1889 / 280 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Nov 1889 18:00:01 GMT) scan diff

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des Befahigungnachweises im Baugewerbe werden wenigstens nicht von vornherein haltlose Gründe, wie der ganz ver⸗ schwommene Begriff des allgemeinen Nothstandes, beigebracht. Solch ein allgemeiner Nothstand ist auch im übrigen Handwerk nicht vorhanden, und wo die Handwerker in einer Nothlage sich besmn den, liegt das an anderen Ursachen, als am Mangel des BVefähigungenachweifes oder an zu geringer Pflege, des Innungswesens. Die Klagen über die Nothlage des Hand⸗ Derkerstandes find viel zu allgemein, um wirklich einen Werth zu haben. Wünschen Sie aber die Lage des Handwerks nittels einer Enquete für das ganze Reich ähnlich der, ba= dischen kennen zu lernen, so werde ich für meine Person einem Antrage auf Durchführung einer solchen Untersuchung zu⸗ stimmen. Dann, glaube ich, wird Ihnen endlich einmal ein Agitationsmittel genommen werden, mit dem Sie im Hand⸗ werkerstande ungemessene Hoffnungen erregen, die selbst nach Einführung des Befähigungsnachweises niemals in Erfüllung gehen können.

Abg. Struckmann: Der Abg. Ackermann hat un unsere Haltung gegenüber den vorliegenden Anträgen zum Vorwurf gemacht. Da Sie aber doch die Mehrheit hatten, kann die Schuld dafür, daß die Sache in der letzten Session nicht zur dritten Lesung gekommen ist, nicht bei der Minorität liegen. Man sollte überhaupt Unterscheidungen, wie Handwerker⸗ freunde und Handwerkernichtfreunde nicht machen, denn wir Alle fuchen, wenn auch oft auf verschiedenen Wegen, jedem Stande, der Landwirthschaft, dem Arbeiterstande und auch dem Handwerkerstande gerecht zu werden. Schon die Leistungen und Aufwendungen für das Handwerk von Denjenigen, die nicht Ihre Bestrebungen theilen, sollten Sie eines Befferen belehren. Durch die Annahme Ihrer Anträge würden Sie in vieien Theilen Deutschlands einen Zustand schaffen, wie er dort selbst vor 1869 nicht bestanden hat. In Bayern haben solche Vorschriften nicht bestanden, in Hannover bestand felbst nach der dortigen Gewerbeordnung von 1847 nur für Maurer und Zimmerer ein Befähigungsnachweis, und in Braunschweig lagen die Verhältnisse ebenso, Aller⸗ dings bestanden in Hannover Zünfte, die aber nur in ihrem Gebiete Rechte hatten, denn für das Land galt Gewerbefreiheit mit einigen polizeilichen Einschränkungen. Man darf also nicht die Illusion erregen, als ob durch die Ge⸗ werbeordnung von 1860 unerträgliche Zustände, ge— schaffen sind, die ohne, die Gewerbeordnung niemals eingetreten wären. Auch die Vorauszsetzung, daß das Hand⸗ werk gegenwärtig niedergeht, trifft nicht zu. Im Gegentheil, es ist im Aufblünen begriffen, denn überall sehen wir, daß mehr geleistet wird, als vor 20 bis 30 Jahren. Aus meiner Kindheit erinnere ich mich, daß auch eine Reihe von Zunft— meistern in recht trüber Lage war, denen die Möglichkeit, rasch zu einem anderen Beruf überzugehen, sehr erwünscht gewesen wäre. Gegenwärtig liegt ein Bedürfniß für den Befähigungs⸗ nachweis in keiner Weise vor. Die Prüfung giebt niemals die Gewähr, daß der Betreffende auch Jahrzehnte lang dem raschen Flusse des gewerblichen Fortschritts werde folgen können. So ist es vor Jahren Niemandem eingefallen, von einem Schneider eine ö auf der Nähmaschine zu verlangen, was heute doch wohl angebracht sein dürfte. Die n,, erweiterte, für das Handwerk bedeutungsvolle

nwendung von Gasmotoren verlangt eine erweiterte Fort⸗ bildung. Solche Beispiele giebt es aber für zahlreiche Handwerke. Die Prüfung erschwert es, daß Jemand sein Geschäft ausdehnt oder in andere Gebiete hinübergreist. Nicht Jeder wird nach dreijähriger Lehrzeit und nach dreijähriger Gesellenzeit sofort seinen eigenen Betrieb gründen können. Wenn er nach zehnjähriger Arbeit endlich daran denken kann, sich selbständig zu machen, müßte ihm dann das Erforderniß der Prüfung, besonders, was die theoretischen Gegenstände anbetrifft, Schwierigkeiten machen. Diesem machen Sie es also geradezu unmöglich, Meister zu werden. Wir haben uns oft hier über die Wohnungsnoth unter— n Auch ich bin ein großer Freund der Baugenossen— chaften, aber bis jetzt sind es meistens Leute, kleine Hand⸗ werker, Maurer u. dgl., die jahrelang lediglich praktisch thätig gewesen, welche durch das Bauen von Häusern in keinen und mittleren Städten der Wohnungsnoth abhelfen. Sie machen es jetzt durch den Befähigungsnachweis diefen Leuten unmöglich, sich ihr eigenes Haus zu bauen. Pfuscher aber sind diese durchaus nicht immer. In Sesterreich, wo der Befähigungs nachweis seit Jahren besteht, herrschen auch nicht die besten Zustände. Die Berichte des Fabrik⸗ inspektors mit dem Amtssitz Wien klagen darüber, daß die Vorschriften über das Halten von Lehrlingen in großen Städten weniger Beachtung finden, als in kleinen und mitt⸗ leren. Die Lehrlinge bei den kleineren Handwerksmeistern seien besser vorgebildet, als die in größeren Betrieben oder in Fabriken. Die kleinen Unternehmer 5 es mit ihren Pflichten als Tehrherren nicht genau und ließen die Lehrlinge verkümmern; schlechte Wohnstätken, übermäßige Anstrengung und rohe Be⸗ handlung der Lehrlinge seien keine Seltenheit; die Ausbildung fei eine ungenügende; in Betrieben mit vielen Lehrlingen werde dieselbe den Gefellen überlassen, die ihrerseits gar kein Interesse an dem Unterricht nehmen. Aehnlich lauten die Berichte aus den anderen Amtsbezirken. Eine derartige Vernachlässigung der Lehrlinge durch die Meister ist bei uns nicht zu konstatiren. Ehe man Prüfungen einführt, oder eine dreijährige Lehr⸗ und Gefellenzeit vorschreibt, sollte man den Lehrherren ihre Pflichten gegen die Lehrlinge schärfer zu Gemüthe führen, damit sie nicht, nachdem sie selbst sich mit einem Schutzwall umgeben haben, künftig nachlässiger werden in der Ausbildung der Lehrlinge, als es bisher gottlob der Fall ist. Eine Kom— mifsionsberathung halte auch ich nicht für erforderlich.

Abg. Kroeber: In Frankreich steht trotz der Gewerbe⸗ 1 das Handwerk in hoher Blüthe: das hat sich eben auch wieder auf der Pariser Ausstellung gezeigt. In England hört man ebenfalls nichts von Bestrebungen im Sinne Ihrer Anträge. Warum kommen Sie denn damit? Das Gewerbe liegt auch bei uns nicht darnieder, wie die Antragsteller be⸗ haupten; die Münchener Kunstgewerbe⸗Ausstellung zeugt dafür, daß das Kunstgewerbe trotz der Gewerbefreiheit hochkommen kann, Dem freikonservativen Antrag würde ich eher eine Berechtigung zuerkennen, als den übrigen Anträgen, wenn überhaupt olche Bestimmungen eine Gewähr schaffen würden, daß die geprüften Leiter der bezeichneten Dewerbe auch wirklich befähigt sind. Dies bestreite ich eben. Die großen Städte erreichen im Baugewerbe das angestrebte Ziel durch sehr strenge Bauvorschriften; so ist es auch in München. Dem Abg. Struckmann kann ich bestätigen, daß ein großer Theil der Arbeiterwohnungen durch Gesellen, wo möglich in den freien Stunden, durch gemeinsame Arbeit ausgeführt ist; in meiner Heimath Kaiserslautern sind

Hunderte von Arbeiterhäusern so mit Unterstützung der Wohlhabenden oder ihrer Meister geschaffen worden. h vermiffe in allen drei Anträgen das Gewerhe der ierbrauer. Ist das eine freie Kunst oder Wissenschaft? Oder ist es nicht, wenn auch nicht auf das Leben, so doch auf die Gesundheit von Einfluß? Auch ich habe ein Herz für den Handwerkerstand, aber auf diefem Wege kann ihm nicht ge holfen werden. Sorgen Sie lieber für eine bessere Ausbildung der Lehrlinge, schaffen Sie Fachschulen, wie sie namentlich auch in Munchen mit so großem Erfolge eingerichtet sind; sorgen Sie dafür, daß die Handwerke ihr Material gut und billig beziehen können, daß ihnen Kredit dazu wird, daß sie sich einige kaufmännische Wissenschaft aneignen, daß sie rechnen lernen, wie sie auskommen können, und nicht blind in den Tag hinein arbeiten. Damit werden Sie sich ein Verdienst um das Handwerk erwerben, als mit dem efähigungsnachweis.

Abg. Kühn: Nicht bloß als Sozialdemokrat, auch als Handwerker bin ich gegen diese Anträge. Zweifellos ist für die lebensgefährlichen Gewerbe, wo ein öffentliches Interesse in Frage steht, eine staatliche Prüfung am Platze. Der ge⸗ prüfte Meister verdirbt eben so eöft ein Stück wie der nicht geprüfte, und die Entscheidung liegt allein beim Kunden,. Als ich meine Gesellenprüfung machte

(1563), kam es gar nicht darauf an, wie das Stück ge⸗ macht war, sondern daß die Gebührentaxe und das Freibier richtig bezahlt wurde. Ich hatte mein Gesellenstück noch nicht zur Hälfte gemacht, da hieß es: Wir sehen schon, daß Sie es machen könnenne ls Meister fand ich, daß die Gesellen mit den schönsten nicht 8 zen praktisch meistens gar nicht, zu brauchen waren Lucht **. beiter ohne bestandene Prüfung E

85 ü 1 doch sehr lei / z l . mn. Die meisten Handwerker, mit deren Un, n . ie, Siradiren, sind sich über die Sache gar an- tl Sund sind bloß für zünft⸗ lerischs Bestrebungen, weil e chnen schlecht geht. Im Kreise Waldenburg, wo die meisten Innungen sind, erhielt bei den Reichtagswählen 1884 der zünftlerische Kandidat nur 100 Stim⸗ men. Sehr viele Arbeiter sind in der Industrie besser daran, als unsere sogenannten . Bekommen einmal die Herren Oberwasser, so wird es, wie im Mittelalter, nicht mehr darauf ankommen, ob der Betreffende die Befähigung nachweist oder nicht, sondern ob er die Meistertaxe zahlen kann. Dem Antrag fehlt auch die innere Berechtigung. lan bemüht sich jetzt, alle möglichen Handwerker durch niedrige Beiträge für die Innungen zu ge— winnen. Sie würden es nun erleben, daß Leute, die gar nicht geprüft sind, die Gesellenprüfung abnehmen. Es würden 15 bis 20 Jahre vergehen, ehe dieser Zustand beseitigt würde. Der eigentliche Krebsschaden, an dem das Handwerk leidet, liegt in dem Abzahlungsmodus. Der Abg. Merbach sagte, der einzige Feind des Handwerks seien di⸗ Sozialdemokraten. Wie kommt er zu einer solchen Behauptung? Das Großkapital, die Großindustrie beherrscht heute unser . gewerbliches Leben. Was da noch übrig leibt, sind bloß Brocken. Nach meiner Ueberzeugung hat das Handwerk nur noch als Kunsthandwerk, insofern der persön⸗ sͤche Geschmack des Kunden in Frage kommt, eine Zukunft. Das hat das Handwerk denn auch bereits begriffen und es be⸗ finden sich ungezählte Handwerker in den Reihen der So ial⸗ demokratie. Auch die Uebrigen, welche Ihnen jetzt noch nach⸗ laufen, werden darauf gestoßen werden, nicht rechts ihr Heil zu suchen, sondern in der Partei der Zukunft.

Abg. Cegielski: Im Prinzip ist meine Partei für den Befähigungsnachweis. Aus politischen Gründen aber können wir leider nicht für die Anträge stimmen. Wir können nach den Erfahrungen, die wir Polen mit den Ausnahmegesetzen gemacht haben, uns nicht entschließen, einem Gesetz zuzustimmen, welchesz durch die Einführung des stimmberechtigten staatlichen Prüfungekommissars den staatlichen Einfluß auf einem Ge⸗ biete zu erweitern geeignet ist, wo er bis jetzt noch nicht maßgebend war: video meliora proboque, deteriora sequor!

Im Schlußwort bemerkt Abg. Hitze: Ich kann versichern, daß es uns mit unserem Antrage wohl ernst ist und daß man auch in weiten Kreisen des Volks die Sache ernst nimmt. Uns ist es um die technische Hebung der Massen des Hand— werks zu thun, während die Herren auf der Linken das Kunstgewerbe im Auge haben. Dieses mag sich ja im Wohl⸗ stand befinden, aber die Massen des Handwerks befinden sich in der Roth. Daß die Handwerker selbst den Befähigungs⸗ nachweis wünschen, beweisen die 1885/86 eingegangenen 10 585 Petitionen mit 140 000 Unterschriften, während die damals von dem Abg. Baumbach in Aussicht gestellten Gegen⸗ petitionen ausgeblieben sind. 39 befürchte die Entwickelung eines Zunftegoismus oder sonstiger Auswüchse des Zunft— wesens in Folge des Befähigungsnachweises nicht, eine Kor— rektur dafür liegt ja in der Freizügigkeit. Leidet ein Hand⸗ werker unter dem Zunftegoismus, so kann er nach einem anderen Ort gehen. Mit den Fortbildungs- und Fachschulen ist es nicht gethan, denn es kommt auch auf das technische Können im He dwerk an. Wenn man emffiehlt, Dampf, Elektrizität, 5 asmotoren dem Handwerk dienstbar zu machen, fo sist das ganz gut, wenn den Hand⸗ werkern nur die Vorbedingung für die Benutzung dieser Dinge, d. h. die materiellen Mittel, gesichert waren. Die moderne technische Entwickelung weist darauf hin, daß vielleicht doch noch eine Zeit für das Handwerk kommt, näm⸗ lich in Folge der zunehmenden Verwendung von Kleinmotoren, Gaskrastmaschinen u. dergl. Der Befähigungsnachweis ist ein Mittel, um das Streben des jungen Mannes anzuspornen und ihn auf eine tuͤchtige Ausbildung hinzuweisen. Für das Hufbefchlaggewerbe ist doch schon die Prüfung eingeführt worden, und von diesem Standpunkte aus kann man auch die Prüfung für das Baugewerbe verlangen. Wenn auch der Befähigungsnachweis nicht allen Uebelständen abhilft, so ist er doch das vorzüglichste Mütel dafür. Wenn man den Befähigungsnachweis selbst für das Baugewerbe nicht für nöthig hält, weil strenge polizeiliche Ueberwachung genüge, so gilt das für große Städte vielleicht. In kleinen Städten und Dörfern kann man der Ortspolizei⸗ behörde das nicht zumuthen. Die Baumeister selbst wünschen den Befähigungsnachweis für die Handwerks meister, weil nur dann eine entsprechende Ueberwachung der Bauten möglich sei. Die Thatsache des Nothstands der kleinen Hand⸗ werksmeister läßt sich nicht leugnen. Die, welche Herr Goldschmidt kennt, mögen keine Noth leiden, wohl aber die, welche sich in Dachstuben und dergleichen vor seinem Auge verbergen. Die kaufmännische Buchführung schützt doch vor Geldverlegenheit nicht. Der Zweck unseres Antrags ist die technische Sebung des ,,,, und eine bessere sittliche Erziehung. Gesellen und Lehrlinge müssen ein Ziel vor Augen haben, dem sie nachstreben können.

Wir sind aber nicht eigensinnig; wenn andere Herren einen anderen Weg vorschlagen, wollen wir ihn gern mitgehen. Ünd kommen die verbündeten Regierungen mit einer anderen Vorlage, so wollen wir uns gern darüber sclnssg machen. Aber geschehen muß etwas, jedenfalls ist es bedauerlich, daß die ä sich so ablehnend verhält.

Abg. Merbach; Wenn Abg. Goldschmidt so großen Werth auf die Fachschulen legt, bitte ich ihn, nach Sachsen zu blicken, wo trotz der zahlreichsten die Sehnsucht des Handwerkerstandes nach dem efähigungsnachweis sich nicht zemindert hat. Die Sozialdemokratie ist nothwendiger— weise ein Feind des Handwerks, denn die von ihr angestrebte Produktionsweise muß den Handwerkerstand zerstören. Der Schwerpunkt des Handwerks liegt in den selbständigen Ge⸗ werbetreibenden, und die Sozialdemokratie kann unmöglich ihre Produktionsweise durchführen, ohne den gegenwärtigen Handwerkerstand so umzumodeln, daß er kein Handwerkerstand mehr ist. Handwerker und Sozialdemokrat kann Niemand zu gleicher Zeit sein. ;

Abg von Kleist-Retzow: Seit einer Reihe von Jahren bringen wir diese Anträge an das Haus, und wir werden nicht ermüden, sie immer wieder vorzubringen, bis sie endlich Gefetz werden. Unsere Liebe zum Handwerkerstande und die Würdigung seiner Bedeutung für den Staat zwingt uns dazu. Hr. Goldschmidt schlägt uns den Antrag por, daß auch die gegenwärtigen Handwerksmeister den Befähigungsnachweis beibringen sollen. Wir wollen das nicht. Vielleicht aber bringen Sie den Antrag ein. Wenn der Abg. Struckmann die Prüfung deshalb nicht will, weil der Geprüfte nicht zeitlebens im Besitz der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bleibe, so möchte ich ihn selbst fragen, ob er denn heute seine Examina noch bestehen würde. Trotz der in der Kaiserlichen Botschaft in glücklicher Weise in Angriff genommenen Fürsorge für die wirkthschaftlich Schwächeren liegt der Handwerkerstand noch so darnieder, daß Väter nicht einmal ihre Söhne ihr Handwerk erlernen lassen. Eine Geschlossenheit des Handwerks wird er— möglichen, daß das Werk seiner Arbeit wieder zur Geltung kommt, und wenn die Lohnfrage die Hauptfrage der Sozialdemokratie ist, so wird ein geschlossen auftretender Handwerkerstand auch diese zum Schaden der Sozialdemokratie lösen. Das Handwerk baut überhaupt die Brücke zwischen Arbeitgeber und Arbeiter. Der Uebermacht des Kapitals muß es aber entgegentreten durch seine Organisation als Stand. So mird auch Zucht und Ehrbarkeit, wo sie etwa verloren gegangen ist, im Handwerk wieder hergestellt werden. Der Industrie haben wir durch Schutzzölle bereits geholfen, der Landwirthschaft bemühen wir uns sortgesetzt auf demselben Wege, wenn auch bis jetzt noch mit wenig Erfolg, aufzuhelfen. Nur dem Handwerkerstande wollen noch immer gewisse Kreise ihren Schutz versagen und kehren ihren alten Manchesterstandpunkt hervor, den wir hier am allerwenigsten am Platze halten.

Hiermit ist die erste Berathung der Anträge beendigt, die zweite soll ohne Kommissionsberathung im Plenum erfolgen.

Der Präsident schlägt vor, die nächste Sitzung am Freitag abzuhalten und auf die Tagesordnung den Etat des Auswärtigen Amts zu setzen.

Abg. Richter bittet, den Etat des Reichs-Eisenbahnamts vorweg zu nehmen, der bereits sechsmal auf der Tagesordnung gestanden habe. 3.

Der Präsident weist darauf hin, daß in diesem Falle nur eine oder eine halbe Stunde für den Etat des Auswärtigen Amts übrig bliebe; an die zweite Stelle möchte er den Etat des Reichs Eisenbahnamts nicht setzen, weil er dann möglicher— weise nicht mehr zur Berathung kommen würde und die Kommissarien bereits an sechs Tagen vergeblich den Verhand— lungen beigewohnt hätten.

Abg. Richter bemerkt dem gegenüber, daß auch die Ab— geordneten bereits sechsmal auf den Etat des Reichs⸗Eisen⸗ bahnamts sich hätten vorbereiten müssen. Es sei zudem Brauch, daß zunächst die Etats, die nicht in der Kommission gewesen seien, zur Berathung kämen.

Das Haus beschließt dem Vorschlage des Präsidenten

gemäß. Schluß 4 Uhr.

Kunft und Wissenschaft.

Dem berühmten Chirurgen Professo Bernhard pon Langen⸗ beck, welcher am 28. September 1887 starb, soll in Berlin ein Denkmal errichtet werden, und zwar wird dasselbe, wie die Köln. Itg.“ mittheilt, nicht in einem Monument, sondern in einer Stif; Tung, einem Haufe bestehen welches den von Langenbeck besonderz gepflegten wissenschaftlichen Vereinen: Deutsche Gesellschaft für Chirurgen“ und „Berliner Medizinische Gesell⸗ schaft“ eine dauernde Versammlungsstätte bieten soll. Es ist, so schreibt das genannte Blatt, das. hohe Verdienst Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Augusta, diesen Gedanken gefaßt und ibm in einem Schreiben an den Staats. Minister Br. von Goßler jowie den derzeitigen Vorsi enden, der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, Profeffor won Bergmann, im Januar 1888 Auedruck gegeben zu haben. Aufs Wärmste fand die Idee unter den Mitgliedern der beiden Gesellschaften Aufnahme und Anklang. Die Berliner Medizinische Gesellschaft batte sofort nach dem Heim- gange des theuren Mannes darüber beratbeng wo ihm in der Stadt, bie 34 Jahre lang sich seiner ärztlichen Wirksamkeit, erfreut batte ein Standbild gesetzt werden sollte. Sie gab sofort diesen Plan auf und signete sich den besseren an, ein ärjtliches Vereinshaus zu gründen, welches als Sammelstelle wissenschaftlicher Arbeiten das Gedächtniß Bernhard von Langenbeck's und das lebendige Fortwirken seines Geistes der Nachwelt wahren und erhalten sollte. Dort würden die von umäbligen inländischen und ausländischen Aerzten besuchten Cbirurgen⸗Kongresse die lange entbehrte ausreichende Stätte finden, dort der Raum für die jetzt zersplitterte reichbaltige Biblio⸗ tbek, ein Hörsaal mit Seitengemächern für mikroskopische Demon⸗ stratiönen Und Spiegeluntersuchungen sowie für eine Ausstellung von Gegenständen chirurgischer Tecknik während der Kongteßsißungen, ferner ein Saal zur Aufstellung von Präparaten mit Nebenzimmern für Modelle, Bandagen, Instrumente zu schaffen sein. Die Deutsche Gescllfchaft für Cbirurgie ibrerseits beschloß, ihr ganzes, in 17 Jahren gefammeltes Vermögen von 100 006 νς zur Stiftung dieses Lan genbeck⸗Haufes berzugeben. Beide Gesellschaften. ver⸗ einigten sich dabin, daß die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie die Besitzerin des Haufes werde, die Berliner Medizinische Gesell. schaft aber einen Theil der Räume zur Miethe für die Dauer von 23 Jahren erhalten sollte, wofür sie zu einer Jahres gblung von 5000 A sich verpflichtete. Beide Gesellschaften beschlossen ferner, in der Wahl des Ortes und der Einrichtung des Baues gemeinsam zu handeln und hierfür die weitesten Vollmachten einem omits zu äbergeben, welches von Seiten der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie aus den Hrrn. Bardeleben, Bartels, von Bergmann, Hahn, Küster und Langenbuch, von Seiten der Medizinischen Gesellschaft aus den Hrrn. Virchow, Henoch, Siegmund, Senator, Abraham, Falk und

C. Fränkel besteht. Das Comité wurde beauftragt, in allen Kreisen, denen der Name Langenbeck tbeuer und werth gewesen war eine Sammlung zu veranft Iten, um die für die Errihteng des Hauses nothwendigen Geldmittel zusammenzubringen. Der Aufruf, den das Comité am 1. Juni 1888 erließ, hat reiche Fruckt getragen. An die Spitze der Samn lung stellten sich der Hochselige Kaiser . und Ibre Majestät die Kaiserin Aug ust a. Als⸗

ald wurde ven den deutschen Aerzten j nseit des Ozeans die Summe ron 16 000 M dem Comité übersandt während an allen Orten des

Deutschen Reichs sich Zweig und Lokal, Comites

sind bis zum 1. Juni 1889 fast, 80 00 ** zusammengebracht und in den Dienst der Stiftung gestellt wordeg. Diese Summe,

vermehrt durch einige weitere Zuwendungen der.

schaften, kat den Vorstand der Deutschen Gesellscaft für Chirurgie in den Stand gesetzt, einen Platz für das Langenbeck⸗Haus zu

erwerben, wie er geeigneter wohl nicht gedacht werden kann. Der selbe liegt fast neben der Königlichen chicurgischen Universitäts flinik, dem Orte, wo seit Eröffnung der Berliner Universitãt die Chirurgie gelehrt und geübt, worden ist, wo Gräfe, und Dieffenbach wirkten, wo in unbestrittener Anerkennung und mit un⸗ dergleichlichen Erfolgen Langenbeck 34 Jahre chirurgischer Meister⸗ schaft erlebt hat. Die Mittel haben ausgereicht, d Älles Weitere steht noch aus. Aber Gesellschaft für Chirurgie darf die Hoffnung haben, was sie berübmten unseres Vaterlandes, zu ehren, foltübren zu können. Ein deutschen medizinischen Wissenschaft in Süddeutsckland und ein Berliner Bankbaus, das in allen humanen Uaternehmungen, die seit nem Jahrhundert in Preußens Hauptstadt zu Stande gekommen baben reiche Gaben der Stiftung zuge⸗ wandt. Ein anderes Berliner Bankhaus hat sich bereit erklätt, den

erwerben.

angefangen, um das. Gedäͤchtriß des einer der größten Zierden nun auch weiter

sind, obenan gestanden bat,

hypothek arisches

Käufern des Grundstücks ein hypothet Zins fuße

260 000 6 zu einem niedrigen

en Bauplatz zu

zuzuwenden. Die 56060 „„ jährlicher Mietbe der Herliner Medizinischen Gesell⸗ schaft und ein Theil der Jahrezeinnahmen der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, welcke sich auf 8Sog) belaufen, reichen für die Ver⸗ zinsung dieses Anlehens aus. Wenn in dieser Weise das Interesse auch der nichtärztlichen Kreise Deutschlands sich dem Unternehmen zu⸗ wendet, kann es nicht fehlen, daß schon in einem bis zwei Jahren

zu erstatten.

die ländlichen Fortbildungsschulen bildeten. So

beiden Gesell Fragé fast in ietzter Stunde nach

Frage sel aber um so reiflicher zu

die Deutsche nicht entziehen können. Arztes,

Gönner der

schulen.

trages, den er dahin modifizirt

Darlehn von Kollegium beschließt: das von dem

Kommission mit dem Auftrage zu

Kollegiums Beriz. W = Fatten. 2 * v Hierauf nab?

Meine Herren ae ] *

das Langenbeck- Haus seinem Zwecke üb geben werden kann. geben, daß die Könige

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium. Auch der gestrigen Sitzung präsidirte der Landes Direktor Frei⸗

herr von Hammerstein (Hannover).

Den crsten Gegenstand der Tagesordnung bildete das ländliche Landes⸗Direktor Annabme Resolution: Das Landes Dekonomie Kollegium beschließt: I) Es empfiehlt sich, die ländlichen Fortbildungsschulen in der Weise einer Umwandlung zu unterzieben, daß der Unterricht mehr dem praktischen Bedürfnisse der Landwirthschaft entspricht und daß den aus der Bauernsöhnen neben richt im Deutschen, Rechnen und in der Naturkunde diejenigen ein. fachen chemischen und physikalischen Grundbegriffe, womöglich auf ; e ; . Grund des Exverimentes, erläutert werden, chne welches es nicht der Berechtigungsfrage nicht zu möglich ist. Vorträge mit Vortheil zu hören und n : ; ͤ tt Fachschriften mit Verständniß ju lesen. 2) Damit ein solcher Unter‘ fung der erforderlichen Lehrkräfte, richt richtig ertheilt werden könne empfiehlt es sich, inder Lehrer in besonderen Kursen in dem genau abjugrenzenden Lehrstoffe

. die Einführung eines Lesebuches, in welchem der Lehrstoff den. Landwirthen be⸗ sondere Anregung über landwirthschaftliche Segenstände giebt. 4) Es empfiehlt sich, daß zwischen den ländlichen Fortbildungeschulen und den praftischen Landwirtben eine nähere Beziehung hergestellt werde durch die Zuziehung des Schul vorstandes und insbesondere der Land- wirtbe zu den Unkterrichtsstunden oder durch die Wahl eines Vor—⸗ 5) Es empfiehlt sich, die ländlichen Fortbildungsschulen von Zeit zu Zeit durch eine das geeignete Persönlichkeit prüfen zu lassen, welche mit den praktischen der Königligen landwirthschafilichen Betriebes ver—

Forkbildungsfchulwesen. Der Referent,

Sartorius (Wiesbaden) befürwortete, die

EGlementarschule entlassenen

befonders vorzubereiten. 3) Es empfiehlt sich

standes aus Landwirthen für die einzelnen Schulen.

Bedürfnissen des einfachen

traut ist.“

In der längeren Debatte, im Laufe welcher der Minister fürLandwirth⸗ liche Staatsregierung ist Ihren Verhandlungen mit größtem Interesse st gefolgt und wird sowobl Ihre Beschlüsse als auch die Voten der

Mindbritaäͤt der größten Beachtung unterziehen. (Lebhaftes Bravo.) Der Vorsitzende Freiherr von Hammerstein dankte im Namen des Kollegiums dem Minister für die dem Kollegium allezeit zu Theil gewordene Unterstützung und ersuchte die Mitglieder, sich zum Zeichen

schaft Dr. Freiberr Lucius von Ballhausen erschien, ergriffen zunãchst außer dem Referenten der Oberlehrer Lautz Wiesbaden), dann Freiherr von Hövel (Herbeck in Westfalen), Dber · Regierungs Rath Dr. Zbiel Berlin) und Geheimer Regierungz⸗Rath Dr. Lüders das Wort. reiherr von Hövel beantcagte: die beregte Frage einer Kommission t n ; zur weiteren Vorbereitung mit dem Auftrag zu überweisen, der des Dankes von ihren Plätzen zu erheben. Dies geschah.

nicht schlüssig machen wird, so forderlich, die Lücke, die Feststellun3z des Lehrplans dürfte

fol gender

Rechnung getragen werden muß.

volkstümliche ist für das ländliche

materiellen Mittel. Im Westen

die betreffenden ) ĩ heroortreten als im Osten. Wir

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

; we nn, n,. Aufgebote, Vorladungen u. dergl

. erpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verloofung, Ilnszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

nächstjährigen Versammlung des Landes- Oekonomie Kollegiums Bericht

Dber · Regierungs · Rath Dr. Thiel (Berlin) erklärte: Das länd⸗ liche Forlbildungesschulwesen sei seit einiger Zeit vom Ressort des Landwirthschaftlichen Ministeriums in das des Ministeriums für Pandel und Gewerbe übergegangen. Die fortgeschrittenen Zeit⸗ verhältnisse machten eine Erweiterung des Lehrplans der lãndlichen Fortbildungsschulen erforderlich. Bedauerlich sei es jedoch, daß für

n nicht ausnahmslos eine Staats. fubvention ausgeworfen sei. Wäre dies der Fall, dann würde das ländliche Fortbildungsschulwesen zweifellos schon größere Fortschritte gemacht kaben. Im Uebrigen stimme er dem Antrage des. Freiherrn daß, dieses Gesetz von Hövel bei, da er es nicht für angemessen halte, eine so wichtige

erledigen. Die von dem Freiherrn von Hövel vorgeschlagene Kom- mifsion werde u. A sich auch mit der Frage zu beschäftigen haben, ob das Fortkildungsschulwesen obligatorssch zu machen wäre. Diese

Fortbildungeschulwesen auf dem Lande in das gewerbliche Leben viel niefer einschneide als in den Städten. Allein in verschiedenen Tbeilen Deutschlands fei jedenfalls das Fertbildungsschulwesen bereits obliga— torisch; die Kommission werde sich mithin der Prüfung dieser Frage

Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Lüders bemerkte: Das Ministerium für Handel und Gewerbe gebe große Summen für Unterstützung ländlscher Fortbildungsschulen aus. Allein es müßten dafür Fonds in Anfpruch genommen werden, die dafür eigentlich nicht bestimmt seien. Das Minifterium für Handel und Gewerbe entspreche nach Mög— lichkeit allen Gesucken um Unterstützung der ländlicken Fortbildungs

Freiherr von Hösel ersuchte nunmehr um Annahme Feines An-

beschließ ; Vorstande des Vereins nassauischer Land. und Forstwirthe eingegangene Material einer zu wählenden

prüfen und der nächstjäbrigen Versammlung des Landes · Dekonomie⸗

8 ats M

das Wert und ir, e, s de, ge solgt: * Lage, Ihnen die Versicherung zu L kegierung der gegenwärtigen Frage die größte Beachtung schenkt und, welchen Beschluß Sie auch hierüber fassen mögen, denfelben in reifliche Emwägnng ziehen wird. Da das Landes- Ockonomie⸗Kollegium sich voraussichtlich heute in dieser Frage

über diefe Frage sich zu vertiefen. zwischen dem Abgange aus Ter Schule und dem Eintritt in das Militär liegt, auszufüllen. Die

sculen um so weniger Schwierigkeiten haben, als bei diesen die Be⸗ rechtigungsfrage fortfällt. Die Berechtigungsfrage beeinträchtigt alle Mittelschulen, so auch die ländlichen Mittelschulen sebr wesentlich in shrem Lehrgange, da in erster Linie den Berechtigungsanforderungen Die Mittelschüler werden so lange eine Illusion bleiben, so lange sie das Berechtigungswesen nicht von dem Unter“ sich ausschließen. Durch letzteres muß der eigentliche Zweck der Mittelschule in den Hintergrund treten, Den ländlichen Fort—⸗ bildungsschulen gereicht es zu großem Vortheil, das sie siy mit

Fortbildungsschulwesen die Beschaf—

Bildungebedürfniß anscheinend größer ist, zahlreiche ländliche Fort—⸗ bildungeschulen existiren, während dieselben im Osten nur vereinzelt zu finden sind Im Osten hält es ja s zum I4. Lebensjahre durchzuführen. Man verlangt dort vielfach die Herabsetzung der Schulpflicht auf das 12. Lebensjahr. Jedenfalls kann ich Ihnen die Versichetung geben, daß die Regierung der vorliegenden Frage sehr sympathisch gegenübersteht; poraussichtlich wird der Land- fag der Angelegenheit auch seine Unterstützung nicht versagen. Da ich gerade das Wort habe, so kann ich nicht umhin, Ihnen im Nargen Staatsregierung Dank und Anerkennung aus— zufprechen für den Eifer und den Fleiß, mit dem Sie sich der Be⸗ rathung des bürgerlichen Gesetzbuchs unterzogen haben. Die König⸗

Deffentlicher Anzeiger.

: ; 10 wi waltung wieder einer so angestrengten Sessien zu

überlegen, als das obligatorische liche einheitliche

nothwendig.“

Nadelfabrik babe: Das Landes ⸗Dekonomie⸗ überweisen, dasselbe eingehend zu

inister Dr. Freiherr von Lucius

10 . erübrigt es, in die Diskussion Jedenfalls ist es er

bei den ländlichen Fortbildungs⸗

befassen haben. Schwieriger

ufuhren.

wird diese Schwierigkeit weniger sehen, daß im Westen, wo das

ogar schwer, die Schulpflicht bis

in der gleichen

mee /

Nachdem sodann noch Ockonomie Rath Knauer (Gröbers) und Professor Dr. Maercker (Dalle a. S) für das obligatorische Fort bildungsschulwesen eingetreten waren, Generalsekretãr Stoeckel (Inster · burg) dagegen seine Bedenken geaußert hatte, gelangte der Antrag Hövel schließlich einstimmig zur Annahme.

Bei dem nächsten Gegenstande der Tagesordnung, betreffend die Unterhaltung lung nach längerer Debatte zu folgendem Beschluß: „In Erwägung, daß durch den Gesetzentwurf über die Unterhaltung der richt schiff⸗ baren Flüsse dem wicktigsten Theile der Gascard'schen Anträge für die Provinz Schlesien entsprochen wird und in der Voraus setzung,

von Privatflüssen, einigte sich die Verlamm⸗

Seitens der landwirthschaftlichen Ver⸗ eingebracht wird, und daß die Einbringung

ähnlicher Gesetzentwürfe auch für die übrigen Provinzen, in denen sich hierfür ein Bedürfniß hberausstellt, Seitens der Staatsregierung in Ausficht genommen ist, in endlicher Erwägung, das die Verfolgung der darüber hinausgehenden Anträge mit Rücicht auf die unabweis · reichs oder landes gesetzliche Regelung des gesammten Wasserreckts in Preußen zur Zeit nicht angemessen erscheint, kält das Landes Oekonomie · Kollegium, Ane befondere Beschlußfaffung über den Antrag Gascard nicht für

unter Ablehnung des Antrages Röder,

Alsdann wurde die Sitzung anf heute vertagt.

Handel und Gewerbe.

In der gestrigen Generalverfammlung der Thüringischen Wolff, Knippenberg u. Comp. wurde die Dividende pro 1883 89 auf 68 o festgesetzt und Direktor Schloemilch in Leipzig und Bankier Sig. Sommerfeld in Berlin neu in den Auf⸗ sichtsrath gewählt

Die nächste Böᷣrsen⸗Versammlung zu Essen findet am 25. November 1889, im „Berliner Hof' statt.

Frankfurt, 21. November. Strauß) Weizen hat weitere 19 —– 15 3 gewonnen, bei fehlenden Lägern, geringfügigen Zufuhren und fortlaufend steigendem Waaren⸗ begehr; ab Ümgegend 19/10 —– * 1, frei hier 186 19 3 109 60, kur⸗ bessischer 195 16, jäbrigen mit Geruch anbaltend Frage. Für Roggen trat günstige Exportfrage hervor, Umsätze größer als seit einer Reihe von Wochen; Preise

Wenig

(Getreidemarktbericht von Joseyh

russische

Sorten 21—224 6, für hiesigen vor⸗

hiesiger 174 6, russischer 174 Geschäft in Gerste, nur ist unter der Einwirkung

anziehend; belebt war das

begehrt, verkauften sich schwerfallig.

sich guter Nachfrage. Mehl steigend;

barter Handelsmühlen werden gerne bewilligt, weil

der ReFenmärkte steben; Umsaͤtze waren umfangreich, namentlich Hinblick auf die erschöpften Vorräthe und die wenigen zu erwartenden Der Handel in Roggenmehl war fieberhaft aufgeregt. geeigneter Lokale und der Wir lassen hiesiges Weizenmehl Nr. 0 333 —34 16, Nr. 1 308-316 40. Nr. I 256 266 A, Nr. 3 25— 26 S6, Nr. 4 21 22 , „r 5 17 18 6 Milchbrot' und Brotmebl im Verbande 55 84, norddeutsche und westfälische Weizenmehle Nr. 00 26— 27 ½ Berliner Roggenmehl ab Bahn MagLeburg Nr. O 26,20 6, Nr. 0 24,70 6, Nr. 1 23,20 K, ] ca. 1,25 S theurer (exquisite Marken ca. 4 6 höher). Obige Preife verstehen sich per 100 kg ab hier, haufig auch loco aus⸗ wärtiger Stationen.

Bradford, 21. November. (W. T. B) Wolle, Garne und Stoffe fest aber ruhiger.

Rom, 21. November. (W. T. B) amtlichen Ausweisen erreicht der Import in den ersten zehn Mongten des Jab res 1889. urgerechnet den Import von Edel⸗ metallen, die Höhe von 1096 Millionen Lire, was einer Ve rmeh⸗ rung des Imwports um 126 Millionen entspricht, Der Export stieg auf 714 Mill onen Lire, betrug also 16 Millionen mehr als deriode des Vorjahres.

frei Üfer Frankfurt a. M., Mainz u. Mannheim

Nach den vorliegenden

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Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Berufs ⸗Genossenschaften. ö

Erwerbs- und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

46682 Steckbrief. J Gegen den Maurer Christian Heinrich Julius, en? Fritz Haupt, gen Schreiber, aus Döbren, reis Hannober, geb 3. August 18689, ist die Unter.

suchungsbaft verhängt. Es wird ersucht, denselben

zu verhaften und in das nächste Gerichts gefängniß

abzuliefern, auch hierher zu den Akten JI. 14116 89

Nachricht zu geben.

Altona, den 15. November 1883.

Königliche Staatsanwaltschaft.

(46680 Steckbrief. Gegen den Buchhalter Josef Schefezyk aus

Zülj, geboren am 31. Oktober 1867 ju Altstadt

dei Zülz, katholisch, welcher sich verborgen hält, soll eine durch Urteil des Königlichen Schöffengerichts ju Neumittelwalde vom 20. September 1889 er kannte Gefängnißstrafe von 5 Monaten und 3 Tagen vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängniß abzu. liefern, welches ersucht wird, die Strafe an Schefe ; yk zu voll strecken. D. 88.88. Neumittelwalde, den 13. November 18889. Königliches Amtsgericht.

46398581 Bekanntmachung. . Gegen den Kaufmann Paul Scholz, früher zu Muͤnsterberg, jetzt zu Braunau in Böhmen, ist die Vorunterfuchung wegen Wuchers und unternommener Berleitung zur wissentlichen Abgabe einer falschen Berficherung an Eidesstatt eingeleitet worden. Das im Inlande befindliche Vermögen des An eschuldigten wird deshalb, da einzelne Vermögent⸗ a4 nicht bekannt sind, mit Beschlag belegt, um die etwa zu verhängende Geldstrafe und die Kosten des Verfahrens zu decken. 5. 325, 326 Straf⸗Prozeß⸗ Drdnung. ö ae, den 14 November 1883. er Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht. Theremin.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

4b os In Sachen, betreffend die Zwangs versteigerung des dem Arbeitsmann Johann Dllrich bieselbst gebö— rigen, allhier am Werder sub Nr. 202 belegenen Gartens mit dem darin erbauten Hause und dem damit einen Güterkompler bildenden Garten Nr. 207 am Werder, wird, da auf Antrag der befriedi⸗ Beschlagnabmegläubigerin das Verfahren eing 8. ist, der auf Sonnabend, den 23. Hove S d. J., anstehende Ueberbotetermin hiemit a.

38544 Aufgebot.

Der Kaufmann Friedrich Wilhelm Dietz, Rottek- strahe 16 dahier wobnhaft, hat, das Aufgebot eines Legescheines des städtischen Tiefbauamts dahier vom I36 Juni 1884 über die von ihm als Kaution binterlegte 400 Preußische konsolidirte Obligation Hitt E Nr 3890 947 vom 12. Februar 18583 mit Foupons vom 1. Juli 1885 und Talon beantrazt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf ven 15. Mai 1890, Vor⸗ mittags 105 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Zimmer 27, anberaumten Aufgebotstermine feine Rechte anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserkläͤrung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.

Frankfurt a. M., den 10. Oktober 1889.

Königliches Amtsgericht. IV.

385371 Aufgebot. ö

Der Rechtsanwalt Werne zu Recklinghausen bat Namens des Gewerken Alfred Longsdon zu London das Aufgebot der am 2. April 1872 für diesen aus. geferligten Kurfcheine NR. J und 2 über je 1 Kurxe bes in' den Gemeinden Steele, Huttrop und Berger⸗ hause a, Regierungsbezirk Düsseldorf, belegenen Stein

1 din 12 Alufgel . é Die Frau Friederike Sobotta, geb. Heese, zu

kohlenbergwerks ver. Deimelsberg, eingetragen pag. 49 des Gewerkenbuchs dieses Bergwerks, bean⸗ irczt. Der Inhaber der Kuxscheine wird aufgefordert, späkeftens in dem auf den 3. Mai 1890, Vor⸗ mittags 10 Uhr, ror dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Zimmer Nr. II, anberaumten Aufgebots⸗ termine feine Rechte anzumelden und die Kuxscheine vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserkärung der selben erfolgen wird.

) Steele, den 12. Oktober 1889.

9 Königliches Amtsgericht.

Aufgebot.

Berlin, Lützowufer 1, vertreten durch die Rechts mwälte Pr. Lipmann Wulff und Jacoby, hat das Aufgebot des Reichsbank Depotscheines Nr. 432788 vom II. Oktober 1887 über die von der Frau Friederike Sobotta, geb, Heese, hier niedergelegten 23 8665 ½ Interimsscheine zu 400 garantirten steuerfreien Obligationen der Koslow-Woronesch⸗ Rostow-EFisenbahn⸗Gesellschaft mit Zinsscheinen per j. April 1885 fosgenden und Talons beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ festens in dem auf den 3. Januar 1899, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge— richte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B;, part., Saal 32. anberaum fen Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen · falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Berlin, den 10. Mai 1839.

Das Königliche Amtsgericht 1. Abtheilung 49.

38561 Aufgebot. ö

Das“ arf den Namen Emma Krabmer zu Halle a. S. ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 22 840 der staͤdtischen Sparkasse zu Halle a. S. über 13,798 Einlagen ist angeblich verloren gegangen. Auf Antrag der Emma Krahmer, jetzt verebelichten Stelter, zu Schraplau wird dasselbe hierdurch auf⸗ geboten und der Inhaber des Buchs aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Mai 1890, Vor⸗

3856569]

mittags 10 Uhr, an Gexichtsstelle, kleine Stein⸗ straße Nr. S Zimmer Nr. 31 anberaumten Termine seine AÄnsprüche anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird. Halle a. S., den 17. Oktober 1859. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.

Bekanntmachung.

Das Sxarkassenbuch Nr. 14 815 der städtischen Sparkasse zu Jauer, ausgestellt auf den Namen der Fnwohnerin Wittwe Juliane Klose, geb. Hofemeister, sber 65 M 97 Z, ist der Eigenthümerin angeblich. gestohlen worden und soll auf den Antrag derselben um Zweck der neuen Ausfertigung für kraftlos er— klärt werden. Es wird deshalb der Inhaber des Spartassenbuchs aufgefordert, spätestens im Termine am 15. Mai 1890, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für

kraftlos erklärt werden wird.

Jauer, den d. Oktober 1889. Königliches Amtsgericht.

22526 Aufgebot.

Die folgenden angeblich verloren Sparkassenbücher der Oberlausitzer sparkasse: .

a. Titt. A Nr. 43461, ausgefertigt für den

minor. Carl Gustav Fünfstück in Jauernick, nach verschiedenen Zu- und Abschreibungen lautend auf 10941 M 980 3;

Ffitt. A. Nr. 66263, ausgefertigt für Ernestine Pauline Wiedemann in Ober-Bielau, nach verschi'denen Zuschreibungen lautend über 253 0 40 4,

sollen auf Antrag ;

ad a des jetzt majorennen Kutschers Carl Gustav

Fünfstück aus Sproitz bei Niesky,

ad. b. der Wittwe Ernestine Wiedemann, geb.

Tschirner, zu Ober ⸗Bielau, Kreis Görlitz,

2ghufs neuer i, aufgeboten werden.

Die Inbaber der bezeichneten Sparbücher werden aufgefordert, spãtestens im Aufgebotstermine den

gegangenen Provinzial