Grůnstãdtel Schwarzenberg (2, 6 km), am 15. Juli Stollberg — Zwönitz (165,59 km)
3 Die Angabe bezieht sich auf 2381, 14 km.
) Die Angabe bezieht sich auf 1355,68 km
e) Durch die am 18. August 1888 erfolgte Inbetriebnahme des neuen Haupt · Personenbahnhofes in Frankfurt a. M. hat sich die Be⸗ triebslaͤnge um O 58 km vermehrt.
2) Am 1. September 1888 ist die Strecke Vechta — Lohne ( 7. IS km) eröffnet. .
10) Die Angabe bezieht sich auf 313,57 km. ö
Uu) Durch die am 18. August 1888 erfolgte Inbetriebnahme de neuen ,, ,, in Frankfurt a. M und der bezüg⸗ lichen Cinführungsstrecken ist die Betriebslaͤnge um 2.38 km vermehrt.
17) Die hierfür in Betracht zu ziehende Bahnlänge belaͤuft fich auf 683,19 km. .
1) Am 2. September 1888 ist die Strecke Schwerin — Crivitz (24d, 33 km) eröffnet.
1) Die am 21. September 1888 eröffnete Zweigbahn von Bredebro nach Lügumkloster (3,19 Em) ist bis zum J. Januar 1889 für Rechnung des Baufonds betrieben.
16) Am 28. Oktober 1888 ist die Strecke Themar — Schleusingen (11,00 km), am 1. August 1889 die Zweigbahn Immelborn — Lieben⸗ stein Schweina (641 km) eröffnet.
16) Die Angabe bezieht sich auf 198,95 km.
u) Am 14. Oktober 1888 ist die Strecke Tannroda — Kranichfeld (3,37 km) eröffnet.
16) Die Bahn ist am 31. Dezember 1888 eröffnet.
1) Die Bahn ist am 12. August 1888 eröffnet.
2A) Das Anlagekapital ist von der Gemeinde Löningen aufgebracht.
M) Die Bahn ist am 1. September 1888 eröffnet.
*) Die Bahn ist für Rechnung des Bankhauses Erlanger u. Söhne in Frankfurt a. M. erbaut, nach Eröffnung des Betriebes ist das Eigenthumsrecht des Bankhauses an die Jever ⸗Carolinensieler Eisenbahn⸗Gesellschaft übergegangen.
*) Ausschließlich 87 400 0 für Betriebsmittel und Werkstatts ˖ einrichtung, welche dem Betriebspächter gehören.
. Das Anlagekapital ist von der Stadt Osterwieck aufgebracht worden.
2) Die Bahn ist am 14. April 1888 eröffnel.
*) Die Bahn ist vom Hessischen Eisenbahn⸗Konsortium (Darm-
städter Bank und Hermann Bachstein) für eigene Rechnung erbaut.
7) Wie zu 26.
*) Die Bahn ist am 11. Oktober 1888 eröffnet.
*) Wie zu 26
w) Außerdem sind 195 488 46 für die Dampffaͤhr ⸗ Anlage zwischen Karolinenkoog und Tönning verwendet.
u) Das Anlagekapital ist von der Stadt Perleberg aufgebracht.
*)) Wie zu 28.
23 Die Bahn ist vom Mitteldeutschen Eisenbahn⸗Konsortium (Darmstädter Bank und Hermann Bachstein) für eigene Rechnung erbaut.
*) Die Bahnen sind Eigenthum der Firma H. Bachstein, Berlin
26) Für die Jahre 1888 und 1887 hat aus dem Betriebs⸗Ueberschuß eine Dividende nicht gezahlt werden können. Die Zinsen für die St. Att. Litt. A sind in Höhe von 3 v. H von der Lokaleisenbahn⸗Betriebsgesell⸗ schaft in Hamburg garantirt, während für die Zinsen der Pr. St. Akt. die Emissionshäuser die Garantie bis zu 4 v. SH. übernommen haben.
26) Die Bahn bildet einen Vermögensbestandtheil der Stadt Schmalkalden.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Neu ist die Bestimmung in §. 24 Absatz 3, welche den Zweck verfolgt, in Orten, wo die in 8. 28 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 bezeichneten besonderen Maßnahmen eingeführt worden sind, be— ziehungsweise seit längerer Zeit bestehen, die Wiederaufhebung der— selben zu erleichtern, da deren Fortdauer vielfach nur mit der Erwä— gung begründet wird, ö. durch die gleichzeitige Wiederkehr der sämmtlichen im Laufe der Zeit ausgewiesenen Agitatoren eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit herbeigeführt werden würde, während eine, solche Gefahr, so lange die Wiederkehr an die Genehmigung der Polizeibehörde gebunden ist, ausgeschlossen erscheint.
J Zu Artikel 1V. Die Zifferbezeichnung des §. 29 bedarf der vorgeschlagenen Ab—
änderung. Zu Artikel V und VI.
Es erscheint zweckmäßig, und mit Rücksicht auf die erheblichen Milderungen, welche das neue Gesetz enthält, geboten, dasselbe sofort mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft zu setzen. Bei den auf Grund der bisherigen Bestimmungen des Sozialistengesetzes erlassenen Anordnungen wird es zu bewenden haben; dagegen werden auf die— selben beziehungsweise auf bie nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zu erledigenden Beschwerden in Beziehung auf die Zustaändigkeit der Behörden und das Verfahren die eine größere Rechtsgarantie ge⸗ währenden Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes zur Anwendung zu bringen sein.
— Dem Reichstage ist zufolge der Bestimmung im 8. 28 Absatz 2 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (Reichs- Gesetzbl. S. 3651) der Rechenschafts bericht über die Anordnungen zugegangen, welche von der Königlich preußischen, der Königlich sachsischen, der Großherzoglich . und der Regierung der freien und Hansestadt Ham⸗
urg unter dem 26. September, 26. Juni, 28. und 27. Sep⸗ tember d. J. mit Genehmigung des Bundesraths getroffen worden sind. Demselben ist Folgendes zu entnehmen:
Von den in dem 8. 28 a. a. O. als zulässig bezeichneten Maß— nahmen ist in den nachstehend aufgeführten Gehielstheilen:
a für die Stadt Berlin, die Stadtkreise Potsdam, Charlotten⸗ burg und Spandau, sowie die Kreise Teltow, Niederbarnim und Osthavelland,
b. für den Stadt, und Landkreis Frankfurt a. M., den Stadt— und Landkreis Hanau, den Kreis Höchst und den Ober— taunuskeeis, ;
e für die Städte Stettin, Grahow a. Q. und Alt- DYamm, e die Amtsbezirke Bredow, Warsow, Scheune und Finken⸗ wal de,
in der Zeit vom 1. Oktober v. J. ab thatsächlich nur in sehr geringem Umfange Gehrauch gemacht worden. Die wirksamste dieser Maß— nahmen, die Versagung des Aufenthalts ist überhaupt nicht zur An wendung gekommen, wie auch schon in den letzten drei Jahren die Zahl der verfügten neuen Ausweisungen eine äußerst geringe gewesen sst. Auch von der Befugniß zur Versagung der Genehmigung zur Abhaltung von Versammlungen bezw. zur Verbreitung von Druck— schriften auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ist nur ver hältnißmäßig selten Gebrauch gemacht worden. Es ist nämlich in der Zeit vom 1. Oktober v. J. bis Anfang August d. * die Ge⸗ nehmigung zur Abhaltung von Versammlungen nachgesucht: .
in Berlin und Umgebung in 89166 willen,
in Stettin und Umgebung in.... o,, und versagt worden ö
in Berlin und Umgebung in 104 Fällen,
in Stettin und Umgebung in.. 16
Die maßvolle Haltung, welche die Sozialdemokra en in den be—⸗ treffenden Gebietstheilen beobachteten, ist lediglich in Folge des Um⸗ standes eingetreten, daß die Möglichkeit einer Ausweisung auch die zu Exzessen geneigten Elemente der sozialdemokratischen Partei in Schach hält. Die Abwesenheit der Ausgewiesenen und das Fernbleiben der die Ausweisung fürchtenden berufsmäßigen Agitatoren haben es be— wirkt, daß die Propaganda für die sozialdemokratischen Lehren nicht mehr mit der 5 und Aufdringlichkeit unter Verspottung jeder staatlichen und gesetzlichen Autorität an die Oeffentlichkeit tritt, als dies früher der Fall war. Es ist hierdurch nicht nur dem Gefühle der fortdauernden Beunruhigung des gesetz⸗ und ordnungs— liebenden Theiles der Berölkerung ein Ende gemacht worden, sondern durch die nothgedrungene Gewöhnung an die Innehaltung der gesetz lichen Schranken haben jene Maßnahmen auch auf den, den soʒial⸗ demokratischen Lehren zugeneigten Theil der Arbeiterpartei einen be—⸗ ruhigenden Einfluß ausgeübt.
Für Stettin und Umgebung konnte von einer Erneuerung der Verhängung der Maßnahmen auf Grund des §. 28 a. a. O. Abstand genommen werden. .
Dagegen hat es nicht für thunlich erachtet werden können, mit der vollständligen Aufhebung jener Maßnahmen auch in den beiden zu a und b bezeichneten Bezirken vorzugehen. Denn die Aushreitung sozial⸗ demokratischer Lehren und Bestrebungen unter der Arbeiterbevoölkerung ist in denselben eher in der Zunahme, als in der Abnahme begriffen und die Bemühungen der Führer dieser Partei sind offenkundig dahin gerichtet, die radikale Richtung, weiche die Erreichung ihrer Ziele durch den gewaltsamen Umsturz der hestehenden Staats- und Gesell⸗ schaftsordnung anstrebt, in agitatorischer Weise mehr und mehr zur Geltung zu bringen. .
Auf Grund dieser Erwägungen glaubt die Königlich preußische Staatsregierung die Aufrechterhaltung der auf Grund des 8. 28 a. a. D. getroffenen Maßnahmen auch fernerweit auf, die Bauer eines Jahres vom 1. Oktober er. ab für die Stadt Berlin und Um
gebung, fowie für Frankfurt a. M. und Umgebung für geboten er⸗
achten zu müssen. .
Hinsichtlich der bezeichneten Bezirke ist im Einzelnen
a. für Berlin und Umgegend . -
zu bemerken, daß hier noch fortdauernd die sozsaldemokratische Partei unahlässig bemüht ist, ihre Lehren immer breiteren Schichten des Volks zugänglich zu machen und eine stetig wachsende Gefolgschaft an ihre . zu fesseln. Dazu dient namentlich die auch jetzt noch bestehende Organisation, an deren Spitze das Central ⸗ Comits und die Hauptleute stehen, welche eine außerordentlich eifrige und erfolg- reiche Agitation entfalten.
Im Interesse einer möglichst frühzeitigen und durchgreifenden Organisation der sozialdemokratischen Wählermassen für die nächsten
Reichstagswahlen sind besondere, je einen Reichstagswahlkreis umfassende Wahlvereine unter dem Namen „Vereine zur Erzielung volksthüm⸗ licher Wahlen ins Leben gerufen worden, welche sich alsbald zu , , , der sozialdemokratischen Parteipropaganda überhaupt erausgebildet haben.
Gleichzeitig trat die agitatorische Thätigkeit auch auf dem Gebiete
der gewerkschaftlichen Bewegung hervor. Hier galt es, in den ein—
zelnen Gewerken zunächst die Unzufriedenheit der Arbeiter mit den bisherigen Lohn und Arbeitsverhältnissen wachzurufen bezw. zu bestärken, die Unzufriedenen zu ihren Arbeitgebern in möglichst schroffen, unversöhnlichen Gegensatz zu bringen, um auf diese Weise die große Masse der Arbeiter für die Annahme der sozialdemokratischen Lehre
empfänglich zu machen.
Mit aufreizenden Inschriften versehene rothe Fahnen, ferner die gleichfalls aufhetzende Inschriften tragenden Plakate, welche am 21. Oktober v. J. an einzelnen Häusern, Mauern, Anschlagsäulen be⸗ festigt wurden, legen beredtes Agitation der Sozialdemokraten. Desgleichen die zahlreichen, von einer Reihe sozialoemokratischer Agitatoren in öffentlichen Volksversammlungen gehaltenen aufrührerischen Reden, welche in
Zeugniß ab für die eifrige
vielen Fällen die polizeiliche Auflösung der Letzteren gemäß 5 9 des
Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 zur Folge hatten, sowie die vielen zur Verbreitung gelangten Flugblätter, welche wegen ihres stellenweise umstürzlerischen, zu Gewaltthätigkeiten auffordernden In⸗ kalts zur öffentlichen Verbreitung nicht zugelassen werden konnten.
Um den Kampf gegen das demokratische Treiben mit Erfolg weiter führen zu können, vermögen die Polizeibehörden von Berlin und Umgegend neben den durch das Sozialistengesetz allgemein ge⸗ gebenen Handhaben der auf Grund der Bestimmungen in 5. 28 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 bis jetzt alljährlich ertheilten ö Befugnisse auch für die nächste Zeit noch nicht zu ent—
ehren.
Da sich diese Agitation in der Hauptsache in öffentlichen Ver sammlungen und durch Druckschriftenvertheilung vollzieht, so war es namentlich auch von Wichtigkeit, daß die Polizeibehörden durch Er—⸗ neuerung der bis zum 30. September J. J. in Geltung stehenden Sonderbestimmungen auch weiterhin in den Stand gesetzt werden, die Ab. haltung öffentlicher Versammlungen, welche zur Förderung sozialdemokra⸗ tischer Zwecke und Ziele zusammenberufen werden, außer in den Fällen des §. 9 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1'878 allgemein zu verhindern, sowie alle Druckschriften sozialdemokratischen Inhalts, welche sich zu einem Verbote auf Grund des Sozialistengesetzes und zur dem⸗ nächstigen Beschlagnahme nicht eignen und Mangels spezieller Rechts—⸗ verletzungen auch sonst nicht verfolgt werden können, wenigstens von der öffentlichen Verbreitung auszuschließen.
Aehnlich liegen die Verhältnisse
b. in Frankfurt a. M. und Umgegend. . Auch dort hat die festgeschlossene, sozialdemokratische Parteiorganisation . die von ihr ausgehende geheime Agitation eine Aenderung nicht erfahren.
Der Bestand der Organisation ist erwiesen durch den zu Anfang dieses Jahres beim Königlichen Landgericht zu Frankfurt a. M. ver— handelten Prozeß gegen den Schneider Georg Meier.
Der „Sozialdemokrat? gelangt regelmäßig in einer auf 400 Exemplare geschätzten Anzahl nach Frankfurt.
Von den der Organisation angehörenden Sozialdemokraten wird die Agitation in die zahlreichen dortigen gewerkschaftlichen und geselligen Vereinigungen getragen.
Hiernach erscheinen auch für die Stadt Frankfurt a. M. nebst
Umgebung die Voraussetzungen für die im §. 28 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 vorgesehenen Anordnungen auch jetzt noch vorhanden.
Die Maßnahmen für Altona und Harburg nebst den an— grenzenden Gebieten und die freie und Hansestadt Hamburg, für das hamburgische Staatsgebiet mit Ausschluß des Amts Ritze⸗ büttel erwiesen sich aus einer Reihe von Gründen als nothwendig.
Die rasche Aufwärtsbewegung des Hamburgischen Handels und die gleichzeitig eingetretene Vermehrung der industriellen Anlagen in beiden Elbstädten und deren Nachbarorten hat namentlich im ver⸗ flossenen und im laufenden Jahre neue starke Arbeiterzuzüge ver— anlaßt. Diese wachsende Anhäufung von Elementen, welche der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung feindlich gesinnt sind, in einem verhältnißmäßig leinen Umkreise birgt die ernstesten Ge— fahren für die öffentliche Sicherheit in sich, falls unyorhergesehene Umstände eintreten sollten, welche den vorhandenen Zündstoff zur Flamme anfachen. .
Für den Fortbestand und die Festigkeit der geheimen Organisation hat auch die neueste Zeit eine Anzahl von Einzelbeweisen geliefert. Insbesondere ist das fortgesetzte Bestehen einer unerlaubten Verbin⸗ dung im Sinne des 5§. 128 Str. G. B. zur Förderung sozialdemo⸗ kratischer Zwecke wiederholt gerichtlich festgestellt. In Hamburg haben im vergangenen Jahre drei derartige Prozesse geschwebt, und durch das in der Untersuchung zu Tage geförderte Material den . . wohlgeordneten Zusammenschluß der Parteimitglieder hell elcuchtet. ⸗
Durch Erkenntniß des Königlichen Landgerichts zu Altona vom 3 August pr. ist ferner das in der vorjährigen Denkschrift erwähnte, wegen Verbreitung des sozialdemokratischen Flugblattes „An das Volk“ gegen 238 Personen eingeleitete Strafversahren zu Ende geführt
und hat die Verurtheilung von 16 Angeklagten zur Folge gehabt.
Im Kreise Pinneberg sind mehrfach Hamburger und Altonger Vertheilung verbotener Diuckschriften be⸗
Sozialdemokraten bei der k troffen worden. Auch Stadt« und Landkreis Harburg haben gleiche Fälle aufzuweisen. J Wie in Altona, so kommen auch in Harburg hauptsächlich die Fachvereine als Veranstalter von Versammlungen in Betracht. Die Zahl der nicht regelmäßig überwachten Mitgliederversamm lungen der Harburger R, sich auf mehr als 100.
Das Königlich sachsische Gesammmt ⸗Ministerium hat auf Grund R 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1578 mit Genehmigung des
Bundesraths für die Stadt Leipzig und den Bezirk der Amts⸗ hauytmannschaft Leipzig dieselben Anordnungen, welche zuletzt am
22. Juni 1888 getroffen worden sind, mittelst Bekanntmachung vom . dieses Jahres auf die Dauer eines Jahres von Neuem erlassen.
Es kann nach den gemachten Erfahrungen keinem Zweifel unterliegen, daß die Partei nach wie vor in großen Verhältnissen mit nicht zu unterschäßender Machtentwickelung und unter einheitlicher Leitung auftritt, daß sie unausgesetzt an der Vergrößerung beziehentlich Wiedereroberung ihres Besitzstandes arbeitet und auf in Befestigung
bedacht ist, auch die ganze Parteibewegung unverkennbar darauf hin⸗ weist, wie Zweck und Ziele des agitatorischen Treibens auf den Um⸗ sturz des Bestehenden gerichtet sind.
Die Existenz einer Parteioberteitung innerhalb des Bannbezirks ist durch eine strargerichtliche Untersuchung, welche zur endlichen Bloßlegung der geheimen Lokal-Organisation und Entlarvung der Parteileiter geführt hat, in unwiderleglicher Weise festgestellt worden, und hat das hierbei gewonnene Untersuchungsmaterial weitere un= trügliche Aufschlüsse gebracht über die weite Verzweigung der Agitation und über den bedenklichen Umfang der unheimlichen unterwühlenden 6 . die Sozialdemokratie unausgesetzt unter der Oberfläche verrichtet.
Mit derselben Regelmäßigkeit wie früher findet der Bezug und die Verbreitung sozialdemokratischer Druckschriften, besonders des Sozialdemokrat“, statt.
Neben auswärtigen Gewerkschaftsblättern erscheinen auch die in Leipzig redigirten Parteizeitungen in vermehrter Auflage und hat das politische Preßorgan der Sozialdemokratie „Der Wähler“ ge— genwärtig eine Auflage von 5000 Exemplaren.
IV.
Das Großherzoglich hessische Minislerium des Innern und der Justiz hat am 28. September 1889 die Verordnungen gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie erneuert.
Die geheime Wrganisatlon der sozialdemokratischen Partei im Kreise Offenbach besteht zweifellos fort:
Die Partei war durch ihren Hauptführer bei dem Pariser Kon⸗ greß vertreten und unterhält fortnährenden Zusammenhang mit aus— wärtigen Parteigenossen, namentlich mit solchen in Frankfurt.
Die gewerkschaftlichen Fachvereine stehen fortdauernd unter sozial⸗ demokratischem Einfluß.
Nach wie vor findet die Einführung und Verbreitung verbotener Diuckschriften, namentlich des „Sozialdemokrat“ statt, welche in größeren Packeten unter der Adresse noch unverdächtiger Personen nach f bach gelangen und von diesen in der vorsichtigsten Weise vertheilt werden.
Nach Vorstehendem erschienen daher die Voraussetzungen für die im §. 28 Nr. 1, 3 und 4 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 vor— gesehenen Anordnungen im Kreise Offenbach noch gegeben.
Fondsbörse, Geld und Kapitalsmarkt.
Die deutschen Börsen sehen sich seit einiger Zeit einer Versteifung des Geldstandes gegenüber, welche nach der lange Zeit herrschenden übergroßen Geldfülle auf die Geschäftskreise einen verstimmenden Ein fluß ausübt. Durch die früher scheinbar unerschöpfliche Abundanz war der Zinsfuß mehr und mehr gewichen, was neben mancherlei erfreulichen doch auch sehr schlimme Erscheinungen im Gefolge hatte, wie namentlich die Einführung zahlreicher ausländischer Werthe, deren höhere Verzinsung nicht immer im rechten Verhältniß zu der Sicherheit des Zinsgenusses stand, wie ferner die übermäßige und nicht immer solide Gründungsthätigkeit auf industriellem Gebiet und wie endlich die allgemeine spekulative
Coursrreiberei, wel e zu den häßlichsten Auswüchsen des Börsen⸗
verkehrs gehört, weil sie die Lösung der normalen Aufgaben des Börsen-Instituts stört und am meisten verführerisch auf das Privat—
publikum einwirkt. Wenn jetzt der Zinsfatz wieder zu einer normalen
Höhe angewachsen ist, so ist das an sich keine irgendwie he— ängstigende Erscheinung; denn obenan unter den Gründen, welche den Zinsfuß zu steigern pflegen, steht der Aufschwung, den ewa Industrie, Handel und Gewerbe nehmen, und in der That gehört zu den Elementen, aus welchen sich die gegenwärtige Versteifung des Geldstandes zusammensetzt, offenbar auch die regere Thätigkeit, welche sich fast in der gesammten heimischen Industrie seit Jahren aus— gebildet hat. Daneben allerdings sieht die erwähnte Geldabgabe an das Ausland, für welche das deutsche Kapital einen Zinsanspruch in Gestalt von staatlichen, kommunalen und korporativen Werth— papieren erworben hat; denn in irgend einer Form müssen die Zinspapiere bezahlt werden und wenigstens ein großer Theil der Anleihesummen fließt baar ins Ausland. Außer den geld⸗ und kapiralkräftigsten Staaten, Frankreich und England, sind fast alle europäischen Völker an den deutschen Geldmarkt mit Forderungen herangetreten; aber im Verhältniß fast noch stärker wurde der deutsche Markt von Amerika, und zwar sowohl Nord wie Süd⸗Amerika, in Anspruch genommen, und mit kleineren aber doch nicht unerheblichen Beträgen betheiligten sich auch Afrira (Egypten, Transvaal) und Asien. Von diesen auf den deutschen Börsenplätzen gehandelten ausländischen Papieren tragen die unbedingt sicheren natürlich auch nur bescheidene Zinsen, die sich nicht wesentlich von dem Zinssatze unserer guten heimischen Anlagen unterscheiden. Man hat für die Einführung der übrigen hochverzinslichen, aber natürlich weniger sicheren Papiere wohl nicht mit vollem Recht die Nothwendigkeit angeführt, daß der deutsche Kapitalist auf eine höhere Verzinsung seines Geldes, als die gegenwärtige der sicheren deutschen Papiere, angewiesen sei; denn wer mit seinem Gelde nicht industriell, arbeitet, sondern es nur gegen den Bezug einer Rente ausleiht, ist eben der Konjunktur nicht weniger ausgesetzt, als der Gewerbtreibende und, ab⸗ gesehen von den Alten und Invaliden, welche etwa darunter leiden, darf man diese Thatsache doch nicht bedauern. Die gegenwärtige Lage des Geldmarktes scheint aber keineswegs auf eine lange Dauer des hohen Zinssatzes hinzuweisen, welcher vielmehr aus der eigenthüm lichen Konstellation im internationalen Geldverkehr in Verbindung mit der gegenwärtigen inneren Lage der Börsenspekulation resultirt. Man kann das leicht an dem Umstande beobachten, daß gerade jene minder sicheren ausländischen Werthe ihre hohen Preise ver— hältnißmäßig gut behaupten, während die inländischen Staatsfonds, welche zur Geldbeschaffung für vorübergehenden Bedarf mit Vorliebe ver⸗ wendet werden, schwächer liegen. Jedenfalls ist aber die Erschwerung der Geldbeschaffung auch insofern eine erfreuliche Thatsache, als sie die jedes Maß überschreitenden Unternehmungen der Spekulation, welche die Erscheinung mit erzeugt haben, wesentlich einschränkt. Gerade in diesen Tagen, in welchen an der Böärse die Reguli⸗ rungsthätigkeit für den laufenden Monat ihren Höhepunkt erreicht, kann man wieder beobachten, ein wie wesentlicher Faktor in der Preis⸗ bildung für Geld das Vertrauen in die Bonität“, d. h. die Zuver⸗ sicht auf dauernde Zahlungsfähigkeit der Geldnehmer ist. Man darf auß den Ausweisen unserer Reichsbank seit dem letzten Monatsschluß und aus anderen Erscheinungen, wie z. B. aus dem Umstande, daß für feste solide Kapitalsanlagen in Hypotheken und korpora⸗ tiven Anleihen immer reichlich Geld angeboten ist, schließen
daß eine eigentliche Geldknappheit nicht besteht, und daß es mehr eine vorsichtige Zurückhaltung der gewohnten Geldgeber ist, welche den Zinssatz so empfindlich in die Höhe getrieben hat. Diese Zurüchaltung aber gründet sich einerseits auf größere Zahlungsverpflichtungen, welche bis zum Jahresschluß bevorstehen dürften, und die erfahrungsmäßigen auch bei normaler Entwickelung gesteigerten Ausprüche, welche der Jahreswechsel an den Geldmarkt stelit, andererseits aber auf die geringere Kreditwürdigkeit aller der jenigen Börsenelemente, welche sich in ausgedehntem Maßstabe an der Spekulation der jüngsten Zeit betheiligt haben, weil man nicht mit Sicher⸗ beit feststellen kann, wie groß der Besitz des Einzelnen etwa an solchen Werthen ist, die im Terminhandel zu übertrieben hohen Preisen erworben wurden. Ende vorigen Monats betrugen die Anlagen unserer Reichsbank in Wechseln und Lombard 793 847 000 A, das bedeutete eine Zunahme gegen den vorhergehenden Status um 138434000 M; gleichzeitig betrug der Baarbestand überhaupt 796 622 000 Æ oder 53 962 000 ½ weniger als in der Vormoche und der Notenumlauf 1150527 000 M oder 163 442 000 M. mehr als in der Vorwoche. Schon bei der letztmonatlichen Regulirurg hat sich die Abwickelung einigermaßen schwierig vollzogen. Inzwirchen gewann aber der Status der Reichsbank bis zur Mitte dieses Monats ein wesentlich günsti⸗ 96 Ausseben. Es betrugen nämlich die Anlagen in Wechsein und ombardforderungen zu diesem Zeitpunkt nur noch 688 036 000 M. oder gegen den vorangehenden Monatsschluß weniger 104 811 009 „; der gesammte Kassenbestand blieb mit 787 072 000 S6 um 9550 0090 A. hinter dem Stand von ult. September zurück, und der Notenumlauf von 1 057 224 000 M zeigte sich um 93 303 009 S. verringert. Der jüngste Status, der soeben erschienen ist, darf als günstig bezeichnet
sich wieder um 37 937 000 M vermindert, und dem ungefähr ent— sprechend ist auch der Notenumlauf um 32 523 000 6 zurückgegangen. Die Bewegung der Zinssätze im Laufe dieses Jahres hat fich bis vor Kurzem nicht wesentlich von den Veränderungen früherer Jahre unterschieden; erst in letzterer Zeit ist die Aufwärtsbewegung eine sehr schnelle geworden, wozu, wie erwähnt, die internationalen Beziehungen des Geldmarktes wesentlich mitgewirkt haben. Ende des letzten Jahres betrug der Diskont der Reichsbank 4 ,o, der Diskont am offenen Marki 3 Go, während die Bank von England noch mit dem hohen Satze von Hoo ins neue Jahr eintrat und man in London am offenen Markte 33 ! Wechselzins rechnete; bis in den Juni hinein erhielt sich der Zinssatz für. Wechsel in Berlin niedriger als in London, seitdem aber hatte er mit ganz unbedeutenden Unterbrechungen hier einen höheren Stand als in London. Bis Ende Januar schon ermäßigten London und Berlin die offizielle Rate auf 3 o, welche hier bis zum 4. September be— stehen blieb, während man in London seit Anfang Mai auf 24 herabgegangen war. Die Erhöhung der Londoner Rate auf 3 06 am 8. August, welche bereits auf große Goldentnahmen aus der Bank von England zurückzuführen war, hatte ihren Zweck, Gold heranzu⸗ ziehen, nicht erreicht, so daß London bereits am 29. August die Rate weiter auf. 400 erhöhte. Inzwischen hatte die Devise London in Berlin sich von Mitte Juli, wo sie 20,425 notirte, bis ult. August auf 2,485 gehoben (nach Swoboda“ rentirt die Ausfuhr von Gold bei einem Preise von mehr als 20,505, was aber nicht aus— schließt, daß besondere Verhältnisse auch schon etwas niedriger zur Ausfuhr von Gold veranlassen); die Reichsbank zögerte nun nicht mehr, ihre Rate gleichfalls bis auf 40 zu erhöhen, und folgte
lung läßt sich schwer vorhersagen, aber im Allgemeinen darf man nach den Erfahrungen Ler letzten Jahre annehmen, daß eine wefent⸗ lich günstigere Gestaltung des Status der Reichsbank und damit eine rückgännige Bewegung des Diskonts vor Jahresschluß kaum zu er— warten ist. In dieser Beziehung wird auch die allmähliche Abwickelung
der schwebenden großen spekulativen Engagements an der Börse nicht ohne Einfluß bleiben. Hierbei ist namentlich an die Spekulation in Industrie- und speziell in Montanwerthen zu denken, deren Umfang man aus den Coursen einigermaßen erkennen kann. Wir führen nur die drei hauptsächlichsten Objekte der Bergwerksspekulation an; es notirten am 20. Oktober 1388 Ende 1388 20. Oktober 1889 Aktien der Königs u. Laurahütte . 133,60 134.75 170,60 Aktien des Bochumer Gußstahl Vereins 182 90 197,00 227, 10 Stamm-⸗Priorit. der Dortmunder Union 9d, 80 97,50 122, 80 Dabei betrug die Dividende der Laurahütte 1887883 Hę0g, 1888,39 6 o', des Bochumer Gußstahl-Vereins 1887/83 9 0g, 1888/89 123 Io, der Dortmunder St. Pr. 1887.88 20,0, 1888/89 3 00. In äbnlichem oder noch stärkerem Grade sind die Bergwerks-, Metall- und MaschinenIndustriepapiere fast ausnahmslos gestiegen, ohne daß eine vernünftige Würdigung der Verhältnisse den Maßstab abgegeben hätte. Eine Anspannung aller Kapitalskräfte mußte hieraus um so mehr folgen, als die zahlreichen Neugründungen mit oft unberechtigt hohen Agioß an den Markt kamen und in dieser Zeit blinder Spekulation willig Nehmer fanden. Es bleibt zu hoffen, daß die natürliche Reaktion gegen diese Uebersxannung des Coursniveaus,
werden; denn der Baatrbestand zeigt eine weitere Vermehrung um
dem Vorgange Londons, das am 25 September auf 5. G erhöhte, am 3 Oktober mit der gleichen Maßnahme.
Die weitere Entwicke⸗
wie es allerdings den Anschein hat, sich allmählich vollziehen möge; denn nur dann sind große Verlust- der letzten Käufer zu vermeiden.
4174 000 „, die Anlagen in Wechseln und Lombardforderungen haben
Deffentlicher Anzeiger.
1. Steckbriefe sund Untersuchungs⸗Sachen.
2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛe.
4. Verloosung, Zinszahlung ꝛe. von öffentlichen Papieren.
5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u Aktien⸗Gesellsch. 6. Berufs⸗Genossenschaften.
. Erwerbs- und Wirthschafts⸗Genossenschaften.
8. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
9. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
(39686
Der Kaufmann Louis Schlotter, am 16. Januar 1849 zu Dresden geboren, ist durch Urtheil des Königlichen Landgerichts 1. zu Berlin vom 7. No— vember 1388 in den Akten J. IVa. 514. 88 wegen Nöthigung zu einer Geldstrafe von 50 A6, event. 10 agen Gefängnis verurtheilt worden.
Die Zwangevollstreckung wegen der Geldstrafe ist fruchtlos ausgefallen. Der Aufenthalt des p. Schlot⸗ ter ist nicht bekannt. — Derselbe soll sich in Schwe⸗ den aufhalten.
Es wird ersucht, den p Schlotter im Betretungs—⸗ falle festzunehmen, die substituirte Freiheitssirafe von 10 Tagen Gefängniß gegen denselben zu vollstrecken, falls er nicht 59 e zamlt oder die Zahlung von 50 AM an die hiesige Gerichts kasse J. nachweist, auch zu den oben bezeichneten Akten Nachricht zu geben.
Berlin, den 21. Oktober 1889. Staatsanwaltschaft bei dem Königl. Landgericht J. (39685 Beschlust.
Auf Bericht des Landrichters Schiber auf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des fahnen flüchtigen David Bloch, geboren am 24. November 1864 zu Epfig, Kreis Schlettstadt, bis zur Höhe von 3000 (dreitausend? Mark mit Beschlag belegt.
Zugleich wird die Veröffentlichung dieses Be schlusses im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger' zu Berlin, sowie in der zu Schlettstadt erscheinenden „Elsäs⸗ sischen Nachrichten angeordnet.
Colmar, den 25. Februar 1887.
Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. E. v. Klöckler. Caspers. Schiber. Zur Beglaubigung: (L. 8) Diebels, Landgerichts⸗Sckretär.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl
139732 Bekanntmachung.
Auf Antrag von Friedrich Brügmann, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Strauch, ist das gesetzliche Mortifieationsverfahren über die Obligation der
amburger Staats⸗Prämien⸗Anleihe von 1846, Serie 9060 Nr. 44 956 groß Beco 100 eingeleitet, und die vorläufige Zahlungsfuspension bei der Finanz“ Deputation vecfügi worden, was hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird.
Den 8 Oktober 1889. .
Das Amts ericht Samburg. Civilabtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Dr. Romberg, Gerichtsseeretair
139722 Aufgebot.
Der Herr Präsident des Königlichen Oberlandes. gerichts zu Stettin hat das Aufgebot der Amts— kaution von 600 M, welche der mit der Dienst— entlassung bestrafte Gerichtsvollzieher Schneider zu Dꝛiamburg bestellt hat, beantragt. Es werden daher die unbekannten Gläubiger, welche Ansprüche und Rechte auf diese Amtskaution haben, aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Dezember 1889, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge— richte anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie ihrer Ansprüche an die ge— dachte Kaution verlustig gehen, und nur an die Person des p. Schneider verwiesen werden sollen.
Dramburg, den 15. Oktober 1889.
Das Königliche Amtsgericht. 127814 Aufgebot.
Auf Antrag der Handlung L. Herforth in Königs— berg i. Pr wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Niederlagescheins des Königl. Haupt Steneramts zu Königeberg i. Pr. vom 26. Oktober 1837 über die seitens der Antragstellerin erfolgte Niederlegung von 2 Säcken Kaffee im Bruttogewicht von 118.50 kg aufgefordert, seine Rechte auf diesen Schein spätestens im Aufgebotstermin am 5. März 1890, Vormittags 11 Uhr, bei dem unter— zeichneten Gericht (immer Nr. 36) anzumelden und den Schein vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Königsberg i. Pr., den 12. August 1889.
ö IX. eyn.
[756361 Aufgebot. JI. Nachstehend bezeichnete Urkunde: die Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 28. 28. Mai 1877 in Verbindung mit der Theilquittung vom 20. April 1882, laut welcher der Schuh⸗
machermeister Ludwig Rast hier unter gericht⸗ licher Verpfändung seiner im Grundbuche von Oranienbaum Band III. Blatt 114 geführten Grundstücke, welche durch Kaufvertrag vom 10. Februar 1882 auf den Klempnermeister Hermann Sackewitz hier eigenthämlich über— gegangen sind, der Wittwe Luise Müller, geb. Urban, hier annoch 1200 „ verschuldet,
ist abhanden gekommen, und hat die Forderungs—
berechtigte, Wittwe Luise Müller, geb, Urban, hier,
den Verlust der Urkunde und ihre Berechtigung glaubhaft gemacht und die Kraftloserklärung dieser
Urkunde beantragt.
II. Das Aufgebot folgender Post, deren Tilgung der Eigenthümer der verpfändeten Grundstücke be— hauptet, aber durch beglaubigte Quittung des ein— getragenen Gläubigers oder deren Rechtsnachfolger, weil ihm dieselben ihrer Person resp. ihrem Aufent— haltsorte nach unbekannt sind, nicht nachweisen kann, ist beantragt:
einer Tagezeitgelderforderung für den Einwohner Daniel Schleihahn in Kakau aus dem Kauf— 3 vom 15. 15. Mai 1822 von 10 Thlr. — 0 fl.
III. Es ist die Todeserklärung der nachfolgenden, in unbekannter Abwesenheit lebenden Personen, sowie das Aufgebot ihrer etwaigen unbekannten Erben und Vermächtnißnehmer beantragt, und zwar:
a. des seit dem Jahre 1'864 verschollenen und nach Amerika ausgewanderten Arbeiters August Faehse in Wörlitz,
des seit dem Jahre 1876 verschollenen Friedrich Wolter aus Kakau, welcher gleichfalls nach Amerika ausgewandert ist, der vor etwa 29 Jahren ebendahin ausgewanderten und seit dieser Zeit verschollenen Friederike Loewenstein aus Wörlitz,
des vor etwa 30 Jahren nach Amerika aus— gewanderten und seit dieser Zeit ebenfalls ver schollenen Ephraim Lüdigk aus Kakau,
zu a: durch seinen Bruder Leopold Faehse in Cöthen; zu b: durch seinen Bruder, den Einwohner Leopold Wolter in Kakau;
ju g: durch ihren gerichtlich bestellten Ab⸗ wesenheit?zcurator Vavid Cohn in Oranienbaum;
zu d: durch die nachgelassenen Kinder des zu Kakau am 17. Januar 1881 verstorbenen Ein wohners Leopold Lüdigk und die nachgelassenen Kinder des hier am 3. Januar 1871 verstorbenen Windmühlenbesitzers August Lüdig? hier.
V. Auf Grund des Anhalt. Gesetzes Nr. 526 werden die bisher nicht ermittelten und seit länger als 30 Jahren unbekannten Eigenthümer der nach— stehend verzeichneten, im Depositum des unterzeichneten Herzoglichen Amtsgerichts befindlichen Sparkassen⸗ bücher hier ourch aufgefordert, die gedachten Depositen, nachde n sie ihre Berechtigung hierzu nachgewiesen haben, gegen Erstattung der erwachsenen Kosten von hier abzuholen, widrigenfalls der Betrag dieser Bücher erhoben und in der gesetzlich festgesetzten Zeit an den Landgrmenfonds abgegehen wird:
1) Sparkassenbuch der Kreissparkasse Dessau Nr. 842 über 262, 31!᷑ 6 für den Müller Wilhelm Leh— mann aus Rehsen; . . Sparkassenbuch der Kreissparkasse Dessau Nr. 7789 über 122,29 M für die Erben der verstorbenen Wittwe Leopoldine Stechert, geb. Löwigt, hier;
3) Sparkassenbuch Nr 11 875 über 100,84 S für die Erben der verstorbenen Geschwister Henriette und Gottlieb Schuster hier,
zu 1) aus dem Kaufvertrage vom 20. August 1853, zu 2) aus dem Kaufvertrage vom 6. Mai 1836 und zu 3) aus dem Kaufvertrage vom 14. Oktober 1836 herrührend.
Den zu J., II. und III. gestellten Anträgen ist stattgegeben und werden daher die Inhaber der ab— handen gekommenen Urkunde, sowie Alle diejenigen, welche an derselben aus irgend welchem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben vermeinen, ferner die zu dem oben bezeichneten Posten Berechtigten, sowie die⸗ j nigen, welche daran Ansprüche erheben zu können glauben, endlich die voraufgeführten verschollenen Personen und deren unbekannte Erben und Ver⸗ mächtnißnehmer hierdurch aufgefordert, in dem auf Dienstag, den 12. November 1889, Vor⸗ mittags 19 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle an⸗ beraumten Termine zu erscheinen und ihre Rechte wahrzunehmen, auch die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls sie durch das zu erlassende Ausschlußurtheil mit ihren Ansprüchen an obige Post ausgeschlossen und die letztere im Grundbuche zur Löschung gebracht, die Urkunde aber für kraftlos erklärt und die Ver⸗ schollenen werden für todt erklärt werden, auch die Ausantwortung ihres Vermögens und die Ertheilung eines Erbberechtigungsscheines an die bekannten be⸗
rechtigten Erben unter Ausschluß derjenigen Erben und Vermächtnißnehmer, welche sich nicht gemeldet haben, erfolgen wird. Oranienbaum, den 28. April 1839. Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht.
139723
Fr. Hermanns aus Immigrath ausgestellten Spar— kassenhuches Nr. 4440 über 214,32 „S beantragt Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä— testenß in dem auf den 30. Dezember 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen— 1. die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Gerresheim, den 23. Oktober 1889. Königliches Amtsgericht.
139738 Aufgebot.
Das auf den Namen des Fräulein Eugenie Engel⸗ hardt zu Halle a S. ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 3379 der städtischen Sparkasse zu Halle a. S. über 132,ů?1“ M ist angeblich verloren gegangen
Auf Antrag des Fräulein Eugenie Engelhardt in Halle a. S. wird dasselbe hierdurch aufgeboten und der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Mai 1890, Vormittags 16 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, kleine Stein strcße Nr. 8, Zimmer Nr. 31, anberaumten Termine seine Rechte bei dem unterzeichneten Gericht anzu— mel den und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigen— falls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Halle a. S., den 19. Okrober 1889.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.
39392 Aufgebot.
Die unverehelichte Pauline Karger aus Späten— walde hat das Aufgebot folgender Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Habelschwerdt:
a. Nr. 1912 über 682 MS 63 8, ausgefertigt für Ignatz Karger zu Spätenwalde, b. Nr. 2681 über 450 S½ς 90 , ausgefertigt für die Antragstellerin, . welche bei dem Brande des dem Häusler Leo Karger zu Spätenwalde gehörigen Hauses mitverbrannt sein sollen, zum Zwecke der neuen Ausfertigung beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert,
spätestenß in dem auf Mittwoch, den 4. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Richter siimmer Nr. 1, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird Habelschwerdt, den 20. Oktober 1889. Königliches Amtsgericht.
17931 Aufgebot. Es haben .
1) die Ehefrau des Handelsmanns Carl Klopfer. Friederike, geb. Müller, zu Ballenstedt u. Gen. das Aufgebot des aus Hoym gebürtigen, nach Amerika ausgewanderten und bis zum Jahre 1870 in San Francisco (Californien) wohnhaft gewesenen Kellnert Christian Müller, der seit mehr als 10 Jahren ver⸗ schollen ist, zum Zwecke der Todeserklärung, und gleichzeitig das Aufgebot der unbekannten Erben und Vermächtnißnehmer des Genannten zum Zwecke deren Ermittelung,
2) der Oekonomie⸗Rath Richard Schaeper in Wanzleben das Aufgebot der Schuld- und Pfand verschreibung vom 113. April 1882 über 70 600 M Hypothekforderung an den Amtsrath Ferdinand Behm in Hoym, welche Ulkunde abhanden ge— kommen sein soll,
beantragt. ;
In Stattgebung dieses Antrags werden der Kellner Christian Müller von Hoym und dessen unbekannte Erben und Vermächtnißnehmer, sowie der Inhaber der sub 2 bezeichneten Urkunde hierdurch öffentlich aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 7. Januar 1899, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Herzoglich Änhaltischen Amts— gerichte, Zimmer Nr. 9, anberaumten Aufgebots—⸗ termine zu erscheinen bez. ihre Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls der Kellner Christian Müller von Hoym für todt erklärt werden, die Ausantwortung der Erbschaft desselben und die Ertheilung eines Erblegitimationsattestes an die be⸗ kannten legitimirten Erben, ohne Rücksicht auf Die— jenigen, welche sich nicht melden, und die Kraftlos— erklärung der aufgebotenen Urkunde erfolgen wird.
Ballenstedt, den 21. Juni 1889.
Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. gez. Zehrfeld. Veröffentlicht: Ballenstedt, den 25. Juni 1889. Stieger, Gericht schreiber Herzoglichen Amtsgerichts.
173431
Aufgebot.
Da die Nachforschungen nach den rechtmäßigen Inhabern Ler unten aufgeführten Hypothekforde— rungen fruchtlos geblieben sind und vom Tage der letzten auf diese Forderungen sich beziehenden Hand⸗ lungen an gerechnet 30 Jahre verstrichen sind, werden auf Antrag der betreffenden Pfandobjektsbesitzer alle Diejenigen, welche auf diese Forderungen ein Recht zu haben glauben, zur Anmeldung innerhalb 6 Monaten, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 22. Januar 1890, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterfertigten Gericht anberaumten Aufgebotstermin unter dem Rechtenachtheil aufgefordert, daß im Fall der Unterlassung der Anmeldungen die Forderungen für erlosschen erklärt und im Hypothekenbuche
gelöscht würden.
Datum
e, n.
Eintrags
des Bezeichnung der Forderungen
Pfandobjektsbesitzer
Fünfstetten 17. Juli Y. 360ꝛ iS Fünfstetten Yi. 383 1537 Fünfstetten 8. März VIII. 307 1825
Rehau JI. 173 1834 Rögling 11. Juni II. 977 1842
Rögling II. 1192 1852
von Fünfstetten.
Schwab.
Wemding V. 669 1833 Wemding
mann von
Wemding.
Wemding 19. Juni
pi. 63s 1862 Anton Huis heim.
Monheim, den 19. Juni 1889.
VIII. 509 1855 für die Wittwe
1590 Fl. 40ͤ iges Kapital dem Gemeindevor Johann Strobl, Söldner steher Arauner in Solnhofen. 17. Oktober 100 Fl. 40οiges Kapital der Viktoria Heider Josefa, Marianna u. Willi
in Fünfstetten.
bald Färber von Fünsstetten.
360 Fl. Eheeinbringen der Söldnersfraus Marianna Heckel, Söldners⸗ Theres Heckel von
Fünfstetten, geb. wittwe in Fünfstetten.
23. Januar si5 Fl. cedirter So oiger Kaufschilling der Ot⸗Georg und Josefa Spreng, tilie Maierle'schen Kindskuratel.
120 Fl. 49s01ige Alimentengelder für Kres⸗FJohann u. Franzista Mittel, cenzia, unehel. der Hirtenstochter Maria Eva Riedelsheimer von Liederberg. berg.
16. Auguft 75 Fl 40eiges Darlehen an die Walburga Leonhard u. Franziska Mayin⸗
Neubauer'sche Absentenkuratel von Rögling
Söldnerseheleute in Rehau.
Bauerseheleute in Lieder⸗
ger, Söldnerseheleute von Rögling.
12. Januar s52 Fl. ,, für Hirsch Jonas Gut Johann Seidel, Söldner in ettingen. 30. August 33 Fl. 45 Kr. 5 ige Kaufschillingsfristen Josef Rauch,
Rudelstetten. Maurer in Wemding.
Therese Gloni von
365 Fl. 24 Kr. 40ciges Darlehen für die Fran; Georg Schneid, Maurer in Roller'sche
Absentenkuratel von Wemding.
Königlich Bayerisches rg tier.
(L. 8.)
Hoecherl, A