1889 / 262 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Nov 1889 18:00:01 GMT) scan diff

r r denselben ten Erklärung übergeben, daß die binterlegten Werthe jeer . §. 4. Die seit dem Erlaß dieser Bestimmungen eingetretenen wesent⸗ eit an für die Dauer der Erwerbsunfäbigkeit zu gewährenden

8 3 81 ; ö . ge. fändet und nur gegen deren alleinige Bescheinigung aß⸗ . Wirkung des Angebots. ; lichen Verãnderungen des Kapitalzinsfußes rechtfertigen es, die nach 1 Ferner soll hinter dem §. 6 folgender Paragraph einge Erfüllung der Verbindlichkeiten, ; Von der über die Abnahme aufgenommenen Verhandlung wird ,, ; Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen des Angebots bei der Ziffer 1 den Antheilseignern zugesicherte ordentliche Vordividende schaltet werden: §. 5a: Im Falle der Tödtung eines Versicherten, welche dem Unternehmer Handwerkern und Arbeitern dem nternehmer auf Verlangen beglaubigte Abschrift mitgetheilt. Baar hinterlegte Kautionen werden nicht verzinst. Zinstragendn gusschreibenden Bebörde bis zum Ablauf der fest 6 Zuschlags⸗ anderweit auf den Betrag von 3 0 zu bemessen und den Betrag welcher sich bereits im Genuß einer ibm auf Grund dieses Gesetzes g5genübes epblie gen. ů̃ ie mit Erscheint in dem zur Abnahme anberaumten Termine, gehöriger Werthpapieren find die Anweifungen (Talons und Zinsscheine, ins⸗ bezw. der von ihnen bezeichneten kürzeren Frist (Kro 3) letzter desjenigen Vroꝛentsatzes s Ziffer 3) nach, dessen Erreichung eine zugebilligten Rente befand, ist der zu leistende Ersatz der Beerdigungzgz⸗=

Der Unternehmer hat dem bauleitenden Beamten über die mi Benachrichtigung ungeachtet, weder der Unternebmer felbft, noch ein weit bezüglich der letzteren in den besonderen Bedingungen nicht etwcz bsatz) an ihre Angebote gebunden. . . Gewinnbetheiligung des Reichs zu eintritt, von 8 auf b oss herab. kosten sowie die den Hinterbliebenen des Getödteten vom Todestage ,, . . . ter bc, so aelten die durch die Organe der bau Anderes k nf wird, beizufügen. Die Zins! werden so lang, Die Bewerber unterwerfen sich mit Angabe des Angebots in zusetzen. Eine derartige Abänderung wird im gegenwärtigen Zeitpunkt an zu gewährende Rente nicht nur nach dem Arbeits verdienst, welchen chlofsenen Verträge jedergeit auf Erfordern Auskunft zu ertheilen. leitenden Behörde bewirkten Aufteichnungen als anerkannt AaAls nicht eine Veräußerung der Werthpaplere zur ng entstandener Bezug auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der noch besonders durch den Umstand nahe gelegt, daß der Reservefonds der Getödtete im letzten Jahre gehabt hat (5. 5 Abf. 3 bis 5) zu

Sollte dag angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadurch in ststellung des von dem Unternehmer Geleisteten finden Verbindlichkeiten in Äusstcht genommen werden muß, an den Fällig Gerichtsbarkeit des Ortes, an welchem die ausschreibende Behörde der Reichsbank semen gesetzlichen Höchstbetrag von 360 Millionen berechnen, sondern es ist dei der Berechnung die Summe des letzten

eitern gegenüber die Verpflichtungen aus, dem Arbeitsvertrag nicht Anweisungen (Talons), die Einlöfung und den Ersatz ausgelvoster §. B. ; Millionen erreicht haben wird (nach der Bilanz der Reichsbank vom Weiter sollen den Strafbestimmungen folgende Vorschriften' bei⸗ oder nicht pünktlich erfüllt, so ist die Behörde, welche den . wen e f,, Theilleistungen scfort abgenommen werden, so bedarf es Krahn nen sowie den Ersatz abgelaufener Wechsel dat der Unter . Zul assung zum Eröffnungst erm in. ; sl. Dezember 1858 belief sich der Referve fonds auf. 24 434 706 98 *, gefügt werden: Den Betriebsunternehmern und ihren An- genehmigt bat. berechtigt, die von i Unternehmer K 2 Benachrichtigung, des unternehmerg hiervon nicht, nehrngh' ar sorgen . . : . Den Hewerbern und deren Hevollmächtigten fteht der Zutritt and daß err Sed dards, eintretende Fortfall der bisherigen Abschrel, zestellten? ist! unkctsat, durch Uebereinkunft oder mittelst träge für dessen Rechnung unmittelbar an die Perechtigten * r kn vielmebr ist es Sache degselben, für seine Anwesenheit oder Vertre⸗ Falls der Unternehmer in irgend einer Beziehung seinen Ver zu dem Eröffnung termin frei. Cine Veröffentlichung der abgegebenen bungen von 20 osg des Gewinns für den Reservefonds (oben Ziffer 2) Arbeits ordnungen die Anwendung der Bertimmungen dieses Gefetzes Der Unternebmer, hat Die hierzu erforderli cen dr, . obnlisten tung bei der Abnahme Sorge zu tragen. bindlichkeiten nicht nachkommt. kann die Behörde zu ihrer Schadlos⸗· Gebote ist nicht gestattet. eine nicht unbeträchtliche Steigerung der Dividende der An beilzegner zum Nachtheil der Verficherten ganz oder theilweise auszuschließen, u. s. w. dem bauleitenden Beamten zur Verfügung zu ste . ; . 15. haltung auf dem einfachsten, gesetzlich zulafsigen Wege die hinterlegten S. b. zur e. haben würde. Ueber die bis berigen finanziellen Erträgnisse oder dieselben in der Uebernahme oder Ausübung eines in Gemäßheit Der Unternehmer ist ferner verflichtet, für die 8 . Rechnungsaufstellung. Werthpapiere und Wechtl veräußern bezw. einkassiten. Ertheilung des Zuschlags. der Neichsbant ist die unten mitgetheiste Zufammienftellung? dern Jieses Gesetzes ihnen übertragenen Chrenamts zu beschränken. Baukrankenkasse für die auf. dem Bau beschäftigten Arbe 5 . Bezüglich der formellen gurl der Rechnung, welche in Die Rückgabe der Kaution, soweit dieselbe für Verbindlichkeiten Der Zuschlag wird von dem ausscht eibenden Beamten, oder von Inhalt fur die Beurtheilung der einschlägigen Fragen von Interesse Vertragsbeftimmungen, welche diesem Verbote zuwiderlaufen, haben am tragen resp. 1 nach D 41 n, 0m * i Form, Ausdrucksweise, Bezeichnung der Räume und Reihenfolge der des Unternehmers nicht in Ansꝑgruch zu nehmen ist, erfolgt, nachdem der gausschreibenden Behörde, oder von einer dieser übergeordneten erscheint, beigefü t. J k 6 keine rechtliche Wirkung. Betriebgunternehmer oder deren Angestellte, 1833 . Reichs ⸗Keeseßblatt Rr. 9 Fee 1883 zr en 2. err . Ansã 3 genau nach dem Verdingunggzanschlage einzurichten ist, hat der Ünternehmer die ihm obliegenden Verpflichtungen vollständig Behörde entweder im Eröffnungstermin, durch von dem gewählten Eine Unbilligkeit den Bankantheilseignern gegenüber wird in der welche derartige Verträge geschlofsen haben, werden, sofern nicht nach 2 e,. eỹ 5 . . af der Unterneßmer den won dem bauleitenden Beamfen gestellten An= erfüllt hat, und insoweit die Kaution zur Sicherung der Haftverpfiich. Unternebmer mit zu pollziehende Verhandlung, oder durch besondere vorgeschlagenen Abänderung der Gewinnvertheilung nicht erhlickt anderen geseßzlichen Vorschriften eine härtere Strafe eintritt, mit zu versichern. Ebenso hat die Versicherung . von 8 ö. 9. mer forderungen ju entsprechen. tung dient, nachdem die Haftzeit abgelaufen ist. In Ermangelung schriftliche Benachrichtigung ertheilt. werden können, da ein Papier, für welches eine 33 prozentige Ver ; Geldstrafe bis zu dreihundert Mark oder mit Haft bestraft. Die . . , . 8 . erh n. ö Etwaige Mehrarbeiten sind in besonderer Rechnung nachzuweisen, anderweiter Verabredung gilt als bedungen, daß die Kaution in ganzer Letzterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die zinsung unbedingt gesichert ist und eine, nicht unbetröchtlich höhere gleiche Strafe trifft: ] Betriebsunternehmer, welche die von ihnen J ke; n gerne: . ö unter deutlichem Hinweig auf die schriftlichen Vereinbarungen, welche Höhe zur Deckung der Haftverbindlichkeit einzubehalten ist. Benachrichtigung innerhalb der Zuschlagefrist als Depesche oder Brief Dividende mit großer Wahrscheinlichkeit in Aussicht steht, Fnen im jut. Deckung der Unfällentschädigungen und. Verwaltungekosten nn Berufsgenossenschaft zu . . cher . n , . . 23. dem Telegraphen⸗· oder Postamt zur Beförderung an die in dem Verbältnih zu den gesetzlichen Abfindungsansprüchen der Antheilseigner leistenden Beiträge (8. 19) den von ihnen beschaͤftigten Perfonen bei Werden dem Unternehmer ö a. . . er 5m uin 5. 16 nebertragbar ei des Vertrages. Angebot bezeichnete Abresse übergeben worden ist. sehr erheblichen Werth repräsentirt. ieser Werth würde den bei der Lohnjahlung ganz oder theilweise in Anrechnung bringen 2) An. Arbꝛiter außhülssheise e n ne f di renn hier n Tagelohnrechnungen. Ohne Zustimmung der Behörde, welche den Pertrag geneb migt wrifft Ke Twergchrichtigung tre rechtzeitiger Absendung erst nach üchskt un' cke Cn leg ittnd Ausschüttung des Reserhefanzs. gestellte, welche beine solcherzl. m n fernem! durch den Unternehmer die Unja ,, eln . 3. haftet Werden im Auftrage des bauleitenden. Beamten Seiteng des hat, darf der aten hear seine vertragsmäßigen Verpflichtungen demienigen Zeitpunkt bei dem Empfänger ein, für welchen dieser bei (§. 41 Abfatz 2 a. a. O sich ergebenden Betrag, von etwa 111 Yo Die Stellung des Centrums zur Sozialisten vorlage nn,, , ö *. mer; stim. Unternehmers, Arbeiten im Tagelohn augeführt, fo ist die Liste der nicht auf Andere übertragen. grdnungsmäßiger Beförderung den Gingang eines rechtzeitig abgesandten des Nennwerths Der Antheilsscheine ohne Zweifel übersteigen. in ihrer eßig nn G 3 . hid en, m. tin 6 n , ,,, , n i, d, dn, m,, . , , . h ; ; : ü ihr ichtigkeit täglich vorzulegen. i z igt 1 mit dem Tage der mehr gebunden, fa nach. d ng eich ni on der im 8 41 vorbehaltenen Befugni ö ; x ( . 1 ! Vera l tn g ehm , 1 . ,,, ger ger . J wen kin fen en g e , , K ö der Zuschlagserklärung von seinem Rücktritt Itachricht gegeben hat. brauch macht, die Fortgewährung der im 8. 24 vorgesehenen Divi⸗ Seitens des Centrums nur auf begrenzte Zeit stattfinden. und R ern ent . ann bg n ö Eine 8 Tagen mitgetheilt. Bezüglich der in diesem Falle zu gewaͤhrenden Vergütung sowie Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zuschlag nicht er⸗ dende verlangen. Es wird ihnen deshalb Gelegenheit zur Beschluß · . g es n. 863 für die 2 Vorftehendes übernommenen Die Tagglohnrechnungen sind längstens von 2 zu 2 Wochen dem der Gezbährung'? won Abschlagszahlungen finden die Bestimmungen halten, wird nur, dann ertheilt, wenn die selben bei Ginreichung des faffung darüber zu geben sein, ob sie fich der veränderten Gewinn. . 6 ere Entschãdig ; 9 nd nm fz richt gerahmt bauleitenden Beamten einzureichen. in 10 sinngemäͤße Anwendung. Angebots unter Beifügung des erforderlichen Briefgeldbetrages einen vertheilung unterwerfen wollen. Zu diesem Zweck wird die General · Reichshaushalts⸗Etat für 1890/91. erpflichtungen Seitens der Militärverwaltung nicht g ; §5 17. Fuͤr den Fall, daß der Unternehmer mit Tode abgehen sollte, desfallsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur verfammlung ju einem geeigneten Zeitpunkt berufen werden müffen. ; . ; ö Entziehung er Leistung Zahlung. bevor der Vertrag vollskändig erfüllt ist, hat die Behörde die Wah, 36 . 3 . . 6 , Erklärt die ö 4. n,, . so ö. . 6 . ö . . . eine ; ; 1 j i die vom Unternehmer einzu⸗ ob sie das Vertragsverhältniß mit den Erben desselben fortsetzen oder verlangt wird, und erfolgt alsdann die endung auf Kosten de von der im 5. vorbehaltenen Kündigungsbefugniß Gebrauch zu - n 205 auf, s 7500. F mehr Die Stelle, welche den Zuschlag ertheilt hat, ist berechtigt, den Die Schlußzahlung erfolgt auf , t - betreffenden Bewerbers. Eine Rücgabe finden im Falle der Annahme machen und sodann weiter zu erwägen sein, unter welchen Ma gaben als im Jahre 1889/90. Von der Gesammtausgabe entfallen auf die Vertrag aufzuheben, wenn sich I. , , , . i . ,, alsbald nach vollendeter Prüfung Fes dasselbe als an f betrachten ö. des Angebots nicht statt; ebenso kann im Falle der Ablehnung des die Reichsbank von Neuem einzurichten sein wird. fa Verwaltung, wie im laufenden Jahre, 73 160 MS Der Zuschuß daß. der Unternehmen. Lorher . ern, res. , Nau j. Abschlagszahlungen werden dem Unternehmer in angemessenen Ger ü rost and selben die Rückgabe insoweit nicht verlangt werden, als die Proben Nꝛach porstzhenden, Gesichtepunkten ist der vorliegende Gesetz du den Kot en für die Verwaltung des Reichshéedeg, und , . 2. . 63 an n. 8 die Ar- Fristen auf Antrag nach Maßgabe des jeweilig Geleisteten big zu Für dig aus dem Vertrage entfpringenden Rechtsstreitigkeiten hat bei ben Prüsungen verh raucht sind. z eutmur aufgestellt worden, durch desfen Annahme zugleich der Vor. zwar für die Bearbeitung 6 Iuvgliden gen in Jolge des Krieges J 1 ö. tziehen, sowie den der von dem Garnison⸗Baubeamten mit Sicherheit vertretbaren Höhe der Unternehmer undeschabet der in Yo vorgeschen nt 3e stan digkeh Eintereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben. schrift im letzten Absatz des 5. 41 a. 4. O. Genüge geleistet werden von 1870,71, beträgt 55 g21 M (4 393. 16). Davon erhalten: beiten und Lieferungen ganz oder thei weise zu entziehen, sowie den er Unternehme Den Empfang des ZJuschlagsschreibens hat der Unternehmer um⸗ würde, daß zur Verlangerung der Frist des ersten Abfatzes die Zu⸗ Preußen 34761 S, Sachsen 4440 Ms, Württemberg 4440 S und

nech nicht vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu lassen oder gewährt. ; ; eines Schiedegerichts bei dem für den Sri der Bauausführung ehend schrijtlich n best igen. ti des Reichstages erforderlich ist.ꝰ Bavern 16 250 ½ An Fnvalidenpenfionen uf w. in Folge des felbst für seine Rechnung ausjufübren, wenn: ftebe , zuständigen Gerichte Recht zu nehmen. . gehend schriftlich zu bestätig §.7 stimmung des Reichstages erforderlich if Krieges von 1870,71 sind eingestellt 21 115 7157 . = 205 696 At), von ; ; §. 25. Vertragsabschluß. denen an Pensionen und Pensionszulagen für Soldaten vom Feld

a. seine Leistungen untüchtig sind, oder . Schiedsgericht. Der Bewerber, welcher den Zuschlag erhält. ist verpflichtet, auf webel abwärts in Preußen 8 Hoh 660 R ( 60569 M), in Sachsen

. gestellt werden, daß der Unternehmer Handwerkern oder Ar⸗ a ift . . (10) diese Bestimmungen gleichmãßige An ˖ leitsterminen dem Unternehmer autgehändigt. Für den Umtausch der ihren Sitz hat. Mark am Schluffe des Jahres 1890 nahezu mit etwa 26 bis 237 Arbeitsverdienstes und der bejogenen Rente zu Grande zu legen.

61 99 77 50 02 20 49 25 91 74 86 44 54 32

b. die Arbeiten nach Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht ge⸗ demselben gleichwohl nicht J werden.

9 3 . P 3 * 2422 2 4 2 * 36 J . nügend gefördert sind, oder . . z ĩ = Streitigkeiten über die durch, den Vertrag begründeten Rechte Erfordern über den durch die Ertheilung des Zuschlages zu Stande ls Ho Æν ( 15 000 6), in Württemberg 279 Ob *” = 800 Ant), & der Unternehmer den gemäß 9 getroffenen Anordnungen nicht Verzicht 4 Kite 69 ö a ö. ö und Pflichten, sowie über die Ausführung des Vertrages sind, wenn . Vertrag eine schriftliche ö . ö. in Bayern 1805 000 4 (— 33 07 M6 und aaf die Kaiserliche nachkommt. ; Leif ist der Unternehmer durch ein⸗ Vor Empfangnahme des als Restguthaben zur Auszahlung an- die Beilegung im Wege der Verhandlung nicht gelingen sollte zunächst Sefern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nicht be— Marine 5000 M ( C); an Pensignen und Pensionszulagen für . Sichen Rr 1. . Beseitigung gebotenen Betrages muß der Unternehmer alle Ansprüche, welche er . welche den Vertrag genehmigt hat. zur Entscheidung , ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu ver⸗ ö . . ö . . 39 ö ö 460 —̃ ; ältniß ü ie behördlicherseits anerkannten . . : . langen. in Sachsen 3 22 00 Je), in, Württemberg w— Huff . ö . . , ,, . 3 . und sich Gegen die Entscheidung Rieser Behörde wird die Anrufung eines ö Die der Ausschreibung zu Grunde liegenden Verdingungsanschläge, 210 000 M (— 19 000 A), in Bayern 1770 0065 Æ (— 52 797 4) , . eit 56 833. ein· vorbehalten widrigenfalls die Geltendmachung dieser Ansprüche später Schiedsgerichts zugelassen. Die Fortführung der Bauarbeiten nach Zeichnungen, welche bereits durch das Angebot anerkannk sind, hat und bei der Marine 1] 359 66 (4 O kommen. An Be⸗ Ben der gerfügten Entziebung wird dem Unterne ausgefchloffen ist Maßgabe der von der Behörde getroffenen Anordnungen, darf hier der Bewerber bei Abschluß des Pertrages mit zu unterzeichnen. willigungen., für, Hinterbliebene von Offizieren, erzten Ind geschriebenen Brief Eröffnung gemacht. ührten Leistungen dem ; §. 19. . durch nicht aufgehalten werden. ; . Beamten sind erforderlich: in Preußen 436 00 Mn ( 4000 ),, Auf die , ,, . 9. e, .. . f t Zahlen de Kasse. Für die ildung des Schiedsgerichts und das Verfahren vor Sicherheits stellung (Kaution.) in Sachsen 20 900 S (— 100 S6), in Württemberg 14 400 6 Unternehmer zustehenden Vergü . un ö . en in 7 gleich Alle Zahlungen erfolgen an der in den besonderen Bedingungen demselben kommen die Vorschriften der deutschen Civil ⸗Prozeßordnung Wenn nichts Anderes durch die Ausschreibung bestimmt ist, hat ge 1500 ο), in Bavern 57 900 ( 1200 Mn) und bei der desselben zum Schadenersatz finden die Bestimmung bezeichneten Faffe der Bek orde vom 30. Januar 1877, S8. Soi 872, in Anwendung. Bezüglich der der Unternehmer innerhalb 8 Tagen nach der Ertheilung des Zu⸗ Marine 900 M ( O) an solchen für die Hinterbliebenen vom Feld⸗ , k JJ 8. 20. Ernennung der Schiedsrichter sind abweichende, in den besonderen chlags die vorgeschriebene Kaution zu bestellen, widrigenfalls die üb icht 6. f ö ö und Schuld mitgetheilt. . TVertragshedingungen getroffene Heft m ingen in erster Reihe maß orde befugt ist, von dem Vertrage zurückzutreten und Schadenerfatz , ,, , , , ,, , . 96 nehmer nur innerhalb desienigen Betrages gewährt werden, welcher in Imangelung solcher nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften il 85 ö dec a urg, * . s z ĩ i r die dem Unternehmer obliegende Haft- einen mann erganzt, ie Ernennung desselben erfolg Kosten der Ausschreibung. . , ia re d . foclt enten beginnt mit dem geen . id, G , ö . ö 4 . . . selbst entstehenden Kosten hat . . ma ,, , n ur n e 8, er Unternehmer Nichts beizutragen. Ueber die in Folge der Entziehung etwa zu erhebenden vermögens · Abnahme. ] ne,. Ueber die Tragung ber Koh re, schiederichter lichen Verfabrent ; ö in Ermangelung gütlicher Cinigung . entscheidet das Schiedsgericht nach billigem Ermeffen. Vorstehende allgemeine Vertragsbedingungen u. s. w. as Schiedsgericht (2. 8. 1 71. 6 §. 26. ö werden hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Ordnungtvorschriften. Sicherheitsstel lung, Bürge. —— * . Kosten und Stempel. ; Königsberg i. Pr den 26. Oktober 1859. Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß sich zufolge Auf— Hürgen baben nach dem Crmessen der Aufsichtsbehörde als Briefe und Devpeschen, welche den Abschluß und die Ausführung Königliche Militär-Intendantur J. Armee⸗Corps. forderung des bauleitenden Beamten auf der Baustelle einfinden, fo Selbstschuldner in den Vertrag mit einzutreten. des Vertrages hetreffen, werden beiderseits frankirt. oft nach dem Ermessen des letzteren die zu treffenden baulichen Anord= . 22. . Dit ortekosten für solche Geld. und, sonstige Sendungen, welche nungen ein mündliches Benehmen auf der Baustelle erforderlich machen. Sicherheit sstellung (Kautign). im ausschließlichen Interesse des Unternehmers erfolgen, trägt der Die sämmtlichen auf dem Bau beschaäͤftigten Bevollmächtigten, Gehülfen Kautionen können in baatem Gelde, guten Werthpapieren, oder Letztere. . und Arbeiter des Unternehmers sind bezüglich der Bauausführung und der nach dem Ermessen der Aussichtsbehörde auch in sicheren gezogenen Die Kosten, des Vertragsstempels trägt der Unternehmer nach Parlawentarische Nachrichten Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Bauplatz den Anordnungen des Wechseln bestellt werden. Kautionsfaͤhige Werthpapiere sind ma, der gesetzlichen Bestimmungen. ö bauleitenden Beamten bezw. dessen Stellvertreters unterworfen. Im folgende: ie übrigen Kosten des Vertragsabschlusses, d. h. der baaren D Reichstage ist folgender Ent f ane Ges Falle des Ungehorsams kann ihre sofortige Entfernung von der Bau—⸗ ih rie Schulzvershreibungen; welche vom Dentschen Reich oder Auslagen, alien jedem Theile zur Häfte ut aft. em Fieichstage is gender wurf eines Gesetzes, flelle verlangt werden. von einem deutschen Bundesstaat mit gesetzlicher Ermächtigung gus— betreffend die Abänderung des Bankgefetzes vom 14 Mãärz

Der Unternehmer hat, wenn nicht ein Anderes ausdrücklüch ver. Sstellt sind, . . 1875, zugegangen: einbart worden ist, für das Unterkommen seiner Arbeiter, insoweit 2) die Schulpverschreibungen, deren Verzinsung vom Deutschen Artikel 1. Der 8 21 des Bankgesetzes vom 14. Marz 1875 dies, von dem bauleitenden Beamten für erforderlich erachtet wird, Reiche oder zon einem deutschen Bundesstaate geseßl ich garantirt ift, Best immung en (Reichs Gesetzblatt &. 177) wird durch folgende Bestimmüng ersetzt: selbst zu sorgen. Er muß für seine Arbeiter auf eigene Kosten an den 3) die Rentenbriefe der zur Vermittelung der Ablösung von für die Bewerbung um Leistungen für Aus pern beim Jahregabschluffẽ sich ergebenden Rem nn ier en ihm angewiesenen Orten die nzthigen Abtritte herstellen fowie für Renten in Preußen bestehenden Rentenbanken, ; Garn istn bauten. Reichs bn Mit deren regelmäßige Reinigung, Desinfektion und demnäͤchst ige Besei⸗ ) die Schult verschreibungen, welche von deutschen kommunalen . 1) zunächst den Antheilseignern eine ordentliche Dividende von tigung Sorge tragen. ö Korpotgtionen (Proinzen, Gemeinden, Kreifen u. f. w. oder von §. 1. drei und einhalb Prozent des Grundkapitals berechnef, fodann

Für ö. k . , lorzj 6 ,, ,, Persönliche Leistungsfähigkeit der Bewerber. 3 6 mfr her nge . Hunt von mn Reserve ·

iner auf der Baustelle lagernden Materialien Sorge zu ragen, i ündbar sind oder einer rege ; . ni ‚. - ; onde zugeschrieben, so lange derfelbe nicht ein Viertel d g . n, ,

. k ö. ö J ge 9 5 ö. Sparkassenbücher von öffentlichen, obrigkeitlich beftätigten ö , u 64 . kee. s 9 s ch Viertel des Grund 9. j 'in 6 r siebeta ite an In validenmnstitute mit 12. Sparkassen, ; n ,. urn eg rr, 3) der alsdann verbleibende Ueberrest zur Hälfte ie ils n Nug⸗ ö 96

mit ben gun von stu ngen. sM sichere Hrpetheken und Pfgndbriee für diz tut n, 1 n, . 6 H Hälfte an die Reichs asse ö i dm nr : H k

Die von dem Unternehmer hergestellten Rüslungen sind während (Eine Hypothek oder Grundschuld ist für sicher zu erachten, wenn auch in echnischer Hinsi ie erforderliche Sicherheit bietet dididende der Antheilseigner nicht g os übersteigt. Von deim werner . 6 . . r enn ö 3 em . ihres Bestehens auch anderen Bauhandwerkern unentgeltlich jur Be. sie bei ländtichen Grundstücken innerhalb der ersten zwei Dritttheile . §. 2. . verbleibenden Rest erhalten die Antheilzeigner ein Viertel, die Reichs r api an. . ? un a n en eruq id n, e, 6 hmahig im laufen⸗ nutzung zu überlassen. Aenderungen an den Rüstungen im Intereffe des durch ritterschaftliche, landschaftliche, gerichtliche oder Steuertaxe, Einsicht und Bezug, der Ver gingungs anschlaͤge. kaffe drei Vieriel en Jahre i. Kavita uf chaß eintre en penn 5 , . der bequemeren Benutzung Seiteng der übrigen Bauhandwerker vor⸗ bei städtischen innerhalb der ersten Hälfte des durch Taxe einer öffent Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen sind an den in Erreicht der Reingewinn nicht volle drei und einhalb Prozent des des ,. ie 3inse i, n. für 91 auf 19 zd 000 t zunehmen, ist der Unternehmer nicht verpflichtet. lichen Feuerversicherungsgesellschaft oder durch gerichtliche Tare zu der Ausschreibung bezeichneten Stellen einzusehen; Abschriften, Rach⸗ Grundkapitals so 1st as Fehlende aug denn Meere, ergänzen 828 000 υ veransch agt; der Rest der erforderlichen Sinnahme

4 ermittelnden Werthes, oder wenn sie innerhalb des fünfzchnfachen riffe werden erforderlichen Falles auf Ersuchen gegen Erstattung der Das bei Begebung von Äntheilsscheinen der Reichebann enn zu ist demnach , Kapttalzuschuß in Höhe von 5 07 893 Beobachtung polizeilicher Vorschriften, Haftung des Betrages des Grundsteuer⸗Reinertrages der Liegenschaft zu stehen Selbstkosten verabfolgt. gewinnende Aufgeld flirßt dem Reservefonds zu. Nachstehend ist berechnet worden, wieviel die Dividende und der C Sgõ0 M0) t fen ringen. . Unternehmers für seine Angestellten. kommt. . . . §. 3. Vividendenrückftände verjähren binnen vier Jahren, von dem Tage Antheil des Reichs in den Jahren 18756 bis einschließlich 1888 be⸗ Der Gtat für die Berwaltung der Kaiserlichen Marine

Für die Befolgung der bei Bauausführungen zu beachtenden Sicheren Hypotheken stehen im Sinne dieser Vorschrift gleich: Form und Inhalt der Angebote. ihrer Fälligkeit an gerechnet, zum Vortheil der Bank tragen haben würden, wenn Zaschreibungen an den Reservefonds nicht auf das Etats jahr 1890,91 enthält an fortdauernden Ausgaben polizeilichen Vorschriften und der etwa besonders ergehenden polizei⸗ die mit staatlicher Genehmigung ausgegebenen Pfandbriefe und gleich⸗ Die Angebote sind unter Benutzung der etwa vorgeschriebenen Artikel 2. Diefes Gesetz trit᷑ am 1. Januar 1891 in Kraft. zu machen gewesen wären und statt derm im 8 24 des Bankgefetzes 38 287 595 (25654 275 4A mehr als im laufenden Jahre), an e in- sichen Anordnungen ist der Unternehmer für den ganzen Umfang artigen Schuldverschreihungen solcher Kreditinstitute, welche durch Formulare, bon den Bewerbern unterschtieben, mit der in der Aus ; ; 9823 . unter Ziffer 1 und 3 genannten Dividenden sätze von 47 und Soo maligen Ausgaben des ordentlichen Etats F 3520 seiner vertragsmäßigen Verpflichtungen verantwortlich. Koften, welche Vereinigung von Grundbesitzern gebildet, mit Korporationtrechten ver⸗ schreibung geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankirt bis Die dem Gesetzentwurf beigegebene Begründung lautet: solche von zy und o/o bestanden hätten; . ö . 8982 850 M mehr), an ein maligen des außerordentlichen ihm dadurch erwachfen, sowie Kosten der Arbeiterversicherung können sehen find und nach ihren Statuͤren die Beleihung von Grundftücken zu dem angegebenen Termine einzureichen. Nach §. 41 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 hat das Reich tats 3 181 550 M (1 127 950 MS mehr) Der Zuschuß zu den der Baukasse nicht in Rechnung gestellt werden. auf die im vorangehenden Absatz angegebenen Theile' des Werthes Die Angebote müssen enthalten: sich das Recht vorbehalten, zuerst zum 1. Januar 1891, alsdann aber z einmaligen Ausgaben im ordentlichen Etat beträgt 34 972 060 S6

Der Unternehmer trägt insbesondere die Verantwortung für die derselben zu beschräk ken haben). „s. die ausdrücklich Erklärung, daß der Bewerber sich den Be⸗ pon zehn, zu zehn Jahren nach vorausgegangener einjaͤhriger Ankün— Dividende Antheil (60 134 609 M mehr). gebörige Stärke und sonstige Tüchtigkeit der RKüstungen. Viefer Die Annahme von Weghseln erfolgt nur, wenn die Aufsichts⸗ dingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt sind, unterwirft; digung die sämmtlichen AÄntheile der Feick-Kank zum Nennwerthe zu Jahr. : des Reichs Von den fortdauernden Ausgaben entfallen auf das Ober— Verantwortungen unbeschadet ist er aber auch verpflichtet, eine von behörde solche für ganz zweifellos sicher erachtet. ; b, die Angabe der geforderten Preise nach Reichswährung, und übernehmen. Die Erwaͤgungen, welche auf. Grund dieser ., 10. /o 4 komm ando 186 815 S (26 85 mehr) Hiervon kommen auf dem bauleitenden Beamten angeordnete Ergänzung und Verstaͤrkung Die Unternehmer sind auf Verlangen der verdingenden Behörde zwar sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten als auch der bestimmung über die zu faffenden Entschließungen angestelst sind, den Titel für Bureaubeamte des Oberkommandos mehr 26 350 M der Rüstungen unverzüglich und auf eigene Kosten zu bewirken. verpflichtet, die Kaution in der Weise zu bestellen, daß sie dieselbe Gesammtforderung; stimmt die Gesammtforderung mit den Einheits⸗ haben zu dem Ergebniß geführt, daß es = mindestens für den bevor⸗ (93 450 6. Es treten danach hinzu 2expedirende Sekretäre mit

Für alle Ansprüche, die wegen einer ihm felbst oder feinen Be— entweder zu dem Giro⸗Conto der in den besonderen Bedingungen als preisen nicht überein, fo follen die letzteren maßgebend sein, wenn stehenden Kündigungstermin = gerathen ist, die jetzige, durch eine kJ 7221 308 3 063 926 je 4 200 M, 2 Registratoren mit je 4 200 M, 1 Kanzleivorsteher mit vollmächtigten., Hehülfen oder Arbeitern zur Last fallenden Vernach, zahlende Kaffe bezcichheren Behörde (18) hel der Reichsbank einzahlen Angebote nach Projenten der Anschlagssumme verlangt sind diefe langiährige Erfahrung bewährte Srganifation dec Reichsbank? ta ar ö, 342 557 3422673 200 M und 1 Kanzleifekretär mit 255 MM, zufammen 3 550 „, lässigung polizeilicher Vorschriften an die Verwaltung erhoben werden, oder Werthpapiere in dem Comtoir für Werthnapiere bei der Reichs. Angebote; ; auptsache beizubebalten, mithin die Reichsbank in ihrer gegenwärtigen J 347 657 3442970 Dagegen kommt in Abgang 1 Kanzlei⸗Inspektor mit 3 300 4½; bleiben hat der Unternehmer in jeder Hinsicht aufzukommen. bank niederlegen und den darüber ertheilten Hinterlegungsschein der . die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers; rundverfassung als ein zwar mit Privatkapital jedoch unter der 1 8 562 059 1362 060 mithin als Mehrforderung 20 250 *.

ieberbaupt haftet er in Ausführung des Pertrages für alle mit den Fahfungsleistungen u' en Bau bengustragten Behörde mit 4. Heitens gemeinschafrlich bietender Perfonen die Erklärung, daß Verwaltung und Aufsicht des Reichs betriebenes Bantinstitut bis auf ; i 2949 8633 2 840 532 In dem Kavitel Reichsmarineamt kommt bei dem Titel 2, Handlungen und Unterlafsungen feiner Bevollmächtigten. Gebülfen der an dre FReichtkant gerichteten und in weifacher Ausfertigung auf. sie sich für das Angebot solidarisch verbindlich machen, und die Be Weiteres zu belassen. Allerdings wird dies mit ciner Maßgabe n J 624 118 1272356 Beamte, der Betrag von 13 269 6. in Wegfall. Es tritt Fämlich und Arbeiter persönlich. Er hat insbesondere jeden Schaden an —— —= * ö zeichnung eines zur Geschäftsführung und zur Empfangnahme der Aussicht zu nehmen sein welche sich daraus ergiebt, daß beachtens⸗ k 29215192 5145577 hinzu 1 vortragender Rath mit 8 700 M; dagegen kommen in Abgang lan oder Eigenthum zu vertreten, welcher durch ihn oder seine Artikel 347 des Handelsgesetzbuches lautet: Ist die Waare Zahlungen Bevollmächtigten; letzteres Erforderniß gilt auch für die werthe Gründe dafür sprechen, die Bestimmungen des Bankgesetzes , i 1315124 334565374 3 Hülfsräthe mit je 5 700 und 1 Redakteur der Annalen der

rgane Dritten oder der Baukasse zugefügt wird. von einem anderen Orte Üübersendet, so hat der Käufer ohne Verzug Debote von Gesellschaften; über die Vertheilung des Gewinnes einerfeits an die Bankantheils⸗ e 7310 214 3 330 64 Hydrographie! mit 4 800 , zusammen 21 6590 A In dem Titel 14. nach det Ablisfernng, songelt dies nach dem ordnungsmäßigen Sefa tz. C6. nähere Angaben üer die Bezeichnung der etwa mit einge—⸗ eigner und andererfelts an das Reich einer Aenderung M unterheben. J 301 795 395 334 Bu rgaubegmte , werden mchrgefot dert!) g50 0

Au fmessung während des Baues und Abnahme. gange thunlich ist, Lil' Rene zi untersuchs, und wenn sich dieseibe Leichten Proben.! Die Proben felbstümnässen ebenfalls vor dem Ueber die Vertheilung des beim Jahresschluffe fich ergebenden 1 985 536 1786535 Der Remunerationgfonds, Titel 5, ist infolge Anstellung neuer

Der bauleitende Beamte ist berechtigt, ju verlangen, daß über nicht als vertragsmäßig oder gesetzmäßig (Artikel z55, ergiebt, dem Pietungstermin eingefandt und derartig bezeichnet fein, daß sich ohne Reingewinns ist in dem 8. 24 des Bankgesetzes dahin Bessimmung . 277021 3 231 0963 Hülfsarbeiter ꝛc. um 1 170 S erhöht. alle später nicht mehr nachzumeffenden Leistungen von beiderseits Be⸗ Verkäufer sofort davon Anzeige zu machen. . Weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie gehören; getroffen, da JJ b 152 355 1952 334 Der Unterstützungsfonds für Bureaubeamte re. ist um 1 100 auftragten wahrend der Ausführung gegenseinig anzuerkennende Auf⸗ Versäumt er dies, so gilt die Waare alg genehmigt, soweit es f. die etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugsquellen. 1) zunächst den Antheilseignern eine ordentliche Dividende von S T I, i höher angesetzt. zeichnungen gemacht werden, welche demnächst der Berechnung zu sich nicht um Mängel handelt, welche bei der sofortigen Unterfuchung Angebote, welche diesen , ,. nicht entsprechen, insbeson⸗ 446, des Grundkapitals berechnet, sodann n, 6 . Der ECtat der deutschen Seewarte erscheint mit 235 8SI5 4, Grunde zu legen sind. nach ordnungs mäßigem ,,, nicht erkennbar waren. dere solche, welche bis zu der fe tgesetzten Terminsstunde bei der Be= Y von dem Mehrbetrage eine Quote von 20960 dem Reserve⸗ Im Durchschnitt 7 030 427 ö, 86 3 115 810 nur um 86 M höher als 1885 / 95.

Von der Vollendung der ,,. hat der Unternehmer dem Ergeben sich ede solche Mängel, so muß die Anzeige ohne hörde nicht eingegangen find. wesche bezüglich des Gegenstandes von fonds zugeschrieben wird, so lange derselbe nicht ein Viertel des In dem Kapitel Stations⸗Intendanturen ist der Besol⸗ bauleitenden Beamten durch eingeschrie benen Brief Anzeige zu machen, Verzug nach der Entdeckung gemacht werden, widrigenfalls die Ware der Ausschreibung feibst abweichen, oder das Gebot an Sonder⸗ Grundkapitals betragt, und . Von den sgzialdemokratischen Abg. Singer und Grillen⸗ dungstitel um 16200 6 vergrößert, und zwar durch Hinzutritt eines worauf der Termin für die Abnahme mit thunlichster Beschleunigung auch rücksichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt. bedir gun knüpfen, haben keine Aussicht auf Berücksichtigun . 3) der alsdann verbleibende Ueberrest zur Hälfte an die Antheilz⸗ berger ist ein Antrag auf Ergänzung des Unfallversicherungs⸗ Intendantur · Affessors (3000 ½ν und von 6 Bureaubeamten h. 200 49). anberaumt und dem Unternehmer schriftlich gegen Behändigungsschein Die vorstehende Bestimmung findet auch 'auf den Verkauf auf s sollen indessen solche Angebote nicht rundsatzlich aus ˖ zigner und zur Hälfte an die Reichstaffe gaahlt. wird, soweit die gesetzes eingebracht worden. Hiernachs solt Ver §. 5 Absatz?2 Ziffer 2 Der Remunerationsfonds ist um 20900 erweitert; die Gesammter= oder mittels n enen Briefes bekannt gegeben wird. Besicht oder Probe oder nach Probe Anwendung, infowest ez sich um geschlossen sein, in welchen der Bewerber erklärt, ö. nur waͤhrend Gesammidipihende der Antheikeeigner nicht g Ho übersteigt. Von dem Folgende Faffung erhalten: Y in einer dem Verletzten vom Beginn höhung diefes Kapitels beträgt i8 265 * (165 19, 0.

Ueber die Abnahme wird in der Regel eine Verhandlung auf⸗ Ni gl der übersendeten Waare handelt, welche bei ordnungsmäßigem einer n . als der in der , n. angegebenen Zuschlaga⸗ weiter verbleibenden Rest erhalten die Antheilseigner ein Viertel, die der vierzehnten Woche nach Eintritt bes Unfalls, oder im Falle Sas Ftapitel Rechtspflege erscheint unverändert mit 29 550 M, genommen; auf Verlangen des Unternehmers muß dies geschehen. Besi ollen. eichskasse drei Vierte. rüherer Beendigung des Heilverfahrens von dieser! die Seelsorge um 55h 6 an' Remunerationen für außer (Pfarrern,

2 156 2659

609 647 1792506 2 698 590 3 064 307 21094199 2096341 2082871

Md 8 428 2043 233 1081867

19654093 2148091 24 680 430

Davon erhielten

die Antheilseigner

10 74 62 9h 86 42 72 75 08

webel abwärts in Preußen 1026 000 . (4 O), in Sachsen 51 00 ½ ( O), in Württemberg 14 50660 . (4 O), in Bayern S5 O00 υ (— 5432 ½υ ) und bei der Marine 1667 M (4 OJ). An Pensionen und Bewilligungen für Hinterbliebene in Folge des Krieges, von 1870/71 sind somit erforderlich für Preußen 15 886 000 M, für Sachsen 9860 000 AM, für Württemberg 517 960 MS, für Bayern 3717 900 ½ und für die Marine 16 957 4 An Jnvalidenpensionen u. s. w. in Folge der Kriege vor 1850 find insgesammt eingestellt: 3465 690 M (— 97161 6), von denen entfallen auf Preußen 2 30h bob e = e Co „A), auf Sachfen 135 363 M (= 2525 , auf Württemberg 30 630 M0 (4 560 AM), auf Bayern 360 g07 p. C S4 161 A6), auf, die Marine 1795 ½ ( () und auf die Pen⸗ sionen und Unterstützungen für die Angehörigen der vormaligen schleswig holsteinschen Armee 344 006 ( I53 000 A). Auf die einzelnen Kategorien vertheilt, entfallen auf Preußen, Sachsen, Württemberg und die Marine: an Pensionen c. für Mannschaften vom Feldwebel abwärts bez. 1278 0065 . 17000 49), 108 060 MÆ6 ( 4000 S), 29 500 „MM ( 500 ƽ) und 1045 (4 C); an Pensionen ꝛc. für Offiziere, Aerzte und Beamte bez. 1 040 000 6 C 55 000 M), 12 300 * C 6800 4A); in Württemberg und bei der Marine fällt diese Position aus; an Bewilligungen für Hinterbsiebene don Sffizicren zc. bezw 87 000 ι ( O), 7800 M 6 6), 7136 n ( O) und 600 4 (K O; an Pensionen für Hinterbliebene von Mannschaften vom Feldwebel abwärts bez. 190 500 M60 ( O), 4566 6 (— 125 4A), Do0 6 und 150 M. Zu den bisher aufgeführten Ausgaben treten ferner; die Ehrenzulagen an die Inhaber des Eisernen Kreuzes von 1870/71 im Betrage von 37 044 M (- 262 „), die Pensionen für ehemalige französische Militärperfonen in Höhe von 373 168 „6

2 340 215

der Res erefonds

1

Jahren 1876 bis 1888.

in Prozenten des

Grund⸗ kapitals.

8

d ᷣ=.· ,

i ch de

1 n

94 874 000 7 298 000

in Prozenten des Grund⸗ kayitals. 8, 46

*

Ueber des Gewinnes der Reichsbank

Gewinn der Reichsbank 10 285 234 10770229 11 896 475 13 060768 10 660 498 10 640 854 10 508 083

8 104 668 131 901 075 10 146 237

Summe

X

Im Durch⸗ schnitt

S8 O de do do

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t oder ordnungsmäßiger Prüfung nicht erkennbar waren.“ frist an sein Angebot gebunden halten zu w