1890 / 23 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Jan 1890 18:00:01 GMT) scan diff

jenigen, großen weisung verwa gegenüber dem jetzigen Ich meinestheils w lt Bestimmung für wichtiger halten und für kämpfung der Sozialdemokratie als würde auch einen dem entsprechenden wenn ich auf eine Mehrheit rechnen Gesetz nicht ausreicht, so müßten wir Expatriirung zurückkommen, seinem Gesetzentwurf angeregt der Willkür ondern gesetzlich fixirt werden.

Expat

heimgegeben, s existirt

lichen

konservativen und einiger Miglieder i gelehnt und §. 24 in der Fassung der Kommission

Theil des

rüirung nicht

angenommen.

Die Beschränkung der Geltungsdauer des Ge⸗ setzes soll nach der Vorlage in Wegfall kommen.

Abg. Dr. Reichen sperger: ; die Dauer zu votiren, halte ich schon darum für undenkbar, so klar die Thatsache auch ist, well alle früheren Reichstage

gar nicht daran gedacht

Die Regierung selbst hatte in den Aussicht gesielft, daß dasselbe zu entbehren sein werde, sobald die Sozialreform in Wirkung getreten sein wird. Wenn es nun gewiß ist, daß diese Wirkung

muß,

spruch, wenn jetzt das Gesetz auf t wen Tritt aber die Voraussetzung der Motive in einigen Jahren ein und will dann der Reichs tag das bestehende Aus⸗ nahmegesetz beseitigen, was dann? g. d triirungsge setzes ist, obgleich wiederholt vom Reichstage an—⸗ genommen, doch stets vom Bundetzraih zurückgewiesen worden. Würde es, wenn es dem Sozialistengesetz ähnlich ginge, den Sozialdemokraten Tyrannei

soll.

viel die,

Gefahren der So darf doch aber aug

die Herren, Reformen erfreuen würden, schaffen haben? Reichstag es

so ist es ein

beklagenswerthere die wir jetzt

unbeschränkte Dauer zu

stimmungen des Gesetzes kann kein Kaufpreis dafür sein,

unbeschraͤnk hat, seit d

In

Gesetzes. 1878, war es ni

daß

welche Gesetz für zuführen

Abg. Munckeb:

2

man zu Dinge

unter den

und es war möglich,

Gefahr der wollte. ͤ e daraus, daß das Gesetz nur auf hätte es Früher sagte man;

folgt konn

werden sollen!

Gese

jetzt findet die mißhande ist es, wei dann in Zukunft das ait tz bezeichnen will, wobei ich nur bedaure, da

man

als Spezialgesetz —ͤ 3 Wort weniger national ist; . r Wir stehen zum ersten Mal vor der Frage, ob wir

diese

selbe.

das, hat,

wirklich ; gesprochen ist

Regierung

te; vielleicht

tz gegeben, weil

was man bisher für alle Ewigkeit

denkbar kürzeste ist

Hause gehen k

Vertreter glauben, wiedersehen werden,

noch

geben

werden dürfte von der

Sie deutlich genug gesagt, das hat auch Hr. von Helldorff, wenn auch verschleiert, zugegeben, und das werden Sie in vier Reichstag dazu, die letzten zunutzen, um das Volk und

glücken, von dem voraussichtlich die Mehrheit des Volkes nichts

raktion und der meinigen ganz von selbst. Gegner des Gesetzes, nicht als Freund der Sozialdemokratie, sondern als Freund des allgemeinen Rechtsbewußtseins im Volk. Nichts war mir sympath Herrn von Helldorff, die Aufrechterhaltung Tande thue Noth. Das sage ich auch Aufrechterhaltung der Autorität des Hefetzes an, denn das ist

die

9.

höchste Autorität. werden,

Sie sie noch nicht zum Recht. ; Ber ein Unrecht, begangen an einem großen Theil des Volkes.

*

welche sie befürworten, Deutschen ltungsgerichtlich angefochten werden, igen Zustande ein ürde die Aufrechlerhaltung man

außer der Expatriirung auch Rechte auf Zeit, die sich auch bei i, Von dieser Bestimmung ist gegen die Boulangisten ein sehr ausgiebiger Gebrauch gemacht worden. Tiro : verschiedenheiten dürste es nicht so schwer sein, bis Lesung eine Einigung der Mehrheit zu erzielen. ,, . ö. ritten Lesung eine Erklärung erfolgt, . macht, für . Gesetz zu e nen, desfen Fortbestand sür unser Vaterland eine Nothwendigkeit ist. Der Antrag am seäzicderherstel hung des s. A„mngch der Regierungsvorlage wird gegen die

verdacht des Bundesraths zu

zialdemokratie keineswegs h nicht vergessen werden, Berechtigung den sozialdemokratischen Agitatignen durch unsere eigene Reformgesetzgebung zuerkannt worden ist. daß wir ohne diese

Ich hoffe,

sich überlegen wird,

te Dauer zu bewilligen, welche man nicht gewagt er ersten Einbringung in Vorschlag der unbeschränkten Dauer liegt der eigentliche Kern des In einer Stunde cht zu rechtfertigen, gesetzgeberischen für strafbar strafbar erklärt hat,

Weil eL aber eine außcrordentliche Vol macht war, so

Regierung das so ost mißbrauchte und so oft lte Ei des Kolumbus und sagt: es auf Zeit gegeben ist.

der erste Gedanke, : Wie kommt

önnen

zu wollen? kaum, wenn wir schon jetzt durchdrungen Meinung, daß die gegenwärti

als . für die verschiedenen Angehörigen

; .

Dahurch, daß Sie eine Vorlage zum

keine so schwere. In einem Reichs kann die Aus⸗ und das ist bedeutender Fortschritt. cher anderer wirksamer zur Be⸗ die Ausweisung. Antrag gestellt haben, könnte. Wenn dieses auf den Gedanken der von Puttkamer in Nur müßte die Verwaltung an⸗ In Frankreich die Entziehung der bürger⸗ hei uns empfehlen dürfte.

den Hr. hatte.

der

Trotz aller Meinungs⸗ zur dritten Ich hoffe, Regierungen noch vor der welche es uns möglich

Stimmen der Deutsch⸗ der Reichspartei ab—⸗

Das Ausnahmegesetz für

sie das Gesetz bewilligten.

aben, als . Motiven zu dem Gesetz in

in einigen Jahren eintreten nicht zu loͤsender Wider⸗

absolut die Dauer gemacht werden

Die Aufhebung des Expa⸗

von einer sprechen? Es würden Situatlonen heraufbeschworen als haben, wenn ich auch die unterschätze. Es daß eine relative

werden können,

Oder glauben Agitation uns der sozialen die wir in den letzten Jahren ge⸗ daß noch in letzter Stunde der das Ausnahmegesetz auf bewilligen.

Die Abschwächung einzelner Be⸗ f seine

Vorschlag zu bringen.

der Bestürzung, wie im Jahre aber zu entschuldigen, Maßregeln gegriffen, erklären, die bisher kein und Ungleichheit ein⸗ verschiedenen Bürgern des Staats, daß man für die Zeit ungewöhnlicher eine extraordinäre Vollmacht geben

Zeit gegeben werden überhaupt nicht gegeben auf Zeit ist das es Ausnahmebestimmungen enthält;

ein Ausnahmegese Ich habe gehört, 36

Gesetz stait als Ausnahmegese

im Grunde ist beides das⸗

immer als bald wegfallend bezeichnet annehmen wollen; und da ist doch der auch verschiedentlich schon aus⸗ dieser Reichstag, dessen Dauer die ich hoffe, daß wir schon morgen nach und von dem die namhaftesten daß viele Mitglieder ihn nicht dazu, Gesetze von ewiger Dauer Es paßt dies doch eigentlich ; sind von der e Majorität kaum noch getragen Majorltät des Landes. Ja, das haben

das sagen Ihre Organe, Wochen wissen. Wie kommt der Stunden seiner Wirksamkeit aus⸗ das Land mit einem Gesetz zu be⸗

cht die feierliche Erklärung ab— der Vorlage hat geglaubt, sich ich ein Gegner der Sozial⸗ ö nach der Stellung meiner Ich bin ein

sscher als die Bemerkung des der Autorität im aber ich fange mit der

kann nicht mehr ungleiches Recht des Staates. Gesetz machen, machen ist zwar Gesetz,

Der Autorität wenn man

Dieses Gesetz

Gott sei Dank wird das Unrecht nicht schmackhaft gemacht durch alle die Rechtsgarantien, mit der Sie die Anwendung dieses Unrechts verzieren wollen. Man führt für das Gesetz Zweck⸗ mäßigkeits⸗ und Rechtsgründe an. Die einen sind so ver⸗ werflich, wie die andern. Man sagt, ohne dieses Gesetz wäre die Sozialdemokratie erheblich mehr angewachsen. Beweisen lassen fich dergleichen Dinge nicht; es ist bas die Theorie vom Glauben! Was wir von der Wirkung des Gesetzes gesehen haben, spricht gegen. diese Illusion. Es ist richtig, daß das Gesetz die Sozialdemokraten zusammenhãlt wie mit eifernen Reifen, ihre Lehre vertieft und unangreifbar macht. Die Sozialdemokraten können unter der Herrschast des Gesetzes nicht einmal belehrt werden; sehr viele Sozialisten wissen vielleicht kaum den Inhalt der Lehre, die sie glauben, denn sie kann ihnen nicht gepredigt werden; sie wissen nur, daß man ihre. Führer deshalb verfolgt und verbannt und meinen, sie müsse deshalb etwas Köftliches sein. Ideen, seien es kranke oder gesunde, bekämpft man mit Ideen, mit Knüppeln schlägt man sie nicht todt. Die Zweckmäßigkeit des Gesetzes nachzuweisen, ist immer noch nicht gelungen, Ueber die Zweckmäßigkeit der Ausweisungen habe ich heute wunder⸗ liche Urtheile hier gehört. Selbst die Herren Nationalliberalen haben bei 8. 28 gefunden, daß er mehr geschadet als genutzt hat. Das finden wir bei allen übrigen Paragraphen des Gesetzes. Das Gesetz ist ein hoch revolutionäres, weil es mit der gesetzlichen Ordnung der Dinge aufräumt. Gesetzt, es wäre“ wirklich zweckmäßig und hätte die Wirkungen ge⸗ habt, die man von ihm seit 12 Jahren vergeblich erwartet hat, sind wir darum berechtigt, Alles zu thun, was uns zweckmäßig erscheint? Der Minister Herrfurth sagte heute die denkwürdigen Worte: die Männer, welche wir treffen wollen, negiren den Boden der staatlichen Ordnung, folglich stellen wir auch sie außerhalb des Besißzes der politischen Rechte. Was heißt den Boden der staatlichen Orduͤung negiren? Als in Amerika der Unabhängigkeits krieg begann, nahm man im Süden an, daß die Abolitionisten die Grundlagen der ö Ordnung in Amerika negirten. Als man 1810 in Preußen an die Reorganisgtion der ganzen staatlichen Gesellschaft ging, nahmen viele Kreise an, daß, wer am feudalen Rechte taste, die Grundlagen der staatlichen Ord⸗ nung negire. Als vor wenigen Jahren der durch Falk an⸗ geregte Kulturkampf ausgefochten wurde, nahm die Regierung an, baß das Centrum mit manchen seiner religiösen und sonstigen Ordnungen die Grundlagen der staatlichen Ordnung negire. Wag heißt die Grundlagen der Staats- und Reichsordnung negiren, und wer urtheilt denn darüber? Derjenige, der je⸗ wälls an der Gewalt ist, bis ein Anderer herankommt, der vielleicht findet, daß sein Vorgänger die Grundlage der staat⸗ lichen Srbnung negirt hat. Wo. hört die Reform auf und wo fängt die Gewalt an? Weil einzelne Menschen sich erkühnen, die Grundlagen unserer Rechtsordnung zu ver⸗ neinen, deshalb soll der Staat, den ich für verständiger halten muß, als jene Individuen, dasselbe ihun, auch seinerseits die Grundlagen der Rechtsordnung, das gleiche Recht für Alle, negiren?“ Ist das die Stellung des christlichen deutschen Staats, gegenüber falschen Theorien? Wenn Jemand die Staatsordnung negirt, strafen wir ihn auf Grund der bestehenden Staalsordnung, und. der Gedanke jenes Ausnahmegesetzes ist ebenso unrichtig, wie es unrichtig ist, wenn Derjenige, der gestohlen hat, von Staatswegen wieder bestohlen würde. Wir wollen Leute bestrafen für Handlungen, welche bei Nichtsozialdemokraten straflos sind? In der Kom⸗ mission waren wir Alle darüber einig, daß die Gedanken und die rein akademischen Erörterungen zoll- und straffrei sind, andererseits darüber, daß rechtswidrige Handlungen bestraft werden müssen, gleichviel wer sie begeht. ob ein Sozialist oder ein Konservativer. Bleibt die gefähr⸗ siche Agitation Gedanke in dem Kopf des Einzelnen, fo ist fie siraflos. Wird sie aber ausgesprochen, so kann sie sich als strafbare That darstellen oder nicht. Das Gesetz will den feinen Punkt in der Entwickelung treffen, wo der Gedanke anfängt, strafbar zu werden. Wir wissen. wie schwer das Reichsgericht schon unter diesen schwierigen Inter⸗ pellationen gelitten hat, und nun wollen Sie mit jener noch viel schwierigeren Unterscheidung den Schutzmann, die unter—⸗ eordneten Polizeiorgane, beauftragen! Was dabei heraus⸗ Immt, sst mehr oder minder Willkür. Was jetzt der einen Partei geschieht, was das allgemeine Rechtsbewußtsein nach dieser einen Seite hin verletzt, das kann nach jeder Seite geschehen. Ich weiß nicht einmal, ob die Abstimmung der Nationalliberalen Jegen den 8. M nicht durchaus ein stagtsgefährliches Element in sich trägt. Selbst auf dieser Seite ist man vor der Reichs⸗ feindschaft nicht mehr sicher, und der treibende Gedanke der Vorlage ist nicht, die Sozialisten zu treffen, sondern die Reichs⸗ feinde. Hr. von Helldorff hat die Agitation mißbilligt, wohl nur die sozialistische, denn diejenige für die Kornzölle erwähnt er nicht. Wenn einmal jetzt ist es ja bekanntlich nicht der Fall die Wirkung einer Lebensmitteltheurung durch diese Zölle und damit eine eminente Gefahr für das Land eintreten sollte, denken Sie sich dann einmal die Bestimmungen dieses dehnbaren Gefetzes auf solche anständige Menschen ausgedehnt, die diese Koͤrnzollagitation betrieben haben! Sie denken, man könne mit unseren sozialdemokratischen Staats⸗ angehörigen wie mit einem corpus vile umgehen. Aber denken Sie doch endlich auch einmal daran, es wäre auf Sie felber anwendbar, dann werden Sie es unerträglich finden, und Sie hätten Recht, es ist unerträglich. Deshalb muß bedauert werden, wenn durch solche Vorlage in großen Kreisen unserer Siaatsangehörigen die Meinung verbreitet wird: Man Fehandelt uns als Parias, wir stehen außerhalb des Gesetzes. , Wie wird dadurch der Wahlkampf verbittert! Ich glaube, die en,, der n n, n. wird bei den Neu⸗ wahlen eine Million übenrschreiten. Ein solches Gesetz züchtet geradezu Reichsfeinde. Was es enthält, sind keine Medika⸗ niente mehr, sondern bei Feuer und Schwert sind wir schon angekommen. Es ist eine unbegründete . der wir uns hingeben. Ist das deutsche Volk noch gesund, so werden die gefunden Been über die kranken siegen.

Abg. Kulemann:; Es ist vollständig gerechtfertigt, daß man gegzenllber der Soz aldemokratie den Baden des gemeinen RöechtJ verläßt. Eine Partei, die sich zum Ziele setzt, den be= stehenden Siaat umizustür zen, kann nicht ebenso behandelt werben, wie ein einzelner Verbrecher. Anderg würde auch im Falle einer Revolution der Stagt nicht den Rechtsboden ver⸗ laffen dürfen und die aufrührerischen Leute ruhig ihrem Schick⸗ fal überlassen müssen. Daß wir jetzt, entgegen unserem früheren Standpunkt, ein dauerndes Gesetz bewilligen wollen, hat seinen Grund darin, daß jetzt die ausführenden

bewegung als Vorspann für ihre Bestrebungen benutzt.

setzen können, was sehr wo é möglich war, wenn gleich im Anfang ein dauerndes Gesetz bewilligt worden wäre. Heute könnte nur noch ein bewußtes Unrechtthun der Be⸗ hörden die Absichten des Reichstages vereiteln. Auch in anderen Staaten, namentlich in Frankreich, wo die Internationale ein⸗ fach als eine verbotene Gesellschaft behandelt wird, schreitet man gegen die Sozialdemokratie ein. Ein Ausnahmegesetz soll das künftige Sozialistengesetz nach unserer Meinung nur noch in formeller Beziehung . ie einzige materielle, sachliche Bestimmung, die das bisherige Gesetz zum Aus nahme⸗ gesetz machte, die Ausweisungsbefugniß, wollen wir be⸗ seitigen. Die Unterscheidung zwischen einem Spezialgesetz und einem Ausnahmegesetz ist deshalb nicht so obenhin zu be⸗ handeln, wie es der Abg. Munckel ihut. Es ist die Aufgabe des Gesetzes, die sozialdemokratische Bewegung innerlich zu einer anderen zu machen, ihr den staatsgefährlichen Charakter zu nehmen. Die elementare Kraft der Sozialdemokratie liegt barin, daß sie ihte Wurzeln tief in das gesunde Erdreich unserer Arbeiterwelt hineingeschlagen hat, daß sie die k ine Scheidung der Geister wird sich in Zukunft unzweifelhaft vollziehen, indem man die Sozialdemokraten nicht mehr als die legitimen Vertreter der Arbeiter ansehen wird. In namentlicher Abstimmung wird darauf die Be⸗ schränkung der Geltungsdauer mit 166 gegen 111 Stimmen gestrichen. Für die unbeschränkte Dauer stimmen die Deutschkonservativen, die Reichspartei und die National⸗ liberalen mit Ausnahme des Abg. Sedlmayr; gegen die un⸗ beschränkte Geltungẽ dauer die Freisinnigen, Sozialdemokraten, Centrum, Welfen, Polen und der Abg. Hildebrandt. Der Nest des Gesetzes wird ohne Debatte angenommen.

Schluß i /. Uhr.

Die Rede des Staats⸗Ministers Herrfurth in der gestrigen Sitzung des Reichstages hatte folgenden Wortlaut: Ic kann Ramens der verhündeten Regierungen nur den Wunsch aussprechen, daß das von dem Hin, Abg. Hegel befürwortete Amende⸗ ment zu 8. 23 den Beifall des hohen Hauses finden möge, wie ich denn überhaupt nur wünschen kann, daß die sämmtlichen auf die Wiederherstellung der Regierungsvorlage gerichteten Amendements hier angenommen werden möchten. . Heine Herren, was das Amendement zu 8. 25 anlangt, so will ich zugeben, daß die von der Kommission beschlossenen Abaäͤnzerungen der Regierungsvorlage nicht gerade von einer ganz prinzipiellen Be⸗ beutung find, daß fie sich mehr und minder in der Richtung bewegen, welche die verbuͤndeten Regierungen selbst in ihrer Vorlage einge⸗ schlagen haben, daß sie aber doch erheblich weiter gehen, als dies in der Regierungsvorlage für zulässig erachtet worden ist. In dieser Hinsicht beziehe ich mich lediglich auf Dasjenige, waz der Hr. Abg. Hegel gesagt hat z etwas Weiteres glaube ich demselben nicht hinzu sügen zu sollen. Ich möchte aber doch zur Begründung des Wunscheg, den ich ausgesprochen habe, auf die Stellung binweisen, welche die verbündeten Regierungen bei Einbringung der Vorlage eingenommen haben und welche sie demgemäß den Abänderungen gegenüber ein. nehmen müssen, welche von Ihrer Kommission vorgeschlagen worden sind.

Die verbündeten Regierungen sind davon ausgegangen, daß sich das Sohialistengefeß vom 31. Sftober 1578 im Großen und Ganzen durchaus bewährt hat. Das Gesetz hat keineswegs vermocht, eine weitere Ausbreitung der Irrlehren der Sozialdemokratie zu hindern, dazu war dasfelbe aber weder bestimmt, noch seiner Natur nach geeignet. Das Gesetz war gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen ber Sozialdemokratie gerichtet uad mit Hülfe dieses Gesetzes ist es allerdings auch möglich geworden, die auf Umsturz der bestehenden Staats⸗ und Gefellschaftgordnung in friedenstörender Weise sich geltend machen⸗ den Bestrebungen der Sozialdemokratie in Schranken zu halten; es ist möglich geworden, die Ruhe und Ordnung liebende Berölkerung vor der Röthigung zu bewahren, mit welcher ste durch diese mit gesetz⸗ widrigen Mitteln zu gesetzwidrigen Zwecken arbeitende Agitation bedroht worden ift. Es ist dies namentlich gelungen mit den wirksamsten Mitteln, die das Gesetz bietet, mit den werthvollsten Bestandtheilen desselben: nämlich mit den Vorschriften wegen des Verbots und der Auflösung von sozialdemokratischen Versammlungen, des Verbots und der Schließung von sozialdemokratischen Vereinen, des Verbots von Dryckschriften, in welchen sozialdemekratische Umsturz⸗ Festrebungen in friedenftörender Weise hervortreten, Dazu hat aber auch in den einzelnen Orten, welche durch derartige Besirebungen der Sozialdemokratie besonders bedroht waren, die Anwendung der⸗ jenigen Vorschriften mitgewirkt, welche in dem §. 28 dieses Gesetzes zusainmengestellt sind, und welche man unter der Bezeichnung des kleinen Belagerungẽzustandes zufammenfaßt. Mit Hülfe der Vor⸗ schriften dieses Gesetzez ist es gelungen, Ruhe und Ordnung auf recht zu erhalten und jedem Verfuch der Störung derselben mit Entschiedenheit entgegen zu treten. 3

Aber, meine Herren, dieses Gesetz batte allerdings und hat noch heute einen sehr großen Mangel, und dieser Fehler des Gesetzes liegt in seiner Friftbestimmung. Die Fristbestimmung ist dazu geeignet, die Wirksamkeit des Gesetzes abzuschwächen, die Agitation, welche es verkindern soll, immer wieder von Neuem hexvorzurufen und ihr neue Nahrung zu geben. Die verbündeten Regierungen halten es des⸗ halb für dringend erforderlich, daß dem Gesetz dieser Mangel genommen werde und das Gesetz als ein friftlofes, auf die Dauer geltendes erlassen werde, und sie glauben, daß alsdann dem Gesetz eine sehr erhöhte Wirkfamkeit beizumessen sein wird.

Und gerade mit Rücksicht darauf, daß, wenn das Geietz als ein dauerndes erlassen wird, es auch eine sehr erhöhte Wirksamkeit änfern wird. haben die verbündeten Regierungen ihrerseits es für julässig erachtet, eine Reibe von Polizeimaßnahmen und Straf⸗ vorschriften, welche in dem Gesetz enthalten waren, in. Wegfall zu bringen, und sie haben es namentlich, für zulässig er⸗ achtet, an Stelle der lediglich an die Aufsichtsbehörde zu richtenden Beschwerden eine vollstandige Rechiskontr ole. einzu⸗ führen, und zwar, soweit es sich um die Verbote und Auflösungen von Versammlungen handelt, kurch die Zulassung des Verwaltungs streitwerfahrens, soweit es sich um Verbote von Vereinen und Druck schriften handelt., durch die Einsetzung eines mit allen Garantien richterlicher Unabhängigkeit ausgerüsteten, in kontradikiorischem Ver⸗ fahren verhandelnden Gerichtshofes, welcher an dieser Stelle die zur Zeit noch mangelnde Institution des Reichs Verwaltungsgerichts zu ersetzen geeignet ist . k

Aber die verbündeten Regierungen glauben mit dieser ihrer Vor⸗ e Grenze erreicht zu haben, deren Ueberschreitung die Gefahr nahe bringt, daß es nicht mehr möglich sein würde, mit den vorbandenen Mitteln der vngesetzlichen Agitation der Soꝛial⸗ demokratie in erfolgreicher Weise stetz entgegen zu treten; sie glaub en, daß eine weitere Abschwächung die Gefahr mit sich hringt, daß nicht mehr darauf gerechnet werden kann, mit diesen Mitteln die öffent⸗ siche Ruhe und. Ordnung immer und überall aufrecht zu erhalten.

Und die Gefahr, welche die gemeingefährl ichen Bestrebungen der So ialdemokratie, die auf Umsturz der bestehenden Staate; und Gesell⸗ schaftgordnung gerichteten und in friedenstörender Weise hervor. Käelnden Bestrebungen der Sorigldemokratie mit, sich führen, ist wahrlich nicht zu unterschätzen. Meine Herren, diese Gefahr trifft keineswegs ausschließlich oder auch nur in erster Linie die Regierungen selbst; nein. et sst zwar richtig, daß die Son ialdemokratie einen burchaus antimonarchischen Zug hat., und daß insofern sich ihre Be⸗ strekungen auch unmittelbar gegen die Regierungen richten; aber bei ker Sozialdemokratie liegt der Accent doch weniger auf den vier letzten Silben, als auf den drei ersten. Hauptsächlich sind es

lage auch diejeni

Behörden bei Handhabung des Gesetzes sich nicht 24 in einen Widerspruch * den Absichten des .

die Angriffe gegen das, was die Sozialdemokrafie als kapitalistische Produktionsweise bezeichnet; da, glaube ich, kann man allerdings

sagen: nicht die Regierungen sind es hauptsächlich, die di

1 sondern es ist die Gesellschaft, k ien d ertretung findet, es sind wesentlich auch diejenigen Parteien

welche eine weitere Abschwächung der Regierungs vorlage oder eine

gänzliche Verwerfung der Regierungsvorlage in diesem Haufe beantragen

Fhnen gegenüber, glaube ich, bin ich ganz berechtigt zu fagen: „tua

ihre

res agitur!“

ist in einem verhältnißmäßig

und Bourgeoisie.

Ich glaube, treffend. e ure.

Nun möchte ich sagen:

lagen des modernen Staats.

dem einzelnen Sozialdemokraten Staatt ordnung ausgesprochenermaßen

sagen, daß die Vorschläge, welche die verbün machen, eher milde als drakonisch sind, und

eine weitere Abschwächung derselben eintreten zu lassen

Denr die Sozialdemokratie unter⸗ scheidet sich von allen anderen Parteien dadurch, daß sie auf die Ver⸗ nichtung dieser Staats ordnung ausgesprochenermaßen hinausgeht und

Denn ich wiederhole noch einmal: daß sie die Neigung hat, diese ihre Theo übersetzen.

Keime des Aufruhrs vorhanden sind.

wohl die Geister zu rufen, aber nicht wiede

durch einen Redner in solchen Versammlungen erst einmal die Maßen in Bewegung gesetzt worden sind und dann ron ihnen der Versuch gemacht wird, diese Agitation mit ungeseß lichen Mitteln zu ungesetzlichen Zwecken auch praktisch ins Werk zu setzen, dann ist

jeder Versuch des Zurückhaltens vergebens jelbst mitgerissen, dann kann man von ihm schieben, und Du wirst geschoben.

finden sich die Führer in der Lage des armen

Die ich rief, die Geister, Werd' ich nun nicht los.

ö ist die Denkschrift des Ministers der öffentlichen Arbeiten, betreffend t ö. der 3e vom 1. April 1888 bis 31. März 1889 erfolgten

an Wasserstraßen,

Dem Herrenhause

auausführungen

Bericht über die Bauausfüh

schaffungen der Eisenbahnverwaltung im Etats—

jahr 1888, 89 zugegangen.

Dem Hause der Abgeordneten ist der Nach⸗ weis über die im Verwaltungsjahre 1888/89 statt⸗ ha und Einrangirung gestüten des Staates, sowie eine Denkschrift des Ministers der geistlich en z. Angelegenheiten, be—⸗ treffend die praktische Ausbildung der Kandidaten für das Lehramt an höheren Schulen, nebst der dazu ge—

gehabte Aus⸗

hörigen Anlage, betreffend die Gru

schen Ausbildung der Kandidgten für das Lehramt an Dieser Denkschrift, bezw. der

höheren Schulen zugegangen.

Anlage entnehmen wir folgendes: Unter den in neuerer Zeit so lebhaf

Reform unseres höheren Schulwesens nimmt

bildung der Kandidaten für das höhere Lehramt eine hervorragende

Stelle ein.

Wie verschieden man auch in den Kreisen der Fachmänner und des Publikums über die zukünftige Organifation unserer höheren Lehranstalten, über die Lehraufgaben und Lehrziele derselben, über bodisch ö einzelnen Lehrfächer denken möge: in dem Einen stimmen jo ziemlich alle Betbeiligten

praltische ihre künftigen ö rfniß Die früher vielfach verbreitete Meinung, taß für den Kandidaten des böheren Schulamts die wissenschaftliche Lehrfächer genüge und Daß derselbe, auf diese gestützt, r en durch eigene unterrichtliche Versuche zu einem brauchbaren Lehrer sich selbst heranbilde, wird heute in den Kreisen der Sach ver⸗ ständigen kaum mehr getheilt, vielmehr gebt die allgemeine Ucber⸗ ein tastendes Versuchen auf Kosten der Lehrer stattfinde und daß die sondern auch eine Kunst sei,

die methodische Behandlung der

zneckmãßigere auf ihren

überin, daß eine angehenden Lehrer gendes Bedürfniß sei.

Kenntniß seiner am besten durch

zeugung dahin, daß solch Schüler sowohl, wie der jungen Pädagogik nickt bloß eine Wissenschaft, welche wie jede ondere Kunst durch Lehre

durch Studium und Uebung anderseits gelernt werden müsse.

Freilich werde man von einer solcken pr

zu viel erwarten dürfen; auch auf dem Eebiete der Pädagogit sei der

Erfolg bedingt durch den Grad natürlicher

Arbeit, sodaß das Maß des wirklichen Könnens immer verschieden Noch weniger könne es sich darum handeln,

bleiben werde. faltung der Lehrerindividualität zu kemmen, gabe einer verständigen praktischen Anleitung didaten in geordpeter Weise anzuleiten,

jedes von Grundsätzen losgelöste Thun verfä Die Unterricht verwaltung, welcher, wie

schichtliche Entwickelung die er Frage zeigt, die w, der seitherigen praktischen Vorbereitung der Kandidaten für das

entgangen sind, erachtet auch ihrerseits jetzt

kommen, um in der Sache Stellung zu nehmen und einen entschei⸗ denden Schritt vorwärts zu dem erstrebten Jiele hin zu thun. Aber, getreu den Ueberlieferungen der preußischen Schule, sedes sprungweife Vorgehen vermieten, vielmehr, anknüpfend an das bisherigen Erfahrungen, ihre Vor⸗ jetzigen Einrichtungen praktisch zu

Bestehende, nach Maßgabe der schläge für eine Aenderung der gestalten gesucht.

Nach der in Aussicht genommenen Ordnung der praltischen Aus⸗ bildung der Kandidaten für das Lehtamt an

dieselben ohne Ausnahme in Zukunft werbung der Anstellungsfaͤhigkeit nad, bedingun schaftlicher Prüfung einer aer ern bereitung sich zu unterziehen. Diesel Seminarsahr und in einem Probejahr. Das Seminarjahr wird bestehenden pädagogischen Seminare, oder an

Meine Herren, in der letzten ,, des „Sozialdemokrat“

; ruhig geschriebene i ' gesprochen, die Soꝛialdemokratie sei die . rn. . die Geschichte kenns; an einer anderen Stelle wird gesagt. daß sie ihre Ziele zu erreichen bestrebt sei und erreichen könne nur durch die fortdauernde Steigerung des Klassenkampfs zwischen Proletariat , 9. . zu⸗ e x ; unterscheide i Sozialdemokratie von jeder anderen politischen Partei . 5 sie gegen die Grundlagen und die Existerzberechtigung des modernen Staats sich richtet, während alle anderen Parteien ihre Bestrebungen auf der Grundloge dieser Rechtsordnung verfolgen.

Da kann man doch wohl wirklich zu sind die Vorschriften und Bestimmungen, welche diese Gesetzes vorlage enthält, nicht eigentlich eher zu milde als zu scharf? Die Sozial demokratie als solche negirt die ö und die Grund⸗

n d un könnte man wobl in logischer Konsequenz dahin gelangen, daß man sagte: wenn ö. Ita * 3 n in seiner ziehung den Schutz, den die Staatsordnung jedem Staatsbürger ge⸗ währt, zubilligen muß, so ist es doch eigentlich eine Art Selbst. mord, wenn er auch Denjenigen, welche auf die Vernichtung dieser Sta e ord hinausgehen, n Stagts ordnung beruhenden politischen Rechte zugesteht. im Licht dieser Erwägungen werden Sie wohl dazu kommen, zu

Sie können im Hinblick hierauf sagen, daß unbewußt und latent eigentlich in jeder sozigldemokratischen Versammlung die e , fruhrs r en si Meine Herren, es ist, wie wir neuerdingk ja bier in Berlin wiederholt gesehen, ein sehr großer Zauber. den die Führer dieser Partei durch ihre Person und durch Fre Schlagworte auf die große Maßsg ihrer Anhänger ausüben. Aber sie ind deswegen keineswegs große Zauberer; denn sie vermögen

. Und wenn die Sache erst einmal so weit ist, sind alle Versuche, die Massen wieder innerhalb der Schranken der gesetzlichen Ordnung zu halten, vergebens; dann be⸗

i daß er die allgemein gültigen Grundsätze der Erziehungs⸗ und Unterrichtslehre auf die ihm in der Schule gestel'ten Aufgaben in denkender Weise planmäßig anwenden

lernt und dadurch vor dem rohen ,,, bewahrt bleibt, dem 6.

e vollzieht sich in einem

zurückgelegt e

der Frage kommen:

privatrechtlichen Be⸗

die auf dieser Ich glaube,

deten Regierungen Ihnen daß kein Grund vorliegt,

rie auch in die Praxis zu

r zu bannen. Und wenn

ann wird der Führer sagen: Du glaubst zu

Zauberlehrlings:

ferner der rungen und Be⸗

in den Land⸗

ndzüge der prakti⸗

t erörterten Fragen der die der praktischen Aus⸗

u. s. w.

Vorbereitung der Beruf ein drin ˖

und Beispiel einerseits, aktischen Anleitung nicht Begabung und ernster die Ent⸗

vielmehr werde es Auf⸗ sein müssen, den Kan⸗

ein Blick auf die ge⸗

ere Lehramt nicht den Zeitpunkt für ge⸗

bat sie auch hier

höheren Schulen sind verpflichtet, behufs Er⸗ gslos bestandener wissen⸗ praktischen Vor⸗

der praktischen Ausbildung entsprechend eingerichteten böͤheren Lebr⸗ anstalten. Die Einrichtung der erfleren unterliegt vorläufig keiner Aenderung, die letzteren werden von dem Unterrichts ⸗Minister bestimmt; für die Auswahl dieser ist hauptsächlich das Vorhandensein der ge eigneten Lehrkräfte, unter denen der Direktor sich befinden muß, entscheidend

Alle, Kandidaten, welche vier Wochen vor Ostern oder Michaelis zur Ableistung des Seminarjahres bei dem Provinzial Schulkollegium sich gemeidet haben und nicht in eines der bestebenden vãdagogischen Seminare aufgenommen sind, werden in Gruppen ron in der Regel secks Theilnehmern einer Seminaranstalt von neunjähriger Lehrdauer zur Ausbildung überwiesen.

Um den Zweck des Seminarjahres durch geordnete theoretische Unterweisung in der Unterrichts- und Erziehungslehre, insbesondere in der Methode der einzelnen Lehrgegenstände, sowie durch Dar- bietung vorbildlichen Unterrichts und Anleitung der Kandidaten zu eigenen Unterrichts versuchen zu erreichen, werden folgende Mittel vorgesehen; wöchentliche pädagogische Besprechungen des Direktors oder eines der beauftragten Lehrer mit den Kandidaten, Besuch der Unterrichtsstunden des Direktors oder anderer Lehrer, evertuecll auch in Volksschulen oder Lebrerseminaren, Unterrichts versuche der Kandidaten unter Leitung des Direktors oder eines der Lehrer, Anleitung zum Gebrauch besonderer Unterrichts⸗ mittel, Theilnahme der Kandidaten an den Lehrerkonferenzen und den Klassenprũfungen nach Anweisung des Direktors. Betbeiligung der Kandidaten an der Aussicht über Arbeits-, Spielstunden ze, kurzer schriftliche Referate vädagogischen Inhalts und eine vor Abschluß des Seminarjahres von jedem Kandidaten zu liefernde Arbeit größeren Umfanges über eine konkrete didaktische oder vädagogische Aufgabe.

Am Schluß des Seminarjahres melden sich die Kandidaten zum Probejahr, wobei sie besondere Wünsche bezüglich des Ortes geltend machen können. Auf Grund der Meldung werden die Kandidaten in der Zahl von jwei bis drei zur Fortsetzun ihrer praktischen Vor⸗ bereikung höheren Lehranstalten ohne len fh der Lehrdauer von dem k , .

achdem Seitens des rektors den betreffenden höheren Lehranstalten über das Probejahr berichtet ist, wird die Frage der Zu⸗ oder Aberkennung der Anstellungsfähigkeit der Kan⸗ didaten guf Grund der Berichte der Dirigenten über Seminar⸗ und Probejahr und der Beobachtungen der Provinzial · Schul rãthe von den Provinzial Schulkollegien entschieden. Die Versagung der Anstellungs fahigkeit ist auszusprechen, wenn der Kandidat nach seiner bisherigen Thätigkeit wegen großen pädagogischen Ungeschicks oder fortgesetzten Unfleißes unter Nichtbeachtung erfolgter Warnungen oder wegen erbeblicher sittlicher Mängel oder wegen körperlicher Gebrechen zur Bekleidung des Amts eines Jugendlebrers unbrauchbar erscheint. 29 elt ist dem Kandidaten nebst den Entscheidungsgründen

utheil en.

Der Etat des Kriegs⸗Ministeriums setzt als Ein⸗ nahme (Entschädigung für Feuerungsmgterial, Wasserversorgung von Dienstwohnungsinhabern und sonstige Einnahmen) 700 M an (130 A weniger alt im vorigen Ctat). Als dauernde Ausgaben führt der Etat nachstehende Positionen auf; für die Verwaltung des Zeug⸗ bauses in Berlin: Besoldungen 55 650 (4 1350 Æ ), zu Woh⸗ nungsgeldzuschüssen 8800 M 6 240 M,, andere persönliche Ausgaben 3623 M (4 30 „M), sächliche Ausgaben 53 600 M ( 670 „). Davon sind zur Unterhaltung, Vermehrung und Aufstellung der Waffen ꝛe. Sammlungen 166000 66, zu Diäten und Reisekosten 1099 M66, zur Unterhaltung der Gebäude 10000 „M, zu sonstigen sächlichen Ausgaben 26 600 6 bestimmt. Summa der dauernden Ausgaben 121 752 Æ (2290 M6 mehr als pro 1889.90). An einmaligen und außerordentlichen Ausgaben werden 20 000 AM (gegen S0 000 4 im Etat für 1889. 90) zur anderweiten Einrichtung des Berliner Zeughauses gefordert und zwar als weiterer Mehrbedarf zu den durch Gesetz vom 17. März 1877 bewilligten Mitteln. Di; in Ansatz gebracht; Summe ist zur Vollendung Per künstlerischen Aubschmückung des Zeughauses in Folge sparsamer Be⸗ messung der früher bewilligten Anschlags summen erforderlich, welche nicht überall ausgereicht haben Der Mehrbedarf über die Anschlags⸗ fumme ist hauytsächlich dadurch herbeigeführt, daß die in Marmor. mõrtel herzustellenden Putflächen für die Wandgemälde verschiedener Umänderungen bedurft. haben, daß die Materialienpreise für den Bronzeguß gestiegen sind, daß die Rüstungen für die Gemälde, ins besondere diejenigen im Kuppelraum, wiederholt wegen außerordent⸗ ö H n wieder aufgefübrt werden

züͤssen, und daß endli ebenkosten entstanden sind, auf welche vor nicht hat Rücksicht genommen werden können. k

Der Etat des Ministeriums für Handel und Ge⸗ werbe setzt die Einnahmen aus Miethen und Pächten ö fiskalischen Grundstücken auf 14 207 6 (E 179 ), von den Navi⸗ gationsschulen und den besonderen Vorschulen auf 28 084 C 3389 M), von der Baugewerkschule zu Nienburg auf 14 995 ( S25 ), von der Werkmeisterschule für Maschinenbauer u s. w. in Dortmund auf 124100 M 6 12400 6 an, ferner die Einnahmen der Aichungs⸗ ãmter auf 142 834 M CC 11265 e), der Musterungsbehörden auf 35 929 A 96 1366 ,), die Beiträge zur Tilgung der für aufgehobene gewerbliche Berechtigungen vorschußweise gewährten Entschädigungs⸗ kapitalien auf 35 184 S (4 680 ), die Einnabmen der Königlichen Porzellan · Manufaktur auf 662 920 0 31 000 M), die des König⸗ lichen Instituts für Glasmalerei auf 56 200 Æ (4 2000 6), die der Musterbieiche in Solingen auf 38 200 M (* O), die sonstigen Einnahmen auf 21 358 ½ (— 2185 6) und den 4. Beitrag der Ge⸗ meinde Westerhauderfehn zu den Baukosten des dortigen Navigations⸗ Vorschul⸗ Gebäudes auf 16000 4 Die gesammten Einnahmen sind so⸗ mit guf 1967 408 ½ (4. 42270 M veranschlagt. Den Mehr- einnahmen bei der Königlichen . an⸗Manufaktur liegt die Zu⸗ nahme des Absatzes der Erzeugnisse, ebenso wie dies bei dem Köoͤnig⸗ . fuͤr , ,, . Sn j zu Grunde.

2 dauernden Aus gaben belaufen sich insgesammt au 4362 543 ½, zä6 318 M höher als im Vorjahre. Auf . . lommen 310 S6 M (4 3330 S) nämlich:; an Besoldungen 194 50 M (4 2559 MÆ6). Entsprechend dem Geschäftẽzuwachse haben sich auch die Kanzleiarbeiten so vermehrt, daß zu deren Besorgung die Zahl der Beamten um vier hat vermehrt werden müssen, und ist der Norm, daß nur G der Kanzleibeamten fest angestellt sein dürfen, entsprechend eine neue Fanzlei ekretãrstelle eingestellt worden. Die Höhe der Wohnungsgeldzuschüsse beträgt 30 810 6 ( I80 6. Dig anderen versönlichen Ausgaben belaufen sich, wie im Voriahre, auf 34 075 S, ebenso die saͤchlichen Ausgaben auf 51 400 M. Bei der . und SGewerbevt rwaltung sind die Besoldungen auf 48 ö. n ( 360 t), die Wohnungegeldzuschüsse auf 53 320 6 (4 2 die ailderen persönlichen Ausgaben auf 209 396 ( 4692 K veranschlagt worden. Die Erhöhung ist dadurch n,. daß in Folge der Zunahme der Geschäfte des Ge⸗ ö. eraths in den robinzen Hannover und essenNassau je ein eamter nicht mehr gusreichte und deshalb in beiden Provinzen dem ,, ein Assistent gegeben werden soll. Die sächlichen Aus⸗ gaben belaufen sich auf 367 185 4 ( 18 424 ). Von den Mehr⸗ auf kommen 1800 M auf die Verstärkung der ju Reisekosten und Tagegeldern für die Fabrikaufsichtsbeamten bestimmten Mittel . Folge der Vermehrung der Gewerberaths · Assistentenstellen, 9 dienen zur Verstärkung des Zuschufes für das Ems 2. . Bekuft elgittnng, des Zwangẽlootsengeldes und 3 l. auf den Mehrbedarf der Aichungsämter. Für das gewerb⸗ . J 1. für wissenschaftliche und gemeinnützige Zwecke ind Ausgaben im Betrage von 2116552 ½ (6 2990 900 A ein- Cin, nämlich an Besoldungen 222 290 M (4 28 825 * an ĩ ohnungsgeldzuschüssen 32 672 M (4 8220 Æ), an anderen persön⸗ ichen Ausgaben 28 812 A (4 3830 4), an sächlichen und ver⸗ mischten Ausgaben 65 7659 SM (4 4905 ü) und an sonstigen Aus⸗

ntweder an einem der einer der den Zwecken

gaben 1779 789 6 (44 244 270 AÆA). Was den bei diesem Kapitel

für eine in Folge der Zunahme des Besuchs der Baugewerkschule i k nöthig gewordene dreizehnte Lehrerstelle und 3 vn . einer Werkmeisterschule für Maschinenbauer, Schlosser . ö. in Dortmund. Es hat sich schon lange als ein *. ö. an , . daß es an einer derartigen gut eingerichteten . ; fehlt, und da die Stadt Dortmund sich erboten, ö. ö Schulgebäude herzustellen ond zu unterhalten, auch . festen Zuschuß von 696 M jährlich zu den Unterhaltungs- osten zu leisten, so ist Seitens der Regierung der Entschluß gCfaßt worden, die obige, den jährlichen übrigen Kosten entsprechende fur n en y 6 en Wohnungsgeldzuschüssen nentl adur erbeigefũ

Lehrern an den Navigations Hauptschulen irg n,, 23 Gymnasien und höheren Unterrichtsschulen zugedacht ift. Ferner ist durch die Zunakmmg der Schilserzabl an der Zeichen schtie zn Hanau die Errichtung einer neuen Lehrerstelle daselbst nöthig geworden, und höhere

Rangstellung eine Mehrausgabe von

4180 M veranlaßt schulen in Königsberg und Danzig sin J Neuanstellung eines Lehrers. und ö. . einnahme im Schulgelde auf 4188 , die f schule in Bressau aus äbnlichen Gründen um 5120 M' erbößt worden. Auch bei den Baugewerkschulen in Gckernfotde, Deutsch⸗ Krone, Höxter und JIdstein, deren Besuch in den lctzten Jahren erheblich gewachsen ist, hat sich eine anderweitige Regelung der Lehr⸗ kräfte als nöthig herausgestellt und berragen die hierfür erlorderlichen Mehrbeträge 54 509 M. Die Umwandlung des Technikums in Buxte⸗ hude, welche sich, soll die Anstalt überhaupt besteben bleiben, als un⸗ vermeidlich erwiesen hat, erfordert eine Summe von 36 Iod , Un Zuschüssen an eine in Magdeburg neu zu errichtende Baugewerk⸗ schule, an die Kunstgewerbe⸗ und Handwerkerschule in Magdeburg, an eine neu zu errichtende gewerbliche Unterrichtsanstalt in Han . nover, an die Fachschule für die Bergische Kleineisen, und Stahl ⸗Industrie, an die Fachschule für Seedampfschiffwesen in Flensburg, an die Webeschulen in Berlin, in Spremberg, Nowawes

an die Werkmeisterschulen für Tuch, und Buckkin weber in gForft. Sommerfeld und Finsterwalde, an die Webeschule für die Wollen industrie in Aachen sind Mehr. bezw. Neubeträg, in Höhe von 148 2560 M angesetzt worden. Bei der Königlichen Porzellan⸗ manufaktur sind an Wohnungẽgeldzjuschüssen 71 556 M (4 1856 40h an. anderen persönlichen Ausgaben 33 456 6 ( z10 10) und an sächlichen Ausgaben, hei denen in Folge der durch die wachsende Thätigkeit gesteigerten Arbeitslöhnen Behufs Verstärkung der Fonds zu den Betriebskosten 20 540 „S mehr erforderlich sind, 635 880 M (. 28 380 M6) angesetzt worden. Das Königliche Institut für Glas⸗ malerei erfordert an Persönlichen Ausgaben 51 IM M (4 2090 M6) an sächlichen Ausgaben 27 O00 4MÆ ( M. Die Mehrausgahe von 2000 M entspricht der in Folge der Hunabme der Beschäftigung ö ö ö. etatsmäßigen Bedarfs zur Honorirung

aler un eichner. ie vermischten Aus 3 9 . ö 3. schten Ausgaben betragen n einmaligen und außerordentlichen u be

werden erfordert; die zweite und letzte Rate jur Err hie d r Dienstgebãudes in Königsberg in 6 von 25 600 S½ς, desgl. in Danzig in Höhe von 20 449 , zur Ausstattung der Navigatisns⸗ schulen mit Lehrmitteln 10 900 66, zur ersten Ausrüstung von ewerb⸗ lichen Fach und Baugewerkschulen 224 b00 66 und zur . des Drehereigebäudes der Königlichen Porzellanmanufattur 76 300 6 J54 940 41, mithin 64 636 6 weniger als im Etatsjahr,

Grund einer Minder⸗

Der Etat der Bauverwaltung einschließlich dee Ministeriums der öffentlichen Arbeiten gl ir die Finnahmen aus Mietben und, Pächten von fiskalischen Grund⸗ stücken u. s. w. auf 320 000 6 ( 10000 4), aus Gebũhren für die Staatsprüfungen im Baufach auf 20 60 M (4 5000 6, aus den Nebenbeschäftigungen der Bauinspeltoren auf 500 000 M0 ( b0 000 ), aus der Ruhrschiffahrts. und Ruhrhafenverwaltung auf 593 000 .) ( O), aus den Beiträgen zur Unterhaltung der Land. und Wasserstraßen u, s. w. auf 257 Mo *. 6. 7h00 S6) und aus den Berge und Hülfslöhnen der Regierungsschiffe für Beistan in Seenoth auf 6050 S (4 O, im Ganzen auf 1 696 500 4 (* . . je Summe der dauernden Ausgaben beläuft sich au 20 954 381 M & 340 155 6). Von dieser Summe entfallen . das Ministerium insgesammt 799 44 c S000 MS mehr als im Vorjahre, davon auf Befoldungen 450 500 . ( M, auf Wohnungs⸗ gefdzufchüͤffe 70 40 (4 O6), auf andere persönliche Ausgaben zo oz 0 M ( 5000 16). Diese Mehrausgabe ist bei dem Fonds zur Remunerirung der Mitgfieder und Beamten des technischen Ober⸗ Prüfungspersonals und der technischen Prüfungsämter eingestellt und entspricht der höheren Einnahme an Hrüfungsgebühren, . erhöht oder vermindert sich um den Betrag, um welchen die Isteinnahme binter der Solleinnghme zurückbleibt oder dieselbe übersteigt. Auf sächliche Ausgaben kommen 20 000 6 (4 C.

Bie Ausgaben für die Bauverwaltung sind zusammen auf 19 946 421 6 (4 321 065 ν) angesetzt. Auf ö en kommen davon 3 153 564 M ( bBb0 b68 Ce) Die Erhöhung ist dadurch motivirt, daß in . e der mit Beginn des neuen Etatsjahres statt⸗ findenden Inbetrie 6 des Oder ⸗Spree⸗Kanals eine große Vermeh⸗ rung der Jeschäfte zu erwarten ist und deshalb, da die Wahrnehmung derselben durch eine der bestehenden Wasserbau. Inspektionen nicht in Frage lommen konnte, die Errichtung einer neuen Wasserbau⸗Inspektorstelle 6 Aussicht genommen werden mußte. Cbenso erfordern die in neuerer Zeit in Angriff genommenen großen Kanal · und Wasserbauten, sowie die Unter · fuchungen über die Hochwasserverhältnisse der Ströme eine Ver⸗ mehrung des Beamtenpersonals. Ferner war bei zahlreichen Leucht⸗ feuern ein besser qualifizirtes Beamtenpersonal zu beschaffen, was nur gegen eine entsprechende Erböhnng der Gehaͤlter moglich ist, und schließlich stellte es sich als nothwendig heraus, die Stellen der zu Hafenbauten, Baggerungen u. s. w. benutzten Vampfer vollftãndiger ju beseßen, als dies higher ge beben war. Die Wohnungsgeldzuschüffe im Bekrage von zös O6 M haben sich entsprechend der Lier men. der Beamten um 24683 A erhoht. Die anderen persönlichen Ausgaben von 617586 ½ haben sich nur um 50000 M an Vergütungen für die Nebenbeschäftigungen der. Bauinspektgren, entsprechend der ange⸗ fetten Mehrelnnakme erhöht. Die sächlichen Ausgaben betragen 19 zo * S, R 331 55s M Von der Mehrauggabe ent- fallen auf die Dienstaufwands, Cntschädigung u, s. w. der nen errichteten Wasserbau . Inspektorstelle und zu Pauschalvergütungen an die Wasserbau⸗Inspektoten überbaupt für Porto und dergl., sowie an Pferdegeldern von 4 Dünenwärtern 45 559 6, auf die Her lebe nl e e ln oft, von Dampfern, zur Verstärkung des Fonds zur Unterhaltung der Dünenwerke auf den ostfriesischen Inseln und die Unterhaltung der Hafenanlagen auf der Greifswalder Die 7 244 A, auf die) balke Jahresrate der Unterhaltunggkosten des Oder Spree Kanals 49 0002 und zur Verstärkung des ie fllien? fonds ju lterarifchen und wissenschaftlichen Zwecken 2800 . Die vermischten Ausgaben belaufen sich auf 214 830 M ( 18100 . je ein maltgen und auße rordentischen Autgaben erfordern im Ganzen 5 862000 6, even auf die Regusirung ver Wasferstraßen und die Förderung der Binnen“ schif fa hrt 686 590 entfallen, darunter u. A. auf die Regu lirung der Weichsel im Bereich der Weichselstrombauverwaltung und. des Rheins von! Bingen obwärts. 1 900 000 60, die Regulirung der Memel, Warlhe, Saale,. Unstrut und Ems 9 Cö0 , die Regulirung des Rheins von Mainz bis Bingen ein Restbetrag von a8 G60 M, die Regustrung der Oder unterhalb Küstrins big Pu eine vierte Rate von job sc é, auf die Anlage eines Sicherd hafens bei Mülteim a. Kb, eine erste Rate. von 360 ogg *, den Neuban der Robrbecker Schleuse eine erste Rate Ho oss A6, auf die Ciweiterung des schmalen Grabeng

eingestellten Mehrbetrag anbetrifft, so finden sich darunter 3150 4

den Neubau der Pareyer Schleuse eine Rat 3o0 obo A auf die Beschaffung eine . 3 . ga.

hierdurch, sowie durch die den akademisch gebildeten Lehrern zugedachte .

worden. Die Zuschüße!e für die Provinzial-Kunst und Handwerks⸗ ö. f der

ür die Baugewerkg⸗-

* 2