1889 / 149 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Jun 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Theodor Reichmann's Hans ,, Marschner'sche Werk zur Aufführung. während für Sonntag ei Mozart) schen Entführung“ in Aussicht stebt, Giossi('s herrliche

nsemble bilden, gezollt wurde.

des im Bezirk des Köni Amts in der Jagdsais

A. Auf

und Wild. sammen:

Sauen.

278 Spießer und Wild.

sammen:; 645 Stück. 30. bei Springe: Zwei abgestellte ein Lappjagen auf Roth⸗ 3 Spießer und Wild. Wild. Schwarzwild: sammen: 3530 Stück. 14. und 165. Dezember. uf Sauen im abgestellten Diftrikt, ein

Das

123 Stück. hausensches Gehege: gestelltes und ein L 207 . und Wild. Schwar usammen: 448 Stück.

Dhlau; Eine Streife, ein Kesfel⸗, sanen, 550 Hasen, 26 Rebhüͤhner. 24. November. Planken und Letzlingen): meute auf Sauen, drei Lappj

Theater und Musik.

Kroll's Theater.

chste Gastpartie ist der vielgerühmte 9 am Sonnabend

Constanze!,

Mannigfaltiges.

Zusam men stellung

glich preußischen Hof⸗Jagd⸗ on 1888/89 erlegten Wildes und Raubzeuges.

Hofjagden. 1888. (Oberförstereien Pechteich und Grimni

jagen auf Roth und Damwild. Rot Damwild: 6 Schaufler,

W n

Suchen mit der Findermeute a

auptjagen auf Rothwild. ild. Schwarzwild: 117

Zusammen: 322 Stück.

1889. 5.

12. .

1889. 3.

Standtreiben. 4. Januar.

Januar.

anuar.

Feldmarken

241 Fasanen, 44

ein Kessel⸗, zwei Standtreiben!

Feldjagdgehege bei Kassel: Vier Kessel⸗, f sanen, 300 Hasen. Zusammen 450 Stück. =

305

opember.

,, ,

ine abgestellte l Lappjagen auf Roth. und Damwild. wild; 5 Hirsche, 9 Spießer und Wild. Bamwild: 181 Schaufler, Schwarzwild: 172 grobe Sauen. Zu⸗ Vovember und 1. Bezember. Saupark Suchen mit der Findermeute auf Sauen, Rothwild: 1 Hirsch, am 17. Dammild: 2 Schaufler, 21 Spießer und 105 grobe Sauen, 198 geringe Sauen. Zu⸗

und Damwild.

Rothwild: 22 Lirsche, 58 Spießer und grobe Sauen, 120 geringe Sauen, 5 Rehe.

Grunewald: Ein eingestelltes Jagen. Dam⸗ wild: 27 Schaufler, 283 . und Wild. Zusammen 310 Stück. ritz und Buckow: Zwei Standtreiben.

B. Auf größeren Hof ⸗Jagd⸗Amts-Jagden. 1888. 5. Insel Töplitz: Zwei Keffel⸗, drei Standtreiben. ö 303 Stück. 22.

essel⸗, ein Standtreiben. Januar. Fasanerie Friedrichskron bei Potsdam: Sechs Hasen. Zusammen 285 Stück. Feldmarken Paretz, UÜetz und Falkenrhede: Eine Streife, Hasen. 14. und 165. Januar. sechs Standtreiben. 19. Januar. Fasanerie 389 Fasanen, 23 Hasen.

Entenfang bei Potsdam: Zwei Standtreiben.

Zusammen 412 Stück.

C. Auf der Pürsche, Su Jagd ⸗Amts⸗Jagden und d r ile n. Schorfheide, Saupark bei Sprin Wusterhausener Gehege. Rot Wild. Damwild: 285 Schaufler, 1143 Spießer un

Göhrde,

urch

.

che u. s. w. auf kleineren Hof⸗— Während der Saison. Kolbitz⸗Letzlinger Heide, e, Kirchrode und Hammer -Königs⸗ wild: 67 Hirsche,

wild: 44 grobe Sauen, 32 geringe Sanen.

875 Hasen, 214 Rebhühner, 272 Gänfe, 3851 Reiher, Kormorane u. s

w. 172 Füchse,

6Wiesel, 140 Raubvögel, 316 Verschiedenes.

I Wildpark und Feldiagdgehege bei Potsdam. I. Spießer und Wild.

Wild. 55 Rehe, 228 Fa Schneyfen u. s. w. 30 Füchse, 8 Marder, 386 Iltis,. 15 Verschiedenes. Zusammen 2 Rehe, 128 Haf u. s. w., 6 Reiher, Kormorane u. s.

Enten,

tis, 7 Wiesel. 7 Ran kbvpgel

Stück. eld ae za n, bei Kassel. 115 Rebhühner, 8 Gänse,

5 Marder, 20 Atis, 7 Wiesel, Zusammen 367 Stück. Feldjag 1 Rehe, 142 Fas

2M1I Stück.

Zusammen: Rothwild: 103 Hirsche, Damwild: 5389 Schaufler, 1957 Spießer 54l grobe Sauen, 401 geringe Sauen.

4694 Hasen, 2632 Rebhühner, z85 Gänfe, Enten, Schnepfen u. s. w,

sanen, 696

Damwild: 3 Schauf

5 Reiher,

en, 1132 Rebhühner, 13 Gän

Enten, Schnepfen u.

cht vom 26. Juni, Morgens.

in welcher Carlotta 3 BSedwig Schacko's rn. Pichler's Belmonte? und Riechmann is Ssmin“ ein treffliches dem bei der ersten Aufführung verdienter Beifall Am Donnerstag tritt Etella Gerster als Traviata auf.

2. November. N: Ein Lapp und ein Haupt⸗ wild: 2 Hirsche, 104 Spießer 11 Spießer und Wild. Zu⸗ ; Hammer · Königs Wuster⸗ Ein abgestelltes Jagen auf Sauen, ein ein- appiagen auf Damwild. Damwild: 87 Schaufler, zwild; 193 grobe Sauen, 51 geringe 16. November. vier Standtreiben. 9 Rehe, 537 Fa⸗ Zusammen: 1122 Stück. 23. und (Oberförstereien Kolbitz, Suche mit der Finder

23 Rehe, 280 Hasea. Dezember. Feldmark Lankwitz: Drei 347 Ha en.

Fang.

728 Spießer und d Wild. Schwarz 110 Rehe, 4 Fasanen, Enten, Schnepfen u. s. w. 39 Marder, 34 Iltisse, Zusammen 4830 Stück. Rothwild: 6 Hirsche, ler, 14 Spießer und Hasen, 351 Rebhühner, 92 Gänfe, Kormorane u. 15 Wiesel, 162 Raubvögel, 2553 Stück. Feldjagdgehege bel Berlin. inse, Enten, Schnepfen we 7 Füchse, 7 Marder, 1 Il. der Fahrt wird 5— 3 Wochen betragen. 114 Verschiedenes.

8 Rehe, 17 Fasanen, 29 Hasen, . w,. 19 Füchse, 56 Raubvögel, 83 Verschiedenes. dgehege und Fürstenwald bet Ohlau. „Fasanen, 67 Hasen, 14 Rebhühner, 2 Füchfe, 75 Iltis, 61 Wiesel, 184 Raubvögel, 308 Verschiedenes. Zusammen

19 Spießer und Wild. und Wild. Schwarzwild:

Stationen.

Wind.

Wetter.

Nullaghmore berdeen .. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. . ; Petersbrg. Moskau ...

ill Dunst

heiter wolkenlos

heiter wolkenlos

wolkig wolkigi) bedeckt

Cort. Queens- town... Cherbourg. J, amburg .. winemünde Neufahrwasser Memel

wolkenlos

Nebel heiter wolkenlos wolkig wolkenlos wolkenl. ?)

heiter

Munster .. Karlsruhe .. Wiesbaden. München.. Chemnitz .. Berlin ... Wien .... Breslau...

ill wolkenlos

wolkenlos wolkenlos

wolkenlos wolkenl. z) wolkenlos wolkenlos wolkenlos

Triest ..

2 wolkenlos

) Abends Regen. ) Thau. h Thau. Uebersicht der Witterung.

Der Luftdruck ist auch heute noch sehr gleichmäßig vertheilt. Im Nordwesten ist das Barometer etwas

16932 Stück.

iederholung der von Preußen, der ? gag off.

Blondchen“, übernommen.

Schorfheide Haldor Topsos.

Fürstenwald bei

Roth⸗ Göhrde: Zwei Bei dem hiesigen

New⸗HYork überwiesen worden.

Dezember.

für diesen Abend 75 5. Weimar, 24. Juni.

125 Fa⸗

Grunewald, Bremen,

jütischen Küste,

Art, insbesondere über die

Zusammen 1444 Pr. Heincke in Oldenburg.

Wien, 25. Juni.

von Oertzen aus Serajewo

Neapel.

gesunken, sodaß das Maximum in Höhe von 766 mm im Südwesten Irlands liegt. Ein Minimum unter Bl mm befindet sich über Central-Rußland. Ueber Deutschland herrscht wolkenlofes, warmes und trockenes Wetter mit leichten Winden.

Deutsche Scewarte.

—— r——— Theater ⸗Anzeigen.

Aönigliche Schauspiele. Donnerstag: Opern- haus. Keine Vorstellung.

Schauspiel haus. 170. Vorstellung. Maria Stuart. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. In Scene gesetzt vom Direktor Anno. Anfang 7 Uzr.

Freitag: Opernhaus. 1568. en. Robert der Teufel. Oper in 5 Akten von Meyerbeer. Dichtung nach dem Französischen von Sceribe und Delavigne, übertragen von Th. Hell. Ballet von Paul Taglioni. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 171. Vorstellung. Othello, der Mohr von Venedig. Trauerfpiel in 5 Akten von Shakespeare. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. Donnerstag: Der Com⸗

pagnon. reitag: Don Carlos. Sonnabend: Die Stützen der Gesellschaft. Sonntag: Letzte Vorstellung in diefer Saifon.

Faust.

Berliner Theater. Donnerstag: Othello. paß ltes: Letzte Abonnements⸗Vorstellung. Feen⸗ ände.

Sonnabend: Sokrates und seine Frau. Ritter Blaubart. Der zündende Funke. In der inderstube.

Anfang 74 Uhr.

367 Reiher, Kormorane u. s. w. 230 Füchse, 59 Marder, 120 Iltisse, 116 Wiesel, 549 Raubvögel, 1476

Das Ausland widmet der Deutschen allgemeinen Ausfrellung für Unfallverhütung unausgeseßzt feine lebhaftefte Beachtung. * Im Auftrage der russischen Reglerunz wird der

Ausstellung nach Berlin kommen. den Direktor der italienischen Berufe genossenschaften, Giulio Pesaro entsandt; Schweden den Ingenieur Hjalmar Reichstags · Abgeordneten Kapitän von Nordenfelt; die Niederlande den Ingenieur . Gortez; Dänemark die Fabrikinspektoren Jensen und Dr. Schließlich haben sich aus Frankreich angemeldet: die Herren Emile Muller, Präsident der industriellen Vereinigung Alexisbad bis zum 13. Juni (298 sonst. Fremde) 62 Kurgäste. zur Verhütung von Arbeiterunfällen, und der Ingenieur Henry Mamy. il

Mehrere Einzelbilder von den photographischen Auf— nahmen, welche der Hosphotograph Braatz während der letzten Sitzungen des Reichstages im sind nunmehr im Kunsthandel erschienen. Bertri

Nachdem vor zwei Jahren durch den in Wasphington tagenden neunten internationalen medizinischen Kongreß Berlin als Sitz des für das Jahr 1890 einzuberufenden zehnten Kongresses erwählt worden war, ersuchte der amerikanische Ausschuß die Pro⸗ fessoren von Bergmann, Virchow und Waldeyer, die Vorbereitung dieses Kongresses zu übernehmen. sich dabei der entscheidenden Mitwirkung der Aerzte in allen Theilen des Vaterlandes zu versichern und haben deshalb die hauptsächlichen ärztlichen Körperschaften zur Wahl von Vertretern aufgefordert, welche 7. September d. J. in Heidelberg zusammentreten und die Hauptpunkte des Programms für den Kongreß feststellen sollen.

Hülfs⸗Comits für die Wassersnoth in Pennfylvansen sind bis jetzt bei dem Schatz⸗ meister Dr. Siemens (Mauerstraße 29) zusammen 34 964 46 S5 3 eingegangen, Hierpon sind 34 000 M dem deutschen Generalkonful in Die Berliner Liedertafel“ veranstaltet zum Besten der Unglücklichen in Johnstown am Dienstag, den 2. Juli, Nachmittags 6 Uhr, unter Mitwirkung einer Militärkapelle auf Tivoli ein Concert, zu welchem der Eintritt 75 A kostet. Desgleichen findet 50 eine große Wohl thätigkeits-Vorstesllung am Freitag, den 28. Juni, im Sommer⸗Theater auf dem „Berliner Bock statt. Vor und nach der Vorstellung wird großes Doypel · Concert stattfinden, an welchem sich auch das Musikcorps des Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗ Regiments in Uniform betheiligen wird.

(Th. C) Aus Veranlassung des Ge⸗ burtstages des Großherzogs fand heute die Eröffnung ines natur⸗ wisfenschaftlichen Musreums statt, das zum Theil aus An— käufen des naturwissenschaftlichen Vereins, zum Theil aus freundlich überlassenen Privatsammlungen besleht, in denen Zoologie, Botanik, Mineralogie fehr gut vertreten sind. Namentlich reich ist das Museum an Inschriften auf dem Gebiet der Paläontologie.

24. Juni. Die Fischerei⸗Vereins für Hochseefischerei und September d., J. eine praktisch-wissenschaftliche Expedition in die sstliche Nordfee unternehmen, deren wichtigster Zweck die Aufsuchung größerer Heringöfchaaren an der deutschen und sowie die Ausfindung von Laichplätzen ist. Es werden deshalb in erster Linie Versuche mit Heringstreibnetzen an⸗ gestellt werden, außerdem Versuche mit Handangeln und Langleinen, sowie eine Reihe wissenschaftlicher Untersuchungen der verschiedensten Fauna und Flora des Meeresbodens und die frei im Wasser treibenden Organismen. Befonders in's Auge ö eh ht sind Beobachtungen über das Vorkommen von Fischbrut auf

655 oher See, welche für die Beurtheilung der Wanderungen der Nutz fische von großer Bedeutung sind. Als Fahrzeug für die Expedition ist ein Geestemünder Fischdampfer in Aussicht genommen; die Dauer

(W. T. B.) . In Rudolfsthal in Bosnien wurde vorgestern in Anwesenheit des deutschen Konsuls n sowie der Spitzen der Behörden die feierliche Einweihung der ersten evangelischen Kirche Bosniens durch den Agramer Pfarrer Kolatschek vollzogen.

Ueber einen neuen Ausbruch des Vulkans auf der Insel Vulcano in der Liparischen Inselgruppe wird von 2I6 Rehe,. 1683 Fasanen, Messina aus berichtet, daß derselbe eine Stärke besitzt, wie sie nie zuvor dort beobachtet wurde; von dem Punkte aus, wo jetzt eine

——

erschiedenes. Gesammtsumme

Fachausstellung des

Professor an der Tech⸗ Zu gleichem Zweck hat Italien

Hallström und den wurde.

Reichstagsgebäude machen duifte,

Die Genannten wünschen jedoch,

Opfer der

Der Eintrittpreis beträgt

Sektion des deutschen wird im August

Leiter der Expedition ist

Werne

Victoria- Theater. Donnerstag: Die Kinder

des Kapitän Grant. Ausstattungsstück in 12 Bil⸗ dern von d'Ennery und Jules Verne. Anf. 73 Uhr.

Friedrich Wilhelmstãdtisches Theater.

Donnerstag: Neu einstudirt: Zum 222. Male: Boccaccio. Komische Operette in 3 Akten vo F. Zell und R. Gense. Mußsik von F. v. Supps.

Im prachtvollen Park um 6 Uhr: Großes Elite⸗ Doppel · Coneert. Auftreten erster Gesangs. und In⸗ strumental⸗Virtuosen und des Ballets Anfang der Vorstellung 7 Uhr.

Freitag: Im Theater: Boccaccio. Im Park: Großes Elite Doppel Concert. Auftreten erster Gesangs⸗ und Instrumental - Künstler.

Sonnabend: Parkfest.

Aroll's Theater. Donnerstag: Gastspiel von Etelka Gerster. La Traviata. (Violetta: Fr. Gerster)

Freitag: Der Trompeter von Sãkkingen.

Sonnabend: Gastspiel des K K. Oesterr. u. Kgl. Bayer. Kammersängerz Hrn. Theodor Reichmann. Sans Heiling.

Täglich: Bel günstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bel brillanter elektr. Beleuchtung des Sommergartens, großes Doppel ⸗Concert. Anfang des Concerts oz, der Vorstellung 7 Ühr.

Belle Alliance Theater. Donnerstag: Kyritz Pyritz. Posse mit Gesang in 3 Akten von Wilken und Justinug. Musik von Michaelis.

Im herrlichen Sommergarten: Großes Militär Doppel Concert. Auftreten fämmtlicher Speziali⸗ täten. Anfang des Concerts 6, der Vorstellung v5 Uhr.

Freitag: Kyritz Pyritz. Im herrlichen Sommer— garten; Großeg Elite und Monstre Concert. Auftreten sämmtlicher Spezialitäten. Brillante Illu- mination des ganzen Garten -⸗Etablissements, benga⸗· lisches Feuer ꝛc.

semaphorische Station unter dem Krater, ist überaus großartig. K aus zwei Se Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold hobe Protektor der rgewerhes in Berlin, hat, wie dem Disch. Tageblatt fe meldet wird, die ihm angetragene Ehrenmeisterschaft der Schloffer

Schlünden bis geworfen und fallen auf den jähen Rücken des Berges, oft big in das Meer hinabrollend. donnernden Geräusch begleitet. welches dem stärksten Kanonenfeuer an Heftigkeit gleichkommt und Thüren und Flecken San Vincenzo und Riscita erschüͤttert.

von Stromboli werden dadurch des Nachts i Aus einer der Krateröffnungen kommt fließen anderen feuriges Lavagestein.

Königsbrunn (Königstein a. Personen. Königsdorff⸗Jastrzemb O. -S. bis Köstritz bis zum 18. Juni 87 Personen.

Kreischa biß zum 13. Juni (63 Parteien) 69 Personen.

Louisenhall (bei Münster Stein

errichtet wird, das Schauspiel

zur Höhe von 1800 Fuß

Diese Lara Auswürfe si

Bäder. Statistit.

eide bis zum 18. Juni (107 Durchreifende) 56 Kurgaͤste. Arendsee bis zum 13. Juni (68 sonst. Fremde) 14 Kurgäste. Augustusbad (bei Radeberg in S teien) 155 Personen. Berka 96 bis Mitte Juni 298 Personen. bis zum 16. Irni 335 Blanken burg (Schmarzathal) bis Mitte Juni 216 Personen. Blankenhain (Thüringen) bis Mitte Jun 306 Personen. Carlsruh (Schlesien) bis jetzt (33 Nrn.) 52 Personen. Charlottenbrunn bis zum 18 Juni (165 TDurchreis.) 212 Kurgäste. Colberg bis zum 14. Juni (258 rn) 417 Perfonen. Cudowg bis zum 18 Juni (138 Durchreis) 372 Kurgãäste. Elgersburg bis Mitte Juni 652 Personen Elmen bei Großsalie bis zum 13. Juni 1819 Personen. Elster bis zum 16. Juni (1435 Fremde uberhaupt, davon) 1201 Kurg. Frankenhausen (Kyffhäuser) bis Mitte Juni zo6 Personen (ein- schließlich der 70 Pfleglinge der Kinderheilanstalt). Friedrichroda bis Mitte Juni sos Perfonen. Georgenthal (Herzogthum Gotha) bis Mitte Juni 70 Personen. Gernrode (Harz) bis zum 15. Juni (64 sonstige Fremde) 194 Kurgäste. Görbersdorf bis zum 18. Juni 681 Kurgäste. Großtabarz bis Mitte Juni 202 Personen. Ilmenau bis Mitte Juni zo0 Personen. Ilsenburg bis zum 15. Juni (135 sonftige Fremde) 5 Kurgäste. KLlotzsche bis zum 13. Juni (137 Parteien) 236 Personen. d. Elbe) bis jum 15. Juni (4ñ Parteien)

her (68 Erholungsgäste) 38 Kurgaͤste.

Fremde.

Kreuznach bis zum 12. Juni 1309 Kurgäste. Landeck bis zum 18. Juni (621 Durchreisende) 536 Kurgãäste Langebrück bis zum 15. Juni (64 Parteien) 146 Personen. Langenau bis zum 18. Juni (229 Durchreisende) 234 Kurgäste. Langensalza bis zum 18. Juni 76 Personen. Liebenstein (S.! Meiningen) bis zum 18. Juni 358 Personen. Liegau bei Radeberg bis zum 15. Juni (54 Parteien) 37 Personen. Lobenstein (Reuß) bis zum 18. Juni 68 Perfonen. Stotternheim) bis zum 18. Juni 120 Personen. bis zum 15. Juni 494 Personen. Veuenahr bis zum 9. Juni 1690 Fremde. Oberhof bis zum 18. Funi 240 Personen. Oppels dorf (bei Reibersdorf) bis zum 13. Juni (963 Part) 96 Pers. Dybin bis zum 13. Juni (23 Parteien) 45 Personeg. Rastenberg (Thüringen) bis zum 18. Juni 37 Personen. Rebburg bis zum 15 Juni 445 Kurgäste. Reinerz bis zum 18. Juni (649 Erholungsgäste und Durchreisende) 1033 Kurgäste. Ruhla bis zum 18. Juni 96 Personen. Sachsa bis zum 18. Juni 200 Personen. Salzbrunn bis zum 18. Juni 1161 Kurgäste. Salzdetfurth bis zum 15. Juni 114 Kurgäste. Salzhemmendorf bis zum JI5. Juni 59 Kurgäste. Salzungen bis zum 18. Juni 455 Schandau bis zum 18. Juni (1648 Durchreisende), (197 Parteien) 409 Personen. Schwarzburg bis zum 18. Juni 9890 Personen. Schweizermühle bis zum 13. Juni (44 Parteien) 51 Personen. Sonneberg (S.. Meiningen) bis zum 18. Juni I15 Personen. Stadtsulza bis zum 18. Juni dis Personen. Suderode bis zum 13. Juli 704 Kurgaͤste. Sylt bis zum 19. Juni 242 Fremde. Thal (Herzogthum Gotha) bis zum 18. Juni 190 Personen. ; Thale (Harz) bis zum 13. Juni (sonstige Fremde 425) 145 Kurgäste. Tharandt bis zum 13. Jum (968 Parteten) 1277 Personen. Tonnstedt bis zum 18. Juni 45 Personen. Weißer =. bis zum 18. Juni (526 Parteien) 431 Personen. z. Münster) bis zum 17. Juni 209 Kurgäste— ö Wernigerode bis zum 13. Juni (366 fonstige Fremde) 40 Kurgaͤste. Wildungen bis zum 15. Juni (870 Nrn.) 1132 Personen.

Personen.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt; Frl. Frida Graetz mit Hrn. Thierarzt Albert Schieferdecker (Berlin Siegen). Frl. Anna Lehrmann mit Hrn. Heinrich Trittel (Emden bei Erxleben). Frl. Gertrud Freund mit Hrn. Sec. Lieut. von Lumm (Marienwerder). S Frl. Emmy Rahlff mit Hrn. Hauptmann W. Schultze (Hannover Neisse).

Verehelicht: Hr. Reg.⸗Assessor Wallraf mit Frl. Emma Kesselkaul (Malmedy Apachen). Hr. Ser ⸗Lieut. Walther von Tschirschky und Bögen dorff mit Frl. Elisabeth von Bredow (Senzke). Hr, Dr. Guido Bodländer mit Frl. Emma Bruck (Klausthal) Hr. Reg. Baumeister Ernst Moeller mit Frl. Dagny Ratrig (Kragerö in

Norwegen). . Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hugo Hauff (Berlin). Hrn. Apotheker Herm. Eorell (Cöthen). Hrn. E. Brasack (Melno)h. Hrn. Karl. Janicke (Magdeburg —Buckauß. Hrn. ,. Hauschisd (Magdeburg). Eine ochter: Hrn. Rittmeister v. d. Marwitz (Schwäbisch Hmünd). Hrn. Lehrer K. Sander (Hedemuünden). Hrn. Richard Dulon (Magde burg). Hrn. Major Horbach (Hannover). Gestorb en: Freifrau Elifabeth von Kirchbach, geb. von Muschwitz (Spiekersdorf b. Semlow). r. Kaufmann Louis Roth (Berlin) Frau riederike Kirchhoff, geb. Bruer (Neuhaldensleben). Hr. Lehrer Louis Schmidt (Buckau).

Redacteur: J. V.: Dr. H. Klee.

Berlin: Verlag der Expedition (Scholz.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin i., Withelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

ungefähr ein Kilometer / besonderz am Abend Myriaden von glühenden Lavastücken werden empor⸗

nd von einem

Fenster in den benachbarten Selbst die Bewohner n der Ruhe gestört. de Lava, aus einer r . Das Profil des Kraters hat eine große Veränderung erlitten; vor dem Ausbruch zeigte es drei fein zugespitzte nischen Hochschule in St. Petersburg, Badschisch, zum Befuch der fg. die ietzt, zu einer spitzen Anhöhe vereinigt find. uf, sehr

eftige Stöße, folgte ein Aschenregen, Theilen Siziliens, besonders nach Mijgzzo und Messina getragen In den näher gelegenen Dorfschaften herrscht große Furcht und Aufregung.

welcher nach verschiedenen

achsen) bis zum 15. Juni (127 Par-

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 149.

Berlin, Mittwoch, den 26. Juni

188g.

Deutsches Reich.

Gesetz, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung. Vom 22. Juni 1889.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ze.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung

des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:

J. Umfang und Gegenstand der Versicherung. Versicherungspflicht.

5. 1.

Nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes werden vom vollendeten sechzehnten Lebensjahre ab versichert:

1) Personen, welche als Arbeiter, . Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt werden;

2) Betriebsbeamte sowie Handlungsgehülfen und Lehr⸗ linge (ausschließlich der in Apotheken beschäftigten Gehülfen und Lehrlinge), welche Lohn oder Gehalt beziehen, deren regel— mäßiger Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt aber 2000 Mark nicht übersteigt, sowie

3). die gegen Lohn oder Gehalt beschäftigten Personen der Schiffsbesatzung deutscher Seefahrzeuge (8. 2 des Gesetzes vom 13. Juli 1887, Reichs-Gesetzbl. S. 329) und von Fahrzeugen der Binnenschiffahrt. Die Führung der Reichs flag? auf Grund der gemäß Artikel II J. 3 Absatz 1 des Gefetzes vom 15. März 1888 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 71) ertheilten Ermächtigung macht das S if nicht zu einem deutschen Seefahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes.

ö

Durch Beschluß des Bundesraths kann die Vorschrift des 8. 1 für bestimmte Berufszweige auch 1) auf, Betriebsunternehmer, welche, nicht regelmäßig

wenigstens einen Lohnarbeiter J sowie 2) ohne Rücksicht auf die Zahl der von ihnen beschäftigten Lohnarbeiter auf solche selbständige Gewerbetreibende, welche in eigenen Betriebsstätten im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerbetreibenden mit der Herstellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt werden (Hausgewerbetreibende), . erstreckt werden, und zwar auf letztere auch dann, wenn sie die Roh⸗ und Hülfsstoffe selbst beschaffen, und auch für die Zeit, während welcher sie ö für eigene Rechnung arbeiten. Durch Beschluß des Bundesraths kann ferner bestimmt werden, daß und inwieweit Gewerbetreibende, in deren Auf⸗ trag und für deren Rechnung von Hausgewerbetreibenden (Absatz 1) gearbeitet wird, gehalten sein sollen, rücksichtlich der Hausgewerbetreibenden und ihrer Gehülfen, Gesellen und Lehrlinge die in diesem Gesetz den Arbeitgebern auferlegten

Verpflichtungen zu erfüllen.

8. 8.

Als Lohn oder Gehalt gelten auch Tantismen und Natural⸗ bezüge. Für dieselben wird der Durchschnittswerth in Ansatz gebracht; dieser Werth wird von der unteren Verwaltungs⸗ behörde fesges gt ,

Eine Beschäftigung, für welche als Entgelt nur freier Unterhalt gewährt wird, gilt im Sinne dieses Gesetzes nicht als eine die Versicherungspflicht begründende Beschäftigung.

Durch Beschluß des Hl e renn wird bestimmt, inwieiveit vorübergehende Dienstleistungen als Beschäftigung im Sinne dieses Gesetzes nicht anzusehen l.

5. 4.

Beamte des Reichs und der Bundesstaaten, die mit Pensionsberechtigung angestellten Beamten von Kommunal— verbänden, sowie Personen des Soldatenstandes, welche dienst— lich als Arbeiter elch ifi werden, unterliegen der Ver— icherungspflicht nicht. ö . ö. . . tritt für diejenigen Personen nicht ein, welche in Folge ihres 3 oder geistigen Zustandes dauernd nicht mehr im Stande sind, durch eine ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechende Lohnarbeit mindestens ein Drittel des für ihren Beschäftigungsort nach 8. 8 des Kranken⸗ Versicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 Reichs-Gesetzbl. S. 73) festgesetzten Tagelohns gewöhnlicher Tagearbeiter zu verdienen. Dasselbe gilt von denjenigen Personen, welche auf Grund dieses Gesetzes eine Invalidenrente beziehen.

Solche Personen, welche vom Reich, von einem Bundes— staat oder einem Kommunalverbande Pensionen oder Warte— gelder wenigstens im Mindestbetrage der Invalidenrente be— ziehen oder welchen auf Grund der reichsgeserz lichen Bestim⸗ mungen über , , der Bezug einer jährlichen Rente von mindestens demselben Betrage zusteht, sind auf ihren Antrag von der Versicherungspflicht zu befreien. Ueber den Antrag entscheidet die untere , , ärde des Beschäf— tigungsorts. Gegen den Bescheid derselben ist die Beschwerde an die zunächst vorgesetzte Behörde zulässig, welche endgültig entscheidet.

Besondere Kasseneinrichtungen.

ö r

Andere als die unter 8. erwähnten Personen, welche in Betrieben des Reichs, eines Bundesstaats oder eines Kem⸗ munalverbandes elch ft gt werden, genügen der gesetzlichen Versicherungspflicht durch Betheiligung an einer für den be— treffenden Betrieb bestehenden oder zu errichtenden besonderen Kasseneinrichtung, durch welche ihnen eine den rere ge rb ih vorgesehenen Leistungen gleichwerthige Fürsorge gesichert ist, sofern bei der betreffenden Kasseneinrichtung folgende Voraus⸗ etzungen zutreffen; ö k se 6 Dh Ilie der Versicherten dürfen, soweit sie für die Juvaliditäts- und Altersversicherung in Höhe des reichs⸗ gesetzlichen Anspruchs entrichtet werden, die Hälfte des für den letzteren nach 8. 26 zu erhebenden Beitrags nicht übersteigen. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, sofern in der be⸗ treffenden Kassenelnrichtung die Beiträge nach einem von der Berechnungsweise des 5. 20 abweichenden Verfahren aufgebracht und in Folge dessen höhere Beiträge erforderlich werden, um

die der Kasseneinrichtung aus Invaliden- und Altersrenten in Höhe des rei n gn, Anspruchs obliegenden Leistungen zu decken. Sofern hiernach höhere Beiträge zu erheben sind, dürfen die Beiträge der Versicherten diejenigen der Arbeitgeber nicht übersteigen. . ö

ö Bei Berechnung der Wartezeit und der Rente ist den bei solchen Kasseneinrichtungen betheiligten Personen, soweit es sich um das Maß des reichsgesetzlichen Anspruchs handelt, un⸗ beschadet der Bestimmung des 58. 32 die bei Versicherungs— anstalten (58. 41) zurückgelegte Beitragszeit in Anrechnung zu bringen. 33 Ueber den Anspruch der einzelnen Betheiligten auf Gewährung von Invaliden⸗ und Altersrente muß ein schieds⸗ gerichtliches Verfahren unter Mitwirkung von Vertretern der

ersicherten zugelassen sein. .

Der Bundesrath bestimmt auf. Antrag der zuständigen Reichs-, Staats⸗ oder Kommunalbehörde, welche Kasseneinrich⸗ tungen (Pensions⸗, Alters-, Invalidenkassen) den vorstehenden Anforderungen entsprechen. Den vom Bundesrath anerkannten Kasseneinrichtungen dieser Art wird zu den von ihnen zu leistenden Invaliden- und Altersrenten der Reichszuschuß (9. 26 Absatz 3) . sofern ein Anfrruch auf solche Renten auch nach den Vorschriften dieses Gesetzes bestehen würde.

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Von dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ab wird die Be⸗ theiligung bei solchen vom Bundesrath zugelassenen Kassen⸗ einrichtungen der Versicherung in einer Versicherungsanstalt gleichgeachtet. Die nach Maßgabe dieses Gesetzes zu gewähren⸗ den Renten werden auf die dabei in Betracht kommenden Ver⸗ sicherungsanstalten und Kasseneinrichtungen nach näherer Be— stimmung der 58. 27, 89, ga vertheilt. . .

Wenn bei einer solchen Kasseneinrichtung die Beiträge nicht in der nach 858. 99 6 vorgeschriebenen Form erhoben werden, hat der Vorstand der Kasseneinrichtung den aus der letzteren ausscheidenden Personen die Dauer ihrer Betheiligung und für diesen Zeitraum die Höhe des bezogenen Lohnes, die Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse, sowie die Dauer etwaiger Krankheiten (8§. 17) zu bescheinigen. Der Bundesrath ist be⸗ fugt, über Form und Inhalt der Bescheinigung Vorschriften zu erlassen. .

§. J.

Durch Beschluß des Bundesraths kann auf Antrag be— stimmt werden, daß und inwieweit die Bestimmungen des 8. 4 Absatz 1 auf Beamte, welche von anderen öffentlichen Ver⸗ bänden oder Körperschaften mit Pensionsberechtigung angestellt sind, sowie die Bestimmungen der 88. 5 und 6 auf Mitglieder anderer Kasseneinrichtungen, welche die Fürsorge für den Jall der Invalidität oder des Alters zum Gegenstand haben, An⸗ wendung finden sollen.

Selbstversicherung.

§. 8. .

Soweit nicht die Vorschrift des 8. 1 durch Beschluß des Bundesraths in Gemäßheit der Bestimmung des 5. 2 Absatz 1 auf die dort bezeichneten Personen erstreckt ist, sind dieselben, falls sie das vierzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht im Sinne des §. 4 Absatz 2 bereits dauernd er— werbsunfähig sind, berechtigt, nach Maßgabe dieses Gesetzes in Lohnklasse U sich selbst zu versichern (8. 120).

Gegenstand der Versicherung.

S. 9.

Gegenstand der Versicherung ist der Anspruch auf Ge⸗ währung einer Invaliden⸗ beziehungsweise Altersrente.

Invalidenrente erhält ohne Rücksicht auf das Lebensalter derjenige Versicherte, welcher dauernd erwerbsunfähig ist. Eine durch einen Unfall herbeigeführte Erwerbs unfähigkeit begründet unbeschadet der Vorschriften des 8. 76 den Anspruch auf In— validenrente nur insoweit, als nicht nach den Bestimmungen der Reichsgesetze über Unfallversicherung eine Rente zu leisten ist.

be kerbeunfhigteit ist dann anzunehmen, wenn der Ver⸗ sicherte in Folge seines körperlichen oder geistigen Zustandes nicht mehr im Stande ist, durch eine seinen Kräften und Fähig⸗ keiten entsprechende Lohnarbeit mindestens einen Betrag zu verdienen, welcher gleichkommt der Summe eines Sechstels des Durchschnitts der Lohnsätze (8. 23), nach welchen für ihn während der letzten 5 Beitragsjahre Beiträge entrichtet worden sind, und eines Sechstels des . Betrages des nach 8. 8 des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 73) festgesetzten ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher Tagearbeiter des letzten Beschäftigungsortes, in welchem er nicht lediglich vorübergehend beschäftigt gewesen ist.

Altersrente erhält, ohne daß es des Nachweises der Er⸗ ie,, bedarf, derjenige Versicherte, welcher das 70. Lebensjahr vollendet hat. ö

S. .

Invalidenrente erhält auch derjenige nicht dauernd erwerbs⸗ unfähige Versicherte, welcher während eines Jahres ununter⸗ brochen a, . gewesen ist, für die weitere Dauer seiner Erwerbsunfähigkeit. .

S. .

Ein Anspruch auf Invalidenrente steht denjenigen Ver⸗ sicherten nicht zu, welche erweislich die Cle rb fern sich vorsätzlich oder bei Begehung eines durch strafgerichtliches Urtheil festgestellten ö zugezogen haben.

Die Versicherungsanstalt ist befugt, für einen erkrankten, der reichsgesetzlichen Krankenfürsorge nicht unterliegenden Ver⸗ . das Heilverfahren in dem im 8. 6 Absatz 1 Ziffer 1

es n,, . bezeichneten Umfange zu über⸗

nehmen, sofern als Folge der Krankheit n n u besorgen ist, welche einen Anspruch auf reichsgesetzliche Invalidenrente begründet.

Die Versicherungsanstalt ist ferner befugt, zu verlangen, daß die Krankenkasse, welcher der Versicherte angehört oder uletzt angehört hat, die Fürsorge für denselben in demjenigen lun ange übernimmt, welchen die Ver ö 1

geboten erachtet. Die Kosten dieser von ihr beanspruchten r ee hat die Versicherungsanstalt zu ersetzen. Als Ersatz

dieser Kosten ist die . des nach dem in e , geseß⸗ zu gewährenden Mindestbetrages des Krankengeldes zu . . nicht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden. Streitigkeiten zwischen den Versicherungsanstalten und den betheiligten Krankenkassen werden, sofern es sich um die Geltendmachung dieser Befugnisse handelt, von der Aufsichts⸗ behörde der betheiligten Krankenkassen , sofern es sich um Ersatzansprüche handelt, im Verwa tungsstreitverfahren, oder, wo ein solches nicht besteht, durch die ordentlichen Gerichte entschieden. . 66 Wird in Folge der Krankheit der Versicherte erwerbsunfähig, so verliert er, falls er sich den in Absatz 1 und 2 bezeichneten Maßnahmen entzogen hat, den Anspruch auf Invalidenrente, sofern anzunehmen ist, daß die Erwerbsunfähigkeit durch dieses Verhalten veranlaßt ist. ö

8. 15 Durch statutarische Bestimmung einer Gemeinde für ihren Bezirk oder eines weiteren Kommunalverbandes für seinen Bezirk oder Theile desselben kann, sofern daselbst nach 32 kommen der Lohn der in land⸗ oder , . e⸗ trieben beschäftigten Arbeiter ganz oder zum Theil in Form von Naturalleistungen ge wird, bestimmt werden, daß denjenigen in . Bezirk wohnenden Rentenempfängern welche innerhalb desselben als Arbeiter in land⸗ und er wirthschaftlichen Betrieben ihren Lohn oder Gehalt ganz oder zum Theil in Form von n n, n bezogen haben, auch ie Rente bis zu zwei Dritteln ihres Betrages in dieser Form gewährt wird. Der Werth der . wird nach Durchschnittspreisen in Ansatz gebracht. Dieselben werden von der höheren Verwaltungsbehörde n Die statutarische ö bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungs⸗ ehörde. Solchen Personen, welchen wegen gewohnheits mäßiger Trunksucht nach Anordnung der zustaͤndigen Behörde geistige Getränke in öffentlichen Schankstätten nicht verabfolgt werden dürfen, ist die Rente in dersenigen Gemeinde, für deren Bezirk eine solche Anordnung getroffen worden ist, auch ohne daß die Voraussetzungen des Abfatzes 1 vorliegen, ihrem vollen Betrage nach in Naturalleistungen zu gewähren.

Der Anspruch auf die Rente geht zu demjenigen Betrage, in „elchem Naturalleistungen gewahrt werden, auf den Kom⸗ munalverband, für dessen Bezirk eine solche Bestimmung ge— troffen ist, über, wogegen 36 die Leistung der Naturalien

obliegt.

Tem Bezugsberechtigten, auf welchen vorstehende Bestim⸗ mungen Anwendung finden sollen, ist dies von dem Kommunal— verbande mitzutheilen. .

Der n ,, ist befugt, binnen zwei Wochen nach der Zustellung dieser Mittheilung die Entscheidung der Kom— munalaufsichtsbehörde anzurufen. Auf demselben Wege werden alle übrigen Streitigkeiten entschieden, welche aus der An⸗ wendung dieser , zwischen dem Bezugsberechtigten und dem Kommunalverbande entstehen.

Sobald der Uebergang des Anspruchs auf Rente endgültig feststeht, hat auf Antrag des Kommunalverbandes der Vorstand der Versicherungsanstalt die Postverwaltung hiervon rechtzeitig in Kenntniß zu setzen.

14.

Ist der Berechtigte ein Ausländer, so kann er, falls er seinen Wohnsitz im Deutschen Reich aufgiebt, mit dem drei⸗ fachen Betrage der Jahresrente abgefunden werden.

Voraussetzungen des Anspruchs.

8. 15.

Zur Erlangung eines Anspruchs auf Invaliden- oder Altersrente ist, außer dem Nachweise der Erwerbsunfähi keit beziehungsweise des gesetzlich vorgesehenen Alters, erforderlich:

1) die Zurücklegung der vorgeschriebenen Wartezeit;

2) die Leistung von Beiträgen.

Wartezeit. §. 16. Die Wartezeit (6. 15) beträgt:; ; I) bei der Inxvuͤlidendente 5. Beitrags jahre; 2) bei der Altersrente 30 Beitragssahre—;

Beitragsjahr.

S. 17. Als Beitragsjahr gelten 47 Beitragswochen (8. 19). 5

bei werden die Beitragswochen, auch wenn sie in verschiedene Kalenderjahre fallen, unbeschadet der Vorschriften des §. 52, bis zur Erfüllung des Beitragsjahres zusammengerechnet. Solchen Personen, welche, nachdem sie nicht lediglich vor⸗ übergehend in ein die Versicherungspflicht begründendes Arbeits⸗ oder , , ,. eingetreten waren, wegen bescheinigter, mit Erwerbsunfähigkeit verbundener Krankhelt für die Dauer von sieben oder 3 aufeinander folgenden Tagen verhindert ewesen sind, dieses Verhältniß fortzusetzen, oder Behufs Er—⸗ rr der Wehrpflicht in Friedens⸗, Mobilmachungs⸗ oder Kriegszeiten zum Heere oder zur Marine eingezogen , sind, oder in Mobilmachungs⸗ oder Kriegszeiten freiwillig militärische Dienstleistungen verrichtet haben, werden diese Zeiten als Beitragszeiten in Anrechnung gebra t. . Die Dauer einer Krankheit ist nicht als Beitragszeit in Anrechnung zu bringen, wenn der Bethelligte sich die Krankheit vorsätzlich oder bei Begehung eines durch ö r⸗ theil festgestellten Verbrechens, durch schuldhafte Betheiligung bei Schlaͤgereien oder Raufhändeln, durch Trunkfälligkeit oder durch e fre h Ausschweifungen zugezogen hat. Bei Krankheiten, welche ununterbrochen länger als ein Jahr währen, kommt die über diesen Zeitraum ,, n. Dauer der Krankheit als Beitragszeit nicht in Anrechnung. 18

um Nachweise einer Krankheit (8. 17) genügt die Be⸗ scheinigung des Vorstandes derjenigen Krankenkasse ö 135), beziehungsweise derjenigen eingeschriebenen oder auf Grund

landesrechtlicher Vorschriften errichteten dial fen f welcher der Versicherte angehört hat, für diejenige Zeit aber, welche über die Dauer der von den betreffenden Kassen zu gewährenden