von A. Haupt trug der Coneertgeber mit großer Beherrschung seines Justruments vor. Die einsichtsvohle, oft reizend wirkende Anwendung der sanfteren Register, sowie die stets deutliche Ausführung der bei vollem Werk im Fortissimo anstürmenden schnellen Baßfiguren in den eist voll komponirten Variationen von L. Thiele brachten die Vorzüge fen Spiels zur Geltung. Frl. Schmidtlein sang mit voller, sehr wohlklingender Stimme jwei Arien von Händel und Mendelssohn. eine Litaney von Schubert und ein geistliches Lied von Beethoven. Hr. Struß unterstützte das Concert durch den zart und empfindungs voll ehaltenen Vortrag eines sehr edeln und elegischen Adagios von A. Becker, owie eines eigen, sehr gediegen und melodiereich komponirten Adagios für Violine und Orgel. Der Kirchenchor führte unter Leitung seines bewährten Dirigenten mehrere Gesänge von Giorgi, H. Schütz und Mendelssohn aus und gab ein sehr erfreuliches Zeugniß von der sorg⸗ fältigen Pflege und den Forischritten in der Kunst des geistlichen Chor⸗
gesanges. . Philharmonie. ⸗
Der unter dem Protektorat Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Leopold von Preußen stehende Männer gesang⸗ Verein: ‚Kölner Sängerkreis; veranstaltete gestein ein Concert, in welchem eine reiche Anzahl älterer und neuerer Chor- kompositionen zur Ausführung kamen. Daß der Kunstsinn unserer alten Schwesterstadt in voller Blüthe steht, war schon in den deistungen des früher hier erschienenen „Kölner Männergesang ⸗Vereins., in denen des jüngst gehörten Streich Quartetts sowie in dem Auftreten zahlreicher vortrefflicher Solisten zu erkennen; dersel be bewährte sich auch geftern wieder in erfreulichster Weise durch die Gesangsvorträge des genannten, aus etwa S0 Personen bestehenden Ver eins. Der schöne Stimmenklang des Chors, die Sicher heit der. Einsätze, die Reinheit der Intonation und die Deutlichkeit der Aussprache waren vereinigt mit verständnißreicher, oft sehr schwungvoller Art des Vortrags. Besondert heimisch schien der Verein in der Wiedergabe ver bekannten und beliebten Volks- lieder zu sein, die zu dem stehenden Repertoire aller Männerchöre gehören. Reicher und wohlverdienter Beifall belohnte die Leistungen des Vereins und seines umsichtigen Dirigenten, des Gymnasiallehrers Hrn. Neubner. Einen ganz besondern Glanzpunkt des Abends bildeten die vortrefflichen Soloporträge des berühmten Violin⸗ virtuosen und Concertmei sters Hrn. Halir aus Weimar und seiner Gattin Fr. Therese Halir. Ersterer errang durch den Vortrag elniger Piecen von F. Ries, Raff und Saint ⸗Sasns lebhaften Beifall, welcher gleichfalls seiner Gattin nach der höchst gelungenen und künstlerisch vollendeten Ausführung mehrerer Lieder von Schumann, Jensen und Anderen zu Theil wurde. Schließlich erwähnen wir noch der sehr sicheren und eingehenden Klavierbegleitung des Pianisten Hrn. Lazarus, mit der derselbe sämmtliche Solo vortraͤge unterstützte, und wobei sich derselbe eines vortrefflichen
Blüthner'schen Flügels bediente.
Mannigfaltiges.
Zu der gestrigen Denkmalsfeier in Spandau hat Ihre Masestät die Kaiserin und Köni gin ebenfalls ein Telegramm gesandt; es lautet nach dem „‚Dtsch,. Tagebl.“:
„Dankbar bewegt beßehe Ich in der Ferne den Tag der Ent—⸗ hüllung des Denkmals Joachim II. und wünsche der wichtigen Feier
,,,,
Zur Feier des 350jährigen Jubiläums der Einführung der Reformation in der Mark Brgndenburg hatte der Berliner Zweigverein des Evangelischen Bundes gestern Abend im Saale von Buggenhagen am Moritz ⸗Platz eine große öffentliche ö veranstaltet. Aus dichtem Hain von hochstäm migen
orbeern und uͤppiggrünen Blatipflanzen, der den Hintergrund der Bühne umzog, ragte auf hohem Sokel die Büste Martin Luther's hervor. Mit dem Gesang des Psalms 98 „Singet dem Herrn!“ wurde die Versammlung eröffnet. Nachdem sodann Lic. Weser von St. Marien einige geschäftliche Mittheilungen gemacht, nahm Prediger Professor Scholz das Wort zu einer Ansprache über das Thema: „Wie die Reformation in die Mark gekommen!!“ Mit dem Gesang des alten Lutherliedes ‚Ein' feste Burg“ schloß die Feier.
Ter Abbruch des Mühlen dam mes, schreibt die, B. Börs-; Ztg.“, interessirt die Geschichtsforscher lebhaft, weil man hofft, daß
derselbe die Antwort auf eine Frage geben wird, in Bezug auf die man bis jetzt nur auf Vermuthungen angewiesen ist. Ueberall, wo die rg in das Wendenland über Flüsse; die Elbe, Plane, Nuthe, Havel vorgedrungen sind, legten sie Befestigungen an. Da sie bei Berlin, am heutigen Mühlendamm, die Spree zuerst Üüberschritten, ist zweifellos, wie ein Blick auf die Karte zeigt. Klöden hält er dafür, daß die Wenden den Uebergang bereits befestigt hatten. Er glaubt an eine vgll- stãndige Burg als Gegenstück zu der bei Köpenick. Darüber ist man jedenfalls n daß die Sachsen den Spree · Uebergang durch eine brücenkopfartige Befestigung schützen mußten, als sie vom Teltow in das Spreethal hinabstiegen. Kölln haben sie zweifellos bereits als wendischen Ort vorgefunden, während Berlin wohl noch kaum bewohnt war. Wenn sich aber hier rechts und links der Spree so rasch zwei deutsche Städte entwigeelten, so konnte dies nur unter dem Schutze einer Vertheidigungsposition geschthen. Einen Fingerzeig, wo ihre Stelle zu suchen ist, giebt der Uümstand, daß das Grundstück Molkenmarkt 1 schon in alter Zeit landesherrlicher Besitz war.
Die auf dem Terrain der Union ⸗Baugesellschaft zu Hirsch⸗ arten von Seiten der Admiralsgartenbad⸗Gesellschaft angestellten kö sind seit einigen Tagen beendet. Die Soole sprudelt aus einer Tiefe von cirea 1300 Fuß in über Erwarten großer Mäch tigkeit. Man beabsichtigt den Bau einer großen Warm⸗ und Kalt⸗ Badeanstalt und eines Sanatoriums.
Dr. Hans Meyer und Professor L. Purtscheller haben, wie die M. „‚Allg. Ztg.“ mittheilt, nach einer am 29. Oktober in Zanzibar angelangten Nachricht den Gipfel des Kilimandscharo, des höchsten Berges Afrikas, erstiegen. Voraussichtlich wird nun die Durchforschung des wenig bekannten Keniagebiets in Angriff
genommen werden.
Vom Main schreibt das Frankf. Journ. unterm 31. Oktober: Durch die dichten Nebel, welche seit den letzten Tagen aufsteigen, wird die Schiffahrt auf dem Mainkanal sehr beeinträchtigt. Man sieht daher nur selten ein Fahrzeug zu Berg oder Thal gehen und diefe wenigen erst um die Mittagszeit. Auch mit der Flößerei geht es in Folge dessen sehr langsam.
Danzig, 31. HPtrober. Wie die „Danz. Stg. berichtet, mußte in Folge von Schneeverwehungen am Montag Abend auf der Zweigbahn von 3 nach Löbau der Verkebr einge⸗ stellt werden. Es gelang jedoch am Dienstag Morgen, die Strecke
wieder frei zu machen.
Beuthen O.. S., 30. Oktober. (Schles. Ztg.) Gestern Nach- mittags 4 Uhr wurden die Bewohner des östlichen Stadttheiles und des Dorfes Roßberg durch eine furchtbare Detonation auf— geschreckt. Das DBynamitlager der Versucheschächte der Aktien- gesellschaft „Friedenshütte! war in die Luft geflogen. Das Sprengmateriglienlager, auf der Roßberger Feldmark, in der Nähe des Dorfes gelegen, bestand aus einer gegen zwei Meter tiefen Grube von etwa zwei Meter im Geviert. Durch die anhaltenden Regengüsse der veigangenen Woche hatte sich in dem Lager Wasser angesammelt. Die beiden Bergleute Mastalers
und
in dem Raume stand und das Wasser schöpfte, und sein Genosse, auf einer Leiter stehend, das Gefäß mit dem Wasser abzunehmen hatte, explodirten die Sprengmaterialien, wobei beide Arbeiter ge⸗ tödtet wurden; der Leichnam des einen wurde in unzählige Stucke zerrissen und bis auf viele Meter weite Entfernungen umhergeschleudert; von dem anderen Arbeiter war nur ein Theil des Körpers aufzufinden, da der andere sich voraussichtlich in der Erde befindet.
München, 31. Oktober. Der aus Anlaß des heuti en Jubi⸗ läums Sr. Königlichen Hoheit des n nnn (s. u. Bayern) Höchstdemselben überreichte kunstvoll gearbeitete Ehren⸗ säbel ist, der M. „A. 3.‘ zufolge, von Professor Halbreiter ent⸗ worfen, in mattem Silber ausgeführt und hat die Form des Artillerie ⸗Ordornanz⸗ Säbels. Klinge und Griff sind theils reich in Geld eiselirt, theils in Gold tauschirt. Die Klinge enthält auf beiden Seiten folgende Inschriften: Sr. Königlichen Hoheit dem
rinz⸗Regenten Luitpold von Bayern zum in pig tr, Inhaber in tiefster rfur
wi g Jubilãum und t gewidmet vom
Offiziercorps des Königlich , 1. Jeld⸗Artillerie⸗ Regiments“.
Der Knopf besteh
t aus einem Carneol, in den das bayerische Wappen
eingeschnitten ist. Die Scheide ist mit Gold eingelegt und gravirt 1 enthält die beiden Jahresjablen 1838, 1889. Die dazu gehörige Adresse, in einer aus Leder hergestellten Mappe liegend, stellt eine hantafie⸗Frauengenalt dar, die, auf ein Geschütz gelehnt, die bayerische ahne hochhält, in deren Mitte sich die heilige Barbara, die Schutz ⸗ göttin der Artillerie, befindet.
, ,.
beginnt am 18.
Nachdem verschiedene Angeklagte, darunter auch ein hiesiger
30. Oktober. (M. A. Ztg.) In Düsseldorf
ovember der bekannte große Sozialistenprozeß. So ial⸗
demokrat, außer Verfolgung gesetzt worden sind, beträgt die Zahl der
Angeklagten S1, der
Zeugen 100. Von hier werden sich zu verant⸗
worten haben Reichstags⸗Abgeordneter Grillenberger und Buchhalter Oertel. Die beiden Herren waren von der Strafkammer Düssel dorf ebenfalls außer Verfolgung gesetzt worden. ihre Verweisung vor das Gericht ist dann aber wiederum auf Beschwerde der Kölner Staats⸗ anwaltschaft beschlossen worden.
London, 1
November. wüthet ein beftiger Sturm
(W. T. B). Seit heute Morgen an der Westküste Großbritanniens.
Mehrere Schiffe sollen gescheitert und etliche Personen umge⸗
kommen sein.
Die Rettungsboote haben gute Dienste geleistet.
Glasgow, 1. November. (W. T. B.) In Folge des heutigen heftigen Orkans ist Abends eine große hiesige Teppichfabrik ein⸗
gestürzt, welche sich im Umbau befand.
Ein Theil des Gebäudes
wurde neu aufgeführt, in dem alten Theile wurde das Geschäft fort⸗
betrieben.
Der im Bau begriffene neue Theil des Gebäudes brach
zusammen und stürite auf den alten, in welchem gegen 140 Frauen
beschäftigt waren.
Man schätzt die Zahl der durch den Einsturz des
Gebäudes Getödteten oder Verwundeten auf etwa 50. Ueber Hochwasser in Italien gehen der „Wien. Ztg.“
folgende Nachrichten zu:
Mantua,
31. Oktober. Der Mineio überschwemmte das
ganze Gebiet bei Bagnolo und San Vito. Der Fluß Chie se über⸗ schwemmte das Gebiet stromaufwärts gegen Asola.
Rom, 31. Oktober.
Flüsse und Ströme in Ober-Italien sind
im Steigen begriffen. Der Po steigt ununterbrochen. Der Pan aro ist bei Vignola und Finale ausgetreten, Oglio und Mella
schwellen Stadt große
an.
Breseia. Gefahren
Gefahr für die Maßregeln sind Folge
Die Hochwasser bilden eine Durch sofort ergriffene verhütet worden. In
Regengüsse find Piave und Lavenca wieder ausgetreten und haben
die bei Fontanelle und Portobuffole in der . Treviso gelegenen Felder überschwemmt.
sind an Ort und
Die behördlichen Organe
Stelle thätig. In Rom herrscht ebenfalls sehr schlechtes Wetter.
Aus den Don der üeberschwemmung heimgesuchten Gegenden liegen folgende weitere Meldungen vor: Bologna: Der Reno hat
den Damm an fünf Stellen durchbrochen, die Savera ist gleichfalls
ausgetreten.
d ͤ 9 . . e, ,, eitok wurden Yun beauftragt, das er aus dem Behälter * erschwemm an. Mi zu schöß . Bei a4 . Fahr md 4. Ak . unt Her g 33 na: Konstantinopel.
Ein Menschenleben ist zu beklagen.
Pavia: Borgo⸗Tieino wurde ele ist unter Wasser; drei Todte, vier e EFsch * Mi Fallen wchriffen. *
Bei dem am 29. Oktober stattgehabten
Brande von Skutari sind dreihundert und zehn Häuser
ein Raub der
Flammen geworden.
Glücklicherweise sind keine Ber⸗
luste von Menschenleben zu beklagen, jedoch ist der Jammer und das Elend groß, da gegen tausend Personen ohne Obdach sind. Es sind jetzt bereits reiche Gaben vom Sultan an die Geschädigten über⸗
wit sen worden.
Kopenhag auf Island wird am 13. d.
M. von
en, 29. Oktober. (Köln. Ztg) Aus Reykjavik berichtet, daß daselbst und in benachbarten Orten Morgens 4 Uhr bis Mittags 12 Uhr eine Reihe
von Erdstößen stattfand, wie sie in gleicher r te seit 1868
nicht vorgekommen sind. Risse erhielten, kamen Unfälle nicht vor.
Obgleich die massiven Häuser vielfach starke ie Erschütterungen waren
auch auf der See bemerkbar.
Wetterbericht vom 2. November, Morgens 8 Uhr.
8
Temperatur
Stationen. Wetter.
7 Uhr.
ar. auf 0O Gr.
in O Celsius 50 G. — 40 R. l
d. Meeressp red. in Millim
B u
halb bed. heiter halb bed. Dunst bedeckt Schnee Nebel bedeckt
halb bed. Regen halb bed. wolkig Nebel) Nebel bedeckt bedeckt
wolkenlos
Mullaghmore Aberdeen .. Christiansund Kopenhagen. Stockholm.
aparanda.
t. Petersbrg. Moskau ... Corł. Queens;
town ... Cherbourg.
Taglioni.
—
Heyse. Dienstag
— do do do — — X 0 — —— — 8 — O O0 —
thal. Jahreszeiten.
von P. Hertel.
winemünde Wichert.
Neufahrwasser Memel ...
,
ünster. .. Karlsruhe .. Wiesbaden München .. Chemnitz .. Berlin. ... Breslau ...
Ile d' Aix. .
1) Regen. ) Reif. 3) Reif. Uebersicht der Witterung.
Das Minimum, welches gestern bei den Hebriden lag, ist ostwärts nach den Shetlands fortgeschritten und verursacht auf den britischen Inseln frische, meist nordwestliche, an der südlichen norwegischen Küste frische südöstliche Winde. Das Wetter ist in Central ⸗ Europa mild und vorwiegend trübe bei schwacher, meist südlicher Luftströmung. In Deutsch⸗ land ist fast überall Regen gefallen. am meisten, 12 mm, auf Sylt. Wer fen meldet 24 mm Regen. Christiansund hatte gestern Abend Nordlicht.
ö Deutsche Seewarte.
rere mmm m mn Theater ⸗Anzeigen.
Ränigliche Schauspiele. Sonntag: Opern ⸗ haus. 220. Vorstellung. Giocounda. Dper in 4 Akten von A. Ponchielli. Text von Tobia Gorrio. Uebersetzung von C. Niese. Ballet von
restum. Anfang 7 Uhr.
Montag: Dienstag:
L do de — dre — d L — — — E N — DN L O — do C O 2 — 0M O M0
*
Montag:
Montag:
(Eetzte Woche.)
E. Graeb. In Seene gesetzt vom Ober⸗Regisseur A. . Dirigent: Kapellmeister Kahl. Anfang 7 Uh
r
Schauspielhaus. 234. Vorstellung. Der Name. Schauspiel in 4 Akten von Hugo Lubliner.
gesetzt vom Direktor Or. Otto Devrient.
Montag: Opernhaus. 221. Vorstellung. Rienzi, . der Letzte der Tribunen. in 5 Akten von Richard Wagner. Ballet von Paul Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 235. Vorstellung. Die Weis⸗ heit Salomos. . Uhr.
: Opernhaus. goldene Kreuz Oper in 2 Akten von Ignatz Brüll Text nach dem Französischen von S.
Tanz von
4 Bildern von E. Taubert und E. Graeb. Musik Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 236. Vorstellung. der Freundin. Hierauf: 1Akt von L. Clement. Lustspiel in 1 Akt von Ernst Wichert.
Beutsches Theater. Sonntag: Nächstenliebe.
Faust, I. Theil. Nãächstenliebe. Mittwoch: Faust's Tod.
Verliner Theater. Sonntag: Demetrius.
Montjoye, der Mann von Eisen. Dienstag: Montjoye, der Mann von Eisen.
Tessing⸗ Theater. Sonntag: Der Zaungast. Lustspiel in 4 Akten von Oscar Blumenthal. Das letzte Wort. 4 Akten von Franz v. Dienstag: Der Zaungast. Lustspiel in 4 Akten von Oscar Blumenthal.
Wallner Theater. Sonntag: (Cetzte Sonntags Aufführung Zum 22. Male: Der Dompfaff. Posse mit Gesang in 4 Akten von R. Kneisel und H. Hirschel. Musik von F. Krause. Anfang 7 Uhr.
Montag und folgde. Tage:
Victoria Theater. Afrika. JZeitgemälde in 11 Bildern von Alex. Moszkowski und Rich. Nathanson. Musik von E.
Raida. r. Montag: Dieselbe Vorstellung.
In Scene
Anfang Sonntag:
Zum 11. Male:
3 Akten, nach einem G.
Große tragische Oper Musik von Louis Roth. Julius * sche. Dirigent: mann. Anfang 7 Uhr.
Schauspiel in o Akten von Paul Montag! Der Polengraf.
222. Vorstellung. Das
Sonntag:
burg. (Belle · maman.
mamg.
H. v. Mosen⸗ Hierauf: Die
aul Taglioni. 2 Akten und
anz⸗Posm in
Der Mann Lustspiel in 1 Akt von Ernst Die Prüfung. Lustspiel in um Schluß: Post
Montag u. folgde. Tage:
KRroll's Theater. und Hohenzollern.
Sonntag: Mit neuen Bildern:
H. Wilken. Anfang 74 Uhr.
Sonntag: Zum 74. Male:
Gesangsposse in 4
Gouplets von Gustav Göorß.
Roth. , n, Uhr. Montag: Dieselbe Vorstellung.
Schauspiel in Invalidenstr. 57/62 26. von 12 —11 Uhr. Von der Erde bis zum
Montag: Dieselbe Vorstellung.
chönthan.
23. Concert ⸗ Saison.
Der Don sajf. Kapelle.
Vorstellungen.
Sonntag: Stanley in
Treiben auf dem Eise.
— Abends 71 Uhr:
Ballet von C. Severini.
Friedrich Wilhelmstãdtisches Theater. Mit neuer, glänzender Ausstattung: Der Polengraf.
Entwurfe von Richard Gense und J. Fritzsche. In Seene gesetzt von Kapellmeister Feder⸗
Nesidenz Theater. Direktion: Sigmund Lauten
Zum 9. Male: Lustspiel in 3 Akten
von Victorien Sardou und Raimund Deslandes. Deutsch von Ernst Schubert. In Scene gesetzt von
Sigmund Lautenburg. Anfang 74 Uhr. Schwiegermama.
Sonntag: Sohenstaufen
Central · Theater. Direktion: Emil Thomas. Das lachende Berlin von Ed. Jacobson und
Adolph Ernst-⸗ Theater. Dresdenerstraße 72. Flotte Weiher. Akten von Leon Treptow. Musik von Franz
Irania, Anstalt für volt sth. Naturkunde. und Ausstellungs⸗Park, geöffnet — Sonntag, Abends 77 FPhr: Monde.
Contert-Jaus, Leipzigerstr. a8 (früher Bilse). Sonntag, Abends 6 Uhr: Gesellschafts⸗Abend des Kapellmeisters Hrn. Karl Meyder mit seiner aus 70 Mitgliedern bestehenden
Circus Renz, Karlstrahe. Sonntag: 2 große 4 Uhr Nachm. (1 Kind frei) mit einem speziell auserwählten Programm. Leben und
e. Ausstattungsstück. Extra ⸗Vorstellung. Novität!
Anfang
Operette de Grahl'schen
Schwieger⸗
Zum 2. Male:
Im dunklen Erdtheil. (Einnahme von Bagamoyo). Geseßzlich geschützt! Große equestrische Original⸗ Pantomime. — In beiden Vorstellungen: Auftreten der vorzügl. Reitkünstlerinnen und Reirkünstler, Reiten und Vorfübren der bestdressirten Schul⸗ und Freiheitspferde.
Montag: Im dunklen Erdtheil.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Alexandera von Michalowska mit Hrn. Kaufmann Ernst Radicke (Berlin). — Frl. Antonie Pötter mit Hrn. Karl Bergmann (Berlin). — Stiftsdame Frl. Hedwig von Kos⸗ cielska mit Hrn. Oberst⸗Lieutenant a. D. von Pirch (Stift Kapsdorf — Berlin). — Frl. Klara Breit⸗ mann mit Hrn. 9. Schneider (Vockerode — Entritzsch). — Frl. Marie Homann mit Hrn. Dr. Friedrich Homann (Hamburg — Finkenwärder). = Frl. Margarethe Braune mit Hrn. Prediger Robert Gehrt (Danzig).
Verehelicht: Hr. Rechnungs⸗Rath Ludwig Zimmer mit Frl. Helene Branchart (Aachen). — Hr. Seminarlehrer Jakob Stoffel mit Frl. Mathilde Cürlis (Rheydt).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hermann (Neu⸗ haldensleben) — Hrn. Ger. Assessor Wollenberg (UAllenstein). — Hrn. G. Kühn (Berlin). — Hrn. Otto Schüler (Brandenburg a. H.). — Eine Tochter: Hrn. Hans Rademann (Berlin). — Hrn. Amtsrichter Aue (3üllichau. — Hrn. Otto . mann (Hamm 1. W.). — Hrn. Königl. Post⸗ inspektor Seltsam (Gumbinnen). — Hrn. Pfarrer Morgenroth (Lautenburg). — Hrn. General der Kavallerie von Alvensleben (Stuttgart).
Gestor ben: Frau Geh. Legationsrath Karoline Hesse, geb. Herwarth von Bittenfeld (Wiesbaden). — Frau Wittwe Auguste Plümeke, geb. Kune 8. — Hr. Cal fer after a. D
rnst Herger (Magdeburg). — Frau verwittw.
Kommerzienrath Mary ⸗Ann Gubba, geb Moir, (Memel j. — Hr. Pfarrer Reinhold von Gizyckt Lyck). — Hr. stud. med. Johannes Toselowski (Berlin) — Hr. Rentier Gustav von Teschen (Berlin. — Hr. Robert Pieckenhagen (Berlin).
Redacteur: Dr. H. Klee.
Verlag der Expedition (Scholy.
Drud der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt, Berlin 8Ww., . Nr. 32.
Sieben Beilagen
Berlin:
(einschließlich Börsen Beilage).
neuerlicher
Belluno: Drei
M 2G2.
Königreich Preußen.
Privileg i um
wegen Ausfertigung guf den Inhaber lautender Kreis- Anleihescheine des Kreises Dst⸗Prignitz im Betrage von 1200 000 S
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen re.
Nachdem die Vertretung des Kreises Ost⸗ i f, auf dem Kreistage am 9. April 1889 beschlossen hat, die erforderlichen Mittel 1) für die Kündigung und Einlösung der auf Grund des Aller- höchst en Privilegiums vom 14. November 1877 ausgegebenen und noch im Umlauf befindlichen 44 prozentigen Kreisanleihescheine in ,. von h I7 600 A 2 zur Deckung der durch die Fertigstellung der vom Kreise neu erbauten Chausseen und durch die ord⸗ nungsmäßige Instanzsetzung der übernommenen Kom⸗ munal · und Aktien: Chausseen entstandenen Mehrkosten mit 366 Deckung des durch den Kreistagsbeschluß vom 23. ai 1883 gezeichneten Aktienkapitals für die miihn Gähnnnle 4) und zur Bestreitung der Kosten des Grunderwerbs 2. Eisenbahn Neustadt a. D. — Meyenburg mit vorlãufig JJ J
0 000 AM 150 000 M
452 400 0,
; . zusammen . . 1200 006 460. im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag
der Kreis vertretung,
zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zins ,, versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anteihe⸗ cheine im Betrage von 1200 000 M ausstellen zu dürfen,
da sich Gläubiger, noch der
hiergegen weder im Interesse der Schuldner Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2
des Gesetzes vom 17. Juni 1853 zur Ausstellung von Anleihescheinen
zum Betrage von 1200 090 , in Buchstaben: Eine Million Zwei⸗ malhundert Tausend Mark, welche in folgenden Abschnitten:
600 000 M zu 2000 ,
300 000 , 1000
200 000 500 .
1 n 200
zusammen 1200 006 S nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit dreieinhalb Prozent juũhrlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane mittelst Verloosung jährlich vom ECtatsjahre 1890/91 ab mit wenigstens einem Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den ge— tilgten Schuldbeträgen zu tilgen sind, durch gegenwäͤrtiges Privilegium Unsere landes herrliche Genehmigung ertheilen. Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber diefer
Anleihe scheine dia daraus hervergsgan genen echte gelßend ju machen
befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums
verpflichtet zu sein.
Dutch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der
Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der
Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über— nommen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insie c ö. Gegeben Berlin, den 14. Oktober 1889. Wilhelm R. von Scholz. Herrfurth.
Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk Potsdam.
Anleiheschein
des Kreises Ost⸗Prignitz te Ausgabe. Buchstabe .... N über.. . Mark Reichswährung.
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 14. Oktober 1889 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam 18. . Nr. . .. Seite.. . und Gesetz⸗ laufende Ni. .
Auf Grund des von dem Bezirksausschusse zu Potsdam geneh⸗ migten Kreistagsbeschlusses vom 9. April 18389 wegen Aufnahme einer Schuld. von 1 200 000 M bekennt sich der Kreisausschuß des Kreifes , Namens des,. Kreises durch diesen für jeden Inhaber gültigen, Seitens des Gläubigers unkündbaren Anleiheschein zu einer Darlehneschuld von. „é, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit dreieinhalb Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Dig Rückjahlung der ganzen Schuld von 1 206 690 „ erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplans mittelst Verloosung der Anleihescheine in den Etgtejahren 1856551 bis spätestens 1933 / 4 einschließlich aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigflens Einem Prozent des Kapitals jaͤhrlich unter Zuwachs der Zinsen' von den getilgten Anleihescheinen gebildet wird. Die Ausloosung geschieht in dem Monat Dezember jeden Jahres. Dem Kreise bleibt jedoch das Recht vorbehalten. den Tilgungsstock zu verstärken, oder auch , . noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmat
ndigen.
Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben falls dem Tilgungsstocke zu. Die ausgelonsten sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an wefschem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt fechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermin in dem Dentschen Reichs⸗ und Preusischen Staats⸗ Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und dem Kreieblatte für die Ost-Prignitz. Geht eines diefer Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Kreisvertretung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs-Präsidenten in Potsdam ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am J. Sktober und
April, von heute an gerechnet, mit drei und einhalb Prozent laͤhrlich verzinst
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungswelse diefes Anleihescheines bei der Kreis⸗Kommunglkaffe zu Kyritz, und zwar guch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleiheschein sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späͤkeren Fälligkeitstermine jurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird ber Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreihig Jahren nach dem Rüchzahlungstermine nicht erhoben werden, fowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem
e fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreifes. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder hernichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorfchrift der 8 38 ff. der Civilpro eßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Fanuar 1877 MReichs · Gesetzflatt S. 83 bejw. nach . 706 des Augzfshrungsz. af e. . ivilprozeßordnung vom 24. März 1879 Gefetz. ammlung S. 2561).
insscheine konnen weder aufgeboten, noch für kraftlos erklart werden. Doch soll Vemjenigen, welcher den Verluft von Jinsscheinen
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Ber lin, Sonnabend, den 2. November
vor Ablauf der vierjährigen Verjäbrungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung des Anleihescheines oder fonst in glaubhafter Weife darthut, nach Ab⸗ lauf der Verjährungsfrist der Beirag der angemelbeten und bis dahin nicht vorgekommenen insscheine 9 Quittung ausgezahlt werden. ö. Mit diesem Anleiheschein sind halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Etatsjahres 1894,95 ausgegeben; die ferneren Zingscheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reibe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kreis⸗Kommunal⸗ lasse in rr gegen Ablieferung der, der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die. Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihescheines, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Kyritz, den. ten .... 18...
Der Kreisgusschuß des Kreises Ost ⸗ Prignitz.
Anmerkung. Die Anleihescheine find außer mit den Unter⸗ schriften des Landraths und zweier Mitglieder des Kreisausschusses mit dem Siegel des Landraths zu versehen.
Brandenburg. Regierungsbezirk Pots dam. Zinsschein 9
.. Reihe
zu dem Anleihescheine des Kreises Ost⸗Prignitz ... te Ausgabe Buch stahe Nr. 1 ö ö zu dreiundeinhalb Prozent Zinsen 2 über.. .
Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 1. Oktober 18. (1. April 18. .) ab gi. 3a e, vorbenannten Anleihescheines für das Halbjahr vom .. ten 18 .. bis .. ten 18 .. mit ... A .. bei der Kreis⸗
Provinz
Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der ginn erhoben wird.
Anmerkung: Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisausschuss es koͤnnen mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Ramenz⸗ unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
ter Zineschein. ter Zinsschein.
Anweisung.
Allgemeine Vertragsbedingungen
für die Aus führ un von Garnisonbauten im Ver— waltungsbereiche der Militär-Intendantur des J. Armee⸗-Corps.
§. 1. Gegenstand des Vertrages.
Den Gegenstand des Unternehmens bildet die im Vertrage be zeichnete Leistung. Im Einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Verpflichtungen nach den Verdingungs⸗ anschlägen, den zugehörigen Zeichnungen und sonstigen als zum Ver— trage gehörig bezeichneten Unterlagen. Die in den Verdingungs⸗ anschlagen angenommenen Vordersaͤtze unterliegen jedoch denjenigen Aenderungen, welche — ohne wesentliche Abweichung von den dem Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfen — bel der Ausführung der betreffenden Bauwerke sich ergeben.
Abänderungen der Bauentwürfe selbst anzuordnen, bleibt der Bauleitung vorbehalten. Leistungen, welche in den Bauentwürfen nicht vorgesehen sind, können dem Unternehmer nur mit feiner Zustimmung übertragen werden.
.
Berechnung Eat, gerät ne,
ergütung wird nach den der vertragsmäßigen Ein⸗
Die dem Unternehmer zukommende wirklichen Leistungen unter Zugrundelegung heitspreise berechnet.
Die Vergütung für Tagelohnarbeiten erfolgt nach den vertrags⸗ mäßig vereinbarten Lohnsaͤtzen.
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Ausschluß einer besonderen Vergütung für Neben⸗
leistungen, ö Werkzeug, Geräthen,
Rü stungen.
Insoweit in den Verdingungsanschlägen für Nebenleistungen sowie für das Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen u. s. w. nicht besondere Preisansätze vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tagelohnsäͤtze zugleich die Vergütung für die zur plan⸗ mäßigen Herstellung des Bauwerks gehörenden Nebenleistungen aller Art, insbesondere auch für die Heranschaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus den auf der Bauftelle befindisschen Lager⸗ plätzen nach der Verwendungsstelle am Bau, fowie die Entschãdigung für Vorhaltung von Werkzeug, Geräthen u. s. w.
Auch die Gestellung der zu den AÄbsteduungen, Höhen messungen und Abnahmevermessungen erforderlichen Ärbeitskräfte und Gerähhe 6 dem Unternehmer ob, ohne daß demfelben eine befon dere Ent⸗ schädigung hierfür gewährt wird.
4. Mehrleistung gegen den Vertrgg. Obne ausdrückliche schriftliche Anordnung oder Genehmigung des Garnison · Baubeamten darf der Han n n. keinerlei vom El lre
1889.
, oder im Verdingungsanschlage nicht vorgesehene Leistungen ausführen.
Diesem Verbot zuwider von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ist die Bauleitung befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder be⸗ seitigen zu lassen; auch hat der Unternehmer nicht nur keinerlei Ver- gütung für derartige Leistungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welcher etwa durch diese Abweichungen vom Vertrage entstanden ist. ö
F. 5. „Minderleistung gegen den Vertrag.
Bleiben die ausgeführten . zufolge der von dem Gar⸗ nison · Baubeamten getroffenen Anordnungen unter einer im Vertrage festverdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer Anspruch auf 8 . , e. des ihm nachweislich hieraus entstandenen wirklichen
ns.
Nöthigen Falls entscheidet hierüber das Schiedsgericht (265).
; ; §. 6.
Beginn, Fortführung und Vollendung der Leistungen, J XBVer säumnißstrafe.
Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und Lieferungen hat nach den in den befonderen Bedingungen festgesetzten Fristen zu erfolgen.
. über den Beginn der Leistung in den besonderen Bedingungen eine Vereinbarung nicht enthalten, so hat der Unternehmer spätestens 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung Seitens des bauleitenden Beamten zu beginnen.
Die Leistung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungs.« fristen fortgesetzt angemessen gefördert werden.
. ie Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Verraͤthe an Materialien müsfen allezeit den Übernommenen Leistungen entsprechen.
Eine im Vertrage bedungene Versäumnißstrafe gilt nicht für erlassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbehalt angenommen worden ist.
Eine tageweise zu berechnende Versäumnißstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver⸗ zögerung fallenden Sonntage und w Feiertage außer Ansatz.
Hinderungen der Bauausführung.
Glaubt der Unternehmer sich in der ordnungsmäßigen Fortführung der übernommenen Leistungen durch Anordnungen des Garnifon⸗Bau⸗ beamten oder des bauleitenden Beamten oder durch das nicht gehörige Fortschreiten der Leistungen anderer Unternehmer behindert, so hat er bei dem bauleitenden Beamten hiervon schriftliche Anzeige zu erstatten.
Andernfalls werden schon wegen der unterlaffenen Anzeige keinerlei auf, die betreffenden, angeblich hindernden ÜUmstände begründete An⸗ sprüche oder Einwendungen zugelassen.
Nach Beseitigung derartiger Hinderunzen⸗sind die Leistnngen ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen.
Der Behörde, welche den Vertrag genehmigt hat, bleibt vor— behalten, falls die bezüglichen Beschwerden des Unternehmers für begründet zu erachten sind, eine angemessene Verlängerung der im Vertrage festgesetzten Vollendungsfristen — längstens bis zur Dauer der betreffenden rbeitshinderung — zu bewilligen.
Für die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bauausführung bereits ausgeführten Leistungen erhält der Unkernehmer die den ver' trags mãßig bedungenen Preisen entsprechende Vergütung. Ist für verschiedenwerthige Leistungen ein nach dem Durchschnitk beimessener Einheitspreis vereinbart, . ist, unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werthes der ausgeführten Leistungen gegenüber den noch rückständigen, ein von dem verabredeten Durchschnittspreis ent sprechend abweichender neuer. Einheitspreis für das Geleistete befonders zu ermitteln und danach die zu gewährende Vergütung zu berechnen.
Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer Unterbrechung oder gänzlichen Abstandnahme von der Bauausführung den Ersatz des ihm nachweislich entstandenen wirklichen Schadens beanspruchen, wenn die eine, Fortsetzung des Baues hindernden Umstände entweder von der Behörde, welche den Vertrag genehmigt hat, und deren Organen verschuldet sind, oder, insoweit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige Umstände in Frage stehen, sich auf Seiten derfelben zu⸗ . hen nn . t
ine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Fall beansprucht werden. .
In gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadenersatz ver— pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues hindernden Umstände von ihm verschuldet sind, oder auf seiner Seite fich zu⸗ . haben.
uf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden Schaden ersatzforderungen kommen die etwa eingezogenen oder verwirkten Ver- säumnißstrafen in Anrechnung. Ist die Schadenersatzforderung niedriger als die Versäumnißstrafe, fo kommt nur die letztere zur ir n, ; n Ermangelung gütlicher Einigung entscheidet über die bezüg⸗ lichen Ansprüche das Schiedsgericht (35). .
Dauert die Unterbrechung der Bauausführung länger als 6 Mo⸗ nate, so steht jeder der beiden Vertragsparteien der Rücktritt vom Vertrage frei. Die Rücktrittserklärung muß schriftlich und spätestens 14 Tage nach Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theile zugeftellt werden; andernfalls bleibt — unbeschadet der inzwischen etwa er— wachsenen Ansprüche auf Schadenersatz oder Versäumnißstrafe — der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in demselben ausbe—⸗ dungene Vollendungsfrist um die Dauer der Bauunterbrechung ver⸗ längert wird.
§ę. 8. ö Güte der Leistung.
Die Leistungen müssen den besten Regeln der Baukunst und den besonderen Bestimmungen des Verdingungtzanschlageß und des Ver⸗ trages entsprechen.
Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter be—⸗ schäftigt werden.
Leistungen, welche der Garnison-Baubeamte den gedachten Bedin- ungen nicht entsprechend findet, sind sofort und unter Ausschluß der nrufung eines Schiedsgerichts zu beseitigen und durch untadelhafte
zu ersetzen. Für hierbei entstehende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Baukasse schadlos zu halten.
Arbeiter, welche nach dem Urtheile der Bauleitung untüchtig sind, müssen auf Verlangen entlassen und durch tüchtige erfetzt werden. e nch, welche an gemeingefährlichen Bestrebungen in irgend einer
ö betheiligt sind, dürfen bei Garnisonbauten nicht beschäͤftigt werden.
Materialien, welche dem Anschlage bezw. den besonderen Be⸗ e n oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nicht entsprechen, sind auf Anordnung deg e, ,, inner . einer von ihm ju bestimmenden Frist von der Baustelle zu ent ernen.
Dem von dem Unternehmer als Bezugsquelle bezeichneten Fabri⸗ kanten wird von dem bauleitenden . Hike ne . wenn sich Anstände bezüglich der Ausführung der betreff enden Liefe⸗ rungen ergeben.
Behufs Ueberwachung steht dem Garnison⸗Baubeamten oder den von demselben zu beauftragenden Perfonen jederzeit während der
Arbeitsstunden der Zutritt zu den Arbeitgylätzen und Werkflätten frei, in welchen zu dem Ünternehmen gehörige Arbeiten angefertigt ö