was fũr
daß zu ibrer Erledigung ein aus allgemeinen Wablen. der Intereffenten . . Kollegium e n wird. oder beschränken sich diese ö e in der Hauptsache darauf, Iormalitäken in erledigen. eine Nechnungslegung. eine Buch⸗ ührung durchzafuühren. also auf Gegenstände, 44 welchen immer 6 . . . . 2 — 6 4 . bei
ö 24 ni o dara ommt, sachliche Be e 2 die vielleicht er n 6
verwaltung? Um Geschãfte solcher Art
und zweckmäßiger in die Hand
von bstverwaltungsorganen gelegt werden? Babei ist mir noch dag Folgende ö Denkt sich denn der Herr Vorredner, a die Reichtanstalt nun nach dem Prinzip der Selbstverwaltung au 46 werden soll. daß also die 12 Millionen Arbeiter und viel⸗ leicht die 6 Millionen Arbeitgeber, die bei dieser Sache interessirt sind, zusammenkommen sollen, um so eine Reichs Versicherungsanstalt bilden, die als frei gewãhlter zer der Interessenten dag Ge⸗ Häft in die hand nehmen soll? Dayon kann doch unmöglich bie ede sein. Nein, der Körper, den der Herr Vorredner erstrebt, wird im eminenten Sinne ein burekukratischer Körper sein; er wird viel leicht einen Beirath aus den Kreisen der Ihteresfenten haben, aber die Zusammensetzung witd in der Hauptfache eine bureaukrasische fein. Nun e ich weiter: Ist es in diefem Falle und bei der Ratur der Geschäfte, die die Versicherungganstalt hät, ein Unglück, wenn die Sache buregukratisch organissrt wird Nesn, im Gegenthell; die praktischen Interessen welsen darauf hin, daß man hier die Verwal⸗ tung bureaukrgtisch organisirt und der Theorie der Selbstperwaltung nur insoweit Rechnung trägt, als es sich um Geschäfte handelt, die zweckmäßig in die Hand der Selbstverwaltung gelegt werden. . Meine Herren, wag ist denn die Aufgabe des Dog n, der Versicherungsatstalt? Sie besteht zunächst darin, daß er die Marken vertreibt, darin, daß er die einge henden Gelder zweckmäßig und ver ⸗
nünftig perwaltet, und endlich darin, 4 z die erste Entscheidung r
trifft auf das Invalidisirungsgesuch eines eiters, der den Anspru auf erhebt. Das sind in der Hauptsache die drei 8 die der Vorstand hat. Daß bei Rr. J und ein Selbst verwaltungg⸗ organ im Sinne des Vorredners bessere Dienste leisten könnte, oder auch nur, daß aus der Errichtung eines bureaukratischen Körpers für die Besorgung dieser Geschäfte irgend ein Bedenken entstehen sohte, * . der Herr Vorredner bei näherer Betrachtung selbst nicht en können. Was dann die Feststellung der Invalidität anlangt, so ist für die Wahrnehmung der i 3 kommenden Interessen sowohl bei dem Vorstande, als auch gen t bei dem Schiedsgericht in so aus ; reichende elfe in daß ich es in der That für einen ganz über⸗ i ö und unnzthigen Apparat halten würde, wenn man nach dem tschlage des Herrn Voörredners den Vorstand im Sinne einer Selbstverwaltungobehörde organisirt.
Nun aber glaube ich weiter, daß die . die gegen unsere Vorschläge aus der Theorie des Herrn Vorredners heraus erhoben werden, sehr wesentlich schon dadurch abgeschwächt werden, daß wir die Berufung dieses Vorstandes nicht in die Hand des Staats, nicht in die Hand der Regierung gelegt bien sondern daß wir die Ver⸗ sicherungsanstalten anlehnen gn die Probinztalverbände, alfo auch an Selbstverwal tungskörper, daß wir don diesen ingbesondere die Er⸗ nennung der Mitglieder des Vorstandes vornehmen lassen. Der Herr Vorredner wird nicht bestreiten, daß bei uns in Preußen die , Selbstverwaltungskörper sind. Also ich halte die eren, die auf dieser Anschauung beruhen, in keiner Weise für
altig.
Waß nun die Centralisirung anlangt, so kann ich mir ja denken, daß die Schwierigkeiten, die daraus entstehen, a werden können; ich kann mir denken, daß man hier in Berlin eine Reichs- Verstcherungganstalt gründen kann mit allen den Funktionen, die man den Vorständen der Landes Versicherungkanstalten zugewiesen hat. Allein, meine Herren, darüber dürfen wir uns nicht täuschen, der Körper wir ein ganz kolofssaler. Und das dürfen wir ung weiter nicht verhehlen, die Organe dieses Körpers, über das ganze Reich verbreitet, werden unge⸗ mein zahlreich. Wir schaffen ein Heer von Reichbbeamten, — darüber durfen Sie sich nicht täuschen; denn Sie werden, zumal bei
dem in g welches daz Reich an der Verwaltung zu nehmen hat, nicht ausschließlich die Geschäfte, welche von den Versicherungsanstalten u erledigen sind, in die Hände der Interessenten legen können; Sie dürfen dazu der Mitwirkung staatlicher Organe, und Sie werden also genöthigt sein, eine große Anzahl von e dba teh, über das Reich zu verbreiten. Nun, meine Herren, erkenne ich ja vom politischen Gesichtspunkte aus das Streben, zu einer Reichs ⸗ Ver icherungsanstalt zu gelangen, in vollem Maße an; ich kann sagen, ich würde persönlich es gern gesehen haben, wenn mehr Neigung für dies Institut in Deutsch⸗ land vorhanden wäre und wenn es sich ars diefem Hrunde durch⸗ führen 2 Auf der anderen Seite muß ich mir aber als praktischer Politiker sagen, iwenn ich in dieser Beziehung auf eine große Ab—= neigung stoße im Deutschen Reiche (Ruf: bei wem denn 5) — bei einem großen Theil der k ich weiß nicht, ob der Hr. Abg. Schrader die Rede des Hrn. von Friesen gehört hat, (Ruf: eine Rede! nun also, dann können Sie nicht im Zweifel sein darüber, daß Hr, von Friesen kein Freund der Reichsanstalt ist, und wie Hr. von Friesen denkt, so denkt eine ganze Reihe von einflußreichen Leuten im Reiche, Darkber ist, wie gesagt, gar kein Zweifel, daß die Reichs anstalt nicht Zurchweg Sympathie findet. Nun frage ich mich: foll nach dieser Richtung hin ein Zwang autzgeübt werden, sei es in Form einer Majori rung, sei es dadurch, daß man einen Druck auf die Stimmung außübt und diese Stimmung zu einer anderen werden läßt? Da sage ich, um einen folchen Zwang auszuüben steht mir die Frage der Organisation nicht hoch C6 Ich bitte, mich nicht mißzuverstehen; ich erkenne den politischen erth einer solchen Organisation in hohem Maße an, aber höher steht mix die praktische Durchführung des Gesetzes, und einen Zwang würde ich nur dann für gerechtfertigt halten, wenn ich mir sagen müßte: dieser Zwang ist. nothwendig, um die praktische Durch- führung des Gesetzes icherzustellen. Das ist aber keineswegs der Fall; wir können mit der Organisation, wie wir sie vorgeschlagen haben, auskommen, und da sage ich: wenn das Kleid der Reichsanstalt einem großen Theile der Fer lern unbe · 89 sitzt, wenn ich befürchten muß, daß ich dadurch, daß ich diesem heile der Bevzlkerung die Reichtanstalt gufzwinge, ißstimmung und Unzufriedenheit herporrufe, dann verzichte ich auf die Reichs anstast, wenn nur die Organisation die außer der Reichs. Versiche⸗ rungzanstalt noch möglich ist, dieselben Garantien für die Sicherheit der Durchführung des Gesetzes bietet, und letzteres ist nach unseren a ,. . 6 er Hr. Abg. Bebel hat eine ganze Reihe von Unbequemlich⸗ keiten und Wel lu ß ffn zu schildern versucht, welche . . nung nach aus der von uns vorgeschlagenen Gefchäftsgebahrung ent · stehen. Der Hr. Atg. Bebel hat sich ja im Allgemeinen fleißig mit dem Gesetze beschäftigt, aber ich bin doch im Stande, noch einige selner Anschauungen und r, , berichtigen zu können. Bei⸗ spielsweise die Vertheilung der Renten auf die verschiedenen Versiche. rungtzanstalten. Diese macht sich sehr viel leichter, die Zahlung ist ja bereits von der t geleistßt, und die nachträgliche Belastung der verschiedenen Verstcherungsanstalten mit den auf sie entfallenden An. theilen ist fehr viel leichter, als der Hr. Abg. Bebel das geschildert at. Sernet wenn der Invalide todt ist, dann braucht nicht von euem eine e n nien zu erfolgen, sondern dann fällt eben anz einfach seine Rente fort, die Post liquidirt um den etrag der ente weniger, und die betheiligten . erstatten um den Betrag dieser Rente weniger. Wenn aber wirklich Ün—⸗ e gr, vorhanden sein sollten, so darf man nicht verheffen: pollständig schafft man derartiges nicht aus der Welt und namentlich chafft man eg nicht aug der Welt, wenn man eine Reichsanstalt Pnstrulrt, Diese muß nothwendisgerweise in den Provinzen ihre te g e ln e haben, Und diese Unterabtheilungen 2 auch hre Rechnungöführung haben, müffen auch z dem Centrum vereinigt
n und ihre Geschäftsführung muß in dem Centrum kontrolitt
Geschãfte handelt es sich? Sind es
g stalt sich auszusprechen. Für die fpraktifche Ausführung derfelben * gar keine 3 ge⸗ sanstalt würde
irgend * es sich n
Wir empfehlen Ihnen mit gutem Gewissen die vorgeschlagene Organi⸗ sation, weil wir sie für praktisch und den Irene ns des Ger für entsprechend halten. Wir können ung, und ich fann wenigstens persönlich mich nicht darüber äußern, ob der Vorschlag einer Reichs anstalt von Seiten der verbündeten Regierungen Annahme finden würde; denn darüber ist im Bundesrath nicht abgestimmt worden. ch weiß also nicht, wie der Bundesrath sich dazu stellen würde. as, Eine aher glaube ich sagen zu können: daß auch bei, einzelnen verbündeten Re erungen dieselbe r n. gegen die Reichsanstalt besteht, die mir bei einem großen Theile der Bepöslerung, und namentlich in Süddeutschland entgegengetreten ist. Ich kann also nicht dazu rathen, diesem es die Justimmung zu ertheilen. Abg. Dr. Windthorst: Er sel in der Lage, im Namen eier sämmtlichen politischen Freunde mit aller Entschieden⸗ eit gegen die Reichsans
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macht worden. Die Reich viel bureaukratischer ih als die hier geplante QOrganisation. Jede Centralisation
hre zu hureagukratischen Einrichtungen und trete der Selbst⸗ verwaltung entgegen. Wenn man eine Reichsanstalt beschließe, so sei das Gesetz todt. Man berufe sich für die Centralifation auf die Berufsgenossenschaften. Er sei der Meinung, daß die Unfallversicherung noch größeren Werth . wenn sie nicht so centralisirt worden wäre. Man sage, für die vor—⸗
eschlagene Organisation seien nur politische An⸗ auungen. maßgebend ewesen; die preußische Re⸗ gierung habe eine Reichsanstalt gewollt, die anderen
egierungen hätten dieselbe verweigert, daher sei diese Form entstanden. Der Staatssekretür habe aber bereits gesagt, daß die preußische Regierung eine Reichsanstalt nicht im Auge geen. habe; das seien die Berufsgenossenschaften gewesen. Preußen habe sich in Bezug auf die Berufsgenossenschaften lugt. er, sei überzeugt, daß, wie Preußen, auch andere
taaten sich fügen würden. ine solche Versicherung könne nur gedeihlich wirken, wenn sie möglichst lokalisirt werde. Er würde, wenn es a ihm ginge, sogar soweit gegangen sein, einen Gesetzentwurf vorzuschlagen, in welchem einfach glüht wäre: in allen deutschen Staaten seien Alters- und
znvalidenversicherungen einzurichten; er würde dazu die wesent⸗ lichsten Grundzüge festgelegt und hinzugefügt haben: die Aus—⸗ führung bleibe der Landesgesetzgebung Üüberlassen. Man würde dann viele der Schwierigkeiten nicht haben, die man jetzt habe. In der Reichsanstalt liege eine ungeheure Macht. Der Einfluß auf die 12— 13 Millionen Pensionaäre, deren ganzes Denken und Fühlen auf die Reichanstalt ge— richtet wäre, wäre ein gewaltiger. Alle, die das Gesetz wollten, . gegen die Reichsanstalt sein. Seine sämmtlichen Freunde eien in der Beurtheilung dieser Frage vollständig einig, ob— wohl sie sonst gar keine Bedenken trügen, abweichende Mei⸗ nungen guch auszusprechen. Mit der Einheit der anderen Parteien sei es übrigens auch nicht besonders bestellt. Man . sogar namentliche Abstimmungen herbeigeführt, um die⸗ elbe zu dokumentiren. Aber bei dem Reichszuschuß habe sich gezeigt, daß diese Einheit bei den Nationalliberalen nicht be⸗ stehe, und die Rede des Grafen Mirbach habe gezeigt, da auch die Konservativen keineswegs einig seien. Er (Redner möchte doch einmal sehen, ob bei einer namentlichen Abstim— mung die Herren aus Bayern, Sachsen und Wurttemberg gegenüber ihren Landsleuten den Muth finden würden, für die Reichsanstalt zu stimmen. In kleineren Bezirken könne die Sache offenbar gründlicher und sorgfältiger ge⸗ macht werden. Bei einer Reichsanstalt würde auch das enorme Kapital, das angesammelt werde, wiederum in Berlin cen⸗ tralisirt werden. Es sei aber gar nicht nothwendig, die Kayitalkraft Berlins g. zu stärken, die schon mächtiger beinahe, als die des Reichs sei. e tes Ja, das klinge kurios; aber die Leute an der Börse hätten schon jetzt viel mehr zu als das Haus. Geld regiere die Welt. In e lh h; tlicher Hinsicht sei also diese Centralisirung des Kapitals in Berlin Ehr nicht wünschenswerth, und es sei ein Glück, daß neben zerlin noch ein 6 ein Leipzig, ein München existire, die mächtig die wirthschaftlichen Verhältnisse beeinflußten. Wolle man irgendwie die Prinzipien des Gesetzes erträglich oder vielmehr erträglicher machen, dann bleibe man mit der Lentralisation einer Reichsanstalt fort und lasse es bei den territorialen Anstalten. Badischer Bevollmächtigter Freiherr von Marschall: Meine Herren! Nachdem der Hr. Abg. Schrader die Mittel- staaten als die Urheber der von ihm fo sehr angegriffenen Srgani⸗ sation des Entwurfs bezeichnet hat, wird es begreiflich erscheinen, wenn zin Vertreter eines Mittelstaats hier zu einer kurzen Erklärung das Wort ergreift. Wie der Herr Staatssekretär des Reichs⸗ ante des Innern bereits erklaͤrt bat, ist die Frage der Reichsanstalt im Schoße der verbündeten Regierungen) über— baupt nicht zur Erörterung, geschweige denn zur ÄAbstimmung gekommen. Es ist auch die Frage, die vorhin ventilirt wurde, welche Haltung die verbündeten Regierungen voraussichtlich zu der Errichtung einer Reichtanstalt einnehmen und aus welchen Gründen sie eventuell Widerstand jeisten würden, wie fich die 83 . dazu verhalten würde, insolange eine völlig gegenstandslose,
sagen
als die Herren Antragsteller uns nicht den Beweis geführt haben, daß mit der Reichsanstalt eine zweckmäßige, für die Intentionen des Gesetzes brauchbare Organisation 38 werden kann, daß diese r, . mindestens zweckmäßeiger ist als die des Entwurfs, und dieser Beweis ist nicht allein nicht geführt worden, er ist nicht einmal angetreten worden. Das, was die Herren uns hier vorschlagen, ist ein e (ih, aber keine Org anisation.
6 ist ganz richtig, was der Herr Dupigneau vorhin ausgeführt hat, daß eine ganze Reihe von Korporationen sich für die Reichs anstalt erklärt haben unter der Begründung, das sei. die asler⸗ einfachste, billigste und natürlichste Organifation. Der Beweis ist nicht geführt worden und die Herren Antragsteller sind denselben Weg gegangen, indem sie uns nur den §. 30 vorgeschlagen, uns dagegen vollkommen im Ungewissen gelassen haben, wie der §. 36 ff. aussehen soll. Ja, meine Herren, daß man eine Reichsanstalt errichten kann, darüber kann gar kein Streit bestehen; die Frage, ob eine brauchbare, . Organisation damit erzielt werden kann, ing aber doch ganz wesentlich davon ab, wie Sie den Unterbau dieser Reichsanstalt gestalten wollen, und dar⸗ über hat Hr. Duvigneau nichts gefagt. — Wie dadurch eine Verein. achung erzielt werden soll, das verstehe ich nicht. Wenn Sie Ver—⸗ cherungsanstalten in den einzelnen Ländern errichten wollen, wozu dann noch eine Reichsanstalt? Wenn das Reich nur die Kasse führen . nur den Geldbrieftrager machen soll zwischen den einzelnen Ver-
ͤherungsanstalten, so ist das eine Reichsanstalt, die der Würde des Reichs kaum entspricht So viel über die Reichsanstalt. Die verbündeten Regierungen sind in der ganzen Frage auf dem Standpunkt gestanden, den neulich der Hr. Miquel bei einer anderen Gelegenheit als den richtigen be⸗ zeichnete, nämlich, daß . Organisationsfrage eine Zweck mä ß igkeits frage ist. Das gilt ganz besonders von einem Gesetz, das nach der materiellen Seite hin so viele Schwierigkeiten zu Üüber⸗ winden hat, da gilt es nicht, irgend welchen n . welchen politischen Tendenzen nachzugehen, hier han⸗ einfach darum, den Weg zu ü
Also, meine Herren, so stehen wir zu der Frage der Organisation.
Ansicht der verbündeten Regierungen die Organisation, die
Entwurf vorgeschlagen ist. Nun hat der 23. bg Gier w schwerstes Geschüßz gegen diese Organifation aufgeführt, dieselbe sei eine bureau kratifche, Ich will Gesagtes nicht wiederholen Das Wert bureauktattisch üht ja eine garsffe Wirk ang, es hat nur einen Mangel, daß es in einer sachfichen 33 on nichtz beweist. Eine bureaukratische Einrichtung ist d an sich nichts Verwerfliches, und eine Selbstverwaltungsorganisatson nicht an sich etwas Gutes; es kommt immer darauf an, aäͤuz der Natur der zu lösenden Aufgabe, aus der Art der zu leistenden Thätigkeit zu prüfen, ob die eine oder die andere Organisation die richtige ist, oder ob ein System vorzugehen sei, wie das hier vorgeschlagene, bei der das bureaukratische Element eine gewisse Präponderan; hat, aber auch eine ausreichende Betheiligung der Ine ne e vorgesehen ist.
enn der Hr. Abg. Schrader eg den verbündeten Ftegierungen
kam BVotwurf macht, d sie den Gedanken der Selbst ier so wenig zum Ausdruck gebracht aber, 6 the eln ; wo sind denn die Kräfte bereit und Ghrenamtz
fähig, im im Wege der Selbstverwaltung die bd t zu leisten, die dieses Gesetz voraussetzt ) Eg ist von den Berufögenossenschaften gesprochen worden. Dle haben in ihrer großen Viehrzahßl eine ab⸗ lehnende Haltung gegen das Gesetz eingenommen, und es ist charak. teristisch, daß gerade die Männer, die mit der grö Opferwill igkeit sich dem Zweck der Unfallversicherung gewidmet ha en, zu allererst die warnende Stimme erhoben haben: man möge nicht diesen Apparat den Berufsgenossenschaften übertragen; da ist doch die Befür tung nicht unbegründet, daß, wenn wir dies trotzdem thun wollten, wir mit 9. k eine ,, machen würden, unter der sie, ich will n agen, zusammenbrechen, aber ᷣ zesch dit erden, y ö h , Der Hr. Abg. rader eint mir doch einigermaßen
Thätigkeit, die nach diesem Entwurf zu leisten ist, zu . Der Herr Staatssekretäͤr des Reichsamts des Innern hat bereit datauf hingewiesen, welches Maß von Thätigkeit eine Fnväliden⸗ und Altersversicherung guf dem Boden des Individuasprinzips mit Bei= tragsleistung der Arbeiter und mit dem Kapitalsdeckungsverfahren erfordert. Jedermann, der einmal einen Blick in eine große Vermögensverwaltung gethan hat, wird mir zugeben, daß zur Lö ung dieser Aufgabe auf dem Gebiete der Vermögens verwaltung, der Kassenrechnung, das erste Erforderniß ist: ein tüchtig gef chul tes Beamtenpersonal, ein Beamtenpersonal, das, was gude l hunt was technische Kenntnisse anlangt, alle Garantien biete. Mögen wir also diese Organisationen anschließen an Selbstverwaltungskörper oder nicht, dieses Beamtenpersonal werden wir niemals entbehren können. Und wie würde sich die Sache gestalten, wenn wir den Be— rufegenossenschaften dieses Beamtenpersonal beifügen würden? Würde dadurch vielleicht das korporative Leben in den , gefördert werden? Ich sage: nein; im Gegentheil, es ware zu befürchten, daß mit der Zeit diefes Beam tenpersonal in den Berufägenossenschaften prävallren und auch da zur Geltung kommen würde, wo jetzt gottlob das Ehrenamt vorwaltet. Wir . doch, meine Herren, vielfach die Erfahrung gemacht, daß das ZJeamtenpersonal in Korporationen, namentlich dann, wenn es sehr tüchtig ist, sich rasch Gestung verschafft, ost mehr, als es für das forporative Leben gut ist. Die Herren werden zugeben, daß man häufig Gutachten von Korporationen liest, die den Zweifel erwecken: ist das die Meinung der Korporation oder nicht vielmehr des General. sekretärs, des Direktors? Ich will diesen Privat begmten nicht zu nahe treten; sie mögen ebenso zuverlässig sein, wie die Staats beamten; daß sie billiger arbeiten, ist mir bis jetzt nicht bekannt geworden.
Aus allen diesen Gründen möchte ich glauben, daß die verbuͤndeten Regierungen das Richtige getroffen haben, wenn sie Landes versiche⸗ rungsanstalten hier in dem Entwurf vorgesehen haben. Ich wieder hole: politische Gründe haben bei keiner der verbündeten Regierungen in besonderer Weise eingewirkt; es waren lediglich Grunde der Zweck · mäßigkeit, auf die wir gerade bei diesem Gesetz das entscheidende G. wicht deshalb legen mußten, weil, wie allgemein anerlannt, nach der materiellen Seite hin dieses Gesetz ja mancherlei Schwierigkeiten, mancherlei Bedenken zu überwinden hat. Ich bitte Sie also, bei dem Entwurf der verbündeten Regierungen zu bleiben.
Württembergischer Bevollmächtigter Graf von Zeppelin: Die Rufe nach einer Reichsanstalt tönen 39. drei . Gruppen heraus. Er geht einmal von denjenigen aus, die sich durch sachliche Gründe nicht haben überzeugen lassen, daß eine andere , . die zweckmäßigere ist. Es ist nicht meine Sache — ich verstehe es auch nicht — hier noch 26 Argumente ins Feld zu führen, als sie Ihnen von berufener Seite entgegengebracht worden sind. Dann sind es die Opponenten à tout prix; mit denen ist nicht zu rechten und will ich auch nicht zu rechten verfuchen.
„Ich möchte zu Denjenigen sprechen. welche annehmen, daß politische Gründe vorhanden sind, Nie, wenn die sachlichen Gründe allein noch nicht entscheidend für die Reichsanstalt gewesen wären, die Waagschale der Reichanstalt hätte zum Sinken bringen müssen.
Diese Gründe lassen sich kur; in dem Satz zusammensassen, der neulich irgendwo zu lesen stand: es müßte die Gelegenheit diefes Gesetzes benutzt werden, um eine neue weitere Klammer um ie deutfche Einheit zu schlagen. Meine Herren, ich glaube, die Kleingläubigen sind aufrichtig zu beklagen die es bis heute noch nicht vermocht haben, das Deutsche Reich als ein Fahrzeug anzusehen, fest genug gefügt, um allen Stürmen zu trotzen, und die es daher für nöthig halten daeselbe noch mit neuen weiteren Klammern zu umfassen, selbst auf die Gefahr hin, es plump und schwerfällig zu machen.
Meine Herren, die verbündeten Regierungen, und insbesondere auch die Regierung, die ich die Ehre habe zu vertreten, stehen auf diesem kleinmüthigen Standpunkt nicht und sie haben deshalb auch leine Veranlassung gehabt, andere Gründe bei Beurtheilung der Frage der Organisation hier vorwalten zu laffen, als die der ein— fachen Zweckmaßigkeit. Ich möchte jenen Allen Muth zurufen; ich glauhe, Sie können gewiß der frohen Zuverficht sich hingeben, daß das Deutsche Reich zu seinem Zusammenhalt weiterer Stüßung durch Ihre Fürsorge garnicht mehr bedarf, daß Sie vielmehr am besten für seine Wohlfahrt und die Wohlfahrt des deutschen Volkes sorgen,
̃ die nach Ihrer besten Ueber zeugung ohne alle Nebenrücksichten Ihnen als . . 2 , erscheinen.
„Ich glaube wenn Sie so verfahren, so werden Sie dahin kommen müssen, Ihre Stimme dem Vorschlag zu geben, der Ihnen ron den verbündeten Regierungen gemacht ist und den Ihre Kommiffion in der Mehrheit angenommen hat.
Abg. Graf Behr⸗-Behrenhoff: Manche seiner Freunde seien prinzipiell für die Reichsanstalt. Um . . zu erreichen, wäre etz nur nöthig gewesen, die Kommunalverbände zu streichen, sie hätten aber von einem solchen Antrage ab⸗ gesehen, weil er keine Aussicht auf Annahme habe. Die Uebernahme der Versicherxung auf die Kommunalverbände erscheine manchem seiner Freunde bedenklich, fie hätten aber Prinzipienfragen hier nicht zu erledigen, nur Zweckmãßigkeits⸗ agen. Um das Gesetz durchzubringen, thäte man alfs am esten, die Kommissionsfassung anzunehmen. Dabei sei nicht ausgeschlossen, daß die . sich noch die Frage überlege, ob wirklich der Anschluß an die kommunalen Verbände geboten sei, oder ob nicht die Versicherung später von den Einzel⸗ regierungen übernommen werden könne. Die Kommifsiong⸗ fassung schließe diese Möglichkeit nicht aus, und die NReichs⸗ partei stimme aus diesem Grunde dafür.
Abg. Gebhard: Der Abg. Duvigneau habe nicht, wie Hr. von Friesen meine, die k eitlich für
wenn Sie ihm solche Finrichtungen geben,
ganz Deutschland machen, sondern nur ein einheitliches Srgan als oberste Instanz für die Regelung dieser e n m einsetzen wollen. Die Nationalliberalen seien auch nicht von dem Gedanken ausgegangen, daß die Verwaltung allein von
t ach menschlicher Voraussicht am 3 ö und sachgemäßesten zu dem Ziele des Gefetzes führt, und das ist wach
Berlin aus erfolge. Sie gingen nur von Zweckmäßigkelts=
ründen aus, ohne deswegen die nationalen Momente, welche in die Reichsanstalt sprächen, zu verkennen. Sie seien sich auch bewußt, daß nach der Annahme ihres Antrages die Vor⸗ lage wieder an die Kommission zurückverwiesen werden müsse. I der Kommission hätten sie einen Antrag über die
nzelheiten bei Errichtung der Reichsanstalt gestellt. Hier im Plenum diesen Antrag in extenso ein⸗ zubringen, wollten sie unterlassen, um die Debatte nicht mit Einzelheiten zu beschweren und nicht den Eindruck hervorzurufen, als wollten sie der Vorlage durch Anträge Steine in den Weg legen. Wenn ihr Antrag nicht angenommen werden sollte, würden sie sich . die Kommissionsfassung be⸗ schränken, weil es ihre Aufgabe sei, wenn nicht das Beste, so doch wenigstens das Gute zu erreichen, ein Standpunkt, der auch von konservativer Seite bei der k vertreten würde. Die Nationalliberalen nagelten sich also auf diesen Antrag der Reichsanstalt nicht unbedingt fest. Ein zu weit ehender Bureaukratismus und eine gr f ruin des genossen⸗ n len Prinzips würden aus ihrem Antrage nicht folgen. Denn die Reichsanstalt vertrage sich sehr wohl mit der selbständigen Verwaltung in den Einzelstaaten. Ohne Bureaukratismus gehe es allerdings in dieser Angelegenheit absolut nicht. Wenn man nicht mit Worten spiele, den Bureaukratismus als Schreckgespenst und die Selbstverwal⸗ tung als Lockmittel hinstellen wolle, so müsse man zugeben, daß nicht . an Selbstverwaltung in das Gesetz hineinzu⸗ bringen gewesen sei, als gel heben sei. Das sei zwar kein Uebermaß von Selbstverwaltung, aber doch das Maß, welches die Sache zweckmäßig und gangbar mache und für die Durch⸗ führung der Alteräversicherung eine möglichst. brauchbare Grundlage schaffe. Der Abg. Duvigneau habe schon auf die Schwierigkeiten für die Bemessung der Beiträge nach Berufs⸗ klassen bei Annahme der Landesanstalten hingewiesen. Gerade darin liege für die künftige Entwickelung des Gesetzes ein bedeutendes Moment, das erschwert würde, wenn man sich nicht auf den Boden der Reichsanstalt stellte.
Abg. Schmidt (Elberfeld): Die Reichsanstalt sei die Kon⸗ sequenz des Reichszuschusses. Wenn auch politische Beweg—⸗ (e, nicht vorgelegen hätten, so sei 3 in der Kommission
eitens der Regierung darauf hingewiesen, daß der Reichs⸗ edanke nicht wi, würde durch den Zwang, indem man
lles in eine Versicherungsanstalt hineinbringe, und daß die anderen Regierungen sich ebenfalls so scharf gegen die Reichs⸗ anstalt ausgesprochen hätten, daß durch eine solche das ganze Gesetz unmöglich gemacht würde. Es habe also doch an dem Widerspruch der einzelnen Regierungen gelegen. Hr. von Marschall frage, wo die Kräfte seien, die zur Selbstverwaltung bereit und fähig wären; die Berufs— genossenschaften wollten es nicht übernehmen. Das sei nicht richtig. Die Berufsgenossenschaften hätten es nur ab⸗ elehnt, weil sie sich ihre Selbstverwaltung erhalten wollten, die e durch den Reichszuschuß gefährdet sahen, also nicht aus
urcht vor der Arbeit. Die Personen zur Uebernahme dieser
rbeit würden sich schon finden. Namentlich in den Kranken⸗ kassen sei man bereit, sich der Arbeit zu unterziehen. Man bestreite, daß die Mittelstaaten die Urheber dieser Organisation durch Landesanstalten seien, aber bewußt oder unbewußt hätten 3 doch einen Einfluß darauf ausgeübt. In der Kommission ei einmal scherzhaft gesagt worden, das sei gar kein deutsches, sondern ein bayerisches Gesetz. Bei verschiedenen Landes⸗ anstalten werde die Gleichmäßigkeit in der Behandlung zweifelhaft. Das Reichs⸗Versicherungsamt, in dem man ja in ähnlicher Materie eine Reichsanstalt begründet habe, übe auch die Aufsicht über die Berufsgenossenschaften. Jedenfalls würde die Reichsanstalt die Sache ebenso gut, wenn nicht besser machen, als die Landesanstalten. Man halte die bureaukratische Organisation nicht für ein Unglück. Ja, die Herren gingen immer von dem Gedanken aus, daß die Sache so gemacht werden mirsse, wie in dem Entwurf vorgeschlagen sei, und von diesem aus müsse es allerdings bureaukratisch gemacht werden. Man könne aber eine Organisation finden, die eine bureaukratische Verwaltung ausschließt. Der Staatsfekrelar warne vor einem eichsbeamten. Ob man aber die Beamten Reichs oder Landesbeamte nenne, sei doch gleichgültig. Geschulte Beamte seien allerdings im Bureau als Bureauvorsteher und Sekretär nothwendig. Aber für das, worauf es eigentlich an⸗ komme, für die Entscheidung über die Invalidität brauche man keine bureaukrgtisch geschulten Beamten. Der Herr Staatssekretär freute sich ja selbst, daß bei den Berufsgenossen⸗ schaften die meisten Arbeiten in ehrenamtlichen Stellungen gemacht würden, und was bei den Berufsgenossenschaften nig n sei, wäre auch hier bei anderer Organisation möglich. Aber alle diese Versuche scheiterten daran, daß eine geschlossene chr hen die Sache in vier Wochen fertig machen wolle. Er habe bereits in der Kommission beantragt, die Krankenkassen zu dieser Versicherung heranzuziehen. Der Einwand, daß nicht alle unter dieses Gesetz fallende Personen in Krankenkaffen versichert seien, ließe sich dadurch beseitigen, daß man neben den Krankenkassen für die industriellen Arbeiter die landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften für die land⸗ wirthschaftlichen Arbeiter heranziehe. In erster Linie müßten die land- und forstwirthschaftlichen Arbeiter in einer Ver⸗ sicherungsanstalt der landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften untergebracht werden und alle Uebrigen bei der Versicherungs⸗ anstalt, welche durch Verbände der Krankenkassen gebildet werden könnte. In der Kommissien sei auch die Frage ernst erwogen worden, ob man nicht einfacher die ganze Versicherung durch Steuerzuschläge möglich mache, sodaß aus der Reichskasse Jeder, der Invalide wird, unterstützt werden könne, aber dann müßte man erst den Antrag Bebel wegen der Reichs⸗-Ein⸗ kommensteuer annehmen. Die Vorstände der Krankenkassen in Rheinland und Westfalen, also einem [. industriereichen Bezirke, hätten sich in einer Versammlung, vom J. Oktober vorigen Jahres bereit erklärt, die ganze Arbeit zu überneh⸗ nehmen und auch auf den Reichszuschuß vollständig zu ver—⸗ ichten. Die Personen in den Vorständen der Krankenkassen e. in Folge ihrer Fachkenntniß zur Beurtheilung der Lage am besten im Stande, und die Befürchtung, daß die Ver bände der kleinen Kassen nicht stark gen u, und nicht in, eien, könne ausgeschlossen werden durch die Rückversicherung
er Verbände unter einander, und wenn man wolle, könne ja auch das Reich noch Garant sein. Bei einer solchen Orga⸗ njsation würde auch das äußerst bedenkliche Markensystem fortfallen, und schon deswegen allein könne man auf diesen
Gedanken eingehen. der Anträge Duvigneau und Bebel
Unter Ablehnun / wird die hon nern ast?tg angenommen. Für die Anträge
Heer von
Lohren und Schultz Lupitz; von den Nationalliberalen stimmen gegen den Antrag Duvigneau die Abag. von Fischer, Sedl⸗ mayr, Keller (Württemberg), Hoffmann (Königsberg), Keller l — Wunnerlich, Burkhardt, Feustel und Stöcker (Rothenburg). Die §§. 31 —35, welche weitere Bestimmungen über die Einrichtung der Landesanstalten enthalten, werden ohne De⸗ batte genehmigt. ;
Nach 3. Z6 sollen die Geschäfte des Vorstandes wahr⸗ genommen werden von einem oder mehreren Beamten, welche von der Landesregierung oder dem Kommunalverbande ernannt werden sollen. Die Beamten bedürfen, sobald sie nicht von der Landesregierung ernannt sind, der Bestätigung derselben. Abg. Fritzen beantragt, die Vorschrift, betr. die Bestäti⸗ gung bu streichen. . a g. Rickert beantragt, nur den ersten mit dem Vorsitz betrauten Beamten zu ernennen, die übrigen durch den Aus⸗ schuß der en ufer wählen zu lassen; für beide Fälle aber die Bestätigung auszuschließen.
Abg. Fritzen begründet seinen Antrag damit, daß das Bestätigungsrecht der betreffenden Beamten durch die Behörde ein Eingriff in die Selbstverwaltung der Provinzialverbände und auch in die Partikulargesetzgebung sein würde. Soweit der Antrag Rickert diese Bestaͤtigung gleichfalls ablehne, stimme er dafür; im Uebrigen sei derselbe unannehmbar, weil auch z . Eingriff in die provinzialständische Verwaltung ent⸗ alte.
Abg. von Bennigsen kann auch kein Bedürfniß für die Bestätigung der Beamten entdecken, da die von dem Kom⸗ munaglverband gewählten Personen die nöthigen Eigenschaften für ihr Amt besitzen würden, und bittet, den Antrag Fritzen anzunehmen.
Staaissekretär von Boetticher erklärt, daß der Bestim⸗ mung über die Bestätigung der Beamten der Gehanke zu Grunde gelegen . daß den Versicherungsanstalten doch sehr wichtige Funktionen übertragen werden könnten, und eine Garantie für die Tüchtigkeit der Beamten nothwendig sei. Es liege aber kein Grund vor, mit besonderem Eifer auf die Aufrechterhaltung dieser Bestätigung zu dringen, wenn der Wunsch nach Beseitigung gehegt werde.
g. Bebel erklärt sich für die Anträge und macht ferner darauf aufmerksam, daß die Betheiligung der Arbeiterver⸗ treter im Vorstande nicht obligatorisch sei, während es beim Ausschuß der Fall sei.
Geheimer Rath von Woedtke erklärt, daß es nicht räth— lich sei, die Theimnahme der Arbeitervertreter an den Vor⸗ standsarbeiten obligatorisch zu machen, weil eine solche Mit⸗ . 6 Arbeiter unter Umständen ihrem Berufe entziehen
nnte. ̃
Abg. Schmidt (Elberfeld): Nur der Vorsitzende des Vor⸗ standes sollte von der Landesbehörde oder dem Kommunal⸗ verband ernannt, die übrigen Vorstandsmitglieder von den Vertretern der Versicherten und Unternehmer gewählt werden. Nach der Fassung des 8. Z6 könnte es scheinen, als ob die Vertreter der Arbeiter und Unternehmer nur eine herathende Stimme im Vorstande hätten, was aber nicht beabsichtigt sei. Die staatliche Aufsicht sei genügend durch den Staatskommissar gesichert. Die Arbeiter würden auf Grund ihrer praktischen Erfahrung besser entscheiden können, als bureaukratische be⸗ zahlte Beamte. Ohne ö,. Antrag würde die Arbeiter⸗ betheiligung nur eine dekorative Bedeutung haben, wie über⸗ haupt die Theilnahme der Arbeiter an unserer sozigl⸗ . Gesetzgebung der schwächste Punkt sei. Die
egierung habe zu den Arbeitern nicht das . Vertrauen. Die Freisinnigen würden eventuell für den Antrag Fritzen stimmen; er bitte aber, den Antrag seiner Partei anzunehmen.
Staatssekretär von Boetticher:
Der Herr Vorredner hat den verbündeten Regierungen Gründe untergeschoben, die sie auch nicht entfernt gehabt haben. (Suruf links.) Ich möchte wissen, mit welchem Recht diese Behauptung bestritten werden kann mir, der ich doch die Entwickelung der ganzen Gesetz= gebung erlebt habe, und der ich mich persönlich, wie auch meine sämmtlichen Kollegen im Bundesrath, durchaus frei weiß von irgend welchem Mißtrauen gegen die Arbeiter. Kommen Sie uns mit dem Nachweis, daß in irgend einem Organ, welches hier geschaffen werden soll, die Arbester zweckmäßig und nothwendig verwendet werden können und müssen, so werden Sle keinen Wizerstand bei uns finden. Würden Sie untz den Nachweis liefern, daß es beispielsweise zweckmäßig ist, obli⸗
atorisch in den Vorstand Arbeiter aufzunchmen, so verspreche ich
bnen, daß der Aufnahme von Seiten des Bundetraths auch nicht das seiseste Hinderniß entgegengestellt werden soll. Id, weiß nicht, wie die Herren dazu kommen, den Regierungen immer den Vorwurf des Mißtraueng gegen die Arbeiter zu machen, den Regierungen, die eben mit dieser Gesetzgebung die Initiative ergriffen und jede Gelegenheit benutzt haben, um dem Arbeiter zu einer Vertretung zu verhelfen, auf die er Anspruch hat. Wer hat denn vor uns daran gedacht, den Arbeiter hineinzuziehen in die Organisation der Kranken und Unfallversicherung, wer hat das gethan? Ist das etwa vom Reichstage ausgegangen? Nein, meine Herren, das ist von den ver⸗ bündeten Regierungen ausgegangen. Also, ich bitte doch, diese Vor ⸗ i. zu unterlassen, die wirklich jeder thatsächlichen Unterlage ent ehren. Von dem Herrn Vorredner wird die Vorschrift des 8. 36 nicht in dem Sinne aufgefaßt, wie sie von den verbündeten Regierungen angenommen ist. Meine Herren, wir haben unterschieden die verwal⸗ tenden Organe der Alters- und Invaliditätzversicherung und die be— schließenden Organe der Alters. und Invaliditäteversicherung, und wir daben damit, glaube ich, einen ganz praktischen und 6 Unterschied gemacht, daß wir die Verwaltungsorgane mit solchen Kräflen ausgestattet haben, bei denen die Bürgschaft besteht, daß sie zweckmäßig verwendet werden, für die beschließenden Organe aber eine Vertretung der Interessenten angeordnet haben, welche paritätisch und gleichmäßig die Wahrung der Interessen der Arbeiter und der Arbeit geber übernehmen wird. Jttzt ist uns, nachdem wir auf Grund dieser Unterscheidung und auf Grund, diesen . dazu übergegangen waren, den Vorstand ausschließlich aus Beamten zu komponiren, im weiteren Verlaufe des Nachdenkens die Erwägung gekommen, Daß es für die Versicherungkanstalt und für den Vorstand von Interesse sein könnte, zum Nutzen der en, . ihrer Geschäfte auch andere Per⸗ sonen als die eigentlichen Berussbeamten zujuzie ben. Deshalb haben wir die Bestimmung aufgenommen, daß durch Statut angeordnet werden kann, daß auch gndere Personen, besoldete oder unbesoldete Arbeitgeber oder Arbeiinehmer, daran theilnehmen. Wenn Sie sich. meine Herren, an den Worten Arbeiter, Arbeitgeber oder Versicherte stoßen, dann bitte ich Sie, streichen Sie dieselben. Wir haben nicht die Abficht gehabt, in diefem Verstande dadurch eine Vertretung der Arbeiter und Versicherten zu schaffen. Wenn wir die Absicht gehabt hätten, dann hätte der Or Abg. Bebel mit seinem Vorwurfe Recht gehabt, daß wir nicht gleichzeitig bestimmt haben, daß diese Ver tretung eine gleichmäßige n n für die Arbeiter und Arbeitgeber ein 6h. Was wir gewollt haben, ist einfach das, daß wir der Ver. herungsanstalt das Recht haben beilegen wollen, in den Vorstand auch
Ver onen aufzunehmen, von deren Theilnahme an den Vorstands⸗
Vorstand hineinzuwählen und denselben beispielsweise die Kontrole und Prüfung der ärztlichen Gutachten, welche an den Vorstand eingehen, zu uberwe en Affe. es hat uns ganz fern gelegen, hier eine Vertretung der Arbeitnehmer zu schaffen, sondern wir haben den Versicherungsanstalten bloß die Befugniß geben wollen, hineinzuziehen, was sie an Hülfskräften für Erledigung ihrer Gesch fte nützlich er⸗ achten. Wollten Sie eine solche Vertretung der Arbeiter und Arbeit ˖ geber in den Vorstand beschließen, die dann allerdings — daria stimme ich mit dem Hrn. Abg. Bebel überein — eine partfätische sein müßte, so würden Sie damit meines Erachtens gegenüber der Vertretung, die sonst bereit? geschaffen ist, etwas Ueberflüssiges thun und Sie würden die Geschäfte des Vorstandes nicht fördern, sondern Sie würden sie hemmen. Weiter aber würde es unter allen Umständen un⸗ thunlich sein, nach dem Vorschlag Rickert und Genossen die Wahl dieser Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vom Ausschuß vornehmen zu lassen. Meine Herren, die Sache liegt so: das größte Interesse an der e, en,. des Vorstandetz hat der Propinzialverband. Wenn ie also in den Vorstand, und zwar in einer Zahl, welche dazu führen wüde, die von der Provinzial verwaltung i el, Beamten ju i en fn wenn Sie in dieser Zahl Vertreter der Arbeiter und Arbeitgeber Hlneinnehmen wollen, fo können Sie unter UÜmständen nicht allein dazu kommen, daß diefe Elemente störend wirken, sondern diese Elemente können auch geradezu finanziell nachtheilig wirken; denn diese Herren haben schließlich nicht das Interesse — und das lebhafte Interesse an der finanziellen Geschäftsgebahrung des Vor⸗ standes, wie es die Provinzialverwaltung haben muß. Ich komme zum Eingange meiner Bemerkungen zurück. Der Vorstand ist das verwaltende Organ; deshalb besteht er aus Beamten. Es soll ihm nicht die Befugniß benommen werden, die Hülfeträfte heranzuzlehen, welche nach der Auffasfsung des Statuts die Verwal⸗ . bedarf, um ihre Zwecke zu fördern. Also es hat nicht eine politische Absicht dieser Bestimmung zu Grunde gelegen, sondern einfach eine Rücksicht der Zweckmäßigkeit. Ich bitte Sie deshalb, in diefer Beziehung es bei dem vorliegenden Entwurf zu helassen und den Antrag der Hrrn. Abgg. Rickert und Genossen abzulehnen. Abg. Struckmann tritt für den Antrag Fritzen ein. Abg. Bebel: Wenn man einmal den glrbeit eber in den Vorstand ziehe, dann müsse man billigerweise auch den Arbeiter in denselben einführen.
Staatssekretär von Boetticher: . Der Herr Vorredner hat den 5. 40 nicht richtig aufgefaßt. (Zuruf des Abg. Bebel) — Ich bitte um Verzeihung! — Die Sache liegt einfach so: 5. 40 sagt, daß durch das Staint eine Bildung des Aufsichtsraths angeordnet werden kann. Ein Aufsichtsrath muß ge⸗ bildet werden, wenn nach den Statuten dem Vorstande Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten nicht angehören. Ich meine, daraus folgt, daß zunächst Sache des ö welcher üer das Statut zu ,. hat, ist, zu prüfen, ob ein solcher Aufsichtsrath gebilbet werden soll, und daß ein Zwang zut Bildung des Auf⸗ sichtsraths nur dann besteht, wenn dem Vorstand keine Vertreter der Versicherten oder Arbeitgeber angehören.
Also, wenn der Wunsch des Hrn. Abg. Bebel sich nicht erfüllt, daß in dem Vorstande Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber sich befinden, dann muß ein Aufsichtsrath gebildet werden, und in diesem Aufsichtsrath mussen nach weiterer Vorschrift des 5. 40 die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichmäßig vertreten sein. (Zuruf links.) — Ich bitte um Verzeihung! Es steht nicht da oder‘, son⸗ dern es steht da und Versicherte. Also wenn kein Versicherter im Vorstande ist, muß die Bildung eines Aufsichtsraths erfolgen.
Weiter aber mache ich darauf aufmerksam: Wer e e gt denn das Statut? Das Statut beschließt der Ausschuß. Wer ist im Ausschuß vertreten? Die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer zu gleichen Theilen. Wenn also die Frage entsteht nach der Zuweisung von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern an den Vorstand, so wird ganz naturgemäß jede Partei, sofern sie überhauyt ein Interesse daran nimmt, vertreten . sein, darauf hinwirken, daß diese Vertretung eine gleich starke ist. Aber ich wiederhole: es handelt sich hier gar nicht in erster Linie um eine Vertretung im Vorstande; die Vertretung der Arbeitgeber und Arbeit ⸗ nehmer ist im Ausschuß und eventuell im Aufsichtsrath gegeben. Es handelt sich hier vorzugsweise darum, die Möglichkeit zu schaffen. daß . den Berufsbeamten, welche das Geschäft besorgen, auch noch andere nützliche Kräfte herangezogen werden können.
Darin gebe ich dem Hrn. Abg. Bebel nochmals Recht, daß zu seinem Mißberständniß Veranlassung gegeben hat die Fassung des S 36 in den Worten „Arbeitgeber oder Versicherte. Streichen Sie 36 e nach dem Antrage des Abg. Struckmann, dann ist
es klar.
Abg. Schrader: Nach den Motiven solle es sich bei diesem Paragraphen um eine Vertretung der Betheiligten, und nicht um die Zuziehung anderer er re handeln. Man sehe, die Urheber des Gesetzes seien sich selbst nicht im Klaren. Er für seine Person gehe noch weiter als Bebel, indem er event. die Arbeiter im Vorstande besolden wolle. Der Auffassung aber möchte er entgegentreten, daß die Verwaltung in diesem Gesetz ein Theil der Selbstverwaltung sei. Davon stehe nichts in dem Gesetz, daß die Kommunalbeamten die Geschäfte der Versicherungsanstalt als kommunale Geschäfte trieben.
Abg. Singer beantragt, daß für den Fall der Einberufung von Arbeitgebern in den Vorstand auch die Versicherten in gleicher Zahl gewählt werden sollen.
Der Antrag Fritzen wird einstimmig angenommen, und 9 dieser Aenderung der 5. 36 unter Ablehnung des Antrages
inger. .
Nach 5. 37 wird für jede Versicherungsanstalt ein Aus⸗ schuß von mindestens 5 Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeiter gebildet. . .
Abg. Bebel beantragt, daß diese Vertreter in getrennten Wahlgängen von den Versicherten und Arbeitgebern mittels des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts gewählt werden. ;
Abg. Grillenberger: Die Mehrheit habe alle Anträge der Sozialdemokraten, welche dem Arbeiter zu seinem Rechte helfen sollten, abgelehnt. Der Arbeiter solle nur zahlen, aber nichts drein zu reden haben. Die Krankenkassen bildeten nicht die Unterlage des Gesetzes und hätten mit demselben nichts zu schaffen; es sei deshalb ungerechtfertigt, diesen Kassen, und zwar wiederum ausschließlich den Zwangskassen, das Wahl⸗ recht zu übertragen. Es geschehe nur, weil die Kassen ein⸗ mal — eien und ihre Vertreter ein Interesse hätten, im Ausschuß zu sitzen. Die Sozialdemokraten hätten auch nichts dagegen, daß der Modus der Vertretung durch Delegirte eingeführt werde, aber diese Delegirten müßten wenigstens durch das direkte, allgemeine Wahlrecht gewählt werden. Dieser Punkt gehöre zu den prinzipiellen, die die Sozialdemokraten veranlassen könnten, sich für oder gegen das Gesetz zu ent⸗ scheiden. Nach dem bisher Geleisteten hätten sie allerdings nicht die Hoffnung, daß den Wünschen der Arbeiter Rechnung getragen werde. Pech in hätten sie einen Eventualantrag eingebracht, daß, wenn man das allgemeine Wahlrecht nicht wolle, obwohl es sich bei den gewerblichen Schiedsgerichten bewährt habe, doch wenigstens die Ungerechtigkeit wieder aus⸗ geglichen werde, daß nicht die k 2 en der Zwangskassen allein das Wahlrecht erhielten. Man solle sich dieser fort- gesetzten ki , gegen die Arbeiter nicht schuldig machen und den Antrag der Sozialdemokraten annehmen.
Präsident: Er könne nicht zulassen, daß der Abg Grillen⸗
stimmen die Deutschfreisinnigen, die Sozialdemokraten, die meisten Nationalliberalen und von der Reichspartei die 6 von Eckardstein, Brauer, Holtz, Prinz Schönaich⸗-Carolath,
olche
eschöften sie einen Vortheil und Nutzen für die Erledigung ihrer Ge⸗ J . . dürfen. 89 kann mir 3 B. denken, . eine Ver⸗ sicherungẽanstalt es sehr in ih
rem Interesse findet, einige Aerzte in den
berger den Reichstag der fortgesetzten Ungerechtigkeit beschuldige.