegen. Die Fin sind jetzt gut. Wie lange nech? ir wissen es nicht. Der Fehr wird, wenn der Segen des Friedens uns erhalten bleibt, hoffen iich fich welter entwẽckein, die wirtbschaftliche Rbätigkeit und die wirthfchaftliche Kraft des Landes wird wachsen; allein wir haben das nicht sicher und ich glaube, daß es den althreußischen Grundfãͤtz en entspricht, daß wir auf allen Gebieten des Staats und — was ich hier besonders zu betonen habe — auf den Gebieten der Staats⸗ eifenb ahnverwaltung vorsichtig verfahren, wenn wir Einnahmen preis ˖ geben, wenn wir neue Autgaen dauernd auf uns nehmen,
Ich habe in früheren Jahren mir gestattet, in diesen Räumen ur Beschwichtigung Berer, welche aus der Ueberführung der Privat- . in den Staatsbesitz finanzielle , , . darzulegen, daß diese Besorgnisfe nicht begründet seien. Die rfahrung hat, glaube ich, meine Ausführungen gerechtfertigt; ich werde au heute auf diesen Punkt zurũckkommen, obgleich es ict ja nicht unbedenklich ist, von Neberschüffen zu fprechen. Für diese Ueberschüßse, meine Herren, wenn Ste es verfolgt haben, hat sich in der Presse und bei den Wahl- reden für das jetzige Haus eine solche mri von Liebhabern gefunden. daß man sich ihrer kaum erwehren kann. Der Eine will diese Ueber · schüsse verwendet haben, — je nachdem das Forum war, vor dem er sprach, — ju Tarifermäßigungen, der Andere zur Erhöhung von e e e n. der Dritte zur ,,, von Betriebsmitteln, der Vierte zu Steuererläsfen, der fünfte zu Sekundärbahnen u. s. w., ich könnte noch eine . Menge von Rezepten anführen, die mir damals perfönlich überreicht worden sind, indessen ich glaube, wir werden davon doch Üüberadd nur einen sparsamen Gebrauch machen fznnen. Denn auch der Vorschlag, mit stärferer Amortisation der Staataschüiph vorzugehen, wird immer nur in einem gewissen Umfang ausführbar . so daß er auch den sonst vorsichtigen Finanzmann ansprechen muß. ;
ö. . wir das Resultat des vergangenen Jahres, so ist, wenn ich abf ehe von den Tilgungsquoten, die in den Ausgaben der Eisen⸗ bahnverwaltung flecken — ich meine den Tilgungsquoten für Priori⸗ tätz⸗Sbligationen der verstaatlichten Bahnen und für Aktien, deren Amortisalion uns obliegt., wie bei der Stargard ⸗Posener und Ober⸗ schlefifchen Bahn —= ich sage, wenn man von dem absieht, so finden Sie, daß über die Jinsen der Staatseisenbahn⸗Kapita ga zo wie sie ung belaftet, ein Betrag aufgebracht worden ist, von über 119 900000 6 und Über die Zinsen der gesammten Staateschuld, von der Amorti⸗ fation natürlich abgesehen, ein Betrag von über 114 Millionen Mark rund. Ich führe dies an im Interesse unseres Staatskredits, nichts weniger als zu dem Zweck, um die Verwaltung irgendwie nu go,
ziren; die Verwaltung bat ihre Pflicht gethan, wenigstens ist sie
estreb! gewefen, sie ju erfüllen. Ist das Resultat ein erfreuliches,
m laufenden Jahre — angenommen, daß diejenigen Mehr⸗ ö. sich . die der Herr er fie bei der ersten Be⸗ rathung deg Etats erwähnte — würde die Sache sich so stellen. daß wir einen Ertrag von beinahe 133 Millionen Mark über die inen der Staat g enk hn · Cchitz cn erreichen, von 124 Millionen über die der gesammten Staatsschulden, und wenn wir außer Betracht lassen daß, was wir zur Tilgung der Prioritäts-⸗Obliggtionen aus- geben müsten, nämlich einen Betrag von mehr als 12 Millionen Mark, von 145 Millionen, resp. 136 Millionen Mark.
Der vorliegende Etat, meine Herren, weist Ihnen nun weiter nach, daß ein sebr erheblicher Betrag äber die Zinsen der Staats- eifenbahn · Kapitalschuld aufgebracht werden soll, ebenso über die Zinsen der gesammten Staatzschuld für alle Zwecke. Selbst nach, Abzug der Tilgungsquoten, wie sie planmäßig vorgeschrieben sind und im Staats. haughalts Ctat weggegeben worden sind, würden wir einen Ueberschuß von mehr als 9. Millionen haben aus der Staatseisenbahn⸗ verwaltung; aber, wie gesagt, ob das immer so bleiben wird, ist eine andere Frage. Zur Vorsicht muß ich nach allen Richtungen rathen.
Der Herr Vorredner bat schon verschiedene Punkte angegeben, die in diefer Bestehung zu beachten sind. Ich theile diese Gesichts= punkie im Allgemeinen vollständig. Nichtsdestoweniger haben wir aber bei aller Beforgniß für ein gutes Resultat uns do nicht entschließen können, Ihnen eine geringere Summe an Einnahmen im Etat vorzu⸗ schlagen. 3. glaube fagen zu können, daß, wenn nicht noch ganz gewaltige Mißstaände eintreten — was wir ja nicht hoffen — wir in diesem Fahr einen Einnahmeertrag haben werden, der denjenigen, den wir für das nächste Jahr in Änsatz gebracht haben, übersteigen wird. W haben bei den Einnahmen Ihnen ,. daß wir verschiedene Berkehrserleichterungen ins Auge gefaßt haben, beim Perfonenverkehr und beim Gũterverkehr. Es . ch ganz von elbft, daß im Laufe des Jahres hier und da noch einige folgen werden. 6 die von größerem oder geringerem Belang sein werden, steht dahin. Allein die Regierung wird sich niemalt dessen unbewußt werden, daß sie fũr das Gesammtresultat eine gewisse Verantwortung übernommen hat, und daß sie zu r . Maßregeln, nament⸗
regeln von unabsehbaren Folgen nicht wird übergehen
nen . j die Sachlage nach allen Seiten geprüft hat und sich Über den Gffelt vollkommen klar geworden ist. Verbesserungen, Erleichterungen Feformen — ja, meine Herren, die streben wir an, die wünschen wir im Jinkiang mit der großen Majorität des e, aber Ueber⸗ stürzungen, ich möchte sagen: n , Preisgabe kolossaler Ein ⸗ nahmebeträge ohne die Ell erben eines Ersatzes dafür, können wir uns nicht zu Schulden kymmen lassen. Die so haufig auftretende Hiedengart: Sie innen fich beruhigen, da wird eine so gen lt ps6vermehrung eintreten, daß Sie Ersatz dafür haben. die ist, orredner sehr arg gesagt, nur mit sehr golf
Denn diese Verkehrsvermehrung, wenn sie
hebliche Vermehrung der Ausgaben
auf den eg immer ankommt, kann
alleg, der in einem
eweise mit einer ganz
z ing, und wo
zersgzuß von 3 Mö Wir baben ähnliche
clging. . wo man auch nicht vor⸗ Jahre
windel 31 und t malt vorging. 63 . 2. . 1e . naturlich , der
etwa deshalb die Zumuthung erläßt, die Tarife zu n g en
Zweite Beilage
nzeiger und Königlich Preußischen Stutz Anzeige
Berlin, Scnnahend, den 16. März
ch denke, diese Erfahrung, die wir damals gemacht haben, muß
uns 2 Lebre sein. Widerholt habe ich in diesem Hause aus⸗ gesprochen: Fortschritt, aber Rückschritt! Was wir gethan haben zur Erleichterung des Verkehrg, müssen wir nicht in die Lage kommen uurückzunehmen. Verbesferungen nach allen Richtungen, soweit wir r. 9 lor eh er Prüfung ertragen können, aber Über diese renze hinaus nicht! e habe mi ehen. daß der Wortführer der nationalliberalen artel bei der ersten Berathung des Etats gerade diesen Punkt ganz esonders betont hat, daß er die Regierung zur Energie und zur Umsicht aufgefordert hat dem übermäßigen Andrängen auf Tarif⸗ ermäßigungen gegenüber. Dann, meine Herren, — auf die Spezialien komme ich dich, noch aus anderer Vergnlassung später zurück — muß ich auf die Ausgaben eingehen. Es ist richtig, wir werden voraussichtlich bei verschledenen Titeln des Etats vermöge der Steige⸗ rung der Preise eine Erhöhung der Ausgaben erleben, selbst wenn wir das Tableau, wie es ö. enwaärtig eingerichtet ist, ganz unver⸗ ändert erhalten; denn für Gisen und Kohlen werden wir höhere Preise voraugsichtlich anlegen müssen, und das ist um so unbequemer, als die Kohlen und Eiseninduftrie der ,,, . 3 ondern
nebenbei noch immer auf demselben Standpunkt stebt, Emäßiqungen der Tarife, aber höhere Preise zu ihren Gunsten.
Wir werden also mit doppelten Ruthen geschlagen. Alle Anträge, mögen sie auch mitunter nicht gerade in sehr schmadhbafter Form an uns herantreten, prüfen wir, finden wir eiwag. Wahres darin, sind wir uns der Aufgabe bewußt, mit der Entwickelung des Staatseisenbahnfystems die wirthschaftliche Entwicklung des Landes nach Kräften zu fördern, unbeschadet der finanziellen Interessen des Landeg.
Sie finden in den Ausgaben — gegen die Form des Ctats ist ja bis al kein Widerspruch erhoben — insbesondere Gehaltgverbesse⸗ rungen wiederum von 1680 900 Æ für die vorhandenen Beamten. Ich erkläre gleich dabei, daß die Regierung nicht der Meinung ist, daß sie, auch wenn generelle Gehaltsverbesserungen in Preußen E Durchführung kommen, die Eisenbahnbeamten ausschließen soll. ch betrachte die . e, ne, n gewissermaßen nur als eine Abschlagszahlung für die einzelnen Kategorien, welche ag. durch die dringenden Bedürfnisse hervorgerufen sind, die wir unbeschadet dessen, was wir in Zukunft noch zu thun haben, gewähren. Wir haben 1258 Etatsstellen mehr ausgeworfen. Der Herr Forredner wünscht, daß ersichtlich gemacht werde, auf, welche Direrrionsbezirke die Stellenvermehrung falle, indessen es wird viel⸗ seicht nicht fchwierig sein, in Zukunft durch Pergleichung des Etats mit dem vorjährigen leichter alz jetzt in dieser Beziehung entgegenzu⸗ kommen. . .
Für Wohlfa hrtseinrichtungen haben wir über 2 Millionen im Gtat. Wir haben ingbesondere für die Seonntagsruhe, für dienstfreie git der Beamten und Arbeiter erhebliche Summen ausgeworfen.
at Prinzip, was ich früher hier schon ausgesprochen habe, leitet ung nach wie vor. Wir wollen den Beamten Gelegenheit geben, den Gottesdienst zu besuchen und bei den Ihrigen zuzubringen, und was wir früher nicht gethan haben, den Arbeitern ohne Abzug vom Lohn einen freien Tag im Monat zu gewähren. .
Fur Kommung!steuern, meine Herren, glauben wir . zu müssen etwa 55 Millionen, für Erneuerungszwecke über 5 Millionen mehr als nach den gewohnten Rücklagesätzen zurückzulegen waren. Für Ergänzungen — da finden Sie im Etat recht erhebliche Anlagen und Auzgaben, die wir auß dem Ordinartum bestreiten wollen sollen eiwa verwendet werden 7 3b0 909. Dabei will ich anführen: wenn der Herr Vorredner erwähnt hat, es habe bei den Privatbahnen früher in der Beziehung, was auß dem Ordinarium oder aus dem Betriebe oder aus anderen Fonds, aus Anleihen zu bestreiten wäre, ein bestimmtes Prinzip nicht gegolten, so kann ich das wohl in gewisser Beziehung zugeben. Meine Erfahrungen reichen in dieser Beziehung auch ziemsich weit, und ich habe die Erfahrung gemacht, daß bei einigen Ver⸗ waltungen, welche sehr 966 Einnahmen hatten, allerdings nicht unerhebliche Beträge für Ergänzungen aus den laufenden Einnahmen gedeckt worden . Die Jahl dieser Verwaltungen ist aber eine geringe, und sie haben sich gedeckt oder zu decken gesucht nicht immer ohne Widerspruch der Aktionäre, welche eine höbere Dividende bean. spruchten; bei einigen Bahnen waren aber noch einige andere Motive im Spiele. Das Gesetz von 1838 bestimmt, daß. wenn ein Ertrag von mehr als 10 0 aufkommt, die Tarife heruntergesetzt werden follen, und da hatten wir einige Bahnen, die diesen Ertrag abwarfen oder abzuwerfen drohten und vorsichtig dafür sorgten, daß die Ueber · schüsse in Meliorationen ihre Verwendung fanden, statt zu Tarif- ermãßigungen. !. ;
n eien dann, daß für den Persenenverkehr über ? Millionen, was schon erwähnt worden ist, für den Güterverkehr über s 2099 000 ,,, . werben sollten. Sie sehen ferner, daß vielleicht noch größere Beträge in Wegfall kommen werden. Nebenbei will ich noch anfkhren, was nicht im Etat ausdrücllich Erwähnung findet, daß wir zu Gehaltserhöhungen für die von den verstaatlichien Bahnen über · kommenen niederen und mittleren Beamten, um sie auf die Säße der Staatsbahnbeamten zu bringen, jetzt eine Summe von, etwa Iz Millionen Mark verwendet haben. Es ist bekannt. daß die Ge⸗ baltssãtze . diese , gering waren, und daß es erforderlich war, zu erhöhen. ;
? 63 durch unsere Tarife die , ,, nicht gebindert worden sst, das sehen Sie an der ,. des Verkehrs, die sich entwickelt hat und die, wie wir hoffen wollen, auch noch länger fort. bauern wird. Gs ist unser Wunsch, in noch anderen Bez ehungen entgegenzukommen, auch in Bezug auf verschiedene Einrichtungen der Hi, so ist unser Wunsch, die Züge ju vermehren, rg chere 3 Anzurichten, und Züge, die beffer ausgestattet ind. Dann ist aber n erforderlich, daß wir von Ihnen die sittel bewilligt bekommen, um unferen Fuhrpark zu verstärken. Wir wünschen auch in Bezug auf den Güker verkehr noch reichlicher ausgestattet zu werden, wie ich neulich mir schon erlaubt habe mitzutheilen; dabei müssen wir unt — daz ist auch ein Gesichtspunkt — wohl buten. mit Tarif⸗ ermäßiqungen zur Heranlockung des Verkehrs vorzugehen, ehe wir nicht in der Lage sind, ihn bewältigen zu können. haben ja Referven gebabf, und jwar recht starke Reserven, um den erhöhten Anforderungen des Verkehrs nachukommen; diese baben aber wider unser Erwarten bei Weitem nicht gereicht und wir ee, also in die . e versetzt, den Anforderungen eines ftärkeren rg genügen u müssen.
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wollen, daß die Staatgelsenbabnverwaltung ibrer
poll bewußt ist, daß sie, soweit es an ihr li
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8. Wunsche nach Tarifermäßigung sei ja von dem Minister erfüllt worden, aber bei solchen Ueb n der er . verwaliung müsse dem Wohlstande bes Landes in tarifarisg Richtung geholfen werden. Gerade durch die . daß die rf h, zur Hebung der wirthschaftlichen Verhältnisse des Landes verwendet werden sollten, habe die Regierung feiner Zeit das Haus zur Annahme der Verstaatlichung be wogen. Da duͤrse man sich nicht wundern, daß dann . in Folge der Ueberschüsse weitere Tarifherab⸗ etzungen wünschten. Der Abg. . t habe in der ersten Kernen des Etats allerdings gefagt, daß man mit Tarif⸗ ermäßigungen vorfichtig sein solle. Er habe damit nichts Anderes gesagt, als was jedes andere Mitglied seiner Partei gesagt haben würde. Er habe aber damit nicht die wesentliche Aufgabe der Regierung i e n wollen, durch Tarifermäßigung zur Hebung des wirthschaftlichen Lebeng bei⸗ zutragen. Nach der eigenen Meinung des Ministers solle die Staalgbahnverwaltung nicht eine Steigerung der Ueberschüsse als Selbftzweck erzielen, sondern vielmehr dieselben zur Pflege und Förderung des wirthschaftlichen Wohls des Landes ver⸗ wenden. Die allgemeinen Stagtsinteressen hätten bisher aber mehr Vortheile von den Ueberschüssen, als die Verkehrginter⸗ essenten, die Produzenten und Konsumenten. Von den in den letzten zehn Jahren abgeschriebenen 3365 Millionen Mark seien nur 190 Millionen zur Amortisation der ,,, schuld bezw. zur Abschreibung auf solche Kredite verwendet worden, welche der Landtag bewilligt habe, um Eisenbahnen und ähnliche Unternehmungen staatsseitig auszuführen. Ein namhafter Betrag diene also dem allgemeinen Staats verwal⸗ tungszwecke. Wenn die , aus den Eisenbahnen einmal nicht mehr zur Deckung der steigenden Aus⸗ gaben im Drdinarium ausreichten, müsse man entweder neue Steuern erheben oder mit künftigen Defizits arbeiten. Das e,, , . stehe nur auf dem Papier, da die danach vorgeschriebene Amortisation der Eisenbahn⸗Kapital⸗ schuld nur rechnungsmäßig auf dem Papier . er⸗ kenne an, daß der Finanz⸗Minister von den Ueberschüssen des vorigen Etats 36 Millionen zur Staatsschuldentilgung ver⸗ wenbet habe, dazu habe es aber nicht des freien Willens des Finanz ⸗Ministers bedurft, denn es sei durch das Konsolidationg⸗ ese varßeschrieben, die Ueberschüsse eines Jahres zur Stagts⸗ chuldentilgung zu verwenden, wenn nicht der künftige Etat andere Dlispofitionen treffe. Als es sich seiner i. um die
Verstaatlichung gehandelt habe, sei Kejner im Hause einer anderen Meinung n, . als daß die Ueberschüsse im Inter⸗ esse des wirthschaftlichen Lebens verwendet werden sollten Wo bleibe aber die Ausführung? Wenn ett S4 Millionen als Amortisationssumme im Etat ständen, so verdanke man das lediglich der Loyalität des jetzigen Finanz- Ministers.
Das Extraordinarium im Eisenbahn⸗Etat sei im jeg
Etat noedriger bedacht als in dem vorigen. Vor
Verstaatlichung von 1868 1880/81 habe die Summe des
Extraordingriums zwischen 3 und 4 2 des Ordinariums
betragen. Nach der Versiaatlichung sei für das Extraordinarium
immer weniger verwendet worden, sodaß der Prozentsatz im
Verhältniß zum Ordinarium die Höhe von 3 Prozent niemals
überfteige und durchschnittlich 1 Prozent niedriger sei, als vor
der a ,,,, In dem n,, Sekundärbahn⸗
Gesetz seien 50 Millionen für . des Betriebs⸗
materials und weitere 50 Millionen für Bahnhofsbauten,
Legung zweiter Geleise u. s. w. auf Kredit übernommen
worden. Diese Mittel hätte man nicht guf Anleihen, denn
auf das Extraordinarium übernehmen sollen. Man ehe in
Preußen als erstrebenswerthes i an, daß die Einnahmen
des Staats zur Deckung der Ausgaben im Ordinarium und
im Extraordingrium ausreichten. Wenn man aber solche
Mittel auf Anleihen übernehme, erhalte der Etat eine .
falsche finanzielle Tragweite. Hätte man auf laufende Mitte
.F. 36 Millionen Mark mehr übernommen in diesem Etat, s würde man gesehen haben, daß die Mittel zur dauernden Uebernahme solcher Ausgaben nicht ausreichten. Minister der öffentlichen Arbeiten, von Maybach: Ich möchte mir erlauben, auf die Anregung des Herren Vor⸗ end eine stärkere , des Extraordingriums, wie auch auf die Bemerkungen des Hrn. Abg. Simon näher zurückzukommen.
Das Gesetz vom 27. März 1832 sagt augdrücllich, nachdem in 5. 1
darüber Kestimmt ist, wie die Jahregüberschüsse der Gisenbahnverwal⸗
tung vom Fahre 188283 ab verwendet werden sollen:
Unter Ueberschüffen der Verwaltung der Eisenbahnangelegen⸗ heiten im Sinne diefes Gesetzes sind die Betrãge k verstehen, um welche die Einnahmen die ordentlichen Ausgaben ü ersteigen, nach⸗ dem in die letzteren die vom Staat noch nicht felb frfchuldneri h übernommenen und von den übernommenen die auf die Hgunt ⸗˖ verwaltung der Stagtsschulden noch nicht übergegangenen Zins⸗ renten· und AÄmortifationgbeträge aug den mit Privateisenbahn ⸗ Gesellschaften vom Jahre 18.9 abgeschloffenen Betriebs ˖ und Eigen ⸗ thumzüberiassungs vertragen eingerechnet worden sind.
Sie werden begreifen, meine Herren, daß ich — der Herr Ab⸗ geordnete hat es vorher erwahnt — sagen durfte, für die Staats- kisenbahnverwaltung ist es abfolnt gleichgültig, ob Sie die Aug. gaben in das Extraordingrium stellen oder eine Anleihe. Wir nd lediglich durch y,, , dahin e m, die iel etwas flärker in Änspruch zu nehmen, weil es nicht mög! war, die Vorbereitungen so zeitig fertig ju ftellen, als es erforderli ewes en wäre, um die betreffenden Summen in ben Gtatsgentwurf 3
erf Die Staatsverwaltung y, muß verlangen, daß h
zum 1. Juli Jeden Jahres ihr eine heilung wird, wie der Etat
des nächsten Fahres zu gestalten ist. Bis . můssen die außer ordentlichen Bedürfnisse angemeldet werden. n werden Sie mir glauben, wenn wir 3. B. 39. den Etat zum Gesetz erhoben sehen, wenn das Anleihegeseß demnachst hier, von dem andern Hause und
r. Majestãt die Genehmigung finden wird, daß wir dann nicht . Lage 6 würden, auch . . aller Krafte, allg die rojekte, * wir so gern im Intereffe deg Landes zum Nugdeuch ge= . ht fehen möchten, so zeitig für das 2 i880 /91 in ihren Ziffern festzulegen, daß wir Hen können zum 1. Juli: wir brauchen Fal und dag, und jwar für bie und die Sbsekte. Aug diesem Grunde haben wir feither aus Zwedmäßigkeitgrnckfichten uns entschließen n. d, , n,. ö nicht ins
onnten, in n etz in bringen.
es vielleicht rationell