Bemerkungen.
1. Abgesehen von den vorstehend aufgeführten Verspätungen und Anschlußversäumnissen sind in Folge von Schneeverwehungen und Neberschwem mungen guf mehreren Babnen Züge ausgefallen und An. schlüffe versäumt, sowie Verspätungen don Zügen herbeigeführt worden. und zwar sind:
I) auf der Alt ˖ Damm ˖ Colberger Bahn 2 Züge ganz und 13 Züge streckenweise ausgefallen;
2) auf der Halber stadt⸗Blankenburger Bahn 2 Züge ganz und 2A streckenweise ausgefallen, sowie 1 Anschluß verfehlt:
3) auf der Kiel Eckernförde⸗Flensburger Bahn 3 Anschlüsse ver⸗ fehlt; außerdem haben 8 Züge Verspätungen erlitten; .
) auf der Mecklenburgischen Südbahn 5 Züge ganz und 12
streckenweise ausgefallen, sowie 3 Anschlüsse verfehlt; außerdem haben 3 Züge Verspätungen erlitten; l an
b) auf der Marienburg⸗Mlawkaer Bahn 42 Züge ganz und 4 streckenweise ausgefallen; ;
6) auf der n,, . Südbahn 37 Züge ganz und A strecken weise ausgefallen, sowle 295 Anschlüsse verfehlt; außerdem haben 14 Züge Verspätungen erlitten;
7) auf der Stargard-⸗Küstriner Bahn 6 Züge ganz und 3 strecken⸗ weise ausgefallen, sowie 3 Anschlüsse verfehlt;
8) auf der Wismar -⸗Rostocker Bahn 8 Züge streckenweise aus⸗ gefallen, sowie 3 Anschlüsse verfehlt;
g) auf den Königlich sächsischen Staatsbahnen 6 Züge ganz und 16 streckenweise ausgefallen, fowie 61 Anschlüsse verfehlt; außerdem haben 63 Züge Verspätungen erlitten;
10) im Bezirk der Königlichen Eisenbahn ⸗Direktion zu Altona 2 Züge streckenweise ausgefallen;
11) im Bezirk der Königlichen Eisenbahn Direktion zu Breslau 6 Züge streckenweise ausgefallen;
12) im Bezirk der pn fe Eisenbahn ˖ Direktion zu Erfurt 1 3 ganz und 11 Züge streckenweise ausgefallen, sowie 11 Anschlüsse verfehlt; außerdem haben 11 Züge Verspätungen erlitten;
13) im Bezirk der Königllchen Eisenbahn⸗ Direktion zu Bromberg 248 f ge n und 84 Züge streckenweise ausgefallen, sowie 280 An⸗ schlüsse verfehlt; außerdem haben 57 dig ,. erlitten;
14) im Bezirk der Königlichen Cisenbahn⸗Direkiion zu Berlin 6 Züge ganz und 5. Züge streckenweise ausgefallen.
II. Die Verwaltungen der unter Nr. 12, 19 und 31 aufgeführten Eisenbahnen geben die Zahl der in den Spalten 31 und 32 nach⸗ gewiesenen Achskilometer nach annäherndem Ueberschlag an.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 11. Mai. . weiteren Verlauf der gestrigen (64.) . des Reichstages wurde die , Berathung des ße gen in ere, betreffend die
lters- und Invaliditätsversicherung, bei den Para⸗ graphen 105, 106 e .
Abg. Schrader: Wenn die Kontrolvorschriften bei dem Unfall versicherungsgesetz schon sehr unbequem seien, so würden sie bei diesem Gesetz e unerträglich werden, weil hier nicht allein bie kleinen Betriebsunternehmer der Kontrole unterworfen werden sollten, sondern jeder brave Deutsche, der auch nur ein Dienstmädchen oder eine . habe. Er müsse in diesem Falle Buch führen über die Anschaffung und Ver⸗ wendung der Marken, und das unterliege der evision der Polizeibehörde. Es werde also jeder Deutsche unter Polizei⸗ aufsicht gestellt, und ob diese Polizeigufsicht unter allen Umstän⸗ den so unparteiisch und vorsichtig geübt werde, wie man wünsche, bezweifle er. Er wisse nicht, ob es möglich sein werde, ohne olche Kontrolvorschriften auszukommen. Jedenfalls sei es ihm lieber, daß eine nicht genügende Kontrole geübt, als daß eine so gusgedehnte und schädlich wirkende Macht in die Hände von Polizeiorganen gelegt werde. Ob die Strafverfügungen immer mit der nöthigen Gerechtigkeit etroffen würden, sei 6. . und für den nöthigen Instanzenzug sei kaum gesorgt.
Staatssekretär von Boetticher:
Ich möchte demgegenüber dringend bitten, den S. 196 anzunehmen. Der 5. 106 ist gar keine neue Bestimmung in unserer sozialpolitischen ,, Sie finden eine ähnliche Vorschrift im Unfallversicherungs⸗ gesetz, ö
Nun hat der Herr Vorredner ein sehr erschütterndes Bild von der polizeilichen Aussicht und Kontrole entworfen, unter die jetzt das n Deutsche Reich gestellt werden soll. Allein, meine Herren, das st auch nichts Neues. Ich erinnere den Herrn Vorredner daran, daß jeder . . alle Jahre eine Liste empfängt, in welche er Behufs der Steuerveranlagung sämmtliche Familien angehörige eintragen muß und die übrigen Mitglieder seines Haus standes auch, und da wird er ebenfalls, wenn er unrichtige Angaben macht oder dieselben unterläßt, in Strafe genommen. Alfo diese polizeiliche Kontrole ist nichts Neues, das haben wir schon. Dasselbe geschieht bei der Aufstellung der Wählerlisten, wobei eben⸗ falls Jeder gehalten ist, die nöthige Auskunft zu geben. Nun sind bei der Anwendung des §. 82 des Unfallversicherungséesetzes nicht die mindesten Klagen bis jetzt laut geworden, daß die Kontrole, die dort angeordnet ist, irgend Jemand unbequem gewesen wäre, oder so un⸗ bequem, daß man um des willen die Kontrole aufzuheben Veranlassung hätte. So lange solche Klagen nicht vorgekommen sind, so lange muß ich annehmen, daß die Bestimmung eben mit der erforderlichen Rücksicht und Billigkeit ausgeübt wird, und ich sehe deshalb gar nicht ein, weshalb man hier das unterlassen soll, was man auf dem Ge⸗ biete der Unfallversicherung gemacht hat. Ohne Kontrole geht es nun einmal nicht. Dem Herrn Vorredner würde es allerdings, da er ein prinzipieller Gegner des ganzen Gesetzes ist. außerordentlich passen, wenn wir den §. 195 ablehnten, und dann Mangels jeder Kontrol⸗ vorschrift die Durchführung des ler auch eine mangelhafte werden würde; aber weil wir das nicht wünschen, weil wir wünschen, daß das Gesetz vollständig wirksam werde, deshalb haben wir den §. 105 nach dem Vorbild des Unfallversicherungsgesetzes aufgenommen. Ohne diesen 5. 105 geht es nicht, und davon wird sich die Majorität des Reichstages unschwer überzeugen.
Abg. Schrader: Das Bestehen ähnlicher Vorschriften sei kein Grund, an dieser Stelle noch eine neue einzuführen. Welche Kontrolvorschriften wolle man denn überhaupt erlassen? Darüber müßten doch die Verfasser des Gesetzes eine Idee haben. Bezögen sie sich auf die von ihm vorhin ö Punkte, so müßten sie für viele Per⸗ onen, insbesondere für das platte Land, außerordent⸗ lich unbequem sein. Der Landmann, der kleine Gewerbtreibende werde nicht im Stande sein, die Listen ordnungsmäßig zu führen, und habe dann eine ziemlich hohe Geldstrafe zu gewärtigen. Er befürchte, daß die Polizei sich auch in ganz andere Dinge mischen werde als in die, um welche es sich hier handele.
Abg. von Strombeck will als Beschwerdeinstanz gegen die Strafverfügungen der Versicherungsanstalt statt der unteren die obere Verwaltungsbehörde eingeführt wissen,
Bei der Abstimmung über den 8. 106 bezweifelt Abg. Virnich die Beschlußfähigkeit des Hauses. Da das Praͤ— in diesen Zweifel theilt, so wird zum Namensauruf ge⸗
ritten.
. Der Namensaufruf ergiebt die Anwesenheit von 210 Mit— gliedern; das Haus ist also beschlußfähig.
sz. 106 wird unter Ablehnung des Antrags von Strombeck unverändert angenommen.
Die 858. 106 und 109 enthalten Vorschriften über die Vermögensverwaltung. Alle verfügbaren Gelder seien pupil— larisch sicher verzinslich anzulegen. Nach der Regierungs⸗ vorlage, sollte der Bundesrath den Persicherungsanstalten widerruflich gestatten können, einen Theil ihres Vermögens in anderen als der pupillarischen Sicherheit entsprechenden Papieren, in Grundstücken oder in Bergwerksantheilen anzu⸗ legen; mehr als der vierte Theil des Vermögens dürfe aber in dieser Weise nicht angelegt werden.
Nach den Kommissionsbeschlüssen kann der Kommunal⸗ verband, für den eine Landesversicherungsanstalt geschaffen ist, auf Antrag der letzteren widerruflich e . daß ein Theil des Anstalte vermögens — aber nicht mehr als ein Viertel — in anderen als pupillarisch sicheren zinstragenden Papieren oder in Grundstücken angelegt werden kann.
Nach 5. 109 sind die Anstalten verpflichtet, dem Reichs⸗ BVersicherungs amt in näher vorzuschreibenden Fristen Ueber⸗ sichten über Geschäfts⸗ und Rechnungsergebnisse einzureichen. n. Schrader: Durch Ansammlung der .
6. werden große Kapitalien im Laufe der Jahre der
Industrie und der Arbeit re aber sei., daß dir * eit entzogen werden. Noch wichtiger
In England würden die Ersparnisse der Arbeiter im Bau von 6 in Konsumvereinen u. s. w. angelegt; bei uns seien diese se , , ohnehin nicht sehr entwickelt, und nun nehme dieses Gesetz wiederum einen Theil der Ersparnisse zu anderen Zwecken . Das Interesse der Arbeiter werde dadurch in erheblicher Weise be— ,, Er möchte deshalb den Wunsch aussprechen, daß, we die Anlegung der Gelder im Interesse der Arbeiter mög⸗ lich sei, das auch geschehe. Er denke im Besonderen an
rsparnisse der Arbeiter zu Zwecken Ver⸗ wendung finden würden, die nicht Zwecke 5 . seien.
Arbeiterwohnungen, wenn solche von Genossenschaften, gemein⸗ nützigen . ten u. w. gebaut würden, sollten Kapitalien in dem Umfange, wie dieser Paragraph es vorsehe, nenn werden, natürlich immer nur, wenn Sicherheit ge⸗ oten sei.
Staatssekretär von Boetticher: In Deutschland seien der⸗ artige gemeinnützige Bestrebungen nicht so vorbereitet, wie in England. Wenn aber und soweit sie vorhanden seien, gestatte . §. 108, sie zu unterstützen unter der Voraussetzung, daß die Unternehmungen die Gewähr der vollen Sicherheit in sich trügen. Den Wunsch, daß, soweit solche Unternehmungen be⸗ . und Sicherheit böten, ihnen Gelder, von denen hier die Rede sei, zugewendet werden möchten, then er vollständig, und auch er würde sich freuen, wenn die hier an esammelten Kapitalien den Arbeitern in möglichst großem Umfange zu gute kämen.
Die §§. 108 und 199 werden unverändert angenommen.
Den Äbschnitt V (G5. 10 –- 115 , hat die Kommission gestrichen. Danach sollten die Versicherungs⸗ anstalten befugt sein, über die von den Arbeitgebern zum Schutz der Arbeiter gegen gesundheitsschädliche Einflüsse zu treffenden Einrichtungen und Über das Seitens der Versicherten zur Verhütung von Krankheiten zu beobachtende Verhalten Vorschriften zu erlassen, deren Ausführung zu überwachen und deren Verletzung mit Strafen zu belegen.
Abg. Schrader: Es scheine ihm wünschenswerth, daß der Referent die Motive, aus denen die Kommission diesen Ab⸗ schnitt gestrichen hatte, vortrage, zumal der Bericht darüber sich sehr kurz fasse.
Berichterstatter Abg. Freiherr von Manteuffel verzichtet auf das Wort.
Abg. Schrader; Dann werde er allerdings wohl ge⸗ nöthigt sein, selbst Referent zu spielen; er werde dabei so kurz als möglich sein. Man habe früher großen Werth darauf ge⸗ legt, diese Schutzvorschriften in das Gesetz aufzunehmen; er erinnere . daran, mit wie lebhafter Begeisterung die Unfall ver in e eg inn aufgenommen worden sei. Es könnte deshalb sehr wunderbar erscheinen, daß die Schutz vorschriften in diesem Gesetz von der Kommission einmüthig und auch mit Zustimmung der verbündeten Regierungen gestrichen worden seien. Es handele sich aber bei diesen Bestimmungen um solche Porschriften, welche mit der Einrichtung von Betrieben gar nichts zu thun hätten, sondern mit dem persönlichen Verhalten sowohl der Versicherer als der Versicherten. Solche Vorschriften würden, außer— ordentlich bedenklicher Natur sein und eine Kontrole noth⸗ wendig machen, die in jeder Beziehung mißlich wäre. Der Werth der Vorschriften wäre schon des— halb sehr zweifelhaft, weil sie große Chikanen im ö. haben könnten. Es wäre auch sschwer, für die Versicherungsanstalten, zweckmäßig solche Vorschriften zu treffen. Zudem biete unsere bestehende Gesetzgebung, nament⸗ lich die Gewerbeordnung, bereits die Handhabe, solche Vor⸗ schriften zu erlassen. Das Verfahren der Versicherungs— anstalten ih. Mitwirkung der Betheiligten würde häufig ein bureaukratisches sein. Aus diesen Gründen sei die Kommission zur Ablehnung dieser Schutzbestimmungen gekommen. Im Interesse des Hauses und des Gesetzes habe er diese Aus—⸗ führungen zu machen nicht , . wollen.
Abg. Merbach:; Es sei nicht bloß die Ansicht der Herren auf der linken Seite des Hauses, sondern auch die der Kon⸗ servativen, daß es sich empfehle, die Paragraphen über die Schutzvorschriften zu streichen. Das erstrebte Ziel sei auf anderem Wege sicherer und mit mehr Aussicht auf Erfolg zu erreichen.
Der Abschnitt wird gestrichen.
Abschnitt VI (8§. 118 119) handelt von der Aufsicht. Kö steht dem eichs-⸗Versicherungsamt, und nur für die Landesversicherungsanstalten, die sich nicht über den Bezirk eines Bundesstaates, für welchen ein Landes⸗Versicherungsamt errichtet ist, hinaus erstrecken, dem letzteren zu.
Abg. Gebhard beantragt, im Interesse der Rechtseinheit die Entscheidung über die Revision gegen 3 der Schiedsgerichte dem Reichs- Versicherungsamt zu übertragen. Die Gefahr einer verschiedenen Rechtsprechung durch die einzelnen Landes⸗Versicherungsämter sei nicht so gering, wie man annehme; denn es sei bereits festgestellt, daß ein Landes⸗ Versicherungsamt sich bei der Unfallversicherung von anderen Grundsätzen leiten ließe, als sie das Reichs⸗Versicherungsamt aufgestellt habe
Abg. von Strombeck erklärt sich gegen den Antrag Geb⸗ hard, da die Gefahr einer Rechtsungleichheit nicht vorliege; , . könne man abwarten, ob sich in der Praxis ein Be⸗ ürfniß zu dem Antrage Gebhard herausstelle.
Abg. Schrader hält die Gefahr einer Verschiedenheit der Rechtsprechung durch die einzelnen Landes⸗Versicherungsämter ö. vorliegend, zumal bei diesem Gesetz, das die Handhabung er rechtlichen Seite in die Hände so vieler Behörden lege. Die Landes⸗Versicherungsanstalten würden lediglich den Gewohnheiten ihrer Länder folgen. Auf die Erfahrungen in der Praxis könne man nicht warten. Bei den großen Schwierig⸗ leiten der Definitionen in diesem Gesetz, besonders über die
Staatssekretär von Boetticher:
Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist gewiß ein sehr schönes Ding und erstrebenswerth; es frägt sich nur, ob man diese Einheit⸗ lichkeit der er free gf auch da statuiren und erstreben soll, wo es sich nicht um sehr erhebliche Streitsachen handelt, und wo gegenüber dieser Einheitlichkeit der Rechtsprechung doch auch andere Gründe ins Gefecht geführt werden, die dafür sprechen, den Plan zu verfolgen, den die verbündeten Regierungen hier vorschlagen.
. Wir sind gar keine Feinde der einheitlichen Rechtsprechung und sind sehr weit entfernt davon gewesen, auf diesem Gebiete der Alters⸗ und Invalidenversicherung einen Zustand herzustellen, welcher sich darin lennzeichnen würde, daß in den einzelnen Ländern ganz verschiedene Grundsätze bezüglich der Behandlung vorkommender Fragen beobachtet werden. Das hat uns durchaus 11 gelegen.
; Wenn wir gleichwohl nicht dazu übergegangen sind, dem Reichg⸗ Versicherungßzamt in allen Fällen die Entscheidung über eingelegte Revisionen zu übertragen, so ist einmal der praktische Grund ent⸗ scheidend gewesen, beg wir nach der bisherigen Entwickelung alle . haben, alle Geschäfte vom Reichs-Versicherunggamt fern zu halten, welche nicht absolut und aus inneren Gründen ihm zugewiesen werden müssen, weil zweitens die Streitigkeiten, um die es sich hier handelt, weitaus nicht die Bedeutung haben, wie auf dem Gebiete der Unfallversicherungsgesetzgebung, und weil endlich auch auf dem Gebiete der Unfallversicherungsgesetzgebung verschiedene höchste Instanzen dull gn , 9 der Unfallvers
Auf, dem Gebiete der Unfallversicherungsgesetzgebung sind die Streitigkeiten sehr viel zahlreicher und sehr viel if ater als auf dem Gebiete der Alters- und Invalidenversorgung. Dort handelt es sich beispielsweise in sehr vielen Fällen einmal um die außerordentlich wichtige und für die Entscheidung des konkreten Falles ganz wesentliche Frage. ob ein Betriebsunfall vorliegt oder nicht. — Davon kann hier nicht die Rede sein. — Sodann handelt es sich bei der Handhabung der Unfallversicherungsgesetze um die zweite sehr wesentliche und sehr intrikate Frage; welche Berufsgenossenschaft ist in easu gonereto die verpflichtete? Diese Frage kann dort außerordentlich streitig sein.
ier ist davon überall keine Rede; ein Streit zwischen den Ver⸗
cherungsanstalten dieses Gesetzes ist absolut unmöglich, es kann keine Versicherungsanstalt ihre Verpflichtung ablehnen, sobald ihr die Karte präsentirt wird, aus der sich ergiebt, daß zu dieser Versicherungsanstalt . ar n, ñ
Die einzige Frage, um die es sich bei Durchführung dieses Ge⸗ setzes handeln kann und welche allein der schiedsrichterlichen und unter Umständen auch der Entscheidung des Reicht⸗Versicherungsamtg bejw. der Landes ⸗Versicherungsämter unterliegt, ist wohl diejenige: Ist der betreffende Antragsteller als erwerbzunfähig anzusehen oder nicht? Alles Andere, namentlich alle Daten, die sich auf den Umfang des Anspruchsz beziehen, liegen klar zu Tage, Was nicht durch die Quittungskarte nachgewiesen wird, existirt nicht.
Also ich komme darauf zurück; die einzige Streitigkeit, um die es sich handeln kann, ist wohl die fan, Ist der Mann invalid oder nicht? Nun gebe ich zu, daß auch diese Frage nach verschiedenen Grundsätzen beurtheilt werden kann, und daß es nicht wünschentwerth ist, wenn verschiedene Grundsätze bei der Beurtheilung dieser Frage in Anwendung kommen. Allein, meine Herren, auch hier liegt die ganze Handhabung des Gesetzes wieder wesentlich anders wie bei der Unfallversicherungsgesetzgebung. Bei letzterer haben Sie in der Regel ein aͤußeres. Kennzeichen des Unfalls, ein, äußeres Kennzeichen des Zustandes des Verunglückten. Ich kann bet der Unfallversicherung dazu kommen, zu sagen: Wer einen Arm verloren bat, und jwar den rechten, ist um so und soviel Prozent in seiner Arbeitsfähigkeit beschränkt; wer den linken Arm verloren hat, um so und soviel Prozent; wer ein Auge verloren hat, muß die und die Rente haben, wer einen Fuß verloren bat, die und die Rente. Da sehen Sie sofort, wie sehr ungqünstig es wirlt, wenn beispielsweise das Reichs⸗Versicherungsamt anders ent— scheidet, wie die Landes ⸗Versicherungkämter. Bei der Invaliden persicherung ist die Sache ganz anders. Ein äußeres Kennzeichen der Invalidität haben Sie in den seltensten Fällen und die Beurtheilung darüber, ob die betreffende Person noch im Stande ist, ein bestimmtetz Maß von Erwerb sich zu verschaffen, wird unter Umständen recht schwierig sein. Ob man dafür allgemeine Grundsätze aufstellen kann, ist mir in der That sehr zweifelhaft; wollte man sagen, wer eine Lungenentzündung durchgemacht hat, ist unter allen Um⸗ ständen erwerbsunfähig, so würde, das entschieden zu weit führen. Man muß sich vielmehr bei der Invalidenversicherung in jedem Falle den Mann sehr genau ansehen, ihn sehr genau unter⸗ suchen, und es wird auf diesem Gebiet schwer sein, eine Parallele mit der Unfallversicherung mit aller Bestimmtheit zu ziehen. Aus allen diesen Gründen haben wir uns gesagt, daß die Revisionsentscheidungen, wie sie in diesem Gesetze vorgesehen sind, weitaus nicht die Bedeutung haben wie die Revisionsentscheidungen nach dem Unfall versicher ungs—= gesetz; und wenn wir nun weiter auch das praktische Moment, welches ich vorher schon erwähnt habe, in Betracht ziehen, daß nämlich in der That das Reichs ⸗Versicherungsamt belastet ist, jo haben wir um⸗ soweniger Anstand nehmen dürfen, auch auf, diesem Gebiete den jenigen Instanzenzug einzuführen, welcher bei dem rücksichtlich der vorkommen ⸗ den Entscheidungen weitaus schwierigeren Gesetze über die Unfallver⸗ sicherung bereits besteht.
Meine Herren, der Hr. Abg. Gebhard hat einen Grund ins Gefecht geführt, der prima Jista außerordentlich plausibel erscheint. Er hat gesagt, bei der Unfallversicherung liegt die Sache um deshalb anders, weil dort das Landes ⸗Versicherungsamt immer nur entscheiden würde über den Anspruch eines zur Zeit dem Bezirk des Landes ⸗Versicherungsamts angehörenden Mannes gegenüber einer Berufsgenassenschaft, welche ebenfalls dem Bezirk dieses Landes · Versicherungsamts angehört. Es wird also damit gewissermaßen ein Streit unter den eigenen Landeskindern entschieden. Anders, sagt Hr. Gebhard, und zwar vollständig mit Recht, ist der Fall hier. Man kann den Fall konstruiren, daß Jemand, der 40 Jahre, ich will mal sase⸗ in Preußen, gearbeitet hat, 14 Tage in Bayern arbeitet, dort seine Invalidität behauptet und daß ein mildthätiges Schiedsgericht resp. ein mildthätiges Landes ⸗Versicherungsamt vielleicht nach laxeren Grundsätzen als es die entsprechenden Organe in Preußen thun würden, diesen Mann für einen Invaliden ansieht, während dleser Mann nach preußischer Auffassung oder nach Auffassung des Reichs⸗Versicherungsamts nach nicht als Invalide gelten würde. Hier würde also das Landeg ⸗ersicherungsamt in Bayern in der auptsache über einen Anspruch entscheiden, der sich gegen die preußischen Ver⸗ sicherungsanstalten richtet und bei dem die baverischen Versicherungs anstalten in außerordentlich geringerem Grade betheiligt sind. Ich sage, meine Herren, dieser Grund hat ja etwas für sich; wenn man ihn aber genauer betrachtet, verfängt auch der nicht. Meine Herren, die Sache kann überhaupt nur in die Revisionsinstanz kommen, entweder wenn der Vorstand der Versicherungsanstalt resp. das Schiedsgericht den Anspruch des Mannes abgelehnt hat und dieser behauptet, er
Erwerbsunfähigkeit, muüsse von vornherein für eine i n. ö nn gesorgt werden. Ohne Einheitlichkeit hätten die Revisionen überhaupt keine große Bedeutung.
werde zu Unrecht als erwerbgfähig angefehen, oder wenn das Schiedt⸗ gericht der . des Vorstandes der Versicherungganstalt, daß der
Mann noch erwerbefähig sei, nicht beigetreten ist, sondern seine In- validit ä anerkannt hat, und nun der Vorstand der Versicherungs⸗ anstait die KRevision gegenüber der Entscheidung des Schieds⸗ gerichtes einlegt. Meine Herren, es ist klar, daß in beiden Fällen gar wenig Autsicht dazu vorbanden sein wird, daß eine mildere oder andere Auffassung beim Landes ˖ Versicherungzamt jemals zu einer Prägravirung der etwa betheiligten außerbayerischen Ver. sicherungzanstalten führen könnte; denn der Mann, welcher ju Unrecht noch als erwerbsfähig angesehen wird, kann immer nur ein günstiges Ürtheil erstreiten, und die Versicherungsanstalt resp. das Schiedggericht werden fehr viel mehr Anlaß haben, den Fall milder zu — als das Landes. Versicherungßamt, welches sich hüten wird, gegenüber der strengeren Auffasfung des Schiedsgerichts eine mildere Ansicht zur n, nn Alfo, meine Herren, ich taxire auch diesen Grund n ehr hoch.
Ich refümire: Was uns bestimmt hat, das ist die Betrachtung, daß die Streitigkeiten, wie sie hier in die höchste Instan: kommen, von nicht so schwerwiegender Bedeutung sind, wie auf dem Gebiete des Unfallversicherungswesens, daß deshalb aus der Bedeutung dieser Streitigkeiten kein Grund abgelestet werden kann, hier einen anderen Weg einzuschlagen, als man ihn bei der Unfallversiche⸗ rung eingeschlagen hat. Dazu kommt allerdings noch — das bekenne ich ganz frei und offen, — kommt guch der Wunsch, daß in den⸗ enigen Staaten, welche Landet⸗Versicherungtszämter einrichten, diese landet. Versicherungsämter nun auch möglichst voll mit allen Befug nissen ausgestattet werden mögen, die man dem Reichs ⸗Versicherung⸗ amt für das weitere Gebiet gegeben hat.
Dag sind die Gründe, die uns bestimmt haben, diet zu empfehlen. Eine prinzipielle Bedeutung hat ez nicht. Mögen Sie das eine be schließen, mögen sie das andere beschließen, ich sehe darin keinen Grund, an der Durchführung des Gesetzes, und zwar an der korrekten Durchführung des Gesetzeß zu zweifeln. Ich meines Orts bin der Meinung, die Landeg⸗Versicherungzämter konnen ebenso gut das Ge chäft machen, wie das Reichs Versicherungtzant, und 3 wird sich
lemand darüber beschweren, wenn er vom Landes -Persicherungtzamt eine Entscheidung bekommt, die vielleicht mit der Entscheidung des Reichg⸗Versicherungsamts nicht vollständig im Ginklange zu stehen scheint. Ich kann deshalb nur empfehlen, daß Sie bet der durch die Kommission gebilligten Vorlage bleiben.
Bayerischer , , , . Geheimer Rath Landmann: Widersprüche zwischen dem bayerischen Landes⸗Versicherungz⸗ amt und dem Reichs⸗Versicherungsamt würden ebensowenig bei diesem Gesetz wie beim Ünfallversicherungsgesetz eintreten, Das Interesse der Betheiligten spreche glei falls für die Landesanstalten, da dadurch eine Zeit⸗ und Kostenersparniß ermbglicht werde. .
Abg. Gebhard: Die Landes-Versicherxungsämter seien Ge⸗ richte und müßten, wie jeder Richter, nach ihrer eigenen Ueber⸗ eugung urtheilen. Dadurch sei die Möglichkeit einer ver⸗ a r n lurtl nn Entscheidung gegeben. Da prinzipielle Bedenken einem Antrage nach der Aeußerung des. Staats⸗ kiel. nicht entgegenständen, bitte er, denselben an⸗ unehmen. Daß die Pestimmung der Erwerbsunfähigkeit la, sei als ähnliche Fragen beim Unfallversicherungs⸗ gesetz, könne er nicht zugeben, denn in mehreren Sitzungen in ber Kommission und im Plenum hätte man sich mit dem Begriff der Erwerbsunfähigkeit eingehend beschäfstigen müssen.
Die Paragraphen werden mit dem Antrage Gebhard an⸗ genommen. .
Neu eingeschaltet hat die Kommission den Abschnitt VI]: Rentensparkaffen (685. 1194 — 119k). Für jede Landes— Versicherungsanstalt wird durch Nebenstatut eine Renten⸗ sparkasse errichtet mit getrennter Vermögensverwaltung. W Versicherte kann bei derselben baare Einlagen oder
inzahlungen durch Sparmarken machen, Einleger, welche eine Alters- oder Invalibenrente erhalten, haben Anspruch auf eine dem Leibrentenwerthe ihres Guthabens entsprechende Zusatzrente. Verstirbt ein Einleger, ehe er in den Genuß der elf nn elangt ist, so fällt fein Guthaben seinen Erben zu. Dem Reichs-Versicherungsamt steht die Aufsicht auch über bie Rentensparkassen zu, die übrigens für mehrere Anstalten gemeinsam errichtet werden können. ,
Abg. von Stumm beantragt, diesen ganzen Abschnitt zu ,,, Die Errichtung von Rentensparkassen sei erf g, enn es bestehe eine ganze Menge von Sparkassen, in welchen die Arbeiter ihre Einlagen machten und machen könnten; sie sei bedenklich, denn sie lenke den Sparsinn des Arbeiters in eine ganz bestimmte, einseitige Richtung und trage zur Kumu⸗ lirung großer Kapitalien in Berlin und anderen Centren bei. Diese Kapitalien kämen somit demjenigen Kreise, in welchem der betreffende Arbeiter wohne, nicht zu Gute. Durch diesen Vorschlag werde aber der Apparat dieses Gesetzes noch erheblich vermehrt, denn neben die bisherigen Marken trete noch eine Sparmarke. Das Haus bewege sich hier in einem merkwürdigen Widerspruch. Während es früher die Post⸗ sparkassen abgelehnt habe, habe die Kommission auf einmal die Rentensparkaffen angenomnien. Der Vorschlag sei aber auch gefährlich, denn er entziehe dem Arbeiter die Ersparnisse gerade in einem Augenblick, wo er sie am allernöthigsten brauche. Nach den bisherigen Beschlüssen werde der Arbeiter erst dann Pensionirt, wenn er 1 des Durchschnittslohns der betreffenden Lohnllasse und 1 / des dreihundertfachen Betrags des ortsüblichen Tage⸗ lohns nicht mehr verdiene. In der vierten Lohnklasse und bei den Lohnverhältnissen in seiner Gegend würde das zusammen etwa 2565 M betragen. So lange der Mann also noch mehr als 250 6 verdiene, erhalte er keine Rente, könne also auch 6 Ersparnisse nicht flüssig machen. Sobald er aber nach em 50. Veitragsjahre eine Rente von 416 erhalte, die ür seine Bedürfnisse als Rentner ausreiche, gelange er noch in den Besitz der , aus seinen Ersparnissen. Nun liege es auf der Hand, daß er in diesem Alter, wo er für Kleidung und . nicht mehr so viel nöthig habe, auch diese Rente nicht so brauche, wie in jüngeren Jahren. Er bitte deshalb, den ganzen Abschnitt zu streichen.
Abg. Rickert: Er könne sich diesen Ausführungen nur anschließen. Für so besonders schädlich allerdings halte er diese Bestimmungen nicht, denn kein Arbeiter werde so thöricht sein, von ihnen Gebrauch zu machen. Was der Vorredner aber in Bezug auf die einseitige Richtung des Sparsinns der Arbeiter , habe, sei ebenso scharf gegen das ganze Gesetz ins e zu führen. Uebrigens sei es auffallend, wie die ganze Sache verlaufen sei. Der Urheber dieses Vorschlags, ein hervorragender nationalliberaler Abgeordneter, stellte in der Kommission diese Idee als die Krönung des ganzen Gesetzes bin. Er deutete sogar an, daß er im Fall der Ab⸗ lehnung dieses Vorschlags gegen das ganze Gesetz stimmen würde. Die Freisinnigen glaubten, daß an dieser Frage das ganze Gesetz zum Scheitern kommen würde; die Vertreter der verbündeten Regierungen erklärten sich enischieden gegen den Antrag. Der große so ialpolitische orschlag sei nun sehr zusammengeschrumpft. o seien denn alle die Hoffnungen und Erwartungen geblseben? Er nehme an, daß heute einer der anderen Herren den abwesenden Antragsteller vertreten werde; jeden⸗ salls möchte er blten, den ganzen Abschnitt zu streichen. Er
6 ober engt daß, wenn der im Seniorenkonvent nicht von
reisinniger Seite gemachte Vorschlag zur e n , m komme, wenn man die zweite Lefung abschließe und erst im Oktober mit frischen ann ur dritten Lesung ien g oh , nicht nur dieser nie ö sondern noch manches Andere ge⸗ — 1 werden? wurde Gerade weil die Regierungen wüßten, aß nach drei Monaten Manches scheitern könne, wollten sie das Gesetz 96 zum Abschluß bringen.
Abg. Buhl: Die Befürchtung des Abg. von Stumm, daß diese Rentensparkassen eine bedenkliche eldlonzentration herbeiführen würden, theile er nicht. Es sei den Versicherungs⸗ anstalten vollständig überlassen, das Geld auch in anderen Darlehen anzulegen. Die Errichtung von RNentenspar⸗ kassen 6 aber e diejenigen Arbeiter von dem ,. ortheil, welche den Ortskrankenkassen, Innungs⸗ rankenkassen u. f w. 1 angehörten und welche mit den Arbeitgebern auf freiwilligem Wege nicht über eine in. BVeitragsleistung sich verständigen könnten. Gerade die linke Seite des Hauses, welche auf die freie Bethätigung der Arbeiter bei ö Gelegenheit Gewicht lege, müßte für diesen Vorschlag sein. Die Herren aus Sachsen aber möchte er bitten, den übrigen Einzelstaaten eine Einrichtung nicht zu ver⸗ sagen, die in ihrer Heimath bereits bestehe.
Abg. von Stumm: Er fene ebenfalls, daß von den Rentensparkassen nur in seltenen Fällen Gebrauch gemacht werden würde, aber wo es der Fall sein werde, werde es schäblich wirken. Sein gegenwärtiger Antrag befinde sich nicht in Widerspruch damit, daß er für das Grund , des Gesetzes eintrete. Bel dem Gesetz handle es sich nicht um Sparen, sondern um Versicherung.
Abg. Hahn: Namens eines großen Theils seiner; reunde erkläre er, daß, wenn die Nationglliberalen sich auch gegen die Bedenken des Freiherrn von Stumm nicht absolut ver⸗ schlössen, sie dennoch in zweiter Lesung für die Kommissions⸗ vorschläge stimmen wollten, sich aber vorbehielten, bis zur dritten Lesung in nähere Erwägung seines Vorschlages ein⸗ zutreten.
Abg. Rickert verzichtet nach dieser Erklärung zunächst auf weitere Ausführungen.
Der Abschnitt wird gegen die Stimmen des größeren Theils der Nationalliberalen, der J und eines Theils des Centrums gestrichen, ebenso der folgende, die 35 . umfassende Abschnitt „Reichs⸗ und Staatsz⸗ etriebe.“
Um 4½ Uhr wird die weitere Berathung auf Sonnabend 11 Uhx vertagt.
Gentralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 20. — Inhalt: ML. und Steuerwesen: Zurückziehung der 8 einer Steuer⸗ elle. — Konsulatwesen: Ernennungen. — Ermaͤchtigung zur Vor⸗ nahme von Civilstands⸗Akten. — Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende April 1559. — Marine und Schiffahrt: Erscheinen. des J. Nachtrags zur amtlichen Schiffsliste für 1839 — Polijeiwesen: Augwessung von Auslaäͤndern aus dem Reichsgebiet.
Amtsblatt des Reichs⸗Postamttz. Nr. 19. — Inhalt: Verfügungen: vom 3. Mal 1539. Neue Ausgabe des Briefpost⸗ sarifß. — Vom 3. Mai 1859. Behandlung der durch Vermittelung von Bahnposten mit Beamtenbegleitung zum Austausch gelangenden Geldkartenschlůüsse.
Gewerbe und Handel.
Berlin, 10. Mai. Amtliche Preisfeststellung für Butter, Käse und Schmal. Butter: Hof! und Genossen⸗ schafts butter Ja. 10— 1190 „, IIa, 191 -- 104 M, IIIa. S —=100 „H, do, abfallende 93 Ss, Land, Preußische 2 — 5 „, Netzbrücher 2 = hh M,, Pommersche 2 — 95 „½M, Polnische 2 95 , Bayerische Sennbutter — *, do. Landbutter — SP, Schlesische 900 —– 95 , Halizische 82— 85 M — Margarine 45— 77 M — Käse: Schweiner Emmenthaler 85 — 50 „S, Bayerischer 60 — 70 A, do. Ost⸗ und West⸗ vreußischer Ia. 5h — 65 M, do. Ia. 45-55 „46, Holländer ö = 5h „6, Limburger 32— 33 , Quadratmagerkäse 15 — 23 M — Schmalz: Prima Western 179½ Ta. 44,50 A, reines, in Deutsch2 land raffinirt 48, 00 M, Berliner Bratenschmal⸗ 49,50 - 53, 90 M — Feit, in Amerika raffinirt 44.00 „M, in Deutschland raffinirt 46,00 — 48,00) 6 — Tendenz: Butter: Durch erhöhten Bedarf wurden sämmtliche Ankünfte in Hofbutter bei 5 ½ höheren Preisen schlant geräumt. Landbutter gleichfallz bei höheren Preisen gefragt. — Schmalz: Bei steigenden Preisen lebhafte Kauflust. .
— In der heutigen außerordentlichen Generalversammlung des Aktien⸗Baupereins Pafsage war eine Beschlußfafsung über die Fusion mit der Attiengesellschaft Passage⸗Panoptikum nicht möglich, da die zur Gültigkeit der Beschlußfassung nöthigen zwei Brlttel des Aktienkapitals nicht vertreten waren. Es wird daher eine zweite cußerordentliche Generalversammlung mit derselben Tageg⸗ ordnung auf den 1. Juni er., Vormittags 9 Uhr, anberaumt, welche die betreffenden Beschläffe gültig fassen kann, auch wenn weniger als zwei Drittel des Grundkapitals vertreten sind. .
— Ueber die Arbeitseinstellung im rheinisch-west⸗ — . 9 Kohlenrevier liegen folgende neueren Telegramme des W. T. B.“ vor: . Efsen a. R., Freitag, 10. Mai. Wie die Rhein ⸗West. Ztg.“ meldet, sind den strikenden Bergleuten Lie Belegschaften der meisten Zechen aus dem Mülheimer und Duisburger Kreißse hin- zugetreten. Heute Nachmittag trafen in Dortmund der Minister des Innern, H errfurth, der Sber⸗Präsident von Hagem ei ster und der Regierungs⸗Präsident von Rosen ein. Tieselben werden morgen eine Konferenz abhalten. Heute kaben in Bochum Bevollmächtigte aller strikenden Bergleute beschloffen, an der achtstundigen Schicht festzuhalten, dagegen die Bestimmungen über die 1I5⸗ bis 26 prozentige Lohnerhöhung und die leineren Forde⸗ rungen den einzelnen Belegschaften in. überla fen. Die Centralftelle der Strikenden ist jetzt Bochum. Die Firma Rrupp erließ an ihre Arbeiter von der Zeche Hannover bei Bochum einen Aufruf, in welchem dieselben energisch auf ihren Kontraktbruch und die Ungesetzlichkeit ihres Vorgehens aufmerksam gemacht werden.
Aus Dortmund wird gemeldet, daß auf der Zeche Schles⸗ wig“ in vergangener Nacht zwei Steiger von Strikenden schwer ver- letzt worden sind. Gegen 6 Uhr Morgens schritt das Militãr ein. Nach dreimaliger Aufforderung zur Räumung des Platzes und Trommelwirbel wurden 3 Personen getödtet. 2 schwer und mehrere leicht verwundet. Seitdem berrscht Rube. . .
Efsen a. R. 11. Mai. Taut der Rheinisch ⸗Westfälis chen Zeitung“ striken nunmehr auch die Grubenarbeiter auf Zeche Mo Ropoß- bei Kamen im Dortmunder Revier und find auf den Zechen „Carl', „Königsborn“ und dem Massener Tiefbau“ Kürafsiere eingerückt. — Die gestrige Vers am mlung der Srubendirerktoren der drei Dertmunzer Reni zge beschloß einstimmig, den Bochumer Beschluß. betreffend Rück weifung der alten Forderungen, fo lange die Bergleute im Kontrakt · bruch verbarren, sich anzueignen. — In Dortmund sind für den morgigen Sonntag alle 55ffentlichen Lustbarkeiten unter- sagt. — Der Minister des Innern, ee, , ist schon gestern
Gelsenkirchen, 11. Mai. Hier berrscht vollständige Ru he.
alte a. S. i6. Mal. (W. T. B) Der Auf ga ah der Riebedischen Monfanw erke beschloß die Vertheilung einer Bividende von 11 5 Jo. Der Gewinn beträgt 1 90 179 4, davon kommen auf Abschreibungen 520 000 M, dem * en werden knberwiesen Go 77 M, ferner einem Extra ⸗Reservefonds 199 909 4 für etwaige Grundftücksentwerthungen durch den Bergbau; 80 200 werden auf neue Rechnung vorgeschrieben.
Frankfurt a. M., 9. Mai. (Getreide marktbericht von Fofeph Straußz Weizen hat durchaus feste Haltun behaudtet, da der Bedarf allmählich zum Vorschein kommt. La. Wetterauer von den kleinen Provinzmüählen mit Vorliebe ge⸗ nommen 18H —= 4 M, frei hier 194 M, kurhessischer und norddeutscher, ebenso russischer und ungarischer . — In Roggen haben besondere Veränderungen nicht stattgefunden. gel bleiben steiig, hiesiger 165 4A, russische Sorten 151 / io z7sio M, vielleicht 15 M gehandelt. — Gerste, die noch immer an den Markt gelangenden Offerten blieben erfolglos, da kein Begehr vorhanden ist; Ried⸗, Franken und Wetterauer 144 —– 151 ½ nominell. — Hafer . Mangels , n. u⸗ fuhren nur beschränkte Umsäße, die Notiz 144 — 153 M bleibt, exqu sit viel darüber. — Mais (m 6 Geschäftsgang schleppend, Tendenz matt, 113 - ü/ioMι Cours. — Chil isalpeter . ohne ll g. in erster Hand; preiswürdige Offerten, selbst auf Lieferung per rüh⸗ jahr 15900, am Markt. — In Mehl trug das Geschäft im Allge⸗ meinen einen sehr ruhigen Charakter und außer den Umsätzen, welche zur Deckung des Bedarf geschehen, sind Abschlüsse von gr sßerer Be⸗ deutung in keiner Weise zu verzeichnen. Berliner Roggenmehl be⸗ hauptef, frei Bahn Magdeburg 0 22 MÆ, O1 214 M, 1201 M rel Kser Malnz, Mannheim und Frankfurt a. M. ca. 14. arüber; exquisite Marke 75 3 theurer. — . Weizen⸗ „mehl Rer. 0! JHS 33 , Rr. 4. 20H - 317 i, Rr, ? 266— 271 Æ4, Nr. 3 246 — 255 , Nr. 4 211 —22 MS, Nr. 5 15—15 M Milchbrot⸗ und Brotmehl im Verbande 8M —-57 4 Norddeutsche und westfälische Weizenmehle Nr. 00 264-26 4 HYlesiges Roggenmehl Nr. G 25 — 4 Æ, Nr. 0/1 23 — 4 66, Nr, 1 = 4, Rr ? 15 — 19 M — Roggenkleie 10 A, Weizenkleie J. h0 M, Maljkeime 7,50 — 10 AM, Spelzspreu 3, 50— 4 Æ — ũ böl im Detail 63 — 64 M66.
Rachen, 10. Mai. (W. T. B.) Die heutige ordentliche General versammlung der Aachen⸗Höngener Bergwergsaktien⸗ gefellschaft war von 7 Aktionären, welche 223 Stimmen und 358 200 „6 vertraten, besucht. Die Anträge des Aufsichtsraths wurben genehmigt und demselben und dem Vorstande Decharge ertheilt; außerdem wurde keschlossen, den Reingewinn von 34 051 4 nicht zu vertheilen.
Ein 11. Mai. (W. T. B.) Ausweis der 6st erreichisch⸗ , . Staatsbahn in der Woch, vom 30. April bis . Mal: 663 013 Fl., Mehreinnahme b6 914 Fl. . London, 10. Mal. (C. T. B.) An der Küste 14 Weizen ladungen angeboten.
Manchester, 19. Mai. (W. T. B.) 12 Water Taylor 5, z0r Water Taylor 9, 20r Water Leigh y, 30r Water Clayton 36, zer Mock Broofe 9, 40r Mayoll 96, 46 Medio Wilkinson 195, zor Warpcopß Lees st, 35r Warpcops Rowland 23, 40r Douh Weston 15, r Double courante Qualität 1346, 32 116 vds 16 16 grey Printers aus 32r/45 174 Stetig.
Lyon, 11. Mai. (W. T. B.) ga Thizy an der Rhone haben gestern 16 0090 Weber die Arbeit ein gestellt. Ruhestörungen sind bis jetzt nicht vorgekommen.
New? Hhork, j0. Mai. (B. T. B.) Baumwoll en⸗Wochen⸗ bericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 22 000 Ballen, Ausfuhr nech Großbritannien 41 009 Ballen, Ausfuhr nach dem Kontinent 20 000 Ballen, Vorrath 368 9000 Ballen.
Eubmissionen im Auslande.
JL. Rumänien.
Galatz: Comisinnea de administratie a di visinne echipagelor, a 3eblelor zi a depositulne flotileg. -
1) 77, Junt n. St. Im Lokal der Kaserne Tiglina Sub- mission auf: 2400 Hemden aus Amerifaleinwand mit Marinekragen, 2460 Unterhosen von Amerikaleinwand, 3009 Paar Fußfetzen von grobfäbigem Leinen, 1200 Handtücher, 10609 Necessaires, Nadeln, Zwirn, Scheeren, 500 Effekten⸗Säcke, 3395 schwarz⸗ seidene Bänder mit Aufschrift des Fahrzeugs oder der Compagnie, 26h Eimer aus Leinwand, 1150 Paar Wollsträmpfe, 1000 Paar Wollhandschuhe, 1600 Paar baumwollene Handschuhe, 1060690 Stück Stiefelbursten, 1000 Stück Kleiderbürften.
D 25. Juni n. St. Dieselbe Behörde. 1309 m indigo⸗ blauet Tuch, 3000 m Flanell⸗Moleton, 3500 m grobfädiges Leinen fur Hofen, 3590 m desgleichen für Marinehemden, 000 m desgleichen für Fffekten fär Arbeits mannschaften, 1900 m blaue Leinwand für Hemdenkragen und Manschetten, 2009 Marinemsützen, M9 baum⸗ wollene Flanelle, 2000 Pack Lustrin, 1509 Paar Stiefel, e, . jugeschniftene Vorschuhe, 1500 Paar Halbsohlen, 2090 goldene nker, oh seidene Anker, 5M m goldene, 300 m silberne und 1000 m gelbwollene Galonz. .
Die Bedingnißhefte wie auch die Muster für diese Lieferungen liegen an Srt und Stelle zur Ginsicht auf. Die Garantie ist auf 10590 vom Lieferungswerth festgesetzt.
Ils. Spanien.
I 31. Mai 16 Uhr Nachmittags. Direccion general de Impnestos de Madrid. 3000 Ries weißes Papier. Voranschlag 16 bejw. 12 Pesetas ver Ries. Kaution 2000 Pesetas .
2) 28. Mai ynntamient constitneional de Madrid. Kandelaber aus Gußeisen, zur Straßenbeleuchtung dienend. Voran chlag 3 Pesetas pro Kandelaber. Kaution 5 des Gesammtbetrages — 35300 Pesetag.
Nähere Bedingungen in spanischer Sprache beim Reichs Anzeiger).
3) 5. Juni, 2 UÜhr Nachmittags. Direccion general de Pro- piedades 7 Derechos del Estado. — Negociado de Minas Nadrid. ö bhg * Flaschen aus leicht schmieb baren Eier, gen, jut Finfäliung von Quceckfilber dienend, und 12 909 ebensolhe Flaschen, gebraucht. für Re Gruben von Almad en. Voranschlag 3 Pesetas für die neue und 3 Pesetas für die alte Flache. Kaution 13 000 bemw. 1500 Pesetas.
4 Dhne Datum. Janta de Administracisn 7 LTrabajos del Arsenal de Cartagena. Materialien für die 8. Abtheilung. Vor⸗ anschlag 354. 560 Pesetas. Kaution vorläufig 192, endgültig 384 Pesetas. .
) Ohne Datum. Dieselbe Behörde. Materialien für die 3. Abtheilung. Voranschlag 100 661,82 Pesetas in 3 Loose eingetheilt. Kaution zufammen 2 5032, endgültig 10 064 Pesetas.
Näheres an Ort und Stelle.
Verkehrõẽ⸗ Anstalten.
(B. T. B) Die Post von dem am 10. April aus Shanghai abgegangenen Reichs · Hostdampfser . Preußen? ist in Srindiñ eingetroffen n für Berlin voraussichtlich am 13. Mai Vormittags zur An — . Hamburg, II. Mal. (B. T. B.). Der Postdasgter Gellert? der Hamburg Amerikanischen Pagetfaßnrt- Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, geftera Abend 11 Uhr in New⸗JYJork ö ; . TLondon, 16. Mai. (WB. T. B.) Der Unien-Danpfer Atkeni an“ ist gestern auf der Ausreife in Cadet a man der ünion⸗Dampfer Durban“ ist heute anf der n Sonthampton angekommen. — Der Unie n- Da arfer Ger man! ist gestern auf der Augreife den Seathanpton ak- gegangen. — j0. Mai. (B. T. B) Die Fastle⸗- De sz fer Gran- . und Florence find den Car etaomn * reise. .
Abend nach Berlin abgereist; ebenso haben der w ** don ü n, und der = mmm. von TZiebermann eute Morgen Dortmund verlassen.
ast le- Da m pfer Garth · Cast ler ct Bente den Darth mont h auf der Ausreise abgegangen.
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