1889 / 104 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 May 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Neichs⸗ Anzeiger

Königlich Prenßisck

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er Staat s⸗Anzeiger.

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8wW., Wilhtzelmstraße Nr. 32. GSinzelne Aummern kosten 25 .

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des Aentschen Reichs · Anzeiger

nud Königlich Rreußischen Staats- Anzeigeræ

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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104

1. Mai, Abends.

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Berlin, Mittwoch,

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem ordentlichen Professor an der Uniyersität Halle, Dr. Eduard Erdmann, den Stern zum Rothen Adler⸗ Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem bisherigen Ober⸗ lehrer an der Landesschule Pforta bei Naumburg a. S., rofessor Dr. Buchbinder, den Rothen Adler⸗Orden dritter llasse mit der Schleife; dem Geheimen Sanitäts-Rath Pr. Waegen zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem bisherigen Rektor der Altstädtischen Mädchenschule zu Königsberg i. Pr, Frischbier, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem emeritirten . Simon zu Zernsdorf im Kreise Teltow den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗ Ordens von Hohenzollern; sowie dem emeritirten Lehrer Erz zu Rentrisch im Kreise Saarbrücken, dem Bauergutsbesitzer und Ersten Schöffen Golze zu Zaacko im Kreise Luckau, dem bisherigen Schulzen Bo ewe zu Brettin im zweiten Jerichow⸗ schen Kreise, dem i n Heinrich Krämer zu Dautphe im Kreise Biedenkopf und dem früheren Poligzei= Sergeanten Julius Saeger zu Aken a. E. im Kreise Kalbe das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deuntsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Konsul in Kairo, Br. Reitz, zum Konsul in Tunis zu ernennen geruht.

Der Marine⸗Intendantur⸗-Registratur⸗-Assistenn Wien ist zum Geheimen Registrator in der Kaiserlichen Marine er— nannt worden.

Bekanntmachung.

Einrichtung des Telegraphenbetriebes bei der Posthülfstelle in Eiche. Am 1. Mai wird die Wirksamkeit der in Eiche bestehen⸗ den Posthülfstelle auch auf den Telegraphenbetrieb ausgedehnt

werden.

Die Posthülfsstelle wird sich demzufolge mit der Annahme, Beförderung und Bestellung aller Arten von Telegrammen, mit Ausnahine von telegraphischen Postanweisungen, befassen.

Berlin C., den 30. April 1889. .

Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, Geheime Ober⸗Postrath. Schiffmann. .

j Leer wird am 27. Mai d. J. mit einer See— sch if nn für große Fahrt begonnen werden. Mit den nächsten Seesteuermannsprüfungen wird

I) in Emden am 11. Juni d. J.

I in Leer am 17. Juni d. J.,

3) in Altona am 17. Juni d. J. und

4 in Geestemünde am 24. Juni d. J. begonnen werden; mit den Prüfungen in Altona und Geeste⸗ munde werden gleichzeitig Seeschifferprüfungen für große Fahrt abgehalten.

Der im Jahre 1864 in Blackwall erbaute, bisher unter britischer Ils. gefahrene eiserne Schraubendampfer, Norge“ von 444 britischen Registertons Netto⸗Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum des im Königreich Preußen staatsangehörigen Heinrich Diederichsen in Kiel ünter dem Ramen „Con sul“ das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schfffe, für welches der Eigenthümer Kiel zum e e heren, ewählt hat, ist unter dem 18. 8. M. vom Kaiserlichen Konsulat zu New⸗ castle⸗on⸗Tyne ein Flaggenattest ertheilt worden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruhr: auf Grund des §. 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. ii 1583 (6.8. S. 196) den ieh enn n ef. ö. zu Stettin zum Stellvertreter des zweiten Mitgliedes des dortigen Bezitrksausschusses auf die Dauer seines Hauptamts am Sitz des letzteren, sowie den jetzigen Vertreter des zweiten ernannten Mitgliedes im Cenrler eschntfs⸗ zu Potsdam, Regierungs⸗Assessor Ru ff⸗ mann, zum zweiten Mügliede dieser Behörde auf Lebenszeit und den Kegierungs-Affessͤr Haeckermann zu Potadam um Stellvertreter des zweiten ernannten Mitgliedes im ge⸗ achten Vezirksausschusse auf die Dauer seines Hauptamts am Sitz des letzteren zu ernennen.

hen Allergnädigst geruht:

den Gewerhe⸗Raths⸗Assistenten Dr. Schmidt zu Dortmund zum Gewerbe⸗Rath zu ernennen

den beim Ministerium der Beamten, und zwar: den Ge und Krause, sowie dem Hauptner den Charakter als expedirenden Sekretär und Kal Geheimen Revisor Riecken ber Rath zu verleihen.

Se. Majestät der König

den bisherigen Pfarrer an Halberstadt, Siegfried Goebe ernennen. ö

Se. Majestät der König

lichen Arbeiten angestellten Registratoren Schenck men Kanzlei ⸗Direktor ei⸗Rath, dem Geheimen ) e ren, und dem Charakter als Rechnungs⸗

n Allergnädigst geruht: reformirten Hofkirche in

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zurückfolgenden Projekt auszuführen und ur rojelt

Wilhelm R.

von May bach. An den Minister der öffentliche Arbeiten.

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J Auf Ihren Bericht vom 9. d. M. will Ich hierdurch die in der Anlage zusammengestellten, vom 37. ordentlichen General-Landtage der ostpreußischen Landschaft beschlossenen zusätzlichen Bestimmungen zu dem revidirten Reglement der ostpreußischen n n vom 24. Dezember 1808 genehmigen. Berlin, den 24. April 1889. Wilhelm R. Freiherr Lucius von Ballhausen. von Schelling.

An den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und den Justiz⸗-Minister.

Zusatz zu den §5§. 47, 66, 79 ff. und 160 des revidirten

Reglements der ostpreußischen Landschaft vom 24. De⸗

zember 1808 und den Zusätzen 1, 2. 3 zu §. 47, den Zu-

sätzen 1 und 2 zu §. 66 und 239 Zusätzen 1, 2, 3 zu §. 160 a. a. O.

A. Die ren, Landschaft besteht aus drei Departements:

I. Aus dem Königsberger Departement; dasselbe ist in vier Landschaftskreise getheilt, welche gebildet werden:

I) der Landschaftekreis Schaaken aus dem Stadtkreise Königsberg

und den landräthlichen Kreisen Königsberg und Fischhausen;

2) der Landschaftskreis Brandenburg aus den landräthlichen Kreisen

Pr. Eylau und Heiligenbeil; 3) der Landschaftskreis Tapiau aus den landräthlichen Kreisen Wehlau und Labiau; 4) der Landschaftskreis Barten aus den landräthlichen Kreisen Gerdauen, Friedland und Rastenburg; II. aus dem ohrungenschen Departement; dasselbe zerfällt in fünf Landschaftskreise, welche gebil det werden: 5) der Landschaftskreis Mohrungen aus den landräthlichen Kreisen Mohrungen und Pr. Holland;

6) der Landschaftskreis Braunsberg aus den landräͤthlichen Kreisen Braunsberg und Heilsberg; .

7) der Landschaftskreis Allenstein aus den landräthlichen Kreisen Allenstein, Ortelsburg, .

8) der Landfchaftskreis Neidenburg aus den landräthlichen Kreisen Neidenburg und Osterode;

9) der landschaftliche Kreis Marienwerder aus dem zur ostpreußi⸗ schen Landschaft gehörigen Theile des westpreußischen landräth⸗ lichen Kreises Rosenberg;

III. aus dem Angerburgfchen Departement, welches aus sechs ,,, besteht, denen folgende landräthliche Kreise zu⸗ gethe nd:

10) dem landschaftlichen Kreise Memel: die landräthlichen Kreise Memel und ö

11) dem landschaftlichen Kreise Tilsit: die landräthlichen Kreise Niederung, Tilsit und Ragnit;

12 dem landschaftlichen Kreise Gumbinnen: die landräthlichen Kreise Pillkallen, Gumbinnen und Stallupönen;

13) dem landschaftlichen Kreise Insterburg: die landräthlichen Kreise Insterburg, Darkehmen und Goldap; .

14) dem landschaftlichen Kreise Oletzko: die landräthlichen Kreise Oletzko, Lyck und Johannisburg; .

15) dem landschaftlichen Kreise Seehesten: die landräthlichen Kreise Angerburg, Loetzen und Sensburg.

B. Veränderungen jolcher Gemeinde. und Gutsbezirksgrenzen, welche zugleich Grenzen landräthlicher Kreise , ziehen auch für die landschaftlichen Verhältnisse die Veränderung dieser Kreisgrenzen und, wo die Grenzen des landräthlichen Kreises und die des Landschafts⸗ kreises zusammenfallen, auch die Veränderung der Grenzen des Land⸗ schaftgkreises ohne Weiteres nach sich.

Diefe Veränderungen der Grenzen der Gemeinde⸗ nd Guts

zum Konsistorial⸗Rath zu * .

bezirke, sowie der landräthlichen und der landschaftlichen Kreise treten für landschaftliche Verhältnisse nur ein, wenn sie: a, entweder eine aus §. 3 al. 3 der Kreisordnung vom

15. Dezember 1872 sich . Folge sind,

oder ö

b. eine Folge solcher Veränderungen landräthlicher Kreisgrenzen sind, welche durch Zulegung oder Abtrennung einzelner Guts oder Gemeindebezirke zu oder von den bestehenden landräthlichen Kreisen entstehen.

Werden die Grenzen eines Kirchspiels von denen eines land— räthlichen Kreises durchschnitten, so bleibt es der Generallandschafts⸗ Direktion vorbehalten, gemäß Rr. 8, 9, 10 des Zusatzes 5 zu 5. 134 des revidirten Landschafts⸗Reglements vom 24. Dezember 1868 die Zahl der Kirchspielstimmenführer für einen jeden Theil eines derartig getheilten Kirchspiels zu bestimmen, .

G. Jeder der 15 Landschaftskreise wählt einen Landschaftsrath, welcher den ihn wählenden Kreis in den landschaftlichen Kollegien repräfentirt. Jußer dem Landschaftsrath wählt jeder Landschafts- kreis gemäß S§§. 79 ff. des revidirten Landschaftsreglemnents vom 24. Dezember 1808 Kreisdeputirte.

Zum Generallandtage wählt jeder der 15 Kreise 3 Abgeordnete und JZ Stellvertreter derselben und zwar Inhaber von Virilstimmen.

Die Stellvertreter sind zunächst der erste, dann der zweite und dann der dritte, jeder in besonderem Wahlgange zu wählen und in . Reihenfolge vorkommenden Falls zum Generallandtage einzu

erufen.

B. Die Einrichtung der neuen Landschaftskreise und alle für die gesammte Üeberführung der alten in die neue landschaft liche Kreizeintheilung und Kreisverwaltung nothwendigen Anord- nungen werden der Generallandschafts Direktlon aufgetragen; dieselbe hat darauf zu sehen, daß nicht alle Landschaftsräthe gleichzeitig aus den landschaftlichen Kollegien ausscheiden, und daß die Durchführung der neuen Kreiseintheilung möglichst befchleunigt wird.

Die Gier nen e fte Cr ton, soll nicht , . sein, den Ablauf der in den galten Landschaftakreisen laufenden Wahlperioden abzuwarten und die Befugniß haben, die Dauer der ersten Wahl=

periode in jedem neuen Tandschaftskreise innerhalb eines drei Jahre nicht übersteigenden Zeitraumes festzusetzen. 9

E. Die §5§. 47, 66, 79 ff. und 1560 des revidirten Reglements der ostpreußischen Landschaft vom 24. Dezember 1808, sowie die Zu⸗ sätze 1, 2, 3 zu 8 47, die Zusätze 1,2 zu §. 66 und die 3 1, 2, 3 zu §. 166 a. a. D. werden aufgehoben, soweit sie den Bestimmungen zu A bis D widersprechen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Dem Lehrer an der Kunstgewerbeschule des Mitteldeutschen Kunstgewerbe⸗Vereins zu Frankfurt a. M., Bildhauer und Ciseleur Wilhelm Widemann ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden. ö

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Dozenten für Maschinen⸗Ingenieurwesen an der Königlichen Technischen Vc chi zu Aachen, Königlichen Negierungs⸗Baumeister ernhard Salomon ist das Prädikat Professor“ beigelegt worden.

Die Wahl des Oberlehrers am Gymnasium zu Elberfeld, Dr. Spangenberg, zum Rektor des Progymnasiums und Real⸗Progymnasiums zu Neumünster ist bestatigt worden.

Evangelischer Ober⸗Kirchenrath.

Dem Konsistorial⸗Rath Goebel ist die Stelle eines geist⸗ lichen Raths bei dem Königlichen Konsistorium der Provinz Westfalen verliehen worden.

Abgereist: Se. Excellenz der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministerlums, Staatssekretär des Innern, von Boetticher, nach der Provinz Schleswig⸗Holstein.

Per sonalver änderungen.

Königlich Prensßische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Im aktiven Heere. Berlin, 25. April. v. Blumenthal,

r. Ct. vom 1. Hannov. Drag. Regt. Nr. 9, dessen Kommando zur efandtschaft in München um ein Jahr verlängert.

Weimar, 2765. April. v. Mischke, Gen. Lt. und Inspecteur der Kriegöschrlen, unter Belassung in dem Verhältniß als General⸗ Adjutant Sr. Najestãt des Kaisers und Königs, zu den Offizieren von der Armee a v. Brauchitsch, Gen. Major und Ab- theilungsches im Mlletärkgbinck, unter Helaffung in dem Verhältniß als General à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs, zum Ir gen der Kriegsschulen ernannt. v. Fran ois, Ser. Lt. vom;

nf Regt. Fürst Leopold von Anhalt ⸗Dessau (1. Magdeb.) Rr. 25. unter Steilung à la suite des Regts., bis auf Weiteres zur Dienst leiftung bei dem Auswärtigen Amt kommandirt.

Nöniglich Bayerische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und ,,, m aktiven Heere. 25. April. Dippert, Major, bisher

C6 F TW a suite des 9. Inf. Regts. Wrede und kommandirt zur Dienst ·