1889 / 187 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Aug 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Das volle Wittwengeld wird auf den fünften Theil des laufenden Diensteinkommens beziehungsweise bei Emeriten auf den dritten Theil ihrer Pension veranschlagt. Für jedes volle = des so berechneten Wittwengeldes, welches durch jene ezüge gedeckt wird, fällt ein halbes Prozent des Pfarr⸗

beitrages fort.

Auch das sechste halbe Prozent des Pfarrbeitrages fallt anz oder zur Hälfte fort, wenn wenigstens für eine einzelne * —n §. J a. a. O. anrechnungs⸗ fähige Waisenversorgung selbstandig gesichert ist, deren Betrag Nr. J zu einem Fünftel des vollen Wittwen⸗ geldes berechneten Waisengelde ganz oder zur Hälfte gleich⸗

aise des Geistlichen eine nach dem nach §. 4

kommt. K

Geistliche, welche bei Inkrafttreten dieses Gesetzes oder bei 1 Rechte auf Wittwen⸗ und Amt bereits ein für Berechnung ihres in Betracht kommendes Dienstalter haben, können, um die Anrechnung der früheren Dienstzeit auch zu Gunsten ihrer künftigen Wittwen und Waisen zu des 5§. 15 für die betreffenden gegenwärtigen Dienst⸗ welche mindestens

künftigem Eintritt in ein nach Waisengeld gewährendes künftigen Ruhegehalts

erlangen, den Pfarrbeitrag Dienstjahre nach Maßgabe einkommens in Jahresbeträgen,

ihres

laufenden Beitrage gleichkommen, nachzahlen. nung der früheren Dienstzeit findet statt, soweit beim Ableben Nachzahlung für volle

des Geistlichen erfolgt ist.

diese

§. 1s

Hat ein Geistlicher bei seinem Ableben nicht ein Dienst— alter von zehn Jahren erreicht oder, soweit es fich dabei um Anrechnung früherer Dienstjahre handelt (5. 17), nicht über— haupt den Pfarrheitrag für eine solche Dienstzeit entrichtet, so des Wittwen⸗ und Waisengeldes der in §. 3 Absatz 2 bezeichnete Mindestbetrag keine Anwendung; Falle das Wittwengeld nicht unter

findet bei Bemessung

jedoch ist auch in diesem 300 66 anzusetzen. §. 19.

Die anderweit nicht zu deckenden Beträge sind durch den Kirchengemeinden der Landeakirche auf⸗

Umlage von zubringen.

Dieselbe wird zunächst auf einen dauernd zu erhebenden der von den Mitgliedern der aufzubringenden Staats⸗Klassen⸗

Jahresbetrag von ein Prozent evangelischen Landes kirche und Einkommensteuer festgesetzt.

Die

ehandelt. .

Reicht auch die nach 5.

füllung aller Verpflichtungen des Pfarrwittwen- und Waisen⸗ aus, so ist der Evangelische Ober⸗Kirchenrath unter Mitwirkung des General⸗Synodalvorstandes ermächtigt, eine zeitweilige Erhöhung der Pfarrbeiträge des §. 15 bis zu P

fonds nicht

Umlage wird im Uebrigen nach den für die Umlage e. Pensionsfonds der Landeskirche geltenden Bestimmungen

19 erhobene Umlage zur Er—⸗ In

eintreten zu lassen.

seits ferner nicht verpflichtet

der

ens ihrem Die Anrech⸗ t rung eine

Diens jahre zuschließen.

Wittwen auf das in

auf den Pfarrwittwen⸗ erficherun gs verhaltniß beitrags (5. 15)

des Einkommens pflichtung

Verzicht nicht berührt werd. Falle so zu bemessen, als sei des Geistlichen zum Bezug gewesen.

Wittwenverpflegungsanstalt zum Pfarrwittwen⸗ Anwendung, welche G6. 15) maßgebend sind.

einem weiteren Prozent des Einkommens und des Ruhegehalts

Zum Beitritt zu der . Wittwenveryflegungs⸗ anstalt werden die in 5§. 1 bezeichneten Geistlichen kirchlicher⸗

Der Pfarrwittwen⸗ und Waisenfonds Landeskirche übernimmt von dem Zeitpunkt . ihm eine dem Maß der staatlichen Verpflichtungen entsprechende Abfindung aus der Staatskasse und zugleich die Witiwen⸗ kassenbeiträge der bei der Allgemeinen ; anstalt bisher versicherten Geistlichen von Seiten des überwiesen sein werden, alle Verpflichtungen gegen die gegen⸗ wärtig lebenden und die künftigen Wittwen von Geistlichen evangelischen Landeskirche, ) ir Wittwenverpflegungsanstalt bis dahin obgelegen haben. n,, . den Wittwen und Waisen Der Evangelische Ober⸗-irchenrath wird ermächtigt, unter Mitwirkung des General⸗Synodalvorstandes nach Maßgabe des Artikels 19 des Gesetzes vom 3. Juni 1876 wegen Ueber— nahme der der Allgemeinen Wittwen verpflegungsanstalt ob⸗ liegenden Verpflichtungen gegen Geistliche und deren Wittwen und über die Festsetzung der dafür aus der Staatskasse zu gewährenden ausreichenden Abfindung mit der Staats regie⸗ für die Landeskirche verbindliche Vereinbarung ab—

§. 23.

Diejenigen Geistlichen und Emeriten, welche Mitglieder der Allgemeinen Wittwenverpflegungtanstalt sind, wenn sie binnen drei Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durch eine schriftliche Erklärung für ihre künftigen §. 3 bestimmte Wittwengeld verzichten, bis zu ihrem etwaigen Ausscheiden aus diesem nach 5. 22 und Waisenfonds übergehenden von auf oder Ru zur Leistung des weiteren einhalb Prozent bleibt, vorbehalilich der etwaigen Ermãßigung auch für sie bestehen, wie auch andererseits der Anz etwaigen Hinterbliebenen auf

Diejenigen Geistlichen, welche den oben gedachten nicht aussprechen, sind berechtigt, ̃ verhältniß, in welchem sie bisher zur Allgemeinen Wittwen⸗ verpflegungsanstalt standen (vergl. .

Betreff der Einziehung der zustehende j und Waisenfonds finden die Bestimmungen für die Einziehung der Pfarrbeiträge

21.

der evangelischen ab, in welchem

ittwenverpflegungs⸗ 62

welche der Allgemeinen

gemeinden nicht dieses

diesem Ges

werden,

Entrichtung des Pfarr⸗ 7 von zweieinhalb Prozent egehalts befreit. Die Ver⸗

nach 5. 16 a. E., spruch ihrer Waisengeld (5. 4 durch jenen Das Waisengeld ist in diesem die Wittwe zur Zeit des Todes des Wittwengeldes berechtigt

n Verzicht aus dem Versicherungs⸗

vorbehalten

Der 3 tritt, wird, erwähnten landesherrl Gesetz⸗ und

22), aus zuscheiden. 3 der Allgemeinen n Wittwenkassenbeiträge

Die Bestimmungen 26 dung auf Geistliche, welche mit e Preußischen Militärwittwenkasse oder der Berliner Allgemeinen Wittwen⸗Pensions⸗ und Unterstützungskasse oder einer andere Privat⸗Versicherungsgesellschaft angehören, von der ihnen obli⸗ . Verpflichtung zur a ĩ ö . . und ö

eit des Inkrafttretens dieses Gesetzes in diesem Versicherun derhaltniß ftehen g

8 Hinsichtlich der Verwaliung und Vertretung des Pfarr wittwen⸗ und Waisenfonds sowie hinsichtlich der Grundsätze, nach welchen das Diensten kommen und das Dienstalter der Geistlichen berechnet ode sonst die Verpflichtungen des Pfarrwittwen⸗ und Waisenfond:

indlichkeiten der Geistlichen, kirchlichen

Bestimmungen maßgebend, welche in den ziehungen für den z Der evangelische Ober⸗Kirchenrath kann

scheidung über vorkommende Konsistorien übertragen.

Die Provinzen Westfalen und den Vorschriften dieses Gesetzes zunächst ausgenommen. Einführung des Gesetzes erfolgt in diesen in denselben das Kirchengesetz vom 26. Januar 1880 liches Gesetz und Verordnung selbst zur Geltung gelangt sein wird, in den dort vorgeschrie benen Formen.

Soweit es führu⸗ ; einer Mitwirkung der Landesgesetzgebung bedarf, wird dieselbe

24. 23 finden si ãße A .

Theilnahme an der Allgemein noch zu

5. der evangelischen Landes kirch

bemessen und die Ver Kassen und r.

gegenüber dem Pfarrwittwen⸗ und Waisenfond:

festgestellt oder zur Erfüllung gebracht werden, find, sowen

Gesetz ein Anderes bestimmt, im Allgemeinen di

entsprechenden ensionsfonds der 9, * einzelne ihm nas unter Vorbehalt der Em eschwerden, auf die Provinzial

§. 26

etz zustehende Befugnisse,

Rheinprovinz bleiben von Dir rovinzen, sobal

9 Cblatt S. 37) gemäß . Git

8 77. zur Durchführung vorstehender Anordnungen

eitpunkt, in welchem dieses Kirchengesetz in Krajt nachdem durch Staatsgesetz die in 85. I3 und R Mittel und Rechte überwiesen sein werden, durz iche Verordnung bestimmt, welche im Kirchlichen Verordnungsblatt zu verkünden ist.

§. 28

Der Evangelische Ober⸗Kirchenrath wird mit Ausführung dieses Kirchengesetzes beauftragt. Urkundlich unter Unserer und beigedrucktem Königlichen Insiege Gegeben an Bord heim, den 15. Juli 1889.

eff egenhandigen Unterschrift einer Jacht Hohenzollern Dront⸗

Wi lh e l m.

6 8) Hermes.

r —— r w m ———

1. Steckbriefe und Untersuchungs · Sachen. 2. Zwangs vollstreckungen, Aufgebote, 3. Verkãufe, Verpachkungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

Vorladungen n. dergl.

Oeffentlicher Anzeiger.

5. Komman it ˖ Fesellschaften auf Aktien u. Aktien Gesellsc. 6. Berufs · Senossenschaften.

J. Wochen · Ausweise der deutschen Zettelbanken.

S8. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

(25504) Bekanntmachung.

Die binter dem Knecht Karl Hoppe, geboren zu Polnisch⸗ Steine, Kreis Ohlau, am 18. Mär; 1876 erlassene Steckbrief und die am 28. Mai 1877, am 2. Januar 1879 erlassenen Steckbriefs erneuerungen sind erledigt.

Oels, den 3. August 1859.

Der Erste Staats anwalt.

(25374 Bekanntmachung.

In der Straffache gegen Teichmann und Ge— nossen J. Ta. 2534 88 wird dag vom 18. Ro⸗ vember 1835 datirte öffentliche Strafvollftreckungs. ersucken, soweit es gegen den Lehrling Leopesld Schier, am 10. Oktober 1866 zu Berlin geboren, wegen Entziehung der Webrrflicht Pergeben gegen S. 140 Abi. 1 Nr. J des Strafgesetztuch; erlassen ist, zurückgenommen.

Berlin, den 5. August 1889.

Staatsanwaltschaft bel dem Königlichen Landgericht J.

(25410 Beschluß.

Auf Antrag der Königlichen Staats anwaltschaft wird gegen den Karl August Klein, geboren den B,. April 1868 zu Hatzfeld, juletzt wohnhaft zu Siegen, wegen Vergebens gegen 5. 140 St -G. B. zas Haupteerjabren vor der Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Siegen eröffnet.

Zugleich wird beschloffen, das im Deutschen Reicke befindliche Vermögen des Angeklagten zur Deckung der Liesen möglickerweife treffenden Geldftrafe und der Kosten des Verfahren in Höbe von 166 M mit Beschlag zu belegen.

Arnsberg, den 25. Juli 1889.

Königliches Landgericht, Ferien kammer. Brand. Schwemann. Fix.

(25480 K. Württ. Staats anwaltschaft Sall. Vermögensbeschlagnahme. In der Strafsache gegen 1) Jobann Karl Eckert, Kellner, geboren am 4. a. 1868 in Ulm, zuletzt wohnhaft in

all,

2) ee. Selg, Bierbrauer, geboren am 6. April 1355 in Ulm, zuletzt wohnhaft in Hall,

3) Christian Sigle, Beruf unbekannt geboren am J. Juni isss in Kirschenkardtkof, Se- meinde Erbstetten, Dberamts Marbach, zuletzt eh abaft in Oberstetten, Oberamts Gera⸗

ronn, wegen Verletzung der Webrpflicht, hat die Ferien kammer des Kgl. Zandgerĩchtz Hall als Strajkammer am 2. August 1889 daz Vermögen der Angeklagten 1 n . 33 i 2 . ie muthmaßlichen Kosten mit Beschla legt. Den 7. August 1855. . Sãũlfẽ · Staatz anxalt: Unterschrift).

25 Zwangsvoll streckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

L25383

Für die zum öffentlicken Verkaufe gestellten, zum Nachlasse des wail. Drechslermeisterz Hauer ge⸗ börigen, an der Bahnbhofstraße sud Nr. X und 3 bier belegenen beiden Wohnhäuser nebft Zubehr sind in dem am 21. Juni dp. J. abgehaltenen Ver⸗ kaufstermine für daz Haus Nr. 2 A 18 500 M, für das Haus Nr. 3 30 100 M geboten, solche Meist⸗ gebote vormundschaftsgerichtlich jedoch nicht für an= nehmlich befunden, und ift dezbalb auf Antrag der Erben ein Ueberbots termin auf Freitag, 36. dieses Monats, Vormittags 11 Üühr, angesegzt, zu welchem Kaufliebhaber hiemit geladen werden.

Die Verkaufsbedingungen, nach deren Inbalt 2000 60 und resp. 4000 6 Angeld sofort im Ter- mine zu zahlen sind, liegen fuͤr Kaufliebhaber auf der Gerichisschreiberei J. zur Ansicht aus, werden auch gegen die Gebübr in Abschrift ertbeilt.

Ren sftrelitz, 2. Auguft 1889.

Großberzogliches Amtsgericht. Abtheilung 1 C. Jaco bv.

Ausfertigung.

Aufgebot.

Dem Wittwer Andreas Wolf von Pri c senstadt als Eiben seiner Tochter Sophia Wolf ging eine auf Letztere als Gläubigerin über ursprunglich 150 Fl. zuletzt uber 2200 M lautende Obligation der grãfůich Tanell schen Kredittasse zu Kafstell Nr. 6086 6. B Fol, 5321 vom 27. April 1865 ju Verluft.

Auf seinen Antrag wird der unbekannte Inhaber dieser Urkunde hiermit aufgefordert, folche Zn dem auf Dienstag, den 11. Februar 1880, Gor⸗ mittags 10 Uhr, dier anberaumten Aufgebotz termin vorzulegen und seine etwaigen Rechte auf sie anzumelden, ansonft deren Kraftloserklaͤrung erfolgt. Wiesentheid, 256. Juli 1839. Königliches Amtsgericht. ge. Sta bl. Zur Beglaubigung: Gerichtsschreiberei des K. Amte gerichts. (L. S.) Appold, v. n.

265384

(2269 . Aufgebot.

Die verehelichte Mauter Ziemer, Jobanna, ge⸗ borene Hinz, zu Kolberg hat das Aufgebot des unter Ur. 48451 ausgefertigten Guthabenbuchs der Kösliner Stadtfsparlasse, welckegß am 2. Februar 1833 einen Kapitalsbeftand von 562 Æ O8 3 aufwies und an⸗ geblich verbrannt ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. Januar 1890, Vormittags 10 uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zim mer Rr. T5) anberaumten Aufgebotstermine feine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Köslin, den 1. Juli 1839.

Königliches Amtsgericht.

24722 Anskf

den 2. Juni 1899, Vormittags 9 Uhr, da genannten Antragsteller geladen werden, anzumeld ertlärt und im Syrothefenbuche gelöscht würden:

e rtig ung.

. . . Aufgebot. Ansprüche auf Tie nachbejeichneten Hypetbekenforderungen sind spätestens in dem auf Montag,

bier anberaumten Aufgebotstermine, wozu auch die nach⸗ en, widrigenfalls diese Hypothekforderungen für erloscke:

Gegenstand = der Svpotbhekforderung.

SHyvvotheken⸗ objekte.

Nummer

Hyvothek. ˖

Datum des Damallge

Jetzige Besitzer Besitz er. 2

n Eintrages Antragsteller.

1. 227 Fl. als Caution leistung über den er⸗ bobenen Erbanthe l des abwesenden Bruders Philipp Dürr.

Eingehõrungen jum Anwesen Haus Nr. 19 in Giebelstadt.

25 47 Fl. 30 Kr. Kaufschil⸗

lingzrest an die Konkurgz⸗

masse des Konrad Kin⸗

jinger von Giebelstadt

u. Hypotbekbestellungs⸗˖

beschraͤnkung. i d

Pl. Nr. 282 Wiese am Kautzen⸗ weg der Ingel« stadter Markung.

Pl. Nr. 1174,

1175 u. 1176 Aecker u. Wiese im Kellerlein der

Gemeinde Eibel⸗

stadt.

Pl. Nr. 3115 Weinberg u. Klee feld in der Bol⸗

leiten der Ge⸗

meinde Eibel⸗ stadt.

Pl. Nr. 793 Weinberg, nun Acker am Brück lein der ö

Eibelstadt.

Pl. ⸗Nr. 1944 Weinberg im Winkel der Ge⸗ meinde Eibel⸗ stadt.

Pl Nr. 4907 Weinberg in der oberen Neubrũcht der vorigen Gemeinde.

100 Fl. mit 4 0 verzins-˖ licher Kaufschilling an

ie Konkursmasse des Wilhelm Grumbach u. ꝓvpothekbestellungsbe·

schrãnkung.

20 Fl. mit 5 υης verzins licher Kaufschilling an die Vormundschaft der Georg Josef Zwicker⸗ schen Kinder zu Eibel⸗ stadt nebst Hypothek; beslellungs beschraͤnkung. Fi. mit 5 verzinz⸗ licher Kaufschilling an die Verlassenschaftsmasse des , Ott zu Eibel stadt nebst Sypothek⸗ bestellungtzbeschrankung.

127 Fl. an die Grund⸗ theilurgsmasse des Bern. hard Mosbach nebst k biefũr.

50 Fl. mit 5 o verzins-˖ licher Kaufschilling an die Konkurgmasse des Johann Kämmerer zu Gihelstadt nebst Hy⸗ get belbestellunge besche

Ochsenfurt, den 19. Juli 1889.

gez. (L. S) Zur Beglaubigung: Der

27. April 1824.

Mattin Duͤrr die Käufer: Leimig, Dorothea; Pfitzert, Nicolaus; Holy mann, Georg, jr.; Nobis, Adam; Scheckenbach, Mi⸗ chael; Dehner, Kilian; Hof⸗ mann, Georg; Horn, Georg; Kämpf, Konrad; Drechaler, Franz; Hörner, Georg, sämmtliche von Giebelstadt; 8e, Jakob Wwe. in

elchsheim.

Kämpf, Konrad, Gastwirth von Giebelstadt.

Thomas,

riedrich, Schreiner meister von Giebelstadt.

Bucher, Franz,

Schleretb, Otto, von Cibel⸗ Schlossermstr. ss

stadt.

Schleretb,

der Vorige. Michael alt.

Bucher, Franz

3 der Vorige. Schl offermstt

Bũchner,

der Vorige. Fram,

der Vorige. der Vorige.

Königliches Amtsgericht.

Neumaier.

K. Gerichts ˖ Sekretãr: Goller.

3588 ke, Eröffnung der drei Rubriken des Stadt kuckes haben für die nachstehend verzeichneten Grund

icke Preklamata beantragt:

) der Arbeiter (frũübere Fuhrmann) Bredow bie⸗ selbfst wegen des Wällengarteng Nr. G den 25 Mib., belegen jwischen den Gärten des Rentiers Fampe imd Bäckermeisters Pape allbier, .

2 der Maurerpolier Tiburtius zu Ravensbrück egen des im Morgenlande zwischen den Gaͤrten des Schiffers Carl Vogler. Schloffers H. Zarges Id Schuhmachermeisters C. Ewert sub Nr. 266 belegenen Gartens von 28 MRth.,

3 der Schmied August Gau bieselbst wegen des gießbruchgartens sub Nr. 255 ron 61 L Rth, rüber dem Viertelsmann Schroeder gehörig, und wichen den Gärten des Tuchmachermeisters S See ; korf. Schlächtermeisters H. Haberland und Sattler . neisters Sponholi belegen. .

3 der Pantoffelmacher Ad. Berner bieselbst wegen der von der Stadtkämmerei acquirirten, vor dem Berliner Thore heim Wohnhause sub Nr. 248 be- legenen Hausbaustelle von 878,29 Mtr. Flächen⸗ nkalt mit dem darauf sub Nr. 263 erbauten Wohn⸗ kause nebst Stallungen. und

lum Zwecke der Eröffnung der dritten Rubrik:

der Kaufmann C Thiele zu Berlin, Lottumstraße Nr. 24, wegen seines an biesiger Bahnhofestraße zab Nr. 258 belegenen Wobnbanses e. p, welches af einem von der Stadtkämmerei bieselbft acquirirten Areal von 4723 Mtr. erbaut worden ist.

Es werden daher alle Diejenigen, welche Real- techhe irgend einer Art an diese Grundstücke geltend nachen wollen, hierdurch geladen, ibre Anspruche in em auf Montag, den 11. November d. J., Vormittags 11 Uhr, in unserem Ratbszimmer argeseßzzten Termin anzumelden, widrigenfalls alle ict angemeldeten Realarsprüche gegen die Antrag · sellt und iukünftigen. Besitzet der proklamirten Grrndstücke unter Ausschluß jeder Restitution für etloschen werden erklärt werden

Fürftenberg, den 5. August 1889.

Der Magißftrat.

265472 e, Gau bwacher weiter August Oloxinski aus Nakel bebauptet, nachstehendes Grundstück:

Sleska⸗ Garten, Gemarkung Nakel, Kartenbl. II.

Abschnitt 732, Garten von 80 qꝗm und O, 08 Tha⸗

ler Reinertrag, Kr welches ein Grundbuchblatt bigber nicht angelegt ift, seit ungefahr 40 Jabren eigentbümlich zu besitzen and bat den Antrag auf Aufgebot sowobl dieses Grandftücks, wie auch der an demselben dinglich be⸗ techtigten beantragt. In Folge dessen werden alle unbekannten Eigenthumspräaͤtendenten sowie alle un= delannten dinglich Berechtigten hierdurch aufgefordert, kbte Rechte und Ansprüche auf das Grundstück dätestens im Aufgebotstermine den 5. Oktober 1889, Vormittags 10 Uhr, anzumelden, unter Ir Verwarnung, daß im Falle der unterbliebenen umeldung dieselben mit ibren Ansprüchen und Reckten auf das Grundstück werden ausgeschloffen werden.

Rakel, den 3. August 1383. Königliches Amtsgericht.

23387 Auf zulässig befundenen Antrag werden alle Die jenigen, welche der Verlassung zu Stadtbuch: des früber im Besiz des wail. Schneider meisters Cail Dietrich bieselbst gewesenen und julezt vam Schubmachermeister Rebfeldt all ˖ bier besessenen Wällengartens Nr. hieselbst don 33 Q.⸗Rtb. auf . den Zimmermeister G. Peters allbier; der stadtwärts belegenen Hälfte der Garten rarielle Nr. 944. am Zehdenick er Wege bie⸗ selbst, fräber im Besitze des wail. Bauhoftz« besißzers W. Peters allbler,

auf den Arbeitsmann Ludwig Müller bieselbst didersprechen zu können vermeinen durch gegenwãr⸗· tiges keine Restitution zulassendes Aufgebot bierdurch wfgejordert, solche An prüche bis spaͤtestens in dem f Montag, den 23. September d. J., Vor⸗ mittags 11 Uhr, in unserern Raths zimmer an⸗ keraumten Termine gehörig begründet anzumelden, Tier dem eine für allemal angedrohten Nachtbeile, 35 ibre Ansprüche für erloschen erklärt und die qu. Srrndstücke auf den Namen der beregten Antrag teller werden verlasfen werden. FJürstenberg, den 5. August 1839. Der Magistrat. H. Babr.

kzs389) uf Antrag Herzoglicher Kammer, Direktion der erted in Braunschweig ist Termin zur Auszahlung mer Geldentschädigung für die abgelofte, dem Klein? -ttbofe No. ass. 43 in Neustadt Harzburg an den gerioglichen Forsten zuftebende Brennbol; berech- zung auf Mittwoch, ven 9. Ortober iss, Rorgens 97 ühr, ier angefctzt,. Ünbekannte mitte Betheiligte werden aufgefordert, ibre Änfprüche X die Ger ne , ö. späteftens im fragl. Trine anzumelden und jwar unter dem Rechts. achtbeile des Augschlusses mit denselben und der hblung jener Seider an die Gigenihümer des trrärnten Hofes oder deren gerichtlicher Bepofition. ,,

iches

Unterschrift. )

631g Nackdem der Regierungsrath a. D. Dr. Ludwig garl Ferdinand Haller, . den 28. Dezember 1841, Dä, mn Cbarlsttenburg, muleßzt, zu Hütten bel eberan wohnhaft, auf dem dänischen fschiffe gin am 30. September 1887 Kiel auf der Reife It goxenbagen ver affen bat und fen dem verfchoü en 5 g wird der Regierunggrath a. D. Dr. Ludwig aul Ferdinand Haller auf Grund der Verordnung 2 d. Februar S5 5, betr. Todegerklärung der zur w 1 ; 6. * Verordnung . Januar ierdurch geladen, binnen rien vom heutigen Tage ab 6 hier ju den oder bon feinem Anfenlbelt hierher Kunde ngen in laffen, unter dem Rachthelle, daß feine * arung erfolgen wird. oberan, den 3. August 1889. Gro iches A

ericht. Verõffent licht: Krunl,

ktuar.

[25390] Aufgebot.

Auf den Antrgg des gern segere, 2 Josef Reimann zu Soweiden, werden? die unbekannten . der am 22. Januar 1888 zu Rössel verstorbenen ollonia FKredig aus Soweiden, un⸗ ebeliche Tochter der Anna Kredig, aufgefordert, swätestens im Aufgebotstermine, den 21. Mai 1890, Vormittags 19 Uhr, ibre Ansprüche und Rechte auf den ewa 2117 6 55 3 ketragenden Nachlaß bei dem unterzeick neten Gerichte anzumeden, widrigenfalls der Nachlaß dem landeskerrlichen Fiskus zugesprochen werden wird.

Röfsel, den 31. Juli 1889.

Königliches Amtsgericht.

25389 Bekanntmachung.

Das Verfahren betreffend das Aufgebot der Nachlaß⸗ gläubiger des am 20. August 18853 bier verftorbenen Gravenrs Carl Wilbelm Ernst Herxl ist durch das am 13 Juli 1889 verkündete Ausscklußurtheil beendet.

Berlin, den 3. August 1859.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 48.

(24440) Oeffentliche Zuftellung.

Der Fahrikant Arno Welke jr. zu Sößnitz, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Vierling in erdau, klagt gegen die Handelsfrau P. F. Heidel, früher zu Werdau, jetzt unbekannten Aufentkalts, aus 2 Wechseln über 1090 M beziehentlich 60 Æ mit dem Artrage auf Verurtheilung der Beklagten zur 33m der gedachten Wechselbeträge nebst 6 o/o

insen von 106 . vom 2. Juli 1889, von 60 A dom Tage der Klagezustellung an und 3, 50 66. Wechlelunkosten, und dem ferneren Antrage, die Urtheile für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht ju Werdau auf Sonnabend, den 12. COrtober

1889, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Werdau, den 29. Juli 1830.

Fritz sch, Gerichtsschreiber des Königlicken Amtsgerichte.

25394 Oeffentliche Zustellung.

Wilbelm Störig in Berka a. J, vertreten durch Adols Baumbach in Königsee, flagt im Wechfel⸗ projeffse gegen den Zabntechniker G. R.. Schul, früber in Königsee, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus einem Wecsel vom 21. Mai 1889, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an den Kläger Störig 125 nebst 60 Zinsen seit 16. Juli 1889 und 2 * 73 3 Wechsel. unkoften zu zahlen, auch das Urtbeil fär vorlaufig vollstreckkar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Berbandlung des Rechtzstreitsß vor das Fürttliche Amtsgericht ju Königfee auf den 320. September 1889, Vormittags 10 uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zuftellung wird dieser Augiug der Klage bekannt gemächt.

Königsee, den 5. Auguft 1855.

. Neidhold, . alt Gerichtsschreiber des Fuͤrftlichen Amtsgerichts.

[25386 Oeffentliche Ladung. .

In der Hemeinbeitstbeilungs⸗ und Separations sache von Birawa, Kreis Kosel, ist zur nachträglichen Vorlegung und Vollziebung des aufgenommenen Nachtragg⸗Rejesses II. ein Termin auf den 28. Ck⸗ tober 1889, Vormittags 10 Upyr, im Ge⸗ schäftslokal des Negierungs⸗Afssefsors Lüdke in Ratiber, Bahnhofftraße 10, anberaumt, ju welchem die unbekannten Erben des verstorbenen Niteigentbümers der Vesitzung Grundbuch Nr. 77 Sacken boym, Philipp Wenglarez pk öffentlich geladen werden.

Den Ausbleibenden treffen die gesetzlichen Folgen der Versäumniß, insbesondere fallen ibm die nach S. 6 des Kostengesetziz vom 24. Juni 1855 für richterliche Ergänzung der Unterschrift in Ansatz ju bringenden Kosten zur Last.

Breslau, den 5. August 18589.

Königliche General⸗Kommission für Schlefien.

26382 . Bei dem unterzeichneten Königlichen Landgerichte ist zur Rechtsanwaltsckaft mit dem Wohnfftze in Pirna zugelassen worden: err Bürgermeister a. D. Bernhard Gotthold Oehlschlägel. Dresden, am g. August 1889. Königliches Landgericht. In Stell vertretung: v. Weber.

[26380] wenn ng.

Der Gerickts⸗Assessor Friß Walchhoeffer aus zock ist jur Rechtsanwaltschatt bei dem Königlichen Amtigericht zu Syd durch Juftiz Ministeral⸗Reskrirt dom 18. Juli 18589 zugelassen und in die Liste der Rechtsanwälte unter Nr. J eingetragen worden.

Lyck, den 2. August 1889. .

Königliches Amtsgericht

[26413 Bekanntmachnug.

In die Liste der beim biesigen Landgerichte ju⸗ elassenen Rechtsanwälte ist der bigberige Gerichts- 37 or Ernst Finkenstaedt, wohnhaft iu Ssna- brũd, beute eingetragen.

Osnabrück, den 5. August 1889.

Königliches Landgericht.

381 14 J des Rechts anwaltg Cduard Guftav FSeidemann zu Zittau in der Liste der bei dem Landgericht Bautzen zugelassenen Rechtg anwälte ist wegen Ablebens Seidemann z zeJosch worden. de I . 65 ai n an ichts daselbst.

er Prasident d ö ; eri a

J. V.: ( 63 .

(25514 Sełanntmachung.

Gemäß 5. 24 der Rechtganwaltzordnung wird be⸗ kannt * daß die Zulaffung des E. Rechtè˖ anwalt 1 Perchtold dahier wegen dessen am 4. dieses Monats erfolgten Ablebens in der Liste der bei dem e Landgerichte zugelaffenen Rechts anwälte gelöscht worden sst.

dee , 3 44

Snigli ayer. iel V. N. Unterschrift), Dir.

L25412] .

Dem Notar Dr. jur. Oloff Martin Hesse zu Siff horn ist Seitens des Herrn Justizminifters durch Verfügung vom 27. Juli 1839 Tie nachgesuchte Ent⸗ laffung aus dem Amte als Notar ertheilt. Gildesheim, den 7. Auzust 1889.

Der Präsident des Königlichen Landgerichts.

(L26548 1]

Der beim K Landgerichte Würjburg zugelassene Rechtsanwalt Treutlein bat auf diefe Zulaffung verzichtet, wesbalb beute dessen Rame in Der Lifte der hiesigen Rechte anwälte gelõscht wurde.

Würzburg, den 5. August 1589.

Königliches Landgericht Bei Beurl. d. Präs. u der Direkt.

(L S. Weippert. wm r 3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛe.

25377 Bekanntmachung. .

Die Lieferung der für die Berliner und die Char—⸗ lotten burger Schutzmann schaft in den vier Kalender- jabren 1890 bis 1893 erforderlich werdenden Be— kleidungsgegenftände, als: Reitermäntel, Paletots, Röcke, Tuch⸗ wie Drillichbosen, Reitbofen und Hals binden soll im Wege des Mindestgebots vergeben werden.

Die Lieferungs bedingungen nebst einem Auszuge aus dem Bekleidungs⸗Reglement, sowie die Probe=

egenstände liegen auf der Montirungs kammer der e. Schutzmannschaft, Poststraße Nr. 5, im Seitenflügel 4 Treppen, zur Ansicht aus.

Angebote sind persiegelt mit der Aufschrift: Angebot für Lieferung von Bekleidungsstücken der Schutz mannschaft

bis zum 3. September dieses Jahres ein schließllich, Vormittags 10 Uhr, im Central⸗ Bureau des Polizei ant ani Molkenmarkt Nr. 1, Zimmer 27, abmugeben. .

Zur Eröffnung der Angebote ist ein Termin anf denselben Tag, Vormittags 11 Uhr, in der diesseitigen Kalkulatur, Melkenmarkt Nr. 3, Zim— mer 40, anberaumt, zu welchem die Bieter erscheinen können. ö

Berlin, den 2. August 18589.

Der Polizei⸗Präfident. Freiberrr von Richthofen.

(25434 Bekanuntmachnug.

Die Lieferung eines eisernen Lootsen⸗Schrauben⸗ Damrfers von mindestens 30 m Länge in der Wafserlinie und nicht über 32 m lang, mit einem Tiefgange von 3 m, mit Maschine, Dampfkessel, so⸗ wie mit vollftändiger Ausrüstung, soll für den Hafen iu Memel nach Maßgabe der von dem Herrn Minifter der öffentlichen Arbeiten unterm 17. Juli 1885 erlassenen Beftimmungen im Wege öffentlicher Ausschreibung vergeben werden, wozu Termin auf Sonnabend, den 7. September 1889, Vor⸗ mittags 11 Uhr, im Geschäftszimmer des Unter zeichneten (Holzstraße Nr. 32) angesetzt ist. .

Die Unternebmer haben ihre Angebote vortofrei und rversiegelt mit der Aufschrift Angebot auf Lieferung eines eisernen Lootsen Schrauben Tampferz⸗ einzureichen. .

Die Lieferungsbedingungen können täglich während der Dienststunden im vorgenannten Gechãftẽ zimmer eingeseben oder gegen Erstattung der Kopialien von 0,50 für einen Bogen bezogen werden.

Memel, den 6. August 13883.

Der önigliche Baurath. Dempwolff.

lasen Verdingung.

Für den Neubau des pbystkalijchen Instituts bier selbft soll die Ausführung der Steinmetzarbeiten ein schließlich Materiallieferung und Versetzen vergeben werden.

Die Verdingungs unterlagen sind werktäglich im Amts zimmer des mitunterzeichneten Regierung? · Ban · meisters, Domstraße 121, von 9 bis 12 Uhr einju · seben, auch die Verdingungzanschläge mit Skinen gegen Sinsendung von 1,55 *, die Beꝛingungen gegen 175 fünf Tage nach eingegangener schrfft ˖ licher Bestellung von dort zu bezieben. . ;

Angebote mit entsprechender Aufschrift sind bis

Mittwoch, den 14. Angust d. J., Nachmittags 5 ihr, versiegelt und vostfrei ebendaselbst einzureichen. uschlagtfrist drei Wochen. ö Telfs wald, den 7f. Jui 18383. Der Königliche Der gẽnigliche and s nr e sr. Negiernungs⸗Baumeister. Brinckmann. J. Hesse.

28789 Bekanntmachung. .

Es soll die Lieferung von 56000 kg , . Wege der öffentlichen Verdingung an den Mindeftfor dernden vergeben werden. Hierzu ift ein Termin auf Freitag, den 16. Aungust 1889, Vor⸗ mittags 11 Uhr, im Bürean der unterzeichneten Direktion anberaumt. Lieferungzluftige wollen ihre Angebote frei und mit der Aufschrifi . Verdingung auf Talg! bis zum Beginn des Termins bierber einreichen. Bedingungen und Mufterangebote liegen im diesseitigen Büreau aus, können auch gegen Schreibgebühren abschriftlich bejogen werden. e⸗ dingungegemäß sind Proben mindeftens 8 Tage vor dem in, ui bis zum 8. Auguft er., portofrei * den 27. Juli 1889

den . 1 . stönigliche Direktion der Gewehrfabrik.

25509 Bekanntmachung.

ĩ Die Lieferung des muthmaßlich 1 500 000 Kg oder Wo Etr. betragenden Bedarfs an Epeise⸗Kar⸗ toffeln für die Arbeiter Baracken der serlichen Kanal ⸗Kommission soll für die Zeit vom 1. Oktober 1889 bis ultimo tember 1890 in öffentlicher Verdingung vergeben werden. Die Verdingungs⸗ Unterlagen können von uns . portofreie Ein sendung von 1 Æ nicht durch Nachnahme oder Einsendung von Briefmarken bezogen werden, auch 34 dieselben in unserm Bureau, Mubliug⸗ zur Einsicht aus. Angebote werden zu⸗ en

. . die . m n ieferung, e. auf ae gen ie, nee mehrerer bestimmt

anzugebender Bara Die r welche den Bedingungen fũr die

Bewerbung um Liejerungen genau entsprechen müssen, sind mit der Aufschrift: Angebot für die Lieferung don Sxeise⸗ Kartoffeln verseben bis Dienstag, den 27. Auguft d. IS., Vm. 11 Ützr, an ung ein- zusenden und werden alsdann in Gegenwart der etwa erschienenen Bieter eröffnet werden. Für die Frtheilung des Zuschlages wird eine Frist von 3 Wochen vorbebalten.

Kiel, den 1. August 18589.

saiserliche Kanal · Ktommisfion.

4) Verloosung, Zinszahlung ꝛe. von öffentlichen Papieren.

25507] Se kauntmachung,

betreffend die K,onvertirung der 404 Berliner Stadt Obligationen und AUnleihescheine, nämlich:

1 . d. d. Berlin, den 11. Juni

2) der Anleibescheine d. d. Berlin, den 15. Ja⸗ nuar 1875,

3) der Anleihescheine 4. 4. Berlin, den 15. Sey⸗ tember 1876,

4 r hbeschete d. d. Berlin, den 15. August

12 3) der Anleibescheine d. d. Berlin, den 1. Okto- ber 1882.

Bis zum Ablaufe der von uns in Gemäßheit unserer Bekanntmachung vom 15. Juni gestellten Konvertirurgsfrist bis jum 1. August d. J. sind von dem Gesammtbetrage der jur Konvertirung auf⸗ gerufenen rund 125 Millionen Mark Obligationen und Anleihescheine rund 1177 Millionen Mark zur Konvertirung angemeldet, so daß nur noch ein Be— trag von rund 5 Millionen Mark ausftebt.

Mit Rücksicht darauf, daß nach Inbalt zablreicher uns vorliegender Gesuche rielfach Inhaber don Stadt Obligationen und Anleibecheinen bat fachlich durch unüberwindliche Hin derniffe, fei es durch Kranf⸗ beit, Aufenthalt im Auslande, auswärtigen Wohnsitz und dergl. außer Stande waren, die Anmeldungẽs⸗ frist bis zum 1. August d. J. stritte inne zu halten, wollen wir ausnabmzweise unfer Fonvertirungs⸗ Bureau im Berliner Rathbause Eingang Jüden⸗ straße rarterre links, Zimmer 5 und 5. noch am

16. und 17. August dieses Jahres, von 11 Uhr Bormittags bis 3 Uhr Nachmit tags, zu dem Zwecke geöffnet halten, während dieser Zeit nachträglich noch Anträge auf Konver— tirung unter den in unseren früberen Bekannt— machungen enthaltenen Bedingungen entgegen zu nehmen.

Ausdrücklich bemerken wir, daß eine weitere Ber— längerung der Anmeldefrist nicht stattfndet.

Formulare zu den einzureichenden AnnabmeEr—⸗ klärungen nebst den Verjeichniffen können bereits dorber im Finanz Bureau auf dem Rathbause, eine Trer pe hoch, Zimmer 37, unentgeltlich in Empfang genommen werden, da das Konvertirungs. Bureau in der Zwischenzeit geschloen ist.

Berlin, den 7. August 1839.

Magistrat hiefiger Königlicher Gaupt · und Residenzftadt. v. Forckenbeck.

(25375 6 der Flensburger Stadtanleihe.

Auf Grund Allerbsöchsten Erkaffes vom 25. April d. J. werden hiedurch die noch im Umlauf befmnd⸗ lichen Anleibescheine der Stadt Flensburg, zu deren Ausgabe im ursprünglichen Betrage von So0 6906 M, beiiehungzweise 2 250 C00 M die Stadt auf Grund der Allerböchsten Privilegien vom 7. Juli 1885 und 2s. November 1383 ermächtigt war, den Inbabern jur Rückzahlung am 2. Januar 1896 gekärdigt. Den Inbabern der kienach gekündizten Anleibe sceine wird indes an Stelle der Baareinlöfung die Umwandlung in dreieinhalbprocentige Anleihe scheine, deren Zintlauf mit dem Anfang des Jabres 18980 beginnt, al pari angeboten, und baben die⸗ jenigen, welche die Umwandlung wünschen, folches in der Zeit vom 15. —31. August d. J. bei der Vereinsbank in Hauburg oder der Flensburger 1 in Flensburg anzumelden, lauch zum

weck der Abftempelung die Anleibefcheine mit einem arithmetisch geordneten Nummernverzeichniß in doppelter Ausfertigung unter Beifügung der insscheine 9 und 10 (der I. Reibe) der Anleihe⸗ Heine J. Ausgabe nebst Anweisungen und der An weisungen der Anleibescheine II. Ausgabe bei einer der genannten Banken einzureichen. r

Das eine Nummernverzeichniß wird, mit Emvfangs⸗· bescheinigung uber Zinsscheine und Anweisung ver⸗ seben, den Einlieferern sofort wieder eingehãndigt und, dient jut späteren Abbebung der neuen Hins⸗ scheinbsgen nebft Anweisrng nach deren Fertigftellung. Die Anleibescheine selbst werden gleich in abge— stempelter Form jurũckgegeben. . .

Von densenigen Inhabern der städtischen Anleibe⸗ scheine, welche innerhalb der obenangegebenen Frist die Anleibescheine nicht eingereicht baben, wird ange⸗ nommen, daß sie die Bagreinlösung der Zinsberak⸗ setzung vorziehen. Der Nennbetrag dieser zur Ab⸗ stempelung nicht eingereichten Anleihescheine kann dom 2. Jannar 18850 ab gegen Rüggabe der Anleihescheine nebft den Zinsscheinen und Anweisung bei der Vereinsbank in Hamburg oder der Flensburger Privatbank in Flensburg baar in Empfang genommen werden.

Für fehlende Zinsscheine wird der Betrag der Zinsen vom Kapitalbetrage der Anleibescheine gekürzt.

Dig Verzinsung der nicht auf 345 c/o abge stempel ten Anleibescheine böͤrt mit dem Schlusse des Jahres 1889 auf. ;

Flensburg, den 20. Juni 1889.

Der Magiftrat. W. To os bův.

125411 B 3 Mit Being auf die Veröffentlichungen vom N. und 31. Mai d. J. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Termine zur Abftempelung der auf den Zinsfuß von 35 Prozent herab- ö Obli . der en . von ö nnd „18984 6100 * 4 zum 1. September d. J. verlängert worden

Köln, den 3. Auguft 1839. Der Ober · Snrgermeister. J. V.: Der Beigeordneie:

Pelm an.