Dentscher Neichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
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für Kerlin außer den Rost · Anstalten auch die Expedition f * 5 des Aentsihen Reichs · Anzeiger? g., Wilhelm straße Nr. 32. Hg n ; und Aöniglich Nreußischen Stagts - Auzeigers Scinzelue um mern kosten 26 9. 4 766 . Berlin Su., Wil helmstrafte Nr. 32. X25. * — Re- — 2 —
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en 8. Januar, Mittags.
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Ich bestimme hierdurch, daß die Landestrauer um Ihre Hochselige Majestät die Kaiserin und Königin Augusta auf sechs Wochen eintritt. Oeffentliche Musiken, Lustbarkeiten und Schauspielvorstellungen sind bis zum Tage der Beisetzungsfeier einschließlich verboten. Die Landestrauer beginnt mit dem heutigen Tage. Das Staats⸗Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 8. Januar 1890.
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Wilhelm k.
Für den Präsidenten des Staats⸗Ministeriums:
von Maybach. An das Staats⸗Ministerium. ]
In Verfolg Meiner Ordre vom heutigen Tage über die Landestrauer um Ihre Hochselige Majeftät die Kaiserin und Königin Angußsta bestimme Ich hierdurch Folgendes:
Während der ersten vier Wochen tragen die höheren Civilbeamten zur Uniform beflorte Achselstiücke beziehungsweise Epauletten, Agraffe und Kordons, beflortes Portepée, Flor um den linken Oberarm, die zur Uniform gehörigen dunkelen Beinkleider und schwarze Handschuhe, dagegen in den letzten zwei Wochen Flor um den linken Oberarm, dunkle Beinkleider und weiße Handschuhe. Bei offiziellen Veranlassungen, bei welchen die vorgenannten Beamten in Civilkleidung erscheinen, tragen dieselben während der ersten vier Wochen schwarze Beinkleider, schwarze wollene Westen, schwarze Handschuhe und Flor um den linken Oberarm, in den letzten zwei Wochen hingegen schwarze Beinkleider, schwarzseidene Westen und graue Handschuhe. Alle übrigen Civilbeamten trauern mit einem Flor um den linken Oberarm.
Berlin, den 8. Januar 1890. Wilhelm R.
Flir den Präsidenten des Staats⸗Ministeriums: von Maybach.
An das Staats⸗Ministerium.
Berlin. Redacteur: Dr. 5. Klee. Verlag der Expedition (Scholz). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags ⸗Anstalt.
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