1889 / 86 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Apr 1889 18:00:01 GMT) scan diff

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4 eine niedrigere Rente bekäme und seine Klug⸗ 26 also nichts nützen würde. Die Sozi kraten seien festen daß man, wenn man wolle, den Indi⸗ vidunllohn als Srundiage für die Jlente aufftelien tönne, und daß damit nur ein eit vollzogen werde. Aus allen

Akt der Ein ba gcgen höre man nur große Angst dur n , „die ein hohes Lohneinkommen hätten, au obenein noch eine höhere Rente beziehen möchten. Wolle man nun die Individuallöhne nicht, so sollte man , . die Hülfskassen nach dem Vorschlag der Sozialdemokraten in den hen aufnehmen, weil sonst die Angehörigen dieser freien ssen bei der Berechnung des Lohnes zu kurz kämen. Nach den Statuten dieser e e die namentlich in Süddeutschland stark ausgebildet seien, seien Lo nfestsetzungen, wie sie hier maß⸗ gebend sein sollten, nicht vorhanden, und deshalb sollten die Mit⸗ . degradirt, ihr Einkommen nach dem ortsüblichen Tagelohn stimmt werden. 526 alf, müsse abgeholfen werden, und das könne nur dadurch geschehen, daß die freien Hülfs⸗ kassen hier mit aufgenommen würden. Hr, von Marschall meinte, die freien Kassen hätten fortwährend Abgang und ugang, und deswegen sei es unmöglich, sie in diese rganisation hineinzunehmen. Mit keinem Wort habe er nachgewiesen, warum das unmöglich sei. Der Grund sei, man möge diese Kassen nicht, man wolle sie beseitigen. Der Abg. Hegel meinte gestern, für ihn ,. werde wahr⸗ cheinlich der Versicherun , . bezahlt werden, während r. von Saldern e,, . ich außer dem Beitrag des Arbeitgebers auch den seiner Arbeiter würde zu zahlen 4 deshalb habe er (Redner) ein größeres Interesse an dem Gesetz. Er wolle sich nicht darauf einlassen, daß das, was die Herren so hochherzig bezahlten, von den Arbeitern vorher n. bis zwanzigmal verdient sein müsse. Aber Hrn. Hegel önne und müsse es gleichgültig sein, ob er zahle oder Andere ür ihn zahlen müssen. Er sei nicht gewohnt, persönliche ortheile als Grundlage für seine Entschließungen zu machen, und das könne er verweise nur auf die Getreidezölle von jener Seite nicht gesagt werden.

Abg. Hegel: Er habe nicht gesagt, daß für Hrn. Grillen⸗ berger der Beitrag bezahlt werden müsse, sondern nur, daß er keine Beiträge für Andere zu zahlen habe; und er leitete gus dem Umstand, daß Hr. von Saldern wahrscheinlich auch ür . Arbeiter zahlen müsse, her, daß er mehr Verständniß ür die Sache habe. Gegen Hrn. Henning halte er seine

erechnungen aufrecht. Die Mehrbelastung der unteren Lohn⸗ klassen komme daher, daß sie den Sicherheitszuschlag mit be⸗ ä Den Gegensatz zwischen Landwirthschaft und In⸗ ustrie habe er nicht . konstruirt; derselbe sei that⸗ sᷣ lich und natürlicher Weise vorhanden. Zugeben wolle er, die Sache noch schwieriger sein würde, wenn wir eine Reichganstalt hätten; die hole aldi den schwächten die Schwierigkeiten, aber beseitigten sie nicht. Bei den Einheits—⸗ sätzen würde der größte Theil der arbeitenden Klassen voll⸗ kommen seine Rechnung finden.

Abg. Struckmann: Es würde der Tendenz des Gesetzes wider⸗ sprechen, wenn nicht das, was Jahresarbeitsverdienst sel, sondern was Arbeiter und Arbeitgeber als Jahresarbeite verdienst be⸗ zeichnen wollten, zu Grunde gelegt werde.

Abg. Gebhard: Er habe immer die Auffassung der in Frage stehenden Bestimmung gehabt, wie sie der Ahg. Hahn vorgetragen habe; er habe * die freiwillige höhere Ver⸗ ö erung stets . Gewicht gelegt. Auch nach den Aus⸗ ührungen des Abg. Grillenberger halte er es nicht für möglich, die Beiträge nach Lohnklassen und die Rente nach Individuallöhnen festzusetzen.

Abg. Gamp: Er ändere seinen Antrag dahin ab, daß die erste Klasse bis zu 3650 S, die zweite von 350 —= 660 6 reiche.

Abg. Graf von Mirbach: Dem Herrn Staatssekretär be⸗ merke er: Er habe nicht gesagt, daß die Armenpflege in allen Distrikten eine sehr gute wäre. Er habe nur gesagt, daß die Verhältnisse im Osten keine Veranlassung zu einer erweiter⸗ ten Armenpflege geben.

§z 16 wird darauf mit unwesentlichen Aenderungen nach der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung angenommen.

Der Antrag Hahn auf Einführung eines einheitlichen Beitrags wird abgelehnt gegen einen Theil der Konservativen.

Nach F. 17 werden als mittlerer Jahresverdienst der ö 64 en festgestellt die Summen von 300, 500, 720 und 960 (t

Der Paragraph wird unverändert genehmigt.

Die 88. 18, 181, 185 und 19, welche von der Renten—⸗ berechnung handeln und zu welchen sehr viele Anträge gestellt sind, namentlich auch ein erst während der Sitzung eingebrachter Antrag des Grafen Adelmann und mehrerer anderer Kommis— sionsmitglieder, der einen vollständig neuen Rententarif ent⸗ hält, beantragt Abg. von Bennigsen an die Kommission ohne vorherige materielle Erörterung im Plenum a , ,, und sosort in die Debatte über 8. 20 einzutreten. Alle diese Anträge, namentlich der Antrag des Grafen Adelmann, wichen B sehr von den Kommissionsbeschlüssen auch in rechnerischer n, ab, daß es ganz unmöglich wäre, im Plenum sofort darüber ins Reine zu kommen.

Die Abgg. von Franckenstein, Graf Behr, von Stumm, der auch den 8. 84 an die Kommission zurlickverweisen will, und von Helldorf schließen sich diesem Antrage an, während die Abgg. Schraber. Windthorst und Singer zunächst durch eine materielle Diskussion die Tragweite der gestellten Anträge erkennen wollen. Der Letztere weist noch darauf hin daß die eee gen ratz chen Anträge wichtige neue Prinzipien über die

ufbringung des . durch eine Reichseinkommen⸗ steuer enthielten, die man zunächst erörtern müßte.

Die §§. 18. 184 und b und 19, sowie der §. 84 werden darauf an die Kommission zurückverwiesen. Die 58. 20-22 werden ohne Debatte genehmigt. Die Kommission hat in zwei neuen S5. 23a und 235 Bestimmungen neu eingefügt über die Erstattung von Bei⸗ trägen an solche Personen, die aus der Versicherungspflicht gusscheiden, und zwar soll den weiblichen Personen im Falle ihrer Verheirathung, wenn sie mindestens für M Veitrags⸗ i. ezahlt haben, die Hälste der für sie 7 lten Beiträge, h. 6 eigenen Beitrage, nicht der Antheil des Arbeitgebers an denselben, erstattet werden. bz Bebel beantragt, die vollen Beiträge, ohne zeß, eine gewisse Beitragezeit verlaufen ist, zu erstatten. In Bezug auf mannliche ö. z ebenfalls nach Leistung von nindestens fünf Beitrags jahren den Hinterbliebenen (Witwen zw. ehelichen Kindern unter 15 Jahren) die Hüsfte der her . n . [. 24 2 . 3 . . urückerstaitet w kr un lic finde ag ssen und zwar au

Der §. 23a wird nach einigen kurzen Bemerkungen der Abgg. Singer und Buhl angenommen.

Abg. Rickert (zur Geschäftsordnung): In demselben Augen⸗ blick, wo der Antrag Bennigsen beschlossen sei, habe den Mit⸗ gliedern der gener fon eine gedruckte Einladung vorgelegen

einer Sitzung auf heute Abend 8 Uhr, um uber diese . hen zu verhandeln. Nachdem es abgelehnt worden

die Bedeutung bieser . und weittragenden Para⸗ Ehen klar zu machen, solle beinahe unmittelbar nach der

ing, sofort darüber diskutirt und entschieden werden. Er wolle dies nur hervorheben, um die Gangart dieser Verhand⸗ lung klar zu machen.

Abg. von Franckenstein: Er habe die Sitzung allerdings auf gur anberaumt, nachdem eine Anzahl von Kommissionz⸗ mitgliedern einen dahin gehenden Wunsch ihm ausgesprochen. Es stehe eben nr n if ellen frei, heute Abend eine Vertagung zu beantragen. Er glaube aber, dem Wunsch der , der Mitglieder willfahren zu sollen.

bg. Singer: Ihn habe dies ganze Vorgehen gar nicht e . die meisten Dinge würden ja doch hinter den oulissen , n. ie Berathung des 8. 23b wird auf den Antrag des Abg. Schmidt (Elberfeld, dem sich auch der Abg. von Bennigsen anschließt, für heute ausgesetzt. 24 wird ohne Debatte angenommen.

Nach 8. 25 ruht der Rentenanspruch 1) wenn eine Unfall⸗ rente gezahlt wird, 2) wenn eine Person des Soldatenstandes oder des Veamtenstandes e r oder Wartegeld bezieht, welche den Höchstbetrag der Invalidenrente übersteigt, 3) wenn der Berechtigte eine die Dauer von einem Monat übersteigende n . verbüßt oder sich in einem Arbeitshaugs oder einer Besserungsanstalt befindet, 4 so lange der Berechtigte ö im Inlande wohnt. Durch Be⸗ schluß des Bundesraths kann diese Bestimmung für bestimmte

, ,. außer Kraft . werden. Die Nummern 3 und 4, welche von der Kommission neu hinzugefügt sind, will der Abg. Vebel sireichen.

Abg. Buddeberg schließt sich diesem Antrage in Bezug auf die Nummer 4 an. Es sei recht und billig, daß die Aus⸗ länder, welche sich ng! bei uns aufgehalten und Beiträge geleistet haben, auch dann Antheil an der Versicherung haben, wenn sie das Inland verlassen. Die bundesräthliche Befugniß reiche nicht aus.

Abg. Websky tritt für die Kommissionsfassung ein. Außer⸗ dem sei für die Ausländer schon in einem anderen Paragraphen hinreichend gesorgt.

6 Singer warnt davor, politische Momente mit dieser Gesetzgebung zu verquicken und weist darauf hin, daß von dem

Bezug der Mute auch solche Personen ausgeschlossen werden!

können, welche wegen ihrer Gesinnung es handele sich dabei vorzugsweise um seine Parteigenossen noch dadurch gestrast werden sollen, daß ihnen die Rente entzogen wird. Es sei unbillig, daß Diejenigen seiner Ge⸗ sinnungsgenossen, welche ausgewiesen sind und nach dem Ausz⸗ lande gehen life, auch noch ihre Rente verlieren. In Bezug auf den Punkt 4 sei eine Petition eingegangen, die auch von dem nationalliberalen Reichstagsmitgliede Hoffmann (Sachsen) , . ist.

bg. Buddeberg meint, daß die Versicherungsanstalten

. den Antrag Singer nicht beschwert werden würden, denn

den Rentenberechtigten selbst würden die betreffenden Nachweise obliegen.

Staatssekretär von Boetticher:

Der Hr. Abg. Singer hat dieser Vorschrift einen politischen Charakter vindizirt. Es hat das uns durchaus ferngelegen, als wir die Bestimmung über die Zahluyg der Rente an im Auslande befind- liche Persenen, bezw. an solche, die einer Freiheitsstrafe unterworfen sind, getroffen haben. Wir haben keine politische Maßregel ergreifen wollen. (Zuruf: Das ist aber die Wirkung) Ja, daz muß man erst abwarten. Für uns waren einfach folgende Gründe ent⸗ scheidend:; Man hat sich gesagt, daß es sich hler um ein sozial politisches Gesetz handle. Jemand, der auf Kosten des Staats bereits in einer Detentionsanstalt, in einem Gefaͤngniß verpflegt wird, der bedarf der Zuweisung einer solchen Rente nicht, die ihin zum Theil ebenfalls aus öffentlichen Fonds gewährt wird. Handelte es sich um einen privatrechtlichen Anspruch, der bier zu realisiren wäre, so würde man nicht auf den Gedanken gekommen sein, für die Detinirten ein Ruhen der Rente vorzuschreiben.

Also das ist der einfache Grund gewesen, weshalb man für die Zeit der Verbüßung einer Freibeitsstrafe die Rente hat ruhen lassen.

Ein gleicher Zweckmäßigkeitsgrund ist es gewesen, die Vorschristen der Nr. 4 des Paragraphen zu treffen. Es ist naturgemäß, daß die i en Personen, welche rentenberechtigt sind, den Postanstalten den Nachweis ihrer Berechtigung fübren müssen. Ju diesem Nachweis gehört auch der, daß sie noch leben; denn mit ihrem Tode hoͤrt die Rentenberechtigung auf. Ein solcher Nachweis ist aber vom Aus— lande aus nicht mit der erforderlichen Sicherheit zu führen, und wir sind nicht in der Lage, ausländische Postanstalten mit en Ten nnn der Rente zu betrauen; denn die ausländischen postanstalten haben Verfügungen des Reichs in dieser Beziebung nicht zu honoriren.

Aus diesem Grunde hat man generell vorgeschrieben, daß, wenn der Rentenberechtigte im Auslande wohnt, die Rente ruben soll. Es bezieht sich das nicht auf Ausländer allein, sondern auch auf jeden rentenberechtigten Inländer.

Nun bat man sich weiter zu vergegenwärtigen, daß namentlich in den Verhältnissen der Grenzbezirke eine Unbilligkeit darin liegt, wenn der Invalide, der vielleicht sein ganzes Leben diesseits der Grenze gearbeitet hat, und nun eine Viertelstunde von der Grenze im Aus lande wohnt, um deswillen, weil er im Auslande wohnt, vom Bezuge der Rente ausgeschlossen sein soll. Desbalb hat man dem Bundesrath die r nl gegeben, für Grenz- bezirke eine Ausnahme zu machen, und gleichzeitig zu bestimmen, wie weit diese Ausnahmen greifen sollen, also auch, auf welches Terri. torium sie sich erstrecken sollen. Eine allgemeine Ausnahme läßt sich durch das Gesetz nicht machen, denn die Verhältnisse sind verschieden, und es wird einer Prüfung bedürfen wie man zweckmäßig über die Rentenberechtigung der im Auslande Befindlichen disponirt.

Also auch hier sind es lediglich Zweckmäßigkeitsgründe gewesen: der Mann im Auslande könnte, wenn diese Befugniß nicht gegeben wird, unter Umständen überhaupt um seine Rente kommen; die Ver⸗ sicherungsanstalt kann sagen: Wir zablen nicht, wir sind nur ver⸗ pflichtet, innerhalb des Gebiets des Deutschen Reichs zu fahle. der ausgewanderte Inländer aber, der beispielsweise nach Amerkka zieht, hat entweder die mit großen Weiterungen verbundene Verpflichtung, von dort aus sein Leben e, oder auf seine Rente zu verzichten, während Sie, wenn Sie diese Vorschrist annehmen, wie sie hier vorgeschlagen ist, dann wenigstens für die Grenzbezirke generell einen Verkehr statuiren, natürlich unter Genehmigung und unter Prüfung des Bundesraths, der den Mann befähigt, unschwer von der im Inlande belegenen Postanstalt seine Rente abzuheben.

Das sind die Zwecmäßigkeitsrücksichten, aus denen die Vor Ktn hervorgegangen sind, volitische Betrachtungen haben dabei in einer Weise eine Rolle gespielt.

Abg. Gebhard: Eine schlechtere Behandlung der Ausländer 6 den Inländern liege nicht vor, und den Wunschen es Abg. Buddeberg werde gerade durch diese Vorschrift am

besten gedient. Der Befugniß des Bundesraths müßten die Ausnahmen überlassen bleiben, da . Bestimmungen nicht möglich seien. Man könnte dem Bundesrath mißtrauen aber an eine solche Böswilligkeit desselben könne man do nicht denken. Die Herren, welche die Rente auch dem im Auslande Befindlichen geben wollten, gingen immer von pri⸗ vatrechtlichen Anschauungen aus. In der Kommission sei auch nicht eine anz g Seele gewesen, die an ein politisches Moment gedacht habe. Man müsse suchen, wenn man darin etwas finden wolle. Die Zahl der politischen Vergehen, die mit ö rafen eahndet werden, sei Gott sei Bank bei uns in Deutschland ö. gering im Verhältniß n den übrigen Freiheitsstrafen. Abg. Singer politische Bedenken ausschließen, so

olle der solle er den Zusatz beantragen, daß wegen Bestraften die Rente nicht entzogen werden könne. Wenn aber

mandem, der zehn Jahre im Zuchthause 9 n habe, bei einer Entlassung die inzwischen angesammelte Rente uber—⸗ ö. werde, würde das bei allen rechtlichen, mühsam ihr

rot verdienenden Arbeitern empörend wirken, wenn so für den Verbrecher Ersparnisse gemacht würden.

Abg. Singer: Politische Aspirationen habe er weder der Regierung noch der Kommission vorgeworfen, aber nach der Kommissionsfassung könnten politische Momente hineingezogen werden. Im Gefängniß Sitzende müßten doch Verze rungs⸗ kosten bezahlen, und dann solle die Rente doch auch die Familie vor Noth 5 ein Moment, das doch sonst von den

erren stark betont werde. Die Zahl der wegen politischer

ergehen Bestraften sei in den letzten Jahren, wie die Sozial— demokraten am eigenen Leibe erfahren hätten, durchaus . so minimal gewesen. Wer wegen politischer Vergehen ins AÄutz⸗ land getrieben werde, ung. den Rentenanspruch nicht ver⸗ lieren. Die auswärtigen Postanstalten sollten nach dem An⸗ trage der Sozialdemokraten nicht mit der Rentenzahlung befaßt werden. Vielleicht könnten die Rentenberechtigten durch Be— vollmächtigte die Renten im Inlande erheben lassen.

Unter Ablehnung der Anträge Bebel wird die Kommissions⸗ fassung angenommen.

Um 4 Uhr vertagt das Haus die weitere Berathung, auch die des heute ausgesetzten 5. 23 b, bis Montag 12 Uhr.

Im weiteren Verlauf der vorgestrigen (61) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die Petition von Wittwen auf der Grube Camphausen ver unglückter Bergarbeiter wegen der Höhe ihrer Unter— stützung der ö, ,, zur Berücksichtigung Üüberwiesen, nach⸗ dem der Regierungskommissar, Geheime Bergrath Eskens, erklärt hatte, daß die Regierung die Gleichstellung aller von dem Unfall Betroffenen in Bezug auf die Unterstützungen in wohlwollende Erwägung nehmen werde.

Eine Petition des Vorstandes der Schulgemeinde in Schmölln wegen Fortzahlung eines Le e, ,, aus Staatsfonds wurde nach kurzem Refergt des Abg. 9e. ohne Debatte durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.

In Bezug auf mehrere Petitionen emeritirter Lehrer, worin von einzelnen Petenten um Erhöhung ihres Ruhegehalts, von anderen um Ertheilung rückwirkender Kraft . das e n,, n. vom 6. Juli 1885 gebeten wird, deantragte die Unterrichtskommission: Ueber die Petitionen, soweit sie rückwirkende Kraft für das Pensionsgesetz voni 6. Juli 1885 erstreben, sowie bezüglich des weiteren Petitums, in Erwägung, daß zur Unterstützung der emeritirten Lehrer auskömmliche Mittel im Etat ausgeworfen sind, in fernerer Erwägung, daß im Falle der Noth nach Maßgabe der Ermit⸗ telungen ausreichende Unterstützung gewährt wird, zur Tages⸗ ordnung überzugehen.

Abg. Dr. Arendt: Er habe in der Kommission die Ueber— weisung der Petitionen zur Berücksichtigung beantragt, die Gründe dafür wolle er heute nicht wiederholen, er bitte aber die Regierung, den Petenten möglichst wohlwollend entgegen— zukommen. Einen Rechtsanspruch hätten dieselben allerdings nicht, es sei unmöglich, dem Pensionsgesetz rückwirkende Kraft zu geben. Aber es sei doch nicht Schuld der Emeriten, daß ie Gesetzgebung mit ihren Wohlthaten so lange habe auf sich warten lassen. Es handele sich ja auch nur um eine ab— sterbende Zahl von Lehrern, die sich jährlich um 10 Proz ver⸗ mindere und deren Versorgung eine große finanzielle Belastung nicht mit sich bringen würde. Dann sei doch auch zu berücksichtigen, daß die Lehrer, je älter sie würden, desto bedürftiger seien. Es würde wohl möglich sein, die durch das Absterben frei— werdenden Beträge den Lebenden pro rata zuzuwenden und die Summen nicht nach einem Durchschnittsgesetz zu vertheilen, sondern nach den Bedürfnissen der Städte oder des Landes zu differenziren. Er bitte um geneigtes Entgegenkommen gegenüber den Petenten.

Der Kommissionsantrag wurde angenommen.

Die Unterrichtskommission beantragte ferner, die Peti⸗ tionen der Stadt Saarlouis und der Gemeinden Fraulautern und Rhoden, betreffend das Recht zur Wahl der Elementarlehrer, der Regierung zur BVerücfichtigung zu überweisen.

Der Regierungskommissar, Regierungs⸗-Assessor Schwartz⸗ kopff, dat, die Petitionen, durch Uebergang zur Tages⸗ ordnung zu erledigen. Die Regierung müsse bei ihren früheren Erklärungen stehen bleiben, daß das Recht der Wahl der Elementarlehrer in den genannten Städten fur die Regierung auf dem Gewohnheitsrecht beruhe, da sie dieses Recht seit Anfang des , , geübt habe.

Die Abgg. We, Dr. Gerlich und Genossen beantragen:

„In Erwägung, daß nach Einführung der allgemeinen Landes⸗ Ferwaltung und des Zuständigkeitegesetzes in der Rheinprovinz die Angelegenheit im Verwaltungsstreitverfahren ausgetragen werden könne, über die Peritionen zur Tagesordnung überzugehen.“

Abg. Dr. Gerlich: Nach den Verhandlungen des Herrenhauses habe die Sache eine andere Gestalt gewonnen. tzt nach der Aeußerung des Regierungskommissars seien die Gemeinden in der Lage, im Verwaltungsstreitverfahren ohne viele Kosten sch ihr Recht zu suchen. Deshalb möge das Haus den von hm n . ntrag annehmen.

ie Abgg. Lehmann und Qlzem befürworteten den Antrag

der Kommission, der dem des Herrenhauses gleich sei und für den auch der frühere Justiz-Minister Dr. von Friedberg ge⸗ stimmt habe.

Der Antrag der Kommission wurde angenommen.

Die Gemeindekommission beantragte, über Petitionen der Bürgermeister der . im Städtetage ver⸗ tretenen Städte und der Landgemeinden in der Rheinprovinz wegen Bewilligung einer r n . ng als Hülfsbeamte der Staatsanwaltschaft zur

agesordnung überzugehen.

olitischer Vergehen

Abg. Rintelen beantragte die Ueberweisung an die eg e un zur er, , d. Abg. Lehmann befürwortete

der Gebührenordnung im Sinne der Petenten Abg. Freiherr von Lynker . letztere wurde angenommen.

e

Der Berichterstatter Abg. Hoeppner theilte

Kommissionsbeschluß gefaßt sei, nachdem der Regierunge⸗ vertreter erklärt habe, daß die Regierung die beregten Uebel⸗ stände der älteren , , nicht verkenne, einer ander⸗

alischen Wegebaulasten in der Provinz Sachsen auch näher getreten sei und die letztere dem⸗ Auch eine provinzielle Wegeordnung sei so weit gediehen, daß demnächst die Provinzial⸗ organe zur y , , eines diesbezüglichen Gesetzentwurft

en sollte

weitigen Regelung der fis nächst zum Abschluß bringen werde.

hinzugezogen wer ͤ n. er Antrag wurde angenommen.

Die Petition von Lehrern in Virchenzin und eventuellen längeren Militärdienstzeit einzelner Lehrer bei e, g. der Alterszulagen für dieselben wurde

Klucken um Berücksichtigung der

der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen.

Bezüglich einer Petition von Lehrern aus Sim⸗ mern berichtete der Abg. Kropatscheck Die Petition gehe von Lehrern einer Unterrichtganstalt aus, die sich eine höhere nenne, aber gar keine solche sei, sondern nur bis 7 Secunda Eh Dazu bäten die Lehrer um einen Staatszu

tadt, was doch einigermaßen eigenthümlich sei. Die Petition ollte eigentlich von der Kommission als nicht geeignet zur zerathung im Plenum erachtet werden, sie sei auch nur zur

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. . Verpachtungen, Verdingungen ze. 4. Verloo

) Zwangsvoll streckungen,. Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

17431 Bekanntmachung.

In dem am 8. Mai 1863 errichteten, am 26. September 13835 zu Wormditt eröffneten Testamente der Apotheker Gustav und Florentine,

eb. Luck, Eschenbach'schen Eheleute zu Wormditt,

t Emil Kisse bedacht worden.

Berlin, den 2. April 1889.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 61.

1762

Es sind: .

1) der für Theodore Gottliebine Wieland, geb. Fischer, in Jahnsbach, von der Allgemeinen Renten, Kapital- und Lebensversicherungsbank Teutonia zu Leipzig über eine Versicherungssumme von 100 Thlrn. 300 S unter dem 1. Dezember 1864 ausgestellte Versicherungsschein Ser. A. Nr. b804 durch Urtheil vom 29. März d. J.

2) die der Rosette Mischel in Konnewitz abhanden gekommenen 4 9½υ Pfandbriefe des erbländischen ritter⸗ chaftlichen Credit Vereins im Königreiche Sachsen Ser. X. Litt. D. Nr. 1016 und 1631 à 100 4, Ser. XI. Litt. D. Nr. 2175 à 100 S, und Ser. XII. Litt. D. Nr. 1074 und 1075 à 100 M durch Urtheil vom 28. März d. J. ö

3) der dem Kaufmann Ferdinand Huhle in Leipzig verloren gegangene Pfandbrief des erbländischen ritterschaftlichen Credit ⸗Vereins im Königreich Sachsen Ser. Vb. Litt. C. Nr. 4578 über 75 A 26 Thlr. nebst Zinsbogen mit den 10 Halbjabrs⸗ Coupons pro Termine 2 Januar 1877 bis mit 1. Juli 1881 durch Urtheil vom 28. März 1889

für kraftlos erklärt worden.

Leipzig, am z0. März 1889.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. Steinberger. (lbb Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts- gerichts J. Berlin, Abtheilung 49, vom 15. März 1889 sind die Prämienrückgewährscheine Nr. 44809, 44810, 52388, 59766, 67585, 76237 und 95429 zur

olice Nr. 26297 der allgemeinen Versicherungs⸗ Aktiengesellschaft. Victoria“ zu Berlin über ein ver⸗ sichertes Kapital von 19 009 M für den Brauer Jo⸗ hann Evangelist Mundigl in Regensburg für kraft⸗ los erklärt.

Berlin, den 24. März 1889.

Thom as, Gerxichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts 1. Abtheilung 49.

(1760

l dem Hospital⸗Verwalter und Rechnungs⸗ führer Caspar Wilhelm Nephuth in Hersfeld von der Allgemeinen Renten, Kapital⸗ und Lebens versicherungsbank Teutonia zu Leipzig über eine Versicherungssumme von 1060 Thlr. 3000 A unter dem 15. August 1867 ausgestellte Versicherungs⸗ schein Ser. A. Nr. 14456 ist durch Urtheil vom 2. April 1889 kraftlos erklärt worden.

Leipzig, den 3. April 1889.

Das Königliche Amtsgericht. Abtheilung II.

Steinberger. Bekanntmachung. Königlichen Amts⸗ 49, vom 15. März

libiij

Durch Ausschlußurtheil des gerichts J. Berlin, Abtheilun 1889 ist das Sparkassenbuch der Stadt Berlin Nr. 229 157 über 839,63 S, lautend auf den

ortier Eduard Schlabitz, Stechbahn 3/4, für kraft⸗ os erklärt.

Berlin, den 24. März 1889.

Thomas, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts J. Abtheilung 49.

1509] , n, n,

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts- . I. Berlin, Abtheilung 49, vom 15. Marz S889 ist das Sparkassenbuch der Stadt Berlin Nr. 261 354 über 646 M 42 9, lautend auf den

orteie ben Rommissionsbeschluß, der auf die Erklärung der Regierung hin gefaßt worden sei, daß Verhandlungen über eine . Ergän i §. 14 webten. Abg. Knebel sprach . für den Antrag Rintelen aus, ür den der Kommission.

etitionen mehrerer Gemeinden in den Kreisen Halberstadt und Neuhaldensleben um Aufhebung der dort geltenden Wegebauedikte bean⸗ tragte die Kommission der Regierung als Material zum Erlaß einer provinziellen Wegeordnung zu überweisen.

ung, Zinszahlung ze. von öffentlichen Papieren.

der Petitionen daß es ein

Schluß 2*3/⸗ U

Berathung gestellt worden, um darauf aufmerksam zu machen, Fin ard des Petitionsrechts sei, wenn das Haus

mit so unbegründeten Forderungen r es eigenthumlich erscheine, wenn der Leiter einer stalt nicht einmal wisse, daß dieselbe gar keine Der Uebergang zur Tagesordnung wurde

gr! Nächste Sitzung Montag 12 Uhr.

belästigt werde, und daß solchen An⸗

öhere sei.

eschlossen.

(gegen 204 573 4M

; toffel I 25 255 4, mit, daß der , .

Export Capillair N] 28 4, 37 40 S, Bier Couleur

stärke

loco 13— 135 M, inländische

und russische Bohnen 18—2

von mindestens 10 000 kg.

at an die

Gewerbe und Handel.

Berlin, 6. April. , , für Stärke, Stärke⸗ fabrikate und Hülsenfrüchte von Ma

La. Kartoffel stärke 25 253 , toffelstärke und Mehl 23— 245 , und Parität Berlin 12, 10 M, gelber Spyrup 26— 266 M, Cavillair⸗ 28— 29 ½, Capillair Syrup 27H 28 M, Kartoffelzucker do. gelber 26 26 4,

und weiß, la. 36 36 M, do. sekunda 318 321. , (kleinst) 37 38 6, Weizenstärke (großstück.) 39 41 „M, U. und Schlesische 3. - 41 . Schabe⸗Stärke 31— 32 , Mais. Stärke 33— 34 M, Reis stärke (Strahlen 53 MS, do. , ,, 43 44 MS, Vietoria⸗Erbsen 17— 20 1, Kocherbsen iö6— 21 M, grüne Er 135 —20 M, Futtererbsen 144 —15 M, Leinsagt 214 2353 AM, in. eff 44 h6 M, do. mittel 30 = 44 MS, do. kleine 20-28 4A, enf 16—21 M, Kümmel 44 48 S, Buchweizen 1 —16 M, Mais weiße Bohnen 22 24 A, breite Flachbohnen 26 30 , , , Bohnen 21—22 ½, galizische „MS, Hanfkörner 16— 18, Leinkuchen 16—18 , Weizenschale 10— 11 MS, Roggenkleie 109— 11 , Raps-⸗ kuchen 15 16 6, Mohn, weißer 36 42 „M, do. blauer 350— 38 M, Hirse, weiße 18— 21 M Alles per 100 kg ab Bahn bei Parthien

In der Generalpersammlung der Berliner Gesellschaft vom 6. d. M. wurden der Jahresabschlu und der Antrag des Verwaltungsraths auf ,. seiner Tantidome genehmigt; die , n,, ausscheidenden Mitglieder des Verwaltungsraths wurden wiedergewaäͤh Jahresdividende gelangt von heute ab zur Auszahlung.

In der vorgestrigen außerordentlichen Generalversammlung

Deffentlicher Ameiger.

wenden:

x Sabersky.) Ia. Kar⸗ Ila. Kar feuchte Kartoffelstärke loco und nung vorgetragen

Rum Couleur In der 37— 40 S, Dextrin 6 gelb

elzen⸗

Ih 8 646 AM übern

Marien elber provisorischer Die definitive

Wien, 6. A Aktionäre des W

nach ist die

enn fl Eisenbahn de

pro 1888

lt. Die auf 1000 festgesetzte

in der Vorwoch

6. Beruf

Anträgen des Vorstandes gemäß, unter Ertheilun verflossene Geschäftsjahr, den erzielten Ueberschuß wie folgt zu ver⸗ Zur Verstärkung der Prämien ⸗Reserve, welche durch diese Zuweisung den Betrag von 450000 4A, d. i. 54,4 / der Netto⸗Jahres⸗ prämie erreicht, 20 M0 , zur Kapitalreserve, welche h 200 000 4 steigt, 80 0900 AM, zur Vertheilung einer Dividende von Toso an die Aktionäre (42 AM pro Aktie) 63 000 M, zum Beamten⸗ Gratifikation fonds 10000 4A, zu Tantlomen an den Aufsichtsrath orstand 24 950 S, zur Erhöhun 4400 Æ Der verbleibende Rest von 3803 M wird au

ländischen Feuerversi n eine Dividende von 4H o oder 20 M pro Aktie genehmigt. Beamten⸗Pensions. , , wurden 30000 „SHP, dem neu⸗ gebildeten Dispositionsfonds Rx

sen in,, 8. - Mlawkaer Eisenbahn betrugen im März er.

ur nach . Feststellung 146 909 „M gegen bz 09 M nach

New⸗HYort, 6. April. vergangenen Woche DVollarg, davon für Stoffe 3 004 823 Doll,, der Werth der n

2 466 983 Doll.

der Bank des Berliner Kassenvereins wurden die vorge⸗ schlagenen formalen Statutenänderungen nach den Anträgen der Ver⸗ waltung genehmigt. Robert von Mendelssohn als neues Mitglied berufen.

Die in der ordentlichen Generäalversammlung der Union, Allgemeine Versicherungs⸗Aktiengesellschaft zu Berlin, vom Vorstande vorgelegte Bilanz weist einen Ueberschuß von 206 154 4

3 den Auss 6 der Aktionäre wurde Hr.

m Voriabre) aus. Die Persammlung beschloß, den der Decharge für das

ierdurch auf

des 2 neue Rech⸗

vorgestrigen Generalversammlung der Vater⸗ lr unn irren nrg r, aft ö. er

32 949 M und dem eservefondtz

ie sen. Die

April. Einnahmen der

(W. T. B.)

eststellung im März 1388, mithin mehr 89 300 S innahme im März 1888 betrug 73 933 M

pril. (W. T. B.) Die Generalversammlung der tener Bankvereins genehmigte einstimmig die

Anträge des Administrationsraths und n . die Auszahlung der Dividende von 7069 von Montag, den 8. d, ab. Administrationsrath Alfred Baron Liebig wurde wiedergewählt.

St. Petersburg, 8 April. Verstaatlichung der

Der autscheidende (W. T. B.) Dem Vernehmen

Transkaukasischen nitiv beschlossen worden. (W. T. B.) Der Werth der in der eingeführten Waaren hetrug 11 689 509

Stoffe

e betrug 8 221 328 Doll,, davon g für

h. Kommandit Gesellschaften auf Aktien u. Aktien ⸗Gesellsch.

g⸗Genossenschaften.

7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. 8. Verschiedene Bekanntinachungen.

/ . ü

Backer Hleronymug Quiel, Lindenstraße 91, für

kraftlos erklärt. Berlin, den 24. März 1889. Thomg gs, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts J. Abtheilung 49.

1758 Im Namen des Königs?!

In der Schul schen Aufgebotssache hat das König⸗ liche e, ,. zu Bromberg unterm 1. April 1389 für Recht erkannt:

Das Sparkassenbuch der Stadt⸗Sparkasse zu Bromberg Nr. 6643 über 336 M 76 5 (Dreihundert in fu nddt ßig Mark h , . Pf.), aus⸗ gefertigt für Auguste Schulz, wird für kraftlos erklärt.

Von Rechts Wegen,

Bromberg, den 1. April 1889.

Königliches Amtsgericht. VI.

1768 .

6 Gr. Amttzgericht Pfullendorf hat am 2. April 1889 folgendes Ausschlußurtheil erlassen:

Die von der Sparkasse Heiligenberg auegsteslten Schuldurkunden über Spareinlagen der Barbara Weber in Frickingen vom 1. August 1885 für 1700 M , vom 6. November 1886 für 350 M und vom 21. Oktober 1387 für 200 M werden für kraftlos erklärt.

Gr. Amtsgericht. gez. König. Zur Beglaubigung: Gerichtsschreiberei. (L. 8) Reich.

(1764 Im Namen des stönigs! Verkündet am 1. April 1889. . Schwabe, Attuar, alt Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Schiffseigners Friedrich Pape und seiner Ehefrau Caroline, geb. Stolle, zu Pots⸗ dam, vertreten durch den Schiffer Ferdinand Stolle zu Potsdam, erkennt das Königlich Amtsgericht zu Brandenburg a. S. durch den Amtsgerichtsrath Rabert für Recht: ;

Das auf den Namen der verehelichten Schiffs eigner Pape, Caroline, geb. Stolle, zu Potsdam, auggestellte Quittungsbuch der Städtischen Spar- kasse zu Brandenburg a. 5. Nr. 10761 wird für kraftlos erklärt.

Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens

zu tragen. Rabert.

ing Bekanntmachung. . Auf Antrag des Kaufmanns Conrad Heinrich Nobbe zu Bremerhaven sind die nachstehend bezeichneten Urkunden: a. eine Handfeste, groß 500 Thlr. Gold, folgend nach 1000 Thlr. Gold, b. eine Handfeste, src 500 Thlr. Gold, folgend nach 1690 Thlr. Gold, ; beide gewilligt von dem Antragsteller auf sein hierselbst unter Grundnummer 4415 an der Straße am Deich Nr. 106 belegenes Ihmmobile, durch Urtheil des Amtsgerichts, Abth. II. zu Bremerhaven vom 2. April 1889 für kraftlos erklärt. Bremerhaven, den 3. April 1889. chindler, Gerichtsschreiber.

(1774 Bekanntmachung. ] Auf Antrag des Privatmanns Carl Ludwig Eberth zu Bremerhaven ist die nachstehend be⸗ zeichnete Urkunde: eine Handfeste, ee bo0 S, folgend nach 11 600 , gewilligt von dem Antragsteller auf sein bic fend unter Grundnummer 1570. an der Kurzenstraße Nr. 3 belegenes Immobile durch Urtheil des Amtsgerichts, Abth. II. zu Bremer haven vom 2. April 1889 für kraftlos erklärt. Bremerhaven, den 3. April 1888. chindler, Gerichtsschreiber.

1766 ; Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist die

Kraftloserklärung des nachstebend bezeichneten Hypo ˖ thekendokuments ausgesprochen:

Der Obligation vom 21. April 1852, verbunden mit dem Hypothekenschein und versehen mit dem Eintragungävermerk vom selbigen Tage als Hypo⸗ thekendokument über die auf Petzinken Nr. 12 Abth. III. Nr. 8 eingetragene und von dort auf . inken Rr. 6 übertragene Darlehnspost für den

rth Jurgis Woeszputat von Laschen über 30 M nehst Zinsen. ö

Pillkallen, den 39, März 1859.

Königliches Amtsgericht.

1761 Bekanntmachung.

Das Hypothekendokument über die im Grund buche von Neu⸗Ruppin Band XXI. Blatt Nr. 622 (früher Band 1V. Fol 4 Nr. 649) in Abtheilung III. Nr. 3 und 4 auf dem Wohnhause des d abe ln ben früheren Tuchmachermeisterg, Karl. Heinrich Feige zu Neu⸗Ruppin für den inzwischen verstorbenen Rentner Friedrich August Falk zu Neu⸗Ruppin ein⸗ getragenen, von ursprunglichen 1500 Thlr. Mutter⸗ erbe ber neun Geschwister Grauert, der taubstummen Sophie Dorothee, Grauert. zuständig gewesenen 900 M 300 Thlr., ist durch Ausschlußurtheil vom 29. März 1389 für kraftlos erklärt worden, was gemäß §. 848 Abs. 2 der Deutschen Civil prozeßordnung hierdurch bekannt gemacht wird.

Nen⸗Ruppin, den 29. März 1889.

Königliches Amtsgericht.

1757] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 30. März 1859 ist der für den Kaufmann Carl Lueg zu Schwelm über die im Grundbuche der Bauerschaft Schwelm Blatt 93 Abtheilung II. unter Nr. 16 eingetragene Post von 6009 M ge— bildete Hypothekenbrief vom 1. Februar 1875 für kraftlos erklärt.

Schwelm, den 3. April 1889.

Königliches Amtsgericht. (1755) Im Namen des Königs! ; .

In Sachen, betreffend das Aufgebot der über die Post Bd. 19 Art. 1088 des Grundbuchs von Iser lohn Abth. II. sub 5 gebildeten Hyretheken⸗Urkunde hat das Königliche Amtsgericht zu Iserlohn durch den Amtsrichter Sasse für Recht erkannt:

Die Hypotheken ⸗Urkunde, welche über die im Grundbuch von Iserlohn Bd. 19 Art. 1085 Abth. III. Zub 5 aus dem rechtskräftigen Erkenntniß vom 4 April für die Handlung Johann Friedrich Linden zu Mündelsheim eingetragene Post gebildet ist, wird für kraftlos erklärt und werden den Antrag stellern die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Iserlohn, den 39. März 1889.

Königliches Amtsgericht.

(1763 Im Namen des Königs!

In der Aufgebotssache, betreffend das Hypotbeker dokument über die auf dem Grundftück Borde bnen Nr. 31 in Abtheilung II. unter Nr.è eingetragent Post erläßt das Königliche Amtsgerickt Er. Solland 3 den Amtsrichter Graeser Ausschlußurtheil

abin:

Das Hypothekendokument über die auf dem Grund · stück Bordebnen Nr. 31 in Abtheilung NI. unter Nr. 1 . Darlehnsforderung des Besitzers Gottfried Kunkel in Bordehnen von 133 Thalern 10 Sgr. wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsderfahrens werden dem Schmiedemeister der in Bordehnen auferlegt

raeser.

1771 Gekanntmachung. ;

Durch Urtheil, des unterzeichneten Gerichts dom 2. März 1889 ist das L über die im Grundbuche von Kölming Nr. 8 Abtheilung UI. unter Nr. 2 eingetragene Forderung der Geschwister 1 von noch 7 Thlr. 8 Sgr. 8 Pf. zum Zwecke der Loͤschung für kraftlos erkärt

Br. Oolland, den 30. März 1889.

17721 Im Namen des Königs!

Verkündet am 1. April 18859.

3 elinski, Gerichteschreiber.

Auf den Antrag des Freigärtners Johann Widerra zu Nieder⸗Sodow, vertreten durch den Rechtsanwalt Kitzel zu Lublinitz, erkennt das Königliche Amte— gericht zu Lublinitz durch den Amtsrichter Hanke für Recht:

Das über die auf Blatt 19 Nieder⸗Sodom Ab⸗ theilung 1II. Nr. 1 für Andreas Wieczorek ge⸗ boren 3. Februar 1823, Sohn des Freistellenbesitzers Johann Wieczorek aus Sodom haftende Post von zehn Thalern mütterliche Erbegelder, übertragen auf Blatt 66 Nieder⸗Sodow, von ka auf Blatt 63 Nieder⸗Sodow und von hier auf Blatt 77 Nieder⸗ Sodew, gebildete Hypothekeninstrument,

wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebots verfahrens trägt der An⸗=

tragsteller (5. 89 Gerichts kosten⸗Gesetzes).

1770 In Sachen, betreffend das Aufgebot von Hrypo⸗ thekenurkunden, hat das Königliche Amtsgericht zu Striegau durch den Gerichts⸗-Affefsor Or. Dittrich in der Sitzung vom 21. März 1889 für Recht erkannt:

Nachstehende Hypothekenurkunden:

1) das Hypotheken instrument äber die auf Nr. 74 Striegau Abtheilurg HI. Nr. 16 für den Guts besitzer Gottlieb Reapach, fräher zu Gie mannsdorf, jetzt zu Ketschdorf, eingetragene Kauf gelderforderung von 200 Thlrn. 606 4,

2) das Hypothekeninstrument über die anf Nr. 6 Alt⸗Striegan Abtbeilung MI Nr. 10 für das Fun⸗ dations · Aerar der kath. Pfarrkirche zu Striegan ein getragene Hwpothek von 200 Thlrn. 600 A.

3) der Hypethekenbrief über die anf Nr. 12 Grunau Abtheilung II. Nr. 9 für den Stellen⸗ besttzer Wilhelm Wiedemann unterm 13 Februar 1885 eingetragene zu 48 0 verzinsliche Kaufgelder⸗ Oypethet don 4590 4.

4 die Hypothekeninftrumente über die auf Nr. 43 Jaerischan: .

a. Abtbeilung HI. Nr. 4 eingetragene Darlebns forderung von 44 Thlrn. 10 Sgr. 5 Pf., haftend für die Probst Imber iche Gemeinde ⸗Fundatien zr Jaerischau

b. Abtheilung NI. Nr. 5 eingetragene Dar lehne forderung von 341 Thlr. 19 Sgr. 7 Pf. baren in Höhe von 325 Thlrn. 18 Sgr. 7 Pf. für die Meahst Imber sche Gemeinde · Fundation in Dede von 16 Thlrn. für die Armenkaffe zu Jaeri der.

5) das Hypotbekeninftrument über die n Rr A Gãbersdorf Abtheilung NI. Nr. 6 bie ber emgerragene und nach Schließung des Grrndba blatt. Drees Srundftũcks auf das Erk- Lehr- md Rirrergnet Sãͤbersdor5 Abtheilnng NM. Rr. 28 * Darlehns · Hypothek von 80 Thlrn. 240 A.

6) das Hypothekeninftrument über die auf Nr. 46 Nieder · Gutschdorf ä HI Nr. 7 aus der

27. Jannar e.. ö Schuldur kunde vom ** 1872 für den Kauf mann Heinrich Joerchel n Striegan eingetragene mittelst Gesfion dom 4. März 1853 auf den Rentier Oeimann Brinitzer zu Striegau übergegangene Kauf gelderhypotbek von 30 Thlrn. Sd .

Y das über die auf Nr. 72 Rubnern Abtheilung NM. Nr. 6 aus der Schuld- urkunde dom 8. Januar 1871 für den Aug ugler Anton Doinke in Krhnern ̃ ; ĩ

Wehn, Dam.

1810 Gctanuntuach ang. 80 Mai 183

Königliches Amtsgericht

Dezember über die auf dem hier, Friedri 195