1889 / 209 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Sep 1889 18:00:01 GMT) scan diff

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ron dem eigenthümlichen Vermögen des Erben (bier dem Nachlaß der Wittwe N.) zu bewirken, sich auf die Rechtsweobltbat des Inven— tars Ferufen kann. Es liegt ibm aber in diesem Falle ob, den Be⸗ trag na vSzuweisen, auf welcken die Haftung der Konkursmasse zu befchränken ist. Besteht hierüber ein Streit unter den Parteien, so muß derselbe ebenfo wie der Streit über die Forderung selbst durch das nach Maßgabe des 5. 154 der Konkursordnung herbeizufübrende Uribeil entschieden werden.

Da das Berufungsurtbeil über diesen Streitpunkt keine Ent⸗ scheidung getroffen hat, so mußte die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden.

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nebst 60½ Zinsen vom 26. Oktober 13887, rorbebaltlich der Kosten, welke der Rlägerin ür Depeschen in Amerika erwachsen waren.

Nackdem der Schiedespruch gemäß 8. S65 der Civilprozeßordnung den Parteien in Ausfertigung zugestellt und derselbe mit den Zu⸗ ftellungsurkunden bei dem Landgericht M. hinterlegt worden, erhob die Klägerin bri dem Landgericht M. (Kammer für Handelssachen) Klage mit dem Antrag:

den Schiedespruch für bindend und vollstreckbar und demzufolge die Beklagten unter Verfällung in die Kosten für schuldig zu eiklören, die genannten Beträge zu bezahlen, auch das Urtheil, crertuell gegen Sicherheitsleistung, für vollstreckbar zu er— klãren.

Die Beklagten verlangten Abweisung der Klage, weil das gestellte Begehren prozessualisch unzulässig und unmöglich sei, indem mit der Voll ftreckberkeitserklärung des Schiedsspruchs nicht zugleich ein Urtheil in der Zache felbst verlangt werden könne; weil ferner die Klage auf Voll streckbarkeitserkärung unbegründet sei ———

Mir Urtkeil vom 71. Dejember 1888 wies das Landgericht die Klage ab, indem es annahm, daß den Beklagten in dem schiedẽ · gerichtlichen Veriabren das rechtliche Gebör nickt gewährt worden sei, Ten Vorwurf Tes Mangels an Grunden unentschieden ließ, die übrigen, gegen den Antrag der Klage auf Vollstreckbarkeitserklärung des S*iedespruchs vorgebrachten keklagtiscken Einwendungen aber fur un⸗ begrundet und ein Eingeben auf die beklagtischen Einwendungen in der Sache selbst nicht jür erforderlich erachtete.

Gegen dieses Urtheil ergriff die Klägerin Berufung mit dem An⸗ trag auf Abänderung nach dem Klagbegebren, während die Beklagten die Verwerfung der Berufung beantragten

Mit Urteil vom 22. Februar, verkündet 22. März 1889, be⸗ stätigte das Ober Landesgericht K. das landeerichtliche Urtheil. Das Dber-Landesgericht, welches im Uebrigen einen Theil der beklagtischen Einwendungen gegen die Klage für nicht gerechifertigt halt, einen Tkeil derffben nnentschieden läßt, beziehung weise nicht mehr der Er⸗ srterung bedürftig erachtet, srützt seine Entfcheidung darauf, daß aus⸗ drücklich rach Inhalt des Kompromisses rereinbart sei, es werde „auf Grund der Erkebungen des deutschen Konsulats arbitrirt', dies aber nicht geschehen sei.

= = Gegen das Urtheil des Ober Landesgerichts auf dessen Thatbestand und Gründe im Uebrigen rerwiefen wird hat wi nnn ne,, e

Entscheidungsgründe.

Die Revxision konnte nicht für begründet erachtet werden.,

H. Die Ännahme des Ober -Landesgerichts, es sei das Begebren der Klägerin auf Vollstreckbarkeits erklärung des in der Klage bezeich⸗ nelen, in London erlassenen Schieds pruchs des balb nicht gerechtfertigt, weil nach Inhalt des Schiedsvertrags zwischen den Parteien aus— drücklich vereinbart worden sei, es werde auf. Grund. der Erhebun gen des deutschen Konsulats arbitrirt“, dies aber nicht geschehen sei, entkält zunächst keine Verletzung des F. 867 Ziffer 1 der Civil⸗ prozeßordnung.

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Das Berufungsgericht hat demnächst durch das oben bezeichnete Urtheil in Abänderung des landgerichtlichen Urtheils dem Kläger fol⸗ genden Eid auferlegt:

Ich schwöre z. Mir ist auf die eingeklagte For⸗ derung nichts bezahlt worden, und ich habe nach sorgfäl⸗ tiger Prüfung und Erkundigung die Ueberzeugung erlangt, daß auch dem Förster S. und dem Kaufmann F. St. außer dem in der Verbandlung vom 19. September 1887 erwähnten Be- trage von etwa 156 * nichts auf die eingeklagte Forderung gezahlt worden ist. So wahr re.

Im Schwörungsfall ist die Konkursmasse des Nachlasses der Wittwe N. verurtheilt, anzuerkennen, daß der Widerspruch gegen die Feststellung der vom Kläger angemeldeten Forderung von 14 159. 16 Kapital und 15189, 83 Zinsen insoweit ungerechtfertigt ist, als die Zablung dieser Forderung nach Kräften des Nachlasses des Ehemannes J. F. W. N., jedoch unter Vorbehalt der Rechtswohlthat des Inventars zu erfolgen bat und mit diesem Borbehalt gedachte Forderung festgestellt. Im Fall der Nichtableistung des Eides sind die Berufungsanträge des Klägers zurückgewiesen.

nicht ausschließe != Bezüglich der fur den Fall ber Eides leistung aus gesprochenen Folgen ist erwogen: die Wittwe R. ——— bafte als Benefizialerbin nach den Kräften des Nachlasses des

Gegen das Berufungsurtheil ist von der Beklagten Revisien ver= folgt mit dem Antrag, dasselbe aufzuheben und die klägerische Be⸗ rufung zu verwerfen. Klaͤger hat Zurückweisung der Revision bean— tragt. Der Sachverhalt ist von den Vertretern der Parteien, überein⸗ stimmend mit dem Thatbestand der Instanzurtheile, vorgetragen.

Entscheidungsgründe.

Die Rexision erachtet die Beklagte durch das Beru fungeurtheil für beschwert, ) —— 2) weil die Klageforderung nur aus dem Nachlaß des Ehemannes N. zu befriedigen sei, demnach in dem Konkurs über den Nachlaß 32

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Fest stellung einer zum Konkurse des Erben an— gemeldeten Nachlaßforderung. Berufung des Konkursverwalters auf die Rechtswohlthat des Inventars.

Konkurs-Ordnung. 8. 134 (vergl. §§8. B, 141, 205).

In Sachen des Nachlasses und der unbekannten Erben der verwittweten Partikulier N. jetzt der Konkursmasse dieses Nachlaffes, vertreten durch den Konkursverwalter Kaufmann F. zu B., Beklagte und Revisionsklägerin,

wider den Ofenfabrikanten C. F. F. zu V., Kläger und Revisions⸗ beklagten, hat das Reichsgericht, Erster Civilsenat, am 10. Juli 1889

für Recht erkannt: das Urtheil des Fünften Civilsenats des Ke vr. Kammergexichts zu B. vom 20. Februar 1839 wird aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungegericht zurückverwiesen. Die Entscheidung über die Kosten der Revisionsinstanz wird dem Endurtheile vor— behalten. That bestand.

Auf Grund eines von dem Partikulier W. N., B., den 28. September 1866 aus gestellten, am 185. April 1367 zablbaren Wechsels über 4750 Thaler, . sind laut Erkerntniß des vormaligen Königlichen Stadtgerichts zu B. pom 14. Vai 1867 Aussteller und Accertant solidarisch verurtheilt, dem Kläger S. die Summe von 4750 Thlr. nebst jecks Prozent Zinsen seit dem 16. April 1857, 6 Thlr. 20 Sgr. Protestkosten und Fo Provision zu zahlen. S. hat die Judikatsforderung, auf welche nach der Klagebehauptung erst 45 Thlr. 14 Sgr. 6 Pf. gezahlt sind und die zur Zeit noch in Höhe von 4723 Thlr 1 Sgr. 7 Pf. oder 14 169 ½ 18 3 nebst 6c,00 Zinsen seit dem 16. April 1867 Bestand häben soll, durch Ceffion vom 25. April 1876 dem Förster S. über. eignet. Letzterer hat dieselbe am 2. August 1886 dem jetzigen Kläger cedirt. .

Der z N. ist am 8. Mai 1886 verstorben mit Hinterlassung eines im Jahre 1849 errichte: en wechselseitigen Testaments, in welchem er feine Fhefrau und seinen Vater zu Eiben eingesetz! hatte; die verehbelichte R. ist am 25. Juli 1886 verstorben.

G6 litten bergfcen Re,

Rothen Adler Srden vierter Klasse; dem Bürgermeister der

öpu Krosdorf im Kreise Wetzlar, den Königlichen Kronen—

Majestät des Königs, Freiherrn von Molsberg;

Alle Rost ⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

für Gerlin außer den Kost - Anstalten auch dit Expedition

Sg., Wilhelmftraße Nr. 32. Einzelne Kümmern kosten 25 4.

Za Wbonurnrat beträgt viertttjahriich 4 Æ 50 4.

——

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n 209. Berlin, Dienstag, den 3. September, Abends.

J 1 // Zasertionspreis far den Gaum tinter Aruezeile 30 ; 2 nimmt an: die Königliche Expedition ö des Dentschen Urichs · Anzeigtr? . azad Königlich Brentischen Staats- Anzeis: rs Berlin SW. Wilhelmstranße Rr. 32 r ———

1889.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Notar, Justizrath Dr. jur. Schultz zu Celle, den

Landbürgermeistereien Atzbach und Launsbach, Peter Colnot

Srden dritter Klasse; sowie dem Haupt⸗Zollamts⸗Assistenten Breda zu Lübeck den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Königlich württembergischen Offizieren folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: den Rothen Adler-Orden erster Klasse: dem General-Lieutenant und Kriegs-Minister von Steinheil; den Rothen Adler-Orden vierter Klasse: dem Major Funk, à la suite des Grenadier-Regiments Königin Slga (1. Württembergischen) Nr. 119 und Referenten im württembergischen Kriegs-Ministerium, den Majors Glaser, Happoldt und Zischwitz, dem Hauptmann Stein, dem Hauptmann. Seible und dem Premier ⸗Lieutenant Hetz el, sämmtlich vom Infanterie⸗ Regiment Kaiser Wilhelm König von Preußen (2. Württem— bergischen) Nr. 120, . . . dem Major von Kern vom Infanterie⸗Regiment Kaiser Friedrich König von Preußen (J. Württembergischen) * 125, und ö . . . dem Major Muff vom Grenadier⸗Regiment König Karl

den Kronen-Orden erster Klasse: dem General⸗-Lieutenant und General ⸗Adjutanten Sr.

den Kronen-Orden zweiter Klasse in Brillanten: dem Obersten von Alberti, Commandeur des Infanterie⸗ Regiments Kaiser Wilhelm König von Preußen (2. Württem— bergischen) Nr. 120; den Kronen-Orden zweiter Klasse: dem Obirst⸗Lieutenant Freiherrn von Reischach, Flügel⸗ Adjutanten Sr. Majestät des Königs; so wie den Kronen-Orden vierter Klasse: dem Premier-Lieutenant Jitschin und den Second⸗ Lieutenants Seeger, Benignus und von Flatow, fammtlich vom Infanterie Regiment Kaiser Wilhelm König von Preußen (2. Württembergischen ). Nr. 120 dem Premier- Lieutenant Lon Ziegler und den Second⸗ Lieutenants von Besserer-Tha lingen 1 Anselm und 1 sämmtlich vom Grenadier⸗Regiment König arl (5 Württembergischen) Nr. 123.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:

dem Direktor bei dem Reichstage, Geheimen Rechnungs— Rath Knack, und dem Ober⸗Postdirektor Nit schmann zu Erfurt die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar Ersterem: des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich hessischen Verdienst⸗Ordens Philipp's des Großmüthigen, Letzterem: des Komthurkreuzes des Großherzoglich sächsischen Haus-Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst en. in Gemäßheit des 8. 93 des Gesetzes, betreffend die Rechts⸗ verhältniffè der Reichs beamten, vom 31. März 1873 Reichs— Gesetzbl. S. 61) zum Mitgliede des Disziplinarhofes den Geheimen Ober⸗-Regierungs⸗-Rath und vortragenden Rath im Reichsamt des Innern, Nieberding, und zu Mitgliedern der Dis ziplinarkammern in Breslau: . den Königlich preußischen Landgerichts⸗Rath Kuhn und den Königlich 6 Nilitar⸗Intendantur⸗ Rath Weizmann, Beide daselbst, in Frankfurt am Main: . den Königlich preußischen Sber⸗Landesgerichts⸗Rath ; Stumpff daselbst . für die Dauer der von ihnen zur Zeit bekleideten Staats⸗ ämter zu ernennen.

ö Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen ordentlichen Professor an der Universitãt Straßburg, Br. Friedrich Leo, zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Göttingen, und den bisherigen ordentlichen Professor an der Universitãt Dorpat, Pr. Georg Loeschcke, zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Bonn zu ernennen. ö

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem bei der Gesandtschaft in Stuttgart beschäftigten Geheimen expedirenden Sekretär Marheineke den Charakter als Hofrath zu verleihen. .

Se Majestät der König haben Allergnädigft geruht: dem zum Hülfsarbeiter bei dem Konsistorium der Proninz

Ostpreußen ernannten Superintendenten und Pfarrer Lie. Eilsberger in Königsberg i. Pr. den Charakter als Kon⸗

istorial-⸗Rath zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten.

Dem Rektor des Real-Progymnasiums zu Duderstadt, Augusi Meyer, und dem Rektor der höheren Bürgerschule zu Geestemünde, Dr. Georg Eil ker, ist das Prädikat „Pro⸗ fessor“ beigelegt worden. ;

. ö Die Numnter 23 der Gesetz Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt enthalt inter Nr. 5 ven Staats vertrag zwischen Preußen und Schwarzburg⸗Rudolstadt wegen Herstellung einer Eisenbahn von Reinsdorf nach Frankenhausen. Vom 1. Dezember 18885. Berlin, den 3. September 1889. Königliches Gesetz-Sammlungs-⸗-Amt. Did den.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:

1) das Allerhöchste Privilegium vom 17. Juni 1889 wegen Aus⸗ fertigung auf den Inhaber lautender Provinzial ⸗Anleibescheine des Provinnalverbandes der Prorin; Westfalen bis zum Betrage von 500 00 ν durch die Amtsblätter ö.

der Königlicken Regierung zu Münster Nr. 28 S. 151, aus⸗

gegeben den 26. Juli 18889, der Köͤndglichen Regierung zu Minden Nr. 29 S. 161, aus⸗ gegeben den 265. Juli 1889, 3

der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 298 S. 215, aus⸗

gegeben den 206 Juli 1889;

2) der Ällerböchste Erlaß vom 9. Juli 1889, betreffend die Verleihung des Enteignungsreckts an die Stadtgemeinde Berlin zur Entziebung des zur Freilegung der Straße 5 der Abtbeilung X tes Bebauungsplans von den Umgebungen Berlins in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 33 S. 305, aus⸗ gegeben den 16. August 1889;

3) der Allerböchste Erlaß vom 9. Juli 1889, betreffend die Verleihung des Rechts zur Cbausseegelderbebung an die Gemeinde Schale im Kreise Tecklenburg für die von derselben gebaute Chaussee ron der Feldmarksgrenje der Gemeinde Halverde über Schale bis zur Prorinzialgrenie in der Richtung auf Freren, durch dat Amtẽblatt der Königlichen Regierung zu Münster Nr. 33 S. 173, ausgegeben den 17. August 18889.

Bekanntmachung.

Die Studirenden des Bau. und Maschinenbaufaches, welche die Vorprüfung nach den Vorschriften vom 6. Juli 1886 oder die erfte Hauptprüfung nach den Uebergangsbestimmungen vom 21. Februar 1887 bejw. nach den Vorschriften vom 6. Juli 1886 in der Tiesjährigen Herbswweriode bier abzulegen beabsicktigen, werden hierdurch aufgefordert, bis zum 30. d. M. schriftlich, unter Bei⸗ fügung der vorgeschriebenen Nachweise, bei der unterzeichneten Bebõrde sich zu melden, die , , aber im Praͤsidial · Bureau der Königlichen Eisenbahn Direktion bierselbst n Wegen der . zur Prufung wird denselben demnächft das Weitere er⸗ offnet werden. ö

Meldungen, welche nach dem angegebenen Schlußtermine ein⸗ gehen, muͤsfen unberüͤcksichtigt bleiben.

Hannover, den J. September 1883.

Königliches technisches Prüfungsamt.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

PBreußen. Berlin, 3. September. Se. Majestät der Kaiser und König kehrten gestern Abend 11 Uhr von dem Manbver in der Laufitz nach dem Neuen Palais zurück. Heute früh unternahmen beide Majestäten einen Spazierritt. Im Laufe des Vormittags hörten Se. Majestät der Kaiser die Vorträge des Marine- und des Militär— kabinets, nahmen dann militärische Meldungen entgegen und empfingen den amerikanischen Militär⸗Attachs James C. Sandford.

Der Königliche Gesandte am bayerischen Hofe, Graf zu Rantzau, ist nach München zurückgekehrt und hat die Geschafte der dortigen Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Großherzoglich sächsische Bevollmãchtigte zum Bundesrath, Geheime Staatsrath Dr. Heerwart, ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt.

Der General der Infanterie Freiherr von Meer⸗ scheidt⸗Hüllessem, kommandirender General des Garde⸗ Corps, ist aus dem Manöver⸗-Terrain kommend, hier ein— getroffen, und der General⸗-Lieutenant und Remonte⸗Inspecteur Freiherr von Troschke von seiner Dienstreise hierher zurück⸗ gekehrt.

Das Ablösungs⸗-Kommando für S. M. Fahrzeug „Loreley“ unter Führung des Lieutenants zur See Heb⸗ binghaus ist am 31. August d. J. in Galatz eingetroffen.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „R. u. St.⸗A.“ wird ein Allerhöchster Erlaß, betreffend bie reyidirten Statuten der Hannoverschen Bank zu Hannover, welche an die Stelle der unter dem 10. Mai 1886 genehmigten Statuten zu treten bestimmt sind, nebst den neuen Statuten veröffentlicht.

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staats⸗ Anzeigers“ ist eine „Besondere Beilage“ (Nr. 5), enthaltend Entscheidungen des Reichsgerichts, beigefügt.

Heffen. Darmstadt, 2. September. (Darmst. Ztg) Se. Königliche Hoheit der Großherzog wohnte am 31. v. M. dem Manöver der 23. Infanterie⸗Brigade bei Oesede bei und kehrte Nachmittags nach Osnabrück zurück. Gestern begab sich Se. Königliche Hoheit nach Bielefeld.

Oldenburg. Oldenburg, 2. September. M.) Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat sich nach Gülden⸗ stein begeben.

Oefterreich⸗ Ungarn. Wien, 2. September. (W. T. B.) Se. Majestät der Kaiser ist heute Abend 8 Uhr mittels Hof⸗Separatzuges zu den bei Jaroslau in Galizien statt⸗ findenden Truppen⸗Manövern abgereist; im Kaiserlichen Ge⸗ folge befanden sich als Gäste des Kaisers der deutsche und der italienische Militärattachs. Auch die Erzherzöge Albrecht und Rainer, sowie der Kriegs-Minister haben sich nach Galizien begeben.

Großbritannien und Irland. London, 2. Sep⸗ tember. (A. C.) Der von seinem Posten zurücktretende Vize-König von Irland, Lord Londonderry, und dessen Gemahlin empfingen am 30. v. M. in der Burg von Dublin mehrere Abordnungen, welche ihm den Scheidegruß darbrachten. Der Statthalter wies in seinen Ant⸗ worten auf die Besserung der Zustände während seiner Amtsführung hin, die er als eine Folge der energischen Unterdrückung der Sesetz sosigkeiten durch die Regierung be⸗ zeichnete. Am Abend hielt Lord Londonderry einen Empfang ab und wurde darauf in feierlichem Zuge nach der Eisenbahn⸗ station geleitet. Von Kingstown beförderte ein Sonder⸗ dampfer den Lord nebst seinem Gefolge nach England.

Zu dem Fortgang des Dockarbeiterstrikes bemerkt die „Allg. Corr.“

Die Hartnäckigkeit, mit welcher die Dockgesellschaften die Er⸗ füllung der Forderungen der Arbeiter verweigern, stützt sich augen⸗ scheinlich auf den Umstand, daß in ibren Dods angeblich bereits 80 Arbeiter befchäftigt sind. Die Arbeiterführer stellen in Abrede, daß die Zabl fo groß sei, aber sie beabsichtigen beute, die Docks von diesen biacklegsé zu säubern Dabei könnte es möglicherweise zu Zu⸗ fammenffsßen zwischen den Strikenden und der Polizei kommen.

Im „W. T. B.“ sind folgende, die Londoner Strike⸗ bewegung betreffende Depeschen eingegangen:

London, 2. September. Die Eigenthümer der Einlaze⸗ und Auslade. Suais an der Themse haben einstimmig eine Re so⸗ lution angenommen, in welcher die von den Direktoren der Dock⸗ geferlschaften den Arbeitern gemachten Vorschläge als gerecht und billig bezeichnet und die Strikenden aufgefordert werden, zur Arbeit zurückzukehren. Die Direktoren der Cern re , beschlossen,

wegen der von Burns und Tillet geführten drohenden Sprache