1889 / 118 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 May 1889 18:00:01 GMT) scan diff

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Minimum haben, so muß er was dar⸗ über hinausgeht, dem Einzelnen überlassen. Die In⸗ validenrente der 3. und 4. Klasse geht über dieses Minimum hinaus. Einerseits schafft sodann das Gesetz eine nteressengemeinschaft zwischen Berufsarten der verschiedensten 6 und Wirthschaftskreise aud andererseits wiederum eine Diaparität in der Behandlung der Arbeiter, welche den Osten h muß indem es den Anreiz zum Zuge nach dem en vermehrt. Zu den höheren Lohnen des Westens, der rößeren Ungebundenheit des Lebens, dem Reize größerer eselligkeit wird das Moment der höheren Rente noch an⸗ reizend hinzutreten. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Agenten dasselbe ebenfalls ausnutzen werden. Die von konser⸗ vativer Seite vorgeschlagene Einheitsrente würde ihm das Gesetz noch nicht annehmbar machen, aber er beklage doch, daß sie nicht in das Geserz aufgenommen sei. Das absolute Existenzwinimum liege Überall nahe bei einander und die staatliche Bersicherung darf nicht, darüber hinaus⸗ gehen. Der 8. 18M zeigt allerdings bereits eine Annäherung An die Einheitsrente. Die sonst sehr werthvollen Anträge TLohren sind für ihn —ᷣ weil sie zu große Diffe⸗ renzen in den Beiträgen schaffen. Jedenfalls haben die neuen Beschlüsse die pekumsäre Belastung gegen die ursprüngliche Negierungsnorlage erhöht, so die Beitrage der weiblichen Ar⸗ beiter und döe der ersten Lohnklasse, welche für die Landwirthe die entscheidende ist. Jetzt betragen hier die Beiträge wöcheni. lich pro Mann 14 3, pro Jahr also 7 (66 Für ein Gut mit 00 600 M Grundsteuer, das Jahr aus Jahr ein 106 Mann beschäftigt, bedeutet das eine vermehrte Last von 700 M Eine . bezüglich der Armenpflege tritt nicht ein, weil diese nicht die alten Leute, sondern die Wittwen und Waisen betrifft. Kapitalisirt man jene 700 (6, so ergiebt das eine vermehrte Schuldenlast von 20 000 6 In Westpreußen ist wenig alter fundirter Grundbesitz, eine große Zahl der Besitzer hat nur 20 30 000 66 Eigen⸗ thum an ihrem Gut. Diese verlieren also durch das Gesetz den letzten Rest ihres Besitzes. Graf Mirbach habe auch voll⸗ standig Recht, wenn er sagte, die Arbeitgeber werden auch die

Beitrage für ihre Arbeiter zahlen müssen. Die Arbeit ist in

Westpreußen durch die Sachsengängerei weit mehr gefragt, als das Angebot beträgt. Die Beitrage werden also in die Lohn⸗ bewegung eine erheblich erböhende Tendenz bringen. Nach diesem werde man es ihm nicht verargen, wenn er gegen das Gesetz stimme, zumal es auf dem Lande ein Bedürfniß nicht ist. Hier finden, wie Knaben und Mädchen, auch invalide Arbeiter ihre lohnende, ausreichende Beschaftigung, wenn diese in der Industrie lange nicht mehr ihr Brot verdienen können. Die Unfallinvaliden sind durch das Unfall versicherungsgesetz geschützt und Berufginvaliden giebt es auf dem Lande nicht. Erst durch dieses Gesetz werden hier die Invaliden gezüchtet werden, da durch dasselbe ein lebhafter Anreiz zur Simulation gegeben ist. Es ist dem Betreffenden auch ich zu verdenken, wenn er, nachdem er vom 16. bis zum 60. oder 64. Jahre Beitruge gezahlt hat, sich die Rente e h will. Wenn er bis zum . Jahre auf die Altersrente wartet, bekommt er weit weniger, als wenn er lange vorher sich die Invaliden⸗ rente verschafft. Damit aber ist er der Produktion entzogen, und er geht in die Klasse der Konjumenten über. Qb dieses Verhältniß sozial von Vortheil sein wird, ob der Invalide, wie es Graf Mirbach idyllisch schilderte, vor der Thüre sitzen und ruhig seine Pfeife rauchen wird, scheine ihm fraglich. Er wird, wenn er seine Rente in baar bekommt, die benachbarten Wirthshäuser aufsuchen und dort

Lehren auffangen, die nicht zum jozialen Frieden beitragen; Die Strafbestimmungen emrhatisch mit der Schlußbemerkung geschlossen bat: was Sie wollen.

Müßiggang ist aller Laster Anfang. t dest des Gejetzes scheinen ihm vollends unhaltbar, da in ihnen nicht der nachweisbare Dolus, das Kriterium für die Strafbarkeit

ist. Der Arbeitgeber ift verantwortlich für die Handlungen seiner ganzen Beamten, denn die meisten werden, wie er, durch

die Oeffentlichkeit dermaßen in Anspruch genommen, daß es ihnen nicht möglich ist, die Listen zu kontroliren; trotzdem haften fie dajür. Es wird in vielen Dörfern ferner unmög⸗ lich fein, einen passenden Gemeindevorsteher zu finden, da die

meisten Bewohner noch mit der Feder auf dem Kriegssuß den ; ble ren, i ; ? ͤ tation, die hier erschienen ist, einem sebr verbürgten Gerüchte zufolge pflichtunger mindert ihren Werth für die wirthschaftlichen rundweg erklärt hat, von der sozial demokratischen Unterstützung nichts

leben. Das Heranziehen der Arbeiter zu ehrenamtlichen Ver⸗

Obliegenheiten. Wenn ihm ein Schäfer, unter denen ja ge⸗

ihn auf die Folgen seiner ehrenamtlichen Stellung aufmerksam zu machen, könne er nach 5. 139 mit Geldstrafe bis 10600

oder dreimonatiger Haftstrafe belegt werden. Derartige Strasä⸗ bestimmungen mirßten doch jedenfalls aus dem Gesetz entfernt

werden. Wolle man die Wohlthaten der Kaiserlichen Borschaft sinngemäß dem Lande zugänglich machen, so sei erstes Erfor⸗

derniß, die Landmwirthschaft von den anderen Berufaarten zu

trennen. Dann werde man das ganze Verwaltungs system ein⸗ facher und billiger einrichten konnen. Die Invalidenrente könnte vollständig gestrichen und durch eine günstige Alters⸗ rente ersetzt werden. So würde dem Arbeiter als Ersatz für seine verloren gegangene Arbeitskrast eine hinreichende Mitgift der Reichskanzler gebrauchte dafür einst das Wort peeuliuan zu Theil, die ihn seinen Vermandten als angenehmen Hausgenossen erscheinen lassen würde. Zur Ehre der östlichen ländlichen Arbeiter müsse er hervorheben, daß auch heute dort die alten Leute

innner gern von ihren Kindern aufgenommen werden, daß die Pietat dem Alter gegenüber noch nicht vollständig erloschen sei. Wenn die alten Leute noch eine Rente be⸗ kommen, werben sie um so lieber aufgenommen werben, zu⸗ mal diese noch immer im Hwause einige Hülfe leisten können und es ermöglichen, daß die Frau auch ihrem Verdienst nach⸗ geht. Der Za würbe aus dem Gesetz entfernt werden müssen, weil er dazu verführt, daß Frauen und Mäbchen sich ihre 2 herauszahlen lassen, damit ihr t preisgeben und so für eln Linsengericht gem ihre Erstgeburt verkaufen. Der 5. 23h ist . falle zu streichen, bie Jürserge für die Wiliwen unb

isen muß in anderer Weise getroffen werhen. Die Trennung der Landwirthschast und Inbustrl⸗ würhe

ch entweder durch eine Neuorganisation der Ve⸗ ö ss. ften oder Einrichtung einer lanhwirth⸗ schaftlichen klasse in d Gesetz 1 wohl vollführen lassen. Ez werde auch möglich sein, den Uebertritt der Arbeiter von der Industrie zur Landw hast durch irgend eine Ver⸗ rechnung möglich zu ü. nn dieser Uebertritt nicht erleichtert werde, halte er es auch nicht für ein Unglück, denn das Gesetz dürfe nicht einen Anreiz zum Wechsel der Verufs⸗ art bieten. Auch das kleine Handwerk habe sich in seinem Wahlkreise entschieden das Gesetz ausgesprochen. Auf das Verhältniß von itgeber und Arbeiter werde das Gesetz ebensowenig gan ih wirken. Im Osten sehe der Ar⸗ beiter noch jetzt in seinem Arbeitgeber mehr, als den Mann, der ihm Lohn für seine Arbeitsleistung zahle; er sehe in ihm 1 Helfer in der Noth und seinen Fürsorger. Das

ertrauen des Arbeiters zu seinem Arbeitgeber gehe auch über das Arbeitsverhältniß hinaus; es zeige sich bei den

Wahlen. Wo ein liberaler Gutsbesißer wohne, werde liberal * ein konservativer, konservativ.

Die Zusammen⸗ ttzung des heutigen Reichstages sei ein Zeichen, daß die Arbeilgeber auf dem Lande ihre Führerrolle wohl angewendet haben zum Nutzen des Landes. Das geheime, direkte a recht ist nur dadurch möglich, daß die Gebildeten, pelitisch Reifen die Führung der Ungebildeten, politisch weniger Reifen übernehmen. In dieses Verhältniß wird durch dieses Gesetz ein wesentlicher Riß gebracht. Wenn der Arbeitgeber sich pekuniär durch die Veiträge erschöpft hat, wenn er ferner durch den Zwang die Freudigkeit am Wohlthun verliert, dann bleibt wirklich nicht mehr viel Raum für andere Wohlthaten. Der Arbeitgeber hat bisher seine Obliegenheit erfüllt. Jetzt aber setzt sich der Staat an seiner Stelle in das re, n, Verhältniß. Er wolle nicht wünschen, daß, wenn die Ver⸗ mittelung des Arbeitgebers fehle, die direkte Führung dem Staat weniger gut gelingt als bisher den ländlichen Arbeit⸗ gebern. Er wolle seinen Befürchtungen in dieser Richtung keinen Ausdruck geben. Diese Bedenken aber gehörten zu den wesentlichsten, die es ihm unmöglich machten, für das Gesetz, wie es heute vorliege, zu stimmen.

Staatssekretär von Boetticher:

Ich kann es nicht für die Aufgabe der Stelle, von der aus ich spreche, balten, in alle Detailfragen des Gesetzes bei der General besprechung einzugeben. Ich kann desbalb auch den Herren Vor rednern nicht auf alle die einzelnen Erinnerungen, welche sie gegen gewisse Paragraphen des Gesetzes vorgebracht haben, folgen, muß mich vielmehr darauf beschränken, einige allgemeine Gesichtspunkte in den Vordergrund zu stellen, von denen ich annehme, daß sie geeignet sein werden, die Besorgnisse, welche die Herren Vorredner an die Wirkung des Gesetes geknüpft haben, beziehungsweise die Erinnerungen, die sie gegen die Vorschriften des Gesetzes gezogen haben, zu beseitigen.

Meine Herren, es ist eine eigenthümliche Erscheinung, daß, während im November 1881 die Kaiserliche Boischaft im ganzen Reich, ausgenommen von einer einzigen Partei, durchaus freudig be grüßt wurde, und während man damals annahm, daß mit den Zielen dieser Kaiserlichen Botschaft, wenn sie erreicht werden, nun wirküich ein großes vaterländisches, den inneren Frieden bringendes Werk zu schaffen sein würde, daß beute nach noch nicht 8 Jabren sich aus den verschiedensten Parteien Gegner finden, die hartnäckig und lebbaft die Versolgung dieses * bekämpfen. Man könnte fast annehmen, daß man sich bezüglich des Wechiels in der ——— * gegenüber unserem sozial politischen 2 amm vor einem Näthse finde. Allein, meine Herren, im Laufe der Didkussion über dieses Se ist es mir immer klarer und klarer geworden, daß, was Hr. von Manteuffel so richtig betont hat, einmal die fortgesetzte Unbekaantschaft mit den Bestim,⸗ mungen dieses Gesetzes zu der von mir soeben bervorgebobenen Ab- neigung die Nahrung giebt, und daß zweitens politische Gründe eine prinzipielle Dpvosition erzeugen, politische Gründe, deren Berechtigung ich in keiner Weise anerkennen kann.

Meine Herren, daß die Sozialdemokraten seit dem Jabre 1881 Gegner und eingefleischte Gegner unseres sozialvolitischen Programms sind Hr. Singer bat es heute zu seinem Ruhm“, wie er sagt. betont, daß von vornherein die Sozialdemokraten von dieser Gesetz gebung nichts haben wissen wollen das ist durchaus erklärlich. Der

balten, daß

özozialdemokratijche Weizen blübt nicht aaf unserem sozialpolitischen

Programm; es ist nnmöglich, daß die Sozialdemokratie dabei prosperiren kann, und menn Hr. Singer seine heutigen Ausführungen Machen Sie, wir wissen, daß unser Standpunkt von Millionen deutscher Arbeiter verstanden und gewürdigt werden wird, daß Millionen deutscher Arbeiter uns wegen unserer Haltung hier ibre An⸗= kennung zollen so möchte ich dem Hrn. Abg. Singer doch vor- schon eines ganze Anzabl von dentschen Arbeitern sich entgegen diesem Standpunkt für die Durchfübrung auch dieser

gesetzgeberischen Maßregel erklärt haben, und daß die neuesten Vorgãnge,

von denen er ja auch gesprochen hat, das Verhalten der Arbeiter in den märkischen Kohlenrevieren, insbesondere das Verhalten der Deyu⸗

wissen zu wollen. Aber, meine Herren, selbst wenn diese Anzeichen

wohnlich versäadig; Lerte find., z einem Ehrenamt berusen nicht vorlägen, so würde ich aus den mir sebr bekannt gewordenen werde, so könne er ibn für sein Gut überhaupt nicht brauchen, denn er ist für die Zeit seines Ehrenamtes durch keine andere Person zu ersetzen. Wenn er (Redner) sich aber nun erlaube,

Wirkungen der bisherigen sozialpolitischen Gesetze, insbesondere des Krankenkassengesetzes, von dem auch Hr. Singer und jseine Partei damals, als wir es machten, nichts bat wissen wollen, doch die Ueberzeugung gewinnen, daß die Acberterwelt, wenigstens soweit sie ihre Lage richtig beurtheilt, die segensreiche Wirkung unserer sozialpolitischen Gesetze

fehr wohl zu würdigen weiß. Nicht allein, daß die Zufriedenheit mit

unserer Krankenkassengesetzgebung und Unfall versicherungsgeseßgebung in den Arbeiterkreisen immer weitere Herzen erfaßt; nicht allein, daß der Arbeiter die Wohlthaten, die ihm selten zu Theil werden, sehr richtig würdigt; die Sache liegt auch so, daß die Stimmen sich täglich mehren, welche beispielsweise die Krankenkassengesetzgebung auch auf die Familienmitglieder ausgedebnt wissen wollen und welche wünschen, daß die Unfallversicherungsgesetzgebung auch auf solche Arbeiterkreise ausgedehnt werden möge, die kbisber nech nicht davon erfaßt sind.

Also, meine Herren, die Thatsache ist nicht zu leugnen, daß auch der deutsche Arbeiter den Segen dieler 2 ee ne empfindet.

Nun fage ich weiter: Hr. Singer hat neben vielen anderen Gründen, welche er gegen das Gesetz ins Gefecht geführt und aus denen beraus er für seine Partei die Nothwendigkeit abgeleitet bat. diesem Gesetz die Zustimmung zu versagen, mit einer gewissen Betonung, welche nach außen bin wohl im Stande ist, einen Eindruck hervorzurufen, auch gemeint: das ist keine Sozial⸗ resorm, durch dieseg Gesetz werden die berechtigten Ansprüche der Arbeiter nicht befriedigt, folglich können wir daz Gestz nicht mitmachen. Meine Herren, eine vollständige Sozial reform haben wir nicht machen wollen, am allerwenigsten im Sinne des Hen. Abg. Singer; für eine solche Resorm würden wir, glaube ich, niemals die Zustimmung der Majorität dieses Reichstages oder icgend eines fünttigen Reichstages finden. Ich halte auch überhaupt ein sosales Reformprogramm, melcheg alle Zweige unserer wirthschaftlichen Thätigkeit auf andere . bringt, abgesehen von feiner Gefahrlichteit, überhaupt gar nicht für aufstell⸗ bar und durchführbar. Was ich aber für aufsfellbar und durchführ⸗ bar halte, das ist die Beseitigung der dringendsten und berechtigsten Klagen der Arbeiterbevölkerung, und unter biesen Klagen ist die Beschwerde über die Nothlage, welcher der inyalide Acheiter zur Zeit noch ausgesezt ist, eine ker dringendsten und eine der berechtigtsten Wir werden ele t schrittweise por⸗ gehen, und wir werden nicht mit dem Hrn, Abg. Singer ein Pro—⸗

gramm vereinbaren können, welches die Welt in andere Fugen welst, wie gesagt in Fugen, die wir für baltbar nicht anseben können.

lun aber, melne Herren, bitte ich Sie, doch mal zu be—⸗ trachten, welcher Widersinn eigentlich in dieser Argumentation liegt, wenn man sagt⸗ weil der Arbeiter nicht alle selne s, die wir für berechtigt halten, durch dieseg Gesetz befriedigt erhält, deshalb lehnen wir das r ganz ab. Man sollte sagen, daß der Hungernde, wenn er kein belegtes Butterbred bekommen kann, auch mit einem einfachen Butterbrod zufrieden sein könne Hr. Singer aber will das belegte Butterbrod oder gar keins. Vas wird der Arbeiter schon ver ffn da diese Herren ihm auch dag unbelegte Butterbrod vorenthalten wollen.

Nun, melne Herren, sagt der könnten auch um detzwillen dem Gesetze ni verdienstlich sei, dem Volke klar zu machen, was für Humbug mit ihm getrieben werde‘. Nun, meine Herren, glaube ich, daß bei allen den pairibilschen Männern, welche pleher warm an diesem Wer mitgearbeitet haben, auch nicht der leiseste Hintergedanke bestanden hat, geschweige denn, daß man von einem Humbug reden könnte, uit diesem Ge⸗ setze etwaß zu machen, was, wie Hr. Singet sich auszudrücken beliebte, dein Volke „Sand in die Augen streut', was das Volk beruhigt, eitweise berubigt, vielleicht zu dem gweck, um größere Ansprüche

intanzubalten.

Meine Herren, wagß wir gethan haben, das haben wir in der oftmals ausgesprochenen nn,. gethan, daß etz nothwendig sei, dem Arbelter zu helfen für seine alten Tage. Wöie man diese Hülfe sie mag ja unzureichend sein; über dag Maß mag man streiten mit dem Namen „Humbug“ bezeichnen kann, das, in der That, mag der Hr. Abg. Singer verstehen; der deutsche Ar belter ich ol derhole dag rauhen wird eg nicht verstehen. Er wird den Hrn. Abg. Singer dafür verantwortlich machen, daß der Hr. Abg. Singer shm diesen Humbug“ nicht gewährß.

Melne Herren, der Hr. Ab. Singer hat nun aber auch und er bat die Mangelhaflia eit um nicht zu sagen Schwäche seiner Ausfübrungen damit nicht zugedeckt auf einen Weg verwiesen, guf dem man eine auggiebigere Fürsorge für den Rirbelser herstellen könne; das ist der Weg einer allgemeinen Reichs⸗Ginkommensteuer. Ich gehe nicht näber auf diesen Gedanken ein, weil ich mit dem Hrn. Abg. Singer die von ihm ausgesprochene Ueberzeugung habe, daß düeses Prosekt auch bier im Reichstage keinen sonderlichen Beifall finden wird, jedenfalls also keine Masorität auf sich vereinigen wird. Uher, meine Herren, wenn der Hr. Abg. Einger diesen Vorschlag weiter mit der Aufforderung begleltet hat: macht doch den Beutel auf! so 9 ich! wer hält denn hier nach den Disposttionen dieses Gesetzes den Weutel zu? Ver Arbeitgeber wird a sogar gezwungen, den Veutel aufzumachen und muß ein Vrittel dessen, wag aufgebracht wied, zahlen, und dag Reich selbst mit seinem Reichszuschuß macht in allen seinen Gliedern den Äeutel auf. Also, He. Singer, auch dieser Vorwurf, daß wir zurückhaltend seien in dem Aufthuen unseres Beutels, in der pekuniären Mithülfe bei diesem Gesetz, ist un gerechtfertigt.

Nun, meine Herren, nachdem ich einige der Bemerkungen des Hrn. Singer beleuchtet habe ich kann, wie act, nicht auf Alles eingeben, ich halte dag für absolut unmöglich und ich glaube, daß die Spezialdiskussiton auch einen besseren Anhalt gewähren wird, die einzelnen Punkte zu besprechen möchte ich mich doch noch mit einigen Worten zu den Bemerkungen deß Hrn. Abg. Holtz wenden. Es thut mir aufrichtig leid, daß die westpreußische Landwirthschaft, ebenso wie wir es 1 auch von der ostpreußischen Landwirthschaft gebört haben, sich auf einen ablehnenden Standpunkt stellt. Aber ich kann nicht den Eindruck hier , , n den ich namentlich an der Hand der in Virschau gefaßten Resolutienen und an der Hand der heutigen Ausführungen des Hrn, Abg. Holtz ge⸗ wonnen habe, den Eindruck nämlich, ka auch hier die Unbelannischast mit dem Gesetze und die salsche Darstellung seineg Zweges und seiner Bestimmungen dazu beigetragen hat, Beschlüsse herbeizuführen, die sich wirklich gegenüber dem Gesetze nicht rechtfertigen lassen.

Meine Herren, ich bin nicht gewohnt, etwag zu behaupten, wag nicht dargeihan werden kann; ich werde also an der Hand jener Re⸗— solution, die hier vor mir liegt, wenigstens mit einigen Worten den Nachweis antreten.

Was heißt es denn z. B. ich habe mich vergeblich bemüht,

9 Abg. Singer weiter, sie bt

dabinter zu kommen, was die Herren in Dirschau eigentlich darunter

verstanden haben —, wenn in der Resolution I gesagt ist:

Abgesehen davon, daß der zur Zeit im Reichstage zur Be— ratbung stehende , , uͤber Alter und Invaliditäts⸗ versicherung auf einem Prinzip beruht, welches die Kaiserliche Bot— schaft nicht erkennen läßt, u. s. w.“

Ich weiß gar nicht, welches Prinzip überhaupt gemeint sein kann. Das Prinzip, also die Grundlage der Kaiserlichen Botschaft, ist werk tdätige Menschenliebe gegenüber dem Arbeiterstande. Dies Prinzip findet auch hier in der Vorlage seinen Ausdruck. Oder ist vielleicht darunter gemeint, daß das Prinzip der Organisation in der Botschaft ein anderes wäre?! Aber die Kaiserliche Botschaft zeichnet ja für die Lösung der darin gestellten Aufgaben gar keine bestimmte Organisation in ihren Details vor, sondern sie sagt nur: es soll durch korporative Zusammenfassung das Ziel der Kaiser lichen Botschaft angestrebt werden. Ja, meine Herren, ist das keine „‚korporative Zusammenfassung“, wenn ich die Arbeitgeber eines be⸗ stimmten Bezirks vereinige, wenn ich eine selbstverwaltete Versiche⸗ rungsanstalt gründe, zu der die sämmtlichen Arbeitgeber und die sämmtlichen Arbeiter dieses Bezirks ihre Beiträge zu zahlen haben? Ist das keine korporative Zusammenfassung?

Also schon diese Faffung der Resolution, welche gewiß ihren Eindruck nicht verfeblt bat, indem sie den Leuten die Meinung bei⸗ bringt, das, was jetzt vorgeschlagen sei, stehe in direktem Widerspruch mit der Kaiserlichen Botschaft, also schon diese Fassung des ersten Punktes der Resolution hat meines Erachtens eine innere Be— rechtigung nicht. .

Nun kommt weiter die Resolution III. In dieser Resolution wird gesagt: .

„Die Landwirthschaft wird in dem Gesetze mit der Indu rie und dem Gewerbe in eine Interessengemeinschaft gezwängt, welche zum Nachtbeil der ersteren nothwendig ausfallen muß.“

Warum diese Interessengemeinschaft zum Nacht heil der ersteren nothwendig ausfallen muß, verschweigt des Sängers Höflichkeit. Bis jetzt habe ich bloß Befürchtungen darüber vernommen, daß die Industrie, die noch dazu in den Provinzen, um welche es sich hier handelt, gar nicht der mächtigere Faktor ist, gleichwohl in ihrer Zusammenschweißung mit der Landwirthschaft dahin gedrängt würde, ihre Interessen in den Vordergrund zu drängen, und zwar auf Kosten der Landwirthschaft. Aber, meine Herren, wo ist denn hier überhaupt von einer Interessengemeinschaft die Rede, die darüber hinaus ginge, daß für den Arbeiter elne bestimmte Versicherung her—⸗ gestellt wird in einer Anstalt, zu der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichmäßige Beiträge zahlen? Daß if r , , die wie gesagt, eine gleiche Verdammniß für alle Betheiligten enthält, für einen Theil, insbesondere für die Landwirthschaft, eine gefäbrliche werden sollte, ist absolut nicht anzunehmen. ö

Nun ist ja aber durch den 8. 17, namentlich, wenn Sie ihn in der Fassung annehmen, wie sie 1 beantragt ist, eine reichliche Gewähr dafür gegeben, daß die Verschledenheit des Risikos, welches in den einzelnen Berufgarten des wirthschaftlichen Lebens bestehen mag, auch in den Beiträgen und solgeweise in den Renten zum Ausdruck kommt. Also sch glaube kaum, dah dlese Zusammenfassung ber sämmtlichen i h ballet ne, eineüz und desselben . irgendwelche Gefahr für den einen oder anderen Theil in sich birgt.

In der Resolution Ne, d findet sich erstens der 6 daß es zu beklagen sei, daß die Versorqung der Wittwen und Waisen nicht aleichzeltig in Autsicht genommen wäre,. Pann aber wird die in meinen Ausen sehr kühne Behauptung gusgestellt:

Glelbt die Landwirthschaft für sich, 7 läßt sich annehmen, bas ohne r , . durch das Geseh in Außsicht genommenen wa i auch die Wersorqung der Witwen und Wassen durchgeführt werden kann,

zustimmen, weil eg

Nun, lch habe biese Behauptung eine kühne genannt. Wir haben auch unsere Herechnungen über die Wittwen⸗ und Walsen⸗ n, . angestellt, und wenn wir nur eine Rente für die Wittwen zum Betrage ven 60 M und für die Walsen jum Betrage von 30 4 ie. Kopf annehmen, so wird die Belastung von Arbeitern und Ar- eitgebern msammen 120 Millionen Mark im Reich machen, so daß also auf Westpreußen ich habe mir das auch in der Schnelle aus- rechnen lassen etwa ? Millsonen fallen. Es ist 11 gar nicht daran ju denken, daß die westpreußische Landwirthschaft durch eine etwalge Ilg u ß und Loglösung von den übrigen wirthschastlichen Grurpen bejüglich der Arbeiterversicherung sovlel würde ersparen können, um auch die Wittwen⸗ und Waisenversorgung durchzuführen. Aber allerding die Behauptung ist auch geeignet, einen Schrecken hervorzurufen, wenn man sagt: wir werden durch dieses Gesetz so stark belastet, a wenn wit allein blieben, unsere Wittwen⸗ und Waisen noch eben . mit 6 werden könnten, alt durch dieses Gesetz für die inva n Aussicht genommen ist. a6 6 Belastung anlangt, ich glaube ja, daß die Herren dat an glauben, aber wa sie sich da einreden, das ist doch etwaß übertrieben. Ich will also einmal z. B. annehmen, der Hr. Abg. Holtz soll Recht haben (obwohl mir das auch recht n, , g. ist), wenn er behauptet, daß er auf einem Gute, welchetz 00 bitz 600 M Grundsteuer bejahlt, Jahr aut Jahr ein 47 Wochen hindurch 100 Mann be⸗ ,, (hee Nun ja, die Sache ist auch mir, wie gesagt, recht zweifelhaft, aber ich will dem Hrn Abg. Poltz einmal glauben, wenn er mir nur die eine Konzession machen will, daß es doch noch sehr von ber Art bes Wirthschaftzbetriebe zi e, ist, ob er wirklich 100 Mann Jahr aus Jabr ein in Beschäftigung lat. Dann beträgt die RMelgstung nach meiner Rechnung 700 „M, (Zuruf: datz Doppelte!) nein, aicht daß Doppelte, sondern eine Uebernahme det Arbeiter . durch vie Arbeitgeber ist in dieser Summe schon mit in Anschlag gebracht; etz sind in der ersten Periode und in der J. Lohn flasse, welche Hr. Holtz für seine Verhaͤltnisse in Rechnung gestellt hat, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen 14 pro Woche r zahlen, datz macht für 47 Wochen bei 100 fortwährend , , Arbestern praçter propter 700 MM Va wird ungefähr so stimmen, enguer sind es etwa 660 M Ich weiß nicht, wie die Löhne bei den . Abgeordneten steben, aber ich kann mir denken, etz wird unge⸗

den Arbeiter

ähr auf dag binaußfommen, was ich neulich gesagt habe, daß bei der andwöirfhschaft im Osten die Mehrbelastung, welche für die Arbeit geber durch dieseg Gesetz herbeigeführt wird, im großen Durchschnitt etwa 1 pro Mark Lohn beträgt.

Nun, meine Herren, wiederhole ich, was ich neulich gesagt habe: ist denn biese Belastung von durchschnittlich einem Pfennig pro Mark det Lohneä wirklich eine so hohe, daß um detzwillen der Mann, der 100 Arbelfer Jahr aut, Jahr ein in der Landwirihschaft beschäftigt, zu verzweifeln nöthig haben wird? Meine Herren, wenn Sie die Belastungtz frage stellen, so sage ich, viel schwerer zu tragen ist die Sache viel⸗ leicht in den Krelsen der kleinen Leute, wo man für einen oder jwei Arbeiter im Jahre s big 7 4 aufbringen muß. Va haben wahr⸗ a l die großen Herren in der Landwitthschaft keinen Grund zur Klage. Und nun weiter. Wenn der Hr. Abg. Holtz heute wleder auf vie angeblich ganz nothwendige Sttz rung des paͤtriarchalischen Ver⸗ häaͤltnisseß, welcheg jzwischen Arbeiter und Arheitgeber hbestehe, zurückgekommen ist, und in einem der folgenden Punkte der Dirschauer Resolution ist davon auch die Rede so weis ich in der That nicht mehr, was ich noch weiter dem hinzu fügen soll, wat ich neulich darüber gesagt habe. Meine Herren, Noth und Elend zu lindern, dazu wird es auch nach dem Inkraft⸗— treten dieses Gesetzetz noch seht viel Gelegenheit geben. Und wenn der wohlthätige Guttzbesitzer, welcher jetzt sich seiner alten Leute in sehr danlenzwerther Wese annimmt leider Gottetz, ich wiederhole dat, geschieht et nicht überall wenn vieser Gutgzbesitzer künftig, nachdem diesen alten Leuten eine Rente bewilligt ist, seine milde Hand nur aufthun will, an Gelegeabeit dazu wird es ihm nicht mangeln, und ich zweifle auch gar nicht, daß, wenn in der Uebung solcher Gharität ein Segen liegt, dieser Segen . dadurch bemerkbar machen wird, daß der Arbeiterstand treu zu ibm hält und daß er ganz in derselben Weise dle Leute an sich zu fesseln wissen wird, wie er es jetzt thut. Und wenn nun und da könnte man allerdings der Hr. Abg. Singer wolle mit verzeihen mit der Bebauptung „Sand in die Augen streuen kommen wenn nun der Herr Abgeordnete weiter meint, „mit diesem Gesetze züchtet Ihr die Invaliden‘, so hat er wohl aug der Aufnahme dieser Hyperbel schon bemerkt, daß es nicht Viele im Reichttage giebt, welche diesem Ausspruche ihre Zustimmung gehen. Meine Herren, wir wollen keineswegs Invaliden züchten, wir wollen vielmehr bei der Prüfung der Invalidität mit aller Sorgfalt vor⸗ gehen, und bei des Ausführung dieses Gesetzes darauf weist schon das Interesse der Versicherungsanstalt hin auch die entsprechenden Kautelen treffen, und vor Allem möglichste Kautelen gegen die Simu⸗ lation. Den Vorwurf witd man, uns dereinst sicherlich nicht ju machen haben, daß wir „Invaliden züchten. Das dagegen wollen wir, und danach streben wir, die Invaliden aus unglücklichen und hülflosen zu zufriedenen Menschen zu machen, und wenn wir wie nie dies mit Zuversicht hoffen dürfen, dieses Ziel erreichen, dann wird auch die weitere Behauptung des Herrn Abgeordneten sich nicht bewahrheiten, in der er sagte: die Leute, die ihr jetzt zu Rentnern macht, werden vor der Thüre sitzen und ihre Pfeife rauchen, oder ins Wiribsbaus gehen und sich der Sozialdemokratie ,, . Meine Herren, der Mann, der besitzt, der ein ganz gesichertes Einkommen hat, ist viel weniger geneigt, Sozialdemokrat zu werden, als der Mann, der nichts hat. und daraus gerade, daß wir diesen alien Leuten ein gesichertes Einkommen, ein sicheres Brod zuweiser, gerade daraus schöpfen wir die Hoffnung, daß diese Leute, soweit sie etwa an sich noch Neigung dazu haben sollten, der Sozialdemokratie sich nicht mehr besonders zuwenden werden. Meine Herren, was die Strafbestimmungen anlangt, die der err Vorredner bemängelt hat, so gehe ich darauf nicht ein Seine Wünsche in dieser Beziebung werden vielleicht bei der Spezialberathung noch mehr jum Ausdruck gebracht werden. Auch ich bin kein Freund von harten Strafen und von ungerechtfertigten Strafen. Wenn daher in dieser Beziebung zulässige Milderungen gewünscht werden, so wird sich darüber gewiß reden lassen, es braucht das kein Grund zu sein, um auch nach Außen hin gegen das Gesetz einzunehmen, darüber wer den wir uns sehr leicht verständigen. ;

Damit, meine Herren, könnte ich meinen Vortrag beendigen. Ich schlinße mit dem Wunsch, daß jetzt noch alle diejenigen Herren, die wirkliche Bedenken gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzes haben, sich da, u herbeilassen, sich mehr auf den allgemeinen Standpunkt zu stellen. Meine Herren, ein Gesetz ju schaffen, was alle Wünsche befriedigt, ist insbesondere in dieser Materie absolut unmöglich. Sie können heute beschließen, die definitive Entscheidung zu vertagen, Sie werden doch nach 6 Monaten, nach Jahresfrist, nach 2 Jahren, ja nach 19 Jahren ganz denselben Kampf der Meinungen erleben, den Sie heute fuhren. Es ist unmöglich, daß die Meinungen über das Gesetz sich klären, so lange man noch nicht die erforderlichen Unterlagen für seine praktische Brauch barkeit geschaffen hat, und, meine enn diese Unterlagen werden nur geschaffen und können zweckmäßig nur geschaffen werden durch die Verabschiedung dieses e und dessen praktische Anwendung.

ch will nun noch mit einigen Worten es fällt mir das eben ein ein Bedenken widerlegen, das, wenn es berechtigt wäre, wohl dazu führen könnte, die Entscheidung über die Annahme des Gesetzes in erheblichem Maße zu erschweren, das Bedenken nämlich, daß, wenn wir dieses Gesetz bekommen, wir es nie wieder los werden, und daß es namentlich auch r g sein wird, die Mängel, die es an sich trägt, zu beseitigen. Meine Herren, mit demselben ben von Ver⸗ antwortung, mit dem wir, die wir an dem Gesetz gearbeitet haben, ede einzelne Bestimmung desselben auf ihre Durchführbarkeit geprüft . sind wir auch an die Frage berangetreten, und bin ich ins besondere an die Frage herangetreten, ob uns etwa, wenn die Vorlage in ihrer gegenwärtigen Gestalt Gesetz wird, eine Fessel angelegt wird, welche es unmöglich macht, die Korrekturen, die man heute schon als nützlich und als nöthig bezeichnet, später noch vorzunehmen. Ich habe

aber in dieser Beziehung bloß eine einzige Bestimmung gefunden, welche allerdings einer Aenderung nicht füglich unterzogen werden kann, und das ist die Bestimmung über die Höhe der Renten. Was Sie heute in minimo dem Arveijer an Renten ichert haben, werden Sie ihm ohne ernste Gefahren später nicht entziehen können. Alles Uebrige: die 1 in der dag Gesetz in Wirksamkeit tritt, die Modalität der Abgrenzung seiner Wohlthaten, alles Uebrige können Sie von A bis 3 später, wenn sie zu der Ueber⸗ eugung kommen, daß die hier getroffenen Hestimmun gen nicht praktisch 5 und einer Abänderung bedürfen, ohne sedes Bedenken und ohne ede Schwierigkeit anders e. Ich will , daran erinnern, wenn Sie zu der Ueberzeugung kommen, die der Hr. Abg. ab heute hat, daß es den Vorzug verdiene, die Landwirthschaft für

u einer Beruftzgenossenschaft, zu einer Korporation zusammen⸗ zufassen, welche da Versicherungtgeschäft, losgelöst von den übrigen denen es jetzt zusammengefügt ist, äber⸗ nehmen soll, so bat dag nicht die geringste Schwierigkeit. Ebenso hot es gar kleine Sckwierigkeit, wenn Sie die einzelnen Bestimmungen über die Organisation später ändern wollen. Sie können auch die Lohnklassen ändern, Sie können neue Lohnklassen einführen, Sie können ferner auch nach der Idee des . Singer in der Abgrenzung der Lohnklassen höher geben. Genug, es ist nach meiner Ueberzeugung und ich habe den Entwurf darauf sehr sorgfältig geprüft, keine Vorschrift in dem ganzen Entwurf, die nicht geeignet wäre, später einer Korrestur unterworfen zu werden, die man etwa an der Hand der gesammelten Erfahrungen als eine wirkliche Verbesserung erkennt.

Meine Herren, je sicherer ich aber in dieser Ueberzeugung bin, um so dringender und ,, kann ich Ihnen auch nur empfehlen: Machen Sie einen Verfuch mit dem Gesetz, versagen Sie dem deutschen Arbeiter die ihm zugesicherten Wohlthaten nicht, schaffen Sie zur Ehre und zum Ruhm des Vaterlandeg einen Vorgang, der für die ganze Arbeiterwelt in allen übrigen civilisirten Ländern da 36. sein wird, unter dem sie einem glücklicheren und zufriedeneren Zustande entgegengeht, als der ist, unter dem sie sich jetzt befindet.

Abg. Barth: 2 die Ausführungen des Staatsz⸗ sekretärs von Voetticher sovohl wie des Abg. von Manteuffel gehen zwei Gesichtspunkte, die gleichsam einen beherrschenden Charakter in den Ausführungen zu Gunsten des Gesetzes an⸗ genommen haben. Einmal sagt man: das Gesetz ist allerdings unvollkommen, in manchen Beziehungen bedenklich, die Folgen lassen sich nicht , aber fange man nur erst einmal an, etwaige Mängel könne man später korrigiren. Ferner sagt man, die Bedenken außerhalb des Reichstages gegen das Gesetz beruhten auf der mangelnden Kenntniß desselben. Aber bei keinem Gesetz trifft diese Behauptung so wenig zu wie bei diesem. Von vornherein ist man gerade für dieses Gesetz gewesen, aber je . man sich damit iht, desto mehr treten die Schwierigkeiten hervor. o hat sich in den letzten Wochen der Widerstand im Lande gegen das Gesetz befestigt, und auch hier im Hause sind die Bedenken von Woche zu Woche gewachsen. Wenn die Negierüng das 3 fallen ließe und vertagte, wäre Niemand froher als die Majorität, die das Gesetz mit Ach und Krach durchbringen will. In der Ver⸗ stärkung der Bedenken gegen das ,, ehe er aber eine ge⸗ sunde Reaktion gegen die staatssozialistischen Ideen der letzten zehn Jahre. Es scheint sich im Volke langsam das Gefühl durchzukämpfen, daß der Staat doch nicht im Wege der fe

ebung die soziale Lage der Bevölkerung wesentlich bessern ann, man besinnt sich darauf, daß die Quellen der Vollskraft in der Initiative des Einzelnen und der freien Koalition im Gegensatz zum gesetzlichen Zwange liegen. Früher warf man den Manchestermännern vor, sie hätten kein Herz für den Arbeiter und wollten ihm nicht die Wohlthaten zu⸗ kommen lassen wie der Staat. Auch bei dem Staatgt⸗ sekretär von Boetticher klang dieser Gedanke heute in seinen Aeußerungen gegen den Abg. Singer durch, als ob hier etwas durch den Staat aus sich heraus geschaffen werden könnte. Der wirthschaftliche Liberalismus hat sich auf das Eifrigste bemüht, die Arbeiter besser zu stellen, und e. auf dem allein wirksamen Wege, daß er den Antheil des Arbeiters am Pro⸗ dukt beständig zu erweitern bestrebt war. Der große Kultur⸗ prozeß auf dem Gebiet der Volkswirthschaft in diesem Jahr⸗ hundert . den Antheil des Arbeiters am Produkt ständig wachsen lassen, während die ige soziale Bewegung diesen Antheil verringern will. Alle protektionistischen Maßregeln der letzten zehn Jahre, wie die Schutzzölle und dergleichen, haben den Antheil des Kapitals an der Produktion, die Ka⸗ pitaltzrente und die Rente aus Grundbesitz auf Kosten der Arbeiter erhöht. Dieser Gesetzentwurf bringt die Arbeiter auch in keine wesentlich günstigere wirthschaftliche Position. Die Auf⸗— bringung der Beiträge unter Betheiligung des Neichs und der Arbeitgeber scheint zwar für die Arbeiter insofern günstig zu sein, als auch die Arbeitgeber einen Theil der Kosten übernehmen, aber auch die Arbeitgeberbeiträge werden doch wieder auf den Preis der Waare abgewälzt, sodaß schließlich die Konsumenten in ihrer Gesammtheit die ganzen Lasten tragen werden. Die Arbeitgeberbeiträge werden nichts An⸗ deres als neue Produktionskosten sein. Die Arbeitnehmer⸗ beiträge werden ebenfalls vermittelst der Lohnerhöhung auf den Preis wirken; dazu werden große Lohnstreitigkeiten auf⸗ treten, und die Dauer dieses Prozesses läßt sich noch nicht übersehen. Das schlimmste Bedenken gegen den Gesetz⸗ entwurf ist, daß er im Gegensatz zum Kranken⸗ und zum Unfallversicherungsgesett gar keine Versicherung enthält, sondern eine Versorgung. Daß man die Alters⸗ und die Invaliditätsversicherung in einen Topf mit derselben Prämie geworfen hat, ist schön vom Standpunkt der Versiche⸗ rung bedenklich. Der ganze Entwurf sei unlogisch tonstruirt und deshalb habe man in dem Hauptpunkt, der Bemessung der Beiträge und Renten, von dem . Regierungsentwurf zum zweiten und von einer Lesung zur anderen in der Kom⸗ mission und auch im Plenum hin- und hergeschwankt, und was man auch thun möge, man werde im Sinne der Ver⸗ sicherung nichts erreichen. Nachdem man die Versicherungs⸗ grundsätze aufgegeben habe, müsse man auf Willkür und zu ewigen Ungerechtigkeiten kommen, von denen das Gesetz wimmele. In der ersten Lohnklasse be⸗ komme ein Invalide nach fünf Jahren 114 6 für 60 (6 Beiträge, in der vierten 140 66 für 35 66 Beiträge. So ist es überall; und alle Rentenempfänger werden unter sich einen Vergleich anstellen, ob ihre Renten nach Gerechtigkeit bemessen sind oder nicht. Hätte man nach Versicherungsgrundsaätzen den Entwurf aufgebaut, so wäre davon nicht die Rede, dei einer n, haben aber Alle den gleichen Anspruch. Der Neichszuschuß 1 das Bedenklichste. Selbst Leute, die sonst , , . Anwandlungen haben, haben Bedenken gegen den RNeichszuschuß. Professor Schaffle hält den Reichezuschuß nur für eike Uebergangsperiode 3 igt, billigt ihn aber nicht als dauerndes

meint, daß der Rei Staatszuschuß beim Bau von Kanälen, enanlagen oder Meliorationen des Landes und dergleichen, die im Interesse der Allgemeinheit gemacht werden. diesen Sachen handelt

Elementen, mit

lied im Gesetz, Dr. von Bennigsen zuschuß nichts Anderes sei, als der

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es sich aber um außerpersönliche Interessen, hier en um 3. Eingriff in die k des Menschen. Dieser Vorgang ist noch in keiner Ges . vorhanden, 9 direkte Zuschüsse in die Taschen des Einzelnen zu dessen Le , . gegeben werden. Führt man einen Reichs⸗ ; chuß von 50 M ein, kann man auch einen höheren, oder chließlich die ganzen Kosten auf das Reich übernehmen. Hr. von Boetticher schien das auch zu fühlen. Denn er hielt einen Neichszuschuß von 50 MS für berechtigt, aber die aus⸗ schließliche Uebernahme der Kosten auf das Neich für einen sozialdemokratischen Gedanken, den er nicht mitmachen kann; er ,, sich also hinter das Wort „ausschließlich“. Diese Logik sei ihm unverständlich; ob 50 M6 oder eine andere Summe, sei ganz gleichgültig. Später wird man auch 60 oder 9h M und schließlich das Ganze verlangen. Etwas Prinzipielles läßt sich dann dagegen nicht einwenden; man könnte höchstens Zweckmäßigkeitsgründe anführen. Schon jetzt bricht sich der Gedanke einer Erweiterung des Reichszuschusses Bahn, die Kölner Handelskammer hat sich schon gefragt: Warum überhaupt die Beiträge? Kommt man so zur Ueber⸗ nahme der ganzen Kosten auf das Reich, so wird auch die Einheitsrente angestrebt werden, und die Kosten werden durch allgemeine Reichssteuern aufgebracht werden müssen. Die kommunale Armenpflege würde dann nur in eine Reichs⸗ Armenpflege mit fixirten Renten umgewandelt. Daß die Sozialdemokratie dadurch . beseitigt wird, beweisen die Reden der Sozialdemokraten hier im Hause. Auch das Gesetz selbst erkennt die sozialdemokratischen Grundsätze an. Auf dieser Bahn wird es immer weitergehen, zumal diese Politik nicht auf Prinzipien beruht, sondern ins Blinde hinein experimentirt. Diese Bahn führt schließlich zum sozialistischen Staat, die Freisinnigen gäben deshalb sowohl im allgemeinen Interesse, wie in dem der Arbeiter dem Gesetz ihre Zu⸗ stimmung nicht.

Abg. Gehlert: Durch den Widerspruch einer kleinen Minorität der Großgrundbesitzer könne seine Partei sich nicht hindern lassen, das Gesetz zu Stande zu bringen. Es ent⸗ spricht erst recht nicht der Hoheit des staatsmännischen Geistes, welcher dieses Gesetz seinen Ursprung verdankt, zu fragen, ob die Industrie oder die orb r hf dabei besser fährt. Der Vorredner pries die wirthschastliche Freiheit. Das Manchester⸗ thum und der Kapitalismus hat aber nur zur Schund⸗ produktion, zur Unterdrückung der wirthschaftlich Schwachen und zur Massensterblichkeit unter den Armen geführt. Es giebt zwei Wege der Förderung des allgemeinen Wohls: Ueberredung und Zwang. Seit 2000 Jahren sucht das Christenthum die enschen zu überreden, daß man seinen Nebenmenschen liebe wie sich selbst. Was hat das geholfen? Der Einzelne vermag überhaupt nicht diesem Gebote nachzugehen; die mitleidlose, unerbittliche Diktatur der Konkurrenz verbietet es ihm; er muß thun, was Alle thun. Er habe nicht einen Fall erlebt, wo ein Besitzender dem Nichtbesitzenden seine vollen Rechte hat zu Theil werden lassen, den vollen Arbeitsertrag bewilligt hätte oder hätte bewilligen können. Was der Einzelne thun kann, sind nur Tropfen im Meere; und es ist deshalb nicht wohlgethan, dem Staat in den Arm fallen zu wollen, wenn er sich der Schwachen anzunehmen anschickt. Der Antrag Hitze will die Wohlthaten des Gesetzes auf die Arbeiter der Großindustrie beschränken; aber wo hört die Großindustrie auf, wo fängt die Kleinindustrie an? Der Antrag will in den Fabriken Staatszwang, ande'rwärts Spon⸗ taneität. Wenn nun ein und derselbe Mann zugleich Fabrikherr und Landwirth ist, so erscheint er in der Fabrik als der schlechte Kerl, der durch Staatszmang zum Rechten angehalten werden muß, in der Landwirth⸗ schaft als ein Mensch, der aus Menschenliebe seine Pflicht thut! Die Furcht vor der ausländischen Konkurrenz könne seine Partei nicht abhalten, das, was im Interesse unserer Arbeiter nothwendig ist, ihnen zu gewähren. Der Staat habe andere Mittel, die heimische Produktion zu schützen. Beden⸗ ken gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzes habe auch er; aber für ihn stehe in erster Linie das große Prinzip des Gesetzes, und deshalb werde er für das Gesetz stimmen.

Abg. von Komierowski: Der Grund, weshalb das Gesetz trotz vielfacher Anerkennung, trotz der mühevollsten Arbeit in der Kommission nicht allseitigen Beifall findet, liegt in der Verschiedenartigkeit der sozialpolitischen Auffassung, wie der der gewerblichen Verhältnisse. Die Polen hätten in der ersten Lesung ihre volle Sympathie für den Entwurf kundgegeben, die Bedenken aber nicht ver⸗ schwiegen. Diese haben sich leider nicht beseitigen lassen. Die öffentliche Meinung und die Landmirthschaft sprechen sich über⸗ wiegend gegen das Gesetz aus. Wenn heute den so Ur⸗ theilenden Unkenntniß des Gesetzes vorgeworfen ist, so kann ich nicht anders, als dieses als eine Redensart bezeichnen. Das Haus kenne ebenso die Gesetze, wie der Bundesrath. Auch beim Branntweinsteuergesetz habe man das Haus ge⸗ beten, die Bedenken fallen zu lassen, da die Folgen andere sein würden, als es meinte. Jetzt aber sehe man deutlich, welches die Folgen sind. Auch bei diesem Gesetz werden, wie bei so vielen anderen, Revisionen sehr bald unvermeidlich sein. Die Verschiedenartigkeit der Stellung der Arbeiter im Osten und der Arbeiter in den Industriebezirken ist schon hervorgehoben. Als Vorsitzender eines Bauernvereins könne er dieses nur be⸗ stätigen. In Posen liege ein großer Theil des ländlichen Be⸗ sitzes in den Händen kleiner Bauern, die die Belastung durch dieses Gesetz nicht ertragen können, sondern auswandern müssen. Die Arbeit ist hier nicht wie bei den westlichen Fa⸗ brikbesitzern wesentlich Akkordarbeit; dort sorge man auch bei Krankheit und Erwerbsunfaähigken für den Arbeiter. Deshalb kann der kleine ländliche Besizer ein Bedürfniß für dieses Gesetz nicht anerkennen. Tür den Reichsbeitrag könne er sich nicht erwarmen, weil der elde doch nn durch die Steuern der Gesammtheit aufgebracht werde. Die Polen hätten im letzten Jahrzehnt durch die Polengesetze einen jo harten Druck empfun⸗ den, wie kein Volk in Enroda. Daß würde sie aber nicht ab⸗ halten, die Sozialpolitik der verbündeten Regierungen anzu⸗ erkennen, nicht in der Allgemeinheit, nicht in der Phrase, sondern in dem bonkreten Falle. Fär diefes Gesetz aber ver⸗ nöchten ie nicht zu stimmen. .

Abg. Winterer erklärt im Namen der Clsaß Sothringer, daß sie gegen das Gesetz stimmen mitßten, einmal wegen detz dauernden Neichezuschuses und dann wegen der Ausdehnung des Gesetzes üder den Umfang der Unfall versicherung hinaus. Den Handwerkern werde eine große Last aujer legt gerade in dem Augenblick wo die Reichs⸗Gemerbeordnung in Gta Lothringen zur Ginführung gelange, auch die Zandwärthschast fehr erheblich bolastet, so daß sie die Tast nicht tragen donne.