1889 / 81 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Apr 1889 18:00:01 GMT) scan diff

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Mum nien. Bu tare st, 1. April. (W. T.

Kriega⸗Minister brachte in der

De m 356 * ft n, . en zur etzun efe st igung sar

Die 2 wird ba morgen f

berathen. Serbien. Belgrad, 1. April. Polit. Corresp. meldet: die serbische fir e eine . Unternehmungen und ie geeign . zu Bulgarien zu stören, entgegenzutreten. Staaisr ath Vassiljevie hab

uüchen Zan

owie den genten Briefe der Königin Natali

überbracht.

Dänemark. Kopenhagen, 1. April.

nicht einigen konnten,

nicht überschritten werde.

Amerika. Washington, 1. April. (W. T. B.) Die

Kriegsschiffe „Alert“, zur Zeit in Honolulu, „Rich mond“, zur Zeit in eit in Mare Island, haben Befehl erhalten,

amo na zu begeben.

en Sitzung der

von 15 eiten ein. n geheimer Sitzung

W. T. B.) Die eg ierung Ef

97S, einen könnten, die freundnachbarlichen Be⸗

e gestern über seine Mis⸗ 264 e, ,. berichtet und dem König Alexander e

(W. T. B.) Der König hat, da die Kammern sich über das Budget die Regierung ermächtigt, die bestehen⸗ den Steuern fortzuerheben und die zu einer angemessenen ,. des Staatshaushalts nothwendigen Ausgaben zu estreiten, jedoch mit der Maßgabe, daß das vorgelegte Budget

Rio de la Plata, und „Adams“, zur

sich nach

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Zeitungõstimmen.

Zur Feier der Einweihung der Denkmäler des Reichs⸗

kanzlers Fürsten Bismarck und des ,, ef . and, schreibt der

Moltke, welche vorgestern in Stuttgart statt „Schwäbische Merkur“:

ie große Zeit der Gründung und Einigung des mächtigen deutschen Unter den vielen hohen e nnn . erke,

Reichs liegt hinter uns. deren Ramen aufs Innigste verknüpft sind mit dem erhabenen Fat der Tod reiche Ernte gehalten. Wir mußten einen Kaiser Wil

belm verlieren, mußten seinen reckenbaften Sohn dahinsinken sehen; so Viele, welche ihrem Kaiser und König in der Ausführung des beigestanden und an dem Ausbau des Reichs gien ührer ; Aber noch dürfen wir ein Heldenpaar unter uns wirken sehen. dessen Ruhm und Verdienst weit über die Grenzen unferes Vaterlandes strahlen und dessen unermüdliche Thaͤtigkeit und nimmer ruhende Gewiss re,, , in der Pflichterfüllung en. Noch leben Moltke

und Bismarck! Was alles bat diesen Männern das Deutsche Reich 4 verdanken? Sie find in dem Bewußtsein, einer großen gerechten . der Eine unbekümmert um Verkennung, Miß trauen und grimmigste Anfeindung, der Andere, in stiller verborgener ruhig und sicher Schritt für zugegangen; nach jedem einzelnen gglg

großen Werks mitgewirkt haben, deckt jetzt das Grab, und nur wenige der von 1850 im Rath und im Felde sind uns geblieben.

uns stets aufs Neue mit Bewunderung erfü

ache nachzustreben,

Emsigkeit nur auf die Arbeit sehend, Schritt auf ihr Ziel lautete der . noch lange nichi genug!“ Ihre Ma regeln, die sie zu Friedentzzeiten getroffen,

schwere und gewaltige Proben; aber wenn sich

erfuhren mehrmals dieselben im Kriege bewährt hatten, so boten diese Männer ohne Ruhe und Rast

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im Frieden wieder Alles au * ben und zu stärken, war. Aber auch damit war es fuͤr Erst ein Theil der Aufgabe erfüllt. Bau des neuen Reichs aufjufü Sicherheit für die Zukunf 9 verleihen. Statt der wo Ruhe zu p en, bließen dlese beiden Helden in treuester Pflicht. erfüllung auf dem ihnen von ibrem Kalser anvertrauten Dig der Kriegs mann half auch im Frieden als Volkevertretzer dem taats˖ mann, und so fehen wir sie beute noch in edesster Aufopferung vereint arbeiten und sorgen. Wird von Seiten des deutschen Volks solchen eden Männern der ibnen gebührende Dank, die schuldige Achtung und Liebe nut gen eb g n, Laffen wir Vergangenes vergangen sein; der ar , ag in Stuttgart, an welchem die Marmordilder Bismarck s und Moltke z zum erften Mal ohne Hülle erglänzen werden, wird Ant⸗ wort auf diese Frage geben. Von nun an werden diese beiden Heldenbllder Enter uns stehen, zurückerinnernd an alte, roße Zeiten, mahnend an die edelsten dentschen Tugenden, die in diesen Mannern verkörpert sind: Tapferkeit, Treue und Wahrhaftigkeit.

Die „Deutsche volkswirthschaftliche Cer⸗ respondenz“ bemerkt über die Lage, welche im Jahre 18655, bei dem Aufhören fast sämmtlicher Handels verträge

eintreten wird: Das Deutfche Reich wird den bis zum Jahre 1892 und mit so weit mit vollkommener

demselben zu fassenden Entschließungen Ruhe entgegenfehen können, als seine handelspolitische Lage genau eben so J sein wird als diejenige irgend eines andern Landes, und unser autonomer Tarif die geeignete Grundlage unserer zukünftigen internationalen Verkehrebeziehungen bilden wird. Kann man aber auch nach dieser Seite hin vollkommen beruhigt in die Br h erg, so wird doch die Kraft unserer handel spolitisden Diplomatie wesentlich auch davon 66 werden, ob fie eine imposante Reichstagsmehrheit für die nationale Wirth een rf il Beutschlandsz hinter sich hat, oder ob es dem frei= andlerischen Radikalismus gelingt. Einfluß auf die wirthschafts · politischen , ,, des Reichelages zu gewinnen. Hierfür werden die nächsten Reichstagswahlen ausschlagge Tnd sein, und jweifelgohne haben die schon setzt bemerkbaren gewaltsamen An⸗ strengungen der Freihandelspartel für diese vermut lich noch fast ein Fahr augsstehenden Wahlen guch diesen hier berührten Umstand im Auge. Für unsere bandelspolitische Stellung in und zu dem Jahre 1897 sind also die Reichstagswahlen von 1890 mit ent⸗ scheidend, und die im Erwerbsleben stehenden Interessentenkreise ö sich schon jetzt daran erinnern, daß die dann auf dem Spiele stehen⸗ ben Fntereffen der Mähen und Spser werth sind. Vor Allem aber follté' man eine erhöhte Thätigkeit entwickein, um für den um die nächsten Reichstagswahlen entbrennenden wirthschaftspolitischen Preß⸗ kampf nach jeder Richtung hin genügend gerüstet zu sein. Es handelt sich um mehr, als um Erlangung einer gewünschten oder um Besei⸗ tigung einer drückend empfundenen Tagrisposition, deshalb mögen namentlich unsere Großinduftriellen ihr Pulver trocken halten.

o genug. inneren

Amtliche Nachrichten des Reichs-Versicherungs⸗ amts. Rr. 7. Indalt: J. Amtlicher Theil. Bekanntmachung, be⸗ treffend die Festsetzung des Betrages der auf die Gemeinden, bezichungsweise weiteren Kommunalverbände umzulegenden Ver⸗ waltungökosten der Versicherungsanstalten der Baugewerks ˖ Beruftz . Vom 25. März 1889. Rundschreiben an die orstände der gewerblichen Berufsgenossenschaften, betreffend den von den Krankenkasfen in der Zeit von der fünften bis zur dreizehnten Woche nach dem Unfall zu leistenden Mehrbetrag an Krankengeld.

Vom 11. März 1889. R. V. A. I. 4399. Rekurkentscheid ungen.

Bescheide und Beschlüũsse.

gstunst, Wiffenschaft und Literatur.

Im Verlage der , Buchhandlung zu Hannover 1 soeben eine Jusammenstellung der wichtigsten mikitärifchen Bestimmungen für den gus dem akttven Dien st n , Beurlaubtenstand sowie für 6. referve, Lanbsturm und Invalide, nebst Anleitung zur Ab. faffung militärischer Meldungen und Gesuche, bearbeitet auf Grund der neuesten . und Gesetze“ꝰ (Preis 50 3). Das kleine Werlchen in Taschenbuchform dürfte den im Titel bezeichneten Inter effenten als Rathaeber willkommen sein.

Von dem in Carl Heymann s Verlag in Berlin erscheinenden Archiv für bürgerliches Recht mit Einschluß des ü herausgegeben von Professor Dr. Kobler und

migrichter Ring in Berlin, ist jetzt, das Schlußheft des J. Bandes ur Ausgabe gelangt Ünter den Beiträgen des Hefts ist besonders eachtenswerth eine Arbeit des , ,. Dr. Bähr, über „Bag cheliche Güterrecht des bürgerlichen Gesetzbuches' in welcher öder Verfasser den interessanten Verfuch macht, dem betreffenden Theil dez Entwurfs einen neuen Entwurf gegenüberzustellen.

Bon dem von Ferdinand Ävenarius herausgegebenen Kunst; wart“, Rundfchau über alle Gebiete des Schönen, ist das 12. Stück erschlenin. In demselben wirft Wolfgang Kircbach die Frage auf: Was ist Hellmalerei !! Er legt in diesem Auffatz dar, daß viele Werke unferer modernen Maler für Plein air-Malereien gehalten werden, ohne es an. zu sein. Nur zu oft würden Bilder für Werke der Hellluftmalerei angesehen, in denen davon gar feine Rede sei, oft seien es Bilder, welche mit Kreide untergrundet waren, wie das die Franzosen und Holländer in den letzten Jahr zehnten vorwiegend thun. Die Bilder erhalten dadurch ein trockenes, mehliges ÄAnsehen; das Oel kommt nicht zu jener fettigen, vollsaftigen Wirkung, welche es eigentlich von Rechtswegen erzeugen sollte, sondern eine rt bunktrockenen Staubes fcheint die eigentliche Lebenskraft der Oelfarbe zu dämpfen. Die Künstler wenden nichtsdestoweniger das 8. gern an aus Gründen der Haltbarkeit. Jedenfalls ist das Verfahren wenig geeignet, eine so recht üppige, vollsaftige Luft. und Licht⸗˖ empfindung im Beschauer wachzurufen. Der Verfasser des Aussatzes geht des Näheren auf die Cigenthümlichkeit der Helllichtmalerei ein und wird mit seinen Ausführungen sicherlich in Künstlerkreisen Interesse erregen. -In dem Sprechsagl' der uns vorliegenden Num mer wird von' C. Aldeiti und C. Mario auf den von Etsterem s. 3. verzffentlichten Aufsatz: Was erwartet die deutsche Kunst von Kaiser Wilhelm JI. eingegangen und die gegenseitige Ansicht über den Werth desselben dargelegt. In der Rundschau wird die in den Preußischen Jahrbüchern betr. des dentschen Sprachvereins veröffentlichte Erklärung des Räheren erörtert. In dem Abschnitt ‚Musik: wird das Ver⸗ hältniß der Musil . Dichtkunst besprochen. Die Berliner Museen finden in der Abtheilung „bildende Künste“ verdiente Würdigung. In der Rubrik Vom Tage- finden sich eingebende Besprechungen neu erschienener üiterarischer Erzeugnisse und literarische Notizen, desgleichen in den Mittheilungen aus der Bücherei. Der Kunstwart erscheint im ersten und dritten Viertel jedes Monats. Dersel he kostet viertel jäbrlich 23, halbsährig b, ganzsährig 10 4 Der Kunstwartverlag hat Cinbanddecken herftellen lassen, die in heller und dunkler Aus führung zu haben sind und sich auf 2 für das Stück stellen.

Hie französifche Akademie bat in ihrer Sitzung vom 28. März für das zweite Quartal dieses Jahres den Herzog von Aumale zum Direktor und den Admiral Jurien de la Gravisre zum Kanzler gewählt.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Zweiten Beilage.)

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vom 1. April 1889,

Wetterber Morgens.

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vom 2. April 1889, Morgens.

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Donnerstag:

Stationen.

in O Celsius

Bar. auf O Gr u. d. Meeressp.

red. in Millim Temperatur ho C. 40 R.

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp

Freitag: 29. Abonnements; Acosta.

Wind. Wetter.

in o Celsius

Temperatur lo C. 40 R.

Tessing · Theater.

Clõmencean.

red. in Millim.

Mullaghmore Aberdeen .. Ghristiansund Kopenhagen. St Petersburg

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NW Dumas und A. RArtois.

Regen WNW

wolkig Dunst Dunst bedeckt

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Tort. Queens town... Cherbourg. elder .... . mburg .. Swinemünde Neufahrwasser

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wollig um 338. Male:

bedeckt Schnee bedeckl?) bedeckls) wolkig Regen Regen bedeckt

menthal. Musik von C. A. 7 Uhr.

Donnerstag: Frau Venng. In Vorbereitung: Excelfsior.

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) Nachts Reif.

Uebersicht der Witterung.

Ein Minimum unter 743 mm liegt über dem norwegifchen Meere, einen Ausläufer nach den dz nischen Inseln entsendend. Am höchsten über 765 mm ift der Luftdruck westlich von Irland. Bei schwacher südlicher bis westlicher Luftbewegung ist das Wetter über Central-Eurgva trübe und vielfach regnerisch. Die Temperatur hat fich durchschnittlich wenig geändert. Im eftdeutschen Küstengebiet berrscht noch leichter Freft. Tammerfors meldet minus 15 Grad. Dent sche Seewarte.

Schnee.

fallen.

N ᷣᷣ1ᷣᷣᷣ Trenz. Oper in 2 Akten von Ignatz Brüll. Dichtung nach dem Französischen von H.

Tanz von Paul Taglioni. Tanz. Anfang? Uhr.

Theater ⸗Anzeigen.

Nönigliche Schauspiele. Mittwoch: Opern baus. 87. Vorstellung. Nienzi, der Letzte der Tribnnen. e tragische Oper in 5 Akten von

Ballet von Paul Taglioni.

Schauspielbaus. 90. Vorstellung. Die Jonrna⸗ listen. Luftspiel in 4 Akten von Gustav Freytag. Anfang 7 Uhr.

: Opernhaug. 88. Vorstellung. Die . Vaterländisches Drama in 4 Akten von

Ernst von Wildenbruch. ang 7 Uhr. Schanspielhaus. 91. Vorstellung. Das goldene

Mosenthal.

von Donn

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) Früh Schnee. 2) Nachts Schnee.

Nnebersicht der Witterung.

Eine Zone niedrigen Luftdrucks erstreckt sich von Sũdnorwegen nach der Balkan ⸗Halbinsel; ein baro⸗ metrisches Maximum liegt westlich von Irland. Ueber Central Europa ist das Wetter verãnderlich und außer in den östlichen Gebietstheilen, kälter. In Deutschland sind allenthalben Niederschläge ge

Deutsches Theater. Mittwoch: Der Pfarrer

eld.

ag: Weh' dem, der lügt! Freitag: Zum 1. M matisches Gedicht von Carmen Sylva. ling im Winter.

Zwei Taube.

halb bed.

zie en Mittwoch:

länzender Ausstattung

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O C L K K e O M ——

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Operette in 2 Akten von

Y Abends und Nachts Regen.

. 8 ). Nachts Regen. ) Nachts Donnerstag: Der Mi

Nesiden Theater. Firma Nondinot.

amines.) Schwank in 3 Valabroͤgue. Vorher:

Zabel. Anfang 74 Uhr Deutsche Seewarte.

RAroll's Theater.

S. von

dierauf: Francesco P Andrade]

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Dämmerung. Hierauf: Quiutus Horatius

ale:

2 M, Sperrsitz 250 6 Anfan Donnerstag u. folgende .

rstellung.

Mittwoch: Der Fall Schauspiel in 5 Akten von A.

Wallner Theater. Mittwoch: Zum Besten des

Vereins „Berliner Presse! zum 4. Male: n. Ferdinand. Schwank in 4 Akten von Carl ufs.

Donnerstag u. folgende Tage: Der schöne Fer⸗

victoria - Theater. Kleine Preise. Mittwoch: Fran Venus. ärchen mit Gesang und großem Ballet in 5 Akten

und 15 Bildern von E. Pasque und Dr. O. Blu- Raida.

Friedrich Wilhelmstãdtisches Theater. Zum 118. Male: lin deutscher er Mikado, oder: Ein Tag in Titipn. W. S. Gilbert. von A. Sullivan. ng 7 Uhr.

ado.

Mittwoch: Zum b. Male: (La Scurits des Akten von Albin Ein Abend in Sorrent. Lustspiel in 1 Akt von Iwan Turgenjew, für die deutsche Bühne übersetzt und bearbeitet von Eugen

Donnerstag u. folgende Tage: Dieselbe Vorstellung.

Donnerstag: Lneia von

Lammer moor. (Lucia: Sgra. Isabellg Savicher serstes Auftreten). Edgardo: Luigi Ravelli. Asthon:

Billets à 7, 5, 4, 3 M, Entree à 1 1 sind vorher uu haben an der Kasse und den bekannten Verkaufs

Belle Alliance Theater. Mittwoch: 12. Male: Vaterfreuden. Volksstück mit Gesang in 4 Akten Bildern) von Paul Born und B hard Willers. Musik von Franz Roth. Im 3. Akt: Bonivard⸗ Parodie. ,,,

rr. Vaterfreuden.

Berliner Thenter. Mittwoch: Bruder Saus. (entral, Thenter. Mittwoch; Größter Erfolg

i ild d Die wilde 32

des Central Theaters: Zum 7. Male: Leute von heute. Novitüt! Gesangsposse in 4 Akten von J. Kren und F. Brentano. Couplets von Alfred Bender. Musik von G. Steffens. Anfang 79 Uhr.

Donnerstag: Zum 8. Male: Leute von heute.

Uriel

Adolph Ernst - Theater. Dresdenerstraße 73. Mittwoch: Zum 70. Male: Die junge Garde.

Donnerstag: Der Fall Clémenceau. , in 4 Akten von Ed. Jacobson und Der Fall Clsmencean. e

op. Eiv. Die Gesangstexte theilweise von Gust. Görß. Musik von Fr. Roth. Anfang 73 Uhr. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Concert Haus, Leipzigerstr. 48 (früher Bilse).

Mittwoch, Abende 7 Uhr: Goncert des Kapell⸗ meisters Hrn. Karl Meyder; 1X. Concert der Preis · ausschreibung der Direktion des , Dritter Preis der Suite mit dem Motto: Altes und Neues“, unter Direktion des Componisten Hutschenruyter.

Bonnerstag: Gesellschafts⸗Abend. Anfang 7 Uhr. mmm mᷓc eͥuf᷑euuͤnnmmmꝑammmm

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl; Antonie Winters mit Hrn. Second Lieutenant Bernh. Thelemann ( Düsseldorf). Frl. Helene Laqua mit Hrn. Dr. med. Karl Hampel (Grottkau -= Striegau) * Frl. Frieda Gaudlitz mit Hrn. Georg Mühlig (Domäne Wehlau Lindenau). ar Margarete Magdolf mit Hrn. Magistr ⸗Assessor Karl Boll (Berlin). Frl. Elise Thun mit Hrn. Ernst Müller (Berlin Breslau).

Verehel icht: Hr. Gustav Perzina mit Frau Margarete Kurz (Berlin).

Geboren: Cin Sohn: Hrn. Maurermeister P. Raaz (Berlin). Hrn. Dr. Krutenberg (Bonn). Hrn. C. Petermann (Leopoldshall).— . eneral⸗Direktor Paul Barnewitz (Neudeck

S.). Hrn. Max Schmidt (Chemniß). Eine Tochter: Hrn, Rittergutsbesitzer Beck (Körnitz). Hrn. Prediger Depner (Mohrungem).

Gestorben: Hr. Major 9. D. Walter von Bonin (Warmbrunns. Hr. Postsekretär Max Faust ˖ mann (Berlin). Frau Rechnung Rath Pleßner, 6 Wutke (Trebnitz). Hr. Ger.⸗Referendar

tto Göldner (Zobten a. Berge). Frau Di⸗ rektor Emilie Kerber, geb. Wel; (Breslau). 3 Pastor emer. Friedr. Gust. Rost (Bornsz⸗ orf).

Der

Modernes

Anfang

Mit neuer .

urleste Musikt

Redacteur: J. V.: Siemenroth.

Berlin: Verlag der Expedition (Sch ol.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlastz⸗ Anstalt, Berlin 8VW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Neun Beilagen

(einschließlich Börsen · Bellage), und die en,, mn. zu Nr. S des öffent⸗ lich en n ,. ¶s¶ d mmanditgesellschaften au f Mretien und Attiengesellschaften) für die Woche vom 25. bis 30. März 18689.

Zum

ern⸗

Parquet

zum Deutschen Reichs⸗Anzei

M 81.

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 2. April

ger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1

m —Q—ꝛ6 ,, r ¶¶¶oe· ¶ꝰ:

·— ——

gönigreich Preußen. Privileg i um

wegen Ausgabe von fünf mal hunderttausend Mark vier⸗ prozentiger Vorzug ⸗Anleihescheine der Neuhaldens⸗ 1 leber Eisenbahn ⸗Gesellschaft. Wir Wilhelm, von Gottetz Gnaden, König von Preußen ꝛc, Nachdem von der ẽReutgldensleber Cisenbahn -⸗Gesell⸗ ! aft darauf angetragen ist, ihr behufs Deckung der bei Aut ührung ihrer Bahn gegen den ursprünglichen. Koftenanschlag entstan⸗ denen Mehrausgaben, sowie behufs Vervollständigung der Stations anlagen und Betriebsmittel die Aufnahme einer vierprozentigen Ankelhe im Betrage von 00 000 M durch Aus abe auf den Inhaber lautender ur ah ein? zu gestatten, wollen Wir in Gemäßheit des F. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Hesetz Samml. S. 76) durch egenwärtiges Privilegium Unsere landetherrliche Genehmigung zur Uutzgabe sener Anlelhescheine unter den folgenden Bedingungen

theilen: ertheile 81

Die bis zur Höhe von bo0 909 w auszugebenden Anleihescheine

werden nach dem beiliegenden Muster A unter der Bezeichnung: Vierprozentige Vorzugs ⸗Anleihescheine der Neuhaldensleber

Gssenbahn - Gefellschaft, Ausgabe von 1889 . in Stücken zu joo A unter fortlaufenden Nummern von 1 bis 500 ausgefertigt. H .

Auf der Rückseite der Anleihescheine wird dieses Privilegium ab⸗ gedruckt. Dieselben werden mit der eigenhändigen oder faesimilirten Ünterschrift des Vorsitzenden des Aufsichtsraths und des Vorstandes der Reuhäldensleber Gifenbahn - Geseilschaft versehen und von einem Beamten der letzteren eigenhändig unterzeichnet.

Die für diefe Anleihescheine nach dem ferner anliegenden Muster B auszufertigenden Zinsscheine sowie die Anwelsungen zur Abhebung neuer Zinsscheine nach Muster 9 werden in gleicher Weise ausge fertigt. Die erste Reihe der Zinsscheine für zehn Jahre nebst Zing⸗ schein. Anweisung wird den Anleihescheinen beigegeben.

Beim Ablauf des ersten und jedes folgenden zehnjährigen Zeit- raums werden nach vorgängiger öffentlichir Belanntmachung für anderweite zehn Jahre neue Zinsscheine und Zineschein Anweisungen außgereicht. Dse Ausreichung erfolgt an den e, . der Zins⸗ schein⸗Anweisung, durch deren Rückgabe zugleich der Empfang der neuen Zinsscheine bescheinigt wird, sofern nicht vorher dagegen von ben Jahaber des Anleihescheing unter Vorlage deöselben bei dem Vorstand der Gesellschaft schriftlich Widerspruch erhoben worden ist. Im Fall eines solchen Widerspruchs ersolgt die Ausreichung der neuen Jinsscheine an den Inhaber des Anleihescheing.

Werden Zinsschein, Anwessungen nicht innerhalb Ieh e lris vom Tage ihrer Faͤlligkeit ab zur Erhebung der neuen Zinsscheine benutzt, so erfolgt die Ausgabe der neuen ZJinsscheine und der Zinsschein⸗ Anweisung nur an die Inhaber J

Der Nennwerth der Anleihescheine wird mit jährlich vier vom undert verzinst. Die Zinsen werden halbiährlich vom 1. April und „Oktober jedes Jahres ab ausbezahlt, Zinsen, deren Erhebung

innerhalb vier Jahren von den in den betreffenden Zinsscheinen be⸗ stimmten ehen e ggf an nicht geschehen ist, verfallen der Betriebe Krankenkasse der Gesellschaft.

Die Inhaber der Anleihescheine sind auf Höhe der darin ver⸗ schriebenen n, , und der dafür nach 8. 2. zu zahlenden insen Gläubiger der Neuhaldensleber Eisenbahn⸗Gesellschaft. Sie aben in dieser Eigenschaft vor den Inhabern der Stammaktien LIitt. A und B ein unbedingtes .

Die Anleihescheine unterliegen vom Jahre 1890 ab der . wozu jährlich ein halbes Prozent des Nennwerths der Anleihe sowie die auf die getilgten Anleihescheine fallenden ersparten Zinsen ver- wendet werden. Die Tilgung wird durch Ausloosung bewirkt.

Der Gefellschaft bleibt das Recht vorbehalten, vom Jahre 1396 ab eine . als die im Eingange dieses Paragraphen bezeichnete Tilgung vorzunehmen und dieselbe dadurch zu beschleunigen, wie auch nach dem Jahre 1896 zu jeder Zeit sämmtliche nleihescheine durch öffentliche Blätter mit fechsmonatlicher Frist zu kündigen. In beiden Fällen bedarf es der , ,. der Staatsregierung. .

Die Einlöfung' sowohl der gusgeloosten als auch der gekündigten Anlespescheine erfolgt mit 3 über dem Nennwerthe. ;

Die Augloofung findet zuerst im Jahre 1890 und sodann all⸗ jährlich statt und die Einlösung der hiernach zur Rückzahlung ge= langenden Anleihescheine erfolgt vom 1. April des nächstfolgenden Jahres ab, zuerst alfo im Jahre 1591. Uwcber die Ausführung der Tilgung wird dem Eifendahn⸗Kommissariat alljährlich Nachweis

geführt.

1

Die Ausloosung der ö. tilgenden Anleihescheine erfolgt alljährlich in den Monaten Juli bis September am Sitze des Vor= standes der Gesellschaft in Begenwart desselben und eines Notars. Die Zeit der bezüglichen Verhandlung, zu welcher den Inhabern der . der Zutritt freisteht, ist 14 Tage vorher durch einmalige Bekanntmachung in den im 5. 11 erwähnten Blättern zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

§. 6.

Die Nummern der ausgeloosten Anleihescheine werden binnen 14 Tagen nach der Äusloosung öffentlich bekannt gemacht. Die Ein, sösung derfelben erfolgt von dem im F§. 4 bezeichneten Tage ab bei der Gesellschaftskaffe in Neuhaldensleben an die Vorzeiger der betref⸗ fenden Anleihescheine gegen n , ,. und der dazu gebö⸗

rigen, noch nicht fälligen Zinsscheine. erden die noch nicht fälligen

Ilnsfcheine nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden an dem , n, gekürzt und zur Einlösung der Zinsscheine ver⸗ wendet, sobald dieselben zur Zahlung vor ejeigt werden.

Im lͤebrigen erlischt die Verbindlichteit der Gesellschast zur Ber. zinsung jedes Änleihescheins mit dem zl. März des auf die Aus⸗ soofung und die bezügliche Bekanntmachung folgenden Jahres.

Bie in Folge der Äusloosung eingelösten nleihescheine werden unter Beachlung der oben wegen der Ausloosung vorgeschriebenen Form verbrannt, wogegen die Gesellschaft die in Folge einer all⸗

meinen Kündigung ibrerseits oder in Folge, der ückforderung Ern der Glaͤubiger (efr. 53. ) eingelösten Anleibescheine wieder

ausgeben darf.

§. 7.

Die Nummern der e Rüczahlung fälligen, ur Ginloͤsung nicht rechtzeitig vorgelegten Anleihescheine werden während der

ehn Jahre nach dem Faͤlligkeitgtermin jahrlich einmal von dem Vor- erde der Gefellschaft behusg Empfangnahme der Zablung öffentlich aufgerufen. Gehen sie dessenungeachtet nicht späte fens binnen Jabres⸗ ö nach dem letzten öffentlichen Aufruf zur Rückzahlung ein, so er⸗ ischt jeder Anspruch gus denselben an das Gesellschafts vermögen, wal unier Angabe der Nummern der wertblos gewon denen Anlelbe⸗· scheine von dem i , n, einmal en. bekannt ge⸗ macht wird. Obgleich blernach aus der leichen Auleihescheinen keinerlei Verpflichtungen sar die r er in 13 eit abgeleitet werden können, 9 eht doch der Generalversammlung der ellschaft

die gäͤnnllche oder ibeilweise Ginlösung derselben aus Billigteltrũck· sichten zu beschließen.

nãchsten

8.

Die Kraftloserllärung unackki verlorener oder vernichteter An⸗ leihescheine erfolgt im Wege des Aufgebots nach den für das Auf⸗ Efbe von Privaturkunden geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Für

ie demgemäß für kraftlos erklärten sowie auch für . oder fonst unbrauchbar gewordene, an die Gesellschaft zurückgelieferte und zu a ,, Ankeihescheine werden auf Kosten dez Empfängers neue Anleihescheine ausgefertigt. Dagegen können angeblich verlorene oder vernichtete Zinsscheine und Zinsschein Anweisungen weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Es soll jede Den e f, welcher den Verluft von Zinsscheinen vor Ablauf der erjährungofrist * 2) bei dem Vorstande anmeldet und den , ., Besitz e, w. darihut, nach Ablauf der Verährungtfrist der Betrag er angemeldeten und bis dahin nicht zum Vorschein gekommen en Zinsscheine gegen Emvfangubes che ni gung ausgezahlt werden.

Die Inhaber der Anleihescheine sind nicht befugt, die Rückzahlung der darin vVerschriebenen Beträge anders als nach Maßgabe der im §. 4 enthaltenen Bestimmungen zu fordern, es sei denn

a. daß fällige Jinsscheine, ungeachtet solche zur Einlösung vor⸗ gezeigt worden, länger als drei Monate unberichtigt bleiben;

p. daß der Betrieb der Bahn durch Schuld der Gesellschaft länger als sechs Monate ganz aufhört; ; e, daß die im 8. 4 estgesetzte Tilgung der Anleihescheine nicht innegebalten wird.

In den Fällen zu a und b kann das Kapital an demselben Tage, an welchem Einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert, werden, in dem Falle zu e ist dagegen eine dreimonatliche Kündigungsfrist zu beobachten. renn, nn,, , g. 3

Daz Recht der Zurückforderung dauert in dem . zu a bit zur Cinlöfung der betreffenden Zinsscheine, in dem Falle zu b bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Betriebes, das Recht der Kün⸗ digung in dem Fall zu e drei Monate von dem Tage ab, an welchem die Zahlung der Tilgungssumme hätte erfolgen sollen. Die Kün⸗ digung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Gesellschaft die nicht eingehaltene Tilgung nachholt und zu dem Ende binnen längftens dreier Monate nach erfolgter Kündigung die Einlösung der zurückzuzahlenden Anleihescheine , bewirkt.

Zur Sicherung der Verzinsung und Tilgung der Schuld wird festgesetzt und verordnet: . n

a. die vorgeschriebene Verzinfung und Tilgung der Anleihe⸗ n. geht der Zahlung von Dividenden an die Aktionäre der Ge⸗ sellschaft vor,

h. bis zur Tilgung der Anleihescheine darf die Gesellschaft keine zur Eisenbahn uad zu den Bahnhöfen erforderlichen Grundstücke verkaufen. Dies bezieht sich jedoch nicht auf Lie außerhalb der Bahn und der Bahnhöfe befindlichen. Grundstücke, auch nicht auf solche, welche innerhalb, der Bablnhöfe etwa an“ das Reich oder den Staat oder an Gemeinden zur Gr richtung von Post⸗, Telegraphen , Polizei⸗ oder steuerlichen Ein⸗ richtungen oder welche zu Packhöfen oder Waarenniederlagen abgetreten werden möchten. Für den Fall. e mn, Gerichte einen Nachweis darüber erfordern sollten, ob ein Grundstück zur Eisenbahn oder zu den Bahnhöfen erforderlich sei oder nicht, genügt eine Bescheinigung des Eisenbahn⸗Kommiffariats. ; . ;

Pie vorstehend unter b erlasfene Bestimmung soll sich jedoch auf diejenigen Anleihescheine nicht beziehen, die, zur ückzahlung fällig er⸗ klärt, nicht innerhalb sechs Monaten nach Verfall zur Einlösung vor⸗ gelegt werden. 83 u

Alle in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Bekannt⸗ machungen müssen im „Deutschen Reichs und Preußischen Staats Auzeiger“, in der Magdeburger Zeitung“ und in dem Neuhaldensleber Wochenblatt abgedruckt werden..

Zu Urkund dessen haben Wir das gegenwartige Privilegium Allerhochsteigenhandig vollzogen und unter Unserem Königlichen In⸗ fiegel ausfertigen laffen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der An leibescheine ihre Befriedigung von Seiten des Staats zu gewãhrleisten oder Rechten Dritter vorzugreifen. ö

Das gegenwärtige Privilegium ist durch das Amtsblatt der Regierung zu Magdeburg bekannt zu machen, und eine Anzeige dav on, daß dies geschehen, in die ri, ,, . aufzunehmen.

Gegeben Berlin, den 11. März 138.

(L. 8. Wilhelm . von Maybach. von Scholjz.

Mu ster A. . . Vierprozentiger we, eschein

Inbaber dieses Anleihescheines hat auf Höhe von ein Tansend Mart Antheil an der in Gemãßheit des umstehend abgedruckten Aller · böchften Privilegiumz aufgenommenen Anleihe von 500 000 Markt der RNeuhaldensleber Eisenbabn · Gesellschaft.

Neuhaldensleben, den.. ten

Der Aufsichtsratb.

Unterschrift. Trockener

(eigenhändig oder Stempel.)

facsimilirt.)

(eigenhãndi faesimilirt.

Diesem Anleihescheine sind 2 10 Jahre vom Zinsschein ·˖ Anweisung beigegeben.

Muster B. . IMsJinsschein a Reibe

dem vierprozentigen Horne. leihe beine ; der Reuhaldengleber Eisenbabn · Gesellschaft, Ausgabe von 1889,

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tempel.)

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Muster C. Anweisung zur n neuer Zinsscheine

r den vierprozentigen Vorzugs · Anleiheschein der Neuhaldensleber Gisenbahn ˖ Gesellschaft. Ausgabe von 1889,

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Der Aussichtsrath. Der Vorst Unterschrift. Trockener Unterschrift. (eigenhändig oder tempel.) (eigenhändig oder facsimilirt) imilirt. )

mi,. ; (Unterschrist eigenhãndig.)

Auf den Bericht vom 10. März d. J. will Ich dem an⸗ liegenden, in Folge des Beschlusses des 61. Kommunal⸗ Landtages der Kurmark vom 22. Januar d. 5. aufgestellten

XVII. Nachtrage zu dem revidirten Reglement der

Land⸗Feuer⸗ Sozietät für die Kurmarl und die Nieder⸗

laufiz vom I5. Januar 1855 (Ges⸗Samml. S. 73) hierdurch Meine Genehmigung ertheilen.

Berlin, den 15. März 1889.

Wilhelm R. Herfurth. An den Minister des Innern.

TVI Nachtrag

zum revidirten Reglement der Land- Feuer · Sozietät für die RKurmark

Brandenburg (mit Augschluß der Altmark), für das Markgrafthum

Nieder laufitz und die Distrikke Jüterbog und Belzig om 13. Januar 18565 (Gesetz Sammlung von 1855 Seite 73 - 132).

Vergleiche Allerhöchsten Erlaß vom 18. Juli 1356 Gesetz⸗ Sammlung Seite 722). .

Vergleiche Allerhöchsten Erlaß vom 13. Februar 1565 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 4). ö . .

Vergleich Allerböchsten Erlaß vom 24. Mai 1859 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 774).

Vergleiche Allerhschsten Erlaß vom 6. Juli 1570 ( Gesetz⸗ Sammlung Seite 438). .

Vergleiche Allerhöchsten 6 vom 20. Mãr; 1874 (Amtsblatt der Regierung zu Potsdam / Fr a. D. vom 24. 22. April 13874).

Vergleiche Allerhöchften Erlaß vom 3. Mãrz 1575 Amtablatt der Regierung zu Potsdam / Frankfurt a. D. vom 277 April 1875.

Vergleiche Allerhöchften Erlaß vom J0. April 1375 Amtsblatt der Regierung zu Potsdam / Frankfurt a4. O. vom 26 17 Mai 15876).

Vergleiche Allerbõchften Erlaß vom J. April 1577 (Amtsblatt der Regierung zu Potsdam / Frankfurt a. W. 29mm 11.3 Mai 1977).

Vergleiche Allerböchsten Erlaß vom 8. Mai 15735 Amtsblatt der Reglerung zu Potsdam / Frankfurt a. D. Som 31. Mai / 5. Juni

Reskrixt des Ministers des Innern som 20. Jani 1579

zu Potsdam / Frankfurt a. D. vom

O. rom 5 3. Mai 1382. 23. Arril 1883 (Amtsblatt 2. O. vom 25 23. Mai 1883). dom 25. Mãr; 1385 Amteblatt dom 1. Nai / 28. Avril 1885). 1887 (Amteblatt

Die 55. 124 und 148 werden abgeãnderꝛ und lauten fortan wie folgt: 5. 124.

Ist die Sosckbälfe bei Bränden, durch welche die Sorietät ict. oder Zemem cha ftlic mit anderen Verñicherungage el Gaften etre. wurde, geleistet, so kõnnen die reglementẽ mãßigen Prãmien fur die zei ch· gerãathe, je nach Lage des Falles. vom General Direttor berabgeietzt. oder auch ganz versagt werden.

5. 148. ;

Deklarationen. —— and MWändernngen die les Reglements. welche der TRommunal · Landtag beschlie ßen sollte, bed ren. weit * die in den 85 8 bis 117 entkaltenen Verwaltungederichriften = treffen, der Genehmigung des Ober. Prästrenten and de. mmm. machung durch die Amtsblätter der Provinz, im Nebrigen der landes · herrlichen Senehmigung.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 2. April. Im weiteren Verlauf der gestrigen KD.) Sitzung des Reichs tages wurde die werte Verathung des Ge fetzen wurf s, detreffend die Alters⸗ und Insgliden ver fiche rung, kKortgerest. .

Nach 5. 4 sollen i Betrieben des Reichs. der

der Ternche