Mitbenutzung von Rüstungen. Die von dem Unternehmer gere len Rũů ibres Bestebens auch anderen Bauhandwerkern unenigelt nutzung zu überlassen. Aenderungen an den Rü
i
zunehmen ist der Unternehmer nicht verpflichtet.
.11. Beobachtung voriuei li c? Vorschriften. Haftung des
Unternehmers für seine Angestellten ze.
Für die Befolgung der für Bauausführungen bestehenden polizei⸗ lichen Vorschriften und der etwa besonders ergehenden polizeilichen
Anordnungen ist der Unternehmer für den kanten Umfang seiner ver⸗ tragsmäßigen Verpflichtungen verantwortlich. Kosten, welche ihm dadurch erwachsen, können der Staatskasse gegenüber nicht in Rech⸗ nung gestellt werden.
Ver Unternehmer trägt insbesondere die Verantwortung für die gebörige Stärke und sonstige Tüchtigkeit der Rüstungen. Dieser Ver⸗ antwortung unbeschadet ist er aber auch verpflichtet, eine von dem bauleitenden Beamten angeordnete Ergänzung und Verstärkung der
Rüstungen unverzüglich und auf eigene Kosten zu bewirken.
Für alle Ansprüche, die wegen einer ihm selbst oder seinen Be⸗ vollmächtigten, Gehülfen oder Arbeitern zur Last fallenden Vernach⸗ slässigung polizeilicher Vorschriften an die Verwaltung erhoben werden, hat der Unternehmer in jeder Hinsicht aufzukommen.
Ueberhaupt haftet er in Ausführung des Vertrages für alle
Handlungen seiner Bevollmächtigten, Gehülfen und Arbeiter persönlich. Er hat insbesondere jeden Schaden an Person oder Eigenthum zu vertreten, welcher durch ihn oder seine Organe Dritten oder der Staatskasse zugefügt wird. 81
Aufmessungen während des Baues und Abnahme.
Der bauleitende Beamte ist berechtigt, zu verlangen., daß über alle später nicht mehr nachzumessenden Arbeiten von den beiderseits zu
. Beauftragten während der Ausführung gegenseitig an zu⸗ erkennende Notizen geführt werden, welche demnächst der Berechnung zu Grunde zu legen sind.
Von der Vollendung der Arbeiten oder Lieferungen hat der
Unternehmer dem bauleitenden Beamten durch eingeschriebenen Brief Anzeige zu machen, worauf der Termin für die Abnahme mit thun⸗ lichster Beschleunigung anberaumt und dem Unternebmer schriftlich egen Behändigungsschein oder mittelst eingeschriebenen Briefes be⸗ annt gegeben wird.
Ueber die Annahme wird in der Regel eine Verhandlung auf⸗ 5 auf Verlangen des Unternehmers muß dies geschehen. ie Verhandlung ist von dem Unternehmer bezw. dem für denfelben etwa erschienenen Stellvertreter mit zu vollziehen.
Von der über die Abnabme aufgenommenen Verhandlung wird dem Unternehmer auf Verlangen beglaubigte Abschrift mitgetheilt.
Erscheint in dem zur Abnahme anberaumten Termin gehöriger
Benachrichtigung ungeachtet weder der Unternehmer selbst noch ein
Bevollmächtigter desselben, so gelten die durch die Organe der bau⸗
,. Behörden bewirkten Aufnahmen, Notirungen ꝛc. als an⸗
annt. Auf die Feststellung des yon dem Unternehmer Geleisteten im Falle der Arbeitgentziehung (5. 9) finden diese Bestim mungen gleich⸗ mäßige Anwendung. Müssen Theillieferungen sofort nach ihrer Anlieferung abge—⸗ nommen worden, so bedarf es einer besonderen Benachrichtigung des
Unternehmers hiervon nicht, vielmehr ist es Sache desselben, für seine
Anwesenheit oder Vertretung bei der Abnahme Sorge zu tragen.
§. 13. . Rechnung g aufstellung. Bezüglich der formellen Aufstellung der Rechnung, welche in der orm, Ausdrucksweise, Bezeichnung der Bautheile resp. Räume und eihenfolge der Positionsnummern genau nach dem Verdingungs⸗ Anschlag einzurichten ist, hat der Unternehmer den von der bau— leitenden Behörde, bezw. dem bauleitenden Beamten gestellten An—⸗ forderungen zu entsprechen. Etwaige Mehrarbeiten sind in besonderer Rechnung nachzuweisen. unter deutlichem Hinweis auf die schriftlichen Vereinbarungen, welche bezüglich derselben getroffen worden sind.
Tage lohnrechnungen.
Werden im Auftrage des bauleitenden Beamten Seitens des Unternehmers Arbeiten im Tagelohn ausgeführt, so ist die Liste der hierbei beschäftigten Arbeiter dem bauleitenden Beamten oder dessen Ver⸗ treter bebufs Prüfung ihrer Richtigkeit täglich vorzulegen. Etwaige Ausstellungen dagegen sind dem Unternehmer binnen läͤngstens 8 Tagen mitzutheilen.
ie Tagelohnsrechnungen sind längstens von 2 ju 2 Wochen dem bauleitenden Beamten , .
ahlungen.
Die Schlußzahlung 3 auf die vom Unternehmer einzu⸗ reichende Kostenrechnung alsbald nach vollendeter Prüfung und Fest⸗ stellung derselben.
Abbschlagszahlungen werden dem Unternehmer in angemessenen Fristen auf Antrag nach Maßgabe des jeweilig Geleisteten bis zu der . dem bauleitenden Beamten mit Sicherheit vertretbaren Höhe gewãhrt.
Bleiben bei der Schlußabrechnung Meinungsverschiedenheiten zwischen dem bauleitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde und dem Unternehmer bestehen, so soll das dem Letzteren unbestritten zustehende Guthaben demselben gleichwohl nicht vorenthalten werden.
Verzicht auf spätere Geltendmachung aller nicht aus— drücklich vorbehaltenen Ansprüche—
Vor Empfangnahme des von dem bauleitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde als Restguthaben zur Auszahlung an⸗ gebotenen Betrages muß der Unternehmer alle Ansprüche, welche er aus dem Vertragsverhaͤltniß über die behördlicherfeits anerkannten hinaus etwa noch, zu haben vermeint, bestimmt bezeichnen und sich vorbehalten, widrigenfalls die Geltendmachung dieser Ansprüche später
ausgeschlossen ist. . , Kasse. Alle Zahlungen erfo 7 sofern nicht in den besonderen Bedin⸗
gungen etwas Anderes festgesetzt ist, auf der Kasse der bauleitenden Behörde. .
. . Gewaßhr ffistung Die in den besonderen Bedingungen des Vertrags vorgesehene, in
Ermangelung solcher nach den allgemeinen gesetzlichen Borschriften sich bestimmende, Frist für die dem . . obliegende Gewãhr⸗ leistung für die Güte der Arbeit oder der Materialien beginnt mit dem Re, . der Abnahme der Arbeit oder Lieferung.
er Einwand nicht rechtzeitiger Anzeige von Mängeln gelieferter Waaren (Art. 347 des Handelsge n. ist nicht statthaft.
ö Sicherheitsstel lung. Bürgen. Bürgen haben als Selbstschuldner in den Vertrag mit einzutreten. Kautionen.
Kautionen können in baarem Gelde oder guten Werthpapieren oder sicheren — gezogenen — Wechseln oder Sparkasfenbüchern bestellt werden.
Die Schuldverschreibungen, welche von dem Deutschen Reiche oder von einem deutschen Bundesstaate r, ,. oder garantirt sind, sewie die Stamm- und Stamm -Hrioritäts ⸗ Aktien und die Priorttäts- Obligationen derlenigen ECisenbahnen, deren Erwerb durch den preußi⸗ schen Staat gesetzlich genehmigt . werden zum vollen Courswerthe alt Kaution angenommen. e übrigen bei der deutschen Reichsbank baren Effekten werden zu dem daselbst beleihbaren Bruchtheil des Gourtwerthes als Kaution angenommen. —
Die 6 einer in Werthpapieren bestellten Kaution kann
alls in Folge eines Coursrückganges der Cours
ngen 6 während
ch zur Be⸗ stungen im ler ef⸗ der bequemeren Benutzung Seitens der übrigen Bauhandwer ker vor⸗
Baar ba, , Kautionen werden nicht verzinst. Zinstragenden Werthpapieren sin
wird bela en,
Vertu erung
dem Unternehmer ausgehändigt. Für den Umtaus Einlösung und den Ersatz ausgelooster Werthpapiere sowie den Ersatz abgelaufener Wechsel hat der Unternehmer zu sorgen.
alls der Unternehmer in irgend einer ke. seinen Verbind⸗ lichkeiten nicht nachkommt, kann dle Behörde zu ihrer Schadloshaltung auf dem , . ele g ig zulässigen Wege die hinterlegten Werth⸗ papiere un echsel veräußern bezw. einkassiren.
Die Rückgabe der Kaution, soweit dieselbe für Verbindlichkeiten des Unternehmers nicht in Anspruch zu nehmen ist, erfolgt, nachdem der Unternehmer die ihm obliegenden Verpflichtungen voll⸗ ständig erfüllt hat, und insoweit die Kaution zur Sicherung der Garantieverpflichtung dient, nachdem die Garantiezeit abgelaufen ist. In Ermangelung anderweiter Verabredung gilt als bedungen, daß die Kaution in ganzer Höhe zur Deckung der Garantieverbindlichkeit ein⸗ zubehalten ist. 8 in
Uebertragbarkeit des Vertrages.
Ohne rer, ,, der bauleitenden Behörde darf der Unter⸗ n,. seine vertragsmaͤßigen Verpflichtungen nicht auf Andere über⸗ ragen. Verfällt der Unternehmer vor Erfüllung des Vertrages in Kon⸗ kurs, so ist die bauleitende Behörde berechtigt, den Vertrag mit dem Tage der Konkurs⸗Eroffnung aufzuheben. Bezüglich der in diesem Falle zu gewährenden Vergütung sowie
der Gewährung von Abschlagszahlungen finden die Bestimmungen des §. 9 sinngemäße Anwendung. Für den Fall. daß der Unternehmer mit Tode abgehen sollte, bevor der Vertrag vollständig erfüllt ist, hat die bauleitende Behörde die Wahl, ob sie das Vertragsverhältniß mit den Erben desselben fortsetzen oder dasselbe als aufgelöst betrachten will.
§. 18. Gerichtsstand. Für die aus diesem Vertrage entspringenden Rechtsstreitigkeiten hat der Unternehmer — unbeschadet der im 8. 19 vorgesehenen Zu⸗ ständigkeit eines Schiedsgerichts — bei dem für den Ort der Bau⸗ ausführung zuständigen Gerichte Recht zu nehmen.
§. 19.
Schiedsgericht. Streitigkeiten über die durch den Vertrag begründeten Rechte und flichten, sowie über die Ausführung des Vertrages sind, wenn die Beilegung im Wege der Verhandlung zwischen den bauleitenden Be⸗ amten und dem Unternebmer nicht gelingen sollte, zunächst der bau leitenden Behörde zur Entscheidung vorzulegen. Gegen die Entscheidung dieser Behörde wird die Anrufung eines Schiedsgerichts zugelassen. Die Fortführung der Bauarbeiten nach Maßgabe der von der bauleitenden Behörde getroffenen Anordnungen darf hierdurch nicht aufgehalten werden. Für die Bildung des Schiedsgerichts und das Verfahren vor demselben kommen die Vorschriften der Deutschen Civilprozeß⸗ ordnung vom 30. Januar 1877 88. 851 - 872 in Anwendung. Bezüg—⸗ lich der Ernennung der Schiedtzͤrichter sind abweichende, in den besonderen Vertragsbedingungen getroffene, Bestimmungen in erster Reihe maßgebend. Falls die Schiedsrichter den Parteien anzeigen, daß sich unter ihnen Stimmengleichheit ergeben habe, wird das Schiedsgericht durch einen Obmann ergänzt. Die Ernenung desselben erfolgt — mangelt anderweiter Festsetzung in den besonderen Bedingungen — durch den Präsidenten oder Votsitzenden einer benachbarten Provinzialbehörde desjenigen Verwaltungszweiges, welchem die vertragschließende Be⸗ hörde angehört. Ueber die Tragung der Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrens entscheidet das Schledsgericht nach billigem Ermessen.
§. 20. Kosten und Stempel. Briefe und 2 welche den Abschluß und die Ausführung des Vertrages betreffen, werden beiderseits frankirt. Die Portokosten fuͤr solche Geld und sonstige Sendungen, welche im ausschließlichen Interesse des Unternehmers erfolgen, trägt der Letztere. Die Kosten des Vertragsstempels trägt der Uternehmer nach Maßgabe der , , Bestimmungen. Die übrigen Kosten des Vertragsabschlusses fallen jedem Theile zur Hälfte zur Last. J Bedingungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Berlin, den 9 März 1889. Königliche Ministerial⸗Baukommission. Kayser.
Aichtamtsliches.
t Berlin, 19. März. In der gestrigen G7.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten ergriff im weiteren Verlauf der Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Theilung des Regierungsbezirks . g, der Minister des Innern, Herrfurth, das ort:
Wenn der Hr. Abg. Christophersen in einem gewissen Gegensatz zu seinen beiden Herren Vorrednern ausgeführt hat, daß durch daß neuerdings erfolgte Votum des Provinzial Landtages eine Aenderung in der Sache überhaupt nicht eingetreten sei, so kann ich ihm darin bis zu einem gewissen Maße beitreten, aber nur bis zu einem ge— wissen Maße. Unverändert ist allerdings die Sache für die Königliche Staatsregierung. Die Königliche Staatsregierung hat, bevor sie diese Vorlage hier einbrachte, sowohl durch eine frähere Aeußerung des Provinzial. Landtages auß dem Jahre 1882 als auch durch die Anhörung der Vertrauensmänner aus der Provinz sich dar- über vergewissert, daß in der Provinz selbst von der Mehrzahl der Bewohner das Theilungsprojekt in sympathischer Weise aufgenommen werden würde, daß die Bedenken, welche in der ersten Lefung hier 6 dasselbe erhoben worden sind, der inneren Begründung ent⸗ ehren.
Gbenso unverändert ist, glaube ich, durch dieses Votum die Stellung derjenigen Mitglieder dieses Hauses, welche, wie der Hr. Abg, Rickert und seine näheren Freunde erklärt haben: hier ist eine Regierunggvorlage, die wir ablehnen wollen; mag der Provinzial⸗ Landtag Ja oder Nein sagen, wir lehnen die Vorkage ab. Und in der sicheren Erwartung. daß er mit dieser Ablehnung hier im Hause auch durchdringen werde, hat er ju Anfang der Sitzung mir gegenüber privatim der edelsten Freude des Menschenlebens, der Schadenfreude, einen recht beredten Ausdruck gegeben. Meine Herren, wesentlich verändert ist aber die Sachlage für alle Diesenigen, welche für Anhörung de Provinzial⸗Landtages, und zwar, fei es det neuen oder des alten, hier gestimmt haben. Ich will dabei allerdings Die⸗ jenigen augnehmen, welche gewissermaßen die Anhörung des neuen ropinzialLandtageg nur als einen Vorwand benutzt haben, um die heilungsfrage für diese Session zu beseitigen; sie wären ihrerseits er, bereit gewesen, wenn der Landtag „Nein“ gesagt hätte, die er⸗ euchtete Weisheit der Provinzialvertretung zu 5 wahrend sie . t, nachdem er Ja“ gesagt, das Votum derselben pro nihilo an= ehen. Meine Herren, diese Herren, die recht gut wissen, daß allerdings die Theilung erschwert wird, wenn sie auf ein Jahr verschoben wird, well fie zweckmäßiger Weise mit der Einführung der neuen Verwaltun ogesetze
Preußen.
r ü 3 sᷣ . te , , theil des Keane iar mleh deoselben füt den Betrag der
* 1
die Talons und Zinsscheine, insoweit bezüglich der leßteren in den besonderen Bedingungen nicht etwas Anderes bestimmt Die Zinsscheine werden so lange, als nicht eine er Werthpapiere zur Deckung entstandener Verbindlich⸗ keiten in Autsicht genommen werden muß, an den , r,. er Talons, die
hätte aber den dringenden Wunsch, daß sie diesen Vorwand sich auf einem anderen e. suchen, als in den Angriffen gegen die Un · . des jetzigen Provinzial Landtages und in Angriffen gegen die Werthschätzung seines Votumg. Meine Herren, der Provinzial. Landtag, welcher mit einer großen Mojorität sich für das He f erklärt hat, hat während 21 Fahren in must er gůltiger ö die Verwaltung in ,, . Angelegenheiten geführt und die Vertretung der Provinz bewirkt. Ihm gehören die gen. von bestem Klange in der ö n an, Männer, die unbestritten in allen Angelegenheiten der Provinz die höchste Autorität besitzen. und ich möchte nicht wünschen, daß deswegen, weil die Herren ein Votum abgegeben haben welches einem Theile der , , ,, , aus te. Provim nicht gefällt, sie nun hier in einer Weise angegriffen werden, wie es namentlich Seitens des letzten Herrn Vorredners mit geschehen ist.
Meine e,. wesentlich verändert ist die Sachlage für alle Diejenigen, sage ich, die für eine Anhörung des neuen oder des alten k ernsthaft gestimmt haben, und ich glaube das Votum aller Derjenigen, die für diese Befragung gestimmt haben wird durch den Ausfall dieses Votumg fett wesenklich beeinflußt worden sein. Inwieweit dies auch der gan ist bei der Fraktion dez Hrn. von Meyer (Arngwalde), das weiß ich allerdings nicht. Dem derselbe hat damals erklärt: ein provinzialständischer Landtag hat für mich nur dann Werth, wenn er mit 3 Majorität beschließt. Run hat der jetzige mit einer Majorität von über 66 o/o beschlossen — es fehlen ihm ungefähr 6 C für diese Majorität — ; inwieweit das für sen e lassen. Meine Herren, ich will ja in keiner Weise irgendwie ö Behauptung hinstellen, als ob das Votum des Provinzial · Landtage e bindend sei für dieses hohe un Natürlich liegt die schließliche Entscheidung in den beiden Häusern des Landtages, und diese sind in dieser ihrer Entscheidung vol ständig frei; aber diese ganze Theilungs vorlage hat doch zwei Seiten, eine allgemeine i,. administrativ-politische, und eine provinzielle lokale. In
etreff der letzteren ist meines Erachtens durch die ECntscheidung eg Provinzial ⸗ Landtages allerdings nun jeder Zweifel hinfüro beseitigt, und ich will ganz offen sagen, ich . mich dessen; denn meinez Erachtens ist es nicht besonders erwünscht, wenn Angelegenheiten von vorwiegend lekaler Bedeutung hier im Plenum dez Hauses zu so eingehender Erörterung gelangen. Es ist bei diesen lokalen Interessen, die sich sehr häufig auch mit persönlichen unbe— wußt verquicken, gar ju leicht der Fall, daß die Kleinheit der maß gebenden Beweggründe dann durch große Redewendungen verhült oder aufgebauscht wird.
Meine Herren, die Debatten über diese Frage haben in mit eine parlamentarische Jugenderinnerung wachgerufen, an welche die älteren Mitglieder dieses Hauses auch nur mit einem leisen Grauen zurückdenken werden; es ist das die alte Seeschlange Sber— bonsfeld— Märtifch . Langenberg. Meine Herren, wer sich der damaligen Debatten noch erinnert, der weiß, wie eine Ange= legenheit von rein lokaler Bedeutung — denn ihre prinzipielle steht hinter der der jetzigen Vorlage noch ganz wesentlich zurück — in einer Weise die Langmuth des Hauses in Anspruch genommen hat, die wahrlich nicht dazu gedient hat, das Ansehen der Volksvertretung im Lande zu erhöhen. .
Meine Herren! Ich meine, nachdem dieser Provinzial · Landtag mit einer solchen Majorität sich für die Theilung ausgesprochen hatU können Sie die Frage der lokalen Interessen für e, . ansehen.
Was nun aber die allgemeine administrativ ⸗politische Bedeutung dieser Angelegenheit anlangt, so haben Sie gus dem kompetentesten Munde, aus dem Munde eines früheren Regierungs⸗Präsidenten und eines früheren Oher⸗Präsidenten der Provinz, hier die vollste Be⸗ stätigung dessen gehört, was in den Motiven, was in dem Bericht aus geführt ist, und, was in der ersten Lesung von dieser Stelle aus, wie auch von den Anhängern der Theilungsvorlage dargelegt worden ist, und ich glaube, es ist wahrhaftig nicht nöthig, daß wan in dieser Be—= ziehung noch etwas hinzufügt.
Meine Herren, es hat auch bereits von dieser Seite aus eine Widerlegung stattgefunden der, wie ich wohl annehmen darf, etwa humoristischen Berechnung des Hrn. Abg. von Meyer ,, , über das Arbeitspensum der Regierungs⸗Räthe. Wir wissen ja von dem geebrten Herrn aus seinem eigenen Munde, daß er als Referen ⸗ darius bei einer . unter der Leitung eines alten Herrn mit einer Pontae ⸗Nase sehr nutzbringende Lehren für die Verwaltung und sehr schätzbare Grundsätze gelernt hat; aber ich glaube, es ist doch etwas sehr lange her, daß er von der Geschäftsverwaltung bei der Regierung näheren Einblick gewonnen hat, wenn er derartige Berechnungen ernstlich hat aufstellen wollen. Meine Herren mit den Nummern ist absolut nicht zu rechnen, und ich möchte namentlich den Hrn. Abg. von Meyer (Arnswalde) davor warnen; sonst könnte es eines schönen Tages kommen, daß er uns vorrechnete: das ganze Ober⸗Verwaltungsgericht hat nur ungefähr 4000 Nummern zu bearbeiten; ein junger, füchtiger, geschäftskundiger Landrath in einem nicht zu großen Kreise muß das doch ganz bequem als Ne ben— arbeit abmachen können.
Meine Herren, ich möchte einen Punkt hervorheben, der bis jetzt noch nicht berührt worden ist. Kiel ist der Sitz, der obersten Mä— rinebehörde und hoher Militärbehörden; es residirt dort ein Prin; unseres Königlichen Hauses, und es wird dort voraussichtlich immer ein Prinzlicher Hofhalt bleiben; Kiel ist jetzt schon der Mittelpunkt des kommerziellen Verkehrg der Provinz und nach der Vollendung des Nord⸗ Astseekanals wird es ein Mittelpunnkt des Weltverkehrs werden. Nun meine ich, ist es doch nicht ganz zulässig, daß dort die Civil⸗ verwaltung unmittelbar überhaupt . mittelbar nur durch den Bürgermeister vertreten ist, und es ist das auch ein Vor—⸗ theil der neuen Organisation, daß wir durch die Regierungsvorlage in Kiel die Vertretung durch einen Regierungs⸗ Präsidenten erhalten. Meine Herren, ich möchte noch ein Argument berühren, weil das wiederholt von Hrn. von Kardorff und Hrn. Christophersen als das . hingestellt worden ist, die Behauptung nämlich, daß die Abstimmung heute eine präjudizielle sei, daß. wer die Theilung von Schleswig bewillige, sich dem nicht 3 könne, die Theilung von einem Halbdutzend Regierungsbezirke bewilligen zu müssen, ja, daß er gewi Ihr an die Staatsregierung die . richte, mit solchen Theilungen vorzugehen. Meine Herren, nachdem dies be⸗ reits in der ersten Lesung ausdrücklich von diesem Tische aus in Abrede ge ⸗ stellt worden ist, nachdem entgegengesetzte Erklärungen in dem schrift⸗ lichen Bericht Aufnahme gefunden haben, können Sie, glaube ich, bong fide mit diesem Ärgument nicht mehr operiren. Es ist ja in dieser Beziehung schon von dem Herrn Vize⸗Präsidenten des Staats Ministeriums der Standpunkt der Regierung vollständig klar gelegt worden. Die Staatsregierung behandelt ihrerseits ar, einzelnen Fall nach seinen eigenen Bedürfnissen und sie zieht ihrerseits aus einem zustimmenden Votum des Hauses kein Präjudiz. Aber, meine Herren, wenn Sie Ihrerseits durchaus dabei verbleiben, diese Äbstimmung sei präjudizieller Natur, dann müssen Sie Ihr negatives Urtheil auch für präjudiziell erachten, und dann möchte ich namentlich die Herren zu meiner Rechten, aus Hannover, doch einmal parauf hinweisen, welche präludiziell. Bedeutung ein solches nega=
tives Vstum für 6j hat. , Hannover hat ungefähr
den doppelten Flächeninhalt und nicht ganz die doppelte Seelenzahl
der Provinz Schleswig; — wenn nun für die Provinz Schleswig
nach Ihrer Ansicht eine Regierung vollfständig genügt, so sind Sie
doch, auch wohl der Ansicht, daß für die Provinz zn e. wei
Regierungen vollständig ausreichen? Und Sle richten an die König⸗
liche Staatsregierung die Aufforderung, von diesen sechs Re⸗
gierungen, die dort vorhanden sind, vier zu beseitigen und
namentlich die Regierung in der Stadt Hannover, denn die Stadt
Hannover hat f efth⸗ für die dortige Provinz dieselbe Be—⸗
deutung, wie Kle . die Provinz Schleswig Holstein, und
wenn Sie in Kiel keine ,. wollen, dann ist es doch auch
wohl richtig, daß die n, , n Hannover und Hildesheim be⸗
seitigt und mit der 96 n Lüneburg vereinigt werden.
Meine Herren, ich möchte die Debatte nicht weiter verlängern;
ich möchte nur die Ueberzeugung aussprechen, daß, wenn Sie
Votum e , sein wird, das will ich dahingestellt
nur in Verbindung gebracht werden kann, werden etzt nach einein neꝛen Vorwand ir ihr ablehnendes Votum um n kaff . Ich
die Theilung durchführen, und wenn erst die Unbequemlichkeit,
bergangsstadium mit sich führt, überwunden sein wird, 3 . ug . und die Vortheile dieser Maßregel in ganz ngeahnier Weise wohl von allen Seiten geltend machen werden. Hi rren, ich gebe zu, daß jetz wohl namentlich in der Siadt Schlegwig und in den nördlichen Theilen diese Tbei. lung er en empfunden wird, aber während von einer Geile es schmerslich empfunden wird, so wird es doch von der anderen Seite wieder mit Freuden begrüßt, und wenn Sie nur erst die Thei. lung durchgeführt haben, dann werden Sie sicher auch die Wahrheit des Worteg erfahren, daß getheilter Schm eri nur halber Schmerz, getheilte Freude aber doppel ke Freud e ist. . Abg. von Tiedemann (Labischin)ʒ: Es habe den Anschein haben können, als ob der Abg. von Kardorff Namens der reikonservativen gesprochen habe, das sei nicht der Fall. Der bg. von Kardorff nehme seine Legitimation für Beurtheilung der Frage aus der Angehörigkelt einiger seiner Familien⸗ nertglleder zu Dänemark, daraus wolle derselbe ein Urtheil über bie dortigen Verhältnisse entnehmen. Er (Redner) sei in der Provinz gehoren und sei 6 dacht in Schleswig Regierungsbeamter ewesen. Als er sich nach dieser Het hier in Berlin beim gin ter Grafen Eulenburg gemeldet habe, hahe dieser ihn nach . Meinung über die Theilung der Regierung in Schlezwig gefragt, und als er sich für dieselbe ausgesprochen, gefagt: „Seltsam, daß doch Alle, die von der Verwaltung ttwas verstehen, für die Theilung sind, und alle Anderen dagegen.“ Bis zum Jahre 1875 sei die Stimmung in Schleswig überhaupt gegen die eine Regierung gewesen, später aber habe man geglaubt, daß das Experiment mit der Vereinigung gelungen sei, er meine aber, daz Experiment sei mißlungen. Mit dem Moment der Einführung der Provinzialordnung sei die Verwaltung der Provinz durch einen Ober⸗Präsidenten unmöglich geworden. Seit 26 Jahren hätten sich die Geschäfte des Ober⸗-Präsidenten um 40 Prozent vermehrt. Die Nummern der Altenstücke feien für die Geschäfte nicht maßgebend, sie gäben kein klares Bild über die Geschäftsthätigkeit des Präsi= denten. Gewissenhaft ließen sich so umfangreiche Geschäfte nicht bewältigen. Die Arheit konzentrire sich dann um den grünen Tisch, die nothwendige Fühlung mit der Bevölkerung gehe verloren. Er schließe mit dem Wunsche, daß das Haus, emäß dem Votum des Provinzigl⸗Landtages, für die Theilung nen möge zum Segen der Provinz. . Abg. Rickert: Wenn auch die Regierung für ien keine Konsequenzen aus dem Entwurfe ziehe, so würden sich die⸗ selben von selbst einstellen, und die Regierung würde sich ihnen gar nicht widersetzen können. Es handele sich um ein großes Selbstverwaltungsprinzip, welches mit Recht die Ge⸗ miüther mehr bewege, als andere Dinge. Er freue sich, daß er die Rede seines langjährigen Gegners, des Abg. von Kar⸗ dorff, heute mit Beifall habe begrüßen können. Die Motive, die den bg. von Kardorff gegen das Gesetz hätten sprechen lassen, seien dieselben, welche bei Einführung, der Selbstverwaltung maß— gebend gewesen seien. Nicht weil es eine Regierungs vorlage fei, seien seine Freunde gegen den Entwurf, sondern weil er eine kö e Vorlage sei. Die Verantwortung für das Gesetz habe das Haus, nicht der Provinzial-Landtag, folglich könne das Haus sich bei dem Votum des letzteren nicht ohne Weiteres beruhigen. Autoritäten, wie die des Ministers von Boetticher dürften das Gewissen des Hauses nicht einschläfern. Ebensowenig dürfe das Votum des ständischen Provinzial⸗-Landtages es, bestimmen, denn für den Entwurf hätten hauptsächlich die Ver⸗ treter des Großgrundbesitzes in der Nähe von Kiel gestimmt, die Vertreter der ländlichen Bezirke aber dagegen. Die Groß rundbesitzer seien nicht maßgebend für die Stimmung des Ger. Dabei sei auch der Hochdruck zu berücksichtigen, welcher im Provinzial⸗ Landtage, von der Regierunge⸗ seite ausgeübt worden sei. Einzelne Mitglieder, die anfänglich gegen die Theilung gewesen seien, hätten nachher dafür gestimmt. Das lasse tief blicken. Die Rede des Abg. von Rauchhaupt habe der Vorlage entschieden geschadet, seine Grundsätze in Betreff der Selbstverwaltung wider⸗ sprächen denen der Mehrheit dieses Hauses vollständig. Wenn es sich um einen Regierungs⸗Präsidenten handele, dann würde die Rechte , gegenüber allen Grundsätzen der Selbstver⸗ waltung. enn der Minister von Boetticher von dem Humor des Abg. Johannsen gesprochen abe „ so , sei das doch der Humor Hamlet's gewesen. Es sei tödtlicher Humor ge⸗— wesen, beißende Ironie, wenn der Abg. hann gemeint habe, daß er für die Theilung stimmen werde, weil dann besser regiert werden würde. Man wolle heute nichts von Nummern der Aktenstücke hören. Habe denn die Regierung nicht selbst von den täglich zu erledigenden 113 Nummern gesprochen? Mit allen dlesen Nummern habe es doch aber der Regierungschef nicht zu thun. Sei eine Ueberbürdung vorhanden, so möge man doch noch mehr Beamte anstellen, aber eine Theilung sei doch nicht nothwendig. Wenn seine Partei gegen die , ,,. so handele sie in Konsequenz des großen Reformwerks er Selbstverwaltungsgesetzgebung, das man nicht im Stiche lassen dürfe. Entweder Bureaukratismus oder Selbstver⸗ waltung, Bureaukratismus und Selbstverwaltung sei nicht möglich.
) . von Bülow: Er sei in seiner freundlichen Stellung ur Vorlage durch das Votum des Provinzial⸗Landtages noch herr worden. Die Großgrundbesitzer-ständen in Schleswig nicht im Gegensatz zu den Städten und Landgemeinden, son⸗ dern hätten dort noch Fühlung mit dem Polke. In Folge der starken Erregung in der Provinz ö die schleswigschen Abgeordneten gegen die Vorlage gestimmt; man habe all⸗ emein die Furcht gehabt, daß eine Art Eidergrenze wieder hen wenn werde.
Abg. Krah: Das Votum des Provinzial-Landtages für die Theilung habe für ihn keine entscheidende Bedeulung. Von den sachlichen Gründen dieses Votumz sei wenig bis in das Haus gedrungen. Ein , holsteinisches Mitglied des , . Grundbesitzer in seinem (des edners)
ahlkreife, bestärke ihn aber in seiner Auffassung. Der Abg. von Rauchhaupt meine, es müsse nicht von einem Dorfe aus regiert werden, das sei eine Ueher⸗ treibung gegenüber einer Stadt wie Schleswig. Sie möge wohl ein weniger angenehmer Aufenthalt sein als Kiel, aber mit einem Dorfe könne sie doch nicht verglichen werden. Der Minister von Boetticher habe ch sehr anerkennend über Schleswig ausgesprochen. Leider habe derselbe sich nicht näher eäusßert über das, wag weiter werden solle. Werde auch das
ber⸗Präsidium von Schleswig weggenommen? Wenn man in dieser Beziehung eine , rklärung bekommen könnte, so würden die vorhandenen Bedenken dadurch vermindert werden. Eine Verstimmung in Folge dieser Vorlage herrsche nicht nur
verlohne sich wohl der Mühe, der Frage näher zu treten, ob man hug ., Vermehrun * Personals, durch eine Veränderung der ganzen Organisation der Regierung den ge— wünschten Zweck erreichen könne. . .
Abg. Vartels reach sich auf Grund seiner mehrjährigen Dienstthätigkeit im Regierungsbezirk Schleswig für die ö. lung aus. . . sg Freiherr von Zedlitz und Neukirch: Ein kleiner Theil seiner politischen Freunde werde für die Theilung Schleswigs stimmen, nicht weil sie den prinzipiellen Standpunkt nicht theilten, den der Abg. von Karderff und er (Redner) verträten, sondern weil sie ausreichende Gründe für die Theilung als vorhanden ansähen. Sie meinten, daß auch bei einer strengen Durchführung des Prinzips der Selbstverwaltung das Beduͤrf⸗ niß der Then ng obwalte. Der größere Theil seiner Freunde halte eine thunlichste Verminderung der Geschäfte der Jiegierungd · Prasidenten bei Durchführung der Dezentralisation für erwünscht und werde gegen die Vorlage stimmen. Der Abg. von Rauchhaupt, der, wie er fürchte, ein sehr schlechter Anwalt der Sache gewesen, sei im Begriffe, mit der Theilung Schleswigs einen Schritt von großer Prinzipieller Tragweite zu thun. Allerdings sei das Haus und die Regierung nicht gebunden, einer Theilung anderer Regierungsbezirke ohne Weiteres zuzu⸗ stimmen. Aber die Konsequenzen dieser Theilung würden gezogen werden, wenn einmal das Bedürfniß der Theilung anderer Regierungsbezirke nachgewiesen sein werde. Nach seiner Mei⸗ nung würden die unteren Organe von oben viel zu sehr mit Anweisungen und Anordnungen versehen. Das stimme nicht mit dem Prinzip der Selbstverwaltung zusammen. m Interesse der Durchführung des Grundsatzes der elbstverwaltung, für die seine Freunde stets eingetreten seien, im Inieresse der Dezentralisation gegenüber der fortwährenden Bureaukratie, müsse man diese Vorlage ablehnen mit der Aufforderung, daß die Staatsregierung mit aller Energie dahin wirke, die staatliche Gewalt auf, das unbedingt nothwendige Maß zu beschränken. Dann werde es möglich sein, die Theilung von Regierungsbezirken ift ver⸗ meiden, die Unzufriedenheit zu beseitigen und so politisch auch ein gutes Resultat zu erzielen. ( . Abg. Peters wies auf die Mängel der bisherigen Geschäftsführung bei der Regierung in Schleswig hin und bat, die Regierungsvorlage anzunehmen. — Ein Antrag des Abg. von Rauchhaupt, eventuell in 5. 1 die Kreise Rendsburg, Rorder⸗ und Süderdithmarschen beim Regierungsbezirk Schleswig zu belassen, wurde, nachdem ein weiterer Antrag desselben Abgeordneten, die Abstimmung über das Gesetz bis morgen zu vertagen, abgelehnt worden war, ebenfalls ,,,
In namentlicher Abstimmung wurde darauf der unver⸗ änderte 5. 1 der Vorlage mit 169 gegen 127 Stimmen ver⸗
worfen. eher Rest der Vorlage wurde nach der Ablehnung des §. 1 ohne Debatte ebenfalls abgelehnt. . Die ie ,, ö. wurden durch diesen Be⸗ luß für erledigt erklärt. * ö . die zweite Berathung des Etats fort⸗ etzt. . e ö Etat des Hauses der Abgeordneten wurde mit der beantragten Erhöhung des Gehalts des Bureau⸗Direktors auf S000 6 angenommen, nachdem der Berichterstatter, Abg. Bödiker, darauf hingewiesen hatte, daß in der Kommission der Vertreter der Regierung mit Jiuchficht auf die Bedenken wegen anderer Beamtenkategorien die Beschlußfassung anheim⸗ egeben ö die Kommission die Erhöhung einstimmig be⸗ lossen habe. ö n Etat des Herrenhauses wurde das Gehalt des Bureau⸗Direktors ebenfalls auf goo0 M erhöht. . Aus dem Etat der Bauverwaltung stand noch der Titel für den Neubau des Regierungsgebäudes in Kiel aus. Nach der Abstimmung über die vorher berathene Vorlage wurde der Titel verworfen. Schluß 4/4 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 11 Uhr.
Die von dem Vize⸗Präsidenten des Staats Ministeriums, Staats⸗Minister von Boetticher, in der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten bei der Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Theilung des Re⸗ gierungsbezirks Schleswig, gehaltene Re de lautete:
Meine Herren! Ich bin heute in Ihre Mitte gekommen in dem Gefühl, . es für Sie vielleicht nicht ohne Interesse sein könnte, die Anschauungen eines Beamten zu hören, dem es mehrere Jahre hindurch vergönnt gewesen ist, in der Provinz Schleswig ⸗Holstein zu wirken, der damals von dem Vertrauen der Bevölkerung ef worden ist, und der auch heute noch zu dem lebhaftesten Dank sich verpflichtet fühlt i das wohlwollende Andenken, das man ihm in
r Provinz bewahrt. . . . ö r uch mich in diese Diskussion dränge, so bin ich mir be⸗ wußt, daß das ohne jede vorgefaßte Meinung geschieht, und ich habe das Bestreben, Ihnen an der Hand meiner amtlichen Wahrnehmungen den Standpunkt darzulegen, zu dem ich durch diese amtlichen Wahr⸗ nehmungen mit Nothwendigkeit gefübrt worden bin. .
Als ich im Jahre 1856 in die Provinz Schleswig · holstein ver⸗ setzt wurde, waren mir Land und Leute völlig unbekannt. Ich trat au die Spitze eines sehr großen Kollegiums, welches damals schon über 40 Mitglieder zählte — wie viele es jetzt sind, weiß ich nicht — und ich hatte von den Zuständen in der Prodinz nur die Kenntniß, zu der mich die früheren Verbandlungen im Abgeordnetenhause über die Lage der Dinge in Schleswig ⸗ Holstein befähigten. ‚.
Als ich mein Amt antrat, und meinen Praͤsidialsekretär fragte, wie es mit der Vorlegung der neuen Sachen gehalten werde, sagte er mir, daß im . ijdialbureau eine Sonderung der Sachen vor⸗ genommen werde, welche dem Präsidenten vorgelegt werden, und der⸗ senigen, welche sofort an die einzelnen Abthellungen gehen; und als 1 nun, mit der Begründung, daß es mir darauf ankommen einen Ueberblick über die gesammte Lage der Geschäfte und den Gesammt⸗ umfang der Intereffen, die sich in diesen Geschäften verkörpern, zu erhalten, den Wunsch augsprach, diese sämmtlichen Sachen vorgelegt zu ri e en 8 sagte mir der Sekretär: Herr Präsident, das halten Sie nicht 3 Tage aus, ‚.
Ich . gleichwobl die n. sämmtlicher Sachen und habe mich redlich bemüht, aus diesen Sachen einen Eindruck vom Umfang der Geschäfte zu Jewinnen. Allein, meine Herren, der Mann hatte Recht gehabt. Ich mußte das Verfahren sebr bald gef geben denn meine Zeit reichte nicht dazu bin, um auch nur die Rubrg un diejenigen Berichte, bei denen daß Rubrum mir ein besondereg . esse ö,. durchzulesen. ch * mir also sagen, daß eg J. 5j ler fel, den Berwaltungskötper fo groß zu gestalten. , er
eitende Beamte außer Stande ist, auch nur die Eingänge mi e. nöthigen Erfolg durchzusehen. Slese meine ar bann dh, daß es ö. n Fehler war, nur eine Regierung mit Tenden und ufgabe einer preußischen Benrksverwalkungsbehörde für die ganze Provin a ttabliren, ist denn im Kaufe meiner Amtsthätigkest vollauf beslätig worden, und ich glaube, eg werden aus der Mitte der ebziger Jahre
länglichkeit dieser Einrichtung und auf die Nothwendigkeit einer Ver-
be 6. bereits damals bingewiesen haben. Ich nehme nicht an, daß die Zahl der Geschaͤfte bei der ele n. in Schleswig inzwischen geringer geworden ist, und ich kann insbesondere nicht annehmen, daß die Finführung der neuen Verwaltungsorganisation in der Provinz zu einer Verminderung dieser Geschäfte führen wird.
Meine Herren, die Erfahrungen mit der neuen n ichen, wie ich höre — ich babe leider nicht Jeit gehabt. die stenographischen Berichte ein- zusehen, es ist das auch schon hier vorgebracht bel den früheren Verhand- lungen = haben bisher nicht den Gindruck gewährt, daß eine wesent= siche Entlastung der Bezirksverwaltungsbebörden mit dieser 23 sation verknüpft ist. Nun, meine Herren, sind ja hier von dem Herrn Vorredner — und an den muß ich mich in der Hauptsache adressiren, weil ich seine Rede gehört habe, während ich die übrigen, wie gesagt, nicht habe verfolgen können — eine ganze Reihe von Bedenken gegen den Vorschlag der Regierung gemacht worden. Die Bedürfnißfrage an sich hat eigentlich der Herr Vorredner nicht verneinend beantwortet; ich glaube auch kaum, daß das Vorhandensein eines Nothstandes von ir end einer Seite geleugnet werden kann. Denn wenn. auch wie ich höre, der Herr Abg. von Meyer (Arngwalde) neulich gemeint hat: was will es denn sagen, wenn sich 317 Eingänge täglich auf 46 Mitglieder vertheilen, während ich als Landrath das Zehnfache zu erledigen gehabt habe, so erlaube ich mir ihn einfach darauf hinjuweisen, daß e en, Nummer und Nummer denn doch ein gewaltiger Unter⸗
ied ist. . Zunächst kommt es darguf an, wie man die Nummern eintrãgt. Ich glaube, daß Herr von Meyer (Arnswalde), der ja auf eine vor⸗ treffliche amtliche Wirksamkeit zurückblicken kann, nicht darauf aus⸗ gegangen ist, die Nummern unnöthig zu vermehren. Ich weiß aber, 4 bei der Regierung in Schleswig auch wegen ihrer Ueberlastung alle Sammelfachen, Herr von Meyer wird wissen, was ich darunter verstehe, — unter eine Nummer gebracht wurden. Aber auch sonst ist zwischen Nummer und Nummer ein Unterschied; und wenn mir gegenüber Jemand mit der Zahl der Vummern kommt, so sage ich ihm: das allein beweist für mich nichts, Ich muß, wenn ich die Belastungsfrage entscheiden will, einen Einblick in die Geschäfte in ihrer merxitorischen Bedeutung gewinnen, und ich muß vor Allem einen Einblick darüber gewinnen, wie die Geschäfte behandelt werden. .
Da kann ich nun, meine Herren, aus meiner amtlichen Wirksam⸗ keit berichten, daß bei der Regierung in Schleswig außerordentlich gründlich und tüchtig gearbeitet wurde, vielleicht etwas zu gründlich. Es hing das mit dem schleswig⸗holsteinischen Charakter zusammen und mit der Ausbildung, welche die älteren schleswigschen Beamten genossen haben. Aber gerade auch aus dieser nicht tadelnswerthen Eigen⸗ thümlichkeit — es liegt mir fern, darauf irgend wie einen Makel werfen zu wollen, — ergiebt sich für die revidirenden Beamten, für die Aber ⸗ Regzierungs⸗Räthe und für den Präsidenten eine ganz erhebliche Mehr belastung. Ich habe., den Ober- Regierungs Rath der ersten Ab= theilung, also der Abtheilung des Innern, der damals, als ich hinkam, ein schleswig⸗holsteinscher, mit Land und Leuten durchaus vertrauter Beamter war, fast unter der Last der Geschäfte zusammensinken sehen; seinem Nachfolger — ebenfalls ein schleswig ⸗holsteinscher Beamter von außerordentlich tüchtigem Kaliber — wurde es etwas leichter. Aber die Ueberzeugung konnte nicht abgewehrt werden, die Belastung diefes Mannes war eine zu große, auf die Dauer unerträgliche. Wenn Sie erwägen, daß diese sehr tüchtigen Beamten und ich selbst ebenfalls mit einer 10⸗ 12stündigen Arbeitszeit nicht auskamen, um nur die schriftlichen Geschäfte zu bewältigen, so werden Sie sich fagen, daß der Uebelstand, von dem jetzt gesprochen und dessen Abhülfe begehrt wird, nicht erst aus neuerer Zeit datirt und nicht erst neuer · dings erkannt ist, sondern, daß es ein alter Uebelstand ist, der in der früheren Organisation seinen Ursprung hat. .
Ich erinnere mich sehr wohl der Verhandlungen, die in den 60 er Jahren über diesen Gegenstand hier im Abgeordnetenhause stattfanden. Damals war es das politische Moment des up ewig ungedeelt— ic komme wohl noch darauf zurück —, was in den Vordergrund ge⸗ stellt wurde, und was schließlich dazu führte, daß man sich sagte; nun, wenn die Schleswig Holstelner mit einer solchen Einstimmigkeit nur Regierung haben wollen: habeat sibi! wir wollen es damit ver= suchen. Daß dieser Versuch aber keine zweckmäßige und sachgemãße Lösung der Organisationsfrage und der Provinz war, darüber sind alle Biejenigen in der Provinz Schleswig Holstein einig, die an ihrem eigenen . die Folgen dieser verfehlten Organisation erfahren haben. Nun, meine Herren, hat der Hr. Abg., von Kardorff ein Rezeyt angegeben, wie man den Uebelständen abhelfen könne, ohne zu der Er⸗ richtung einer zweiten Regierung überzugehen, allein dieses Rezept ver= fängt doch nicht, es versagt den Dienst. Wenn man mit Gehalts erhöbungen vorgehen will, so kann man damit wohl die Dienstfreudigkeit des einen oder anderen Beamten heben, aber, wenn dieser eine oder andere Beamte bereits von Morgens 8 bis Abends 10 Uhr in den Sielen geht, dann wird die Gehaltszulage auch nicht dazu führen, daß er die bekannten schönen Morgenstunden von 3 bis 6 Uhr noch zu Hülfe nimmt. Also diese Maßregel wird sich in Schleswig ⸗Holstein faum bewähren. Ich kann zu ihr nicht rathen, wenngleich ich auch glaube, daß durch die höheren Gehälter Niemand verlockt werden würde, sich in das Geschirr zu begeben, das dort seiner wartet.
Run hat der Herr Vorredner die finanzielle Seite der Sache berührt und hat gemeint: wenn man hier die zweite Regierung be⸗ willige, so sei damit ein Engagement eingegangen, was dazu fuhren werde, daß wir in der Monarchie noch 5 bis 6 neue Regierungen gar nicht abweisen könnten. Diese Furcht vor der Schaffung eines Präcedenz, das in der Folge unangenehm werden könnte, habe ich in meinem Parlamentarischen und amtlichen Leben niemals empfunden. Ich habe mir gefagt, daß Abgeordnete und Minister im Stande sein follen, jede einzelne Frage meritorisch und gründlich zu prüfen, und wenn fie zu der Ucberzeugung kommen, daß sie sich einem Miß⸗ stande gegenüber befinden, so 96 sie ohne Rücksicht darauf, ob das fpätere Folgen hat, oder ob das im Widerspruch steht mit früheren Entfcheidungen, die von ihnen für zweckmäßig gehaltene Abhülfe bereit⸗ willig eintreten lassen. Ich fürchte mich auch gar nicht davor, wenn wirklich, wie der Herr Vorredner besorgte, aus dem Regierungsbezirk O peln ein Antrag auf Theilung des Regierungsbezirks Oppeln ein⸗ geht, diesen Antrag zu prüfen. Komme ich dabei zu der Ueber zeugung, daß die Theilung nicht geboten ist, dann hindert mich die Theilung des Regierungsbezirk Schlezwig in keiner Weise, eine ablehnende Ent⸗ scheidung Oppeln gegenüber zu treffen. Also, meine Herren, mit diefem Präcedenz muß man etwas vorsichtiger operiren; man muß nicht immer fagen: wenn wir dies thun, können wir anderes ni t zurückweisen. Wir sollen n genug sein, in jedem Falle selbst⸗
i rüfen und zu entscheiden.
n, . Herren, es ist auch nicht richtig, wenn der Herr Vor⸗ redner sagt, daß die Verhältnisse in Schleswig Solstein . einfach siegen. Das Eine ist richtig. konfessionelle Schwierigkeiten aben wir in der Provinz Schleswig ⸗Holstein nicht, sprachliche ,,, da⸗ gegen haben . dort auch, das hat Ihnen der Hr. Abg. Johannsen bereits auteinandergefetzt. Eine so ausgebildete Industrie, wie im Regierungsbezirk Dppeln, haben wir in Schleswig ⸗Holstein nicht, obwohl die hol⸗ slelnische Industrie auch nicht zu unkerfchätzen ift, aber dafür haben wir etwas ganz Anderes; wir 6 dort fehr verschiedenartig gestaltete Küsten, die der Nordsee und der Dstsee, und was die der Regierung für Arbeit schaffen., das wiegt die rbeit, welche der Regierungs⸗ bezirk ich; durch feine Industrie verurfacht, reichlich auf.
Affo jedes Ding muß für sich betrachtet werden. Die nationalen Ver . die administrativ , Verhältnisse = G ist, glaube ich, neulich schon darauf hin ewiesen, wie verschleden der Osten bon Schleswig ⸗ Holstein in wirthschaftlicher Beziehung von dem Westen ist; — aber . hiervon, das nothwendige Ein⸗
reifen der Regierung in Bezug auf alle Angelegenheiten, die mit dem tere und den Flüffen, mit der Elbe in Zusammenhang stehen, er⸗
beit. frrdeg fir r n, 23 und . i , ue ff? i — noch weiter Folgen : eren e n i in Schlegwig⸗Holstein zahlreiche Ge⸗
in Schleswig, sonbern auch in Holstein. Von den Petitionen an den Sr e ga Landtag sei nur eine für die Theilung. Es
in den Alten des MWiünisteriumz des Innern oder des Ober ⸗Präsidiums , . von mir enthalten sein, welche auf die Unzu⸗
Amtirun , 2 ich and t mich doch von dieser oder jener