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ron dem eigentbümlichen Vermögen des Erben (bier dem Nachlaß der Wittwe N.) zu bewirken, sich auf die Rechtswobltbat des Inven⸗ tars TFerufen kann. Es liegt ibm aber in diesem Falle ob, den Be⸗ trag nacbzuweisen, auf welchen die Haftung der Konkursmasse zu kehbränken ist. Bestebt hierüber ein Streit unter den Parteien, so muß derselbe ebenfo wie der Streit über die Forderung selbst durch das nac Maßgabe des §. 134 der Konkursordnun berbeizuführende Urtheil entschieden werden.
Da das Berufungsurtbeil über diesen Streitvunkt keine Ent⸗ scheidung getroffen bat, so mußte die Sache an das Berufungsgericht zurückoerwiesen werden.
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nebst 6 oο Zinsen vom 26. Oktober 1887, rorbebaltlich der Kosten, welce der Klägerin jür Deveschen in Amerika erwachsen waren. Nackdem Ter Schieds srpruch gemäß S. S65 der Civilproießordnung
den Parteien in Ausfertigung zugestellt und derselbe mit den Zu⸗
ftelltügsurkunden bei dem Landgericht N. hinterlegt worden, erhob die
Klägerin bei dem Lardgericht M. (Kammer für Handelssachen) Klage
mit dem Antrag: . . den Schiedsspruch für bindend und vollstreckbar und demzufolge 8
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se Beklagten unter Verfällung in die Kosten für schuldig zu erklren, die genannten Beträge zu bezahlen, auch das Urtbeil, crertuell gegen Sicherheits leistung, für vollstreckbar zu er— klaren.
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Di. BHeflaater as Die Beklagten verlangte ,
weisung der Klage, weil das gestellte Begehren rrozessualisch unzulässig und unmöglich jei, indem mit der
—
Vel streckberkeitserklärurg des Schiedsspruchs nicht zugleich ein Urtheil sn der Sache felbst verlangt werden könne; weil ferner die Klage auf Voll nrecklarkeitserkãrung un begründet sei — — —
Mit Urtkeil vom 71. Dezember 18880 wies das Landgericht die Klage ab, indem es annabm, daß den Beklagten in dem schieds erichtlicken Verlabren das rechtliche Gebör nickt gewäbrt worden sei, Ten Vorwurf des Mangels an Gründen unentfc ieden ließ, die übrigen, gegen den Antrag der Klage auf Vollstreckbarkeitserklärung des STieds vruchs vorgebrachten beklagtischen Einwendungen aber fur un⸗ begrundet und ein Eingeben auf die beklagtiscen Einwendungen in der Sache felbst nicht sür erforderlich eratete.
Gegen dieses Urtbeil ergriff die Klägerin Berufung mit dem An⸗ trag auf Abänderung nach dem Klagbegebten, während die Beklagten die Verwerfung der Berufung beantragten — =. .
Mit Urtkeil vom 22. Februar, Uerkündet 22. Mär; 1889, be⸗ stztigte das Ober Landesgericht K das landeerichtliche Urtheil. Das DSber⸗Lantesgericht, welckes im Uebrigen einen Tbeil der beklagtischen EFirwendurgen gegen die Klage für nicht gerechtfertigt hatt, einen Ttell derf. (ben mnentsckieden läßt, beziehung weise nicht mebr der Er⸗ Frterung bedüritig erachtet, sützt seine Entscheidung darauf, daß aus. drücklich ach Inbalt des Kempremisses vereinbart sei, es werde „zu Grund der Erkebungen des deutschen Korfulats arbitrirt', dies aber nicht geschehen sei. .
— — — Gegen das Urtheil des Ober ⸗ Landesgerichts — auf deen Tbatbestard und Gründe im Uebrigen verwiesen wird — hat w in , nn, nn,,
Entscheidungsgründe.
Die Rexision konnte nickt für begründet erachtet werden,
I Die Arnabme des Dber ⸗ Landesgerichts, es sei 3 Begebren der Kläcerin zuf Vollstreckbarkeits erklärung des in der Klage bezeich⸗ neten, in London erlassenen Schieds vruchs des balb nicht gerechtfertigt, weil nach Inbalt des Schiedsvertrags zwischen den Parteien aut⸗ drücklich vereinbart worden sei, es werde auf Grund der Erbebun ⸗ gen des deutschen Konfulats arbittirt', Ties aber nickt gescheben sei, entkält zunächst keine Verletzung des §. 857 Ziffer 1 der Civil⸗ prozeßordnung.
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Das Berufungsgericht hat demnächst durch das oben bezeichnete Urtbeñff in Abänderung des landgerichtlichen Urtheils dem Kläger fol genden Eid auferlegt:
Ich sckwöre 2. Mir ist auf die eingeklagte Fer derung nichts bezablt worden, und ich habe nach sorgfäl⸗ tiger Prüfung und Eckundigung die Ueberzeugung erlangt, daß auch dem Förster S. und dem Kaufmann F. St. außer dem n der Verkand lung vom 15. Sertember 1887 erwähnten Be= trage von etwa 156 4 nichts auf die eingeklagte Forderung gejahlt worden ist. So wahr ꝛc.
Im Schwörungtfall ist die Konkursmasse des Nachlasses der Witte N verurtheilt, ar zuerkennen, daß der Widerspruch gegen die Feststellung der vom Kläger angemeldeten Forderung von 14 159, 15 4 Karital und 15189, 83 M Zinsen insoweit ungerechtfertigt ist, als die Zablung dieser Forderung Fach Kräften des Nachlasses des Ehemannes J. F. W. N., jedoch unter Vorbehalt der Rechtswohltbat des Inventars zu erfolgen bat und mit diesem Borbehalt gedachte Forderung festgestellt. Im Fall der Nichtableistung des Eides sind die Berufungsanträge des Klägers zurũckgewiesen.
Aus der Begründung ist Folgendes beworzubeben: —— — — —
Die Ausführung der Beklagten, daß die Klageforderung nicht durch Anmeldung zum Konkurse der Wittwe N., sondern nur rermittelfi des Absonderungsrechtes habe geltend gemacht werden können, wird mit der Erwägung zurückgewiesen, daß die Absonderung lediglich ein Recht, keine Verpflichtung des Absonderungs berechtigten sei und eine anderweite Geltendmachung der betreffenden Forderung nicht ausschließe.! = Beiuglich der fur den Fall der Eides leistung aus⸗ gefprochenen Folgen ist erwogen: — — die Wittwe N. —— — — hafte — — als Benefizialerbin nach den Kräften des Nachlasses des Ehemannes N. unter Vorbehalt der Rechtswoblthat des Inventars. Gegenüber dem Inhalt der Nachlaßakten beider Eheleute und der geringfügigen Gläubigerzabl gleichen Ranges ausweislich der Konkurs akten? werde sich der Austrag voraussichtlich praktisch so einfach ge⸗ falten, daß von einer Beweisaufnahme darüber, was aus dem Nachlaß des Ehemannes in die Mañse zefloffen sei, abzuseben und die Beklagte nach Kräften seines Nachlasses bedingt zu verurtheilen sei. Gegen das Berufungsurtheil ist von der Beklagten Revisien ver⸗ folgt mit dem Antrag, dasselbe aufzuheben und die klägerische Be⸗ rufung zu verwerfen. Kläger bat Zurückweisung der Revmsion bean⸗ tragt. Der Sachverhalt ist von den Vertretern der Parteien, überein · stimmend mit dem Thatbestand der Instanzurtheile, vorgetragen.
Entscheidungsgründe.
Die Reyxision erachtet die Beklagte durch das Berufungeurtbeil für beschwert, ) — —— —
2) weil die Klageforderung nur aus dem Nachlaß des Ehemannes N. zu befriedigen sei, demnach in dem Konkurs über den Nachlaß
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Fest stellung einer zum Konkurse des Erben an— gemeldeten Nachlaßforderung. Berufung des Konkursverwalters auf die Rechtswohlthat des Inventars.
Konkurs-Ordnung. 5. 134 (vergl. S8. , 141, 205).
In Sachen des Nachlasses und der unbekannten Erben der verwittweten Partikulier N. jetzt der Konkursmasse dieses Nachlaffes, vertreten durch den Konkursverwalter Kaufmann F. zu B., Beklagte und Revisionsklägerin,
wider den Ofenfabrikanten C. F. F. zu V., Kläger und Revisions— beklagten, hat das Reichsgericht, Erster Civilsenat, am 10. Juli 1889
für Recht erkannt: das Urtheil des Fünften Civilsenats des K. pr. Kammergexichts zu B. vom 2V. Februar 1885 wird aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das erufungsgericht zurückverwiesen. Die Entscheidung über
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die Kosten? der Revisionsinstanz wird dem Endurtheile vor⸗ behalten.
Thatbestand.
Auf Grund eines von dem Partikulier W. M. B den 28. September 1855 ausgestellten am 15. April 136 zablbaren Wecsels über 50 Taler, —— — — sind laut Erkerntniß des vormaligen Königlicken Stadtgerickts zu B. bor 14. Mai fsS67 Aussteller und Accertant solidarisc verurtheilt, bem Kiäser S. die Summe von 70 Thlr. nehst sechs Prozent Zinsen seit dem 16. April 1857, 5 Thlr. 20 Sgr. Protestkosten und Foo Prorision zu zahlen. S. hat die Judikatsforderung, aut welche nach der Klagebehauptung erst 40 Thlr. 14 Sgt. 6 Pf. gezablt sind und die zur Zeit noch in Höbe von 1723 Thir 1 Sgr. J Pf. oder 14 1695 ½ 135 3 nebst 6c, Zinsen seit dem 16. April 186 Bestand haber soll, dur Cession vom 25. April 1376 dem Förster S. über · eignet. Vesterer bat dieselbe am 2. August 1886 dem jetzigen Kläger cedirt. ; . .
Der ꝛc N. ist am 8. Mai 1886 verstorben mit Hinterlassung eines im Jabre 1849 errichteten wechselseitigen Testments, in welchem er feine Shefrau und seinen Vater zu Eiben eingesetzw batte; die verebelichte N. ist am 25. Juli 1886 derstorden.
n 299.
Dentscher Reichs⸗
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ats⸗Anzeiger.
ᷓasertiousprt is far Möferate nimm: au- die Königliche Exyedition
den Baum tine Aruckzeile 30 *
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XR — — —————— — Zas Abonurmr at betrat nierteijãhriich 4 Æ 56 4. Ale Rost-Anstalten nehmen Beste ung aun; fnür Gerlin außer den Kost · Anstalten auch dit Expedition sw., Wilhelmftraße Nr. 32. Einzelne URummern kRosten 25 . X — — ————— — — — ————
Berlin, Dienstag, den 3. September, Abends.
11 — .
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Notar, Justizrath Dr. jur. Schultz zu Celle, den
( Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Bürgermeister der Tandbürgermeistereien Atzbach und Launsbach, Peter Colnot
= .
zu Krosdorf im Kreis? Wetzlar, den Königlichen Kronen⸗
OSDrden dritter Klasse; sowie dem Haupt⸗Zollamts⸗Assistenten Breda zu Lübeck den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.
Se. Majestt der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Königlich württembergischen Offizieren
folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:
den Rothen Adler-Orden erster Klasse: dem General⸗Lieutenant und Kriegs-Minister von Steinheil; den Rothen Adler-Orden vierter Klasse: dem Major Funk, à la suite des Grenadier-Regiments Königin Olga (1. Württembergischen) Nr. 119 und Referenten
im württembergischen Kriegs-Ministerium,
den Majors Glafer, Ha ppoldt und Zischwitz, dem Hauptmann Stein, dem Hauptmann Seible und dem Premier⸗ Lieutenant Hetz el, sämmtlich vom Infanterie⸗ Regiment Kaiser Wilhelm König von Preußen (2. Württem— bergischen) Nr. 120,
dem Major von Kern vom Infanterie⸗Regiment Kaiser Friedrich König von Preußen (7. Württembergischen) Nr. 125, und.
dem 14 M uff vom Grenadier⸗Regiment König Karl (5. Württembergischen) Nr. 133
den Kronen-Orden erster Klasse:
dem General⸗ Lieutenant und General ⸗ Adjutanten Sr. Majestät des Königs, Freiherrn von Molsberg;
den Kronen-Orden zweiter Klasse in Brillanten:
dem Obersten von Alberti, Commandeur des Infanterie⸗ Regiments Kaiser Wilhelm König von Preußen (2. Württem⸗ bergischen) Nr. 120
den Kronen-Orden zweiter Klasse:
dem Oberst-Lieutenant Freiherrn von Reischach, Flügel—
Adjutanten Sr. Majestät des Königs; sowie den Kronen-Orden vierter Klasse:
dem Premier-Lieutenant Jitschin und den Second⸗ Lieutenants Seeger, Benignus und von Flatow, sammtlich vom Infanterie⸗Regiment Kaiser Wilhelm König von Preußen (2. Württembergischen) Nr. 120,
dem Premier⸗Lieutenant von Ziegler und den Second⸗ Lieutenants von Besserer-Thalfingen L, Anselm und Fleischmann, sämmtlich vom Grenadier⸗Regiment König gar (5. Württembergischen) Nr. 1235.
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:
dem Direktor bei dem Reichstage, Geheimen Rechnungs⸗ Rath Knack, und dem Ober⸗Postdirektor Nitschmann zu Erfurt die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar Ersterem: des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich hessischen Verdienst⸗Ordens Philipp's des Großmüthigen, — Letzterem: des Komthurkreuzes des Großherzoglich sächsischen Haus-Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, in Gemäßheit des 8. 983 des Gesetzes betreffend die Rechts⸗ verhaältniffe der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 51) zum Mitgliede des Dis ziplinarhofes
den Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath und vortragenden Rath im Reichs amt des Innern, Nieberding, und zu Mitgliedern der Di s ziplinarkammern in Breslau: den Königlich preußischen Landgerichts⸗Rath Kuhn und den Königlich i, m, r. MNMilitar⸗Intendantur⸗ Jiaih Weizmann, Beide daselbst, in Frankfurt am Main: . den Königlich preußischen Sber⸗ Landesgerichts Rath Stu m pff daselbst für die Dauer der von ihnen zur Zeit bekleideten Staats—⸗ ämter zu ernennen.
ö Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnãdigst geruht:
den bisherigen ordentlichen Professor an der Universität Straßburg, Dr. Friedrich Leo, zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Göttingen, und
den bisherigen ordentlichen Professor an der Universitat Dorpat, Dr. Georg Loeschcke, zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Bonn zu ernennen. 5
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Se Majestät der König haben Alergnädigst geruht: dem bei der Gesandtschaft in Stuttgart beschäftigten Geheimen erpedirenden Sekretär Marheineke den Charakter als Hofrath zu verleihen. . Se. Majestät der König haben Allergnädigs geruht: dem zum Hülfsarbeiter bei dem Konsistorium der Provinz Ostpreußen ernannten Superintendenten und Pfarrer Lic. Eilsberger in Königsberg i. Pr. den Charakter als Kon⸗ sistorial⸗Rath zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten.
Dem Rektor des Real⸗Progymnasiums iu Duderstadt, August Meyer, und dem Rektor der höheren Bürgerschule zu Geestemünde, Dr. Georg Eilker, ist das Prädikat „Pro⸗ fessor“ beigelegt worden. ;
*
Die Nummer 28 der Geset Sammlung, welche von heute
ab Ausgabe g „enthält nnter U. 5. den
taats vertrag zwischen P n und
Schwarzburg⸗Rudolstadt wegen Her ellung einer Eisenbahn
von Reinsdorf nach Frankenhausen. Vom 1. Dezember 1885. Berlin, den 3. September 1889. Königliches GesetzSammlungs-Amt. — Did den.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗ Sam ml. S. 357) sind bekannt gemacht: ; 1) das Allerhöchste Pririlegium vom 17. Juni 18538 wegen Aus⸗ fertigung auf den Inbaber lautender Provinzial · Anleihescheine des Prorinnalverbandes der Prorinz Westfalen bis zum Betrage von 500 009 * durch die Amteblätter der Königlicken Regierung zu Münster Nr. 28 S. 151, aus gegeben den 26. Juli 1888.
der Königlichen Regierung zu Minden Nr. 28 S. 161, aus⸗ gegeben den 26. Irli 1889.
der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 29 S. 215, aus⸗ gegeben den 26 Juli 1883;
2) der Allerböckste Erlaß vom 9. Juli 1888, betreffend die Verleibung des Enteignungsrechts an Tie Stadtgemeinde Berlin zur Entzicbung des zur Freilegung der Straße 5 der Abtheilung T tes Bebauungsplans von den Umgebungen Berlins in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 33 S. 305, aus⸗ gegeben den 16. August 1889
3) der Allerböchste Erlaß vom 8. Juli 1889, betreffend die Verleihung des Rechts zur Cbausseegelderbebung an die Gemeinde Schale im Kreise Tecklenburg für die von derselben gebaute Chaussee ron der Feldmarksgrenze der Gemeinde Halverde über Schale bis zur Provinzialgrenje in der Richtung auf Freren, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Münster Nr. 33 S. 173, ausgegeben den 17. August 1889.
Bekanntmachung.
Die Studirenden des Bau- und Maschinenbaufachee, welche die Vordrüfung nach den Vorschriften vom 6. Juli 1886 oder die erte Hauptprũfung nach den Uebergangebestimmungen vom 21. Februar 1887 bezw. nach den Borschriften vom 6. Juli 1886 in der diesjährigen Herbstperiode bier abzulegen beabsichtigen, werden hierdurch aufgefordert, bis zum 30. d. M. schriftlich, unter Bei⸗ fügung der dorgeschriebenen Nachweise, bei der unterzeichneten Bebõrde sich zu melden, die , , aber im Präͤsidial · Bureau der Königlichen Gisenbaßn Diteftion bierselbs 1 Wegen der Zulaffung zur Prüfung wird denselben demnachst das Weitere er⸗ offnet werden. . .
Meldungen, welche nach dem angegebenen Schlußtermine ein⸗ geben, müssen unberücksichtigt bleiben.
Hannover, den J. September 1888.
Königliches technisches Prũfungsamt.
— —
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 3. September. Se. Maje stãt der Kaiser und König kehrten gestern Abend 11 Uhr von dem Manöver in der Laufitz nach dem Neuen Palais zurück.
Heute früh unternahmen beide Majestäten einen Spazlerritt. Im Laufe des Vormittags hörten Se. Majestãt der Kaiser die Vorträge des Marine⸗ und des Militãr⸗ kabinets, nahmen dann militärische Meldungen entgegen und empfingen den amerikanischen Militãr⸗Attachs James C. Sandford.
— Der Königliche Gesandte am bayerischen Hofe, Graf zu Rantzau, ist nach München zurückzekehrt und hat die Beschafle der dortigen Gesandtschaft wieder übernommen.
— Der Großherzoglich sächsische Bevollmächtigte zum Bundesrath, Geheime Staatsrath Dr. Heerwart, ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt.
— Der General der Infanterie Freiherr von Meer— scheidt-Hüllefsem, kommandirender General des Garde⸗ Corps, ist aus dem Manover-Terrain kommend, hier ein—⸗ getroffen, und der General⸗-Lieutenant und Remonte⸗Inspecteur a von Troschke von seiner Dienstreise hierher zurück⸗ gekehrt.
— Das Ablösungs⸗Kommando für S. M. Fahrzeug „Loreley“ unter Führung des Lieutenants zur See Heb⸗
J
binghaus ist am 31. August d. J. in Galatz eingetroffen.
— In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „R. u. St⸗A.“ wird ein Allerhöchster Erlaß, betreffend bie revldirten Statuten der Hannoverschen Bank zu Hannover, welche an die Stelle der unter dem 10. Mai 1885 genehmigten Statuten zu treten bestimmt sind, nebst den neuen Statuten veröffentlicht.
— Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staats⸗ Anzeigers ist eine „Besondere Beilage“ (Nr. 5), enthaltend Entfcheibungen des Reichsgerichts, beigefügt.
Hefsen. Darmstadt, 2. September, (Darmst. Ztg.) Se. Königliche Hoheit der Großherzog wohnte am 31. v. M. dem Manöver Fer 23. Infanterie⸗Brigade bei Oesede bei und kehrt? Nachmittags nach Ssnabrück zurück. Gestern begab sich Se. Königliche Hoheit nach Bielefeld.
Oldenburg. Oldenburg, 2. September. H.) Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat sich nach Gülden— stein begeben.
Oefterreich⸗ ungarn. Wien, 2. Seytember. (W. T. B.) Se. Rajestät der Kaiser ist heute Abend 3 Uhr mittels Hof⸗Separatzuges zu den bei Jaroslau in Galizien statt— findenden Truppen-Manövern abgereist; im Kaiserlichen Ge⸗ folge befanden sich als Gäste des Kaisers der deutsche und der italienische Militärattachs. Auch die Erzherzöge Albrecht und Rainer, sowie der Kriegs-Minister haben sich nach Galizien begeben.
Großbritannien und Irland. London, * Sey⸗ tember. (A. C.) Der von seinem Posten zurücktretende Vize-König von Irland, Lord Londonderry, und dessen Gemahlin empfingen am 30. v. M. in der Burg von Dublin mehrere Abordnungen, welche ihm den Scheidegruß darbrachten. Der Statthalter wies in seinen Ant⸗ worten auf die Befferung der Zustände während seiner Amtsführung hin, die er als eine Folge der energischen Unterdrückung der Gesetz loigleiten durch die Regierung be—⸗ zeichnete. Am Abend hielt Jord Londonderry einen Empfang ab und wurde darauf in feierlichem Zuge nach der Eisenbahn⸗ station geleitet. Von Kingstown beförderte ein Sonder⸗ dampfer den Lord nebst seinem Gefolge nach England.
— Zu dem Fortgang des Dockarbeiterstrikes bemerkt die „Allg. Corr.“
Die Hartnäckigkeit, mit welcher die Dockgesellschaften die Er⸗ füllung der Forderungen der Arbeiter verweigern, stützt sich augen⸗ scheinlich auf den Umstand, daß in ibren Docks angeblich bereits 0 Arbeiter beschäftigt sind. Die Arbeiterfübrer stellen in Abrede, daß die Zabl fo groß sei, aber sie beaßrsichtigen beute, die Docks von diesen yblacklegs. zu säubern Dabei iönnte es möglicherweise zu Zu—⸗ fammenstsßen jwischen den Strikenden und der Polijei kommen.
Im „W. T. B.“ sind folgende, die Londoner Strike⸗ bewegung betreffende Depeschen eingegangen;
Fond on, 2. September. Die Eigenthümer der Einlade und Auslade Tunis an der Tbemse haben einstimmig eine Reso⸗ lution angenommen, in welcher die von den Direktoren der Dock⸗ gesellschaften den Arbeitern gemachten Vorsch läge als gerecht und billig bezeichnet und die Strikenden aufgefordert werden, jur Arbeit zurückzukehren. — Die Direktore der Dockgefellschaften beschlossen, wegen der von Burns und Tillet gefübrten drohenden Sprache