Franko
Bestimmungsland K Bemerkungen. hen, Betrag erklärungen
von 4 Bf. Mp Pf. Zahl Sprache
Der beizu⸗ fü . Inhalts⸗
Betrag ecklãrungen
f. S Pf. Zahl Sprache
Franko
Bestimmungsland Bemerkungen.
5d Neu⸗Fundland 3 kg ISo bis 460 55) Neu Guinea (deutschh ö.. . i5 kg 3 5 bis 4665 In der Spalte. Sprache o6 Niederland S kg —— —0 bedeutet: d. deutsch, 57 Nieder ländisch⸗ Indien ö — e. — englisch, a. Hafenorte: Batavig, Padang, ö f. S französisch, Samarang, Soerabaya ... 5g 185 b 45 d. h. o. h. — holläͤndisch.
; . 36 . 8) Norwegen ) erthangabe bis 800 A6,
über C emarku. Schweden Nachnahme bis 7. p
. . p ö. pugs tber Packet besondere über Hamburg acketadresse.
59) Nossi⸗Bé 58) Werthangabe 60) Oesterreich⸗ Ungarn... Nachnahme bis 400 M. 61) Pondichery 6M Für den sog. Grenzverkehr b2j Portugal bes. Taxe. Werthangabe unbegrenzt,
2 Festland über Hamburg oder Nachnahme bis 400 S (s. auch E. I.)
. Yar enn n,, Spanien 62) Werthangabe bis 400 , je⸗
8 über Frankreich! doch nur über Hamburg.
e,, Bordeaux) 64) In der Taxe von 1 4140 4 63) Réunion ist die besondere rumänische Gebühr 64) Rumänien von 35 Centimen für Zollblei und boõ) Salvador Stempel nicht mit einbegriffen.
über Hamburg 65) In der Taxe sind die Kosten
66) Samoa Inseln für die Beförderung von Colon bis
über Bremen . . . . .... Panamg nicht mit einbegriffen.
ö 94 8 220 bis 4 — J nach Apia. Werthangabe
8) Ste arie 1 i 6 .
gaskar 320 ö 69) Werthangabe unbegrenzt, 69) Schweden 3 k 160 Nachnahme bis 400 „S 70) Schweiz 8g — — — 80 J760) Werthangabe unbegrenzt, 71) Senegal ? 2— Machnahme bis 100 „, Eilbestel⸗ —— 4140 lung zulässig.
220 bis 76) Nur noch Klein⸗Popo. —— 1 777 Nur nach Tongatabu. Werth⸗ angabe bis 400 M 78) Es ist Sache des Adressaten, die Sendungen am Hafenort Haiphong in Empfang nehmen und nach dem Bestimmungsorte weiter
unbegrenzt,
De do dle —
oö do X
de
de do
—
72) Serbien 75) Sierra Leone 4) Spanien 75) Straits⸗Settlements über Bremen 6) Togogebiet 35) Tonga⸗Inseln über Bremen 78) Tonkin
C de do do di N Te,
to N do ro
79) Werthangabe bis d -T e , . c Zegen der Postpackete n f. Drten mit bulgarischen e iel (bPost · in Ost⸗Rumelien s. unter Nr. 15) packetn,. a, b u. e bei der Leitung über mit Triest Werthangabe bis 800 M Wrth⸗ . 1) Hafenorte: Beirut, Caifa ö ö . ang. f Candia, Canea, Cavala, Darda b. Hafenorte n) über Triest .. f. Nellen, Dede Agatsch, Durazzo über arg. SBallipoli, Ineboli, Haff Reraỹ⸗ e. Orte im Innern: Adrianopel unde, Lagos, Leros Mitilen- über Zriest .. 2 f ö etimo, Fhodus, Sa. aber Farng. . lonich, Samsun, San Giovanni un ,,, Friest ; f di Medua. Santi Quaranta. Sei frankirt bis Jaffa lüher Varna ö Tenct e c o d. Alessandretta, Lattakia, Mer⸗ . Trape⸗ sina und Tripoli (Syrien) über Frankreich 81) Tunis, Hafenorte: a. über Frankreich ) b. über die Schweiz und Italien ) c. über die Schweiz und Italien?) d. über Oesterreich und Ill len e. uber Oesterreich und Italien?
Eisenbahnstationen:
a. über Frankreich) b. über die Schweiz und Italien c. ber Oesterreich und Italien
75 Tripolis über Italien... — — 1661 5 28., 3f.
S0) Türkei: a. Constantinopel über Varna — — 220 2 f. über Triest. — — — 21 —
) la Goalette (la Goletta Sgusse (Susa) u. Tunis. 3 3) Bizerte (Bisert, Djerba Dscherba), Gabes (Gabes) Madhia Mediah), Monastir (Mistir) und Sfar (Sfaks).
*Beja, Ben Bẽchir, Bord oum Diedeida, Ghardimaou, Hammam A Lif, Manouba, Medjez el Bab Dued· Meliz. Oued⸗Zargua, Sidi Nes line, Sidi: Zehili. Souk el Arba, Souk el Khmis, Tebourba, Tunisz. 6 Werthangabe bis 890 0, Nach— ů— nahme bis 400M nach La Goulette, Hamburg ö Sousse und Tunis auf dem Wege J ö über Italien,
5 kg f. je kg 1 . 82) Nur nach bestimmten Orten.
32) Uruguay (über oder Bremen) S3) Zanzibar über Bremen . ..
über England 3 kg 24360 bis
Pefördern Mu lassen. FE. Tele
Vorbemerkungen. 1) Als Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm werden erhoben: im Verkehr mit Großbritannien und Irland 80 Pf., im übrigen Verkehr 50 Pf. Für Stadt- Telegramme ermäßigt sich die letztere Gebühr auf 36 Pf. Die Mindestgebübr kommt auch für bezahlte Anjworis Telegramme in Anwendung. Die Telegrammgebühren sind im Voraus zu entrichten. Durch nickt tbeilbare Pfennigbeträge sind bis auf solche zu erböhen. Soweit im Verkehr mit dem Auslande mehrere Beförderungswege sich darbieten, sind die Gebührensätze für den billigsten bz. gangbarsten Weg berechnet. Die Sätze für andere Wege sind bei den Telegraphenanstalten zu erfragen.
2) Unterscheidungszeichen, Bindestriche, Avostrophe, Anführungszeichen, Klammern und das Zeichen für den Absatz werden nicht gezählt: Punkte, Kommata u Bruchstriche, zur Bildung v. Zahlen benutzt, gelten als je 13iffer.
3) Für dringende Telegramme (Dringend) (D), d. s. solche, welche bei der Beförderung und Bestellung den Vorrang vor den übrigen Privattelegrammen haben, kommt Lie dreifache Gebühr eines ge— wöbnlichen Telegramms zur Erhebung. Nach welchen Ländern drintzende Telegramme zulässig sind, ist im Tarif durch „(D)“ angedeutet.
4) Für das vorauszubezahlende Antworts Telegramm (Antwort bezahlt) (RE) wird die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms ron 10 Wörtern berechnet. Wird eine dringende Antwort verlangt, so ift (KpP) zu fetzen. Soll eine andere Wortzahl vorausbezablt werden, so ist dies besonders anzugeken, z. B. (RP 16 Wörter). Die Vorausbezahlung darf die Gebühr eines Telegramms beliebiger Art von 30 Wörtern für denselben Weg nicht überschreiten.
5) Für die Vergleichung eines Telegramms (Vergleichen) (FC) ist ein Viertel der Gebühr
für das gewöhnliche Telegramm von gleicher Wortzahl, für die Empfangsanzeige (Empfangsanzeige)
(CR) die Gebühr für ein gewöhnliches Telegramm von 10 Wörtern zu entrichten.
gramm e.
6) Für die Nachsendung eines Telegramms (Nachzusenden) (FS.) — innerhalb E . gur 6 . i e. kae, , , , . Turop Rlässig — wird die volle Gebühr vom Empfänger eingezogen. Das Nachsenden findet auch . . Verlangen statt, sofern der neue Aufenthaltsort des Empfängers unzweifelhaft bekannt ist, und sich am neuen ,, . , befindet. . I) Offen zu hestellende Telegramme (RQ) sind nach den mit (E0) bezeichneten Ländern zulässig . 8) Im. Verkehr innerhalb Deutschlands kann die Vergütung für Werterbefsrdernng 3 Filboten Eilbote bezahlt) (P) ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 60 Pf. für jedes Telegramm durch den Aufgeber, im Voraus bezahlt werden; geschieht dies nicht, so werden die billigst bedungenen wirklichen Botenlöhne vom Empfänger eingezogen. Die Kosten für die Weiterbeförderung der Tele⸗ gramme im Auslande hat der Empfänger zu tragen. Für Telegramme mit Empfanzsanzeige kann der Absender . . , der Auslagen hinterlegen ö 9) Die Zeichen (D) (EP) (TC) u. s. w. (ogl. 35— 8) zählen als je 1 Wor sind vor de Aufschrift 1 zig ng, . Jö . 10 ie Gebühr für jede einzelne Vervielfältigung eines Telegramms beträgt für . Wörter 3. . 6. . 40 Pr Das 3 wird, -alle Aufschriften , ein einziges Telegramm taxirt. m Verkehr mit Amerika sind zu vervielfälti ̃ rere ,. s z vervielfältigende I) Die ÜUnbestellbarkeit eines Telegramms wird gegen eine Gebühr von 30 Pf. telegrarhis ; 1 ; Tele ö en è ö rar hi gemeldet. . Eine Quittung über entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung von 20 Pf. 4 J . 12 Für jedes Telegramm, welches einem Telegraphenboten oder Landbriefträger zur Beförderung an Tas Telearaphenamt mitgegeben wird kommen 10 Pf. zur Erhebung. ;
B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf Vort.
A. Die Wortlänge ist festgesetzt auf ö 16 Buchstaben oder 5 Ziffern im Verkehr mit: 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit: .
B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf ori B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf Wort.
10 Buchstaben oder 3 Jiffern im Verkehr mit: *., 10 Buchstaben oder z Jiffern im Verkehr mit: ö.
; mnerer Verkehr , ; Deutschland () (0) Stadt Verkehr 1 und Lorenzo⸗arquez .... Afrika, Wenfuste (westlicher Weg) Gia Tene⸗ n . . 3 1
kein, ö ? ö. Afrika, Westküste (wstl. Weg) (via Teneriffa) k Acera (Goldküste) . Biffao und Boͤlama Ad rah, Cape Coost· Castle, Elming, Pram⸗ Tanarische Infeln Pram, Salt -Pond und Winnebah, ... Gabon! Bathurst (Senegambien Grand Bassam Bonny u. Braß (Nigerdelta) ..... Konakry Lagos (Sklavenküste) Mossamedes ... Sierra Leone 283 Portio norb (Kotoncu) übrige Länder s. u. A. Afrika zrincixe 66 Annam, ausgenommen die anter Cochinchina St. Paul de Lcarda 55. gen. Anst. (via Bushire, Moulmein) (R0) e 365 Arabien (Aden Perim, Hedias u. Jemen) (RO) Senegal S5 urgentinische Nepublit (via Galveston (R0) übrige Länder s unter B. Afrika Australien (xia Zushire, Pengnug: Algerien und Tunis (PD) (R). . . . . . Süd · Aust alien. Victoria u. West⸗Australien Belgien (Y) (RG) Veu⸗Süd⸗Wales Bosnien⸗Herzegowina (D) (0). . . . . Dueensland Bulgarien (i) (Bo) Tasmgnia
Dänemark (P) (RO)] ,, Frankreich (E) (RO) Balutschistan (via Bushire) (Ro): Anstalten
Gibraltar am Golf von Oman Griechenland (D) (ERG): Bolivien (Ro) (über Galveston) a. Festland und Inseln Euböa und Poros 10 Brafilien (vis Lissabon, Per am bueo) (9): b. nach den übrigen Inseln Anstalten der nördlichen Region (nördlich Großbritannien und Irland von Pernambuco): Para, Fortaleza,
Selgoland (O) (Ro. Maranham ꝛE2cEcEc. 83 vy n mittlere Region (w. Pernambuco u. Rio
Luxemburg (D) de Janeiro): Ternambueo (Recife) ... Malta w
* 3 —
O Egypten; via Triest Alexandrien
d Isfthmus von Panama RO). . ..
30 Java,
5JNicaragua (RO): San Juan del Sur .. 25 Paraguay (via Galveston) (RO) O Perak (via Bushire) (RO
145 Vereinigte Staaten v. Amerita, Britisch 155 Amerika u. St. Pierre⸗Miguelon (RO): 18511) Cape Breton, Connecticut, Maine, Massa⸗ 235 chusetts, New⸗Brunswick, New⸗Found⸗ 435 land, New⸗Hampshire, New⸗NYork (New⸗ 15 40 Vort Citr. Brooklyn u. MNonkẽrs), Nora Scotia, Ontario, Prince Edwards Jsl., Quebeck, Rhode Island, St. Pierre⸗ Miguelon Isl., Vermont Columbia (Distr., Delaware, Maryland, New⸗Jersey, New Jort(ausgen. New · Nork City. Brooklyn u. Jonkers), Pennsylvania Alabama, Carolina (North u. South), Vensacola auf Florida, Georgia, Illinois, Indiana, Kentucky, Nem-Orleans in Louisiana, Michigan, Minnesota (Duluth, Minneapolis u. St. Paul), Mississippi, St. Louis in Missouri, Ohio, Tennessee, Virginia (Ost⸗), West⸗Virginia, Wis⸗ consin Arkansas, Colorado, Dakotah, Florida (ausgen. Pensacola u. Key West), Indian Territory, Jowa, Kansas, Louisiana (aus— gen. New⸗Drleans), Minnesota (aus- gen. Duluth, Minneapolis u. St. Paul), Missouri (ausgen. St. Louis). Montana, Nebraska, New⸗Mexicg Texas, Wyoming 5) Arizona, California, Idaho, Manitoba, Nexada, Oregon, Utah, Washington Territ. 6) Key West (Florida) ) Columbia (Britisch⸗). North - Western Territories, Vancouver Island Westindien (R0): Antigua
J. Zone,. . Jübr. Anst. Nor. Egypt. II. Zone (Eis Wadi⸗Halsa in Nubien) Suakim, via Kabel Suez⸗Suakim .... Guatemala und Sonduras (RO) Guyana (Britisch⸗) (via Key West) (0) Indien (via Bushire) (o):
J. Zone: Indien u. Ramoc in Birma Il. Zone: gevlon III. Zone: Birma ausgeschl. Ramoo) ..
410 435 516 335 770
880 136
615 6 65 660 650 6 40
Japan (2) (EG): Insel Tsushima
übrige Anstalten
Sumatra, Celebes und Bali
(via Bushire, Penang)
Madeira (D) (RO)
Malacea, valbh (via Bushire, Penang) (RO): w Selangor: Klang
Kwala Lumpor . Kajang Sungie Ujong: Seramban . Penkallau Kempas .... Mexico (Ro): Chihuahua, Guaymas, Her⸗ mosillo, Matamoras, Monterey, Sa⸗ binas, Saltillo, Sauz Mexico City, Tampico und Veracruz. übrige Anstalten
O * 8
übrige Anstalten
2
Penang (via Bushire) (RO)
Marokko: Tanger südliche Region: Rio de Janeiro
Montenegro übr. südl. davon gelegene Anstalten (Santos, Niederland (D) (Ro) Desterro, Rio Grande do Sul 2... Norwegen (DO) (RO) 26 Cap⸗Verdische Ins. (D) (O); St Vincent
Oefterreich⸗ Ungarn (D) (RO) Chile (ing Galrestor (60) San Thiago.
rtugal (D) (R0 . , ,, China (D via Amur) (RO): Hongkong,
Rumänien (D) (BO) * 2 Jiußland P), euroxäisches und kaukasifches moy, Foochow, Gutslaff, Saddle Island,
Schweden (D) Schweiz (RO) Serbien (D) Spanien (G) (RO) Tripolis D) (RO) Türkei (D) (RO)
B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 10 Buch siaben oder 5 Ziffern im Verkehr mit:
AUfrita, Süd⸗ (oßtlicher oder n etlicher Weg) (EO aufer in der Cap⸗Kolonie): Durban in Natal Port Nolloth in der Cap-Kolonie uͤbr. Anst. in Natal und in der Cap-⸗Kolonie, Oranje -⸗Freisigat und Transvaal !=. ch Asrita, C si⸗ u. W esttüfte (ostl. Weg) (RO): Seoul (Han · Vang) z5 Costa Rica (R9) Ecuador (via Galveston) (RO)
Shanghai ⸗
Canton, Macao 7M 45 Pf.; Nankin, Ningpo, Smatow 7M 95 Pf.; Kiukiang &i 105. Pankow 8 M 15 Pf.; Tientsin S8. 25 Pf.; Hoihow S zb Pf.; Peling 84 65 Pf.; uͤbrige Anstalten von 7 M 45 Pf. bis
Cochinchina u. den annamitischen Anstalten
Phan -Tiet, Phan ⸗ Ry, Phan -Ranh,
ha⸗Trang (vis Bushire, Moulmein) (RO)
Columbien (via Galveston) (RO): Buena⸗ ventura übrige Anstalten
Corea; vis Rußland, Amur (D) (RO): Fusan via Bushire, Moulmein (Ro): Binchong
MPers. Golf (via Persien, Bushire) (0):
— — —
Persien, ausschl. der Anstalten am Pers. Golf Barbados
Cuba, und zwar: Havana Cienfuegos Santiago de Cuba. . Bayamo, Guantanamo und Manzanillo .. übrige Anstalten ...
Curagao über Haiti
Dominica (kleine Antillen⸗Insel) .. ..
Grenada —
Guadeloupe
Haiti: Mole St. Nicolas
Jamaica
Martinique
Porto Rico
St. Croix .
San Domingo: Cotuy, La Vega, Moca, Puerto⸗Plata, San Domingo Citd, Santiago .
St. Kitts (St. Christoph)
Bushire übrige Anstalten Perun (via Galveston) (RO): Callao, Cho⸗ rillos, Lima Mollendo
E = 4 6 2 r* m — — 8
— ö
2 C 2 J
13 35 8 8
145 235 170 410 435 475 6 40 6 30
hi sppinen Fnse ln ( via Amür5 ich: Luzon (Manila) Rutland, asiatisches (D): IJ. Reg. westl. v. Merid. v. Werkhne ⸗Udinsk II. Region, östlich von demselben Bokhara Salvador (Eo): Libertad übrige Anstalten Siam (vis Bushire, Moulmein) (Ro)... Singapore (via Bushire, Penang) (0). .
, , r een, g irinüt Tontiing (via Bushire, Moulmein) (RG). Vincent Weftindien
Trinidad, Insel
Clüruguay (via Lissabon, Pernambuco) (Ro) 836 oll Venezuela (via Haiti). . . .. 1
1511Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
— 1 . 6. R
* Alle Rost-Anstalten nehmen Bestellung an
Aas Abonnement beträgt nierteljährlich d R 66 3.
für Berlin außer den Host⸗Anstalten auch die Exveditios⸗
SVwV., Wilhelmstraße Nr. 32 ;, Einzelne Uummern kosten 25 3.
azad Königlich Rreußischen Staats- Anzeigers
Insertionzpreis für den Raum einer Arnckzeile 30 3 Inserate nimmt au
die Königliche Expedition des Aeuntschen Reichs Anzeiger?
J —
Berlin 8. Wilhelmstraße Nr. 32
1
M 235.
= * 8 .
Berlin, Donnerstag,
den 3. Oktober, Abends.
1889.
—
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Steuer⸗Einnehmer J. Klasse Rubow zu Fiddichow im Kreise Greifenhagen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem General⸗-Arzt II. Klasse und Regiments-Arzt des Garde⸗Füsilier⸗Regiments, Dr. Krautwurst, beauftragt mit Wahrnehmung der divisionsärztlichen Funktionen bei der J. Garde⸗Infanterie⸗Division, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse; dem Bürgermeister Kü ster zu Benneckenstein im Kreise Grafschaft Hohenstein den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem evangelischen Rektor Griese zu Berlin, dem Post-Bureau⸗Assistenten Schönikowsky zu Straßburg i. E. und dem Gefängniß⸗Inspektor Scherff zu Fraustadt den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Portier Puhlmann beim medizinisch-chirurgischen Friedrich⸗Wilhelms⸗ Institut zu Berlin das Kreuz der Inhaber des Königlichen aus Ordens von Hohenzollern; den Lehrern ꝛc. Böhle zu eeskow im Kreise Beeskow⸗Storkow, Weitling zu Kaakstedt im Kreise Templin, Schulze zu Drachhausen im Kreise Kottbus, Wonneberger zu Alt-Döbern im Kreise Kalau, Harms zu Grammentin im Kreise Demmin, Fuhrmann zu Gellin im Kreise Neuftettin und Weckler zu Hattenheim im Rheingaukreise den Adler der Inhaber desselben Ordens; dem Lehrer Bunger zu Ostendorf im Kreise Osterholz, dem . Haase zu Schönholz in der Obersörsterei Grünfelde, egierunge bezirk Marienwerder, und dem Kutscher Ludwig Eggert zu Rotzis im Kreise Teltow das Allgemeine Ehren— zeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
bei Allerhöchstihrer Anwesenheit in Dresden folgenden Personen Orden zu verleihen, und zwar haben erhalten:
das Großkreuz des Rothen Adler-Ordens: Graf Vitzthum von Eckstädt, Königlich sächsischer Dber⸗Kammerherr, Wirklicher Geheimer Rath zu Dresden;
den Rothen Adler-Orden erster Klasse: Dr. von Gerber, Königlich sächsischer Staats⸗Minister 2 . des Kultus und öffentlichen Unterrichts, zu resden;
den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse:
Ackermann, Stadtverordneten-Vorsteher, Geheimer Hof—
rath zu Dresden, von Koppenfels, Kreishauptmann zu Dresden, und
Stüb el, Ober⸗Bürgermeister zu Dresden;
den Rothen Adler-Orden dritter Klasse: Winkler, Transport-Direktor der Königlich sächsischen Sta atseisenbahnen;
den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:
Dr. Fi scher, Rechtsanwalt zu Dresden, . Stadtbaurath zu Dresden, und ayer, Königlich sächsischer Ober-Hofmarschallamts— Sekretär zu Dresden;
den Stern zum Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse: Hoffmann, General-Direktor der Königlich sächsischen Staatseisenbahnen zu Dresden, und . Freiherr von Miltitz, Königlich sächsischer Ober— Ceremonienmeister zu Dresden;
den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse:
Graf Wallwitz, Königlich sächsischer Kammerherr zu Dresden, und .
von Wuthenau, Königlich sächsischer Kammerherr zu Dresden;
den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse: Ledig, Königlich sächsischer Finanz-Rath zu Dresden, und von Schroeker, Königlich sächsischer Amtshauptmann zu Oschatz; sowie
den Königlichen Kro nen-Orden vierter Klasse:
Ba j mann, Transport⸗Inspektor der Königlich sächsischen Staatseisenbahnen zu Dresden,
Carl, Stadtrath zu Dresden, .
. Kriminal⸗Polizei⸗Kommissarius zu Dresden,
loß, Königlich sächsischer Ober⸗Stallamte⸗Sekretär zu
Dresden,
Knebel, Pächter zu Schleinitz,
Reichel, Musikdirekior zu Dresden,
Riedel, Königlich sächsischer Hofwirthschafts-Inspektor zu Dresden,
Teu tsche r, Polizei⸗Inspektor zu Dresden, und
Weidner, Baurath zu Dresden.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung, Ausführung des Gesetzes gegen die gemeingefähr⸗ lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom
21. Oktober 1878 betreffend.
Auf Grund des 5§. 28 des Gesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1818 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 351) wird auf Beschluß des Staats-Ministeriums mit Genehmigung des Bun⸗ desraths vom 1. Oktober d. J. ab auf die Dauer eines wei⸗ teren Jahres angeordnet was folgt: :
§. 1. Im Kreise Offenbach dürfen Versammlungen nur
mit vorgängiger Genehmigung der Lokal-Polizeibehörde statt⸗ finden; auf Versammlungen zum Zweck einer ausgeschriebenen Wahl zum Reichstage oder zur Landesvertretung erstreckt sich diese Beschränkung nicht. . §. 2. Personen, von denen eine Gefährdung der öffent⸗ lichen Sicherheit oder Ordnung zu besorgen ist, kann der Aufenthalt in dem Kreise Offenbach von dem Kreisamt Offen— bach versagt werden. Kö
8§8. 3. In. dem Kreise Offenbach von Stoß⸗, Hieb⸗ oder Schußwaffen, sowie der Besitz, das Tragen, die Einführung und der Verkauf von Sprenggeschossen, soweit es sich nicht um Munition des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine handelt, verboten.
Von letzterem Verbot werden Gewehrpatronen nicht betroffen. .
t Ausnahmen von dem Verbot des Waffentragens finden tatt:
I) für Personen, welche kraft ihres Amts oder Berufs zur Führung von Waffen berechtigt sins, in Betreff der letzteren;
sind das Tragen
Waffen zu tragen, beiwohnt, in dem Umfange vieser Befugniß;
3) für Personen, welche sich im Besitz eines Jagdwaffen⸗ passes befinden, in Betreff der zur Ausübung der Jagd dienenden Waffen;
4) für Personen, welche einen für sie ausgestellten Waffen⸗ . bei sich führen, in Betreff der in demselben bezeichneten
affen.
Ueber die Ertheilung des Waffenscheins befindet das Kreisamt Offenbach. Er wird von demselben kosten⸗ und stempelfrei ausgestellt und kann zu jeder Zeit wieder entzogen
werden. . 5§. 4. Wer diesen Anordnungen oder den auf Grund
derseiben erlassenen Verfügungen zuwiderhandelt, wird nach dem Eingangs genannten Gesetzesparagraphen mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder mit Haft oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft. Darmstadt, den 28. September 1889. Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz. Finger.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kammerjunker und Rittmeister der Reserve des Garde⸗Kürassier⸗Regiments, Grafen Leonhard von Roth— kirch und Trach zu Panthenau im Kreise Goldberg⸗Haynau die Kammerherrn-Würde zu verleihen.
Auf den Bericht vom 3. August d. J. will Ich der Stadtgemeinde Osnabrück auf Grund des er f vom II. Juni 1874 (Ges.Samml. S. 221) Behufs Ausführung der von ihr projektirten Wasserleitung, welche aus dem in der Gemarkung der Stadt Osnabrück, sowie in den Gemeinden Schinkel, Vsxtrup und Nahne belegenen Quellengebiete ge⸗ speist werden soll, hiermit das Enteignungsrecht verleihen. Der eingereichte, das Projekt veranschaulichende Plan folgt anbei zurück.
Neues Palais, den 26. August 1889.
Wilhelm R. Für den Minister der öffent- Zugleich für den Minister der lichen Arbeiten: geistlichen 2ꝛc. Angelegenheiten: Freiherr Lucius von Ball— Herrfurth. hausen. An die Minister der öffentlichen Arbeiten, der geist⸗ lichen 2c. Angelegenheiten und des Innern.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Die Königliche Eisenbahn-Direktion zu Elberfeld ist mit der Anfertigung allgemeiner Vorarbeiten für Eisenbahnen untergeo dneter Bedeutung von:
a. Kassel über Wolfhagen nach Volkmarsen, b. Korbach nach Frankenberg, c. Bestwig⸗Nutilar nach 3
euz
d. Weidenau über Netphen nach beauftragt worden.
2) für die Mitglieder un Vereinen, welchen die Befugniß,
Ministerium des Innern.
Bei dem Ministerium des Innern ist der Geheime Expeditions⸗ Assistent Bruno Wichmann zum Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator ernannt worden.
Angekommen: Se. Excellenz der Minister des König⸗ lichen Hauses, von Wedell, vom Urlaub.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preusßen. Berlin, 3. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König unternahmen auch am gestrigen Nach—⸗ mittage eine Pürschsagd in dem Revier von Friedrichsmoor und erledigten später Regierungs- Angelegenheiten.
Am heutigen Morgen unternahmen Se. Majestät aber— mals eine Pürschjagd.
— Bei der Galatafel im Großherzoglichen Schlosse zu Schwerin am Dienstag brachte Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin auf Se. Majestät den Kaiser und König folgenden Trink— spruch aus:
Ew. Kaiserliche Majestäten sind heute bei Ihrer Ankunft mit einem Jubel begrüßt worden, der der hohen Freude von ganz Mecklen⸗ burg über den hoben Besuch Ausdruck gab.
Gestatten Ew. Kaiserliche Majestäten, daß Ich diesen Dank aus vellem Herzen bier wiederhole und es feierlich ausspreche, daß Ich und Mein Volk in ernster Treue und in steter Anhänglichkeit Unserem Kaiser und dem Deuischen Reiche verbunden sind.
Se. Majestät der Kaiser und Ihre Mazjestät die Kaiserin hurrah! — harrah! — hurrah!“
Hierauf erwiderten Se. Majestät der Kaiser und König:
„‚Gestatten Ew. Königliche Hoheit, daß Ich in Meinem und der Kaiserin Namen von ganzem Herzen danke für den freundlichen Empfang und den Jubel der Bevölkerung sowie für die liebenswürdige Auf nahme in Ew. Königlichen Hoheit Familie.
Ich freue Mich unendlich in diesen Hallen zu sein, die so voll von angenehmen und freudigen Erinnerungen für Unsere Familie sind. Treten Uns doch in diesen Räumen Erinnerungen ent- gegen, die auf Ew. Königlichen Hoheit Herrn Vater und auf Meinen Herrn Großvater zurückführen, zwei der herrlichsten Regenten und Landesväter, welche die Geschichte je gekannt hat. Wir beiden Jüngeren wollen diesen beiden Männern nachstreben, nicht nur in allen Regententugenden, sondern auch in treuer, brüder⸗ licher Anhänglichkeit und in verwandtschaftlicher Einigkeit. z
Ich werde so fest zu Ibnen stehen, wie Ich weiß, daß Sie zu Mir halten werden.
Ich erhebe das Glas und trinke auf das Wohl des Großherzogs und Seiner ganzen Familie. Seine Königliche Hoheit der Großherzog und Seine Familie hurrah! — hurrah! — hurrah!“
— Der Bundesrath trat heute Nachmittag 2 Uhr zu einer Plenarsitung zusammen, nachdem vorher eine Sitzung des Ausschusses für Handel und Verkehr statt⸗ gefunden hatte.
— Dem Bundes rath sind bis jetzt folgende Anlagen zu dem Reichs haushalts-Etat für 1 90 / 9gJ zugegangen: die Etats für den Reichskanzler und die i , für das Auswärtige Amt, für das Reichsamt des Innern, ür die Ver⸗ waltung der Kaiserlichen Marine, für die Reichs⸗Justizverwal⸗ tung, für das Reichs⸗Schatzamt, für das Reichs⸗Eisenbahn⸗ Amt, der Etat der Reichsschuld, der Etat für den Rechnungs⸗ hof, der Etat über den Reichs-Invalidenfonds, der Etat der Einnahmen des Deutschen Reichs an Zölken, Verbrauchssteuern und Aversen, die Etats der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenver⸗ waltung, der Reichsdruckerei und für die Verwaltung der Eisenbahnen.
— Der Rittergutsbesitzer Schultz zu Karolewo, Mitglied des 8 der Abgeordneten für den 2. Bromberger Wahldezirt (Wirsitz⸗Bromberg, Stadtkreis Bromberg), ist gestorben.
— Der Minister der ,. Arbeiten hat in einem Erlaß an die Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen im Ein⸗ vernehmen mit dem Staatssekretär des Reichs⸗Postamts be⸗ stimmt, daß bei der Neueinrichtung der Gasbeleuchtung in Vereinigten Post- und Eisenbahnwagen, sofern auf die Be⸗ leuchtung derselben mit Gas Seiteng der Postverwaltung nicht
gänzlich verzichtet wird, für die Postabtheilungen besondere