Kd ng darüber , über ö. ö rr Kom⸗
53
ien gestrigen
llungsun fähig h auch die der Altert⸗
ö. se der elte k rechnung komme noch der Zuschlag von A/ Proz. für die Bildung des Reservefonds in Betracht, der nicht nothwendig sei, wenn man das Prämienverfahren annehme; ferner komme hin daß man den ursprünglichen Sicherheitszuschlag von nsa Proz auf win n. 3 habe. ie Freisinnigen kämen aus anderen Gründen zu der Herabsetzung der Alters—⸗ a. auf das 65. Jahr, als die beiden Vorredner gus dem ause. In der Kommission habe es sich als sehr schwierig erwiesen, auch die Halbinvalidität in das Gesetz einzufügen. Ein großer Theil der Halbinvaliden komme nun au die aͤltesten Jahre, denen könnte man also dur erabsetzung der Altersgrenze zu . Recht verhelfen. Fürst Hatzfeld halte den größeren. Vortheil der Herabsetzung für die Landwirthschaft für berechtigt, weil die Landwirthschaft für die größere Zahl der Invaliden der In— dustrie mit bezahle. Er (Redner) könne sich aber nicht dazu verstehen, ungerecht zu verfahren, weil einem Stande ein , . Vortheil aus dem Gesetz erwachse. Er halte viel⸗ mehr das 65. Jahr an sich für richtig und würde noch weiter heruntergehen, wenn es finanziell möglich wäre, Weil die Berufstatistik nicht zuverlässig sei, habe man die Zahl der Invaliden höher angenommen. Je höher man aber die Zahl der Invaliden Hg desto kleiner werde die Zahl der wegen des Alters zu Ver ichernden. Bei allen Grundlagen der Be⸗ rechnung sei man mit übergroßer Vorsicht vorgegangen. Die Altersgrenze von 65 Jahren scheine ihm auch deshalk berech—= tigt zu . weil der Versicherte, wenn er vom 16. bis zum
665. Jahre beigetragen habe, gerade die höchste Invalidenrente erhalten müsse, die ja nach 6 .
Beitragsjahren eintrete.
Abg. Struckmann: Er bitte, den Anträgen auf Herab⸗ setzung der Altersgrenze auf das 65. Jahn nicht stattzugeben. Die prinzipiellen Bedenken gegen die Altersrente überhaupt n, , an Gewicht, wenn man die Altersgrenze niedriger
emesse. Er spreche 46 lediglich für seine Person, ohne der aus S iner Partei zu engagiren. Der Staat sei
erechtigt, durch den 1 die Leute anzuhalten, daß sie schon in frühen Jahren anfingen, für das Alter und die Erwerbsunfähigkeit zu sorgen. Mit diesem Grundsatz lasse sich das Gesetz prinzipiell rechtfertigen im Punkte der Invaliden⸗ rente. Anders sei es aber hei der Altersrente, sofern nicht dabei leichzeitig die Erwerbsunfähigkeit an genommen werde. Man önne vor Allem nicht die Leute, welche erst in späteren Jahren in einen versicherungspflichtigen Betrieb eintreten und nicht mehr volle 30 Jahre Beiträge zahlen, also auf leine Altersrente Anspruch haben, zwingen, zu Gunten der Altersrente Beiträge zu zahlen, von denen sie niemals etwas hätten. Einen Antrag auf gänzliche Beseitigung der Alters⸗ rente hätte er gestellt, wenn er Aussicht auf Erfolg haben würde. In der Kommission sei er nicht damit durchgekommen. Er würde aber den Antrag, wenn Geneigtheit in anderen . vorhanden wäre, wieder stellen. Er bitte, diesen
edanken noch jetzt in letzter Stunde zu erwägen, um etwas aus dem Gesetz herauszubringen, was nicht hineingehöre. Die Altersrente sei vorzugsweise mit dem Hinweis auf die Aller⸗ — Botschaft von 1881 begründet worden. In der
otschaft sei eine Altersrente nicht versprochen worden. Es heiße nun darin, daß für Tiejenigen, welche durch Alter oder , erwerbsunfähig würden, gesorgt werden solle. Sie sollten also keine Rente erhalten, bloß weil sie alt seien. Man müsse nicht auf den fälschlichen Sinn, sondern auf den wahren Inhalt der Botschaft zurückgreifen. Ob es aber möglich sein werde, die Altersrente zu beseitigen, stehe noch dahin. Die Altersgrenze von 19 Jahren sei so weit hinausgesteckt, daß sie in den meisten Fällen mit der Erwerbs⸗ unfähigkeit zusammenfallen werde. Dieses Beruhigungz⸗ mittel fehle, wenn die Altersgrenze auf 65 Jahre herab⸗ gesetzt werde, und dann träten alle prinzipiellen Bedenken egen, die Altersgrenze in viel stärkerem Maße hervor.
omit lasse es sich denn rechtfertigen, daß man einem S5jährigen eine Rente auf Kosten der Arbeitgeber und des Reichs gebe? Die Analogie mit den Beamten passe nicht. Denn ein pensionirter Beamter hahe keinen anderen Verdienst, aber ein noch e, , . 6hjähriger behalte seinen Ver⸗ dienst neben der Rente. Wegen der finanziellen . rechtfertige es sich also nicht, den Arbeitgeber und Arbeiter zu erheblichen Beiträgen anzuhalten für eine Altersrente, die bloß eine Annehmlichleit für den Arbeiter, aber keine Nothwendig⸗ keit sei. I0 Millionen würden mehr erforderlich sein bei der Herabsetzung auf 6656 Jahre. Die Freisinnigen seien bereit, den thatsächlich Erwerbsunfähigen das Nothwendige zu geben, den Begriff der Erwerbsunfähigkeit so zu normiren, daß alle Härten vermieden würden, und das Gesetz so zu gestalten, daß es allen berechtigten Anforderungen der Arbeiter genüge. Aber berechtigt sei die Anforderung eines 65jährigen auf Rente nicht. Allgemein werde überhaupt auf die Alter rente wirklich weniger 263 als auf eine gut ausgestaltete Invalidenrente gelegt. Der Abg. Windthorst habe neulich die Gefahr gezeigt, daß wir eine gleitende Bahn beschritten, und daß, wenn wir einmal
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3
daß sie in der
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an de. einen Fehler hielten, so wollten sie doch diesen von ihnen selbst anerkannten noch größer machen. Sie 2 ᷣ auszubringen. Unter allen Um⸗ ständen bitte er aber gr fi 8 ꝛbs. un n. zu stimmen. Abg. Gamp: Er befinde sich nicht in Uebereinstimmung mit den Porrednern auf dieser Seite des Hauses. Für die a ing fg t wäre die dieb e ng der Altersgrenze ein großer Nachtheil, denn in der Landwirthschaft könnten die alten Leute immer noch beschäfttgt werden. n wurde also einen großen Theil der nationalen Arbeitskraft der Landwirth⸗ ust entziehen; denn ein großer Theil der Arbeiter würde sich bei der derebseng der Altersgrenze von der Arbeit zurück⸗ iehen und mit der Rente auszukommen suchen. Für die Indu—⸗ habe die Herabsetzung sehr wenig zu bedeuten; denn diese efinde sich eher in der Lage, erwerbsunfähige JAirbeiter abzu⸗ schieben. Gegen den Antrag Bebel bemerke er besonders, daß es auch im Interesse der Arbeiter liege, die Altersgrenze nicht bis auf das 50. Jahr herabzusetzen. Dann würde eine Aeihe von. Arbeitgebern die nicht mehr vollständig arbeitsfähigen Arbeiter entlassen, weil für sie ja anderweit gesorgt sei. Um den Beweis der Inyaliditat zu erleichtern, habe das Gesetz gesagt: beim Eintritt des 70. Jahres werde ohne Rücksicht an die Erwerbsfähigkeit eine Rente gaht Das sei konsequent und nicht anfechtbar. Was die Simulationen betreffe, so wür⸗ den Diejenigen, welche eine Rente erschleichen wollten, sich nicht mit der Altersrente begnügen, sondern nach der Invalidenrente streben. Hr. Graf Stolberg rechnete eine Mehrbelastung von 5 Millionen heraus. Diese 5 Millionen könnten wir viel besser für die Wittwen⸗ und Waisenversorgung benutzen, welche durch die hier beantragten Maßnahmen in Folge der damit verbundenen Mehrbelastung noch weiter hinausgeschoben werde. Er bitte also, die Anträge nn , denn es sei nicht gerechtfertigt, daß das Reich einen Zu chuß gewähre und die Zwangs versicherung eingeführt werde, um einem noch er— werde n fn, Arbeiter eine nicht nothwendige Annehmlichkeit en. Abg. Bebel: Als er bei Bergthung des §. 1 dieses Ge⸗ ee an der außerordentlichen Eile, mit der man vorgehe, erkennen wollte, daß das Gesetz bei den nächsten Wahlen als Vorspann dienen sollte, habe Herr von Boetticher diese Aeußerung energisch zurückgewiesen. Heute habe er sich ganz in seinem (des Redners) Sinne ausgesprochen. Jedenfalls zeige sich hier ein Vortheil unseres Parteilebend, denn ohne das „Wettrennen“ der Parteien würde das Gesetz wahrscheinlich . schlechter werden, 19 jetzt. Auf die Altersrente würde auch er gern verzichten, wenn die Invalidenrente erhöht und auch die Wittwen⸗ und Waisenversorgung sobald wie möglich eingeführt würde. Den Einwand, daß man den gesunden Arbeiter mit 65 Jahren nicht zwingen könnte, die geringe Altersrente zu nehmen, erkenne er nicht an. Es werde in jedem Fall dann eine so bedeutende Abnahme seiner Erwerbsfähigkeit zu spüren sein, daß ihm die Alters— rente, so gering sie sei, sehr zu Gute komme, zumal der Bezug der Invalidenren e an erschwerende Bedingungen geknüpft . Die erhöhte finanzielle Belastung werde Seitens der immer opferwilligen Arbeiter auch bei einer Altersgrenze von 60 Jahren . getragen werden, und was man den Arbeitern zumuthen könne, sollte man auch den Arbeitgebern zumuthen können. Der von den Sozialdemokraten vor einigen 356 ein⸗
gebrachte Arbeiterschutzgesetzentwurf sei mit dem Hinweis auf die drei bis vier Millionen Kosten zurückgewiesen worden. Der Graf Stolberg verrgthe in der Motivirung seines Antrags die gefährliche Tendenz, die agrarischen Inter— essen in einer dem Scharfsinn, der erren Land⸗ wirthe allerdings alle Ehre machenden eise hervor⸗ zukehren. Wie hoch sich die Ausgaben bei Annahme seines (es Redners) Antrages stellen würden, vermöge er allerdings nicht anzugeben, aber wenn die Festsetzung der ö auf das 70. Lebensjahr nur als eine Dekoration bezeichnet sei, so gelte das ebenso bei einer Altersgrenze von 65 Jahren. Eine Vorlage über die Versicherung der sächsischen Staatsbahnarbeiter vom vorigen Jahre ließe erkennen, daß von 69 000 Arbeitern über 10 Jahre und nur göb über S6 Jahre alt gewesen seien. In den eigentlichen Industrie— bezirken sei die Zahl der über 55 Jahre alten Arbelter ver— schwindend gering. Eine Statistik der Hamburger Cigarren⸗ arbeiter zeige, daß von 1036 Arbeitern nur 16 in einem Alter von 61 bis 55 Jahren und 4 zwischen 6 und 70 und nur 2 über 70 Jahre alt seien. Bei einer Altersgrenze von G65 Jahren würde also der deutsche Arbeiter sehr geringen Vortheil haben und er bitte um Annahme seines Antrages. Abg. Freiherr von Franckenstein: Das Centrum halte auch die wn nn,. für nothwendiger als die Altersrente, denn der Invalide könne sich seinen Unterhalt nicht mehr ver⸗ dienen, wohl aber meistens derjenige, der bei 10 Jahren noch arbeitsfähig sei. Der Gedanke, die Altersrente ganz aus dem Gesetz zu beseitigen, nur eine Invalidenrente bestehen zu lassen, habe in der Kemmission bereits Bedenken gefunden, weil namentlich die Altersrente nnd die ,, . eine gewisse Kompensation zwischen Industrie und Landwirthschaft aus machten, da bei der Land- und Forstwirthschaft die Arbeiter viel älter würden als bei der Industrie. Bekanntlich herrschte im An⸗ fange der Kommissionsberathung eine große und sehr aner⸗ kennenswerthe Liberalität. Man wollte den Rahmen des Ge⸗ setzes erweitern und auch da Hülfe gewähren, wo das Gesetz eine solche nicht versprach. So sei durch die Kommissions⸗ beschlusse eine weit größere Belastung eingetreten, als es in der , , , beabsichtigt war. Er erwähne nur die Uebergangsbestimmungen und die Abkürzung der Karenzzeit; ferner, daß die Beiträge solcher Arbeiter, welche nicht in den Genuß von Rente träten, an die Wittwen und Waisen zurück= gezahlt würden; schließlich, daß die weiblichen Arbeiter bei ihrer Verheiraihung gleich alls die Beiträge zurückerstattet erhielten. Eine übergroße Liheralität habe auch in der ersten Lesung der Kommission das 65. Lebensjahr als Altersgrenze festsetzen wollen. . trete aber eine wesentliche Er⸗ höhung für den Arbeitgeber wie für den Arbeiter ein, selbst ge en von dem ir n , ., Es sei leicht, diesen Beschluß hier zu fassen, bei der Ausfüihrung aber werbe sich zeigen, daß der kleine Arheitgeber besonders für die Bei⸗ träge schwer aufkommen werde. Man müsse bei den Be⸗ schlüssen im Auge habe, daß keine Erhöhung der Beiträge und keine Verminderung der Rente eintrete. Beides . einen üblen Eindruck im Lande machen. Deshalb müsse er bitten, es bei dem 70. Jahre zu belassen.
Abg. Rickert; Er bedauere, daß die Allerhöchste Botschaft ö. so oft eden. als ein Motiv für die Beschlüsse des
Verantwortung trage, zumal er sich sogar die Urheber derselben zugesprochen habe. Außerdem 13 auch in be heft schaft nur, daß die durch Alter oder Invalidität erwerbe⸗ unfähig Gewordenen Anspruch auf Versorgung haben sollten. Es sei Zeit, daß der Mythus und die Nebel, die um die Botschast verbreiteten, endlich dem klar 3 wichen. Ez handele sich hier aber nicht um Erwerbsunfähigkest, sondern um den . einer Rente bei Eintritt des 70. ahreg. Daß in der Landwirthschaft, nicht aber in der ze, 93 Reihe von Perfonen über 10 Jahre alt werde, sei bekannt. Auch die Freisinnigen würden, wenn es sich darum handelte, die Altersrente abzuschaffen und die Invalidenrente zu erhöhen, 6. zustimmen. Es handele sich aher hier darum, auf dem goden dieses Gesetzes stehen zu bleiben. Wenn üherhaupt eine Altersrente für richtig gehalten werde, müsse sie mehr als eine bloße Dekoration sein, ein Ausdruck, welchen auch der
Herr Minister früher gebraucht habe. Der Kampf der Land⸗ wirthschaft mit der Industrie einerseits und eine möglichst schnelle Wirkung des Gesetzes auf die Arbeiterkreise anderer⸗ el sollten die entscheidenden Gesichtspunkte sein. Man
ollte doch aber Gesetze nie in der Absicht machen, daß die
Arbeiterbevölkerung möglichst bald ihre Wirkung verspüre, wenn man nicht ausschließlich Wahlpolitik treiben wolle. Jede Gesetzgebung solle dauernde gesunde Zustände schaffen wollen. Die Statistik zeige, daß von ungefähr 80 000 Ver⸗ sicherungspflichtigen, die älter werden als 70 Jahre, 53 000 der Landwirthschaft und nur 18000 der Industrie angehörten. Durch die Altersrente lediglich eine Koömpensation für die Landwirthschaft zu schaffen, scheine ihm auch kein richtiges Prinzip ju sein. Wenn der Minister das Zustandekommen des Gesetzes für die Wahlen so hoch taxire, wurde er ihm vor⸗ schlagen, im Interesse seiner Freunde möglichst schnell auf die . BVorschläge Einig ,. Der Reichskanzler habe
rüher erklärt, daß das Volk ein Recht habe, vor den
Wahlen zu wissen, worum es sich handele. Und doch habe bei den letzten Wahlen die Frage der Alters- und Invaliden⸗ versicherung durchaus nicht im Vordergrunde gestanden. Auch eine Reihe einschneidender Verfassungsänderungen seien geradezu gegen ausdrückliche Versprechungen gemacht worden. Wenn man die Wahlen berücksichtigen wolle, solle man doch einfach die ganze Frage bis zu den nächsten Wahlen vertagen und die Bevölkerung selbst urtheilen lassen. Der Minister könnte sich also noch ein Jahr Ruhe gönnen und dann mit der Vor⸗ lage als einem Programm vor die Wähler treten. Er (Redner) fürchte aber, jener wolle vor den Wahlen die Sache in Sicher⸗ , bringen, gerade damit das Volk seine Stimme über das
esetz nicht abgeben könne.
Abg. von Flügge: Er könne seine besondere Freude dar⸗ über aussprechen, daß er während dieser Verhandlungen zum ersten Male sich in Uebereinstimmung mit Hrn. von Boetticher hefinde. Nur eins hätte er zu hören nicht gewünscht; dessen Wendung über die bevorstehenden Wahlen und daß derselbe zu gleicher Zeit unbestimmte Hoffnungen ausgesprochen auf eine Er⸗ weiterung unserer soziglpolitischen Gesetzgebung, die im All⸗ n, wohl mehr Anklang finde als diese Vorlage selbst.
nteressant sei ihm (dem Redner) gewesen, zu vernehmen, wie schwankend der Boden gewesen sei und noch heute sei, auf dem die Vorlage stehe. Daß der Minister am liebsten die Alters⸗ rente gänzlich eliminiren möchte, billige er. Während dem Grafen Stolberg die Altersrente die Hauptsache sei, sei es für ihn die Invalidenrente. Er betrachte den Begriff des Alters als ein das ganze Gesetz benachtheiligendes Axiom, sogar als einen sozialpolitischen Fehler. Das Volk werde nicht begreifen, daß ein Mann, der von der Natur und vom lieben Gott mit einer gesunden Arbeitskraft gesegnet sei, dafür noch eine Prämie in Gestalt einer Altersrente erhalten solle. Das Alter an sich ohne das Motiyn der Invalidität sei hier nicht einzu⸗ stellen. Es sei auch falsch, der Kaiserlichen Botschaft zu im⸗ putiren, daß das Alter an sich rentenberechtigt sei. Er ver⸗ stehe nicht, wie ein Kaiser, der bis in sein höchstes Alter die denkbar größte Pflichterfüllung zeigte, der noch auf seinem Sterbebette sagte; „Ich habe keine It, müde zu sein“, ein unthätiges Alter belohnen sollte. Er könne auch nicht zugeben, daß die Landwirthschaft hier ein besonderes Interesse habe. Auch hier werde nur eine Perlockung, faul zu sein, geboten.
Man schaffe für die Landwirthschaft einen Verlust an AÄrbeits⸗ kraft, unthätige Arbeiter, und im Ganzen eine Verminderung der produktiven Kraft. Möchten die Wähler thun, was sie wollten, das Haus müsse objektiv urtheilen. Er könne sich nicht darauf einlassen, das Alter hinauszuwerfen, aber er gebe demjenigen Antrage den Vorzug, der einer Hinauswerfung des Begriffs Alter am nächsten komme, und das sei der Antrag auf 70 Jahre. Bei diesem werde in den meisten Fällen Alter und Invalidität koinzidiren. Der Mehraufwand von einigen Millionen Reichszuschuß , ihm sehr beachtenswerth, da auch noch weitere
pfer von Arbeitern und Arbeitgebern in Betracht zu ziehen eien. Jedenfalls wäre eine Reserve dieser Summe fuͤr die
ittwen⸗ und Waisenversicherung, wenn man überhaupt die sozialpolitische Gesetzgebung beibehalten wolle, sehr angebracht. Abg. . Die Beibehaltung oder die Herabsetzung der Altersgrenze sei für ihn eine Frage rein praktischer Erwägung. Durch Einführung der Halbinvalidität wäre man der Schwierigkeit ganz aus dem Wege gegangen. Wolle man aber überhaupt eine Altersrente einführen, so müsse man sie so bemessen, daß der industrielle Arbeiter nicht von ihr aus⸗ fl essen ei, was bei einer Altersgrenze von 70 Jahren der a 96 6. ;
Hegel: Ein großer Theil der Konservativen stehe nicht 34 Flügge s Standpunkt. Er und ö reunde ieh. die Altersgrenze nur für eine Präsumtion für die Invalidität. Abg. vyn Kardorff: Dies sei absolut unrichtig. Auch der gesunde und arbejtsfähige Arbeiter bekomme doch die Alters⸗ rente, die er (Redner) für weniger nothwendig halte, als die Fürsorge für die Wittwen und Wgisen der Arbeiter, und die er gern aus dem Gesetz eliminirt sehen würde. Wolle man
sie aber überhaupt, dann müsse man auch das 665. . zu
Grunde legen. Sonst sehe die Sache aus wie eine ⸗ fechterei, denn wie viel Arbeiter a l denn khr e ef Jahre glt? Der Herr Staatssekretär habe das Haus dur
höhere Belastung infolge der , , . Altersgrenze ö. u machen gesucht. Er (Redner) glaube nicht daran, denn bei 7
. sei die Verführung zur Simulation der Invalidität eine außerordentlich große. Ihm sei es ,,. weifelhaft, ob die Kommission die Invalidenrente für die kan ituirten Arbeiter nicht zu hoch gegriffen habe. Auch die Rückzahlun
und die günstigen Uebergangsbestimmungen seien ihm bedenk⸗ lich Im Uebrigen werde er für das Gese ug dann stimmen, wenn die Altersgrenze von 70 Jahren beibehalten
die Altersrente
auses hingestellt werde. Sig t eine solche Berufung für
unzulässig, weil für die Botschaft nur der Reichskanzler die
werde.
. . arma wür n e, seiner politischen Freunde für die der Altersgrenze auf 65 t Möglichkeit zu geben, im hohen Alter von der Arbeit auszu⸗
ruhen. Abg. Furst von Hatzfeldt Er gebe zu, daß die Alters⸗
versorgung in der Kaiserlichen Botschajt nicht direkt versprochen 833 1. Seit acht Jahren sei sie aber so verstanden und
in
nn: Im Gegensatz zu Hrn. Struckmann erabsetzung
Jahre stimmen, um dem Arbeiter die
worden. Nichls habe ihm ferner gelegen, als mit a Antrage Wahlpolitik zu treiben. Wahlpolitische Rück ⸗ ichten hätten ihn nie geleitet. ; ; ö. Abg. Graf zu Stolberg: Wenn seine Partei Wahlpolitik treiben wollte, so müßte sie gegen das ganze Gesetz stimmen. Was die ie der Simulation betreffe, so bestehe zwischen dem Krankenkassen⸗ und Unfallversicherungsgesetz und dem vor⸗ liegenden doch ein wesentlicher Unterschied. Bei diesem fielen die Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer , e,, der Arbeitgeber wolle den alten Arbeiter möglichst bald durch die r bel run , los werden, um billigere Arbeitskräfte zu bekommen. Abg. habe gezeigt, wie
,,
Dr. Windthorst: Der Gang der Verhandlungen
. diese ganze Materie sei und daß man nicht wohl thue, die Sache so schnell zum Abschluß zu bringen. Er könnte nun seinerseits Veranlassung nehmen, zu beantragen, die Angelegenheit nochmals an die Kommission zurückzuverweisen, um zu erwägen, ob die Altersgrenze wirklich richtig festgesetzz sei. Er sehe davon ab. Wolle man aber unfere Gefetzßebung anderen Ländern als Muster ausstellen, fo müsse man ihnen auch im Einzelnen beweisen, daß wir vorsichtige und umsichtige Deutsche seien. Der Staats sekretär habe gefagt: Muth, Muth! Er glaube zu den Muthigsten zu gehören, aber er antworte ihm: Geld, Geld!
Abg. Bebel: Er begreife nicht, wie man sich so sehr vor der Herabsetzung der Altersgrenze sträube. In allen deutschen Staaten könnten die Beamten mit 65 Jahren in, den Ruhe⸗ fand verfetzs werden und erhielten nicht etwa eine verhält⸗ nißmäßig minimale Rente, sondern Dreiviertel ihres bisheri⸗
en Gehalts. ö ö Hr. Bebel habe ganz . Wei⸗
Abg. Dr. Windthorst: ꝛ teres jeden Arbeiter dem Beamten gleichzustellen. Denn dieses enstonären machen, au
6 wolle die Arbeiter zu Staats z ein Beleg für seine (des Redners) frühere Behauptung, da man hier absolut auf sozialdemokratischem Boden tehe.
Vie Bestimmungen über die Altersrente werden hierauf nach dem Vorschlag der Kommission angenommen. Für die Herabsetzung der Altersgrenze auf das . 65. Jahr stimmen die
anze . Partei, die Sozialdemokraten, die Hälfte der ge enslllbern en, ein Theil des Centrums, wenige Konser⸗ vative und die Hälfte der Freikonservativen.
In Bezug auf die Juvalidenrente hatte die Vorlage als Defimtion für die Erwerbsunfähigkeit angenemmen, daß ein Versicherter nicht mehr im Stande sei, den Mindestbetrag der Invalidenrente zu erwerben. Die Kommission verlangt, daß er nicht mehr im Stande sei, mindestens einen Betrag zu ver⸗ dienen, welcher gleichkommt der Summe eines Sechstels des mittleren Jahretzarbeitsverdienstes derjenigen Lohnklasse, in welcher für ihn zuletzt nicht lediglich vorübergehende Beiträge entrichtet worden find, und eines Sechstels des 309fachen Be⸗ trages des ortsüblichen Tagelohns des letzten Beschäftigungs⸗ orts, in welchem er nicht lediglich vorübergehend beschäftigt
ewesen ist. — Am weitesten me hiervon der sozialdemo⸗ er , Antrag ab, der Erwerbsunfähigkeit annimmt, wenn der e r. nicht mehr die Hälfte des Einkommens nach dem Durchschnitt der drei letzten Jahre verdient.
Abg. Fickert will an die Stelle der Summe der beiden Sechstel ein Drittel des Jahres arbeitsverdienstes setzen.
Außerdem liegen hierzu noch folgende Anträge vor: Des Abg. Grafen Stolberg:
Invalldenrente erhält ohne Rücsicht auf das Lebensalter derjenige Versicherte, welcher in Folge seines körperlichen oder delt r Zustandes nicht mehr dauernd zu regelmäßiger, mindestens
ein Britsel des ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher Tagearbeiter desjenigen Orts, in welchem er zuletzt nicht nur vorübergehend be⸗ schäftigt war, einbringender., seinen Kräften und Fähigkeiten ent⸗ sprechender Lohnarbeit, im Stande ist.“
Des Abg. Struck mann;: .
„Als erwerbsunfähig gilt Derjenige, welcher in Folge seines körperlichen oder geiftigen Zustandes nicht im Stande sst, durch die gewöhnlichen Arbeiten, welche seine bisherige Berufsthätigkeit mit sich bringt, oder durch andere für ihn geeignete Arbeiten mindestens einen Betrag zu verdienen u. s. w.“
Abg. von Stumm: Der Begriff der ,, muüsse, wie es auch die Regierungsvorlage und der ozial⸗ demokratische Antrag wolle, igel gt und willkürlicher Aus⸗ legung entzogen sein. Selbst das Gefühl des Arbeiters, daß er ungleichmäßig behandelt werde, müsse vermieden werden. Die Kommission habe aber in ihrem 3, die Grenze nach oben dem freien Ermessen anheimgegeben. Darin würde er Lin Bedenken nicht sehen, wenn wir es mit einer Reichs⸗ oder Landegverficherungganftalt zu thun hätten; die Ansichten so vieler Versicherungzanstalten und Schiedsgerichte dürften aber über den Begriff ,, erheblich aus⸗ einander gehen. Die Sache sei um so bedenklicher, als diese Ver chern ge ellhnftzn nicht, wie es sonst bei Selbstver⸗ waltungekbrpern ber Fall sei, aus eigener Tasche bezahlten. Die Folge der Kommissiongbestimmung würde sein, daß die Arbeiter sich in das Gebiet derjenigen Versicherungsgesell⸗
chaften drängen würden, von denen sie am ehesten Berück⸗ ichtigung erwarten würden und daß eine Menge fauler Ar⸗ belter sich auf Kosten fleißiger und gewissenhafter ernähren würde. Das , könne hier nicht auf ein einheitliches Verfahren hinwirken, weil es nur als Revi⸗ fionsinstanz fungiren solle, also nur dann eintrete, wenn das Gesetz verletzt sei. Die Hefugni e des , , amts aber so weit wie bei dem Unfallversicherungsgesetz aus⸗ zudehnen, sei absolut unthunlich. Er beantrage, das freie Er⸗ messen aus dem Paragraphen wieder zu entfernen. Die Amendements Struckmann und Stolberg erstrebten eine Fixi= rung des Begriffs „Erwerb un fähigkeit ⸗ erreichten sie aber nicht, denn ihre ,,,. seien ebenfalls dehnbar.
6 Struckmann: Er bedauere, daß in dem Gesetze nicht eine thellweise Erwerbsunfähigkeit vorgesehen sei, im öchsten Grade; die Kommission habe darauf zielende Anträge abgelehnt. Dadurch, daß die Kommission die Grenze der Erwerbsunfähig⸗ keit hc oben freigelassen habe, muüsse eine Unsicherheit ent⸗ stehen, die um so bedenklicher werden müsse, wenn es ni t gellngen follte, die Reviston der Reichs Versicherungsgnstalt zuzuslhren; es würde sich eine höchst ungleichartige w
erausbilden. Die Bestimmung: „Arbeiten, welche den Kräften
.. der d gneteee gel ĩ icherten „geeignete“ Arbeiten zugela Abg. Gamp: Die Kommissiong
heil n der landwirthschaftlichen und zur Bevorzugung uͤstriellen Arbeiter führen. Die Invalidität könne nicht von einem so hohen Lohnertrag abhängig gemacht werden wie Gegen die ge r n öktlesnn des orts⸗
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. im, ö
der in
die Kommission wolle. üblichen Ta
beantrage er,
Bebel: Theil der Arbeiter un dafür vor, daß die
nicht mehr die
Analogie zwischen den
Berufung an das
wirthschaft möglichst Invalidenrenten beizutragen Antrages.
Was den Antrag des
missionsbeschlůssen er dem Richter ni
überschritten ist, auch
nicht, da steller hat selbst zugegeben,
Was die übrigen ö gemeine Bemerkung voraug Berathungen im Bundegrath
zu finden. Ja, m gekommen, daß die Frage:
Arbeiters gesunken sein, um Bedürfniß einer
gelöst werden kann.
eit der Preise der Menschen in
anderen, daß das
dieselbe
stattet. struirt werden, dessen eingedenk zu sein, daß politische Absicht des Gese viel und nicht zu wenig gege Fassung des Gesetzes in
stãn dig en
all würdigen. Meine Herren, Würdigung des ist spezell bei Wichtigkeit, wird darin
meine mich
Was so
mann.
dann, wende
sprechende Lohnarbeit durch mission, er ist in erster und
sehr freue. Was will nicht um Unfähigkeit, in irgend
Betrag zu verdienen.
zum Straßenkehren.
und Fähigkeiten des Versicherten entsprechen,“ sei ihm zu eng. Es — n Arbeiten den Kräften und Fähigkeiten des Ver⸗
den deshalb nicht für erwerbsunfä
icherten wohl entsprechend, aber ieh fũr * e n.
lungegehulfen nicht zumuthen, Sein Antrag wolle,
elohns lägen die erheblichsten Üm ein vollständig klares und deutliches Prinzip zu schaffen, den Lohn zu Grunde zu legen, welcher dem Mindesibetrag der Invalidenrente — gleichkomme, in welcher für den Versicherten zuletzt nicht leon , vorübergehend Beiträge entrichtet worden seien. Abg. Abgesehrn von der Komplizirtheit des Be⸗ Muc der Kommission, sei derselbe auch für einen n, Die Sozialdemokraten schlügen
rwerbsu
wenn der Versicherte nicht mehr die 6. seines bisherigen Arbeits verdienstes erwerben könne. Hälfte seines bisherigen Perdienstes erwerben könne, werde Nlemand an seiner Invalidität zweifeln; die Staatsbeamten und den nach diesem Gefetz Versicherten sei vollkommen zutreffend. Da die Schieds⸗ gerichte in letzter Instanz über die Invalidität entschieden und eine eichsgericht ausgeschlossen sei, allerverschiedensten Grundsätze in Deutsch * nd gn maßgebend werden. — nvalidität zu früh annehme, müsse man auch für genügende Arbeit sorgen, also von Reichswegen einen Arbeitsnachweis organisiren, eine an sich allerdings erechte Sozialdemokraten auch bei ihren A in den Arbeiterkammern gestellt hätten, Arbeiterkammern mit dem Arbeitsnachweise befassen wollten. Der Antrag Gamp sei ganz undurchführbar oder man müßte, wenn man ihn annehmen würde, einen gleichen . alle Versicherten . Die Herren wollten in der hohe Altersrenten haben, ohne zu den
Badischer Bundesbevollmchtigter Freiherr von Mar schall: Meine Herren! Gestatten Sie mir, daß ich die in Bezug auf §. 7 Absatz 4 gestellten Anträge einer kurzen Besprechung unterziehe. Hrn. Freiherrn von nicht in der Lage, demfelben einen Widerspruch entgegenzus etzen. Er unterscheidet sich, indem er das Wort estrichen hat, von t die Latitude geben will, wenn die Grenze dann Erwerbgunfähigkeit zu erkennen, er will, daß nur innerhalb des Rahmens, wie er in den Kommißfssionsbeschlüssen . ist, auf eine Invalidenrente erkannt werden kann. . e i
in der Praxis sich eine erhebliche Verschiedenheit heraus⸗ stellen wird, ob Sie den Antrag des Hrn. oder den Antrag der Kommission annehmen. r ü daß unter allen Umftänden dem Richter beziehungsweise der Behörde, die zur ist, eine gewisse Latitude gewähr
icken.
. in der Kemmission vollauf der roßen Schwierigkeiten bewußt gewesen, welche die Aufgabe bietet, er eine erschöpfende und alle Fälle
meine Herren, ich Resignat wieviel muß die Erwerbsfähigkeit eines
wirthschafflich und sozialpolitisch das Invalidenrente zu begründen? daß diese
mittelst einer einheitlichen Formel, mittelst einer Definition in vollkommen befriedigender Weise überhaupt nicht
Benn, meine Herren, es kommen dabei die mannigfaltigsten 3 in Betracht, die Verschiedenheit der Löhne, : der Lebengbedürfnise und gewissermaßen die Ver-
schiedenheit der Menschen selbst; es Betracht, so daß jede Grenze, dem einen Fall mug dr, ,, andere Bedeutung hat als in dem erabsinken in dem einen Falle vielleicht ein schon vorgeschrittenes Maß von Bedürftigteit bedeutet und in dem anderen vielleicht noch eine ziemlich selbständige Wirthschaft des betreffenden, Es sind in der Kommission eine ganze Reihe von Vor⸗ schlägen gemacht worden und immer konnten in abstracto Fälle kon- wo eine Befinition zu Ungleichheiten, Ungerechtigkeiten und Mißständen führen könnte.
Begriffs . Erwerbgunfähigkeit ., sondern vor Praxis liegt, nämlich zur Anwendung des Gesetzes berufen
olitische Absicht des Gesetzgebers zu jede ö ö in seiner er f dri d Gestaltung richtig
diese facti interpretatio, d. h. die verstãndige einzelnen Falles in seiner thatsächlichsten Gestaltung. einem sozialpolitischen Gesetze von der allergrößten efehit. Jo nützt auch die volllommenste Sefininion des Gesetzes nichts, geschieht diese thatsãchliche Würdigung entsprechend dem Geist des Gesetzez, so wird irgend eine Inkorrektheit in der Befinition des Gesetzes nicht von so. großem erren, ich zunächst zu dem .. 6 Derselbe wünscht im 5. 7 Absatz 3 das Wort Entschãdigung durch eine Rente“ zu ersetzen. des Entwurfs betrachten und kann, sch des Struckmann entsprechend, erklären, 1 selbstverstaͤndlich eine Rente auch dann anzunebmen ist, wenn diese stimmungen in den Unfallgesetzen in Dieses letztere tritt eben dann an die Wenger günstig kann ich mich Hrn. Struckmann augssprechen,
will, Es sist das, meine Herren, ein aller Bekannter aus der e 9j . zweiter Lesung dort aufgetreten, kann aber nicht sagen, da mi daz Gesetz bier sagen? Da Beruftinvalidität einem anderen Beruf Der Hr. daß, wenn wir die Worte: seinen laffen, in höchst ungerechter und un . einer hoheren, besseren Arbeitsstellung sind. n niedere Dienstleistungen zugemuthet werden — er sprach von der Möglichkeit ibrer Verwendung Meine Herren, Gedanken kommen ,
t werden müsse. betrifft, so möchte ich eine kurze all⸗
die Garantie dafuͤr, daß die soꝛial⸗ gebers zur Geltung kommt, daß nicht zu en wird, daß diese Garantie nicht nur in der der möglichst sorgfältigen Definition des
für ihn geeignete Lobnarbeit ersetzen
aus vielen anderen Gründen Man könne z. B. einem 6 d⸗ daß er sich durch Straßen . daß nur für den en würden. eschlüsse würden zu einer
edenken vor.
derjenigen Lohnklasse
roßen nfähigkeit angenommen werde,
enn ein Staatsbeamter
o würden die and für Annahme der Wenn man den Eintritt der
orderung, die die rbeiterschutzanträgen und in welchen sie die
für and⸗
Er bitte um Annahme des
Stumm betrifft, so bin ich
jedenfalls · in den Kom⸗ den letzteren dadurch, daß unter Umständen auf
noch
Nun, meine Herren, glaube ich Freiherrn von Stumm
Denn der Herr Antrag⸗ Anwendung des Gesetzes berufen
Wir sind uns sowohl bei den
gleichmäßig treffende Definition bin schließlich zu der Refignation
rage einer allgemein gültigen
die Verschieden⸗
kommt auch die Lebenshaltung die Sie ziehen, in unter
der Erwerbsfähigkeit
Arbeiters ge⸗
Ich möchte deshalb wirklich bitten,
Allem in einer ver⸗ darin, dah die Behörden, die sind, sich bemühen, die sozial ergründen und dann jeden
Belang sein. die einzelnen Anträge betrifft,
Hrn. Abg. Struck⸗
Ich würde das als eine Verbesserung dem Wunsch des Hrn. Abg.
lbe nach den besonderen Be⸗ Kapltalabfindung übersetzt ist. Stelle der Rente. über den weiteren Antrag des der die Worte seiner Fähigkeit ent ˖ om ich ch des Wiedersehens mit demselben 5 es sich sondern um die einen gewissen Abg. Struckmann befürchtet, n entsprechend , stehen gleicher Weise den Leuten, die in
handelt
wenn ein Richter jemals auf
kehren lann, dann hilft auch die Bestimmung deg Hrn.
1 . gen e,, , , rg, als
ne seinen Fä pre erachtet,
er ihn geeignete. erachten. Der Ausdruck are ne, ift gage! gesetzgeberisch unbrauchar. Was soll bas welchen Kriterien foll ein Richter entscheiden, ob irgen
schastigung für einen. Menschen Er
die und dle Beschäfligung den
mente an.
spricht.
weiß in der wenn
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ng. wenn er ir r , lee enn 7
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Meine Herren, ich
abe, abzulehnen,
Meine Herren, es giebt Arbeiter,
Arbeiter nicht mehr im Stande ist, sich durch r en mn, den Unterhalt zu erwerben. un
estsetzung der Grenze ausschließlich ö. ö doch zu den
g der mäßige aber sind wir worden, daß die Maßgabe des ortsüblichen Tagelohns
heruntergesunken sind, so Invalidenrente, wenn sie
Umständen zur Invalidenrente gelangen, wenn sie nur ganz ihrem bisherigen regelmäßigen Verdienst verlieren. Von demselben Gesichtspunkt aus
ortsüblichen Tagelöhnen vollkommen ab un emjenigen d
der prattischen Wirkung sich so gestalten,
Lohnklasse, — der andere dagegen so lange warten ö. nicht mehr 938 M verdienen könnte, — wenn er nämlich
der niedrigsten Lohnklasse ist Ich glaube, Abg. mir zugeben, das würde als eine große Ungerechtigkeit em werden, wenn ein höher belohnter
Ich gebe zu, man muß bei der Frage: wann so
werden? auch ü nehmen, den der Arheiter bezogen hat.
Das ist vollständig man muß aber auch nebenbei auf die lokalen Verhãltnisse
verhältniffe des betreffenden Ortes, an dem der Arbeiter und die gleichmäßige Berücksichtigung x im Kommiffionsbeschluß der sich weder allein auf die Ort
hält, bei welchem beide Gesichtspunkte zur Geltung kommen.
Ich glaube, daß bin und möchte Sie hiernach bitten, . beschlußse bewenden laffen, wobei ich Ihnen anheimgebe⸗
Ant des Hrn. i ute es Cem r ber be, nh denn ortzuͤbl cen.
überall außerordentlich niedrig bemessen. Invalide sei lich der, der seinen Beruf nicht mehr erfüllen könne.
der Antrag der Freisinnigen im Gefolge haben.
ebenso iel oder mehr verdiene, wie sein Nachbar in Lohnklaffe. Das werde der Arbeiter nicht perstehen, stimmung werde die Folge sein. der freiwilligen Versicherung zu einer höheren. Der rungsentwurf sei Arbeiter 40 83. Sie unfähig sein,
25 9. Abg. Hahn erklärte, mit dem sionsanträge stimmen zu wollen, keiner Weise eine Bindung
Rente für richtig. ᷣ — Der auf die Invalidenrente bezügliche Theil des 5 mit der vom Abg. Freiherrn von Stumm bezüglich
Kommissionsbeschlüssen angenommen. stimmen die Sozialdemokraten, die Frei Johannsen; für den Antra und Sozialdemokraten ein vom Centrum der Abg. Stötzel. Darauf wird um 5 Uhr Mittwoch 12 Uhr vertagt.
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ein
gelgnet sei kann sagen, ie n n e rg, l aber er kann niemals sagen: das ist für den Arbeiter geeignet, denn dabei kommt es nicht auf objektive, sondern auch auf subjektive
wende mich nun zu dem Antrage des Hrn. Grafen Stolberg, und bitte Sie, denselben, gan abgesehen von den redaktionellen Bedenken, die ich gegen ihn
befondere deshalb, weil er von „ regelmäßiger“
. Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten führen muß. St . in Srten mit niederen ortsüblichen Tagelöhnen hochgelohnte Arb
werden diefe erst dann invalidisirt werden können, wenn sie mit der Erwerbsfähigkeit unter ein Drittel des ortsüblichen Tagelohns elangen sie in der That erst dann zur : chon in Noth und Glend sind; es giebt andererfeits Orte, wo der ortsübliche Tagelohn ein sehr hoher ist und
trotzdem Arbeiter sehr niedrigen Lohn erhalten. Diese würden unter wenig von
nehmen, auf die Preife der Lebensmittel, auf die gesammten Lo . ; 3 sich befindet
dieser beiden Momente finde ich
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Lohnarbeit ) die durch unregelmäßige Lohnarbeit sich noch einen sehr reichlichen Verdienst erwerben, und ich That nicht, warum auf Invalidität erkannt werden soll,
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Sodann in der Kommission darüber klar ge⸗
nach
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kann der Antrag des Hrn. Abg. Gamp nicht befürwortet werden. Der , geht von den w
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validenrente gewähren, der nicht mehr in der Lage ist, die Summe ju verdlenen, welche dem Mindestbetrag der Invalidenrente derjenigen
Lohnklaffe gleichkommt, welche für ihn maßgebend ist. Das wurde in daß an einem und demselben
Srte ein Ärbemter schon dann die Invalidenrente erhielte, wenn er nicht mehr 2360. ½ im Jahre verdienen kann — nämlich ein Arbeiter der höchsten
bis er
beiter in der Hr. Abg. Gamy wird
unden
Arbeiter um soviel bezüglich der Invalidisirung günstiger gestellt würde als ein niedriger belohnter.
invalidisirt einigermaßen auf die Höhe des Lohnes Rüchsicht
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sSklassen
noch auf die Lohnklassen gründet, sondern ein gemischtes System ent⸗
ich damit mit meinen Bemerkungen zu Ende daß Sie es beim Kommissions-= ob Sie den
errn von Stumm annehmen wollen oder nicht.
Tage⸗
lohn könne man nicht entscheiden; denn die i mr seien
eigent⸗
könne noch mißliche Verhältnisse Ein Verficherter der vierten Lohnklasse
könne unter Umständen invalidifirt werden, wenn er der ersten
und Miß⸗ Diese Uebelstände würden nur vermieden werden durch eine Einheitsrente und Zulassung
Regie⸗
noch besfer als der Antrag Stolberg. In Löbau sei der geringste Arbeits verdienst für weibliche erwachsene würden nach dem Antrag erst erwerbs⸗ wenn sie nicht mehr 13/3 g verdienten. Der Regierungsentwurf habe wenigstens eine Minimalgrenze von
Vorbehalt für die Kommis⸗
daß diese Abstimmung in bezüglich der Lohnklassen enthalte, denn er halte einen einheülichen Beitrag und eine einheitliche
7 wird der Be⸗
eitigung des freien Ermessens beantragten Aenderung nach den . h . den Antrag Bebel nnigen und der Däne Rickert außer den Freisinnigen il der Nationalliberalen und
die weitere Berathung bis
Etatistische Nachrichten
heitsamts sind in der Zeit je 1000 Ginwohnern, auf den e storben gemeldet: . 29,5, in Köln 23,3, ) 15,8, in Hannover 205, in Kassel 21,3, in MNagdeb Stettin 25.8, in Altona 21.8, in Stra . 31.83. in in Müncken 277, in Nürnberg 32,6, in Augsburg 2183, in Wien 26,8, in Pest
weig 27,6, in Hamburg 26.0, in e. 9) ö 3435, in Amsterdam
rag 30, 9, in Triest 31.6. in Krakau . rässel 3.8, in Paris 26,7, in Basel in London Glasgow 30.1, in Liverpool 242. in Dublin 263, in Ra,. in Kopenbagen W. 8, in Stocbolm — in & in St. Petersburg 298.9, in Warschaun 26,9. in Odesfa Rom — in Turin 24.8,
in Philadelphia 2,3, in Baltimore 165, in Kalkutta — in
2654, in Madras 42.4.
In den meisten größere Berichtswoche die Sterblichkeit etwas zugenommen fach größere
men. in Wiegbaden.
keiner ren Stadt zur r ,, Karlsruhe
vx vro Ml und Jabr) war die Ster Bremen. Metz. Dresden,. Stuttgart. karuhe, Londen. Mäßig boch (etwas über 206 vre Mille) war die reit auch in Augsburg. Leipzig. nnoder,
Kassel, Brüssel . e m, msterdam. lichleitsziffern (über 850 pro Mill
beispielsweise einen Betriebs beamten ig ju erklären, weil er noch Straßen
J dentfchen Städlen Chemnitz und Mälbausen i.
Sterbsichleitsziffern gemeldet als in der Vorwoche. sehr ner g. Sterblichkeit (bis 15,0 pro Mille und Jabr) ist aug
Gemäß den Veröͤffentlichungen des Kaiser lichen Gesund⸗ vom 17. bis 23. März er. von Jahres durchschnitt berechnet in Berlin W,, in Breslau 26,5, in Königa⸗ in Frankfurt a. N. B, 6, in Wiesbaden
als
24,0. in 19 9, resden
18,5, in eipzig 20.5, in Stuttgart 200. in Karlsruhe 180. in Braun
31,2, in W. 6, in 186, in Edinburg
NG, 23.9, in
in Venedig 328, in Alexandria 53 * Ferner in der Zeit vom 24. Febr. bis 2. März er. in New ⸗ Jork 28, 9.
rößeren Städten Curopas hat auch in dieser und wurden viel ·
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