1889 / 163 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Jul 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Dentsches Reich. Zuckermengen,

welche im Monat

aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den freien V U0: Rohzucker von mindestens 90 Proz. Polarisation und raffinirter Zucker von unter 98, aber mindestens

90 . sogenannte KRrystalls ꝛc. 712: Aller übrige harte Zucker,

ni 1889 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem 1 auf Steuervergütung abgefertigt und ehr zurü

ckgebracht worden sind.

Kandis und Zucker in weißen vollen harten Broden 2c, oder in Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinert, sowie aller weiße trockene (nicht über 1 Proz. Wasser enthaltende) Zucker in

Krystall⸗, Krümel- und Mehlform von mindestens 98 Proz. Polarisation.]

Mit dem Anspruch auf Steuervergütung wurden abgefertigt:

Aus öffentlichen Niederlagen oder Privatniederlagen unter

Staaten bezw. Berwaltungs ⸗Bezirke.

zur unmittelbaren Ausfuhr

amtlichem Mitverschluß wurden

gegen Erstattung der Vergů⸗

fung in den freien Verkehr zurũckgebracht

zur Aufnahme in eine öffent⸗

liche Niederlage oder eine

Privatniederlage unter amt⸗ lichem Mitverschluß

710 g

712 710 1 J kg kg Eg kg

Ee. kg

Preußen. Provinz Ostpreußen . . 63 700 . !. J . Brandenburg. J J Pommern. 507 735 476 907, 150 O00 100 821

Tosen J Schlesien.

2 Sos go 4404376 dh öho 56 64

Sachsen, einschl. der schwarzb. Unterberrschaften .... 105 355, zb 595 299 1925868

112188 26 002 90 wr,

44 048 200 000

w

104 gos 236 125 165 6iz 333 soo

267 oo

739 410 8 6 ? .

6 oo9 829 9933

Schleswig ⸗Holstein 4606 69 6 963 982

Hannover.. ;

Rheinland. 97 600 656631 d 608

Sa. Preußen 597 39342

Bayern. Sachsen Baden. Hessen. 346 700 243 700 300333 1708770 . 442 945

Braunschweig Bremen K 4692754 479918

Hamburg w

272 238

gz

536 877

1493 387 1336 281 doo o0o0 ö

K

519253 113 161 a 164 935,

l ö

g9 292

20 oo 53

Ueberhaupt im deutschen Zollgebiet. Hierzu in der Zeit vom 1. August 1888 bis 31. Mai 1889 w

Anhalt. 12 139 635 8 440 814

285 171 268 O07 938 116008008 13 241 418188308871 20766 oz 2 608 70069 919 I86

1993 357 1455 oz 6 7511 9 357469 143 161 536877

si3 196 851218

Zusammen In demselben Zeitraum des Vorjahres. Berlin, im Juli 1889.

Kaiserliches Statistisches Amt.

280 237 573 124498822 13 526 589] 180302258 22 221597 2615 45169 268 254 264 478 338 12376008 7757 7901892 469 146 253 752 153 2138 2251533 993 O67

döͤb 364 1 388 096 760 503 158 8804

Becker.

Königreich Prenßen.

Privileg i um . Ausfertigung auf den Inhaber lautender An, leihescheine der Stadt Essen im Betrage von 2500 000

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen re.

Nachdem die Stadtverordneten Versammlung zu Essen am 22. Juni und 28. Dezember 1888 beschlossen hat, die zur Vollendung von Straßenpflasterungen, zum Bau Leiner Leichenhalle, eines Kühl⸗ hauses, eines Armenhauses und einer Markthalle, zur Erweiterung des Realgymnasiums, der höheren Bürgerschule, des Stadtgartens und des städtischen Wasserwerkes, sowie zur Anlage einer elektrischen Be⸗= leuchtung erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Stadtgemeinde,

zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Glaͤubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 2 509 000 ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuld⸗ nerin Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des 5. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1835 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 2 560 000 M, in Buchstaben; Zwei Millionen Fünf⸗ hunderttausend Mark, welche in folgenden Abschnitten: 1000 Stück Litt. A Anleihescheine zu 1000 6 1 000 00 4 3 . . 2000 . 1000000 ,, 6 ö 500 oe zusammen 15660 Stuͤcoãh⸗ 2006 000 Æ. nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit dreieinhalb Prozent jährlich zu verzinsen und mittelst Verloosung beziehungsweise An⸗ laufs jährlich vom Jahre 1839 ah mit einem und einem halben Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen sowie der Ueberschüsse, welche die aus einem Tbeil dieser Anleihe zu errichtenden gewinnbringenden Anlagen jährlich ergeben, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes herrliche Genehmigung ertheilen. Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu er Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.

Durch, vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleibescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über nommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Neues Palais, den 12. Juni 1889.

(L. S.) Wilhelm R. von Scholz. Herrfurth.

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf.

2. Anleiheschein der Stadt Essen, VI. Ausgabe Buchstabe ... Nr. .. , ark Reichs währung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 12. Juni 1889 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Duͤsseldorf voömmmmJ l und (Geletz⸗ Sammlung für 188. Seite .. laufende Nr. . . 5.

Auf Grund der von dem Bezirksausschufse zu Düsseldorf ge⸗ nehmigten Stadtverordneten⸗Beschlüsse vom 22. Juni und 28. Dezem⸗ ber 1888 wegen Aufnabme einer Schuld von 2 500 000 M bekennt sich der unterzeichnete Ober ⸗Bürgermeifter und die von der Stadt verordneten Versammlung gewählte Anleihe und Schuldentilgungs⸗ Kommission der Stadt Essen Namens der Stadt durch diese, für seden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Ver— chreibung zu einer Darlehnschuld von.... 46, welche an die Stadt . hlt worden und mit drei ein halb Prozent jährlich zu ver⸗

Die Rückjahlung der ganzen Schuld von 2500 00 4 erfolgt mittelst Verloosung der geln e in den Jahren 1889 ö späteftens 1923 einschließlich aus einem Tilgqungsstocke, welcher mit

Einem und einem halben Prozent des Kapitals jährlich unter Zu⸗ wachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, sowie unter Verwendung der Ueberschüffe, welche die aus einem Theil dieser An- seihe zu errichtenden gewinnbringenden Anlagen jährlich ergeben, e. 6 . Die Aukloofung geschieht in dem Monate Dezember jeden Jahres.

Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstãärken oder auch saͤmmtliche noch im Umlauf befindliche Anleihe scheine auf einmal zu kündigen. Ebenso bleibt der Stadtgemeinde das Recht vorbehalten, die zur Tilgung erforderlichen Anleihescheine nicht auszuloofen, fondern durch Ankauf zu beschaffen. Die durch die verftärkte Tilgung erfvarten Zinsen wachsen ebenfalls dem Til gungsstocke zu. ), .

Die ausgeloosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge fowie des Terminz, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine durch das Amtsblatt und den öffentlichen Anzeiger der Königlichen Regierung zu Düsseldorf, durch die in Essenerscheinende Rheinisch⸗Westfälische Zeitung und durch den „Deutschen Reichs Anzeiger“. Geht eines dieser Blätter ein fo wird an dessen Statt von der Stadtverwaltung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗Präsidenten in Düsseldorf ein anderes Blatt bestimmt. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit drei ein halb Prozent jährlich verzinset.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Gemeindekasse zu Essen und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung find die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche inner halb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt. Das Aufgebot und die Kraftlos⸗ erklaͤrung verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der 88. 838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 Reichs ⸗Gesetz-Bl. S, S3) be— ziehungsweise nach 5. 25 des Ausführungsgesetzez zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1875 (Gesetz Samml. S. 2815. Zinsfcheine können weder aufgeboten, noch für kraft⸗ los erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher, den Ver luft von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Stadtverwaltung anmeldet, und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in laubhafter Weife darthut, nach Ablauf der Verjaäͤhrungefrist der

etrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins⸗ scheine gegen Suittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinescheine bis zum Schluß des Jahres.; .. ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden für fünfjäbrige Zeiträume ausgegeben werden. Die Auggabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Gemeindekasse in Essen gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedrudten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen k an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren

orzeigung rechtzeitig i e n ist. . 35 icherung der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadtgemeinde mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Essen, den ...

Der Ober⸗Bürgermeister. Die ftädtische Anleihe und Schuldentilgungs⸗Kommission.

Die Anleihescheine werden außer der Unterschrift des Ober⸗ Bürgermeisters und der Mitglieder der Anleihe, und Schulden⸗ tilgungs⸗Kommission mit dem Siegel der Stadt Essen versehen.

Regierungsbezirk Düsseldorf. Zinssichein

.. Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Effen ... te Ausgabe Buchstabe ... N über M zu drei einhalb Prozent Zinsen über ... . 6 .. 4. Der Inbaber dieses Zinsscheins empfãngt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 2. Januar (bezw.) 1. Juli 188 ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom ... ten g n, mit... S ... 8 bei der Ge⸗

meindekasse zu Essen.

Essen, den ten

Der Ober⸗Bürgermeister.

Rheinprovinz.

18 Die städtische Anleihe⸗ und Schuldentilgung · Fommission. Der Gemeinde ˖ Empfänger.

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Faͤlligkeit erhoben wird. .

Anmerkung: Die Namen des Ober⸗Bürgermeisters und der Kommissionsmitglieder werden mit Facsimilestempeln gedruckt. Der Gemeinde Empfänger unterschreibt eigenhändig.

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. An weisun ö zur Essener Stadtanleihe 3 Ausgabe Buchstabe . . . . Nr iber 6

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die . te Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 18. . bis 18. bei der Gemeindekasse zu Essen, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen 2 erhoben wird.

Effen, den; ten. ; ; Der Ober ⸗Bürgermeister. Die städtische Anleihe⸗ und Schuldentilgungs ˖ Kommission. (Die Namen werden gedruckt.) Der Gemeinde Empfänger. CEigenhãndige Unterschrift.) Die Anweisung wird zum Unterschied auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinescheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abgedruckt:

J. .ter Zinsschein.

.. ter Zinsschein.

Anweisung.

Bekanntmachung. .

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: 1) das unterm 18. März 1889 Allerhöchst vollzogene Statut für die Wiesenmeliorationsgenossenschaft im Breitenbachthal zu Amel im Kreife Malmedy durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Aachen Nr. 22 S. 127, ausgegeben den 31. Mai 18398; 2) der Allerhöchste Erlaß vom 10. April 1889, betreffend die Verleihung des Enteignungsreckts an die Stadtgemeinde Duisburg zum Erwerbe eines zur Ausführung der Anlage von Klärbassins zur Reinigung der Abwaͤsser des Mülheimer Straßenkanals erforderlichen Grundstücks, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu BDüffeldorf Nr. 23 S. 205, ausgegeben den 8. Juni 1889; 3) der unterm 16. April 1889 Allerhöchst vollzogene Nachtrag zum Statut des Szezondrowoer Deichverbandes vom 15. Juni 1881 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen Nr. 25 S. 165, ausgegeben den 18. Juni 1889; c das Allerhöchste Privilegium vom 24. April 1889 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Obligationen der Provin Hannover im Betrage von 1 500 000 4 Reichswährung III. Emis⸗ sion durch die Amtsblätter für den Regierungsbezirk Hannover Nr. 23 S. 135, ausgegeben den 7. Juni 1889,

der Königlichen Regierung zu Hildesheim Nr. 23 S. A3, aus⸗ gegeben den 7. Juni 1889,

der Koͤniglichen Regierung zu Lüneburg Nr. 25 S. 189, aus gegeben den 14. Juni 1889,

der Königlichen Regierung zu Stade Nr. 22 S. 159, ausgegeben den 31. Mai 1889,

der Königlichen Regierung zu Osnabrück Nr. 23 S. 187, aus—⸗ gegeben den 31. Mai 1889,

der Königlichen Regierung zu Aurich Nr. 22 S. 121, ausgegeben den 31. Mai 1889;

o) der Allerhöchste Erlaß vom 28. April 1889, betreffend die Herabfetzung des Zinsfußes der von der Stadt Flensburg auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 2. Juli 1880 und 26. November 1885 ausgegebenen Anleihescheine von 4 auf zz og, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 27 S. 265, ausgegeben den 8. Juni 1889; ;

6) das Allerhöchste Privilegium vom 8. Mai 1889 wegen Ausgabe von 2 000 000 M Zzprozentiger Vorzugsanleihescheine zweiter Reihe der Schleswig ⸗Holsteinischen Marschbahngesellschaft, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 29 S. 291, ausgegeben den 22. Juni 1889;

I das unterm 13, Mai 1889 Allerhöchst vollzogene Statut für die Brainagegenossenschaft zu Gnichwitz im Kreise Breslau, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau Nr. 26 S. 191, ausgegeben den 28. Juni 1889;,

I) der Allerhöchste Erlaß vom 20. Mai 1889, betreffend die weitere Herabsetzung des Zinsfußes der auf Grund des Allerhöchsten Privileglums vom 18. Januar 1869 ausgegebenen Schuld verschreibungen der Korporation der Kaufmannschaft zu Königsberg i. Pr. auf 35 Mo, durc das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg Nr. 25 S. 1665, ausgegeben den 20, 3. 1889;

I) as unterm 29 Mai 1889 Allerböchst vollzagene Statut für die Ent⸗ und Bewässerungsgenossenschaft an der Wehrau zu Oster ⸗˖ rönfeld im Kreise Rendsburg, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu a , Nr. 28 S. 294, ausgegeben den 22. Juni 1889;

10 der Allerhöchste Erlaß vom 1. Juni 1889, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von der Stadt Berlin auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 1. Juni 1866, 2. Oktober 1874, 17. Juli 1876. 8, Mai 1878 und 23. August 1552 aufgengmmenen Anleihen auf 54 oo, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 26 S. 239, ausgegeben den 28. Juni 1889;

IUI) das unterm 20. Juni 1889 Allerhöchst vollzogene Statut für den den bisherigen Danziger, Marienburger und 8s, Deich⸗ verband umfassenden Weichsel⸗, Nogat ⸗Deichverband, durch das Amts- blatt der Königlichen Regierung zu Danzig, außerordentliche Ausgabe ausgegeben den 24. Juni 1889.

SEtatiftische Nachrichten.

Post verkehr in Bavern im Jahre 13887.

Dem kürzlich erschienenen statistischen Bericht über den Betrieb der Königlich bayerischen Verkehrsanstalten im Verwaltungs jahre 1887 entnehmen wir folgende Angaben über den Postverkehr: Be⸗ , . wurden im Ganzen 144 190 700 Sendungen gegen 133 368 300 m Vorjahre, und zwar 96 460 690 frankirte, 1891 4100 unfrankirte Briefe, 19 198 000 Poftkarten, 15 892 800 Drucksachen, 2 138 500 Waarenproben, 9 815 400 portofreie Briefsendungen. An Post⸗

aufträgen wurden 369 695 befördert; im Durchschnitt kommt auf

18 Einwobner ein Postauftrag. Der Postanweisungs verkehr gestaltete sich wie folgt: Es wurden 5 130 , ,. ungen mit einem Betrage von 351 9] 321.4 einbezablt gegen 5 ? 13 557 mit 353 los 261 4 im Vorjabre. Auzbezablt wurden o 624 159 mit 328 130 597 M gegen o 359 o17 mit Il0 935 5900 AM im Vorjahre. Auf einen Einwohner entfallen durch⸗ schnittlich 1,1 mit 64 80 Æ der einbezablten und 1,0 mit 60,50 der ausbezahlten Postanweisungen. Packete ohne Werthangabe wurden befördert 11 301 go0 Stück, solche mit Werthangabe 1 265 400 Stück, Briefe mit Werthangabe i 188 100 Stück. Die Gesammtftückzabl betrãgt 13 795 400, der Gesammtwerth 1780 03 900 4, das Ge⸗ sammtgewicht 53 77 600 kg. Die Nachnahmesendungen bezifferten sich * 426 700 Briefe und 805 030 Packete mit einem Nachnahme⸗ betrage von 11158 500 Æ Mit den . wurden 651 860 Personen befördert, 5156 weniger als im Vorjahre.

Die gewerblichen Fortbildungsschulen und Frauen⸗ arbeitsschulen in Württemberg.

Der von der Königlicken Kommission für die gewerblichen Fort bil dungeschulen herausgegebenen Schrift: Die Entstehung und Ent⸗ wickelung der gewerblichen Fortbildungssckulen und Frauenarbeits-⸗ schulen in Württemberg welche anlãßlich des fünfund jwanzigjãbrigen Regierungs- Jubiläums Sr. Majestät des Königs Karl in zweiter ver⸗= mehrter KÄuflage erschienen ist, entnehmen wir über die gewerblichen Fortbildungsschulen und Frauenarbeiteschulen in Württemberg das Nachstehende:

Rach den neuesten Erhebungen bestehen in Württemberg 168 ge⸗ werbliche beziehungsweife kaufmännische Fortbildungsschulen. Der Aufwand auf die einzelne Fortbildungsschule setzt sich zusammen aus den Lebrergebältern Und aus den Kosten der sachlichen Erfordernisse: Beschaffung und Instandhaltung der Schullokale, Heizung, Belench⸗ tung und Reinigung derselben, Anschaffung der Lehrmittel und Prämien. Alg erstes Deckungsmittel bierfür dient der Ertrag des Schulgeldes; man geht davon aus, daß dasselbe allermindestens die Bestreitung der ĩ und Beleuchtungskosten ermöglichen solle. Der weitere

ufwand wird theils durch die Gemeindekassen, bisweilen auch mit Zuschüffen von den Amtskorporationen und von den Orts. gewerdevereinen, theils durch einen Staats beitrag bestritten. Bei letzterem geht man davon aus, daß von der Gemeinde das Lokal be schafft, und daß im Uebrigen der nach Abzug der Einnahmen von den Ausgaben verbleibende Feblbetrag von Staat und Gemeinde je zur

alfte ju tragen fei. Die Deckung von mindestens der Hälfte des

ehlbetrags durch die Gemeinde bildet die unerläßliche Bedingung, an welche der Staat feine Unterstützung der Fortbildungs chulen knüpft, um verfichert zu sein, daß solche Schulen nur da errichtet werden, wo ein wirkliches Intereffe der Gemeinde vorhanden ist. Die Gtatsrubrik „Gewerbliches Fortbildungsschulwesen“ betrug in Log /50 138 600 MÆ, in 1888/89 dagegen 164 400 Mithin hat sich der jährliche Staatsbeitrag für das gewerbliche Fortbildung e, während des letzten Fahrzehnts um 25 800 oder 18,6 0/ erhöht.

Der Besuch der gewerblichen Fortbildungsschule ist ein freiwilliger. ö. ist aber bestimmt, daß alle zum Besuch der gesetzlichen Sonntageschule Verpflichteten zur letzteren unnachsichtlich anzuhalten sind, sofern sie nicht die eine oder andere Fortbildungsschule besuchen. Auf möglicht regelmäßigen Besuch wird streng gebalten und wieder holte unentfchuldigte Versäumnisse werden mit Ausschluß, unter Zu⸗ weifung an die gewöhnliche Sonntagsschule, bestraft,

Der Fortbildungsschulunterricht bezweckt, den Zöglingen des Ge⸗ werbestandes (Echrlingen und Gesellen) diejenigen Hülfswissenschaften und bei Kunsigewerben diejenige künstlerische Bildung zu verschaffen, deren sie für ihren künftigen Beruf nothwendig bedürfen, indem er zugleich das in der vorausgehenden Schuljeik Erlernte zu erhalten und zu befestigen sucht. Mit Rücksicht auf die kaufmännischen Lehrlinge besteken in den ewerblichen Fortbildungsschulen der größeren Stãdte befondere Abtheilungen für diese, bezw. besondere lauf mãnnische Fortbildungsschulen, in welchen Unterricht in den speziell kauf 2 Unterrichtsfächern, fremden Sprachen, Wechsellehre ꝛc. er- theilt wird.

Die Gesammtzabl der Fortbildungsschüler belief sich im letzten Winterhalbjahr auf 13 649 Schüler, von denen 13,4 060 über 17 Jabre ast waren, und welche von 668 Lehrern unterrichtet wurden. Die befuchtesten Fächer waren: Freihandzeichnen und Malen mit 50 Cso, gewerbliches Rechnen mit 35 0/0, deutsche Sprache mit 32 *, Fach⸗ seichnen mit 29 0 und geemetrisches Zeichnen mit 21 G der Ge⸗ sammtschülerzabl. Von den Staats beiträgen für 1888/89 entfielen auf jeden Schüler 9 M 15 4. t -

Weibliche ö besitzt derzeit Württemberg 15. Die Zabl der Lehrgegenftände ist an lbnen eine verschiedene An sämmtlichen diefer Schulen werden gelehrt: Geschaäͤftsaufsatz und gewerbliches Rechnen, an 11. derselben auch Buchführung, an 8 Frei⸗ handzeichnen, an 6 französische Sprache, an 5 deutsche Literatur, Ge⸗ schichte und Geographie, an 3 Naturlehre, an 1 Gesundheitslehre, an J Waarenkande fär den Haushalt, an 2 auch weibliche Hand- arbeiten = Reuerdingt ist an einer dieser Schulen (Blaubeuren) auch ein, bauptsächlich für Fabrikarbeiterinnen berechneter Winter- abendunterricht zu weiblichen Handarbeiten eingerichtet, welcher im letzten Winterhalbjabr von 65 Mädchen besucht wurde, Die Zahl der Fortbildungeschälerinnen betrug im letzten Winterhalbjahr 676, welche von 73 Lehrern bezw. Lehrerinnen unterrichtet wurden, Von den Staatsbeiträgen für 16 ; kamen auf jede Schülerin S * 72 4.

Frauenarbeiteschulen bestehen gegenwärtig 16 in Württemberg. Sie sind in der Mebrzahl von Gemeinden, einige davon von Frauen⸗ Vereinen oder Gewerbevereinen gegründet und. bezieben ebenfalls Staatzunterftützung. Ihre Organisation ist derjenigen der gewerblichen Fortbildungsschulen analog. Das Programm der Frauenarbeits⸗ schulen umfaßt Weißnähen, Maschinennähen, Kleidermachen, Sticken

und Stricken. owie gewerbliche Buchfübrung. Correspondenz und laufmãnnisches Rechnen. Im Winterhalbjahr 1888/89 wurden die Frauenarbeisschulen, an welchen 98 Lehrer beim. Lehrerinnen thätig waren, von 1594 Schülerinnen besucht. Auf jede Schülerin kamen von den Staatsbeiträgen für 1888/88 9 78 3.

Dentsche Allgemeine Ans stellung für Unfallverhütung. Berlin 1889.

Unter dem Allerhöchsten Protektorat Sr. des Kaisers und Königs.

Von größtem Interesse für alle Besucher ist der Theil der Aus⸗ stellung, welcher sich auf das Eisenbabnwesen beziebt, denn er zeigt Jedem, wie komplizirt der Verkehr auf den Bahnen ist, wie vielen Un⸗ fällen der Reifende ausgesetzt wird und wie lebbaft die Bemühungen sind, die Unglücksfälle zu vermeiden und die Sicherheit zu erböhen. Ungemein lehrreich ist daher die Ausstellung, welche die Königlich preußische und die Königlich sächsische Staatseisenbahnverwaltung fowie eine Anzabl privater Etablissements in dem großen neben der Empfangshalle im Hauptgebäude belegenen Saal und an anderen Plätzen beranstaltet haben. Mit Interefse wird Jeder die hier zur Schau gestellten Px̃= sone nwagen betrachten, in denen er Alles vorfindet, was zur Sicherheit und auch Bequemlichkeit der Passagiere dient. Bekanntlich sind eine Reihe von Unglücksfällen durch das . aus dem Fenster während der Fahrt ent standen. an mußte auf Mittel und Wege sinnen, dem Publikum, welches die angebrachten Warnungen leichtsinnig unbeachtet läßt, das Hinauslehnen zu erschweren. Früher suchte man dies durch feste Querstangen vor den Fenstern zu erreichen, die Unzuträglichkeit dieser Finrichtung bat sich aber bei verschiedenen bedauerlichen Fällen beraus gestellt. In den Waggons erster und zweiter Klasse hat man fheilweise unter dem hberablaßbaren Fenster halbrunde Tischplatten angebracht, so daß der Fahrgast nicht gan dicht an das Fenster herantreten kann. Sie Fenfter können nur soweit herabgelassen werden, daß der Paffagier nur, wenn die dringende Nothwendigkeit vorliegt, den Ober⸗ förper durch die Oeffnung mwängen kann. Selbstverständlich ist es bier wie überall der Einsicht des Publikums vorbehalten, die Ein richtungen, welche zu seiner eigenen Sicherheit dienen, zu würdigen und in richtiger Weise zu seinem Vortheil anzuwenden. An einem anderen Wagen, und zwar vierter Klasse, wird uns gezeigt, wie ein folcher in ein fahrendes Laiareth verwandelt werden kann, welches eine praktische Verladung der Kranken ermöglicht. Die elegante Einrichtung der Waggons erster und zweiter Klasse, welche den Auf⸗ enthalt in denfelben zu einem so angenehmen macht, zeigt sich hier von der besten Seite; Dampfheizungs⸗ und Lüftungseinrichtungen finden sich vor; die friscke Luft wird, durch Wattefilter gereinigt, in die Heiz⸗ kammern geführt und dann bei gleichzeitigem Absaugen der verdorbenen Luft in den Wagenraum geleitet. Da bei Eisenbahnunfällen rasche Lülfe erforderlich ist, begegnen wir hier einem Wagen, welcher sämmtliche Hülfsgeräthschaften in sich birgt, die nothwendig sind, um möglichst bald die Folgen des Unfalls zu beseitigen. An dem Modell eines Personen⸗ wagens ist die Wirkung der Carpenter Luftdruck Bremse, die von jedem Reifenden im Fall einer Gefahr in Thätigkeit gesetzt werden kann, so daß der Zug augenblicklich still steht, genau ersichtlich und auch für den Laien verstaͤndlich gemacht. Der Bremseylinder unter dem Wagen ist aus Glas hergestellt und der Weg des Bremekolbens. der das Bremsgestänge in Bewegung bringt, ist beim Herauslassen der Luft aus der Brems- Rohrleitung genau zu verfolgen. Wir erfahren bier auch, daß jede Eisenbahnstation mit einem großen Rettungs⸗ kasten zur Anlegung des ersten Verbandes ausgerüͤstet ist, während ein kleinerer Rettungskasten im Packwagen jedes Zuges, der zur Beförde⸗ rung von Personen dient, mitgeführt wird, so daß der Zugführer die erste Hälfe leisten kann. Solche Rettungskasten sind mit ihrem In⸗ halt hier ausgestellt. ö .

Befonders reichhaltig ist die Zahl der Apparate, welche die Leitung des Babnverkehrs centralisiren und dadurch seine strenge Durchführung und Kontrolle erleichtern und sichern. Ein derartiges Eentral⸗Weichen⸗Signalstellwerk, welches Lie Stellung der Weichen und Signale derartig von einander abhängig macht, daß ein Signal nur dann auf Fahrt frei gestellt werden kann, wenn alle für den berannahenden Zug in Frage kommenden Weichen richtig stehen und bei welchem die Signale sich kreuzender Fahrstraßen nicht zu gleicher Zeit auf „Fahrt frei“ gestellt werden können, hat die Staatzeisenbahnverwaltung in einem in Saal O erbauten Weichen thurm nach dem System Zimmermann u. Burkloh in Verbindung mit einem mechanischen und elektrischen Stationsblock von Siemens und Halske eingerichtet. Das Modell der auf derartigen Prinzivien beruhenden elektrischen Sicherungsanlage der Berliner Stadtbahn⸗ haltestelle (Warschauerstraße) zeigt folgende zur Sicherung des Be⸗ triebes getroffenen Einrichtungen: 1) die zu den Weichenstraßen ge⸗ hörigen Signale können von der betriebsleitenden Stelle erst dann freigegeben werden, wenn die Weichen für den fälligen Zug richtig geftellt und vorschriftsmäßig verriegelt sind. 2) Eine elektrische Anlage verhindert die Freigabe einer gesperrt zu haltenden Strecke so lange, bis der betreffende Zug diese Strecke vollständig durchfahren hat. 3) Die für einen Zug gestellte Weiche oder Fahrstraße wird beim Geben des Fahrsignals auf mechanisch - selbstthätigem Wege verriegelt. Die Freigabe dieser Verriegelung erfolgt erst, nachdem der Zug die letzte in Frage kommende Weiche durchfahren hat. Bei der Anlage der Station ist die Bauart Zweg zur Anwendung gekommen.

Majestãt

Aehnliche Sicherheits vorkehrungen in Gesammtanlagen oder in ihren

wichtigsten Theilen, den Weichen, führt u. a. die Königliche Staats eifenbahnberwaltung auch nach der Bauart Büssing, die Eisenbahn⸗ signalbauanstalt von J. Gast in Berlin, das Grusonwerk, die Maschinen⸗

fabrik Heinrich Lüders in Braunschweig vor, Die Anwendung elektrijcher Stationsbleckirung mit Zustimmungskontakten, die baupt. sächlich den Zweck haben, die Blockthätigkeit im Freien unmittelbar durch den dienstleitenden Beamten ausführen zu lassen, der hierbei in der Lage sein soll, den betreffenden Babnbofstbeil zu überseben, wird unz in der von den Königlich sächsischen Staatseisenbahnen veranlaßten Ausstellung gezeigt. Komplizirt in ihrer Einrichtung ist eine Stationsbiockeinrichtung mit Anwendung eines Zustimmungskontaktes, der auf ein von C. Thomas in Dresden gebautes Stellwerk und ein zweiflügliges Signal mit Block wirkt. Bei Freigabe vom Zustim⸗ a, . aus kann die Arretirungsstange der Blockklinke aus- ehoben werden, wodurch das betreffende Signal frei wird; sobald die

lockklinke in ihre frühere Lage zurückgebracht wird, erfolgt die Blockirung selbstthätig.

. Die ven der sächsischen Bahnverwaltung ausgestellten Waggons zeigen gleichfalls mehrere Vorrichtungen für Betriebspersonal und Fahrgäste, wie Nothkuppel mit Gabel baken, Deckensprungbrett, Thũr⸗ schutzleisten und Federbefestigung; bemerkenswerth sind die nach dem System der Königlich sächsischen Staatseisenbahnen angebrachten Vereinslenkachsen; die damit ausgerüsteten Wagen zeichnen sich durch ruhigen Gang, geringen Reifenbruch und anstandloses Befabren scharfer Kurven aus, Gine Re be weiterer Apparate und Vorrichtungen wie sie an den sächsischen Bahnen im Gebrauch sind, ist bier . so cine Anzahl Weichenkonstruüktionen mit Sicherheits. vorrichtungen, ferner sehen wir einen Entgleisungsvorleger mit Schloß, der mit dem Weichenschloß durch gemeinschaftlichen Schlüssel in Sicherbeitsverbindung gebracht ist. Dieser Schlüffel kann aus dem Schloß des Vorlegers erst wieder entfernt werden, wenn der Vorleger angeschlossen ist; dadurch wird bewirkt, daß die Freigabe des Signals zur Einfahrt in die Weiche nicht früher erfolgen kann, als bis der Vorleger angeschlofsen und die Weiche wieder auf geschloffen und auf Hauptgeleis gestellt ist. wodurch abermals der Schlüsfel im Schloß festgehalten wird. Bei Freigabe des Signals wird die Weiche auf Hauptgeleis verriegelt.

Von sonstigen Ausstellungsgegenständen der sächsischen Babn⸗ verwaltung erwähnen wir, noch die Apparate des Telegraphen⸗ und Signalwesens, insbesondere die Blockeinrichtungen, durch welche mittels eines verriegelt gehaltenen Signals ein anfahrender Zug vor der Einfahrt in eine Strecke oder in den Babnhof gewarnt wird, fo lange die Bahn für denselben nicht frei ist. Das Haltsignal vor der Strecke oder dem Bahnbof kann erst vom betreffenden Wärter eingezogen und das Einfahrtssignal gegeben werden, wenn der⸗ selbe dazu vom anderen Ende der Strecke oder vom Bahnhof aus die Erlaubniß erhält. Wir sehen bier ferner ausgestellt eine verkürzte Weiche mit Stelltopf für Doppeldrahtzug und Zungenriegelung von Jödel & Ko. in Braunschweig, ferner eine Einrichtung zur Prüfung der Stellung zweiflügeliger Signale von O. Brunn in Dresden, einen Kohlenblitzableiter für telegraphische Einrichtungen von R. Etienne in Dresden, sowie einen Erdleitungskörper vom Kupferwerk Grünthal i. S.

Bei dem dreiflügeligen Sig nalm ast der vreußischen Staatsbahnen lann kein Signal unbefugt auf Fahrt frei“ gestellt werden und wenn der Leitungsdraht reißt, fällt ein auf „Fahrt frei‘ gestelltes Signal wieder in die „Halt 'stellung zurück. Um einen nach außerhalb des Stationsbereichs befindlichen Zug mit diesem in Verbindung zu setzen, ihm neben einem sichtbaren auch noch ein hörbares Zeichen zu geben, daß die Einfahrt in die Station nicht gestattet ist, dazu dient das akustische Vorsignal; soll dem Zugführer diese Warnung gegeben werden, so wird mittels elektrischer Kraft von der Station aus ein Pendel an die Schiene gedrückt, das der die Stelle passirende Zug niederdrückt, wodurch eine Glocke zum Anschlagen gebracht wird. Denselben Zweck verfolgt ein selbstthätiger Knallsignalapparat. Der Schidnenkontaktapparat dagegen, bei welchem die über die betreffenden Stellen hinwegrollenden Räder einen Stromkreis schließen, di. nt dazu, der Statien Meldung von einem bereits außer halb ihres nächsten Wirkungskreises befindlichen Zuge zu bringen, während eine Hülfssignaleinrichtung (Bauart Siemens u. Halske), ein Streckenläutewerk, das sich in den Buden der Bahnwärter befindet, dem Zugspersonal im Notbfall ermöglicht, sich von der Strecke aus mit den nächstgelegenen Stationen in Verbindung zu setzen. .

Man erblickt hier ferner verschiedene optische Signale, so 3. B. die Signallaternen von Bachmann. Ebenfalls von C. Thomas gellefert und mit Bachmann 's Laternen versehen ist ein Räumungs-⸗ signal mit vier Scheiben, welches zur Benachrichtigung des Stations- perfonals behufs Räumung der von den Zügen zu befahrenden Geleise dient. Die volle Scheibe bei Nacht großes weißes Licht ver langt die Räumung, die in der Geleisrichtung nicht sichtbare Scheibe bei Nacht schmaler wagerechter Lichtstreifen bezeichnet die Rangirfreiheit fär das betreffende Geleis oder daß von der Scheibe beherrschte Zugbereich. .

Nur zu oft bört man von Unfällen, welche den Angestellten der Bahn beim Aneinanderkuppeln der Wagen zustoßen und zum Tbeil auf eigene Unvorsichtigkeit, zum Theil auf die Schwierig keit ihrer Aufgabe zurückjuführen sind. Man hat daher auf Mittel und Wege gesonnen, diese Thätigkeit zu ermöglichen, ohne daß die Arbesser zwifchen die noch rollenden Wagen zu treten brauchen. So feben wir denn bier auch eine von der Firma S. Ehrenwerth in Berlin vorgeführte Paule sche Seit enkuppelung, welche die Ausführung durch einen fest mit dem Wagen verbundenen Hebelarm felbst in Kurven ermöglicht, während der Arbeiter, um die Schrauben anzuzieben, allerdings zwischen die Wagen treten muß. Anders ist die von Thorwirth in Schwarza vorgeführte Schrauben- kuppelung, da ein vom Arbeiter frei zu handhabender Stab und das mit demfelben verbundene Schraubengetriebe gleichmäßig dazu dient, die Ketten über die Haken zu legen, wie auch die Schrauben der Patentkette entsprechend anzuzieben . .

Wir begnügen uns mit dieser allgemeinen Uebersicht, denn auf alle in dieser speziellen Ausstellung befindlichen Gegenstände näher einzugehen, würde zu weit führen.

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1. Steckbrieft und Untersuchungs⸗Sachen.

2. k Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen x.

4. Verloofung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

5. Kommandit · Gesellschaften auf Aktien u. Aktien ˖ Gesellsch. 6. Berufs⸗Genossenschaften.

7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.

8. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe lꝛo9 6]

und Untersuchungs⸗Sachen.

(20085 .

Der Marionettenspieler Adam Laubinger, ge boren 1851, unbekannt wo in Preußen, ist durch rechtskräftiges Urtheil vom 7. Januar 1889 wegen Gewerbeberriebs im Umberziehen ohne Gewerbeschein zu einer Geldstrase von 96 M subs. 10 Tage Haft verurtheilt. .

Um Beitreibung der Geldstrafe bezw. um Voll—⸗ streckung der Haftstrafe wird ersucht.

Salmün ster, 3. Juli 1889.

Königliches Amtsgericht.

weiler, O. A.

(L2lol2] Bekanntmachung. Blatte Stuck 58 pro 1884 sub Nr. 11280 hinter den Carl Reinhold Lück und 141 Genossen er⸗ laffene offene Strafvollstreckungsrequisition wird be⸗ Rßlich sämmtlicher Verurtheilter zurückgenommen. Ni 66 / 83.

Landsberg a. W., den 8. Juli 1889.

singshof, 11) Rieger,

. Staatsanwaltschaft Ellwangen.

Gemäß §. 326 St. P. D. ist das Vermögen der nachstehenden, wegen Verletzung der Wehrpflicht ver⸗ urtheilten Personen bis zur Höhe von 600 M be schlagnahmt worden: .

1) Furz, Otto, Metalldrücker, geb. 22. Mai 1868 in Gmünd; 2) Bulling, Franz Sales, MexzAer, geb. 22. Januar 1868 in Gmünd; 3) Dannecker, Wilhelm, Schreiber, geb. 6. April 1865 in Ober—⸗ urbach, O. A. Schorndorf; 4) Geiger, David, Küfer, geb. 27. März 1861 in Weiler, r dorf; 5 Läpple, Johannes. Schuster, geb. 26. März 1864 in Unterurbach, O.. A. Schorndorf; 6) Schmid, Christian, geb. 26 Januar 1868 in Baltmanns Schorndorf, : . 2. , 4. in 1 ; ö eim, O. A. Heidenheim; uding, Johann, Die unterm 21. Februar 1884 diesseits in diesem . ke, , März 1367 in Mäder haufen,

A. Weljheim; 9) Bullinger, Anton, Metzger, 26) geb. 17. Juli 1868 aver, Schreiber, geb. 3. November 1868 in Her⸗ 7. Gem. Rosenberg, Michael, geb. 19. Januar 1868 zu

Scwabsberg, O. A. Ellwangen; 13 Käfele, Alovs,

in Essingen,

1868 in 12. März 1866 in Essingen, 18)

Taglöhner, geb. 15. Juli

A. Schorn⸗

Schuster, geb. 3. Februar

7) Müller, Georg t Gottlieb, Kaufmann, geb. 18. Essingen; Backer, geb. reger, Ludwigsburg; 27) April 1866 in

aul, geb. in Ellwangen; 10) Krämer, Stetten, O. A. Ellwangen; 1866 zu Aalen; Bauer, geb. 22. är 1866

1868 in Lorch, O. A. Welzheim; . Johann a, Gärtner, geb. 8. September 1868 A. Aalen; 15) Borst, Johannes,

Gärtner, geb. 21. September 1868 in Essingen; 16) Burghardt, Julius, Gärtner, alen; 17) Holz, Christian, Joos, Wilhelm, Bierbrauer, geb. 1. September 1866 in Aalen; I) Köhler, Christian, Schreiner, geb. 19. Januar 1866 zu Wasseralfingen; . Johannes, 2) Metzger, Johann Anton, Bäcker, geb. 25. Ir 1867 zu Schechingen; 22) 40 . Friedrich, zu

zZ) Uimer, Joh. Georg, geb. 21. Dejember 1868 in Rodamsdörfle, Gem. Dewangen; 24) Wirth,

25) 8 n,, 3. September 1868 in Neubronn; 3. Januar 1868 in Maier, Kaspar, Schuster, geb. Gem. Lauch 28) Sulzberger, Karl, Schlosser, 29) Erhard, Johann Georg, in Dirgenheim;

1 Albrecht, 2) Zwangsvollstreckungen,

Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

20946 Aufgebot.

Es ist das Aufgebot folgender angeblich abhanden gekommener Schuldverschreibungen der Königl. Preuß. Staatsanleihen:

a. aus dem Jahre 1862 Litt. C. Nr. 1851 über 206 Thlr. (650 S6), Litt. D. Nr. 2047 über in gie, 166 Thir. (300 6) von der katholischen Pfarrkirche

eb. 6. März etzger, geb.

un zu Sichteln, vertreten durch den Rechtsanwalt Lam berts zu M.-Gladbach, .

b. aus dem Jahre 1852 Litt. D. Nr. 10180 über 100 Thir. (3065 A) von dem Schulvorstande zu Morsleben beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 24. Oktober 1890, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrich straße 13, Hof, Flügel B, part, Saal 32, an- beraumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden helm, und die Üürkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraft Marz logerklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 4. Juli 18389. Das Königliche Amtsgericht J. Abtheilung 48.

Aalen;

ärz 1866 in Gustav Adolf,

geb. 15.

Köoͤnigl. Erster Staatsanwalt.

Knecht, geb. 8. November 1866 zu Simisweiler, Gde. Waldhausen, O. A. Neresheim; 13) Müller, Johann Georg, Uhrmacher, geb. 14. September

6 Funk, Georg, geb. 28. Mai 1866 in PoMr— merts⸗ weiler. S. Staatsanwalt Mezler.