nd die 1 des Bauun n ,,, a e fg.
durch eine pflegliche Bebandlun nach einem einheit ⸗ g ibeiligten Intereffen mzglichst berücksichtig aber zur Erlangung dieses Ziels ner Gewässer, sondern vor allem eine ec Umerbaltungsvflicht unabweigbar ist.
das Maß der Unter⸗
9 der dia s a
des Bau⸗ und See⸗ n des Magistrats der Stadt Berlin um Ab—⸗ Vorschriften uber Erheb
„die ins Ausland werden können, wenn sie die
a g, n. . . ane. Vestimm der Beschãftig t He,. n Arbeit bg. Gebhard bewenden zu laffen. sich durch eine kö
nur als Ausnah
zu erachten 677. Die Gewinnung und lingsteinen war im Jahre 887 n
un erreichen ist, da e Reguliru
zweddienlichere Rege Nach Lage unserer
ung gehe A 5 3 in denen rpersiche Ver⸗
etzgebung kann eine
ertrummerung von Find⸗ nicht versicherungapflichtig
llt ein solcher Betrieb unter Umständen
en nicht er⸗ chließung der Staat und
egulirung von A ehr Gegenstand freier E onen und Körperschaften, auf welche der Vorarbeiten oder durch theilwei
; n , wirkliche Schuldi nißmäßig Unsch
678. Dagegen unter das Bauunfallversicherungs erechte Herstellung
haltung übersteigende Flu
von Boet en werden, sie ist vie
gieren komme oft der
. e e nicht zur Ermitielung, während verhält⸗ dige gefaßt würden. 3 sei . . so
nur
2. 85. . 3 es.
Abg. — ꝛ
, wcnn me, ce, en d ö n
al abgenn nets⸗Drdre
en nur, daß ihm die ländlichen Verhältnisse Maximalbetrag der f die b auf die ba
Beschaffun
ö i dem ᷣ ere ,,.
ternehmen und dem dieses Material Chauffeebaubetriebe sowohl nach der wie auch insbesondere hinsichtlich der ört⸗ der beiden Unternehmungen eine ent⸗
rovinz nur Hhieten uͤn
materials ge verwendenden
demnächst weckbestimmung, en Beziehungen sprechend enge
vollsländig unbekannt seien.
. ane end Singer's mit ein paar vor einer großen und w
Die Höhe die
und im Streit von 1829 auf 9 6 fe
hung erst dur
elle beantragte, die Petition der Re eisen, da das Haus s uxussteuer bezeichnet und eine
ndungefumme müsse von Fa durch das Schi Abg. Singer wünscht eine D länder, die auf Grund des Sozialistengesetzes ausgewiesen, ins Ausland gehen müssen, chlossen werden
mehr Unrec
ht, daß der Letztere da i wn ht, daß etztere dann n
die Invalidenrente nicht zu er
de T e e e r. n, bittet dagegen um
demokratischen Antrages. 6 .
einwirken können. Au von Wasser⸗ ehalten, daß enschafflicher Unter ·
Selbstzweck, sondern
sten förderli in dem Gesetz vom 1. Abril 1879 über offenschaften ist dieser Standpunkt für den lußregulirungen, als solche, Gegenstand geno nehmungen werden sollten.
een ben gigi
stimmt werden. . Gamp mit eini
ader: Der Vorredner habe sich die Sache ratlon darüber, ob In⸗
leicht gemacht, indem er auf die Ausführungen lagworten entgegnete.
en Aenderu erbindung besteht.
g. Beruclsichtigung zu überw
von Stadt zu Stadt und undesteuer als eine gerechte
von der Rente resp. esp. de Flußregulirung nicht
der Frin⸗ kern 3
findung aus
679. Die landwirthschaftliche Wegeunterhaltung im Sinne
Bei der landwirthschaftli enschaft in die Naturalleistun
Der 8. 13 wird mit der vom Abg. Gamp beantragten Das Haus vertagt darauf die ng auf Donnerstag 11 Uhr.
en Unfallver
er Lage, die G Ent und Bewãss erung
Unternehmens zur 29 bestimmten raft.
dstücken ist, treten die für diese Unternehm besonderen Vorschriften (5. 69 ff. des Gesetze
die Zunahme der der Theil. eines
fenden doch n t erachtet habe.
sollen. Man könne dem Betreff
er im Auslande die Siaatzangehörigteit erwerbe. ng Angesichts des durch
t zumuthen, daß Aenderung chaffenen Uebelstandes
weitere Berat 4 des Bauunfallver
uu ziehen, genommen.
gen einträten, und, da sie ur angezei
sicherungagesetzes umfaßt
nach einem Bescheide des m,, vom 14. Ja⸗
— *
lung der Be⸗ Erden immer
e zur Belästig
Abg. Struckmann wäre bereit, ie Hunde selbst wi
auf das Vierfach
Der Prã die dritte
ie Abfindungssumme bis
ür unthunlich, e nicht bloß die Zahl der
dieselben selbst gebe, genau zu kom ob der Versicherte ident schlägt vor, morgen in einer Abendsitzung ölterung übermäßig, sondern , ., 6 nuar 1889 au daß ein Guts
zu erhöhen, hält es fehr vielen Fällen bildet die zuvgri
err verpflichtet ist,
elegenen öffentlichen Wege zu unter⸗
erathung des Genossens
Das falle h Abg. Rickert wünscht mit
i ef n, 6 n. i auf einen möglichen baldigen Schluß des Reichstages die noch aus =. prüfungen noch vor erh e e ,,
rungsgesetzes zu erledigen, zumal die
auch das erha durchaus fort.
verbandes sei eine Gemeinde ermã Gebrauch zu machen; Seitens der V
was er erhalten lbst gegen den Willen des Versicherungs⸗ 36 von der Bestimmung
öglichteit einer Kontrole anstalten, ob der Versicherte zu
Genossenschaftsgebiet berührenden solcher Unternehmungen, un Wege viele, bis dahin ganz verwahrloste stand zu vers bestimmte örtli sich nicht immer und oft da am wen
die in seinem
die Summe mit ten zu vereinbaren. f dies au esem
en. Rentenberechtigten öthigen Kontrolmaßregeln,
Abg. Grumbt vermißt die ni welche verhüten, daß eine Rente mehrere Male erhoben wird.
Staatssekretär von Boetticher:
d in der That ist es gelungen, ; lüsse oder Flußtheile in lein alle derartige Unter⸗ e Bedingungen und Bedürfnisse igsten vorfinden,
bßer. ae Antrage Zelle entsprechend wurde die Petition der
erüͤcksichtigung überwies . sessenen in der Munk⸗
680. Die Frage der Versi reinigungsarbeiten kann nur von sächlich obwaltenden Verhältni
einen befriedigenden Zu nehmungen sind an geknüpft, die
Regierung zur ) Ueber die Petitionen von Einge ; Rückgabe eines an den Fiskus
des Altersver rüfungs kommi
—
brarup⸗ Harde um
erungspflicht von Straßen⸗ all zu 51 nach den that⸗ eurtheislt
werden. dn e⸗ amentlich das Material, aus
eine ö fen gen . , ha räfident glaubt nicht, daß der Sch tages so nahe bevorstehe; s der Echluß den Reigen.
nem Rechte komme ihnen vollständig genommen. ie Zahlung in Naturalien werde nichts weiter seis als ein
chuß der Versicherungsanstalt zur Armenpflege der Ge⸗
wo, wie bei vielen Gebirgsflüssen, die Regulirung im Gesammt⸗
ußanlieger am drin alle der vorerw
tracht kommen wird dabei n
erren! In dieser Beziehun welchem die Straße hergestellt ist,
beruhigen, denn ein solcher Fa t, — wie ich annehme, aus dem Leben der Knapp⸗
der Herr Vor⸗
wie er uns ihn ischern in Gr. Garde und in
kapitals, von ite der Netze für die
die Maschenwe endsten ist.
redner vollstandi interesse der Fl ö. hnten Unternehmungen abgesehen,
sobald das angenommen werden Fischerei, des
wie denn beispielsweise die
vön haufftrten oder von Holz- und Asphalt⸗ ꝛc. Straßen in der Regel als der baulichen Unterhaltung dienend anzufehen sein wird, zumal wenn eine organisirte Kommunal⸗2e.
in Lyck um A ieher⸗Civil⸗ s Gerichts⸗ ingen um
Gerichts vollzieher · Cidilanmärters Ta we. . pe e n e er be des Reinigung anwärlers Hansen in Schleswig eher, des Strafanstaltslehrers
chtigung seiner im K
könne, , die . es Altersversicherungsgesetzes setzen. Rickert behält si ere r prüfungen des Reichstages no
ulirungen im engsten Zusammenhange
rüfungen noch innerhalb der Be⸗ stung und ist von derselben im hohen
nde. Der Rentner werde genau so behandelt werden wie — i
der Arme. Die Gemeinde benen. das baare Geld, sie sei in fen e der Lage, Naturalien zu gewähren, sei vielleicht im auses, habe sonstige Einrichtungen für die Unterhaltung
der Rentenberechtigten, da werde sie dem Rentier kurz sagen:
f dem Boden des vorltegenden Gesetzes gan Bei der Unfall versicherung da kann J 9. . ständen zwei Mal auf Grund desselben Unfalls einen Anspruch er⸗ Hier ist das ausgeschlossen, denn zur Begründung des An⸗ ann unter Anderem den
steht die Frage der mit der Frage der Flußunterha 96 abhang
organisirt und auf brei
emand unter Um⸗ um Anstellun
Aulbert in lschuldienste zurückgelegten
it Rucksicht auf die Wichtigkeit —t im dritten Jahre der Exi nicht erledigt seien, einen Antrag vor,
Einrichtung für diesen Zweck besteh
Privatflůssen angemessen chen Fällen die Straß
ig. . icht zur Unterhaltung von n ⸗ z t ist, folgt die zweck⸗
der Woh te Schultern gele
Invalidenrente braucht der enreinigung m
t. Kebrigens wird in sol⸗ eist schon aus dem Gesichts⸗
tz? des Bauunfall versicherungsgesetzes weil sie als Nebenarbeit eines nach Ziffer 4 Absatz 1 des Bau⸗ sicherungzgesetzes versicherungspflichtigen Straßenbau⸗
derfelben von selbst, zumal dann, d beitreten, denn das Gesammtinteresse der fs fordert die Herstellung lußregulirung in An ⸗
e ordnungsmaͤßige In⸗
ür die gezahlten Beiträge. wie der Entwurf disponirt, in der Form von welche auf Quittungskarten eingeklebt werden und diese Quittungs⸗ eitragsjahres an diejenige Versiche⸗
Die Beiträge werden aber,
karken geleistet, punkte des 5. 9 Ab
versicherung
enisprechende Regulirun Staat und Provinz helfen flichtigen eines Flußlaufs ande. Umgekehrt kann keine wenn nicht zuvor d
st demnach die entscheidende.
8 Diensteinkommens, des Lehrers betreffend die Gleichstellung der nungsgeldzuschuß mit den Sub⸗ aus dem Antrage der Kommission
Donnerstag 12 Uhr.
Dienstzelt bei Bemessung de chhorn in Wittenberg Lehrer in Gehalt und W alternbeamten, beschloß das
1
Wenn Du von diesen Din
Diese Veñ die Wahlprüfungen auf die Tagesordnung zu setzen.
Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr.
— Im weiteren Verlauf der gestrigen (48) Sitzun auses der Abgeordneten . 25
gen keinen Gebrauch machst, bekommst Du üimmung könne jedenfalls zu großen Es werde aus derselben nichts weiter heraus⸗ Er wolle nicht
Schluß 5i / Uhr. Unter haltu
enommen werden, Itung sichergestellt ist.
ärten führen. beziehungsweise
ommen, alz eine Erleichterung der Armenlast. von agrarischer Begehrlichkeit sprechen, aber in der
ehen nach Ablauf des stalt, in deren Bezirk der Mann eingetreten ist.
,,, x ann heute Tagesordnung überzuge betriebes sich darstellt.
pflichtige Beschäftigun Nächste Sitzung
der Antra
681. Wenn in einem Dampfdreschbetriebe, welcher jeden⸗
für invalide erklärt wird, so wird auf Grund der bei dieser Ve rung anstalt beruhenden Quittungskarten seine Rente ausgerechnet, festgestellt und angewiesen. Wollte der Mann nun nach Ablauf einiger rist in den Bezirk einer anderen Versicherungsanstalt gehen, wo er
bis dahin ganz unbekannt gewesen ist, so würde ihm das nicht viel
Frage der Flußunterhaltung i Gelingt es für die Instandhaltung der in welcher die vielseitigen, davon be d durch welche die einheitliche Be ist der entscheidende Schrit
gg. Drawe und Genossen auf Annahme eines Gese — tref ie Bestrafung der Schu versäumnisse in öffentlichen Volksschulen, zur Be⸗
würden den ländlichen Gemeinden und Gutsbezirken hier die Mittel 1 abe . Armenlast daraus zu be⸗ strei m besten sei es, den ganzen Paragraphen streichen, denn was dem Edu fl lesffn re m,
Privatfluͤsse eine Organisation davon berührten Interessen zum handlung des
flichtig ist, un
entwurfs, betreffend zweise 2 des lan
falls versicherungsy 1 beziehung
etzezs, oder nach
zu schaffen, Ausdruck kommen un Flußlaufes gewahrt wird, so
— Der dem Hause der Abgeord
neten zuge Entwurf eines Gesetzes, betre
end die Unt e in der Provinz
rbeiter recht sei,
. entweder nach 8. 1 wirthschaftlichen Unfall⸗ §. 1 Absatz 3 des Unfall⸗
ein Unfall eintritt, so hat die untere den angemeldeten Entschädigungganspruch enigen Berufggenossenschaft, welcher ihrer etricb zugehört, auch dann zu überweisen, dung nur die nicht zutreffende von den in
la. Drawe: Je nachdem die Ober⸗Präsidenten heute
en Schul versäumnisse verhielten, se . trafen fest, die in einzelnen Landes⸗ eile imten Tag bis 5 „M betrügen. Eine ein⸗ heitliche Regelung sei wünschenswerth. Nach seinem Antrage
dem landwirthschaftlichen billig. ger in Bezug auf die Bestimmung wegen des gewohnheits⸗ sßigen Trinkers theile er. Die Materie sollte überhaupt in dem Gesetz nicht erledigt werden. Solle ein Trunkenbold nicht baares Geld erhalten, so mache man ein allgemeines Gesetz in
Die Bedenken des ; es Abg . r ie schif fbaren Flů esien, lautet:
Wir Wil Monarchle, für die Provinz
erungsgesetzes, Ver waltungsbehõrde dem Vorstande derj Ansicht nach der B wenn in der Anme
helfen, denn wenn er da Invalide ist, so muß nothwendig seine
Quittungskarte immer wieder an die erste berker ul JJ ehen; dort wird ihm aber entgegengehalten werden, daß er bereits t er aber ein neues Versicherun
e Vorschriften der Wartezeit auf
welcher eine entscheidende
renger oder milder ge Verhãältnisse verbürgt.
ohe oder gerin
von Gottes Gnaden König von Preußen re. beider Häuser des Landtages der nn was folgt:
validisirt sei. dann finden wieder d er kann also für eine gewisse Zeit seinen Zweck nicht erreichen.
gSverhältniß an, n Anwendung.
Auszug aus den „Amtlichen Nachrichten
Betracht kommenden Beruftzgenossenschaften genannt worden ist.
die Anzeige einer Betriebs verände⸗ aftlichen Betriebe ist nur dann zu . sich in Folge eines Antrages oder von Amts⸗ ne Aenderung der bestehenden , .
dieser Richtung.
Geheimer Regierungs⸗Rath von Woedtke: Er bitte dringend den 8. S anzunehmen, ach ve dadurch eine agrarische Di ; lichkeit befriedigt würde — ein Ausdruck, der ihm gerade sehr befremdlich sei -, sondern weil dieser Paragraph bestimmt und geeignet sei, dem Versicherten eine Wohlthat zu erweisen, für den es besser sei, wenn er die nöthigen Lebensmittel er⸗ halte, als wenn er sie theuer erkaufen müsse. Stelle man sich
dürfe ferner die monatliche Schulstrafe 15 M bezw. 5 Ta t nicht übersteigen. Die Gefängnißstrafe url fir Sch rsäumnisse überhaupt sehr drückend, da oft ganz ehrliche und fleißige Leute auf diese Weise in das Gefängniß kämen.
twurf an eine besondere Kommission von
des Reichs-LVersicherungtamts“ (Jahrgang V, Nr. Y:
Rekursentscheidungen. 671. Ein Verputzer hatte nicht nur vo und gelohnte Hülfskräfte z Bauarbeit herangezogen, Verputzarbelten an verschiedene äßige Bauunternehmer, theil
wirksamste Kontrole aber liegt endlich darin, daß die Postan
seines Wohnortes mit der Anweisung versehen n; n c et zu bejahlen. Die Postanstalt würde aber sofort aufmer von zwei Versicherungtanstalten eine Rente für einen be angewiesen werden sollte; sie würde den Fall wahrscheinlich zur Sprache bringen und der Mann würde wegen Betruges bestraft werden. Also die Kontrolmaßregeln, die in dem Aufbau dieses Gesetzes liegen, bieten einen durchaus ausreichenden Schutz gegen solche betrügerische
des Provinzialausschussetã kann e Verbindlichkeit zur Unter⸗ einzelner Theile derselben dem⸗ deffen Bezirk sich das Gewässer
erfolgt durch Erlaß der Ressort⸗Minister. Der Erlaß ist durch das , , zu machen.
Auf Antrag oder mit Zustimmun nach Anbörung des Kreigaugzschusses haltung nicht schiffbarer Flüsse oder jenigen Kreise übertragen werden, in
Die Uebertragun
N d
682. Ein Bescheid au
ihm die Rente inem landwirths
sam werden, wenn
timmten Arbeiter n ihm angestellte
hm übertragenen ch zu gleicher n Bauten theils für rivatpersonen ter Stelle gedachten
rung in e ur Ausführung der i ö
beantrage, den sondern er hatte au
14 Mitgliedern zu überweisen. Abg. Graf. Clairon d' Haussonville: Die Schulstrafen seien das einzige Mittel, um einen regelmäßigen Schulbesuch zu
anderweite genossenschaftliche Zuge
triebes oder eine andere Stellung dessel
gewerbsm Beiträge oder der Gefahrenkla
örigkeit eines Be⸗ en hinsichtlich der
ssen — ergiebt, oder wenn ein
Namentlich wegen des an zwei
kel II. Im Falle des Artikels 1 kommen folgende Vorschriften zur An⸗ es nahm die Berufsgenoss
Handlungen. Der 8. 9 wird unter Ablehnung der Anträge Bebel und
ausgeführt.
erzwingen. Verhãltniss
Härten auszugleichen sei i i bie Riegel. gleich in der Praxis äiberañ
ben Standpun Um aber über die Nothwendigkeit eines solchen
daß der Arbeiter eine Wohl so fielen alle ne Wohlthat ö
n di gen diese Bestimmung. Antrag abgelehnt werden soll. ]
enschaft an,
d nicht um einen
5 —
———
683 Wenn eine Genossenschaftsversammlung das Aug⸗
um einen selbständigen Unterneh Akkordarbeiter handle; Folge eines Unfalls bei dachten Verputzers den
Schmidt angenommen. . , ohh Hb r genehmigt.
Vartezeit beträgt (nach H. ür die Altersrente dreißig, für die Invalidenrente fünf Jahre. ö.
§. 1. tung haben die Natur der Kreitabgaben. Vorschriften der Kreis⸗ ärz 1881 gesondert von den Den Gemeinden bleibt die Beschlußnahme dar⸗
Gesetzes zu einem Resultat zu kommen, beantrage er die Ueber⸗ ö. . k 0 ie Ueber Abg. Olzem; Seine Freunde stünden dem Ant
ziemlich freundlich gegenüber. j ntrag Drawe
onders werde der Ab über die Ausführung sowenig einen Erfo fürchtungen bezügli
er mit seinen Befürchtungen ses Paragraphen in der Praxis eben⸗ aben, wie, mit seinen bisherigen Be⸗ r sozialpolitischen Gesetzgebung. Sehe
Die Kosten der Unterhal Die Vertheilung erfolgt nach Maßgabe der Dezember 1872/19. März
s deshalb ab, für den in m Betriebe eingetretenen Tod des ge⸗
interbliebenen eine Entschädigung zu ungsamt hat jedoch unter dem
sie lehnte e desselben zu einer anderen Geno
ordnung vom 13. orstand der zweiten betheiligten
eiden eines Industriezweiges aus der Berufs genossens . übrigen Abgaben.
Die Sozial⸗ malstrafe von 1 6 ließt, ist der
as Reichs⸗Versicher
enscha enossen⸗
enheit auf die Tagesordnung ammlung zu setzen.
demokraten wollen für letztere gar keine Wartezeit fests. ü
olche von zwanzig Jahren. gewähren. die Angele er Vorlage konnte solchen Personen, welche vor Ablauf der Wartezeit erwerbsunfähig werden, aus Billigkeitsgründen die
ewährt werden. Die Kommission
aft anzuhalten, der nächsten Genossenschafts ve
684. Beim Uebergang v enschaft in eine andere
theise an diesen Kreisabgaben aufgebracht werden 13 der Kreisordnung vom 13. D sinngemaͤße Anwendung. 5 bedarf nur der Kreisausschusses, in Stadtgemeinden
pro Tag scheine ihm besonders für i zu gering, da hier Eltern ihre Kinder a versäumen ließen, um den Verdienst der Kinder, der oft höher
ei, für ihren Haushalt zu verwenden. ch anderer einzelner Fragen
rielle Bezirke noch
schtlich ier Saul: über, wie ihre An
follen, vorbehalten. Der 8. 13 j877/19. März 1881 findet hierbei diese Unterverthellung betreffende Bestatigung in Landgemeinden des
. Sache it . ; eiel dem industriellen Arbeiter eine Wohlthat, die dem land— wirthschaftlichen zugedacht sei. Die w e wollte drei Viertel in Naturalien bezahlen und
ohlthat an, so versage der Antrag
tem Sinne entschieden, um mehr als ein bloß ffen verschiedener Akkord⸗
ternehmerabsicht gehandelt hat.
1J. Dezember 1888 in entge weil nicht nachgewiesen ist daß zufälliges, zeitweiliges arbeiten ohne wirkliche
ür die Altersrente eine
ale 1 Mt Gemein ebeschlu ammentre on Betrieben aus einer Berufs⸗
legislatori steht der überweisenden Berufs⸗
die Rente nur zu
älfte der Mindestrente che Regelun
Vergütung wegen der Kosten che Behandlung der aus den aus⸗ chsenen Angelegenheiten nicht zu.
be damit auch das Richtige getr ommissionsfassung empfehlen, da usdruck bringe.
n seiner süddeutschen Heimath werde diese nden, da dort die Be⸗
offen, er könne aber die
ie immer noch die gute enschaft ein Anspru
ere geschäftli etrieben erwa 685. Unter dem „sonstigen Ver schaft, von welchem gemäß versicherungsgesetz
des Bez irkzausschusses. Besitzer von Lie zur Räumung eines wenn sie wegen diese anlagt sind, mit keinem
für die Hand⸗
ößeren Hüttenwerk war ein städtischer
und Sicherheits dienstes Im Hinblick auf mannigfache, resse des Hütten⸗ selbe nach einer samts vom 28
it diese Bestimmung gestrichen; Abg. Rickert beantragt, sie wiederherzustellen.
Abg. Meister: Die Einführung der Wartezeit sei eine olge der Furcht vor Simulation, die sich dur esetz ziehe, und doch werde sich ein Arbeiter um einer so ge⸗ ringen Rente willen wohl kaum eines Betruges schuldig machen.
672. Auf einem gr habung des Ordnungs. beamter angestellt. diesem Beamten ledi werks übertragene — Rekursentscheidung des Reichs Versicherun
wuͤnschenswerth sei, hoffe er, die Kommission werde dem
einen dahingehenden Gesetzentwurf ö ö Steinmann führte aus, daß der Ober⸗Präsident bei estsetzung der Strafen nicht nach Willkür verfahren könne, ondern bei diesen Polizeistrafen an die Zustimmung des Pro⸗ sei. Das Minimum von 10 8 pro
enschaften, welchen bisher die Verbindlichkeit luffes oder Flußtheils obgelegen hat, können, r Liegenschaften zu den Kreisabgaben nicht ver= terhaltungekoften herangezogen werden, jedoch pflicht ent⸗ des Kreis⸗
Absicht zum Abg. Buhl: oe r, . . e ng ung in Naturalien nicht üblich sei; aber für die übri eile Deutschlands sei diese Bestimmung ch .
cheidenden
lich im privaten Inte
das ganze errichtungen mußte der
zu den Un : höheren als einem ihrer bisherigen Räumungs
sprechenden Betrage. Der Betrag wird durch Beschlu , ,
vinzialraths gebunden
mögen“ der Berufsgenossen⸗ 32 Absatz 4 des Unfall⸗ eservefonds ein entsprechender
sscheidung von Betrieben aus einer Beruftz⸗ die jene Betriebe übernehmende: Berufs⸗ soll, sind die vorhandenen Inventar⸗ Vermögensgegenstände der Berufs⸗ reifen, welche einen fungiblen oder sonstigen rth haben, also im Allgemeinen
Jedenfalls aber müsse die Wartezeit auf das mindeste Maß ,
zt n enn es werde in jeder Branche eine Seltenheit sein, überhaupt eine Rr er e zu erlan ö . i 6 . ᷣ etzgebung nicht angebracht sei werde sich hier kein anderer Weg bieten, um Ungerechtigkeit ĩ zu beseitigen. Er bitte also, den betre fer gehen gierungs vorlage wiederherzustellen.
Abg. Hitze tritt dem Antra
ausschusses festgesetzt.
Insoweit die Räumung eines auf Grund spezieller Rechtstitel erf eitherigen Verpflichteten nach Ma chadigung fordern.
56. Ueber die alljährlich . ausfchuß. Die Aufsicht üb
nuar 1889 neben seiner Stellung als betrachtet als Angestellter des Hüttenwerks a m bei bestimmungsgemäßem tigen Hüttenwer en entschädigt werden. des durch einen Betriebsunfall ver⸗ keit ist zu berücksichtigen, ll auf den durch d chädigten Körper des Klägers und
Tag sei zu niedrig; 25 8 müßten das geringste Strafma il bei
Fur eine gesetzliche Regelung liege I. a,, e ,. da man in einzelnen Provinzen durch Verordnungen sehr gute Resultate erzielt habe.
Abg. von St. Paul: Der Minimalsatz dürfe nicht zu och gegriffen werden, wenn nicht Ungerechtigkeiten vorkommen im Uebrigen könne er sich nur für den Antrag Bedürfniß desselben anerkenne, und er bitte, den Antrag an eine besondere Kommission zu verweisen.
werth. Namentlich Häuser der Guts werde auf den Lo
in den Gutsbezirken errschaft und . Wohnung . Arbeiter uf de nne nun ein Theil de ö . 34 ö ann gegeben J. ; rbeiter der Aufenthalt in seiner Heimat ögli
ür 3 1 nicht . . seien, innen mn
eistungen zweckmäßiger als Geld, und mit dem Kar⸗ toffelland schaffe sich der Mann für seinen Aufenthalt viel mehr, als mit dem Gelde. Der Lebensunterhalt der Arbeiter
ehörten sämmtliche herabgesetzt werden, lusses oder Flußtheiles bisher t ist, kann der Kreis von den
ßgabe ihrer Verbindlichkeit Ent⸗
Handeln zum
ks ein Unfall zustleß, t übergehen
gegenstände, so enschaft zu beg ermögenswe . Alles, was in einer zur Zeit des . na chen Regeln aufgestellten Bilanz unter k
aufzuführen gewesen ware.
und, da i des versicherun für die Folgen 673. Bei Bemessung irch ursachten Grades der Erwerbsunfähi welchen Einfluß der neue rüheren Unfall bereits
n verrechnet. Schmidt (Elberfel
keitsgründe in der sei eine Reihe von
Unterhaltung arbeiten be⸗ er die Unterhaltungsarbeiten andrath unter Mitwirkung des Meliorations Bau⸗
namentlich
enden Passus der Re⸗ kaufmãännis
3 ö . chließt der Kreit e Kreis · rliche Un
angsbestimmungen der
tiva
e der Leistungsfähigkeitserklärung (6. 4 Bauunfallversicherungsgesetzes) aus stalt einer Baugewerks⸗Berufagenossenschaft ommunalverband ist nach einem Bescheid des zamts vom 16. Februar 1889 nicht ver⸗ Unfällen in seinem Baubetriebe u über⸗ erungsanstalt aus der Zeit vor lärung einzutreten hatte
Ablauf der im 8. 73 Absatz 1 des Unfall- ordneten Frist sind Beschwerden gegen lagebeiträge regelmäßig zurückzuweisen.
ganen der Berufs genossenschaften selbst dafür Sorge zu tragen, er Ansprüche von .
Abg. Wessel: Der Antrag sei heute von der Partei ein⸗ gebracht worden, die in der Session 1882/83 ö. dahin gehende Regierungs vorlage wurf sage nicht, in wel
bs fähigkeit ausübt. derte Erwerbsfähigkeit drückt berechnung zu Grunde gelegten dem letzten Unfall erhielt.
und Abfindung eten Arbeiters ersicherungsgesetzes berechtigten Kinder eine 8 Absatz 2 a. a. O. bis des Arbeits verdienstes Dieser Anspruch ndung Seitens der Berufsgenossen⸗ daß der Rentenbezug der Wittwe der Kinderrenten erselbe dur
eine gesammte Erwer früheren Unfall vermin dem der gegenwärtigen Renten Lohne aus, den Kläger bis zu
6714. Aus Anlaß der Wiederverheirath ch Betriebsunfall 3 des Unfa
686. Ein in Folg Ziffer 3, 55. 46, 47 der Versicherun ausscheidender Reichs⸗Versicherung Renten aus für welche die Versi erfolgter Leistungsfähigkeitser
687. Na versicherun
die Feststel
sei in Norddeutschland in Form der Naturallei als der der süddeutschen 3 n i er beiter wäre diese Bestimmung aber keine Wohlthat. dritten Lesung könnte man noch einen Ausgleich dahin finden, daß die Gewährung der Naturalleistung von der Zustimmung des Versicherten abhängig gemacht werde. Vorläufig bitte er, die Kommissionsfassung mit dem Antrage Veiel anzunehmen. Abg. Schrader stellt den Antrag, den Paragraphen dahin zu ergänzen, daß die Invalidenrente⸗Empfän ustimmung“ Naturalleistungen erhalten Ab ö . ,, 3. 6 nur darauf an,
mungen Seitens der Gutshe i
würden und ob der Mann sie billiger e fn g rn kommen könne. Wer taxire die Naturallei von den unteren Verwaltungsbehörden festgestellt werden.
2 ausgeführt, daß dem
telle des Kreisausschusses und des Kreis ⸗Landraths tritt in den Stadtkreisen der .
Die Uferbesitzer sind verpflichtet, Flußbette oder a ng zu gestatten.
aben die zur Unter andenen Material e gegen Ent digung finden diejenigen lche in Enteignungsfällen für Zwecke
ifen.
Insoweit zur Ausführung der Unter weise Abtretung von Grundeigenthu oder Beseitigung einer Stauanlage o von Grundstüce zu sonstigen ahn
Regierungsvorlage seien in hohem Gra
ier handele es sich nicht um Härten, die während der dauernden
an , ge, . . und entstehen ö estimmungen für den Fall zu t
kurz vor Erwerbung der 2 n r , nh.
all sei eine
e , n en . e verbesserungsbedürftig.
u ö. regt ie. nicht e Kasse die Schulstrafen fli sollten, ob in die Ortspolizeikasse oder in die i en flieg empfehle die Ueberweisung an die Unterrichts kommission. Im Schlußwort betonte Abg. Szmula besonders die ärte, mit der in manchen Gegenden, z. B. in Schlesien, die chulstrafen eingetrieben würden; eine generelle Regelung sei deshalb dringendes Bedürfniß, iwenn nicht durch eine Be⸗ drückung und Ausbeutung der armen Leute die Sozial⸗ n . . h . , ieser Beziehung erhobenen Anklagen seie ichts⸗ in,, ,,. ,, ö egierungs⸗Kommissar, Geheime Regi s ügler: es si ö J, h egierungs⸗Rath Kügler:
Der Ent⸗ die jur Unttrhaltung erforder⸗ m Flußufer ohne Anspruch auf
haltung zu verwendenden, auf dem Ufer⸗ Lehm, Steinen und assen. Auf die Er⸗ Vorschriften Anwen ⸗ der Vorfluth Platz
haltungsarbeiten die zwangs⸗ die Veränderung, Verlegung der die vorübergehende B von Materialien, Auswurf und en Zwecken erforderlich wird, kommen ebenfglls die atz genannten Vorschriften
lichen Anlagen im
Enn ge g Sie
grund stůcke vorh
dergleichen dem Kreis der Entschã
der ,, n,. — : ge von der Regierun 6. kal ie e. i noch a,. . erherstellung jener
daß der Arbeiter, wenn er vor Ablauf . . unfähig werde, die Hälfte der Mindestrente erhalten soll . 9 he ; . Unter Ablehnung der Anträge Bebel und Schrader wi
der §. 12 unverändert nach den Beschlüssen eden
13 soll das Beitragsjahr 47 Beitragswochen be⸗ g. Bebel beantragt, das . 4) Bei⸗
der Wittwe eines dur gemäß §. 6 3 war für die gleichfalls ent der bisher auf Grund mmtbetrage von 60 Proz. Rente beansprucht worden.
de. Für diesen bereits getro könne er do
ien an Erde ; schãdigung abzuĩ iffer 22 Absa
er nur „mit ĩ ö artezeit erwerbs⸗
sgesetzes g ung der Um
688. Den Feststellungs or es ob, soweit erforderlich, die zum Nachweise d berechtigten Wittwen un
geminderten war jedoch mit der Begrü schaft abgelehnt worden der Rechtswirku als fortbestehend anzuse währung der Abfi
Die früher von ihm in
ür baares Geld be⸗
tungen? Sie sollten angenommen. r Niederlegung ng einer Kürzun
Simula gemachten Ang en? sei, weil . dungsfumme nur in eine andere Waisen nothwendigen
abe der Ab ur sinngemäßen
rauungs⸗
rechtzeitig beschafft werden.
prüft worden, aber nicht eine That ie Zahl der bestraften Schulversäumnisse in Königshütte abe z. B. nicht, wie der Vorredner angegeben habe, 000, in allen übrigen Punkten, der Namen nicht genannt
ache habe sich
. und Geburtsurkunden Wittwen ꝛc. ist diese Beschaffu ständlich haben die Rentenber
der Berufsgenossenschaft in angem
ͤedoch der Bertbeil iu Dieser Auffassung ist das Reichs⸗ eine Rekurtzentscheidung vom 12. November etreten, weil die Abfindung eine ihrem Wesen
ng als die Rente ist.
b Kartoffelland nicht nach seinem W sondern nach dem angerechnet werden solle, öl. er . . eideland em ieses vielleicht nach der Milch angerechnet werden, die ö h habe, die er darauf weide. Diesen Ausführungen
enden ein setzung der Entschädigung i die Neuanlage dem Eigen
rundstůcks oder dem
ufer können obne Kgnt⸗ oweit es zur Beschaffung
bracht worden sei.
tragswochen festzusetzen. rungsamt durch
erner soll für d ö eit dem Versicherten er ö ,
; eitrag erlassen werden. Abg. G eantragt, diesen Erlaß nur dann eintreten zu lase! wenn ehendes Arbeitsverhältniß vorhanden war. ll ferner der Beitrag für
berũcksichtigen, welcher dur in Anspruch genommenen
niandungen im Flusse oder am Flu J enthümer beseitigt werden,
e. Es würde also Jemandem, der
ondern nur 1
bei denen der Abg. Szmula nach andere Lei
ein nicht vorüber
Nach den Kommissionsbeschlüssen
nicht anzusinnen, selbstver⸗ ten das stellungsorgan ener Weise zu unterstützen.
689. Die Ablehnung des Entschãdigungsanspruchs n
Beschei de und Beschl üsse.
615. Bei Brauereien, deren Jahregyr
der unteren Grenze des für die durch die Entsche
habe, zeige sich die Unzuverlässigkeit seiner Quellen. Darauf wurde der Antr mission von 14 Mitgliedern überwiesen.
Es folgte die Berathung von Petitionen.
8 Abg. Hahn wolle er hier ausdrücklich widersprechen. Abg. Gamp: Gebe man die Rente in Form von Natural⸗ leistungen, so charakterisire sich das Ganze als ein Kaufgeschäft
Auslanders lediglich um deswillen wohne, kann als ein ordnungsmã weil der Vorstand der
eit der Krankheit nicht erlag gte sich die Krankheit vorschlich oder durch schuldhafte gereien oder Raufhändeln, durch Trunk⸗
en werden, wenn der Be⸗ wendig ist
Die Vorschriften
oduktion nahe an
Drawe einer besonderen Kom⸗ keit des Betriebes
Artikel III. des Artikels IL finden auch dann Anwendung, Artikels J der Kreis eine das Maß der Unter⸗
etheiligung an Schl abrikmäßi idungen des Reichs⸗Versi
weil er nicht im Inlande ö begründet
ch des Verletzten an hat. Es war deshalb ein neuer
e, ob der Anspru genommen
örmlicher Bescheid zu ertheilen. 690. Eine A
em Kommunalverband und dem Re ;
ine solche Bestimmung brauchte man , .
aufzunehmen, zumal sie in einzelnen Fä führen werde.
lligkeit ode wenn im Falle des
Diese Be Abg. Gamp
. n . . die Dauer eines Jahres nicht überstei
will Abg. Bebel streichen. . fürwortet seinen Antrag mit dem Hinweis,
ugezogen hat. Petition der Gemelnde Kaseburg wege ich einer Damyffähre über die Kaise än, en, nnn einer Chaussee von Kaseburg na
Regierung zur Erw
t die Verficherungspflichtigkeit urückbleiben der Produktion t, vielmehr etriebes er⸗
gesetzten Umfanges liegt allein durch ein einma Untergrenze
haitung Üäberschreitende Regulirung der Gewaͤsser beschließt.
ar nicht in das Gesetz In der Begründung des obigen Gesetzentwurfs
nur zu Weiterungen
rfahrt und we
en Herstel Swinemünde 2 der
egen über die Petition in einem Betriebsjahr ni
hinter jener ; eine dauernde Einschränkung des
ägung überwiesen,
ungsbefugniß der Berufsgenossen⸗ mz weise . worden, damit gegenüber R ailich 2 . 9 6 fa 65 enten mon im Voraus zu zahlen 8. a. a. D.
. vollstred⸗
würde dazu derlich sein, welche denselben ergubt. Steht ein solcher Be chaftskataster ein emgemäß das
mungen, von welchen die Provinz res 1858 heimgesucht worden ist Maßregeln zur Verhütung gehabt. In der den beiden Häu⸗ ezw. 21. Februar 1889 vorgelegten ur Abwehr
ß ; Die verheerenden Ueberschwem Schlefien im Sommer des Jah haben eingehende Erörteru Hochwassergefahren im Landtages unterm betreffend Maßregeln
Abg. Schrader em) Sache in jedem Fall verbess
ntrag Sch angenommen und m
pfiehlt seinen Zusatzantrag, der die daß es schwierig sei, zwischen fortdau
einem neuen Ilan g ul e ichen . ö einem Wechsel des Dom Simulationen in dieser
Abg. Kühn empfiehlt seinen Antra
der Auktionatoren 3 ö. die . der g rdnung übergegangen, ebenso über die Petition des
Westphalen in Brockdorf um ef d. einer cer er re des steuerartigen Theils aus den
ante und Staby, betreffend den Ges
uktiongtoren, zur
des fabrikmäßigen Charakters trieb rechtsbeständig im Ge⸗ und hat die Berufsgenossen⸗ dann verbleiben
ernehmer eingeforderten Umlage⸗
schaften ist ausnah
eiden, namentlich bei den Bestimmungen
ls der Erkrankten; sein Antrag solle chtung vorbeugen.
trader wird mit 116 gegen 113 Stimmen n über die
it dieser Aenderung auch der 8. 8 selbst. 9 kann ein Ausländer, fall . ere ch
und die Entscheidungen der
o getragen bar sind F.
im Interesse der betreffend die Aussonderun
Denkschrift,
erichte v
6* Absatz 1), den Beru sgenossenschaften ein Weg Rentenbetrãge, die
ie von dem Betriebsunt beiträge in einem solchen Fa
676. In Betr wärtern hat das
; ö. im Deutsch Jahrezrenie ab
Abg. Vebe
en Reich aufgiebt, mit dem d
5 m dreifahhen Bei aas de ese
Abg. Singer führt zur Her
daß der Ausländer mind
daß er im Ausland ein e.
Berůͤcksichtigung
Saisonarbeiter, die nicht ununterbrochene Arbeit hätten. Sogar Drucksachen),
lang nichts zu thun. Besonders . 4 ö. li . , . : er Konfeltionzarbeit hi
wollten, müßten jährlich zweimal 10— 127 Wochen e mar, . Löhne . we n, ver- ge zur Invalidenversicheru leichterung zu gewähren. Bei jedem
wem mungsgefahren de, auf welchem zu viel gezahlte t
llen in der ebirgsflůsse
lle der Berufõgenossenschaft.
keit von W ier dem 26. teresse der Wege⸗ iederentfernen der des Reparaturkieses im Sinne des 5. 4
rovinz Schleswig⸗
Die Petitionen des Rentiers Hartmann in Lauenburg um Herbeiführung einer Be⸗ um Lauenburg der Monarchie der Regierung zur
egeben wer e unter dem dung des Gesetzes angewi en sind. Wenn derartige W wird darauf gehalten altnissen des. Rentenempfang chonenden Weise erfolgen. Das
eber hätten o e, d. stehenden Ge
lte das für chneider, die si
(Nr. 418 der
fad n Tf und em eam r die Verhütung oder do er- in Betracht kommen. A d auf Grund der daneben ver⸗ rbebungen ift die Staatsregierung zu der Ueber⸗
t daß elne dauernde Verbesserung der bestehenden Uebelstände nur
Wochen h hun der Versicherungs pflichtig eichs⸗Versicherungsamt u bruar 1889 entschieden, daß auch das im stattfindende Legen und
usbreiten
dung verdoppeln. ründung dieses Antrags aus, e, irn, . müsse, Vetrag der Jahresrente sei ö
aserrẽtãr . mn tri
nsicht der Staatsregierung jener Hochwasserschã ungen dieser Denkschrift un
und Frederich in Lünebur stimmung, nach welcher die im Kreise Herz Jagdkarten in jedem anderen Krei keit haben und umgekehrt, wurde
tigung überwiesen.
unterhaltun rrichtungen, sowie das ; Wegen alt eine Wegebauarbeit
indirekten Steuern und niedri
g auf die B anlaßten örtlichen
anlassen, in die möglichste
hält es nicht fur ange⸗
der or Anwen⸗ esen haben, wieder einzubrin
K