1889 / 279 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Nov 1889 18:00:01 GMT) scan diff

der Mandschurei und seine erfolgreicke von Peking bis Indien gebende Durchkreuzung Central · Asiens bekannte Lieutenant F. EG. Joungbusband nach dem oberen Indus aufgebrochen.

Nach Tibet, wo sich den verschiedenen russischen Expeditionen soeben noch eine amerikanische Unternebmurg zugesellt bat, verlegt nun

auch der Sibirienforscher Jos Martin, eindringend von Kuku nor, den Schauplaß seiner Thätigkeit. Eine Durchkreuzung Asiens von NW. nach So bat der durch feine Untersuchungen in Russisch ⸗Turkestan und seine mitten im Winter ausgefübrte Ueberschreitung des Panur rübm⸗ lichst bekannte französische Reisende H. Bonvalot begonnen, welcher ö Henri d'Orlsans, den Sohn des Herzogs von Chartres, egleitet

Sibiriens wirtbschaftliche Aussichten und geographischen Ver⸗ bältnisse des Landes und dessen Bewobner zu untersuchen, bereist die asiatischen Küstenländer des Beringsmeeres der durch die erste Durch⸗ kreuzung der Südinsel Nomeja⸗Semljas bekannte russische Arzt Dr. 2 Grinewezki.

China. Der gewaltige Hoang ⸗bo⸗Strom hat seit 1887 aber mals sein Bett verlassen, indem er am 22. Juli d. J. sein rechtes Ufer auf eine Strecke von 730 m durchbrach und sich einen neuen 66. nach einem Punkt 65 km in S0. seiner jetzigen Mündung bahnte.

Ostindiscke Inseln. Auf Grund von gelegentlich eines zweimaligen Besuchs angestellten Beobachtungen und eingesammelten

Mittheilungen hat nun der Ferschungsreisende J. Stromer eine kurze, erklärlich lückenhafte Beschreibung der Obi -⸗Inselgruppe geliefert. Das Innere von Groß⸗Obi ist noch nicht von Europäern betreten. Die größeren Inseln, anscheinend von sehr alter Formation, zeigen keine Spuren vulkanischer Thätigkeit; Stein und Braunkohlen sollen vorkommen.

Afrika. Süd⸗Afrika. Die neugegründete Britisch⸗ Südafrikanische Gesellschaft ist durch Erlaß der englischen Regierung anerkannt und mit Souveränitätsrechten unter Kontrole der Regierung ausgestattet worden. Das Geliet ihrer künftigen Thätigkeit ist nut annähernd umgrenzt worden: es umfaßt alle Land schaften im Norden von Britisch⸗Betschuanenland, im Norden und Westen der südafrikanischen Republik und im Wefsten der vortugie⸗ sischen Besitzungen. Die deutsche Interessenspbäre bat durch den Vertrag zwischen Portugal und dem Deutschen Reiche eine feste Grenze im Norden bis zum Sambesi erbalten, wäbrend es für die Festlegung der Ostgrenze derselben noch eines Uebereinkommens zwischen dem Deutschen Reiche und Großbritannien bedarf. Imgleichen ift durch einen Vertrag mit Portugal erst die derzeit noch gänzlich unsichere Westgrenze der portugiesischen Besitzungen festzustellen, bevor der Machtbezirk der neuen Gesellschaft genau begrenzt werden kann. Den Anstoß zu einer gründlichen Erforschung der „südafrikanischen Alpen“ giebt gegenwärtig Rev. A. H. Stocker durch Ausführung einer Reihe weiterer Touren im Kahlamba Gebirge, d. i. jener Theil der Drakensberge, welcher die Grenze zwischen Natal und Basuto⸗— Land bildet.

Australien und Polynesien. Festland. Als geringer Erfolg der Expedition don E. Fareue in den Quellgebieten des Tascovne und Ashburton in West-Australien wurden eine Reihe Ue— deutender Zuflüsse zum Ashburton entdeckt und das Gebiet beider Ströme genauer festgestellt. Von ausgedehnten Strecken guten Weide landes abgesehen, bietet die bereiste Gegend geringe Aussichten für Besiedelung; auch große Mineralschätze feblen.

Neuguinea Eine außerordentlich reiche Ausbeute der Meeres⸗ fauna hat der englische Raturforscher Prof. A. C. Haddon von seiner Reise nach den Inseln der Torres straße, sowie sorg⸗ fältige anthropologische und ethnobsgiscke Sammlungen heimgebracht, welche letztere einen um so größeren Werth besitzen, als die Ein2 geborenen, Papuaner, schnell aussterben und noch schneller ihre ursprünglichen Gebräuche ablegen. Die Wäbnung, daß der Mai Cussa einen Mündungsarm des Fly River bilden müsse, wird durch das neueste Untersuchungsergebniß St. Hall's endgültig widerlegt, dabingegen wird die Verbindung des Mai Cussa mit dem Chester River oder Wasu Cussa bestätigt. In sehr anerkennenswertber Weise hat Hall sich bemüht, die einheimische Nomenklatur festzustellen. Infolge der Entdeckung von Gold auf mehreren Inseln der Louisiaden⸗Gruppe, namentlich auf der Tagula⸗ oder Südost⸗Insel, hat die Kenntniß der im SO. von Neuguinea liegenden kleinen Inseln schnelle Fortschritte gemacht. Der Ursprung des bisber ausschließlich im Sande der Flüsse auf der Südoft-⸗Insel gefundenen Goldes konnte noch nicht entdeckt werden.

Vereinigte Staaten. Zur endgültigen Entscheidung der Frage nach der wirklichen Quelle des Missis⸗ sippi hatte die Minnesota Historial Society eine Expe⸗ dition unter Leitung von Professor J. V. Brower in das Quell⸗ gebiet entsandt, welche nach viermonatlichen Untersuchungen mit dem überraschenden Resultat zurückkebrte, daß weder Lake Itaska, noch Elk Lake (Lake Glazier), noch Whipple Lake, sondern zwei Seen, welche 16 Fuß böher als Lake Itaska und westlich von demselben liegen, als die eigentliche Quelle des „Father of Waters“ angesehen werden müssen. Möglich, daß nun jeder neue Besucher dieses Quellgebietes in dem Ge—⸗ wirre von kleinen Seen irgend eine andere Wasser⸗ ansammlung als Quelle anerkennen wird trotz der Aufnahme des ganzen Gebietes durch den Geological Survey. Wie aber der Victoria⸗ Njassa als Sammelbecken zahlreicher Zuflüsse als Ursprung des Nils angesehen werden muß und nicht der Kagera oder Alexandra Nil, nicht der Simiu oder der Rubana, so auch wird am Zweckmäßigsten wie bisher das Sammelbecken des 1832 von Schoolcraft entdeckten Lake Itasca als Quelle des Mississippi beizubehalten sein. Inzwischen bat sich sogar die Gesetzgebung dieser Angelegenheit bemächtigt. Ohne die eigentliche Streitfrage zu berühren, ist die Legislatur des Staates Minnesota durch ein Gesetz in energischer Weise dem Versuch des Kapitän Glazier, seinen Namen auf der Karte der Vereinigten Staaten zu verewigen, entgegengetreten. Das Gesetz bestimmt nämlich 1) daß der Name Elk Lake für den angeblich vom Kapitän Glazier ent— deckten und umgetauften See beibehalten werden soll in offiziellen Karten und Schriftstücken; 2) daß vom 1. Januar 1890 ab in allen Schulen die Benutzung von Büchern und Karten, welche diesen See mit anderen Namen bezeichnen, verboten sein soll.

Wie W. T. B.“ meldet, sind nach am 19. November bei dem Deutschen Emin Pascha ⸗Comits eingegangenen telegraphischen Nachrichten in Lamu Briefe von Dr. Peters angekommen, welche bis zum 5. Oktober reichen. Die Expedition befand sich zu der Zeit in Keor— korro und sämmtliche Theilnehmer waren wohl auf. Die Gerächte von der Vernichtung der Expedition verlieren durch diese Nachrichten wieder bedeutend an Wabhrschein—

lichkeit.

Tie Tirektion des Germanischen National— Museums veröffentlicht eine den Ankauf der Fürstlich Sul kowski' schen Sammlung betreffende Darlegung. Darnach ist der Direktion von der in den letzten Tagen von der National⸗Zeitung“ gebrachten Mittheilung, der Fürst habe jetzt den Verkauf angefochten, nichts bekannt. Richtig sei, daß der Fürst im August dieses Jahres, als er in Bonn den Antrag auf Aufhebung seiner Entmündigung stellte, sich über den Verkauf kesckwert habe; er sei jedoch vom Landgericht Bonn hiermit abgewiesen worden. Eine erneute Anfechtung des Verkaufs würde auch ganz autsichtslos sein, da die Befugniß der Fürstin⸗ Vormünderin zum Verkaufe der Sammlung nach den gesetzlichen Be— stimmungen außer allem Zweifel stehe, das Germanische Museum demnach von der verfügungsberecktigten Vertre erin des damals ent⸗ mündigten Fürsten gekauft, in gutem Glauben die Sammlung über nommen und seinerseits den Vertrag vollständig erfüllt babe

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Landes ODekonomie⸗Kollegium.

Der gestrigen Sitzung wohnte wiederum der Minister für Landwirtbhschaft zꝛc. Dr. Freiherk Lucius von Ballhbausen bei.

Landes Direktor Klein (Düsseldorf) befürwortete folgenden von der Kommission abgelehnten Antrag: „Die Eintragung einer Hypo⸗ tbek in das Grundbuch darf außer dem Falle des 5. 779 der Prozeß- ordnung und den im Interesse des Fiskus und anderer öffentlichen Behörden zugelassenen Sicherheits hypvotbeken nur auf Grund der Be⸗ willi gung Seitens des Schuld ners, bezw Eigenthümers gescheben, und ist demgemäß das Institut der Zwangs und Arrest⸗ bypothek im Entwurf zu beschränken, bezw. zu beseitigen. Nach nur kurjer Debatte, in welcher Ober ⸗Landesgerichts ⸗Rath Struckmann (Berlin) darauf hinwies, daß das Institut der Zwangs⸗ hypothek in Preußen und in allen den Gebieten, auf welche das preußische Recht, die Grundbuchordnung übergegangen, geltendes Recht sei, daß sie die vorübergehende Sicherung des Gläubigers bezwecke, wenn für ihn Gefahr im Verjuge sei und man dem Gläubiger diese Sicherstellung nicht verweigern sollte, wurde der Antrag Klein mit großer Majoritãt angenommen. ?

Den folgenden Gegenstand bildete das Wasserrecht. Regie⸗ rungs⸗Rath Schmiedeck (Berlir) befürwortete die Annahme folgenden Antrages: Das Landes Oekonomie Kollegium welle beschließen: 1) Bebufs Regelung des Wesserrechts ist es dringend wünschenswerth, alsbald eine aus Juristen und Vertretern der betheiligten Wirth schaftskreise der Bundesstaaten bestebende Reichskemmission zu berufen. 2) Die Reichs kommission würde die Aufgabe kaben, a über die wichtigsten Punkte des öffentlichen Wasserrechts eine Verständigung unter den Bundesstaaten vorzubereiten, b. den Entwurf einer reichs gesetzlichen Regelung über den privatrechtlichen Theil des Wasserrechts auszuarbeiten. 3) Es wäre erwünscht, wenn die Reichskommission die ihr ad b überwiesene Aufgabe so zeitig erledigen könnte, daß es möglich würde, den privatrechtlichen Theil des Wasserrechits dem bürgerlichen Gesetzbuch einzuverleiben. Sollte das jedoch ohne erheb- liche Verzögerung in dem Fortgange des großen Gesetzgebunges werks nicht möglich sein, so ist der Artikel 39 des Entwurfs eines Einführungs- gesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch zu streichen und für die Zeit bis zur , Regelung wegen Aufrechterhaltung des bestebenden Rechts das Erforderliche in den Uebergangsvorschriften vorzusehen.“ Nach längerer Befürwortung des Antrages von Seiten des Referenten brachte Rittergutsbesitzer Graf von Arnim -⸗Schlagenthin eine Anzahl Abänderungsvorschläge ein; der Antrag des Referenten gelangte jedoch schließlich fast einfätimmig zur Annahme.

Hierauf wurde nach sehr kurzer Debatte folgender Antrag ge nebmigt: ‚Die vertragsmäßige Ersetzung des gesetzlicken Güterstandes durch einen anderen der im Gesetzbuche geregelten Güterstände ist nicht bloß im Wege des gerichtlichen oder notariellen Vertrages, sondern auch im Wege einer bei der Eheschließung vor dem Standes beamten abgegebenen Erklärung zu geftatten.“

Im Weiteren wurde beschlofsen: Die gesetzliche Erbfolge ist im Gesetzbuch vor die Verfügungen von Todeswegen zu stellen.“

Geh. Justiz Rath Prof. Dr. Gierke (Berlin) befürwortete als—⸗ dann folgenden Antrag: Das Landes ⸗Oekonomie⸗Collegium wolle be— schließen: Durch das Inteftat⸗Ecbrecht des Entwurfs, in Verbindung mit den Vorschriften der Artikel 83 37 des Einführungsgesetzes ist eine der wirthschaftlichen Natur des ländlichen Grundbesitzes und der Rechtsüberzeugung in vielen Kreisen der ländlichen Bevölkerung ent sprechende Erbfolge nicht vorgesehe»n. Das Anerbenrecht ist im Gesenbuch selbst als eine der gemeinen Erbfolge eben— bürtige Form der besonderen gesetzlichen Erbfolge in ländliche Güter anzuerkennen. Die Erbfolge nach Anerbenrecht soll eintreten: 1) nach Maßgabe der reichsgesetzlichen Vorschriften in die, jenigen ländlichen Güter, welche auf Grund der im Gesetzbuch selbst festzustellenden Voraussetzungen in eine Höferolle eingetragen sind; 2) nach Maßgabe der landesgesetzlichen Vorschriften in diejenigen laͤndlichen Guter, für welche ein Landesgesetz die Erbfolge nach Anerbenrecht als gesetzliche Erbfolge vorschteibt. Der Landesgesetz gebung ist die nähere Ausgestaltung des Anerbenrechts innerhalb der im bürgerlichen Geletzbuch festzustellenden Grenzen zu überlaffen und der erforderliche Spielraum für die durch besondere Verhältnisse gebotenen Abweichungen von den gemeinrechtlichen Regeln zu gewähren.“

Der Anmragsteller bemerkte: In der Kommission sei man im Allge⸗ meinen darüber einig gewesen, daß die gemeine gesetzliche Erbfolge mit vollkommener Gleichtheilung unter den Erben der wirtbschaftlichen Natur des ländlichen Grundbesitzes nicht entspreche und in einem großen Theile Deutschlands auch mit der Rechtsüberzeugung der länd⸗ lichen und namentlich der bäuerlichen Bevölkerung nicht in Einklang stebe. Die Anwendung dieses Erbrechtes auf sämmtliche Landgüter müsse bei normaler Bepölkerungszunabme entweder zur wachsenden Zer— splitterung des Grundbesitzes oder aber zu dessen Ueberschuldung und schließlich zur Verdrängung der altangesessenen Familien durch kapitals⸗ kräftige Kreise führen. Vor Allem sei es der deutsche Bauernstand, der durch das gemeine Erbrecht in seinem Bestande bedroht werde. Bei dem hohen politischen und sozialen Interesse an der Erbaltung des mittleren Grundbesitzes und eines kräftigen Bauernstandes sei es eine der vornehmsten Aufgaben der Gesetzgebung, in dem Augenblicke, in welchem das gesammte Erbrecht in Deutschland neu geregelt werden solle, dem ländlichen Grundbesitz ein für ihn geeignetes Erbrecht darzubieten. Der Entwurf werde Lieser Aufgabe nicht gerecht. Nach der Meinung der Kommission rerdiene das Anerbenrecht eine positive gesetzgeberische Pflege Es bandle sich hier um ein altes deutsches Anerbenrecht, das insoweit, als es der Zerstörung durch nivellirende und romanisirende Bestrebungen bisher entjogen sei, sorgfältig geschont, darüber hinaus aber überall, wo der Boden dafür vorbereitet sei, in verjüngter Gestalt wieder belebt werden sollte. Er ersuche, dem rorliegenden Antrage möglichst einhellig zuzustimmen. Ober— Landesgerichts-Rath Struckmann (Berlin) trat für den Entwurf ein. Oekonocmie⸗Rath Knauer (Gröbers) bat, im Interesse des Bauern standes von der Höferolle abzuseben. Nach längerer Debatte gelangte der Antrag fast einstimmig zur Annahme.

Auch nachstehender Kommissionsvorschlag wurde einstimmig gut— geheißen: ‚Das geseßzliche Vorkaufsrecht ist im Interesse der Er⸗ haltung des Grundbesitzes in der Familie in das neue Gesetzbuch aufzunehmen.“

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Hermes (Berlin) befür⸗ wortete schließlich folgenden Antrag: Das Landes ⸗Oekonomie⸗ Kollegium wolle beschließen: Es erscheint als berechtigter Wunsch der landwirthschaftlichen Bevölkerung, daß bei der weiteren Bearbeitung des Entwurfs der Gesichtspunkt der Gemeinverständlichkeit und Volks— thümlichkeit des Ausdrucks und der Methode thunlichst und in weiterem Umfange als bisher berücksichtigt werde. Nach längerer Debatte gelangte auch dieser Antrag einstimmig zur Annahme.

Danach war die Berathung des bürgerlichen Gesetzbuchs beendet und wurde alsdann die Sitzung auf beute vertagt. Morgen soll der Schluß der Sitzungen erfolgen.

Handel und Gewerbe.

Die „Zeitschr. für Spirit. Ind.“ bringt folgenden Bericht über den Handel mit Stärke nach Mittheilungen der Vertrauens— mänger in der Zeit vom 13. bis 19. Norember 1889; Wabrend der verflossenen Berichtswoche sind die nachstehenden Abschlüßse in Kartoffelfabrikaten bekannt gegeben. Es wurden verkauft an: Kar toffelmebl und trockener Kartoffel stãr ke: 100 Sack prima zu 15,50 6 und 500 Sack prima zu 15.40 , beides frei Station an der Bahnstrecke Halle Jüterbog; 309 Sack fein prima zu 15, 85 , Lieferung November ⸗Dezember, Kasse sofort, und 500 Sack fein prima zu 15,85 4, Lieferung November-⸗Dezember, netto Kassa, beides frei Station an der Berlin ⸗Lehrter Bahn; 500 Sack prima zu 15,50 4 frei Ihle⸗Kanal, Lieferrng November; 200 Sack prima zu 16 , November ⸗-Lieferung, netto Kassa obne Provision, frei Station an der Bahnstrecke Oebisfelde Salzwedel; 600 Sack prima zu 16,70 4 frei Hambure, Lieferung Dezember ⸗Februar; 5900 Sack zu 16,25 S ohne Proxvision frei Station der Babnstrecke Uelzen Salzwedel, Nov ember · Dezember · Lieferung; 00 Sack prima zu 16 Æ provisions- frei, successive Lieferung frei Station an der Bahnstrecke Debisfelde— Saljwedel; an feuchter Kartoffelstärke: 500 Sack zu

Ven Vorsitz führte auch gestern der Landes Direktor Freiherr von Hammerstein (Hannover).

7.30 6 frei Station an der Bahn Breslau Stettin und 5 Ladungen

zu 7 4 frei Station an der Bahnstrecke Landsberg a. W. Kreuz.

Der Ausschuß des Deutschen Handelstages berieth gestern die Frage der Einführung einer einheitlichen Zeit für den Eisenbabndienst fort and überwies diese Frage, über welche eine ein⸗ gebende Ausarbeitung von der Seschäftsführung des Handelstagez vorlag, mit der Erwägung, sie der Plenarversammlung des Handels. tages vorzulegen, dem Ausschuß zur weiteren Begutachtung.

In der gestrigen ordentlichen General versammlung der Berliner Weiß bierbraueri ˖ Aktien Gesellschaft, vormals H. W. Hilsebein, wurde der vorgelegte Geschäftsbericht sowie die Bilanz und das Gewinn und Verlust⸗Conto pro 1888/89 genehmigt, der Berwaltung Decharge ertheilt und die Dividende auf 79 festgesetzt Auf Antrag der Verwaltung genebmigte die General versammlung den Ankauf des Nachbararundstuͤcks Koppenstraße 62 für den Preis von 262 500

Der Aufsichtsrath der Charlottenburger Wasser. werke bat beschlossen, der Generalversammlung die Vertheilung von 70 Dividende vorzuschlagen. der außerordentlichen Generalversammlung der Königs— berger Maschinenfabrik, Aktiengesellsch aft, wurde die Abänderung des Statuts, die Veräußerung der Wasserwerke Gnesen und Tilsit an eine neu zu bildende Aktiengesellschaft, genebmigt, und der . Contre⸗Admiral Graf von Hacke in den Aussichtsrath gewählt.

Paris, 21. November. (W. T B.) Das „Journal officiel“ veröffentlicht einen Erlaß, durch welchen die Einfuhr und die Durch fuhr ron Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen aus Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn nach Frankreich verboten wird.

Florenz, 20. Norxember. (W. T B.) Die Nationalbank beschloß, von morgen ab den Wechseldiskont, sowie den Lom bard—

chief um 100 zu erhöhen. ern, 20. November. (W. T. B) Der Verwaltungsrath der Vorschlãge der

Eidgenössischen Bank hat beschlossen, die Direktion anzunehmen, welche die Errichtung einer Succurjale in Paris bezwecken. Gleichzeitig beschloß der Verwaltungsrath auf Antrag der Direktion, das Grundkapital der Eidgenössischen Bank durch Ausgabe von 10 Millionen Francs neuer Aktien auf 30 Millionen Francs zu erhöben. Die neuen Aktien sollen vom 1. Januar 1899 an mit den alten gleiche Berechtigung zum Dividendenbezuge baben und werden den früheren Aktionären zur Verfügung gehalten werden. Der Verwaltungsrath bat das Anerbieten auf Cl erde renn, fũt die neue Emission angenommen, welches die Internationale Bank in Berlin für sich und ibre deutschen und schweizerischen Geschäftsfreunde gemacht bat.

Submissionen im Auslande.

Niederlande.

25. November, Mittags. Het Gemeente-Bestuur zu Amsterdam: Lieferung 2c. des metallenen Oberbaues für eine doppelte über die Singelgracht im Zuge der Kinker—

raat.

Auskunft an Ort und Stelle.

13. Dejember, Nachmittags 1 Uhr. Inspectis der Rxkstels-

graaf im Haag auf dem Grundstäck Kazernestraat Nr. 3. Lieferung lin 4 Abtheilungen) von; 1Neisernen Telegraphenpfählen (Modell Ibenley), . 2) und 3) eisernen hakenförmigen Isolatorenträgern, 4 Morse und Papierrollen. Bedingungen käuflich (für 20 Cents pro Abtheilung) bei den Buchhändlern Gebr. van Cleef im Haag.

Verkehrs ⸗Anstalten.

Vom 1. Dezember ab treten für Telegramme nach West⸗ Afrika unter Gleichstellung der Wortgebühren für die beiden Be— förderungswege über Teneriffa und St. Vincent (Cap Verdische Inseln) folgende Taxänderungen ein.

Es werden erhoben für die Beförderung der Telegramme I. Europäãisches Ta xirungsverfahren. J. über Frankreich, . über England, Spanien, Tene⸗ Spanien, Tene riff a, oder über riffa, oder über Frankreich, Spanien, England, Portugal, Portugal, St. Vincent. St. Vincent. 3 M 385 3 * 59 ( 70 16 55 25 50 70

nee,, Bissao und Bolama, Gabon Saboon) Grand Bassam w Kotonou (Porto novo) Loanda w Mossamedes . Prineixen. 5 San Thome . II. Außereuropäisches Taxrirungs verfahren. J. über Frankrei, H. über England, Spanien, Tene⸗ Spanien, Tene⸗ riffa, oder über ri ffa, oder über Frankreich, Spanien, England, Portugal, Portugal, St. Vincent. St. Vincent. 7 M 95 * 8 A 35 3

* O O C0 φ O.

B ,,

J Addah, Cape Coast Castle, Elmina, Pram⸗ Pram, Salt Pont und Winnebah . Bathurst. . Bonny und Braß. Lagos ;

Sierra Leone. Für Telegramme, welche Cadix, Teneriffa, oder über

Lissabon, St. Vincent nach Süd-⸗Afrika zu befördern sind, tritt

vom 1. Dezember ab eine und dieselbe Wortgebühr für sämmt⸗

liche Orte in Süd ⸗Afrika ein. Dieselbe beträgt für den Land-

weg über Frankreich, wie für den Kabelweg über England 8 Æ 90 .

Hamburg, 20, November. (W. T. B. Der Postdampfer Hungaria“? der Hamburg ⸗Amerxikanischen Packetfabtt⸗ Attiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, heute in St. Thom as eingetroffen. .

London 19. November. (Allg. C.) Dem Vernehmen nach ist der vor zwei Jabren in Chefoo zwischen der Great Northern und der Eastern Extension Telegraphengefellschaft und der chinesischen Regierung verhandelte Vertrag endlich von Hung Chang und dem russischen Gesandten in Peking. Coumanz, im Namen der beiden Gesellsckaften unterzeichnet worden. Darnach wird das chinesische Telegraphenspstem in Kiachta an die sibirischen Linien angeschlossen werden. Die chinesische Regierung darf fur alle nach Europa gehenden Depeschen 5 Fr. das Wort bis Kiachta be rechnen, wahrend die russische Linie 3 Fr. für die übrige Strecke sich zablen läßt. Die beiden Kabelgesellsckaften zahlen den chinesischen Linien ferner eine Subventien von 30 000 Pfd. Sterl. das Jabr. Die Konvention ist auf 14 Jahre abgeschlossen. Deyeschen nach China werden immer noch 2 Doll. das Wort kosten. Der Vertra ist noch nicht amtlich bekannt gemacht worden, in China aber do an die Oeffentlichkeit gedrungen.

London, 20. November. (W. T. B) Der Ca stle⸗Dampfer „Hawarden Castlen ift beute auf der Ausreise von hier abgegangen. Der Union · Dampfer . Moor“ ist heute auf der Ausreise von Madeira abgegangen.

26 90 50 80 75

8 83 S R O οO‚ùcëù

8

Literatur.

s Reichsgesetz, betreffend die Invalizitäts: Tre e e er g. vom 22. Juni 18883 Erläutert Br. Eu dwig Fuld, Rechtsanwalt in Mainz. Erlangen, 1859. Eurlcg von Palm n. Enke (Carl Enke) . Der Kommentar. welcher Ecerterungen und Srläͤuterungen des Reichsgesetze, betreffend die anraliditäts und Alters versicherung, bringt. ist in der SGesetzgebung . Deutschen Reichs mit Erläuterungen veröffentlicht. Um ihn teen Kreisen zugänglich zu machen, erscheint er in Lieferungen, von ichen die erste (Preis 169 Æ vorliegt. Dieselhe enthält eine maefübrliche Einleitung. welche die soꝛialvolitische Gesetz gebung im Eerschen Reich, deren wichtigsten und ichwierigsten Theil das Geseß er die Invaliditäts und Alters versicherung der Arbeiter bildet, eaentlich vom voltswirtkschaftlichen Standbunkt aus, beleuchtet. Das Werk, welches sich zum praktiscken Gebrauch vortrefflich eignet, un daber empfohlen werden. . =, Anleitung zur Bestimmung der Arbeits, und Erwerbsunfäbigkeit nach Verletzungen. Für Berus mossenschaften, Unfall versicherungen und. Aerzte, bearbeitet von e L. Beer, Königlicher Bezrks-⸗Physikus und Stabsarzt 4. D. Dertrauen arzt der Bekleidungs . Industrie Berufsgenossen aft. Zweite Auflage. Berlin 18898. Verlag von Th. Cbr. Fr, Enslin (Richard Sc oeß) Luisenstraße Nr, 36. (Preis 8 * Die erste Auflage ice; Buches, in welchem die rein medininische Seite der Bezutachtung von Betriebsunfällen und ibren Folgen in unmit- Eelkarer Beziebung auf die Arbeitsfäbigkeit der Verletzten r Tie neugestalteten. Verbältnisse der Unfall⸗Versicherung trörtert und erläutert wird, hat in allen betbeiligten Kreisen eine e gunftige Aufnabme gefunden, daß sich alsbald das Bedürfniß nah mer zwelten Auflage, welche soeben erschienen ist, herausstellte, Diese t unter Berücksichtigung der inzwiscken erfolgten einschlägigen Rekursentsckeidungen des Reichs Versikerungsamts, sowie aller seit⸗ dem erschienenen wissenschaftlichen Arbeiten, welche auf die Unfall ver; scerung Bezug haben, ergänzt und vermebrt; auch sind mebr Bei⸗ riele an den betreffenden Stellen beigefügt. Die Streitigkeiten der selk ständigen Gewerbe- treibenden mit ihren Arbeitern in Theorie und Praxis. Arf rund des §. 1208 der Reichs Gewerbeordnung und der ein. Tlagerden reichs und londesgeseßglicken Bestimmungen erörtert von Br D. Stto, Amtsrichter in Wiesbaden. Berlin und Neuwied, Peuser's Verlag (Louis Heuser) Bei dem fast gänzlichen Mangel fer juristsschen Literatur über den kedeutsamen 8 1202 der Reichs. Gewerbeordnung hat der Verfasser die eber so wichtige wie schwie rige Raterie einer eingebenden. Erörterung unterzogen und die bis— Ferien praktischen Ergebnisse der Rechtsprechung in gemein⸗ eälicher Weise verwertet. Der gesammte Rechtsstoff: Ab— freniung des Begriffs der, von dem 8. 1204 betroffenen Streinfachen. Parteien, selbftändigen Gewerbetreibenden. Arbeiter, Fesellen, Lebrlinge, Fabrikarbeiter, Gebülfen, Ausschluß dritter Per. änen, Gegenftand des Gewerbestreits, die zur Entscheidung berufenen Scksrden, die örtliche und sachlicke Zuständigkeit, die Zulaäͤssigkeit des Rrertlichen Rechtsweges, das gewerbegerichtliche Verfahren, Zwange— eellstreckurg und Selbsthülfe, ist allentbalben auf das übersichtlichste geordnet und zergliedert. Vom Standpunkt der Praxis genügt dem. nach das Werk allen an dasselbe zu stellenden Forderungen, sodaß es sh eignet, scwohl den zur gewerberichterlichen Thätigkeit berufenen Wäbörden und den zu fubsidiärer Mitwirkung berufenen Behörden, Als auch den beiheiligten Kreisen der Rechtsuchenden die ersprießlichsten Dienste zu leisten. . Arbeiter-Bade einrichtungen“ ist der Titel einer kleinen, in Karl Heymanns Verlag in Berlin W. socben erschienenen Schrift, durch welche B. Knoblauch, stell vertretender . Ir Deutschen Allgemeinen Ausftellung für Unfallverbütang,. Berlin 1888, die von ihm zufammengestellten Ansicten und Grundfätze des zFräsgcrickts über die rom eutfchen Brauerbund ausgeichtiebene Vreis aufgabe als Ergebniß der Konturrenzausschreibung dieses Bundes zersffer tlickt. Was dies Werkchen auf Seite 10 - 15 unter Grund sötze bringt, darf, da eben dieselben Bestimmungen gleichermaßen auch ür Volks⸗Badeeinrichtungen gültig sein durften, des Beifalls aller Trjchigen sicker sein, welcke an den Fortschritten volksbvgienis Ker Bestrekur gen Anteil nehmen Zwei Pläne mit recht, übersichtlichen Zeichnungen veranschaulichen bestens, was das Büchlein will. Sein Feels ist S5 3. . Heschichte der deutschen Literatur von Dr. Ferdi nand Schultz, Direktor des Königlichen Kaiserin Augusta· Sr mna; siums R Ckarioften burg. Deffan, Verlagsbuchkandlung von Paul Baumann. Die Zahl der Literatargeschichten ist keine geringe und es kann wenig daran gelegen sein, dieselbe um eine neue Ack gabe zu ermebren, wenn fie sich nickt wesentlich von den bereits vorhandenen urterfcheidet. Das ist nun mit der vorliegenden der Fall, indem der Verfa fer dabei von ganz eigenen Gesichte punkten ausging, welche einen nenen Weg für den Unterricht in, der Litergturgeschichte vorzeich nen. Nicht als eine bloße Gedächtnisarbeit, d. b. Ansammeln von möglichst vielen Daten will der Autor die Beschäftigung mit der Literatur ger bandkast wissen, sondern das Material soll nickt nur auf das ge ringt? Maß beschraͤnkt, fondern auch von, leitenden een durck= drurgen und im Lchte fortschreitender Entwickelung dargestellt werden, das es sich zu einem lebendigen Wiffen gestaltet und haften bleibt. Veri ieden ist' eine Kritik an Ficksern und Dichtungen, wie sglche in den meisten Literaturgeschichten geübt wird; der Verfafser hält es beim literargeschichtlichen Unterricht für ausgeschlessen daß der Lebrer ein subjeftides Urtbeil über den Werth der betreffenden Dichter urd Werke abgiekt und dieselben femit in der Werih Kätzung der Schüser beftin mt. Der Verfaffer ist ferner der Ansicht, das die Uteraturgeschichte und natsonale Geschichte in möglichstem Zusammen. bang vorgetragen werden müssen; er meint, die dit. raturwerke würden erst dann? verstanden werden, wenn ibr Gedankeninbalt aus n durch die Zeit gegebenen Bedingungen heraus erfaßt wird, da die xitetatur⸗ gefcichte aüch ein Theil der nationalen Geschichte ist. Die Tülfz des Geschicktelebrers ses um so notbwendiger, als der Lehrer des Deu schen manches Gebiet kaum in seinen Unterricht aufzunebmen vermgg, welches och für das Verständniß der geistigen Strömungen einer Zrit unab⸗ beßrlich ist Fire fruchtbringende Beschäftigung mit der Literatur; geschichte ist nur möglich, wenn der Ju ammenbarg des einzelnen Fänstwerks init den Fichlungen der Zeit eckannt wird, die c ent · weder in diesem abspiegeln oder gar durch dae selbe , worden sind, was zu zeigen wesentlich dem Geschichtslehrer zu 9 5 dürfte; dies liefe fich am beften erreichen, wenn Leide ne, . zjweige auf der Oberstufe in einer Hand ruhten. Da Arbeit wür z aber zu groß fein, wenn es sich darum handelte, von Grund aus . zubar en, darum! inuß das Lebrmaferial möglich einge schtänkt weren. In vorliegendem Buch wird daher junächst eine Merktafel gegeben, welche das Wesentlichste entbält, was der Schüler sich D. 32 mäßig einzuprgen kat. Scharfe Eintheilung und i er ö. ruppirung soll die Aneignung unterstũtzen, An nantes, Bekanntes dieselbe erleichtern. Der Lebengabriß der . Schriststeller ist, wo es sich nicht um einen Meister handelt, Ter wo das betreffende Leben nickt an, sich von a . Bedeutung ist, auf ein geringes Maß beschränkt. In der Anordnung

Erzählungen die bedeutungsvollsten Epochen des deutschen Mittelalters rvorzuführen,

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

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Berlin, Donnerstag, den 21. November

einzelnen Zeiträumen sind Abschnitte voraufgescickt, welche die Zeit . richtung bebandeln; bei den Dramen ist den Charakteren mebr Auf- merkfarnkeir geschenkt worden, als es gewöhnlich der Fall zu sein pflegt, der Handlung insbefondere da, wo in ihr gerade die vorzüg. lichste Bedentung des Kunstwerks liegt. Vorausgesetzt und gewünscht wird, daß der Schäler fleißig die Werke selber liest So wird denn in der Schult schen Literaturgeschichte ein Werk. geboten. welches in pädagogischen Kreisen Interesse erregen wird und einge bender eachtung werth ist. 2. * . von Max Weywod in Breslau hat seine vater⸗ ländischen Jugend -⸗Bibliotbeken wieder um einige Bändchen vermehrt. Von der Serse. Aus dem alten Deu tschen Reiche, historische Erzäblungen in romantischer Form aus dem Mittelalter für die beranwachfende deutsche Jugend, von Dr. Fran; Hever, Gymnasial⸗ Direktor‘, erschienen drel neue Bändchen, welche von den. Hohen ˖ sraufischen Brfdern Friedrich und Konrad, dem Kaiser Friedrich J. und dein Kaifer Heinrich FI. handeln. Der Zweck, der deutschen Jugend durch diese die geschichtlichen Persönlichkeiten treu und wahr fil dernden, daneben aber auch die Kultur der Zeit berücksichtigenden

ist dem Verfasser auch in diesen Bänzchen woblgelungen. Jedes Kändchen ift mit einem Titelbilde geschmüct und kestet brochitt T A, kartonnirt 1,20 A, elegant in Leinwand gebunden 1,B50 4 Von der Vaterländischen Geschichts⸗ und Unterhal— fung s- Bibliothek“ liegen der 19 20. und 21. Band vor, enthaltend: (19) „Bon Babelsberg bis Friedrichtkron, biograpbische Erzählung sber Kaifer und Känig Friedrich, (21) „Gin vergessener Held Friedrichs des Großen, geschichtliche Erzäblung“, beide von Bruno Garkerp v, (246) ‚Alleweg gut Brandenburg, eine Erzählung aus der Zeit Albrecht's des Bären für Alt und Jung“, von Fean Bernard Mufchi. Auch rkiese für die Jugend und das Volk bestimmten Schriften dürften, gleich den früheren Bändchen in den für sie beftimmten Leserkreisen willkemmen sein und ibren Platz auf dem Weibrachtstisch finden. Der Preis jedes Bändchens dieser Sammfung ist broschirt bew. kartonnirt oder elegant gebunden: 80 3, bezw. 1 A oder 1 6 50 3. ;

Der Jahresbericht des Historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg für 1883 erstattet im Namen des Ausschufses von dem derzeitigen Direktor des Vereins, Dr. Theodor Henner, Universitäts⸗Profesor in Würzburg weist auf die im letzten Sommer gefeierte Wiederkehr eines für das Frankenland und seine Kultur sebr wichtigen GeLächtnißtages bin. Am 8. Juli 1889 waren 12 Jabrhunderte verflossen, seit. die Franken ˖ Axostel Kilian, Kolonat und Totnan das mübsame Missienemert in den fränkifchen Gauen durck ibr Martyrium besiegelten. Der Verein, der in seinen Sammlungen u. a. jenes merkwürdige gewaltige Panier aufbewabrf, unter welchem, geschmückt mit dem Bilde des Bisthums. - Patrons St. Kilian, einst die Vasallen und Dienstmannen des Hochftifts in den Kampf zu jieben pflegten, hat es für eine Gbrenpflicht gehalten, auch an seinem Theile zur Verherrlichung dieser Centennarfeier beizutragen. Hierzu erschien ibm als eine besonders paffende Widmung die Publikation eines Werks über die Mitglieder des alten Domftifts, von Hr August Amr hein, Pfarrer zu Reß— brunn (bisher zu Großwenkbeim) Der erste Theil dieser Publikation liegt als 33. Band des Vereins ⸗Archips vor uns und ist betitelt: Reihenfolge der Mitglieder des adligen Domftiftes zu Würz— burg, St. Kilians Brüder genannt, von Feiner Gründung bis zur Säcularifation fz 1863 Festgabe zur 12 burdertjäbrigen Jubelfeier des Martvrtodes des hl. Kilian und, seiner Gefäbrten

1889.

übrigens mit allen Missionaten von zehn oder zwölf Gesellschaften theilt schreibt Verfaffer aus eigenster Anschauung, Erfabrung und Ucberzeugung beraus. Und wenn er auch seine Darlegungen einige in der Cile gesammelte Notizen zu benennen beliebt, so erläbrt doch Jeder, der feine Rotizen J III.. 2. „Gegenwärtiger Stand der Ifrikaniscken Sklaverei', b. . Irrthümer in Bezug auf die Sklaverei und deren Unterdrückung“. c. . Mittel, welche am geeignetsten scheinen, die allmähliche Abftellung der Sklaxerei berbei⸗ zufübren achtsam liest, daß diese Notizen! in der That Mebr Lickt⸗? über den dunkeln Welttheil, verbreiten, als nan der kleinen Schrift, deren nur 258 Seiten sie füllen, auf den ersten Blick zutrauen möchte. In nicht wenigen Punkten frei⸗ lich ist seine Stellung zu den in Europa und namentlich im Deutschen Reich vorherrfchenden Ideen eine gegenfätzliche; am allerwenigsten ver⸗ mögen wir seinem Urteil über das Wißmann'sche Unternebmen zu⸗ zuftimmen. Eine aus Verkennung des deutschen Geistes berzu. leitende Unterftellunz ift es, zu bebaupten, der Reichs- Kemmissar wolle afrikanische Völker sernichten. Wenn wir sckließlich mit dem Verfaffer eracten, daß dem in Nacht begrabenen Afrika Gott allein die Sonne aufgeben lassen kann“, so halten wir um nichts defto⸗ weniger dafür, daß es den Menschen jukomme, ibm eine Leuchte an⸗

zuzünden. . .

„Bunte Bilder“ von Gustav Kräbmfel v. 1. Wanda. Ein rufsisches Reifebild, eingeleitet von Dr. phil. Fritz Maser. II. Die Ulanen Marie. Eine Novelle aus der Gegenwart. 84 gr. 170 Seiten. Preis 70 3. Mit diesem Büchlein eröffnet S. Mayer s Verlag in Eßlingen soeben die er st e Reihe von Erzäblungen aus Ratur' und Menschenkeben. Bild J. ist ein lebensmwabres Teil egemälde, in dessen Mitte eine frische, derb⸗reizende, nordische Mãädchengestalt, ein echt rufsisches Offiziers kind, stebt, umgeben meist ven abenteuer · lichen, zum Theil lomischen Figuren: eine treffliche Lebenszeichnung aus bem Norden. Bild IJ. stellt ein Stück H wäbischen Bolkslebens der Gegenwart und in Ldessen Mittelxunkt ein Felles, liebliches Landmädcen mit seinem Liebesleid und. Liebessieg verftändnißinnig dar. Jeder Zug, den der Auter zur Ausführung der einzelnen Scenen, zur Jeichnung der Nebenpersonen thut, ist echt sũd⸗ deutsch, schwabentreu und reizvoll. Beide Erzäblungen sind dem Leben abgelauscht, sittenreinen Inbalts und von anziehender Dar⸗ stellung. . ö

Cornelli wird erzogen.“ Eine Geschickte für Kinder und auch für Solche, welche die Kinder lieb baben. Von Sobanna Spyri. Kart. (Preis 240 ). Das tiere Herzeleid eines Kindes in vorliegender Erzäblung macht unser Mitleid rege, welches Son un- geschickter Erzieherband unter dem Zwang gesellschaftlicher Fermen eingeengt werden soll, während doch seine Natur ũchũigkeit und Ur⸗ prängkichkeit fich mächtig dagegen webren, daß lauteres Gold eine schablonenmäßige Faffung erhalten soll. Und das Kind wird irre an sich selbst; der Strom aufjauchzender Herzensfreude versiegt; men en. scheu berkrie rt es sich vor den Einkiltunzen seiner geärgstigten Phan— tasie bis endlich nach vieler vieler Trübfal die geschicke and einer berzenskundigen Frau dicsem freibeitsdurstigen be zigen Wesen Heilung sfrendet. Köstliche Züge kindlicher Naivetät darin, Fragen in reinster Kindeseinfalt zcstelt und Antworten, treffender ertbeilt und kerniger, als alle Bücher über Erziebung dieses vorzuschreiben ver⸗ mögen, charakterisiten dieses Buch sefort als eine Gabe aus der Hand der Fr. Jobanna Spyri.

Dramaturgie des Klassiker Von Heinrich Bulthaurt. u Schulze'sche Hofbuchbandlung und Hofbuchdruckerei. A. Schwartz.

Schausfpiels. (Dramaturgie der Olrenburg und Leipzig.

In der Einleitung find eine Geschichte des Domkapitels, sowie Mit- fbeilungen über die Srganifatien des Domstifts, Anzakl und Ver⸗ leibung der Präbenden, über die Prälaturen und Offizien, die Besol⸗ dung der Demherren und die Domherrenkerien vorangeschicktt. Dan folgt die erste Abtheilung der Domherren von [42 bis 1331, in zol. ständiger Reibe und auf quellenmäßiger Grundlage Ein Anhang enthält bezügliche Regesten und Urkunden. Das Jahr 1888, das 55. seit Gründung des Vereins, war, dem Bericht zufolge, ebenso wie die vorausgegangenen, der stillen underdrossenen Erledigung einer verschiedenen Obliegenbeiten gewidmet: der Etweiterung und Edident⸗ baltung der Sammlungsbestaͤnde, der Erledigung und Beantwortung der vielfachen 9 den Verein Der Verein zählte im Juni d r e 314 2 Er beklagt das am 15 November 1885 erfolgte Hinscheiden Sr Königlichen Hobeit des Herzogs Maximilian in Bavern, dessen erlauchten Namen er lange Jadhre, hindurch an Spitze seines Mitgliederverzeichniss s. Auffübren durfte, ** letztere ist auch dem vorliegenden Jeohresbericht beigegeben Dem Verein ist auch für 1888 aus Kreismitteln wiederum ein Jabres · beitrag von 1952 M bewilligt worden. Seine Sammlungen beben durch Ankäufe, namentlich aus der Hr. Lesfried Adelmann'schen Sammlurg., sewie Turch Geschenke mancherlei Vermehrung erkalten. Ünter den Neuerwerbungen wird die sebr schön gearbeitete Zun lade der ebemaligen Würzburger Fischerzuntt hervorgebober. Der Verein hält fich für verrflicktet, solche sich darbierende Selen heiten, nickt unbenutzt vorübergehen zu lassen, um werte le aus fränkischen Landen stammende Gegenstände vor der Gefabr der Verschleuderung oder Aus⸗ wanderurg zu bewahren, umsgmehr als bis ietzt ein and rer der; artiger Sammelpunkt im Frankenlande speziell in Würzburg, noch feblt. Die Stadtgemeinde unterstützt diese Bestrebungen dadurch, daß sie die von ibr bewirkten wertböollen Erwerbungen aus der Adelmann'schen Sammlung sowie anderes ir Gebörige dem Verein zur Aufbewabrung überwiesen bat. Sãmmtliche Erwerbungen, Gescherke z. sind am Schluß des Jabtesberichts verzeichnet, Die Reusrdnung der Sammlungen baben sich der Sekretär des Vereins, Pr. Gottfried Ziegler, sowie die Kenserdatoren,

9 28 8

Domkaxitular und Generalvikar Jakob Kübles und Militärkuratus Ph. E. Ullrich an⸗ gen sein lassen. . gelegen Von . bei F. A. Breckbaus in Leipzig rerlegten zweiten Auflage Ton hbomas Carlvle's Geschichte der Franjösischen Rerslution sind 3 weitere Lieferungen, J 9, erschienen (deutsch von P. Feddersen, umgearbeitet von C. Erman. Vicse Deste bringen ben eiten „die Konstitution betitelten Teil zu Ende und führen die Darstellung bis in das zweite Buch weiter, welches von dem Körigsmorde bandelt. Das Werk. näbert si zamit seinem Ab⸗ schiuß. Dem Ucberfetzer ist die Wiedergabe des höchst eigenartigen Garlyle'schen Styls vorzüglich gelungen; auch in dieser Verdeutschung liest sich das nn nicht wie ein bistorisches Werk, sondern wie

in schwungvolles Exos. 3

ö , ***. in die Zustände des da Welttkeils Die Stlaverei und ibre Be m fung. FUterander Le Rov. Superior der Missien Mrogoro, Afrika. Munfter i. W. Verlag von Heinrich Schöningh. 13860 Preis: 59 3. Diese kleine Schrift eines Mannes, der seit Sangem als Missionar einer Kongregation im. . dankeln Erdtbeil“, speziell für die Eirilifirung der schwarzen Rasse⸗ wirksam ist, war ursprünglich als Denkschrift für den Luzerner Antisklaverei⸗ Kongreß bestinmt, um jenem Wunsche des eminenten“ Urhebers der gegenwärtigen Anti⸗ stlarerei - Bewegung zu ent prechen welchen der Kardinal Lavigerie in die Forderung 4 leidet batte: Alle Jene, welche in Folge (. Stellung oder Thätigkeit naturgemäß in enger. Beziehung zu 83 Rerke * der Antifflaverei stehen, mogen ibm darüber ihre Gedanken mittbeilen. Unter der Gunst des Vortbeils,

tritt bei Melstern der kiograrbische Sesichtspunft hinten dem . jurück, da es hier gilt. das gRunstwert zugleich

aus der Entwickelung des Dichters selbst heraus ju begreifen. Den

n Ritte der Sklavenwelt ju arbeiten ein Vortheil, den er

Dann

elangenden Wünsche und Anfragen. 21 Ehrenmitglieder und 314 Mit

der

In dem vorliegenden dritten Bande der inzwischen in dritter Auflage Ischienenen . Dramaturgie der Klasfiker‘ bat der Verfasser Grillparjer, Hebbel, Ludwig, Gutzkow und Laube in den Kreis seiner Betrachtungen gejogen. Die daran mit dem Titel vorgenommene Veränderung rechtfertigt er wie folgt: Denn einmal babe ich vor kurzer Zeit auch eine Dramaturgie der Oper erscheinen Essen und Klarfiker giebt es n der Oper wie im Drama. Dann aber konnten vor der Bezeichnung ‚Klassiker', obschen sie vieldeutig ist, doch einige der Männer, mit deren dramaturgischem Wirken sich dieser Band beschäftigt, auf keinen Fall bestehen. So empfabl es sich denn, den alten Titel durch einen neuen zu ersetzen, unter dem fortan auch die beiden erften Bände, falls eine dierte Auflage für sie nöätkig werden sollte (wie es den Anschein kat), erscheinen werden: Dramaturgie des Schauspiels.“ Der Verfasser ist seiner Art der Uätersuckung und Darstellung, welcke all gemeinen Beifall gefunden bat, treu Keblitben, weil er sie für die einzig rig tige und überzeugende Nicht um einen Schritt glaubt er vom Wege der Grfabrunz abgeirrt und der metapkvsischen Aestbetik verfallen zu sein, welcke das künstlerischke Genießen und Betrachten so beillos verwirrt und ert wert bat. Doch schien es ibm wünschenswerth, die allge⸗ meinen Wabrnebmungen, die er durch seine Unter suchungen glaubt ge wennen zu baben, den Lesern bequemer nach;iuweisen, als es bisher gescheben. Es ist diesem Buche darum ein Register auch är den ersten und zweiten Band beigegeben worden, das außer den Namen auch die in der ‚Dramaturgie“ angestellten äftbetischen und dramatur⸗ gischen Betrachtungen auffübrt, soweit sich dieselben unter ein Schlag⸗ wort bringen ließen. . ; w Ratrte des Verkehrs auf deutschen Was serstraßen im Jahre 1885. Nack den Ergebnißssen der Statistik des Deutschen Reiches, nach Handels kammerberichtin und anderweiten Quellen auf Veranlassung Tes Central-Vereins für Hebung Ter deutschen Fluß und Kanalschiffabrt bearbeitet und mit Üünterstützung des Mi⸗ nisters dersffentlichen Arbeiten berausgegeben von Sry mpher, Fönigliker Regierungs- Baumeister. 4 Blätter koloritt. Maßstab 1:1 256 059. Berlin 1888. Verlag des Berliner Litb. Instituts (Julius Moser) W., Potsdamerstraße 119 (Preis 6 4) Tie oben näber bezeichnete Karte ist eine Ergänzung der vor 2 Jabren in demselben Verlage erschienenen, im Auftrage des Minssters der öffentlichen Arbeiten von den Königlichen Regierungs⸗ Baumeistern Som pher u. Maschke bearbeiteten „arte der Deut⸗ schen Wafferstraßen?. Wie diese ein übersichtliches Bild des aus⸗ zcbreifcten deutschen Schfffabrtsnetzes unter zeichnerischtr Warsitellung der Fabrtiefen und Schleufengrösßer, d h also, der baurtsächlichsten Bedingungen, von denen Ter Schiffabrtsbetrick abhängt, gewährte, se sübrt die socken fertiggestellte Verkehrekarte gleichfalls in zeichneriicher Dar⸗ stellung vor, wie stark der Güterverkehr auf den einzelnen Wafer straßen ift. Ein Blick genügt, um von den vielverzweigten Verkehrs beüiebungen auf dem deutschen Wasserstraßenneße ein vergleich ndes zutreffendes Bild ju gewinnen, während die vielfach beigefügten Zablenwertbe auch über die genaue Größe des Verkehrs und mancherlei Einzelheiten Aufschluß geben. Getrennt zur Darste lung sind gebracht: der Bergverkebr, der Thalvertebs und der Ortszerkebr. und jwar in der Ankunft und im Abgang. Wie in der „Karte der deutschen Waßsserstraßen. sind anch kier, die sämmtlichen Wasserläufe bis zu den kleinen und kleinsten Neben⸗ flüͤssen hinab, ferner die Länge der schiff⸗ und flößbaren Wassermwege, die Grenzen der See⸗ und Flußsckiffabrt und der Flößerei, endlich auch die gesammten Eisenbahnen angegeben. Ein besonderes Heft bringt Erläuterungen über alles das, was nicht auf der Karte unmittelbar Platz finden konnte. Diese in Deutschland ebenso neue wie übersichtliche Darstellung des Wasserstraßenverkehrs sei den junächst betheiligten Kreisen des Handels, des Schiffahrtsbetriebes und der Wafferbautechnik, wie auch Allen, welche sich für den Wasser⸗ flraßen verkehr interesstren, aufg angelegentlichste empfoblen.

21 bäͤlt.