1889 / 201 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Aug 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Roggens, während mit. Weizen auf neu angebauten Stellen geringere Ergebnisse erzielt worden sind. Bas Sommer⸗ etreide ist auf vielen Stellen noch nicht geerntet und die Berichte lauten etwas verschieden. Im Norden ist auf eine sehr gute Ernte jn hoffen, wenn diese Gegend von Nachtfrösten verschont bleibt; im mittleren Schweden ist auf eine Durchschnittsernte zu rechnen. Die Wurzelfrüchte stehen überall vorzüglich.

Sanitäts⸗, Veterinär und Ouarautanewe sen.

Australien.

Laut Bekanntmachung des Kolonial⸗Sekretärs für West ˖Australien vom II. Juni 1889 ist die für alle aus Endeh auf der Insel 3. in Niederländisch⸗ Indien nach West ⸗Australien kommenden Schiffe bestehende Quarantäne aufgehoben worden. (Vergl. . Reichs Anzeiger Nr. 152 vom 29. Juni 1889.)

Verkehrs ⸗Anstalten.

Hamburg, 23. August. (W. T. B) . Der Schnell- dampfer . Eolumbia“ ist heute Nachmittag 3 Uhr von Southampton abgegangen. ö.

23. August. (W. T. B.) Der Postdampfer „Albingia“ der Hamburg Amerikanischen Packet fahrt · Aktien: Gesell⸗ sch . von Hamburg kommend, gestern in Sankt Thomas eingetroffen. ;

London, 24. August. (W. T. B.) Der Union Dampfer „Tartar“ ist gestern von Southampton auf der Ausreise

abgegangen. Theater und Mufik.

Berliner Theater.

Das neue Spieljahr beginnt am Sonnabend, den 31. d. M., mit der ersten Auffübrung von Shakespeare's „Coriolan“. Mebrere der neu engagirten Mitglieder werden schon an dielem Fröffnungsabend Gelegenheit haben, in größeren Rollen zu debütiren Von den mancherlei Veränderungen, die im Interesse und zur Be⸗ quemlichkeit des Publikums während der Ferien vorgenommen wur⸗ den, verdient besonders die auf beiden Seiten der Bühne erfolgte Hinausrückung des Prosceniums erwähnt zu werden; durch die hiermit erreichte Vergrößerung des Sebfeldes ist auch den Insassen der Seitenlogen ein, guter Ueber⸗ blick über die gesammte Scene ermöglicht. Wie im Vorjahre, ist auch diesmal der dreitägige Billet Vorverkauf eingerichtet, sodaß die Billets zur Eröffnung vorstellung am Sonnabend von Donnerstag, den 29. d. M. ab an der Kasse des Berliner Theaters in Empfang genommen werden können.

Wallner Theater.

Durch die Erkrankung eines neuengagirten Mitgliedes, des Frl. Ulrich, ist die auf heute angesetzte Aufführung der Madame Ronivard? unmöglich geworden und wird daher die neue Saison mit dem lustigen Schwank „Fifi eingeleitet.

Friedrich ⸗Wilhelmstädtisches Theater.

Die Proben zu der Zumpe'schen Novität Karin‘ sind in vollem . Direktor Fritzsche leitet sie persönlich. Bis zur ersten Vorstellung dieses Werkes sollen noch die beliebtesten Repertoire Operetten zur Aufführung gelangen, zunächst am Montag) „Girofls⸗ Girofla“ und dann die „Fledermaus“.

Residenz Theater. .

Das Residenz⸗ Theater öffnet seine Pforten nächsten Sonnabend, den 31. d. mit dem Pariser Sittendrama Fernande '. Das bewährte Ensemble dieser Bühne, bestehend auß den Damen Bertens, Kronau, Fischer, von Pecellni und Zipfer und den Hrrn. Brandt, Pansa, Pagoy, Reus und Lessing, ist durch folgende Neu Engagements verstärkt worden: 1) Damen: Marie Frauendorfer, Erna Grunert, Sascha Ungar, Margarethe von Kaniß, Clara Wenk (vom Wallner⸗Theater), Helene Schüle (reengagirt. Eugenie Blanden, Blum. Wallv Wilke, Regine Waller 9. A. m.; 2) Herren; Josef Jarns, Heinr. Franker Richard Kirsch, Julius Seidler, Aler Leblus und Hermann Pichler. Ein Theil der neuengagirten Mitglieder wird bereits in „Fernande“ Gelegen⸗ heit erhalten, sich bei dem Publikum des Residenz Theaters einzu⸗ führen. Dieses Stück, welches seinerzeit die Aera der Erfolge der Sardou'schen Dramen eröffnete, wird vom Direktor Lautenburg per⸗ sönlich mit Sorgfalt in Scene gesetzt.

. Kroll,s Theater.

Hr. Heinrich Bötel nimmt morgen Abschied, Sgr. Fransees co Andrade, der gefeierte Bariton, singt am Dienstag noch einmal den Renato im Maskenball. Ferner ist noch ein den Berlinern be⸗ kannter Gast zu erwarten, nämlich Frl. Minnie Hauck, welche in der „Regimentstochter debütiren wird. Am Montag findet die

am

erste Nenaufführung von Rossint's Othello“ statt. Die Oper ist feit 15376 hier nicht gegeben worden. An der interessanten Aufführung ,. sich in den Hauptvartien Fr. Hadinger . Hr. Vikmar (Jago), Hr. Schlaffenberg aus Prag in der Titelrolle und Hr. Gerhartz als Rodrigo.

In unferem geftrigen Referat war irrthümlich der Ntame Döppler zu lesen; es muß heißen Fr. Köppler. . Belle Allignee⸗ Theater.

Morgen Abend findet die erste Aufführung eines neuen dreiaktigen Schwanke: Dämon Schwiegermutter‘, von Julius Horst, statt. Bie fiändige Garten Kapelle ist jetzt von der Direttion bedeutend verstãrkt und diefes nunmehr 36 Mann zählende Musikcorps in schmucke Uniformen gekleidet worden. Die russische Sänger⸗ und Tärzer⸗Gesellschaft Jwanow“ tritt morgen zum letzten Male auf.

Mannigfaltiges.

Der Vorstand der Deutschen Allgemeinen Ausstellung für Unfall⸗ verhülung war Seitens des Staatssekretärs des Innern, Staats Ministers von Boetticher, kürzlich verständigt worden, daß es die Ab. ficht der Reichs verwaltung ist, die Kon kurrenzentwürfe für das Kaiser⸗Wilhelm⸗National⸗-Denkmal in den Räumen det Ausstellungspalastes am Lehrter Bahnhof zur n, zu bringen. Diefe umfangreiche und sicherlich sehr interessante Ausstellung wird nunmehr im Laufe des Monats September vor sich gehen. Schon jetzt treffen die Entwürfe in großer Zahl ein und werden in den am südöstlichen Ende des Haupt Ausstellungsgebaäudes befindlichen Sälen placirt werden.

Dresden, 19 August. Aus amtlichen Quellen geht dem „Dresdner Journal! bezüglich der sogenannten Morgenstern'schen Erbschafte Folgendes zur Veröffentlichung zu;

„Bereits seit Anfang dieses Jahrhunderts sind, anläßlich zabl⸗ reicher Gesuche von Erbprätendenten, wiederholt amtliche Nach⸗ sorfchungen in den Niederlanden und deren Kolonien über den Nachlaß eines aus Sachsen gebürtigen angeblich 17348 verstorbenen holländifchen Schiffskapitäns Johann Christoyh Morgenstern angestellt worden. Diese Nachforschungen sind gänzlich er= folglos geblieben, insofern sich niemals eine Spur eines solchen Nachlasfes hat ermitteln las en. Die amtlich noch in den letzten Fahren eingezogenen Erkundigungen kaben weiter ergeben, daß die insbefondere in' den Jahren 1837 und 1854 in niederländischen Zeitungen veröffentlichten, in deutsche Zeitungen, über Jegangenen, in amtliche Form gekleideten Aufrufe an die Erb- berechtigten zur Geltendmachung ihrer Anspruͤche an dem angeblich „6 Tonnen Goldes“ betragenden Morgenstern'schen Nachlasse einen amtlichen Ürfprung nicht gehabt baben, vielmehr vermuthlich in eigennütziger Absicht von Privatpersonen verbreitet worden sind, über welche Näheres nicht mehr hat ermittelt werden können. Gleiches gilt von Urkunden und sonstigen Papieren, welche, unrechtmäßiger Weise in amtlicher Form, von dem Vorhandensein eines solchen Nachlasses handeln und sich noch in den Händen von Erbprätendenten befinden mögen. Uebrigens steht auch fest, daß der Geltendmachung von Erb⸗ ansprüchen, selbst wenn solche früher begründet gewesen wären, der Umstand entgegenstehen würde, daß solche Ansprüche nach nieder⸗ ländischem Rechte regelmäßig in dreißig Jahren veriähren.“

Brem en, 23. August. (W. T. B) Die Rettungsstation Am rum telegraphirt vom 22. August: Von dem auf Knie sand geftrandeten englischen Schuner ‚Persian“‘ Kapitän Cookley und 6 Personen durch das Rettungsboot Chemnitz' gerettet.

Metz. 19. August. Die bereits erwähnte Einweihung des bei Amanweiler ganz in der Nähe der französischen Grenze ge⸗ legenen neuerrichteten Garde⸗ Schützen ˖ Denkmals gestaltete sich, der Schles. is zufolge, zu einer erhebenden Feier. Zu der- selben hatten sich ehemalige au, . des Garde · Schutzen · Bataillons, welches an den Kämpfen bei Amanweiler St. Privat einen hervor⸗ ragenden Antheil genommen hat, in großer Zahl eingefunden. Das Bataillon selbst war durch eine aus einem Hauptmann, einem Lieutenant, einem Feldwebel und zwei Sergeanten zu⸗ fammengefetzte Abordnung, die Behörden von Metz durch den Gou⸗ verneur, den Kommandanten, den Bezirks ⸗Präsidenten, den Bürger meifter und den Kreisdirektor vertreten; außerdem wohnten viele Offiziere der preußischen, bayerischen und sächsischen Garnison von Metz der Feier bei. Auch der Kommandant von Koblenz, General⸗ Lieutenant von Gölieu, hatte sich eingefunden. Das Denkmal erbebt sich an der Stelle, wo das Garde⸗Schützen⸗Bataillon am 18. August 1570 mit großem Erfolge in den Kampf eingriff, dabei aber die entfetzlichsten Verluste erlitt. Wie die am Denkmal angebrachten Inschriften besagen, verlor das Bataillon an jenem blutigen Tage nicht weniger als 11 Offiziere, 15 Unteroffiziere und

144 Gefreite und Schützen durch den Tod, während weitere 9 Off. ziere, 18 Unteroffisiere und 250 Gefreite und Schüßen mehr oder weniger schwere Verwundungen erlitten. Das in edlen Formen ge. haltene, weithin sichtbare Denkmal besteht aus einem vie an So del der eine Säule aus schwarzem Marmor mit fliegendem Adler trägt. Die Eröffnung der Feier erfolgte durch den katholischen Militär. farrer, der fich in warmen Worten über den Text verbreitete: Unsere kife ist im Herrn. Nachdem sodann der Präsident des Metzer egervereins einen Rückblick auf die Entstehung des Denkmals ge geben hatte, ergriff der Gouverneur von Metz dag Wort und ermahnte in kräftigen Worten zur Treue und Vaterlandsliebe und schloß mit einem Hoch auf den Kaiser. Während die Musik die Melodie des Heil Hir im Siegerkranz⸗ anstimmte, fiel die Hülle des Denkmals. Den Abschluß der Feier bildete eine längere Ansprache des Protestan⸗ tischen Müitär-⸗Pfarrers, worauf im Namen der Stadt Metz, deg Gardevereirg, des Metzer Krieger. und des Kampfgenossen vereins u. A. prächtige Kränze am Fuße des Denkmals niedergelegt wurden.

London, 21. August. Ueber eine Bootfahrt von Kopen bagen nach London schreibt man der „Frkf. Ztg.: Auf der Themse herrschte gestern nicht geringe Aufregung in Folge der An⸗ kunft eines dänischen Kapitäns, Namens Alsen, der in einem kleinen Boot aus Kopenhagen anlangte. Sein Fahrzeug ist 15 Fuß lang und 4 Fuß breit, hat eine Art Verdeck, um die Gefahr, durch die Wellen gefüllt zu werden, zu vermindern, und führt ein kleines Segel. Kapitän Alfen fuhr vor 14 Tagen aus Kopenhagen ab, in der Absicht, nach Hull zu . Erst ging die Fahrt ganz flott von Statten; dann trieben widrige Winde ihn aus seinem Kurs, und Alsen wurde schlassig, seinen Kurt nach London zu nehmen, was natürlich mit großer Ge⸗ fabr verbunden war, da er ganz allein war. Auch hier schlugen widrige Winde ihn aus seinem Kurs; auch gingen ihm die Lebensmittel aus und die Müdigkeit übermannte ihn, da er bei Nacht scharf auslugen mußte und nur zuweilen den Tag über etwag Schlaf erhaschen konnte. Der Dampfer . Surmiera“, der auf der . nach Rotterdam wat, lieferte ihm Proviant, und der Kapitän suchte ihn zu bewegen, an Bord zu kommen und von seinem wagbalsigen Unterfangen abzustehen. Aber der Däne ließ sich nicht überreden und setzte seine Fahrt fort. Er langte gestern in Millwall an, und die Mairosen in den Docks, besonders Fie Seeleute auf den skandinavischen Schiffen, bereiteten ihm einen begeisterten Empfang. Kapitän Alsen wird ein paar Tage ausruhen und dann in derselben Weise nach Kopenhagen zurückkehren.

London, 23. August. (W. T. B) Den Strik enden in den Docks haben sich 4000 Schiffsauslader angeschlossen. Tausende von Fahrzeugen können in Folge des Ausstandes nicht ab⸗ fahren. Die Ordnung ist bisher nicht gestört worden; die Umgebun gen der Docks werden von starken Trupps reitender Polizei durch zogen.

Granada, 17. August. Der Köln. Ztg.“ wird geschrieben: Nachdem seit einigen Tagen bereits eine i n n, drückende Schwüle geherrscht batte, bedeckte sich gestern Abend der Himmel mit schweren Wolken und der erste Regen fiel herab, allzufrüh für das Mittelmeerklima. Bei einem kaum bemerkbaren Luftzuge aus West entstand plötzlich gegen 114 Uhr Morgens ein seltsames Getöse, wie es etwa die Flugbabn eines schweren Ge⸗ schosses verursacht. Immer heftiger und heftiger schwoll es his zum donnergleichen Krachen, und da jagte es schon daher: ein Orkan von unwiderstehlicher Gewalt; Ziegel und Fensterscheiben rasselten wie die zahllofen Blätter durch die Luft; Bäume von 2 und 3 Fuß Durchmesser wurden im ersten Anprall entwurzelt und Haufen gewaltiger Aeste, wirbelten durch die Straßen. Der herrliche Wald der Alhambra, die Zierde Granada, liegt in Folge des Orkans zum Drittel entwurzelt zu Boden, der Rest ist derartig zugerichtet, daß viele Jahre dazu ge⸗ hören werden, um den Schaden zu ergänzen. Zum großen Glück ist in den alten Palästen lein Schaden angerichtet. Von den öffentlichen Gebäuden haf der Bau für die Stiergefechte (plaza de toros) am meisten gelitten. Der ganze Oberbau des Amphitheaters, dessen eiserne Säulen in mächtigen Steinblöcken verankert waren, wurde abgehoben und über Arena und Zuschauerraum geworfen; 4 bis 5 em starke Cisenstangen wurden wie Jwirnfäden zerrissen und die vielleitzt 5 em starken Säulen ringsum obne Ausnahme mit ihren Veranle⸗= rungen aus dem Mauerwerk gehoben und umgestürzt. Die Richtung des Wirbelsturmes war ungefähr von Süd nach Nord, seine Dauer eiwa 55 Minuten; das Barometer schwankte in dieser Zeit sprung⸗ weise um etwa 11 Millimeter.

Island. Zufolge Mittheilungen von Of io rd auf dem Nord lande, vom 1. August, ist, wie die Kieler Ztg.“ meldet, das Wetter auch dort ungewöhnlich milde gewesen; das Polareis, welches in beiden vorhergehenden Jahren für das Nordland ein so unangenehmer Gast gewefen, ist in diesem Jahre ausgeblieben.

Dentsches Reich.

Be stände an Zucker in den Zudeerfabriken, Raffinerien und amtlichen Niederlagen des deutschen Zollgebiets am 31. Juli 1889.

zum Deutschen Reichs⸗Anz

M 2Ol.

J. Rohzucker und Farine.

Erste Beilage

Berlin, Sonnabend, den 4. August

IHI. Außerdem: Unverzollter aus ländischer

Zucker.

IH. Raffinirte und Konsumzucker (mit Ausschluß der Farine).

Bezeichnung 1) Rohzucker.

der Lager stättenmy.

b. Nach⸗ produkte vom dritten Produkt ab.

a. erstes und zweites Produkt.

Spalte 2,

1) Zucker der höchsten Vergütungsklasse nach §. 6 b des Gesetzes vom; ich si einschließlich der vom Bundesrath dieser Klasse zugewiesenen Zucker.

2) Sonstige raffinirte und Konsumzusker,

zur zweiten Vergütungsklasse

nach §. 6e des Geseßes vom 9. Juli 1887 gehörig.

27) Raffi⸗ nirte Zucker

aller Art.

Zu⸗

sammen

3, H.

5. 6. 2

—— ———— ———

Wetterbericht vom 24. August,

Morgens 8 Uhr.

Stationen. Wetter.

Bar. auf 0 Gr u. d. Meeres sp red. in Millim Tempe atur in o Celsins

758 76d

wolkig wolkig bedeckt Dunst halb bed. bedeckt bedeckt heiter

halb bed. bedeckt wolkig wolkig bedeckt) bedeckt bedeckt halb bed.

halb bed. wolkig Regen wolkig Regen?) bedeckt bedeckt bedeckt Regen bedeckt wgl kenlos Regen)

Mullaghmore Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. Stockholm.

aparanda.

t. Petersbrg. Moskau ...

Cork, Queens · town... Cherbourg. elder .... . amburg .. winemünde Neufahrwasser Memel

Paris.... Münster ... Karlsruhe.. Wiesbaden München.. Chemnitz .. Berlin ... Wien .... Breslau. Ile d' Aix. . Nizza .... Triest ....

1) Abends Wetterleuchten und etwas Regen. ) Nachts Regen 9) Nachts Gewitter.

Uebersicht der Witterung.

Das gestern erwähnte. Minimum ist nach Nord · Skandinavien fortgeschritten, während ein anderes Minimum über Italien erschienen ist, welches nord⸗ oftwärtg fortzuschreiten scheint. Bei meist schwacher südwestlicher Luftströmung ist das Wetter in Central⸗ Eurgpa kühl und veränderlich; vielfach ist Regen gefallen, in Friedrichs baven 7 mm; Skudesnäs

752

22222 & ESS S C d S & 83 Dr do de do

760

760 761 757 754 758 759 760 760

763 759 762 761 762 761 760 758 760 767 W 56 NO 756 O 1

T de Ser = do d del L = . e e 0 , r . ee.

** SS

8.

meldet 28 mm Regen. In Oesterreich fanden Nachts mehrfach Gewitter statt. Dentsche Seewarte.

imm , Theater ⸗Anzeigen.

Tessing - Theater. Sonntag: Die Ver⸗

mählten. Lustspiel in 3 Aufzügen von Adolf Wilbrandt. Montag; Der Fall Clemenceau. Schauspiel in 8. Aufzügen von A. Dumas und A. d' Artois. Dienstag: Die Vermählten. Lustspiel in 3 Aufzügen von Adolf Wilbrandt. Aafang 71 Uhr.

Wallner Theater. Sonntag: Fifi. Schwank

in 4 Akten von Meilhae und Halevy. Montag: Dieselbe Vorstellung.

Vicloria- Theater. Sonntag: Stanley in

Afrika. Zeitgemälde in 11 Bildern von Alex. Moszkowski und Rich. Nathanson. Musik von *. 1 . Ballet von C. Severini. Anfang r. Montag: Dieselbe Vorstellung.

Friedrich Wilhelmstãdtisches Theater.

Sonntag: Der Mikado, oder: Ein Tag in Titipu. Burleske Operette in 2 Akten von W. S. Gilbert. Deutsch von J. Fritzsche. Musik von A. Sullivan.

Im prachtvollen Park um 45 Uhr: Großes Elite · Doppel · Concert. Auftreten erster Gesangs⸗ Virtuosen und des Ballets. Anfang der Vorstellung

7 Uhr.

Montag: Im Theater: Girofls⸗Girofla. Im prachtvollen Park: Großes Elite⸗Doppel Foncert. Das Musikcorps des Eisenbaha⸗Regi⸗ ments. Auftreten der Wiener Liedersängerin „Die lustige Mirzl! (Marie Koblassa). Auftreten des schwedisch⸗deutschen Damen ⸗Terzetts Felicitas. Auf treten der Gesangs⸗Künstler.

Kroll's Theater. Sonntag: Letztes Gastspiel

von Heinrich Bötel. Der Postillon von Lonjn⸗ mean. (Chapelou und St. Phar: Hr. Bötel )

Montag: Zum 1. Male: Othello. Oper in 3 Akten von Rossini. (Othello: Hr. Schlaffenberg, als Gast)

Dienstag: Gastspiel des Sgr. Francesco d' Andrade. Ein Maskenball.

Täglich: Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter elektr. Beleuchtung des Sommergartens, großes Doppel · Concert. Anfang Sonntag 4, an den Wochentagen z Uhr, der Vor⸗ stellungen 7 Uhr.

Velle - Alliance Theater. Sonntag: Zum 1. Male: Dämon Schwiegermutter. Schwank in 3 Akten von Julius Horst.

Im herrlichen Sommergarten: Großes Garten⸗ Concert. Auftreten sammtlicher Spezialitäten. Brillante Illumination des ganzen Garten ⸗Etablisse⸗ mentgz. nfang des Concerts 45 Uhr. Anfang des Theaters 7 Uhr.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Im herrlichen Sommergarten: Großes Garten⸗ Concert. Auftreten saͤmmtlicher Spezialitäten.

Central · Theater. Direktion: Emil Thomas. Sonntag; Zum 11. Male. Leichtes Blut. Gefangsposse in 4 Akten von W. Mannstiädt. Musik von G. Steffens. In Seene gesetzt vom Direktor Emil Thomag. Anfang 74 Uhr.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Adolph Ernst⸗ Theater. Dresdenerstraße 72.

Sonntag: Zum 4. Male: Flotte Weiber. Gesangsposse in 4 Akten von Leon Treptow. Couplets von Gustav Görß. Musik von Franz Roth. Anfang 71 Uhr.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Arania, Austalt für volkzth. Naturkunde.

Sonntag: Von der Erde bis zum Monde. Montag: Dieselbe Vorstellung.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Sophie Ebell mit Hrn. Dr. phil. G. Lahmann (Nen · Ruppin = Berlin). S. Fr]. Hedwig Reetz mit Hrn. Professor Gustav Windisch

(Großtabarz = Boston). Frl. Ilona Reiche mit Hrn. Archilekten Willy Kuppert (Budapest, Fri. Margarethe Lampe mit Hrn. Rechtsanwalt Br. Johannes Junck (Leipzig). Frl. Klementine von Pagen mit Hrn. Affessor Dr. Gerhaid (Leipzig).

Verehelicht: Hr. Amtsrichter Hugo Meß 6. Eise Sauberzweig (Gräß). Pr. Gymmnasial ehrer Br. Tlemens Wichmann mit Frl. Johann Vuänewinkel (fen). Hr. Referendar Othh Thoma mit Frl. Katharina Pantell (Stettin). Br. Eduard Schmidt mit Fri. Martha. Fiant Tagos j. Westafritah. Hr. Lieut. Alexander Haase mit Frl. Anna Schotte (Berlin.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Gustav Derlien (Berlin = Hrn. Dr. Gocz (Danzig) Hm. Hauptmann Frhr. von Seckendorff Konstan) . . Stadtbaumeister Schiller (lingen. =

rn. Franz Höffer ,, Hrn. Ritter

gutgbesitzer Karl von Stutterheim (Breslau).

rn. Vürgermeister Stabenom (Bensberg). .

rn. Karl Müller (Hameln). Gine Tochter: rn. Karl Scheefer (Berlin).

Gestor ben: Hrn. Gerichtssekretär Schuster goth Mila (Berlin). 9e Kreissekretůr a. . Christian Puchmůller , Ft Rofa Sawatzly. geb. Köhler (Riesenburg;

Hr. Rnterguthbesshzer Theodor Ladewig .

dorf). Hr. . Alfred von Wathcs

(Haus Dalbke in Westf.). Frau Gerne tin

pon Veltheim, geb. Freiin von Vincke (Hrn

schweig). Frau Lulse Dollinger, geb,

Sohn Karl (Tubingen). Hrn. Wil belm

mann Sohn Hans (Danzi hen 7

Fabricius, geb. Rusche 9 agdeburg) Vi.

Vir. Pr. Wittenbaus Tochter Klara (Rheydt

Frn. de Jonge Sohn Fri (Neufahrwasser).

,

Redacteur: J. V.: Dr. H. Klee.

Berlin: Verlag der Expedition (Scholy.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Ie n AÄnstalt, Berlin Su., Wilhelmftraße Nr. z

Vier Beilagen seinschließlich Börsen · Beilage).

befugt, den Vertreter zu bestellen.

Ablaufs dersesben,

I) Rübenzuckerfabriken. 17 653 h 214

I) Zuckerraffinerien und Nielasse⸗ ntzuckerungganstalten ohne Rüben ·

verarbeitung... 14054

40 252

Mengen von 100 kg netto.

64 269 49 351 26 149

62 606 22211 49 401

Summe 1 und 2. 57 805 15 268

T F 5 . , m ; 2

3) Oeffentliche Niederlagen für unver⸗ zollte Gegenstãndev . c) Privatniederlagen unter amtlichem itverschluß .... ;

21 289 82 98 937 23 gba

2415 12374

1931 234 45 439 10346

21 371

122 901 94676

Summe 3 und 4 120 2265 24 046

m TF dps FR S5 NTS

Summẽ TVs 7 Ts ii TD o DJ FI

TFT 33d 57s SD DV FR T5 TTS

bl4 301 36 015 33 036

Dagegen Bestand am 31. Juli 1888

) Zahl der betheiligten Rübenzuckerfabriken: 150; Raffinerien und Melasse⸗Entzuckerungsanstalten: 52; öffentlichen Niederlagen: 24

Privatniederlagen: 84. Berlin, im August 1889.

Kaiserliches Statistisches Amt. 3 In Vertretung: von Scheel.

. . *

Verordnung,

betreffend das Bergwesen im südwestafrikanischen . Schutz gebiet. ef sch

Vom 15. August 1889.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf Grund des . 1 und des 5. 3 Ziffer 2 und 3 des Gesetzes, betreffend die ö. der deutschen Schutzgebiete (Reichs⸗ Gesetzbl. 1388 S. 75), im Namen des Reichs, was folgt:

I. Einleitende Bestimmungen.

Gegenstände des Bergbaues. §. 1. Die Aufsuchung und Gewinnung folgender Mineralien, nämlich:

1) Edelsteine, .

2 Edelmetalle (Gold. Silber, Platin) und andere Metalle, ,,. oder als Erze,

3) Mineralien, welche wegen ihres Gehaltes an Schwefel oder zur Darstellung von Alaun, Vitriol und Salpeter verwendbar sind,

4) Graphit,

5) Bitumen in festem und flüssigem Zustande,

unterliegt innerhalb des füdwestafrikanischen Schutzgebietes den Vor⸗ schriften dieser Verordnung.

Bestellung von , im Schutzgebiet.

i alle die Erwerbung und die Ausübung des Bergwerks eigenthums betreffenden Angelegenheiten müssen Personen, welche nicht in dem ö ihren Wohnsitz oder Aufenthalt haben, einen im Sag e ich dauernd aufhaltenden Vertreter bestellen und denselben der Vergbehörde bezeichnen. J Daß Gleiche gilt für Gesellschaften, welche im Schutzgebiet nicht ihren Sitz baben, und für Mitbetheiligte, welche nicht eine Gesellschaft bilden, deren Vertretung gesetzlich geregelt ist. .

Wird diefe Verpflichtung nicht erfüllt, so ist die Bergbehörde

Il. Vom Schürfen. Das Schürfen. ) Schürfgebiet.

Die Aufsuchung der im S. 1 bezeichneten Mineralien as Schürfen) ist nur in denjenigen Theilen des Schutzgebietes gestattet, welche von der Bebörde durch öffentliche Bekanntmachung für den Bergbau eröffnet werden (öffentliche Schuͤrfgebiete).

,.

Wer schürfen will, hat bei der Berghehörde um Ertheilung der Erlaubniß nachzusuchen. Die Schürferlaubniß wird für die Dauer von sechs Monaten ertheilt. Fär dieselbe ist monatlich von der Er⸗ theilung ab im Voraus eine Gebühr von fünf Mark zu entrichten. Wird die Gebähr nicht bei der Fälligkeit gezahlt, so ist die Schürf⸗ erlaubniß erloschen.

Su eftglster.

1 * 1

Für jedes öffentliche Schürfgebiet wird von der Bergbehörde ein Schürfreglsier geführt. In dasselbe ist einzutragen: I) das Datum der Frtheilung der Schürferlaubniß sowie des

R der Name des Berechtigten und dessen etwaige Rechts- nachfolger,

3. dag Erlöschen der Schürferlaubniß. Die Eintragung ist unter fortlaufender Nummer nach der Zeit⸗ der Ertheilung zu bewirken. Ueber die Ertheilung der Schürferlaubniß wird dem Berechtigten ein Schuͤrfschein ausgefertigt

Die Ginficht des Schuͤrfregisters steht Jedermann frei.

S. 6. Die Schürferlaubniß ist übertragbar. Der Uebergang derselben wird durch , Schürfregister r*, Für die Ein⸗ tragung ist eine befondere Gebühr von zehn Mark zu entrichten.

folge

bd4 2652 3651 184 73 254 122 11357

Rechte des J

Die Schürferlaubniß giebt dem Inhaber das Recht, in dem öffentlichen Schürfgebiet, für welches sie ertheilt ist, auf einer von ihm zu wählenden kreisförmigen Fläche von zwei Kilometer Durch- messer zu schürfen und dabei Andere von dem Schürfen auf dieser

läche auszuschließen. Vor Beginn der Schürfarbeiten hat der

chürfer die von ihm n n , durch ein im Mittel punkt derfelben aufgestelltes Merkmal zu bezeichnen, auf welchem sein Rame und die Regifternummer seiner Schürferlaubniß anzugeben sind. Das Merkmal muß mindestens zwei Kilometer von dem Merkmal des nächsten Schürfkreises entfernt sein.

36 Der Schürfer ist berechtigt, den von ihm gewählten Schürfkreis zu wechseln. Das neue Schürfmerkmal darf nicht aufgestellt werden, bevor das frühere Schürfmerkmal entfernt ist.

Verbot des ö

Auf öffentlichen Plätzen, Wegen, Straßen und Friedhöfen darf nicht geschürft werden.

Auf anderen Grundstücken ist das Schürfen unstatthaft, wenn nach der Entscheidung der Bergbehörde überwiegende Gründe des

allgemeinen Interesses eutgegenf e

Unter Gebäuden und in einem Umkreise um dieselben bis zu fünfzig Meter sowie in eingefriedigten Bodenflächen darf nur geschürft werden, wenn der Eigenthüͤmer seine Genehmigung dazu ertheilt hat.

Nebenrechte 36 Schürfers.

Der Schürfer ist berechtigt, während der Dauer seiner Schürf⸗ erlaubniß nach Anweifung der Bergbehörde und vorbehaltlich der dem Grundeigenthümer etwa zu gewährenden Entschädigung eine Boden fläche von höchstens zwei Hektar zur Errichtung der erforderlichen Baulichkeiten und zum Weiden von Zugthieren und Vieh zu benutzen. Grundstücke, auf welchen das Schürfen untersagt ist, durfen hierzu nicht gewählt werden.

II. Die Gewinnung von k 53 und Edelsteinen.

Für die Gewinnung von Edelmetallen (Gold, Silber und Platin) und von Cdelsteinen gelten folgende Bestimmungen.

Anzeige vom Funde. 13

Der Schürfer, welcher einen Fund macht, hat hiervon der Berg⸗ behörde nach Maßgabe der von der letzteren zu erlassenden Vorschriften Anzeige zu erstatten.

Erklärung zum , Grubengebiet.

Nach erfolgter Anzeige von dem Funde oder wenn es anderweitig zur Kenntniß der Bergbehörde gelangt, daß Edelmetalle oder Edel⸗ steine auf ihrer natürlichen Lagerstätte gefunden worden sind, hat die Bergbehörde festzustellen, ob das Mineral am Fundorte in abbau⸗ würdiger Beschaffenheit vorkommt.

Ist ein solches Vorkommen festgestellt und die , ,, des , Minerals über eine größere Fläche nach Ansicht der Berg

ehörde wahrscheinlich, so kann die Behörde ein entsprechendes, den Fundort einschließendes Gebiet zum öffentlichen Grubengebiet erklären.

Die Erklärung, welche die Ausdehnung und die Grenzen dieses Gebietes festzusetzen hat, erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung. Vor der Erktärung zum öffentlichen Grubengebiet ist, soweit an der einzubezie henden Fläche Eigenthumsrechte Einzelner bestehen, der Eigenthümer zu hören.

nn,,

Die Verleihung von Feldern ist bei der Bergbehörde nachzu⸗ suchen. Das Verleihungsgesuch muß enthalten:

I) den Namen dessen, für den die Verleihung nachgesucht wird,

2) die Zahl der begehrten Felder,

3) die Lage derselben.

Rechte der Finder und ginn ,, auf Verleihung von Feldern. Jeder Schürfer, welcher is ju der im §. 14 Absatz 3 vor⸗

eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1889.

feld), sowie zwei weitere Felder verliehen werden, für welche die gewöhnliche Gebühr 9: 24 zu entrichten ist. Der Eigenthümer hat das Vorrecht, innerhalh seines in das öffentliche Grubengebiet einbezogenen Eigenthums eine Anzahl von Feldern (Eigenthümerfelder) sich verleihen zu lassen, und zwar ein Feld für ein Grundstück bis zu fünfzig Hektar, zwei Felder für ein Grundstück von fünfzig Hektar bis zu zweihundert Hektar und ein Feld mehr für weitere je zweihundertundfünfzig Hektar, im Ganjen jedoch nicht mehr als fünfzehn Felder. Im Falle des Zusammentreffens geht der Anspruch des Finders dem des Eigenthümers vor. ö.

S. 17.

Der Finder 665. I Absatz 1) hat bei der Anmeldung des Fundes oder spaͤtestens innerhalb vierzehn Tagen nach derselben das Ver⸗ leihungsgesuch anzubringen, widrigenfalls sein Vorrecht erlischt. Sind die Ansprüche der Finder erledigt, so wird dies von der Bergbehörde öffentlich bekannt gemacht.

Dag Verleihungsgesuch des Eigenthümers (58. 16 Absatz 2) muß bei Verlust des Vorrechts spätestens innerhalb vierzehn Tagen nach dieser Bekanntmachung angebracht werden. Die Erledigung der An⸗ sprüche der Eigenthümer ist gleichfalls öffentlich bekannt zu machen.

Rechte Dritter auf J von Feldern.

Nach Erledigung der Ansprüche der Finder und Eigenthümer kann Jeder, welcher im öffentlichen Grubengebiet Bergbau treiben will, sich mit zwei Feldern beleihen lassen. Unter mehreren auf das⸗ selbe Feld gerichteten Verleihungsgesuchen entscheidet der Zeitpunkt der Anbringung bei der Bergbehörde und im Falle gleichzeitigen Ein⸗ gangs Mangels anderweitiger Vereinbarung das Loos.

Größe der Felder. 19

Die Ausdehnung eines alluvialen Feldes betrãgt fünfzig C fünfzig Meter, diejenige eines Riff Feldes fünfzig Meter in der Richtung des Riffs und einhundertundfünfzig Meter in der Breite.

Form der Felder. 20

§. 20. Die Felder sollen, soweit nicht örtliche Verhältnisse eine andere Gestaltung bedingen, die Form eines Rechtecks haben. Innerhalb der festgesetzten Grenzen geht das Abbaurecht senkrecht bis in die ewige Teufe.

Rechte aus der r, rt von Feldern.

t . die Verleihung wird von der Bergbehörde eine Urkunde ertheilt.

Die Verleihung eines Feldes gewährt dem Beliehenen die aus⸗ schließliche Befugniß, die in dem 8. 12 bezeichneten Mineralien auf- zusuchen und zu gewinnen, sowie alle hierzu erforderlichen Vorrichtungen unter und über Tage zu treffen. .

Innerhalb der verliehenen Felder darf von Dritten auf die im §. 1 bezeichneten Mineralien nicht geschürft werden.

Nebenrechte k

Die im 8. 11 dem Schürfer gewährte Berechtigung findet auf den Beliehenen entsprechende Anwendung.

Außerdem hat der Beliehene die Befugniß, im freien Felde, so⸗ wie im Felde anderer Beliehener Hülfsbaue anzulegen, sofern letztere die Entwässerung und Lüftung (Wasser⸗ und Wetterlösung) oder den vortheilhafteren Betrieb des Bergwerks, für welches die Anlage ge— macht werden soll, bezwecken und der eigene Bergbau des Anderen dadurch weder gestört noch gefährdet, oder aber für allen Schaden, welchen der Huͤlfsbau dem belasteten Bergwerk zufügt, voller Ersatz geleistet wird. ;

S. 23.

Auf den im 5§. 10 bezeichneten Grundstücken erfolgt die Ver⸗ leihung eines Feldes sowie die Gestattung der Anlage eines Hülfs⸗ baues vorbehaltlich der Verpflichtung des Beliehenen für allen Schaden, welcher dem Grundeigenthum durch den Bergwerksbetrieb zugefügt wird, vollständigen Ersatz zu leisten.

,.

Für die Verleihung eines Feldes ist eine Gebühr von monatlich zwanzig Mark, für die Eintragung des Ueberganges auf einen anderen Berechtigten eine einmalige Gebühr von viernig Mark zu entrichten.

Abgrenzung der 6 Felder.

Die verliehenen Felder můffen auf Kosten des Beliehenen inner⸗ halb vierzehn Tagen durch Zeichen nach Anweisung der Bergbehõörde

abgegrenzt werden. . Beginn ö

Der Beliehene muß mit dein Betrieb innerhalb eines Jahres von dem Tage der Verleihung an beginnen. Unterbrechung ö. Betriebes.

Der Betrieb darf auf nicht langer als sechs Monate unterbrochen werden. 8. 28

Wird die in den 858. 25 und 27 vorgesehene Frist, sowie eine von der Sergbehörde festzusetzende und auf höchstens sechs Monate zu bemessende Nachfrist von den Berechtigten überschritten, so erklärt die Bergbehörde die Verleihung füt erloschen.

gi nnen n mn, von Feldern.

Mehrere im Zusammenhang stehende Felder, welche jedoch die Anzahl von fünfzehn nicht übersteigen duͤrfen, können zu einem Gefammtfeld vereinigt werden. Für die Eintragung ist eine Abgabe von vierzig Mark zu zahlen. Der Antheil eines , Betheiligten ist ,. zu bestimmen. Sind Felder in dieser Weise vereinigt, so genugt es, zur Einhaltung der in §8§. 26 bis 28 erwähnten Fristen, wenn nur eines oder einige derselben bearbeitet werden.

Grubenausschüsse. 30

Für jedes öffentliche Grubengebiet wird ein Grubenausschuß ge⸗ bildet, welcher aus Vertretern der mit Feldern Beliehenen und der Eigenthümer von Grundstücken, welche in dem öffentlichen Gruben⸗ gebiet belegen sind, bestehen soll.

Die Jusammenfetzung des Grubenausschusses und das Verfahren vor demsclben wird durch Verfügung des Kaiserlichen Kommissars

für das Schutzgebiet bestimmt.

31.

Der Grubenaugschuß ist verpflichtet, der Bergbehörde sowie dem Kaiserlichen Kommifsar für das Schutzgebiet über alle das öffentliche Grubengebiet betreffenden Verhältnisse Aufschluß zu geben.

Vor Festsetzung der Entschädigungen in Gemäßheit des 5§. 49 Ziffer 2 ist der Grubenausschuß, wenn ein solcher gebildet ist, Et. achtlich zu hören. Imgleichen 19 eine vorherige Anhörung desselben erfolgen, wenn für das öffentliche Grubengebiel Verordnungen über die Wafferbenutzung und uber Maßregeln zur Aufrechterhaltung der

esehenen Bekanntmachung einen Fund gemacht und angemeldet hat, 6a das Vorrecht, daß ihm innerhalb seines Schürftreises ein gebührenfreies Feld, welches den Fundpunkt einschließen muß (Hinder ˖

öffentlichen Ordnung erlassen werden.