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h z i j . 9 9 der Sicher und Schriften ermächigen. n h ne inen Kenossen findet in 5.664 In dali z gabellstreckung gegen einen n ; Statut die Gewinnvertheilung ausgeschlossen 2 z l S z Siebenter Abschnitt. Gemäßhes' der. Civllprozeßordning auf Grund einer voll 6. 9) . ben während des hierfür . eitraums 9 el en l 5⸗ n ll kr Un onig ĩ rel ĩ en lu 8⸗ ze iger. aus der Berechnung statt. 6 M be Anwendung, daß an Stelle . 687 der Civil⸗ G63 bis 75 mit der Maßgabe Anwendung, . ö — . zngi ; atz? j . mie e, . i ung ber Genossenschaft auch im Falle welchem das Konkuräverfahren anhängig ist, und, wenn der a need i enn de n e nen, 266 6. k min⸗ (Schluß aus der Grsten Beilage) wenn nach dem Zeitpunkte, mit welchem die Ve der Ueberschuldung statt. ; ] 5 g ö. erichte zugewi aft ist die Eröffnung des das Landgericht auaschließlich zuständig, lan! auszustellen; . . ist, eine Zahlung gelelstet wir sichtlich des 6 zupewiesen. a, . , e in gn Vertheilung des Ver⸗ Bezirk be Konkursgerichts e. . 951 n e n, , m, n. n n l . Dunhh dig Bestimmungen ber ss 12, 123 mird die Ein. LÜben Zahlung geleistet wird, rücksichtlich des Erfatzes der 8. 10. mögen nicht vollzogen ist. n d bei de der Gläubiger⸗ ist zu veröffentlichen. liebenen Genossen nicht berü ĩ sind das 92. Die eingezogenen Beträge sind bei der von der Gläupig 115. der nicht berührt. nicht aufgehoben, daß die Handlun . finden au Genossenschaftgregister Anwendung. Sobald die Zahlungsunfähigkeit der Geno enschaft ein ⸗ versammlung bellen nen Stelle (Konkursordnung §. 120 zu Sobald sich bei ber 9 . ergiebt, daß das . w . 38 der letzteren sind den Ausgeschiedenen Hereralbersamnilunn ee ih ndlung auf einem Beschlusse der Die Eintragungen sind durch den . Reichg anzeiger li Befriedigung oder Sicherstellung der saä r, 9 ben 104. ñ : ; äammtii 898 19. Für die 86 3 estimmen, fiürr kleinere Genossenschaft ,,, , f nen nm; , ,, , m,, , ,,, , , , K ö §. 137. 148. den Konkursverwalter zu richten. Sie findet nur binnen der ö ensc nit unbesch
16 — Mitglieder des Vorstandes sind der, Genossenschaft Rotbhfrist eines Mongts seit Verkündung zr Entscheidung und berufen. we Auflhsang besghlossen wizn, sz ke ö t. i J, . e,, . , . , r. 24 e, . Liqui⸗ nach ane des §. 32 verpflichtet dem Termine G 100 geltend an. at ober ohne sein Ver- gleich die im 8. 97 voin , n win aan herbeizuführen. Bei Genossenschasten ni beschrnkter Haftpflicht darf die Vertheilung' des Genossenschastsvermbgeng im Jalle d ö an? einzureichen. oder in beglaubigter Form
. ürtheil wirkt für und gegen w der Geschäftgantheil sein. Dasselbe gilt von dez Umwandlung einer Gengssenschast Absaß 2, s de, 8 Sz Aibsatz 2 vorgeschrie benen A nn, . nan dg a g ü üsfen R n . nee e l . nden ih hl Die Haftsinnme muß bei Errichtung der Genossenschaft nit zunbeschrünhter Haftpflicht ader, mii b e lr * und ki ae d müssen. auch zu 2. e g , 3
Se 6 3 ) 1 ; ;.
Zu dem Antrage auf Eröffnung des Verfahrens ist außer 106. —
den
itrt den 1 Gläubigern derselben nach Maßgabe des Gesetzes mit ihrem 3 wm e nachsolger, sowie die Gläubiger der Genossenschaft zur Einsicht J der Konkursverwalter ohne Verzug die Beiträge von Din ges rm de ufer i t e B E i 1 a 9 E i i Entscheidung und eines Auszuges a und Haftpflicht der Genossen. srectzereß ene gder Ruf das Hlubscheiden der Genossen bie Sestimmungen in den . — Kontur verfahren und daf t f K 112. Berlin, Freitag, den 10. Mai 1889. Das er,, — ang im Falle der Zahlungs⸗ . zu er — w ; z 5 t, . ö pflichtung ĩ . Streitgegenstand zur Zuständigkeit der . e n. 6 destens dre Wochen vor dem Quartalaschluß erfoigen mu 8 191 ßum Antrag auf zr ffnung des Kon urs verfahren eheackeeten Einführungsgesetzes mms Gerichts verfassungs gesetze dem Neichs⸗ ziehung des Nachschtsse von den in der Genossenschaft ver— Die Ersatzpflicht wird den Gläubigern gegenüber dadurch an . in Artikel ix big 14 des Handelsgesetz⸗ tritt, hat der Vorstand die Eröffnung des Kon , . hinterlegen oder anzulegen. 0 Vern dor ll der Genossenschast eln chli des Reservefonde isteten Beiträge zu erstatten, sobald die bekannt zu machen. Die anderen Blätter hat das Gericht zu ; mn. Die Klage i en augreich 3. Laufe des Jahres aufgestellten Bilanz leberschuldung sich rechning im Wege der Klage anzufechten Die Klage ist geg 6 faffung, ob die Genossenschast ausgelöst werden soll, zu III. Für Genoss h mit beschränkter Cine Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht kann Die Anmelungen jum Genossenschaftaregister sind durch zum Erfatz einer nach diesem Zeitpunkte geleisteten Zahlung nur lusoweit stgtt, als der Kläger den Anfechtungsgrund in Für den Fall, daß Die Klusprüche ac Grund der vorstehenden Bestinmungen schuldzn gel zr nh neden nn alle bei⸗ In Falle des kenne e e sind neben der Ge⸗ daftsunnmmgn dei einzeinen Genossen (G3 2) muchl niedrigen alg lösung nsasgeben sind (8. 80 Absatz 2. 8. 83s Aba 1 bis 3 Die in s. 16, Rs, . Absatz 2. 8. 49 Absatz 4, & 61 ; durch das Statut desthnmmt werden. Die Vestimmulg oder schußzssicht in eins solche mil beschfänkter Haftpflicht einer jeden Zweigniederlassung erfolgen. onkursgläubigern jedes Mitglied des Vorstandes be⸗ Die Klage ist ausschließlich bei dem Amtsgerichte zu er⸗ verhaftet, we 6.
K ö 1 ö /// / ?
un diese an ihren bei der Schlußvertheilung eine Abänderung derselben ist zu veröffentlichen (33. 12, 16). Die Vorschriften im 5. 127 Absatz 2 sinden entsprechende Für den Eintritt der in z 13, 5. 16 Absatz 4 eben, welches die Berechnung 8136
chti fuͤr volstreckbar erklärt hat. ö ur ge mig s 149) berücksichtigten Forderungen bei der⸗ ih
rechtigt. a m . ; undliche Verband ersolgt nicht vor Ablauf der be⸗ elben erleiden. . ; . Zu einer Erhöhung. der Haftsumme bedarf es einer 8. 13. in · vnn inden er mene, de ten;
ist 3 — . e 6 i eben gl e ‚ g en dige rigen 1 * zur i ,, , , . . y , — aa. , . in der ,. 6 in n, 7 ö. einer Genossenschaft won der er 5. 62. J
3 5 ge eden. Das Gericht hat die itigen Verhandlung und Eutscheidung zu Verhihdenß '. eg , n r ĩ fischien cken (zenossen. Das Statut kann noch andere Er. Kl alle schtg nnen dicchschißbflicht in Fine ,solche mit iihex on der Eintragung eines beltretenden Genossen, ber . h . . M duda daun §. 97 gleichen eigt * Streltgegenstand eines Prozesses die sonst: Knngn Hie 632 . h . wor sordernisse aufstellen. 3 schräulter Haftpflicht oder einer Genossenschaft mit beschränkter ie,. oder Vormrküng des Augtrüits, ber Aus schlicßumng. . e . . sür die ö Justandigkeit der Amtsgerichte geltende die einzelnen Gendssen in pruch ‚ 8. 127. Haftpflicht in eine solche mit unbeschränkter Haftpflicht oder oder des Todeg, von Genossen, sowie von ber Ciniragung
. n, z ; ; inre r Theilung zusteht. Si 8 r 2. it unbeschränkter N dar n zeit Gesche s u * ; ; k. e ofern dme Partei in einem letzteren die Einrede der Tbei n Eine Herabsetzung der? Haftsumme kann nur unter mit unbeschränkter Nachschusthflicht bedarf es einer Mehrheit weiterer, Geschäftaantheile in dle Lifte der Geno er Eröffnungsantrag kann nicht aus dem Grunde ab⸗ Summe, fo bal das Gericht, sofern eine Pe abe Forderungen, 2 m Prufungetermine von Beobachtung der n n ne , wel n fine ier von dre Vierthellen den in der Generglbersanhnlunn , . Gericht (9. 10) dem Hh n einer 8 98
. Il, ils vorgesehenen Wirkungen enischeidei die ö
ᷣ . en de rfabr = ; „der Verhandlung zur Oauptsache darauf ꝛ ᷣ a U i ewiesen werden, dal einge den Kosten * nm, n, solchen e, mn. . li Streitsachen an das dem Vorstande oder den Liquidatoren nicht ausdrücklich be⸗ theilung des Genossenschaftsvermö int alle der Ruß,. nenen Genossen. Das Statut kann noch an E r zur Berichtigung ber do — tthei prechende Konkursmasse nicht . sei. . ö 3 e. idle oe nde in Aunspruch genommenen en al i * z ö . 9 39 19 61 nun ö. andere Erfordernisse nach, . ö ; rt geführten Liste Miütheilung zu TVS d* ꝛ 1 dem h — s et di fortige Be de Geno — 9 irden. ; z ; Die Anmeldung des Herab 16bese Henossen⸗ 8. 139. mgleichen —ĩ . = Durch die Eröffnung bes Konkursverfahrens wird die peisen dan ef e . m n,, w Das rechternastige Urthell, welchen in dem Prozeß ber kale e olg d nn nf u en Die Umwandlung (88. dig 13s) ist auch gegentiber den nosse o. nl br. l nnn 4 1 Genossenschaft aufgeloͤst. . 6 6 s eine im Prüfungstermine von dem Vorstande oder den ezechneien Jahres. Milt der ÄAnmelhung find' die Bekannt vor der Eintragung des Beschlusses in das Genossenschafttz dem Genossenschaftsregister einer jeden Zweigniederlassu 8 d.. ; erzhalich 26 der Beschluß rechtskräftig, so gelten die Streitsachen Liquidatoren bestrittene Forderung für oder gegen dieselben machungen des Beschlusses einzureichen. Zugleich hat der register aus der Genossenschaft Auggeschiedenen . mitzutheilen. . * Die Erbffunng des önkur derben R 2 nn als Kl den Tandgerihte anhängig. Die im Verfahren bor ergehl e , 2 fahren streitig ge⸗ Vorstand die schriftliche Versicherung abfügeben, daß die Muté Fallen den llmmnndlung eint Genossenschaft mit 5. 13. in das Geno enschastsregister einzutragen. Die Eintragung dem Amtsgerichte erwachsenen Koösten werden as Theil der In Ansehung einer im Kon 6 r oh en nl ; Gläubiger, welche sich bei der Genossenschaft gemeldet und unheschräntter Nachschußpflicht können dieselhen für die Ver— Gegen die Entscheidung über Anzräge auf Eintragung in wird nicht bekannt gemacht. g . 8 rwe bene Kosten behandelt und gelten dliebenen Fordern ng lan, * 1 d 11 ge. gestellt der Herabsetzung nicht zugesimmt haben, befriedigt oder sicher? bindlichleiten der Genossenschast nicht in Anspruch genommen das Genossenschaftsregister oder die Liste der Genossen oder Bei der Eröff des Verfahrens ist von dem Gerichte Als Kosten einer Mnstanz. 2 Verurtheilung der nr n . gestellt sind. ö 6 . ihr Ausscheiden früher als J, wn. Monate ö in der letzteren finden die Nechtamüttel statt, . ki der Crösnung des . an ren Die Glaudigerversamm. Die Vorschrüsten der Civilprozeßordnung S S8. 88 4 der Gu * en Die eingelnen Gendssen 8. 128. vor den Eintragung erfolgt ist. . Falle der Umwandlung e gegen die Entscheidung über Eintragungen in das ein Gläubigerausschuß zu bestellen. Die J ; 23 dä lgüeonl über die Eanhtessung der Zwangsvossstyeckung uͤnd die Muf— Die Klage der 3 Veger a G run tn Durch das Statut kann die Betheiligung des Genossen Alter Genossenschaft mii , . ter Haftpflicht bleibt der dandelsregister zulässig sind — dan 2 4 . bon nen die hebung der Vollstredkungsmaßregeln finden entsprechende An— irg, n n r r ndr, ö en ,, , unter Festsehung der höchlen Anspruch gegen sie auf ihre bisherige Hastsumme beschränkt. a, 5.1 . erer Mi Mieke n. : ; Ur Ver J n n, . 3 selben, gestattet werden. — ir di chein . n 8. 79 der Kent uns Srdnung zur Anwendung. wendung. 8 106 . der in 8 lis Abfat 2 destimmien Frist. ö. ĩ Die ed n r se e, en. n n benen n n Neunter Abschnitt. gusten: ier dier n . lung n Die Generalversammlung . ohne Verzug zur Beschlußz⸗ Soweit in Folge des ndern been, 6 — — —— . nn r veröffentlichen GC. 12, 16) 1 2 ungen. , . en,, . * = erkungen . ,s d n n , e bihen Tin gon Beiträgen der zu deckende Gesammtbetrag Nechisbe z re, . . . §. 1299. . 8. 4 ng von Auslagen sindet asung darüber zu berufen G8. . 1 . — — r,. be w , des auf eine Anfechtungs⸗ schasft oder von der elken er e ee, . . . Die dastung eines Genossen, welcher auf mehr als einen . Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsraths und nach 85. 79, 80 und 80 b des ö nu eee, ge , mn! Rtglieder des Vorstandes und des Aufsi ,, nage ergehenden Urtheils oder aus anderen Gründen die Be⸗ nicht unterdrochen durch Rechtshandlungen, we ; gen er Geschastsantheil betheiligt ist, erhöht sich auf das der Jaht Liquidatoren werden, wenn sie absichtlich zum Nachtheile der ; 5. Jö62. oder andere zu bestellen sind. 98 —— abzuändern ist, hat der Konkursverwalter eine Zusatz⸗ anderen 1 — , , der Geschästgantheile ni nw e Vielfache der Daflsummie. wa nnr nnn, niß und zugleich mit Geld⸗ Die er, . n ,,. = von dem Gerichte . 3 858 : ; . ö ö Ruck sichtli Feld. kommen die Die Versa hrung lauft. A 23 96. 3. 130. rafe bis zu dreitausen ark bestraft. . 9 er in 5. 8 Abfatz 2 . Soweit die Konkursgläubiqer wegen en, . . — 8 k . bevormundete Versonen, sowig gen e n, 4 — Bevor der erste e ba gn el erreicht ist, darf die Be⸗ dale kann auf Verlust der surperiche Ehrenrechte 5 m ,, 9. w 3 . ,,, — 6 — ö Derlge Russtelleng einer Jusatzderechnung Hi erforderlichen. 3 a ö 2 e, ar ge gin 3 966 9 en 3. e en . erkannt werden. 8. 1 Hal . 6 * 684 2. 4 , . . in . ; 8 w a eder ; Suls 82 er G. , , were, wren , me h er nschaft n zugelassen erden. . . 141. ; Ordnun afen im Betra verfahrens vorhandenen Der ne. der e, . e, fall M. wiederholen. S 107. it Vordehalt des Rückgriffs gegen die Vormünder und Gleiche gilt von der Julassung zu . a r h Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsraths und zwanzig his , e: Mart ue gelle. In zee w . des edit werden aan Die Genosen verpflichtet, Nachseh Sobald mit dem Bolllage der Schlußdertdeilung (Gon Verwalter. 666 antheile. 46 Liguidatoren n mit Gefängniß bis zu einem Jahre und 6 . , ,. des Borstandes und die Liquidatoren zur * . ug 4 Gendsen, wenn nicht das kursordnung & 1) degonnen wird dat der Ronturs derwalier . Gendssen in Benaßheit des 8 U Kondars— . 8. 131. zugleich mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft, wenn in Hohn 6 im h 31 Absatz 2, 3 *. 5 46 Abjatz *., De Dach ale nd don , m, L nach Köpfen in Ergänzung oder Berichtigung den Vorschußderechnung und Soweil enden me n . Rechte der letzteren Ein Genosse, welcher auf einen weiteren Geschäftsantheil sie in den von ihnen dem Gexichte G. 10) zu machenden An⸗ 714 satz 3 und 4, 8. 82, 5. 33 Absatz 2. 3 7 Absag 1, Statut ein anderes Beitragsverhältniß festsetzt, nach Koh) ber n de eben etwa ergangenen Drag. zus beraten, wie gläubiger Defriedigen, treten sie in die Rechte der let betheiligt fein till, dat bälrübern elne won Uidlsah n lr aher! nneldungen Anzeigen und Verficherungen wiffentlich falsche * 1435 Absatz enthaltenen Vorschriften anzuhalten. wu besten en Oeistuna einzelne Gendsen unvermbgend viel die Gendossen in Gemäß heit des 8 Ws an Nach chüssen zu gegen die Genossenschaft . 119 jeichn ende, unbedingte Erklärung abzugeben. Angaben machen oder in ihren Darstellungen, ihren Ueber— b Nücksichtlich des Verfahrens sind die Borschriften maß⸗ Beiträge, zn deren Leistung einn 2 . eisten haben. K ; gl üis bu Us Finden auf die Die Erklärung ist von dem Vorstande nach der Zu⸗ sichien über den Vermögensstand der Henn gen chan über die Jebend, welche zur Erzwingung der im Handelsgesetzhuch an⸗ , nach den Die Berech ung (Nachschußderechnung) unterligcst. den De Dream, de,, ne mmm dns m, arg n Genoffen zu dem weiteren Geschäftscnthelle de. Mitglieder und die Hafifummen, oder den in bet General- geordneten Anmeldungen züm Handelsregister gelten. - Zahlungen welche Genosßen ber e. . 2 Vor chriften in S. X vis 10, 104 dis 106, der Vorschrift in den letzten zwei Jahren vor der Erosnung 2. . inen huss Eintragung des letzteren in die Liste der Geno sen dem versammlung gehaltenen Vorträgen den Stand der Lerhaltnisf⸗ . 5. 155. e vorst'henden Bestimmumgen . n. = * 63 . wit der Maßgade, daß auf Gendssen deren verfahrens aus der genen an — 44 — — 6 * ꝛ gerichte EG. 10 einzureichen. Zugleich hat der . der Genossenschaft wissentlich unwahr darstellen. Das Gesetz betreffend die privatrechtliche Stellung der leiten, ind ihnen, Rahden die me = ,,, , Under n zur Teistung von Beiträgen fich heraus gestellt dat, S e a, ge me, * 1 n ee shriftlich zu versichern, daß die Übrigen Geschäfisantheile des Zugleich kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte Erwerbs⸗ und Wirthschaft egen ossenschaften, om 4. Juli 1855 ersolgt ist, aus den Nachzchü en 8 , wee , eme Rorderung Beiträge wicht vertheüt werden. VDaftpflicht unterliegen, Degen der bis Mu dem Zeitung . Genossen zrreicht feien. erlannt werden. ö Bundes Gesetzbt S 413) mit der Detlaration vom 19. Mai . 6 1ios. = eedeidern van de Se fen dne mne ene, denn Die Belbelligung? auf den weiteren Geschäftaantheil tritt . Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt ausschließlich 137! . 101. sowie die Borschrijten in an die Senden schast Da swechnen hn r , er X. Der Berwalter hat, nachdem die Nachschußherech nung für lichkeiten Wm der e , ge. 6 h dem mit der in Gemãßheit der vorstehenden Absãtze erfolgten Ein⸗ die Geldstrafe ein. * . bis 197 der Konkursordnung und im 5. 3 Absatz 4 , n, , Te Wag hen zu de. volltweckber erklärt t, undernüglich den gemäß 106 e. det Glandiger erst nach Man dan 2 n , far tragung in Kraft. 56.4142. 6e inführungsgescßes zu derselben werden aufgehoben. Un= friedigung wegen der Forderung autze den Nachschtnsen gil de handenen Bestand und, so oft von den noch einzahtedenden mn, im welchem die Nach cba dere nung . 107) f Im Uebrigen kommen die Vorschriften des 8. 15 zur Mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder mit Ge⸗ erührt bleibt die Borschrift im 3. 5 des Letzteren Gesetzes. anspruchen hat. 8 nnen dameichender Bestand eingegangen ist, Nefen im wollstzektar kflärt st. erbeten Verden kann. ö entsprechenden AÄnwendung. fängniß bis zu drei Monaten oder mit beiden Strafen zugleich Wo in anderen Gesetzen auf die Beftimmungen des Ge⸗ Der Sondursdermwalter * 1 6 nachdem die Bilanz Wege der Rachtrag6vertheil ung ( onkurg ordnung 8. 53) unter / Di ler . . c . m are ß ; 132. werden bestraft: ( 5. e . — 1868 Bezug genommen ist, treten an Der Snnkargrerwalter Dat ort, ann,, e,, n, de n mbar g vertzhenleen mes Genoffzn defsen Auescheiden hach dem im s ö bade Eine Uebertragung des Geschäftsguthabens findet in dem k die Mitglieder des Vorstandes und des. Aussichtgraths enges eee entsprechenden Bestimnrumgen dea gegen aurf der Gerichte cheiberei mr, , O , e, eee. 9 Auer, den Antheilen au die im & 155 der Konkurs- dezeichneten Zeitpunkt eingetragen int, auf die die um Dag Falle des 8. 128 an einen anderen Genosfen nur statt, fofe n und die Liquidatoren, wenn länger als drei Monate die wärtigen Gesetzes. 3 8 114), zu denechnen. wꝛeniel! n e, . ee , amen en * ar kd udehnlten e der Eintragung von der Seno men cant dee, m . — dessen bisheriges Guthaben mit dem ihm zuzuschrei benden Be⸗ Genossenschaft ohne Aufsichtsrath geblieben ist, oder in dem 1 4 J 5. 15* . keheichneten Fehlbeträge die Genssen vorschußzweise beizutragen nen, welche mm rät fun gärn ven n. jofern nit der Eibe dene R. ne r, e gie die der höchsten Zahl der Geschäftaantheile enzsprechende letzteren die zur Beschlußfähigkeit erforderliche Zahl von Mit, Auf die in Gemäßheit des Gefetzs 3am * Juli 1368. dahen. ;. e 6 w dön, n, ,,, mn, , ern damen fn SGingchung dem Gläubiger der Tod des Genossen de— Sesammtsumme nicht übersteigt. n ist die im 5. 74 gliedern gefehlt hat; ,, . Genosñsenschaften findet das gegenwärtige Sefetz In der erschien ee, deere . , d, e. Gläabaaer Nleibt Kderlasßen, den Widersnruch der Barstanded kannt war. . r K vorgesehene Versicherung des Vorstandes zu richten. Im 2) die Mitglieder des Porstandes oder die Liguidatoren, 2 en in den nachfolgenden Paragraphen enthaltenen Maß- hahn Genn mn mann me,, ,,, , n ech dehnt durch lage zu beseitigen. Soweit der Wider spruch rechts n. Für Genossenschaften mit undeschränkter Uebrigen verbleibt es bei den Bestimmungen im F§. 131. wenn entgegen den PVorschriften in 8 e, 111, 134 der An⸗ gaben Anwendung. 8 rs träge Fu vertheilun. Där Döhe der nage l d, nn, mn Fr dä gründet erklärt wind di Aatheile er Nach s Hußpflicht. . 5. 133. trag auf Eröffnung des Konkursverfahrens unterlassen ist. 5 zu beme fen, daß Nihch (in ,,, . Wa ann ünter bie übrigen Glühbiger frei. 8 aG. ö Mit der Bilanz eines seden Geschäftsjahres ist außer den „Die Strafe tritt nicht gegen denjenigen ein, welcher nach- Die GSenossenschaften haben n die Relner Gemosen han Serhtnn, won ber me=·= . 3 Dehiäehenamng ber Gläudiger micht erforderlichen Die Bestimmungen des s 112 üder die Beschränkung der * 5 Il vorgesehenen Angaben über die . der Genossen weist, daß die Unterlassung ohne sein Verschulden geschehen ist. ö dem * , , , , , n, mu dem Antrage Uederschütfse hat der Konkursverwalter an die Gendssen zurüd Bet heilt gung auf en t er Gesammtbetrag, um welchen in diesem Jahre die Geschäfts⸗ 143. 2
guthaben, sowie die Haftsummen der Genossen fich ve Mitglieder des Vorst ö d ü j
znzubeichen, die elbe für mollstwockbar zu erklären. Wird de mzahlen. . *. en au? die Send sser schaften m ; rmehrt 9 es Vorstandes werden mit Geldstrafe bis zu hai
e,. e, . . 9 w un 8 109. . Wwaldumg finden au Re Senossen schaften m ö haben, und der Betrag der Haftsummen zu sechshundert Mark bestraft, wenn ihre Handlungen auf andere 81 6.
3 Free, dere. ere Heglaubigte Ab chrift det Statut umd Sine Aufhebung der Ronkurtverfabrend durch Zwang. Nachsehnßflicht A . 121 U . ö. am Jahresschluß ⁊ alle Genossen zu— ö 6 . ö . ed en HZwecke gerichtet find. Solange in dem Statut einer Genossenschaft die im 8 T , , e , de, ne, me,, wemler nde min Ran S 121. 6 ⸗ . n haben. oder wenn sie in der Generalversammlung die Erörterun j — — ꝛ 22 vn deer Son . isn fil nen 1 2 . man Renn. . f, . . ; . n di . 28r i r t an ter 2 .
der Liste der Genossen beiznfüng zerklärungen (8. 18) müßten die ausdrückliche 1iz34. von Anträgen gestatten oder nicht hindern, welche auf 2 Nr. 4 vorgese ene Bestimmung über die Bildung eines Re-
d ;. e , Te Da rem s d er dt mä S. 100 Gäine Gin sellung des Ber hrens in ert ela kg
— 2 D ae dern .
8 88 8 . 2 *. . 36 , m mm. ö del Be D 9 führen Gen
dar Erklärung üden 2 Ben ech . . 2 il 2 ö. 9 — 1 9 . . 3 * * 29 2 ss ; f i 3 21. 2 . 2 2 21 — 5 8 , e nm, ,, , , Tier bei der letzteren derickftchtigten Konkurg. ganzen Vermögen derpflichtet sind, der Genossenschaft die zur schaft außer dem Falle der Zahlungsunfähigkeit in dem Falle die Gesetze über das Versammlungs- und Vereinsrecht fällt. nach nkra en des Gefetzes beginnenden Gefchäftaiggre an heraummt werden darf. Derselbe ft Gffentbich Ddetamnt zu gltndiger fttret 2 7 7 5 * . wn, mm . rennen räctt Feten lit find. entfcheidet das aonkbur gericht nach 8 w ö 23 en, ,. rj hri — R I * . . ö r, D re r s mne nn. w SD ! 1 Ber he D 22 é ö ö . * 23 — 2 * . j 4
. . 6 M — deren . Can neh der W wen . Der Born n 8 17 ver flichtet, Den Ke rr mrrwolter dei Nach dbu ß de rechnung G. 10 7 Für vollstreckbar erklart ist, die nntragen. Dle Vorschi len . 9 . ion, 3 ) — 33 Ma
. mit dem Bollge gr Der Schlrßertheilung degdnnen ist. Die Bemerkanz enthalte daß die einzelnen Gengssen mit ihrem Das Konkursverfahren findet bei bestehender Genossen- liche Angelegenheiten gerichtet sind, deren Erörterung unter servefends nicht gettaffen st. hat die cofsensthast won dem. wer melcher naht ber zwe Wochen Himant an. Jasmmmmang al **. Slesubi- erben erierderli den Nachschuff ; higkeit in ; ; a g Kmen Termin. welter niht r me,, n, n. — deiuhrmngen. Inwiemeit ed der Justimmumz Befrier igmmng der Sltupiser derse ten erorderlichen Nachschüsfe her Ueberschuldung statt, sofern diese ein Piertheil des Be⸗ §. 144. 6 r. = 1 r Mn mmm Tim, . die wer der Stcer cllund won Glämdigern bedarf. deren Forde mach Maßgade des Gefen zu g 3 der Haftsummen aller Genossen übersteigt. Der Vor— Die Mitglieder des Vorstandes eines Revisionsverbandes 2 69 157 2 . 8. ö,, andes ff. 3 eine solche e ch gn, sich aus der werden, wenn unterlassen ist, die Versammlung in Gemäßheit Fon dre e der ia zöätcdeng dr Tage wer dem Ter ten Cree. . Ist im Falle m ,, ilanz oder aus einer im Laufe des Jahres aufgestellten des 5. 5] Absatz 2 anzuzeigen, mit Geldstrafe bis zu sechz⸗ Geschäßstsjahr indet nach Ablauf dei * De, d r snhreüberel zur Cinsccht 8 110 Aba von drei Mongten seit dem Sermäse, in welchem ilanz ergiebt, die Eröffnung des Konkursverfahreng zu be⸗ hundert Mark bestraft. Inkrafttrezen des 1 3 amm, an, n men, Dirham ist in der Vckanmhmachmmg und ü n. e, ,,,, m, m r Sher tellang der im 8. 95 Absatz 1 be⸗ d Die Strafe tritt nicht gegen denjenigen ein, welcher nach⸗ Eine Genoffenschasä. Deren Statut die Der nul ah Vie ö ö 1. 2 4 8 a denen, . 8 646 Anwar 1 8. 102 MAböryat 1 W. 106, 1G Befrit digung Oder Sacher ell ang Der Mm 8. DC atz n en entsprechende Anwendung. wei 4 e ; n Ausd ö . n 3 Wichncten Konkursglend ger noch nicht bewirkt, so sind die 155. 3 zi die Unterlassung ohne sein Verschulden ge⸗ steberrlebeꝛ urch
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Sadum gen Hinzumen fe genre enen Ol liegen heiten sn mntermrützen. t 13 . rn nnr, h . 2 . ner,. * 2 9. : . ; 1 J Em Var sktand vnd Aufftchtrath der ; §. 111. tier erforderlichen Deitraee . n * . * nn. Genossen können über ihre Hastsumme §. 145 Rn Dom Remmmne nh QBennd nd Mn ssst Genn D ö ö d . Mam mm d . , m . or der 2 ; 3 Kor 2 ahręe . ; 46. . . ö , 3 2 , , el if linge äh ile deen ee een bn, Tb aer e. a N wan, mne 1 . n . 1 4 * aum mme mem, Dm 6 3 2 norm nen Tuch im icht HG der Sinn More, can ; ei chieden Nm — n mn, Ww 63 ̃ R. j ; ĩ n werden. m ver pr en la . . * J . amn und m mmnnmnnmäem erdoben werden, die Fonst troffenen Bestimmmmgen gelten auch hinfchthich de . , . Nach cht unter⸗ heb , J er bei einer Abstimmung in der Gene⸗ aut cha und, oweit Simmemdumgem erde dem wer des Ts oder des M Absoatz 4 der Nachschußyflich rigen finden auf den Anspruch der Gläubiger die Ve- ralversammlung in ei iss ; ᷓ ; . ö . * 324 h 8 2 . 3 : * 6j ; t. * ‚ 2 n Bethe ligten zu Möwen. ; . 2 ö Achter Abschnitt. Herne, mach Maßgabe des s gs zur Konkursmasse zu leisten limmungen in gz. Ul6 bis 119 Anwen bung 9 hie ki 9 9 einem ern en Sinne stinime. wird mit Dar Gericht ertschidet über där erhobenen Sinmerdimmnden, Besondere BeKtimnnungen LHiegen, 6 3 3g ; ee. . 3 . . Mark, oder mit Gefängniß dis r . . . eg, e, ee ö. x Harm mnmm orm mm nn Ddr — — 16M . — 4 n 16 * e n 2 ee. . s * e ra . 2 Herichtigt, someit erfinder hhch, Re Wen chung der , nm, . Für Genofsenschaften wit un deschränkter Haft⸗ Der Konkarzoerwalter het ohne Verzug eine Berechnung. Außer dem Falle des 8. 88 kann in dem Falle, daß ent⸗ 8 . im 8 2 Verächt gung an und erklärt dir Brnchmunh für — — w vj icht ö über die Beitrageyflicht der Ausgeschie benen aufstellen gen den gorschtisten in 55. 19, 22 der 3 6 das Zehnter Abschnitt, 8 . . 61 eiche e ,, Die Weida ist in mn X 632 der 1 4 J . 8 . x 3 J 16 2 g 6 ĩ ö w Die Entscheidung ist dn dem Tenmimt den im e ort 5112 / Sn ber Ser gn mn e diefe, damernh ig, m dee ffn. ausgezahlt wird, der Ersqtzanspruch gegen Schluß⸗ und Uebergangsbestimmungen. m d ; : Der Dentin ß
= * ; il 22 nnn, 2 ND renmrrmn n , f !. ich ih . W r ö. 8. ö . —̃ . . k. t z . 7 ö = 2 r 2 ; aunzuderaumenden Termine,. wiellihet mncht über ein Woche . ae er mie stoslicht darf nnd auf fie die Beiträge zu vertheilen, soweit nicht das lieder des Vorstandes ober des Aufft ; ; m d ba 82 — j wem poll, za werk Re Bereihmmmg Bei Genofsennchaften mit rade dnnn, ,,,, 1 *. . 410 r ussichtgraths oder 8. 146. Tiguidatoren. 6 . —— * w — en, an Gemosse . mai mehr alis einen Gescht ftiantheil detheir Umdermbgegn Ginzel ner zur Zeistung von Beiträgen voraus d. z , , von den Gläubigern der e , oft In bürgerlichen . keiten, in welchen durch Die ö 2 . Bethel ee ren aug der Gericht semweihere; nieder Ügt fern zaschen in. ᷣ ie von dieser ihre efriedigung nicht erlangen können, Klage oder Widerllage ein Anspruch auf Grund der Besum. Genossen wegen er . 7 3 a. 1 3 1 *
8. 115. Im Uchrigen fuiden die Porschritten in * Absat 3, bständig geltend gemacht werden. Passelbe, findet gegeri mungen diefes Gesebes geltend di ttedich . dee Euthchendung sindel ein Nechtsmittel acht satt. . s ü ki ie, og kis 1066 und 066 entsprechenbe Ann. e Mitgließer des Worstandes oder die Liquidaioren fiatt, lun gend der bfi . ö die n nder; omi Der z k . .
9 nn, ,, r n, . . nns der der Geseged e olg Vabbden Ne Berechẽmaäß far velsstreckbar erklünt st, het budkächterlen der Geunffenmschast Lacher fare, mar (Schluß in der Zwetten Beilage
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