1889 / 310 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 Dec 1889 18:00:01 GMT) scan diff

—— 2— Vam 1. Januar aber nimm Eden danmerherrndienst

8 war. Sodann sprachen Se. Majestät den Oberst⸗ ieutenant von Gottberg, Commandeur des Leib⸗Garde⸗ Husaren⸗Regiments, und empfingen um 3 Uhr Nachmittags den Obersten und Flügel⸗Adjutanten von Plessen, Commandeur des 1. Garde⸗Regiments z. F. Am Sonntag nahmen Se. Majestät um 11½ Uhr Mittags

die Meldung des General⸗Lieutenants und General⸗Adjutanten von Versen anläßlich seiner Ernennung zum Commandeur der Garde⸗Kavallerie⸗Division entgegen. Heute Vormittag arbeiteten Se. Majestät zunächst allein.

Um 10 Uhr fand eine Jagd auf Fasanen und Hasen in der nächsten Umgebung des Neuen Palais statt, von der Se. Majestät gegen 11, Uhr zurückkehrten. Nach der Mittagstafel sollte die Uebersiedelung des Kaiser⸗ i Hoflagers nach Berlin mit Sonderzug um 31 Uhr olgen.

bei Ihrer Majestät der Kgiserin und Königin der Königliche Kammerherr von Buch auf Schloß Stolpe a. /.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Augusta wohnte gestern dem Gottesdienst in der Kapelle des Augusta⸗Hospitals bei und empfing den Besuch Sr. Groß— herzoglichen Hoheit des Prinzen Wilhelm von Baden.

Heute findet bei Ihrer Majestät, wie alljährlich, im König⸗ lichen Palais ein Diner statt, zu dem die hier akkreditirten Botschafter und deren Gemahlinnen geladen worden sind.

Der General-Lieutenant von Versen, General— Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, bisher Com—⸗ mandeur der Kavallerie⸗Division des XV. Armee Corps, welcher kürzlich in gleicher Eigenschaft zur Kavallerie-Division des Garde⸗Corps versetzt worden, ist zum Antritt dieser Stellung hier eingetroffen.

Der Inspecteur der Feld⸗Artillerie, General-Lieutenant J 3 3. bi, ist nach Beendigung seines Urlaubs hierher zurück— gekehrt.

Der Regierungs⸗Assessor Dr. jur. Brockhoff zu Breslau ist an die Königliche Regierung zu Arnsberg versetzt und der Regierungs⸗-A1Assessor Schultze der Königlichen Regie—⸗ rung zu Breslau überwiesen worden. Die Regierungs— Nef renbare Dr. Vorn dt anm aus Hannover, Dr. Kriege aus w wabrück, Dr. nz aus Koblenz, Neumann aus

tersehrg und Grommelt aus Gumbinnen haben am 21. d. M. die zweite Staatsprüfung für den höheren Ver— waltung dienst bestanden.

S. M. Krerzer⸗Frega „Leipzig“ (Flaggschiff des Krer zer Geschwaders). Kommandant: Kapitän zur See Plüdde⸗ mann, mit dem Geschwader Shef, Contre-Admiral Dein—⸗ harz an Bord, ist am 25. Dezember in Port Said ein⸗ getrossen.

Bohern. München, 28. Dezember. Wie die „Allg. Ztg.“ mittheilt, ist der Staats-Minister des Innern, Freiherr von Feilitzsch, seit gestern erkrankt; die Heilung des unge⸗ jährlichen Leidens werde zwei bis drei Wochen dauern. Nach dem heute ausgegebenen Bulletin war das Allgemeinbefinden befriedigend und der Patient fieberfrei. Die Vertretung des Ministers hat gestern im Allerhsehsten Auftrage der Staats—⸗ Rath i. o. D. Dr. von Neumayer übernommen.

Im Befinden des Minister⸗Präsidenten Dr. Frhrn. von Lutz ist eine erfreuliche Wendung zum Besseren eingetreten.

Im Gesetz und Verordnungsblatt Nr. 51 wird heute das ron Sr. Königlichen Hoheit dem Prinz-Regenten u. d. 27. Dezember d. J. vollzogene Gesetĩz, Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes über das Gebührenwesen be⸗ , . vublizirt. Dasselbe tritt mit dem J. Januar 1890 in Kraft.

Württemberg. Stuttgart Ihre ae,

* r. ertranti.

Baden. Karlsruhe, 29. Dezember. Der Groß— herzog hat, wie die „Karlsr. Ztg.“ meldet, den dem Mi— nisterium des Innern zur Dienstleistung beigegebenen Ge— heimen Regierungs⸗Rath Karl Heinrich Baader in Karls— ruhe und den Ober⸗Amtmann Karl Heil in Waldshut zu Ministerial⸗Räthen bei dem Ministerium des Innern er— nannt.

Sachsen⸗Meiningen. Meiningen,. 28. Dezember. Das „Regierungsblatt für das , ,. Sachsen⸗Meiningen“ veröffentlicht eine Ministerial⸗Bekanntmachung vom 25. d. M., betreffend den Nachtragsvertrag vom 30. März 1889 zum Staatsvertrage vom 11. or rn der rn die Zusammenlegung der Bezirke mehrerer Land— 1 zu gemeinsamen Schwurgerichtsbezirken etreffend.

Eachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 27. Dezember. Die „Gemeinschaftliche Gesetz-Sammlung für die Herzogthümer Coburg und Gotha“ enthält eine Verordnung, die Mit— theilung von Strafnachrichten an auswärtige Re— 9 erungen betreffend, vom 30. November 1889, und eine O

30. Dezember. (W. T. B.) die Königin ist an der Influenza leicht

tinisterial⸗Bekanntmachung, die Aufhebung der

rdnung für das Lehramt an höheren Schulen in den sachsen⸗ernestinischen Staaten vom 21. Oktober 1887 und die an deren Stelle erlassene neue , vom 1. November 1889 betreffend, vom 30. November 1889.

Neuß ä. L. Greiz, 27. Dezember. (Leipz. Ztg.) Se. Durchlaucht der Fürst hat sich heute Morgen nach Nach od in Böhmen begeben zum Besuch Sr. Durchlaucht des Prinzen n en. u Schaumburg-Lippe und zur Theilnahme an den dortselbst pat fen nn größeren Jagden.

Deutsche Kolonien. Den neuesten Meldungen des

„R. B.“ aus Bagamoyo über Zanzibar, vom 29. d. M.,

ki e hat sich das Befinden Emin Pascha's wieder ge⸗ essert.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 30. Dezember. (W. T. B.) Se. Majestät der Kaiser und König hat dem Ackerbau⸗ Minister Grafen Falkenhayn das Großkreuz des Leopold Ordens verliehen, den Minister für Landes⸗ vertheidigung Grafen Welsersheimb in das Herren⸗

Dr. Gautsch in den Freiherrnstand erhoben und dem Minister der Justiz Grafen Schönborn sowie dem Minister ohne ortefeuille, Ritter von Zaleski, den Orden der Eisernen rone erster Klasse verliehen. . Die Konferenzen der deutschen und der czechischen Vertrauensmänner beginnen am 4 Januar im Palais des Ministerraths⸗Präsidiums unter dem Vorsitz des Minister⸗ a . Grafen von Taaffe. Fürst Alexander . ist ebenfalls zu den Konferenzen eingeladen worden. Zwischen der österreichischen und der preußischen Regierung ist vor zwei Jahren ein Uebereinkommen in Betreff der Vermessung und Kartirung der österreichisch⸗preu⸗ ßischen. Landesgrenze zwischen Oesterreichisch⸗ Schlesien, Mähren und Galizien einerseits und dem preußischen Regierungsbezirke Oppeln andererseits, und zwar . Strecke von Weiswasser in Schlesien bis zur rusffsschen Grö bei Slupna in Galizien zu Stande gekommen; Vorerst wurde diese Vermessung und Kartirung in der Strecke von Weiswasser bis zur Einmündung der Biala in die Weichsel bei Dziedzitz vorgenommen. Nach deren Durchführung wird, der „Pol. Corr.“ zufolge, nunmehr zur Vermessung und Vermarkung des weiteren, zwischen dem preußischen Reg? * ungs⸗ bezirk Oppeln und Galizien bis zur russischen Grenze bei Slupna sich hinziehenden Grenztheiles geschritten werden. Prag, 28. Dezember. (W. T. B.) Ueber die gestrige Sitzung des Exekutiv⸗Comitès der deu tsch⸗böhmischen Abgeordneten ist von der deutschen Parteileitung folgendes Communiqus ausgegeben worden:

„Die Regierung bat neuerdings Vorschläge zur Abhaltung einer Konferenz über die deutsch ⸗böhmischen Angelegenheiten gemacht. Das Exekutiv Comité der deutsch⸗böhmischen Landtags⸗Abgeordneten hat gestern die Beschickung einer solchen Konferenz beschlossen und fünf Vertreter für dieselbe nominirt.“

Großbritannien und Irland. London, 29. Dezember. (W. T. B.) Das „Reuter'sche Bureau“ erklärt das Gerücht, das englische Mittel meer⸗Geschwader habe Befehl erhalten, sich im Hinblick auf die . mit Portugal in Gibraltar zu versammeln, für unbegründet; eben so unbegründet sei das Gerücht von einem Einver⸗ nehmen Englands mit den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika zum Zweck der Ausübung eines Druckes auf Portugal durch eine gemein same Flottendemon⸗ stratio n. Der portugiesische Gesandte Martins d'Antas überreichte dem Marguis von Salisbury gestern die Antwort Portugals auf die jüngste Note , Wie es heißt, hätle Portugal einen Aufschu b verlangt, um Erklärungen von Serpa Pinto einzuholen, und sei dieser Aufschub bewilligt worden.

Wie verlautet, begiebt sich das englische Kanonen⸗ boot „Swallow“ nach Rio de Janeiro zum Schutze der englischen Interessen. Zwei weitere Schiffe werden voraussichtlich demnächst von Montevideo dahin abgehen.

In Bombay ist am 25. Dezember der 6. Kongreß der indischen Eingeborenen eröffnet worden. Das „Reuter'sche Bureau“ berichtet darüber:

Die Versammlung war von 2000 Delegirten, darunter auch einigen Damen, besucht. Als Gäste wohnten derselben u. A. die Parlaments⸗ Abgeordneten Bradlaugh und Henniker Henton bei. Zum Vorsitzenden wurde einstimmig Sir William Wedderbuan erwählt, welcher in seiner Eröffnung der 27 walt ng Lord Ripon's warmes Lob zollte. Die britische Ber / n oft mil ersetzt dhigemein vom indischen Volk als nationale anerka ung Wäg noch fehle, wäre die parlamentarische Kontrole über im che Angelegenbeiten. Die Akte von 1858 habe jene Kontrole verringert und die Gelegenbeit genommen, von Zeit zu Zeit Belchwerden vorzubringen. Bie englischen Konservativen sollten gleichfalls dafür eintreten, daß eine unparteiische parla⸗ mentarische Kontrole der indischen Verwaltung in England aus— geübt werde. Der indische Handel mit Großbritannien sei gering wegen der Armuth der indischen Bauern. Die Ausfuhr von England nach Australien betrage 18 per Kopf, die nach Indien nur 18 d per Kopf der Bevölkerung. Der englische Kaufmannsstand könnte viel für die Wohlfahrt des indischen Volkes thun; dann würde auch der Handel mit Indien reißend zunehmen. Zum Schlusse befürwortete Sir W. Wedderburn die Umbildung des indischen Rathes.

In der Sitzung vom 26. d. M. wurden nach erschöpfender Er örterung mehrere Beschlüsse gefaßt zu Gunsten der Bildung eines außerordentlichen Elektorats von 12 Personen für je eine Million Seelen der Bevölkerung welche Vertreter in den Reichsrath und den Provinzialtath wählen sollen, und zwar soll mit verhältniß⸗ mäßiger Vertretung der Minderheiten einer auf je 5 Millionen Einwohner kommen. Die gewählten Mitglieder würden eine Välfte der Gesammtzahl der Mitglieder genannter Räthe bilden. Die andere Hälfte soll theils aus Mitgliedern ex offieio, theils aus ernannten Mitgliedern bestehen. Mr. Bradlaugh wurde ersucht, auf den angedeuteten Grundlagen eine Vorlage für das Reichs⸗ Parlament auszuarbeiten.

In einer am 27. in Bombay abgehaltenen Versammlung von Mobam medanern unter dem Vorsitz des Kazi oder Paupt⸗ priesters der mohammedanischen Gemeinde wurde ein Beschluß gefaßt, welcher erklärt, daß die Mohammedaner als ein Gemeinwesen den indischen natio nalen Kongreß beanstanden.

Frankreich. Paris, 29. Dezember. (W. T. B.) Der Minister des Innern, Constans, ist in Toulouse zum Senator gewahlt.

Italien. Rom, 28. Dezember. (W. T. B.) Nach einer Meldung der „Agenzig Stefani“ wird der Kronprinz in der ersten Hälfte des Januar eine dreieinhalbmonatliche Reise nach Griechenland und der Türkei antreten und von da aus den weiteren Orient besuchen.

Die von der „Italie“ gebrachte Nachricht, das Regle⸗ ment über die Aufhebung der Differentialzölle sei noch nicht fertig, und es würden deshalb die bestehenden Instruktionen noch einige Zeit aufrecht erhalten werden, wird für gänzlich un begründet erklärt, mit dem Bemerken, daß die neuen Instruktionen im Gegentheil bereits erlassen seien und die Aufhebung der Differentialzölle am 1. Januar in Kraft trete.

Portugal. Lissahon, 28. Dezember. (W. T. B.) Heute fand die feierliche Ausrufung des neuen Königs Don Carlos statt. Der König und die Königin begaben sich dazu in feierlichem Zuge, welchen der Herzog von Oporto eröffnete, nach dem Sitzungsgebäude der Cortes. Hier bestiegen Ihre. Majestäten den Thron, worauf Köoöͤnig Don Carlos, indem er die Hand auf das Evangelien⸗ buch legte, den Schwur leistete, die Religion und die Integrität des Königreichs aufrecht erhalten, der Verfassung und den Gesetzen treu bleiben und für das allgemeine Wohl der Nation sorgen zu wollen. Der Präsident der Cortes proklamirte hierauf Don Carlos L als König von Portugal, während die Anwesenden in Jubelrufe ausbrachen, auf welche

haus berufen, den Minister für Kultus und Unterricht

begab sich darauf in die Kirche San Domingo. Bei seinem Eintritt in das reich geschmückte Gotteshaus wurde der Kön ig vom Patriarchen empfangen. Dem Tedeum wohnten das gesammte diplomatische Corps, die Minister und die o . Persönlichkeiten bei. Nach der Feier begaben sich der König und die Königin zum Stadthause, wo der Präsident des Munizipalraths Sr. Majestät die Schlüssel der Stadt über⸗ reichte. Der König hielt eine Ansprache, in welcher er den Portugiesen für die ihm kundgegebene Königstreue dankte. Der Präsident des Munizipalraths verkündete der versammelten Volksmenge darauf, daß Don Carlos J. als König von Portugal ausgerufen worden sei. Die Bevölkerung begrüßte die Mittheilung mit lang anhaltenden . Danach be⸗ wegte sich der Zug wieder nach dem Palais von Belem zurück. Morgen findet eine Revue über die Truppen der Garnison statt.

Fer 3 nung in Portugal, welcher sich in der letzten Zeit voll⸗ zogen habe. „Die zahlreich und geschäftig, denn, daß eine große politische Land ergösse. Bis vor Kurzem saßen sie auf dem hohen Pferde wegen des angeblichen republikanischen Sieges in Brasilien. Ihre Führer wurden ordentlich stolz durch die Telegramme, welche ihnen direkt von Dr. Barbosa und Senhor Constant zugingen. Aller Jubel hörte aber plötzlich auf, als die Militärdiktatur in Brasilien auf ein Jahr ver⸗ längert wurde. So prahlerisch die portugiesischen Republikaner rh waren, so niedergeschlagen sind sie jetzt. Es hat sich sogar in ihren Reihen eine entschiedene Reaktion zu Gunsten der Monarchie vollzogen.“

Wie „W. T. B.“ meldet, ist die bisherige Kaiserin von Brasilien am 28. d. M. Nachmittags in Oporto gestorben. Eine Herzkrankheit soll die Ursache des Todes gewesen sein. Den vorliegenden telegraphischen Nachrichten zufolge befand sich der Kaiser Dom Pedro gerade im Museum der schönen Künste in Oporto, als der brasilianische Konsul herbeieilte und ihm den bedenklichen Zustand der Kaiserin meldete. Als der Kaiser in das Hotel zurückkehrte, war die Kaiserin jedoch bereits verschieden. Der Leichnam der Kaiserin wird in der Kirche da Lapa ausgestellt und dann nach Lissabon gebracht werden, wo die Beisetzung in dem Pantheon St. Vincent, der Begräbnißstätte der Braganza, erfolgen wird. (Die Kaiserin Therese, Prinzessin von Bourbon und beider Sizilien, war am 14. März 1822 ge⸗ boren und wurde am 4. September 1343 mit dem Kaiser Pedro Il. vermählt.)

Eine offizielle Depesche der brasilianischen Gesandtschaft in Paris dementixrt die Nachricht, daß die Güter der bra⸗ silignischen Kaiserfamilie konsiszirt seien. Es sei lediglich die in das Budget eingestellte Dotation gestrichen worden.

Serbien. Belgrad, 30. Dezember. (W. T. B.) Bei den Gemeinderathswahlen hier am Orte erzielte die Liste der Radikalen 782, die der vereinigten Oppo⸗ sition 83 Stimmen; da von der Mehrheit das erforder⸗ liche Drittel aller eingeschriebenen Wähler nicht erreicht ist, so sind hier Neuwahlen erforderlich. In Pozarevac, dem bisherigen Sitz der Opposition, sind die Radikalen durchgedrungen.

Bulgarien. So fia, 29. Dezember. (W. T. B.) In der Sobranje erklärte der Minister des Aeußern Br. Stranski gegenüber dem Mitgliede der Opposition Tschat⸗ scheff, die Regierung thue in Bezug auf die Frage der Anerkennung des Prinzen alles Nothwendige, er halte es indessen für inopportun, bezügliche Details mitzutheilen. In Bezug auf das rumänische Projekt, betreffend den Bau einer Dona ubrücke bemerkte der Minister⸗Präsident Stam bu low, diese Frage sei vollständig eine innere Angelegenheit Rumäniens. Der Kriegs-Minister Mutkurow hob gleichfalls gegenüber Tschatscheff hervor, es sei unmahr, daß sich die Militär⸗ kommission gegen das Achtmillimeter⸗Manlichergewehr aus⸗ gesprochen hatte.

Die Sitzungen der Sobranje wurden heute Vormittag durch den Prinzen Ferdinand mit einer Rede ge⸗ schlossen, in welcher er konstatirte, daß die abgelaufene Session Dank dem Eifer und der Thätigkeit der Deputirten eine fruchtbare gewesen sei.

Amerika. Vereinigte Staaten. NewYork 28. Dezember. (W. T. B.) Aus Barnwell (Sĩdcarolina) eingegangenen Nachrichten zufolge drang in der vergangenen Nacht eine große Anzahl von Weißen, die sich durch Masken unkenntlich gemacht hatten, nach Ueber wältigung der Gefängnißwärter in das dortige Ge⸗ fängniß ein, wo 8 wegen Mordes verhaftete Neger gefangen gehalten wurden, führte die Neger eine kurze Strecke vor die Stadt und schoß sie daselbst nieder. Aus der Stadt und deren Umgegend hatten fich in Folge dessen die Neger in großer Anzahl zusammengerottet; der Gouverneur war, da Ruhestörungen befürchtet wurden, um die Absendung von Truppen ersucht worden.

Meldungen aus San Salvador besagen, daß im De⸗ partement Cuscatlan unter der Führung des Generals Rivas, welchem eine beträchtliche Truppenzahl zu Gebote 66 ein Aufstand ausgebrochen sei. Die Regierung hatte

ö Militär zur Unterdrückung des Aufstandes ab⸗ gesandt.

Afrika. Dem bereits telegraphisch erwähnten Brief des Dr. Peters vom 8. Oktober d. J. an seinen in Nürnherg lebenden Bruder ist nach dem „Nürnberger General⸗Anzeiger folgende Stelle zu entnehmen:

Ich hatte nach einem anstrengenden Steppenmarsche zunächst einen Freundschaftsvertrag mit dem letzten Gallasultanat am oberen Tana gemacht (den alten fabelbaften Kokarra). Leider haben Differenzen zu einem Kampfe gefübrt, der am 6. Oktober in der Nacht stattfand und in welchem der Gallasultan tödtlich verwundet ward. Ich habe mich nunmehr hier zum Herrn des Landes gemacht. Die Gallas sind sämmtlich vertrieben, alle Dörfer, die ganze Ernte des Jahres, elf Boote u. s. w. in meinen Besitz übergegangen. Wenn ich von meiner Expedition zurückkehre, werde ich mir hier ein Ruheplätzchen einrichten. Gegen unser Unternehmen thürmen sich immer neue Sckwierigkeiten auf. Gestern erfahre ich, daß von Osten die Somalis stromaufwärts kommen, gegen die ich Schanzen aufwerfen lasse. Ich gehe Ende dieser Woche an den Kenia ab, nach Kitui, wo ich für das Herz? von Mittel Afrika eine Expedition mit Eseln organisire.

aber nicht gefährlich, es sei Woge sich über das

meldet, vorgestern auch an das Berliner Emin Pascha⸗

die Hochrufe der vor dem Sitzungsgebäude der Cortes ver— sammelten zahlreichen Menschenmenge antworteten. Der Zug

Außer diesem Briefe ist, wie die 2

Co mits ein Schreiben von Dr. Peters eingetroffen, welches eben⸗ falls vom 8. Oktober datirt ist. Die „National⸗Zeitung / bemerkt

aas daß auch diese Briefe ngch kein Beweis gegen den Tod des

Konversion

Der Berichterstatter der Times in Lissabon konstati free den TedrFrfn me E g 3 6 *

en tlichen Rei?

epublikaner“, schreibt er, „find zwar

ö ers seien, da die Nachrichten üb er den Untergang des Dr. ers aus der Zeit nach dem 10. Oktober stammen.

Egypten. Kairo, 29. Dezember. (R. B.) Die Antwort der französischen Regierung in Betreff der der egyptischen Schuld fordert die Ver— wendung des Ueberschusses aus dem Ertrage der Konversion nach Bezahlung der für die Abschaffung der Frohnarbeit er⸗ . en Summen zur Vermehrung der egyptischen

rmee und zum Schutze der Bewässerungs-Ankagen unter der Kontrole einer besonderen Kom mission.

Zanzibar, 29. Dezember. Ein Telegramm des „Reu⸗ ter'schen Bureaus“ meldet: In der Angelegenheit der Stan⸗ ley'schen Expedition gegen Tippo Tip fand gestern vor dem hiesigen Konsular⸗Gerichtshofe die Verneh⸗ * be. eugen, nämlich Stanley's und Bonny's, statt. Tur ie Vertrage mit der Expedition, nach welchem Letztere alle Lebensmittel und Munition erhalten sollte, nicht nachgekommen war. Außerdem erklärten die Zeugen, daß der Neffe Tippo Tip's, Salim Mohamed, besohlen habe, die Eingeborenen, welche Lebensmittel für die edition bringen würden, niederzumachen, auch die e,, e. verhindert habe, mit Denjenigen zusammenzukommen, welche ihnen Lebens⸗ mittel brachten, und so eine große Sterblichkeit bei der Expedition hervorgerufen habe. Die Expedition verlangt deshalb 10 000 Pfd. Sterl., und dem Agenten Tippo Tip's in Zanzibar ist daraufhin verboten worden, diese Summe, welche gegenwärtig sür Tippo Tip in seinen Händen ist, an Letzteren auszuzahlen. Stanley gedenkt morgen an Bord eines englischen Kreuzers nach Mombassa zu fahren, von wo er die Reise nach Egypten mittels Postdampfers fort⸗ setzen will.

Seitungsstim men.

Im „Düsseldorfer Anzeiger“ lesen wir:

Es verdient als eine immerhin recht bemerkenswerthe Erscheinung hervorgehoben zu werden, daß sich durch eine Reihe von Weihnachts- betrachtungen der Blätter diesmal der Wunsch nach einer Herstellung des inneren Friedens im Deutschen Reich als leitender Gedanke hin durchzieht. Das Verlangen nach einem einträchtigeren Zusammen wirken aller Derer, die von dem gemeinsamen Wunsche der Er⸗ haltung und Förderung unseres reichsdeutschen Besitzes beseelt sind, im Dienste patriotischen Schaffens und nach dem Aufhören des Parteigezänks kommt in einer ganzen Reihe von Auslassungen zur Geltung. Zwar wird die Hoffnung auf die Erfüllung dieses Wunsches als eine ziemlich schwache erachtet, doch glaubt man, daß das Fert— dauern des Haders so lange nicht ernstlichen Schaden verursachen könne als die Oprosition durch ein festes Zusammensteben der reichs freundlichen Gruppen niedergehalten werde. Handle es sich ohnehin doch nur um eine Uebergangszeit. Am Bestimmteften sprechen die ‚Hamb. Nachrichten“ diesen Gedanken aus, indem sie in ihrer Festbetrachtung schreiben: ‚Es sind weniger die fortdauernden Parteikämpfe, welche der inneren Situation den friedlichen Charakter nehmen. Ueber erstere ließe sich, troß aller Nachtheile, welche sie in der gegenwärtigen heftigen Entwicklungsphase des noch so jungen deutschen politischen Lebens mit sich bringen, in dem Bewußtsein hinwegkommen, daß wir uns in einem Uebergangsstadinam befinden, dem eine bessere Zeit bald folgen wird. Das Treiben der Oppositien in Parlament und

resse mag beunruhigend, peinlich und oft genug beschämend wirken; 5 lange aber die siaatserhaltenden, national denkenden und fühlenden Elemente sich zielbewußt um Kaiser und Kanzler schaaren, ent⸗ schlossen, die wichtigsten idealen und materiellen Interessen der Nation nicht preiszugeben, laufen wir nicht Gefahr, ernstlich Schaden zu leiden, weder nach außen noch nach inner. Weit mehr Besorgniß als die Friedlofigkeit auf dem Gebiet der Parteipelitik verursacht den meisten Blättern der unaufhörliche Lohnkampf der Arbeiter, der in den letzten Tagen im Saargebiet die bedrohlichste Form. annehmen zu wollen schlen und nur mit Mühe durch das umsichtige Walten der leitenden Bergbehörden gebannt werden konnte. Der Regierung wohl wollend gesinnte Blätter hoffen von der Wirkung der soialreforma⸗ torifchen Politik, daß sie allmählich die Stimmen der Verführung ver— stummen machen werde, ein Gesichtspunkt, den der Hann Cour. in solgendem Saß behandelt: ‚Und wenn auf diesem Gebiet auch noch viel, sehr viel zu schaffen und zu vollbringen sein wird, so dürfen wir doch auch hier getrosten Muthes in die Zukunft blicken und uns der Erwartung hingeben, daß die Zeit nicht mehr allzufern ist, wo nicht bloß in den Tagen des Weihnachtsfestes die himmlische Sotschaft alle 8e erfüllt und wo das Friede auf Erden! auch die Handlung erer leitet, die jetzt den rechten Weg noch nicht gefunden haben. Gs ist übrigens charakteriftisch, daß eine pessimistische Auffassung der Jeit selbst nicht einmal auf Seiten der Blätter der Linken hervortritt.

um Kapitel des Arbeit erschutz es schreibt die Münchener Allgemeine Zeitung!. ö

„ie gesetzlichen Bestimmungen über die Kinderarbeit, die ge: ringe Anzahl der Fabrikinspektoren, die übermäßig lange Arbeitszeit der Erwachsenen bilden bevorzugte Gegenstände der sozial demokra⸗ tischen und sonst arbeiterfreundsichen Klagen im Reichstage. Es ist nun lehrreich, unsere Verhältnisse an Schilderungen englischer Ärbeiterzustände zu messen, zu denen in der letzten Nummer der fozialdemokratischen Berliner Volkstribüne ' ein, Londoner Artikel einen guten Beitrag liefert. Der Artikel schildert den Inbalt des gültigen Factory and Workshop Act vom Jahre 1878. Die Bestimmungen über die Kinderarbeit lauten: Kinder unter 10 Jahren dürfen in keinem industriellen Be⸗ trieb beschäftigt werden; bis zum 15. Jahre sind rie Kinder Halb jeitler, d. h. fie dürfen halb so lange arbeiten als Frauen und junge Personen, deren Maximalarbeitszeit 33 Woche in den Textilfabriken aͤuf b5r Stunden, in anderen Fabriken auf 60 Stunden, in Werkstãtten auf 2 . n. ] ß jedo die vierte Schulstufe Nurchge ö . . Jeit arbeiten. In Deutschland dürfen Kinder unter 12 Jahren in Fabriken überhaupt nicht, Kinder zwischen 12 und 14 Jahren höchstens 6 Stunden tglich beschäftigt werden. England hat gegenwärtig bo Fabrikinspektoren und einen Cbef⸗Inspektor. Sie beklagen sich ständig über die mangelhafte Durchführung des Factorp . Kers, der sich nur guf Frauen und unge Personen bejlebt, und über Arbeitsgüberlastung. Deutschlan hat 8 Auf · sichtsbeiirke; sländigen Klagen über Verstöße gegen die gesetzlichen Bestim · mungen über die jugendliche Arbeit begegnet man in den Berichten der deut⸗ schen Beamten nicht, wohl aber verlangen auch sie nach mehr Beamten, zu⸗ mal ihre Zuständigkeit größer und neuerdingt in Folge der Unfall ˖ versicherung ꝛc. gewachsen ist. Eine gesetzliche Arbeitszeit für Er⸗ wachsene bestcht weder in England noch in Deutschland. Aber von deutscher Seite wird bäufig auf die thatsãchlich geringere Arbeitszeit der Erwachsenen in England verwiesen.

haben sie dürfen sie

r , n. ee Arbei wie die Maschinenbauer, Tischler, Maurer, eine Arbeits= zeit . Der erwähnte Londoner Artikel führt aber aus, daß keine einzige Trade Union ihre Mitglieder dain verpflichtet habe. nicht mehr ais 5 Stunden tãglich zu arbeiten. Im Gegentheil bilde Ueber⸗ zeitarbeit in allen ũnions der skilled (gelernten) Arbeiter die Regel. Für das „System der Abrackerung“, das in England weiter verbreitet sei, als Kemeinhin vermutbet werde, beruft sich der Korrespondent auf die im setzten Parlamentsreport enthaltenen Angaben über die Beschäftigung der Gisenbahnarbeiter Hienach seien wahrend eines Monats 257 205

wurde dargethan, Daß Tiprpo Tiß seinen verbieten. weder vor deren Begnn noch

20s 17 und 25 525 18 Stunden und mehr beschäftigt worden. Auf der Great Northern Railway seien 11215 Stunden die durch⸗ schnittliche Arbeitszeit. Auf den deutschen Staatsbabnen wird man äabnliche Verhäͤltniffe jedenfall. vergeblich suchen.

deutschen Viehzũchter und die an der australischen Fabrt betbeiligten Rhedereien nicht obne

Interesse.

Durch die gedachten Borschriften wird zunächst für die Dauer von 2 3 Einfuhr folgender Thierarten und Gegenstände aus den dabei benannten Ländern verboten:

Rechts grundsätze über die Auflösung von Versammlungen.

einer die Auflösung einer Versammlung betreffenden Ver waltungesstreitsache hat das Königliche Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht kürzlich folgende Rechtsgrundsätze ausgesprochen: . Das Grundrecht der Staatsbürger, sich in geschlossenen Räumen zu versammeln, kann abgesehen von dem Erfordern vorgängiger Erlaubniß zwar durch das Besetz, aber auch nur durch dieses beschrãn tt werden. Aus anderen . e,, 3. . . 8 ist i izeibehörde nicht berechtigt, die ung einer Versammlung zu die Polizeibeh ch 9 . . etretene Versammlung aufzulösen. Nach dem Vereinsgesetze ist letztere . abgesehen von dem ann der Anzeige, dem Eintritte von Bewaffneten und unter Umständen von Frauen und Kindern nur zulässig, wenn die Versammelten durch die Erörterungen zu Strafthaten angereizt werden, nicht aber wie aus der Streichung des ursprünglichen Zufatzes, daß die Verbandlung Verbrechen in sich schließt. und aus dem Kommissionsberichte von 1850 klar erhellt auch schon dann, wenn nur einer der K 21 dies der Redner oder ein An derer sein, selbst eine Strafthat begebt. . 36 9 Verfaffung (Artikel 29 und Absatz 2 des 5§. 30) wird aber das Versammlungsrecht nicht bloß durch das 8 son⸗ dern in röllig gleicher Weise durch jedes andere Gesetz des Staats beschränkt Denn in den Verhandlungen ist stets und völlig unzwei⸗ deutig ausgesprochen, daß der Staatsbürger, auch wenn er, eine Verfammlung beruft, leitet oder an einer solchen Theil nimmt, allen Straf- und sonstigen Gesetzen unterworfen bleibt. Und daraus folgt, daß die Polizeibebörde alle ihr gesetzlich zustebenden Befugnifse und Obliegenbeiten wahrzunebmen be⸗ rechtigt und verpflichtet ist, einerlei, ob die Person oder Sache, welche das Objekt ihres Einschreitens bildet, gerade ihr Versammlungsrecht aus; übt, oder zu deffen Ausübung benutzt wird. Nur wenn und nur insoweit

nicht gestützt werden kann, findet ihr Einschreiten gegen die Versammlung und die einzelnen zu diefer vereinten Personen in den Bestimmungen des Vereinsgesetzes seine Schranken. Dementsprechend ist in srüheren Entfcheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts das auf die Un—⸗ zulänglichkeit des Lokals gestützte Verbot der Versammlung dahin geprüft, ob dasselbe aus 5§. 10 Tit. 17 Th. II. des Allgemeinen Lan drechts wegen Gefahr für Leben und Gesundheit oder aus §. 6 zu b. des Poltzeigesetzes vom 11. März 1850 wegen Beein trächtigung des Straßenverkehrs zu rechtfertigen war, und nur deshalb, weil dies verneint wurde, aufgehoben worden; dem= entsprechend ist andererseits die wegen Erschwerung des polizeilichen Ueberwachungsrechts erfolgte Auflösung einer polnisch verhandelnden Versammlung für ungerechtfertigt erklärt, weil kein Gesetz den pri⸗ raten Gebrauch fremder Sprachen verbietet, das Vereinsgesetz aber die Erschwerung der Ueberwachung nicht als Auflösungsgrund hin— gestellt hat. . In dem vorliegenden Fall (Auflösung einer Versammlung im Anschluß an eine Rede des Pastors Thümmel) hat das Ober derwaltungsgericht anerkannt, daß diejenige Aeußerung des Redners, welcher die Auflösung der Versammlung unmit telbar falgte eine, selbst das äußerste Maß erlaubter Kritik dur ch ihre Form (58. 193 des Strafgesetzbuchs) übersteigende Beleidigung des Erz⸗ bischofs und der Aachener Geistlichkeit, somit eine Lurch die §§. 185 ff. des Strafgesetzbuchs verpönte Handlung in sich schließt, welche, obwobl fie nur auf Antrag gerichtlich verfolgt werzen kann, dennoch sofort ein Vergehen ist und nicht erst nachtrãglich durch Stellung des Antrags zu einem solchen wird, wie zum Ueber fluß aus dem Schlußsatz des §. 127 der Strafprozeßordnung klar erhellt. Da diefe Handlung indeß keinen die Versammlung zu Strafthaten, an— reizenden Vorschlag oder Antrag enthält, so läßt sich die Auflösung der Versammlung nicht aus dem 8. 5 des Vereinsgesetzes begründen und demzufolge hat auch der Beklagte sie unter Hinweis auf den 5. 10 Titel 17 Theil UI des Allgemeinen Landrechts zu rechtfertigen gesucht, lediglich aus der allgemeinen Befugniß der Polizei zur Ver⸗ hütung w und zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. . diesbezüglichen Ausführungen ist auch unbedenklich dahin beizutreten, daß die nach Annahme der Parteien von dem Pfarrer Thümmel öffentlich vor einer zahlreichen und erregten Volks⸗ menge ausgesprochenen schweren Beleidi ungen der höchsten kirchlichen Würrenträger der andern Religionspartei, verbunden mit einer offen- baren Verhöhnung der von zahlreichen Angehörigen, dieser für ehrwürdig gehaltenen Gebräuche, als eine weit über die persönliche k der Beleidigten . Störung der öffent⸗ lichen Sicherheit und Ordnung sich kennzeichnen ( War hiernach die Polizei gemäß 5. 10 Titel 17 Theil II des All⸗ gemeinen Landrechts berechtigt, einer Fortsetzung solcher Störung vor zubeugen, so mußte ihr Einschreiten doch innerhalb der durch das bestebende Recht gezogenen Schranken sich halten und in dieser dinsicht lãßt bereits der 8. 109 indem er die Polizei nur ermächtigt, die zur Erreichung der dort bezeichneten Ziele nöthigen* Anstalten zu treffen = unzweideutig erkennen, daß nicht weiter, als es zur Erreichung jener Ziele unbedingt nothwendig ist, in die persönliche Freiheit des strafdar Handelnden oder gar dritter Personen eingegriffen werden darf. Nun gebört aber zu den verfaffungs mäßigen Rechten der persenlichen Freiheit auch das Recht aller Staatsbürger, so lange in geschlossenen Räumen ver— sammelt zu bleiben, als nicht einer der im . als Auf⸗ lösungsgründe spezielUl bezeichneten Mißbräuche des Ver ammlungs⸗˖ rechts stattgefunden hat, und zu diesen Mißbräuchen gehört die Strafthat. eines Theilnehmers an der Versammlung nicht. Daher faßt der Beklagte die durch den §5. 10 Titel 17 Theil Il des Allgemeinen Landrechts umschriebenen Befugnisse der Polizei zu wet auf, indem er annimmt, die Auflösung einer Versammlung sei jwar nicht auf Grund des Vereinsgesetzes, wohl aber kraft dieser anderweiten Rechtsnorm immer dann eine gesetzlich zulässige Maß⸗ regel, wenn sie nur ein wirksames Mittel bilde, um einen der Ver— fammelten an der Fortsetzung strafbarer Handlungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke kann jens Maßregel vielmehr nur dann als gesetzlich zuläffig erscheinen, wenn sie zugleich das hierzu nothwendige Mittel, „die noͤthige Anstalt' ist. Eine solche Nothwendigkeit ist aber jedenfalls so lange nicht anzuerkennen, als die Fortsetzung der Strafthaten eines Theilnehmers an der Versammlung dadurch mit Erfolg verhindert werden kann, daß die Polizei ihre Maßnahmen gegen die Person des Exce⸗ denten richtet, wobei es selbst nicht ausgeschlossen sein mag, daß sie von denjenigen Befugnissen Gebrauch macht, welche ihr der 8. 6 des Gesetzes zum Schutze der persönlichen Freiheit vom 12. ebruar 1850 eingeräumt hat. Benn so lange der Eingriff in die persönliche Frei beit des die öffentliche Sicherheit und Ordnung Störenden zu deren Aufrechterhaltung allein ausreicht, ist die Dal gf gesetzlich nicht be⸗ fugt, zu diesem Zwecke in die Rechte Dritter, hier in die der gegen⸗ waͤrtigen, ihr verfaffungsmäßiges Versammlungsrecht ausübenden Menge einzugreifen.

Fandel und Gewerbe.

Die Regierung von Neu⸗Süd⸗Wales hat unter dem 22. Mai v. * unter Aufhebung aller früheren bezüglichen Bestim ˖ mungen eine Reihe von Vorschriften über die Einfuhr von Zucht- und anderem Vieh erlasfsen. Da nach den vorliegenden Nachrichten

Verbot

2 st den Ländern: Einfuhr Aus nachstebenden

von:

als das Einschreiten der Polizei auf anderweite gesetzliche Bestimmungen

Aus allen fremden Ländern und Kolonien, aus⸗ genommen aus Großbritannien und Irland, und ausgenommen solche Thiere, die vor der Ver⸗ fendung vierzehn Tage in Großbritannien und Irkand zugebracht haben.

Aus allen fremden Kolonien und Ländern.

Aus allen fremden Kolonien und Gegenden, aus- genommen wenn dieselben lediglich für wissenschaft⸗

Rindvieh, Schafen und Hunden.

Schweinen. Ziegen und Wild.

Quarantãnevorschriften eingeführt werden. Futter und Aus allen fremden Kolonien und Ländern und Streu von allen fremden Schiffen.

Soweit hiernach die Einfubr von Vieh aus Deutschland über einen großbritannischen Hafen überbaupt gestattet ist, muß da sel be von einem Jeugniß über seinen Gesundheitszustand während der vor= hergehenden 6 Monate begleitet sein. (Art. 9) In dem Ver⸗ schiffungshafen wird das Vieh vor der Abfahrt von besonders dazu ernannten Thierärzten auf seinen Gesundheite zustand unters ucht (Art 10). Während der Reise hat sich der Kapitän des Schiffes jede Woche iiber den Gesundheitszustand der Thiere zu vergewissern, etwaige Seuchenfälle find in ein zu diesem Zwecke zu führendes Buch ein— zutragen. (Art. 12.) . ö . Bei der Ankunft in Sydney die Zulassung an einem anderen Punkte der Kolonie ist nicht gestattet (Art. 16) findet vor der Landung wiederum eine thierärztliche Untersuchung statt. Art. 17) Die hierbei krank befundenen Thiere werden getödtet (Art, 13) Wird dagegen die Landung gestattet, so wird das Vieh zunächst noch in Quarantäne gebracht. (rt. 23.) Die Dauer derselben beträgt für Rindvieh aus Großbritannien und Irland 120 Tage k 80 Tage und Hunde ebendaher . 6. Monate. Zu wiffenschaftlichen Zwecken eingeführte Ziegen, Antilopen und Wild sind einer Quarantäne von 90 Tagen unterworfen. Pferde, deren Einfuhr überbaupt unbeschränkt ist, unterliegen einer Quaran- taͤne nicht. (Art. 20) Nach Ablauf der Quarantänezeit findet eine nochmalige thierärztliche Untersuchung statt. (Art. 26.) Zuwider⸗ handlungen gegen die in Rede stehenden Bestimmungen werden mit Geldbuße bis zu 20 Pfd. Sterl. geahndet. (Art. 59) Glasgow, 30. Dezember. W. T. B.). Die Verschiffungen von Rohesfen betrugen in der vorigen Woche 5800 gegen 8300 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

Verkehrs ⸗Anftalten.

Königsberg i. Pr., 30. Dezember. (W. T. B.) Der Schluß für die Dampfschiffahrt steht wegen eingetretenen starken Frost⸗ wetters unmittelbar bexor. . . ;

Hamburg, 28. Dezember. (W. T. B) „Der Postdampfer Cyclopr der Hamburg ⸗Amerikanischen Packetfghr:⸗ Attiengesellschaft bat, von New Jork kommend, heute Mittag Lizard passirt, und der Post dampfer „Colonia“ derselben Gesellschaft ist, von Westindien kommend, heute in Havre an—

gekommen. .

Triest, 28. Dezember. (W. T. B.). Der E lovddampfer Thalia“ ist heute Nachmittag aus Konstantinopel bier ein⸗ getroffen. .

30. Dezember. (W. T. B.) Der g lovddampfer Espero' ist, von Konftantinopel kommend, gestern Abend hier eingetroffen. . ;

London, 30. Dezember. (W. T. B) Der Union ⸗Dampfer „Tartar“ ist heute auf der Heimreise in Southampton an— gekommen.

Theater und Mufik.

Berliner Theater. .

Zwischen Dr. Hans von Hopfen und Direktor Ludwig Barnav wurde vor einigen Tagen der Vertrag abgeschlossen, durch welchen dem Berliner Theater das alleinige Aufführungsrecht von „In der Mark“, Schauspiel in 5 Akten von Hans von Hopfen, gesichert wurde.

Residenz Theater. . .

In der übermorgen stattfindenden Premiere des Schauspiels Die

arme Löwin“ (les lionnes pauvres) von Emile Auzier, deutsch von Paul Lindau, in Scene gesetzt von Direktor Lautenburg, befinden sich die Hauptrollen in den Händen der Damen Marie Fraueadorfer, Luise von Pöllnitz, Helene Schüle und Kathi Fischer., sowie der Herren Emanuel Reicher, Theodor Brandt und Hubert Reusch.

Kroll's Theater. .

Der Königsgardist“, die neueste Operette des englischen Komponisten O. Sullivan, von Hrn. Direktor Scherenberg ein- studirt, hat sich einer recht beifälligen Aufnahme im Kroll'schen Theater zu erfreuen. Es ist ein graziöses Werk, reich an einzelnen wohlgelungenen Nummern, das in Musik und Text gleich geschickt gearbeitet ist Die deutschen Bearbeiter Zell und Gense haben die arsprünglich in England spielende romantische Handlung nach Deutsch⸗ land verlegt und lassen sie, statt im Tower, auf der sächsischen Festung Königstein staitfinden, wodurch sie unserem Ge— schmack vielleicht näher geführt sein, wohl aber auch viel des Driginellen eingebüßt haben mag. Es handelt sich um die Befreiung eines des Pochverraths angeklagten polnischen Obersten, welcher durch einen Sergeanten gerettet wird, indem der Kommandant der Festung, der sich von seiner Unschuld überzeugt bat, selbst zur Befreiung des Gefangenen beiträgt. An abenteuerlicher und unwahr-⸗ scheir licher Entwicklung lassen die Vorgänge nichts zu, wünschen übrig, sie eignen sich daher durchaus zur Operette. Freilich ist der ursprünglich knappe Rahmen übermäßig erweitert durch Einlagen und ju lang ausgesponnene Dialoge, eine energische Kürzung namentlich des jweiten Akts wäre durchaus geboten. Die Musik ist leicht und hält sich in jener tändelnden Manier wie der Mikado“ an den zuweilen Anklänge vorkommen. Am besten gelungen i dem Komponisten das Spinnlied. das Narrenlied, das Finale mit Chor im ersten Akt; sodann ist von allerliebster Wirkung ein Terzett, welches der Kommandant, der Ge- fangene und der Sergeant im raschesten Tempo vortragen und zu ergötzlicher Wirkung bringen. Wohlgelungene Figuren, denen auch n Musikstücke in den Mund gelegt worden, sind ferner die Gauklerin Elsie und der Gaukler Lazio. Der Kerker meister Schiddebold ist zu sehr karrikirt und wurde auch von Hrn. Wirth in übertrieben komischer Drastik darge⸗ stellt. Hr. Szika als Kommandant weiß durch sein flottes gesanglich füächtiges Spiel außerordentlich zu gefallen. Hr. Josephi ist ein echter Operettenheld, singt und spielt gewandt, könnte den Grafen Wolsky aber doch etwas markiger geben. Tüchtig auf dem Platz sind die Damen Gentz und Augustin; die Herren Tachauer und Schmidt verdienen gleichfalls anerkennend genannt zu werden. Sullivan's „Königsgardist“ dürfte zablreiche Wiederholungen erleben.

Belle / Alliance · Theater.

Eine Anzengruber'sche Novität und das diesjährige Gastspiel der Münchener, das ist es, was das Belle Alliance Theater, welches vom J. Januar an wieder unter der bewäbrten TVirektion Sternheim Bruckhoff steht, dem Publikum als Neujahrsgeschenk bringt. Der Fleck auf der Ehr“, Volksstück mit Gesang in 3 Akten von Ludwig Anzengruber' ist der Titel der Novitaͤt, mit welcher die Münchener, da ein früherer Beginn mit Rücksicht auf ihre Leipziger

in Zukunft auf Befolgung jener Vorschriften mit or Strenge

Arbeiter täglich 15 Stunden, 160 123 14, 110190 15, 57 835 16,

als bisher gesehen werden soll, so ist deren nähere

enntniß für die

Verpflichtungen nicht möglich gewesen, nunmehr am 1. Januar ihr

liche Zwack unter. Beobachtung, der, erganzt nen