Der beizu⸗ Franko fügen den
Besti g — oll⸗ oll. Bemerkungen. Bestimmungẽ land . . Inhalts. Bemerkungen. 5 ö ihaltz· 9g Gericht Betrag erklärungen Gewicht yrklãrungen ven 4 t. u ** Zahl Sprache ö den e , , ä. Zahl Sprache ö d Mmortenegro 3 Tg —— 140 2 6 k über Bremen . . 5 2 ö ,,, 1 ö Werth⸗ 51) Natal * is 8 — d. e o. f. In der Spalte. Sprache! =, , j 8 . 28. 3. 777 E83 i des k * 2168 d . bedeutet: d. D deutsch 3 3 32 . I g 160 * . die , . ö . S gnglisch 79) Türkei: PBarphong zn Cinpfang nehmen und . ei . a. Constantinopel über Varna 3 ö. f. . . K weiter ö ; über Triest. 9g f. befördern zu lassen. (bpost⸗ 78) Wegen der Postpackete nach 50) Werthangabe bis 800 M packetn. Orten mit bulgarischen Postanstalten f. 555 Werthangabe bis 800 1, mit in Ost⸗Rumelien s. unter Nr. 15. Nachnahme is 1400 6 Wrth⸗ a, b un e bei der Leitung über 56) Zu jedem Packet besondere ; ; mie , Werthangabe bis 800 0 ss b. Hafenorte n) über Triest .. . .
. Königlich Preußis
57) Werthangabe unbegrenzt, über Varna .. . Candia, Canea, Cavala, Darda⸗ . * ö
—
Der beizu⸗ Franko fügenden
Bestimmungsland
Deutscher
reichs. Ameiger
3) Neu⸗Fundland. 3 kg 180 bis 460 54) Neu⸗Guinea (deutsch) . .. 3 is 4655 55) Niederland ; 3g — — bis — 80 56) Niederländisch⸗Indien ö a. Hafenorte: Batavia, Padang, Samarang, Soerabaya .... b. Eisenbahnstationen 57) Norwegen über Dänemark u. Schweden über Dänemark über Hamburg 58) Nossi⸗Bé 59) Oesterreich⸗ Ungarn.... 60) Pondichery 61) Portugal! t . über Hamburg oder
c U N ,
r Staats⸗Anzeiger.
N . Insertionspreis far den Raum einer Aruckzeile 30 3 Juserate nimmt an: die stönigliche Expedition des Aentschen Reichs · Anzeiger
ON * CMX G.
83
Nachnahme bis 400 6 C. Orte im Innern: Adrianopel nellen, Dede⸗Agatsch, Dura, Aas Abonnement beträgt niertoljährlich 4 M 690 5. P 59) Für den sog. Grenzverkehr über Triest .. Gallipoli, Ineboli, Jaffa, Keras⸗ Alle Rost⸗Anstalten nehmen Kestenung an; bes. Taxe. Werthangabe unbegrenzt, über Varna. sunde, Lagos Leros Mitilene · für Berlin außer den Nost- Anstalten auch die Expedition zie e mer s e, T g . 3 ö . . . 8. Wiihelmstraße Nr. 32. 61) Werthangabe bis 400 , je⸗ rankirt bis Jaffa lüber Varna vnich, Samsun, San Giorgnn doch . 6 Hamburg. d. Alessandretta, Lattakia. Mer⸗ di Medua. Santi⸗ Quaranfa. Scio 1. Jö Nummern kosten 25 5. 63) In der Taxe von 1 1640 3 sina und Tripoli (Syrien) (Chios), Smyrna, Tenedos, Trape⸗ M 154.
ist die besondere rumänische Gebühr über Frankreich zunt, Valong, Vathi. 6 35 Centimen für Zollblei und 80) unis, Hafenorte: 6) Beja, Ben⸗Bẽchir, Bord ⸗Toum, Stemxel nicht mit einbegriffen. a. über Frankreich I) . Diedeida. Ghardim gon, Hammam 6e) In der Taxe sind die Kosten b. über die Schweiz und Italien?) el Lif, Manouba, Medjez el Bab, Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landgerichts Rath Bessel zu Bielefeld den Rothen Ostprenßischen Land haft vom 24. Deiem ber 180. Adler Hrden dritter Klasse mit, der Schleife; dem Polijei⸗ ran a e fem, . pn ? * i Lien, ö ö. n mea Allgemeine und anorganische Chemie istrikts⸗ issari i i i i ⸗ ᷣ dessen Eigenthümer mi . ele Al — Distrikts Kęmmissgrius ich owicz zu Sadn im Kreise Posen⸗ Freren, ö , r. St. — Repetitorium in Chemie, Mineralogie und Geognosie 1 St.
für die Beförderung von Colon bis C. über die Schweiz und Italien?) Dued.Meliz, Oued⸗JZargua, Sidi⸗ ö . ; z r, . ahlungen an Zinsen, Amortisationsraten oder ge⸗ West den Königlichen Kronen-⸗QOrden dritter Klasse; dem Kreis⸗ Heineken Vorfchifen 6 Fuchstg blicben, j bewirken, wenn . Professor Dr. Schwarz: Allgemeine Botanik, Anatomie,
D do do
. e e .
CC O on G
und Königlich Areußischen Staats Anzeigers Berlin 8., Wilhelmstraße Nr. 32.
— 2
23 1 . .
Berlin, Dienstag, den 2. Juli, Abends.
Shari . Frankreich,
h 55 . Spanien, üb. Frank⸗
k reich (Bordeaux) 62) Néunion
63) Rumänien 64) Salvador
über Hamburg 65) Samoa⸗Inseln
1889.
Dr. Schubert: Repetitorium in Stereometrie und Arithmetik (L. Kursus) ? St. — Repetitorium und Uebungen in Mathematik
Meskine, Sidi⸗Zéhili, Souk el Arba,
3 Husatz 7 zu §. 299 des revidirten Regl ts d Souk el Khmis, Tebourba, Tunis. 5 . fernen ö
, nicht ö. , ; d. . Destrreich Ungarn u. über Bremen 65) Nur nach Apia. Werthangabe Italien?) ; ö bis 400 e. über Oesterreich⸗Ungarn u. ). Dierba (Oscherba), Gabes Ste Marie de Mada⸗ Italien) 2 f. (Gabes), la Goulette (la Golettg), gaskar 3k 320 C GEisenbahnstationen: / NMadhia (Mediah Monastir — — . ö unbegrenzt, üb . reich . f ö ö gerichts⸗- Sekretär und Sparkassen⸗Rendanten a. D 20! Physiol d Pathologie der Pfl
fe aher e a. Cber Frankreich — 1406: VJ . ⸗— D. I Pflichtmäßigem Ermeffen der Generah⸗⸗Landfchafts. Direttion weder di ysiologie und Pathologie der Pflanzen 5 St. — Repetitorium in „, wertkangße urbesrenßt, k. er ble Käme un Italieß 2 ef = la, Gozlette (la Goletta), Kanzlei Rath Fuhrmann zu Niedermarsberg im e noch n,, sr e e , fe nn, , Berner een gnreslt keins rkurffnen. Rep . Nachnahme bis 469 a., Eilbestel⸗ c. über, Desterreich-Ungarn und CSusse Susay u Tunis. Kreise Brilon den Königlichen Kronen- Orden vierter können, die landschaftlichen Forberungen und die bereits gemachten Proes tir Alen, csg. ggaldbeschzz= fslung ulässig. . „ Italien. ? . BVizert⸗ Bisert), DYierba Klasse; den Lehrern Lamberti zu Völklingen im oder mit Grund zu beforgenden Jwanggverwaltungsborschüsse herbei, gungen, durch Thiere, Fischjucht, Praͤpariren 1 St. — Ginzelne ,, ),, Gr rr e Gabe (Gahs Madhig Kreise Saarbrücken, Anacker zu gersf, Reymann zu zuschaffen. . tologische Grkurfiongi. . K K Beckum, Beckmann zu Kallningken im Kreise Heydekrug Diese Befugniß tritt eien. Pr. Eckst ein;: Zoologisches Repetitorium 1 St,
Sfax ( Sfaks). Fahr zu enzlau und Var de km ann zul an tar fei 2 fof rt. wenn der lebe Torwerth oder, fal ein solcher nicht . . , , ,, II. Theil
Freise Syke den Adler der Inhaber des Königlichen Haus. vorhanden ist, der letzte Erwerbgpreis des Grundstücks lob vob 16 (Sachentecht ? St, Petitorium in Rechtz kunde J St.
nicht uherstelzt: 66 Oekonomie-Rath Dr. Freiherr von Canstein: Landwirthschaft
Ordens von Hohenzollern; sowie dem Gewehrfabrik⸗Arbeiter th b. ., der Eigenthümer Finnen einem Monat, nachdem ihm für Forstleute J. Theil (Acker- und Wiesenbau) 2 St.
Gu st a v Melchior bei der Gewehrfabrik zu Spandau das der die Festse ung der Zwang steigerung anordnende Beschluß der Das Winter⸗Semester beginnt Dienstag, den 15. Oktober 1889,
Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. General · Landschafiz · Ditettion Hesteßt worden ist, nicht ausbrücklich und endet Sonnabend, zen 22. März 18936.
Widerspruch erhebt. * ᷓ Meldungen sind baldmöglichst unter Beifügung der Zeugnisse
g Gigenthümers bei der General⸗ , , ö dührung. über den Besitz der
k . , ö 66. ö
em Minister Allerhöchstihres Königlichen Hauses, von geschriebenen Briefes nach felem letzten bekannten Wohnort als er Direktor der Forst⸗Akademie.
Wedell, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs Zustellung. 4 Danckel mann.
von Italien Majestät ihm verliehenen Großkreuzes, und ö IE Uebersteigt der lezte Taxwerth oder, falls ein solcher nicht dem vortragenden Rath in der Reichskanzlei, Wirklichen vorhanden ist, der letzte Ermerbspreis eines bepfandhrieften Gutes
Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. von Rottenburg, 100 000 At, so ist die Zwan g verwaltung durch zwei Zinstermine
18
Serbien Sierra Leone . . . . .... Spanien Straits Settlement über Bremen . . . . . ...
. W D b .
U r
F. Telegramm e.
. Als Mindesibetrag für ein gewöhnliches Telegramm werden erhoben: ; 6) Für die Nachsendung eines Telegramms (Nachzusenden) (FS.) — innerhalb Europas im h . i 80 pf. im 4 Verkehr 60 Pf. Für Stadt— zulässig — wird die volle Gebühr vom Empfänger eingezogen. Das Nachsenden findet auch ohne besonderes Teleßramme ermäßfgt Fich die letztere Gebühr auf 36 f.) Die Mindestgebühr kommt auch für bezahlte Verlangen statt, sofern der nere, Uulenthalte rt des Empfängers unzweifelhaft bekannt ist, und sich am Antworts Telegramme in Anwendung. Die Telegrammgehühren sind im Voraus zu entrichten. Durch neuen Bestimmungsoꝛte ine Reichs. Telegraphzngnstglt besin det ö ö 5 nickt theilbare Pfennigbeträge sind bis auf solche zu erhöhen. Soweit im Verkehr mit dem Auslande 7) Offen zu bestellende Iflegramme Ro) sind nacht den, mit Ro) Hezeichne ten Ländern zulässig. mehrere Beförderüngswege sich darbieten, sind die Gebührensätze für den billigsten bz. gangbarsten Weg — 8) Im Berkehr innerhalb Deut schlan ds kann die Vergütung fur Weiter beförderung durch berechnet. Die Sätze für andere Wege sind bei den Telegraphenanstalten zu erfragen. . ö Fil boten Eilbote bezahlt 6*P) ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 60 Pf. , für jedes Telegramm Muünterscheidungs zeichen, Bindestriche, Arostrorhe, Anführungezeichen, Klammern und das Zeichen für durch Len Aufgeber im Vorqus bezahlt werden; geschieht dies nicht.; so weren die billigst bedungenen, den Absatz werden nicht gezählt; Punkte, Kommata d Bruchstriche, zur Bildung v. Zahlen benutzt, gelten als je 13Ziffer. wirklichen Bolenlöhne om Empfänger eingezogen. Die Kosten für die Weiterbefürderung der Tele⸗ 37 Für dir ün'g en de Telszramme (Dringend) sp), ö . ö welche bei ö ö und . im . hat J . mit Empfangsanzeige kann der ui , 3 z Bestellung den Vorrang' vor den übrigen Privattelegrammen haben, kommt Lie dreifache Gebühr eine. ge⸗ Absender einen Betrag zur Deckung de agen erlegen.. . 6 Anl bes ih desꝰ Koni ortzusetzen. Uebersteigt dieser l rwerth oder letzte Erwerbspreis Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, ,, . e , w . zulafsig find, ist im 9) Die Zeichen (D) (RE) (To) u. s. w. (ogl. 3— 3) zählen als je 1 Wort und sind vor der . ie Erlaubniß zur Anlegung des ihm von des Königs von s ĩ ĩ ; 61 ͤ wöhnlichen Telegrammè zur Erhebung. Nach welchen Ländern drintzende Telegramme zulassig sind, i Aufschrft , . . s. w. g . ü si . an, Majestãr. verliehenen Großoffizierkreuzes bes Et. , so ist die Zwan säverwaltung durch dier Zinstermine Unter-Ssaatssekretär im Rieichsamt des Innern, Eck, nach
h if ) ö ang e t 4 . . * 22 ö ö R 22 2 . . ö. 242 4 2 . 3 . durch G h Antworts-Telegramm (1Antwort bezahlt) (Eb) wird 10) Die Gebühr für jede ein zlne Ven vielfältig ung cines Telegramms beträgt füVr auritius- und Lazarus⸗-Ordens zu ertheilen. Die Gerichte sind verpflichtet, auf Antrag der General - Land⸗ . die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern berechnet. Wird eine dringende Antwort je 100, Wörter oder einen Theil derselben 40 **. Das Th legramm wird, alle Aufschriften eingerechnet, schafts · Direktion die Zwangsversteigerung ohne vorgängiges Erkenntniß Angekommen: der Vorsitzende der Verwaltung des verlangt, so ift (RbD) zu setzen. Soll eine andere Wortzahl voraushezahlt werden, so ist dies besonders als ein einziges Telegramm taxirt. Im Verkehr mit Amerika sind zu vervielfältigende einzuleiten. Reichs⸗Invalidenfonds, Hr. Richaelüs, aus Kissingen. anzugeken, z. B. (EF 16 Wörter). Die Vorausbezahlung darf die Gebühr eines Telegramms beliebiger Telegramm enn ulässiß, . ; . ö 9 Art ron 30 Wörtern für denselben Weg nicht überschreiten. . . - 11) Die Ünbestellbarkeit eines Telegramm wird gegen eine Gebühr von 30 Pf. telegraphisch Königreich Preußen.
5) Für die Vergleichung eines Telegramms l (TC) ist ein ,, gemeldet. 10 . ö . ö r, . 3 . . z Se. Maiestät der Kön ig haben Al haft. ; für das gewöhnliche Telegra „on gleicher Wortzahl, für die Em pfangsanzeige (Empfangsanzeige ; 2) Für jedes Telegramm, welches i T. he er r randbrieftraäager zur e. Maje er nig haben Aller 1 eruht: ,, , ,. . . ö Beförderung an das Telegraphenamt mitgegeben wird, kommen 10 Pf. zur Erhebung. ; g gnadigst g
Zu II 5. 4 und . bis 26 des Rega lativs vom 23. Juni 1866 (Ges. M mm. Seite 343) und 5§. 337 des revidirten Landschafts⸗Reglements vom 24. Dezember 1808.
(CR) die Gebühr für ein gewöhnliches Telegramm ven 12 Börtern zu entrichten.
A. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 15 Buchstaben oder 5 Ziffern im Verkehr mit:
B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit:
Wort ⸗
taxe
Ju Pi
B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf
10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit:
B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf
26 6 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit:
. , Verkehr Dentschland (D) (RO) Gre. Bere;
Afrika, Westküfte (w stl Weg) (via Teneriffa)
Afrika, Weñ küste (west liche Weg) (via Tene⸗
ö Tiffa 7 s Kt 7 7: J
Bifsdzo und Bolama
1 6 3737 4 CX s che nen
Gabon
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Konakry
Prineipe
Paul de Loanda Thome
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h. 211 Seneg
33 —
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CCG C — 8
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Algerien und Tunis (D) (RO) welgien (D, (R0) . Bosnien⸗Herzegowina (D) (R0) Bulgarien (EC)
Dänemark (D) (RO)
Frankreich (L) (RO)
Gibraltar , Griechenland (D) (RO):
a. Festland und Inseln Euböa und Poros
b. nach den übrigen Inseln Großbritannien und Irland Helgoland (D) (R0O)
Italien (D) (RO)
Luxemburg (D)
Malta
Marokko: Tanger Montenegro
Niederland (D) (R0O) Norwegen (D) (RO) Oesterreich⸗Ungarn (D) (RO) Portugal (D) (R0) Rumänien (D) (RO)
Rußland (D), europäisches und kaukasisches
Sthweden (D) Schweiz (RO) Serbien (0)
k
Tripolis (D) (RO)
w
1 Roten); . Auna m, ausgenommen die unter Cochinchina
d Arabien (Uden Perim, Hedias n. Jemen) (Ro)
übrige Länder s. unter B. Afrika . . . ..
o] Balutschistan (via Bushire) Eo): Anstalten
9 Bolivien (Ro) (über Galveston) Brasilien (via Lissabon) (Ro):
s Cap Verdijche Jns. cb, eo) St Hin ceni
20 Chile (via Salreston) (Ro) China (H vis Amur) (RO): e . e
Afrika, Süd⸗ (ösilicher oder R estlicher Weg) (KO cußer in der Cap-Kolonie):
Durban in Natal . Port Nolloth in der Cap-Kolonie
übr. Anst. in Natal und in der Cap. Kolonie, Dranje-Freistaat und Trans vaal; Aftcika, Ost⸗ u. Wefstküste (östl. Weg) ( R0):
Ufa Benguela und Mossamedes
o Cored: viaRußland, Amur (D) (Ro): Fusan
Mozambique und Lorenzo⸗Marquez . . . . Zanzibar
Accra (Goldküste)
Atdah, Cave Coast ˖ Eaftte, Eliming, Präm⸗ Pram, Salt Pond und Winnebah, . . .
Bathurst (Senegambien)
Bonnv u. Braß (Nigerdelta)
Lagos (Sklarenküste)
Sierra Leone
übrige Länder s. u. A. Afrika.
gen. Anst. (via Bushire, Moulmein) (RO)
Argentinische Republik (via Galveston (EO)
Australien (via Bushire, Penang):
Süd⸗Australien, Victoria und Australien
Neu⸗Süd⸗Wales
Queensland
Tas mania
Neu⸗Seeland
am Golf von Oman
Anstalten der nördlichen Region (nördlich pon Pernambuco): Para, Fortaleza, k 5
mittlere Region (zw. Pernambuco u. Rio de Janeiro): Pernambuco (Recife) ...
Bahia ꝛe
südliche Region: Rio de Janeiro
übr südl. davon gel egene Anstalten (Santos, Desterro, Rio Grande do Sul ꝛc . ..
San Thiago.
Am pp, , n. Gutslaff, Saddle Island, Shanghai Canton, Macao 7M d Pf.; Nankin, Ningpo, Smatow 7a 95Pf.; KiLukiang 86 10pf. Hankow 8c 15 Pf.; Tientsin 8 M 25 Pf.; Poihow Seit äh Pf.; Peking 8 65 Pf.; übrige Anstalten von 7 „½ 45 Pf. bis Cochinchina u. den annamitischen Anstalten Phan - Tiet, Phan Ry, Phan, Ranh, Nha⸗Trang (via Bushire, Moul mein) (RO) Columbien (via Galveston) (RO): Buena⸗ ventura übrige Anstalten
via 233 Moulmein (Ro): Binchong
Jenchuan Soul (San ⸗ Yang)
] . Costa Riea (Ro)
Ecuador (via Galreston) (RO)
35 776
Egypten: via Triest / Alexandrien
I. Zone,; . ühr. Anst. Ndr. - Egypt. IU. Zone (bis Wadi ⸗Halfa in Nubien) Suakim, vis Kabel Suez⸗Suakim ....
— Guatemata und Honduras (E0) Guyana (Britisch⸗) (via Key West) (RO) Indien (via Bushire) (Ro):
J. Zone: Indien u. Ramoo in Birma II. Zone: Cevlon . III. Zone: Birma ausgeschl. RKamoo) ..
Isthmus von Panama (Eo) Japan (D) (RO): Insel Tsushima
übrige Anstalten
6 Java, Sumatra, Celebes und Bali
— 2 O D
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O — 6 =
D cOcOcCOco w Q⏑— 2 2
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— MQ GO .
(via Bushire, Penang)
Madeira () (0) . Malacea, Halbins. (viaBushire, Penang) (RO):
Malacea, britisch Selangor: Klang . Kwala Lumpor Kajang Sungie Ujong: Seramban .... .... Penkallau Kempas
Mexico (RO): Chihuahua, Guaymas, Her⸗
mesillo, Matamoras, Monterey, Sa⸗
übrige Anstalten
Peru (via Galveston) (RO): Callao, Cho⸗
rillos, Lima
6 J
Chancay, Chiela, Chosica, Hugcho, Matu⸗ kana, San Bartolome, San NMateo, Santa Clara, Supe, Surco
übrige Anstalten
Philippinen⸗Inseln (D via Amur) (Ro):
Luzon (Manila)
Rußland, asiatisches (D):
J. Reg., westl. v. Merid. v. Werkhne⸗Udinsk II. Region, östlich von demselben Bokhara . Salvador (Ro): Libertad übrige Anstalten — Siam (via Bushire, Moulmein) (R9) .. Singapore (vig Bushire, Penang) (RO). . Tonking (via Bushire, Moulmein) (EO). Uruguay (via Pernambuco) (RO)
4511Benezuela (via Hajti)
Vereinigte Staaten v. Amerika, Britisch Amerika u. St. Bierre⸗Miguelon (Ro): 1) Cape Breton, Connecticut, Maine, Massa⸗
chusetts, New-⸗Brunswick, New⸗Found⸗ — land, New⸗Hampshire, New⸗Pork (Itew⸗ Vork City,. Brooklyn u. Jonkers), Nova Scotia, Ontario, Prince Edwards Isl., Quebeck, Rhode Island, St. Pierre⸗ Miquelon Isl., Vermont Columbia (Distr.), Delaware, Maryland, New⸗Jersey, New⸗Jorklausgen. New⸗NYork City, Brooklyn u. Jonkers), Pennsylvania Alabama, Carolina (North⸗ u. South⸗), Pensacola auf Florida, Georgia, Illinois, Indiana, Kentucky, New⸗Orleans Louisiana, Michigan, Minnesota (Duluth, Minneapolis u St. Paul), Mississippi, St. Louis in Missouri, Ohio, Tennessee,
Territorv, Jowa, Kansas, Louisiana (aus— gen. New ⸗Drleans), Minnesota (aus⸗ gen. Duluth, Minneapolis u. St. Paul), Missouri (ausgen. St. Louis). Montana, Nebraska, New⸗Mexico, Texas, Wyoming Arizona, California, Idaho, Manitoba, Nerada, Dregon, Utah, Washington Territ.
Key West (Florida)
Columbia (Britisch⸗), North ⸗Western
Territories, Vancouver Island
Westindien (R0): Antigua
Barbados Cuba, und zwar: . ienfuegos
Santiago de Cuba. .
Bayamo, Guantanamo und Manzanillo ..
übrige Anstalten ..
Curagao über Haiti
Dominica (kleine Antillen⸗Insel) ... .
Grenada
Guadeloupe
Haiti: Mole St. Nicolas Jamaica
Martinique
Porto Rico
St. Croix
San Domingo: Cotuy, La Vega, Moea, Puerto⸗Plata, San Domingo City,
Santiago St. Kitts (St. Christoph) St. Lucia St. Thomas St. Vincent (Westindien) Trinidad, Insel
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagè⸗ Anstalt, Berlin 8sW., Wilhelmstraße Nr. 32.
dem Regierungs⸗Präsidenten von Rosen in Arnsberg bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst den Charakter als Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs-Rath mit dem Range eines Raths erster Klasse zu verleihen. z
Se. Maje stät der König haben Allergnädigst geruht: den praktischen Aerzten Dr. med. Behr und Dr. med.
Straub zu Berlin den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu ver⸗
leihen; sowie
der Wahl des Gymnasial-⸗Direktors Dr. Ru dolf Pepp⸗ müller in Seehgusen i. A. zum Direktor des Gymnasiums in Stralsund die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen; ferner
dem Regierungs⸗Sekretär Braun zu Gumbinnen, dem Regierungs⸗Sekretaͤr Kartmann zu Posen und dem Regie⸗ xungs⸗Hauptkassen⸗-Buchhalter Friedrich Utermann zu Düsseldorf aus Anlaß ihres Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
Auf Ihren Bericht vom 12. d. M. will Ich hierdurch die in der Anlage zusammengestellten, vom 57. ordentlichen General⸗Landtage der Ostpreußischen Landschaft beschlossenen , Bestimmungen zu dem revidirten Reglement der Dstpreußischen Landschaft vom 24. Dezember 1808 genehmigen. Neues Palais, den 19. Juni 1889. ; Wilhelm R. Freiherr Lucius von Ballhausen. von Scholz. von Schelling.
An den Minister für Landwirthschaft, Domänen und ern den Finanz⸗Minister und den Justiz⸗ inister.
Zu sammenstellung
von Beschlüssen des 37. ordentlichen General Landtages der Ostpreußischen Landschaft.
D Zusatz 9 zu §§. 214 bis 28 des revidir ten Ostpreußi⸗ schen Landschafts⸗ Reglements vom 24. Dezember 1868.
.I. Die Ostpreußische Landschaft wird ermächtigt, fortan auch Pfandbriefe, welche drei Prozent Zinsen tragen, auszugeben, sobald das Plenar Kollegium befindet, daß ein Bedürfniß hierzu vorliegt.
II. Sämmtliche e , . der Ostpreußischen Landschaft sowie alle bei derselben geltenden Vorschriften kommen ebenso wie bezüglich der bisher in Gemäßheit der Vorschriften des Ostpreußischen Land⸗ schafts Reglements vom 24. Dezember 1808 und der gesetzlichen Er⸗ mn gen desselben, insbesondere der zusätzlichen Bestimmungen vom 25. Februar 1859 (Ges.-Samml. Seite Ho), der Regulative vom 25. Juni 1866 (Ges.⸗ Samml. Seite ö., und 6. April 1872 (Ges. Samml. Seite 363), des Allerhöchsten Erlasses vom 19. April 18586 , . Seite 163) und der Zusatzbestimmungen vom 9. Mai 1886 (Ges. Samml. Seite 10) ausgefertißten auch bezüglich der zu 3 o verzinslichen Pfandbriefe in Anwendung.“
2 Zusatz 6a zu §. 197 des revidirten Ostpreußischen Landschafts⸗Reglements vom 24. Dezember 1868.
Die General Landschafts⸗Direktion ist befugt, bei , des bei Dismembrationen einzelner Parzellen bepfandbriefter Güter zu Kangl.⸗, Chaussee. und Eisenbahnanlagen zur Ablösung zu erfordernden Theiles des Landschafts-Darlehns den dem Gute aus dieser Anlage erwachsenden Nutzen in Anrechnung zu bringen. Sie ist berechtigt, zu diesem Zwecke auf Kosten des veräußernden Besitzers eine UÜnter⸗ suchung an Ort und Stelle zu verlangen.“
„Die General ⸗Landschafts ⸗Direktion ist befugt, diejenigen Pfand⸗ briefe, deren Einlösung in Felge der Zwangsversteigerung eines Gutes geboten ist, nach ihrer Wahl entweder durch Kündigung und Baar- einlösung nach dem Nennwerth oder auch durch Änkauf nach dem Tagescourse zu beschaffen, und darf in beiden ü als Kosten der Einlösung den Betrag für sechsmonatliche Zinsen der Pfandbriefe (68. 23) liůuidiren, insofern sie nicht im ersteren Falle einen größeren Kostenaufwand nachweist.
Ueber die Verwendung des als Kosten der Einlösung liquidirten Betrages ist von der Landschaft Rechnung zu legen.“
Beglaubigt. (L. 8.) Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Freiherr Lucius.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Dem Hütten⸗Inspektor Roesing zu Friedrichshütte ist der Charakter als Ober⸗Hütten⸗Inspektor beigelegt worden.
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Den Domänenpächtern Walter Weißbeck zu Wegeleben und Friedrich Niemann zu Etgersleben im Regierungs— bezirk Magdeburg ist der Cura? als Königlicher Ober⸗ Amtmann beigelegt worden.
Dem Thierarzt Gustar Herz zu Weener ist die von n bisher kommissarisch verwaltete Kreis⸗-Thierarztstelle des Kreises Weener definitiv verliehen worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Der bisherige ordentliche Lehrer am städtischen Gym⸗ nasium zu Kreuzburg O.⸗Schl., Dr. Claus Schütt, ist zum Kreis⸗Schulinspektor ernannt worden.
Am Schullehrer⸗Seminar zu Pilchowitz ist der Lehrer Tschauder aus Waldenburg als Hülfslehrer angestellt worden.
Forst ⸗ Akademie Eberswalde. Winter⸗Semester 1889/90.
Ober⸗Forstmeister Or. Danckel mann: Waldbaulehre 4 St. — Methoden der Forsteinrichtung 1 St. — Ablssung der Waldgrund⸗ gerechtigkeiten l St. — Forstliche Exkursionen.
SForftmeister Zeising: , 2 St. — Forstliches Repe⸗ titorium 1 St. — Forstliche Exkursionen. Oberförster Dr. Kienitz: Forstliches Verhalten der Wald- bäume 2 St. — Forstliches Repetitorium 1 St. — Forstliche orte ar , pr. 8 6e Forstgeschichte, Forsfstatisttt 16 rofessor Or. Schwappach: Forstgeschichte, Forststatistik 1 St. — Holzmeßkunde 1 St. — Forstliche Exkursionen.
Forstmeister Runnebaum: Forstbenutzung, Forsttechnologie 3 St. — Waldvermessung 1 St. — Forstliche Exkursionen.
Professor Or. Müttrich: Koordinaten, Grundbegriffe der anglytischen Geometrie und mathematische Grundlehren der Holz- meßkunde 2 St. — Mechanik 2 St.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin,. 2. Juli. Wie „W. T. B.“ aus Kiel meldet, lichtete die Kaiserliche Jacht „Hohenzollern“, an Bord Se. Majestät der Kaiser und König nebst Ge⸗ folge, am Montag 10 Minuten vor 5 Uhr Nachmittags die Anker, um die norwegische Reise anzutreten. Der als Depeschenschiff dienende Aviso „Greif“ folgte in einiger Entfernung. Sämmtliche Kriegsschiffe gaben den Kaiser⸗ salut. Als die „Hohenzollern“ die Festung Friedrichsort passirte, brachte die Besatzung auf den Wällen ein dreimaliges „Hurrah“ zum Abschied und die Strandbatterie salutirte. Weiter meldet ‚„W. T. B.“ aus Kopenhagen von heute: „Zwei deutsche Kriegsschiffe, von denen das eine die Kaiserflagge führte, passirten, von Süden kommend, heute Morgen 5is . Dragör.“ (Dragör ist ein Ort auf der bei Kopenhagen liegen— den Insel Amagar. )
— Heute hielten die vereinigten Ausschüsse des Bundes⸗ raths für Zoll- und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen Sitzung.
— Die Einforderung der Gebühren und Auslagen Seitens des Rechtsanwalts ist 16 §. 86 der Gebühren⸗ ordnung für Rechtsanwälte nur zuläs ig wenn vorher oder gleichzeitig eine von dem Rechtsanwalt unterschriebene Be⸗ rechnung derselben mit Angabe des Werthes des Streitgegen⸗ standes, sofern der Werth maßgebend, und unter Bezeichnung der zur Anwendung kommenden Bestimmungen dieses Gesetzes mitgetheilt wird. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, II. Liciltuh durch Urtheil vom 30. April d. I, ausgesprochen, daß die Erfüllung dieser Formalität für die Ertheilung eines Arrestbefehls gegen den zur Zahlung der Gebühren Verpflichteten nicht erforderlich ist.
— Die Vollziehung eines Arrestbefehls ist nach . der Civilprozeßordnung unstatthaft, wenn seit dem age, an welchem der Befehl verkündet oder der Partei, auf deren Gesuch derselbe erging, zugestellt ist, zwei Wochen verstrichen sind. n Bezug . iese Bestimmung hat das Reichsgericht, II. Civilsenat, durch . vom 30. April d. J., ausgesprochen, daß der Schuldner sich gegen die ver⸗ spätete Vollziehung ben rig f l nur durch einen gemäß 685 a. a. O. beim Vollstreckungsgericht zu leise er ntrag, event. durch sofortige . nicht aber durch die im 5. 804 gegen den Arrestbefehl an sich zugelassene Widerspruchs klage schützen kann.
— Se. Durchlaucht der Prinz Albert zu Sachsen— Altenburg, Commandeur der 3. Garde⸗-Kavallerie⸗Brigade, hat sich mit kurzem Urlaub nach Karlsruhe begeben.
— Die Ober⸗Quartiermeister, General⸗Lieutenants Graf von Haeseler, Graf von Schlieffen und von Holleben, sind von der großen Generalstabsreise hierher zurückgekehrt.
— Der kommandirende Admiral, Vize⸗Admiral Freiherr von der Goltz, ist von Dienstreisen hierher zurückgekehrt.