für eine Verlängerung der Linie bis nach Kapstadt ist der, daß wir dem starken Import von dort einen entsprechenden Export gegenüberstellen können. In kurzer Zeit wird die Kündigung der Meisibegünstigungsklausel Seitens Tankteichs eine be⸗ deutende Handelsstörung hervorrufen. Das Deutsche Neich wird diese um so leichter überwinden, wenn es seine Waaren nach Ländern gehen läßt, von denen wir auch kaufen und die so von uns in gewissem Grade abhängig sind. Deshalb müssen wir unseren Blick ebenso nach Kapland und Brasilien, wie nach Australien und OSstaisien richten. Im anderen Fall laufen wir Gefahr, unsere Fabriken zeitweise in Stillstand ge⸗ rathen zu sehen. Es mögen das ganz nüchterne Erwägungen sein, aber ich glaube, daß die ideale Seite der Frage schon genugsam von Vertretern der konservativen und national⸗ liberalen Partei mit Begeisterung erörtert ist. Indem ich es aber dem Reichskanzler Üüberlasse, die anzulegenden Häfen zu bestimmen, werde ich gern für die gegenwärtige Vorlage stimmen. ö .
Abg. Diffen«: Mir scheint, daß in der ursprünglichen Vorlagé für die westdeutschen und süddeutschen Interessen nicht in genügender Weise gesorgt ist, weil keine Bestimmung auf⸗ genommen ist, daß die Dampfer einen niederländischen oder belgischen 5 anlaufen sollen. Nur in den Motiven ist davon die Rede. Was Ihnen die Kommission jetzt in die „Anlage“ zu fetzen vorschlägt, ist von mir angeregt worden. Auch fo ist das Anlegen in den betreffenden Häfen nur für die Ansangsjahre vorgesehen. Man wird aber auch in Zu⸗ kunst nicht darauf verzichten können im Interesse des west⸗ deutschen und süddeutschen Handels. Der Verkehr würde anders von der Rheinstraße abgelenkt werden, und Plätze wie Köln, Mainz, Frankfurt, Mannheim würden darunter zu leiden haben. Die wohlwollende Erklärung der Reichsregierung ge⸗ nügt nicht. Die große Wichtigkeit der Sache erfordert eine gesetzliche Bestimmung. Es handelt sich hier darum, ob die subventionirten Dampfer auch für diese Landestheile von Nutzen sein sollen. — (
Abg. Graf Hoensbroech: Auch in der Rheinprovinz
besteht der dringende Wunsch, daß die neue Linie einen hollän⸗ dischen oder einen belgischen Hafen anlaufe, und ich bitte des⸗ halb an dem Beschluß Ihrer Kommission festzuhalten. Mit der Vorlage bis zum nächsten Reichstage zu warten, ist nicht empfehlenswerth. Man darf die Entscheidung nicht in eine derartig ungewisse Zukunft hineinziehen. Auch wenn wir heute die Vorlage bewilligen, wird es ja noch anderthalb Jahre dauern, ehe die Linie in Gang kommt. Damit ist ohnehin schon eine lange Zeit den Engländern und Franzosen gegeben, das Heft in die Hand zu bekommen; und es ist ungewiß, ob, wenn wir noch länger warten, wir dann im Stande sind, ihnen Konkurrenz zu bieten.
§. 2 nebst Anlage wird hierauf bewilligt, ebenso ohne Debatte 8. 3.
Damit ist die zweite Berathung erledigt.
Die Ermächtigung zur strafrechtlichen Ver— folgung des Redacteurs der, Düsseldorfer Arbeiter⸗ zeikung“ wegen Beleidigung desReichstages beschließt der Reichstag nicht zu ertheilen.
Darauf wird die dritte Berathung der Anträge Acker— mann-Aichbichler, betreffend den Befähigungsnach— weis, fortgesetzt, und zwar mit der Abstimmung über Ein⸗ leitung und Ueberschrift des Gesetzentwurfs. Dieselbe ergiebt die Annahme von Einleitung und Ueberschrift mit 129 gegen 92 Stimmen.
Die definitive Abstimmung über das ganze Gesetz ist auf Antrag des Abg. Kroeber eine namentliche. Dieselbe ergiebt die Annahme mit 130 gegen 92 Stimmen. Die zu diesem Gegenstande eingegangenen Petitionen werden durch die ge⸗ faßten Beschlüsse für erledigt erklärt.
Es folgt der Bericht der Rechnungskommission, be— treffend den Antrag Richter auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs, betreffend die Verwaltung der Einnahmen und Aus⸗ gaben des Reichshaushalts, in Verbindung mit dem Bericht derselben Kommission, betreffend die allgemeine Rech⸗ nung über den Reichshaushalt für 1884/85, sowie die zu diesemn Etat und zu den Etats von 1851/82 bis 1883/84 kh K der Justifikationsordres gemachten Vor—
ehalte.
In Bezug auf den Antrag Richter beantragt die Kom— mission, den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage schon in der nächsten Session einen Gesetzentwurf, betreffend die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Reichshaus— halts, sowie einen Gesetzentwurf, betreffend die Einrichtung und die Befugnisse des Rechnungshofes, vorzulegen.
In Bezug auf den zweiten Punkt beantragt die Kom⸗ mission, dem Reichskanzler bezüglich der allgemeinen Rechnung für 1584/85 Entlastung zu ertheilen und die Vorbehalte aus den früheren Rechnungen fallen zu lassen und in Bezug dar— auf ebenfalls die Entlastung zu ertheilen.
Abg. Dr. Meyer (Halle): Seitdem der Reichstag weiß, daß die Justifikatioön von Einnahmeausfällen durch eine vom Kriegs-Minister eines Einzelstaats kontrasignirte Ordre des Landesherrn erfolgt ist, hat er eine ganz bestimmte und konsequente Stellung eingenommen, die zu xerlassen ihm gegenwärtig zugemuthet wird. Staatsrechtlich liegt die Sache einfach so, daß dem Reichstag gegenüber kein anderer Beamter eine Verantwortlichkeit trägt als der Neichskanzler, und daß daher Akte, welche nicht durch die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers gedeckt sind, dem Reichstage gegenüber als nicht existent angenommen werden müssen. Der Reichskanzler hat selber mit dem größten Nachdruck hier erklärt, er allein trage dem Reichstage gegenüber die Verantwortlichkeit auch in Angelegenheiten der eeres verwaltung, und er halte
es für. unzulässig, daß der Reichstag sich mit einer Resolution an die Verwaltungen der einzelnen Kon⸗ tingente wende. Damit hat sich der Kriegs-Minister voll— kommen einverstanden erklärt. Wie kommt es nun, daß hier eine staatsrechtliche Doktrin zum Durchbruch gekommen ist, die mit jener Erklärung im Widerspruch steht! Darüber hat uns der Kriegs-Minister nichts mitgetheilt. Indem die Kom⸗ mission sich in eine materielle Prüfung der Gerechtigkeit dieser Justifikationsordres eingelassen, hat h dem Reichstage eine
Aufgabe zugemuthet, zu welcher ihm das erforderliche Maß von Sachverständniß fehlte. Diese Gründe sind durchschlagend, um an dem früheren Standpunkt des Reichstages, den früher auch Mitglieder der nationalliberalen Partei und des Centrums getheilt haben, festzuhalten. Wir müssen den Vorbehalt, der gegen die früher dechargirte Rechnung gemacht ist, aufrecht er⸗ halten, bis die nachträgliche Kontrasignatur des Reichskanzlers
beigebracht ist, und wir können am Allerwenigsten für die Zukunft auf diese Kontrasignatur verzichten. . Abg. Letocha: Die Kommission ging von der Ansicht
aus, daß die Kabinetsordres als Beläge respektive Quittungen für das betreffende Kontingent anzusehen seien. Nach der preußischen Verfassungsurkunde bedarf es hierzu der Gegen⸗ zeichnung eines Ministers. Handelt es sich um eine neue Reichsfache, wie bei Post und Telegraphie, so wäre allerdings die Gegenzeichnung des Reichskanzlers nothwendig gewesen. Die Kommission sst aber noch weiter gegangen und hat die einzelnen U. sachlich geprüft und als richtig befunden.
Abg. Rickert: Die Kommission hat den Standpunkt aufgegeben, den der Reichstag, solange Rechnungen geprüft werden, in Uebereinstimmung mit der Dber⸗Rechnungskammer festgehalten hat. Seit 1867 hat der Reichstag die Frage zwar nicht definitv entscheiden wollen, aber immer die Gegenzeichnung des Reichskanzlers für nothwendig gehalten. Der Antrag Richter hat mit dieser Frage gar nichts zu thun, die Annahme desfelben würde auch nicht dafür garantiren, daß Wandel ge⸗ schaffen wird. Die Auffassung, daß die Gegenzeichnung des Kriegs-Ministers, als Chefs einer selbständigen Kontingents⸗ verwaltung, genügt, ist zwar nach Landesgesetzgebung zulässig, durchbricht aber Reichsrecht, und danach ist die Kontra⸗ signatur des Reichskanzlers unbedingt nothwendig. Die An⸗ nahme, daß der , . ja die Verantwortung durch Ueberreichung der Rechnungen an den Reichstag übernehme, ist nicht zutreffend. Eine andere Frage ist auch von Be⸗ deutung. Der Rechnungshof hat, nachdem er Rechnungen der fächfischen Militärverwaltung Decharge ertheilt hatte, nach⸗ träglich Kenntniß von Unregelmäßigkeiten in einer dortigen Garnifonverwaltung erhalten und deshalb von der sächsischen Militärverwaltung die Beläge eingefordert, um die bereits dechargirten Rechnungen nochmals zu prüfen. Die sächsische Militaͤrverwaltung hat aber die Belege verweigert, weil die Rechnungen schon dechargirt seien. Dieser Standpunkt ist voll⸗ kommen inkorrekt. Eine nochmalige Prüfung ist in diesem Falle nöthig, wenn nicht das wichtigste Recht, das der Kontrole, preisgegeben werden soll. Ich kann nicht annehmen, daß das Haus den Deduktionen der Rechnungskommission beitreten wird, und bitte, es unter Ablehnung der Anträge bei den früheren Beschlüssen zu belassen.
Abg. Francke: Bezüglich des letzten Punktes theile ich die Ansicht des Abg. Rickert. Sind Unregelmäßigkeiten vor⸗ gekommen, so muß formell Ordnung geschafft werden. Der Rechnungshof hat ja nur aus Unkenntniß der vorgekommenen Unregelmäßigkeiten die Decharge ertheilt. Im Uebrigen stimme ich aber den Kommissionsbeschlüssen zu. Eine Einigung in dieser Sache ist ja gar nicht möglich, da die verbündeten Regierungen und der Reichstag auf ihrem entgegengesetzten Standpunkt verharren. Da aber bisher kein praktischer d. vorgekommen ist, in welchem der Reichstag materiell mit den Kabinetszordres nicht hätte einverstanden sein können, hat die Kommission bis auf Weiteres einen modus vivendi geschaffen. Augenblicklich haben wir keinen Anlaß, die Decharge zu ver⸗ weigern, da es sich materiell nicht um die Beanstandung von Kabinetsordres handelt, sondern nur um die formelle Frage.
Inzwischen ist vom Abg. Rickert der Antrag eingegangen, in Bezug auf die Rechnung von 1884.85 den Reichskanzler aufzufordern, gemäß den Seitens der Ober⸗Rechnunge kammer gemachten Vorbehalten die Verantwortung durch nach⸗ trägliche Gegenzeichnung zu übernehmen, und unter diesem . die Entlastung für die Rechnung von 1884/85 zu ertheilen.
Abg. Dr. Windthorst: Es handelt sich hier um ein erhebliches Recht des Reichstages. Weder die Kommission noch die gegenwärtigen Erörterungen haben die Sache zu klären vermocht. Wollte man den bisherigen modus vivendi stabiliren, dann würde das Gesetz geändert werden müssen, wozu ich selbst bereit wäre. Ich bitte aber, die Angelegenheit nochmals an die Rechnungs⸗Kommission zu verweisen und dort den Reichskanzler zu vernehmen.
Ein inzwischen eingegangener Antrag Francke will die bisherigen Vorbehalte des Reichstags fallen lassen, im Uebrigen aber den bisher vom Reichstage eingenommenen Rechtsstand⸗ punkt festhalten.
Abg. Dr. Hätel:; Keine Partei hat es geleugnet, daß eine gewisse Vollmacht für die Regierungen bestehen muß, und nur über die Grenzen dieser sind wir in Zweifel. Will man überhaupt zu einem Abschluß kommen, so kann der Reichstag nur seinen bisherigen Standpunkt festhalten. Wir können doch nicht guf ein Recht verzichten, allein auf. die Möglichkeit hin, daß wir bei späteren Verhandlungen wieder auf unferen bisherigen Rechtsstandpunkt zurückgreifen dürfen. Wenn wir nach dem Antrage der Kommission verfahren, ist es nicht verbürgt, daß derartige Kabinetsordres später überhaupt zu unserer Kenntniß kommen. Wenn wir jetzt den Rechnungshof veranlassen, von seinem formellen Standpunkt zurückzutreten, dann werden wir in Zukunft vollständig im Dunklen tappen. Ich wünsche, daß auch . justi⸗ fizirten Kabinetsordres vorgelegt werden, aber Sie wissen, bäß ein solcher Beschluß des Reichstages für den Rechnungs⸗ he nicht bindend ist. In dem Augenblick, wo Sie den
echnungshof von seinem Standpunkte herunterdrängen, haben Sie bezüglich der justifizirten Kabinetsordres nicht die eringste Sicherheit mehr. Ich frage den Herrn Schatz⸗ ekretär, ob es begründet ist, daß der Reichskanzler dadurch, daß er uns die Rechnungen vorlegt, die Verantwortung für die justifizirten Kabinetsordres auch in den Einzelstaaten über⸗ nimmt. Fügt der Reichskanzler dadurch gewissermaßen der Unterschrift der verschiedenen Kriegs Minister genf eigene hinzu? Bekommen wir eine solche Erklärung nicht, so ist der Kommissionsbericht ohne jedes Fundament. Es handelt sich hier nicht nur um konstitutionelle Fragen des Reichstages, sondern auch zum guten Theil um den Kampf des Parti⸗ kularismus gegen das Reich.
Die Diskussion wird geschlossen.
Rach einem Schlußwort des Referenten wird der Antrag Windthorst auf nochmalige Zurückweisung an die Rechnungskommission mit großer Mehrheit ange⸗ nommen.
Der Gesetzent wurf, betreffend die Kontrole des Reichshaushalts und des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen für das Etatsjahr 1889/90 wird ohne Vebatte in erster und zweiter Berathung angenommen. Das Mandat des Abg. Dr. Meyer (Jena) wird in
olge der Ernennung desselben zum Professor in Heidelberg ür erloschen erklärt.
Damit ist die Tagesordnung erledigt, .
Der Präsident schlägt vor, die nächste Sitzung Dienstag, und zwar mit Rücksicht auf die im preußischen Abgeordneten⸗ hause stattfindende erste Lesung des Etais um 2 Uhr abzu⸗ . und auf die Tagesordnung die dritte Lesung der Post⸗ dampfervorlage und des Etats zu setzen.
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haben — waß ja nicht in einem Tage geschehen wird — in die Berathung des Sozialistengesetzes werden eintreten müssen und daß daher der Schluß des Reichstages noch nicht in den allernächsten Tagen erfolgen wird.
Abg. Nich ter: Es würde das also heißen, daß, wenn doch die dritte Berathung des Etats morgen zum Abschluß gelangt, übermorgen die zweite Berathung des Sozialisten⸗ gesetzes schon erfolgen könnte. Wir würden doch sonst keine andere Tagesordnung haben.
Präsident: Wenn der Etat schon morgen erledigt werden sollte, würde mir nichts Anderes übrig bleiben, möchte ich fagen, als übermorgen das Sozialistengesetz auf die Tages- ordnung zu setzen.
bg. Dr. Windthorst: Ich bin über die Bemerkung des Abg. Richter einigermaßen erstaunt, wir haben doch noch die fämmtlichen Initiativanträge. Außerdem wissen wir ja gar nicht, was morgen noch kommt. Eben haben wir ja noch eine Vorlage von 187000 4 bekommen.
Schluß 4/3 Uhr.
— Der Etat der Staatsschul den⸗Verwal tung weist an eigenen Einnahmen auf: 18 5300 6 Vergütung vom Reich für Wahrnehmung der Geschäfte der Reichsschuld, 31 900 M (4 N00 AM) Gebühren für Eintragungen in das Staatschuldbuch u. s. w. und 169 060 S6 (4 27 506 Se) an sonstigen Einnahmen, im Ganzen 218 h MS, 37 200 M mehr, als für das Etatsjahr 1889 / 90 angesetzt waren.
Außerdem sind durch gesetzliche Verordnung folgende Einnahmen bestimmf: Der gesammte Reinertrag aus Domaͤnen und Forsten, mit Auszschluß der dem Kronfideikommißfonds zufließenden Summe, der gefammte Erlös aus den Verkäufen von Domänen- und Forstgrund⸗ sftücken oder Ablösungen von Domänenrechten, Diensten und Gerecht⸗ samen, diejenigen Rente ⸗Ablöͤsungskapitalien, welche von anderen als Domanialprãstantiarien durch Baarzahlung des achtzehnfachen Be⸗ trages der Rente entrichtet, von den Berechtigten aber nicht ange— nommen sind, und aus den Betriebsüberschüssen der für Rechnung des Staats verwalteten EGisenbahnen die zur Verzinsung und Tilgung der zu Eisenbahnzwecken verwendeten Anleihen und der Eisenbahn⸗ schulden erforderlichen Mittel.
Rach dem Etat für 1889.90 betrugen die Schulden der alten Landestheile und des Gesammtstaats seit 1866 4 39474 8657 4 Davon kamen in Abgang bei der 33 prozentigen konsolidirten Staats Anleihe diejenigen ausgefertigten Konsols, welche zum Umtausch von Prioritäts · Obligationen verstaatlichter Cisenbahnen, ben, zur Einlösung gekündigter Obligationen nicht zur Verwendung gelangt sind, im Betrage von 132 900 ; bei derselben Anleihe die gegen die An⸗ nahme bei Aufstellung des vorigen Etats zur Degung der Einlösungs⸗ mittel für gekündigte, nicht konsolidirte ältere Anleihen weniger er⸗ forderlich gewesenen, bez. am 1. Oktober 1889 und 1. Januar 1890 weniger erforderlich werdenden 163 400 M; durch die gewöhnliche Tilh ug *in 1839/6 pp. 13 biß 57 e, endlich durch außerordentliche Tilgung in 1889/90 19 842 6090 , im Ganzen 33 654 657 46 Dagegen traten bei, der 31 prozentigen fonfoͤlidirten Anleihe hinzu: 78 600 46, welche zum Umtausch 4prozentiger Thüringischer, Halle⸗Sorau, Gubener und Rheinischer Eifenbahn⸗Prioritätß⸗Obtigationen mehr nöthig waren; 10 000 000 für die Beförderung deutscher Ansiedelungen in Westpreußen und Posen; 10 0600 ½ für Grundsteuerentschädigungsbeträge in den Pro⸗ dinzen Schleswig⸗Holstein, Hannover und HessenNassau, sowie im Kreise Meisenheim, 311 063 509 S zum Umtausch von Prioritäts⸗ Sbligationen verschiedener Eisenbahnen 18 000 00 MM zur Einlösung extraordinär gekündigter Prioritatg⸗Dbligationen; S0 000 000 M Behufs Besckaffung der Mittel zur Erweiterung, Vervollsändigung und besseren Ausnutzung des Staats, Eisenbahnnetzes; 15289 000 zur Deckung der Einlösungsmittel für die am 1. Juli i890 zu lilgenden Schuldverschreibungen der Staatsanleihe von 1858 A und 1566 400 M für die am 1. Januar 1891 zu tilgenden Schuldverschreibungen derselben Anleihe; 365 356 000 4A zum ÜUmtausch von weiteren Priorität, Obligationen verschiedener Eifenbahnen und 20 000 009 S6 zur Einlösung weiterer extraordinãr gekündigter Prioritäts ˖ Obligationen. Somit treten mehr hinzu 73 948 743 9, fodaß sich die Schulden der alten Landestheile und des Gesammtstaats seit 1866 für den 1. April 188091 auf 5168 23 610 M erhöhen. Bei den Schulden der neuen Landestheile find durch die gewöhnliche Tilgung, sowie durch die außerordentliche Tilgung der Kurhessischen Anleihe von 1863 und des Restes der An⸗ seihe von 1853 der vormals Naffguischen Schulden 26 406 552 „ in Abgang gekommen, sodaß die Schulden der neuen Landestheile für J. April 1890/91 noch 36 000 651,38 M6 betragen. Die gesammte Landegichuld wird sich somit bei Beginn des Etatsjahres 1890/91 muthmaßlich auf 5 204 724 251,38 66 belaufen. ;
Die Ausgabe für die Staatsschuld im Jahre 1890 91 beträgt 200 66 1 751,50 M für Verzinsung, 4b 835 53l, 57 M für Tilgung und 1429 15,54 Sc für Renten, zusammen 248 927 137, 11 4 Hierju treten an Verwaltungskosten bei der Staatsschul denverwaltung 67 229, 8 S6 und 4869 198 M für außerordentliche Tilgung von Staatsschulden. Die Gesammtausgabe beläuft sich mithin für 1890/91 auf 254 563 565 S, 8 55 849 MÆ mehr als im Vorjahre.
Der Etat des Herrenhauses veranschlagt die Ausgaben auf S5 Jo0 6, und zwar 44 640 M für Besoldungen und Wohnungs. geldzuschüsse (4 3000 6), 40 830 M ( O). für andere persönliche Ausgaben und 89 10 M für sachliche Ausgaben. Diesen Ausgaben steht eine Einnahme von 1000 „ gegenüber.
Der Etat des Hauses der Abgeordneten sitzt die Ein nahmen auf 1175 , die Ausgaben auf 1211 020 .½ an, von letzteren entfallen auf Besoldungen und. Wohnungsgeldzuschüsse 67 130 „, auf andere perfönliche Ausgaben 65 270 „, auf fachliche Ausgahen, dar⸗ . und Diäten für die Abgeordneten 843 940 . — M6
In dem Etat der allgemeinen Finanzverwaltung sind an Cinnahmen veranschlagt: der Äntheil an dem Ertrage der Zölle und der Tahacksteuer auf Jo 5 7õ0 M S 8 067 460. 6), der Aniheil an dem EFrirage der Verbrauchsabgabe für Branntwein und des Zu⸗ schlags zu derfelben auf 66 8o7 486 0 ( 61 650 ), der Antheil an ben Ertrage der Reichsstempelabgaben auf 13 374 80. 60. ( 1 316 565 M6), die Ginnabrme' deg vormaligen Staatsschatzes auf 1282 050 Æ (4 1779 030 6), die Zinsen von Staatgaktivkapitalien auf 2 obs h00 M (— 114720 M), der Erlös für Verschreibungen konsolidirter Anleihen, welche zur Tilgung von Staatsschulden be⸗ stimmt find, auf 3 263 181 0 (= 3336 489, 17 46). Privat ˖ Ab. löfungskapitalien, zur Tilgung von Staatsschulden bestimmt, auf 47 077 M (- 57 247 6), Rente von der Reichsbank wegen Ah tretung der Preußischen Bank an das Reich auf 1865 730 6, Rüd⸗ zahlungen und Zinsen auf früher bewilligte Darlehne 280 013, So 6 g ds. 12 Mc), hinterlegte Gelder auf 25 000 000 60 * 1 00000 416) Zinfen, welche den Hinterlegungsbetheiligten gut zu schreiben sind, auf
630 ooo. 4 5000 AÆ, Zinsen und sonstige Erträge des vormaligen Hinterlegungsfonds auf. Si es (— 101560 „AM, sonstige 2. mischte Einnahmen auf 999, 20 M6 (— C385 6), zusammen auf 218 5is 6a9 M, 9031 936 M mehr als im Vorjabre. Hierzu kommt als außerordentliche Cinnabme der Verwaltungs überschuß des Jahres vom J. April 1858/89 mit 4 869 198 6, so daß sich die Gefammt . fumme der Einnahmen auf 223 717 847 * stellt.
Die Ausgaben betragen an Matrikularbeiträgen 1551754017 4 21 494 050 M6) und an Apanagen, Renten, Abfindungen u. s. w. S3 59 531 * ( 3 085 8ß7? 46), zusammen 248 313 598 4 (4 24579 917 . Die Ausgaben uͤbersteigen die Einnahmen daher um 25 625 751 4A
Der Etat für das Bureau des Staats⸗Ministeri weist an Einnahmen 4195 M (4 3880 A), an K Befoldungen und Wohnungsgeldzuschüfsen 174750 6, an anderen perfönlichen Ausgaben 15 450 46, an sachlichen Ausgaben 115 550 4 4 7140 46) auf. Die Summe der Ausgaben beläuft sich somit auf 305 750 4
Bei dem Etat der Staatsarchive sind die Einnahmen auf 4895 MM (4. 180 A6), die dauernden 3 auf 340 6865 16 ( 3236 M1) veranschlagt. Von letzteren kommen auf Besoldungen und Wohnungegeldzuschüfse 232 458 M ( 3096 M), auf andere perlönliche Ausgaben 33 520 „ und auf sachliche und vermischte Ausgaben 74717 (4 140 6). An einmaligen und auß eror dentlichen Ausgaben sind als zweite Rate für 5 se, 3 . ö. Bibliothekgebäudes in Hannover
eingestellt worden. ie Summe der ö mithin b0 065 A. der Ausgaben beträgt
Der Etat der General- Ordens, Kommissien veran schlagt die Einnahmen, darunter 15 300 M C 1920 4) für zurück gekommene alte Ordensinsignien, auf 15 440 6, die Ausgaben, und zwar Besoldungen und. Wohnungkgeldzuschüsse auf 47 916 4, die anderen persönlichen Ausgaben auf 3360 6, die sachlichen und ver⸗ mischten Ausgaben, einschließlich 130 000 S für Anschaffung und Unterhaltung der Ordensinsignien, auf 144 500 S6 (— 1650 ν ), zu⸗ sammen auf 196 310 4
Bei dem Etat des Geheimen Civilkabinets belaufen sich die Einnahmen auf oõͤb0 M (4 59 Æ), davon kommen auf den Beitrag des Deutschen Reichs zu den Verwaltungskosten 6300 „6, auf die sonstigen Einnahmen 250 M Die Ausgaben betragen für Be—⸗ soldungen 96 doo M (4. 5109 AM), für Wohnungsgeldzu schuͤsse 14 010 M (4 1080 M), für andere persönliche Ausgaben 6406 und für sachliche Ausgaben 22 400 „S, zusammen 139 340 (t,ͤK, 6180 S mehr als im Vorjahre.
Der Etat der Ober⸗Rechnungskammer weist an Aus— gaben nach an Besoldungen 663 900 „S6, 12 600 4 mehr als im Vorjahre. Außerdem werden aus Reichs fonds gezahlt zu der Besol— dung des Chef ⸗Präsidenten 000 S6 und zu der Besoldung des Kanzlei⸗Direktors 1400 6. Neu hinzugekommen sind, da mit der Erweiterung des Staatseisenbahnnetzes auch die Geschäfte der Ober Rechnungskammer aus dem Ressort der Staats. Eisenbahnverwaltung anwachsen, 3 Revisionsbeamte zu 4200 Æꝶ An Wohnungsgeldzu⸗ schüssen werden 91 214 „ ( 1980 6) gefordert. Die übrigen per⸗ sönlichen Ausgaben betragen 24549 6 (4 225 0), die sach⸗ lichen Ausgaben 31 00 ½ Die Ausgaben, belaufen sich somit insgesammt auf 810 593 S (4 14 805 „νοι, die Einnahmen sind auf 880 S ( 70 a) veranschlagt. Außerdem wurden für den mit der Aber ⸗Rechnungs kammer vereinigten Rechnungshof des Deutschen Reichs in dem Reichshaushalts⸗Etat für 1890791 ausgesetzt: an Be⸗ soldungen 448 500 Mt, an Wohnungsgeldzuschüssen 63 148 S6, an an⸗ deren perssnlichen Ausgaben 11 800 S6 und an sachlichen Ausgaben 31 600 S, zusammen 955 048 M
Der Etat der Prüfungskommission für öhere Ver⸗ waltungsbeamte, des Disziplinarhofes und des Ge— richtshofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte hat sich gegen das Vorjahr nicht verändert. Die Einnahmen bei der erstgenannten Behörde aus den Prüfungegeldern (60 46 für jeden Kandidaten) sind auf 7200 S angenommen, die Ausgaben betragen 9200 6, bei dem Disziplinarhofe 10770 4, und bei dem Gerichtshofe zur Entscheidung der Kom—⸗ petenzlonflikte 8400 MM Auch der Etat des Gesetz« amm lung ⸗Amts ist derselbe geblieben wie im Jahre 1889/90. Die Einnahmen, davon 172 8o0 S aus dem Absatz der Gesetz— sammlung, betragen 172 S360 S, die Ausgaben, darunter eine Bauschvergütung an das Deutscke Reich für die Wahrnehmung der Geschäfte des Gesetzsammlungs⸗Amts in Höhe von 30000 z, 151 600 ƽ, soe daß sich ein Ueberschuß von 21 230 A ergiebt.
. Der Etat des Deutschen Reichs- und Preußischen Staats -Anzeig ers veranschlagt die EF innahm en auf 706 500 t, um 30 000 höher als im Etatssahr 1889/90. Hiervon entfallen auf den Debit des Blattes 13353 000 „S, auf Insertionsgebühren 70 000 M (4 30 000 Æt, auf die sonstigen Einnahmen 2500 Die Ausgaben betragen an Besoldungen 37 350 M, an Wohnungs geldzuschüssen H940 M, an anderen persönlichen Ausgaben 49 90016 und an sachlichen und vermischten Ausgaben 499 490 S6 ( 11450 40). Unter den letzteren sind für Satz, Druck und Papier 365 000 ( 10000 A, und für Provision an die Reichs ⸗Postverwaltung 21 500 „ eingesiellt. Die Gesammtsumme der Betriebskosten beträgt somit 5ol 690 ( 146590 „), dazu tritt der Antheil der deutschen Reichskasse an dem Betriebsüberschuß mit 101 255 S (4 7975 „), sodaß sich die ge⸗ sammten Ausgaben auf S602 945 Æ (4 22025 ½) belaufen. Es verbleibt daher ein Ueberschuß von 102 555
— — * — *
In dem Etat der Ansiedelungskommission für West— preußen und Posen sind die Einnahmen auf 200 00 „ (4 15 035 4A), Zuschuß aus dem bereitgestellten Fonds zur Deckung der Verwaltungsausgaben der Ansiedelungskom mission, auf 400 000 ( 100 000 p) aus der Ueberlassung von Stellen, soweit sie nicht aus der Veräußerung und Forsten herrübren, aus Rückzahlungen und Zinsen von Darlehen, Erlös gus verkauftem Guteinventar und Ueber, 1chüssen aus der Wirthschaftsführung der Ansiedelungsgüter, und auf 100 M (M 199 AÆ) aus sonstigen Einnahmen veranschlagt. Die ge⸗ amm ten. Einnahmen belaufen sich somit auf 5o0ß 729 * IIb 0365 Mn). Bei den Verwaltungsausgaben hat sich in Folge des Fort schreitens der Ansiedlung und des Neuerwerbt ven Gütern eine Ver— stärkung des Personals nöthig gemacht, und sind dieselben gegen das Vorjahr um 15 035 S höher angesetzt worden. Es entfallen auf Besoldungen und Wohnungsgeldzuschüsse 75 õ39 M C 14635 ) auf andere persönliche Ausgaben 52 000 Mt (4 500 „S) und auf die sachlichen Ausgaben 76 006 M Die gesammten Verwaltunge— zus gaben betragen somit 206 639 ½ Es verbleibt daher ein Mehr der Einnahmen über die Ausgaben von 400100 „ Shen Kö), welche Summe an den oben erwähnten Fonds ab⸗
ist.
. Der Etat für das Ministerinm des Innern ĩ og ol) berechnet an Einnahmen folgende Posten. Verwaltung *. Innern 61 663 6 98 8 (16368 M 76 8 weniger als im vorigen ia Polizeiverwwaltung 226 661 66 44 3 ( — 13 5465 M 86 *
andgendarmerie 456 228 M 58 (4 19141 9 50 ; Straf⸗ ö, 2c. Verwaltung 2 973 626 MÆM (— 60447 MÆ ); Verwaltung r Regierungs- Amtsblätter und der damit, verbundenen öffentlichen
. 185 628 M (4 b660 A1); für Wohlthätigkeitszwecke . ö. . 9 120 4A); Summa der Einnahmen 3 9803 668 4 Mi Als dauernde Ausgaben sind angenommen sür das nl rium 621 121 6 (unverändert wie im vorigen Etat); für das
atistische Bureau 461 710 M60 ( — 50 ); das Ober Verwaltung 6 69 780 M (4 289 796 44, 2700 6 künftig wegfallend) ; die i . 309 400 ανς ( — 18963 A); die Verwaltung der Re⸗ Ifen g mtzblatte⸗ und der damit verbundenen öffentlichen Anzeiger 62 M (4 2663 AÆ; für landräthliche Behörden und Aemter
7 083 651 M 3 (443780 A 12 4, 57 880 MS 3 8 künftig wegfallend); die Polijeiverwãaltung in Berlin 7 7oz 863 * = in 3 de
olizeiverwaltung in den Provinzen 3 897 626 M 5 53 186 934 M. 2707 * 72 . künftig wegfallend); die Polizei- Distriktskommissarien in der Provinz Posen 752 209 (64 389079 A); die Landgendarmerie 10 697 224 6 80 3 C 561 999 Æ 7 3, 720 [6 künftig wegfallend); für allgemeine Ausgaben im Interesse der Polizei 1 975 316 M (4 3807 ); für die Strafanstalts. Ver⸗ waltung 8 719 197 4 83 3 (— 535 00 1 23 3, 2963 MÆ 21 künftig wegfallen; für Wohlthätigkeitszwecke 859 238 60 37 5 — 135266 M 42 3, 5917 * 40 8 fünftig n, endlich zu allgemeinen Ausgaben für verschiedene Bedurf⸗ ni e der Verwaltung des Innern 124 6231 AÆ 82 3 ( 9641 37 9. 20121 6 41 3 künftig wegfallen): Sum ma der dauernden Aus⸗ gaben 45 310 441 M (376 316 M mehr als im Etat für 1889/90, davon 39 0090 M 77 in Zukunft wegfallend.
An einmaligen und außerordentlichen Ausgaben sind ausgeworfen: 480 000 1 für das Ober. Verwaltungsgericht zum Antauf des Grundstücks Jäger straße Nr. 56 in Berlin, da die Räume des Dienst⸗ gebãudes nach der eingetretenen Vergrößerung dieser Behörde für das Bedürfniß derselben nicht mehr ausreichen und es namentlich an einem Plenar-⸗Sitzungsagl sowie Arbeitsräumen für die Räthe fehlt. Für die landräthlichen Behörden und Aemter werden außerordentlich 3000 6 gefordert (gegen 5000 „ im vorigen Etat), und zwar zu Unterstützungen für die früheren kommissarischen Amtmönner, Hardes« vögte und Kirchspielvögte, welche bei der Einführung der Kreisordnung für die Provinz Hessen Nassau vom 7. Juni 1885 bezw. der Kreis ordnung für die Provinz Schleswig ˖ volstein vom 26. Mai 1888 disponibel geworden sind und inzwischen nicht anderweitig dienstliche Verwendung gefunden haben. — Zur Beschaffung von Revolvern für die auf preußische Rechnung fungirenden, nicht ausschließlich als Schreiber verwendeten 2236 Fußgendarmen ist der Betrag von 84 834. eingestellt. Das Zündnadelgewehr, mit welchem die Fußgendarmen zur Zeit aus. gestattet sind, hat sich, wie es in den Motiven heißt, für einen Theil der Dienstleistungen als n gh, und unzureichend erwiesen. Namentlich habe sich in Fällen von Angriffen auf die Gendarmen aus der Nähe und im Handgemenge die Ausstattung der Mannschaften mit dem Revolver 3. geboten erkennen lassen. Anderer⸗ seits könne das Gewehr aber nicht, entbehrt werden, weil die Gendarmen in die Lage kommen können, auf weitere Ent- fernungen hin, z. B. bei der Flucht von Arrestanten, der Schuß waffe sich bedienen zu müssen. — Endlich werden zu Neu, Er— weiterungs.! und Anbauten für die Strafanstalts-Verwaltung (Gefängnisse, Strafanstalten, Verwaltungs⸗, Dienst⸗, Wirthschafts⸗ gebäude 2c) 648 500 „M gefordert (290 035 M weniger als im Etat für 1889.90). Zusammen erfordern die einmaligen und außer⸗ ordentlichen Ausgaben sonach 1218334 S½ (263 399 M mehr). Rechnet man die dauernden Ausgaben mit 43 810 441 A hinzu, so ergiebt sich als Hauptsum me der Ausgaben 45 068 775 (639 615 Æ mehr, davon 93 009 M 77 3 in Zukunft wegfallend).
Königliches Kunstgewerbe⸗Museunm.
Die Ausstellungen der Stoffsammlungen, Gewebe und Stickereien im Kunstgewerbe⸗ Museum nehmen ihren programmmäßigen Verlauf. Nachdem die ersten fünt. Gruppen, welche das Mittelalter, die Renaissance, Barock und Rokoko, euro⸗ päische Stickereien aus dem 16. bis 19. Jahrhundert, den Orient umfaßten, zur Schau gestellt waren, hat gegenwärtig eine neue Gruppe Aufstellung gefunden, welche Stoffe und Stickereien aus China und Japan umfaßt. Die letzte Ausstellung der Gruppe V. „Orient“ ge- hörte mit zu den kostbarsten der ganzen Sammlung, denn unter der Gesammtbezeichnung Orient! waren vereinigt Produkte aus dem Dæignt, und zwar gus Indien, Persien, der Türtei und Nor d⸗ Afrika, welche an Pracht der Erscheinung und Kostbarkeit des Materials die früber zur Schau gestellten Gruppen übertreffen. Hat doch die Stoffweberei und Stickerei gerade im Orient ihre hauptsächlichste Pflege gefunden. Seit dem 15. Jahrhundert entwickelten sich im Stammlande der orientalischen Kunstweberei, in Persien, sehr zierliche Blumenmuster mit treuer Naturbeobachtung und sicherer Stilisirung. Häufig waren Gold ⸗ und Silberstoffe mit Streublumen, Vögeln und Schmetterlingen. Ass Wandschmuck dienten großgemusterte Sammet⸗ und Seidenstoffe, in der Anordnung den Granatmustern verwandt. Diese Stoffe wurden auch für Festkleider benutzt. Im 16. und 17. Jahrhundert wurden in der Türkei vielfach Venetianer und Genueser Stoffe, später auch Stoffe aus Lyon verwandt, welche die orientalische Seidenweberei stark beeinflußten. Ganz originale Muster finden I. fast nur in den gewöhnlichen Stoffen; Streifen mit kleinen Mustern berrschen vor. Auch nach Polen wurden im 17. Jahrbundert persische Seidenweber verpflanzt. In Indien erhielten sich edle Brokatstoffe mit kleineren vertheilten Mustern von zum Theil älterem Typus. In Indien und Persien betrieb man Shawlweberei, welche dort bis auf den heutigen Tag in Blüthe stebt und maßgebend für Europa geblieben ist; von dort her kamen auch bedruckte Kattune mit den Mustern der Shawlweberei und gestickter Decken. Im indischen Archipel, Jara u. s. w. bedient man sich eines besonderen Färbe⸗ verfahrens, durch Abbinden und Abdecken einzelner Stellen durch aufgeschmolzenes Wachs. Von all diesen verschiedenen Orten der Stick, und Webekunst finden sich in der Gruppe 7 charakteristische und werthvolle Proben vertreten. Da sind z. B. die prächtigen türkischen Bettdecken aus dem 17. und 18. Jahrhundert, seidene Gewebe, in welchen oder auf welchen die orientalischen Muster in ihren phantastischen Verschlingungen ange⸗ bracht sind, hineingewebt, aufgestickt oder aufgenäht. Von dem schimmernden seidenen, meist in zarten Farben gehaltenen Grunde heben sich die Ornamente wirkungsvoll ab und vereinigen sich mit dem Fonds zu einem harmonischen fein abgetönten Ganzen. Thür vorhänge aus Moscheen, Vorhänge, Gardinen, Wandteppiche, kostbare Shawls, Kleidungsstücke u. s. w. wechseln in bunter Reihenfolge mit einander ab und zeigen die verschiedenen Verfahren der Stickkunst, die Tambourirarbeit, den Plattstich, das Aufnähen von Stoffstücken, die Mosaik⸗ stickerei u. s. w. Von ganz besonderem Reiz und eigenartiger Her stellung ist eine Stickerei, zu welcher Käferflügel verwandt wurden. Ueber Linen röthlichen seidenen Grund spannt sich goldene Gaze. Auf dieser sind in regelmäßigen Abständen kleine Streumuster aufgenaͤht, und zwar sind es kleine Blüthen, als deren Kelchblätter die Flügel⸗ decken eines kleinen grünen Käfers dienen. Zart und außerordentlich zierlich, macht die so hergestellte Stickerei einen überaus graziösen Eindruck, dürfte aber auch nur als Schmuckstück verwendet worden sein. Bestrebt, alle Gegenstände, aus denen sich die Kleidung ,,, zu schmücken, hat die orientalische Stickereikunst sich auch der kleineren Stücke der Tracht bemächtigt und sie mit ihren reüvollen und zierlichen Ornamenten geschmückt. Da ist vor allen Dingen eine ganze Kollektion von Fußbekleidungsgegenständen zu nennen, Pantoffeln, Sandalen und Schuhen,. gegen welche unsere modernen europaͤischen Pantoffel und Stiefel sich recht nüchtern und gtwöhnlich ausnehmen. So sei erwähnt ein Paar zierlicher Pantoffeln, bei denen auf Tüllgrund seidene kleine Blumen und Blätter aufgenäͤht sind; sie sind türkischen Ursprungs und stammen aus dem Jahre 1867. Ebendaher rührt ein Paar andere Pantoffeln, welche Goldstickerei auf Sammet zeigen, während ein Paar indischer Pantoffeln Stickerei i Leder traͤgt. Tuürkisches Fabrikat sind auch ein Paar Pantoffeln, ei denen Goldflitter u. s. w. auf das Leder genäht sind. Ein . 8 aus Holj sind mit Sammet überjogen. Nicht minder unstvoll als die Fußberleidungen sind die Kopfbedeckungen behandelt; eine griechische Frauenmütze aus seidenem Flor ist mit Blättern und Federn aus Golddraht besetzt, andere Müßen aus Leder sind mit Gold . e, ,, n. en weisen ähnliche Stsckerei guf. Auch orientalische cher in ihrer charakteristifchen . boten willkommene Gelegenheit zur Anbringung von Ornamentstickereien; Gürtel, Taschen, Körbchen, sogar ein Pfeifenrohr, welches e , trägt, zeigen das Be⸗
streben, Alles dem Ruge wohlgefzllig barzubieten nd die ede wo immer es angeht, zu pflegen. Nicht . 6 inne
eine Kollektion von Proben bleiben, welche von einer deut chen Firma e,. u. Co. in Elberfeld, angefertigt sind; es sind 3. für zen Orient angefertigt; sie zeigen, daß auch die deutsche Kunstindustrie bocherfreuliche Fortschritte in der Gewebekunst gemacht hat. Ein Besuch derjenigen Gewerbetreibenden. für welche die Stickerei und Weberei von Interesse ist, dürfte für sie von nutzbringendem Erfolg sein.
Statifstik und Volkswirthschaft.
Untersuchung der englischen Arbeiterverhältnisse.
In Folge der vielen Ausstände des Frühjahrs i s hatten die bervorragendsten i e ue Te hi en, Tefl, (Centralverband deutscher Industrieller, Verein zur Wahrung der wirthschaftlichen Interefsen von Handel und Gewerbe, Verein zur Wahrung der gemeinsamen wirthschaftlichen Intereffen in Rheinland und Westfalen, Nordwestliche Gruppe des Vereins deutscher Eisen⸗ und Stahlindustrieller, Verein für die bergbaulichen Interesfen im Ober⸗ Bergamtsbezirk Dortmund) im Herbst 1889 eine Kommifsion nach Eng—⸗ land entsandt, welche die dortigen Arbeiterverhältnisse studiren und n insbesondere die Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern und die Maßnahmen zur Verhütung bezw. Beilegung solcher Streitigkeiten ins Auge fassen sollte. Die Kommission, zu welcher die Herren Dr. Beumer Düsseldorf, Bueck. Berlin und Th. Möller. Brackwede ge⸗ hörten, und der sich auch der Fabrikbesitzer Garon. Ria uenti c e l' trat ihre Reise im 24 September an und kebrte, nachdem sie alls bedeutenden Industriebezirke in England und Schottland besucht hatte, am 21. Oktober zurück. Am 13. Dezember legle sie iner Plenarversammlung der Vorstände der genannten Vereine einen ein⸗ gehenden Bericht vor. Dieser ist nunmehr, in Verbindung f den erläuternden Bemerkungen, die ein jedes der Kommissionsmitglieder in der betreffenden Sitzung machte, im Druck erschienen, und zwar im Verlage von Mitfcher und Röst ell in Berlin, Jägerstt. Si 6 üg A. , , mit der weileren Behand-
ung des fachlichen Inhalts betraut worden ist, zur zffentlichat Dis ö öᷣ . ft. zut offentlichen Dis uß es schon als ein Verdienst der gedachten Vereine e werden, daß sie in sich den Trieb fühlten, die ler r n England durch sachkundige Männer zu dem Zweck, daraus für die eigenen Verhältnisse Nutzen und Belehrung zu schöpfen, unterfuchen zu lassen, so kann auch der Kommission das Lob nicht vorenthalten werden, daß sie obne Voreingenommenheit ihr Ziel verfolgt und sich bestrebt hat, den Dingen auf den Grund zu gehen. Verdienst und Lob bleiben bestehen, wenn auch das Ergebniß nach der posttiven Seite hin, wie es scheinen will, ein dürftiges ist. Denn wenn auch die Absicht ursprünglich dahin gegangen sein mochte, als werthvoll Er= kanntes für Deutschland brauchbar zu machen, und wenn auch nach dieser Richtung die Ausbeute ziemlich gering ist, so bleibt es nicht minder verdienstvoll, gewisse, ziemlich allgemein verbreitete Irrthümer als jolche aufgedeckt und somit einer blinden und unklugen Reber⸗ . 9 enfin n . . . sog. öffentliche Meinung
e issenschaftlich gebildete Theoretiker einge —
lter, . ö ö. . 9 ingetreten sind, vor
ie englischen Trade Unions (Gewerkschaften) — um di = suchung der Verhältnisse dieser handelt es sich . 1 nießen auf dem Kontinent eine große Achtung, und es giebt auch heute noch Parteien, welche allein darin die Panacee für alle Uebel der arbeitenden Klasse erblicken wollen, besonders hat Profeffor Bren- tano so manche Lanze für die Trade Unions gebrochen: er sieht in ihnen nicht nur, was sie ihrem eigentlichen Zwecke nach sein sollen, einen Schutz gegen Arbeitslosigkeit, sondern sogar ein Mittel, welches in der Praxis eher die Strikes verhindert als fördert, vor Allem aber ein Schutzmittel gegen Sozialdemokratie (ol. Brentano, Das Arbeitsverhältniß, Leipzig 18773. In neuerer Zeit hat Hr. Dr. von Schulze⸗Gävernitz, ein Sohn des verstorbenen Staatsrechts lehrers in Heidelberg, in einem in den Schmoller'schen Jahr⸗ büchern veröffentlichten Aufsatz über „Vermeidung und Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten (Strikes u. s. w) in England‘ sich zu einem enthusiastischen Vorkämpfer der Trade Unions gemacht, nachdem er an Ort und Stelle sich möglichst genau über die einschlägigen Ver—⸗ hältnisse orientirt hat. Aber den beiden erwäbnten Theoretikern ging wohl etwas der praktische Sinn, das Verständniß für die wirklichen Dinge mit ihren Schattenseiten ab, zumal die Theorie immer geneigt ist, das zu übersehen oder zu unterschätzen, was nicht ganz hineinpaßt. Die Kommission der deutschen Industriellen dagegen ließ sich durch die auch noch so verlockend:n Glanzseiten wenigstens einiger Trade Unions nicht verleiten, ihr Aagenmerk auf die sich offenbarenden Mängel zu richten, und es muß ihr als Hauptverdienst angerechnet werden, die Möglichkeit gegeben zu haben, nach dieser Seite hin so manche falschen Vorstellungen zu berichtigen.
Sie erkennt vollkommen die großen Segnungen an. welche die Trade Unions für gewisse Arbeitszweige und deren Arbeiter gehabt haben. Sie haben in den meisten Fällen zur Besserung der Lage der Arbeiter beigetragen. Es hat sich zwischen ihnen und den gleichfalls zu Verbänden vereinigten Arbeitgebern eine Geschäftspraxis gebildet, welche in den meisten Fällen zu beiderseitiger Zufriedenheit gehandhabt wird: beide Theile verkehren auf dem Fuß, der Gleichberechtigung, beide haben eine gleiche Zahl von Vertretern in Einigungs kammern; zum Vorsitzenden wird in den meisten Fällen ein Jurist gewählt. Kommt keine Einigung zu Stande, so beschließt die Trade Union den Ausstand, wäbrend dessen die strikenden Mitglieder von ihr Unter⸗ i ö . 95 ige und gelernte Arbeiter aufgenommen; die itgliedschaft bürgte also den Unternehmern für die Qualitat der in e. Die 6 ständigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird in einigen Arbeits zweigen (Hohlen. und Erzbergbau und Hüttenwesen) durch Vereinbarung gleitender Lohnskalen gefördert. 2
TÄuf Grund diefer Cinrichtungen haben sich die Verhältnifse in der Praxis indessen doch nur in wenigen Gebieten, z. B. im Kohlen! gebiet des Nordens von England, günstig gestaltet, und nur in seht wenigen Trade Unions, wie Herr Möller⸗Bragwwede sagt, existiren jene idealen Verhältnisse, welche einige Theoretiker zu der Meinung gefübrt haben, daß der Tradeunionismus die einzige Form sei, um die Industrie zu beiderseitigem Vortheil zu heben. Wenn speziell Br, von. SchulieGävernitz fich auf das Urtheil engsischer. Sach- verständiger beruft, daß der hauptsächliche Grund für die Stärke der englischen Eisenindustrle dem Auslande gegenüber in der friedlichen Gestaltung der zwischen Arbeiter und Arbeitgeber herrschenden Be⸗ ziehungen auf der Grundlage des Tradeunionismus liege, so erscheint dies als eine petitio prineipii. Pr. Beumer erklärt seinerseits, von den englischen Sachverständigen nicht ein einziges Wort nach dieser Richtung gehört zu haben; die Stärke der englischen Eisenindustrie beruhe nicht auf dem Tradeunionismus, sondern in den natürlichen Verhaͤltnissen des Landes, d. h. in den beiden Faktoren der nahen Zusammenlegung von Eisen, Kohle und Kalksteinen und der insularen Lage des Landes, welche es gestattet, womöglich die noch warmen Schienen in die See⸗ schiff' ju verladen. Vielmebr hahe er von jenen englischen Sach= verständigen bezüglich des Tradeunionismus vielfach aussprechen bören, deß die Wirkung desselben zum Theil für den eng“ lischen Export verhängnißvoll geworden seir. ;
SBiermit kommen wir an der Hand des vorliegenden Berichts auf die Schattenfeiten der Trade Unions. :
Wo (wie in. Schottland den Trade Unions keine straffe Orggus- sation der Arbeitgeber gegenübersteht, üben erstere eine förmliche Tyrannei aus. So arbeiteten die Mitglieder der Trade Union fur den Schiffsbau im vergangenen Herbst, nur 4 bis 5, ja selbst nur 3 Tage mit der ausgesprochenen Absicht, die Arbeit hinzuhalten, also langer in dem augenblicklich ef Verdienst zu stehen. Sie wissen ganz genau, daß gegenwärtig mehr Arbeiter nicht zu haben sind, und wollen fomit die für sie guͤnstige Situation des Arbeitsmarktes ver⸗
längern. Ja, es soll sogar in der Absicht der United Society liegen, Bestimmungen dahin zu formuliren, daß es, um
dem Schiffsagrbeiter dauernd ein genügendes Quantum an Arbeit zu sichern, fernerhin nicht in das Belieben
In den Trade Unions wurden aber bisher nur tüch⸗-