; . Anzeiger
— 7 emn 7 ; es r,, Weed der Spalte. 3 — 2 d. K A, jedoch nur au ber r . e n ö K * 8 4 ; . Bremen.
52 e S fre 3 Türkei:
b. hen f. 2 Constantinopel über Varna über Triest.
of 46 ngabe bis 00 M0 8 . bis 800 A, packet
re gn bis 409 , . mit . u jedem Packet besondere ele. erthangab 9 , 6 ö unbegrenzt,
arang, Soerabaya .... b. Eisenbahnstationen
e, . m, .
/ og. n — m . u. Pas Ahonnement beträgt vierteljährlich 4 580 9.
Königlich Preußisch ü Staats ⸗ Anzeiger.
Jusertionspreis far den Naum einer Arunmzeile 30 3. Juserate nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Neichs · Anzeiger⸗ nud Auniglich Mrensischen Staatz Aujeige r Berlin w., Wilhelmstraße Nr. 32.
b. Hafenorte ) über Triest... 1 über Varna. 54 . Ale Nost ⸗Anstalten nehmen Gestellnng an; . Orte im Innern: Mrianopel sür Berlin anger den Nost Anstalten auch dir Expedition gw., Wilhelmstraße Nr. 32. Ginzelne ummern kosten 265 . — 2
boy Bondicherh 6) .
a Festland 19 Hamburg oder nber Triest
über Varna. ; tilene, l
Janina, Jerusalem 13 Triest ᷣ Ga⸗ = Mm SI.
er Hambur frankirt bis Jaffa lüber Varna os) In der Taxe von 140 3 4d. Alessandrettg, Lattakla, Mer. ist die besondere rumänische Gebühr sina und Tripoli (Syrien) Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:
f. von 35 Centimen für Zollblei und über Frankrei Stempel nicht mit einbegriffen. 75) rf, ö 4 den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub:
59) In der Taxe sind die Kosten über Frankreich?! r die Beförderung von Colon bis 5 83 i Iren
dem General⸗Major 3. D. Grafen von der Gröben, bisher Commandeur der 26. Kavallerie⸗Brigade, und
anama nicht mit einbegriffen. über die Schw d Italien? 60) Nur nach Apia. 5 abe ct di .
dem General⸗Major 3. D. Grafen von Richthofen, bisher Commandeur der 11. Kavallerie⸗Brigade;
bis 400 M½, jedoch nur auf dem Wege über Bremen. Orden dritter Kl mit der . k g hn ir. k . Uebertragung kon sülgr scher Befu gnisse
ichnah me bis 1 M Cf. auch . 13) 6) Werthangabe bis 400 , je⸗ och nur über Hamburg.
b. Madeira Fran eich
. Spanien, üb. Frank⸗
o. Azoren relch ö. Santi ·Quaranta, Scio
Sn) Reunion (Chios), Smyrng, Tenedos, Trape⸗ zunt, Valona, Vathi.
ö) Beia, Ven Bschir, Bord ⸗Toum,
Djiedeida, Gbardimgon, Hammam
el Lif, Manouba, Medjez el Bab,
f. Qued· Meli. Qued · Zargug, Sidi⸗
Restine, Sbi⸗Zohilf Son el Arta,
Soul ei. Rhmiß, Tobonrba, Tunis.
) Dlerba (Dscherba), Gabs
abes), la Goulette (la Goletta),
adhia n Monastlr
2 tir), Sfax ( faks), Sousse
f. usa). 3 18, 25. 3 la Goulette (a Goletta Sousse (Susa) u. gi. . 28. , 2f. 9 Bizerte i . Dierba d. od. e. ¶ Dscherba h abes), Madhia d. od. f. Mediah), Monastir (Mistir) und Sfax ¶ Sfaks).
58) Rumänien 59) Salvador a. über Frankreich ᷣ b. ũber Hamburg bo) Samoa · nseln über Bremen über Oesterreich und Italien
Et. Selena * 2 de Madagaskar
S
Königreich Prenßzen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Divifions⸗Auditeuren, Justiz Räthen Reuschel der Militär: Inten⸗ S. Divifion, k der Garde⸗Kavallerie⸗Division, Bender gen lden der 2. Division, Bever der 3. Division, von Schaden hier, nnn der 21. Division, Fischer der Kavallerie Vivifion des XV. Armee⸗Corpe, Becker der 285. Schamberg derselben Division, Keyl der 29 Wolf der 65. Division, Wolf der Großherzogli (25) Divifion und Fleischmann der 15. Division, s den Garnison⸗Auditeuren, Justiz⸗Räthen Freiherrn von Schmidtfeld in Königsberg (Preußen) und Wagner in Mainz den Rang der Raͤthe vierter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Provinzial ⸗Steuer⸗Sekretär Schnabel zu Breslau, owie
dem Rentmeister Karl Schmidt zu Osterburg aus Anlaß ihres Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Nechnungs⸗Rath zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Pfarrer Schönfeld in Weißenhöhe zum Super⸗ intendenten der Dibzefe Lobsens, Reg.⸗ Bez. Bromberg, den Dberpfarrer Müller in Meseritz zum Super⸗ ; intendenten der Diözese Meseritz, Neg⸗Bez Posen, und Reichs⸗ den Pfarrer Münnich in Kolmar i. P zum Super⸗ intendenten der Dibzese Kolmar i. P, Reg⸗Bez. Bromberg. zu ernennen.
Seitens des Kaiserlichen Konsult de ,, ist der Kaufmann Lars onsular⸗Agenten in Vexiö bestellt we
unbegrenzt, Der bisherige ,. wü
dantur⸗ Sekretär Muttelsee ist zum Kalkulator bei dem Rechnungshof des Der worden. .
Eisenbahnstationen:
a. über Frankreich b. über die Schweiz und Italien c. über Oesterreich⸗ Ungarn und
Sierra Leone Syanien Straits: Settlement Bremen über England über Oesterreich und Italien.. 70) Togogebiet
—
181111 I1SIIIIII
XL l.
uber . Ver fügung
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de do do M C Do do d di d d R d d d Ca do do ex ey do
63) Werthangabe dem Obersten z. D. von Scheven, bisher Commandeur auf den Kom missar für das Shutzgebiet der
Nachnahme bis Lo . des Feld⸗A rtillerie⸗Regiments Prinz August von Preußen nn s,, end die Rechts⸗
6c) Werthangah begrenzt, s re ödaabe is n de w n ,
(Ostpreußisches) Nr. 1, Auf Grund des 8 5 des ce tee,
ö Keen z. D. von Voigts gen. von König, verhältnisse der deutschen gr e d. . .
lung zulãässig. bö) i, g Klein⸗ Popo. bisher Commandeur des Landwehr⸗Bezirks Bruchsal, S. Jö) wird für das Schutzgebiet der Marl ö Obersten a. D. Freiherrn von Bothmer, bisher Providence⸗Inseln Folgendes pern, .
Brigadier der 7. Gendarmerxie⸗Hrigade, und . 1 . Obersten a. D. Freiherrn von le Fort, bisher Der Kaiserliche Kommissar . die Befugnisse Brigadier der 8. Gendarmerte⸗Brigade; , , welche den 24 Konsuln . * . ; 13 des Gesetzes, bezüglich der Nationalität der Kauf⸗ den Rothen Adler⸗Orden vier ter Klasse: ahrteischiffe und ihrer ö . zur Fnuhrung der Bundes dem Hauptmann Hep ke, à Ua suite des Infanterie. flagge, vom 25. Oktober ] (Hundes Gesetzöl. S. 35) und Regiments von Borcke (J. Pommersches) Nr. 21 Lehrer bei nach' g. 35 des Gesetzes vom 8. November 18657 (Bundes⸗ der Kriegsschule in Engers, kommandirt zur Dien tleistung Gesetzbl. S. 137) zustehen. Dasselbe git den Befug⸗ bei der Cisenbahn⸗Abtheilung des Großen Generalstabes, niffen, welche den Her Kon sulgten al * zeemannsämtern vbem Hauptmann Granier, lä znite des Grenadier⸗ nach der Seemannsordnung vom N. Dezember 18972 Regiments König Friedrich J. (4. Ostpreußisches) Nr. 5, Gesetzbl. 2 und nach sonstigen M= . liegen. Militärlehrer bei dem Kadettenhause zu Plön, und Die für bie Konfuln gel enden n auh u 246.
S dem Premier⸗Lieutenant von der Gröben, persön⸗ , . oochergehen ken Abd genan lichen Adjulanten des Prinzen Georg von Preußen Königliche vorschriften finden entsprechende Anwendung. n den bezeichneten 33
it: . ben Gehehren 8. ,
ee e 0, r
FE. Telegramm e.
. Vorbemerkungen. 1) Als Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm werden erhoben: 6) Für die Nachsendung eines Telegramms (Nachzusend FS.) — im Verkebr mit Großbritannien und Irland 89 Pf. im übrigen Verkehr 60 pf. Für Stat. Hl s — wird die volle Gebübr vom 8 3 . gas n , , Telegramme ermäßigt sich die letztere Gebübr auf 30 Pf. Die Mindestgebühr kommt auch für biet n. statt, sofern der neue Aufenthaltsort des Empfängers unzweifelhaft bekannt ist, und sich am Antworts· Telegramme in Anwendung. Die Telegrammgehühr en sind im Voraus zu entrichten. rch neuen Bestimmungsorte eine Reichs ⸗Telegraphenanstalt befindet. ; 5 nicht ibeilbare Pfennigbeträge sind bis auf solche zu erböhen. Soweit im Verkehr mit dem Auslgnde Offen zu bestellende Telegramme (RO) sind nach den mit (R0) bezeichneten Ländern zulässig mehrere Beförderungswege sich darbieten, sind die Gebührensatze für den billigsten bz. gangbarsten Weg s5 Im Verkehr innerbalb Beutschlands kann die Vergütung für Weiterbef rde run g durch berechnet. Die Sätze für andere Wege sind bei den Telegraphenanstalten zu erfragen. Eilboten ((Eilbote bezablt) (LP) ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 60 Pf. für jedes Telegramm . w Bindestriche, Apostrophe, Anführungsijeichen. Klammern und das Zeichen für durch den Aufgeber im Voraus bezahlt werden; geschieht dies nicht, so werden die billigst bedungenen den Absatz werden nicht gezãhlt: Punkte, Kommata u. Bruchstriche, zur Bildung v. Zahlen benutzt, gelten als je 1Ziffer. wirklichen Botenlöhne vom Empfäng er eingezogen. Die Kosten für die Weiterbeförderung der Tele⸗ 3) Für dringende Telegramme (Dringend) (D), d. s. solche, welche bei der Beförderung und gramme im Auslande hat der Empfänger zu tragen. Für Telegramme mit Empfangsanzeige kann der Bestellung den Vorrang vor den übrigen Prövattelegrämmen haben, kommt die dreifache Gebühr eines ge⸗ Absender einen Betrag zur Deckung der Auslagen hinterlegen. . . Erhebung. Nach welchen Ländern dringende Telegramme zulässig sind, ist im gufschtjt 9) . Zeichen (D) * (LO) u. s. w. (vgl. 3— 8) zählen als je 1 Wort und sind vor der ö ö ufschrift in Klammern niederzuschreiben. H Für das vorauszubezahlende Antworts-⸗Telegramm (Antwort bezahlt) (RP) wird 10 Die Gebühr für jede einzelne Vervielfälti i q ũĩ die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern berechnet. Wird eine dringende Antwort je 100 Wörter oder einen Theil del faden 3. Pf. Das , , ,,,, k verlangt, so ist (RPD) zu . oll eine andere Wortzahl vorgusbezahlt werden, so ist dies ,. als ein einziges Telegramm taxirt. Im Verkehr mit Amerika s ind zu vervielfälti en de gnzugeben, z. B. (P 16 Wörter). Die Voraugbezahlung darf die Gebühr eines Telegramms beliebiger Telegramme unzulässi ) Art von 39 Wörtern für denselben Weg nicht überschreiten. . 11) . . arm , , 3 , n, ist * 3 der Gebühr ewöhnliche Telegramm von gleicher Wortzahl, für die Em pfanganzeige (Empfangsan eige (CR) die Gebühr für ein gewöhnliches Telegramm von 10 Wörtern zu 4 . .
A. Die Wortlänge ist festgesetzt auf B. Die Wortlänge ist festgesetzt au 16 Buchstaben oder d Ziffern im Verkehr mit: 10 Buchstaben oder 3 f ., . .
Ninisterium der geistlichen, Un zerrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenhei ten.
Der bisherige Privatd Dr. Friedrich Müller zu Berlin ist zum k . an der medizinischen Fakultät der Universität Bonn ernannt worden.
Der ordentliche Seminarlehrer Queling vom e
g. Die Ünbestellbarkeit eines Telegramms wird gegen eine Gebühr von 30 Pf. t gemeldet. . r . über r 66 . 2 Zahlung ö. Pf. n l , . = ür jedes Telegramm, welches einem Telegraphenbot der Landbri J Beförderung an das Telegraphenamt mitgegeben wird, kommen 10 P n . 35.
B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf B. Die Wortlänge i . 10 Buchstaben oder 3 gif ln im Verkehr mit: . 10 Vachftaker J. ö sista ft 143 lu
b d ; e eiten 3 . ; un er Bestimmungen des Ges den rn n,, zweiter Klasse Eher wie hcblhren un' Kosten bei den Kon fulaten des
dem General⸗ Major z D. Hann von Weyhern, bisher . Jieichs vom J. Juli 182 (Reiche Gesetzz. S. 2465) Commandeur der J. Kavallerie⸗Brigade; ;
Dentschla d M Go) ] e, n,.
Afrika, Westlüste (vestliche Weg) (fis Tene ; riffa) Ro: Bissao und Bolama Canarische Inseln Sabon Grand Bassam Konakry
Scenes
übrige Länder s. unter B. Afrika Algerien Tunis D) (0) GSeigien (¶ ) ( E0) Sosnien⸗Serzegowina O) (0) Sulgarien ¶ EC) Tãncemark () (EBG) rr. D) R0)
zraltar
Griechenland (O) ¶ EC:
a. Festland und Inseln Euböa und Poros
(b. nach den übrigen JInseln Großbritannien und Irland Seigoland ()) (R0) Italien (D) (0)
Montenegro Niederland (D) (0) Norwegen ¶ ) (E0) Oesterreich⸗ Un
— 28
D* 7.
B. Die Wortlãnge i 10 Buchftaben oder 3 Ziffern im
fest 4 6
M frita, End · (ftlicher od i .
außer in der
in Dort Nolloth in der Cap⸗ ubr. Anst. in und in der Cap · Kolonie, at Trang vaal
m ne r , nö:
) Me Gröffnung des öftlichen Weges na
Mozambique und Lorenzo⸗ Marquez. ... Zanzibar Afrika, Westküste (vstl. Weg) (via Teneriffa) Acera ((Goldküste) Addah, Cape ⸗Coast ·˖ Castle, Elmina, Pram⸗ Pram, Salt ⸗ Pond und Winneba Bathurst (Senegambien) Bonny u. Braß (QNigerdelta) Lagos (Sklavenküste) Sierra Leone übrige Länder s. u. A. Af Aunam, ausgenommen die unter Cochinchina gen. Anst. (vis Bushire, Moulmein) . Arabien (Aden Perim, Hedias u. Jemen) (R0 Argentinische Republik (via Galveston (RO) Australien (vis Bushire, ,, Süd⸗⸗Australien, Victoria u. West⸗Australien Neu⸗Süd⸗Wales Queensland
.
Maranham ꝛe.
mittlere Region (zw. Pernamhuco u. Rio de Janeiro): ,. Recife) ... .
südliche Region: Rio de Janeiro übr südl. davon gelegene Anstalten (Santos, Desterro, Rio Grande do Sul ꝛc.) . .. Cap⸗Verdische Ins. ) (CO): St. Vincent San Thiago.
. gosta siica E z Ecuabor ein Galveston Ko)
Port Nollotß, Mossamedesß und Bengueln,
Egypten: via Triest ] Alexandrien IJ. 36 : L übr. Anst. Nr. Egypt. Il. Zone (bis Wadi · Salfa in Nubien) Suakim, via Kabel Suez⸗Suakim .... Guatemala und Honduras 5 Guyana ¶ Britisch⸗) (via Key 75 Indien (ia Bushire) (9): I. Zone: Indien u. Ramoo in Birma II. Zone: Ceylon HI. Zone: Birma ausgeschl. Ramoo) . J sthmus von Panama 94 ö . apan (D) (o): Insel Tsushima übrige Anstalten 360 Java, Sumatra, Celebes und Bali (via Bushire, Penang) „Madeira (D) (RO) 35 Malacca, Halbins. Gia Bushire, Penang Ro): Malacca, britisch Selangor: Klang ala Lumpor Kajan Sungie Ujong:
eramban .. ...... ĩ n Kempas .... So Mexico (Ro): Chihuahua, Guaymas, Her⸗ 90 mosillo, Matamoras, Monterey, Sa⸗ binas, Saltillo, Sauz Mexico City, Tampico und Veracruz. übrige Anstalten o Nicaragna (ko): San Juan del Sur .. übrige Anstalten 265 Paragnan (vis Galveston) (RO) Penang in' Bushire) o) 5 Perak (via Bushire) (Ro 2 ausschl. der Anstalten am Pers. Golf 90 Golf (via Persien, Bushire) (Ro): Bushire übrige Anstalten Bern ria Galveston) (RO): Callao, Cho⸗ rillos, Lima
m nila a , e g 634 . Werlhn · Ndint Reg. .. v. — I. Re lon, östlich von , .
äbrige Anstalten
spwie di
Vereinigte Staaten v. Amerita, Britisch Amerika u. St. Pierre⸗ , ,. z 1) Cape B reton, Connecticut, Maine, Massa⸗ chusetts, New⸗Brunswick, New⸗Found⸗ land, New⸗Hampshire, New ⸗· Jork (New⸗ Vork City,. Brooklyn u. Nonkers), Nova Scotia, Ontario, Prince Edwards Isl., Quebeck, Rhode
I .
(ausgen. Pensacola u. Key We Territory, Jowa, Kansas, Loui 6 gen. New ⸗Drleans), Minnesota (aus⸗ gen. Duluth, Minneapglis u. St. Paul), Missouri (ausgen St. Louis), Montana, Nebraska, New. Mexieg Teras, Wyoming 5) Arizona, California, Idaho, Manitoba, Nevada, Oregon, Utah, Washington Territ. 6) Key West (Florida) 7) Columbia (Britisch⸗ . North Western Territories, Vancouver Island Westindien (RO): Antigua Barbados Cuba, und zwar: Havana ienfuegos Santiago de Cuba. . Bayamo, Guantanamo und Manzanillo .. übrige Anstalten ... Curagao Dominica (kleine Antillen ⸗Insel) .... Grenada Guadeloupe aäiti: Mole St. Nicolas
8 23 9 n Domin ega, Moeca, k S omingo. Santiago
Trinidad
Druck der Norddeutschen B
druckexei und Verlage⸗ Anstalt, Berlin sw., Wllhelmstraße Nr. 52.
den Stern zum Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse:
dem General⸗Lieutenant z. D. von rankenberg und g dwigs dorf, bisher Inspecteur der 1. Landwehr⸗Inspektion owie
den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:
dem Major a. D. Preiß, bisher Abtheilungs Commgn⸗ deur vom k General⸗Feldzeugmeister (2. Brandenburgisches) Nr. 18, und
dem Major a. D. Rintelen, bisher Commandeur des Schleswigschen Fuß⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 9.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Ober⸗Stabsarzt a. D., k Dr. Rünger
u Springe und dem Forstmeister Weber zu Kassel den Rothen Adler⸗ODrden dritter Klasse mit der Schleife; dem städlischen Buchhalter Jo hann Ferdinand Müller zu Stettin den Rothen Adter⸗Orden vierter Klasse; dem QOber⸗ 3 . Kammerherrn von Meyerinck den Königlichen Rrönen-Orden erster Klasse; dem Regierungs- Sekretär, Rechnungs⸗Rath Koch zu Magdebur „den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem N Hauptlehrer Montag zu Pleß O / Schl. und dem Kastellan des Refidenz Palais in Kassel, Heisterhagen, den König⸗ lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Ersten Kirchendiener an der Johanniskirche . Hanau, Andreas Henkel, das Kreuz der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von . zollern; sowie dem Diener des Vereins für Nassauische Alter⸗ zhumskunde und Geschichtsforschung, Aufseher des Alterthums⸗ Museumz, Anton Weck zu Wiesbaden, und dem Gerichts⸗ diener Johann Beinig zu Salmünster das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Kustos am gon nn der Friedrich⸗Wilhelms⸗ Universität zu Berlin, Hr. Richard Julius Petri zum Regierungs⸗Rath und Mitglied des Kaiserlichen Gesundheits⸗ Anits zu ernennen.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den siroßher aich badischen Regierungs- Rath Freiherrn von Hodman und den Königlich preußischen Negierungs⸗ Rath Dr. jur. Kries zu Kaiserlichen Regierungs⸗Räthen und stündigen Mitgliedern des Reichs⸗Versicherungsamts zu ernennen.
§. 2. Diese Verfügung tritt am 1. Oktober 1889 in Kraft. Berlin, den 29. 2 1889. Der Reichskanzler. von Bismarck.
Verfügung . behufs Uebertragung konsularischer Befugnisse sowie des Rechtes zum Erlasse polizeiliche? und sonstiger die Verwaltung betreffender Straf⸗ vorschriften auf Beamte der Schutzgebiete von Kamerun und Togo.
Auf Grund des 5. 5 und des 8. 11 Absatz? und 3 des Gesetzes, betreffend die Rechts vorhältnisse der deutschen Schutz⸗ gebiete (Reichs Gesetzblatt 1388 S. 5) wird für die Schutz⸗ gebiete von Kamerun und . Folgendes bestimmt:
In jedem der beiden Schutzgebiete hat der zur Ausübung der Gerichtsbarkeit erster Instanz ermächtigte Beamte zugleich die Befugnisse wahrzunehmen, welche den deutschen Konsuln nach J. 16 des Gesetzes vom 265. Oktober 1867 (Bundes Gesetzbl. S. 35) und nach ö. des Gesetzes vom 8. November 1867 (Bundes · Gesetzbl. S. 137) zustehen. Dasselbe gilt von den Befugnissen, welche den deutschen Konsulaten als Seemanns⸗ äaämtern nach der Seemannsordnung vom 27. Dezember 1872 k S. 432) und nach sonstigen Reichsgesetzen obliegen.
Xi für die Konsuln geltenden Ausführun bestimmungen u den im vorhergehenden Absatz genannten e , nen
nden entsprechende Anwendung.
In den bezeichneten Angelegenheiten werden Gebühren und Auslagen nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes über Hebühren und Kosten bei den Konsulaten des Deutschen Reichs vom 1. Juli 1872 (ach Gesebblatt S. 245) erhoben.
Der zur Ausübung der Gerichtsbarkeit zweiter Instanz der, n Beamte ist für beide Schutzgebiete, der zur Augübung der Gerichtsbarkeit erster Instanz in Togo ermächtigie Beamte ist für das Schutzgebiet von Togo be⸗ lee polizeiliche und sonstige die Verwaltung betreffende
orschristen zu erlassen und, gegen die Nichtbefolgung derselben Gefängniß bis zu drei Monaten. Daft, Geldstrafe und Einziehung einzelner Gegenstände anzudrohen. .
Der zur Ausübung der Gerichtsbarkeit erster Instanz in Togo ermächtigte Beamte hat , 1 sofort in Abschrift dem zur Ausübung der tichtsbarkeit weiter Instanz ermächtigten Beamten m ilen. Der etztere ist befugt, diese Verordnungen aufzuheben oder ab⸗ zuandern.
Diese Verfügung tritt ain 1. Juli 1889 in Kraft. Berlin, den 29. März 1889.
dene wissen schaftliche Au
Der Reichskanzler. von Bismarck.
lehrer Seminar zu Münstermaifeld ist in gleicher Eigens an das Lehrerinnen⸗Seminar zu Paderborn versetzt worden.
Königliche Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität.
Die Im matrikulationen bei der hiesigen Uni⸗ versität für das bevorstehende mit dem 24 April e. an- fangende Sommer⸗Semester beginnen am I7. April und schließen mit dem 14 Maier.
Jeder, der immatrikulirt zu werden wünscht, hat sich zuvor auf dem Amteszimmer des Rektors und des i mit einer Zulassungskarte zu versehen, wobei demselben auch Ort und Stunde der Immatrikulation angegeben werden wird.
Behufs der Immatrikulation haben vorzulegen und zwar sämmtliche Zeugnisse im Driginal⸗
1) die Studirenden, welche von einer andern Uni⸗ versität kommen, ein vollständiges Abgangszeugniß von jeder der früher befuchten Universitãten und, insofern sie länder sind, ein Reifezeuaniß von einem deutschen Gymnañium oder einem preußischen Realgymnañum, .
2) diejenigen, welche die Universitãtsstudien erst beginnen, insofern sie Inländer sind, ein vorschriftsmaßiges Reifezeugniß, und falls sie Ausländer find, ausreichende Legitimationspapiere.
In Betreff derjenigen Inländer, welche, ohne das dor schriftsmäßige Zeugniß der Reife zu befigen, die Uniderñtũãt zu besuchen wimschen, wird auf den besonderen Erclaỹ des Röniglichen Universitaäts Kuratoriums vom heutigen Tage , .
lin, den 31 März 1889.
Die = 0 , erhardt. Dau de.
Diejenigen jungen Leute, welche Preußen sind und ein Reifezeugniß don einem Deutschen Gommasium oder mem preußtschen Realgemnastum nicht warben baden. =. anderweitig den einer für die Anddrung don Umwersñitats Vorlefungen genügenden Bildung nachwenßen, können auf Grund des 8. 3 der Vorschtiften für die Studirenden dr Sandesuniversitãten X vom J. Oktober 1878 auf Vier Semester auf biefiger Univerfitat immatrikulirt werden. Che des * sedoch durch die se Aufnahme den Anipruch auf Hinfti 8 laffung zur Anstellung im inlandischen gelehrten Staate nd
irchendienst erwerben.
* an das unterzeichnete 2 1 ihrem Gesuch ein is her ige sowie ein olches — —— — Eine Verlangerung des Studannd um. weitere wei Semester kann gestattet werden und ind die
.