1889 / 123 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 May 1889 18:00:01 GMT) scan diff

u rtr e

welche an Näãher⸗

aben vermeinen, biermit auf⸗

efordert, solche Rechte spätestens in dem am

ttwoch, ven 109. Juli 1889, Morgens

10 Uhr, hier anstehenden Aufgebotstermine anzu⸗

melden, widrigenfalls für den sich nicht Meldenden

das Recht im . zum neuen Erwerber der

Grundstucke verloren geht. Hagen i. Brem., den 16. Mai 1889. Königliches Amtsgericht.

IIUl493 Anfgebot.

Rachdem die Ehefrau Brinker, gnt. Nolte, Catharina Regina Clise, geb. Bönsmann, zu Jösting⸗; haufen, als Vormunderin ihrer Kinder Louise, Ferdinand und Johann Heinrich Brinker, das Auf⸗ ebot der in Verlust gerathenen Urkunde Über die m Grundbuch von Hitz Jöstinghausen Band ] Blatt 37 Abtheilung II Nr. 2 auf die Spiekers Markkötterel Nr. 40 zu Jöstinghausen für den Pächter Christian Heinrich Böngmann auf Langsenkamps Stätte zu Schinkel, späteren Colonen Nolte zu Jöftinghausen eingetragene Forderung vom 19. De⸗ zember 1860 über 1360 Thaler beantragt hat, so wird hiemit der Inhaber der Urkunde aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den JI9. Sep⸗ tember 1889. e, . 11 Uhr, hier an⸗ stebenden Termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos

erklärt werden wird.

Wittlage, den 17. Mai 1889.

Königliches Amtsgericht. I. Hermann.

IIl4ę88] Aufgebot.

Im Grundbuch von Riepe tom. 14 vol. 1 Nr. 40 pag. 35 steht eingetragen eine Warfstätte, bestehend auß einem Hause, worin 3 Stuben, einer Scheune und einem Garten. Im Jahre 1779 wurde als Gigenthümer der einen Stube nebst Scheune und Garten, worin ein Fischteich, Ulfert Antons und als Eigen⸗ tümer einer Stube (mit Garten?) Anng Antons, Wittwe des Jan Djuren, eingetragen. Im Jahre 1856 wurde im Grundbuch vermerkt, . nachdem das Haus nebst Scheune vor vielen Jahren ab⸗ gebrannt, die damaligen Besißzzer drei separate Hãuser wiedererbaut hätten, und besaͤße davon jetzt angeblich Ulfert Janssen Djuren als Besitznachfolger a. seiner weil. Mutter Anna Antons ein Haus nebst dahinter belegenem Garten, b. des Ulfert Antons den Fisch⸗ teich. Dieser dem Ulfert Janssen Djuren gehörig gewesene Grundbesitz soll ge enwärtig im Kataster vermessen sein als Parzellen 122 und 354 / 133 Karten⸗ blatt 9 Gemarkung Riepe. Auf Antrag der Erben des letztgenannten Djuren als egenwãrtiger Besitzer, nãmlich der Wittwe Taetje Janssen, geb. Cordes, in Riepe, der Ehefrau Czilke Krone, geb. Djuren, in Varel, der Trientie 4 in Gandersum, des Fischers Ulfert Dijuren in Riepe, der Schwaantje Dsuren in Gandersum, der durch vor edachte Wittwe Diuren als Vormünderin vertretenen Minderjährigen Jan und Dirk Djuren, werden alle Diejenigen, welche auf den von diesen Erben besessenen Grund- besißz Eigenthumsansprüche zu haben bermein en, auf. gefordert, spätestens im Termin Dienstag, 9. Juli ö. J., Morgens 10 Uhr, beim unterzeichneten Gerichte solche ihre Ansprüche anzumelden, widrigen⸗ falls sie damit ausgeschlofsen und die genannten , . Erben als Eigenthümer eingetragen werden.

Aurich, den 17. Mai 1889.

Königliches Amtsgericht. III.

(11492 Aufgebot Im Wege der Expropriation hat der Kleinkothsaß nrich . in Lelm No. ass. 14 von seinem ofplane Nr. 783 eine Fläche von 24, am gegen eine Entschädigung von 120 M an den Kreis- k gie. hen e, n . n ur Auszahlung des Entschä— rages i Termin auf den 18. September ö. ö. ens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hierselbst anberaumt.

Auf Antrag Herzoglicher Kreisdirektion Helmstedt werden zu diesem Termine alle Diejenigen, welche an der abgetretenen Grundfläche beziehungsweise dem zu zahlenden Entschädigungekapitale dingliche Be⸗ rechtigungen zu haben glauben, mit der Aufforde⸗ rung vorgeladen, ihre Ansprüche spätestens im Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit denselben , werden sollen.

nigslutter, den 13. Mai 1889. , Amtsgericht. chwarzenberg.

iigsg] ö

Auf Antrag des Zimmermanns Theodor Heeck in Drever, l Marl, wird der Johann Theodor Kleinfstreuer, hz am 25. Jun 1818, welcher vor 40 Jahren nach Nordamerika ausgewandert ist und seit . als 290 Jahren keine Nachricht von sich Ei. ,,. 6 spätestens in dem auf 11. März i890, Morgens 11 ur, vor dem nnteriescmeten Ämiggerichte angesehten Termtne 3 ch oder schriftlich zu melden, widrigenfalls

odes erklärung n soll.

orsten, den 13. Mai 1888. Königliches Amtsgericht.

dem un

lief! g * mr, ne,

agls

nachfolger des am 1 ie,

ver⸗

benen Agenten Andreag Neumann aufgefgrd 3 im n e . den . iS go, Vorm 6 11 nhr, ihre Ansprüche auf den etwa Io 000 M betragenden Nachlaß degselben bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 39 nnter lachte ihres ddrbrechtz. und, in Falle fi dasselbe auf die geseßzliche ir eig ieh unter Nachweis den Grades ihrer Verwan j ft mit dem Verftorbenen, anzumelden, widrigen falls der Nachlaß dem Figkus zugesprochen werden wird.

Königsberg, den 15. Mai 1889.

Königliches Amtsgericht. X.

11485 uten

.

8625 . die Erbschaft des verstorbenen Kauf⸗ manng Fritz Kohl hieselbst ab intestato den Erben

desselben als: 9

a. dessen Wittwe, Bertha, geb. Delmann,

p. dessen von dem Lehrer Otto Delmann bevor- mundeten beiden Kindern Elisabeth und Johanne Kohl, sämmtlich daselbst,

deferirt, von den genannten Erben bezw. dem Vor⸗ munde derfelben aber mit der Rechtgzwohlthat des Inventarg angetreten ist, so werden alle Diejenigen, welche Ansprüche auf Befriedigung aus der Verlassen⸗ schaft des c. Kobl zu haben vermeinen, aufgefordert, solche Ansprüche möglichst bescheinigt spätestens in bem zu diefem Zwecke auf den 22. Mai 1889, Vormittags 16 Uhr, anberaumten Termin unter dem Rechttnachtheile anzumelden, da nicht ange⸗ meldete Änsprüche auf den Theil der Masse sich be⸗ schraͤnken, welcher nach Berichtigung der angemeldeten Forderungen auf die Erben übergeht. Schöningen, den 2. Mai 1889. Herzogliches Amtsgericht. A. Hei se.

115121

In Sachen, die ,, bez. Ausschließun der unbekannten Erben 1) des Kaufmanns Heinri

Christoph Grünwald, vormalg in Berlin, ) des nach Amerika ausgewanderten Sattlers Ernst Gustav Wagner aus Wolkenstein und 3) des ebenfalls na Amerika ausgewanderten Müllers Christian Heinrich Leschner aus Gehringswalde betr., wird auf Antrag zu J des Königl. Sächsischen Stagtsfiskus, vertreten durch Justizrath Dr. Böhme in n er, zu 2 des Gutsbesitzers Karl Gottbilf Hofmann in Schön brunn, in väterlicher Gewalt seiner unmündigen

Kinder, Karl Ludwig, Emma Agnes und Max Paul, Rech

Geschwister Hofmann, ebenfalls vertreten durch Juftizrath Rechtsanwalt Dr. Böhme in Annaberg, und zu 3 die Wirthschaftsbesitzer Karl Julius Leschner und Christian Friedrich Leschner in Gehrings ˖ walde, von dem Königlichen Amtsgericht Wolken. ö ö den Amtsrichter Hohlfeld für Recht erkannt:

Der Kaufmann Heinrich Christoph Grünewald,

vormals in Berlin, der nach Amerika ausgewanderte Sattler Ernst Gustav Wagner aus Wolkenstein und der ebenfalls dahin ausgewanderte Müller Christian Heinrich Leschner aug Gehringswalde werden für todt erklärt, die unbekannten Erben, bez. Rechte⸗ nachfolger, welche ihre etwaigen Ansprüche an die RNachläsfe Grünewald, Wagners und Leschners big zu dem bestimmten Aufgebotgtermine nicht angemeldet haben, ausgeschlossen und ist das Vermögen Grüne⸗ walds als erblofes Gut dem Königl. Sächsischen Staatsfiskus zu überlassen, während die Vermögen Wagners und Leschners deren hier bekannten Erben auszuantworten sind.

Die Kosten des Verfahrens haben die betheiligten Erbinteressenten zu tragen.

Verkündet am 3. Mai 1889. Königl. Säͤchs. Amtsgericht Wolkenstein.

(11494 ,

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts erichts 1. Berlin, Abtheilung 49, vom heutigen age ist das Hypothekendokument über 2700 6 nebft H o/o Zinsen, eingetragen für die verwittwete Frau Kaufmann Rückert, Louise Emilie Wilhelmine, geb. Berlin, zu Tangermünde im Grundbuch des Königlichen Amtsgerichts JI. ju Berlin von den Invalidenhaus⸗ Parzellen Band III. bI Blatt Nr. 98 Äbtheilung III. Nr. 17, für kraftlos erklärt.

Berlin, den 17. Mai 1889.

Thomas, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts J. Abtheilung 49.

(11303 e,, m ;

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amtsoͤ⸗ erichts J. Berlin, Abtheilung 49, vom beutigen Tage st der von dem Hoflieferanten Wilhelm Wiegand zu ,. am 10. November 1887 auf Hermann Ewald in Berlin, Louisenstraße 38, gejogene, von dem Letzteren aeceptirte, am 19. Januar 1888 zahl bare Primawechsel vom 10. November 1887 üher 317 M 18 4, dessen Rücseite mit dem Blaneogiro des Wiegand und den Giro⸗Vermerken von Heinrich Spoer & Francke zu Apolda, des P. A. Wolf und der durchstrichenen Quittung der Deutschen Bank versehen, und der angeblich verloren gegangen ist, für kraftlos erklärt.

Berlin, den 17. Mai 1889.

Thomas, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts 1. Abtheilung 49.

[UIbol! Im Namen des Königs! erkündet am 13. Mai 1889. Ka m bach, Gerichtsschreiber. In der Peter Wojciechowskischen Aufgebotssache L F. 2s39 erkennt das Königliche Amtsgericht zu

KRoschmin durch den Amttrichter Frydrychowicz fur

Recht: . 1.

15 Dem Bremser Ign rzesiek in 34 itz, dem irth Joseph Gr ssck 3 . ich en gnaß Grzesiek in 3 und zwar h. Ersteren rben der Margaretha Grzester, geb. Gabriel, den beiden Letzteren als Erben ,. Pauline Grzesiek, ö. Gabriel, werden ihre Rechte auf die⸗ jenigen 47 Thlr. 4 Sgr. 10 Pf. nehst Zinsen, welche im Grundbuche von Koschmin Polnssch Hauland Rr. 11 Abth. II. Nr. ID als großelterlicheg Erb⸗ theil für die ee Pauline und m, Ge⸗ schwister Gabriel aug dem Franz Gabriel schen. Erb-

l

u vom 27. März 1828 eingetragen sind, vor⸗ e 7

ten.

Die übrigen Rechtsnachfolger der vorgenannten Gldubigerinnen werden mit ihren Ansprůchen auf die bezeichnete Hypothelenpost ausgeschlossen.

tusoo] . des

5 lUiaod]

3) Die Koften des Versahreng werden dem An . Wirth Peter ee, fn auferlegt.

* )

am 5. April 1889. 5 a lc, als Gerichtsschreiber. Sachen, beireffend das Aufgebot der Hypo⸗ thelendokumente: ö h äber die far vie Bauer Milbrätz chm Che. ö 6. auf Züllenhagen Nr. I51 und Nr. 186 Abt 3 Nr. 1 bez. Nr. 1 eingetra

2 6 M * r vn) Kleinschmidt zu er die für Halbbauern nschm Groß · Sallenthin auf Zuͤlkenhagen Nr. 267 Abtheilung Ni. Nr. 2 eingetragenen 600 6, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Bärwalde J. Pomm. durch den Amtsrichter Gerstenberg für

Recht: z Nachstehende Hypothekenurkunden; z Das Vokument über 200 Thaler Kaufgelder⸗ restforderun i er g für den Bauern Johann riedrich Wilbelm Milbratz und desfsen Ehefrau anne Emssie, geborene Zahn, anf den Grundstücken r. HI und Nr. 185 des Grundbuchs von Zülken⸗ bagen Abtheilung III. Nr. 1, bestehend aus; a. dem gerichtlichen Kaufvertrage vom 22. De⸗ zember 18657, .

b. der ECintragungsnote vom 8. Juni 1808,

c. . Hypothekenbuchgzauszuge vom 26. Mai 2) das Dokument über 609 . Kaufgelder, für den Halbbauern Carl Ludwig Kleinschmidt zu Gr. Dallenthin zu 5 öso verzinslich eingetragen auf dem Srundstücke Band VI. Nr. 237 des Grundbuchs von Züskenhagen in Abtheilung III. unter Nr. 2, bestehend aus:

a. dem Hypothekenbriefe vom 10. April 1874,

b. Ausfertigung des gerichtlichen Kaufvertrages

vom 10. April 1874, werden für kraftlos erklärt. gez. Gerstenberg. Ausgefertigt: Bärwalde i. Pomm., den 14. Mai 1889. (L. S) Zimmermann, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Im Namen des Königs! Verkündet am 13. Mai 1889. Kam bach, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Wirths Joseph Weigrka in

Malgow, vertreten durch den Rechtsanwalt Czppicki

in Kofchmin, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Koschmin durch den Amtsrichker Frydiychowicz für

echt: Die Zweighypothekenurkunde über die im Grund- buche von Malgow Nr. 17 Abth. III. Nr. 2 für Joseph n, , nr , n. und auf Grund des Jofeph Andrzejewski'schen Erbrezesses vom 26. Oktober 1853 für den am 21. November 1852 geborenen Joseph Andrzejewsli im April 1854 sub⸗ sngroffirten Erbegelder von 51 Thlr. 24 Sgr. 8 Pf, n. aus der beglaubigten Abschrift des Joseph

ndrzejewski'schen Erbrezesses vom 26. Oktober 1853 sowie desjenigen . welches über die auf . Nr. 6 Abth. JII. Nr. 2 für die Ge⸗ schwister Andrzejewski eingetras en gewesenen 207 Thlr. 20 Sgr. 2 Pf. aus dem J ne, ,

1 . eptbr. .

Andrzejak'schen Erbrezesse vom 2 Mar, Mas, dem Hypothekenbuchs auszuge und der Ingrossations⸗ note vom 28. August 1846 gefertigt worden, wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller auferlegt.

1Il503] Die Hypothekenurkunde über die auf dem Grund⸗

stück des Restaurateurs Wilhelm Bartels haftende v

vpothek von 473 Thlr. 26 Sgr. 2 Pf, eingetragen m Grundbuche von Malz Band 1 Blatt Nr. 30 Abtheilung III. Nr. 8, ist für kraftlos erklärt. Oranienburg, den 3. Mai 1889. Königliches Amtsgericht.

ik Oeffentliche Vorladung. Joses Bengold, Wagner, früher zu Breitenau wohnend, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort, wind hierdurch öffentlich vorgeladen, Montag, den 23. September 1889, HBor⸗ mittags 9 Uhr, in der Sitzung des Kaiserlichen Oberlandesgerichtz zu Colmar durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu er⸗ scheinen, um auf den Antrag seiner Ehefrau agdalene, geborene Bansept, zur Zeit in Vezelise, Ärrondiffement Nancy, in Frankreich sich aufbhaltend Berufungsklägerin gegen das Urtheil des Landgerichts Colmar vom 18. Januar 1889, vertreten durch Rechtsanwalt Pfannenstiel, Kaiserliches Oberlandesgericht wolle die jwischen den Parteien bestehende Ehe scheiden“, zu verhandeln und das Rechtliche erkennen zu hören. Schoof, Ober⸗Sekretär.

11531 Oeffentliche Znstellung.

Der Rechtsanwalt Karl Lenhart in Nürnberg hat Namens der ledigen und ö. Mer, ernte , tochter Katharina Barbara Fürstenhöfer. in Nürn⸗ berg und der Curatel über deren außereheliches Kind 6 Barbara. vertreten durch dessen Vormund

, n,. Johann , . von St. Leonhard, gegen den Weinhändler Isaak Fleisch

wwann von Kitzingen. z. Zt. unbekannten Aufenthalts,

Klage wegen AÄnsprüche aug außerehelichet Schwaͤnge⸗ rung gestellt und unter Vorladung deg Beklagten in die anzuberaumende Sitzung des K. Amtsgerichts rn ngen beantragt, den Isaak Fleischmann zu ver⸗ urfheilen, derselbe habe

1) die Vaterschaft zu dem von der Katharina Barbara Fürstenhöfer am 109. März J. J geborenen Kinde, Namens Anna Barbara,

anzuerkennen,

2) demselben dat * ränkte Erbrecht auf seinen dereinstigen Nachlaß nach Maßgabe des preuß. Landrechts einzuräumen,

8) einen wöchentlichen von der Geburt det Küindes bie zu dessen zurlckgelegten 14. gebeng⸗ jahre zu entrichtenden, im Voraus jahlbaren Alimentationsbeitrag von vier Mark zu ent⸗

richten.

h das dereinstige ulgeld,

6) die allenfa ö ur⸗ und Begräbnißkosten wenn dag Kind in obiger Alimentation

periode erkranken oder sterben sollte,

t e e ,.

ö en, sowie endlich der fürsten. ö Here en n. ing van

a ee lei anf . 4 5 . i ** oder durch u Paplere im gleichen ge. . 33 die Kosten des Prozesses und des it⸗ zu tragen. . 7) dag Urtheil wird, soweit e sesgblich iulãssin für vorläufig pollstreckbar erklärt.

Zur mündlichen Verhandinng., des Rechtzstreth hat das K. bayr. Amtsgericht Kitzingen Termin auf Dime ag den 17. September J. J., Vorm. 9 Uhr, in dessen Sitzungssaale bestimmt, und dir öffentliche Zustellung an den Beklagten bewilligt, welche anmst erfolgt.

Ritzingen, den 15. Mai 1889.

Gerichtsschreiber bes K. bayr. Amtsgerichts.

(L. 8.) Friedrich, K. Sekr.

(11533 Oeffentliche Ieste ing;

Die Firma Steinam & Cie., Herren. Garderobe, geschäft zu Würzburg, vertreten durch Rechttanwalt Pr. Oberndorf zu Darmstadt. klagt gegen den Re⸗ senden Friedrich Schacke, früher zu Darmstadt, jet unbekannt wo? abwesend, aus verkäuflicher gieferun von Wagren, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig durch vorläufig vollstreckbares Urthei für schuldig zu erkennen, an Klägerin 155 S6 nehst 6 0 o Zinsen seit 14. April 1838 zu bezahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung de Rechtsstreits vor das Großherzogliche 2 u Darmstadt JI. auf Freitag, den 12. Jull 18389, Vormittags O Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Molter, Hülfs⸗Gerichtsschreiber des Großh. Amtsgerichtz. 1

(11539 Oeffentliche Zustellung.

Der Seminarlehrer Ernst Steckel und dessen Che, frau Selma, geb. Reinsch. zu Fisleben, vertreten durch den Justizrath 869 daselbst, klagt gegen di Ehefrau des Lehrers ge gentreu Anna Helene, geh,

ammer, im Heistand ibres Ehemannes. früher z

öllschen bei Lützen, später zu Berlin, Wilsnack straße 36, z. 3. in unbekannter Abwesenheit, wegen Forderung, mit dem Antrage auf Verurtheilung zu Zahlung von 30090 nebst Zinsen, und ladet di Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtz⸗ streits vor die vierte Civilkammer des Königliche Landgerichts zu Halle a. S. auf den 11. Ortober 18859, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderun, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen In . wird dieser Auszug der Klage bekannt ge= macht.

Halle a. S., den 20. Mai 1889.

. Sänger, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichtz.

(I1667] Oeffentliche Zustellung.

In dem gerichtlichen Theilungsverfahren der Che leule Johann Peltz, Schuhmacher, und Margarethn Rehlinger zu Alte Glashütte und ber Eheleute Pein

einrich, Bergmann, und Elisabethe Rehlinger iu

rughütte, gegen Elisabetha Steffen, Wittwe Geor Rehlinger, 6. Gewerbe, zu Alte⸗Glashütte um

den Jakob Rehlinger, dessen Wohn oder Aufen

haltsort nicht bekannt ist, wegen Theilung der Nach laffenschaften von Georg und Johann Rehlinge Söhne der Elisabethe Steffen aus deren Che mi dem verlebten Georg Rehlinger, ladet der Notn Culmann zu Forbach in Lothr. die Betheiligt

or sich 1) zur Erklärung über den Inhalt der m J. Mai 1889 vor ihm errichteten Verhandli und die zu bestimmenden Versteigerungoͤbedin gungen auf Freitag, den 30. Ang iss9, Vormittags i0 Uhr, in sein Amt lokal zu Forbach. zur Versteigerung des einzigen zu den Tia lungsmassen gehörigen Wohnhauses m Stallung, Hof und Garten zu Alte⸗Glathitt auf Freitag, den 27. er n r, 188! Nachmittags 3 Uhr, in va rthoͤlol des Johann Bach zu Alte⸗Glashütte, 3) zur Tiquidation der Theilungsmassen u Auzeinandersetzung auf Freitag, 25. Ottober 18589, Vormittags 10 ht ö. in sein Amtslokal zu Forbach, ; und jwar unter der Verwarnung, daß gegen Ausbleibenden angenommen wird, e selen mit de Inhalte der Verhandlung vom 7. Mai 1889, de zu entwerfenden Versteigerungsbedingungen und d zu errichtenden Tizttation, Liquidation und An einanderfetzung einderstanden, und daß alles die ungeachtet ihre Ausbleibens für sie bindend sein um Zwecke der oͤffentlichen Zustellung an zr Jalob Rehlinger, dessen Wohn oder Aufenthaltzo nicht bekannt sst, wird dieser Auszug der Vorledu bekannt gemacht.

. , ,, Gerichtsschreiber det uch achte Horbach in Lat

11537] Oeffentliche Snstellung. Der Kaufmann Bernard inn, in Wesut vertreten durch den Rechtsanwalt Driever zu Ahn klagt gegen I) den Heinrich Nienhaus auf Zeche Hugo bi bei Buer i. W., . 2) die Eheleute n. Real und Gertrud, h Nienhaus in Erle bei Buer bo / 12 3) dem Permann Filenhaus, feinem Vufenlk⸗ nach unbekannt, aus einem auf hn übergegangenen. Darlehn 15 Thgiern 3 Sgr. laut Schuldverschreibung n 14. Februar 1865 mit dem Antrage; Die ,. zu verurtheilen, dem Kläger ii5 44 S9 nebs Zinsen seit 14. Februar n, zahlen; auch zu erlassende Urtheil für vorläufig vollstredbar

irkihren und jadet dle Beklagten zur mann

Amts geri us auf ven 10. Juli 19 Vormittags * . Ʒwecle der offen , . wird diefer Auszug der Klage ha ema

J Ahaus, den 17. Mai 1869.

ö 6 M Y) r, Gerichteschreiber een Am tbgerlc

Vexhandlung des sasfreitz vor das 5 . 3 I

nig 193

zum Deutschen Reichs⸗A

M 123. Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 24. Mai. Im weiteren Verlauf der gestrigen (14) Sitzung des Reichstages wurden bei sortgesetzter dritter Berathung des Gesetzentwurfs, he⸗ i fen die Invaliditäts- und Altersversiche⸗ rung, die §§. 87 und 83 mit einigen redaktionellen Aende⸗ tungen angenommen.

u 5. 84 bemerkte der Abg. Broeme!: Der Abg. Schmidt Eiberfeld hat in der zweiten Lesung einen Fergleich gezogen zwischen der von der Magdehurger allgemeinen , n geforderten Prämie für die Invaliditäts- und Altersversicherung und zwischen den Beiträgen auf Grund dieses Gesetzes. Ver Vertreter der verbün⸗ deten Regierungen hat damals für dieses Gesetz einen Prämiensatz von 6,64 MS angeführt gegenüber der von der Magdeburger hefellschaft geforderten Prämie von 7,390 S pro Jahr für eine Versicherungsrente von 100 6. Der Bundegratha—⸗ vertreter hat sich leider nicht veranlaßt gesehen, die Grund⸗ lagen seiner Berechnungen dem . oder einigen Abgeord⸗ nelen mitzutheilen. Ich höre, daß dies später privatim ge⸗ schehen ist. Wiederholt ist hier bei der Berechnung der Sätze bargethan, daß das hier angenommene System des Kapital⸗ deckungs verfahrens nothwendig die Folge habe, die Gegenwart auf Kosten der Zukunst zu entlasten. Nach diesem System würde in der ersten Lohnklasse die mittlere Invalidenrente ohne Reichs zuschuß 8b, Sn ß 6, mit Reichszuschuß 135, S5 M Rente im Beharrungszustande betragen. Bei dem von uns vorgeschlagenen Praͤmiendeckungs verfahren würde es mit einer jährlichen Prämienzahlung von 9 S6 möglich sein, ohne jeden Reichszuschuß eine Invalidenrente für bie erste Lohnklasse von 136 S pro Jahr zu leisten, ebenso eine gleiche Altersrente. Wenn man also von vornherein nicht zu niedrige Prämiensätze forderte, sondern sich auf den ver⸗ sicherungstechnischen Standpunkt stellte, so könnte man in der ersten Lohnklasse denselben Betrag geben, der jetzt erst durch den Reichszuschuß erreicht wird. Ich könnte mir nur denken, daß für diejenigen Arbeiter, welche in einem höheren Alter in die , eintreten, und also mit viel höheren Prämien belastet werden, zeitweilig für eine Uebergangsperiode ein Reichszuschuß gewährt würde. Anders liegt die Sache, doch aber hier bei diesen Systemen. Die 6, 66 66 Jahresprämie, von welchen der Bundesrathsvertreter esprochen hat, enthalten schon 1 9 Verwaltungskosten; bei den. weiteren Prämien für die anderen Lohnklassen muß man diese 1 in Abzug bringen, um die Sicherheitszuschläge in den verschie⸗ denen Lohnklassen zu machen. Wenn Sie eine andere Lohn⸗ klasse nehmen, z. V. die vierte, so wird darin im Behgrrungs⸗ ustande eine ö von 29,2 M gezahlt. Der Arbeiter, ö mit dem 20. Jahre in die Versicherung eintritt erhält 228 S ohne Reichszuschuß und 278 S6 mit demselben und eine Altersrente von 166 resp. 200 6 Wählte man das Prämienverfahren, so wäre ohne jeden Reichszuschuß genau unter den gleichen Verhältnissen für jeden mit dem 20 Jahre in die Versicherung eintretenden Arbeiter eine Rente von 339 gesichert. Den Versuch, noch in diesem Stadium der Berathung einen bestimmten Antrag zu stellen, habe ich als aussichtsloz, aufgegeben. Denjenigen aber, welche heute mit ruhigem Gewissen für das Kapital⸗ deckungsverfahren stimmen wollen, ohne die Gefahr zu laufen, daß nach kurzer Zeit, wahrscheinlich noch vor dem Inkraft⸗ treten des Gesetzes, wieder eine Aenderung eintreten wird, bleibt nichts Anderes übrig, als in dieses Gesetz die Bestim—⸗ mung aufzunehmen, daß die Beiträge durch ein besouderes Gefetz festgesetzt werden; denn der hier gewählte Boden fl eine . fachliche Prüfung nicht aus. Sie übernehmen hier eine schwebende Schuld und fixiren die Nothwendigkeit eines Fieichszuschusses. Ein großer Theil der prinzipiellen Bedenken egen das Gesetz und gegen den Neichszuschuß würde fort⸗ ö wenn man das Kapitaldeckungsverfahren vermieden hätte. Ich kann es mir nicht versagen, noch in letzter Stunde dagegen meine warnende Stimme zu erhehen.

, , Regierungs-Rath von Woedtke: Der Abg. Broemel will das Kapitaldeckungsverfahren durch das Prämien— deckungsverfahren ersetzen, er ist also auf etwas zurück⸗ gekommen, was bereits in einem früheren Paragraphen an⸗ genommen ist. Man könnte daher darüber hinweggehen, aber ich will ihm doch darauf antworten. Den 5. 84 zu streichen und die Beiträge in einem i den, Gesetz festzusetzen, wäre außerordentlich unzweckmäßig, denn Sie könnten bei einem neuen Gesetz auch nur auf der hier e eng Grundlage weiter Bauen. Zum Kapital deckungs verfahren ist man deshalb gekommen, weil dabei kein so hohes Kapital angesammelt wird und weil es bei den steigenden Renten rathsam ist, daß jede Periode ihre eigene Belastung aufbringt. Es wäre nicht rathsam, von vornherein Prämien ür Renten zu erheben, die erst in einer Reihe von ö. ällig werden. Außerdem bietet das Kapitaldeckungsverfahren die Möglichkeit, in versicherungstechnischem Sinne Erfahrungen zu fammeln, und das sollte doch gerade dem Abg. roemel erwunscht sein. Die Privatversicherung ist von der staatlichen ganz verschieden, denn die Privatversicherung nimmt nur sesunde Leüte auf, rend hier Alle ohne Unterschied ver⸗ . werden. Die Erfahrungen bei der ,, . Privat⸗ e usgaft sind so gering, paß sie nicht in Betracht kommen, enn die Gefellschaft besteht erst seit 1372 und hat bisher nur

wenige Renten zu zahlen. bg. Schmidt (Elberfeldd Ueber den Ver leich mit den rivatversicherung und

guten und schlechten Risiken bei der

der staatlichen Versicherung habe ich schon früher gesprochen. Ez ist nicht mit ber vielgepriesenen christlichen Caritas ver= einbar, wenn dieses Gesetz Halbinvalide, die voraussichilich nicht mehr fünf a leben, zwingt, Beiträge zu zahlen für die staatliche Versicherung, von der sie keinen oder nur ehr kurzen Nutzen haben werden. Der Regierungsvertreter meinte dann, daß der ic Broemel auf einen schon erledigten Para⸗ graphen zuruckgegriffen hätte. enn der Abg. Broemel nicht ur ee. . hätte, so wäre es lediglich Sache des Prä—⸗

denten, ihn zur Sache zurnckzurufen, nicht aber des Herrn Ver⸗

Zweite Beilage

nzeiger und Königlich Preußischen Stants⸗Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 24. Mai

treters der Regierung. Wegen der steigenden Renten sollen verschie⸗ dene Perioden nöthig sein, aber im Regierungsentwurf waren auch steigende Renten, und da hat man an Perioden nicht gedacht. Daß man später Erfahrungen sammeln könne mit dem Kapital⸗ deckungs verfahren, hat schon der Abg. Schrader in der zweiten Lesung widerlegt; er hat nachgewiesen, daß eine Sieh jz mit Hülfe der Quittungskarten nicht möglich sei, und wenn man ste mache, eine größere Arbeit verursachen würde als die Contenführung. Die geringe Zahl von Versicherten bei den Privatversicherungsgesellschaften ist ein Beweis, daß im deutschen Volk ein geringes Bedürfniß zu einer solchen Renten⸗ versicherung besteht. Durch Zwang wird die Stimmung dafür nicht größer werden. Wenn eine Privatgesellschaft wie die Magdeburger mit ihrer kleinen Anzahl von Versicherten bei dein Prämiendeckungs verfahren bestehen kann, so könnte in diesem Gesetz viel mehr geleistet werden. ;

Abg. Broemel: In welchem Verhältniß eine höhere Be⸗ lastung im Beharrungszustande eintreten wir, kann ein Privatmann sehr schwer berechnen, und die Grundlagen für diese Berechnungen sind uns erst in allerletzter Zeit von der Regierung beschafft worden, Gegenüber dem Vertreter der Regierung muß ich meine Bemerkung aufrecht erhalten. Bei richtiger Durchführung des Prämiendeckungsverfahrens könnte man höhere Renten auch ohne e n zahlen. Meine Berechnungen stützen sich nicht nur auf die Magdeburger ,, sondern auch auf die dem Gesetzentwurf zu Grunde gelegten.

Abg. Buhl: Die Beiträge für die erste Periode sind nicht zu hoch gegriffen. Wäre das wirklich der Fall, so würden wir ja gerade erreichen, was die Hrrn. Schmidt und Broemel wollen, wir würden uns dabei dem Prämienverfahren nähern. Auch im Beharrungszustande wird immer noch eine nicht kleine Anzahl von Personen versicherungspflichtig werden, die eine Privatgesellschaft nicht annehmen würde, weil sie schon in höherem Lebensalter stehen. Wir haben es hier mit den Bei⸗ trägen für die ersten zehn Jahre zu thun, und die von der Kommission vorgeschlagenen Sätze beruhen auf den von der Regierung angestellten Berechnungen. In dieser Beziehung müßssen wir der Regierung folgen, da ein Privatmann solche technischen , nicht machen kann.

Abg. Schmidt (Elberfeld): Der Abg. Broemel hat nicht

esagt, daß die Beiträge der ersten Periode zu hoch seien, ö im Gegentheil gemeint, daß sie für das Kapital⸗ deckungsverfahren zu niedrig seien und eine kolossale Steige⸗ rung im Beharrungszustande eintreten werde. Für die erste Lohnklasse wird bie fn 57 Proz. und für die höchste 120 Proz. betragen. In der letzteren steigen die Beitrage von 30 auf 66 J. Wie hoch die Belastung für die einzelnen Arbeitgeber und Arbeiter werden wird, läßt sich noch gar nicht übersehen. Bei Friedrich Krupp werden die Beiträge von diesem und von seinen Arbeitern lber eine Million Mark beiragen. Bei solcher Steige rung der Beiträge von Periode zu Periode wird es viel schwieriger sein, Aenderungen zu machen und auch die Wittwen⸗ und Waisenversorgung durchzuführen. as der

Abg. Buhl über den Beitritt älterer Arbeiter sagte, ist schon

in der zweiten Lesung widerlegt. Nur im ersten re wer⸗ den ältere Arbeiter in größerem Maße beitreten. Später werden selten ältere Arbeiter in einen versicherungspflichtigen Betrieb eintreten. Selbst in den Motiven heißt es; der Fall, daß eine Person im höheren Alter in einen versicherungs⸗ pflichtigen Betrieb eintrit;i und dadurch versicherungspflichtig ö. wird im Allgemeinen nur als seltene Ausnahme vor⸗ ommen

Geheimer Regierungs⸗Rath von Woedtke: Die Berech⸗ nungen sind so zeitig vorgelegt, wie die Berathung der zweiten Lesung es überhaupt gestattete. In späteren Perioden können sich die Verhältnisse auch günstiger gestalten; würden dann eventuell geringer ausfallen

§. 84 wird unverändert genehmigt, ebenso ohne erhebliche Debatte S8. S a = 89.

Nach J. 89 a soll jede Quittungskarte Raum zur Aufnahme von 47 Veitragsmarken bieten. Abg. Hegel beantragt statt „PR“ zu setzen H2*, .

Abg. Hegel: Bei nur wöchentlich gelohnten Arbeitern werden 7 Kolumnen ausreichen. Bei den monatlich gelohnten aber wird für den letzten Monat der Raum nicht mehr ausreichen; es wird dann bei derselben Lohnzahlung erst die alte Karte beklebt, diese abgegeben, und dann erst die neue in Angriff genommen werden müssen. Ebenso verhält es sich bei den vierteljährlich und halbjährlich gelohnten , . Die Lohnzahlung müßte also in allen diesen Fällen unterbrochen werden. Da mir aber versichert worden ist, daß auf den Karten hinreichender Raum gelassen werden wird, um die Lohnzahlung nicht zu unterbrechen, kann ich meinen Antrag zurü ehen .

bg. Struckmann: Das Interesse der Versicherten ist in Anbetracht der Verjährungsbestimmungen am besten gewahrt, wenn nur 47 Abtheilungen auf der Karte . sind. Die angeführten Gründe aber machen einen größeren Raum wünschenswerth.

§. 89a wird nach den Beschlüssen genommen.

Rach 5. 89 an soll die Ausstellung und der Umtausch der Quittungskarten erfolgen durch die Ortspolizeibehörde des Beschäftigungsorts oder durch die von der Landet⸗Central⸗ behörde bezeichnete andere Stelle. Die Abgg. Buhl und Ge⸗ noffen beantragen, diese Funktionen besorgen zu lassen durch die von der Landes⸗Centralbehörde bezeichnete Stelle.

Abg. Hahn: Die i, . der Landes⸗Centralbehörde, auch andere Stellen mit der Ausführung zu betrauen, ermög⸗ licht, eine Ueberlastung einzelner Stellen zu vermeiden. Die Verficherten können so auch in die Lage versetzt werden, die Karten an einer näher und bequemer . Stelle, z. B. beim Gemeindevorsteher, zu lösen und ümzutauschen. Ich empfehle deshalb den Antag ur Annahme.

bezweckt haupt⸗ u

zweiter Lesung an⸗

bg. von Kleist⸗Retzow: Die Aenderun g ch die 3

sächlich, die Amtsvorsteher und au entlasten. An ihrer Stelle wurde es sich empfehlen, die

lehrer heranzuziehen. nisterial⸗Hireltor Bosse: Wir können die anderen ver⸗

die Beiträge

1889.

bündeten Regierungen unmöglich daraufhin festnageln, daß es in allen Fällen verboten sein soll, auch einen Amtsvorsteher tur ö zu bestellen. Hierin giebt die neue Fassung eie Hand. ö

Abg. Schrader; Die Regierung ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Schullehrer diesen eine solche Funktion zu übertragen, die mit ihren übrigen Funktionen sich durchaus nicht verträgt. Denn das dem Lehrer hier aufgebürdete Ge⸗ schäft muß ausgeübt werden in jedem Moment, in dem der Arbeiter kommt; der Lehrer aber hat Tags über in der Schule zu sein. enn auch die Schulen auf dem Lande nach der Meinung der Leute schon zu viel leisten, so glaube ich, daß gerade dem Nothstand der Land⸗ wirthschaft durch eine bessere Bildung der ländlichen Bevöl⸗ kerung abgeholfen werden könnte. Man bedenkt nur immer, wie man eine Ueberlastung vermeidet, aber nicht, daß man die Geschäfte nur den geeignetsten Personen übertragen darf.

Wir vertrauen, daß die verbündeten Regierungen das letztere aber in erster Reihe beachten werden.

8 89 aa wird mit dem Antrag Buhl angenommen.

ie S5. 3 aaa— 3. 3 werden ohne Debatte angenommen. Nach 8. 94 kann ein Versicherter, wenn er aus der Ver⸗ sicherungspflicht ausscheidet, das Versicherungsverhältniß frei⸗ willig fortsetzen, indem er den vollen Beitrag bezahlt und für jede Woche eine Zusatzmarke beibringt. Abgg. Buhl und Genossen beantragen, diese freiwillige Versicherung nur nach der zweiten Lohnklasse stattfinden zu lassen. Abg. von Gagern beantragt, die Zeit dieser fein igen Versicherung auf die Wartezeit für die Invalidenrente nur dann an⸗ zurechnen, wenn auf Grund der Versicherungspflicht für min⸗ destens 117 Beitragswochen Beiträge geleistet worden sind.

Abg. Buhl erklärt seinen Antrag für nothwendig, weil an in einer von dem Gesetzgeber nicht gewollten Welse Ver⸗ chiebungen stattfinden und einem Theil der Versicherten Vor⸗ theile gewährt werden würden, die nicht beabsichtigt seien. Auf die zweite Lohnklasse habe man die freiwillige Versicherung beschränkt, weil darin eine Art Durchschnittslohnklasse zu sehen sei. Bei der Fa n der Bestimmung seien auch die Interessen Derjenigen, die fich freiwillig versichern wollen, gewahrt.

Abg. Struckmann begründet den Antrag von Gagern mit der Absicht, der freiwilligen Versicherung einen weiteren Spielraum zu lassen; doch solle das nur so weit geschehen, als mit dem Sinne des Gesetzes vereinbar. Um dem Mißbrauch der freiwilligen Versicherung vorzubeugen, der z. B. dadurch erfolgen könnte, daß Jemand eine einzige Woche in einen ver⸗ ,,. etrieb eintritt und dann freiwillig die

ersicherung fortsetzt, um nach 5 Jahren eine Rente zu er⸗ werben, bestimme der Antrag von Gagern, daß die versiche⸗ rungspflichtige Beschäftigung mindestens 117 Wochen, die Hälfte der Wartezeit, gedauert haben 66.

Ministerial⸗Direktor Bosse erklärt seine Zustimmung zu den Abänderungsanträgen.

94 wird mit diesen Aenderungen angenommen.

hinter 8. 946 beantragt Abg. Ackermann einen 5. 4a ein zuschalten, wonach selbstãndige Betriebsunternehmer bei der freiwilligen Versicherung von der Beibringung der Zusatz⸗ marke befreit bleiben, wenn für sie auf Grund der cherungs⸗ . 5 Jahre lang Beiträge entrichtet sind. Abg. 366 eantragt, auch die Hausgewerbetreibenden in diesen §. 4a aufzunehmen.

Geheimer Regierungs Rath von Woedtke weist darauf hin, daß die an,, selbstverständlich unter den §. 94 a fallen würden; eine besondere Hervorhebung derselben würde nur zu Unzuträglichkeiten führen. .

Abg. Geibel zieht nach dieser Erklärung seinen Antrag e,

Außerdem beantragt er, daß in mn vorhanden . zustãndig

28

1 Ergee ,

ö die Landes⸗Versicherungsämter. .

Nach den Beschlüssen der zweiten Lesung sollte die Ent⸗ scheidung über die gegen die Schiedsgerichtserkemntnisse ein- gelegte Revision nur dem Reichs⸗Versi zustehen.

Abg. Freiherr von Gagern r Landes: Versiche⸗

rungsämter auch in diesem Falle dann zulãssig sehen. wenn die . nur an solche . be⸗ Bundes

einen Antrag mit

ö haben, welche sich über das Gebiet des aats nicht hinaus erstrecken. Er n dem Hinweis darauf, . der r immer mner⸗ halb des engsten Kreises seiner = 6 geblieben und mir 23 35. 2 en, n thun auch = ie stang in

einer ir Ver⸗

Utnisse eher beurtheilen kann. Wenn die ;

lin verlegt werde, so sei der Versicherte vi i

gar nicht in der Lage, sei vertreten.

sein Recht zu

. da durch die d

ö Erleichterung der darch

.