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Deutscher Reichs⸗Anzeiger
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Königlich Preußischer Staats⸗AUnzeiger.
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g8w., Wilhelmstraste Nr. 32.
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des Aeutschen Reichs Anzeigers und Königlich Rreußischen Staats- Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstrae Nr. 32.
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n 8. Januar, Abends.
Ich bestimme hierdurch, daß die Landestrauer um Ihre Hochfelige Masestät die Kaiserin und Königin Augusta auf sechs Wochen eintritt. Oeffentliche Musiken, Lustbarkeiten und Schauspielvorstellungen sind bis zum Tage der Beisetzungsfeier einschließlich verboten. Die Landestrauer beginnt mit dem heutigen Tage. Das Staats⸗-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 8. Januar 1890. Wilhelm R.
Für den Präsidenten des Staats⸗-Ministeriums: von Maybach.
An das Staats⸗Ministerium.
In Verfolg Meiner Ordre vom heutigen Tage über die Landestrauer um Ihre Hochselige. Majestät die ö und Königin Aug usta bestimme Ich hierdurch
olgendes:
Während der ersten vier Wochen tragen die höheren Civilbeamten zur Uniform beflorte Achselstücke beziehungsweise Epauletten, Agraffe und Kordons, beflortes Portepée, Flor um den linken Oberarm, die zur Uniform gehörigen dunklen Beinkleider und schwarze Handschuhe, dagegen in den letzten zwei Wochen Flor um den linken Oberarm, dunkle Bein— kleider und weiße Handschuhe. Bei offiziellen Veranlassungen, bei welchen die vorgenannten Beamten in Civilklei⸗ dung erscheinen, tragen dieselben während der ersten vier Wochen schwarze Beinkleider, schwarze wollene Westen, schwarze Handschuhe und Flor um den linken Oberarm, in den letzten zwei Wochen hingegen schwarze Beinkleider, schwarzseidene Westen und graue Handschuhe. Alle übrigen Civilbeamten trauern mit einem Flor um den linken Oberarm.
Berlin, den 8. Januar 1890.
Wilhelm R.
Für den Präsidenten des Staats⸗-Ministeriums: von Maybach.
An das Staats⸗Ministerium.
(Diese beiden Allerhöchsten Kabinetsordres sind bereits heute Mittag in einer Extra⸗Ausgabe veroffentlicht worden.)
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Geheimen Regierungs- Rath Heise zu Hannover den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Redacteur der Annalen der Hydrographie, Kapitän⸗ Lieutenant a. D. und Admiralitäts⸗Rath Rottok zu Berlin, dem Amtsgerichts⸗Rath Bode zu Erfurt, bisher zu Kottbus, dem Baurath Da emicke zu Erfurt, dem Professor und ordentlichen Lehrer an der Kunst⸗Akademie zu Königsberg i. Pr. Knorr, und dem Landmesser 4. D. Walkhoff zu Bernburg, bisher zu Kassel, den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Haupt⸗Zollamts⸗AUssistenten Schüler . Swinemünde den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; owie dem Polizei⸗Wachtmeister Jammer zu Berlin, dem Schutzmann Samuel Heinemann ebendaselbst, dem Ge⸗ richtsdiener Riedel zu Hünfeld und dem Weideaufseher Heinrich Ebeling zu Behre im Landkreise Celle das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
Das von dem Königlichen Regierungs⸗Präsidenten zu
Lüneburg unter dem 24. September 1889 erlassene Verbot „des Vereins für volksthümliche Wahlen in Gu nebur g .
ist durch Entscheidung der Reichs⸗Kommission vom heutigen Tage aufgehoben worden.
Berlin, den 28. Dezember 1889.
Die Reichs⸗Kommission. Herrfurth.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Rentmeistern Bartolomaeus zu Schivelbein, Becker zu . Bornschein zu Genthin, Geißler zu Duisburg, Ja c ob zu Bolkenhain, Kaiser zu Schlüchtern,
Knoll zu Guben, Langner zu Grottkau, Otto zu Kassel, Spornberger zu Wollstein, Stoll zu Heiligenstadt und Ih öder zu Lyck den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu ver— eihen.
Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, den Provinzial-Landtag der Provinz Schleswig⸗ , . zum 9. Februar d. J. nach der Stadt Schleswig zu berufen.
Der Königliche Hof legt heute, den 8. Januar, die Trauer auf drei Monate für Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Augusta an.
Die Damen tragen in den ersten sechs Wochen, bis inklusive 18. Februar, schwarze wollene hohe Kleider, Hand⸗ schuhe von schwarzem Leder (nicht glace), schwarze Fächer und den Kopfputz von schwarzem Krepp. Dieser Kopfputz besteht in den ersten zwei Wochen aus einer tiefen Flebbe mit ganz kleiner Spitze und breitem Saume, einer Haube mit gesäumten Strichen und zwei Schleiern, einem langen, welcher zurück— gesteckt ist und bis zur Erde hinabreicht, einem kurzen, um damit das Gesicht zu bedecken; in den nächsten zwei Wochen aus einer kleineren Flebbe mit längerer Spitze und schmalerem Saume und nur dem langen Schleier; in den darauf folgenden zwei Wochen aus einer kleinen Flebbe mit langer Spitze.
In der zweiten Hälfte der Trauer, und zwar sechs Wochen lang, vom 19. Februar bis inklusive 1. April, erscheinen die Damen in schwarz seidenen Kleidern und nehmen dazu während der ersten drei Wochen den Kopfputz von glattem schwarzen seidenen Flor mit gesäumten Strichen, schwarze Handschuhe (glace), schwarze Faͤcher und schwarzen Schmuck; in den darauf folgenden drei Wochen erscheinen sie mit weißem Kopfputz, hellgrauen Handschuhen, weißen Fächern und Perlen; erst in der dreizehnten Woche können sie zu hellgrauen Hand⸗ schuhen bunten Kopfputz, bunte Fächer und Juwelen nehmen.
Die Herren, welche Uniformen tragen, nehmen für die ganze Zeit der Trauer einen Flor um den linken Oberarm; in den ersten sechs Wochen erscheinen sie mit beflorten Achsel⸗ stücken, Epauletten, Agraffen, Cordons, Portepees, die Kammer⸗ . mit beflortem Schlüssel; diejenigen, welche nicht dem
ilitärstande angehören, tragen für die ganze Zeit der Trauer zum gestickten Rock die goldhordirten Beinkleider von der Farbe der Uniform und den goldbordirten Hut mit weißer Feder, ir kleinen Uniform dagegen schwarze Beinkleider und en dreieckigen Hut mit schwarzer Feder und in einem wie in dem anderen Falle dazu in den ersten sechs Wochen schwarze wollene, in den letzten sieben Wochen schwarze seidene Westen, sowie während der ersten neun Wochen schwarze, in den letzten vier Wochen zur gestickten Uniform weiße Handschuhe, zum r heben Uniformsfrack und zum Civilanzuge hellgraue andschuhe.
Die Herren, welche nicht Uniform tragen, erscheinen wäh⸗ rend der ganzen Trauerzeit mit einem Flor um den linken Arm und mit schwarzen Unterkleidern und nehmen dazu in den ersten sechs Wochen schwarze wollene, in den letzten sieben Wochen schwarze seidene Westen, sowie während der ersten . . schwarze, in den letzten vier Wochen hellgraue
andschuhe.
Berlin, den 8. Januar 1890.
Der Ober⸗Ceremonienmeister: Graf A. Eulenburg.
In, Folge Hinscheidenß Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Augusta kann der für Freitag, den 10.,, und Sonnabend, den 11. d. M., angesagte Empfang bei dem Königlich spanischen Botschafter und dessen Gemahlin vorläufig nicht statifinden.
Berlin, den 8. Januar 1890. Graf A. Eulenburg, Ober ⸗Ceremonienmeister.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Regierunggs⸗Baumeister Franz von Pelser⸗ Berensberg in Minden ist zum Königlichen Bauinspektor ernannt und demselben die technische Hülfsarbeiterstelle bei der Königlichen Regierung daselbst verliehen.
Die Königliche Eisenbahn-Direktion zu Berlin ist mit der Anfertigung allgemeiner Vorarbeiten für eine Eisenbahn
untergeordneter Bedeutung von Jauer nach einem geeigneten
Punkke der durch das Gesetz vom 19. April 1885 (Ges⸗Samml. S. 125) zur Ausführung genehmigten Eisenbahn unter⸗ . Bedeutung von Striegau nach Bolkenhain eauftragt worden.
Bekanntmachung.
Das von dem Herrn Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten errichtete Stipendium, welches bezweckt, denjenigen in der Richtung des Ingenieurwesens geprüften Königlichen Regierungs-Baumeistern, welche bei vorkommenden Vakanzen als Meliorations⸗Bauinspektor angestellt oder ander⸗ weit mit kulturtechnischen ö betraut zu werden wünschen, Gelegenheit zu geben, sich neben ihrer Fachbildung auch noch genügende Kenntniß der praktischen und theoretischen Grundlagen der eigentlichen Kulturtechnik zu erwerben, ist vom 1. April d. J. ab auf ein Jahr zu vergeben. Dem Bewerber steht es frei, den kulturtechnischen Kursus nach seiner 16 ent⸗ weder bei der Landwirthschaftlichen Hochschule hierselbst oder der Landwirthschaftlichen Akademie in Poppelsdorf zu absol⸗ viren. Die Höhe des mit Kollegienfreiheit verbundenen Sti⸗ pendiums beträgt 1500 6, deren hun in vierteljährlichen Raten im Voraus erfolgt. Der Stipendiat hat sich zu ver⸗ pflichten, am Schluß des zweisemestrigen Kursus sich einem Examen aus dem Bereiche der von ihm gehörten Vorlesungen zu ö Ueber den Umfang dieser Vorlesungen bleibt weitere Bestimmung vorbehalten. .
Qualifizirte Bewerber um dieses Stipendium haben ihre Meldung unter Beifügung der bezüglichen Atteste, aus denen die bisher erlangte Ausbildung ersichtlich ist, bis zum 1. Fe⸗ bruar d. J. an mich einzureichen.
Berlin, den 3. Januar 1890. .
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Im Auftrage: Schultz.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-Angelegenheiten.
Dem ordentlichen Lehrer Walther Vollberg am Progymnasium in Neumark ist der Titel „Oberlehrer bei⸗ gelegt worden.
Evangelischer Ober-Kirchenrath.
Aus Anlaß des tiefschmerzlichen Hinscheidens Ihrer Majestät der Kaiserin und Lönigin Au gu sta sind nach Vorschrift des Trauerreglements vom. . Oltober 1797 in allen Kirchen der evangelischen Landeskirche die Glocken vierzehn Tage lang Mittags von 12 bis 1 Uhr zu lauten.
Bekanntmachung.
Gemäß §. 36 des Reglements vom 28. Dezember 1775 für die Königliche allgemeine Wittwen- Verpflegung s, Anstalt werden in nachfolgendem Verzeichnisse die Nummern der Rezeptions ⸗ Scheine bekannt gemacht, von welchen die Beiträge gegenwärtig für einen, zwei oder drei Termine rückständig sind. ;
Die Restanten sür einen und zwei Termine werden hiermit auf⸗ gefordert, im nächsten Termine, den 1. April k. Jr die Rückstände nebst der reglementsmäßigen Sirafe und dem sodann falligen Beitrage, alfo überhaupt das Dreifache bezw. das Siebenfache eines Beitrages, zu berichtigen. Die Restanten für zwei Termine, welche dieser Auf ⸗ forderung keine 5 leisten, werden, soweit ihre Beitragsrückstände nicht event. durch Abzüge vom Gehalt oder der Pension zu berichtigen sind, mit Verlust der versicherten Pensionen aus der Anstalt aus geschloffen werden. ö
Den Restanten für drei Termine wird bekannt gemacht, daß sie aus der Anstalt ausgeschlosfen und ihre Rezeptions⸗Scheine ungültig geworden sind.
Berlin, den 31. Dezember 18339
General · Direktion der Königlich preußischen allgemeinen Wittwen ⸗Verpflegungs ˖ Anstalt. Freiberr von Lentz.
Nachweisung der Rezeptions · Nummern derjenigen Interessenten, welche für die Termine vom 1. Oktober 1889, 1. April 1889 und 1. Oktober 18883 mit ihren Beiträgen im Rückstande geblieben sind. a. Restanten für einen Termin. ;
z7186 38 455 43 109 48522 45 611 48 107 50 11 50 183 0 780 50 832 52 142 53 368 54 014 5d 454 54 874 55 420 58 210 58 479 58 789 60 448 61 089 62 169 62261 63 413 63 582 64 370 64 825 66 086 66 473 66 759 66 833 67139 68 619 68 688 68 930 69 654 69 158 76 353 76 501 71 718 71 949 71 955 72 253 72 647