der Rechts anwalt Lasker in Trebnitz zum Notar für den Bezirk des Dber⸗Landesgerichts in Breslau, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Trebnitz, ernannt worden.
Angekommen: Se, Excellenz der Staats-Minister und
Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr.
eiherr Lucius von Ballhausen, aus der Provinz lesien.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Berl in, 12. Juli. ñ Majestät des Kaisers und Königs meldet „W. T. B aus Ehristiania, 11. Juli: „Se. Majestat der Kaiser Wilhelm traf gestern Abend, von Gudvangen kommend, in Järdal ein, verblieb aber an Bord des Schiffes. Das Wetter war ungünstig. Heute Nachmittag setzte der Kaiser die Reise nach Marifjären fort.“
Ueber die Reise Sr. B.“
Preußzen.
— In der Ersten Beilage des „Reichs- und Staats— Anzeigers“ sind enthalten: Uebersicht der Zuckermengen, welche im Monat Juni 1889 innerhalb des deutschen Zoll⸗ gebiets mit dem Anspruch auf Steuervergütung abgefertigt Und aus Riederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den freien Verkehr zurückgebracht worden sind“; „das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Essen im Betrage von 2 500 000 6“, und eine Be⸗ kanntmachung nach Vorschrift des Gesetzes vom 10, Avril 1872 (Gesetz Sammlung S. 357). In der Zweiten Beilage ist eind tabellarische Uebersicht über „Versteuerte Rübenmengen sowie Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im deutschen Zollgebiet im Monat Juni 1889“ enthalten.
— Nach der im Reichs-Eisenbahnamt aufgestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung über die im Monat Mai d. J. auf deutschen Bahnen (aus— schließlich der bayerischen) beförderten Züge und deren Verfpätungen wurden auf 41 . Bahnen bezw. Bahn—⸗ netzen mit einer Gesammtbetriebslänge von 34 384,49 km befördert: An fahrplanmäßigen Zügen; 18014 Courier⸗ und Schnellzüge, 149 086 Personenzüge, 77 215 gemischte Züge und 135 1983 Güterzüge; an außerfahrplanmäßigen Zügen: 5125 Courier-, Schnell Personen⸗ und gemischte
üge und 33 550 Güter⸗ Materialien⸗ und Arbeitszüge. Im anzen wurden 837 43 745 Achskilometer bewegt, von denen 257 Jö s 225 Achskilometer auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Von den 242 315 fahrplan⸗ mäßigen Courier⸗, Schnell., Personen⸗· und gemischten Zügen verspäteten im Ganzen 1114 oder O, 45 Proz. (gegen P55 Proz. in demselben Monat des Vorjahres und G66 Proz. im Vormonat). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 358 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, sodaß den aufgeführten Bahnen nur 756 Verspatungen — 6031 Proz) zur Last fallen (gegen , 45 Proz im Vormonam. demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf den 2igenen Strecken der in Vergleich zu ziehenden Bahnen von 2356 S351 beförderten fahrplanmäßigen Zügen mit Personen— beförderung 2156 oder G65 Proz, mithin O4 Proz. mehr, n Folge der Verspätungen wurden 645 Anschlüsse versäumt egen fäß2 in demselben Monat des Vorjahres und 837 im ormonat). Bei 13 Bahnen sind Zugverspätungen und bei 15 Bahnen Anschlußversäumnisse nicht vorgekommen. In der Nachweisung sind diejenigen Bahnen, auf welchen Zug— verspätungen vorkamen, nach der Verhältnißzahl (geometrisches Mittel) zwischen der Anzahl der auf je eine Verspätung ent— fallenden Züge und Achskilometer geordnet; danach nehmen die Unterelbesche, die Kiel-Eckernförde⸗Flensburger und die Dort— mund-Gronau⸗Enscheder Bahn die ungünstigsten Stellen ein. Wird die Reihenfolge der Bahnen siatt nach der Zahl der Verspätungen nach der Zahl der Anschlußversäumnisse bestimmt, so treten die Dortmund⸗Gronau⸗Enscheder, die Güstrow⸗Plauer und die Mecklenburgische Friedrich⸗Franz⸗Bahn an die un— gunstigsten Stellen. In den vorstehenden Angaben sind die , ,. bei denjenigen Zügen, welche in Folge von Wolkenbrüchen und dadurch herbeigeführter Beschädigungen der Geleise sowie durch sonstige außergewöhnliche Ereignisse ausfielen, unberücksichtigt geblieben. Aus diesen Gründen sind 19 Züge ganz und 5657 Züge streckenweise ausgefallen, 605 Änschlüsse wurden verfehlt und 81 Zuge erlitten Ver— spätungen.
— Nach der im Reichs-Eisenbahnamt aufgestellten,
in der Dritten Beilage veröffentlichten Nachweisung der auf deut ichen Eisenbahnen — ausschließlich Bayerns — im Monat Mai d. J beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausschluß der Werkstätten) vorgekommenen Unfälle waren im Ganzen zu verzeichnen: 8 Entgleisungen und 1 Zusammen— stoß auf freier Bahn, 13 Entgleisungen und 8 Zusammen—⸗ stöße in Stationen und 95 sonstige Unfälle (Ueberfahren von Fuhrwerken, Feuer im Zuge, Kesselexplosionen und andere Er⸗ eignisse beim Eisenbahnbetriebe, sofern bei letzteren Personen geiödtet oder verletzt worden sind). Bei diesen Unfällen sind im Ganzen, und zwar ann durch eigenes Verschulden, 1068 Personen verunglückt, sowie 41 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 60 unerheblich beschädigt. Von den beförderten Reisenden wurden 1 getödtet und 2 verletzt, und a entfällt die Tödtung auf den Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisen— bahn-Direktion zu Altona und je eine Verletzuag auf die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Magdeburg und zu Berlin; von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst wurden beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 23 ge= tödtet und 65 verletzt, von fremden Personen (einschließlich der nicht im Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arbeiter) 11 getödtet und 15 verletzt. Außerdem wurden bei Neben— beschäftigungen 6 Beamte verletzt. Von den sämmtlichen Unfällen beim Eisenbahnbetriebe entfallen auf A. Staats— bahnen und unter Staatsverwaltung stehende Bahnen (bei zusammen 30 901,24 km Betriebslänge und ahl 245 956 geförderten Achskilometern) 121 Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Verwaltungsbezirke der König⸗ lichen Eisenbahn⸗ Direktionen zu Berlin (16), zu Köln srechtsrheinisch) (15) und zu Erfurt (14; verhältniß— mäßig, d. h. unter Berücksichtigung der geförderten Achs—
lilometer und der im Betriebe gewesenen Längen, find auf den Großherzoglich Oberhessischen Cisenbahnen, im Verwaltungs. bezirk der oͤniglichen Eisenbahn⸗Direktion zu Elberfeld und auf der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn die meisten Unfälle vorgekommen. B. Grötzere Privatbahnen — mit je über 18 km Betriebslänge — ö. zufammen 180803 Km Betriebslänge und 24 65 203 geförderten Achskilometern) 4 Fälle und u auf die Werra⸗Eifenbahn und auf die Ostyreußische Südbahn je 1 Fall und auf die den ch Ludwigs⸗Eisenbahn 2 Fälle. G. Kleinere Privatbahnen — mit je unter 150 km Betriebslänge — (bei zusammen 16558,ĩ3 km Betriebslänge und 11 222 485 gefbrderien Achskilometern) kein Fall.
— Pfändet der Gerichts vollzieher bei der Zwangs— vollstreckung Sachen, welche als unentbehrliche gesetzlich der Pfändung nicht unterworfen sind, in dem Irrthum, daß diese Sachen dem Schuldner nicht unentbehrlich und deshalb pfändbar sind, so entbehrt nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, JV. Strafsenats, vom 16. April d. J., deshalb nicht' seine Amtshandlung des Charakters der Recht⸗ mäßig keit. Der dadurch geschädigte Schuldner hat dagegen nur das Recht der Beschwerde an das Vollstreckungsgericht, aber weder darf er dem Gerichtsvollzieher durch Gewalt oder Bedrohung Widerstand entgegensetzen, noch die gepfändeten Sachen eigenmächtig der Verstrickung entziehen.
— Der Nr. 17 des „Armee⸗Verordnungs⸗Blattes“ ist in besonderer Anlage der Erlaß des Reichskanzlers vom 25. Juni 1889, betreffend diejenigen höheren Lehranstalten, welchs zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaft⸗ liche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, beigefügt.
Baden. Karlsruhe, 11. Juli. (W. T. B.) Se. Königliche Hoheit der Großherzog empfing heute Mittag den versischen Gesandten Mirza Reza Khan zur Entgegen⸗ nahme seines Beglaubigungsschreibens. Der Gesandte wurde darauf auch von Ihrer Königlichen Hoheit der Groß—
herzogin empfangen und spater zur Hoftafel gezogen. . Baden weil er, 10. Juli. (Earlsr. Ztg.) Gestern Abend traf Se. Majestät der König von Rumänien, von Um—
kirch kommend, zum Kurgebrauch hier ein.
Hessen. Darmstadt, 12. Juli. (W. T. B.) Se. Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen, welcher anläßlich des gestrigen Geburtstages seiner Gemahlin hier eingetroffen war, ist mit der gesammten Großherzog lichen Familie nach Seeheim an der Bergstraße über⸗ gesiedelt.
Anhalt. De ssau, 10. Juli. (Anh. St. A.) Se. Hoheit der Erbprinz und Ihre Großherzogliche Hoheit die Erb⸗ prinzessin sind heute mit dem Gefolge zu kurzem Aufenthalt nach Ballenstedt abgereist. — Ihre Königlichen Hoheiten der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin von Mecklenburg⸗-Strelitz sind heute nach Neustrelitz zurückgekehrt.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 11. Juli. (W. T. B.) Die österreichischs Delegation hat in ihrer heutigen Plenarsitzung das Heeresbudget angenommen. — Die ungarische Delegation setzte ihren gestern angenommenen Voranschlag endgültig fest.
Nachmittags um 5 Uhr fand in der Hofburg ein zweites Diner zu Ehren der Delegationsmitglieder statt. Abends iM Uhr kehrte der Kaiser nach Ischl zurück.
Der Großfürst Peter Nikolaje witsch ist heute Nach— mittag hier eingetroffen und Abends nach Cettinje weitergereist. Der diesseitige Gesandte in Belgrad, Dr. Hengelmüller, ist heute hier eingetroffen.
Großbritannien und Irland. London, 11. Juli. (W. T. B. Im Unterhause theilte der Staatssekret är des Krieges Stanhope mit, das Heer der Derwische sei in Egypten eingedrungen. Die Stärke desselben werde auf 5000 Mann mit S009 Kamelen geschätzt. Gestern hätten die Derwische einen Marsch von 7 Meilen gemacht und seien 3 Meilen südlich von Abu Simbel, mithin 33 Meilen nördlich von Wady Halfa, angelangt. Der Oberst Greenfell befinde sich in Assuan, wohin Verstärkungen, unter denen sich auch einige britische Truppenabtheilungen befänden, abgegangen seien. Zur Verstärkung der Garnison in Ober-Egypten seien das „Dorsethire⸗Regiment“ aus Malta und das „Yorkshire— Regiment“ aus Cypern zeitweise nach Egypten beor⸗ dert worden. — Gleichzeitig wird gemeldet, daß zwei Regimenter in Aldershot Befehl erhielten, sich marschbereit zu machen, um nach Malta zum Ersatz der dortigen nach Egypten beorderten Truppen abzugehen.
Der Parlaments-Deputirte Lord Charles Beresford hat sein Mandat niedergelegt. Derselbe beabsichtigt, sich um das Kommando eines Kriegsschiffes zu bewerben.
(Allg. Corr) Großbritanniens Staats⸗ einkünfte in der Zeit vom 1. April bis zum 6. d. M. beliefen sich auf 21 244572 Pfd. Sterl. gegen 21 271 60 Pfd. Sterl. im entsprechenden Zeitraum des vorhergehenden Finanzijahres. Die Ausgaben in der gleichen Zeit betrugen 25 210 538 Pfd. Sterl. gegen 26 413 995 Pfd. Sterl. in der Parallel⸗Periode von 1885/89.
Frankreich. Paris, 11. Juli. (W. T. B) Im Se nal wurde heute die Generaldiskussion über das Budget geschlossen. Hierauf folgte die Annahme des auf die Panama⸗ Gesellschaft bezüglichen Gesetzentwurfs, jedoch unter Hinzufügung eines Artikels, sodaß der Entwurf nochmals an die De⸗ putirtenkammer zurückgehen muß. — Des Weiteren genehmigte der Senat bei der Einzelberathung mehrere Kapitel des Budgets, jedoch mit verschiedenen Abänderungen, welche ebenfalls eine e ng Berathung durch die Deputirtenkammer erheischen werden.
Der Senats⸗Ausschuß zur Vorprüfung der Frage über die Gewährung des Wahlrechts zu den Handelskammern an Frauen hat sich, wie der „K. Z.“ mitgetheilt wird, gegen die Zulassung von Frauen ausgesprochen.
In der Deputirtenkammer interpellirte Le Hérisss die Regierung wegen der angeblich jüngst in Angoulsme vorgekommenen Verletzung der Gesetze und der Verfassung. Der hn ufser des Innern, Constans, erwiderte, er habe die Aufgabe, die Ordnung auf den Straßen aufrecht zu erhalten, und er werde sie unter steter Beobachtung der Gesetze aufrecht erhalten, so lange er im Amte sei. Die Regierung habe
das Recht, fich zu vertheidigen und werde sich vertheidigen. Die parlamentarische Immunität komme nicht in Frage, sobald es fich um die Betresung auf frischer t bei Verübung eines Verbrechens oder Vergehens handle. Laguerre äußerte sich in heftigster Weise uber die Vorkommnisse in Angoulẽme, wurde deshalb zur Ordnung gerufen, fuhr aber gleichwohl fort, den obersten Staatsgerichtshof als eine Parodie auf die Justiz hinzustellen. Laguerre wurde darauf zum zweiten Male zur Ordnung gerufen mit dem Bemerken, daß der Ordnungsruf zu Protokoll genommen werden würde, ließ sich dadurch aber nicht abhalten, den Minister Constans aufs Neue zu beleidigen. Auf den Antrag des Kammer⸗Präsidenten Méeline wurde Laguerre darauf das Wort entzogen, und, als Laguerre dessen ungeachtet auf der Rednertribüne blieb, bedeckte der Kammer⸗-Präsident Meline sein Haupt, verließ den Sitzungssaal und ließ die Tribünen räumen. Um Tühr 55 Minuten wurde die Sitzung wieder eröffnet. Der Präfident Mäline erklärte Laguerre, welcher in der Zwischenzeit die Rednertribüne nicht verlassen hatte, daß über ihn, wenn er bei dem bisherigen Benehmen bleibe, die Eensur mit zeitweiliger Ausschließung verhängt werden würde. Lag uerre erwiderte darauf, in seiner Person sei vor einem Monat die parlamentarische Immunitãt verletzt worden, heute verletze nun auch die Kammer das Iiecht des freien Wortes; er werde sprechen. Präsident Möeline befragte nunmehr die Kammer, und diese verhängte alsbald über Laguerre die Censur mit Ausschließung. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen. In der Erwartung, daß die um 5i Uhr geschlossene Sitzung der Kammer nochmals wieder aufgenommen werden könnte, verblieb Laguerr? im Sitzungssaale und verließ die Redner⸗ tribüne, wo er Poßo gefaßt hatte, erst gegen 6 Uhr. Als er die Couloirs des Palais Bourbon durchschritt, um nach dem Ausgang zu gelangen, wurde er durch die boulangiftischen BVepuütirten ünd Journalisten lebhajt be⸗ grüßt, während er von anderen Deputirten und Journalisten ausgezischt wurde. Laguerre bestieg mit Susini und Le Hériffs einen Wagen. Einige Personen riefen „Es lebe Jaguerre“, doch wurden die Rufe durch Pfeifen und die Rufe „Inis Wasser“ übertönt. Zwei Personen, welche sich weigerten, der Aufforderung zum Weitergehen zu folgen, wurden verhaftet. Man glaubt, Le Hérissé beabsichtige, sich morgen aus der Kammer ausweisen zu lassen, und andere Boulangisten würden in den weiteren Sitzungen ebenso ver⸗ fahren, um in dieser Weise ferner Obstruktionen zu machen und eine Abstimmung über die Vorlage der mehrfachen Kan— didaturen zu verhindern.
Dem „Journal des Debats“ zufolge würde die An klage— kammer des ober sten Staatsgerichtshofes heute Abend Beschluß fassen und Boulanger, Dillon und Rochefort unter der An schuldigung, sich des Verbrechens des Atten⸗ tats schuldig gemacht zu haben, vor den obersten Gerichtshof verweisen, vorbehaltlich des besonderen Vorgehens gegen Boulanger allein, welches etwa der General-Prokurator wegen Veruntreuung oder Unterschleifs öffentlicher Gelder anzustrengen gesonnen sein sollte.
Rußland und Polen. Warschau, 11. Juli. (W. T. B) Heute Mittag erfolgte auf dem Mokotowfelde in Anwesenheit des Generals Grafen Mussin-Puschkin, als Vertreters des General Gouverneurs Generals Gurko, sowie aller höheren Sffiziere, des Abgesandten des Kaisers Franz Joseph von Dester— reich und des stellvertretenden österreichischen Konsuls die feier⸗ liche Uebergabe der von dem Kaiser Franz Joseph seinem Kexholmschen Regiment verliehenen Fahnen— bänder. Nach der Weihe der Fahnenbänder, der ein Gottes— dienst vorausgegangen war, wurde vor der Front des Regi— ments ein Telegramm des Kaisers Alexander ver— lesen, welches mit stürmischen Hurrahs aufgenommen wurde. Hierauf wurden Hochs auf den Kaiser Alexander, den Kaiser Franz Joseph und auf das Negiment ausgebracht.
Griechenland. Athen, 11. Juli. (W. T. B.) Die griechischen Blätter fordern die Kretenser eindringlichst auf, ihre unfruchtbare Agitation aufzugeben. Griechen⸗ land wünsche sehnlichst Frieden.
Zeitungs ftimmen.
Die „Mecklenburgischen Nachrichten“ über Kapitalanlagen:
„Die im vergangenen Jabre gegen deutsche Kapitalanlagen in russifchen Werthen ergangenen Warnungen waren erfreulicher Weise nicht obne Erfolg geblieben. Aus den Berichten verschiedener Har dels⸗ kammern ist ersichtlich, daß unser deutiches Publikum sich seines Befitzstardes an russiscken Papieren in recht erbeblichem Umfang ent— äußert bat und weiteren Neuanlagen gegenüber sebr zurückhaltend geblieben ist. Der seit dem Sommer H. J. erbeblich ge⸗ steigerte und seitdem auf seiner Höbe künstlich erbaltene Rubelcours sckeint jedoch bie und da die Meinung herrorgerufen zu baben, das die früheren Gründe für die Abstoßung russischer Werthe nicht mehr oder doch nicht mehr im früberen Umfange beständen, zumal aus Börsenkreisen die verschiedensten Mittel aufgeboten werden, um das Publikum zu verbindern, den jetzigen unberechtigt hoben Rubelcours zur Entäußerung des noch vorhandenen Besitzes an russischen Papieren zu benutzen.
Ez kann nicht dringend genug davor gewarnt werden, sich durch die Operationen der Börse nicht von Neuem in eine Vertrauens feligkeit einlullen zu lafsen, welche russischen Papieren gegenüber nicht mehr gerechtfertigt ift. Soeben sind einige größere Bankinstitute damit beschäftigt, russische Prioritäten, welche bisher 5 , Zinsen trugen, in victprozentige i verwandeln (ju (konvertiren“, vie der technische Ausdruck der Börse lautet). Die betreffenden russischen CisenbabnGesellscha ten baben diese ibre fänfvrozentigen Prioritäten gekündigt und deren Einlösung mittelst Baarzablung des Nominal⸗ betrages angeboten, gleichzeitig aber neue viervrozentige Obligationen zum Umtausch gegen die bisberigen fünfprozentigen dem deuischen Publikum anbieten lassen.
Es stebt zu hoffen, daß die deutschen Kapitalisten auf dieses letz— tere Anerbieten um so weniger eingeben, als bei dem jeßzigen sowobl wie bei dem künftig zu gewärtigenden Coursstande dieser Obligationen eine Verzinsung von 480 für ein fremdes. be⸗ deutenden Schwankungen und der Unsicherbeit der Verzinsung in Kriegszeiten ausgesetzte. Papier nicht mehr als genügend angeseben werden kann. Es ist im deutschen Interesse dringend ge⸗ boten, soviel deutsches Kapital als möglich aus Rußland berauszu= zieben. Deutsche Besitzer russischer Obligationen aller Art werden daher in ihrem eigensten Interesse sich sowobl jetzt als auch bei allen künftigen Konvertirungen russischer Papiere von diesen fern balten und den angebotenen baaren Nominalbetrag annebmen, zumal sie dabei zum Theil ein gutes Gesckäft machen.
Fur Kundige vnterliegt es kaum einem Zweifel, daß in nich: fernet Zeit die tussischen Werthe abermals einen beträchtlichen Rück ⸗ gang erleiden werden. Abgesehen davon, daß die künstlichen Mittel,
schreiben
mit denen die Börse arbeitet, auf die Dauer nicht aufrecht zu erhalten sind, so sind es name ntlich die russis cken Ernte⸗ ausfichten, welche bierbei beftimmend Plag areifen. Rußland stebt Angefihts der Dürre dieses Sommers vor einer Mißernte, und eine ungänstige Aenderung feiner Dandelsbilan; ist mehr als wabrscheinlich. Um so ernfter tritt an die deutschen Besitzer russischer Papiere die Mahnung, den jetzigen noch unverbältnißmäßig bobe Coursftand zum Verkauf der letzteren zu benußzen. Die Gelegenheit durfte sich schwerlich so bald und so gũnstig wieder darbieten.“
Ueber die Einführung der Verwaltungs reform— Gesetze in der Provinz Posen schreibt die, Mag de⸗ burgische Zeitung“:
Ziemlich genau so, wie bis 1872 in den übrigen Provinzen, liegen hinsichtlich der allgemeinen Staatsvvmrwaltungs · Angelegenheiten und der Bebördenorganifatien die Dinge noch heute in Posen und erft das neue Gesetz wird diese Prodinz nach dieser Hinficht auf den Standpunkt bringen, welchen alle anderen Provinzen des preußischen Staats seit 1873 erreicht haben. Und dies ist von ganz wesent⸗ licher Bedeutung für die staatsbürgerliche Rechtsstellung der Provinzial ⸗Eingefeffenen. Denn es sind ihnen alle Rechts kautelen und Rechtsbebelfe nunmehr gegeben, welche das Zuständigkeitsgesetz vom 30. Juli 1883 überbaupt vorsieht; es wird also namentlich die Verwaltungsgerichtebarkeit nunmehr für Posen in allen den Fällen Platz greifen, in denen sie auch anderwärts zugelassen ist, und es wird Fierdurch auf den verfchiedensten Gebieten, infoaderheit aber auf dem Gebiet des kommunalen Abgabewesens (Stadt. wie Land—⸗ gemeinde und Kreis. wie Provinzialabgabewesen) und der Polijeiverwaltung (sowobl der Sicherbeits-· wie der Wege⸗, Waßser⸗, Deich«, Fischerei. Jagd., Gewerbe und Bauvolizei, sowie dez Polizeiverordnungsrechts . Ferner des Armen, und Schul⸗ wesens u. s. w. die volle politische Gleichstellung der Untertbanen der Krone, welche in Posen leben, mit denen der anderen Provinzen bewirkt. Das hiermit verbundene Bewußtsein der Gleichbebandlung mit den übrigen Previnzen des Staats ist unseres Erachtens die wichtigste Frucht, welcke dieses Gesetz zeitigen muß, und es bedarf keiner Ausfährung, welche Bedeutung dieses Bewrßtsein für die Be—⸗ ö des Staatsgedankens gerade in der Provinz Polen haben . Voll und unbeschränkt wird das Landesvverwaltungsgesetz ein geführt, und vom Zuständigkeitsgeseß bleiben nur zwei Paragraphen (ss 5 und 6) in Pofen uneingeführt. Freilich sind einige Abweichungen binfichtlich der Zuziehung der Laien zu den Selbstverwaltung?kollegien
egeben, aber ein verstaͤndiger Sinn muß doch anerkennen, daß die= . nicht das Wesen der Organisation, iondern nur Medalitäten ibrer Verwirklichung treffen; und wenn ferner der Prorinz Posen die Kreit ordnung von 1872 noch vorenthalten geblieben ist, auch die ständifce Vertretung im Provinzial -Landtage roch beibebalten ist, so kann doch auch bierin nicht ein Mangel gefunden werden, durch dessen Vorbandenfein der Werth des Gesetzs irgendwie beeinträchtigt oder gar aufgeboben würde. Deng zweifellos kann sich kommunales Leben nach wie vor in dem Rahmen der ständiscken Kreis- wie Provinzialvertretung bewegen, und es ist die Entwicklung dieser Ver⸗ Fãltnisse doch keineswegs end gůltig abgeschlo ssen; vielmehr bat der Minister des Innern noch in der Kommifsion des Abgeordnetenbauses (Drucksache Rr. I33) ausdrücklich und mit einem gewissen Nachdruck erklärt, daß die Einfübrung der Kreis, und Provinzialordnung der sechs östlichen Provinzen auch in Posen von der Staatsregierung als wünschenẽ⸗· und erstrebenswerth betrachtet werde, die Verwirklichung aber doch noch der Zukunft überlassen bleiben mässe. Es klingt durch Liese Erklärung die Mahnung an die Polen kindurch, doch erst drrch die That und in Ausführung des neuen Gesetzes zu beweisen, daß sie zu unparteiischer Fäbrung der Selbstoerwaltung befäbigt seien und das ibnen nach Erbringung dieses Beweises auch die Kreisordnung weren folle. Weiter ist zu bedenken, daß das Fehlen des ebrezamtlichen Poltzeirerwalters, d. b. des Amtsvorstebers, sich doch am Ende nicht gar so weit unterscheidet von dem Zustand der Westprovinzen, in denen der Amtmann, also gleich dem TDistriktekemmiffar ein Staats- beamter, die Ortgpolizei leitet; wie jn überhaupt gerade in der Gestaltung der Lokalpolijeiverwaltung die größte Verschiedenheit in den neuen Kreit ordnungen der verschiederen Provinzen kerrscht und diese Frage stets als eine lokalrechtliche, d. h. von der Verschiedenheit der thatsächlichen Zustände jeder Provinz abhängige behandelt
worden ist.
Weiter ist aber die Wichtigkeit des Gesetzes nach der allgemeinen staatsrechtlichen Seite desselben eine ganj erhebliche. Denn durch dasselbe wird der Abschluß in die Behördenorganisation gebracht, die bisher der Einheit im ganzen Staatsgebiet entbebrte. Die große politische Be—⸗ deutung der Einheit der Behördenorganisation und somit der Repräfentan3z der Staatsgewalt kann nur Derjenige ver⸗ kennen, dem jedes Verständniß fär die Verwaltung und ihre staatserhaltende Kraft abgeht Gan besonders muß aber darauf hingewiesen werden, daß das Gesetz die Zuständiakeit des Ober · Verwaltungsgerichts auch für Posen einführt. Damit wird auch focmell die Einheit der Verwaltungsrechtsprechung im ganzen Staat herbeigeführt, und dieser Gerichtsbof wird nun erst, was er seiner Natur und Bestimmung nach überhaupt sein soll, ein Hort und Regulator des öffentlichen Rechts fär ganz Preußen und für alle Preußen ohne Ausnahme.“
Auch auf gegnerischer Seite kommt jetzt die Bedeutung des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes zur Anerkennung, wie die „National-Zeitung“ mit folgenden Worten ausführt:
„Die Angriffe gegen das Invaliditäts⸗ und Alters versicherungs⸗ gesetz richteten sich u. A. auch gegen die Niedrigkeit der Rente. ie solte zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel sein, wie ein oft gebörter Ausspruch lautete, und manch ebenso billiger als frivoler Sxott über diese Rentner war in den fortschrittlichen Blättern zu lesen. Dem gegenüber ist eine Aeußerung des Abg. Hitze vom Centrum, welche derselbe in einem Düsseldorfer Verein gethan, von großem Interesse. Sr bemerkte; Die Invalidenrente ist wirklich eine Woblthat für den Arbeiter. Wenn ein alter Vater eine Rente von 200 bis 450 t zu bekommen bat, wird er den Kindern sehr will kommen sein. Sie werden sich darum schlagen, wer ihn zuerst zu sich nehmen soll. Für den alleinstehenden Mann ift es ja gewiß zu wenig, es ist ein Bettelgeld, aber er wird doch anders an— geseben, als wenn er gar nichts bat. Hr. Hitze bat selbst gegen das Gesetz gestimmt und uch jetzt noch zahlreiche Auzstellungen daran zu machen, aber er ist ein Mann, der die Arbeiterverhältnisse kennt und sich berufsmäßig mit ihnen beschäftigt. Sein Zeugniß über das, was man wobl als die Hauptsache des ganzen Gesetzes bezeichnen darf, ist daber von bedeutendem Gewicht. Es deckt fich vollftändig mit dem, was auch die Freunde des Gesetzes über die Wohblthaten dieser, wenn auch bescheidenen Renten geltend machten.“
Ueber die Stellung der Freisinnigen zur Innungs⸗ frage schreibt die „Deutsche volkswirthschaftliche Correspondenz?*:
Für den Handwerker ist die Vereinigung der Fachgenossen die unentbehrlichs Lebensluft. Obne sie kann er kein geach teter Kleinmeister sein und in seiner bescheidenen, gleichwohl aber verantwortunggvollen Lebensstellung keinen sittlichen Halt haben; ohne fie kann es keine Lehrlinge und keine Gesellen im handwerkerlichen Sinne geben; ebne sie kann der schwache, unzähligen widerstrebenden Einflüffen preisgegebene Einzelne keinen Rücktaltz besitzen; ohne sie endlich kann auch die JZeitftrõmung nicht die ihr gemäßen Formen innerhalb des Handwerkerstandes entwickeln. Die Genossenschaft ist bisber nach keiner ihrer verschiedenen Formen bin zur Anwendung im handwerkerlichen Betriebe gekommen, einfach weil es keine kräfti⸗ gen, leistungsfähigen Innungen gab.
Anstatt sich nun aber mit diesem Gesichtspunkt zu befteunden und denselben ohne weitere Hintergedanken hinzunebmen, glaubt man leider auf freihändlerisch / ortfchrittlicher Seite schon genug gethan zu
baben, wenn man sich das Innungsgesetz abringen ließ, behält im Hebrigen aber den alten negirenden Standpunkt bei. Haben wir auch keine Veranlassung, jene Partei auf die Verluste aufmerksam zu machen, welche ibr durch eine derartige Handlungsweise ibrer An; fübrer und deren Leibjournale zugefügt werden, so muß sich doch jeder ferner Stebende unwillkürlich wundern, daß man in jenen Kreisen ungeachtet der Warnungen, die doch aus dem Umstande sich ergeben müßten, daß die Sozialtemokratie vielfach einen Rückhalt an den Kleinmeistern und Handwerksgesellen besitzt, fortfäbrt, die Letzteren einfach als Arbeiter- zu betrachten und zu bezeichnen, sie also mit den Tagelöhnern in einen Torf zu werfen, anstatt jederzeit den ge⸗ waltigen moralischen Faktor zu betonen, den das Standesbewußttsein gerade bei dieser untersten Klasse des bürgerlichen Mittelstandes bildet.
Jedenfalls ist es fehr bedauerlich, daß man sich auf fortschritt licher Seite immer noch nicht von alten Vorurtheilen loszureißen vermag, obwobl die Fandwerkerliche Fachgenossensckaft etwas so Urdeutsches und Naturwüchsiges ist, wie nur irgend etwas, und obwohl der jetzt fo sebt in den Vordergrund gedrängte Gedanke der Selbft⸗ verwaltung in solchen Fachgenossenschaften einen so überaus starken und jeitgemäßen Ausdruck finden kann. Man sollte sich endlich üher— zeugen, daß doch Niemand zu den Zuständen in der Zeit der Be⸗ seitigung des alten Zunftwesens zurückkebren will, und daß diese damaligen Zustaͤnde, in einer nach allen Seiten bin so gedrückten und unentwickelten Zeit, doch nicht für das ganze Innungswesen und 8. wenigften für die beutigen Strömungen typisch gemacht werden önnen!“
Kunft und Wißssenschaft.
Der Profefsor an der kiesigen Universität, Dr. Wilhelm Wattenbach, bekannt als Verfaffer eines rorzüglicken Werkes Fber die deutfchen Geschichtsquellen des Mittelalters, feiert am 22. September d. J. seinen 70. Geburtstag. In kiesigen Uni- versitätskreisen werden schon jetzt für diesen Tag besondere Hul— digungen geylant. Das Königliche historische Seminar der Universität bat beschkoffen, dem bedeutenden Geschichtsforscher in einer känst⸗ lerisch ausgeführten Adresse seine Glückwünsche zu diesem Festtage auszudrucken.
— Fur eine Forschungsfabrt in den Atlantischen Ozean, welche Geheimer Rath Profeßsor Dr. Hensen dieser Tage unternebmen wird, ist der Kieler Dampfer National“ gechartert worden. Der Dampfer ist so eingerichtet worden, daß den Mitgliedern der Exvedition die Erfüllung ibrer wiffenschaftlichen Aufgabe möglichst erleichtert wird. Der National“ wird zunächst nach der Südküste Grönlands dampfen, doch wird dort nicht gelandet, die erste Landung erfolgt bei den Ber mudas⸗Inseln.
— In der Jahres versammlung der Verbindung für bistariscde Kunft, welcke vor einigen Tagen in Karlsruhe statt⸗ fand, ist beschloffen worden, Hrn. T. Keller daselbst den Auftrag zur Ausführung eines Gemäldes auf Grund der vorliegenden Skizze zu geben, welckes eine Verberrlichung Kaiser Friedrichs III. darstellen soll.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
ibres lohnenden
den 8. noch Teutonia“ aufeetreten, welche an früher Reifezeit allen anderen Sorten vorangeht und deshalb meist gut bejablt wird. Als be— sonders reichtragend sind noch zu erwäbnen die Sorten: Marguerite“, früh, „ornement de table‘, mittelfrüh, und Rose ter marima', vat reifend. Eine vielbeklagte Untugend aller bisber existirenden Erdbeerforten ist jedoch die, das ihre Ertragsfäbigkeit und Fruchtgröße meist nach dem dritten Jabre nachlassen und sich dann die vofftãndige Neuanlage einer Erdbeeipflammung stets erforderlich macht. Diefe Untugend zu beseitigen, ist gegenwärtig durch eine Sorte erreicht worden, welche durch die Firma Goos T Koenemarn in Niederwalluf a. Rh. erst dieses Jahr in den Handel kommt. Diese Sorte, genannt Walluf‘, ist keine zufällige Reuheit, sondern seit sieben Jahren erxrobt. Dieselbe dereintgt reben einem feinen weinsäuerlichen und aromatischen Woblgeschmack alle diejenigen Eigenschaften in sich, welche man Ferbaupt von einer Erdbeersorke fordern kann. Die schönen großen Frückte, welche sich in überraschend reicher Anzahl an einem Fruchtstenges Fefinden, sind Lon leuchtend karminrotber Farbe, das Fleisch ist fest und zum Rohgenuß sowobl als zu allen Arten Konserveñ⸗. Wein und Gelsebereitung vortrefflich geeignet. Die e Sorte hat, neben dem Anbau vieler anderer Sorten, jährlich das doppelte Quantum Frächte geliefert, und ist somit eine Bodenrente dadurch erzielt worden, welche bisber von der Erdbeer⸗ kultur kaum erwartet wurde. Ganz besonders aber verdient diese Sorte den Verzug vor allen bisberigen Sorten durch die äußerst werthvolle Cigenschaft, daß sich Arpflanzungen derselben viele Jabre bindurch in gleich reicher Tragbarkeit und vollkommener Ausbildung der Früchte erbalten baben, wodurch sich Las stets wieder mit neuen Unkosten verbundene Umpflanzen der Erdbeeren auf eine lange Reibe von Jabren unnöthig macht. Des Ferneren seien als besonders werthvolle Erdbeersorten zum Schluß noch die Monatserdbeeren, mit und obne Ranken erwähnt. Zur Erzielung vieler und vollkommener Früchte sei noch erwãhnt, daß der Boden für Erdbeeren wohl nahrhaft, jedoch nicht zu stark gedüngt sein darf, da sich im letzteren Falle zahlreiche Blätter meist auf Kosten der Blütbenstengel entwickeln. Sebr zuträglich für die Fruchtbarkeit der Erdbeerpflanzen ist hingegen, wenn die Beete mit kurzem verrottetem Dünger oder ähnlichem Material obenauf bedeckt werden, wodurch eine gleichmäßige Feuchtigkeit des Bodens erzielt und andererseits die Früchte dor dem Beschmutzen geschützt werden. Eine derartige Bodendecke genügt auch vollständig für die gefabrlose Ueberwinterung der Pflanzen, wäb⸗ rend das vielfach gebräuchliche vollständige Zudecken der Erdbeeren ⸗ stöcke im Winter dieselben leicht ausfaulen laßt und gegen spãte Früb⸗ jabrsfröste widerstandelos macht. Des Weiteren hängt der Ertrag meist mit von der Verwendung kräftiger Pflanzen ab und liefern solche, selbst im Frübjabre gepflanzt, noch im selben Jahre recht schöne und vollkommene Früchte, während ,, . Reservestoff · und wurzelarme Pflanzen bei Heibft⸗sowohl als Frübiahrspflanzungen nur kümmerlich vegetiren und nie den erwarteten Fruchtertrag zu liefern im Stande sind. Man vermeide somit stets Pflanzen aus alten Erdbeerbeeten zur Anlage von Neupflanzungen zu verwenden. Bezüag ich des Bodens sind fast alle Erdbeersorten nickt besonders anspruchs voll und gedeiben in den verschiedensten Bodenarten stets dann, wenn die erwähnte Decke durch rerrotteten Dünger gegeben wurde, wodurch auch das öftere Angießen und das Festwerden des Bodens zum Vor 1ibeil der Pflanzung vermieden wird.
Gewerbe und Handel.
Das orovisorische Ausführungs⸗Reglement zu dem neuen spanischen Alkoholgesetze vom 21. v. Mts. schreibt in Art. 247 vor, daß Ladungen oder Sendungen von Alkohol, welche vom Auslande herrühren oder mittels Kabotage von einem Punkte der Halbinsel nach einem anderen übergeführt werden, mit einem Ursprungszeugniß (manifniesto de origen) zu versehen sind. ĩ Mit Bezug hierauf hat die General ⸗Zolldirektion durch ein in Nr. 9881 des „Eco de las aduanes- vom J. 8. M. abgedrucktes Eirkular die spanischen Konsuln angewiesen, sorgfältig darauf zu achten, daß in den Manifesten der Schiffe mit Ladungen von Branntwein, Alkohol oder spirituosen Getränken, mit aller Klarheit an⸗ gegeben werde: die Anzahl der Stücke (bultos), das Gewicht derselben, die Anzahl der Liter Branntwein, Alkohol oder spirituoser Getränke, die sie enthalten, sowie die Graduation der Flüssigkeit, die in jedem Behälter envase) enthalten ist.
— Das soeben im Verlage der Buchhandlung Georg Reimer in Berlin erschienene Handbuch für die deutsche Handels Marine auf das Fahr 1889 hat folgenden Inhalt:
Reichs⸗
I. Verzeichniß der auf die Seeschiffahrt bezüglichen Gesetze, Verordnungen u. s. w.
il. Verzeichniß der im Deutschen Reich amtlich oder im amt⸗ lichen Auftrage berausgegebenen, ausschließlich auf die Seeschiffabrt bejüglichen Bücher, Zeitschriften und Karten.
III. Verzeichniß derjenigen auswärtigen Staaten, mit denen vom Deutschen Reich, vom früberen Norddeutschen Bund, vom frü—⸗ beren Deutschen Zoll- und Handelsperein und von einjelnen deutschen Bundesstaaten Verträge über die Auslieferung desertirter Matrosen abgeschloflen sind, nebst Bezeichnung dieser Verträge.
IT. Verieichnisse von Scebebsrden inner balb des Bundesgebietes A Der Reichs-Inspektor für die Beaufsichtigung des Seesteuermanns⸗ und Seeschiffer⸗Prüfungswesens und die Kommissionen für die Prü . fung der Seesteuerleute und Seeschiffer. B Die Reichs ⸗Inspektoren für die Beaufsichtigung des Maschinisten⸗Vrüfungzwesens und die Kommissionen für die Prüfung der Maschinisten auf Seedampf⸗ schiffen. C Verzeichniß der zur Ausfertigung der Befähigungs-Zeug⸗ nisse für Seeschiffer, Seestenerleute und Serdampfschiffs ˖Maschinisten zuttändigen Landesbebörden. D. Verzeichnißz des auf Grund des 8. 4 der Verordnung vom 26. Dezember 1875 (Reichs ⸗Gesetzblatt Seite 385) benellten Persorals der Deutschen Seewarte. E Die Schiffsregister⸗ Behörden. F. Bebörden für die Vermessung der Kauffahrteischiffe. G. Die Seemannsämter und die denselben vorgesetzten Landesbebörden. H. Die Strandbebörden. J. Bebörden für die Untersuchung von Seeunfällen.
V. Verzeichriß der deutschen Konsulate, nach der alphabetischen Reibefolge der Staaten und innerhalb jedes Staates nach der alvba—⸗ betischen Reibefolge der Amtesitze geordnet, nebst alvhabetischem Renister der Amtesitze. A. Verzeichniß der deutschen Konsulate ab⸗ geschlofsen im Mai 1889). B. Alxbabetisches Register der Orte, an denen die Konsularbebhörden ibren Sitz haben.
VölI. Verzeichniß der von Seiten des Deutschen Reichs anerkannten Konsular-⸗Beamten fremder Staaten in Deutschland (abgeschlossen im Mai 13889)
VII. Alphabetisches Verzeichni5z der deutschen Kauffabrteisciffe nach dem Bestande am 1. Januar 1839.
VIII. Alpbabetisches Verzeichniz der deutschen Dampischiffe nach dem Bestande am 1. Januar 138383.
IX. Verzeichniß von deutschen Kauffahrteischiffen, welchen auf Grund des 8. 16 des Gesetzes, betreffend die Natignalität der Kauf fahrteischiffe und ihre Befugniß zur Fährung der Bundesflagge, vom 25. Oktober 18657 (Bundes ⸗Gesetzblatt Seite 35) von den Kaiser⸗ lich deutschen Konsularbebörden Flaggenatteste erteilt worden sind.
X. Alphabetische Lifte der deutschen Heimatbsbäfen mit Be— 1 der Schiffsregifter⸗Bebörden, in deren Bezitk die Häfen iegen.
XI. Statistische Uebersichten A. Bestand der deutschen Kauf⸗ fahrteischiffe. B. Uebersicht der Seereisen deutscher Schiffe zwijchen außerdeutschen Häfen in den Jahren 1875, 1885 und 1837. C. See⸗ verkehr in den deutschen Hafenplätzen für die Jabre 1875, 1885 und 1387. D Nachweis über die in den Jabren 1885, 18535 und 13837 verunglückten deutschen Seeschiffe. E Uebersicht der Schiffsunfälle an der deutschen Küste wäbrend der Jahre 18385, 1857 und 1888.
Das unter VII. aufgeführte Verzeichniß giebt fär jedes einzelne Schiff an:
1) Das Unterscheidungs⸗Signal.
2) Den Namen.
3) Den Heimatbshafen.
4) Die Gattung (Bauart), insbesondere: a. bei Dampischiffen, ob Räder / oder Schrauben⸗Dampfschiff; b. bei Segelschiffen die durch die Takelage und die Form des Schiffekskrpers bestimmte Gattung nach der landesüblichen Benennung.
5) Den Bratto⸗Raumgebalt in Kubikmetern den Netto ⸗Raum⸗ gehalt in Kubikmetern und in britischen Register⸗Tons auf Grund der Vermessung nach der Schiffsverm:ssungs⸗Ordnung vom 5. Juli 1372 (Reichs Gesetzblatt Seite 270); insoweit eine solche Vermessung noch richt stattgefunden bat, ist dies erkennbar gemacht.
s) Die Maschinenkraft der Dampfschiffe ausschließlich in indizirten Pferdestärken.
7 Das Jahr der Erbauung, d. b. das Jahr, in welchem das Schiff zuerst vom Stapel gelaufen ist; erforderlichen Falles auch das Jahr eines etwa vorgenommenen neuen Aufbaues.
8) Das Hauvptmaterial, aus welchem das Schiff erbaut ist, ob: a von Gisen beziehungsweise Stahl, b. von Holj, und zwar: as. von bartem . B. Eichen., Teak⸗) Holz, bb. von weichem (3. B. Föbren⸗ Holz.
3) Die Verbolzung; ob das Schiff verbolzt ist mit: a. Bolzen von Kupfer oder von irgend einer Kupferlegirung (Muntzmetall, Metall in engerem Sinne), b. Bolzen aus verzinktem (galvanisirtem) Eisen, e. Bolzen aus unverzinktem Eisen.
10) Den Beschlag; ob der äußere Schiffsboden beschlagen ist mit: a. Platten von Kupfer oder von irgend einer Kupferlegirung (Muntzmetall, Metall in engerem Sinne), b. Zinkylatten. li. Die Zabl der Schiffs-(Bor-⸗)Chronometer, Schiff führt. 12) Den Namen und Wohnort des Rbeders. Bei gerbeiltem Eigenthum den Namen und Wobnort des Korresvondent⸗Rheders.
13) Den Namen und Wohnort des Schiffers (Schiffsfübrers, Kayvitãns).
14, Die Zabl der regelmäßigen Besatzung, einschließlich des Schiffers (Schiffsfübrers, Kapitäns), sowie des ärztlicken. Maschinen⸗ Verwaltungs ⸗ und Dienstversonals.
Das Berzeichniß ist nach dem Namen der Schiffe alphabetisch eordnet. Schiffe gleichen Namens sind nach der alvhabetischen Reibefolge ibrer Heimathshäfen aufgefübrt. Kennt man daber den Ramen, beziebungsweise den Namen und den Heimathsbafen eines Schiffes, so wird man das Unterscheidungssignal, die Ladungsfäbig⸗ feit, den Namen und Wohnort des Rbeders und Schiffers., sowie die sonstigen Angaben über das Schiff dem Verzeichnisse leicht ent nehmen können.
Die bezeichnete alphabetische Anordnung sowie die größere Zahl und Reichbaltigkeit der Angaben über jedes einzelne Schiff ünterscheiden das Verzeichniß von der als Anhang zum interaationalen Signalbuche herausgegebenen Schiffsliste. Die letztert weist die Schiffe nach der spstematischen Reibe⸗ folge ihrer Unterscheidungs ⸗ Signale nach und hbeschränkt sich, unter Beibebaltung des Schemas der britischen beziehungsweise französischen Signalbuch⸗Schiffsliste, auf die Angabe des Unter- scheidungssignals, des Namens, des Heimathshafens, der Ladungs- higkeit und der Maschinenkraft des einzelnen Schiffes. Wäbrend die Signalbuch⸗Schiffsliste daher vorzugsweise den Signalisirungs⸗
Kauffahrtei⸗
welche das