1890 / 38 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Feb 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Infanterie · Regiment Nr. 141. .

I. Bataillon bie her IV. Bataillon Infanterie Regiments von Grolman (1. Posenschen) Nr. 18. ö. .

II. . bisher ITV. Bataillon 5. Westfälischen Infanterie Regiments Nr. 683, .

ö IHII. Bataillon bisher IV. Bataillon Infanterie Regiments Graf Schwerin (3. Pommerschen) Nr. 14, Badisches Infanterie Regiment Nr. 142.

I. Bataillon bisher TV. Bataillon 4. Badischen Infanterie Regiments Prinz Wilhelm Nr. 112,

II. . bieher ITV. Bataillon 5. Badischen Infanterie Regiments Nr. ;

; III. Bataillon bisher TV. Bataillon 6. Badischen Infanterie Regiments Kaiser Friedcich III. Nr. 114; Infanterie Regiment Nr. 143. ;

I. Bataillon bisher I7. Bataillon Infanterie Regiments Graf Barfuß (4. Westfälischen Nr. 17, .

II. i ie . IV. Bataillon Füsilier⸗ Regiments von Gersdorff (Hessischen) Nr. 80, ;

fg f bisher IV. Bataillon Infanterie Regiments von Wittich (3. Hessischen) Nr. 83;

Infanterie Kegim ent Nr. 144.

I. Bataillon bisher IV. Bataillon Infanterie · Regiments Frei ; herr von Sparr (3. Westfälischen) Nr. 16, .

II. Bataillon bisher IV. Bataillon Füsilier⸗ Regiments Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollernschen) Nr., Jo,

III Bataillon bisher IV. Bataillon 5. Rheinischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 66. .

3. 7. Badische Infanterie Regiment Nr 142 trägt die Groß⸗ herzoglich badischen Hoheits ˖ Abzeichen, die Waffenröcke mit gelben Schulterklappen, obne Vorstoß an den Aermelpatten. Die übrigen 4 Regimenter erhalten die allgemein vorgeschriebenen preußischen Uniforms Abzeichen, die Infanterie⸗Regimenter Nr. 140 und Nr. 141 mit gelben Schulterklappen und gelben Vorstößen an den Aermel—⸗ patten, die Infanterie Regimenter Nr. 143 und Nr. 144 mit blauen Schulterklappen und gelben Vorstößen an den Aermelpatten. Die Uniform der Infanterie Regimenter Nr. 140 und Nr. 141 beziehungs⸗ weife der Infanterie ⸗Regimenter Nr. 143 und Nr. 14 ist auch für Bezirkskommandos und Reserve- Infanterie ˖ Regimenter des TVII. be- ziehungsweise des TVI. Armee⸗Corvs maßgebend.

Alle bestehenden Linien Regimenter behalten unbeschadet ihrer Zutheilung zu anderen, insbesondere zum XVI. heziebungweise TVII. Armee Corps mit ihrer Benennung auch ihre Uniforms⸗ Abzeichen. ö ;

6) Die Feld⸗Artillerie Regimenter des XVI. und XVII. Armee. Corps werden aus Abgaben anderer Regimenter, wie folgt, gebildet (vergleiche auch Anlagen 1) und 2):

TVI. Armee · Corps. Feld Artillerie Regiment Nr. 33.

I. Abtheilung (8 . ö bisherige II. Abtheilung

eld⸗Artillerie Regiments Nr. 31,

ö 8 gin r (G8 fahrende Batterien bisherige III. Abtheilung Feld · Artillerie · Regiments von Holtzendorff (1. Rheinischen) Nr. 8 und bisherige 9. Batterie Feld Artillerie Regiments Nr. 31;

Feld ⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 34.

J. Abtheilung (3 fahrende Batterien) bisherige III. Abtheilung

essischen Feld ⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 11 und bisherige 7. Batterie ei en r n m, . von Scharnhorst (1. Hannoverschen) Nr. 19,

Reitende Abtheilung (3 Batterien) bisherige reitende Ab⸗ theilung Feld ⸗ArtillerieKegiments von Holtzendorff (1. Rheinischen)

8 . TVII. Armee - Corps.

Feld · Artillerie Regim ent Nr. 35. .

J. Abtheilung (3 fahrende Batterien) bisherige J. Abtheilung Feld · Artillerie Regiments von Podbielskl (Niederschlesien) Nr. d II. Abtheilung (3 fahrende Batterien) bisherige J. Abtheilung 2. Pommerschen Feld Artillerie · Regiments Nr. 17, .

Reitende Abtheilung (3 Batterien) bisherige reitende Abthei⸗ lung J. Pommerschen Feld Artillerie Regiments Nr. 25.

Feld Artillerie Regiment Nr. 36. .

J. Abtheilung (8 fahrende Batterien) bigherige III. Abtheilung Magdeburgischen Feld⸗Artillerie Regiments Nr. 4 und bisherige 7. Batterie 2 53 Regiments General ⸗Feldzeugmeister 1. Brandenburgischen) Nr. 3, . 4 II. . (3 fahrende Batterien) bisherige III. Abtheilung Schleswig'schen Feld - Artillerie Regiments Nr. 9 und bisherige . Batterie Feld Artillerie ˖ Regi ments General Feldzeugmeister (I. . . 4 ; .

erner treten folgende Aenderungen ein: ö

Die reitende Abtheilung 1. . Feld ˖ Artillerie · Regiments Nr. Ttritt zum Feld. Artillerie Regiment Nr. 31 (TT. Armee ˖ Corps),

Die Stäbe der bisherigen III. Abtheilungen des Feld- Artillerie- Regiments General Feldzeugmeister (1. Brandenburgischen) Nr. 3 und des Feld ⸗Artillerie Regiments von Scharnhorst (1. Hanngverschen) Rr. 10 werden aufgelöst. Die 8. Batterie Feld ⸗Artillerie Regiments von Scharnhorst (1. Hannoverschen) Nr. 10 tritt als 9. Batterie zum 1. Westfalischen Feid Artillerie Regiment Nr..

Die bisherigen If. beziehungsweife III. Abtbeilungen des Feld- Artillerie⸗ Regiments von PVodbielski Niederschle sischen) Nr. 5 und des 2. Pemmerschen Feld Artillerie Regiments Nr. 17 erhalten die Bezeichnungen I. Abtheilung. beziehungsweise II. Abtheilung‘. die bisherige 7. und 8. Batterie Feld ⸗Artillerie⸗ Regiments Nr. 31 nehmen die Rummern 4 und 5 an und bilden nebst dem Stabe der bisherigen III. Abtheilung künftig die II. de, , des Regiments.

7) Die 3. und 45 Eompagnie des Pionier Bataillons von. Rauch Brandenburgischen) Nr. 3 werden von diesem Bataillon detachirt und

lden das Pionier ⸗Halbbataillon II. Armee⸗Corps? Ein besonderer Stab des Halbbataillons wird nicht gebildet. Der Führer, degsel ben hat 41 ,,,. gegenüber die Befugniffe eines nicht selbständigen Bataillons · Commandeurs.

s) Die für das Tyj. Armee Corps abzugebende Compagnie des Train⸗-Bataillons Nr. I5 führt, unter Beibehalt ihrer Uniform · abzeichen, die Benennung „Train Compagnie XVI. . Dem Compagnie Ch ef untersteht auch das Traindepot XVI . Forps. Die Compagnie ist als vom Train Bataillon Nr. 15 detachir zu betrachten sie wird in ihrem neuen Verhältniß bis auf Weiteres der Train ⸗Infpektion beziehungsweise dem Generalkommando XVI. Armee Corps unmittelbar unterstellt. .

Die für das Vit Armee Corps abzugebenden Compagnien des Ostpreußischen Train. Balaillons Fir. 1 und des Madgehurgischen Train Bataillons Nr. 4 führen, unter Beibehalt ihrer Uniforms⸗ abzeichen, zusammen die , Train · Compagnien XVII. nne, Corps“; einzeln behält jede derfelben ihre bisherige Benennung. Sie sind als detachirt von ö Bataillonen zu betrachten und stehen ö

einem Stabsoffizier des Traing als Führer, welchem zugleich das in Danzig neu zu errichtende Traindepot unterstellt wird. Ein besonderer Stab wird nicht gebildet. Der Führer der Train Gompagnien hat denfelben gegenuber? die Befugniffe eines nicht selbständigen Batgillons. FCommandeurg. Das Kriegt Ministerlum hat hiernach das Weitere * e mien Berlin, den 1. Februar 1890. Wilhelm. von

e r dy.

3 betreffend Som merröcke für Offiziere:

ch geftatte hiermit, daß die Offiziere aller Waffen bei den gymnastischen Uebungen, auf der Schwimmbahn sowie zum Dienst g eschloffenen Räumen (G eschäftszimmern, Hörsälen der Mil itär— Hife el falt. 2c) Sommerrzcke und zwar nach Wahl von weißem Teinen oder von Drilsich tragen. Innerhalb eines Offizier Corps dürfen indeß nur Sommerröcke von gleichem Stoff getragen werden. Viefe find mit Sffinier⸗Chargenabzeichen (ohne Passanten) und mit metallenen, zur Wãsche abnehmbaren Knöpfen zu dersehen. Auf- schläge und Knöpfe an den Aermein kommen im Wegfall. Im

3) betreffend die künftige Benennung des Alt⸗ märkischen Ulanen⸗Regiments Nr. 16:

Ich bestimme im Verfolg Meiner Ordre vom 27. Januar 1889, daß Vas Altmärkische Ulanen Regiment Nr, 16 fortan den Namen „‚Uianen Regiment Hennigs von Treffenfeld (Altmãrlisches) Nr. 16 führt. Das Kriegs ˖Minifterium hat diese Meine Ordre der Armee bekannt ju machen. Berlin, den 27. Januar 1890. Wil helm. An das Kriegs ˖Ministerium.“

4 betreffend die Rekrutirung des Heeres 180,901: . 3 hinsichtlich der Rekrufirung des Heeres für 1890/91 tehende: ;

k I. Entlassung der Reservisten. 1) Die Entlassung der zur Reserve zu beurlaubenden Mann⸗ schaften bat bei denjenigen Truppen, welche an den Herbstubungen Theil nehmen, in der Regel am 2, ausnahmsweise am 1. oder 3. Tage nach Beendigung an, nach dem Wiedereintreffen i Standorten stattzufinden. ; ö dey 54 das Fuß · Artillerie · Regiment von Hindersin (Pommersches) Nr. T ist der 30. August, für alle übrigen Truppentheile der 30. Sep teniber der späͤteste Entlaffungstag. Das Nähere bestimmen die be⸗ treffenden e, . für die Fuß Artillerie die General⸗ IJ ion der Fuß ⸗Artillerie. ; . . . ö . halbsahriger altiver Dienstzeit im Mai beziehungs⸗ weise November eingestellten Train Soldaten sind am 31. Oktober 1890 beziehungsweise am 3. 6 zu entlassen, die Oelonomie⸗ t rker am 30. September ö : an, von Mannschaften zur Disposition der Truppen tbeile haben infoweit zu erfolgen, daß Rekruten nach Maßgabe der unter II bezeichneten Antheile zur Einstellung gelangen können.

II. . gr .

um Dienst mit der Waffe sind einzustellen: .

Led den 5 der Infanterie mit hohem Etat je 230 Re—= kruten, bei den Bataillonen der Infanterie mit niedrigem Etat je 260 Rekruten, bei den Bataillonen der Jäger und Schützen je 190 Rekruten, bei jedem Kavallerie Regiment mindestens 186 Rekruten, bei jeder reitenden Batterie mit hohem Etat mindestens 35 Rekruten, bei jeder reitenden Batterie mit niedrigem Etat mindestens 25 Re— kruten, bei jeder fahrenden Batterie mit hohem Etat mindestens 35 Rekruten, bei jeder fahrenden Batterie mit niedrigem Etat min⸗ destens z0 Rekruten, kei den Bataillonen der Fuß ˖ Artillerie mit hohem Gtat je 200 Rekruten, bei den Bataillonen der Fuß Artillerie mit niedrigem Ftat je i66 Rerruten. bei dem Garde⸗-Pionier Bataillon 210 Rekruten, bei den ubrigen Pionier⸗Bataillonen je 164 Rekruten, bei jedem Bataillon des Eisenbahn⸗Regiments mindestens 135 Re: kruten, ber der Luftschiffer⸗Abtheilung mindestens 19 Rekruten, bei jeder Train Compagnie: zu dreijähriger aktiver Dienstzeit mindestens 15 Rekruten, zu ,, aktiver Dienstzeit im Herbst 1890 und i rühjahr 1891 je 38 Rekruten. ‚.

ö nnen ana b⸗ an gedienten Mannschaften als Krankenwärter beziehungsweise als Bäcker erfolgen, sind Rekruten in entsprechender Pöhe über die vorstehend genannten Zahlen hinaus einzusftellen.

2) An Dekonomie Handwerkern haben sämmtliche Truppen ˖ theile c. mindestens ein Drittel der etatsmäßigen Zahl einzustellen.

3) Für den Fall, daß bei einzelnen Truppentheilen eine Aen⸗ derung der rorstehenden Zahlen nothwendig erscheinen sollte, ermäch⸗ tige Ich das Kriegs ⸗Ministerium zu entsprachenden Anordnungen.

Y Die Einstellung der Rekruten zum Dienst mit der Waffe hat nach näherer Anordnung der Generalkommandos bei der Kavallerie grundsätzlich erst nach Wiedereintreffen in den Standorten von den Herbstübungen, baldmöglichst nach dem 1. Oktober 1890, bei den übrigen Truppentheilen in der Zeit vom 3. bis 8. November 1890 zu erfolgen; die für das Fuß ⸗Artillerie⸗ Regiment von Hindersin (Pom⸗ merschesz Rr. 2, die Unteroffizierschulen, ferner die als Dekonomie⸗ Handwerker ausgehobenen Rekruten sind am J. Oktober 1880 und die Trainsoldaten für den Frühjahrstermin am 1. Mai 1891 einzustellen.

Das Kriegs⸗Ministerium hat das hiernach Erforderliche zu ver anlassen. Berlin, den 6. Februar 1890. Wilhelm. von Verdy'.

Der Königlich bayerische Bevollmächtigte zum Bundes⸗ rath, Ministerial-⸗Kath Heller ist nach München abgereist.

Der General⸗Inspecteur der 4. Armee⸗Inspektion, General⸗Feldmarschall Graf von Blumenthal, Chef des Reitenden Feldjäger⸗Corps und des Magdeburgischen Füsilier⸗ Regiments Nr. S6, ist von Krampfer bei Perleberg hierher zurückgekehrt.

Der General⸗Lieutenant am En de, Commandeur der 10. Division, hat Berlin nach Abstattung persönlicher Meldungen wieder verlassen.

Se. Durchlaucht der Prinz Albert zu Sach sen— Altenburg, Commandeur der 3. Garde⸗Kavallerie-⸗Brigade, hat sich mit kurzem Urlaub nach Dessau und Altenburg be⸗ geben.

Der Regierungs⸗Rath Gießel zu Oppeln ist an die Königliche Regierung zu Gumbinnen versetzt worden. Der Regierungs-Assessor von Savigny ist der Königlichen Regie⸗ rung zu Magdeburg zur weiteren dienstlichen , n überwiesen worden. Der Regierungs-Assessor Dr. Kriege i der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, der Regierungs— Assessor Hr. Lenz der Königlichen Regierung zu Oppeln und der Regierungs⸗Assessor von Born der Königlichen Regierung zu Merseburg überwiesen worden.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeiger“ wird eine Uebersicht der in den deutschen Münzstätten bis Ende Januar 1890 statt⸗ gehabten Ausprägungen von Reichsmünzen ver— öffentlicht.

* Schleswig, 9. Februar. Heute Mittag wurde nach zuvor in der, Domkirche stattgehabter kirchlicher Feier der 24. Schles wig⸗Holsteinische Provinzial⸗-Landtag in Gegenwart von 57 Abgeordneten von dem Ober⸗Präsidenten, Wirklichen Geheimen Rath von Steinmann mit nach— stehender Ansprache eröffnet:

; Hochgeehrte Herren! .

Ihr Zusammentreten zum 24. Schleswig ˖ Holsteinischen Pro vinzial · Landtage, bei welchem ich Sie Namens der Königlichen Staatsregierung herzlich willkommen heiße, fällt in eine Zeit tiefer Trauer, welche unser Königshaus betroffen hat. Der e n. der edlen Fürstin, die an der Seite Ihres unvergeßlichen Gemabls. des Ihr vor zwei Jahren vorangegangenen Kaisers Wilhelm, den Thron Preußens und. Deutschlands lange Jahre geschmückt hat, wird auch in ünserer Provinz tiefschmerzlich empfunden. Treue Verehrung und innige Dankbarkeit für Ihr hochherziges Wirken in Krieg und Frieden folgen der Hohen Frau weit über das Grab hinaus. Ihr Andenken wird für alle Zeiten gesegnet bleiben. .

Das wirthschaftliche Leben unserer Provinz in dem veiflossenen Jahre hat sich im Großen und Ganzen in normaler Bahn bewegt. Der Ausfall der Getreide Ernte, für welchen bei der außergewöhn . lichen Dürre des Vorsommers ernste Befürchtungen gehegt wurden, ist in Schleswig ⸗Holstein im Allgemeinen besser gewesen, wie in den anderen Provinzen der Monarchie, und wird für einzelne Theile des Landes sogar geradeju als günstig bezeichnet. Auch bezüglich der Er⸗ träge der Gräsereien des Westens sind die, in Folge der Witterung des Frühjahrs, sowie namentlich in Folge des englischen Einfuhr verbors Anfangs gehegten Besorgnisse nicht in Erfüllung gegangen. Die durch Einschleppung aus anderen Provinzen auch bei uns unter dem Rindvieh ausgebrochene Maul und Klauen⸗

wurde durch die mit Enerc ie ergriffenen Maßregeln verbältnißmäßig rafch getiigi. Der Beirjeb der Meiereien war ein fteigender; ebenso des Handels mit Zuchtvieh. Nicht minder waren die Verhãältnisse für das eigentliche Waarengeschäft, sowie für die Industrie im Ganzen günftig; recht jufriedensteend namentlich auch die Erträgnisse der Rbederei. Db es thunlich sein wird. das seit einiger Zeit, zur Ver. hütung der Ginschlepvung einer gefährlichen Seuche, gegen Dãnemark bestehende Verbot der Ginführung von Schweinen, dessen Aufhebung mehrfach angeregt worden ist, in nächfter Zeit ganz oder theilweise in Wegfall kommen zu lassen, wird von dem Ausfall der neuerdings an⸗ geordneten Erhebungen über den Stand der Krankheit in den ver⸗ schiedenen Theilen jenes Landes abhängen. . Mit dem 1. Oktober v. J. ist die neue Verwaltungorganisation auch in der Lokalinstanz in unserer Provinz perfekt geworden. Die Zahl der ländlichen Amtsbezirke beträgt 439. Von denselben werden. den Vorschlägen der Kreistage entsprechend, 365 durch Amtevorsteher im Ehrenamfe, und zwar 367 durch ernannte, b8 durch die geseblich dazu berufenen Gemeinde und Gutgvorsteher, verwaltet, während für den Rest in den Kreisen Hadersleben, Sonderburg und Tondern, sowie in Theilen der Kreise Pinneberg, Stormarn, Lauenburg und für einen Amtsbezirk im eise Stein⸗ burg 16 kommissarische Amtsvorsteber berufen worden sind. 42 ländliche Gemeinden sind bezüglich der Polizeiverwaltung ganz oder tbeilweise mit den Bezirken benachbarter Städte vereinigt worden. Die neuen Amtsvorsteher haben sich ausnahmslos ibrer Pflichten mit anerkennenswerthem Eifer angenommen und ver— sprechen eine nach jeder Richtung ersprießliche Thätigkeit. . Bon bemerkenswertben Vorgängen in dem Leben der Provinz ist aus dem verflossenen Jahre noch der Eröffnung der staatlichen Eisenbahnsinien Flensburg Leck = Niebüll und Wrist == Ißehoe zu ge⸗ denken. Ebenso des rüstigen Fortschreitens der Bauten an dem Nord⸗Ostsee⸗Kanal, mit denen die Ausführung einer Reihe wichtiger Meliorationen im Kanalgebiete Hand in . gebt. . Die Verwaltung der kommunalen Angelegenheiten der Provinz hat unter der bewährten Leitung des Provinzialausschusses und des Herrn Landesdirektors wie bisher trefflichen Fortgang genommen, Der Ihnen vorgelegte Verwaltungsbericht ergiebt in dieser Hinsicht wiederum eln höchst erfreuliches Resultat, wie der Ctatsentwurf für das Jahr 1896 sol nicht minder einen befriedigenden Ausblick in die Jukunft gewährt. Qb die bisherigen Einrichtungen fü‚r die MUnierbringung der Irren noch, für. längere Dauer als genügend anzusehen sein werden, mag hierbei einstweilen dahin · geftellt bleiben. Auch wird darauf binzuweisen sein, daß das in allen Theilen des Landes in verstärktem Maße hervortretende Interesse an der Hebung des Obstbaues voraussichtlich schon in naher Zukunft ein kräftigeres Eintreten der Provinz bedingen wird, als solches mit den neuerdings zur Verfügung gestellten Mitteln zur Unterstützung der Kreise in ibren bezüglichen. Bestrebungen und zur Anstellung eines Wanderlehrers für den Obstbau sich ermöglichen läßt. Von Regierungsvorlagen für die gegenwärtige Tagung gehen Ihnen zur Begutachtung zu: ein Gesetzentwurf, betreffend die Termine dei Verträgen über Wohnungsmiethen, sowie zwei Vorlagen, deren eine die Einbeziehung mehrerer Landgemeinden des Kreises Pinneberg in den Gemeinde und Kreisverband ron Altona unter gleichzeitiger Erhöhung der Zahl der Stadtverordneten der Stadt Altona über die in der Städteordnung gezogene Maximalgrenze im Wege der Gesetzgebung, deren zweite die Erhebung der Bauer⸗ schaftsgemeinde Marne zur Stadt, betrifft. 3, werden Sie zur Vornahme der Ersatzwahlen für die Gewerbekammer, sowie zur Wahl einer Kommission eingeladen Behufs Vertheilung derjenigen Summen, welche gemäß § 61 der Kreisordnung in n des Ein⸗ gehens der staatlichen Distriktsbeamten und durch den egfall anderer Polizeiverwaltungskosten den Kreisen als Beitrag zu den Kosten der Polizeiverwaltung zufallen. Endlich wird Ihre Beschlußnahme er⸗ beten über die anderweitige Klassifizirung verschiedener Straßenzüge.

Im Uebrigen werden Gegenstand Ihrer Berathungen voraus- sichtlich nur die kommunalen Angelegenheiten des Provinzialverbandes bilden, unter denen die Vorlage des Provinzialausschusses wegen Um⸗ gestaltung der Wittwen- und Waisenversorgung für die Beamten des Provinzialverbandes und Ausdehnung derselben auch auf die Beamten der örtlichen Gemeindeverbände eine besonders wichtige Stelle ein nimmt. .

Indem ich die Hoffnung ausspreche, daß Ihre Thätigkeit in der bevorstehenden Tagung unserer Provinz zum Segen gereichen werde, erkläre ich nunmehr im Namen Sr. Majestät des Königs den 24. Schleswig ⸗Holsteinischen Provinzial ˖ Landtag für eröffnet.

Unter dem Vorsitz des an Jahren ältesten Mitgliedes der Versammlung, des Königlichen Landraths, Geheimen Re⸗ gierungs⸗Raths von Willemoes-Suhm aus Segeberg, wurde mittelst Akklamation der Klosterpropst Graf von RKeventlou⸗ Preetz wiederum zum Vorsitzenden des Provinzial-Landtages und der Landespfennigmeister Niemand-⸗Heide zum stell⸗ vertretenden Vorsitzenden gewählt.

Der Vorsitzende begrüßte darauf die Versammlung und brachte auf Se. Majestät den Kaiser und König ein dreimaliges Hoch aus, in welches die Versammlung begeistert einstimmte.

Bayern. München, 8. Februar. Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent hat, der „Allg. Ztg.“ zufolge, zur Errich⸗ tung eines Denkmals für den Kaiser Friedrich in Wörth 2000 S und zur Errichtung eines Denkmals in Metz für den Kaiser Wilhelm J. ebenfalls einen Beitrag von 2000 6 übersenden lassen. Am nächsten Dienstag, Mittags, empfängt der Prinz-Regent den Bischof von Passau, Dr. von Rampf, im Thronsaal des Hofgarten⸗ baues zur Eidesleistung. Den Staats⸗Minister Dr. Freiherrn von Lutz wird bei dem feierlichen Akt der Staatsrath Dr. von Neum ayr vertreten.

Der Bischof von Augsburg hat,. dem „W. T. B.“ zufolge, den Pfarrer Stempfl in Oberreutte, Verfasser

Kirchenpolitik richtet, seiner Stelle als Dekan enthoben und den kanonischen Prozeß gegen ihn eingeleitet.

Bei der Berathung des die Altkatholiken be⸗ treffenden zweiten Antrages Geiger in dem Ausschuß der Kammer der Reichsräthe erklärte, nach der „Köln. Ztg.“, Graf Preysing, er könne diesen Antrag nicht wie den Placetantrag aus formellen Gründen ablehnen, da die Alt⸗ katholiken nicht 6 Mitglieder der katholischen Kirche seien.

rinz Ludwig führte aus, daß die Altkatholiken nicht der irche angehören, sie hätten die Lehren der Kirche, nämlich das Vaticanum, nicht angenommen, hätten, soviel Redner wisse, auch andere schoön vor dem Vaticanum fest⸗ stehende * der Kirche verworfen und hätten, was nach bayerischem Staatskirchenrecht unzweifelhaft unzulässig sei, sich eine eigene von der Kirche getrennte Hierarchie ge⸗ geben. Er, Prinz Ludwig, wünsche, daß die altkatholische

age endlich aus der Welt geschafft werde, und halte es ö. das Zweckmäßigste, über den Antrag zur Tagesordnung überzugehen, mit dem Wunsche, daß es der Staatsregierung gelinge, im Einverständniß mit den kirchlichen Behörden eine endgültige Regelung der Altkatholikenfrage herbeizuführen. Der inister Freiherr von Crailsheim erklärte, die Regierung habe, die neuernannten Organe der altkatholischen Vereinigung niemals als Kirchenorgane anerkannt, wäre übrigens dem Ant rage auf motivirte Tages⸗ ordnung nicht abgeneigt. Es wurde sodann eine Sub⸗

lebrigen ist fär dieselben der Schnitt des Sffhzier⸗Waffengckeg maß geb Berlin, den 25. Januar 1890. Wilhelm. v. Verdy.

. 2 ö 5

1

ö

4

seuche, welche zu jenem Verbote den Anlaß gegeben hatte,

kommission niedergesetzt, nach deren Antrag gestern Abend

einer Broschüre, die sich gegen die Centrumspartei und deren

der Ausschuß ein stimmig beschloß: „In Erwägung, daß nach den Erklärungen der Regierung die Enischeidung der Frage, ob die von den Altkatholiken eingenommene Stellung eine vollige ostrennung von der katholischen Kirche involvire, mit Verhaältnissen zusammenhängt, über welche ein Urtheil der Kirchengewalt noch nicht vorliegt, daß demnach eine allseitige Würdigung der Frage, ob der altkatholische Centralverein als eine besondere Religionsgesellschaft zu betrachten ist, in gegen⸗ seitigem Benehmen zwischen der Regierung und den ki. behörden noch nicht stattfand, beantragt der Ausschuß Uebergang zur Tagesordnung.“ Der Minister , . von Crails⸗ heim erklärte, die Regierung nehme diese Tagesordnung an, da sie mit den seinerzeitigen Erklärungen der Regierung in der Abgeordnetenkammer nicht in Widerspruch stehe.

Die Kammer der Abgeordneten setzte heute die Berathung des Eisenbahn-Etats fort. Die Einführung des allgemeinen deutschen Gütertarifs vom 11. Juli 1850 ab wurde einstimmig gebilligt. Eine Anzahl von Abgeordneten tadelte die häufigen Viehtransporte an Sonntagen und ver⸗ langte, die Generaldirektion solle einfach Sonntags keine solchen mehr annehmen. Der Minister Freiherr von Crailsheim erwiderte, die Einführung einer erhöhten Taxe für die Sonn⸗ tagsviehtransporte würde nur die Landwirthschaft treffen; die Eisenbahnverwaltung würde das Aufhören solcher Trans⸗ porte freudig begrüßen, eine Abhülfe wäre aber nur möglich durch Verlegung aller an Montagen üblichen Viehmärkte auf andere Tage. Hierüber sollten weitere Erhebungen im Ein⸗ vernehmen mit dem Minister des Innern gepflogen werden. Die Tarifzuschläge auf den Vizinalbahnen könnten nur aus— nahmsweise herabgesetzt werden. Die rage wegen der Be⸗ förderung von Hammeln nach Frankreich mittels Personen⸗ zügen sei einer Erwägung werth. Einer Anfrage des Freiherrn von Soden gegenüber bemerkte der Minister, der Entwurf der neuen Tarifvorschriften habe keine Aussicht auf Annahme Seitens der deutschen Bahnverwaltungen. Schließlich wurden ö. n mn für Gütertransporte in Höhe von 63 585 100 M6 ewilligt.

Sachsen. Dresden, 8. Februar. Ihre Majestät die Königin verbringt, wie das „Dr. Journ.“ meldet, jetzt die Nachmittagsstunden außer Bett. Die Kräfte kehren zwar nur langsam wieder, doch ist das Allgemeinbefinden wesentlich besser. Appetit und Schlaf sind gut. Husten stellt sich fast nur noch am Morgen ein.

Mecklenburg⸗ Schwerin. () Schwerin, Februar. In der am J. d. M. herausgegebenen Nummer des Re⸗ gierungsblattes ist die Verordnung vom 29. Januar 1890, betreffend den Uebergang der aus Landesmitteln er— worbenen bezw. zum Betrieb übernommenen Eisen— bahnen und die Organisation der Großherzog— lichen Eisenbahnverwaltung publizirt worden.

Die erworbenen Bahnen, die bisherigen Friedrich⸗Franz— Eisenbahnen, die Güstrow⸗Plauer, Gnoien-Teterower, Wismar— Rostocker und die Doberan⸗Heiligendammer Eisenbahn, sowie die Wismar⸗-Karower Eisenbahn, bei welcher nur der Betrieb übernommen wird, erhalten den gemeinsamen Namen „Groß— herzoglich Mecklenburgische Friedrich-Franz⸗ Eisenba hn.“

Die centrale Verwaltung und Leitung dieser Bahnen erfolgt unter der , des Großherzoglichen Ministeriums des Innern durch die Großherzogliche General-Eisenbahn⸗ Direktion zu Schwerin. Die Verordnung regelt das Ober— aufsichtsrecht des Ministeriums wie die Befugnisse und Zu⸗ sammensetzung der Generaldirektion, die an der Verwaltung der Bahnen theilnehmen, den nachgeordneten Behörden und die Anstellungsbedingungen für den Großherzoglichen Eisenbahn⸗ dienst. Die Großherzogliche Generaldirektion, welche aus dem General⸗Direktor, dem Stellvertreter desselben und der erforder⸗ lichen Anzahl von Mitgliedern besteht, wird in zwei Abtheilungen, eine für allgemeine Verwaltung und eine technische, getheilt. Für jede Abtheilung ist der betreffende Dirigent verantwortlich. Doch erledigt die Generaldirektion eine Reihe von in der Verord⸗ nung speziell aufgeführten Gegenständen durch kollegialische Berathung und Beschlußfassung. Nach einer weiteren Be⸗ kanntmachung des Ministeriums des Innern bewirkt die Groß— herzogliche Generaldirektion die Liquidation der bisherigen Eisenbahngesellschaften. Die Einsetzung der Generaldirektion und die Uebernahme der einzelnen Bahnen erfolgt voraus— sichtlich im Laufe des Monats März.

Eachsen⸗Altenburg. (X) Altenburg, 8. Februar. Der Landtag des Herzogthums, welcher bereits vor Weihnachten 3—4 Wochen tagte und seit dem 16. Ja⸗ nuar hier wieder versammelt ist, hat sich in dieser Zeit der Berathung des Staats haushalts⸗-Etats pro 1890 92, einer größeren Anzahl von Regicrungsvorlagen verschiedener Art, von Petitionen sowie von selbständigen aus der Landschaft selbst hervorgegangenen Anträgen auf Abänderung bestehender Gesetze ꝛc. in sehr umfangreicher Weise unterzogen und wird erst jetzt nach siebenwöchiger Thätigkeit in die Plenar— berathung des Etats eintrelen, welche voraussichtlich noch mindestens eine volle Woche in Ansprüch nehmen wird.

Elsaß⸗ Lothringen. Metz, 8. Februar. Laut Be⸗ kanntmachung des Bezirks-Präsidenten von Lothringen vom 31. Januar d. J. wird der Beschluß des Bezirkstages, be⸗ treffend die Krankenversicherung der land- und forst⸗ wirthschaftlichen Arbeiter des Bezirks, vom 1. April d. J. ab in Kraft treten.

Oesterreich⸗ Ungarn. Teplitz. 10. Februar. (W. T. B. ) Der gestern hier versammelte deu isch⸗böhmische Par tei⸗ tag nahm einstimmig eine Resolution an, in welcher derselbe seine Befriedigung über die Vereinbarungen der Ausgleichskonferenz ausspricht und die weitere Pflege des deutschen Volksstamms als Pflicht aller Kreise der deutschen Bevölkerung bezeichnet. Der Parteitag sandte ferner ein Telegramm an den Minister-Präsidenten Grafen Taaffe, in welchem die Huldigung und treue Dankbarkeit für den Kaiser ausgesprochen wird. .

Buda pest, 8. Februar. (Wien. Abdpost) Der Finanz⸗ Minister Dr. Weckerle unterbreitete dem Unterh au se einen Gesetzentwurf über die staatlichen Begünstigungen, die solchen Geldinstituten gewährt werden können, welche die heimische Industrie fördern. Im Sinne dieses Gesetz⸗ entwurfs kann jenen Geldinstituten, welche mindestens ein Aktien⸗ apital von un Millionen Gulden haben und deren Hauptzweck in der Errichtung neuer oder in der Förderung bereits bestehender Industrien besteht, die Stempel⸗ und Gebührenfreiheit und fur

die Zeit der ersten fünfzehn Jahre des Bestandes dieser Etablissements die vollständige Steuerfreiheit d dir ellen gewährt werden; hinsichtlich anderer Zuschlägẽ * und Ge⸗ meinde⸗Umlagen kann die Steuerfreiheit bis zu sechs Pro⸗ zent des Erträgnisses zugestanden werden. Der Minister von Baross unterbreitete den Gesetzentwurf über die der einheimischen Industrie zu gewähxren— den staatlichen Begünstigungen. Danach genießen solche: die dem technischen Fortschritte entsprechend eingerichteten

abriken, welche in Ungarn bisher nicht erzeugte Artikel her— tellen, ferner die bereits bestehenden Fabriken, welche Messing, Zink, Platten, Röhren, Draht, Nägel, Dampfkessel, Maschinen, elektrotechnische Apparate, Porzellan, Kautschuk, Cellulose, Asphalt, Spielwaaren und Klaviere erzeugen, ferner Seiden⸗Spinnfabriken, Jute⸗ und Woll⸗Appretirungs⸗Fabriken und viele andere namentlich angeführte Unternehmungen. Diese Begünstigungen bestehen in der Enthebung von der Erwerbsteuer und von der Steuer der zur öffentlichen Rech—⸗ nungslegung verpflichteten Gesellschaften, von den Gebühren— und Kommunalabgaben für den Erwerb der betreffenden Grundstücke ꝛe. Die Vorlagen wurden an die Ausschüsse ge⸗ wiesen. Hierauf wurde die Berathung des Budgets des Ackerbau⸗Ministeriums fortgesetzt.

Fiume, 8. Februar. (Wien. Ztg.) Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Erzherzog Karl Ludwig ließ heute über das Befinden des Grafen Julius And rafsy Erkundi⸗ gungen einholen. Der Zustand des Grafen ist unverändert etwas ruhiger.

Grohbritannien und Irland. London, 7. Februar. (A. C) Um allen Gerüchten über den schlechten Gesundheits— zustand Lord Sabis bury's ein Ende zu machen, wird der Presse von berufener Seite mitgetheilt, daß der Premier⸗Minister nur noch an der Schwäche leidet, welche selbst bei milden Fällen der Influenza zu folgen pflegt. Irgend welche Komplikationen sind jedoch nicht eingetret'en. Die Reise nach London hat Lord Salisbury gut überstanden und die ihm vorliegenden Arbeiten ohne üble Folgen erledigt. Am Montag wird der Premier⸗Minister zur Eröffnung des Parlaments wieder nach London kommen.

Der irische Abgeordnete M. Harris hat seinen Fraktionsführer Parnell benachrichtigt, daß er sich in Folge schlechten Gesundheitszustandes genöthigt sehe, sein Mandat niederzulegen.

Frankreich. Paris, 9. Februar. (W. T. B.) Der erzog von Orleans erschien gestern vor der achten ammer des Zuchtpolizeigerichts. Auf die Frage des Praäsi⸗

denten antwortete der Herzog, er sei nach Frankreich gekommen, um Militärdienste zu leisten. Der Herzog verlangte eine Ver— tagung seiner Angelegenheit, um sich einen Advokaten zu nehmen. Der Gerichtshof vertagte die Verhandlung bis Milt⸗ woch. Wie die Abendblätter melden, hat der Stabträger der Advokatenkammer Cresson die Vertheidigung des Herzogs übernommen. Die in Paris wohnenden Mitglieder der Familie des Herzogs, der Herzog von Luynes und der Senator Bocher haben die Erlaubniß erhalten den Herzog zu besuchen.

Wie einzelne Blätter melden, hat der Herzog von 4 ein Schreiben an den Präsidenten Carnot ge— richtet. ; . Dem „Journal des Debats“ zufolge ist die im Allge⸗ meinen für richtig gehaltene Ansicht über den Schritt des Herzogs von Orleans diejenige, daß er nicht als ehr— ,. Prätendent, auch nicht als Agitator ge— handelt habe. Wenn das Urtheil gesprochen sei, werde es dem Präsidenten der Republik zukommen, einzugreifen.

Die Deputirtenkammer hat den Gesetzent wurf, nach welchem neue Kavallerie-Regimenter geschaffen werden sollen, angenommen. Im Laufe der gestrigen Sitzung . der Deputirte Lamarzelle (Rechte) die Regierung betreffs der Verhaftung des Her⸗ zogs von Orleans zu interpelliren, wurde jedoch von seinen Freunden veranlaßt, diese Abficht nicht auszuführen. Die Wahl Calvinhaes (Toulouse) ist mit 470 gegen 7 Stimmen für ungültig erklärt. Die Kammer be— rieth darauf die Frage, ob das darauf bezügliche Äktenstück an. den Minister des Innern zu verweisen sei. Der Minister des Innern, Constans, erklärte, er trete für den. Präfekten von Touloufe ein und würde die Zurückverweisung der betreffenden Alten als ein Mißtrauens votum betrachten. Der Justiz⸗Minister Thevenet und er würden auf die Verweisung nur unter der Bedingung eingehen, daß der Präfekt von Toulouse von der Angelegen— heit ausgeschlossen würde. Die Verweisung wurde unter gigen Bedingungen angenommen und die Sitzung aufge⸗ oben.

Eine marokkanische Gesandtschaft mit Geschenken

für den König von Belgien ist hier eingetroffen. J Le Manz, 9. Februar. 3 T. B. Bei der Ein— weihung der hiesigen Handelsbörse hielt der Minister— Präsident Tirard eine Rede, in welcher er aufs Neue das po lit i sche ö des Kabinets bestätigte, welches darin bestehe, die wirthschaftlichen Fragen und die sozialen Probleme zu studiren, die in der Jetztzeit alle wehlgesinnten Menschen aller Parteien beschäftigten. Ueber⸗ 6 auf die Reform des Zolltarifs, hob Tirard hervor, es andle sich nicht darum, abstrakte Theorien oder absolute Doktrinen geltend zu machen, man müsse im Gegentheil ein Gleichgewicht halten zwischen allen Interessen, indem man sich bemühe, denselben in gleicher Weise gerecht zu werden. Die Aufgabe sei zwar schwierig, aber mit gutem Willen werde man das Problem lösen. Die wegen der Zoll⸗ frage inscenirte Bewegung sei eine übertriebene, die Fragen seien sehr verwickelte, man dürfe deshalb keine unuͤberleglen Verbindlichkeiten eingehen und Niemandes Leidenschaften schmei eln. Tirard schloß mit den Worten: „Seien wir treue Diener und nicht Schmeichler der arbeitsdmen Demo kratie. Das Kabinet wird, so lange es das Vertrauen des Parlaments und des Landes besitzt, das Werk der Be— ruhigung, der Eintracht und des Fortschritts fortsetzen, ohne sich durch drohende Großsprechereien unterlegener Parteien oder durch Phantastische Berichte über angebliche Mißhellig= keiten im Kabinet einschüchtern zu lassen. Die Regierung ist wachsam und fest, aber sie weist die Unterstützung Riemandes urück und münscht nur die Einigkeit und Persöhnung aller ranzosen.“ Bei dem nach der Einweihung der Handelsbörse stati⸗ gehabten Banket hielt Tirard nochmals eine längere Rede und brachte am Schluß derselben ein 809 auf die Armee aus. Außerdem sprach der Minist. nnern Constans,

er des

welcher aus führie, die definitiv begründete Republik werde großmüthig alle Nein ungen respektiren. ö

Nußland und Polen. St. Peters burg, 10. Februar. (WB. T. B). Das Mitglied des Reichsraths, Graf Walujeff, zuletzt Präsident des Ministercomitès, früher Domänen⸗ Minister, noch früher Minister des Innern, ist gestorben.

Die „Vowoje Wrem ja“ veröffentlicht eine Prokla⸗ mation Dargan Zankow's an seine Anhänger, datirt St. Petersburg, den 15. Januar a. St., in welcher er seine arg en über die gegenwärtige Lage in Bulgarien aus⸗ pricht.

talien. Rom, 9. Februar. (W. T. B.) Die Präsidien des Senats und der Kam mer überreichten dem König anläßlich des Todes des Herzogs von Rost a Beileidsadressen. Der König erwiderte: die zahlreichen Kundgebungen inniger Theilnahme legten ihm mehr denn je die Pflicht auf, dem Vaterlande selbst seine Familiengefühle zu opfern.

Bei der in der Deputirtenkammer gestern wieder— holten Abstim mung über die Tagesordnung der Mino— rität des Ausschusses zur Vorberathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Sicherheitspolizei, wurde dieselbe, in namentlicher. Abstimmung mit 147 gegen 47 Stimmen abßelẽhnt und hierauf durch Erheben von den Sitzen die von der Regierung acceptirte Tagesordnung der Majorität angenommen, durch welche die Regie⸗ rung ermächtigt wird, die von den stäbtischen Be⸗ hörden abhängigen Sicherheitsorgane aufzuheben. Der Han del s-Minister brachte einen Geseßentwurf ein, betreffend die Bildung einer Bodenkredit-Bank.

Die Feier der Heiligsprechung des ehemaligen Bischofs von Saluzzo und Mitgliedes des Ordens des Bethauses, Jean Juvenal Anina, hat heute Vormittag in der hergebrachten Weise in dem Saale über dem Portikus der St. Peterskirche stattgefunden. Nach der Verlesung des Dekrets über die zu voll ziehende Heiligsprechung durch den Kardinal Alotfio Mafella wurde die Messe durch den Bischof von Jossano, der Vater⸗ stadt des Heiliggesprochenen, celebrirt. Der Papst wohnte wegen eines leichten Unwohlseins der Heiligsprechung nicht bei.

Der Kardinal Jo seph Pecci, Bruder des Papstes, ist gestern gestorben. (Derselbe war am 15. Dezember 1867 zu Carpineto geboren und wurde am 127. Mai 1575 zum Kardinal ernannt.)

Portugal. Lissa bon, 9. Februar. (W. T. B.) Der „Gazette du Portugal“ zufolge sind alle Nachrichten über eine Konferenz der europäischen Nationen zur Schlichtung des englisch-portugiesischen Konflikts verfrüht. Wie aus Oporto berichtet wird, sind fämmtlich e englischen Mitglieder des dortigen ersten Klubs, um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden, aus demselben ausgetreten. Senhor Andrade schickte einen Sekundanten an den englischen Konsul, um ihn wegen eines beleidigenden Briefes zum Duell zu fordern. Der Konsul hat jedoch auf den Brief nicht geantwortet. Wie die Blätter melden, wäre der Konsul mit Urlaub von Oporto abwesend.

Serbien. Belgrad, 9. Februar. (W. T. B.) Die Mitglieder der Regentschaft haben dem Fürsten von Montenggro telegraphisch ihren Dank für die ihnen ver⸗ liehenen Ordensauszeichnungen ausgesprochen.

Bulgarien. So fia, 9. Februar. (W. T. B.) Laut einer Meldung der „Agence Balcanigue“ wurden bei der Untersuchung der Papiere Panitza's chiffrirte Briefe an Kalopkoff vorgefunden, deren Schlüssel man entdeckt hat. Die bisherigen Aussagen Panitzss vor dem Untersuchungs⸗ richter enthielten nichts Wichtiges, ebenso waren die Er⸗ klärungen des Advokaten Matejeff ohne Belang. Späteren Mittheilungen zufolge wurde die Beseitigung des Prinzen Ferdinand und nicht die Ermordung des— selben beabsichtigt, wie ursprünglich gemeldet wurde, dagegen . die Minister Stambulow und Mut ku row ermordet werden.

Die Nachricht von einer Verhaftung des Obersten Nikolaje w, des Kommandanten Süd⸗-Bulgariens, wird für falsch erklärt, über die Untersuchung sei nichts Weiteres bekannt, die Angelegenheit befinde sich augenblicklich in den Händen des Gerichts, und dürfte der Prozeß in etwa zehn Tagen stattfinden.

Parlamentarische Nachrichten.

In der heutigen (14) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher der Minister für Landwirthschaft ꝛc. Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen beiwohnte, theilte der Präsident mit, daß der Gesetzentwurf über die Auf— hebung des Königlich bayerischen Gesetzes vom 25. Juli 1850, die Einrichtung des die Kunststraßen im Königreich Bayern befahrenden Fuhrwerks be—⸗ treffend, nebst der zusätzlichen Bestimmung vom 1Lx Juli 1856, für den Bereich der vorm als bayerischen Gebietstheile des Regierungsbezirks Kassel ein— gegangen ist. ⸗‚

Den Gesetzentwuxrf, betreffend die Abänderung des §. 19 Abs. I des Pensionsggesetzes vom 27. März 1872, beantragte der Abg. Rintelen einer Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen, da auch §. 10 des Pensions⸗ gesetzes einer Aenderung bedürfe.

Abg, Simon von Zastrow hielt diesen Punkt für nicht so bedeutend, widersprach aber der Kommissionsberathung nicht, während der Abg. Graf zu Limburg⸗-Stirum die . Frage als überhaupt nicht in das Gefetz gehörig ezeichnete.

Abg. Zellg glaubte, daß die Anregung des Abg. Rintelen in Form einer Resolution erledigt werden könnte.

Abg. Stengel meinte, daß eine solche Resolution bis zur zweiten Lesung vorbereitet werden könne.

Der Antrag auf Kommissionsberathung wurde abgelehnt, die e, Berathung wird deshalb ohne Weiteres im Plenum erfolgen.

In erster Berathung wurden darauf der Ges etzentwur f, betreffend die Abänderung des 5. 11 des Gefetzes über die Pensionirung der Lehrer und Lehre rinnen an den öffentlichen Volksschuken vom 6. Juli 1885, der Entwurf einer Haub ergordnung für den Kreis Altenkirchen, der Gesetzeniwurf über den Ansatz der Zinsen von den aus dem vormaligen Stadt⸗

buch von Altona in das Grundbuch übertragenen Hypstheken im In enger gumnsen, 3