75-85 M, Limburger 42 - 50 AM, Quadratmagerkäse 25 — 30 AMÆ — Schmalz: Prima Western 172 9ꝭͤò Ta. 44.00 M reines, in Deutsch⸗ land raffinirt 48, 00 -51, 00 Berliner Bratenschmalz bo, 0) — 64. 00 A Fett, in Amerika raffinirt 43, 00 „M, in Deutschland raffinirt 46, 00— 48,00 6 — Tendenz: Butter: Verminderter Bedarf, allgemein abfallende Qualitäten erschwerten das Geschäft. Schmalz: Bei großer Knappheit an greifbarer Waare wurden höhere Preise bezahlt.
— Vom oberschlesischen Eisen⸗ und Metallmarkt berichtet die Schles. Ztg.. Die geschäftliche Lage des Eisen⸗ marktes ist auch in der abgelaufenen Berichtszeit dieselbe günstige geblieben und hat an Zuversicht für den ferneren Bestand durch die anhaltende Regsamkeit nur gewinnen können Die Menge des erzeugten Roheisens scheint. wiewohl der rege Betrieb der Hohöfen nicht aus—⸗ gesetzt worden, eine für den Bedarf der Walzwerké immer knappere zu werden und reicht für den sich steigernden Begehr der Verbrauchs- stätten kaum aus. Die Zufuhr der Erze ist daher eine rege, und ge—⸗ langten die Bezüge von auzländischen Erzen in verstärktem Maße an. — Auch die Beschäftigung der Eisengießereien verblieb eine günstige, in⸗ dem dieselben für die Anlagen auf Berg⸗ und Hüttenwerken, sowie von Seiten der Maschinenbau⸗Anstalten mit ausreichenden Aufträgen ver⸗ sehen sind. — Der Betrieb der Eisenwalzwerke und Stahlhüt en stand unter dem Einfluß der den Markt beherrschenden Verhältnisse und konnte den Anforderungen demgemäß nur unter Anspannung äußerster Thätigkeit genügt werden; schon heute ist kaum ein Zweifel darüber erlaubt, daß dieses Maß von Thätigkeit im laufenden Halbjahr keinen Rückgang erleiden dürfte. Der Stabeisen⸗ und Stahl markt erweist sich weiterhin als durchaus aufnahmefähig. An Fein und Kessel⸗ blechen ist der Begehr andauernd ein solcher, daß die Konsumenten auf die Erledigung ihrer Bestellungen wochenlang warten müssen. In Folge dessen hat sich die Redenhütte veranlaßt gesehen — vermuthlich auch mit Rücksicht auf die demnächst erfolgende Vollendung ihrer Martin⸗ stahlanlage — das Blechwalzwerk nahezu auf das Doppelte zu ver⸗
rößern, und ist eifrig bemüht, den Neubau baldigst zum Betrieb ertig zu stellen. Auch der Bau des Eisenwalzwerks von Huldschinsky u. Söhne in Gleiwitz wird mit besonderem Eifer betrieben, sodaß mit der inneren Einrichtung schon im nächsten Monat begonnen werden kann. In Ausführung vorhandener Lieferungen kamen von Schienen und Schwellen sowie anderen Stahlfabrikaten beträchtliche Posten zur Ablieferung. Preise: Stabeisen in konkurrenzfreiem Gebiet 17 A, Kesselbleche 21,50 — 22 M pro 100 kg. — Der Zinkmarkt zeigte unveränderte Kauflust, daher ging von den Zinkhütten die ganze Produktion frisch fort, ungeachtet der angestrengten Arbeit auf den Werken. Der Preis für 12 Marken stellte sich auf 45 50 „, bei anderen raff. Marken auf 44 S Für Blei und Bleifabrikate ist der Markt unverändert.
Wien, 26. Oktober. (W. T. B.). Ausweis der Oester⸗ reichisch⸗ungarischen Staatsbahn in der Woche vom 165. bis 21. Oktober 864 342 Fl., Mehceinnahme 26 288 Fl
Manchester, 25. Oktober. (W. T. B.) 12r Water Taylor 73, 30r Water Taylor 9, 20r Water Leigh 8, 30r Water Clayton 83, 32x Mock Brooke 83, 40r Mayoll 9, 40r Medio Wilkinson 103, 32 Warpeops Lees 8z, 36r Warpcops Rowland 95, 40r Double Weston 93, 60r Double eourante Qualität 133, 32* 1165 yds 16 16 grey Printers aus 32r/46r 182. Fest.
New⸗Hork, 25. Oktober. (W. T. B.) Baumwollen⸗ Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 315 000 Ballen; Ausfuhr nach Großbritannien 150 000 Ballen; Ausfuhr nach dem Kontinent 72 000 Ballen; Vorrath 530 000 Ballen.
Submissionen im Auslande.
Spanien.
1) 22. November, 2 Uhr Nachmittags. Direcciön general de correos y telegrafos Madrid, calle Claudio Coello No. 18 principal: 0 Microphone, System Ader, mit je 2 Telephonen und einem Läutewerk, 43 Anzeigetableaux verschiedener Nummern und 50 kg Kabel. Kaution vorläufig 1041,75, endgültig 2083,50 Pesetas.
2) 23. November. 2 Uhr Nachmittags. Direceion General de Correos y Telegrafos Madrid calle Claudio Coello No. 18 principal: 1590 Elemente mit Leelanché⸗Säule für den Telephondienst. Vor⸗ anschlag für jedes komplete Element Pes. 3,V8. Kaution vorläufig b O, endgültig 10 0,½ vom Gesammtbetrag der Lieferung.
3) 25. November, 2 Uhr Nachmittags. Ayuntamiento con-
stitneional von Cadiz: Einrichtung und Lieferung der Beleuchtung
vermittelst des elektrischen Lichtes während 25 Jahren. Kaution vor⸗
läufig 191 625, endgültig 383 250 Pesetas.
=. Nähere Bedingungen in spanischer Sprache beim Reichs⸗ nzeiger!).
Berkehrs⸗Anftalten.
Ham burg, 25. Oktober. (W. T. B) Der Schnelldampfer Columbia“ der Ham burg ⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, heute Vormittag in NewYork eingetroffen. .
— 26. Oktober. (W. T. B.) Der Schnelldampfer Au gusta Vietoria“ der Hamburg Amerikanischen Packei⸗ fahrt ⸗Aktiengesellschaft ist, von New⸗Rork kommend, heute 4 Uhr Morgens auf der Elbe eingetroffen.
London, 26. Oktober. (W. T. B.) Der Castle⸗ Dampfer Garth-⸗Castle“ ist von Darthmouth gestern auf der Ausreise abgegangen. Der Castle Dampfer Pembroke ⸗Castle r ist in Capetown gestern auf der Ausreise angekommen.
Theater und Musik.
Königliche Schauspiele.
Das Repertoire vom 27. Oktober bis 4. November ist folgendes:
Opernhaus: Am Sonntag, den 27. Oktober: „Der Frei⸗ schütz; Montag, den 28.: „Die Verlobung bei der Laterne“, „Die Jahreszeiten; Dienstag, den 29.: „ Gioconda“; Mittwoch, den 30.: Die Meistersinger von Nürnberg“; Donnerstag, den 31: „Gioconda“; Freitag, den 1. November: „Flick und Flock; Sonnabend, den 2.: Fidelio“ (Fr. Moran ⸗Olden a. G.); Sonntag, den 3.: . Gioconda“; Montag, den 4.: Rienzi“.
Schauspielhaus; Sonntag, den 2: „Wilhelm Tell“; Montag, den 28: Wilhelm Tell“; Dienstag, den 29. „Der Prinz von Homburg; Mittwoch, den 30. „Die Quitzows“; Donnerstag, den 31. Zum 1. Male: „Der Name“; Freitag, den 1. November: Zum 1. Male wiederholt: Der Namen; Sonnabend, den 2.: „Wilhelm Tell“; Sonntag, den 3.: Der Namen; Montag, den 4.: „Die Weisheit Salomo's“'.
Deutsches Theater.
Die erste Aufführung des dreiakiigen Lustspiels „‚Nächstenliebe“ von Julius Rosen findet am Sonnabend, 2. November, statt. Morgen, Sonntag, wird „Der Schatten“ und am Montag „Der Pfarrer von Kirchfeld? gegeben. Das weitere Repertoire der Woche ist folgendermaßen feftgestellt; Dienstag, 29.: „Der Schatten‘, Mitt⸗ woch, 30.: „Faust's Tod“, Donnerstag, 31.3: „Der Schatten“, Freitag, 1. November: „Faust's Tod“, Sonnabend, 2. und Sonntag,
J.: ‚Nãächstenliebe ). . Berliner Theater.
Das Wochen⸗Repertoire vom 27. Oktober bis 3. November lautet folgendermaßen: Am Sonntag, den 27.3 „Montjoye“; Montag, den 28.: „ Montjoye“; Dienstag, den 29.: Markgraf Waldemar“; Mitt⸗ woch, den 30.: Der Kaufmann von Venedig“; Donnerstag, den 31.: Montjoye“; Freitag, den 1. November: 9. Abonnements ⸗Vorstellung: „Demetriusz; Sonnabend, den 2.: „König Lear; Sonntag, den 3.: Demetrius. .
Lessing⸗Theater
Das Repertoire ist für kommende Woche in folgender Weise sest⸗ gestellt: Sonntag: Das letzte Wort“. Mentag: ‚Nora“. Dienstag: Das letzte Wort“. Mittwoch: .Der Fall Clsmenceau“. Donnerstag: „Das letzte Wort“. Freitag: ‚Das letzte Wort“. Sonnabend: Zum ersten Male: „Der Zaungast“. Lustspiel in 4 Akten von Oscar Blumenthal. Sonntag: „Der Zaungast“.
Mannigfaltiges.
Dienstag, den 29. d. M., finder Königliche Parforce⸗ Jagd statt. Stelldichein: Mittags 1 Uhr am Forsthaus Plantagenhaus.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hat, dem „Ev. Kirchl. Anz.“ zufolge, Handschreiben an die Gemeinde ⸗Kirchenräthe mehrerer hiesiger wohlhabender Kirchen gerichtet, in welchen der Wunsch ausgesprochen wird, daß sie zur Erbauung von Kirchen
in den Vorstädten, namentlich in der St. Elisabethgemeinde und in Rummelsburg, aus ihrem Kirchen vermögen beitragen möchten. Die Gemeindeorgane von St. Matthäus haben darauf jüngst beschlossen, einen Beitrag von einhunderttausend Mark zur Abhülfe der hiesigen Kirchennoth zu bewilligen und Ihrer Majestät der Kaiserin mit dem Wunsche zu überweisen, daß diese Summe vornehmlich zum Bau einer Kirche mit Pfarrhaus in Rummelsburg, wo die kirchliche Verwahrlosung am dringendsten er⸗ scheint, verwendet werden möchte.
Die Durchlegung der Zimmerstraße kann nunmehr als beschlossene Sache angesehen werden, nachdem, wie die . N. A. 3.“ mittheilt, der Kriegs ⸗Minister jetzt dem in Vorschlag gebrachten Ver⸗ trage ohne jeden Vorbehalt zugestimmt hat. Der Magistrat hat in Folge dessen beschlossen, die Mittel zur Durchlegung der Zimmer⸗ straße in den Etat für das Verwaltungsjahr 1890,91 einzustellen.
Die beiden überlebensgroßen Standbilder eines Grenadiers und eines Kürassiers aus der Zeit Friedrich's des Großen, welche der Berliner Bildhauer Heinz Hoffmeister im Auftrage Sr. Majestät des Kaisers für das Königliche Schloß ausführte, sind, so schreibt man der . T. R.“, von dem Künstler fertiggestellt und dieser Tage nach der Gießerei Lauchhammer geschickt worden. Beide Bildsäulen sind etwa 3 m hoch und bis auf die geringsten Einzelheiten in Uniform und Waffen geschichtlich treu.
Donnerstag, den 31. Oktober, Abends 7 Uhr, findet im Central Hotel die erste Oktoberversammlung des Vereins der Kauf berechtigten des Waarenhausfes für deutsche Beamte statt. Dieselbe ist gemäß 5§. 17 der Satzungen durch den Vorsitzenden des Beamten ⸗Ausschusses, Geheimen Regierungs⸗Rath Mießner, durch zweimalige Bekanntmachung im ‚„Reichs⸗ und Staats-Anzeiger“ unter Mittheilung der Tagesordnung einberufen worden. Beim Besuch dieser Versammlung ist als Legitimation die Kaufberech⸗ tigungskarte vorzuzeigen.
Spandau. Behufs Ausschmückung und würdiger Ge⸗ staltung des , für das Denkmal des Kurfürsten Joachim If. hat sich der hiesige Magistrat an den Berliner Magistrat mit der Bitte gewendet, ihm leihweise die noch vorhandenen Ausschmückungsgegenstände für die Feststraße zum Empfang des Königs von Italien zu überlassen. Der Berliner Magistrat hat, der N. A. Ztg.“ zufolge, beschlossen, den Wünschen des Spandauer Magistrats nachzukommen.
Königsberg i. Pr., 26. Oktober. Einer der großen am Hafen gelegenen Hanfspeicher (früher Frohmann gehörig) ist, nach einer Meldung des W. T. B.“, gestern Abend — das fünfte Mal innerhalb dreier Jahre — niedergebrannt. Der Schaden ist ein ziemlich erheblicher. Bei den Löscharbeiten fand ein Feuer⸗ wehr mann den Tod, zwei andere wurden mit Mühe gerettet.
Göttingen, 24. Ottober. (Hannov. Courier) Zur Ein⸗
weihung der neuen chirurgischen Universitätsklinik traf
heute Nachmittag 23 Uhr in Begleitung des Geheimen Medizinal⸗Raths Dr. von Bergmann der Kultus⸗Minister Dr. von Goßler ein. Die Einweihung fand in Gegenwart einer großen Zahl geladener Gäste statt. An die Einweihung schloß sich um 6 Uhr ein Festessen im Hause des Geheimen Medizinal⸗Raths König. Abends 9 Uhr brachte die Studentenschaft dem hohen Gaste einen Fackelzug, an dem sich gegen 400 Studirende betheiligten.
Wetterbericht vom 26. Oktober, Morgens 8 Uhr.
— —
haus.
1
Stationen. Wetter.
Temperatur
Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp red. in Millim k in 0 Celnus
o.
bedeckt Tell. bedeckt halb bed. wolkig wolkig bedeckt bedeckt wolkenlos
bedeckt bedeckt wolkig wolkig wolkig wolkig bedeckt wolkenlos
bedeckt bedeckt wolkig wolkig; Nebel bedeckt wolkig still bedeckt
2 — 22
Mullaghmore Aberdeen .. Christiansund Kopenhagen. Stockholm.
. .
Petersbrg. Moskau ...
Cort. Queeng-⸗ town... Cherbourg lber... . amburg .. winemünde Neufahrwasser Memel ...
6 ö ünster ..
Karlsruhe .. Wiesbaden. München .. Chemnitz.
Berlin. ... Wien ... Breslau.. 2 bedeckt
Ile d' Aix. . O 4 Regen . . ONO 4 bedeckt Triest ...
Anfang 7 Uhr. Montag:
von P. Hertel. der Laterne.
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Montag: Dienstag:
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Montag:
) Reif. Uebersicht der Witterung.
Einem Maximum von 775 mm über Skandinavien liegt ein Minimum unter 756, über der Iberischen . gegenüber, sodaß im westlichen Mittel-
uropa mäßige östliche und nordöstliche Winde wehen. Ueber Deutschland herrscht aufklarendes, trockenes Wetter bei meist sinkender Temperatur.
In Memel und Königsberg liegt die Temperatur
Wort. v. Schönthan. Montag: Henrik Ibsen. Dienstag:
Theater ⸗Anzeigen.
Nönigliche Schauspiele. 213. Vorstellung. in 3 Akten von C. M. von Weber. nach einem Volksmärchen: „Der Freischütz, von . Kind. Dirigent: Hr. Sucher. Anfang
hr.
Schauspiel haus. 227. Vorstellung. Wilhelm Schauspiel in 5 Akten von Schiller. In Scene gesetzt vom Direktor Dr. Otto Devrient.
Opernhaus. Jahreszeiten. 4 Bildern von E. Taubert und E. Graeb. Musik
Operette von J. Offenbach. Text aus dem Französischen von Michel Carrs und Leon Batty. Anfang 7 Uhr.
Schauspiel haus. Schauspiel in 5 Akten von Schiller. An⸗
enstag: Opernhaus. 215. Vorstell. Gioconda. Oper in 4 Akten von A. Ponchielli. Tobia Gorrio. Uebersetzung von G. Niese. von E. Graeb. Anfang 7 Uhr Schauspiel haus. Friedrich von Homburg. Schauspiel in 5 Akten von H. von Kleist. Anfang 7 Uhr.
Deutsches Theater. Sonntag: Der Schatten. Der Pfarrer von Kirchfeld.
Der Schatten. Mittwoch: Faust's Tod.
Berliner Theater. Sonntag: Montjoye, der
Mann von Eisen. Montjoye, der Mann von Eisen.
Dienstag: Markgraf Waldemar.
Tessing - Theater. Schauspiel
Nora.
Das letzte Wort. 4 Akten von Franz v.
Victoria Theater. . Afrika. Sonntag: Opern · Moszkowsks und Rich. Nathanson. Der Freischütz. Oper A. Raida. Text zum Theil 74 Uhr. Montag: Dieselbe Vorstellung.
Sonntag: Zum 4. Male: und glänzender Ausstattung:
Entwurfe von Musik von Louis Roth. Julius Fritzsche. Dirigent: mann. Anfang 7 Uhr. Montag: Der Polengraf.
214. Vorstellung. Die
Tanz⸗Poem in 2 Akten und
Vorher: Die Verlobung bei 228. Vorstellung. Wilhelm germama.
Text von Ballet
Prinz
Sigmund Lautenburg.
Anfang 73 Uhr. Montag u. folgde. Tage:
Central - Theater. Sonntag:
229. Vorstellung.
H. Wilken. Anfang 75 Uhr.
Sonntag: Zum 67. Male: Gesangsposse in 4 Couplets von Gustav Görß. Roth. Anfa
Sonntag: Das letzte in 4 Akten von Franz
Schauspiel in 3 Alten von Schauspiel in
von 12 —11 Uhr. —
chönthan. Montag:
Sonntag: Zeitgemälde in 11 Bildern von Alex.
Ballet von C. Severini.
Mit durchaus neuer
Der Polengraf. Operette in 3 Akten, nach einem G. de Grahl'schen Richard Gense und J. Fritzsche. In Seene gesetzt von Kapellmeister Feder⸗
Nesidenz · Theater. Direktion: Sigmund Lauten ; burg. Sonntag: Zum 1. M. wiederholt: Schwie⸗ (Belle-maman.) Lustspiel in 3 Akten von Victorien Sardou und Raimund Deutsch von Ernst Schubert. In Seene gesetzt von Mit vollständig neuer Aus⸗ statlung an Dekorationen, Möbeln und Requisiten.
Schwiegermama.
Direktion:
Mit neuen Bildern: Zum 20. Male: Das lachende Berlin von Ed. Jacobson und
Adolph Ernst⸗ Theater. Dresdenerstraße 72. Flotte Weiber. Akten von Leon Treytow. Musik von Franz
3. Uhr. Montag: Dieselbe Vorstellung.
Urania, Anustalt für volkzth. Naturkunde.
Invalidenstr. 57/62 und Ausstellungs⸗Park, geöffnet Sonntag, Abends 7 Uhr: Von der Erde bis zum Monde.
Dieselbe Vorstellung.
Mittwoch: Der Fall Clsmenceau. Schauspiel —
um 6 Grad unter dem Gefrierpunkte und 10 bis
in 5 Akten ron A. BHumas und A. d' Artois.
Novität: Im dunklen Erdtheil, oder Einnahme von Bagamoyo. Gesetzlich geschützt! Große equestrische Original · Pantomime, arrangirt vom Direktor E. Renz. — In beiden Vorstellungen: Auftreten der vorzügl. Reitkünstlerinnen und Reinkünstler. — Reiten und Vorführen der bestdressirten Schul⸗ und Freiheits⸗
pferde. Montag: Vorstellung. Im dunklen Erdtheil.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Emilie Heising mit Hrn. Wirth⸗= schafts⸗Inspektor Ernst Oswald (Schiroslawitz). — Frl. Anna Schmidt mit Hrn. prakt. Arzt Dr Otto Regge (Gumbinnen). — Frl. Käthe Reinhardt mit Hrn. Fabrikbesitzer Rudolf Pfafferott (Hedersleben = Hakeborn). — Frl. Emma Hintze mit Hrn. Kaufmann Friedrich Meinecke (Magdeburg = Stendal). — Frl Anna von Wieters⸗ U. . Hrn. Paul Garchom (Schöneberg —
ona).
Verehelicht: Hr. Georg Pape mit Frl. Margarethe Minde⸗Pouet (Berlin). — Hr. Willy Herbig mit Frl. Gertrud Rohland (Görbersdorf). — Hr. Paul Drelse mit Frl. Klara Schroeder (Berlin). — Hr. Hauptmann Stephan mit Frl. Wanda Haenschke (Danzig). — Hr. Charles de Bourdeaux mit Frl. Käthe Sandinann (Schwedt a. O — Mittenwalde) — Hr. Franz Groth mit Frl. Martha Seifert (Breslau) — Hr. Kaufmann Friedrich Voigt mit Frl. Agnes Krasler (Berlin).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Gustary Becker (Wohlau). — Hrn. Prem. ⸗Lieut. ö. v. Wurmb (Berlin). — Eine Tochter: Hrn. Polizei⸗ Lieutenant von Eckartsberg (Be lin). — Hrn. Lieut. Friedrich Grafen von der Asseburg (Stein höfel) — Hrn. Hermann Franke (Reichthal). — Hrn. Fabrik⸗Direktor H. Schild (Herzberg a. E.). = Hrn. Dr. Reszka (Breslau). — Hrn, Richard Müller (Berlin). — Hrn. Otto Lücke (Berlin).
Gestorben: Hr. Kaufmann Hugo Reich (Berlin). — Frau Rentier Wilhelmine Kölln. geb. Pape (Berlin). — Hr. Otto Felgentreff (Bernburg). — Frl. Margaretha Monheim (Köln). — Hrn. Schikowske Sohn Arthur (Bromberg). — Hr. Major z. D. Bernhard Harseim (Weimar).
Stanley in
Musik von C. Anfang
Deslandes
Emil Thomas.
Anfang 74 Uhr.
Redacteur: Dr. H. Klee.
Berlin:
L*
11 Grad unter der normalen. Moskau meldet minus
10 Grad. Deutsche Seewarte.
Krause.
Wallner ⸗Thrater. Sonntag: Zum 15. Male; Der Dompfaff. Posse mit Gesarg in 4 Akten von R. Kneisel und H. Hirschel. Anfang 75 Uhr.
Montag u. folgde. Tage: Dieselbe Vorstellung.
Circus Renz, Karlstraße. Sonntag: 2 große außerordentliche Vorstellungen. 4 Uhr Nachm. (1 Kind frei) mit einem eigens arrangirten Programm Aufführung des großartigen. Ausstattungsstücks Leben und Treiben auf dem Eise. — Auftreten des Sergeant Simms mit seiner jugendlich. militärischen Truppe (ohne Gewehrfeuer). — Abends 73 Uhr:
Musik von F.
Verlag der Expedition (Scholz.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagg⸗ Anstalt, Berlin 8Ww., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sechs Beilagen einschließlich Börsen Beilage).
4 256.
Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Sonnabend, den 26z. Oktober
1889.
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstage ist der folgende Entwurf eines Ge— setzes, betreffend die Abänderung des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial— demokratie vom 21. Oktober 1878, zugegangen:
Artikel J. Die Bestimmungen in 5.7 Absatz 6, §. 10 Absatz 2, §. 14 Abfatz 2, §. 16 Absatz 2, §. 22, 8. 23, §. 24, 8 25 des Ge⸗ setzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (Reichs- Ges.⸗Bl. S. 351) treten außer Kraft. Die Beschränkung der Geltungsdauer des vorbezeichneten Gesetzes Ge vom 18. März 1838, Reichs⸗-Ges. Bl. S. 109) kommt in
egfall.
Artikel II. An Stelle der Bestimmungen in 5. 2 Absatz 1 und §. 11 Ahsatz 2 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 treten fol⸗ gende Bestimmungen:
§. 2 Absatz 1.
Auf eingetragene Genossenschaften findet im Falle des §. 1 Absatz der 5. I5 des Gesetzeß vom 1. Mai 1889, betreffend die Erwerbs und Wirthschaftsgenossenschaften (Reichs⸗GesBl. S. 55)
Anwendung. §. 11 Absatz 2.
Bei periodischen Druckschriften kann auch das fernere Erscheinen verboten werden, sobald nach Erlaß des Verbots einer einzelnen Nummer das Verbot einer weiteren Nummer erfolgt.
Artikel III. An Stelle der Bestimmungen in den §§. 26, 27, 28 des Gesetzeß vom 21. Oktober 1375 und im 5. 1 des Gesetzes vom 31. Mai 1380 (Reichs ⸗Ges. Bl. S. 117) treten unter den Ziffer⸗ bezeichnungen §5§5. 22, 23, 24 fo gende Bestimmungen:
* 9
Zur Entscheidung der in den Fällen der 5§. 8 und 13 erhabenen Beschwerde wird eine Kommission mit dem Sitze in Berlin gebildet. Dieselbe besteht aus einem Vorsitzenden und elf Mitgliedern. Der Kaiser ernennt den Vorsitzenden Und aus der Zahl der Mitglieder der Kommission dessen Stellvertreter. Die Mitglieder der Kommis— sion werden von dem Bundetzrath aus den Mitgliedern der höchsten Gerichte und Verwaltungsgerichte des Reichs oder der einzelnen Bundesstaaten gewählt. Die Wahl der Mitglieder erfolgt für die Dauer ihres Verbleibens im richterlichen, beziehungsweise verwaltungs— gerichtlichen Amte. 8. 2
.
Die Kommission entscheidet in der Besetzung von sieben Mit— gliedern mit Einschluß des Vorsitzenden. Die Verhandlung und Ent— scheidung erfolgt in nich! öffentlicher Sitzung nach vorausge angener Ladung der Beschwerdeführer oder deren Bevollmächtigten, sowie der Behörde, gegen deren Verfügung die Beschwerde erhoben ist. ĩ Behörde oder deren Aufsichts behörde kann einen Vertreter bestellen. Die Entscheitungen ergehen nach freiem Ezmessen und sind endgültig. Die Kommission ist befugt, Beweis in vollem Umfange, insbesondere durch eidliche Vernehmung von Zeugen und Sachversändigen, zu erheben oder mittels Ersuchens einer Behörde des Reichs oder eines Bundes⸗ stagtes erßeben zu lassen. Hinsichtlich der Verpflichtung, sich als Zeuge oder Sachverständiger vernehmen zu lassen, sowie hinsichtlich der im Fallé des Ungehorschms zu verhängenden Strafen kommen
ie für das strafgerichrliche Verfahren geltenden Bestimmungen zur D. a g . ür, das sthafgerichtliche Verfahren g wic Hanh ar ins Land zu tragen. Der von den sozigldemokratischen
zenden Anwenbung. Dasselbe gilt für die Handhabung der
lebr ang bei der Kommission durch derselben zu entwerfendetz Regulativ geordnet, welches der nag des Bundeßraths unterliegt.
irke und Ortschaften, welche durch die im 5. 1 Absatz 2 Bestrehungen mit Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedroht sinb, kann von den Centralbehörden der Bundesstaaten, soweit dies nicht bereits landesgesetzlich zulässig ist, mit Genehmigung des Bandestaths är die Dauer von längstens einem Jahre angeordnet we 6661, 1 Sicherheit ode:
Ordnung zu besorgen ist, der Aufenthalt in den Be⸗ der Ortschaften von der
Landespolizeibehörde versagt werden
d des Absatz 1 getrofsenen Anorbnungen der Cen—
irc den Reichs⸗Anzeiger“ und auf die für landes⸗
polize liche Verordnungen vorgeschriebene Weise bekannt zu machen.
Dem Reichstaße muß darüber sofort, beziehungsweise bei seinem nächsten Zusammenjreten Rechenschaft gegeben werden.
h nach Ablauf der für solche Anordnungen gestellten Frist
der Aufenthalt in den bezüglichen Bezirken
n ist, den Aufenthalt in denselben nur
Her der Landes Polizeibehörde nehmen
t den auf Grund vorstehender Bestimmungen erlassenen Ver⸗
andes Pe lizeibehörde zum i
send Mark oder mit Haft oder mit Gefängniß bis
. 8
1 Heun 158 58 sind d
9
seoft end sammlung, q C cc Session derse
waufhalten, finden die im Absatz L erwähnten An⸗ ordnungen keine Anwendung.
Artikel 17. Die Bestimmung im 5. 29 des Gesetzes 21. Oktober 18738 erhält die Zifferbezeichnung §. 26.
Artikel V. GHesetz tritt mit dem Tage kündigung in Kraft. .
Die auf Grund der bisherigen Bestimmungen des Gesetzes vom 21. Oktober 1818 erlassenen Anorvnungen und Verfügungen bleiben unberührt.
Artikel VI. Gesetzes vom 21. Oktober 1878, wie er sich
vom
seiner Ver⸗
Dieses
Der Reichskanzler wird ermächtigt, den Text des aus dem Inhalte des
gegenwärtigen Gesetzes ergiebt, unter Weglassung des §. 36 durch das
„Reiche gesetzblatt“ bekannt zu machen.
Die Begründung lautet:
Das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial— demokratie vom 21. Ottober 1378 (R. -G.⸗Bl. S. 351) ist für die Zeit bi zum 31. März 1881 erlassen worden. Durch das Gesetz vom 31. Mai 1880 (R. G. Bl. S. 117) hat dasselbe eine authentische Erklärung und eine Verlängerung seiner Geltungsdauer erfahren. Eine solche Verlangerung ist sodann weiter durch die Gesetze vom 28. Nai 1884 (R. CG. Bl. S. 53), 20. April 1886 (R⸗G.“ Bl. S. 77) und 18. März 1888 (R.G.⸗Bl. S. 109) um je 2 Jahre erfolgt, so daß das gedachte Gesetz bis zum 30. September 1890 Geltung hat. Mit diesem Zeitpunkte würde dasselbe mit allen auf ihm beruhenden Angrdnungen, sofern nicht eine anderweite gesetzliche Regelung erfolgt, in Wegfall kommen Dem in geeigneter Weife vorzubeugen, ist der Zweck des vorliegenden Entwurfs.
. Das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der So⸗ sialdemnekratie hat die weitere Verbreitung der sozialbemokratischen Irrlehren und das Anwachsen der Anhänger der sozialLdemokratischen Parte zwar nicht völlig zu hindern vermocht, zur Bekämpfung von Lehren und Ideen war dasselbe aber auch nicht bestimmt und nicht geeigner; der Kampf hiergegen war von vornherein auf anderen Ge— bieten zu führen. Der Zweck des Gesetzes war vielmehr, der maß⸗ losen sozialdemotrafischen Agitation, wie sie damals in der Preffe, in Vereinen und Versammlungen unter Erregung der Leidenschaften der Massen und unter offener Anreizung zu Gewaltthätigkeiten zu
uschränken
aß Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen ö.
s . als eine trüge handelt, wird mit Geld⸗ n ,,,, . (. ; 6. 21. . gehenden Krankheit handelt es sich, sondern darum, daß em Weiter—
. J . ö ⸗ . . . 1 iner 96 hen 2931 . erwart? 1956 eder des Reichstages oder einer gesetzgebenden Ver⸗ UM einer nahen Zeit nicht zu ernarten steht lche sich am Sitz dieser Körperschaften während der
Sogzialdemokratle für die r matorischen Gesetze ihre Wirkung voll erreicht haben, zu entbehren sein
Tage irat, Schranken zu setzen, die durch Ausschreitungen der Sozial« demokratie bedrohte Rechtsordnung zu wahren, sowie dem besonnenen und ruhigen Theile der Bevölkerung Schutz zu gewähren. Da hierzu die meist repressiven Mittel, welche das gemeine Recht an die Hand giebt, nicht für ausreichend erachtet werden konnten, stellte das Gesetz den Regierungen eine Reihe von Maßnahmen zu Gebote welche dazu dienen sollten, die gewaltsame und aufdringliche Agitation nieder— zuhalten und die aus der sozialdemokratischen Bewegung für den Frieden und die öffentliche Ordnung entspringenden Gefahren zu mindern.
Dieser Aufgabe ist das Gesetz im Großen und Ganzen gerecht geworden. Durch die energische und unausgesetzte Handhabung seiner Beftimmungen ist es gelungen, die offenen Verhöhnungen von Gesetz und Recht aus der Oeffentlichkeit zu bannen, und die auf die Arbeiter⸗ massen wirkende sozialdemokratische Agitation in Schranken zu halten. Die durch das Gesetz den Leitern der sozial— demnkratischen Partei aufgezwungene Mäßigung hat es mit sich gebracht, daß die sozialdemokratische Bewegung über das von den selben bereits gewonnene Gebiet hinaus wesentlich gehemmt worden und daß insbesondere die ländliche Hineinziehen in diese Bewegung meist bewahrt geblieben ist. — Dieser Erfolg muß durch eine fortdauernde Wirksamkeit der im Wesentlichen bewährten Bestimmungen des Gesetzes gehütet werden.
So lange nicht erkennbar wird, daß die Leiter der Sozial⸗ demokratie auf die Herbeiführung eines nur durch den Umsturz der bestehenden Staats- und
291 * . Agitation nicht mehr empfänglich sind, werden besondere Kampfmittel gegen die Sozialdemokratie nicht zu entbehren sein. Und zwar er— scheinen gegenwärtig, nach zehnjähriger Wirksamkeit des Gesetzes, so⸗ wohl die zu bekämpfenden Bestrebungen in ihrer Tragweite und
Stetigkeit, als jene Kampfmittel ihrer Zweckmäßigkeit genügend ge⸗—
klärt, um die letzteren ihres provisorischen Charakters zu entkleiden. In dem am 9. September 1378 dem Reichstage vorgelegten Entwürfe des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie war ein Endtermin für die Geltung des Gesetzes nicht vorgesehen. Die Bestimmung im §. 30 des Gesetzes, welche die Geltungsdauer des Gesetzes auf die Zeit bis zum 31. März 1881 be— schränkte, beruht auf einem Beschlusse des Reichstages. Hierdurch erhielt das Gesetz den Charakter eines provisorischen, welcher ihm un— geachtet der durch die Verlängerungsgesetze jedesmal konstatirten Erprobung verblieben ist. Unleugbar aber hätte das Gesetz der sozialdemokratischen Bewegung weißt stärkeren Abbruch gethan, wenn es von Anfang an als ein fristloses Gesetz erlassen wäre. Die in kurzen Pausen immer wieder auftauckende Frage der Verlängerung des Gesetzes bot der Sozialdemokratie den erwünschten Stoff zur Agitation. Ungbhlässig, nicht zur Zeit der Reichstagswahlen, sondern auch für jede Sesston, in welcher die Verlängerung des Sozialistengesetzes zur Berathung stand, bildete dieselbe den Angelpunkt, um den sich die Agitation der Sozialdemokratie in der Presse und in Versammlungen drehte. Ebenso boten die Verhandlungen des Reichstages über die bezüglichen Gesetzes—⸗ vorlagen den Vertretern der Sozialdemokratie immer den geeignetsten Anlaß. um ihre revolutionären Aaschauungen und Ziele unter Ber dächtigung und Verunglimpfung der Regierungen und ihrer Organe Abgeoreneten aufgestellten Behauptung, daß das Sozialistengesetz die Sozial⸗ demokratie zu stärken und fördern, nicht aber zu hindern und ein⸗ geeignet sei, kann — so unbegründet dieselbe hin⸗ sichtlich aller Übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes ist — bezüglich der Vorschrift der Beschränkung der Geltungsdauer auf eine kurze Zeit insofern nicht ab⸗ gesprochen werden, ungestörten Wirksamkeit des Gesetzes innerlich entgegen gearbeitet, und andererseits vor allem Uebrigen, dem Gesetze äußerlich den Charakter eins Ausnahmegesetzes aufgeprägt hat. Geht man aber auf die Ent— hungsgeschichte jener Fristbestimmung ein, so ist unschwer zu er⸗ nen die Voraussetzungen derselben sich als hinfällig er wiesen haben. Denn — hei aller Verschiedenhest der Meinungen innerhalb der gesetzgebenden Faktoren — läßt sich die Frist— bestimmung logisch nur auf die Annahme zurückführen, daß der Zweck des Gesetzes ein vorübergehender sei, oder aber, daß die Mittel desselhen sich als ungeeignet herausstellen würden. In ersterer Beziehung konnte die — von den verbündeten Regierungen allerdings nicht getheilte — Hoffnung gehegt werden, die durch das Gesetz zu bekämpfenden gemeingefährlichen Bestrebungen
würden binnen kurzer Zeit theils wegen ihrer inneren Unball barkeit, bei
theils durch die Anwendung der im Gesetz gebotenen Mittel, oder endlich durch positives Eingreifen der Gesetzgebung auf dem Gebiet der soßialen Reform wieder verschwinden. ; i sche ergeben. Nicht um die Beseitigung einer vorüber
greifen eines chronischen Uebels vorgebeugt werde, dessen Heilung Andererseits ist schon oben dargelegt worden und wird jetzt, wenn der Zweck des Gez setzeß richtig erkannt wird, ohne Widerspruch zuzugeben sein, 2 die Mistel desselben sich im Allgemeinen als zweckentsprechend erwiesen haben. Sie werden auch serner die Wirkung äußern, die bei richtiger Würdigung der ju bekämpfenden gemeingefähr— lichen Bestrebungen von ihnen erwartet werden kann. Aber diese Wirkung wird um so kräftiger sein, wenn die ungestörte und ununterbrochene Anwendung dieser gesetzlichen Mittel gesichert sein wird, deren Auswahl sich den besonderen Erscheinungen des Uebels anpaßt. Der Versuch eines Ersatzes durch andert geartete Mittel wird stets der Schwierigkeit begegnen, daß diese letzteren ent⸗ weder an Intensität verlieren oder zugleich auch andere Theile des sozialen Organismus treffen. Zwar halten die verbündeten Regie rungen an der Hoffnung fest, daß die besonderen Maßnahmen gegen die Zukunft, namentlich, wenn die sozfalrefor—
Der Zeitpunkt hierfür läßt sich jedoch nicht absehen. Denn die sozialdemokratischen Lehren haben in den breiten Schichten der Arbeiterbevölkerung schon zu tiefe Wurzeln geschlagen, als daß man sich der Selbsttäuschung hingeben könnte, es werde schon im Laufe weniger Jahre ein erheblicher Rückgang in der sozialdemo— kratischen Bewegung eintreten. Von der noch nicht abgeschlossenen sozialen Gesetzgebung zur Verbesserung der Lage der arbeitenden Klassen aber wird eine merkbare Rückwirkung auf die Stimmung der Arbeiterbevölkerung nicht eher zu erhoffen sein, als his der Einfluß dieser Gesetzgebung auf die materielle Lage der Arbeiter sich eine längere Zeik hindurch fühlbar gemacht haben wird. Um so mehr wird es zu vermeiden sein, die Wirksamkeit dieser Gesetzgebung durch Auf— . der Fristbestimmung im vorliegenden Gesetze abzu⸗ wächen.
Von dieser beschränkenden Bestimmung befreit, stellt aber das Gesetz eine derartige erhöhte Wirkung in Aussicht, daß er— wogen werden konnte, ob unter dieser Voraussetzung es nicht an⸗ gängig sei, auch auf einzelne andere Bestimmungen desselben zu ver— zichten, einzelne zu mildern und namentlich für die Handhabung des Gesetzes weitergehende Rechtsgarantien zu schaffen. Diese Frage ist bejaht worden. Eine Reihe von Strafpvorschriften (58§8. 22 bis 26) sind gänzlich beseitigt, eine Reihe polizei⸗ licher Bestimmungen (8§5§. 11 und 28) erheblich gemildert worden;
werden.
Arbeiterbevölkerung vor dem
Diese Hoffnung hat sich Raise 2 sitzenden, aus elf von dem Bundesrath aus Mitgliedern der höchsten
und würde mit den Aufgaben des
durch die Beseitigung einzelner Spezialbestimm ungen üher den Instanzen⸗ zug (5 7 Abs. 6, 5. 10 Abs. 2, §. 14 Abs. 2, §. 16 Abf. 2) und durch Aenderungen in der Zusammensetzung und dem Verfahren der Reichs kommission (58§. 25 und 27) sollen jene Rechtsgarantien ge— schaffen beziehungsweise verftärkt werden. Im Einzelnen ist dementsprechend zu dem Gesetzentwurf Fol⸗ gendes zu bemerken: Zu Artikel J.
In der Mehrzahl der Bundesstaaten, namentlich in den größeren derselben, ist gegen polizeiliche Verfügungen eine Rechtskontrole, ins⸗ besondere durch Anrufung der Verwaltungsgerichte beziehungsweise der ordentlichen Gerichte gegeben, diese Rechtskontrole jedoch bezüglich der uf Grund des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Be— strebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 er⸗ gangenen polizeilichen Verfügungen durch die in den 5§5. 7 Abf. 6, 10 Abf. 2, 14 Abf. 2, 16 Abf. 2 enthaltene Vor⸗ schrift, daß gegen die dort vorgesehenen Verfügungen nur die Be⸗ schwerde an die Aufsichte behörden zuläfsig sei, ausgeschlossen. Es er— scheint daher sachlich gerechtfertigt, an dieser Stelle (abgesehen von den zu Artikel 11JI. zu erwähnenden Versügungen) durch Streichung der vorbezeichneten abweickenden Zuständigkeilsbestimmungen das gemeine Recht wiederherzustellen.
Die 5§5 22 bis 25 a. a. O., wonach Personen, welche sich die Agitation für sozialdemokratische Umsturzbestrebungen zum Geschäfte machen, bezüglich des Aufenthalts, des Gewerbebetriebs, der Ver⸗ breitung von Druckschriften und des Handels mit denselben gewissen Beschränkungen unterworfen werden können, und wonach für Ueber⸗ tretungen der bezüglichen Vorschriften Geldstrafe beziehungsweise Gefängnißstrafe bis zu einem Jahr angedroht wird, sind als besonders hart bezeichnet worden Es hat für thunlich erachtet werden können, diese Bestimmungen, von denen übrigens nur in verhältnißmäßig seltenen Fällen Gebrauch gemacht worden ist, zu streichen.
Der Wegfall der durch das Gesetz vom 18. März 1888 von Neuem ausgesprochenen beschränkten Gültigkeitsdauer des Gesetzes be— darf nach den obigen Ausführungen keiner näheren Begründung.
Zu Artikel II.
Die für die Bestimmung des §.2 Absatz 1 vorgeschlagene Ersatz⸗ bestimmung ist lediglich redaktioneller Natur, indem an Stelle des §. 35 des Gesttzes vom 4. Juli 1868 der §. 79 des Gesetzes vom J. M. :
Die Vorschrift des §. 11 Abs. 2, daß mit jedem Verbot einer einzelnen Nummer einer periodischen Druckschrift auch das Verbot des ferneren Erscheinens derselben sofort verbunden werden kann, läßt insbesondere in Verbindung mit der Vorschrift im bf —ͤ . mach die Beschwerde keine
di daß eine
harten Strafe, welche fi sitzer ise der Druckschrift schwern finanzielle Nachtheile na zu ziehen pflegt, belegt r kann. Es ist deshalb für ch erachtet worden, die Zulässig⸗ keit des Verbots des 1s einer periodischen Druck— schrift erst an das einer einzelnen Nummer zu knüpfen, zumal da in dem Umsturzbestrebungen der
ferneren r wiederholte Verbot Falle, wenn die nden
8
erzug Zu Artilel III.
Da die Wirkung der gegen Vereine, periodische und nicht periodische Druckschriften ergehender „h nicht auf den Bundesstaat, in welchem das Verbot erlassen ist, b kt, son dern sich auf das ganze Reich erstreckt, so kaun die Entscheidung über Beschwerden gegen diese
5 ö. Verbote
werde
ĩ entbehren. Diese Entscheidungen elwa dem Reichs⸗ hte zu überweisen, empfiehlt sich nach der Natur derselben nicht RMeichsgerschts nicht wohl ver— wenig erscheint es thurlich, diese Entscheidung dem igsgerichle eines einzelnen Bundesstaats, etwa dem
en Ober ⸗Verwattungsgerichte, zu dessen Zuständigkeit in
über polizeiliche Verfügungen in letzter
ger
en preußisch Preußen die Rech Instanz gihr e
in ihrem ahren aber in der Weise umgestaltet wor⸗ n, daß dieselbe die gleichen Rechtsgarantien wie die in den einzelnen Bundesstaalen für die Entscheidungen über polizeiliche Verfügungen zuständigen verwallunggerichtlichen Behörden gewährt.
Diese Kommission soll, unter einem von. Kaiser ernannten Vor⸗ Gerichte und Verwaltungsgerichte des Reichs oder der einzelnen Bundes staaten zu wählenden Mitgliedern hestehen und in der Be⸗ setzung von siehen Mitgliedern, mit Einschluß des Vorsitzenden, und zwar im kontradiktotischen Verfahren nach voraufgegangener Ladung der Beschwerdeführer oder deren Bevollmächtigten entscheiden.
Die Oeffentlichkeit der Sitzungen ist ausgeschlossen worden,
in agitatorischer Weise auszu⸗
damit dem Versuch, die Sitzungen beuten, von vornherein begegnet werde
In Vorstehendem finden die an Stelle der Bestimmungen in den §§5. 26 und 27 vorgeschlagenen Bestimmungen in den §§. 22 und 23 ihre Begründung.
Für den Fall, daß einzelne Bezirke oder Ortschaften burch die im §. 1 Absatz 2 bezeichneten Umsturzbestrebungen mit Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedroht werden, sind die in dem bisherigen §. 28 bezeichneten Maßnahmen nicht vollständig zu entbehren; ins⸗ besondere kann auf die Befugniß, einzelnen Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu besorgen ist, den Aufenthalt in diesen Bezirken oder Ortschaften zeit⸗ weise zu versagen, nicht verzichtet werden. Wenngleich von dieser Befugniß im Hinblick auf die nachtheiligen Folgen, mit welchen dieselbe für die Ausgewiesenen und für diejenigen Ortschaften, in welchen dieselben demnächst ihren Wohnsitz nehmen verbunden ist, nur mit großer Vorsicht Gebrauch zu machen ist, so erscheint doch die Beibehaltung dieses Mittels zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in einzelnen Bezirken als unabweislich. Da⸗ gegen ist es thunlich gewesen, auf die in §. 28 zu 1, 2 und 4 be⸗ zeichneten Befugnisse zu verzichten, da die Bestimmung zu 1, wenn auch nicht vollständig, so doch in der Hauptsache durch die Bestim⸗ mung in §. 9 Absatz 2 gedeckt wird, die Vorschriften zu 2 und 4 aber sich als nicht unbedingt nothwendig erwiesen haben und, soweit erforderlich, urch Polizei⸗Verordnungen ersetzt werden können. Dem entspricht der an die Stelle des 5. 28 tretende §. 24. In demselben hat zugleich die deklarirende Bestimmung im §. 1 Absatz 1 des Ge⸗ setze vom 31. Mai 1880 Aufnahme gefunden, während der Absatz 2 dieses Gesetzes keiner Berücksichtigung mehr bedarf, da im Einklang mit den Ausführungen zu Artikel 1 an Stelle der bisher nur an die Aufsichtsbehörden zulässigen Beschwerde die landesgesetzlichen Rechts- behelfe gegen landespolizeiliche Verfügungen auch gegen die zufolge 9 vorgeschlagenen §. 24 zu treffenden Verfügungen statthaft sein ollen.
(Schluß in der Zweiten Beilage.)