1889 / 281 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Nov 1889 18:00:01 GMT) scan diff

(. Pomm.) Nr. 5s, als Comp. Offiz. zur Unteroffi; Schule in ih kommandirt. Schönfeld, Yr. Lt. vom Inf. Regt. von Lützow (1. Rhein) Nr. 25, Balthasar, Sec. Et vom Inf. Regt Graf Schwerin (3. Pomm) Nr. 14, als Comp, Dffiziere zur Unkeroffiz. Schule in Weißenfels, Herhudt v. Rohden, Pr. Lt. vom 4. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 568, O erm ann, Pr. Li. vom Infanterie Regiment Graf Kirchbach ( 1. Niederschlesisches) Rr. 46, als Assistenten zur Misttär⸗Schießschule kommandirt. Semler, Hauptmann æ ia suite des Fuß ⸗Artillerie⸗ Regiments Nr. 10 und Lehrer bei der Kriegsschule in Potsdam, als Comp. Ghef in da Fuß- Art. Regt. Encke (Magdeburg.) Nr. 4 Nau sest er Hauptm. à 19 snite des Fuß-⸗Art. Regts Nr. 11 und Tebrer bei der Kriegsschule in Kassel, als Comp. Chef in das Garde Fuß ⸗Art. Regt. versetzt; dieselben verbleiben bis zum Schluß des gegenwärtigen Kursus noch als kommandirt in ihrer bisher. Stellung. Schindler, FPauptm. 2 19 suite des Fuß-Ürt. Regts. von Dieskau. (Schles) Nr. 6 und Lehrer bei der Krlegsschule in Engers, in gleicher Eigen schaft zur Kriegsschule in Potsdam. Back, Hauptm. u. Comp. Chef vom Fuß Art. Regt. Encke (Magdeburg. Nr. 4, unter Stellung à la sujte dieses Regts, als Lehrer zur Kriegsschule in Engers. Baron v. Grotthu ß, Pr. Lt. vom Fuß ⸗Art. Regt. von Linger (Ostpreuß ) Nr. 1, unter Beförderung zum Hauptm. und unter Stellung à la zuité des Regts, als Lehrer zur Kriegsschule in Kassel versetzt. Dorn, Pr. Lt, vom 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 8d, von dem Kom⸗ mando als Insp. Offiz bei der Kriegeschule in Metz entbunden. v. Rellenthin, Pr. Lt. vom Inf. Regt. von Borcke (4. Pwc mm.) Nr. 21, als Insp. Offiz. zur Kriegsschule in Metz kommandirt. Marguard, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 97, als Erzieher zur Saupt: Kadettenanstalt kommandirt. Pulkowski, Oberst Le. à la suite des Westfäl. Fuß Art. Regts. Nr. 7. unter Entbindung von der Stellung als erfter Art. Offizier vom Platz in Königsberg und Belassung à la suite des gedachten Regiments, mit Vahrnebmung der Geschafte des Inspecteurs der 3. Art. Dexpot⸗ Insp. beauftragt. Gaede, Oberst'rt und Commandeur des Fuß⸗ Art. Rezi Rr. 11, unter Stellung à 1a suite dieses Regiments, zum Infpegteur der 4 Art. Depot, Insp., v. Rau ch, Oberst Lt. à la suite des Fuß-Art. Regts. Encke (Magdeburg) Nr. 4, unter Entbin⸗ dung von der Stellung als erster Art, Offizier vom Platz in Straßburg, zum Tommandeur des Fuß-Art. Regts. Nr. 11, ernannt. Denecke, Pr. Lt. vom Fuß- Art. Regt. General · Feldzeugmeister (Brandenburg) Rr. 3, zum Hauptm. und Comp. Chef. vorläufig ohne Patent, Keller L. Sec. Lt. von dems. Regt. zum Pr. Lt., be⸗ fördert. Tholen, Hauptm ü la suite des Garde Fuß · Art Regts., unter Entbindung von der Stellung als Verstand des Art. Depots in Karlsruhe und unter Beförderung zum Major, als etatsmäß. Stabs⸗ offizier in das Westfälische Fuß⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 7 versetzt. v. Pelchrzim, Hauptmann und Compagnie ˖ Chef vom Garde⸗ Fuß Artillerie Regiment, unter Stellung 3 la suite des Regi⸗ ments, zum Vorstand des Artillerie⸗Derots in Karlsruhe ernannt. Bientz, Hauptmann und Cempagnie Chef vom Fuß⸗Artillerie⸗ Regt. General- Feldzeugmeister (Brandenburg.) Nr. 3, in das Fuß⸗ Art. Regt. Encke (Magdeburg.) Ni. 4, Schultz, Hauptm. u. Comp. Chef vom Fuß ⸗Art. Regt. Encke (Magdeburg.) Nr. 4, unter Beförd. um Major, als etatsmaß. Stabsosfiz. in das Fuß ⸗Art. Regt. Nr. 11, Schroeder, Haurtm. und Comp. Chef vom Fuß, Art, Regt. von Dies kan (Schles.) Nr. 6, in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 19, Vogt, Major und Batz. Commandeur vom Fuß, Art, Regt. Nr. 11, in gleicher Eigenschaft in das Fuß -Art Regt. Nr. 10 versetzt. Gunkel, Major und Bats. Commandeur vom Westf. Fuß ⸗Art. Regt. Nr. ., unter Stellung la suite des Regis. z. ersten Art. Offiz. vom Platz in Königsberg, Wolff, Major und Bataillons ⸗Commandeur vom Fuß ⸗Artillerie · Regiment. Nr. I0, unter Stellung à la suite des Re⸗ giments, zum erften Artillerie ⸗Offizier vom Platz in Straßburg ernannt. Krieger, Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß Art. Regt. Nr. 10, unter Stellung à la suite des Regts, nach Württemberg, Behufs Verwendung als Comp. Chef im Königl. Württemb. Fuß Art. Bat. Nr. 13, Jett er, Hauptm. vom Königl Württemb. Fuß-Art. Bat. Nr. 13, zur Wienstleistung als Comp. Chef bei dem Fuß Art Regt. don Dieskau (Schlef.) Nr. 6, Fich te, Pr. Lt. vom Königl. Württemb.

uß⸗Art. Bat. Rr. I3, zur Dienstleisting bei dem Niederschles. Fuß⸗ ß Regt. Nr. 5, kommandirt. Hofmann, Gen. Major . 3. Ingen. Insy. und Inspecteur der 10 Festungs⸗Insp., zum Ins pectenr der 3. Ingen. Insp. Frhr. v. Evß, Oberst ⸗Lt. von der 2. Ingen. Insp. und Ingen. Offiz. vom Platz in Posen, unter Ver⸗

setzung in die 3. Ingen. Insp., zum Inspecteur der 10. Festungs⸗ Insp, Augu tin, Sberst-Lt. von der 7. Ingen. Insp., . *. bindung von der Stellung als Ingen. Offiz. vom Plaß in Spandau, zum Abtheil. Chef im Ingen. Comité und zugleich zum Mitglied der PrüfungEkommission des Ingen. und Pion. Corps, v. Tꝗchu di, Oberst Lt. von der 4. Ingen. Insp. und Ingen. Offiz. vom Platz in Reblenz, unter Versetzung in die 1. Ingen. Insp., zum Inspecteur der J. Festungs. Insp., Becker, Oberst Lt. und Commandeur des Pion. Bats. von Rauch (Brandenburg.) Nr. 3, unter Versetzung in die 4. Ingen. Insp. zum Inspecteur der 7. Festungs, Insp.;, Frhr. v. Rössing, Dberst⸗Lt von der 3. Ingen. Insp., beauftragt mit Wahrnebmung der Gelchãfte des Inspecteurs der H.. Festungs ⸗Insp., zum Inspecteur dieser Insp, v. Kleist, Oberst⸗Lt. und Commandeur des Garde⸗ Pion. Bats, unter Versetzung in die 4. Ingen. Insp., zum Inspec⸗ feur der 5. Festungs ⸗Insr, ernannt. Woeĺi Dauptm. von der 3 Ingen. Insp. und Ingen. Offizier vom Platz in Graudenz zum Major, Mersmann, Pr. Lieut. von der 2. Ingen. Insp kommandirt als Adjutant bei dieser Insp, zum Hauxtm. Pi ft o⸗ rius, Sec. Lt. von der 2. Ingen. Insp.. zum Pr. Lt., Peyer Oauptm. von der 3. Ingen. Insp. und Ingen. Offizier vom Platz in Neu-Breisach, zum Major, Lichnock, Pr. Lt. von der 3. Ing. Insp. unter Versezung in das Schleswig ⸗Holstein. Pion. Bat. Nr. 9 jum Hauptm. und Comp. Cbef, Schottler, Ser, Lt, von der 3. Ingen. Insp, zum Premier Lieutenant, Thiel sch, Hauptmann von der 4. Ingen. Insp., Pott, Hauptm. von der 4. Ingenieur⸗ Insp. und Mitglied des Ingenieur⸗-Comitées. zu Majors befördert. Schultheis, Eichmann, Sec. Lis. vom Garde-Pion. Bat, zu Pr. ts, Wo llmar, Hauptm. vom Westfäl. Pion. Bat. Nr. um Major, Trützschler v. Falken ste in, Pr. Lt. von dem Batz, zum Hauptm. und Comp. Chef, Jordan, Major von der 2. Ingen. Insp. und Ingen. Offizier vom Platz in Torgau, in gleicher Eigenschaft nach Posen versetzt. Ney, Major ron der 3. Ingen. Insp, unter Versetzung in die 2. Ingen. Insp., j. Ing. Offiz. v. Platz in Spandau, Frantz, Major von der 1. Ingen. Insp, zum Com- mandeur des Pion. Bats. Von Rauch (Brandenburg.) Nr. 3, Horn Major von der 2. Ingen. Insp, und Ingen. Offizier vom Platz in Neisse, unter Versetzung in die 4. Ingen, Insp, zum Ingen. Offizier vom Platz in Koblenz, Schubert, Major und zweiter Stabsoffizier vom Garde Pion. Bat, zum Commandeur dieses Bats, ernannt. Etz dorf, Hauptm. von der 3. Ingen. Insp., in die erste Hauptmanns⸗ stelle des Garde Pion. Bats., Hock, Hauptm. u. Comp. vom Schleswig⸗ Polltein Pion. Val. Nr. 9, Ullrich, Pr. Lt. von dems. Bat. Beide in die 3. Ingen. Insp, Dru cken brodt, Hauptm. u. Comp. Chef vom Eisenbahn⸗Regt., in die 1. Ingen. Insp. versetzt, Laube, Pr. Et. von dems. Regt, zum Bauptm. und Comxy. Chef befördert. Plehn Pr. et. von der 4. Ingen. Insp, in das Eisenbahn-Regt., Becker, * Lt. vom Hannov. Train. Bat. Nr. 10, in das Schleswig / Solstein. rain Bat. Nr. 9, versetzt. Noack, Sec, Lt. vom Hannov. Train⸗ Bat. Nr. 10, zum Pr Lt. befördert. Maurer, Pr. Lt. vom Westfäl. Train⸗Bat. Nr. 7, ein Patent seiner Charge ver ieben. Mathias, Pr. Lt. à Ja suite des 1. Rheinischen Feld⸗ Art. Regis. Nr. 8 und kommandirt zur Dienstleistung als zweiter Depoioffinier bei dem Garde⸗Train Bat, als zweiter Depotoffizier zu diesem Bat. versetzt. Wissmann, Hauptm. A 8 suite des 2. Garde⸗Regis. 3. F. und kommandirt zur Dienstleistung bei dem Auswärtigen Amf, unter Belassung in seinem Kommando und unter Versetzung zu den Offizieren g la snite der Armee mit Belassung 5 , , der 8 1h Major verlieben. r Gendarmerie. eues Palais, 19. November. Oelrichs, Pr. Lt. von der 4. Gend. Brig., zum Hauyimann 36

Im Beurlaubtenstande. Neues Palais, 15. No- vember. Pagen stecher, e, a. D., zuletzt von der Res. des 1. Bad. Leib · Gren. Regts. Nr. 109, in der Armee, und jwar als charakteris. Hauptm. bei der Inf. J. Aufgebots des Landw. Bezirks Barmen, wiederangestellt.

Abschiedsbewilli gungen; Im aktiven Heeng Neues Palais, 19. November. v. Münenberg, Gen. Major und Commandeur der 28. Inf. Brig. in Genebmigung seines Abschieds⸗ gefuches, mit Pension zur Pisp. gestellt. v. Hir sch, Oberst und Commandeur des Inf. Regt. von Courbiere (2. Posen) Nr. 19, mit , , und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. Jakob, Oberst und Commandeur des 3. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 50, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit

ension und der Regis. Uniform zur Dip, gestellt. Gericke,

berst und Commandeur des 4 Thüring. Inf. Regts,. Nr. 72. mit Penfion und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. Frhr. v. Kir ch⸗ bach, Oberst Lt. und Commandeur des Kür. Regts. Herzog Friedrich Eugen ron Württemberg (Westpreuß) Nr. 5. in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pension und der Regts Uniform zur Disy. gestellt. . Hellermann, Oberst und Commandeur des Drag. Regts. Freiherr von Derfflinger (Neumärk) Nr. 3, mit Pension und der Regts. Uniform, v. Beulwitz, Oberst und Commandeur des 1. Bad. Leib⸗ Drag Regts. Nr. 20, mit Pension und der Regts.

Uniform, der Abschied bewilligt. v. Teichmann u. Logischen, Sec. Lt. à la snite des Garde⸗Kür. Regts, ausgeschieden und zu den Ref. Offizieren des Regts. übergetreten. v. Blücher, Jauptm. und Comp. Chef vom 4. Garde Gren. Regt. Königin, mit Pension, der Vusficht auf Anstellung in der Gendarmerie und der Regts. Uniform der Abschied bewilligi v. Sommerfeld u, Falkenhayn, Major vom Gren. Regt. König Friedrich III. 1. Ostpreuß.]) Nr. 1, mit Pension uud der Uniform des Leib Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm III. (. Brandenburg.) Nr. 8 der Abschied be⸗ willigt. v. Schl euß ner 1, Sec, Lt. à la suite des Kür. Regts. Graf Wrangel (-Ostpreuß) Nr. 3, v. Krau se, Sec. Lt vom Litthau. Ulan. Regt. Nr. 12, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren der betr. Regtr. übergetreten. v. Brandt, Major z. D., unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 1. Hess. Inf, Regts. * 4 von der Stellung als Commandeur des Landw. Bezirks Kalau ) unden. Frhr. v. Zedlitz u. Neukirch, Sec. Lt. vom Uganen 2 Kaiser Alexander I. von Rußland (1. Bran den burg) Tiijschar untze, Pr. Ct vom Feld⸗Art. Regt. General. Feldzeugmeisterzers. Brandenburg) Nr. 18, mit Pens. nebit Aussicht auf Anstellung J Civildienst und der Regts. Uniform, v. Wussow, Daurtm. und Cätzp. Chef vom 4. Thüring. Inf. Regt. Ne. 72, mit Pension und der Uniform des Großherzogl. Mecklenburg. Gren.

Regts. Nr. 85, der Abschied bewilligt. Jaesrich, Major . D, zuletzt Haurtmann und Compagnie Chef im Lamaligen

2. Magdeburgischen Infanterie Regiment Rr. 27, unter Ertheilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des gedachten Regts.,

in die Kategorie der mit Pension verabschiedeten Offiziere zurückversetzt.

Friedrich, Pr. Ct. 3. B., zuletzt im 5. Westfäl. Inf. Regt. Nr. Dö, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform diefes Regimentz ertheilt,

Luther, Stec. St., vom Gren. Regt. Graf Kleist von Nollendorf

. Westreuß) Nr. 6, aus geschieden und zu den Offizieren der Landw.

Inf. 1. Aufgebots übergetreten. v. Nicki ch⸗R osenegk, Sec. Lt.

zom Gren. Regt. König Wilhelm J. (2. Westpreuß ] Nr. 7, als

Pr. Lt. mit Pension, Horn, Hauptm. und Comp. Chef vom Füs.

Regt. von Steinmetz (Westsäl) N- 37, als Major mit Pension

nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regiments

Uniform, v. Lari sch, Masor vom Inf. Regt. von Grolman

(I. Posen.) Vr. 18 als Oberst⸗Lt. mit Pension und der Uniform des

2. Hanseaf. Inf. Regts. Nr. 76, der Abschied bewilligt. v Sturm⸗

feder, Oberst Lt. z D., unter Ertbeilung der Erlaubniß zum Tragen

der Uniform des Inf. Regts. Prinz Moritz von Anhalt⸗Dessau

(5. Pomm) Nr. 42, von der Stellung als Commandeur des Landw.

Benrks Soest entbunden. v. Berg, Dr; Lt, von. Inf. Regt, Herzog

Ferdinand t Braunschweig . Wesffäl.) Nr. 57, mit Pension nebst

Äussicht abf Anstellung im Civildienst und der Armee⸗Uniform der

Abschied bewilligt. Schnitzler, Prem. Lieut, vom 5. Rheinischen

Infant. Regt. N.. 66, als halbinvalide mit Penston nebst Aus⸗

sicht auf AÄnstellung im Civildienst ausgeschieden und zu den Offizieren

der Landw. Inf. 2. Aufgzebots übergetreten. Bau er, Hauptmann und Fomp. Thef rom 7. Rhein. Ins. Regt. Nr. 69, als Major mit

Pension und der Regts. Uniform, Meyer, Major vom Inf. Regt.

Graf Werder (4. Rhein.) Nr. 30, mit Pension und der Regts.

Uniform der Abschied bewilligt. v. Wedell, Rittm. à la suite

des Hanngov. Hus. Regts. Nr. 16, kommandirt zur Dienstleistung bei

Ibrer Majestät der Kaiserin und Königin Friedrich, mit Pension

und der Regt. Uniform, Arndt, Hauptm. à la suite des

Holstein. Feld⸗ Artillerie Regiments Nr. 24, mit Pension der Abschied

bewilligt. Grünert, Pr. Zt. à la suite des 2. Dannor. Inf. Regts.

Rr. 77. mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und

der Armee Uniform der Abschied bewilligt. v. Kracht, Sec. Lt. von

demselben Regt. als halbinvalide mit Pinsion ausgeschieden und zu den Offizieren der Landw. Inf. 2. Aufgebots übergetreten. Mittel⸗ bach, Hauptm. und Comp. Chef. vom 2. Nassau. Inf. Regt.

Nr. 88, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Eivil⸗

dienst und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. Spiegel⸗

berg, Second Lieutenant vom 1. Hessischen Husaren Regiment

Nr. 13, ausgeschieden und ju den Res. Dffizieren des Regts. über⸗

getreten. Knappe v. Knappstaedt, Major z. D., unter Erthei⸗

lung der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Kaiser Alexander

Garde Gren. Regts. Nr. 1, von der Stellung als Commandenr des

Landw. Bezirks Arolsen entbunden. v. Grabow, Hauptm. und

Tomp. Chef vom Inf. Regt. von Wittich G3. Hess) Nr. 85, mit

Pension und der Regts. Uniform, v. Brockbusen, Hauptm und

Fomp. Chef vom J. Großherzal. Hess. Inf. Regt. (Großherzog)

Nr. 116. als Major mit Pension und der Unif. des Inf Regts.

Graf Schwerin (3. Poẽnm.) Nr, 14, der Abschied bewilligt.

v. Holle ben, Oberst a. D., zuletzt von der Armee, mit seiner

Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des

6. Thüring. Inf. Regts. Nr. 95 zur Disp. gestellt. dde ⸗Neu⸗

rath, Major vom Inf. Regt. Nr. 132, mit Pension und der Regts.

Uniform, Prince, Ser. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 99, der Abschied

bewilligt. Winterfeldt, Ser. Lt, vom 2. Dannorv. Ulan. Regt.

Nr. 14, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. über

getreten. Lillꝑ, Oberst à 1a suite des Westfäl. Fuß Art, Regts.

Nr. 7 und Inspecteur der 3. Art. Depot⸗Insp., in Ge⸗

nebmigung seines Abschiedsgesuches, als General- Major mit

Pension, Schering, Oberst à la snite des Fuß-Artillerie - Regts.

Nr. 10 und Inspecteur der 4 Art. Depot ⸗Insp., mit Pension und

seiner bisherigen Uniform, zur Disp. gestellt. Giraud, Pr. Lt. vom

Niederschl. Fuß Art. Regt. Nr. 5, der Abschied bewilligt. Hesse

Sec. Lt. vom Fuß. Art. Regt. von Dieskau (Schles.) Nr. 6, aus⸗

geschieden und zu den Offizieren der Landw. 1, Aufgebots

Übergetreten Herrfahrdt, Gen. Major und Inspecteur der Ingen.

Insp, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pension. Tetz=

la ff, Oberst von der 1. Ingen, Insp. und Abtheilungs -Chef im

Ingen, Comits; in Genehmigung seines Abschiedsgesuches,

als General Major mit Pension, zur Disposition gestellt.

Blumensath, Oberst von der 1. Ingenieur Inspektion und

Inspecteur der 1. Festungs ⸗Insp., mit Pension und seiner bisherigen

Üniform. Riemann, Oberst von der 4. Ingen. Insp. und Inspect.

der 7. Festungs Insp, mit Pension und seiner bisher. Uniform, der

Abschied bewilligt. v. Müllenbeim Major von der 4 Ingen.

Insp,, in. Genehmigung seines Abschiedegesuches, mit Pension und

feiner bisher. Uniform zur Disp. gestellt. Bu schm ann, Rittm.

und Comp. Chef vom Pomm. Train: Bat. Nr. 3, als Major mit ension und der Uniform des Nass. Feld ⸗Art Regts. Nr. A, von

2 . . ch 36 dal, . . i e , men Nr. 11, als Pr. . ension ne ussicht auf Anstellung im Civildi

Armee⸗Uniform, der Abschied bewilligt. .

XCTIII. (Ccöniglich Württembergisches) Armee⸗Corps.

ordert.

2. Feld ⸗Art. Regt. Nr. 2 Prinz Regent Luitpold von Bayern, unte b in das Feld ⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13, ö 14— und Battr. Chef befördert. Part, Ser. Lt. im Feld⸗Art. Regt. 2 y 16. : 69 . 2. , . Sec. Lt. Feld · Art. 6 egt. Nr. rinz⸗Re uitpold von zum Pr. St, befsrdert. . ö . Übschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 18. No- vem ber. Kayser. Hauptm. und Comp. Chef im Fuß ˖ Art. Bat. 5. ö 8 e, . 2 h ref Tragen der bis ˖ Uniform, sowie der Auesicht auf Anstellung im Civildi der Abschied bewilligt. , . e ,. Marine. rnennungen, eförderungen und Versetzunge Korfu, 9. November. Sommerwerck, Lt. zur See, . 2 Lt., unter Vorbehalt der Patentirung, befördert.

Neues Palais, 18. November. v. Roques, Oberst à la snite des 1. See Bats. und Inspeeteur der Marine · Inf. der Rang eines Brig. Commandeurs verliehen. Hoffm erer, Kapitän -t. Art. Offizier vom Platz und Vorstand des Art. Depots zu Geeste⸗ münde, zum Korv. Kapitän, Sonntag, Lt. zur See, zum Kapitän Lt., unter Vorbehalt der Patentirung, sowie mit einer Aneiennetät vor dem Kapitän . Lieutenant Sommerwerck, Witschel, von Stud nitz, Unter Lieutenant zur See, zu Lis. zur See befördert. Hennicke, Sec. Lt. der Res. des 2. Seebats, zum Pr Lt. der Res. des 2. Seebats. befördert. v Kalb en, Unter ˖ Lt. zur See, à la suite des See ⸗Offiziereorps, vom 1 Dezember d. J. ab in das See ⸗Offi⸗ ziercorps wiedereinrangirt. Wien, Zeug ⸗Pr. Lt., zum Zeug⸗Hauptm. Mannige l, Feuerwerks Lt., zum Feu rwerks-⸗Pr. Lt., befordert. ; . 3 . Palais, 19. No—

ember. Jört, Unter ⸗Lt, zur See. Behufs Nachsuchung des Auswan⸗ derungskonsenses der Abschied bewilligt. . . .

Aktenfstücke, betreffend deutsche Interessen im Nigergebiet.

rere, ==

Dem Bundesrath und Reichstage ist Seitens des Neichs⸗ kanzlers eine Sammlung von Aktenstücken Betreffs der deu⸗— schen Interessen im Nigergebiete zugegangen. Eröffnet wird die Sammlung durch einen Erlaß an Den interimistischen Kaiserlichen Kommissar für das Togogebiet, welcher folgenden Wortlaut hat:

Berlin, 26. September 1888.

Aus dem Erlaß vom 6 v. M. haben Euer Hochwoblgeboren erseben, daß Ihre Beauftragung mit der kommissarischen Verwaltung des Kaiserlichen Konsulats in Lagos hauptsächlich in der Absicht erfolgt ist, unseren Interessen im Nigergebiet einen wirksameren Schutz als bisher zu verseihen. Zu Ihrer Drientirung über die dortigen Verhältnisse und zu Ihrer Information über die daselbst zu lösenden Aufgaben tbeile ich Ihnen Folgendes mit.

Die Regierungsgewalt in dem Nigergebiet wird, wie Ener Hoch— woblgeboren bekannt, von der Royal Niger Company ausgeübt. Die BGesellschast, welche bis in das Jahr 1856 den Namen National African Company“ führte, ist ein Aktienunternehmen (Limited Com- panv), welches Ende der 1879er Jahre aus der Vereinigung mehrerer englischer Konkurrenzfirmen hervorging. Unter dem 10. Juli 1886 hat die Königin von England der Gesellschaft, nachdem die letztere zuvor die im Nigergebiet bestehenden französischen Niederlassungen erworben hatte, den anliegenden Schutzbrief ertheilt und ihr dadurch die oben bezeichnete Regierungsgewalt im Nigergebiet übertragen.

Der Compagnie ist der Vorwurf monopolistischer Tendenzen gemacht worden. Aus Ihrer Amtsthätigkeit in Kamerun sind Euer ö in dieser Beziehung die Beschwerden von Hamburger zäusern, sowie der Kaufleute Geifer und Helobeck in Lagos erinner lich, auch wird Ihnen bekannt sein, daß das Mißlingen der Expedition Robert Flegel's im Benusgebiet durch feindliche Umtriebe der Ge⸗ sellschaft herbeigeführt wurde. Auf unsere damaligen Beschwerden ver= sprach die Königlich großbritannische Regierung für Abstellung der her⸗ vorgetretenen Uebelstände Sorge ju tragen. Sie nahm in Folge dessen in den Schutzbrief Bestimmungen auf, wodurch der Gesellschaft die Ausübung jeden Monopols unterfagt und die Beobachtung der von England mit Bezug auf die Nigergebiete abgeschlossenen internationalen Verträge zur Pflicht gemacht wurde. Auch gab die englische Regierung gleichzeitig die ausdrückliche Zusicherung, daß die Nigercompagnie zur Erfüllung dieser Bestimmungen angehalten werden würde.

Gleichwohl haben sich die Zustände im Nigergebiet seit dem

Jahre 1886 nicht gebessert. Die meisten der in den Nigerterritorien angesessenen Firmen haben ihre Geschäfte daselbst in Folge der Chikanen der Gesellsckaft aufgeben muffen, und die Klagen über die letztere, welche schon Anfang des Jahres 1837 in einer Petition der Handelskammer zu Liverpool ihren Ausdruck fanden, sind inzwischen allgemein geworden. Namentlich hat das kürzlich aufgetauchte Gerücht, der Schutz brief der Nigerkompagnie werde auf das Gebiet der sogenannten Delflüsse ausgedehnt werden, von Neuem zu Vorstellungen gegen das Verhalten der Nigerkompagnie Veranlassung gegeben, wie Euer Hochwohlgeboren aus den beiliegenden Abschriften einer Petition der Kaufleute in Lagos an den dortigen Gouverneur und einer Eingabe der Dandels kammer zu Hamburg an den Senat daselbst ersehen wollen. Was die Klagen der deutschen Interessenten betrifft, so sind dieselben im Allgemeinen darauf gerichtet, daß die Nigercompagnie den ihr durch die internationalen Verträge, nämlich die auf der Berliner Konferenz beschlossene Nigerschiffabrtsakte (Artikel 26 ff. der Generalakte, Anlage 2) und die Spezialabkommen jwischen England und Deutschland vom 16. Mai 2. Juni 1885 auferlegten Vervflichtungen nicht nachkomme und daß sie durch ihr Berhalten die fremden Firmen von dem Nigergebiet ausschließe. Eine Reihe der in Hamburg und Lagos angesessenen deutschen Kaufleute haben versichert, daß ihnen bei den gegenn ärtigen Verbältnissen die beabsichtigte Ausdehnung ihres Handelsbetriebes auf das Nigergebiet unmöglich sei, und ins besondere hat der bis her in Eagga am oberen Niger angesessen gewesene deutsche Kaufmann J. Hönigsberg in zablreichen Beschwerden nachzuweisen versucht, daß er durch das vertragswidrige Verbalten der Niger⸗ compagnie geschäftlich schwer geschädigt und dem finanziellen Ruin nabegebracht worden ist. Die Beschwerden der deutschen Interessenten sind diesseits bei der englischen Regierung zur Sprache gebracht worden und haben zu einer umfangreichen Correspondenz mit derselben geführt, welche in den An⸗ lagen abschristlich zu Ihrer Information beigefügt ist. Wie Euer Hochwohlgeboren aus den Anlagen erseben wollen, sind die Behaup⸗ tungen der deutschen Interessenten von der Nigercompagnie in Abrede gestellt. Da ein Beweis fur unsere, immerhin auf einseitigen Infor, mationen beruhende Darstellung nicht zu erbringen war, so ist dies seits beschlofsen worden, die Verhaltniste an Ort und Stelle durch Euer Dochwohlgeboren untersuchen zu lassen, und andererseits hat auch die Königlich großbritannische Regierung in Aussicht genemmen, einen Kommissar zu dem gleichen Zweck nach dem Nigergebiet zu entsenden. Was den näheren Inhalt unserer Beschwerden gegen die Niger⸗ compagnie betrifft, deren thatsächliche Begründung nachzuweisen Euer Hochwoblgeboren nunmehr obliegt, so richten sich dieselben einerseits gegen das Verhalten der Gesellschaft im Allgemeinen, andererseits gegen das Vorgehen, welches dieselbe gegen den deutschen Reichs—⸗ a, ,. an ,,,.

Die Beschwerden der ersten Art haben zunä ie Territorial⸗ ansprüche der Gesellschaft zum Gegenstande. ,, . Wie Euer, Hochwohlgeboren aus der von dem englischen Bot⸗ schafter überreichten Karte des Nigergebiets (Annex zu Anlage 9 erseben, beansptucht die BGesellschaft alle den Niger und seine Neben⸗ flüsse umschließenden Territorien und somit alle Gebiete, welche egenwartig den Handelsunternehmungen der Weißen zugänglich sind. enn auch an sich gegen eine Ausdebnung der Herrschaft der Niger⸗ kompagnie, solange unsere Interessensphäre nicht berührt wird, keine

Ernennungen, Beförderungen und Im aktiven Heere. 18. November. .

Ginwendungen zu erheben sind, so können im Hinblick = stimmungen der Nigerschiffahrtzakte doch nur 3r Ee r dl. *

der Gesellschaft gehörig anerkannt werden in welchen dit selbe fakti bie Regierung ausübt. Nach der Nigerschiffahrtsakte sind die 1 welche den Niger im Transit passiren, von jeder Durchgangsabgabt nd somit von Zöllen üherhanpt hefreit. Würde daber an der obigen Auffaffung nicht sestgebalten. o wärs die Gesellschaft in der Lage, diese hichiige Bergünstigung nach ibrem Belieben durch Scheinvertrãge mit ren Eingeborenen illusorisch zu machen,

Daß die auf der Karte verzeichneten Gebiete in dem oben bezeichneten Sinne der Gesellschaft gehörten, läßt sich um so weniger annehmen, als die Stämme am oberen Laufe des Niger und des Benus pon der englischen Regierung. selbst als auf ihre Selbftändigkeit eifersũchtige tuhammedaner bezeichnet werden. Unabhängig von der Rigerkompagnie ist jedenfalls nach den ung vorliegenden Informationen ka Königreich Nube, welches oberhalb Lokojg am Niger belegen ist, und in dessen r. Egga der obengenannte 2c. Hönigsberg seinen Sitz batte. Nach neueren Bebauptungzn des Dönigs berg ist das Gleiche auch bezüglich des am unteren Niger belegenen Gebietes von Snitfcha der Fall. Eine Feststellung der in dieser Beziehung bestehenden Ferbältniffe, welche namentlich auch für die Spezialbeschwerden des HFönigsberg von. entscheidender Bedeutung sind, dürfte Euer Hoch⸗ Foblgeboren bei einem persönlichen Besuch der in Rede stehenden Gebiete nicht schwer fallen. .

Die weitere allgemeine Beschwerde gegen die Nigercompagnie bezieht sich auf die Höhe der von derselben erhobenen Zölle. Nach rvnserem Abkommen mit England vom 16. Mai / 2. Juni 1885 sollen Zölle nur insoweit erhoben werden, als dies zur Deckung der durch Fe Uebernahme der Schutzberrschaft entstebenden Kosten für erforder⸗ lich erachtet wird (for the purpose of meeting the expenses to enable them Her Majesiys Government]! to earry out the bsigations imposed on them by the protectorates). Ueberdies sollen die Zölle biernach so niedrig als möglich bemessen werden.

Nach Ten in den Anlagen enthaltenen Ausführungen scheint es, daß die Zollerbebung der Gesellschaft mit diesen Bestimmungen nicht im Ginkiang steht. Dies wird bestätigt durch ein vertraulich hierher mit- etbeiltes Zirkular der Gesellschaft, wonach die Zolleinnahmen unter kirclein auch zur ö eines Kapitals von 250 090 Lstr. ver- wandt werden, welches die ompagnie seinerzeit zum Erwerb ihrer Territorialrechte beziebungsweise zum Ankauf der französischen Nieder⸗ saffungen im Nigergebite verwanzt haben will.

Jur Rechtfertigung der bohen Zölle auf Spirituosen hat die englische Regierung auf die zivilisatorischen Aufgaben der Gesellschaft hingewiesen. Nach Berichten aus Hamburg und Rotterdam gewinnt es aber den Anschein, daß die Eompagnie selbst ganz bedeutende Duantitäten von Spirituosen importirt und daß die bohen Zölle nur den Zweck haben, andere Kaufleute von dem gewinnbringenden Handel mit diesem Artikel auszuschließen. Euer Dochwohl geboren werden zu unterfuchen haben, inwieweit die vorher erwähnten Angghen richtig find, und im Allgemeinen wird es zu diesem Punkte Ihre Aufaabe sein, thunlichst festzustellen, welche Kosten der Gesellschaft durch die Verwaltung ibres Gebietes erwachsen, und in welchem Ver⸗ y bierzu die Einnahmen stehen, welche ihr aus der Zollerhebung ufließ en. . Lin den weiteren in den Anlazen behandelten allgemeinen Be⸗ schwerden gegen die Rigercompagnie sind noch die Klagen über die Bestimmungen der Gesellschaft hinsichtlich der Anlaufehäfen und der derbotenen Häfen zu erwähnen. Auch bierbei soll die Compagnie keineswegs das allgemeine Interesse des Nigergebietes, sondern lediglich ihre eigenen finanziellen Zwecke im Auge baben. Namentlich wird ihr vorgeworfen, daß sie die Häfen solange geschlossen halte, bis sie sich den Handel an dem betreffenden Drte gesichert habe. Ich nehme an, daß Fuer Hochwohlgeboren bei Ihrer Reise durch das Nigergebiet Sich mit Bejug auf diese Beschuldigungen die nöthige Information werden beschaffen können, . . .

Was die Spezialbeschwerden des Kaufmanns Hönigsberg betrifft, so besleben sich dieselben, wie aus den Anlagen hervorgeht, auf drei getrennte Fälle:

J. Das Anhalten eines Salztrane portes nach Egga, .

2 seine im Januar d. J, er olgte Verurrheilung, weil er der ihm ertbeilten Wafung, in Asaba anzulegen, nicht nachgekommen war und statt dessen Onitscha angelaufen hatte, ; .

3 feine im März d. J. erfolgte Ausweisung. aus dem Nigergebiet, wegen Erregung von Streit und Unruhe daselbst. . .

Auf das ron der englischen Regierung gestellte Anerbieten, daß er gegen Verzicht auf seine übrigen Reklamationen nach dem Niger⸗ geblete zurückkebren dürfe, ist Hönigsberg nicht eingegangen. Derselbe beabsichtigt indessen, sobald als möglich nach Egga zurũckzugeben, um sein Geschäft daselbst in größerem Maße fortzusetzen. Was die Beschwerden Hönigsberg's betrifft, so werden Euer Hochwohlgeboren die thatsächliche Begründung derfelben zu prüfen und ecentuell eine näbere Substanziirung der geltend gemachten Schaden sansprüche zu veranlaffen baben. Von einer Beifügung der Eingaben des Hönigs- berg habe ich Abstand genommen, da der wesentliche Inhalt der⸗ felben in den Anlagen wiedergegeben ist. . . .

Wenn um Vorstehenden die im Einzelnen Ihnen obliegenden Auf⸗ gaben bezeichnet sind, so ersuche ich Sie weiter, Ibre Aufmerksamkeit auch im Allgemeinen dem Verhalten der Nigercompagnie zuzuwenden und namentlich die fur das Nigergebiet erlafsenen Verordnungen zu prüfen und zu untersuchen, ob diejelben mit den bestehenden inter nationalen Uebereinkünften im Einklang stehen. .

Mit dem von der englischen Regierung zu entsendenden Kommissar bitte ich Euer Hochwoblgeboreg freundliches Einvernehmen zu pflegen. Jedenfalls wollen Sie aber Ihre Reise in das Nigergebiet nicht bis zum Eintreffen des englischen Beamten verschieben, sondern dieselbe fobald als möglich nach Ihrer Ankunft in Lagos antreten.

Ihrer Berichterstattung werde ich mit Interesse entgegenseben.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: ez. Berchem. dem Kaiserlichen Kommissar, Puttkamer Klein ⸗Popo.“

Es folgen nun 13 Anlagen, welche betreffen die Eingabe der Handelskammer zu Hamburg an die Deputation für Handel und Schiffahrt daselbst vom 3. September 1888, über Beschwerden über, die Royal Niger Company. Die Niger⸗Schiffahrtsakte. Die Korrespondenz mit der Königlich groß⸗ brüannischen Regierung über die angeblichen Verletzungen inter⸗ nationaler Vereinbarungen Seitens der Royal Niger Company. Die Korrespondenz mit der Königlich großbritannischen Regierung über das am oberen Niger belegene Gebiet von Nupe. Die

Korrespondenz '

Seiner Hochwoblgeboren, Herrn von

mit der Königlich großbritannischen Regierung über die Beschwerden des Kaufmanns Hönigsberg über das Vorgehen der Royal, Niger Company gegen seine Handels⸗ unternehmungen. Die Vorgänge vom Dezember 1887 und Januar 1556, sowie die Verhaftung und Ausweisung des don geber aus dem Nigergebiet. Ein Bericht des deutschen eichskommissars von Puttkamer, d. d. Funchal, den 156. Mai 1889, sowie ein Erlaß an, den Kaiserlichen Geschaftsträger in London mit dem Auftrage, den Bericht des Reichskommissars von Puttkamer der Königlich großbritannischen Regierung mittels Note mitzutheilen. Der Notenent wurf hat folgenden Wortlaut; Die Kaiserliche Regierung hat Ende vorigen Jahres, wie der Kaisersiche Botschafter seiner Zeit mitzutheilen die Ehre gehabt hat, den Kafferlichen Konsul a. i. in Lagos, Herrn von Puttkamer, be⸗ auftragt. die Seitens der deutschen Interesfenten gegen die Reval Niger Compand erhobenen Beschwerden an Ort und Stelle einer Prufung zu unterziehen. Nachdem Herr von Puttkamer diesen Auf⸗ trag erledigt bat, beebre ich mich auf Weisung der Kaiserlichen Regierung Euer Ex ellem in der Knlage einen Auszug aus dem von

unterstehe oder

nicht herleiten,

stützen,

Jahre hindurch verkebrs nach

auf dem passiren,

wendung finden. Durch die

halb Regierung der Angaben wegen

sprechen, alle

compagnie jede II. Neben

geführt wurde,

machen suche.

on them

seitigen Noten

vereinbar.

fuhrzölle.

Lage versetzt, jenen Artikeln

ausschließlich Nigergebiet namentlich

Drten, wo

daß dieselben nach Nuvye

demselben erstatteten Bericht ju äberreichen und hierbei Folgendes zu bemerken:

bestimmten

Rupe keinerlei administrati jum Handel muß die Abgaben an den König bezahlen. ibrerseits Abgaben in dem Faktoreien geschlossen und einer betrãchtlichen Mit diesen tbatsächlich mittelungen des Angelegenheit im Einklang. kann die Gesellschaft, Malet's vom 23.

gedachten Note erwähnten da diesem Herrscher, nicht zustehen. Feststellungen jetzt bewiesen ist, daß der Nizercompagnie steht und somit

Hoheitsrechte über Nupe Da durch die vorstehenden Nupe nicht unter der Regierung nicht zu dem in der amtlichen definirten britischen nunmehr entsprechend

werden, und daß insbeso über die Verpflichtung zum und geschlossene Häfen auf

gestellt, daß das der am Niger etwas unter bon Nupe Kompagnie unterstehen, die Gesellschast dies behauptet,

einer sorgsamen n t Territorien genau zu bestimmen sein. oberhalb Nupe und a

oder von dort exportirten

Klage geführt, daß die in ihrem Gebiet durck übertriebene in unzulässiger Weise zu erschweren

aus eigenen Mitteln zu b Handeltreibende

nehmungen unmöglich; berührt, da für sie selbst die Zolljablung nur Ausgabe bildet; sie wird durch jene Maßnahme im Gegentheil in die den gesammten Exporthandel mit zu vereinigen. estimmungen in Sektion

Kommissars bestätigt. von bestimmten Orten und b laßt sich ein öffentliches

1. Bei den früheren Kerref sich eine Meinungs verschiedenbeit ü der Royal Niger Companz darüber ergeben, ob das Köni

nicht. i

von Puttkamer über die letztere den deutschen Interess⸗nten gema Die Regierung von Nupe des dortigen Königs Moleki, gebt der Schatz aus, wel Handel daselbst genießen.

ebensowenig

von lenem

zu

Untersuchungen des Herrn von Regierung der Komp halb Lokoja ein Ende ,

Benus Gebiete befinden, welche der

oder am

der Wichtigk

bis zum Abschluß jener Prüfung und bis zur Ergebnisses derselben als unabhängig zu

Zollerhebung

der Niger · Schiffabrtsakte ist, wie in der deutschen

Seitens Niger

I) Nach dem deutsch · englisch 1885 sollen Zölle in den nur insoweit erhoben werden, nahme der Schutzherrschaft entstehenden wird (for the purpose of meeting the expense Her Majesty's Government] to carry by the Protectorates). Puttkamer hat sich dahin ausgespro erhobenen Zölle bis zu ihrer vor Kurzem ei Allgemeinen exorbitant gew von Puttkamer auch jetzt noch al Wenn die Königlich großb das Gefammterträgniß der Zölle nicht über das bezeichnete Maß hinausgeht, die Rigercompagnie sich für Pfund Sterling, welchen sie a rechten aufgew zu behandeln und di Sterling durch Erhe

endet hat, al

vom 28.

wurde, ist jene Auffassung

Abgaben erhebt, sondern daß diesfeitigen Note vom März v. nutzt, um die lukrativsten Dande oder doch die Konkurrenz in denselben thunlichst den Bestimmungen über die für den. betrieb zu zablenden Licenzen tritt dieser Zweck offen zu Tage. weniger vorhanden ist jene Tendenz aber bei Durch die Zölle, welche die wie Elfenbein und Palmkerne, gelegt ten den Ausfusß handel mit jenen den Betrieb ibrer Unter

Erzeugnisse des Nigergebietes, hat, macht sie ibren Konkurren dukten und damit mehr oder

ihr

binnen kurzer Zeit

ausschließlich

Da derartige Manipulationen mit den B 14 und 15 des der Gesellschaft ͤ spruch stehen, Jo wäre ein energisches Einschreiten

britannischen Regierung gegen diese Mißbräuche dringend geboten.

J

zu monopolisiren. ne die von der Gesellschaft erlassene und Abdrücke der Gesellschaftsverordnun nicht bekannt gewordene Bestimmung,

n unmittelharem Zusammenhang. Kaiserlichen Kommissars im

rechtlich und

nicht mehr obwalten. Schon a das Gesellschaftsgebi daß die Gesellschaftsbeamten zur Sole ben,

aliladung und

unt

Compyag dande

Kaiferlichen Kommissars die Aus dem Vertrage mit König ch aus der Verbalnote Sir Edward hervorging, Hobeitsreckte über Nupe

wie au Juni v. J

Protektorate der den Bestimmungen der der Kompagnie verletzte

Lande sicherzustellen sein. des Artikels 27 der Generalakte der Ausführungen Lord Salisbury in ist daher Fürsorge dafür Wege von oder nach keinerlei Zöllen, Au ndere die Verordnungen der Anlaufen gewisser Orte und über offene

Prüfung zu unter nieh

beider

iur Deckung d Aus dem Bericht des Herrin daß die Nigercompagnie nicht

Für die

Interesse nicht nachw dem Streben der Nigergesellschaft,

e Ermittelungen,

Als sie den

lassen sich solche Rech

Vertrag mit dem Sultan von Gandu

wie diesseits bereit

Notifikation vom

seiner treffen, Nupe den unteren

solche Schiffe und

erschenll werden die eit der en und

von den im Transit

Waaren zu untersagen. den vorstehend berührten Beschwerden wegen Verletzung den früheren Korrespondenzen aus

Interessenten

compagnie Zölle und

Kosten für out the er Kaiserli

so ist

s eine

e Verjinsung derselben mit bung von Zöllen aufzubringen. Wie in den dies⸗ Febrüar und 7. April d. J; s mit dem vorhergedachten Die Gesellschaft wird daher anzubalten sein, jene Lasten estreiten und von der Heranziehung anderer erselben Abstand zu nehmen. von Puttkamer geht weiter hervor,

allein übermãß ie dieselben auch,

Spirituose

weniger eigener Handel wird

in ihrer Hand

verliebenen Sch

2) Die diesseits wiederholt zur Svrache g deutschen Interessenten, daß die wie die dorher bezeichneten, auch : n und Verordnungen kefolge, ist durch die Ermittelungen des Kaiserlichen Verordnungen, betreffend das Anlaufen efreffend geschlofsene und offene Häfen, cht nachweisen, sie dienen beinahe

Bezeichnend in

Auch n des o Gesellschaft ertheilten

Vorstehenden Wie in Näheren

thatfichlich begründet sind, us dem Ümstande, daß Waarentrans orte et nur im Transtt berührten,

jum Andalten derse

pondenjen in der Angelegenheit batte ber die Ausdebnung des der Regierung ehenden Gebiets und namentlich reich Nuve der Oberhoheit der Gesellschaft e welche rage angestellt sind, haben die von achten Angaben bestätigt liegt biernach auschließlich in der Hand er allein erbebt Abgaben und von ibm chen die Europäer und der europäische Ven der. Gefellschaft wird dagegen in ive Thätigkeit ausgeübt. Für ihre Julassung nie ebenso wie alle anderen Händler

zu erbeken, hat der Kömg ibre deren Wiedereröffnung erst nach Zahlung Straffumme gestattet. en Verhältnissen steht nach den Er— rechtliche Lage

Nigerdistrikte gehört, so wird Niger · Schiffahrtsakte die Freiheit des Transit⸗

Berliner Konferenz und der Note vom 3. August 1887 daß Schiffe und Waaren, welche

fenthalts verpflichtungen X.. unterworfen

on Puttkamer ist fest. ze unterstehende Gebiet

Gebietsfrage für die Zoller hebung die Grenzen

Der Billigkeit würde es ent— lle am Benus belegenen Gebiete Veröffentlichung des betrachten und der Niger

fremde Handelsunternehmungen beziehungsweise unmöglich zu

en Uebereinkommen vom 16. Mai / . Juni feitigen Gebieten am Golf von Guinea als dies zur Deckung der durch Ueber

obligations imposed

chen, daß die von der Gesellschaft vor ngetretenen Herabsetzung im esen seien, die Ausfuhrzölle bezeichnet Herr s unerschwinglich. ; ritannische Regierung versichert, daß

dies nur daraus zu erklären, daß berechtigt hält, den Betrag von 250 00 ngeblich zur Erwerbung von Art Staate schuld des

J. angedeutet war, als Mittel be⸗ lszweige für sich zu monopolisiren

der Rormirung der Aus— Compagnie auf die wichtigsten

eine rechnungs mäßige

,, ähnliche Tendenzen, ei ihren sonstigen Maßnahmen

gen zu erhalten, diesseits daß fremde Kaufleute nur an bereits eine Eompagniefaktorei besteht, Niederlassungen anlegen und Handel betreiben dürfen. liegen schwere Verletzunge Abkommens, sowie des der der Abhülfe bedürfen.

III. Die Schadens ersatzansp Hönigsberg stehen mit den im

ben erwähnten deutschenglischen

rüche des deutschen Kaufmanns Herrn erörterten Beschwerden

ausgeführt ist, kann darũber,

von Herrn

Versuch machte,

der Moleki te auf den in der

s angegeben war,

18. Oktober 1887

In Gemäßheit

Niger im Transit Nigercompagnie Waaren keine An⸗

Ob sich ober⸗

zweifel haft. Falls darauf bezüglichen

jener

dorthin importirten

namentlich darüber

andere Maßnahmen

erforderlich erachtet s to enable them

che Kommissar von

in dem Abkommen

Territorial⸗ Nigergebietẽ hrlich 12 560 Pfund

nachgewiesen Abkommen nicht

ig hobe Zölle und wie bereits in einer

zu erschweren. Bei n und FKleinhandel⸗ Nicht

Pro⸗

durch dieselben nicht

utzbriefes in Wider der Königlich groß⸗

ebrachte Angabe der

den Handel im dieser Beziehung ist bei der Schwierigkeit, bisher

in diesem Vorgehen

Schutzbriefes, welche

dem Bericht des ein Zweifel

olgt,

seitige Note Verlangen, dies seitige durfte, als für ibn eine n Hafen ron Onischa nicht zu berühren. Streit und Unordnung im diesseitige Memorandum vom 19. mittelungen e Rũch d Nnabhängigkeit des Königreichs Nupe überbaupt nicht die Rede sein. Die nach dem Ka Hönigsberg zuzubilligenden Entschãdigungen bleiben hinter den For⸗ kerungen desfelben um mebr als die Hälfte zurück und sind nach . meiner Hohen Regierung als niedrige und bescheidene zu be⸗ rachten. Gebot der Gerechtigkeit entsprechen.

hinzuweisen, daß das wie aus den geachtet der in ibren Schu monopolistischen Tendenzen

nur in den vorher erwähnten Verordnungen, Verhalten ihrer Beamten bervor, jetzt unter der

geltend, sondern Niger und seiner

auch, daß die Nigercompagnie ; Niger⸗Schiffabrtsakte noch durch das deutschenglische Abkommen von 1885 sich behindern läßt. kommen in willkürlicher hergestellt, welche mit der beabsichtigten Ordnung der . diesem Wege welchen die Gesellschaft mit felbst vor Gewaltthaten zurüchuschrecken

Erfolg bestrebt gewesen, gebiet zu vertreiben und machen.

Mißftaͤnde aufmerkfam gemacht hat, hofft, sie, großbritannische Regierung über nicht weiter mit ihrem d stellung der einzelnen im Vorstebenden bezeichneten Mißbräuche genügen wird, um auf zuführen, erscheint gung und welche die Beobachtung der internationalen Verträge auch für die

Zukunft im

aus dem März d. J) nicht berechtigt waren, und daß das Hönigsberg solle Asaba und i anlaufen (vergl. zuletzt Verbalnote aus dem Juli v. J) e ensowenig gestellt werden Verpflichtung besland, den angeblich geschlossenen Von einer Erregung von Gebiet der Nigercompagnie (vergl.

Mai v. F) kann nach den Er⸗ des Herrn von Puttkamer und mit Rücksicht auf die

Gutachten des Kaiserlichen Kommissars dem ꝛc.

Eine baldige Berichtigung derfelben würde daher nur einem Zum Schluß meiner ne d eng, gestatte ich mir noch darauf Vorgehen der Nigercompagnie im Allgemeinen,

Feststellungen des Herrn von Puttkamer hervorgebt, un⸗ bricf aufgenommenen Bestimmungen pan efeelt wird. Diese Tendenzen treten nicht sondern ebenso in dem sie machen sich nicht allein in den Regierung der Nigercompagnie stebenden Territorien sie sind auf sämmtliche, die schiffbaren Theile des

Nebenflüffe umschlie ßenden Gebiete gerichtet,.

Die einzelnen im Vorstehenden bezeichneten Thatsachen beweisen in diesen Bestrebungen weder durch die Sie bat die Bestimmungen dieser Ab⸗ Weife verletzt und Zustände im Nigergebiet durch sene internationalen Vereinbarungen

Dinge im schärfsten Gegensatze stehen. Auf allen Mitteln und ohne

verfolgt hat, ist sie mit die fremden Kaufleute aus dem Niger⸗ jede ihr lästige Konkurrenz unmöglich zu

Jahren auf diese daß die Königlich Thatsachen gegen⸗ Ob die Ab⸗

Nachdem meine Hohe Regierung schon seit den nunmebr bewiesenen Einschreiten zögern wird, die Tauer eine Besserung der Verhaltnisse herbei zweiselbaft, meine Hohe Regierung stellt die Erwã⸗ Königlich großbritannischen Regierung anheim

bierüber der die Mittel ju finden,

hofft, daß es derselben gelingen wird, Nigergebiet sicherstellen“

lung der deutschen hat, als die wirkliche

von seiner für Egga en (vergl. zuletzt diet ·

Literatur.

Zustand und Fortschritte deutschen Lebens-

der

versscherungs⸗Anstalten im Jahre 1888. (Sonder · Abdruck aus dem TV. Supplement der Jahrbücher für Statistik.) Tes wirthschaftlichen Lebens berührt so weite Interessen, daß eine Chronik, welche mit so vielem reichhaltiges statistisches Material li hervorragendster Bedeutung und allgemeinstem Interesse ist in hohem Grade al eine stets zunehmende Betheiligung der Bevölkerung an diesen heren aufzuweisen si

erheben vermochte,

ü Nationalstkonomis und Jena. Verlag von Gu stav Fischer. Dieser Zweig leiße ausgearbeitet ist und ein so ringt, wie die vorliegende, von ist. Es ju ersehen, daß das Jabr 2

n⸗ und Nettoertrage Vorjahre zu

erfreulich, daraus

hat, sodaß es im Brutto. beträchtlich noch über die günstigsten wenn es auch hinsichtlich der Zabl der neu Versicherten früher wesentlich bessere Jahre Ass ein gänstiges Zeichen für die weitere Fortentwicke · Lebens versicherungs · Gesellschaften ist es auch zu be⸗ Ärt der Berechnung insofern als richtig erwiesen Sterblichkeit hinter der rechnungsmäßigen Er⸗ Läßt sich somit auf eine fernere

ziemli

eingetretenen gegeben bat.

trachten, daß sich die

wartung erheblich zurückgeblieben ist. n gedeihliche Zukunft boffen, so gebt aus der Schrift doch hervor, daß ker Geschäffsbetrieb nicht bei allen Gesellschaften ein solcher gewesen ist, wie man ibn wobl hätte erwarten dürfen, und daß eine gründ⸗ liche Reform der Art und. Weise, in welcher von einzelnen Versiche⸗ rungganstalten der Erwerb neuer Versicherungen berbeizuführen ge— fucht wird, sich als dringend nothwendig herausgestellt hat. Es ist das ein gefchlagene Verfahren, welches mit einem Raubbau vergleich bar ist, um fo bedauerlicher, als thatfächlich das Arbeitsfeld allen deutschen AÄnstalten bequemen Raum bietet und eine genügende Ernte, auch ohne ein derartiges Vorgehen, verspricht Dem Eintreten aus⸗ ländiscker, namentlich amerifanischer Gesellschaften scheint ein nicht geringer Antheil an diesen. Zuständen zugeschrieben werden zu müssen, welch? durch die vielleicht für ihre heimatblichen Verbältnisse geeignete Art der Reklame eine Anzabl deutscher Gefellschaften auf den falschen Weg geleitet haben. Mit um so größerer Genugthuung können wir dem gegenüber nach der vorliegenden Schrift konstatiten, daß, einer schweizer Statistik zufolge, an der Spitze der Anstalten, welche den Verßicherten gegenüber ihre Gegenleistungen am zuverlässigsten und billigsten darbjeten, die alteste deutsche Lebens versicherungs⸗· Gesekschaft stetzü, und daß ibr zunächst, neben einigen 4us. ländischen, auch die übrigen großen deutschen Gesellschaften auf Gegenseitigkeit sich befinden, während unter den acht Anstalten, deren Leistungen am theuersten sind, die beiden amerikanischen An ftalten zu finden sind, welche sich selbst in ibren Prospekten als die größten und wichtigsten Weltinstitute bezeichnen. Als den bemerkens⸗ werthesten . auf dem Gebiete der deutschen Lebens versicherung bezeichnet der Verfasser der Schrift die von der Mehrzahl der Gesell⸗ schaffen, wenn auch nach verschiedenen Grundsäßen, getroffenen, Maß nabmen zur Aufrechterhaltung der Versicherungen ibrer militärischen Verficherten im Kriegsfalle. Wer dabei nach den richtigsten Prinzi⸗ pien berfabren, dürfte sich allerdings erst bei einem Kriege herausstellen. Bis dahin muß man sich jedes Urtheils dar⸗ über enthalten. Auch der Thatsache des Sinkens des Zins fußes und der damit in engem Zusammenbange stehenden Erhöhung der Prämien ist in der Schrift gedacht worden. Wenn dadurch auch jeitweilig ein Rückgang in der Zahl der Versicherten herbeigeführt werden kann, so wird doch stets die sicherste und werth⸗ vollste Form einer materiellen Fürsorge für die Zukunft die Lebens- versicherung bleiben, wenn sie lediglich mit Rücsichtnabme auf den en. Bedarf des Publikums dargeboten wird, und dürfte ein der artiger Rückzang auf die Sanirung der jetzigen Zustände bei den Lebensverficherungs · Gesellschaften vielleicht von dortkeilbaftem Einfluß und darum nicht unerwünscht sein. Auf das statistische Material, welches die Schrift enthält, gedenken wir gelegentlich an anderer Stelle zurückzukommen.

R. Schumann's beliebtes Cborwerk -Das Paxadies und die Peri' ist soeben in einem Arrangement für Klavier, Sarmonium and Eello bel E. Simon hierfelbst erschienen, Dies im häuslichen Kreise leicht ausführbare Arrangement und einige eben daselbft er⸗ schienene Klavierftückt für mittlere Spieler: Genrebilder von 5 Kirchner, Märchen und Blumene ählungen von Kleffel, sowie

i und X. Scharwenka durften unserer

jeder und Tanzweisen von Ph. ugend als pass ende Festgaben willkommen sein.

musiktreibenden